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| Fei-klippe |
Fei-klippeKlippe wat op eilande in die Stille Oseaan gebruik is as ruilmiddel/geldeenheid. Dié klippe is uitgegrawe op eiland soos Palau of Guam, honderde kilometers van waar dit gebruik is. NekropsieEine Obduktion (lateinisch) ist eine innere Leichenschau (Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Andere Worte für Obduktion sind Autopsie (griechisch), Sektion (lateinisch) oder (selten) Nekropsie (griechisch νεκροψία, von νεκρός, nekrós – tot und όψη, ópsi – der Blick, die Anschauung). Eine Sektion wird von Pathologen, Rechtsmedizinern (Forensik) oder auch Anatomen durchgeführt.
Anatom
Sektionen werden staatsanwaltschaftlich bzw. gerichtlich angeordnet, wenn ein Verbrechen oder eine andere unnatürliche Todesursache vermutet wird oder feststeht und weitere Klärung notwendig ist. Wenn auf einem Totenschein „Todesart ungeklärt“ angekreuzt wird, erfolgt ebenfalls in der Regel eine gerichtliche Sektion. Die rechtliche Grundlage ist der § 87 StPO. Diese Sektionen dürfen nur Rechtsmediziner durchführen.
Sonstige Sektionen werden angeregt von Versicherungsgesellschaften (meist ausgeführt durch Rechtsmediziner) oder von Ärzten und Krankenhäusern in Absprache mit (oder auch direkt von) den Angehörigen eines Toten, um bei einem unklaren Krankheitsbild die Todesursache zu klären (und eine letzte Evaluation der klinischen Therapie zur Qualitätssicherung vorzunehmen). Diese Sektionen werden sowohl von Rechtsmedizinern als auch von Pathologen durchgeführt. Schließlich gibt es auch anatomische Sektionen, die nur der Ausbildung junger Mediziner und Ärztinnen dienen; diese werden von Anatomen und Studierenden gemeinsam durchgeführt. Die zu obduzierenden Verstorbenen haben sich zu Lebzeiten freiwillig für eine Sektion entschieden.
Verfahren
Einer rechtsmedizinischen Obduktion geht zunächst eine genaue Inspektion der Kleidung der Leiche und ihres Äußeren voraus.
Bei der eigentlichen Sektion werden mit spezieller Schnitttechnik insbesondere alle drei Körperhöhlen (Schädel, Brustkorb und Bauchraum) eröffnet (§ 89 StPO) und die inneren Organe und das Gehirn präpariert (teilweise in Form von Organpaketen) und inspiziert. Es werden (je nach Fragestellung zum Teil verschiedene) Gewebsproben aus den Organen entnommen, anschließend werden die Organe und Gewebe dem Toten wieder beigegeben und der Leichnam so vernäht, dass eine Abschiednahme am offenen Sarg noch möglich ist.
Später werden die gewonnenen Proben mikroskopisch und mikrobiologisch untersucht. Bei einer gerichtlichen Sektion werden Drogen und eventuell Giftstoffe und Medikamentenspiegel toxikologisch bestimmt. Vereinzelt kommen auch Spezialuntersuchungen wie zum Beispiel DNA-Analysen, entomologische (insektenkundliche) und radiologische Verfahren zum Einsatz.
Die verschiedenen Berichte gehen nur dem Auftraggeber der Sektion zu.
In jüngster Zeit finden zunehmend neue Messverfahren Anwendung bei der Leichenschau (Streifenlichttopometrie, CT).
Bei pathologischen Sektionen sind die Verfahren ähnlich, die toxikologischen Untersuchungen sind allerdings im Allgemeinen schon vor dem Tode gemacht worden. Auch die Identität des Verstorbenen, der Todeszeitpunkt und eine natürliche Todesursache ist sicher geklärt, da ansonsten rechtsmedizinisch seziert werden muss.
Eine Anatomische Sektion (auch Präparation genannt) ist sehr viel feiner. Die Sektion beschränkt sich nicht nur auf die drei Körperhöhlen, auch kleinere Details gelangen zur Darstellung, da im Rahmen des Präparierkurses alle anatomischen Strukturen des Körpers erlernt werden sollen. Deshalb erstreckt sich eine anatomische Präparation auf ein ganzes Semester, während pathologische und rechtsmedizinische Sektionen i.d.R. nach längstens 4h abgeschlossen sind. Daraus wiederum ergibt sich die Notwendigkeit einer Einbalsamierung der Leichname.
Eine Wiederherstellung des Leichnams ist anschliessend nicht mehr möglich.
Die Leiche wird am Ende einzeln und vollständig bestattet. Dies erfolgt je nach letztem Willen anonym oder namentlich, durch Verbrennung oder Erdbestattung.
Gesellschaftliche und rechtliche Aspekte
Die Zahl der Sektionen in Deutschland ist rückläufig, da der Kostendruck in Justiz- und Gesundheitswesen größer wird und Kostenträger (ganz im Gegensatz zu Rechtsmedizinern) meinen, in der Mehrzahl der ungeklärten, unerwarteten Todesfälle sei die Todesursache auch ohne Sektion ganz gut abschätzbar. Es liegen jedoch Studien vor, die nahelegen, dass bis zu 50 Prozent aller klinisch vermuteten (und als Tatsache in den Totenschein eingetragenen) Todesursachen falsch sind (durch Obduktion falsifiziert).
Somit auch gesellschaftlich wichtig sind hohe Obduktionszahlen im Rahmen der Todesursachenstatistik, um für die Gesundheitspoplitik überhaupt verlässliche Basisdaten liefern zu können.
Es gibt Länder und Orte, in denen alle Verstorbenen seziert werden (zum Beispiel alle in Kliniken Verschiedenen in Österreich).
Rechtlich gesehen ist eine Sektion in Deutschland weder Körperverletzung noch Sachbeschädigung (Tote sind juristisch keine „Sachen“), sondern wird als Störung der Totenruhe geahndet, wenn sie – unautorisiert von Staatsanwaltschaft, Gericht oder Polizei – zum Beispiel gegen den Willen der Angehörigen durchgeführt wird. Die Sektion ist in Deutschland bisher nur in den Bundesländern Berlin und Hamburg in eigenen Sektionsgesetzen geregelt. Die Bestattungsgesetze einiger weiterer Bundesländer enthalten auch Regelungen zur Sektion.
Die Kosten einer Sektion belaufen sich auf ca. 500 bis 2.000 Euro (Stand: 2003), aber für Sektionen im Auftrag von Angehörigen (sogenannte Verwaltungssektionen) wird oft keine Gebühr berechnet (so zum Beispiel in Hamburg).
Siehe auch
- Leichenschau
- Todesart
- Todesursache
- Vivisektion
Weblinks
- [http://alf3.urz.unibas.ch/pathopic/pub/jobdesc.htm Die Arbeit der Pathologen]
- [http://www.netdoktor.at/Ratschlaege/Untersuchungen/obduktion.htm Ratschläge vom Netdoktor]
- [http://www.geps-online.de/obduktion.htm Obduktion bei plötzlichem Kindstod (SID)]
- [http://www.helios-kliniken.de/aue/meldungen/freiepresse_011024.htm Pressemeldung]
- [http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll/054-001.htm Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin für die rechtsmedizinische Leichenöffnung]
Kategorie:Pathologie
Kategorie:Rechtsmedizin
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