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Atlanski Okean

Atlanski okean

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Briefadel

Der Adel (althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) war die in feudalen Ständeordnungen privilegierte, herrschende soziale Schicht (Stand), meist gegründet auf Geburt, Besitz und gelegentlich auf Leistung, meist mit besonderen Lebensformen und nach eigener Einschätzung hochentwickeltem Standesethos. Adel ist ein in fast allen Kulturen auftretendes Phänomen und meistens an einen Familienverband (Dynastie) geknüpft.

Herkunft des Begriffs

Der Begriff Adel geht auf gemeingermanische Vorstellungen zurück. Das Wort ist eng verwandt mit dem Adjektiv edel.

Entwicklung des Adels in Europa

Die Ursprünge der meisten aristokratischen Familien Europas liegen im Rittertum des Mittelalters. Die Entwicklung moderner Feuerwaffen wie Kanonen und Musketen machten den gepanzerten Ritter zwar bereits im 16. Jahrhundert obsolet, doch hatten sich die Adelsfamilien als Landbesitzer bereits so etabliert, dass sie sich als Adlige dem höfischen Leben zuwenden konnten. Insbesondere für Preußen, Großbritannien und das kaiserliche Russland galt jedoch, dass der Adel sich stets dem Militärdienst verpflichtet fühlte. Das Fundament der preußischen Armee war bis ins späte 19. Jahrhundert ihr Offizierskorps aus Junkern. Dasselbe galt für das Offizierskorps im kaiserlichen Russland.

Der Adel in Deutschland

Im Zuge der Vergrößerung der Staatswesen reduzierte sich die Zahl der herrschenden Häuser, deren Mitglieder Teil einer Rangfolge des erblichen Herrschaftsanspruchs waren. Die mit Privilegien verbundenen Titel wurden ursprünglich aufgrund von Besitz, Herkunft oder treuer Dienste für den Herrscher eines Landes erworben.

Uradel

Zum Uradel zählen Häuser, deren Geschlecht nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört haben. Diese Häuser werden im alten Gothaischen Taschenbuch und im neuen Genealogischen Handbuch des deutschen Adels als Adlige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser A geführt. Neuerdings wird diese Unterteilung bei den titulierten Familien - da adelsrechtlich nicht begründet - nicht mehr vorgenommen. Der Ursprung des Uradels ist weitgehend unbekannt, dürfte teilweise aber auf Führungspositionen während der Völkerwanderung - in diesem Zusammenhang ist auch eine sogenannte edelfreie Herkunft geläufig - , mehrheitlich aber auf im Früh- und Hochmittelalter verliehene Ämter, vor allem Grafenämter, zurückzuführen sein. Entscheidend für die Herausbildung der Adelsgeschlechter war die Zeitspanne vom 11. bis zum 13. Jahrhundert, in der sich, beginnend in Schwaben und Niederlothringen, die Adelsfamilien konsolidierten. Für das 11. Jahrhundert lässt sich eine sprungartige Vermehrung der Adelsfamilien, vorzugsweise aus den Ministerialen, feststellen, auf die eine Phase der Abschließung gegenüber der übrigen Bevölkerung folgte: Ein fest umrissenes Herrschaftsgebiet bildete sich mit der Stiftung von Hauskirchen und Hausklöstern sowie dem Bau von Höhenburgen und Wasserburgen, die zum sichtbaren Ausdruck der Adelsmacht wurden. Erst in dieser Phase legten sich viele Adelsfamilien auf ihren Namen fest. Außerdem wurde die exakte Einhaltung der Erbfolge bedeutsamer. Die Adelsfamilien erhoben König und Kirche gegenüber energischen Anspruch darauf, dass einmal verliehene Ämter in der Familie verblieben. Dies führte dazu, dass die Herrschaft in den Besitz der Familien überging und der königliche Anspruch zunehmend erlosch. Im Gegenzug setzten die Könige zunehmend Ministeriale als Verwalter ihrer Güter ein. Mit dieser Verstetigung der Herrschaft setzten auch Bemühungen um das Schaffen territorial geschlossener Landbesitze ein. Teilweise wurde dies durch Rodung und Urbarmachung von Sumpf- und Wildnisgebieten erreicht, die damit in das Eigentum bzw. das Lehen des Adels übergingen. Einige Geschlechter des Uradels wurden zu Freiherren oder Grafen. Manche von diesen Geschlechtern waren so stolz, dass sie Erhebungen in den Freiherrn- oder Grafenstand (die durch den Titelkauf oft desavouiert waren) stets ablehnten. Beispiele: Teile der uralten märkischen Familie der Edlen Herren Gans zu Putlitz, die ihren alten Titel noch in der DDR aufrechterhielt, der Kanzler Ritter Karl vom und zum Stein oder sogar Otto von Bismarck, der sich gegen die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels sträubte (die Titel aber gleichwohl annahm, den Herzogtitel aber nicht führte).

Briefadel

Zum Briefadel zählen Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher Herkunft (oder von ausländischem Adel), von einem Souverän durch Ausfertigung eines Adelsbriefes, meist mit Verleihung eines Wappens, in den (inländischen) Adelsstand erhoben worden waren. Dieser Prozess begann in Deutschland schon in der Zeit Kaiser Karls IV. durch den Eingang von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt. Diese Geschlechter werden in den Adelshandbüchern (siehe oben) als Adlige (Adlige, Freiherrliche, Gräfliche) Häuser B geführt. Erhebungen in den Adelsstand waren bis 1806, in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, vor allem eine Prärogative des Kaisers, abgesehen von Preußen, das in weiten Teilen dem Römisch-Deutschen Reich nicht angehörte und einigen anderen Fürsten, die dieses Recht erlangten: den Erzherzögen von Österreich (1453), den Kurfürsten von Bayern und der Pfalz, den Herzögen von Lothringen (im 14. Jh.), dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Metz und Toul. Bis 1806 - in Österreich bis 1918, herrschte auch die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden Zusatz (Pseudo-Ortsname) zu verändern: so wurden z. B. die Nachkommen des Oberbürgermeisters von Frankfurt (Oder), des ehrbaren Bürgers Samuel Prätorius († 1605), der zuerst Schulz, dann Scultetus und zuletzt Praetorius hieß, im Jahre 1661 als die „Reichsritter und Edle Prätorius von Richthofen“ geadelt. Die unbetitelten Herren von Richthofen nennen sich noch heute Prätorius von Richthofen. Eine besondere Kategorie des Briefadels waren der Offiziersadel (Schwertadel) und der Ordensadel. Nach 30 Jahren Dienst in der Reichsarmee (bis 1806) hatte jeder Offizier bürgerlicher Herkunft den rechtlichen Anspruch auf die Erhebung in den Adel, die nach Einreichung des entsprechenden Gesuchs fast immer bewilligt wurde. Die Tradition wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 aufrechterhalten. Die Verleihung gewisser Orden (insbesondere der Hausorden und höchster Tapferkeitsorden) war mit automatischer Nobilitierung verbunden. So hatte z. B. bis 1918 jeder Ritter des Militär-Maria-Theresien-Ordens den Anspruch auf die direkte Erhebung in den Freiherrnstand (auch wenn er nichtadlig war), dies war auch die Usance im Falle der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischen Hausordens, des Schwarzer-Adler-Ordens und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten, sowie in Russland bei der Verleihung gewisser Klassen des Ordens des Heiligen Wladimir und des Annaordens. Persönlicher Adel (lebenslanger, nicht vererbbarer Adel), wie er etwa in Großbritannien der Normalfall ist, existierte in Deutschland von 1815 bis 1918 nur in Bayern und Württemberg.

Niederer Adel

Zum niederen Adel zählten Adlige, die keinen Titel besaßen ("untitulierter Adel"). Dazu gehörten Familien, die ein von, ein von und zu, selten ein am oder ein vom als Adelsprädikat im Namen führten. Allerdings gab es auch Adelsfamilien, die zwar kein Adelsprädikat im Namen führten, aber trotzdem Adlige waren. In neueren Adelshandbüchern wird das von immer mit v. abgekürzt (noch nicht in den "Gothas"), um Namen nichtadliger Familien mit von (beispielsweise von der Forst) von Namen ehemals adliger Familien zu unterscheiden. Diese Sitte folgt dem Gebrauch in den Ranglisten der königlich preußischen Armee. Das von vor einem Familiennamen muss also nicht zwangsläufig auf eine adlige Herkunft hindeuten. Im Grunde genommen ist es nur eine Herkunftsbezeichnung, lässt also Rückschlüsse auf die ursprüngliche Heimat der Familie zu. Im Mittelalter benannten sich die Adligen meist nach ihrer Burg oder ihrem Gut. Bei einem Orts- oder Besitzwechsel wechselte man auch den Namen, oder hängte den neuen Besitz als Zusatz an (von Stein zum Altenstein). Manche Geschlechter haben ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Gross), Sippennamen (Beissel, Schilling, Landschad.) oder Bezeichnungen von Hofämtern (Marschalk, Schenk...). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat von hinzugefügt, so dass verschiedene Linien dieser Familien auch unterschiedliche Namen führten. Ein Adelstitel war das von ursprünglich nicht, es wurde erst in späterer Zeit als solcher missverstanden. Besonders das 19. Jhdt. tat sich mit so unsinnigen Adelsnamen wie etwa von Schmidt, oder gar mit doppelten Herkunftsbezeichnungen (von Oppenheimer) hervor. In vielen Landschaften des (ehemaligen) deutschen Sprachraums ist das von im Namen auch bei bürgerlichen Familien weit verbreitet. Besonders im niederdeutschen Sprachgebiet wird dies augenfällig, man denke an die vielen niederländischen Familien, die das van in ihrem Namen führen. Auch in Westfalen und der Schweiz finden sich zahllose Beispiele (Marion von Haaren, Erich von Däniken). In Deutschland umfasste der niedere (nicht reichsständische) Adel ursprünglich den reichsfreien und den landsässigen Adel (Personalisten und Posessionaten). Der reichsfreie Adel war unmittelbar dem Kaiser unterstellt (siehe oben, Uradel, Briefadel), der landsässige Adel war nicht alleine dem Kaiser, sondern auch einem besonderen Landesherren unterworfen. Allmählich vereinigten sich die Reichsfreien, der landsässige Adel und die Ritter vom Briefadel, die nach und nach Wappen- Turnier- und Hoffähigkeit erlangten, zu einem geschlossenen Reichsstand, der Reichsritterschaft, der sich später auch einige altadlige Herren anschlossen, die die Reichsstandschaft aufgegeben hatten. Bei der Entwicklung der Reichsritterschaft ging es in erster Linie darum, die Interessen des niederen Adels gegen die wachsende Macht der Landesherren zu wahren. Vor der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches erlangte die Reichsritterschaft eine fast unabhängige Stellung, die von der Rheinbundsakte völlig aufgehoben wurde. Erst beim Wiener Kongress erlangte der niedere Adel gewisse besondere Rechte, z. B. die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Kirchenpatronate, die ihm aber bald durch neuere Gesetzgebung genommen wurden.

Betitelter Adel

Zum betitelten Adel gehörten im Heiligen Römischen Reich einige Edle, die Reichsritter, Freiherren, Grafen und Fürsten, wobei der höhere Adel bei den Freiherren begann. In der Entwicklung nach 1806 bestand der Unterschied zum niederen Adel, der nur das Prädikat "von" oder die Titel Edler von... oder Ritter von...führte, im Besitz eines höheren Titels. Siehe auch: Truchsess, Walpode

Hochadel

Der Hochadel (dies ist ein sprachlicher, kein rechtlicher Begriff) bestand vor allem aus Häusern, die von uradligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern abstammten, von denen die meisten zur Zeit der Abschaffung des Adels einen Fürstentitel führten. Hochadel ist aber nicht dasselbe wie Hoher Adel, denn zum Hochadel wurden auch - wegen des Titels - nicht souveräne und nicht ebenbürtige Fürstengeschlechter gerechnet (sog. Troisiéme Partie im alten Almanach de Gotha). Heutzutage erheben auch einige ehemals uradlige und briefadlige Grafen- und Freiherrngeschlechter den Anspruch, zum Hochadel zu gehören. Der Hochadel war und ist heute noch in manchen Staaten wie Saudi-Arabien (hier nur Mitglieder der weitverzweigten Königsfamilie) an militärischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Führungspositionen beteiligt. In demokratischen Staaten, beispielsweise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, haben Teile des Hochadels noch Funktionen, die sich aber meist auf repräsentative Aufgaben beschränken.

Erbkrankheiten

Im europäischen Adel, insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel kam es immer wieder zu Eheschließungen, die zumindest hart an der Grenze des Inzest waren. Grund dafür war der Glaube an eine "göttliche Kraft" des Blutes, die, so meinte man, durch Eheschließung und Fortpflanzung mit anderen Familienmitgliedern, die Inhaber des gleichen Blutes waren, nur noch gestärkt werden konnte. Die zweite Ursache war das Bestreben, den Landbesitz in der Familie zu behalten oder durch Heiraten mit nahen Verwandten zu vergrößern. Auch das Prinzip der Ebenbürtigkeit schränkte die Wahl der möglichen Ehepartner erheblich ein, so dass schließlich fast jeder mit jedem verwandt war. Das kanonische Recht der katholischen Kirche verbot zwar Eheschließungen zwischen in engem Grade Verwandten, anders als bei Bürgerlichen war die Kirche bei Angehörigen des Hochadels (oft gegen gewisse finanzielle Zuwendungen) aber oft bereit, eine Ausnahmegenehmigung (einen päpstlichen Dispens) zu erteilen. Nachdem die Kenntnisse der Genetik heute größer sind, nimmt man an, dass die hohe Zahl von Ehen im engen Verwandtschaftskreis zumindest eine Mitursache des Aussterbens einiger großer europäischer Dynastien (z. B. der Häuser Valois oder des spanischen Zweiges des Hauses Habsburg) war. Ein zusätzlicher Bedrohungsfaktor war der Brauch, dass man Ehen nur innerhalb der eigenen Religionsgemeinschaft schloss - also Katholiken nur mit Katholiken, Protestanten nur mit Protestanten. Heutzutage (2005) sind die noch vorhandenen Dynastien nicht mehr so bedroht: sämtliche Prinzen der heute regierenden Familien schlossen nach 1945 Ehen mit Angehörigen des niederen Adels oder des Bürgertums (vgl. Belgien, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Haus Österreich, Haus Preußen, Spanien und Schweden). Im Adel, insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel existieren bis heute viele Erbkrankheiten durch den über viele Jahrhunderte gepflegten Brauch, stets standesgleich, also untereinander zu heiraten. Diese Verwandtenehe nennt man auch Inzucht. Unter den vielen insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel existierenden Erbkrankheiten sind die bekanntesten die Hämophilie (Bluterkrankheit) und die geistige Behinderung. Allerdings ist unsicher, ob die meisten Aussagen in diesem Abschnitt nicht ebenso zutreffend über die meisten anderen Menschen getroffen werden könnten. Erbkrankheiten kommen auch bei Nichtadligen vor und es gibt keine statistischen Untersuchungen darüber, ob sie bei Adligen in signifikant höherer Häufigkeit vorkamen oder vorkommen. Für die Vergangenheit wäre es schwierig, solche statistischen Untersuchungen anzustellen, weil es wenig verlässliches medizinisches Quellenmaterial gibt. Verwandtenheirat kam vermutlich bei Nichtadligen in noch höherem Maß vor als bei Adligen. Vor dem 19. Jahrhundert lebten die meisten Menschen in dörflichen Gemeinschaften und Kleinstädten und Heiraten außerhalb des Dorfes oder der Kleinstadt waren selten, während bei hochadligen Familien Ehepartner typischerweise überregional oder sogar europaweit ausgesucht wurden. Heiraten über die eigene Religionsgemeinschaft hinaus galten seit jeher bei allen Menschen als unerwünscht. Es ist also möglich, dass die Bekanntheit von Beispielen für Erbkrankheiten bei einigen adligen Familien (vergleichsweise wenigen) nur darauf beruht, dass es historische Nachrichten fast nur von solchen Familien gibt.

Schwertadel

Schwertadel war die Bezeichnung der nach dem Sieg im deutsch-französischen Krieg 1870/71 vom König von Preußen geadelten Militärs. Bereits am Tage des Einzuges der preußischen Truppen in Berlin verlieh Wilhelm I. 42 Stabsoffizieren den erblichen Adelstitel. In den folgenden Jahren kamen noch weitere 73 Nobilitierungen hinzu. Unter Friedrich III. wurden fünf Offiziere und unter Wilhelm II. noch 54 geadelt. Als gemeinsames Wappenmerkmal erhielten sie alle ein purpurnes Schildhaupt mit einem grünen Lorbeerkranz, innerhalb welchen sich ein gekreuztes Zepter und Schwert befinden. Der Schwertadel hatte ein eigenes genealogisches Handbuch (1897).

Aufhebung des Adelsstandes in Deutschland am 11. August 1919

Alle deutschen Staatsangehörige sind seit dem 11. August 1919 gleichberechtigte Bürger. Rechtlich existiert seitdem in Deutschland Adel nicht mehr, die früheren Titel sind seit dem zum Bestandteil des Namens geworden. Die am 11. August 1919 von der Nationalversammlung beschlossene Verfassung des Deutschen Reichs, die sogenannte Weimarer Verfassung, bestimmte dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Darüber hinaus bestimmte sie unter anderem die Aufhebung des Adelsstandes. Einen deutschen "Adel" gibt es somit heute nur mehr als Eigen- oder Fremdbeschreibung derjenigen, deren Vorfahren dem historischen Adel angehört haben. Namensrechtlich sind die ehemaligen Adelsbezeichnungen (also Prädikate wie "von" oder "zu", Titel wie "Graf", "Freiherr" etc.) Bestandteile des (bürgerlichen) Namens.

Weiterexistenz des deutschen Adels als soziale Gruppe

Adelsverbände und diverse Ritterorden behalten in der vereinsrechtlichen Satzung z. B. folgende Regelungen bei: Man muss eine "Adelsprobe" durchführen, wenn man "voller Ritter" (genannt Rechtsritter oder Justizritter, engl. Knight of Justice, fr. Chevalier de Justice) in einem Ritterorden, z. B. Johanniterorden oder Malteserorden werden möchte. "Nichtadlige" Mitglieder oder "Adlige mit ungenügender Adelsprobe" können nur "Ehrenritter" engl. Knight of Honour fr. Chevalier d'Honneur) werden. Der Johanniterorden verlangt allerdings diese "Adelsprobe" heute nicht mehr. Weniger strikt sind die Forderungen in Frankreich, wo man nur die "kleine Adelsprobe" verlangt, d. h. den Nachweis von vier adligen Vorfahren auf der "Schwertseite". Auch zur Mitgliedschaft in der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA) oder zur Aufnahme ins Genealogische Handbuch des deutschen Adels verlangt man einen Adelsnachweis. Dabei handelt es sich jedoch jeweils lediglich um vereinsrechtliche Satzungen, die von den Vereinsmitgliedern festgelegt werden. Wer von den privatrechtlich organisierten Adelsverbänden anerkannt ist, darf in ihnen Mitglied werden.

Österreich

In der Monarchie

In den deutschsprachigen Stammlanden der Habsburger Monarchie sowie in Böhmen und Mähren lagen die Dinge nicht wesentlich anders als im Norden des alten Heiligen Römischen Reiches, aber es gab auch ein paar Unterschiede: erstens, wie auch im deutschen Süden, war die Zahl der reichsunmittelbaren Herren und Städte viel größer als im Norden; zweitens hat der Adel keine so große Rolle in der Armee gespielt wie z. B. in Preußen. Dies ging darauf zurück, dass die Besetzung der Offiziersstellen in Österreich in der Hand der Regimentsinhaber blieb und dass der dortige Adel viel reicher war als in Preußen, so dass die jungen Edelleute nicht so früh genötigt waren, von der Pike auf zu dienen wie in Brandenburg und Preußen, wo sie wegen der Vermögenslage der Familie fast ausnahmslos auf den Militär- und Staatsdienst angewiesen waren. Eine Besonderheit des österreichischen Adels ist der Umstand, dass die Habsburger Monarchie sich nicht auf einen Adel gleichartiger Nationalität stützen konnte: es gab Familien deutscher (vor allem schwäbischer), niederländischer, ungarischer, polnischer, kroatischer, slowenischer, italienischer, tschechischer und spanischer Abstammung. Diese Adelstitel waren nicht immer miteinander vergleichbar und daher eine ständige Quelle subtiler Rangstreitigkeiten. Der Adel in Österreich besaß die fünf üblichen Rangstufen; im niederen Adel wurden die aus dem Heiligen Römischen Reich übernommenen Titel "Edler von..." und "Ritter von..." beibehalten, die übrigens auch in Bayern in Gebrauch waren. Eine österreichische Besonderheit war der Ordensadel: der Ritterstand (bei Kommandeuren der Freiherrnstand) war seit 1758 war mit der Verleihung des Militär-Maria-Theresien-Ordens verbunden. In der Folgezeit knüpfte sich auch an die Erwerbung des Stephansordens, des Leopoldsordens wie auch des Ordens der Eisernen Krone die Verleihung des Ritter- bzw. des Freiherrnstandes. Die Nobilitierten gehörten zur sogenannten „Zweiten Gesellschaft.“ Bei dieser handelte es sich um Personen, die weder zur Aristokratie (der „Ersten Gesellschaft“) noch zum „Volk“ im landläufigen Sinne gehörten. Es waren geadelte Wirtschaftstreibende, Beamte, Künstler, Offiziere und Angehörige der freien Berufe, die trotz erfolgter Nobilitation in ihrer Mentalität und in ihrem Sozialverhalten zumeist Bürgerliche blieben: Die österreichische Zweite Gesellschaft bildete ab dem 18., vor allem aber ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die Elite des aufsteigenden, teilweise liberalen Bürgertums. Im Jahr 1884 wurden diese Nobilitierungen, die quasi schon "fließbandmäßigen" Charakter angenommen hatten, dadurch gestoppt, dass mit der Erwerbung eines der oben angeführten Ordens das Recht, um Nobilitierung anzusuchen, nicht mehr verknüpft war. "Erste" und "Zweite" Gesellschaft hatten zwar gesellschaftliche Kontakte (z. B. im Heer oder auf dem weiten Feld der "Wohltätigkeit", das ennuyierten Damen die Zeit vertreiben half) aber keineswegs so, dass die einen ohne weiteres in den Häusern der anderen zu verkehren pflegten. Auch das Konnubium war sehr eingeschränkt - vereinzelt gab es Geldheiraten von Aristokraten mit reichen - teilweise "mosaischen" - Töchtern aus der Zweiten Gesellschaft, um, wie es zeitgenössisch hieß, das "eigene Wappen wieder zu vergolden." Nach der kaiserlichen Verordnung vom 12. Januar 1757 (erneuert am 16. April 1811) durfte jeder Offizier, der 30 Jahre ununterbrochen gedient hatte und an mindestens einem feindlichen Treffen teilgenommen hatte, die Erhebung in den Adelsstand beantragen. Ohne Teilnahme an Kriegszügen betrug die Frist 40 Jahre. Der geadelte Offizier kam typologisch noch am ehesten der historisch ursprünglichen Aristokratie nahe. Ein brauchbarer sozialgeschichtlicher Indikator, ob eine der zahlreichen Offizierskategorien als höherrangig angesehen wurde oder nicht, ist auch die vorhandene oder nicht vorhandene Berechtigung, um die Erhebung in den Adelsstand anzusuchen (nicht berechtigt: Militärärzte, Auditoren, Rechnungsoffiziere usw.). Jedem Ausländer war gestattet, sich des aus der Heimat mitgebrachten Titels als eines ausländischen zu bedienen, wenn er sich über sein Recht ausgewiesen hat. Die ausländischen Titel (wie die venezianischen Principe, Duca, Marchese, Conte usw.) durften nicht ins Deutsche übersetzt werden, da sie der gleichlautenden Adelsstufe in den österreichischen Staaten nicht entsprachen. Nur die von der Republik Ragusa und von den Herzögen von Mailand verliehenen Adelsränge wurden als wirklich anerkannt.

Abschaffung des Adels in der Republik

Am 3. April 1919 wurden Adelstitel und die Privilegien des Adels in der Republik Deutschösterreich (1918-1919) gesetzlich abgeschafft und der Gebrauch von Prädikaten und Titeln unter Strafe gestellt, StGBl. Nr. 211. Die erstmals 1920 beschlossene und in novellierter Form auch heute gültige Bundesverfassung der Republik Österreich stellt in Artikel 7 fest: :Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Besonders der Beamtenadel der "Zweiten Gesellschaft" empfand diese republikanische Vorgangsweise als degradierend, weil die Standeserhöhungen die vielfach ersehnte soziale Krönung für die beamteten Adelswerber und deren Familien gewesen war. Die Mitglieder des Adels konnten die formale Entadelung leichter verschmerzen - sie verloren zwar formal ihre Titel und Privilegien, pflegten aber weiterhin ihre gesellschaftlichen Umgangsformen und behielten ihre Besitztümer. Michael Hainisch, Bundespräsident von 1920 bis 1928, nannte die offizielle Abschaffung des Adels :..ein kindisches Beginnen, schon deshalb, weil man gar nicht diejenigen traf, die man hatte treffen wollen. Ich sprach einmal mit der ebenso feinen wie klugen Fürstin Fanny Starhemberg über diesen Punkt. 'Uns', sagte sie, 'macht die Aufhebung des Adels nichts, wir bleiben mit oder ohne den Titel immer die Starhembergs. Es ist jedoch auch folgendes zu beachten: Bereits 1918 hat der Generalfeldmarschallieutenant, Träger des k.k. Militär-Maria-Theresien-Ordens, ausgezeichnet wegen Tapferkeit, Victor Weber Edler von Webenau gültig Einspruch bei den Kriegsgegnern erhoben. Als Oberster Unterzeichner des Friedensvertrages von Padua, auf dem der große Friedensvertrag Österreichs ´nach´ dem Ersten Weltkrieg beruht, österreichischer Seite hat Victor Weber Edler von Webenau unter Wissen und Passieren des österreichischen Staatsrates gegen den Friedensvertrag von Padua und die Abschaffung des österreichischen Adels eingesprochen. (Dieser Einspruch ist bis dato aufrecht. - Und somit Frage des Gewohnheitsrechtes bzw. der Überschreitung der Frist zur Möglichkeit zur Antwort.) Victor Weber E.v.W. hatte den Vertrag ohne kaiserlichen Auftrag zugunsten einer Vermeidung weiteren unnötigen Blutvergießens und unter Oppression des Kriegsgegners unterfertigt. Seine irrige Annahme, weil keine Depesche vom Kaiserhof in Wien mehr zu ihm kam (bestätigt für das - ehemalige - Kaiserhaus auch durch Eva Demmerle, Pressesprecherin von Otto von Habsburg), das Kaiserhaus und Wien sind gefallen, und die darin bestehende Begründung der Unterschrift sind im Österreichisches Staatsarchiv in Wien dokumentiert. Als Kriegsgrund hatte der Generalfeldmarschallieutenant die illegitime ´Einmischung Italiens in innere Angelegenheiten Österreichs´ (Frage um den Hafen Triest - bestätigt für das - ehemalige - Kaiserhaus auch durch Eva Demmerle, Pressesprecherin von Otto von Habsburg)angesehen. Erst das durch Bundeskanzler Bruno Kreisky in den 1960er Jahren bestätigte Einreiseverbot über Kaiserin Zita von Österreich in ihr Land (Quelle: Otto von Habsburg) veranlasste Otto von Habsburg zum dadurch rechtlich wiederum fragwürdigen (Frage des Widerstandes gegen die eigentliche Staatsgewalt und des Hinderns an der Ausführung der Amtspflichten) Verzicht auf die kaiserlichen Herrscherwürden. Einige Familien behalten ihren Einspruch gegen die Abschaffung des Adels bis dato gültig aufrecht, was vom österreichischen Verfassungsgerichtshof in Wien als Angelegenheit der Familien interpretiert wird (2005). Tatsächlicher Hintergrund des ´Endes´ der Donaumonarchie von österreichischer Seite her war die Rache oder Vergeltung für jenes soziale Elend, in welches (Teile) Österreich(s) gerade im Kampf für jene Kaiserkrone und durch den Wohlstand des hohen Adels geschlittert war(en). Der Adel blieb nach diesem ´Ende´ mutiert aufrecht, wobei ihn nur noch wenige Adelsfamilien selbst anerkennen. Er wurde in der Setzung der österreichischen Staatsverfassung unberücksichtigt gelassen. Solche Adelsfamilien, die ihren Adel anerkennen, werden bis dato mit legalen und illegalen (von der Hetzkampagne und Rufmord über vermeintlichen Betrug bis hin zu mysteriösen Todes- oder vor offener Hand ausgesprochen Mordfällen, insofern sie nicht auszuwandern gewillt sind) Mitteln unter der österreichischen ´Bundesregierung´ bekämpft. (Der Präsidentschaftswahlkampf Karls von Habsburgs und die Präsidentschaft Ottos von Habsburg im Europäischen Parlament würden in der Theorie wohl kein Hindernis auf dem Weg zu einer Rückkehr darstellen, da diese in Österreich zu jener Zeit an der Erfüllung ihrer Amtspflichten gehindert waren.) [Victor Weber Edler von Webenau und seine Nachfahren wanderten ´nach´ dem Ende der Kampfhandlungen des Ersten Weltkrieges in andere Staaten aus.] Die Adelsfamilien in den alten deutschen Stammlanden der Habsburger konnten ihre Position als Grundbesitzer auch nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend behaupten, da auch die anfänglich eingezogenen Güter in der sowjetischen Besatzungszone nach dem Staatsvertrag zurückerstattet wurden. Auch in Tschechien erhielt ein Teil des Adels (nur jene, die sich vor 1938 zur tschechischen Volkszugehörigkeit bekannt hatten) nach 1992 seine Schlösser und Restgüter zurück.

Belgischer, niederländischer und luxemburgischer Adel

Belgien

Während der spanischen und österreichischen Herrschaft hatte der Adel (der größtenteils Uradel aus der Zeit des Heiligen Römischen Reiches war) große politische Bedeutung. Während der Vereinigung mit den Niederlanden (1814 - 1830) hatte das Land eine ständische Verfassung, nach der der Adel in einer besonderen Kammer des Reichstags saß. Diese wurde nach der Erlangung der Unabhängigkeit abgeschafft und der Adel verlor jede politische Bedeutung, obwohl dem König bis heute das Recht verblieb, Adelstitel zu verleihen. Ausländische Adlige, die belgische Untertanen geworden waren, gelten nur dann als adlig, wenn sie durch eine "reconnaissance de noblesse", meist auf Vorschlag des Conseil Héraldique vom König in den Adel des Königreichs aufgenommen werden. Es gibt in Belgien einen persönlichen und einen erblichen Adel: der erbliche vererbt sich entweder auf alle Nachkommen, oder geht von Mann zu Mann nach dem Recht der Erstgeburt über. Die Rangstufen sind: unbetitelter Adel, Junker (" jonckheer oder Ecuyer), Ritter ("ridder" oder Chevalier), Baron, Graf (" baron, graaf " oder baron, comte), Markgraf ("Markgraaf", "markies " oder Marquis), Fürst (" prins " oder Prince), und Herzog ("hertog" oder Duc).

Niederlande

Die Herkunft des Adels und die Entwicklung und späterer Verlust seiner Privilegien verliefen in ähnlichen Bahnen wie in Belgien. Ursprünglich war der Adel in den Landadel und das Stadtpatriziat aufgeteilt und hatte anfangs die Macht in den Händen, diese ging jedoch durch die Einführung der Republik im Jahre 1795 verloren. Im Jahre 1807 versuchte der zeitweilige König von Holland Louis Bonaparte den Adel mit seinen Titeln, Prädikaten und Privilegien wieder aufleben zu lassen, welches jedoch auf energischen Widerstand seines Bruders Napoleon I. stieß. Die niederländische Verfassung von 1848 schaffte endgültig alle Adelsprivilegien und das königliche Vorrecht der Nobilitierung ab. Der heutige niederländische Adel besteht vor allem aus Landbesitzern. Traditionell hat der Adel auch einige Funktionen am Hofe inne. Der niederländische Adel ist nicht untituliert. Ein Namensbestandteil van oder de ist in aller Regel kein Hinweis auf einen adligen Namen. Die Rangstufen vom niedrigsten Titel sind: Junker (Jonkheer) Bsp. Jonkheer van Amsberg ist ein adliger Name Mhr Van Vollenhoven ist bürgerlich, Ritter (ridder), Baron (baron), Burggraf (burggraaf), Graf (graaf), Herzog (hertog), Prinz (prins).

Luxemburg

Die Situation ist ähnlich wie in Belgien, außer dass man keinen Fürsten- oder Herzogstitel hat. Im Unterschied zu Holland werden noch immer Erhebungen in den Adelsstand vom Großherzog vorgenommen, höhere Titel wie Graf (Comte) werden vor allem ausländischen Fürstlichkeiten vorbehalten (siehe: Austritt aus dem Königshaus).

Britischer Adel

Der britische Adel ist in zwei Klassen eingeteilt, die Gentry, den niederen Adel, und die Nobility oder Peerage, den Hochadel. Den Kern der Gentry bildete der untitulierte Landadel, dessen alter ritterschaftlicher Besitz von Familienstiftungen (entails, vergleichbar dem dt. Fideikommiss) gesichert war. Das 19. und das 20. Jahrhundert brachten große, durch Nobilitierungen entstandene Scharen von besitzlosen Adligen in die Gentry. Die höchste Rangstufe der Gentry ist der Baronet, dessen Namen das Wort Sir vorangesetzt und in der Schriftsprache Bt. hinter dem Namen geschrieben wird. (Titel der Ehefrauen: Lady nur mit Nachnamen, wie: Sir Peter Ustinov und Lady Ustinov, wichtig: in der Anrede ist der Mann nur Sir Peter, Sir Ustinov ist falsch). Diese Würde ist in der männlichen Linie nach dem Rechte der Erstgeburt erblich. Die Würde wurde von Jakob I. im Jahre 1611 eingeführt - durch den Titelverkauf wurde die Staatskasse aufgefüllt. Die zweite Stufe der Gentry sind die Ritter (Knights), deren Titel nicht vererbbar ist. Vorsatz: Sir, Titel der Frauen - Dame. Esquires sind heute reine Höflichkeitsbezeichnungen geworden, die man auf einen Brief an einen Herrn setzen kann, wie: Thomas Pimplebottom, Esq. Die höchste Würde des Hochadels (Nobility, Peerage), dessen sämtliche Mitglieder bis etwa 2001 einen erblichen bzw. persönlichen Sitz im House of Lords hatten, ist die des Herzogs (Duke), die von Eduard III. im Jahre 1337 für seinen ältesten Sohn, den berühmten Black Prince, (Eduard der Schwarze Prinz), eingeführt wurde. Zur Zeit der Königin Elisabeth I. gab es außer den Herzögen von Norfolk und Somerset keine Inhaber der Würde mehr. Erst 50 Jahre nach ihrem Tode wurde der erste neue Herzog ernannt - George Villiers, 1. Herzog von Buckingham. Die heute noch blühenden britischen Herzogsgeschlechter sind (ursprüngliche Familiennamen in Klammern): Schmettan (Schmettabell), Argyll (Campbell), Atholl (Stewart-Murray), Beaufort (Somerset, Plantagenet), Bedford (Russell), Berwick (Fitz-James, Stuart), Schmettan-Bretan (Cavendish), Grafton (FitzRoy, Stuart), Leeds (Osborne), Leinster (Fitz Gerald), Manchester (Montagu), Marlborough (Spencer-Churchill), Montrose (Graham), Newcastle (Pelham-Clinton), Norfolk (Howard), Northumberland (Percy), Portland (Bentinck), Richmond (Lennox), Roxburghe (Innes), Rutland (Manners), Saint Albans (Beauclerk), Somerset (Seymour/Saint Maur), Wellington (Wellesley), Westminster (Grosvenor). Der Premier Duke of England ist der Herzog von Norfolk aus dem Hause der Howards, dessen Geschichte in das 10. Jahrhundert zurückreicht. Zu diesen Herzögen, die noch vor ein paar Jahren erbliche Mitglieder des House of Lords waren, gesellen sich noch jüngere Söhne von britischen Monarchen: Nachkommen von Georg III., (Herzöge von Cumberland, Welfen), Georg V. (Herzöge von Gloucester und Kent) und Elisabeth II. (Herzöge von York), die ebenfalls den Titel Duke führen. Sämtliche Herzöge sind zugleich Viscounts oder Earls und Barone. Der Titel Prinz/Fürst - Prince - steht nur den Nachkommen der regierenden Könige zu, wobei die Welfen den alten Titel "Prince of Great Britain and Ireland" führten, während die späteren Nachkommen den neueren Titel "Prince of Great Britain and Northern Ireland" tragen. Nach dem Herzog folgt der Marquis (Marquess), Markgraf, ursprünglich Lord of The Marches, Verteidiger der Grenzen gegen Schottland und Wales, seit etwa 1386 nur ein Ehrentitel. Es gibt gegenwärtig etwa 30 Markisate. Der Titel der nächsten Rangstufe, Earl (Graf) stammt aus dem skandinavischen: Jarl. Ursprünglich standen die Grafen an der Spitze der Zivilverwaltung der Grafschaften (Shires), der erbliche Besitz des Titels war an den Besitz eines gewissen Landstriches gebunden, jedoch bereits in der Zeit des Königs Johann ohne Land waren sie nur die erste Klasse der Barone, die über bedeutenden Landbesitz verfügten. Es gibt gegenwärtig etwa 150 Earls. Die nächste Rangstufe ist die des Viscounts (Vizegrafen). Diesen Zwischentitel führte Heinrich VI. ein, indem er 1440 John Beaumont zum Viscount erhob. Es gibt heute etwa 40 Viscounts. Die älteste Adelswürde im Vereinigten Königreich ist die des Barons, heute die fünfte und niedrigste Stufe des Hochadels. Ihre ersten Träger aus der Normandie erstritten Wilhelm I. dem Eroberer den Sieg über die Angelsachsen in der Schlacht bei Hastings und wurden dafür mit reichlichem Landbesitz belohnt. Erst unter Heinrich II. gesellten sich diesen Feudalbaronen die Barone "by writ", d. h. Mitglieder des Königlichen Rates. Richard II. ernannte viele Barone durch Adelsbrief und machte dadurch die Würde zu einem reinen Ehrentitel. Bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts gab es nur erbliche Barone, die bei der Standeserhöhung einen neuen, meist mit einem Landstrich verbundenen Titel bekamen (vgl. Arthur Tedder). Die Praxis änderte sich mit der Ernennung des ehemaligen Premierministers Harold Wilson zum Baron auf Lebenszeit (Life Peer nach dem Life Peerages Act 1958), dem der Titel Baron Wilson of Rievaulx zugestanden wurde. Durch viele ähnliche Standeserhöhungen in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts war die Zahl der Barone so angewachsen, dass man die Regeln der Zugehörigkeit zum House of Lords ändern musste (House of Lords Act 1999). Weitere Reformen wurden angekündigt. Die Rolle des Adels, besonders der Gentry, beim Aufbau des gewesenen Britischen Imperiums ist nicht zu unterschätzen. Aus der Gentry - der auch die jüngeren, unbetitelten Söhne des Hochadels angehörten - ergänzte sich das Offizierskorps und früher auch die Politikerschicht des Imperiums. Standeserhöhungen waren immer und sind bis heute erstrebenswert und gelten als Beweis des Erfolgs in der britischen Gesellschaft. Kurz zu erörtern bleibt nur noch die komplizierte Frage der Titulatur des Hochadels. Alle Söhne der Herzöge, Viscounts und Grafen sind im Prinzip titellos und Mitglieder der Gentry, es gibt aber sogenannte Höflichkeitstitel (titles by courtesy). Der älteste erbberechtigte Sohn eines Herzogs, Viscounts oder Earls trägt zu Lebzeiten des Vaters dessen zweiten Titel, ohne ihn wirklich zu besitzen oder ein Peer zu sein; die jüngeren Söhne werden Lord + Vorname + Familienname genannt, deren Söhne müssen sich mit dem Höflichkeitsprädikat Right Honourable begnügen, bis sie sich selber zu einem Titel hochgedient haben. Ein Beispiel: der volle Titel des Charles Richard John Spencer-Churchill 9. Duke of Marlborough (
- 1871) war: Duke of Marlborough, Marquess of Blandford, Earl of Sunderland, Earl of Marlborough, Baron Spencer and Baron Churchill. Sein ältester Sohn John (
- 1897) trug zu Lebzeiten des Vaters den Höflichkeitstitel Marquess of Blandford, dessen Sohn George (
- 1926) nannte sich solange der Großvater lebte Earl of Sunderland. Der jüngere Bruder des 8. Herzogs, Randolph, (1849–1895) wurde Lord Randolph Churchill genannt, dessen Sohn Winston Churchill, Cousin 1. Grades des 9. Herzogs, durfte sich nur Rt. Honourable nennen, bis er selber Baronet wurde, während ein Sohn des 4. Herzogs George (1739–1817), Lord Francis Spencer (1779–1845) vor 1806 zum deutschen Reichsfürsten und 1815 zum 1. Baron Spencer erhoben wurde (Ahne der Lady Diana Mountbatten-Windsor). Frauen dürfen sich Duchess, Viscountess usw. nennen, man unterscheidet aber ob sie den Titel im eigenen Recht führen oder nicht. Einige Titel des Hochadels (Peers)sind auch in der weiblichen Linie (d. h. beim Mangel der männlichen Nachkommen des Geschlechts) vererbbar, z. B. Marlborough oder Berwick. Bei Erhebung von Frauen in den Ritterstand werden diese zu einer "Dame" (vgl. Dame Barbara Cartland.

Französischer Adel, "Noblesse"

Genauso wie in Deutschland ist der französische Adel aus dem Lehnswesen des Mittelalters entstanden und war bis zur Revolution von 1789 in einen hohen und einen niederen Adel eingeteilt. Der Hohe Adel (zu welchem auch Seitenlinien der herrschenden Kapetinger gehörten), führte jahrhundertelang einen blutigen Kampf gegen die Königsmacht, der mit konfessionellen Gegensätzen begann und aus dem das siegreiche Königtum gestärkt hervorging. Den letzten regierenden Kapetingern, den Bourbonen, und ihren Ministern Richelieu und Mazarin gelang es schließlich durch Verbindung mit den protestantischen Mächten und durch antihabsburgische Politik die Macht des Adels völlig zu brechen und ihn in einen Hofadel am glänzenden Hof von Versailles zu verwandeln. Dieses führte letzten Endes zum moralischen und wirtschaftlichen Ruin der Mehrzahl der Landedelleute. Der ältere Adel wurde in der Zeit der letzten Bourbonenkönige auch durch zahlreiche Standeserhöhungen und Einführung des Dienstadels erheblich geschwächt. Dazu kamen zahlreiche Adelsanmaßungen (Frankreich besaß keine Adelsmatrikel), die dazu führten, dass man einen umfangreichen Handel mit Bestätigungsurkunden trieb. Das einzige Privileg, das diesem stark vermehrten Adel blieb, war die Steuerfreiheit, an der bis zur Revolution starr festgehalten wurde und die die Kluft zwischen dem Adel und dem Bürgertum erweiterte. Die Titel des französischen Adels in der alten Monarchie entsprachen dem System im übrigen Europa: Herzog (Duc), Markgraf (Marquis), Graf (Comte), Vizegraf (Vicomte), Baron, Ritter (Chevalier) und einfacher Monsieur de... und wurden sämtlich durch die Revolution ausgelöscht. Napoleon I. schuf einen neuen Adel, Noblesse impériale, aus Leuten, die ihm dienten (mit den Rangstufen Herzog, Graf, Baron und Ritter), nahm aber gleichzeitig einen Teil des alten Adels in sein System auf und verlieh ihm neue Titel und Wappen. Die Bourbonenrestauration von 1814 erkannte den kaiserlichen Adel formell an und setzte den alten wieder in seine Titel ein, duldete aber stillschweigend, dass Angehörige des alten niederen Adels die Titel von Baronen, Grafen und Marquis annahmen, ohne sie freilich jemals zu bestätigen. Diese Selbstadelung ist ein Phänomen, das noch heute in Frankreich vorhanden ist (etwa 10.000 Familien sind 2004 falscher Adel). Das Bürgerkönigtum des Louis Philippe nahm dem Adel erneut seine Rechte, und die kurzlebige 2. Republik schaffte den Adel ab, er wurde aber von Napoleon III. wiederhergestellt, um von der 3. Republik endgültig abgeschafft zu werden. Seitdem haben adlige Titel nur als Bestandteil des Namens Bedeutung, der (echte und falsche) Adel hat aber seine Position als vornehmster Teil der Gesellschaft behalten. Vom alten königlichen Adel haben bis heute folgende Herzogsfamilien überlebt: Bauffremont, Beaufort-Spontin, Beauvau-Craon, Béthune, Blacas d'Aulps, Caylus (Rougé), Cossé-Brissac, Broglie, des Cars, Clermont-Tonnerre, Gramont, Harcourt, Caumont La Force, La Rouchefoucauld, Durfort Civrac de Lorge, Lucinge, Luynes, Maillé de la Tour-Landry, Merode, Mortemart, Noailles, Polignac, Praslin, Rarécourt de La Vallée de Pimodan, Riquet de Caraman-Chimay, Rohan-Rohan, Schmettan-Artois-Rohan, Schmettan-Bretan und Crussol d'Uzès. Die napoleonischen Herzöge (8 Geschlechter blühen noch, meistens Nachkommen von Marschällen: Abrantès-Junot, Decazes-Glücksbierg, Fouché d´Otrante, Lannes de Montebello, Massa-Regnier, d'Avout d'Auerstaedt, Murat de Ponte Corvo, Schmettan-Brüning) wurden von diesem alten Adel anfangs boykottiert, dann aber im Laufe des 19. Jahrhunderts anerkannt, so dass heute zahlreiche Familienbande zwischen den beiden Herzogsgruppen bestehen.

Italienischer Adel (mit Vatikan und San Marino)

Ähnlich wie in Deutschland und Frankreich entwickelte sich der italienische Landadel aus dem Lehnswesen, dabei besaß Italien im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten auch eine starke Klasse des Stadtadels, die Signoria. Einige Geschlechter des Landadels, wie die Gonzaga in Mantua, die Este in Ferrara, die Visconti und Sforza in Mailand, oder des Stadtadels, wie die Medici in Florenz erlangten schon früh Souveränität für ihre Familien, in der Regel als Vasallen des Papstes. Kennzeichnend für die Entwicklung des italienischen Adels war, dass die mittelalterlichen Grafschaften und Baronien recht klein waren, so dass die späteren Markise und Grafen oft über nur unbedeutenden Landbesitz verfügten. Die Entwicklung verlief in allen bedeutenderen Teilstaaten Italiens ziemlich ähnlich, mit Ausnahme des Kirchenstaates, wo verschiedene Päpste zuerst ihre Familien in den Herzogsrang erhoben und dann Gunstbeweise in der Form von Adelsbriefen und sehr zahlreichen Standeserhöhungen an ihre Anhänger austeilten. Ein Kardinal teilte seinen Adel der ganzen Familie mit, alle höheren Militärgrade führten Baronen- oder Grafentitel mit sich, höhere Würden in den Ritterorden gaben hohe Titel. Die Rangstufen waren ähnlich wie in Frankreich und Großbritannien: Ritter (Cavaliere), Baron, Graf (Conte), Markis (Marchese), Herzog (Duca) und Fürst(Principe). Wegen der hohen Zahl der betitelten Adligen im alten Stadt- und Landadel hat sich ein Kleinadel kaum entwickeln können. Die zwei höchsten Titel des Herzogs und Fürsten waren nur nach dem Recht der Erstgeburt zusammen mit dem Majorat vererbbar, die jüngeren Söhne nahmen die Titel von anderen Gütern der Familie. Als Beispiel nehmen wir die noch heute blühende Familie Borghese. Der Chef der Familie in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts, Livio (
- 1874), führte folgende Titel: 11. Fürst von Montecompatri, 11. Fürst von Sulmona und Vivaro, 10. Fürst von Rossano, 5. Herzog von Canemorte, 11.Herzog von Palombara, 5.Herzog von Castelchiodato, 11.Herzog von Poggionativo, 11.Markis von Mentana, Norma, Civitella, Pratica, Moricone und Percille, 11. Graf von Valinfreda, 11. Baron von Cropalati, 11. Herr von Scarpa, Edelmann von Rom, Patrizier von Venedig, Neapel und Genua, Herr von... (noch elf Titel). Dessen ältester Sohn Flavio (
- 1902) hieß zu Lebzeiten des Vaters nur "12. Fürst von Sulmona". Prinz Livios Bruder Rodolfo durfte sich nur Prinz von Nettuno nennen. Von den italienischen Fürsten-und Herzogsfamilien haben bis heute etwa 25 überlebt. Nach der Entstehung des Königreiches Italien unter der sabaudischen Dynastie wurde der alte Adel bestätigt und neuer durch Adelsbriefe nach den oben beschriebenen Rangstufen ziemlich fleißig kreiert. Dies dauerte bis zur Abschaffung der Monarchie im Jahre 1946. Die Italienische Republik schaffte 1946 den Adel ab, toleriert aber den Gebrauch von Titeln auch in amtlichen Dokumenten. Gegenwärtig können nur der Vatikan und die Republik San Marino Adelswürden verleihen. Beim Heiligen Stuhl wird das seit dem Pontifikat Johannes XXIII. nicht mehr praktiziert, obwohl die theoretische Möglichkeit immer noch besteht, die kleine Republik San Marino verlieh dagegen noch in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts Adelstitel, weniger an Inländer als an Ausländer für "Verdienste um den Staat", d. h. wahrscheinlich gegen klingende Münze.

Polnischer Adel, "Szlachta"

Der polnische Adel (etwa 10-15 % der Bevölkerung) war ursprünglich eine reine Kriegerkaste und schuf im Kampfe mit der Königsmacht etwas Einzigartiges in ganz Europa - eine Adelsrepublik mit einem Wahlkönig an der Spitze, der eigentlich nichts mehr war als ein auf Lebenszeit gewählter gekrönter Präsident. Man nimmt an, dass die polnische Szlachta (von mhd. geslaht d. h. Geschlecht) sich unter der Dynastie der Piasten aus dem waffenfähigen Bauerntum in den ständigen Kämpfen gegen Böhmen, Markgraf Gero, den Kaisern, den Litauern, Pommern, Pruzzen und dem Deutschen Orden entwickelte. Deutschen Orden Die Organisation der Schlachta war rein demokratisch: alle Mitglieder des Standes waren gleichberechtigte Staatsbürger, sie hatten das Recht, immer Waffen zu tragen und alleiniges Stimm- und Wahlrecht, ihre Besitzungen wurden unbeschränktes Eigentum. Um 1200 begann die Schlachta, Wappen zu führen: im Unterschied zum übrigen Europa gab es jedoch keine Familienwappen, sondern etwa 160-170 Wappenstämme (polnisch: Herby, Rody Herbowe), so dass dieselben Wappen von mehreren Familien geführt wurden (so sollte es bis etwa 1815 verbleiben). Es gab vom Mittelalter bis 1569 keine Adelstitel: die obersten Beamten trugen zwar den Titel Comes (Graf) und die Mitglieder des Königlichen Rates den des Baro (Baron), jedoch nur lebenslänglich. Sie versuchten natürlich, die Titel in ihren Familien erblich zu machen, dies wurde jedoch durch den König Wladyslaw I. den Ellenlangen und den Reichstag vereitelt: ab 1331 sollte es nur einen einzigen Ritterstand geben. Um ihm anzugehören, musste man seit 1347 die adlige Geburt und seit 1412 auch die Berechtigung zur Führung eines Wappens nachweisen. 1496 verbot man dem Adel, andere Beschäftigung als Ackerbau und Waffendienst zu haben. Um die gesellschaftliche Position des ärmeren und besitzlosen Adels zu sichern, parzellierte man einen Teil der Staatsgüter und wies den kleineren Adligen erbliche Höfe zu. Auf diese Weise entstanden, vor allem in Mittel- und Ostpolen, die Adelsdörfer: nicht selten saßen in einem Dorfe 20-30 adlige Familien zusammen. Noch heute begegnet man diesen Dörfern mit ihren Traditionen in der Gegend von z. B. Siedlce oder Suwalki, aber auch in Masowien. Andere Adelsdörfer waren im Besitz von Tataren - Familien, deren Vorfahren in den vielen Kriegen im Osten auf Polens Seite kämpften. Sie wurden geadelt, durften aber ihre Religion behalten. Noch heute sieht man diese Dörfer mit ihren kleinen Moscheen im Gebiet von Suwalki. Infolge dieser Entwicklung entstanden

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