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EICTVDie Internationale Hochschule für Film und Fernsehen (span. Escuela Internacional de Cine y Televisión - EICTV) in San Antonio de los Baños in Kuba wurde im Dezember 1985 vom Komittee der der Cineasten Lateinamerikas gegründet. Träger ist die Stiftung des Neuen Lateinamerikanischen Films (Fundación del Nuevo Cine Latinoamericano - FNCL). Die Hochschule befindet sich ca. 30km südöstlich von Havanna.
Entscheidenden Anstoss erhielt das Projekt von dem kolumbianischen Schriftsteller und Nobelpreisträger Gabriel García Márquez. Eingeweiht wurde die Schule am 15. Dezember 1986. Ihr erster Direktor war der argentinische Filmemacher Fernando Birri, einer der Begründer des Neuen Lateinamerikanischen Films. Heutiger Direktor ist der kubanische Regisseur Julio García Espinosa.
Zum Konzept der Filmhochschule gehört, dass der Unterricht von aktiven Filmschaffenden gegeben wird.
Neben den regulären Lehrveranstaltungen gibt es zahlreiche Workshops (Taller) zu Einzelthemen der Filmproduktion.
Es existiert ein Austausch zwischen der EICTV und der Kunsthochschule für Medien Köln.
Absolventen der Filmhochschule
- Pablo Dotta (Uruguay) El dirigible (1994) - erster uruguayischer Spielfilm
- Marcos Loayza (Bolivien) Cuestión de fe
- Benito Zambrano (Spanien) Solas o los muy recientes
- Jaime Rosales (Spanien) Las horas del día
- Andrés Waissbluth (Chile) Los debutantes
- Juan Carlos Cremata (Kuba) Nada
- Arturo Sotto (Kuba) Pon tu pensamiento en mí und Amor vertical
siehe auch
Filmhochschule
Weblinks
[http://www.eictv.org/otro_cine/index.jsp Website der Hochschule, spanisch]
Kategorie:Film
Kategorie:Kuba
San Antonio de los BañosSan Antonio de los Baños ist eine Stadt in der kubanischen Provinz La Habana. Sie liegt ca. 35 km südwestlich der kubanischen Hauptstadt Havanna und hat ca. 37.100 Einwohner (Stand: 2003). Der Ort wurde 1775 gegründet. Berühmt ist die Stadt für die Escuela Internacional de Cine y Televisión, eine Filmschule, die Einrichtungen für aufwändige Filmdrehs bietet.
Der bekannte Musiker Silvio Rodríguez lebte in San Antonio de los Baños.
Kategorie:Ort in Kuba
Kuba
Kuba (span.: Cuba) ist ein Inselstaat in der Karibik. Im Nordwesten hat die Insel einen Küstenstreifen zum Golf von Mexiko, die gesamte Nordküste liegt jedoch am Atlantischen Ozean.
Im Südosten der Insel befindet sich der Marinestützpunkt der US-Navy Guantanamo Bay. Diese Exklave ist von einer früheren vorrevolutionären kubanischen Regierung de facto auf unbegrenzte Zeit an die USA verpachtet worden. De iure sah der Pachtvertrag aus dem Jahre 1902 ursprünglich nur eine Laufzeit von 99 Jahren vor - also bis 2001 -, allerdings beinhaltet er ebenso eine Klausel, nachdem er sich automatisch verlängert und nur mit dem Einverständnis beider Seiten gekündigt werden kann. Die kubanische Seite hat sich entschieden gegen das Weiterbestehen ausgesprochen und verweigert auch die Annahme der ohnehin nur symbolischen Pachtzahlungen seitens der USA.
Wichtige Agrarprodukte sind unter anderem Zucker, Tabak, Rum, Zitrusfrüchte, Kaffee, Kakao, Reis, Kartoffeln, Bohnen und Vieh.
Geographie
Hauptartikel: Geographie Kubas
Kuba ist die größte Insel in der Karibik. In der Rangfolge der größten Inseln der Welt liegt sie auf Platz 16.
Das Nachbarland im Norden sind die USA mit ihrem Bundesstaat Florida. Im Nordwesten liegt der Golf von Mexiko, im Westen die mexikanische Halbinsel Yucatán.
Kuba ist großteils eben, mit Hügellandschaft und Bergen hauptsächlich im Südosten. Der höchste Punkt ist der Pico Turquino (1.974 m ü. NN) in der Sierra Maestra.
Havanna ist die größte Stadt Kubas und Hauptstadt der Insel. Die nächstkleineren Städte sind Santiago de Cuba, Holguín und Camagüey.
Das Klima ist tropisch. Es gibt eine trockenere Jahreszeit von November bis April und eine regnerische Jahreszeit von Mai bis Oktober.
Im Osten Kubas entstand der Nationalpark "Alejandro de Humboldt", der die vier östlichsten Provinzen Holguín, Granma, Santiago de Cuba und Guantánamo umfasst. Das Gebiet schützt viele wichtige Ökosysteme zu Land (68.890 ha) und zu Wasser (2.250 ha), wie die Küste mit ihren Mangroven und vorgelagerten Riffen, die küstennahen Trockenwälder und die höher gelegenen und niederschlagsreichen Regenwälder mit dem 1.168 Meter hohen Gipfel des "El Toldo". Der Nationalpark wurde im Dezember 2001 von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt.
Siehe auch: Liste der Städte in Kuba
Bevölkerung
Auf Kuba leben etwa 11 Millionen Menschen.
Liste der Städte in KubaSchätzungen zufolge ist die Bevölkerung etwa zu je einem Drittel europäischer, afroamerikanischer und gemischter (Mulatten) Abstammung. Daneben existiert noch eine chinesische Minderheit. Von der indigenen Bevölkerung der Arawak gibt es keine Nachkommen.
Kuba hat mit 1,6 Kindern pro Frau die niedrigste Geburtenrate der lateinamerikanischen Staaten und der westlichen Hemisphäre nach Kanada. Dies liegt vor allem daran, dass Abtreibung in Kuba kostenlos und aus sozialen, medizinischen und eugenischen Gründen allgemein üblich ist, mehr als jede dritte Schwangerschaft wird künstlich abgebrochen.
Die Kindersterblichkeit beträgt 6,33 Kinder je 1000 Geburten und ist die zweitniedrigste in Amerika. Dagegen beträgt die Kindersterblichkeit in den USA 6,5 von 1000 Geburten. Nur Kanada hat eine niedrigere Sterblichkeitsrate in der westlichen Hemisphäre ([http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/rankorder/2091rank.html CIA World Factbook Geburtensterblichkeit]).
Homosexualität wird auf Kuba von staatlicher Seite nicht unterdrückt, solange sie kein öffentliches Aufsehen erregt, doch sind entsprechende Vereinigungen oder Zeitungen verboten. Bekennende Homosexuelle können nicht Parteimitglieder werden.
Kuba hat die höchste Selbstmordrate des Kontinents.
Religionen
Durch eine Verfassungsänderung vom 12. Juli 1992 wurde Kuba von einem atheistischen Staat zu einem säkularen, wodurch auch Gläubigen die Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei (PCC) ermöglicht werden sollte. Nach Massenverfolgungen und Zerschlagung der sozialen Strukturen der Kirche wird aktive Religiosität auf Kuba heute nicht mehr verfolgt, aber weiterhin staatlicherseits geächtet.
Als Kubas Hauptreligion gilt neben dem Katholizismus die Santería, eine afro-katholische Mischreligion. Sie basiert auf der animistischen Religion der westafrikanischen Yoruba und ist stark mit katholizistischen Elementen versetzt. Da die Religionen keine offizielle Struktur besitzen, sind die tatsächlichen Anhängerzahlen schwer zu ermitteln. Als unpolitische und unorganisierte Form der Religionsausübung erfreut sich die Santeria in den letzten Jahren sogar staatlicher Förderung.
Der Katholizismus ist die - vermutlich nach der Santería - stärkste Religionsgemeinschaft Kubas. Einigen Schätzungen zufolge sind etwa 35 Prozent der Kubaner katholisch getauft, darunter jedoch auch viele Santería-Anhänger. Andere Schätzungen gehen von höheren Zahlen aus. Da die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche Voraussetzung für die Santería ist, sind genaue Abgrenzungen nicht möglich.
Neben der katholischen Kirche sind in den letzten Jahren zahlreiche protestantische und vor allem evangelikale Gemeinden entstanden. Daneben zählt man etwa 89.000 Zeugen Jehovas, deren Anhängerschaft sich trotz Verhaftungen und Predigtdienstverboten wegen ihrer ablehnenden Haltung gegenüber chirurgischen Eingriffen und Bluttransfusionen seit der Revolution mehr als verfünffacht hat.
Katholische Schutzpatronin Kubas ist die Virgen de la Caridad de Cobre (Barmherzige Jungfrau von El Cobre), die in der Santería auch für die Göttin der Flüsse und der Liebe Ochún steht.
Siehe auch:
- Santería
- Judentum in Kuba
Geschichte
Judentum in Kuba
Hauptartikel: Geschichte Kubas
Kuba und die dort lebenden Arawak gerieten in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts unter spanische Kontrolle. Innerhalb weniger Jahrzehnte wurden die indigenen Völker durch Gewalt und Krankheit praktisch ausgerottet. Für den sehr arbeitsintensiven Zuckerrohranbau besorgten die spanischen Pflanzer sich im 17. und 18. Jahrhundert zehntausende afrikanischer Sklaven.
Die Kämpfe der Kolonie um Unabhängigkeit begannen 1868 und dauerten mit Unterbrechungen bis zum Abzug der Spanier im Jahr 1898 an, als die USA intervenierten (Spanisch-Amerikanischer Krieg). Die USA besetzten die Insel, bis sie schließlich 1902 endgültig die Unabhängigkeit erlangte. Diese war allerdings bis 1934 durch das Platt Amendment eingeschränkt, das den USA bei Beeinträchtigung US-amerikanischer Interessen ein jederzeitiges Interventions-Recht in Kuba gab. Ein Überrest dieser US-amerikanischen Sonderrechte ist der gegen den erklärten kubanischen Willen noch heute von den USA aufrechterhaltene Marinestützpunkt Bahía de Guantánamo (Guantanamo Bay).
1959 ersetzte die Revolution unter der Führung von Fidel und Raúl Castro, Camilo Cienfuegos und dem Argentinier Ernesto Che Guevara die langjährige Diktatur von Fulgencio Batista durch die Diktatur Fidel Castros. Seit 1961 (Deklaration von Havanna) ist Kuba ein sozialistisches Land.
sozialistisches
Wegen der von der Revolutionsregierung betriebenen Verstaatlichungspolitik, von der insbesondere eine Reihe großer US-amerikanischer Wirtschaftsunternehmen, aber auch kubanische Großgrundbesitzer mit Besitz über 64 Hektar Land betroffen waren, verhängten die USA Sanktionen gegen Kuba, die schließlich unter dem Einfluss der Exilkubaner um den Alkohol-Clan Bacardi in einer totalen Wirtschaftsblockade der Insel mündeten, welche bis heute andauert. In Resolutionen der UNO und auch auf dem 15. Iberoamerikanischen Gipfeltreffen 2005 wurden die USA aufgefordert, ihre Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegenüber Kuba zu beenden. Parallel dazu verließen in mehreren Flüchtlingswellen tausende Kubaner ihre Heimat, von denen sich ein Großteil in Florida ansiedelte. Kuba suchte und fand Unterstützung bei den sozialistischen Staaten Osteuropas, insbesondere der damaligen Sowjetunion. Auf Grund der strategischen Lage Kubas eskalierte 1962 der Konflikt zwischen den USA und der UdSSR in der sogenannten Kubakrise. Darin wurde Kuba zum Spielball zweier Atommächte.
Nach dem politischen und wirtschaftlichen Zusammenbruch von Kubas wichtigsten Handelspartnern und Geldgebern (Sowjetunion und COMECON) zu Beginn der 1990er Jahre erlebte Kuba eine schwere Wirtschaftskrise, die 1993 ihren Tiefpunkt fand. Unter der Führung von Carlos Lage Dávila wurde die Wirtschaft dezentralisiert und an die Erfordernisse des Weltmarktes angepasst, Marktwirtschaft und Devisenhandel in einigen Nischen zugelassen. Seitdem gehört Kuba laut Weltbank zu den Staaten der Dritten Welt mit wirtschaftlichen Zuwachsraten. Joint-Venture-Geschäfte im Tourismus-Bereich, die Zusammenarbeit mit neuen Außenwirtschaftspartnern (u.a. Spanien, Italien, Kanada, Brasilien, Volksrepublik China, Venezuela), die Entdeckung von neuen Ölvorkommen und die Vermarktung der bedeutenden Nickelvorkommen trugen zur Stabilisierung der kubanischen Wirtschaft bei. Allerdings entstanden auch soziale Disparitäten.
Siehe auch: Liste der Gouverneure und Präsidenten auf Kuba
Liste der Gouverneure und Präsidenten auf Kuba
Politik
Staat und Regierung
Die Staatsorganisation entspricht dem klassischen sozialistischen Modell: Formal ranghöchstes und gesetzgebendes Organ ist das Parlament (asamblea nacional del poder popular), welches den Staatsrat (consejo de estado) und den Ministerrat, welcher als Regierung fungiert, wählt. Tatsächlich ist das nur zweimal im Jahr zusammentretende Parlament relativ einflusslos und hat vor allem die Aufgabe, Entscheidungen abzusegnen. Die Abgeordneten sind an der Staatsführung oder gar an der Kontrolle der Exekutive nicht beteiligt und nur nebenberuflich tätig, sie erhalten keine Diäten. Gemäß der Verfassung ist die führende Rolle im Staate der Kommunistischen Partei Kubas (Partido Comunista de Cuba) zugewiesen, welche sie gemeinsam mit den Massenorganisationen (Gewerkschaften, Komitees zur Verteidigung der Revolution, Frauen- und Jugendverbände etc.), die als Transmissionsriemen dienen, ausübt. Staatspartei wie Massenorganisationen sind hierarchisch von oben nach unten aufgebaut. Andere Parteien sind nicht zugelassen. Einen ähnlichen Monopolstatus genießen auch die Massenorganisationen, Arbeitnehmerorganisationen außerhalb des staatlichen Gewerkschaftsbundes sind verboten. Innovativ ist die Tatsache, dass in allen Wahlkreisen mindestens zwei Bewerber aufgestellt werden müssen, welche nicht immer Mitglied der Partei sind. Allerdings werden alle Bewerber von einem Ausschuß der PCC und der Massenorganisationen ausgewählt und dürfen keinen Wahlkampf betreiben, also keine eigenen politischen Programme vorstellen. Auf diese Weise führt die Parteispitze den Staat, ein ähnlicher Aufbau ist auf den unteren administrativen Ebenen gegeben. Als gleichzeitiger Generalsekretär der PCC, Vorsitzender des Staats- und des Ministerrates sowie Oberbefehlshaber der Streitkräfte vereinigt Fidel Castro alle Macht im Staate in seiner Person. Die Staatsverfassung Kubas lässt sich somit als totalitär-autokratisch kennzeichnen.
Das Gerichtswesen unterliegt staatlicher Kontrolle. Bei einfachen Zivil- und Strafverfahren auf den unteren Ebenen stellen Laien-, sonst Berufsrichter die Mehrheit. Alle Richter werden von der Volksvertretung ihrer jeweiligen Ebene gewählt. Das kubanische Rechtssystem entspricht nicht rechtsstaatlichen Standards, gewährleistet aber in unpolitischen Bereichen – insbesondere dem Zivilrecht – eine funktionierende Gerichtsbarkeit. Es gibt keine unabhängige Anwaltschaft.
Der PCC gehören etwa 15% der erwachsenen kubanischen Staatsbürger an. Aufgenommen werden nur Personen, welche sich durch einen vorbildlichen Lebenswandel und ideologische Festigkeit auszeichnen. Die Parteizugehörigkeit ist Voraussetzung für den beruflichen und gesellschaftlichen Aufstieg in vielen Bereichen. Von den Mitgliedern wird ebenso wie von denen der anderen Massenorganisationen freiwillige unbezahlte Arbeit für die Wirtschaft erwartet.
Kontrolle der Bevölkerung
In jedem Viertel hat ein Beauftragter der kubanischen Regierung seine Mitbürger zu auf ideologische Festigkeit zu prüfen, politische „Straftaten“ anzuzeigen und darauf zu achten, dass niemand den gelenkten Wahlen fernbleibt.
Daneben gibt es die politische Polizei, welche dem Innenministerium untersteht. Ihr Netzwerk überzieht das gesamte Land und gewährleistet Kontrolle über jeden Betrieb. Sie betreibt auch das Informantennetzwerk.
Die Regierung bemüht sich, jeden Bürger von seiner Kindheit an in das totalitäre System einzubinden. Schule und Arbeitsplatz unterliegen der Kontrolle des Staates und dienen der Indoktrination. Schüler, Studenten und Arbeitnehmer werden von ihren Lehrern und Gewerkschaftsfunktionären jährlich auf ihre ideologische Festigkeit hin schriftlich beurteilt und katalogisiert. Außerhalb der Arbeitszeit übt der Staat Einfluss über die Massenorganisationen aus, in denen die Mitglieder ideologisch geschult werden und freiwillige Arbeit für den Staat leisten. Auch die Staatsgewerkschaft sieht es als ihre Hauptaufgabe an, ihre Mitglieder zu unbezahlter Mehrarbeit anzuhalten und über die politische Treue der einzelnen Arbeitnehmer nach oben Bericht zu erstatten.
Eine – zumindest öffentlich zur Schau getragene – Übereinstimmung mit der Parteilinie ist Voraussetzung für Studium und berufliches Fortkommen.
Selbst Psychologen müssen der Regierung regimekritische „Fälle“ melden und natürlich hat die Staatssicherheit Zugang zu ihren Akten.
Die Regierung erreicht so immer wieder eine beeindruckende Mobilisierung. Bei gut geplanten wochenlangen Demonstrationskampangnen bringt sie beinahe jeden erwachsenen Kubaner mindestens einmal auf die Straße (Rekord: 7 Millionen Teilnehmer). Für das Verfassungsreferendum zur Festschreibung des Sozialismus konnten die Comites de Defensa de la Revolucion die Unterschriften von fast 93% der Bevölkerung sammeln. Durch entsprechende Sanktionsmaßnahmen wird auch regelmäßig eine Wahlbeteiligung von über 90% erreicht.
Opposition
Eine dem Staat und der Partei gegenüberstehende, organisierte Opposition ist im politischen System Kubas nicht vorgesehen. Nicht staatskonforme Parteien oder Organisationen der Zivilgesellschaft sind illegal.
Es gibt mehrere hundert, meist nur aus wenigen Mitgliedern bestehende Organisationen und Parteien, die in Dachverbänden wie der Asamblea Para Promover la Sociedad Civil en Cuba (Versammlung zur Förderung einer Zivilgesellschaft auf Kuba), Todos Unidos (Alle Zusammen), Convergencia Liberal Cubana (Liberale Kubanische Konvergenz) oder der Frente de Unidad Nacional (Front der Nationalen Einheit) zusammenarbeiten, teilweise aber auch untereinander zerstritten sind.
Wichtige Gruppen sind die Partido Solidaridad Democrática (Partei der Demokratischen Solidarität), das Movimiento Cristiano Liberación (MCL, Christliche Befreiungsbewegung, Gründer: Osvaldo Payá) oder der Arco Progresista (Spektrum des Fortschritts) und die von Martha Beatriz Roque Cabello geführte Asamblea Para Promover la Sociedad Civil en Cuba, wobei letztere eng mit rechten exilkubanischen Organisationen in Miami zusammenarbeitet, was von den anderen großen Oppositionsgruppen sehr kritisch gesehen wird. Deutlich wurde dieser Unterschied in der Haltung zur ersten öffentlichen und von der kubanischen Regierung geduldeten Versammlung zur Förderung der kubanischen Zivilgesellschaft am 20. Mai 2005 unter Vorsitz von Martha Beatriz Roque Cabello und Vladimiro Roca in Havanna: die erstgenannten Organisationen und die Hälfte der 75 Opfer der letzten Massenverhaftung erklärten ihre Nichtteilnahme bzw. Ablehnung der dort vertretenen politischen Ziele.
Die innerkubanische Opposition versucht mit friedlichen Mitteln eine Transformation auf Kuba zu erreichen. Mittel dazu sind neben Aufklärungsarbeit gegen die allgegenwärtige staatliche Propaganda vor allem Aktionen wie (ungenehmigte) Demonstrationen, Sammlungen von Bürgerinterviews, Unterschriftensammlungen für (später nicht genehmigte) Volksabstimmungen und (abgelehnte) Angebote an die Regierung zum gemeinsamen Dialog. Diese Aktionen sind für die Teilnehmer nicht ungefährlich, da sie naturgemäß ein öffentliches Eingeständnis der regimekritischen Haltung mit sich bringen. Daneben gibt es kleine unabhängige Gewerkschaften oder Bibliotheken abseits der amtlichen Propagandamaschinerie.
Außerhalb Kubas existiert unter den 2 Millionen kubanischen Emigranten (siehe Exilkubaner) in Miami eine aktive Opposition, deren wichtigste Organisation die allgemein als rechtsradikal eingeschätzte Cuban-American National Foundation CANF ist.
Neben Aufklärungs- und Lobbyarbeit betreiben einige exilkubanische Organisationen auch regelrechte Flugdienste über der Karibik, um kubanische Flüchtlinge aus dem Meer zu fischen und sicher an Land zu bringen. Einige fliegen mit Kleinflugzeugen sogar bis nach Kuba und werfen dort regierungskritische Flugblätter ab. Im Februar 1996 ließ das Regime zwei dieser Flugzeuge über dem offenen Meer von der Luftwaffe abschießen, wobei umstritten ist, ob sich die Flugzeuge bei diesem Angriff innerhalb oder außerhalb des kubanischen Hoheitsgebietes befanden.
Teilweise in Zusammenarbeit mit Stellen der US-Regierung verüben dortige Oppositionsgruppen auch einzelne Terroranschläge, um die Lage in Kuba zu destabilisieren.
Für die kubanische Regierung sind prinzipiell alle Oppositionsgruppen und –aktivitäten das Werk des US-Imperialismus.
Tatsächlich stehen insbesondere einige exilkubanische Organisationen den USA nahe und streben nach der Überwindung des Castro-Regimes eine enge Anbindung an den großen Nachbarn an; ihre Kritiker bezeichnen dies als offenen oder verdeckten Annexionismus. Die US-Regierung hat allein für das Jahr 2006 15 Mio. US$ im Haushalt für die Unterstützung von kubanischen Oppositionsgruppen und exilkubanischen Organisationen in Miami vorgesehen (Quelle: USAID Kuba-Programm [1]), die z.T. unmittelbar von der US-amerikanischen Interessensvertretung in Havanna an die Zielorganisationen ausgezahlt werden oder über die Exilorganisationen in Miami verteilt werden. Eine 2005 eigens geschaffene US-Behörde im Weißen Haus, die Commission on Assistance to a Free Cuba (Unterstützungskommission für ein freies Kuba) soll die Arbeit der verschiedenen Ministerien gegen die kubanische Regierung koordinieren.
Eine fast vollständige Auflistung der gesetzlich nicht anerkannten Organisationen auf Kuba mit Mitgliederzahlen und kurzer Kennzeichnung ihrer Zielsetzungen findet sich hier: [http://www.cubasource.org/pdf/organizations_s.pdf] (spanisch, Stand: 29. Juli 2004))
Menschenrechte
Die kubanische Regierung enthält ihren Bürgern systematisch und strukturell wesentliche Menschenrechte vor, insbesondere die Rechte auf körperliche Unversehrtheit, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, freie Meinungsäußerung, Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Medien- und Informationsfreiheit, Ausbildungs- und Berufsfreiheit, Freizügigkeit innerhalb und außerhalb des Landes, Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit. Rechtsstaatlichkeit, faire Verfahren und eine unabhängige Anwaltschaft sind nicht gewährleistet.
Die Verfassung erwähnt zwar die Grundrechte, ordnet ihre Ausübung aber den staatlichen Zielen unter. Es gibt keine unabhängige richterliche Gewalt, welche die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellt. Menschenrechtsvereinigungen sind nicht zugelassen.
Als besonders schlimm gelten die kubanischen Gefängnisse, in denen zur Zeit fast ein Prozent der Bevölkerung, darunter Hunderte politische Gefangene, einsitzen (die Unterscheidung zwischen politischen und nichtpolitischen Gefangenen ist nicht immer ganz einfach, weil viele Dissidenten auch wegen unpolitischer Gummitatbestände, wie Asoziales Verhalten, eingekerkert werden). Gefangene werden häufig entfernt von ihren Angehörigen untergebracht und Besuche nur selten gestattet, ebenso wenig haben sie Zugang zu Radio oder Zeitungen. Nach Berichten ehemaliger Gefängnisinsassen sind primitivste Lebensbedingungen, verweigerte medizinische Versorgung, Isolationshaft, Misshandlungen und teilweise Folter an der Tagesordnung. Das Regime untersagt als eines von wenigen Ländern dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz den Zugang zu den Haftanstalten, so dass die dortigen Gefangenen völlig ihren Wärtern ausgeliefert sind.
Auch normale Bürger müssen mit Polizeiwillkür rechnen.
Die Todesstrafe ist nicht abgeschafft und ist für zahlreiche, auch politische, Straftaten vorgesehen und wird immer noch verhängt. Zur Zeit befinden sich rund 45 Kubaner in Todestrakten. Zuletzt wurde die Todesstrafe 2004 in drei Fällen vollstreckt. Fidel Casto liess drei Männer erschiessen, die in Havanna eine schrottreife Fähre entführt hatten, mit der sie nach Florida flüchten wollten.
Opposition und kritische Meinungsäußerung wird mit den Mitteln des Strafrechts geahndet. Dissidenten können jahrzehntelang eingesperrt werden, ihre Strafen müssen sie regelmäßig voll absitzen. Gemäß dem ley de peligrosidad ist es sogar möglich, jeden, der „eine Bedrohung für den Sozialismus“ darstellt, unbegrenzt lange und ohne Gerichtsverfahren in Haft zu halten. Bedroht sind vor allem die vielen international unbekannten regierungskritischen Bürger, die keine weltweite Lobby haben. Auf willkürliche Massenverhaftungen folgen oft ebenso willkürliche Freilassungen.
Neben den Maßnahmen des Strafrechts gibt es auch eine ganze Palette von „weichen“ Maßnahmen mit denen die Regierung gegen Regimekritiker vorgeht: Drohungen, Schikane, Hausarrest, Beschlagnahmungen, öffentliche Verunglimpfungen und Verlust des Arbeitsplatzes.
Zur Rechtfertigung der Menschenrechtsverletzungen führen das Regime und seine ausländischen Verteidiger folgendes an:
- Vergleich mit anderen Ländern. Zum einen wird darauf abgestellt, dass die kubanische Regierung viele Menschenrechtsverletzungen lateinamerikanischer Diktatoren (Verschwindenlassen, Todesschwadronen) unterlassen hat, zum anderen wird in fast allen Kommentaren auf die Menschenrechtslage in den USA und seit neusten insbesondere auf das rechtsfreie Gefängnis in Guantánamo Bezug genommen.
- Verunglimpfung der Opfer. Insbesondere wird behauptet, dass die meisten Regierungskritiker von den USA unterstützte und bezahlte Agenten seien.
- Kritik am „bürgerlichen Menschenrechtsbegriff“. Kuba behauptet, soziale Menschenrechte (Recht auf Arbeit und Bildung, Recht auf Teilhabe am nationalen Wohlstand und Recht auf medizinische und soziale Versorgung) besser zu achten als andere lateinamerikanische Staaten und tlw. die USA selbst.
International sorgen vor allem Human Rights Watch und Amnesty International dafür, dass die Menschenrechtsverletzungen an den Kubanern im Gespräch bleiben. Auch die UN-Menschenrechtskommission, in der Kuba selbst Mitglied ist, erteilte dem Land dieses Jahr eine „gemäßigte Rüge“.
Emigration
Prinzipiell ist das Auswanderungsrecht nicht gewährleistet, ungenehmigtes Verlassens des Territoriums, aufgrund der Insellage ohnehin gefährlich, wird strafrechtlich verfolgt. Bevorzugtes Auswanderungsziel sind die USA, aufgrund ihres Wohlstandes, der familiären Beziehungen zu den zahlreichen Exilkubanern und der Hilfe der US-Regierung für kubanische Emigranten (insbesondere dem sofortigen Erwerb der Staatsbürgerschaft).
Mit den Vereinigten Staaten besteht ein von der Clinton-Regierung ausgehandeltes Migrationsabkommen: die USA stellen jedes Jahr 20.000 in der Bevölkerung sehr begehrte Visa aus, die eine legale Auswanderung ermöglichen. Im Gegenzug verpflichteten sich die USA, alle illegalen Flüchtlinge, welche sie auf See aufgreifen, unverzüglich wieder nach Kuba abzuschieben. Dies wird jedoch seit der Amtsübernahme von Präsident Bush nicht mehr praktiziert.
In den Jahren nach der Revolution verließen große Teile der ehemaligen Staatsführung, der Oberschicht, des Mittelstandes und des Klerus Kuba.
Zur zweiten großen Emigrationswelle nach der Revolution kam es 1980, als über US-amerikanische Sender die Nachricht verbreitet wurde, dass die peruanische Botschaft in Havanna Visa für die Ausreise nach Peru ausstelle, mit denen eine Weiterreise in die USA möglich sei. In Anbetracht des Ansturms von zehntausenden Ausreisewilligen, die zum Teil seit langem über Pässe verfügten, forderte der peruanische Botschafter Polizeischutz an. Als eine Gruppe diesen Polizeischutz durchbrach, zwei Polizisten tötete und trotzdem nicht von der peruanischen Botschaft ausgeliefert wurde, hob die kubanische Regierung die Abriegelung der peruanischen Botschaft auf. Die unhaltbaren Zustände auf dem Botschaftsgelände wurden am 17. April dadurch beendet, dass Fidel Castro in einer Rede die Möglichkeit eröffnete, auch ohne Visum mit dem Schiff vom Hafen Mariel aus in die USA auszureisen. Die Schiffe wurden bis zur 12-Meilen-Zone vor die US-amerikanische Küste eskortiert. Innerhalb von drei Monaten verließen ca. 125.000 Kubaner das Land. Um diese Einwanderungswelle zu beenden, schloss die US-Regierung unter dem Präsidenten Carter mit der kubanischen Regierung ein Abkommen, das die legale Einreise über festgelegte Quoten regeln sollte, aber von der nachfolgenden Reagan-Regierung nicht mehr eingehalten wurde.
Heute ist es neben der allgegenwärtigen staatlichen Kontrolle vor allem die desolate Wirtschafts- und Versorgungslage die viele Leute außer Landes treibt. Wer das Land verlässt, muss häufig seine Familie und sein soziales Umfeld zurücklassen und sich in einem fremden Land eine neue Existenzgrundlage schaffen, wobei die Regierung jede Mitnahme von Besitz untersagt und das Eigentum von Immigranten sofort verstaatlicht.
Die Grenze zum US-Stützpunkt hat die kubanische Regierung mit Zäunen umgeben und verminen lassen, um eine erfolgreiche Flucht dorthin zu verhindern.
Insgesamt verliessen über eine Million Kubaner seit der Revolution ihre Heimat, über 2 Millionen Kubaner leben außerhalb der Insel.
siehe auch Artikel Exilkubaner
Bildungswesen
Bildung ist in Kuba kostenlos und es besteht eine 9-jährige Schulpflicht. Kuba hat ein dreigeteiltes Bildungssystem, das aus Grund-, Mittel-, und Oberschule besteht.
Das Schulwesen steht für Jungen auch im Dienst vormilitärischer Ausbildung, ältere Schüler lernen den Umgang mit Waffen. Die Lehrer müssen jährlich jeden Schüler und auch dessen Eltern nach der politischen Ausrichtung und den politischen Aktivitäten schriftlich beurteilen. Negative Bewertungen verhindern trotz Begabung eine weitergehende Ausbildung. In den Schulen wird ausschließlich die Sicht der Partei auf Geschichte und Gegenwart Kubas gelehrt, welche nicht hinterfragt werden darf. Vom Staat unabhängige Schulen wurden nach der Revolution gleich aufgelöst und sind bis heute verboten.
Kubas Bildungssystem gehört zu den besten in Lateinamerika. 2001 lagen die kubanischen Schüler der vierten und fünften Klasse bei einem Test der UNESCO weit vor den anderen lateinamerikanischen Ländern. Weltbankpräsident James Wolfensohn sagte Ende 2002, dass es Kuba gelungen sei, die Einschulungsquote auf 100 % zu steigern. Die Analphabetenquote liegt bei 0,2 %. Nach dem UNESCO-Education for All Development Index (2004) gehört Kuba zu den am höchsten entwickelten Ländern der Welt im Bildungsbereich (neben Kanada, Finnland und Südkorea). Als Folge davon hat Kuba eine hervorragend ausgebildete Bevölkerung. Doch fällt es schwer, dieses Potenzial angemessen zu nutzen. Viele Ärzte und Facharbeiter erledigen im Tourismussektor Arbeiten völlig unterhalb ihrer Qualifikation, weil teilweise schon das Dollartrinkgeld eines Tages ihrem Monatsverdienst entspricht. Aus den selben Gründen gibt es auch viele Schulabbrecher.
Das Studium auf Kuba ist kostenlos, allerdings müssen alle Studenten nach ihrem Abschluss drei Jahre lang für den Staat einen "Sozialdienst" ableisten.
In Kuba ist der Frauenanteil der Studenten höher als in jedem anderen lateinamerikanischen Land. Ebenso schneiden kubanische Studenten besser ab als ihre Kommilitonen in Lateinamerika in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Sprache. Diese Leistungen werden auch von Regimegegnern anerkannt. [http://gseweb.harvard.edu/news/features/cuba04012002.html Harvard Graduate School of Education]
In Kuba gab es drei sogenannte Bildungsrevolutionen. Die dritte Bildungsrevolution wurde ca. 2000 gestartet und sollte Probleme, wie die steigende Zahl von Schulabbrüchen, das vermehrte Schwänzen, den Verfall von Gebäuden, die Ausstattung der Schulen und den Mangel an Lehrern lösen. Heute beträgt die durchschnittliche Klassenstärke 12 Schüler und jede Schule besitzt Computerarbeitsplätze und Video-Geräte. Zwischen 2000 und 2002 wurden für die Renovierung, Erweiterung und Neubau von ca. 779 Grund- und Mittelschulen 20 Millionen Euro und 215 Millionen Peso ausgegeben.
Probleme gibt es bei den Lehrkräften, da diese mit ungefähr 250 Kubanischen Peso (ca. 8 Euro) im Monat schlecht bezahlt werden und darum lieber im Tourismus arbeiten, wo mehr Geld (Devisen) verdient werden kann. Um dem Unterrichtsausfall entgegenzutreten, werden sogar Jugendliche zu sogenannten Notlehrern ausgebildet. Nach Schätzungen sollen bisher 40.000 Notlehrer ausgebildet worden sein.
Teil des kubanischen Bildungswesens sind auch regelmäßige Verschickungen in "Landinternate", wo die älteren Schüler und Studenten neben ihrer Ausbildung kostenlos in der Landwirtschaft arbeiten.
Militär
Die Revolutionären Streitkräfte Kubas (FAR - Fuerzas Armadas Revolucionarias) bestehen aus wehrpflichtigen Männern sowie Berufssoldaten und -soldatinnen. Sie sind ca. 38.000 Mann stark. Dem einflussreichen Militär gehört auch ein großer Teil der kubanischen Wirtschaft. Daneben verfügt das Innenministerium über paramilitärische Einheiten.
Aufgrund der eigenen historischen Erfahrungen (30-jähriger Unabhängigkeitskampf im 19. Jahrhundert, Invasion in der Schweinebucht) sowie des Verteidigungskrieges Vietnams gegen China 1979 wurden die Milizen zur Territorialverteidigung (MTT-Milicias de Tropas Territoriales) geschaffen. Die Milizen setzen sich aus aus dem Regime ergebenen Arbeitern, Hausfrauen, Studenten etc. zusammen. Die Milizionäre haben in ihren Wohn- und Arbeitsgebieten Zugang zu Waffen und sind für einen Guerillakrieg gegen mögliche Invasoren (gedacht ist speziell an die USA) ausgebildet. Nach kubanischer Auffassung ist der Zugang zu Waffen für die regimetreueste Minderheit ein wichtiger Teil demokratischer Machtausübung, aus dem die kubanische Revolution historisch und aktuell ihre Legitimität ableitet. Militärisch ist es die Aufgabe der Milizen, im Falle einer Invasion die gegnerischen Kräfte zu binden und damit den Einheiten der regulären Armee Zeit zur taktischen und strategischen Restrukturierung zu geben. Kritiker sehen eher deren Aufgabe darin, Aufstände in der Bevölkerung schnell und blutig zu beenden, bzw. solche gar nicht erst entstehen zu lassen.
Provinzen
Invasion
Invasion
Kuba ist in 14 Provinzen und das Sonderverwaltungsgebiet Isla de la Juventud unterteilt:
1. Isla de la Juventud
2. Pinar del Río
3. La Habana
4. Ciudad de la Habana
5. Matanzas
6. Cienfuegos
7. Villa Clara
8. Sancti Spíritus
9. Ciego de Ávila
10. Camagüey
11. Las Tunas
12. Granma
13. Holguín
14. Santiago de Cuba
15. Guantánamo
Wirtschaft
Guantánamo
Kuba zählt zu den letzten bestehenden sozialistischen Volkswirtschaften. Nach dem Ende der UdSSR kam es mit dem Wegfall des wichtigsten Handelspartners Kubas 1991 zu einer ökonomischen Krise (genannt período especial en época de paz = besondere Periode in Friedenszeiten; kurz: período especial/Sonderperiode), die bis heute andauert. Der Ostblock hatte Kubas landwirtschaftliche Produkte über dem Marktpreis gekauft und Finanzhilfen geleistet, allein die UDSSR zahlte zuletzt 5 Milliarden Dollar jährlich (zum Vergleich: das heutige Bruttosozialprodukt Kubas liegt in einer Größenordnung von etwa 30 Milliarden Dollar jährlich).
Wegen der großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten war der US-Dollar ab 1993 offizielles Zahlungsmittel neben dem Peso, doch seit dem 8. November 2004 ist der US-Dollar durch den Peso Convertible ersetzt.
Die desolate Wirtschaftslage zwang die Regierung zu marktwirtschaftlichen Reformen, um die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Es entstand neben der ineffizienten Planwirtschaft eine zweiter produktiverer Wirtschafsbereich mit marktwirtschaftlichen Elementen. Erstmals wurde kleine innovative Familien- und Einpersonenbetriebe zugelassen, einige Staatsbetriebe wurde nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen geführt und Bauern durften einen Teil ihrer produzierten Waren selbst verkaufen.
Um schnell an ausländisches Kapital heranzukommen und die Standortvorteile als relatives Billiglohnland ohne Betriebsräte und freie Gewerkschaften auszunutzen, erlaubte die Regierung sogar ausländischen Unternehmen auf Kuba zu investieren, tlw. als Joint-Ventures mit Staatsunternehmen. Kritiker werfen der Regierung vor, damit einen Ausverkauf des Landes zu betreiben.
Die ausländischen Unternehmen dürfen sich ihre Mitarbeiter allerdings nicht selbst aussuchen, vielmehr werden diese ihnen vom Staat zugewiesen. Deren Löhne sind für die Regierung eine willkommene Einkommensquelle. Die ausländischen Arbeitgeber müssen den Lohn ihrer kubanischen Mitarbeiter nämlich in Dollar an die Regierung zahlen, welche dann den – nach dem völlig utopischen amtlichen Kurs – umgerechneten Betrag in Pesos ausbezahlt. Auf diese Weise behält die Regierung 95% des Lohnes ein.
Trotz hoher Strafen blüht auch der Schwarzmarkt, da er die Bedürfnisse der Einwohnern besser befriedigt als die Planwirtschaft.
Das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) erholte sich seit der Wirtschaftskrise von 1993 (0,7%) auf 3% im Jahre 2004. Die Produktion hat aber immer noch nicht den Stand des kalten Krieges wieder erreicht. Kubas Außenhandelsbilanz ist stark negativ, das Land muss mehr Güter importieren als es exportieren kann.
Aufgrund einer hohen Staatsverschuldung, einer sehr schlechten Zahlungsmoral und mangelhafter Bonitätseinschätzung hat Kuba keinen Zugang zu langfristigen Investitionskrediten auf den Weltfinanzmärkten, sondern muss sich Gelder mit niedrigen Laufzeiten zu hohen Zinsen (bis zu 20%) leihen.
In der Landwirtschaft ist der Zucker, immer noch Cash crop und Devisenbringer Nummer eins, gefolgt vom Tabakanbau. Die Zuckerproduktion sank jedoch von 9 Millionen Tonnen vor der Revolution auf den heutigen Tiefststand von 2,5 Millionen Tonnen. Inzwischen gewinnt die Nickelproduktion an Bedeutung, hier wirken sich die aktuell hohen Stahlpreise günstig aus. Noch immer müssen Lebensmittel importiert werden.
Wie viele andere Entwicklungsländer versucht Kuba über den Tourismus an Devisen und höhere Staatseinnahmen zu kommen. Viele Konsumgüter, Restaurants, Strände und Hotels sind inzwischen nur noch Touristen vorbehalten. Damit einher ging auch eine rasante Ausbreitung der Prostitution, vor allem auch der Gelegenheitsprostitution. Individualtourismus und enger Kontakt zur Bevölkerung werden möglichst unterbunden. Ein wichtiger Zweig ist auch der Gesundheitstourismus, viele Menschen kommen nach Kuba und lassen sich in dafür eigens eingerichteten Kliniken (ohne die üblichen mangelhafte Ausstattung) kostengünstig behandeln, diese Kliniken stehen auch Funktionären der Partei und Offizieren kostenlos zur Verfügung.
Kuba besitzt eine hochentwickelte Biotechnologie und hat als erstes Land der Welt Impfstoffe
gegen Meningitis B, Meningitis C und Hepatitis B entwickelt.([http://www.kinderkulturkarawane.de/2005/alas/cubainfo02.htm Länderinformationen]). Die Biotechnologie hat in der Landwirtschaft aus Mangel an Energie sowie synthetischen Düngern und Pflanzenbehandlungsmitteln biologische Anbaumethoden gefördert.
Eine ebenfalls hoch entwickelte Pharmaindustrie vermarktet weltweit relativ zahlreiche kubanische Patente auf Medikamente.
Eine weitere Stütze der Volkswirtschaft sind die umfangreichen Geldsendungen der exilkubanischen Gemeinden in den USA an ihre Familienangehörigen (etwa 900 Millionen Dollar pro Jahr). Die Einnahmen daraus sind ungefähr so groß wie die aus dem Tourismussektor.
Seit Juli 1960 besteht eine umfassende Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade seitens der USA gegen Kuba, offiziell als Handelsembargo bezeichnet, das in verschiedener Hinsicht gegen das Völkerrecht verstößt:
- es wurde nicht durch die UNO ratifiziert, sondern wird vielmehr regelmäßig beinahe einstimmig von der UN-Vollversammlung verurteilt
- es erstreckt sich (entgegen der UN-Charta) auch auf Nahrungsmittel und Medikamente.
- es bedroht auch Nicht-US-Bürger mit Strafen der US-Gerichtsbarkeit.
Dennoch sind die USA der zehntwichtigste Handelspartner und die kubanische Regierung muss jährlich Nahrungsmittel im Wert einer halben Milliarde Dollar aus dem Land importieren um die Versorgung ihrer Bevölkerung zu gewährleisten.
Umwelt und Energie
Die Stromversorgung ist unzureichend und störanfällig. Die Energieversorgung beruht vor allem auf fossilen Brennstoffen, wobei die fast kostenlosen Öllieferungen Venezuelas einen wesentlichen Teil des Bedarfs decken. Dennoch gibt es regelmäßig stundenlange Stromabschaltungen.
In den achtziger Jahren versuchte die Regierung erfolglos ein Atomkraftwerk zu errichten. Der Auftrag dazu wurde einem von Castros Söhnen zugeschanzt, der über 12 Jahre erfolglos Milliardensummen der Sowjetunion verschwendete, bis das Projekt aufgegeben wurde.
Kubas Umwelt wurde durch die forcierte Industrialisierung stark belastet. Besondere Umweltproblem sind kontaminierte Gewässer, Luftverschmutzung und Bodenerrosion. Auch der umfangreiche Einsatz von Chemie in der Landwirtschaft und die mangelhafte Entsorgung von Industrieabfällen gefährden die Umwelt. Der Produktionseinbruch brachte zwangsweise eine gewisse Erleichterung mit sich und veranlasste die Regierung regenerative Energien und Nachhaltigkeit mehr zu fördern.
Offiziell besteht eine umfassende Umweltschutzgesetzgebung, doch ist der Umweltschutz vor allem den Managern der Staatsbetriebe anvertraut, welche sich eher um die Einhaltung der Produktionsvorgaben sorgen. Unabhängige Umweltschutzorganisationen sind nicht zugelassen.
Lebensstandard
Trotz der Probleme liegt der Lebensstandard in Kuba laut dem Human Development Index in den entsprechenden Bereichen noch deutlich über dem fast aller lateinamerikanischen Länder sowie Russlands und der Volksrepublik China. Kuba hat im Vergleich zum Rest Lateinmerikas und tlw. auch zur restlichen Welt eine niedrige Kindersterblichkeitsrate, hohe Lebenserwartung und wenig Analphabetismus.
In anderen Bereichen stagnierte das Wohlstandswachstum sogar oder fiel relativ hinter anderen lateinamerikanische Länder zurück (Telekommunikation, Automobilversorgung, Elektrizitäts- und Nahrungsmittelversorgung).
Die Häuser sind alt, renovierbedürftig und überfüllt.
Zwar wird offiziell jedem Kubaner kostenlose Schulbildung und Gesundheitsfürsorge gewährt, doch werden diese Versprechen wegen mangelhafter Sachausstattung nicht immer angemessen verwirklicht. Noch immer sind viele Konsumgüter rationiert und selbst mit den Lebensmittelkarten oft nicht verfügbar. Selten sind vor allem Fleisch und frisches Obst und Gemüse (ein großer Teil der kubanischen Obst- und Gemüseernten wird als Devisenbringer exportiert oder bleibt den Touristen vorbehalten)
Auf Kuba hat sich desweiteren eine Klassengesellschaft herausgebildet. Die beste Versorgung mit Wohnungen, Nahrung und Luxusartikeln ist den Parteikadern vorbehalten. Darunter sorgt der Staat durch seine Entlohnung für soziale Differenzierungen; am besten werden Polizisten bezahlt. Weitaus stärker wirkt jedoch der Zugang zu Devisen vor allem über Tourismus und Verwandte in den USA. Durch den hohen Schwarzmarktwert des Dollars sind selbst Trinkgelder lukrativer als staatlich bezahlte Arzt- oder Lehrerstellen (rund 8 Dollar im Monat).
Armut ist auf Kuba nicht verschwunden. Die Löhne und vor allem die Renten gelten für die Masse der Kubaner als sehr gering, so dass sie meisten sich bemühen müssen, im informellen Sektor etwas dazu zu verdienen oder aus der Produktion ihrer Betriebe abzugreifen.
Neben dem Staat betreibt auch die Kirche ein soziales Netz im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Soziale Hilfe außerhalb des Staates wird jedoch nicht gern gesehen und möglichst unterbunden. Ausnahmen gelten nur für die politische Entwicklungshilfe der zahlreichen Solidaritätsvereine außerhalb Kubas, welche bereit sind, sich dem Staat unterzuordnen. Auch bei staatlicher Entwicklungshilfe ist das Regime wählerisch; als die EU Castro allzu heftig für seine Menschenrechtsverletzungen kritisierte, strich er die Finanzhilfen der EU für die Bevölkerung.
Kultur
Kubanische Musik
Hauptartikel: Kubanische Musik
In Kuba sind zahlreiche Musikstile und Tänze entstanden, die z. T. international Verbreitung fanden. Zu ihnen gehören der Son, der Mambo, die Salsa, der Danzón, die Rumba, der Cha Cha Cha und die alte und neue Trova (Nueva Trova).
Durch die Übersiedlung vieler Süd- und Mittelamerikaner in die USA während des Zweiten Weltkrieges kam es sehr schnell zu einer leichten Vermischung aus kubanischen Rhythmen und dem Jazz. Nach 1945 wurde kubanische Musik auch in Westafrika sehr beliebt und beeinflusste den Highlife.
Zunehmenden Einfluss gewinnt weltweit der "Reggaeton", moderne kubanische Musik meist jugendlicher Gruppen. Einige dieser Hits mit meist "schlüpfrigen" Texten tauchen neuerdings sogar in europäischen Charts auf.
Tanzschulen
Im folgenden sind renommierte Schulen aufgelistet, die Tänzer ausbilden:
- Conjunto Folklórico Nacional de Cuba
- Escuela de Tropicana
- ENIA - Escuela Nacional de Instructores de Arte
- ISA - Instituto Superior de Arte
Kubanischer Film
Vor der Revolution von 1959 gab es auf Kuba keine eigenständige Filmproduktion. Die wenigen Filme, die auf Kuba produziert wurden, ahmten den Stil US-amerikanischer Produktionen nach. Es gab allerdings in Havanna zahlreiche große "Filmpaläste", in denen alle international bekannten Filme vorgeführt wurden. Andererseits hatten viele Kubaner in den ländlichen Regionen der Insel niemals einen Film gesehen.
Erst in den 1960er Jahren entstand eine eigenständige kubanische Filmproduktion. Am 24. März 1959 wurde aufgrund eines Gesetzes, das mit den Worten "Film ist Kunst" beginnt, das Kubanische Filminstitut ICAIC gegründet. Bis 1970 bestand die Filmproduktion allerdings hauptsächlich aus Dokumentar-, Zeichentrick- und Lehrfilmen. Der 1964 in Kuba gedrehte Film Soy Cuba war zwar eine sowjetisch-kubanische Koproduktion mit Micheil Kalatosow als Regisseur, die ausschließlich kubanischen Filmschauspieler und Mitarbeiter des Films gehören jedoch im weiteren Verlauf zu den Begründern eines eher vom französischen und italienischen Avantgarde-Film beeinflussten, dann aber sehr eigenständigen kubanischen Filmstils. Regisseure wie Tomás Gutiérrez Alea ("Tod eines Bürokraten" - Muerte de un Burócrata, 1964) führten nicht nur unter Cineasten zu einer internationalen Anerkennung des kubanischen Films. 1977 produzierte das ICAIC bereits innerhalb eines Jahres 10 abendfüllende Filme und 61 Kurzfilme. Bis zur Wirtschaftskrise zu Beginn der 1990er Jahre war die kubanische Film- und Fernsehproduktion ausgesprochen produktiv, musste dann jedoch aufgrund von Geldmangel so zurückgefahren werden, dass in den 1990er Jahren fast nur noch vom Ausland, besonders von Spanien finanzierte Filme hergestellt wurden, was sich auch in den veränderten Inhalten widerspiegelt. Erst neuerdings gibt es wieder eine eigenständige kubanische Filmproduktion, die mit Streifen wie Suite Habana [http://www.kairosfilm.de/redirect.htm?/filme/suite/index.htm] (Regie: Fernando Pérez, 2003) die besten Traditionen des kubanischen Films fortsetzt.
Bemerkenswert ist der für einen Oscar nominierte Film Erdbeer und Schokolade nach einer Kurzgeschichte von Senel Paz, der gekonnt das Thema Homosexualität in der kubanischen Gesellschaft thematisiert.
Gegen Ende der 1990er Jahre wurde durch den Film Buena Vista Social Club von Wim Wenders eine echte Kuba-Welle ausgelöst. Neben der bis dahin schon international verbreiteten modernen kubanischen Musik wurde nun wieder die Musik der 1940er Jahre zum Exportschlager. Der Film berichtet über die Arbeit von Ry Cooder mit einer Gruppe von kubanischen Musikern, die fast alle bereits das Rentenalter erreicht hatten.
Seit 1986 gibt es die von Gabriel García Márquez mit begründete Internationale Hochschule für Film und Fernsehen in San Antonio de los Baños, an der Studenten aus aller Welt, besonders aber Lateinamerikaner und auch Kubaner ausgebildet werden.
Unverzichtbar für Filmfreunde ist der Besuch des alljährlich stattfindenden Festival Internacional del Nuevo Cine Latinoamericano de La Habana [http://www.habanafilmfestival.com/], welches einen guten Einblick in die Welt des lateinamerikanischen Films ermöglicht.
Kubanische Literatur
Auswahl bekannter kubanischer Schriftsteller:
- Cirilo Villaverde, 1812-1894
- Nicolás Guillén
- José Lezama Lima
- Alejo Carpentier
- José Martí Das Lied Guantanamera von José "Joseito" Fernández Diaz nach einem Gedicht des kubanischen Nationaldichters über ein Mädchen aus der Provinz Guantánamo ist ein Klassiker der Folkmusik.
- Onelio Jorge Cardoso
- Miguel Barnet
- Jesús Díaz, 1941-2002
Medien
Durch die Wirtschaftskrise von 1993 bedingt ist das umfangreiche Angebot, das es an Printmedien (Zeitungen und Bücher) und Kinos auf Kuba gab, sehr stark zurückgefahren worden, während andere Medien wie Fernsehen und Internet, wenn auch nicht in gleichem Maße, zugenommen haben.
Die kubanischen Medien (medios de difusión masiva) sind Staatseigentum nach Kapitel VI Art. 52. der Verfassung von 1976. Das gesamte Medienwesen dient entsprechend auch der Propaganda des Staates.
Presse
Die kubanische Presse steht unter Kontrolle der Regierung, der Kommunistischen Partei Kubas und der Massenorganisationen (Gewerkschaften, Frauenföderation etc.). Den größten Verbreitungsgrad haben folgende kubanische Zeitungen, die alle auch über eine teilweise mehrsprachige Internet-Version verfügen. Die Zeitungen und Zeitschriften haben trotz ihrer nur allmählich wieder steigenden Auflagen sehr viele Leser, da sie in der Regel in der Nachbarschaft systematisch untereinander ausgetauscht werden.
- [http://www.granma.cu Granma] (Zentralorgan der Kommunistischen Partei Kubas PCC)
- [http://www.jrebelde.cubaweb.cu Juventud Rebelde] (Organ der Kommunistischen Jugend UJC)
- [http://www.trabajadores.cubaweb.cu Trabajadores] (Zeitung des Gewerkschaftsverbandes CTC)
- [http://www.bohemia.cubaweb.cu Bohemia] (Wochenzeitschrift)
- [http://www.abyznewslinks.com/cuba.htm recht vollständige Liste der kubanischen Zeitungen mit Links]
Unabhängiger Journalismus wird konsequent verfolgt. Insbesondere Berichte über die Lage auf Kuba oder deren Weitergabe an ausländische Medien ist strengstens untersagt. Auf der anderen Seite bemüht sich das Regime auch zu verhindern, dass sich Bürger aus unabhängigen Quelle über die Lage in ihrem eigenen Land informieren können; so dürfen keine ausländischen Publikationen empfangen werden, unbequeme ausländische Sender werden gestört und Internetsites gefiltert.
Fernsehen
Es gibt auf Kuba drei staatliche Fernsehsender, die von der gesamten Bevölkerung empfangen werden können. Einer davon ist ein reiner Kultur- und Bildungssender. Nahezu alle kubanischen Haushalte verfügen über, allerdings mitunter sehr alte, Fernsehgeräte.
Seit Mai 2005 ist die Auslandsversion des kubanischen Fernsehens Cubavisión über Astra (Satellit) auch in Deutschland zu empfangen.
Seit Juli 2005 strahlt der Satellitensender teleSUR sein Programm für Lateinamerika aus, an dem Kuba mit 19% Einlage beteiligt ist.
Radio
Neben zahlreichen Radiosendern mit gemischten Programmen und reinen Musiksendern gibt es den viel gehörten Kanal Radio Reloj (Radio Uhr) mit ständiger Zeitansage und mehr oder weniger gefilterten 24-stündigen Tickermeldungen aller internationaler und nationaler Nachrichtenagenturen.
Ausländische Sender können frei empfangen werden (mit Ausnahme des zeitweise gestörten US-Propagandasenders Radio Marti).
Internet
Seit der Wirtschaftskrise von 1993 setzt die kubanische Regierung verstärkt auf das Internet als Kommunikationsmittel. Mit Hilfe der UNESCO wurde bereits 1994 ein Backbone für die ganze Insel installiert, der zunächst einmal speziell für die Anbindung der Ärzte an aktuelle nationale und internationale medizinische Datenbanken gedacht war. Jeder kubanische Arzt hat, soweit er über einen Computer verfügt, Zugangsmöglichkeiten zu diesem System, das über Gateways auch den beschränkten Zugang zu internationalen Informationsquellen und die freie Verwendung von E-Mail-Diensten ermöglicht. Des weiteren gibt es Internetzugänge in Schulen, Betrieben, Post und auch in privaten Haushalten. Privatzugänge müssen beantragt werden und sind so teuer, dass die breite Masse der Bevölkerung von ihnen ausgeschlossen bleibt. Praktisch kommt er nur für die Bestverdiener der Gesellschaft, also Parteifunktionäre, in Frage.
Die Ausstattung aller Schulen mit Computern und die Internet-Nutzung in vielen kubanischen Betrieben führen seit dem Jahr 2000 zu einem stetig ansteigenden internationalen Kommunikationsverkehr besonders über E-Mail. Der Emaildatenverkehr wird allerdings überwacht. Zur besseren Kontrolle dürfen sich Bürger nur mit ihrer registrierten Telefonnummer ins Internet einwählen.
Für einen Touristen kostet eine Stunde im Internetcafé meistens 6 Convertible Pesos (Dollar).
Mythos Kuba
Weltweit gibt es bei vielen Menschen vom linksradikalen Rand bis hinein in die Sozialdemokratie einen "Mythos Kuba". Das kubanische Staatswesen wird als ein(ziger) gelungener Versuch des Sozialismus
StiftungUnter einer Stiftung versteht man
# die Zuwendung (Schenkung) von Vermögenswerten, meist für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke, oder
# die durch den Stiftungsakt errichtete Institution.
Stiftung nach deutschem Recht
Rechtliche Grundlagen
Juristisch handelt es sich bei einer Stiftung um eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck verfolgen soll. Dies kann sie sowohl als eigene Rechtsperson tun (rechtsfähige Stiftung oder Stiftung bürgerlichen Rechts), als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung). Stiftungsähnliche juristische Personen können außerdem in der Rechtsform der Stiftungs-GmbH oder des Stiftungs-Vereins errichtet werden.
Im Unterschied zu einer Körperschaft, die durch ihre mitgliedschaftliche Struktur geprägt ist, und zu einer Anstalt, die Benutzer hat, haben rechtsfähige Stiftungen lediglich Begünstigte, so genannte Destinatäre. Beachte: Steuerrechtlich gelten die meisten Stiftungen als Steuersubjekt und unterliegen damit unter anderem der Körperschaftsteuer, wenn sie nicht als gemeinnützige Stiftungen davon befreit sind. Stiftungen können zu jedem legalen Zweck errichtet werden, der das Gemeinwohl (strikt zu unterscheiden von der steuerlichen Gemeinnützigkeit) nicht gefährdet (§ 80 Abs. 2 BGB).
Rechtsfähige Stiftung
Eine rechtsfähige Stiftung wird errichtet durch das Stiftungsgeschäft, also eine Willenserklärung des Stifters, die auch in einem Testament enthalten sein kann, sowie die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.
Die rechtsfähige Stiftung ist in den §§ 80 ff.BGB geregelt; ergänzende Rechtsvorschriften finden sich in den Stiftungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten, die folgendes enthalten muss:
- den Namen der Stiftung
- den Sitz der Stiftung
- den Zweck der Stiftung
- das Vermögen der Stiftung
- die Bildung des Vorstands der Stiftung ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__81.html § 81 Abs.1 BGB]).
Bis zur Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung durch die entsprechende Behörde kann der Stifter das Stiftungsgeschäft widerrufen. Verstirbt der Stifter nach Beantragung der Anerkennung, haben die Erben kein Widerrufsrecht. Ist die Stiftung anerkannt, so ist das Widerrufsrecht des Stifters erloschen. Mit der Anerkennung hat die Stiftung gegenüber dem Stifter einen Anspruch auf Übertragung des Stiftungsvermögens.
Von dem Errichtungsakt ist die Übertragung des Vermögens auf die Stiftung zu trennen. Bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung zu Lebzeiten gehen mit der Anerkennung nur solche Rechte unmittelbar auf die Stiftung über, bei denen eine Willenserklärung zur Übertragung genügt (beispielsweise die Abtretung einer Forderung). Andere Vermögensgegenstände werden nach den jeweiligen Vorschriften übertragen, Grundstücke beispielsweise durch Auflassung und Eintragung, GmbH-Anteile durch notarielle Abtretung. Bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung von Todes wegen werden die Nachlassgegenstände, die der Stiftung zugedacht sind, nach den Vorschriften des Erbrechts übertragen. Dabei gilt nach § 84 BGB die Stiftung als schon vor dem Tod des Stifters entstanden und kann ihn deshalb beerben.
Mindestkapitalausstattungen sind in den Stiftungsgesetzen der Länder nicht vorgeschrieben. Das BGB selbst schreibt lediglich vor, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert" erscheinen muss (§ 80 Abs. 2 BGB). In der Verwaltungspraxis fordern die meisten Stiftungsbehörden ein Ausstattungskapital von 25.000 Euro, in einigen Bundesländern auch mehr (Hamburg zum Beispiel 60.000 Euro).
Nicht rechtsfähige Stiftung
Eine nicht rechtsfähige Stiftung, die auch als unselbstständige, treuhänderische, fiduziarische Stiftung oder (wenn von einer Stiftung als Treuhänderin verwaltet) als Unterstiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen verwaltet. Der Stiftungszweck und die übrigen grundlegenden Festlegungen werden in einer Satzung niedergelegt, die Bestandteil des Vertrages mit dem Treuhänder ist. Häufig erhält die Stiftung ein eigenes Gremium, das über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet. Nach außen handelt der Treuhänder für die Stiftung, die ja keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Die nichtrechtsfähige Stiftung ist nicht ausdrücklich im BGB geregelt. Für sie gilt das allgemeine Zivilrecht, also vor allem das Recht der Schenkung (für die Vermögensübertragung) und des Auftrags (für das Treuhandverhältnis), vorrangig aber die besonderen Vereinbarungen im Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
Stiftungsgründung
Zur Gründung (technisch: Errichtung) einer rechtsfähigen Stiftung bekunden der oder die Stifter in einem Stiftungsgeschäft förmlich den Willen, zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks auf Dauer eine rechtsfähige Stiftung zu errichten und diese mit den hierzu benötigten Mitteln, d.h. einem Vermögen, und einer zweckentsprechenden Organisation, d.h. mindestens einem Vorstand, auszustatten. Die Stiftung entsteht mit der Anerkennung (früher: Genehmigung) durch die Stiftungsbehörde.
Der Stifter bzw. die Stifter legen im Stiftungsgeschäft, dessen wesentlicher Bestandteil die Stiftungssatzung ist, fest, zu welchem Zweck die Stiftung errichtet werden soll. Nach der Errichtung ist die Stiftung von ihrem Stifter unabhängig und seinem Einfluss entzogen. Der Stifter kann sich allerdings auch in der Satzung Allein- und Mitentscheidungsrechte oder ein Veto gegen Entscheidungen der Stiftungsorgane vorbehalten. In der Praxis bestellt sich der Stifter - was zulässig ist - zudem regelmäßig als Mitglied eines Stiftungsorgans oder sogar als Alleinvorstand.
Wesentlich für die Stiftung ist, dass der Stifterwille auf alle Zeiten bzw. bis zum Erlöschen der Stiftung für die Stiftungsorgane verbindlich bleibt, und zwar in der Form, in der er in der Satzung Ausdruck gefunden hat. Das kann dazu führen, dass der Stifter selbst an seine ursprünglichen Festlegungen in der Satzung gebunden ist, obwohl er inzwischen zum Beispiel andere Zwecke wichtiger oder eine andere Art der Zweckverfolgung sachgemäßer finden mag.
Die Stiftung ist im deutschen Recht das einzige Rechtsinstitut, mit dem eine natürliche Person es erreichen kann, ihren Willen auch noch Jahrhunderte nach ihrem Ableben für nachfolgende Generationen verbindlich zu machen. Die Einflussmöglichkeit einer verstorbenen Person endet normalerweise 30 Jahre nach dem Tode, denn das zweite bedeutsame Rechtsinstitut, um den eigenen Willen über den Tod hinaus durchzusetzen, die Dauertestamentsvollstreckung, ist nach § 2210 BGB auf 30 Jahre beschränkt.
Unabdingbare Voraussetzung einer Stiftungserrichtung ist die Ausstattung der Stiftung mit Stiftungsvermögen. Das Vermögen muss der Höhe nach ausreichend sein, um den Zweck der Stiftung dauerhaft und nachhaltig aus den Erträgen des Vermögens verwirklichen zu können. Bei gemeinnützigen Stiftungen folgt nach der Errichtung die Prüfung durch das Finanzamt, das eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit ausstellt, wenn die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt sind. In einigen Bundesländern erfolgt diese Prüfung bereits im Anerkennungsverfahren durch das Finanzministerium des Landes.
Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen
Zunehmend finden Gemeinschaftsstiftungen Verbreitung. Diese Stiftungen werden nicht von nur einem Stifter, sondern von mehreren gemeinsam errichtet. Ihr Stiftungsvermögen wächst vor allem durch Zustiftungen. Häufig verwalten Gemeinschaftsstiftungen auch treuhänderische Stiftungen für Dritte und sammeln Spenden (so genanntes Dachstiftungsmodell).
Gemeinschaftsstiftungen können bestimmten Zwecken gewidmet sein, beispielsweise die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Andere sind für bestimmte Städte oder Regionen aktiv und fördern viele verschiedene Zwecke. Solche Stiftungen werden als Bürgerstiftungen bezeichnet.
Stiftungen und Steuern (Gemeinnützigkeit)
Stiftungen können, müssen aber nicht gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit wird einer Stiftung nach den Regeln der Abgabenordnung durch das Finanzamt zuteil. Gemeinnützige Stiftungen sind von den meisten Steuern befreit. Zuwendungen (Spenden und Zustiftungen) berechtigen den Spender oder (Zu-) Stifter zum Sonderausgabenabzug. Für Zuwendungen an rechtsfähige und treuhänderische Stiftungen gibt es - gegenüber Zuwendungen (Spenden) an andere gemeinnützige Einrichtungen - zusätzliche Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug. Es wird daher diskutiert, ob diese Unterscheidung, mit der die Rechtsformneutralität des Gemeinnützigkeitsrechts zum ersten Mal aufgegeben wurde, mit dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.
Nicht gemeinnützige Stiftungen genießen keine steuerlichen Vorteile. Bei der Übertragung des Vermögens auf die Stiftung fällt Schenkungsteuer an. Begünstigt eine Stiftung überwiegend oder ausschließlich Mitglieder einer bestimmten Familie oder mehrerer Familien, wird sie auch als Familienstiftung bezeichnet. Bei Familienstiftungen fällt alle 30 Jahre die so genannte Erbersatzsteuer an, bei der ein Vermögensübergang auf zwei Kinder simuliert wird. Die Stiftung beerbt sich gewissermaßen selbst. Häufig werden Familienstiftungen daher kurz vor dem Ablauf der 30-Jahres-Frist in gemeinnützige Stiftungen umgewandelt. Damit entfällt die Erbersatzsteuer. Die Erträge der Stiftung kommen zukünftig aber nicht mehr der Familie, sondern ausschließlich gemeinnützigen Zwecke zu Gute.
Stiftungen als Steuersparmodell?
Verbreitet ist die Ansicht, Stiftungen würden vor allem "von den Reichen als Steuersparmodell" benutzt. Richtig ist daran, dass auf ein Vermögen, das einer gemeinnützigen Stiftung zugewendet wurde, zum Beispiel keine Erbschaftsteuer mehr gezahlt werden muss. Der Preis dafür ist allerdings, dass das Vermögen dann auch der Stiftung gehört - und von ihr nur noch für den gemeinnützigen Stiftungszweck verwendet werden darf. Der Stifter hat also nichts mehr davon. Soweit Zuwendungen an Stiftungen von der Steuer abgesetzt werden können, bedeutet das, dass der Staat darauf verzichtet, Steuern auf Einkommen und Vermögen zu erheben, das der Bürger freiwillig für einen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung stellt.
Das Gemeinnützigkeitsrecht erlaubt, dass Stiftungen bis zu einem Drittel ihrer Vermögenserträge für den Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen sowie die Pflege ihres Andenkens und ihrer Gräber verwenden dürfen (§ 58 Nr. 5 AO). Viele Stiftungssatzungen sehen diese Möglichkeit ebenfalls vor. Die Empfänger müssen solche Leistungen versteuern. Auch auf diese Weise lassen sich also keine Steuern sparen.
Unternehmensverbundene Stiftungen
Unter unternehmensverbundenen Stiftungen versteht man solche, die Anteile an Unternehmen halten oder ein Unternehmen selbst betreiben (beispielsweise bis vor kurzer Zeit die Carl-Zeiss-Stiftung). Auch unternehmensverbundene Stiftungen können gemeinnützig sein, beispielsweise die Bertelsmann Stiftung oder die Possehl-Stiftung. Die ausgeschütteten Erträge des Unternehmens dürfen dann ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. Solche Stiftungen werden gelegentlich zur Regelung der Unternehmensnachfolge eingesetzt (s. Erbschaftsteuer).
Recht verbreitet ist dabei das Doppelstiftungs-Modell: Die Kapitalanteile werden überwiegend von einer rechtsfähigen gemeinnützigen Stiftung gehalten, die Erträge werden für steuerbegünstigte Zwecke verwendet. Ein geringerer Teil des Kapitals kommt einer (nicht steuerbegünstigten) Familienstiftung oder -gesellschaft zu; aus den ihr zufallenden Erträgen wird die Familie versorgt. Die mit der Unternehmensbeteiligung verbundenen Stimmrechte werden dabei auf die Familienstiftung oder z. B. eine Verwaltungsgesellschaft übertragen. Ziel der Konstruktion ist es, die Unternehmenserträge, die nicht zur Versorgung des Stifters und seiner Familie gebraucht werden, dem Gemeinwohl zur Verfügung zu stellen (und dabei in entsprechendem Umfang auch die Erbschaftsteuer zu vermeiden, die zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung werden kann). Gleichzeitig soll der Familie der Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens erhalten bleiben.
Parteinahe Vereine und andere juristische Personen als "Stiftungen"
Nicht jede allgemein als "Stiftung" bekannte Institution hat jedoch tatsächlich diese Rechtsform. Die meisten parteinahen Stiftungen in Deutschland sind zum Beispiel als eingetragene Vereine organisiert, andere bedeutende Stiftungen als gemeinnützige GmbH (Robert Bosch Stiftung gGmbH, Klaus Tschira Stiftung gGmbH). Mit den Mitteln des Vereinsrechts oder Gesellschaftsrechts werden dabei Stiftungsstrukturen simuliert. Die Mitglieder oder Gesellschafter vertreten nicht ihre eigenen Interessen, sondern agieren als Treuhänder des Stifterwillens. Die Dauerhaftigkeit der Vermögensbindung an den Stifterwillen wird durch Satzungsvorschriften erreicht, die eine Änderung der Satzung erschweren oder an die Zustimmung des Stifters binden. Diese Rechtsformen bieten eine im Vergleich zur rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts höhere Flexibilität. Zudem unterstehen sie nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Die Gründung einer Stiftungs-GmbH erfolgt nach den Regeln des GmbH-Rechts (Gesellschafterbeschluss und Eintragung in das Handelsregister), die Gründung eines Stiftungs-Vereins nach den Regeln des Vereinsrechts (Beschluss der Gründungsmitglieder und Eintragung in das Vereinsregister). Weder das Stiftungsrecht im BGB noch die Stiftungsgesetze der Länder finden auf diese als Stiftungen bezeichneten anderen Rechtsformen Anwendung, auch nicht im Wege der Analogie.
Stiftungen des öffentlichen Rechts
Neben den Stiftungen des Privatrechts gibt es auch Stiftungen des öffentlichen Rechts. Diese werden vom Staat durch Gesetz oder Rechtsverordnung, in seltenen Fällen auch durch einfachen Kabinettsbeschluss errichtet. Das Stiftungsrecht des BGB und der Landesstiftungsgesetze ist nicht auf sie anwendbar. Ihre Rechtsverhältnisse richten sich ausschließlich nach ihrem Errichtungsakt und ihrer Satzung. Öffentlich-rechtliche Stiftungen werden häufig ohne nennenswertes Stiftungsvermögen errichtet (z. B. die Hamburger Museums-Stiftungen). Stattdessen verspricht der Staat, die Stiftung mit ausreichenden Mitteln aus dem laufenden Haushalt zu unterstützen. Da der Haushalt jährlich vom Parlament beschlossen werden muss, besteht für öffentlich-rechtliche Stiftungen keine Existenzsicherheit. Öffentlich-rechtliche Stiftungen können zudem jederzeit durch Gesetz oder Rechtsverordnung wieder aufgehoben werden. In Niedersachsen sind einige Hochschulen in die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Stiftung überführt worden.
So gibt es auch bundesunmittelbare Stiftungen, die durch Bundesgesetz zum Andenken an herausragende Staatsmänner der deutschen Geschichte geschaffen wurden. Zu diesen gehören die Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf, die Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg, die Bundeskanzler Willy-Brandt-Stiftung in Berlin, die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus in Stuttgart und die Otto-von-Bismarck-Stiftung in Friedrichsruh, die hinsichtlich der Namensgebung oftmals mit den Stiftungen (oder den als solche bezeichneten Vereinen) der politischen Parteien verwechselt werden.
Eine andere bundesunmittelbare Stiftung, die durch Bundesgesetz errichtet worden ist, ist etwa die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft in Berlin, deren Hauptzweck die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter ist.
Beachte: Der Staat kann auch Stiftungen des Privatrechts errichten (z. B. die Kulturstiftung der Länder oder die Bundeskulturstiftung). In manchen Bundesländern gibt es den Begriff der öffentlichen Stiftung. Damit werden Stiftungen des Privatrechts bezeichnet, die öffentlichen (gemeinnützigen) Zwecken dienen.
Kirchliche Stiftungen
Eine Sonderform der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts sind die kirchlichen Stiftungen, deren Zweck es ist, überwiegend kirchlichen Aufgaben zu dienen und die nach dem Willen des Stifters von einer Kirche verwaltet werden. Sie haben gleichfalls eine eigene 'Rechtspersönlichkeit'.
Ihre Anerkennung erfolgt ebenfalls durch die zuständige staatliche Behörde, die Aufsicht über sie obliegt jedoch nicht dem Staat, sondern ausschließlich der jeweils nach Kirchenrecht zuständigen Kirchenbehörde.
Rechtsfähige kirchliche Stiftungen werden ebenfalls in die von den Stiftungsbehörden geführten Stiftungsverzeichnisse aufgenommen.
Familienstiftungen
Familienstiftungen sind rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien dienen. Auch hier erfolgt die Anerkennung durch die zuständige staatliche Behörde, eine Aufsicht erfolgt nur insoweit, als sicherzustellen ist, dass ihr Bestand und ihre Betätigung nicht dem Gemeinwohl zuwiderlaufen. Familienstiftungen sind grundsätzlich nicht gemeinnützig.
Stiftung nach schweizerischem Recht
Das Stiftungsrecht der Schweiz ist in Art. 80-89 ZGB geregelt und gilt weltweit als eines der liberalsten. Deshalb ist in der Schweiz die Stiftung eine häufig anzutreffende Rechtsform.
Zur Gründung einer Stiftung muss ein Vermögen für einen besonderen Zweck eingesetzt werden. Der Stifter hat durch eine Stiftungsurkunde seinen Willen zur Errichtung einer selbständigen Stiftung darzutun, das Einlagevermögen der Stiftung anzugeben und den Zweck der Stiftung zu umschreiben. Die Stiftung wird in das Handelsregister eingetragen, außer es handelt sich um eine kirchliche Stiftung bzw. eine Familienstiftung.
Wesentliches Charakteristikum einer Stiftung ist, dass sie kein oberstes Kontrollorgan hat. Grundsätzlich unterstehen sie der Aufsicht staatlicher Stellen (z.B. Gemeinde, Kanton, Bund). Die Aufsicht muss dem Willen des Stifters folgen.
Das liberale Stiftungsrecht ist in der Schweiz in der Kritik. Seit 1993 ist eine Revision anhängig. Folgende Veränderungen stehen auf der politischen Agenda:
- Verbot neuer Stiftungen mit überwiegend wirtschaftlichem Zweck
- Einführung einer Revisionsstelle
- Verbesserung des Gläubigerschutzes
Die Personalvorsorge-Einrichtungen (BVG, die sogenannte 2. Säule) haben in der Regel die Rechtsform der Stiftung.
Siehe auch
- Ehrenamt
- Liste von Stiftungen
Literatur
- Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1 – Allgemeiner Teil, 4. Auflage mit Erg.-Bd. 2003, München 2001. Beck-Verlag ISBN 3-406-45869-6 (4. Aufl. mit Erg.-Bd.).
- Seifart/v.Campenhausen: Handbuch des Stiftungsrechts, 2. Auflage, München 1999, C.H. Beck Verlag, ISBN 3-4064-2539-9
- J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Erstes Buch, Allgemeiner Teil, §§ 21-103, Dreizehnte Bearbeitung, Berlin 1995. Walter de Gruyter - Sellier de Gruyter. ISBN 3-8059-0847-4
- Pues/Scheerbarth: Gemeinnützige Stiftung im Zivil- und Steuerrecht , 2.Auflage C.H. Beck Verlag München ISBN 3-406-48407-7
- Ulrich Brömmling: Die Kunst des Stiftens. 20 Perspektiven auf Stiftungen in Deutschland, 1. Aufl., edition pro arte infantibus Berlin 2005, ISBN 3-9805009-6-9
- Lothar Pues: Praxishandbuch Stiftungen - Stiften auch mit kleinem Vermögen, 4. Aufl., Sparkassenverlag Stuttgart, ISBN 3-09-306895-9
- Rechtshandbuch für Stiftungen, Das aktuelle Recht in der Praxis für alle Stiftungsarten; Herausgeber: Dr. Barbara Weitz, Deutsche Stiftungsagentur GmbH und Pues GmbH Steuerberatungsgesellschaft; Verlag: Dashöfer, Hamburg
- Schick/Schmidt/Ries/Walbröl: Praxis-Handbuch Stiftungen, Regensburg 2001
- Petra Meyer/Christian Meyn/Karsten Timmer: Ratgeber Stiften, Band 1: Planen - Gründen - Recht und Steuern, Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, 2. Aufl. 2004, ISBN 3-89204-725-1
- Dirk Eilinghoff/Christian Meyn/Karsten Timmer: Ratgeber Stiften, Band 2: Strategieentwicklung - Förderprojekte - Öffentlichkeitsarbeit, Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, 2. Auflage 2005, ISBN 3-89204-765-0
- Christian Meyn/Andreas Richter: Die Stiftung, Reihe Berliner Rechtshandbücher, Freiburg: Haufe, 2004, ISBN 3-448-04329-X
- Peter Peiker: "Stiftungsgesetz Hessen", Kommentar zum hessischen Stiftungsgesetz 3. Auflage 2005, Deutsches Stiftungszentrum Essen
Weblinks
- [http://www.stiftungen.org Bundesverband Deutscher Stiftungen]
- [http://www.stifterverband.de Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft]
- [http://www.stiftungsindex.de Deutscher Stiftungsindex (Verzeichnis von Stiftungen mit eigenem Internet-Angebot)]
- [http://www.stiftungsrecherche.de Recherche nach deutschen Stiftungen (Recherchetool)]
- [http://www.ratgeber-stiften.de Ratgeber Stiften der Bertelsmann Stiftung]
- [http://www.buergerstiftungen.de Initiative Bürgerstiftungen]
- [http://www.stiftungszentrum.info Stiftungszentrum.info (Informationen zu Treuhandstiftungen)]
- [http://www.lawschool.de/stiftungsrecht/ Institut für Stiftungsrecht an der Bucerius Law School, Hamburg]
- [http://www.deranstoss.de Der Anstoß - Nachrichten aus der Philanthropie]
- [http://www.stiftungswelt.de Stiftungsnews Berlin]
- [http://www.stiftungsnetzwerk-berlin.de Stiftungsnetzwerk Berlin]
- [http://www.dbj.co.at/phps/start.php?noie=&lang=de&content=publikationen_liste.php&fach_nr=35&navi=publikationen Artikel zum österreichischen Stiftungsrecht ("Privatstiftung")]
- [http://www.abbe-institut.de Abbe-Institut für Stiftungswesen an der Friedrich-Schiller-Universität, Jena sowie Herausgeber der Zeitschrift zum Stiftungswesen (ZSt)]
- [http://www.swissfoundations.ch Dachverband der Schweizer Vergabestiftungen]
- [http://www.profonds.org Dachverband schweizerischer gemeinnütziger Stiftungen]
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Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre
Kategorie:Steuerrecht
Kategorie:Gesellschaftsrecht
ja:財団法人
Kolumbien
Kolumbien (spanisch Colombia) ist ein Staat im nördlichen Teil von Südamerika und grenzt an Brasilien, Peru, Ecuador, Venezuela und Panama.
Kolumbien liegt am Pazifischen Ozean und an der Karibik.
Geografie
Kolumbien liegt im Nordwesten Südamerikas und grenzt sowohl an den atlantischen (1.600 km Grenzlinie), als auch an den pazifischen Ozean (1.300 km Grenzlinie). Im Südwesten liegen Ecuador und Peru, im Nordosten Venezuela und im Südosten Brasilien.
Die westliche Hälfte Kolumbiens wird von den Anden dominiert, die in drei große Bergketten geteilt sind: die westliche, die zentrale und die östliche Kordillere. Zwischen den Bergketten fließen die großen, teilweise befahrbaren Flüsse Cauca und Magdalena in den atlantischen Ozean. Die Hochgebirge beherbergen die zum Teil aktiven Vulkane Galeras, Huila, Nevado del Ruiz, Purace, Tolima und Doña Juana. Die höchsten Gipfel sind der Pico Cristóbal Colón sowie der Pico Simón Bolívar, beide jeweils 5.775 m hoch und in der Sierra Nevada de Santa Marta gelegen.
Die östliche Hälfte ist durch dicht bewaldetes Flachland charakterisiert, durch das die Flüsse Putumayo, Yapura, Meta und Guaviare fließen, die entweder im Orinoco oder im Amazonas münden.
Kolumbien hat Küsten sowohl am atlantischen wie am pazifischen Ozean. Die bekanntesten Inseln im Atlantik sind der Archipel von San Andrés und Providencia (770 km nordöstlich von Kolumbien), mit den Inseln San Andrés, Providencia und Santa Catalina. Der karibischen Küste vorgelagert ist die Insel Fuerte und die Archipele von San Bernardo und del Rosario. Im Pazifik liegen die Inseln Malpelo und Gorgona und Gorgonilla.
Je nach Meereshöhe unterscheidet man vier Klimazonen. In den Flachländern (Llanos) herrscht tropisches Klima über 24° C, zwischen 1.000 und 2.000 m gemäßigtes Klima (17-24° C), zwischen 2.000 und 3.000 m kaltes (12-17° C) und in den Bergregionen (Páramos) ab 3.000 m Höhe hochalpines Gletscherklima (unter 12° C).
Kolumbiens größte Städte sind die Hauptstadt Santa Fé de Bogotá, Medellín, Cali, Cartagena de Indias, Barranquilla, Ibagué, Manizales, Pasto, Cúcuta und Bucaramanga.
Siehe auch: Städte in Kolumbien
Umwelt
Kolumbiens Lage mit unterschiedlichen Höhenstufen und Klimazonen, die den Übergang und Kontakt zwischen Amazonas und Anden einschliessen, heterogene Bodenbedingungen bedingen eine große Biodiversität mit einer hohen Anzahl endemischer Arten. Kolumbien ist eines der Länder mit der größten Artenvielfalt pro Gebietseinheit weltweit: Mit nur 0,7 % Anteil an der weltweiten Festlandsmasse vereinigt das Land 10% aller Tier- und Pflanzenarten des Planeten auf seinem Staatsgebiet. Obwohl Kolumbien den Schutz seiner natürlichen Ressourcen bereits seit den 70er Jahren vorantreibt, haben neben natürlichen Umweltkatastrophen (häufig entweder bedingt durch extreme Trocken- oder Regenzeiten) vor allem das dynamische soziale und wirtschaftliche Wachstum und die bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen in den letzten Jahrzehnten erhebliche Umweltschäden mit sich gebracht.
Mit der Verfassung von 1991 hat sich das Land nun explizit der Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung verschrieben; etwa 60 Verfassungsartikel beziehen sich direkt oder indirekt auf die Umwelt. Den normativen Rahmen für die Ausgestaltung dieser Vorgaben bildet das Gesetz 99 von 1993, durch das ein Umweltministerium als Bestandteil des Nationalen Umweltsystems (Sistema Nacional Ambiental, kurz SINA) geschaffen wurde. Zum SINA gehören nebem dem Ministerium unter anderem die Regionalentwicklungsbehörden, die mit dem Management der natürlichen Ressourcen und ihrer nachhaltigen Entwicklung beauftragt sind, städtische Umweltplanungsbehörden und -systeme wie das DAMA in Bogotá und der Ecofondo, der Zusammenschluss aller Umwelt-NGOs. Staatliche Umweltpläne sollen zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele beitragen. Allerdings werden den Regionalentwicklungsbehörden unter anderem überhöhte Betriebskosten, fehlende Investitionen in Umweltprogramme und die Aufgabe wieder aufgeforsteter Gebiete vorgeworfen. Diese und andere Mängel sollen deshalb mittels einer weitgreifenden Umweltsektorreform beseitigt werden. Dazu wurde bereits im März 2003 ein Gesetzesvorschlag vorgelegt; darüber hinaus wurde das Umweltministerium im April 2003 zum Ministerio de Ambiente, Vivienda y Desarollo Territorial fusioniert. Derzeit gibt es Bestrebungen, die bereits seit Jahrzehnten bestehende Nationalparkverwaltung (UAESPNN - Unidad Administrativa Especial del Sistema de Parques) umzustrukturieren.
Insgesamt wird die bisherige Umweltpolitik von Präsident Uribe oft als ein Rückschritt hinter bereits erzielte Erfolge bezeichnet, insbesondere, da die Umwelt- und Naturzerstörung als Folge des bewaffneten Konflikts von Jahr zu Jahr steigt.
Klima
Da der Äquator durch Kolumbien läuft, liegt das Land in der tropischen Klimazone. Der Norden, also die Karibikküste, liegt in der subtropischen Zone. In Gebieten unterhalb 550m werden Durchschnittstemperaturen von 25°C bis 30°C gemessen (tropischer Bereich), zwischen 550m und 2300m Jahresmittel von bis zu minimal 18°C (gemäßigter Bereich) erreicht. Zwischen 2300m und 3000m beträgt die Temperatur nur noch 10 - 17°C.
Bogotá, welches in einer Höhe von 2550m über dem Meeresspiegel liegt, hat eine Jahresdurchschnitttempereatur von 13°C. Über 3000m liegt die kaltgemäßigte bis kalte Klimazone mit Temperaturen zwischen - 17,8°C bis +12,8°C.
Jährlich gibt es zwei Regenzeiten (April und Oktober) und zwei Trockenzeiten, die aber nicht extrem ausfallen.
An der Westküste der Anden fällt die größte Menge an Niederschlag. Im südlichen Teil des Landes werden ca. 3000mm Niederschlag pro Jahr und m² gemessen, im Norden bis zu 10.000mm. Einige Orte mit einem Niederschagsvolumen von bis zu 16.000mm im Jahr gehören zu den regenreichsten Gebieten der Erde.
Die östlichen Gebiete werden weniger stark beregnet. Durch den Passatwind sind diese Teile der Karibikküste sehr regenarm (unter 400mm Niederschlagsmenge pro Jahr und m²). Weiterhin ist die Niederschlagsmenge in den Hochtälern und Hochbecken durch die Regenschattenseite nur bei 1000mm angesiedelt.
Bevölkerung
Kolumbien mit einer Bevölkerungszahl von ca. 42,31 Mio. hat auf Grund seiner Geschichte eine sehr diversifizierte Bevölkerungsstruktur. Auf jedem Quadratkilometer leben durchschnittlich 31 Einwohner. 72% der Gesamtbevölkerung leben in den Ballungsgebieten und Städten, hauptsächlich in den Tälern des Río Magdalena und des Río Cauca sowie an der Küste des karibischen Meeres. Allein in Bogota, die Hauptstadt und das Zentrum der Industrie, lebt ca. 1/7 der Bevölkerung. Die Bevölkerung setzt sich aus drei sehr unterschiedlichen Gruppen zusammen: den indigenen Indios, den europäischen, zumeist aus Spanien stammenden Kolonisten und den importierten Sklaven aus afrikanischer Herkunft. Die heutige Demografie des Landes besteht aus einer Mischung dieser Gruppen.
Demografie
Verbindungen zwischen diesen Gruppen waren und sind sehr weit verbreitet. Den größten Anteil an der Bevölkerung stellen mit 60 % die Mestizen, deren Vorfahren Europäer und Indigene waren. Zur hellhäutigen Bevölkerung gehören die Kreolen, Nachfahren der europäischen Kolonisten, die somit die größte Minderheit mit 20 % darstellen. Weiter sind mit 16 % die Mulatten in der kolumbianischen Gesellschaft vertreten, Nachkommen von Europäern und afrikanischen Sklaven. Rein afrikanische Vorfahren haben 4 % der Bevölkerung, 3 % zählen zu den Zambos, die von afrikanischen Sklaven und indigenen Indios abstammen. Im Dorf Palenque de San Basilio existiert die einzige spanischbasierte Kreolsprache in Lateinamerika. Die Menschen dort sind zum größten Teil Nachfahren entlaufener Sklaven und sprechen Palenquero. Heutzutage werden nur noch 1 % als Indigene klassifiziert, unter anderem durch ihre Kultur und Sprache. Dominant ist die römisch-katholische Glaubensrichtung (ca. 90 % der Bevölkerung).
Völkerbewegungen vom Land in die Stadt sind massiv. Stadtbevölkerung ist von einem Anteil von 57 % der Gesamtbevölkerung im Jahre 1951 auf 74 % 1994 gestiegen. Dreißig Städte haben mehr als 100.000 Einwohner. Die östlichen Llanos Kolumbiens, die aus 9 Departamentos bestehen und 54 % der Fläche ausmachen, beherbergen nur 3 % der Bevölkerung und damit eine Dichte von einer Person pro Quadratkilometer.
Siehe auch: Afrokolumbianer
Geschichte
Nach der Entdeckung Mittelamerikas durch spanische Seefahrer entstanden mit Santa Marta (gegr. 1527) und Cartagena de Indias (gegr.1533) die ersten kolonialen Stützpunkte an der kolumbianischen Karibikküste.
Als im Jahr 1537 die ersten spanischen Entdecker unter Gonzalo Jiménez de Quesada in das Andengebiet vordrangen, wurden die Chibcha unterjocht. Die Spanier erbauten einige Siedlungen, die die ehemaligen indianischen Handelszentren ersetzten, so zum Beispiel Santa Fé de Bogotá und Tunja (gegr. beide 1539). Wenig später erfolgte die Gründung einer Provinz, aus der sich das Vizekönigreich Neugranada entwickelte.
Kolumbien ist einer der Staaten, die durch den Zerfall Großkolumbiens im Jahr 1830 entstand (andere sind Ecuador und Venezuela). Bis zum Jahre 1903 gehörte Panama zu Kolumbien.
Kolumbien gehört zu der 1969 gegründeten Andengemeinschaft, die seit 1995 eine Freihandelszone zwischen den Mitgliedsstaaten aufgebaut hat.
Seit Jahrzehnten dauert nun schon der Bürgerkrieg in Kolumbien an. Nach einer Welle von Gewalt und Terror verhängt Präsident Álvaro Uribe Vélez am 12. August 2002 für 90 Tage den Ausnahmezustand.
Der im Jahre 2003 von Präsident Álvaro Uribe begonnene Friedensprozess mit den Paramilitärs droht zu scheitern. Ein Grund dafür ist das spurlose Verschwinden des Gründers der Paramilitärs, Carlos Castaño, ein anderer die Forderung der Paramilitärs, für ihre Taten, einschließlich des Drogenhandels, nicht bestraft und an die USA ausgeliefert zu werden.
Siehe auch: Liste der Präsidenten Kolumbiens
Verwaltungsgliederung
Kolumbien ist in 32 Provinzen untergliedert (Hauptstädte in Klammern):
right
#Amazonas (Leticia)
#Antioquia (Medellín)
#Arauca (Arauca)
#Atlántico (Barranquilla)
#Bolívar (Cartagena de Indias)
#Boyacá (Tunja)
#Caldas (Manizales)
#Caquetá (Florencia)
#Casanare (Yopal)
#Cauca (Popayán)
#Cesar (Valledupar)
#Chocó (Quibdo)
#Córdoba (Monteria)
#Cundinamarca (Bogotá)
#Guainía (Puerto Inirida)
#Guaviare (San José del Guaviare)
#Huila (Neiva)
#La Guajira (Riohacha)
#Magdalena (Santa Marta)
#Meta (Villavicencio)
#Nariño (Pasto)
#Norte de Santander (Cúcuta)
#Putumayo (Mocoa)
#Quindío (Armenia)
#Risaralda (Pereira)
#San Andrés und Providencia (San Andrés)
#Santander (Bucaramanga)
#Sucre (Sincelejo)
#Tolima (Ibagué)
#Valle del Cauca (Cali)
#Vaupés (Mitú)
#Vichada (Puerto Carreño)
Zusätzlich: Bogotá - Distrito Capital
Wirtschaft
Kolumbien ist der größte Produzent zahlreicher Schnittblumenarten. Bei der Produktion von Nelken steht es weltweit an erster, bei Schnittblumen insgesamt an zweiter Stelle. Mit 3.500 verschiedenen Orchideen-Arten hat Kolumbien die größte Vielfalt der Welt. Ebenfalls an erster Stelle steht Kolumbien bei der Produktion von Smaragden und Guadua-Holz. Es ist außerdem der zweitgrößte Kaffee-Produzent der Welt und steht bei der Produktion von Bananen weltweit an dritter Stelle. Bei der Produktion von Kartoffeln ist Kolumbien in Lateinamerika führend.
Das Land ist der zweitgrößte Exporteur landwirtschaftlicher Produkte in die USA. Darüber hinaus ist Kolumbien weltweit der viertgrößte Produzent von Kohle und Nickel und hat außerdem eine sichere Erdölreserve von zwischen 1,54 bis 1,84 Milliarden Barrel.
Ein Teil der kolumbianischen Wirtschaft wird direkt oder indirekt vom Anbau und der Produktion von illegalen Drogen beeinflusst. So bauen Bauern insbesondere Koka, aber auch Schlafmohn an, da sie sich so ein besseres Einkommen versprechen als bei der Produktion von Nahrungsmitteln oder Kaffee; und der Druck der Drogenkartelle ermöglicht es den Kokabauern oft auch nicht, auf legale Waren umzuschwingen.
Hauptexportgüter Kolumbiens sind Kaffee, Bananen, Schnittblumen, Smaragde, exotische Früchte, Textilien, Lederwaren, Lebensmittel, Erdöl und Erdölderivate, Kohle und Kohlederivate, Gold und Zucker.
Politik
Als Präsidialrepublik ist Kolumbien in die Exekutive, Legislative und Judikative aufgeteilt. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Kongress (congreso) und dem Senat (senado). Die geltende Verfassung wurde am 5. Juli 1991 nach einem Volksentscheid verabschiedet. Fast alle Ämter, vom Präsidenten bis zum Abgeordneten, werden direkt vom Volk gewählt. Als volljährig gilt jeder ab dem 18. Lebensjahr und nur Mitglieder der Armee und Strafgefangene dürfen nicht wählen. Der Präsident und die Senats- und Kongressabgeordneten werden zu einer Amtszeit von vier Jahren gewählt.
Kolumbien ist Mitglied in der Südamerikanische Staatengemeinschaft, Organisation Amerikanischer Staaten und den Vereinten Nationen. Beitrittsverhandlungen zu Mercosur werden geführt.
Parteien
- Partido Liberal (liberale)
- Partido Conservador Colombiano (konservative)
- Movimiento de Salvación Nacional (konservative)
- Alianza Democrática M-19 (ehemalige M-19 Guerillagruppe)
- Polo Democrático Independiente
- Unión Democrática
- Unión Patriótica (komunistische)
- Partido Comunista de Colombia (komunistische)
- Movimiento Obrero Independiente y Revolucionario
- Partido para Defensa del Folklore Nacional.
- Oxígeno verde
Bildungswesen
In Kolumbien wird die Bildung in vier Stufen aufgeteilt, Vorschule (preescolar), Schule (educación básica), Gymnasium (educación media) und Universität (nivel universitario). Verantwortlich für die Bildung ist das Ministerium de Educación Nacional. Im Durchschnitt sind die staatlichen Bildungseinrichtungen für die Familien günstiger als die in privater Hand. Außerdem werden auch nicht staatlich anerkannte Titel, meist von privaten technischen Schulen, angeboten, die oft die Selbständigkeit des Auszubildenden zum Ziel haben.
Im Vorschulalter werden den Eltern, fast ausschließlich aus dem privaten Sektor, Kindergärten angeboten. Die letzten zwei Jahre vor der Grundschule werden Kinder (4-5 Jahre) und transición (Übergang) (5-6 Jahre) genannt. Von einem Kind in der transición Altersgruppe wird erwartet, dass es schon mit dem Lesen- und Schreibenlernen angefangen hat.
Die Schulzeit eines Kindes begrenzt sich auf neun Jahre, fünf davon in der Grundschule (básica) und vier im Gymnasium (secundaria). Meist nur für Familien, die die nötigen finanziellen Mittel haben, bieten Schulen zwei weitere Jahre der Educación Media, auch Bachillerato genannt, an. Schüler die das Bachillerato machen haben meist zum Ziel die Universität zu besuchen.
Universitäten werden sowohl vom Staat als auch privat betrieben. Technische Abschlüsse werden nach drei Jahren, Graduierte (vergleichbar mit Bachelor) nach vier und Diplome nach fünf Jahren vergeben. Ergänzend werden Master- und Doktortitel, letztere nur durch staatlich anerkannte Institutionen, angeboten. Die bekannteste Universität Kolumbiens ist die Universidad Nacional de Colombia mit Hauptsitz in Bogotá.
Kultur
Siehe auch: Liste berühmter Kolumbianer
Kunst
Kolumbien rühmt eine lange Geschichte der Künste, die bis in die präkolumbischen Zeiten zurückgeht. Bekannt sind aus diesen Zeiten Goldfiguren, Schmuck und Tonarbeiten. In der Hauptstadt Bogotá sind im Goldmuseum viele dieser Stücke zu bewundern. Ein Großteil der Kunststücke ist aber seit der Entdeckung, erst durch die Entdecker und dann durch Grabräuber, verschwunden. Die diversen Volksgruppen stellen weiterhin unterschiedlichste Arten von Kunst her, unter anderem die handgewebten Handtaschen (Mochilas) und Hängematten der Guajiros.
Zu den bekanntesten kolumbianischen Künstlern des 20. Jahrhunderts zählen Enrique Grau, Fernando Botero und Alejandro Obregón. Bekanntester kolumbianischer Schriftsteller ist der Literaturnobelpreisträger Gabriel García Márquez.
Musik
Die traditionelle kolumbianische Musik ist sehr vielfältig. Die Musik der Karibikküste, wo viele Afro-Kolumbianer leben, ist stark von afrikanischen Rhythmen geprägt, wie man es in Stilen wie der Cumbia und dem verwandten, aber melodischeren Vallenato hören kann. Eine neue in dieser Region Kolumbiens entstandene Musikrichtung ist der ebenfalls stark von afrikanischen und karibischen Einflüssen geprägte Champeta. Völlig anders ist dagegen die traditionelle Musik der Andenregion um Bogotá, die eine Mischung spanischer und | | |