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SchwulenreferateSchwulenreferat ist ein Sammelbegriff für Institutionen innerhalb vieler Studierendenvertretungen an Universitäten, die sich um die Belange der homo- oder bisexuellen Studenten und Studentinnen kümmern.
Der rechtliche Status der Schwulenreferate variiert von Bundesland zu Bundesland oder von Hochschule zu Hochschule, ebenso die finanzielle Ausstattung. Das erste Schwulenreferat der Bundesrepublik wurde 1981 an der Freien Universität Berlin gegründet, und gab damit den Anstoss für viele bis dahin nicht- oder halb-offizielle Schwulengruppen sich zu organisieren, bzw. ihre Arbeit auf eine rechtliche Basis zu stellen.
Inzwischen verfügt fast jede größere Universität in der Bundesrepublik über ein Schwulenreferat.
Siehe auch: Themenliste Homosexualität
Weblinks
- [http://www.queerbeet.org/schwurefs.html Liste aller Schwulenreferate im deutschsprachigen Raum]
- [http://www.astafu.de/schwule/rubriken/Texte/geschichte Der Blick zurück] Geschichte der Gründung der ersten Schwulenreferats an der Freien Universität Berlin
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Homosexualität
StudierendenvertretungDer Begriff Studentenschaft oder Studierendenschaft bezeichnet im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studentinnen und Studenten einer Hochschule. Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder Hochschulverfassung geregelt, spricht man auch von einer verfassten Studentenschaft oder Studierendenschaft (in Österreich: Hochschülerschaft).
Verfasste Studierendenschaften sind in den meisten deutschen Bundesländern sowie in einigen Kantonen der Schweiz als öffentlich-rechtliche Teil- bzw. Gliedkörperschaften der jeweiligen Hochschule verankert; die Österreichische Hochschülerschaft ist eine eigenständige, bundesgesetzlich geregelte Körperschaft. In den Bundesländern und Kantonen, in denen keine verfassten Studierendenschaften (mehr) bestehen, gibt es an den Hochschulen stattdessen häufig privatrechtlich organisierte freie oder Unabhängige Studierendenschaften. (Siehe Regionale Besonderheiten)
Umgangssprachlich wird der Begriff Studentenschaft zudem häufig in einem weiteren, allgemeineren Sinne für die Studierenden als soziales oder historisches Phänomen verwendet. (Siehe Begriff)
Begriff
Nach Meinung einiger Wikipedia-Autoren enthält der Begriff "Verfasste Studierendenschaft" eine Bedeutungsdopplung und ist damit ein Pleonasmus: Der in einschlägigen Gesetzestexten verwandte Begriff "Studierendenschaft" beinhaltet - juristisch betrachtet - schon ihrer Verfasstheit. Besteht also an einer Hochschule eine Studierendenschaft im juristischen Sinne, so ist diese auch immer "verfasst"; Sie wird durch ein Gesetz oder eine Hochschulverfassung geregelt. In diesem Verständnis besteht in Bayern und Baden-Württemberg keine Studierendenschaft. Statt dessen wird in Gesetzestexten die "Gruppe der Studierenden" als Begriff verwendet.
Der Begriff Studierendenschaft oder Studentenschaft wird allerdings auch für die Gesamtheit aller Studierenden verwendet und diese muss nicht zwangsläufig durch eine Verfassung oder Satzung organisiert sein, auch wenn das regelmässig der Fall ist. Auch ein Staat muss nicht zwangsläufig ein Verfassungsstaat sein, wie man etwa am Beispiel Großbritanniens sehen kann.
Neben dem Rechtsbegriff gibt es also auch einen darüber hinausgehenden umgangssprachlichen Gebrauch von "Studierendenschaft" und "Studentenschaft", der sich nicht auf die rechtliche Organisation, sondern ganz allgemein auf die Studierenden als soziale Gruppe oder historisches Phänomen bezieht. Etwa in den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerkes wird von "der Studentenschaft der Bundesrepublik Deutschland" gesprochen. Für diese allgemeine, nicht-rechtliche Bedeutung war bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts auch noch der Begriff Studententum gebräuchlich (vgl. etwa den Klassiker von Schulze/Ssymank zur Geschichte des deutschen Studententums von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart von 1910).
Geschichte
Vorgeschichte
Die Idee einer einheitlichen Organisation für alle Studenten wurde erstmals zu Beginn des 19. Jahrhunderts von der Urburschenschaft formuliert, die damit allerdings noch keine hochschulspezifischen Ziele verfolgte. Stattdessen sah sie in der Zusammenfassung der alten Landsmannschaften in erster Linie eine Vorstufe für die erstrebte nationale Einheit Deutschlands. Der Gedanke wurde jedoch später von anderen studentischen Reformbewegungen (Studentischer Progress, Freistudentenschaft) aufgegriffen und mit neuen Zielen (Hochschulreform, Mitbestimmung, soziale Selbsthilfe) verknüpft. Auch die um die Jahrhundertwende – zunächst auf freiwilliger Grundlage – gebildeten Allgemeinen Studentenausschüsse (AStA) dokumentierten durch das Adjektiv allgemein, dass sie nicht mehr nur die Vertreter der Studentenverbindungen, sondern auch die immer zahlreicher werdenden Nichtkorporierten repräsentieren wollten.
Weimarer Republik und NS-Zeit
Verfasste Studentenschaften im öffentlich-rechtlichen Sinne wurden jedoch erstmals 1920 in Preußen unter der Ägide des späteren Kultusministers Carl Heinrich Becker eingeführt. (Ein Jahr zuvor hatten sich die Studentenausschüsse der deutschen und österreichischen Hochschulen in Würzburg zur Deutschen Studentenschaft zusammengeschlossen und genau dies zu ihrer Hauptforderung erhoben.) Die preußische Verordnung über die Bildung von Studentenschaften, die von den anderen Ländern nahezu wortgleich übernommen wurde, übertrug den Studentenschaften neben der Pflege von Kultur und Sport sowie der Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung vor allem die soziale und wirtschaftliche Selbsthilfe.
Diese wurde von den Studentenschaften jedoch bald auf rechtlich verselbständigte Hilfsvereine (die heutigen Studentenwerke) übertragen, da die Studentenschaften nach der preußischen Verordnung selbst nicht rechtsfähig waren. In der Folgezeit wurden die Studentenschaften zunehmend von nationalistischen, antisemitischen und republikfeindlichen Kräften dominiert, so dass sich Becker 1927 sogar gezwungen sah, die öffentlich-rechtlichen Studentenschaften in seinem Land wieder aufzuheben. Dies konnte jedoch den Vormarsch insbesondere des NS-Studentenbundes nicht verhindern, der schließlich 1931 die Führung der Deutschen Studentenschaft übernahm. 1933 wurden die verfassten Studentenschaften reichsweit wieder eingeführt, zugleich jedoch ihrer demokratischen Verfassung beraubt und am Führerprinzip und an den politischen Zielen des NS-Staates ausgerichtet.
Nachkriegszeit
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Deutsche Studentenschaft als NS-Organisation verboten. Gleichzeitig förderten die Allierten – zumindest an den westdeutschen Hochschulen – den Wiederaufbau demokratisch organisierter Studentenschaften. Der studentischen Jugend sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich im Sinne der demokratischen Neuordnung der Hochschulen zu engagieren und ihre Belange eigenverantwortlich zu regeln. Allerdings achteten die Besatzungsbehörden vor dem Hintergrund der Weimarer Erfahrungen darauf, dass die studentischen Organe nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen wurden. Die Not der Nachkriegszeit zwang die meisten ASten ohnehin dazu, sich vorrangig der Lösung ganz handfester Alltagsprobleme wie der Beschaffung von Wohnraum, Kleidung, Heiz- oder Schreibmaterial zu widmen.
Die Rechtsform der Studentenschaften spielte dabei lange Zeit keine Rolle; man ging einfach von der gewohnheitsrechtlichen Weitergeltung der Weimarer Verordnungen aus und ließ die Studentenschaften samt Pflichtmitgliedschaft und Beitragsrecht unangetastet. Lediglich in Österreich wurden sie ab 1950 durch Bundesgesetz geregelt und nunmehr als Hochschülerschaften bezeichnet.
Diskussion seit den 60er Jahren
In Deutschland wurde diese Frage jedoch erst seit Beginn der 1960er Jahre wieder verstärkt diskutiert. Auslöser hierfür waren zum einen die sich zuspitzende Auseinandersetzung um allgemeinpolitische Aktivitäten der Studentenvertretungen (siehe unten), zum andern aber vor allem die von den Studenten selbst erhobene Forderung nach paritätischer Mitbestimmung in den Hochschulorganen (Drittelparität). Denn – so wurde von einigen Bundesländern argumentiert – die unmittelbare Einbeziehung der Studierenden in die Gremien der Hochschule mache eine gesonderte Zwangsorganisation für sie nunmehr überflüssig. Zwar wurde die Drittelparität 1973 nach einer Klage konservativer Professoren (Marburger Kreis, Bund Freiheit der Wissenschaft) vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, die studentische Mitwirkung in den Hochschulgremien jedoch im Grundsatz beibehalten. Im Hochschulrahmengesetz von 1976 wurde die verfasste Studentenschaft – als Ergebnis eines Bund-Länder-Kompromisses und anders als ursprünglich geplant – schließlich nur noch als Kann-Bestimmung aufgenommen. Dies ermöglichte es den konservativen Landesregierungen von Bayern (1973) und Baden-Württemberg (1977) letztendlich, die verfassten Studentenschaften abzuschaffen. Dagegen wurden sie in Berlin, das sie bereits 1969 aufgehoben hatte, 1978 wieder eingeführt. Auch in den neuen Bundesländern wurden nach 1990 überall verfasste Studentenschaften eingeführt, in Sachsen-Anhalt seit 1994 allerdings mit einer Austrittsoption für die einzelnen Studierenden.
Im Sommer 2002 versuchte die Bundesregierung schließlich, verfasste Studierendenschaften im Hochschulrahmengesetz verbindlich festzuschreiben. Diese Änderung wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht nach einer Klage mehrerer Bundesländer am 26. Januar 2005 verworfen, da der Bund mit dieser Regelung seine Rahmenkompetenz überschritten habe (AZ 2 BvF 1/03). Eine inhaltliche Aussage zur Zulässigkeit verfasster Studierendenschaften traf das Gericht jedoch nicht.
Organe und überregionale Vertretungen
Mitglieder einer Studierendenschaft sind alle eingeschriebenen Studierenden einer Hochschule. Diese wählen in Deutschland in der Regel ein Studierendenparlament, welches wiederum den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) als ausführendes Organ bestimmt. An kleineren Hochschulen wählen die Studierenden den AStA zuweilen auch in direkter Wahl, ein Studierendenparlament existiert dann nicht. Dieses Einheitssystem, bei dem Legislative und Exekutive in einem einzigen Organ zusammenfallen, liegt auch den Studentenräten vieler ostdeutscher Hochschulen zugrunde. Daneben gibt es – unter anderem in Bayern und Baden-Württemberg wie auch an einigen Hochschulen der Schweiz – noch eine Reihe von abweichenden Bezeichnungen für die studentischen Organe. (siehe auch Regionale Besonderheiten)
Auf Fachbereichsebene gliedern sich sind die Studierendenschaften häufig in Fachschaften, die zur Wahrnehmung der fachspezifischen Belange zumeist eigene Vertretungen, die Fachschaftsräte wählen.
Einheitliche landes- oder bundesweite Zusammenschlüsse von Studierendenschaften sind in Deutschland und der Schweiz – anders als in Österreich – nicht gesetzlich geregelt, sie existieren auf freiwilliger Basis. In Deutschland versteht sich der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) seit 1993 als bundesweite Vertretung der verfassten und nicht verfassten Studierendenschaften; ihm gehören jedoch nur ein Teil der deutschen Hochschulen an. In der Schweiz konkurrieren seit einiger Zeit der Verband der Schweizer Studierendenschaften und der [http://www.aes-vsh.ch/d/home.php Verband der Schweizerischen Hochschulstudierendenschaften].
Aufgaben der verfassten Studierendenschaft
Die Gremien und Organe der verfassten Studierendenschaft vertreten die Interessen der in ihr organisierten Studierenden gegenüber der Hochschule, der Hochschulleitung und der Öffentlichkeit wahr.
Die Form in der die VS dies tut ist zum einen vom Bundesland, zum zweitem aber auch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich geregelt.
Die Organe und Gremien der VS fassen auf den unterschiedlichen Ebenen auf denen sie aktiv sind (Hochschule, Institute, Fachbereiche, Fakultäten, Land, Bund usw.) Beschlüsse und setzen diese um. Dies geht von der studentischen Beteiligung an Professoren Berufungen über die Verwaltung von Sozialbeiträgen, Semestertickets und Kulturellen Veranstaltungen bis hin zur hochschulpolitischen und politischen Vertretung der Studierenden.
Das Allgemeinpolitische Mandat insbesondere der Asten und Studentparlamente ist stark umstritten und wird von einigen Gruppierungen kategorisch abgelehnt. Dennoch ist in den meisten Bundesländern in denen die verfasste Studierendenschaft zusätzlich zur verfassten Gruppenuniversität besteht, auch ein politischer Bildungsauftrag in der Satzung der verfassten Studierendenschaft festgeschrieben. Auch wenn die Geschichte der VS weiter zurückreicht hat dieser politische Bildungsauftrag der VS seinen Ursprung erst in der Nachkriegszeit als die Allierten Besatzungsmächte die verfasste Studierendenschaft als "Schule der Demokratie" an den Hochschulen wieder einführten.
Die Verfasste Studierendenschaft nimmt ausserdem die Vertretung der fachlichen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen Interessen ihrer Mitglieder wahr. Neben der Meinungsbildenden und ausführenden Funktion haben sich an den meisten Hochschulen Dienstleistungen der VS wie Semestertickets, Rechtsberatung, Bafög-Beratung, Darlehen und die gemeinschaftliche Anschaffung von Studienbedarf (Schreibwaren, Kittel, Präparierbestecke, Skripten) etabliert. An grossen Universitäten an den die Asten mit entsprechendem Haushaltsvolumen ausgestattet sind erhalten ASTA-Referenten und andere Studierendenvertreter (StuPa-Präsidenten usw.) oft eine Aufwandsentschädigung, die sich meist am Bafög-Höchstsatz orientiert. Insbesondere an kleinen Universitäten und Fachhochschulen steht oft keine Finanzierung für Studierendenvertreter zur Verfügung, ebenso trifft dies für Studierendenvertreter in Bayern und Baden-Württemberg zu. Diese erfüllen ihre Aufgaben ebenfalls ehrenamtlich aber ohne Aufwandsentschädigung.
Probleme und Kritik
Fehlende Kompetenzen
An den Gremien der Universität sind Studierende oft nur mit 20% bis 25% beteiligt; die absolute Mehrheit liegt dagegen (nachdem das BVerfG die Drittelparität für verfassungswidrig erklärte) bei den Professoren. Dadurch haben Studierende kaum Einfluss auf die Hochschulpolitik.
Die Beteiligung der Studierenden an Gremien, die Fragen zum Studium behandeln, ist zwar durch das Hochschulrahmengesetz vorgeschrieben; bei der Umorganisation der Hochschulen geht jedoch eine Tendenz dahin, die Kompetenzen dieser Gremien zu beschneiden und auf Gremien zu verlagern, die sich ohne Beteiligung von Studierenden allein mit "Verwaltungsangelegenheiten" befassen.
Geringe Beteiligung der Studierenden
Die Wahlbeteiligung an den Hochschulwahlen ist oft gering und liegt oft nur bei 10%–20%. Dies ist zum Teil auf die fehlenden Kompetenzen und die daraus folgende geringe Bedeutung der Wahl, zum Teil aber auch auf Politikmüdigkeit und mangelnde Information der Studierenden zurückzuführen.
Den Studierendenvertretungen oft vorgeworfen, es fehle ihnen dadurch an Legitimation. Sie würden nicht die Mehrheit der Studierenden vertreten, sondern nur einen kleinen Teil. Dies wird oft zur Begründung weiter Kompetenzbeschränkungen herangezogen.
Vielen Studierendenschaften mangelt ferner an interessierten und kompetenten Mitarbeitern. Durch eine Verschärfung der Studienbedingungen und insbesondere im Zuge der Einführung von Studiengebühren wird befürchtet, dass Studierende sich mehr auf ihr persönliches Vorankommen konzentrieren als sich sozial zu engagieren. Dies gilt vor allem an Universitäten ohne verfasste Studierendenschaft, wo eine Bezahlung von Referenten nicht vorgesehen ist und die Vertretungen auf ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesen sind.
Mitgliedsbeiträge und Haushaltsführung
Kritik richtet sich oft gegen die zwangsweise Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und die Verwaltung der Mittel. Angesichts niedriger Wahlbeteiligungen gibt es häufig auch Befürchtungen, kleine, aber gut organisierte Gruppen könnten Einzug in die Studierendenvertretung halten und sich an den Beiträgen der Studierenden bereichern.
In der Regel unterliegt die Haushaltsführung der Studierendenvertretung mehrfacher Kontrolle: durch interne Kontrollgremien der Studierendenschaft (also unter Beteiligung der jeweiligen Opposition), durch die Hochschule und durch staatliche Rechnungsprüfung. Angebliche Skandale um rechtswidrigen Umgang mit den Mitteln der Studierendenvertretung durch Asten bezogen sich in der Vergangenheit auch eher auf Misswirtschaft im Zusammenhang mit selbst getragenen Betrieben als auf die Umleitung von Geldern in Schwarze Kassen oder ähnliches. Allerdings wird von verschiedenen Seiten kritisiert, dass die oftmals linken Asten ihre Mittel einseitig einsetzen.
Allgemeinpolitisches Mandat
Die Wahrnehmung allgemeinpolitischer Interessen durch die Studentenschaften ist seit langem umstritten.
Oft kritisiert werden Äußerungen von Studierendenvertretungen zu allgemeinpolitischen Themen. Insbesondere konservative Gruppen werfen "linken" Asten vor, sie würden die Ressourcen der Studierendenschaft für allgemeinpolitische Arbeit missbrauchen. Auch konservative Studierendenvertretungen äußern sich jedoch manchmal zu allgemeinpolitischen Themen.
Als Begründung für ein Verbot, sich allgemeinpolitisch zu äußern, wird die Zwangsmitgliedschaft und die negative Meinungsfreiheit der Mitglieder vorgebracht. In mehreren Fällen wurden Asten gerichtlich dazu verurteilt, allgemeinpolitische Äußerungen zu unterlassen.
Siehe auch: Allgemeinpolitisches Mandat
Regionale Besonderheiten
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg werden die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat plus deren StellvertreterInnen (Anzahl variiert - zusammen maximal 16 Studierende) als AStA bezeichnet; hierbei handelt es sich nicht um ein Gremium einer verfassten Studierendenschaft. Der AStA ist hier ein Unterausschuss des Senates und hat daher keine Satzungsautonomie. Auch hat der AStA zwar eigenes Budget, aber keine Finanzhoheit.
Auch über die Geschäftsordnung des AStA wird im Senat entschieden.
An vielen Universitäten in Baden-Württemberg gibt es neben dem offiziellen AStA einen so genannten UStA (Unabhängiger Studierendenausschuss) bzw. u-asta (unabhängiger AStA) im Rahmen einer Unabhängigen Studierendenschaft. Dieser soll der Interessenvertretung dienen.
Zum Teil (bspw. Universität Karlsruhe) werden eigene, unabhängige Wahlen für ein StuPa wie in den anderen Bundesländern organisiert.
Bayern
In den 70er Jahren schaffte der Wissenschaftsminister von Bayern unter dem Motto "den linken Sumpf trockenlegen" die Verfasste Studentenschaft ab. Studierendenparlament und AStA wurden durch Konvent und Sprecherrat ersetzt, die keine Teilkörperschaft mehr darstellen und weniger Kompetenzen besitzen.
In der Folge gründeten sich hochschulpolitische Bewegungen, die die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaften fordern und
die Arbeit als Unabhängige Studierendenschaften in einem Parallelmodell weiterführten. Zum Teil wurden sogar eigene Wahlen zu einem unabhängigen Studierendenparlament organisiert.
Vielen dieser Bewegungen gelang es in der Folgezeit, bei den Hochschulwahlen die absolute Mehrheit zu erlangen. Die Arbeit der Unabhängigen Studierendenschaft kann somit auf die Kompetenzen dieser Gremien gestützt werden. Dennoch wird diesen Modellen die Legitimität von Kritikern oft abgesprochen. Die Bennennung und Organisation diser Studierendenschaften ist sehr unterschiedlich:
- An der Universität Augsburg wurde der Konvent um Fachschaftsvertreter zum Studierendenparlament (StuPa) erweitert, der vom Konvent gewählte Sprecherrat wird um vom Parlament gewählte Referenten zum AStA erweitert.
- An der Universität Erlangen wurde der Konvent um Fachschaftsvertreter zur Studierendenversammlung (StuVe) erweitert, statt eines AStAs und Referenten gibt es Beauftragte der StuVe.
- An der Universität München bildet der Sprecherrat Fachschaftenkonferenz und AStA als Arbeitskreise.
Eine Ausnahme bildet die Technische Universität München; hier existiert aufgrund einer Experimentierklausel im Hochschulgesetz ein Fachschaftenrat (FSR), der Referenten wählt, sowie ein Erweiterter Fachschaftenrat. Die Referenten des FSR werden laut dessen Geschäftsordnung als AStA bezeichnet.
Hessen
In Hessen wurden durch die CDU-Regierung massive Einschnitte in die Rechte des AStA vorgenommen. So wird ein Großteil der beschlossenen Semesterbeiträge der Studierenden nicht erhoben werden dürfen, wenn die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Studierendenparlament unterhalb einer Hürde von 25 Prozent bleibt. Der Senat der Hochschulen, in denen Professoren und Professorinnen über die absolute Mehrheit verfügen, kann für die eigene Hochschule die Aufgaben der Studierendenschaft neu regeln. Pläne des RCDS Hessen zur Umwandlung des AStA in eine von der Hochschulleitung und dem Senat abhängigen Abteilung des Senats sind in dem neuen Hessischen Hochschulgesetz nicht direkt aufgenommen worden.
Neue Bundesländer
In Ostdeutschland gibt es an vielen Hochschulen an Stelle der ASten den Studentenrat (StuRa), in dem quasi Allgemeiner Studierendenausschuss und Studierendenparlament gemeinsam enthalten sind.
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Studium
Kategorie:Hochschulorganisation
UniversitätUniversitäten (vom lateinischen Wort universitas, Gesamtheit) sind Hochschulen, die die Wissenschaften in Forschung, Lehre, Studium und Ausbildung vollständig vertreten, in systematischer Ordnung lehren sowie Bildungsinhalte und Berufsqualifikationen mit den jeweils höchsten Ansprüchen ihres Geltungsbereichs vermitteln sollen.
Charakteristika und Aufgaben
Prägend für den Begriff der Universität sind seit dem europäischen Mittelalter
- die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden (universitas magistrorum et scholarium),
- das Recht zur Selbstverwaltung mit der Möglichkeit der eigenständigen Erstellung und Ausführung von Studienplänen und Forschungsvorhaben (Akademische Freiheit) sowie
- das Privileg der Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade (zum Beispiel Doktorgrad).
Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter. Mit dem Aufkommen der Universitäten wurde das Wissensmonopol der Klöster, und damit des Klerus, durchbrochen.
Seit der Einrichtung der Berliner Universität (seit 1949: Humboldt-Universität) im Jahre 1810 setzte sich auch international das Humboldtsche Modell der Einheit von Forschung und Lehre durch, das besagt, dass die Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer Lehrtätigkeit auch Forschung betreiben sollen, damit das hohe Niveau der Lehre erhalten bleibt und den Studierenden wissenschaftliche Qualifikationen besser vermittelt werden können.
Im Gegensatz zu anderen Hochschulen zeichnen sich die Universitäten durch einen breiten Fächerkanon aus. Typisch sind die klassischen, schon im Mittelalter eingeführten Fakultäten für Philosophie (Geisteswissenschaften, heute auch die philologischen und historischen Fächer), Medizin, Theologie und Rechtswissenschaften. Dazu kommen die Naturwissenschaften - die bis in die Renaissance als ein Teilgebiet der Philosophie gelehrt wurden, ebenso wie die Mathematik - sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und weitere Arbeitsgebiete.
Andere Hochschulen, die nicht die Bezeichnung "Universität" führen, beschränken sich dagegen auf Themengebiete wie Technik und Kunst oder gar nur auf einzelne Fächer wie Medizin und Tiermedizin.
- Technische Universitäten bieten zwar eine breite Auswahl an Fächern an, haben aber einen Schwerpunkt in den Ingenieurwissenschaften. Die früheren Hochschulen für Agrarwissenschaft und Forstwissenschaft wurden in der Regel mit klassischen Universitäten zusammengelegt, so dass diese Ingenieurstudiengänge heute an Universitäten angeboten werden.
- Fachhochschulen haben im Gegensatz zu Universitäten kein Promotionsrecht.
- Das Konzept der Gesamthochschule, das an mehreren Studienorten in Nordrhein-Westfalen und in Kassel (Bundesland Hessen) umgesetzt worden war, sah eine Integration der Fachhochschul- und Hochschul- beziehungsweise Universitäts-Studiengänge vor, ist aber zurzeit ein Auslaufmodell. Letzte Immatrikulationen waren zum Wintersemester 2005/2006 möglich.
- Es gibt zwei Universitäten der Bundeswehr (UniBw), eine in München und eine in Hamburg. Der Großteil aller Offizieranwärter der Bundeswehr studiert an einer dieser Universitäten, die nahezu die gesamte Bandbreite der bei der Bundeswehr benötigten Studienrichtungen abdecken können. Das sind vor allem technische, aber auch wirtschafts- und organisationswissenschaftliche Fächer sowie Pädagogik. An diesen Universitäten können auch Fachhochschulabschlüsse erworben werden. Die Offizieranwärter, die Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie studieren, besuchen reguläre zivile Universitäten.
- Für Deutschland neu ist das Konzept der Stiftungsuniversität, das zurzeit (Stand 2005) an drei Universitäten in Niedersachsen (Göttingen, Lüneburg, Hildesheim) zumindest teilweise umgesetzt ist. Grundgedanke ist dabei, der Universität ein Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen, aus dessen Erträgen sich die Universität finanziert. Das soll die Universitäten von staatlichen Zwängen befreien und flexibler in ihren Entscheidungen machen. Traditionell existiert dieses Modell in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die bekannten Universitäten verfügen dort über ein sehr großes Stiftungskapital, das aus v.a. Wirtschaftserträgen und Erbschaften sowie privaten Schenkungen resultiert.
- Zunehmend werden aber auch in Deutschland Privatuniversitäten gegründet. Kleinere Stiftungs- und Privatuniversitäten, wie sie traditionell im anglo-amerikanischen Raum existieren, haben häufig mit dem Problem zu kämpfen, nicht finanziell in zu starke Abhängigkeit von einem bestimmten Sponsor zu geraten. Zudem sind eine weitere Finanzierungsquelle Studiengebühren in erheblicher Höhe, was zu einer finanziellen Auslese unter den Studieninteressierten führen kann.
- Die German University Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich.
Historisch werden auch mittelalterliche Bildungseinrichtungen in außereuropäischen Ländern (in Afrika und Asien, dabei vor allem im islamischen Raum) als Universitäten bezeichnet, die nicht alle Merkmale einer euopäischen Universität erfüllen (siehe auch: Madrasa). Dabei ist vor allem die Verleihung akademischer Grade als speziell europäische Erfindung zu betrachten.
Bildungseinrichtungen der Antike, so zum Beispiel im antiken Ägypten, Griechenland oder im Römischen Reich werden in der Regel nicht als Universitäten bezeichnet.
Struktur
Madrasa
In Deutschland sind die meisten Universitäten heute als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Zuständig ist entsprechende Ministerium beziehungsweise der Senator für Wissenschaft und Kunst. Für allgemeinbildende Schulen ist in der Regel ein anderes Ministerium zuständig.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss beinahe aller deutschen Universitäten und Hochschulen und vertritt die Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Die Hochschulrektorenkonferenz wurde am 21. April 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet und vertrat anfangs nur die Universitäten und sog. "wissenschaftlichen" Hochschulen (d.h. diejenigen mit Promotionsrecht) der früheren Bundesrepublik und West-Berlins. Seit 1974 wurden auch andere Hochschulen und Fachhochschulen aufgenommen. Nach der Wiedervereinigung kamen auch die Hochschulen aus der ehemaligen DDR dazu. Deshalb erfolgte auch im Jahre 1990 die Umbenennung. Die HRK hat gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen, an denen circa 98 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind. Auf der Ebene der Bundesländer arbeiten die jeweiligen Landesrektorenkonferenzen.
In der Schweiz sind die Kantone Träger der Universitäten und Hochschulen. Einzige Ausnahme ist die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, die von der Schweizer Bundesregierung getragen wird.
Die Lernenden an einer Universität bezeichnet man als Studenten oder heute zunehmend als "Studierende". Die verschiedenen Arten von Lehrenden werden unter dem Oberbegriff Dozenten zusammengefasst. Lehre und Forschung werden an einer Universität von den Professoren des entsprechenden Faches eigenverantwortlich geleitet.
An der Spitze einer Universität steht ein Rektor (traditionelle Anrede: Magnifizenz) oder Präsident, der in der Regel selbst ein Universitätsprofessor ist. Der Leiter der Verwaltung wird in der Regel Kanzler genannt. Ein Kanzler einer Universität ist in der Regel ein Verwaltungsfachmann und kein Wissenschaftler. Als wichtigstes Entscheidungsgremium fungiert der Senat, in dem Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie teilweise auch Studenten ihren Sitz haben.
Universitäten gliedern sich in einzelne Fakultäten, Fachbereiche oder Departemente, die von einem Dekan (traditionelle Anrede: Spektabilität) geleitet werden (siehe auch: Medizinische Fakultät, Theologische Fakultät). Die Position des Dekans wechselt turnusmäßig zwischen den Professoren der Fakultät (siehe auch: Fakultätsentwicklung). Fakultäten haben ein eigenes Siegelrecht und das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen sowie daraufhin die entsprechenden akademischen Grade zu verleihen. Die akademischen Grade, insbesondere der Doktortitel sind deshalb auch immer fakultätsspezifisch. Diese Eigenständigkeit der Fakultäten geht bis auf das Mittelalter zurück, als die Universitäten erst langsam aus eigenständigen Einheiten zusammengewachsen sind.
Die Fakultäten gliedern sich wiederum in die einzelnen "Institute" oder "Seminare", an denen die jeweiligen Fächer unterrichtet werden. Diese Einrichtungen werden von einem der dort lehrenden Professoren (zum Beispiel mit dem Titel "Institutsdirektor") geleitet.
Siegel
Zu jeder Universität gehören auch zentrale, fakultätsübergreifende Einrichtungen.
- Ein Beispiel ist das Studentenwerk, das sich um die sozialen Belange der Studenten kümmert. So sorgen Studentenwerke für einen regelmäßigen preiswerten Mittagstisch, die so genannte Mensa (lat. für "Tisch"), und betreiben Studentenwohnheime.
- Das Studentensekretariat ist in einer Universität für die Verwaltung der Studenten zuständig. Hier immatrikulieren und exmatrikulieren sich die Studenten. Aufgrund der hier geführten Unterlagen ist das Sekretariat auch in der Lage, Studienbescheinigungen für die unterschiedlichsten Zwecke auszustellen.
- Wichtig für die wissenschaftliche Arbeit sind die Universitätsbibliotheken, die für die Sammlung und Bereithaltung der erforderlichen wissenschaftlichen Literatur zuständig sind. Dabei werden nicht nur Bücher (Monografien) beschafft, sondern auch wissenschaftliche Zeitschriften und Buchreihen abonniert.
- Das Sportzentrum einer Universität ist in der Regel nicht nur für die Forschung und Lehre im Bereich der Sportwissenschaften zuständig, sondern bietet auch für Studenten aller Fakultäten Trainingsmöglichkeiten in den verschiedensten Disziplinen im Rahmen des Universitätssports an. An einigen Universitäten gibt es Universitäts-Sportclubs (USC).
- Alle Universitäten mit Medizinischer Fakultät haben ein Universitätsklinikum, was einen größeren Posten im Etat der jeweiligen Universität darstellt. Die Chefärzte der einzelnen Fachkliniken sind in der Regel Universitätsprofessoren.
- Das Universitäts-Rechenzentrum ist eine zentrale Einrichtung, die informationstechnische (IT) Infrastruktur (Zentralrechner, Server etc.) bereithält und IT-Dienstleistungen erbringt. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Online-Medien in Lehre und Forschung gewinnen diese Einrichtungen weiter an Bedeutung.
- Weitere institutsübergreifende Einrichtungen können zum Beispiel größere Laboratorien, Observatorien oder Botanische Gärten sein, die von naturwissenchaftlichen Fakultäten unterhalten werden. Manche Institute unterhalten Museen oder Sammlungen für Archäologie, Völkerkunde, Paläontologie oder Biologie.
Ablauf der akademischen Ausbildung
Der Weg zum Examen
Biologie]
Das Studium beginnt für den Studenten mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation. Das Studienjahr ist in zwei Semester unterteilt, an manchen Spezialuniversitäten in drei Trimester.
Nach der Hälfte des Studiums wird in der Regel eine Zwischenprüfung abgelegt, die oft fakultätsspezifische Bezeichnungen trägt. So legen Mediziner nach der Hälfte ihres regulären Studiums ihr Physikum ab, bevor sie mit dem Klinikum beginnen.
Nach dem Hauptstudium, der zweiten Hälfte der regulären Studienzeit, legt der Student sein Examen ab, das auch wieder fakultätsspezifisch nach dem zu erlangenden akademischen Grad bezeichnet wird ("Magisterprüfung", "Diplomprüfung" etc.).
Für die Zulassung zum Examen werden Leistungsnachweise, die so genannten "Scheine", verlangt. Zum Examen müssen in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt sowie oft eine schriftliche Arbeit eingereicht werden, die nachweisen soll, dass der Student in der Lage ist, den Forschungsstand der von ihm studierten Wissenschaft wiederzugeben.
Bei Prüfungen, die auf den Staatsdienst vorbereiten (Rechtswissenschaften, Lehramt etc.) oder einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen (Medizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie etc.), wird ein Staatsexamen abgelegt.
Theologen werden für die kirchliche Laufbahn durch eine kirchliche Prüfung qualifiziert.
Nach dem erfolgreichen Examen bekommt der Student einen fakultätsspezifischen akademischen Grad (Diplom, Magister etc.) verliehen, der berufsqualifizierend ist.
Im Rahmen des im Jahre 1999 begonnen Bologna-Prozesses wird sich diese Struktur des akademischen Studiums bis zum Jahre 2010 grundsätzlich ändern. Bereits heute werden die Studiengänge in Deutschland sukzessive auf die Erreichung der neuen Master- und Bachelor-Abschlüsse umgestellt, die europaweit harmonisiert werden und vergleichbar sein sollen. EU-übergreifend haben sich 45 Länder diesem Prozess angeschlossen.
Nach dem Examen kann ein Promotionsstudium begonnen werden, nach dessen Abschluss der Doktorand den Doktorgrad erwirbt, was in einigen Fakultäten für die Berufsqualikation erwartet wird. Dies sind vor allem die Geistes- und Naturwissenschaften sowie die Medizin. Die Promotion wird durch die Vorlage einer Dissertation, einer eigenständigen Forschungsarbeit, erlangt sowie durch das Bestehen eines Rigorosums, einer wissenschaftlichen Disputation, in deren Verlauf der Doktorand seine Arbeit wissenschaftlich argumentativ verteidigen muss.
Der Weg zum Professorentitel
Nach der Promotion kann sich der Doktor - in der Regel in der Position eines "wissenschaftlichen Mitarbeiters" oder "Assistenten" - auf die Habilitation vorbereiten, nach deren Abschluss er die Venia legendi erhält. Dies ist die Erlaubnis, an einer Universität Vorlesungen zu halten. Diese Vorlesungen kann er, wenn er noch keine Professorenstelle eingenommen hat, als Privatdozent halten. Angestrebt wird aber die Einnahme einer Position als Professor, die nach einem bestimmten Berufungsverfahren erfolgt. Eine Professorenstelle ist in Deutschland traditionell eine Beamtenposition und mit einer Einstellung in den Staatsdienst auf Lebenszeit verbunden. Das bisherige Verfahren befindet sich im Zusammenhang mit der Reform der Ausbildungsysteme im Umbruch.
Neuerdings gibt es auch die Einrichtung des Juniorprofessors, eine Position, die auch ohne Habilitation erreicht werden kann. Dies dient der Harmonisierung der akademischen Laufbahnen in Europa, da die meisten Länder außerhalb des deutschsprachigen Raums keine Habilitation kennen. Des Weiteren wird als zwingende Voraussetzung für eine Professorenstelle eine Habilitation nicht mehr verlangt. In manchen Fachbereichen (Kunst, Design, Architektur) kann auch derjenige Lehrstuhlinhaber werden, der anstatt einer promotion so genannte promotionsgleiche Leistungen nachweist; hierzu zählt eine umfangreiche Publikationsliste.
Geschichte
Altertum
Juniorprofessor, 1510/11, Stanzen des Vatikans, Rom.]]
Die abendländischen Universitäten sind Erzeugnisse des späteren Mittelalters, doch haben ältere Vorbilder auf ihre Entstehung mehr oder weniger eingewirkt.
Als solche sind zunächst die großen Lehranstalten des späteren Altertums zu nennen: Das von Ptolemäos Philadelphos um 280 v. Chr. gegründete Museion zu Alexandria, die Philosophenschule zu Athen, anstaltlich verfasst namentlich durch Kaiser Hadrian und Herodes Atticus (130 n.Chr.), und die nach diesen Mustern gebildeten Athenäen zu Rom (135), Lugdunum (Lyon), Nemausus (Nîmes), Konstantinopel (424).
Ferner kommen in Betracht die arabischen Medressen, unter denen im früheren Mittelalter die zu Córdoba, Toledo, Syrakus, Bagdad und Damaskus hohen Ruf genossen.
Klosterschulen
Direkter schlossen die ersten Universitäten sich an die alten Kloster- und Domschulen an, unter denen schon im 8. und 9. Jahrhundert einzelne, wie beispielsweise Tours, St. Gallen, Fulda, Lüttich, Paris als scholae publicae von auswärts zahlreiche Schüler an sich gezogen hatten.
Bis Ende des 11. Jahrhunderts lehren die Magister ausschließlich im Auftrag eines Domkapitels oder Kollegiatstifts, oftmals mit kirchlichen Pfründen versehen. Im 12. Jahrhundert treten jedoch immer mehr wandernde Magister und Scholaren auf und viele Kathedralschulen und abgelegene Klosterschulen können mit der regionalen Schwerpunktbildung nicht mehr mithalten. Hinzu treten die seit dem 11. Jahrhundert laut werdenden kirchlichen Bedenken gegen die Lehrtätigkeit von Mönchen. Die Ausbildung des Diözesanklerus hält sie zwar am Leben, das Niveau bleibt aber auf Elementarausbildung beschränkt. 1155 erlässt Kaiser Friedrich I. die Authentica „Habita“, die die wandernden und sich in Korporationen zusammenschließenden Schüler und Lehrer schützt und ihnen Gerichtswahl unter Bischof oder Magister sichert. Zumal für Finanzverwaltung und Rechtswesen benötigen Adel wie auch die päpstliche Kurie ausgebildete Scholaren, so dass seit 1200 Klärungen ihrer Rechtsstellung zugunsten von bischöflichem Jurisdiktionsprimat vor allem über die Lehrbefugnis autonomer Forschung und Lehre. Eine zunehmend um ihrer selbst willen und nicht mehr für die kirchliche Ausbildung betriebene Wissenschaft ermöglicht freilich erst die im 13. Jh. aus der Verbindung der Magister mit den Kathedralschulen entstandene, als Organisationsform aber neue Universität. Diese Entwicklung bleibt freilich zunächst regional beschränkt, erfasst etwa das deutsche Reich sehr verspätet und so bleibt die Universität teils bis zum 15. Jahrhundert im kirchlichen Rahmen.
Mittelalterliche Universitäten
kirchlichen
Die ersten Universitäten, die nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne Fakultäten waren, finden wir im 11. Jahrhundert in Italien; es waren die Rechtsschulen zu Ravenna, Bologna und Padua und die medizinische Schule von Salerno.
Festere korporative Verfassung als Hochschule, obwohl immer noch klerikaler Art, errang zuerst die Universität zu Paris, die seit dem 12. Jahrhundert die Führung auf dem Gebiet der Theologie und Philosophie übernahm und als die eigentliche Heimat der Scholastik bezeichnet werden muss.
Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen Universitäten, besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blancha von Kastilien (1226-36), der Ehefrau Ludwig IX. mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen.
Eine mit besonderen staatlichen und kirchlichen Privilegien ausgestattete Fakultät bildeten freilich schon früher die Juristen in Bologna.
Als die Bedeutung dieser Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste die Schutzherrschaft über die neuen Anstalten in Anspruch und dehnten den besonderen Gerichtsstand, den die Kirche für ihre Angehörigen besaß, auch auf die weltlichen Universitätsangehörigen aus.
Nationen und Fakultäten
Bild:Universität_Leipzig_-_Sächsische_Nation.jpg|Universität Leipzig: Abzeichen der (nieder-) sächsischen Landsmannschaft
Bild:Universität_Leipzig_-_Meißnische_Nation.jpg|Abzeichen der meißnischen Landsmannschaft
Bild:Universität_Leipzig_-_Polnische_Nation.jpg|Abzeichen der polnischen Landsmannschaft
Bild:Universität_Leipzig_-_Bayrische_Nation.jpg|Abzeichen der bayerischen Landsmannschaft
Die innere Organisation der Universitäten orientierte sich ab 1249 an den verschiedenen Nationalitäten, wobei sich die kleineren an eine der größeren anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier so genannte Nationes: Gallikaner oder Gallier (zu denen auch Italiener, Spanier, Griechen und Morgenländer zählten), Picarden, Normannen und Engländer (die auch die Deutschen und weitere Nord- und Mitteleuropäer beinhalteten). Diese Einteilung galt sowohl für die Universitätsschüler als auch -lehrer.
Normannen in Prag]]
Jede Nation hatte ihre besondern Statuten, besondere Beamten und einen Vorsteher (Prokurator). Die Prokuratoren wählten den Rektor der Universität. Papst Honorius III. verordnete 1219, dass nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wählbar wären, die vom Bischof oder vom Scholastikus des zuständigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hätten.
Allmählich entstanden jedoch zunftartige Verbände unter den Lehrern (magistri, Meistern) der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin, die als geschlossene Kollegien zuerst 1231 von Gregor IX. in Paris anerkannt und ordines oder facultates, Fakultäten, genannt wurden. Diese Einteilung löste allmählich die der Nationen ab. Etwas später nahm auch das Kollegium der Artisten, das heißt der Lehrer der "sieben freien Künste", die Verfassung einer vierten Fakultät an, die jedoch bis in die spätere Neuzeit zunächst nur die Aufgabe hatte, für das Studium einer der höheren Fachwissenschaften vorzubereiten. Dementsprechend waren ihre Lehrer häufig auch Scholaren in einer der oberen Fakultäten.
Vorrecht der Fakultäten war bald die Verleihung akademischer Grade. In Paris waren dies drei Hauptgrade, die der Bakkalarien (Bakkalaureen), Lizentiaten und Magister (Meister). Die Bakkalarien wurden von den einzelnen Magistern ernannt; der Grad eines Lizentiaten wurde nach einer Prüfung durch die Fakultätsmeister von Seiten der Kanzler oder Bischöfe erteilt, die aber zuletzt nur noch ihre Bestätigung gaben.
Nur die Magister hatten das uneingeschränkte Recht, als Lehrer ihrer Fakultät aufzutreten. Sie hießen auch oft Doktoren. In Deutschland galt die Bezeichnung Doktor meist für die drei alten oder oberen Fakultäten, während die Fakultäten der freien Künste Magister ernannten. Die Ernennung zum Doktor wurde als Promotion bezeichnet. Diese fanden meistens unter festlichen Zeremonien statt, als Zeichen der Doktorwürde wurde der Doktorhut überreicht.
Kollegien
Ein drittes für die mittelalterliche Verfassung der Universität wichtiges Institut waren die Kollegien oder Kollegiaturen; ursprünglich kirchliche Anstalten, in denen Studierende freien Unterhalt, Lehre und Beaufsichtigung fanden. Eins der ersten Universitätskollegien war die berühmte Pariser Sorbonne. Vorwiegend in Deutschland traten zusätzlich als private, dem Kolleg ähnliche Einrichtungen die Bursen auf; in England und Frankreich verbreiteten sich hingegen die Kollegien stärker, in denen später auch der Unterricht statt fand.
Zusätzlich zu Kollegs- oder Bursenangehörigen gab es im Mittelalter die so genannten fahrenden Schüler unterschiedlichster Alters- und Bildungsstufen.
Alte Universitäten im deutschen Sprachraum und in Mitteleuropa
Das deutsche Universitätswesen hat seine Ursprünge im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (HRR) mit der Gründung der Universität Prag 1348 durch Karl IV. Die dort vertretenen vier Länder waren: Böhmen, Polen, Bayern und Sachsen. Es entstanden vor der Reformation zahlreiche weitere Universitäten, so zum Beispiel 1365 in Wien, 1386 in Heidelberg, 1392 in Erfurt, 1402 in Würzburg, 1409 in Leipzig, 1419 in Rostock, 1456 in Greifswald und 1477 in Tübingen.
Tübingen
Durch die rasante Entwicklung der Landesfürstentümer seit dem 15. Jahrhundert und die humanistische Bewegung wurde die Bindung zwischen Kirche und Universität gelockert. Im 16. und 17. Jahrhundert entstanden weitere, zum Teil dezidiert evangelische (lutherische oder calvinistische), Universitäten (z.B. Marburg 1527, Albertina (Königsberg) 1544, Gießen 1607, Kiel 1665). Viele dieser Hochschulen dienten den jeweiligen Landesherren dazu, selbst die Fachleute auszubilden, die für die Verwaltung der Territorien dringend benötigt wurden.
Es entstand zudem eine Mittelform zwischen den so genannten lateinischen Schulen (Gymnasien) und Universitäten, die als akademische Gymnasien oder gymnasia illustria bezeichnet wurden. Diese wurden von freien Städten und kleineren Landesfürsten eingerichtet, um ein Abwandern der gebildeten Jugend zu den Universitäten zu vermeiden. Sie unterschieden sich von den Universitäten meist in der Größe und darin, dass sie keine Titel verleihen konnten. Mehrere dieser akademischen Gymnasien entwickelten sich später zu wirklichen Hochschulen.
freien Städten
Während im protestantischen Norden die Universitäten im allmählichen Übergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit wurden, blieben die "neuen" jesuitischen Universitäten des 16. und 17. Jahrhunderts (Würzburg 1582, Olmütz 1573, Graz 1582, Paderborn 1614), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen Universitäten umgestaltet wurden, dem älteren Typus im Wesentlichen treu.
An den protestantischen Universitäten entstanden in dieser Zeit die Studentenverbindungen, gleichzeitig fand eine Beteiligung der Studenten an der Universitätsverwaltung nicht mehr statt. Die Wahl junger, studierender Fürsten zum Rektor wurde reine Formsache, da die eigentliche Verwaltung von Prorektoren, die aus der Gruppe der Professoren gewählt wurden, geführt wurde.
Alte Universitäten in Osteuropa
- Universität Vilnius gilt als die älteste Universität im Baltikum. Gegründet von Jesuiten 1579.
- Immanuel-Kant-Universität Kaliningrad, Preußen, 1544 von Herzog Albrecht gegründet.
Verfassung des Lehrkörpers
In der Zeit von 1500 bis 1650 begann auch die Entwicklung des akademischen Lehrkörpers zu der im Wesentlichen noch heute geltenden Verfassung. Danach bilden die ordentlichen Professoren (professores publici ordinarii) als vollberechtigte Mitglieder der vier Fakultäten den akademischen (großen) Senat. Die ordentlichen Professoren einer Fakultät wählen aus ihrer Mitte den Dekan, sämtliche ordentliche Professoren den Rektor. Zudem gibt es nicht dem Senat angehörige Professoren und Privatdozenten, die zwar eine Lehrerlaubnis, aber keine Lehrverpflichtung haben.
Moderne Universitäten
Erste Vorlesungen in deutscher Sprache hielt Christian Thomasius an der durch seine Bemühungen gegründeten Universität in Halle. Dort erschien auch unter seiner Leitung die erste kritische akademische Zeitschrift. Die erste Universität, die mit einer Akademie der Wissenschaften verbunden wurde, war die Universität Göttingen.
Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verlagerte sich der Schwerpunkt an den Universitäten vom Sammeln, Ordnen und Vermitteln von Wissen verstärkt hin zur Forschung, also zum Erzeugen von Wissen. Dies geschah inspiriert durch das Humboldtsche Bildungsideal der Einheit von Forschung und Lehre, das in der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, der heutigen Humboldt-Universität begründet wurde und weltweite Nachahmung fand. In den 1880er Jahren begann eine Neuordnung der Fakultäten an den Universitäten, so entstanden natur-, staats-, geistes- oder wirtschaftswissenschaftliche Fakultäten. Zudem wurden die akademischen Seminare beliebt, bei denen die Studierenden unter Anleitung praktische Übungen durchführen. Gleichzeitig entwickelten sich die Laboratorien, Observatorien und Kliniken, so dass in den Naturwissenschaften und in der Medizin eine praxisnahe Ausbildung vorgenommen werden konnte.
Allerdings traten in dieser Zeit auch erstmals "überfüllte" Studiengänge auf.
Einen besonderen Typus der Universität stellt die Stiftungsuniversität dar (Frankfurt am Main, 1912/14).
Der anhaltende wirtschaftliche Nachkriegsaufschwung und spätere Bildungsreformen gewährten in der Bundesrepublik ab 1960 allmählich Kindern aus allen gesellschaftlichen Schichten einfachen Zugang zu höherer Bildung. Ab 1970 wurden neue Universitäten und Gesamthochschulen gegründet, u.a. in Bremen, Bochum, Augsburg, Regensburg, Düsseldorf, Oldenburg, Trier in Deutschland sowie Salzburg und Linz in Österreich.
Die seit 1965 aufkommende Studentenbewegung war ein Teil des internationalen reformerischen Aufbruchs, der besonders 1968 von Berkeley (USA) über Paris, Berlin bis Prag reichte. Die deutsche "68-er"-Generation rebellierte gegen das Totschweigen der Verbrechen des "Dritten Reiches" durch die Elterngeneration und deckte die unaufgearbeiteten Verstrickungen erheblicher Teile der deutschen Wissenschaft in der Hitlerzeit auf. Der die Diskussion bestimmende Teil der damals Studierenden sah die gründliche Aufarbeitung und Abkehr von Traditionen, die das Dritte Reich vorbereitet hatten, als Voraussetzung für jeden weiteren wissenschaftlichen und sozialen Fortschritt an.
Der gesellschaftliche Umbruch reichte über die Universitäten hinaus: In der Bundesrepublik Deutschland begann die neu gebildete Sozialliberale Koalition eine Aussöhnungspolitik mit dem Osten und schuf damit wesentliche Voraussetzungen für die heutige deutsche Einheit. Die sexuelle Revolution, Dritte-Welt-Solidarität, Ökologiebewegung, Hausbesetzerbewegung, aber auch der RAF-Terrorismus waren nur einige Aspekte, die die tiefgreifende Veränderung des gesellschaftlichen Klima zeigten.
Die Studentenbewegung hat die universitäre Landschaft nachhaltig beeinflusst: Eine erweiterte Mitbestimmung - Drittel- und Viertelparität - in den Universitätgremien der akademischen Selbstverwaltung eröffnete den Studenten eine Fülle an neuen politischen Wirkungsmöglichkeiten. Es existiert heute an den Universitäten eine pluralistische Vielfalt von Vereinigungen. Darunter sind studentische Selbstverwaltungsorgane wie AStA-Referate für hochschul- und gesellschaftspolitische Fragen (z.B. Schwulenreferate, Ausländerreferate), politische Fachbereichsinitiativen, Freizeiteinrichtungen, z.B. Studentencafés, Entrepreneur-Vereine und Ausgründungsinitiativen zur Karriere-Förderung. Studentische Dachverbände wie die fzs verstehen sich bewusst als Gegengewicht zu herkömmlichen Studentenverbindungen, lehnen diese ab und bekämpfen sie offen.
Neben den staatlichen und den privaten kommerziellen Universitäten gab es auch immer wieder Versuche, nichthierarchisch organisierte "offene" Universitäten zu schaffen. Einen solchen Versuch stellt gegenwärtig die [http://www.offeneuni.tk Offene Universität Berlins] dar.
Die German University Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich. Mit Unterstützung der Universitäten Ulm und Stuttgart wurde die GUC im Jahre 2001 gegründet und hatte bereits zwei Jahre später 3.300 Studierende mit einem Frauenanteil von 40 Prozent.
Eine derzeit große Veränderung in der europäischen Hochschullandschaft ist das Bestreben zur Harmonisierung und Internationalisierung des europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess), der weit über die EU-Grenzen hinausgreift und an dem sich 45 Länder beteiligen. Wichtigste Veränderung für die Studenten ist dabei der einheitliche Wechsel der Studienabschlüsse zum angelsächsischen Bachelor und Master bis 2010. Damit soll ein einfacherer Universitätswechsel sowie eine leichtere Anerkennung und ein besserer Vergleich der Studienabschlüsse beim Berufseinstieg oder -wechsel über alle Ländergrenzen hinweg erreicht werden.
Moderne Universitätsbauten im Bild:
Bild:Tübingen_Uni.jpg|Eberhard-Karls-Universität Tübingen: Blick auf naturwissenschaftliche und medizinische Fakultäten "Auf der Morgenstelle"
Bild:Marburger_Mensa_Lahnberge.jpg|Universität Marburg: Mensa auf den Lahnbergen
Image:Goe.Uni.Nordbereich.Faculty.Buildings.May.2005.image01.JPG|Universität Göttingen: Nordbereich
Bild:Berlin_Charlottenburg_TU-Berlin_Hauptgebaeude.jpg|Technische Universität Berlin: Hauptgebäude
Image:CAUKielLuftaufnahmeUniBib.jpg|Unibibliothek und Fakultätenblöcke der Universität Kiel
Bild:Uni_Hohenheim.jpg|Biologiezentrum der Universität Hohenheim
Die ältesten europäischen Universitäten
siehe auch: Graphische Darstellung der europäischen Universitäten
Liste von Universitäten
- Liste deutscher Hochschulen
- Liste der afrikanischen Universitäten
- Universitäten in Australien
- Liste niederländischer Universitäten
- Österreichische Universitäten und Fachhochschulen
- Schweizer Universitäten und Fachhochschulen
- Liechtensteiner Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Italienische Universitäten und Hochschulen
- Japanische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Britische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Universitäten in Kalifornien
- Spanische Universitäten
- Universitäten in Tschechien
- Universitäten in der Ukraine
- Universitäten in Frankreich
- Universitäten in Türkei
Literatur
- Karl Griewank: "Deutsche Studenten und Universitäten in der Revolution von 1848", Böhlau 1949, ISBN B0000BIRT2
- Die Idee der deutschen Universität: die fünf Grundschriften aus der Zeit ihrer Neubegründung durch klassischen Idealismus und romantischen Idealismus (darin u.a. Wilhelm von Humboldt: Über die innere und äußere Organisation der höheren wissenschaftlichen Anstalten in Berlin. 1810). Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1956, ISBN B0000BJR17
- Ernst Anrich: "Die Idee der deutschen Universität und die Reform der deutschen Universitäten", Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1960, ISBN B0000BFU6B
- Walther Hubatsch: "Deutsche Universitäten und Hochschulen im Osten", Westdeutscher Verlag 1964, ISBN B0000BOSE0
- Joachim Ehlers, Die hohen Schulen. In: Peter Weimar (Hrsg.): Die Renaissance der Wissenschaften im 12. Jahrhundert, Zürich 1981, 57-86.
- Michael Klant, Universität in der Karikatur - Böse Bilder aus der kuriosen Geschichte der Hochschulen, Hannover 1984, ISBN 3-7716-1451-1
- Klaus Heinrich, Zur Geistlosigkeit der Universität heute, Universität Oldenburg 1987, ISBN 3814210085
- Otto Krammer: "Bildungswesen und Gegenreformation. Die Hohen Schulen der Jesuiten im katholischen Teil Deutschlands vom 16. bis zum 18. Jahrhundert", ISBN 3923621302
- Johann J. Engel, Johann B. Erhard, Friedrich A. Wolf: "Gelegentliche Gedanken über Universitäten", ISBN 3379005312
- M. J. F. M. Hoenen, Jakob Hans Josef Schneider, Georg Wieland (Hrsg.): "Philosophy and Learning. Universities in the Middle Ages" Brill Leiden 1997, ISBN 9004102124
- Beate Krais, Wissenschaftskultur und Geschlechterordnung. Über die verborgenen Mechanismen männlicher Dominanz in der akademischen Welt, Frankfurt am Main/New York, Campus 2000, ISBN 3593362309
- Dieter Langewiesche, Wozu braucht die Gesellschaft Geisteswissenschaften? Wieviel Geisteswissenschaften braucht die Universität? In: Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte, Frankfurt a. M./New York 2003 ISBN 359337336X
- Christian Bremen, Armin Heinen, Rüdiger Stotz: "Die Europäische Union als Rechts- und Verfassungsraum. Zukünftige Aufgaben und Gegenwart : Vorträge und Diskussionen eines Kolloquiums der Universitäten Aachen, Lüttich, Maastricht, 3.-5. April 2000", Itschert, Michael 2000, ISBN 3897960648
- Wolfgang E.J. Weber, Geschichte der europäischen Universität, Kohlhammer Stuttgart 2002, ISBN 3170164821
- Franco Cardini, Mariaterese Fumagalli Beonio-Brocchieri (Hrsgg.), Universitäten im Mittelalter. Die Europäischen Stätten des Wissens. München 1991, ISBN 3517012726
Siehe auch
- Akademisches Auslandsamt, Auslandsstudium
- Universitätsbibliothek
- Dies academicus
- Eliteuniversität, Ivy League
- Kinder-Uni, Bürgeruniversität
- Liste der Fachgebiete, von der aus auch Artikel zu den einzelnen Studienfächern verlinkt sind
- Studentenverbindung, Studentenstiftung
- Universitätsgeschichte
- Studentenunruhen, Studentenprotest
- Hochschulreform, Centrum für Hochschulentwicklung
- Stiftungsuniversität,
Weblinks
- [http://www.studieren.de/hochschulliste.asp?show=alle Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien in Deutschland]
- [http://de.wikiversity.org/ Wikiversität]
- [http://www.daad.de/portrait/de/1.10.1.html Wie wettbewerbsfähig ist die deutsche Universität ?]
- [http://univ.cc/?dom=ru&key=&start=1 Universities Worldwide]
- [http://www.braintrack.com/index.htm Braintrack University Index]
- [http://www.colleges.com/index.html "Complete List of worldwide Universities and Colleges" (en.)]
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Studium
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Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Bisexualität Als Bisexualität (eigentlich "Ambisexualität", nach der altgriech. Vorsilbe bi- für "zwei") bezeichnet man die Neigung, sich zu Menschen (beziehungsweise Artgenossen) unabhängig ihres Geschlechts sexuell hingezogen zu fühlen. Als Kurzform ist das Adjektiv bi gebräuchlich.
Obwohl es keine Voraussetzung für die Bisexualität ist, seine Neigung auszuleben, werden in der Regel Menschen als bisexuell bezeichnet, die mit Personen unabhängig ihres Geschlechts sexuelle Beziehungen und/oder Partnerschaften eingehen.
Als Bisexualität wurde Anfang des 20. Jahrhunderts gelegentlich auch das Vorhandensein von beiderlei Geschlechtsmerkmalen an einem Individuum bezeichnet. Siehe auch: Intersexualität
Statistische Häufigkeit in westlichen Industrieländern
Wie hoch der Anteil der Bisexualität in der Bevölkerung ist, lässt sich nur schwer einschätzen, weil gleichgeschlechtliche Empfindungen häufig verschwiegen oder von den jeweiligen Personen nicht bewusst wahrgenommen werden. Aussagen in der Literatur bewegen sich daher sehr weit auseinander. Die obere Grenze bildet der Kinsey-Report, welcher 1948 zwischen 90 und 95 Prozent der Bevölkerung als "bis zu einem gewissen Grad bisexuell" einstufte. Tatsächliches bisexuelles Verhalten ist in den meisten Industrieländern aber laut jüngeren Umfragen zur Angelegenheit einer relativ kleinen Minderheit von häufig nicht mehr als 10 Prozent der Bevölkerung geworden. Einige Sexualwissenschaftler erklären dies aus der Durchsetzung einer "monosexuellen" Norm in unserer Kultur. [http://www.lsbk.ch/articles/gunter_schmidt.asp]
Nach der Selbsteinschätzung der Befragten in repräsentativen Studien zu urteilen, ist Bisexualität unter Frauen in westlichen Industriestaaten weiter verbreitet als unter Männern. Darüber hinaus geben Menschen mittleren Alters bisexuelle Neigungen häufiger an als Personen jüngeren Alters. Hierbei könnte es sich um einen Generationeneffekt handeln, da die Prävalenz homosexueller Handlungen unter männlichen Jugendlichen laut einer bekannten Studie des Instituts für Sexualforschung an der Universität Hamburg in den letzten 30 Jahren von etwa 18 Prozent auf zwei Prozent abgenommen hat. Erklärt wird dies unter anderem mit der Angst, womöglich als "Schwuler" zu gelten. [http://www.bvvp.de/artikel/jugendsex.html]
Ursachen
Ebenso wie bei Homo- und Heterosexualität, so sind auch die Ursachen der Bisexualität noch nicht geklärt. Weit verbreitet sind biologistische und psychoanalytische Erklärungsmodelle.
Sigmund Freud etwa hat die These aufgestellt, dass im Grunde jeder Mensch bisexuell sei. Gesellschaftliche Zwänge und Tabus führten aber häufig zur Verdrängung des homosexuellen Anteils ins Unbewusste. Viele Wissenschaftler sind jedoch anderer Ansicht.
Bei der nicht belegbaren These, der Bisexualität läge die Entscheidung des Individuums zugrunde, handelt es sich um ein weit verbreitetes Vorurteil.
Bisexualität kommt auch relativ häufig im Tierreich vor. So gelten etwa die Zwergschimpansen als eine vollständig bisexuelle Tierart, die vor allem für ihren ausgeprägten "Lesbianismus" bekannt ist.
Bisexualität in anderen Kulturen
In manchen Gesellschaften, wie der griechisch-römischen Antike oder der islamischen Welt [http://gigi.x-berg.de/texte/boswell], galt die erotische Anziehung zu beiden Geschlechtern als nahezu universelle Norm. Die ausschließliche Fixierung auf ein Geschlecht, wie wir sie heute unter den Begriffen "Homosexualität" und "Heterosexualität" kennen, mag es zwar gegeben haben, wurde aber nur selten zum Thema gemacht. Dort wo dies geschah, wie etwa in Pseudo-Lukians Die Arten zu lieben, ist die ironische Intention des Autors unverkennbar. So wird der eine von zwei Diskutanten in diesem fiktiven Dialog aus dem beginnenden vierten Jahrhundert n. Chr. mit dem Stigma der Effeminiertheit bedacht, weil sich sein erotisches Interesse ausschließlich auf Frauen richtet, während der andere als Kauz erscheint, da er aufgrund seiner sexuellen Neigungen einen rein männlichen Haushalt führt.
Auch viele islamische Geistliche des Mittelalters sahen, obwohl sie den gleichgeschlechtlichen Verkehr gemäß ihrer Religion als schwere Sünde bewerteten, die erotischen Anziehung gegenüber beiden Geschlechtern als eine Grundgegebenheit des menschlichen Daseins an. So schreibt der im Jahr 1200 nach christlicher Zeitrechnung verstorbene hanbalitische Rechtsgelehrte Ibn al-Gauzi: "Derjenige, der behauptet, dass er keine Begierde empfindet [wenn er schöne Knaben erblickt], ist ein Lügner, und wenn wir ihm glauben könnten, wäre er ein Tier, nicht ein menschliches Wesen."
Wegen der patriarchalen Verfasstheit vieler vormoderner Gesellschaften bleiben verlässliche historische Aussagen oft auf die Sexualität von Männern beschränkt. Eine literarische Bewegung, die weibliche Interessen widerspiegelte, entstand erst im Europa des 18. Jahrhunderts. Die Liebe zwischen zwei Freundinnen bildete dabei eines der populärsten Themen. Manifeste sexuelle Beziehungen blieben aber wegen ihrer gesellschaftlichen Anstößigkeit grundsätzlich ausgespart. Stattdessen war romantisierend von der Freundschaft oder "Seelenverwandtschaft" zwischen zwei Frauen die Rede, die auch durch die Heirat mit einem Mann nicht unterbrochen werden konnte.
Etwas anders verhielt es sich in der arabischen Welt, wenn die Lebenswelt von Frauen ausnahmsweise einmal in den Fokus der Literatur geriet. Sexuelle Beziehungen wurden hier relativ offen bei ihrem Namen genannt. Gebräuchlich war vor allem der Begriffe sihaq (dt. "Reiben") als Bezeichnung für die sexuelle Praktik der Tribadie. [http://www.taz.de/pt/1996/03/14/a0129.nf/text] Die Liebe zwischen zwei Frauen wurde dabei literarisch nicht als Widerspruch zur Ehe konstruiert, obwohl manche Juristen die Tribadie als strafbare außereheliche Aktivität ansahen. Deren Nachweis durch die von der Schari'a verlangten vier Augenzeugen war aber praktisch unmöglich, so dass dieses Verbot rein theoretischer Natur blieb. [http://www.well.com/user/queerjhd/fm_marriage.htm]
Siehe auch: Sexualität, Bi-Bewegung, Polyamorie
Literatur
- Ellen Bass; Kate Kaufman: Wir lieben, wen wir wollen : Selbsthilfe für lesbische, schwule und bisexuelle Jugendliche. Berlin 1999. ISBN 3929823624.
- Agnes Frei: Lieb doch die Männer und die Frauen. Bisexualität – der zweite siebte Himmel : Essays und Reportagen, Gedichte und Geschichten. Reinbek bei Hamburg 1989. ISBN 3499125420.
- Kerstin Münder: 'Ich liebe den Menschen und nicht das Geschlecht'. Königstein/Taunus 2004. ISBN 3897411407.
- Loraine Hutchins; Lani Kaahumanu: Bi Any Other Name: Bisexual People Speak Out. Boston 1991. ISBN 1555831745.
- Merl Storr (Hrsg.): Bisexuality : A Critical Reader. London u. a. 1999. ISBN 0415166608.
Weblinks
- http://austria.bi.org/seiten/bi.html -- Österreichische Seite für Bisexuelle
- http://bi.org -- Internationale Seite für Bisexuelle
- http://bine-web.de -- Deutsche Seite von BiNe - Bisexuelles Netzwerk e.V.
- http://www.seidu.de/schneckenhaus/wissenswert/content-184.html -- Die besonderen Schwierigkeiten von Bisexuellen
- [http://www.wissenschaft.de/wissen/news/255460.html www.wissenschaft.de: Zweigleisigkeit ist Kopfsache] Neue Studie: Männer, die sich zu Männern und Frauen hingezogen fühlen, reagieren körperlich nicht auf beide Geschlechter
Kategorie:Sexualität
Kategorie:Sexuelle Neigung
Kategorie:Homosexualität
1981
Jahreswidmungen
- 1981 ist „Internationales Jahr der Behinderten“ von den Vereinten Nationen
- Der Schwarzspecht (lat. Dryocopus martius) ist Vogel des Jahres (NABU/Deutschland)
- 1. Januar: Kurt Furgler wird Bundespräsident der Schweiz
- 1. Januar: Das Steuerentlastungsgesetz tritt in Deutschland in Kraft
- 1. Januar: Der ECU (European Currency Unit) als einzige EG-Verrechnungseinheit in der Europäischen Gemeinschaft eingeführt
- 1. Januar: Griechenland wird EG-Mitglied
- 1. Januar: Abdou Diouf wird Präsident des Senegal
- 20. Januar: Ronald Reagan wird als 40. Präsident der USA vereidigt
- 29. Januar: Spanien. Ministerpräsident Adolfo Suárez tritt zurück
- 30. Januar: Großdemonstration gegen Atomkraftwerke in der BRD in Brokdorf nahe Itzehoe
- 23. Februar: Spanien. Putschversuch von Teilen der Guardia Civil und des Offizierskorps
- 27. Februar: Spanien. Leopoldo Calvo Sotelo wird neuer Ministerpräsident
- 30. März: Attentat auf US-Präsident Ronald Reagan in Washington, D. C.
- 3. April: Samoa wird Mitglied in der UNESCO
- 12. April: erster Start eines Space Shuttle
- 23. April: Bahamas wird Mitglied in der UNESCO
- 1. Mai: Der Wiener Stadtrat Heinz Nittel wird von einem Palästinenser erschossen
- 10. Mai: Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin. Klarer Sieger wird die CDU mit ihrem Spitzenkandidaten Richard von Weizsäcker. Damit ist nach dem Scheitern des Senats von Dietrich Stobbe (SPD) auch sein Nachfolger Hans-Jochen Vogel (SPD) gescheitert
- 13. Mai: Attentat auf Papst Johannes Paul II.
- 25. Mai: Kuwait. Gründung des Golfkooperationsrates (GCC) gemeinsam mit Saudi-Arabien, Oman, Bahrain, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten
- 30. Mai: Bangladesch. Ziaur Rahman, Nachfolger von Mujibur Rahman wurde ermordet
- 7. Juni: Israelischer Luftangriff auf Osirak
- 15. Juni: Abkommen über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit zwischen Portugal und Deutschland
- 17. Juli: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada
- 29. Juli: Hochzeit von Prinz Charles und Lady Diana Spencer (Prinzessin Diana)
- 19. August: Das Bundesgesundheitsamt verbietet das Stärkungsmittel „Frauengold“, da es möglicherweise krebsfördente Substanzen (Aristolochiasäuren) enthält
- 25. August: Die amerikanische Raumsonde Voyager 2 fliegt an Saturn vorbei und liefert viele Fotos von Saturn, seinen Ringen und Monden
- 15. September: Vanuatu wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 21. September: Belize wird unabhängig
- 21. September: Deutschland erkennt Belize als unabhängigen Staat an
- 22. September: Einweihung des Hochgeschwindigkeitszuges TGV durch François Mitterrand
- 25. September: Belize wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 6. Oktober: Ägypten Ermordung Anwar as-Sadats.Übergang der Macht auf Vize-Präsident Mohamed Hosni Mubarak
- 26. Oktober: Deutschland schließt ein Abkommen über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie mit Ägypten
- 1. November: Antigua und Barbuda erhält seine Unabhängigkeit
- 11. November: Antigua und Barbuda wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 17. November: Luftverkehrsabkommen zwischen Taiwan und Deutschland
- 13. Dezember: (bis 22. Juli 1983: in Warschau verhängt Wojciech Jaruzelski, der neue Partei- und Staatschef in Polen, das Kriegsrecht. Die Gewerkschaft "Solidarität" wird verboten
- 31. Dezember: Ghana. Revolutionsregierung unter Jerry Rawlings
Kultur
- Eröffnung des Neubaus der Neuen Pinakothek München.
Katastrophen
- 27. Januar: Beim Untergang des Fährschiffs „Tamponas 2“ (Indonesien) nördlich von Java sterben 512 Menschen
- 11. Juni: Erdbeben der Stärke 6,9 im Iran, ca. 3.000 Tote
- 28. Juli: Erdbeben der Stärke 7,3 im Iran, ca. 1.500 Tote
- 30. August: Gas-Kohle-Ausbruch im Bergwerk Ibbenbüren mit 8 verunglückten Kumpel
- 19. September: Das Flußpassagierschiff „Sobral Santor“ (Brasilien) kentert auf dem Amazonas. 300 Menschen sterben
- 6. Oktober: Nahe Rotterdam, Niederlande Eine Fokker F-28 der niederländischen NLM Cityhopper geriet in einen Tornado und stürzte ab, nachdem die rechte Tragfläche abgerissen war. Alle 17 Personen starben
- 1. Dezember: Ajaccio, Korsika, Frankreich. Eine McDonnell Douglas MD-80 der jugoslawischen Inex Adria Aviopromet prallte während des Landeanflugs gegen einen Berg. Alle 178 Personen an Bord starben
Sport
Einträge von Leichtathletik-Weltrekorden siehe unter der jeweiligen Disziplin unter Leichtathletik.
- 2. Januar: Im Dreiecksflug stellt der Deutsche Hans-Werner Grosse mit 1.306 km einen neuen Weltrekord im Segelfliegen auf
- März: Die deutschen Meister im Eiskunstlauf Tina Riegel und Andreas Nischwitz gewinnen bei der Weltmeisterschaft im Paarlauf in Hartford/Connecticut die Bronezemedaille. Später holen sie in Innsbruck den Europameistertitel
- 11. April: Larry Holmes gewann seinen Boxkampf und Weltmeistertitel im Schwergewicht gegen Trevor Berbick im Ceasars Palace, Las Vegas, Nevada, USA, durch Sieg nach Punkten
- 12. Juni: Larry Holmes gewann seinen Boxkampf und Weltmeistertitel im Schwergewicht gegen Leon Spinks in der Joe Louis Arena, Detroit, USA, durch technischen K. o.
- 13. Juni: der FC Bayern München wird Deutscher Fußballmeister
- 6. November: Larry Holmes gewann seinen Boxkampf und Weltmeistertitel im Schwergewicht gegen Renaldo Snipes in der Civic Arena, Pittsburgh, Pennsylvania, USA, durch technischen K. o.
- 1. Januar: Zsolt Baumgartner, ungarischer Formel 1-Fahrer
- 2. Januar: Maximiliano Rodríguez, argentinischer Fußballspieler
- 2. Januar: Hanno Balitsch, deutscher Fußballspieler
- 3. Januar: Eli Manning, US-amerikanischer Footballspieler
- 9. Januar: Euzebiusz Smolarek, polnischer Fußballspieler
- 11. Januar: Benjamin Auer, deutscher Fußballspieler
- 15. Januar: El Hadji Diouf, senegalesischer Fußballspieler
- 15. Januar: Howie Day, US-amerikanischer Sänger und Songschreiber
- 18. Januar: Alicia Molik, australische Tennisspielerin
- 19. Januar: Asier Del Horno, spanischer Fußballspieler
- 20. Januar: Owen Hargreaves, kanadischer Fußballspieler mit englischem Pass
- 21. Januar: Dany Heatley, Eishockeyspieler
- 21. Januar: Marko Babić, kroatischer Fußballspieler
- 22. Januar: Denise la Bouche, Pornodarstellerin
- 22. Januar: Beverley Mitchell, US-amerikanische Schauspielerin
- 22. Januar: Ben Moody, US-amerikanischer Songwriter, Produzent und Gitarrist
- 25. Januar: Alicia Keys, US-amerikanische Soulsängerin
- 26. Januar: Nina Ritter, deutsche Eishockeyspielerin
- 28. Januar: André Muff, Schweizer Fußballspieler
- 28. Januar: Elijah Wood, US-amerikanischer Schauspieler
- 29. Januar: Jonny Lang, Musiker aus dem Bereich des Blues und Bluesrock
- 30. Januar: Dimitar Berbatow, bulgarischer Fußball-Stürmer
- 31. Januar: Justin Timberlake, US-amerikanischer Popstar
- 11. Februar: Kelly Rowland, eine US-amerikanische R&B-Sängerin
- 16. Februar: Susanna Kallur, schwedische Leichtathletin
- 16. Februar: Jenny Kallur, schwedische Leichtathletin
- 17. Februar: Paris Hilton, Fotomodell, Unternehmerin und Entertainerin
- 17. Februar: Bernhard Eisel, österreichischer Radrennfahrer
- 18. Februar: Peng Bo, chinesischer Wasserspringer
- 22. Februar: Jeanette Biedermann, deutsche Sängerin und Schauspielerin
- 24. Februar: Lleyton Hewitt, australischer Tennisspieler
- 24. Februar: Georg Späth, deutscher Skispringer
- 25. Februar: Maik Wagefeld, deutscher Profifußballspieler
- 27. Februar: Stefanie Böhler, deutsche Skilangläuferin
- 27. Februar: Josh Groban, US-amerikanischer Popstar mit klassisch ausgebildeter Stimme (Bariton)
- 28. Februar: Anke Kühn, deutsche Hockeynationalspielerin
- 2. März: Bryce Dallas Howard, US-amerikanische Schauspielerin
- 3. März: Arash Miresmaeili, iranischer Judoka
- 4. März: Maike von Bremen, deutsche Fernsehschauspielerin
- 5. März: Christian Knees, deutscher Profi-Radrennfahrer
- 8. März: Timo Boll, deutscher Tischtennisspieler
- 8. März: Pirjo Manninen, finnische Skilangläuferin
- 8. März: Joost Posthuma, niederländischer Radrennfahrer
- 8. März: David Kreiner, österreichischer Nordischer Kombinierer
- 9. März: Nikki Blond, ungarische Pornodarstellerin
- 10. März: Samuel Eto'o Fils, Fußballspieler
- 11. März: Matthias Schweighöfer, deutscher Schauspieler
- 12. März: Alexander Anatoljewitsch Kerschakow, russischer Fußball-Nationalspieler
- 13. März: Stephen Maguire, schottischer Snookerspieler
- 14. März: Judith Lefeber, deutsche Sängerin
- 15. März: Brice Guyart, französischer Florettfechter
- 15. März: Mikael Forssell, Fußballspieler
- 15. März: Young Buck, US-amerikanischer Rapper
- 18. März: Tom Starke, deutscher Fußballspieler
- 18. März: Lina Andersson, schwedische Skilangläuferin
- 18. März: Fabian Cancellara, Schweizer Radrennfahrer
- 19. März: Bastian Steger, spielt für den Tischtennisbundesligisten Borussia Düsseldorf
- 20. März: Celso Esquivel, Fußballspieler aus Paraguay
- 22. März: Imre Szabics, ungarischer Fußballspieler
- 24. März: Gary Paffet, englischer Rennfahrer
- 26. März: Maxi Arland, deutscher Musiker und Moderator
- 27. März: Claudemir Jeronimo Barreto, brasilianischer Fußballspieler
- 28. März: Julia Stiles, US-amerikanische Schauspielerin
- 30. März: Alen Skoro, bosnischer Profifußballspieler
- 31. März: Pa Dembo Tourray, gambischer Fußballspieler
- 1. April: Bjørn Einar Romøren, norwegischer Skispringer
- 5. April: Thomas Blaschek, deutscher Hürdensprinter
- 11. April: Alessandra Ambrosio, brasilianisches Topmodel
- 13. April: Martin Pohl, deutscher Fußballspieler
- 17. April: Luca Denicola, Schweizer Fußballspieler
- 18. April: | | |