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| Peterspfennig |
PeterspfennigDer Peterspfennig ist eine Geldsammlung, die als Ausdruck der Verbundenheit der Gläubigen zum Papst gilt. Mit der finanziellen Zuwendung soll die karitative Arbeit des Papstes unterstützt werden.
Ende des 8. Jahrhunderts hatten in England ansässige Christen beschlossen, durch einen jährlich zu entrichtenden Obolus einen Beitrag zur Bewältigung der Aufgaben des Heiligen Stuhls leisten zu wollen. Im Laufe der Zeit fand der Denarius Sancti Petri auch in anderen europäischen Ländern Anklang. Zeitweilig wurde der Peterspfennig auch zweckgebunden für den Bau des Petersdoms gespendet.
Im Laufe der Zeit verlor der Peterspfennig den Charakter einer Kirchensteuer und kommt seit 1860 als Form einer freiwilligen Abgabe zur Anwendung. So wird weltweit die Kollekte des 29. Junis, am Fest der heiligen Petrus und Paulus, als Peterspfennig dem Vatikan zur Verfügung gestellt. Zudem kann der Peterspfennig auch über die [http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/obolo_spietro/documents/index_ge.htm Website des Vatikans] entrichtet werden.
Kategorie:Gottesdienst
Kategorie:Heiliger Stuhl
Papst
Papst (v. griech.: pappas, Vater; v. lat.: papa, Papa, Vater) ist der religiöse Titel für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre).
Römisch-Katholischen Kirche
Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl agiert der Papst sowohl allein, als auch zusammen mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt zugleich den Vatikanstaat (als staatliches Völkerrechtssubjekt), dessen Staatsoberhaupt er ist.
Der aktuelle Papst ist Benedikt XVI., der am 19. April 2005 in dieses Amt gewählt wurde.
Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Kathedra Petri genannt.
Geschichte
Kathedra Petri)]] Der Papst ist nach katholischer Auffassung und der einiger anderer christlicher Kirchen Nachfolger des Apostels Petrus, der von diesen Kirchen als erster Bischof von Rom angesehen wird und vermutlich um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitten hat. Einige Kritiker und einige Historiker bezweifeln jedoch, dass er je dort war.
Begründet wird dieser Anspruch mit einer Stelle aus dem Matthäus-Evangelium der Bibel (Kapitel 16, Vers 18-19), die wie folgt lautet (Einheitsübersetzung):
Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Und dir will ich geben die Schlüssel über das Himmelreich. Was du auf Erden bindest, soll im Himmel gebunden sein. Und was du auf Erden lösest, soll im Himmel gelöst sein.
Umstritten ist, ob der 1. Clemensbrief aus dem Jahre 98 bereits eine Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brüderliche Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist. In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert der damalige Bischof von Rom, Clemens, von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. Er nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom.
In der römisch-katholischen Kirche stammt die erste bekannte Verbindung des Titels "Papst" mit dem Bischof von Rom aus der Zeit des Marcellinus (†304), der in der Grabinschrift des Diakons Severus so bezeichnet wird. Bischof Siricius von Rom (385–399) bezeichnet sich als Erster amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben.
Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient – da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst.
Seit Leo I. (Bischof von Rom 440 bis 461) führt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).
Im Mittelalter ergab sich des Öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem kam es im 14. Jahrhundert zur Verlegung der Residenz nach Avignon und zum großen Schisma (siehe Avignonesisches Papsttum und Abendländisches Schisma).
Im 15. Jahrhundert gewann der Konziliarismus an Auftrieb, der aber bald zurückgedrängt wurde.
Titel
Die Titel des Papstes lauten:
- Bischof von Rom
- Stellvertreter Jesu Christi auf Erden (Vicarius Christi)
- Nachfolger des Apostelfürsten (gemeint ist Petrus; beide Titel haben kirchenrechtlich keine Konsequenzen und spiegeln nur religiöse Aspekte wider)
- Oberster Priester der Weltkirche (Ehrentitel, der seine Stellung in der Liturgie regelt, gerade wenn Patriarchen konzelebrieren.)
- Oberster Brückenbauer (Pontifex maximus) (Geht zurück auf den Titel Pontifex Maximus im römischen Reich)
- Patriarch des Abendlandes
- Primas von Italien (ein Ehrenvorrecht, Primatentitel sind in der Rechtstellung aufgehoben)
- Metropolit und Erzbischof der Kirchenprovinz Rom (wie alle Erzbischöfe übt er eine Art Supervision über die Bischöfe der umliegenden Diözesen aus)
- Souverän des Staates der Vatikanstadt (der weltliche Titel des Papstes)
- Diener der Diener Gottes (ein Titel, den sich Papst Gregor der Große gegeben hat. Lateinisch: servus servorum dei)
Insignien
Vatikanstadt nicht mehr getragen]]
Die päpstlichen Insignien bestehen aus
- dem Papstthron
- der Papstkrone (Tiara). Papst Paul VI. war bislang der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde. 1964 legte er die Tiara ab. Seine Nachfolger verzichteten fortan auf eine Krönungszerememonie, führten die Tiara aber weiterhin in ihrem persönlichen Wappen. Papst Benedikt XVI. ersetzte die Tiara in seinem persönlichen Wappen durch eine einfache Bischofsmitra mit drei goldenen, in der Mitte verbundenen Ringen.
- dem päpstlichen Hirtenstab (Ferula)
- dem Fischerring (anulus piscatoris)
- dem Pallium
- sowie einigen liturgischen Gewändern
Kleidung
Reisebekleidung und Alltagskleidung: Jeder Papst trägt sein eigenes Wappen auf den Gürtel gestickt. Der sog. Mantello ist ein roter Mantel für kaltes Wetter. Wie jeder Bischof trägt auch der Papst ein Pileolus. Im Laufe der Zeit hat sich die Bekleidung des Papstes zum Teil grundlegend verändert.
Bis auf die Papstkrone sind die päpstlichen Insignien spezielle Varianten der bischöflichen Insignien.
Kirchenrecht
Wahl
Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen außer der, daß er unverheiratet sein muss. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert (1378). Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Vorgängers jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle (la cappella sistina) abgehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 33. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Ist der Gewählte kein Bischof, oder ist er gar nur Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, so dass er dann Papst werden kann.
Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Ob es die in verschiedenen Überlieferungen erwähnte Päpstin Johanna tatsächlich gegeben hat, ist historisch nicht gesichert.
siehe auch: Sedisvakanz, Konklave
Namensgebung
Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Aus der Wahl des Namens versuchen Beobachter politische Ziele des neuen Papstes abzuleiten, indem die charakteristischen Eigenschaften von vorherigen Päpsten sowie Heiligen dieses Namens untersucht werden. So war der Name Pius vom Ende des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts der mit Abstand am häufigsten gewählte Name. Seit dem Tod von Pius XII. (1958) wurde er jedoch nicht mehr gewählt, da diesem Papst oft Untätigkeit gegenüber dem Holocaust vorgeworfen wird. Zudem verkörperten viele Päpste dieses Namens die besonders konservativen Kräfte der Kirche, wie Pius IX. mit dem Syllabus Errorum und Pius X. mit dem Antimodernisteneid. Ein Papst, der sich heute Pius nennen würde, gälte daher von Anfang an als sehr konservativ. (Lucian Pulvermacher, das Oberhaupt der ultrakonservativen True Catholic Church, hat sich den Namen Pius XIII. gegeben.)
Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor) oder auch jene von Heiligen (z. B. Paul VI. nach dem Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige Päpste wählen ihren Namen aus persönlichen Gründen (Johannes XXIII. zu Ehren seines Vaters).
Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme.
Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Clemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.
Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914). Nachdem er nach 33 Tagen im Amt starb, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyła ebenfalls diesen Papstnamen und wurde Johannes Paul II. genannt. Der Name des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. (1914-1922), der vergeblich versuchte, den Ersten Weltkrieg zu verhindern bzw. zu beenden, sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt von Nursia.
Rücktritte
Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt, das Kirchenrecht sieht aber auch ausdrücklich die Möglichkeit eines Rücktritts vor:
:Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC)
Es gibt mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044, 1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten. Die fromme Legende, es wäre bis jetzt nur ein Papst zurückgetreten (Coelestin V.), ist historisch nicht haltbar und widerlegt. Der am 2. April 2005 verstorbene Papst Johannes Paul II. lehnte noch in seinen letzten Lebenswochen einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab.
Er begründete dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen wolle. Auch Jesus sei nicht vom Kreuze gestiegen. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wurde er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei auf eine Tabuisierung des öffentlichen Leidens und Sterbens in westlichen Gesellschaften zurückzuführen.
Stellung und Kritik
Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden – ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.
Das erste Vatikanische Konzil (1869 – 1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den übrigen Kirchen abgelehnt; als Folge entstand zudem die Alt-Katholische Kirche. Ausdrücklich angewendet wurde das Unfehlbarkeitsdogma seit 1870 ein einziges Mal, 1950 bei der Formulierung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Enzykliken und Lehrschreiben des Papstes sind für die römisch-katholische Kirche zwar bindend, aber nicht ohne weiteres als unfehlbare Lehrentscheidungen anzusehen. Die theologische Diskussion hierüber ist nicht abgeschlossen.
In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):
# den Bischof von Rom
# den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
# den Bischof von Alexandria
# den Bischof von Antiochia
# den Bischof von Jerusalem
Damals schon galt unter einigen Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus als verehrungswürdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom, als sei es eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Aber auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom gegangen sei) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück. Ob Petrus überhaupt jemals in Rom gewesen ist, ist unter Historikern umstritten.
Die römische Petrustradition ist historisch nicht ausgeschlossen, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.
Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des Machtanspruchs des alten Roms. Die Konstantinische Wende rief einen völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze der noch jungen Kirche. Während in den ersten Jahrhunderten Christen noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte (weil gut bezahlte und einflussreiche) Ämter. Die römische Kirche hatte im Westen die traditionelle Vorherrschaft Roms übernommen. Versuche, sie auf die übrigen Patriarchate auszudehnen, scheiterten jedoch. In der Folge setzte sich das Papsttum in Westeuropa mehr und mehr auch als weltlicher Herrscher durch.
Eine Stellvertreterschaft Gottes, die aus der Bibel nicht stichhaltig abzuleiten sei, habe ihr Vorbild dagegen im römischen Kaisertum. So war der Papst im Hochmittelalter in geistlichen und weltlichen Fragen Gebieter über Könige und Völker, was sich jedoch ab dem 14. Jahrhundert immer weniger durchsetzen ließ. Auch auf religiösem Gebiet kam es im Spätmittelalter zu einer immer stärkeren Diversifikation, wobei die Kirche allerdings hart gegen Andersdenkende in ihrem Machtbereich vorging.
Literatur
- Ludwig Ring-Eifel: Weltmacht Vatikan. Päpste machen Politik., Pattloch Verlag München 2004, ISBN 3629016790
- Horst Fuhrmann: Die Päpste, Beck, 2004, ISBN 3406510973
- Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3746681103
- Georg Schwaiger: Papsttum und Päpste im 20. Jahrhundert. Von Leo XIII. zu Johannes Paul II.,C.H. Beck Verlag 1999, ISBN 3406448925
- Georg Denzler: Das Papsttum, C.H. Beck Verlag 1997, ISBN 3406418651
- Ludwig Freiherr von Pastor: Die Geschichte der Päpste, Freiburg im Breisgau 1928, 15 Bde.
Weblinks
- [http://www.katholisch.de/9000.htm Katholische Kirche im Internet: Der Papst]
- [http://www.ikvu.de/papst/ IKvu-SPECIAL: Papstamt und Petrusdienst]
- [http://www.requiem-projekt.de Datenbank zu den Grabmälern und Karrieren der Päpste in Renaissance und Barock]
- [http://dmoz.org/World/Deutsch/Gesellschaft/Religion_und_Spiritualit%c3%a4t/Christentum/Glaubensrichtungen/Katholische/Personen/P%c3%a4pste/ Open Directory Project: Päpste]
- [http://papst.jesus.ch/ Papst Special auf jesus.ch]
- [http://www.theologie-systematisch.de/ekklesiologie/12staende.htm Aktuelle Literatur zum Papstamt]
- [http://www.vaticanhistory.de/vh/html/body_deutsche_papste.html "Die acht deutschen Päpste"]
- [http://stephanscom.at/papst/benediktxvi/0/articles/2005/04/21/a8246/ Artikel über die deutschen Päpste]
Siehe auch
- Liste der Päpste
- Papstbesuche in Deutschland
- Papstaudienz
- Liste der historischen Gegenpäpste
- Konzil
- Sedisvakanz
- Konklave (d.h. Papstwahl)
- Primat
- Religiöse Titel
- Päpstin Johanna
- Pornokratie (Mätressenherrschaft)
Kategorie:Christentum
-
Kategorie:Römisch-katholischer Geistlicher
Kategorie:Römisch-Katholische Kirche
Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Herrschertitel
Kategorie:Kirchliches Amt
als:Papst
ja:ローマ教皇
ko:교황
ms:Paus (Katholik)
nb:Pave
simple:Pope
th:พระสันตะปาปา
8. Jahrhundert
Das 8. Jahrhundert begann am 1. Januar 701 und endete am 31. Dezember 800.
In Europa ist es die Epoche des Frühmittelalters.
Zeitalter/Epoche
- Islamische Expansion:
- Eroberung des Westgoten-Reichs auf der iberischen Halbinsel (Schlacht am Guadalete, 711)
- Asturien kann sich als "Widerstandsnest" behaupten (Schlacht von Covadonga, 722)
- Endgültiges Ende der arabischen Expansion im Westen nach der Niederlage gegen die Franken (Schlacht bei Tours und Poitiers, 732)
- Zweite Belagerung Konstantinopels scheitert (717/18)
- Industal wird erobert; Zentralasien wird nach der Schlacht am Talas gehalten; die Zerstörung der indischen Hochkultur durch die islamischen Eroberer beginnt
- Als Reaktion auf die Einfälle islamischer Eroberer in Indien wird der indische Mahayana -und Vajrayana-Buddhismus in Tibet eingeführt, durch König Trisong Detsen, den tantrischen Meisters Padmasambhava und den indischen Abts Santarakshita. Aus dieser Zeit geht die Nyingma-Schule des tibetischen Buddhismus hervor.
- Tod des tibetischen Königs Ligmincha, Untergang der tibetischen Bön-Königsdynastie von Zhang Zhung
- Byzantinischer Bilderstreit: Theologische Auseinandersetzung über die Anbetung von Ikonen
- Fortschreitende Entmachtung der merowingischen Könige durch die karolingischen Hausmeier; Absetzung des letzten Merowingers 751 durch Pippin.
- Beginn der Wikinger-Raubzüge nach West- und Südeuropa; Überfall auf das Kloster Lindisfarne im Sommer 793
Ereignisse/Entwicklungen
- Der fränkische König Karl der Große wird am 24. Dezember 800 in Rom vom Papst zum Kaiser gekrönt.
Persönlichkeiten
- Beda Venerabilis (dt. Beda der Ehrwürdige) ( - um 673 bei Wearmouth in Northumbria; † 26. Mai 735 Kloster Jarrow), englischer Benediktinermönch, Theologe und Geschichtsschreiber
- Leo III. ( - um 680; † 741) byzantinischer Kaiser
- Karl Martell (Karl der Hammer) ( - um 689; † 22. Oktober 741 in Quierzy) war ein fränkischer Hausmeier aus dem nach ihm benannten Geschlecht der Karolinger
- Hischam ( - 691; † 741) Kalif der Umayyaden
- Du Fu ( - 712; † 770), einer der bedeutendsten Dichter der chinesischen Tang-Dynastie
- Alkuin von York ( - 732; † um 804), Bischof von Tours und Berater Karls des Großen
- Karl der Große ( - um 748; † 814), König der Franken, römischer Kaiser
- Hrabanus Maurus ( - um 750; † 856), Mainzer Gelehrter und Erzbischof
- Harun ar-Raschid (Harun der Rechtgeleitete) ( - um 768; † 809), Kalif aus dem Geschlecht der Abbasiden
- Einhard ( - 770; † um 840), fränkischer Geschichtsschreiber und Biograph Karls des Großen.
- Hadrian I. († 795) Papst der römisch-katholischen Kirche
- Guru Rinpoche (Geburts- und Sterbedaten unbekannt), Meister des tantrischen Buddhismus, er führte den Vajrayana-Buddhismus im 8. und 9. Jahrhundert in Tibet ein
- König Trisong Detsen(† 858), regierender König von Tibet, auf dessen Wunsch die Übertragung des Buddhismus aus dem indischen Sanskrit ins Tibetische erfolgte
- Abt Santarakshita, Abt der indischen Klosteruniversität von Nalanda, führte die Übersetzung der buddhistischen Sutren aus und weihte die ersten sieben buddhistischen Mönche in Tibet
- Vairocana, bedeutendste Übersetzter buddhistischer Lehren zur Zeit der ersten Übersetzungsphase buddhistischer Schriften aus dem indischen Sanskrit ins Tibetische
- Vimalamitra, großer buddhistischer Gelehrter des 7./8. Jahrhunderts
Erfindungen und Entdeckungen
- Im Kaiserreich China wird von Bi Sheng die Technik des Setzens von Büchern mit beweglichen Lettern erfunden. Mit Hilfe von Wachs werden dabei einzeln hergestellte Druckstempel aus Keramik auf einer Eisenform angeordnet.
- In der Schlacht am Talas (östlich von Samarkand gelegen) geraten im Jahr 751 Chinesen in persische Kriegsgefangenschaft, mit denen die Kenntnis der Papierherstellung in den arabischen Raum gelangt sein soll.
- Die karolingische Minuskel setzt sich im Handschriftenwesen als Schrifttype durch.
01-08
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ja:8世紀
ko:8세기
simple:8th century
th:คริสต์ศตวรรษที่ 8
England
England ist das größte und am dichtesten besiedelte Gebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland.
Fälschlicherweise wird England oft als Synonym für den Staat des Vereinigten Königreichs oder die Insel Großbritannien gebraucht.
Geografie
England umfasst die südlichste Hälfte der Insel Großbritannien, grenzt im Norden an Schottland und im Westen an Wales und die Irische See. Im Osten grenzt England an die Nordsee, im Süden liegt England am Ärmelkanal.
Politik
Die Regierung des Königreichs hat, ebenso die königliche Familie, ihren Sitz in der englischen Hauptstadt London. England hat - im Gegensatz zu Schottland, Wales oder Nordirland - kein Landesparlament oder eine Landesregierung. Deren Aufgaben werden vom Parlament und der Regierung des Vereinigten Königreiches wahrgenommen. Dabei ist es heute üblich, dass sich bei Abstimmungen im Parlament, die nur England betreffen, die Abgeordneten der anderen Landesteile ihrer Stimme enthalten. Jedoch ist in Planung, England in verschiedene administrative Regionen mit eigener Verwaltung aufzuteilen (Devolution).
Siehe auch: Liste der britischen Premierminister.
Heraldik
Liste der britischen Premierminister
Die englische Flagge, bekannt als St. Georgs-Kreuz, ist ein rotes Kreuz auf einem weißen Hintergrund.
Weitere heraldische Symbole sind die Tudor-Rose und die Drei Löwen.
> Konstitutionelle Demokratie
Geschichte Sport Verwaltungsgliederung
Die 39 historischen Grafschaften (engl. Counties)
Diese 39 historischen Grafschaften bestehen seit dem hohen Mittelalter. In ihrer Funktion als Verwaltungsbezirke sind sie seit Mitte des 20. Jahrhunderts mehrmals neu gegliedert worden, jedoch bestehen die historischen Grafschaften im Bewusstsein der Bevölkerung weithin fort. Größere Städte galten als Teil der Grafschaften, wurden jedoch als Boroughs eigenständig verwaltet.
- Siehe Traditionelle Grafschaften Englands
Die gegenwärtige Verwaltungsgliederung
Traditionelle Grafschaften Englands
Traditionelle Grafschaften Englands
Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde die Verwaltungsgliederung teilweise den neu entstandenen Ballungsgebieten angepasst. Dadurch veränderten sich auch die Grenzen der oben genannten 39 (historischen) Grafschaften (Counties). So wurde z.B. 1965 die Verwaltungseinheit Greater London eingerichtet. 1974 entstanden 6 Metropolitan Counties und die so genannten Non-Metropolitain Counties, darunter auch einige kleinere neue Grafschaften wie Avon, Humberside und Cleveland, die jedoch in den 1990er Jahren zum Teil wieder aufgelöst wurden (so auch Rutland oder Westmorland). Die Counties untergliedern sich in Bezirke (Metropolitain Districts bzw. Districts), die aufgrund ihrer Aufgabenstellung etwa den Stadtverwaltungen Deutschlands entsprechen. Diese Distrikte bestehen meist aus einer Vielzahl von Städten und kleineren Siedlungen, die jedoch keine eigene Verwaltung haben. Man spricht von einer "zweistufigen Verwaltung" (1. Stufe Grafschaften; 2. Stufe Districs)
1986 wurden die Grafschaftsräte bzw. -verwaltungen der Metropolitain Counties aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden an die untergliederten Metropolitain Districts delegiert, so dass diese alle Aufgaben der Grafschaften und der Districs erledigen ("einstufige Verwaltung"). In ihrer Funktion können die Metropolitain Districts seither als "Unitary Authorities" bezeichnet werden. Dennoch wurde die Bezeichnungen der 6 Metropolitain Counties beibehalten und ist seither aber nur noch für die Beschreibung der geografischen Lage bzw. für statistische Zwecke von Bedeutung.
Zahlreiche Non-Metropoltain Distrikts wurden Mitte der 1990er Jahre als Unitary Authorities aus den Grafschaften ausgegliedert. Sie erledigen seither die Verwaltungseinheiten der Grafschaften mit und sind somit den Metropolitain Districts vergleichbar.
Die Grafschaften und Unitary Authorities Englands sind heute zu 9 Regionen zusammen gefasst. Zur Untergliederung der Regionen und Grafschaften siehe Verwaltungsgliederung Englands und Verwaltungsgrafschaften Englands.
Großstädte
Verwaltungsgrafschaften Englands
In der englischen Sprache macht man einen Unterschied zwischen den Begriffen City und Town, was, ins Deutsche übersetzt, beides "Stadt" bedeutet.
Das Recht, als "City" bezeichnet zu werden, besiegelt eine königliche Ernennungsurkunde, die so genannte Royal Charter. Meist orientierte man sich dabei daran, ob die betreffende
Ansiedlung eine Kathedrale besitzt. Während beispielsweise das kleine Hereford mit nicht einmal 60.000 Einwohnern eine "City" darstellt, ist Stockport mit seinen 285.000 Einwohnern "Town".
Die folgende Liste der "Großstädte" Englands beinhaltet auch die so genannten Metropolitan Boroughs. Manche dieser einzelnen Verwaltungsbezirke bestehen aus mehren Städten ("Town" oder "City"). So besteht der Metropolitan Borough Salford aus der City of Salford und anderen Städten, die man als "Town" bezeichnet, während der Metropolitan Borough Manchester lediglich aus der City of Manchester besteht. Diese Metropolitan Boroughs sind einstufige Verwaltungseinheiten, die man mit unseren kreisfreien Städten vergleichen kann.
Metropolitan Boroughs fasst man in England zu Metropolitan Counties zusammen, die allerdings als Gebietskörperschaften keine Rolle mehr spielen. (Mehr dazu siehe: Verwaltungsgliederung Englands).
Siehe auch: Greater London, Unitary Authority
Die größten städtischen Verwaltungsbezirke in England mit mehr als 200 000 Einwohner (gemäß dem UK Census 2001 in tausend) sind:
- London (7 172)
- Birmingham (977)
- Leeds (715)
- Sheffield (513)
- Bradford (468)
- Liverpool (439)
- Manchester (393)
- Kirklees (389)
- Bristol (381)
- Wakefield (315)
- Wirral (312)
- Dudley (305)
- Wigan (301)
- Coventry (301)
- Doncaster (287)
- Stockport (285)
- Sefton (283)
- Sandwell (283)
- Sunderland (281)
- Leicester (279)
- Nottingham (266)
- Bolton (261)
- Newcastle-upon-Tyne (260)
- Walsall (253)
- Rotherham (248)
- Kingston upon Hull (244)
- Stoke-on-Trent (241)
- Plymouth (240)
- Wolverhampton (237)
- Derby (222)
- Barnsley (218)
- Southampton (217)
- Oldham (217)
- Salford (216)
- Tameside (213)
- Trafford (210)
- Milton Keynes (210)
- Rochdale (205)
- Solihull (200)
Kultur
Das Gärtnern ist eine englische Leidenschaft; es stehen auch eine Vielzahl von Gärten für die Besichtigung offen.
Weblinks
als:England
ja:イングランド
ko:잉글랜드
ms:England
simple:England
th:แคว้นอังกฤษ
zh-min-nan:England
ObolusEin Obolus (griechisch Obolos) war im antiken Griechenland eine geringwertige Münze mit einem Wert von 8 Chalkoi. Sechs Obolen hatten den Gegenwert einer Drachme. 6.000 Drachmen stellten den Gegenwert eines attischen Talents dar.
Der Begriff wird bis heute im übertragenen Sinn für einen kleinen Geldbetrag, eine Gebühr, eine geringe Spende, ein Trinkgeld oder einen geringen Beitrag gebraucht.
So findet sich dieser Begriff zum Beispiel in der Redewendung seinen Obolus leisten – seinen "geringen" Beitrag leisten – wieder.
Der Begriff hat sich unter anderem deshalb bis heute erhalten, weil er in der griechischen Mythologie eine Rolle spielt. Diese kleine Münze wurde den toten Griechen in der Antike als Grabbeigabe unter die Zunge gelegt, bevor diese bestattet wurden. Sie diente als Fährgeld für den Fährmann Charon für die Überfahrt der Toten über den Fluss Acheron, nach einem Irrglauben auch über die Flüsse Kokytos und Styx, in das Totenreich des Hades. Es war jedem Griechen eine Pflicht, diese Münze den Toten für die Reise in das Totenreich mitzugeben.
Die 1819 geprägten Münzen der Ionischen Inseln hießen ebenfalls Obolus.
Siehe auch: Alte Maße und Gewichte (Antike)
Kategorie:Münze
Kategorie:Historische Währungseinheit
Kategorie:Antike
Petersdom
Der Petersdom in Rom (auch: Peterskirche; Basilika St. Peter; Petersbasilika; Vatikanische Basilika, italienisch: San Pietro in Vaticano) ist die zweitgrößte christliche Kirche der Welt, nach der Basilika Notre-Dame de la Paix, und fasst 60.000 Personen. Er ist die Grabeskirche des Apostels Simon Petrus und damit ein zentrales Heiligtum der römisch-katholischen Kirche und eine von vier römischen Patriarchalbasiliken. Entgegen verbreiteter Auffassung ist er jedoch nicht die Kathedrale von Rom. Dies ist San Giovanni in Laterano. Seit im 14. Jahrhundert der Hauptwohnsitz des Papstes vom Lateranpalast an den Vatikan verlegt wurde, kam dem Petersdom eine gesteigerte Bedeutung zu.
Gegenwärtiger Erzpriester der Patriarchalbasilika ist Kardinal Francesco Marchisano.
Geschichte
Die vatikanische Nekropole
Im 1. Jahrhundert nach Christus lag der vatikanische Hügel außerhalb des antiken Rom auf der anderen Tiberseite gegenüber dem mit öffentlichen Bauten bestückten Marsfeld. Nero ließ dort einen Circus mit einem Palast errichten und durch eine neue Brücke mit der Stadt verbinden, von der heute nur noch wenige Spuren im Tiber zu sehen sind. Wie auf fast allen Seiten war das antike Rom auch auf dem ager Vaticanus von Gräbern umgeben. Nach der Überlieferung fand hier der Apostel Petrus, der angeblich im Herbst 64 n. Chr im Circus des Nero mit dem Kopf nach unten gekreuzigt wurde, seine letzte Ruhestätte.
Bei Ausgrabungen im Auftrag Pius XII. um 1950 wurden Reste des Circus und daneben eine ganze Gräberstraße unter dem Petersdom freigelegt. In dem Anfang des 4. Jahrhunderts zugeschütteten Friedhof wurden bei den Ausgrabungen zahlreiche Grabhäuser mit Stuck, Wandmalereien und Mosaiken und vereinzelten christlichen Gräbern freigelegt. Es wurden auch Gebeine in dem mutmaßlichen Petrusgrab gefunden, allerdings nicht im Boden, sondern in einer seitlichen Stützmauer, die als rote Mauer bezeichnet wird. Die Theorie, die Gebeine seien in den letzten schweren Verfolgungen in einem mit Petrusgraffiti überzogenen Oratorium in den Katakomben von San Sebastiano aufbewahrt worden und erst von Konstantin in der Mauer beigesetzt worden, mag bis heute viele Kritiker nicht überzeugen. Während die Frage nach den Gebeinen darum offen bleiben muss, kann seit den Ausgrabungen als gesichert gelten, dass zumindest Anfang des 4. Jahrhunderts die verehrte Stätte als Grab des Petrus angesehen wurde. Die heutige Peterskuppel befindet sich genau über diesem Grab.
Katakomben
Die konstantinische Basilika
Aufgrund der Ausgrabungsbefunde ist zu vermuten, dass nach dem Toleranzedikt des Jahres 313 die Christen Kaiser Konstantin das Grab vorwiesen, das von alters her als Petrusgrab verehrt worden war. Dieser ließ um 324 auf dem Vatikanischen Hügel eine Basilika errichten.
Um eine ebene Baufläche für eine monumentale Basilika in der Hanglage zu erhalten, ließ Konstantin die Gräber unterhalb des verehrten Grabes zuschütten und den Hügel hinter dem Grab abtragen, so dass schließlich nur noch das Grabmal allein in der Apsis der künftigen Kirche stand, mit kostbarem Marmor verkleidet.
Die fünfschiffige Basilika mit einschiffigem Querhaus wurde 326 geweiht und 468 durch Papst Simplicius umgebaut, um nicht nur am, sondern auch für eine größere Menge über dem Grab auf einer erhöhten Altarinsel Eucharistie feiern zu können. Da das Grab weiterhin umschreitbar sein sollte, wurde ein Gang unter dem neuen erhöhten Altarraum gebaut, der zur Urform der Krypta wurde.
In den folgenden Jahrhunderten wurde der Bau durch die Wirren der Geschichte und zahlreiche kriegerische Ereignisse stark beschädigt, wurde aber auch immer wieder restauriert.
Ab 1451 erfuhr die konstantinische Basilika unter den Päpsten Nikolaus V., Pius II. und Julius II. eine umfassende letzte Renovierung.
Der Neubau
Julius II.
Papst Julius II. erkannte, dass das rund 1200 Jahre alte Gotteshaus, auf dem für seine Mückenplage bekannten Hügel, keinen angemessenen Platz für sein Grabmal bieten würde. Er gab deshalb eine Erweiterung des Baus in Auftrag. Da dieser jedoch an vielen Stellen einsturzgefährdet war, entschied man sich stattdessen für einen monumentalen Neubau. Am 18. April 1506 wurde dann der Grundstein für den neuen Dom gelegt. Das kostenintensive Unternehmen wurde entscheidend durch den sog. Peterspfennig und den Verkauf von Ablässen, in Deutschland durch den Dominikanermönch Johannes Tetzel, finanziert. Insofern war es -streng genommen - die Sünde, die das Geld zum Bau der größten Kathedrale der Welt erbracht hat.
Der erste Entwurf des Neubaus stammt von Bramante, der zusammen mit Peruzzi auch bis 1514 Bauleiter des ehrgeizigen Projektes war. Von 1515 bis 1546 ging der Bau unter Leitung von Raffael, Giuliano da Sangallo und Baldassare Peruzzi nur schleppend voran. Die Entwürfe wechselten selbst die Grundform von griechischem und lateinischem Kreuz wiederholt. 1547 übernahm Michelangelo die Bauleitung und entwarf auch die Rippenkuppel inmitten eines Zentralbaues. Im Zuge der Reformen des Konzils von Trient setzte sich schließlich der Langbau in Form eines lateinischen Kreuzes gegenüber dem Zentralbau unter den Baumeistern Vignola und Giacomo della Porta durch. Von 1607-1614 wurden vom Baumeister Carlo Maderno das Langhaus mit Vorhalle, sowie die barocke Fassade vollendet. Um alle Blicke in Richtung Petrusgrab zu lenken, errichtete Gian Lorenzo Bernini 1624 einen Bronzebaldachin mit aufgesetztem Kreuz auf vier 29 m hohen, gewundenen Säulen, direkt über dem Grab. Am
18. November 1623 konnte die neue Grabeskirche von Papst Urban VIII. geweiht werden.
Der Petersplatz
geweiht
geweiht
Der von Bernini geplante 240 m breite, elliptische Platz geht an der Seite zur Kirche hin in ein Trapez über. Dies lässt die überbreite Fassade des Domes schmaler wirken und betont die Kuppel. In der Mitte des Platzes steht ein Obelisk, der aus dem Circus des Caligula und Nero stammt, in dem Petrus hingerichtet worden sein soll. Dieser Circus lag in der Antike links vom heutigen Petersdom. Im Fuß des Obelisks soll sich Caesars Asche, in seiner Spitze ein Teil des Kreuzes Jesu befinden. Der original ägyptische Obelisk hat ein geschätztes Gewicht von 322 t und steht auf einem Fundament mit 4 Bronzelöwen. Seine Aufrichtung auf dem Petersplatz war eine technische Meisterleistung der Zeit. Auf beiden Seiten befindet sich ein je 14 m hoher Brunnen. Der rechte wurde 1613 unter Paul V. von Carlo Maderno, der linke 1677 von Bernini gestaltet.
Die den Platz umsäumenden Kolonnaden sind 17 m breit und absolut symmetrisch zum Mittelpunkt des Platzes. Zwischen den 284 in 71 Viererreihen angeordneten Säulen verbergen sich 140 Heiligenstatuen, die von 1667 bis 1669 unter Alexander VII. und Clemens IX. gestaltet wurden.
Siehe auch: Petersplatz
Architektur
Daten
Petersplatz
Petersplatz
Petersplatz]]
Die Innenfläche des 211,5 m langen und 132,5 m hohen Baus beträgt rund 15.160 m² (1,5 ha) und bietet rund 60.000 Menschen Platz, somit hat der Petersdom auch einen der größten Innenräume der Welt. Das Langhaus hat eine Länge von 187 m und eine Breite von 27,50 m, das Querschiff ist 138 m breit. Die Bauzeit betrug rund 120 Jahre.
Im Inneren des Domes, der neben einer Hauptkuppel auch 8 kleinere Nebenkuppeln besitzt, befinden sich etwa 800 Säulen und 390 Riesenstatuen aus Travertin, Marmor, Stuck und Bronze, sowie 45 Altäre.
Der Innenraum
Von der Vorhalle gelangt man durch die Bronzetür des Filarete in das Innere der Basilika, daneben befindet sich die Porta Santa, die nur während eines Heiligen Jahres geöffnet wird. Direkt am Anfang des Mittelschiffs ist eine Porphyrscheibe in den Boden eingelassen, welche sich vor dem Hochaltar der konstantinischen Vorgängerbasilika befand und auf der Karl der Große im Jahre 800 von Papst Leo III. zum Kaiser gekrönt wurde.
Die Vierung
Direkt unterhalb der Kuppel befindet sich der Papstaltar mit Berninis Bronze-Baldachin, das 1624 bis 1633 entstand. Darunter liegt die Confessio, gemäß einer Überlieferung das Grab des Heiligen Petrus, mit einer Figur von Papst Pius VI.
In den vier Kuppelpfeilernischen befindet sich jeweils eine etwa 4,5 Meter hohe Heiligenstatue aus Marmor: Die Heilige Veronika, Helena, Longinus und Andreas. Dieses Figurenprogramm verweist auf die kostbaren Reliquien, die dort aufbewahrt werden beziehungsweise wurden: Das Schweißtuch der Veronika, ein Stück vom heiligen Kreuz, die Lanze des Longinus und der Kopf des Apostels Andreas (1964 nach Patras überführt). Die Statuen wurden von vier verschiedenen Bildhauern gefertigt: der Longinus von Bernini, Andreas von Duquesnoy, Veronika von Francesco Mochi und die Helena von Bolgi.
Die Kuppel
Die Kuppel des Petersdoms ist das größte freitragende Ziegelbauwerk der Welt. Sie ist über 537 Stufen oder einen Lift zu erreichen und bietet einen hervorragenden Panoramablick auf den Vatikanischen Komplex und das umgebende Rom. Sie hat einen Durchmesser von 42,34 m (86 cm weniger als das Pantheon, ist aber 43,20 m höher). Im inneren Kuppelfries steht in zwei Meter hohen Buchstaben das Zitat aus dem Matthäus-Evangelium: Tu es Petrus et super hanc petram aedificabo ecclesiam meam et tibi dabo claves regni caelorum (Du bist Petrus (griechisch: Fels), und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und Dir gebe ich die Schlüssel zum Himmelreich.)
Die Vatikanischen Grotten befinden sich auf dem Bodenniveau der konstantinischen Basilika, auch Alt St. Peter genannt. Hier befinden sich 23 der insgesamt 164 Papstgräber des Petersdoms, in möglichster räumlicher Nähe zum Apostelgrab, dem Grab des ersten Papstes. Um das Petrusgrab herum, das auch hier die räumliche wie geistige Mitte bildet, sind fünf Nationalkapellen angeordnet. Zuletzt wurde Johannes Paul II. im früheren Grab von Johannes XXIII. in unmittelbarer Nähe der Confessio beigesetzt.
Ausstattung
Johannes XXIII.
Bronzestatue des hl. Petrus
Die berühmte Petrusstatue befindet sich im Hauptschiff. Ihr rechter Fuß ist bereits stark abgeflacht durch die zahlreichen Berührungen durch Pilger.
Michelangelos Pietà
Michelangelos Pietà befindet sich in der ersten Seitenkapelle des rechten Seitenschiffs (in der Nähe der Heiligen Pforte). Sie ist 1,75 m hoch und ruht auf einer 1,68 m breiten Standplatte. Der Auftrag wurde von Kardinal Jean de Villiers de la Grolaye erteilt. Michelangelo vollendete dieses Werk im Jahr 1500, als er 25 Jahre alt war. Auf dem Brustband Marias lässt sich folgende Signatur erkennen: MICHAEL ANGELUS BUONAROTUS FLORENTINUS FACIEBAT. Nachdem die Pietà 1972 durch einen Verrückten namens Laszlo Toth mit einem Hammer schwer beschädigt wurde, kann sie nur noch hinter Panzerglas betrachtet werden. Da Michelangelo die Skulptur auf Nahbetrachtung hin ausgerichtet hat, geht ein großer Teil ihrer Wirkung verloren.
In der Sakristei / Schatzkammer des Petersdomes (links vom Altar) gibt es ein Replikat der Pietà, welches man aus nächster Nähe betrachten kann.
Berninis Cathedra Petri
Die 1666 von Bernini geschaffene Cathedra Petri befindet sich in der Apsis. Es handelt sich dabei um einen Bronzemantel für einen darin befindlichen Holzstuhl. Es soll sich dabei um den Lehrstuhl von Simon Petrus handeln, wahrscheinlicher ist aber, dass es sich um den zu seiner Krönung gefertigten Stuhl Karls des Kahlen handelt. Dieser wurde dann nach der Krönungsfeier dem Papst oder der Peterskirche geschenkt.
Papstgrabmäler
Unter den zahlreichen monumentalen Papstdenkmälern sticht bis heute
Berninis Grabmal für Papst Alexander VII. besonders ins Auge. Unter einem aus Marmor gestalteten drappierten Tuch hält ein nur für den Betrachter sichtbares lebensgroßes Skelett dem betenden Papst das Stundenglas der abgelaufenen Zeit entgegen.
Alexander VII.
Berninis Ziborium
Das Ziborium von Bernini befindet sich in der Sakramentskapelle.
Taufbrunnen
Der Taufbrunnen von St. Peter ist ein Porphyrdeckel von einem Sarkophag aus dem Mausoleum Hadrians (Engelsburg, Castel S. Angelo), in welchem Kaiser Otto II. bestattet wurde. Dieser wurde 1600 in einen einfachen Steinsarg umgebettet und in die Vatikanischen Grotten verlegt, als man das Atrium im Zuge der Bauarbeiten für den Dom abbrechen musste.
Gemälde sind Mosaiken
AtriumPapst Gregor XIII., nach dem die gregorianische Kapelle, die sich Mitte rechts im Hauptschiff befindet, benannt wurde, war ein großer Freund von Mosaiken. Er ließ diesen Teil mit Mosaiken ausschmücken und gründete eine Scuola del Mosaico ("Mosaikschule"). Die Schüler dieser Einrichtung sollten diese Kunstform erlernen, studieren und pflegen. Im Laufe der Zeit wurden deshalb fast alle großen Altargemälde des Petersdoms durch Mosaik-Kopien ersetzt. Die Originale befinden sich heute in der vatikanischen Kunstsammlung.
Statuen von Ordensgründern
An den Wänden befinden sich in Nischen überlebensgroße Statuen von Ordensgründern.
Nachwirkung
Der Kuppelbau des Petersdoms hatte auf den Kirchenbau der folgenden Jahrhunderte, insbesondere die unzähligen Kuppelkirchen der Barockzeit, eine kaum zu überschätzende Wirkung. Auch das Formschema der Kombination aus Kuppel-Zentralbau und basilikaler Längsorientierung war für die Architekten und Kirchenbauer der Folgezeit ein immer wieder abgewandeltes Thema.
Die Kasaner Kathedrale in Sankt Petersburg sollte im 19. Jahrhundert ein Nachbau des Petersdoms werden, wurde vom ausführenden Baumeister erheblich umgestaltet. Ein noch merkwürdigerer Fall ist die Basilika Notre-Dame de la Paix in Yamoussoukro, Côte d'Ivoire, deren Grundsteinlegung Papst Johannes Paul II. 1980 vornahm. Diese Kathedrale ist ein Nachbau des Petersdoms. Er entstand in einem Entwicklungsland, wo der Katholizismus eine Minderheitsreligion ist.
Größenvergleich
Sakrale Bauwerke
- Petersdom - Länge: 211,5 m - Breite: 138 m - Höhe: 132,5 m - Grundfläche: 15.160 m² - Bauzeit: 120 Jahre, Platz für ca. 60.000 Menschen.
- Hagia Sophia - Länge 77 m, Breite: 71 m - Höhe 56 m - Kuppeldurchmesser 33 m - Grundfläche: 7560 m² - Bauzeit 5 Jahre (532-537).
- Basilika Notre-Dame de la Paix - Höhe: 158 m - Grundfläche: 30.000 m²- Bauzeit: 3 Jahre, Platz für ca. 100.000 Menschen.
- Ulmer Münster - Länge: 139,5 m - Breite: 59,2 m - Höhe: 161,5 m - Grundfläche: 8260 m²
- Kölner Dom - Länge: 144,58 m - Breite: 86,05 m - Höhe: 157,38 m - Grundfläche: 7914 m², Bauzeit: 620 Jahre, Platz für ca. 20.000 Menschen.
- Cathedral of Saint John the Divine - Länge: 183,2 m - Grundfläche: 11.240 m² - Volumen: 476.350 m³ - unvollendet
- Kathedrale Hl. Sava - Länge 91 m - Breite 91 m - Grundfläche 3.500 m² - Kuppeldurchmesser 35 m, (1936-2004)
- Angkor Wat - Länge: 215 m - Breite: 187 m (mit äußerer Mauer und Wassergraben: 1,3 x 1,5 km) - Höhe: 65 m - Bauzeit: 37 Jahre
Weltliche Bauten
- Aerium - Cargolifter Werfthalle (heute: Tropical Islands Dome) - Länge: 360 m - Breite: 210 m - Höhe: 107 m - Grundfläche: 66.000 m² - Volumen: 5,2 Mio m³
Siehe auch
- Portal und Themenliste Rom
- Vatikan
- Lateran
- Patriarchalbasilika
Weblinks
- [http://www.compart-multimedia.com/virtuale/us/roma/st_peter_basilica.htm St. Peter's Basilica, Rome]: Virtual panoramas and photo gallery (ita/ing)
-
Literatur
- Horst Bredekamp: Sankt Peter in Rom und das Prinzip der produktiven Zerstörung. Berlin: Wagenbach, 2000. ISBN 3-8031-5163-5
Kategorie:Kirchengebäude in Rom
Kategorie:Vatikan
Rom Peter
Rom Peter
ja:サン・ピエトロ大聖堂
KirchensteuerDie Kirchensteuer ist eine Steuer, die in Deutschland vom Staat im Auftrag der Kirchen von deren Mitgliedern erhoben und an die Kirchen weitergeleitet wird. Nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt Steuern zu erheben. Die Religionsgesellschaften üben das Besteuerungsrecht nach Maßgabe von Kirchensteuergesetzen aus, die die Länder erlassen, und nach der jeweiligen Steuerordnung, die die Religionsgesellschaft für das jeweilige Gemeindegebiet erlässt.
Die Kirchensteuer leitet sich vom staatlichen Steuerbegriff her, ist aber in keiner Weise eine staatlich festgesetzte Abgabe. Sie wird ausschließlich von Mitgliedern der jeweiligen Kirche erhoben. Bemessungsgrundlage sind die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (Kircheneinkommensteuer, Kirchenlohnsteuer) und die Grundsteuer A (Kirchengrundsteuer). Rechtlich möglich ist auch die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Vermögensteuer sowie zum Solidaritätszuschlag; die Kirchen in Deutschland haben jedoch auf diese beiden Möglichkeit stets verzichtet.
Häufig stellt die Kirchensteuer, vor allem bei Einführung zusätzlicher staatlicher Belastungen (so waren die Austrittszahlen 1974 und 1991/92 besonders hoch), den letzten Anlass zum Kirchenaustritt dar. Der eigentliche Grund liegt hingegen zumeist in einer längst vollzogenen Entfremdung vom Glauben oder der Kirche.
Der staatliche Kirchensteuereinzug ist eine deutsche Besonderheit; zur Erhebung in anderen Staaten siehe unten.
Finanzierung der Kirchen
Biblische Quellen
Religiöse Steuern im Judentum
In der Bibel werden unterschiedliche Abgaben in Form von Geld oder Naturalien angesprochen:
- Geldabgaben
- für die Stiftshütte: 2.Mose [http://www.bibel-online.net/buch/02.2-mose/25.html#25,1 25,1-9]; [http://www.bibel-online.net/buch/02.2-mose/35.html#35,4 35,4-19]
- für den Tempelbau: [http://www.bibel-online.net/buch/13.1-chronik/29.html 1.Chronik 29]; [http://www.bibel-online.net/buch/15.esra/2.html#2,68 Esra 2,68f]; [http://www.bibel-online.net/buch/15.esra/7.html#7,16 7,16]; [http://www.bibel-online.net/buch/16.nehemia/7.html#7,70 Nehemia 7,70f]
- für den Tempelunterhalt: [http://www.bibel-online.net/buch/12.2-koenige/12.html#12,5 2.Könige 12,5f]; [http://www.bibel-online.net/buch/14.2-chronik/24.html#24,5 2.Chronik 24,5f]
- für den Tempelopferdienst: [http://www.bibel-online.net/buch/16.nehemia/10.html#10,33 Nehemia 10,33f]; [http://www.bibel-online.net/buch/40.matthaeus/17.html#17,24 Matthäus 17,24]
- Naturalabgaben
- Erstgeburt: [http://www.bibel-online.net/buch/02.2-mose/13.html#13,11 2.Mose 13,11-16]; [http://www.bibel-online.net/buch/04.4-mose/3.html#3,11 4.Mose 3,44-51]
- Erstlinge: [http://www.bibel-online.net/buch/02.2-mose/23.html#23,19 2.Mose 23,19]; [http://www.bibel-online.net/buch/05.5-mose/26.html#26,1 5.Mose 26,1-11]
- Zehnte: [http://www.bibel-online.net/buch/03.3-mose/27.html#27,30 3.Mose 27,30-32]; [http://www.bibel-online.net/buch/05.5-mose/14.html#14,22 5.Mose 14,22-29]; aber auch schon [http://www.bibel-online.net/buch/01.1-mose/14.html#14,20 1.Mose 14,20]; [http://www.bibel-online.net/buch/01.1-mose/28.html#28,22 28,22]; indirekt in [http://www.bibel-online.net/buch/16.nehemia/12.html#12,44 Nehemia 12,44]
Christentum
Lukas beschreibt die Kirche in ihren Anfängen als eine Gemeinschaft, die die Gütergemeinschaft pflegt. So sollen nach Apostelgeschichte [http://www.bibel-online.net/buch/44.apostel/2.html#2,44 2,44f];[http://www.bibel-online.net/buch/44.apostel/4.html#4,32 4,32] in der Urgemeinde alle Gläubigen alles gemeinsam besessen haben. Die Habe wurde demnach eingesetzt "je nachdem einer bedürftig war". Für diese zuweilen als "urchristlicher Kommunismus" bezeichnete Gütergemeinschaft sind verschiedene Gründe denkbar:
- Durch ihre Konversion zum Christentum fielen die Gemeindeglieder aus dem jüdischen Hilfesystem heraus und wurden aus dem familiären Rückhalt ausgeschlossen.
- Jesus lebte mit seinen Jüngern ein entsprechendes Vorbild.
- Besitz wurde als Gefahrenquelle für das endzeitliche Heil gesehen (vgl. [http://www.bibel-online.net/buch/40.matthaeus/19.html#19,24 Matthäus 19,24]).
- Es gab eine lebendige Erwartung der Wiederkunft Christi, durch die alles Materielle wertlos wurde.
Vermutlich hat es keine volle Gütergemeinschaft gegeben, wohl aber eine ausgeprägte Solidarität untereinander. Dafür sprechen etwa folgende neutestamentliche Belege:
- [http://www.bibel-online.net/buch/44.apostel/4.html#4,32 Apostelgeschichte 4,32-37]: Besitz wird verkauft, wenn Hilfe Not tut
- [http://www.bibel-online.net/buch/44.apostel/5.html#5,1 Apostelgeschichte 5,1-6]: Hananias und Saphira verkaufen ein Gut, verschweigen aber den Erlös
- [http://www.bibel-online.net/buch/47.2-korinther/8.html#8,12 2.Korinther 8,12-16]: Materieller Ausgleich bei Notlagen
- [http://www.bibel-online.net/buch/44.apostel/11.html#11,30 Apostelgeschichte 11,29f]: Antiochia hilft der christlichen Gemeinde zu Jerusalem mit einer Kollekte
- [http://www.bibel-online.net/buch/45.roemer/15.html#15,26 Römer 15,26]: Makedonien und Achaia helfen der Jerusalemer Gemeinde
- [http://www.bibel-online.net/buch/46.1-korinther/16.html#16,1 1.Korinter 16,1]: Kollekte Korinths Galatiens für Jerusalem
Die Entwicklung bis zum 19. Jahrhundert
Die Kirche lebt seit dem 1. Jahrhundert von Schenkungen, Erbschaften und wie oben dargestellt von Kollekten, also Sammlungen unter Gliedern der christlichen Gemeinde. Ab dem 6. Jahrhundert lässt sich eine Finanzierung der Kirche durch Bewirtschaftung von Grund und Boden feststellen.
Die Synode von Mâcon (585) wandelt den einst freiwilligen Zehnt in eine allgemeine Pflichtabgabe um.
Seit dem hohen Mittelalter entwickelt sich ein reges Stiftungswesen. Patrizier, Zünfte, Ritter und Reichsstädte treten oft als Stifter von Kirchen, Kapellen, Klöstern und Pfarrstellen, für die sie dann die Patronate übernehmen, auf. Viele Pfarrstellen waren so abgesichert.
Seit dem 8. Jahrhundert sind aber auch Entwicklungen zu verzeichnen, die die finanzielle Lage der Kirchen belasten. Einen großen Einschnitt bedeutet das Wirken von Karl Martell, der von 714 bis 741 fränkischer Hausmeier war. Für die 732 ausgetragene Schlacht gegen die Araber bei Tours gab er Bauern Land aus kirchlichem Besitz als Lehen, wenn sie ihrem Herrn schwergepanzert in den Krieg folgten. Pippin, von 741 bis 768 König, führt den geistlichen Zehnt als Ausgleich für die Enteignungen in der Zeit Karl Martells ein. Im 10. Jahrhundert wird der seit Karl dem Kahlen (843-877) eingesetzte Zerfall der abendländischen Kultur besonders stark. Viele Adlige erzwingen die Übertragung von Klöstern in privaten Erbbesitz, Laienäbte werden eingesetzt. Ähnliches bewirken die Wirren im 16. Jahrhundert infolge der Reformation. Kirchen und Klöster werden säkularisiert. Weltliche Landesherren bereichern sich daran. Schließlich wird im Augsburger Religionsfrieden von 1555 das "Landesherrliche Kirchenregiment" festgeschrieben: "Wessen Region, dessen Religion". Für etliche Regenten scheint dies ein Freibrief zur persönlichen Bereicherung gewesen zu sein.
Noch weiter geht der 1789 gefasste Beschluss der französischen Nationalversammlung, in der das gesamte Kirchengut zu Nationaleigentum erklärt wurde. Dies wird für den Bereich der heutigen Bundesrepublik Deutschland durch die Abtretung der linksrheinischen Gebiete Deutschlands an Frankreich im Jahr 1797 relevant; in den Folgejahren bis zur Niederlage Napoleons 1815 werden die linksrheinischen Kirchen als staatliche Verwaltungseinheiten verstanden und somit auch aus dem Staatshaushalt finanziert. Schließlich wird 1803 im Reichsdeputationshauptschluss die Säkularisation und damit die Enteignung der Kirche beschlossen.
Die Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert: auf dem Weg zur Kirchensteuer
In der nachnapoleonischen Zeit finanziert sich die Kirche zunächst durch
- Ertrag aus dem Restvermögen
- staatliche Leistungen, die auf Grund des landesherrlichen Kirchenregimentes gewährt werden
- staatliche Ergänzungsverpflichtungen wegen der Säkularisationen.
Im 19. Jahrhundert beginnt die Geldwirtschaft zu dominieren. Damit wird der Zehnte unpraktikabel. So beginnt 1827 die Einführung der Kirchensteuer, nachdem sie 1808 noch in Preussen gescheitert war, weil die Bürger die Erhebung von Kirchensteuer als Eindringen des Staates in die persönlichen Verhältnisse auffassten. Lippe-Detmold ist das erste deutsche Territorium, in dem sie erhoben wird. Es folgen 1831 Oldenburg, 1835 die preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen durch die rheinisch-westfälische Kirchenordnung, 1838 Sachsen, 1875 Hessen, 1888 Baden, 1892 Bayern und 1905/06 Preußen. Verschiedene Gründe sind für diese Entwicklung genannt worden. Es geht zum einen um den Versuch der Landesherrschaften sich aus dem Unterhalt der Kirchen zurückzuziehen, um so die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Zum anderen wird damit argumentiert, dass der Anteil der kirchlich gebundenen Bevölkerung zurückgehe und so eine grundsätzliche allgemeine Finanzierung durch das Ganze des Staates nicht mehr begründbar sei.
1919 wird die Kirchensteuer in der Weimarer Reichsverfassung verankert. In Artikel 137, Absatz 6 heißt es: "Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben."
Diese Steuern wurden vom Staat eingezogen und den Kirchen weitergeleitet, während im nationalsozialistischen Deutschland die Bestrebungen eher dahin gehen, die Religion zu unterdrücken und somit wird 1943 die Kirchensteuer wieder von der Kirche selber eingetrieben, z.B. in Bayern richteten die Kirchen eigene Kirchensteuerämter ein.
1939 werden in Österreich, das zu diesem Zeitpunkt wieder zu einem Teil des nun nationalsozialistischen Deutschen Reiches geworden war, Kirchenbeiträge als privatrechtliche Pflichtleistungen geordnet. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernimmt 1949 in seinem Artikel 140 die Weimarer Regelung. Es heißt dort: "Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes."
Der Mitgliedsbeitrag der Kirchen für die kirchliche Arbeit kann von den Kirchen deshalb erhoben werden, weil sie Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Bis ca. 1956 wurden die Steuern in Haus-zu-Haus-Sammlungen monatlich oder quartalsweise erhoben. Von nun an wurde der Staat um Mithilfe gebeten.
Situation in Deutschland
Rechtliche Voraussetzungen
Voraussetzung für Kirchensteuererhebung sind
# die Anerkennung einer religiösen Organisation als Körperschaft des öffentlichen Rechts
# Kirchensteuerbeschlüsse der zuständigen Leitungsgremien (es handelt sich hierbei beispielsweise in der Ev.Kirche im Rheinland um die Presbyterien, in der Protestantischen Landeskirche der Pfalz um die Landessynode)
# die Anerkennung der Beschlüsse durch die zuständigen Landesministerien (meist: Finanzministerium).
Heute beträgt die Kirchensteuer in den meisten Kirchen und Bundesländern, die in ihren Kirchensteuergesetzen eine Obergrenze festlegen, 8% bzw. 9% von der Einkommensteuer und erbringt je nach Kirche unterschiedlich etwa 63% bis 80% der kirchlichen Einnahmen. Davon ist ein Teil – z.B. sind es 2004 in Rheinland-Pfalz 4% – an die Finanzbehörden abzuführen als Betrag für die Dienstleistung der Steuererhebung.
Zur Kirchensteuererhebung sind alle religiösen Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland berechtigt. Die evangelischen Freikirchen verzichten bewusst auf dieses Recht, da sie sich lehrmäßig zur Trennung von Kirche und Staat bekennen. Sie finanzieren ihre Arbeit durch freiwillige Mitgliedsbeiträge, die allerdings in der Regel höher sind als die Kirchensteuer. Diese Beiträge können bei den Finanzämtern jedoch als Kirchensteuern und "mildtätige Spenden" geltend gemacht werden.
Derzeit nutzen die Möglichkeit des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Organe:
- die evangelischen Landeskirchen und ihre Gemeinden in der EKD
- die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche
- das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
- die Freireligiösen Gemeinden (Landesgemeinden Baden, Mainz, Offenbach und Pfalz)
- die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
- die jüdischen Gemeinden ("Kultussteuer")
Die Pflicht zur Zahlung an die Kirchensteuer ist an die Zugehörigkeit zu den jeweiligen religiösen Organisationen gebunden und erlischt mit dem formalen Schritt des Kirchenaustritts.
Die Kirchensteuer kann in voller und unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Damit ist die durch die Kirchensteuer verursachte zusätzliche Belastung des Kirchensteuerzahlers bei Spitzenverdienern nur etwa halb so groß wie der der Kirche zufließende Betrag. Der Staat verzichtete infolge dieser Regelung im Jahr 2002 auf 3,58 Mrd. Euro. Bei einem Kirchensteueraufkommen der ev. und kath. Kirche von 8,5 Mrd Euro refinanziert der Staat die Kirchensteuer in der Höhe von ca. 40%
Im Jahr 2003 betrug das Kirchensteueraufkommen in Deutschland:
- Katholische Kirche 4,499 Mrd. Euro
- Evangelische Kirche 4,012 Mrd. Euro
- Gesamt 8,511 Mrd. Euro
Berechnung
Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern, Baden und Württemberg 8 %, in den übrigen Ländern 9 %.
Hat der Steuerpflichtige Einkünfte, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, ist für die Kirchensteuer der volle Betrag dieser Einkünfte Bemessungsgrundlage. Zur Berechnung der Kirchensteuer wird eine zweite Steuerberechnung durchgeführt, aus der eine fiktive Einkommensteuer berechnet wird.
Hiervon werden (ähnlich wie beim Solidaritätszuschlag) noch Kinderfreibeträge abgezogen.
Die Kirchensteuer beträgt dann 8% oder 9% der so berechneten fiktiven Einkommensteuer. Vereinfachend kann man sagen, daß auf Dividendeneinkünfte etc. die doppelte Kirchensteuer anfällt.
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttolohn von bis zu 1500 € zahlt zum Beispiel gar keine Kirchensteuer; bei einem Monatsbruttolohn von 2000 € würden 3,70 € monatlich fällig. Wer monatlich 3000 € brutto verdient, zahlt als Verheirateter 24,86 €, mit einem Kind 14,13 €, mit zwei Kindern 4,87 €.
Verwendung
Die Kirchen verwenden die Kirchensteuereinnahmen nach eigenen Angaben folgendermaßen (gerundet):
- Katholische Kirche:
- Personalkosten: ca. 20%
- Sachkosten, Verwaltung: ca. 20%
- Kirchenbauten: ca. 50%
- Schule und Bildung: ca. 5%
- Soziales und Caritatives: ca. 5%
- Evangelische Kirche:
- Personalkosten: ca. 70%
- Sachkosten, Verwaltung: ca. 10%
- Kirchenbauten: ca. 10%
- Schule, Bildung, Soziales und Caritatives: ca. 10%
Deutsche Freikirchen
In Deutschland verzichten die in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen zusammengeschlossenen Konfessionen - aber auch andere freikirchliche Gemeinden - auf die Erhebung von Kirchensteuern. Ihnen ist eine deutliche Unterscheidung zwischen Staat und Kirche wichtig. Die Mitgliedsbeiträge werden als freiwillige Spenden gegeben; sie können wie die Kirchensteuer steuerlich abgesetzt werden. Viele Mitglieder orientieren sich für die Höhe ihres Beitrags am biblischen "Zehnten". In manchen Gemeinden wird der biblische Zehnte als verbindliche Regel vorgegeben, wobei die Gemeindemitglieder in vielen Fällen frei darüber entscheiden können, wohin sie ihren Zehnten überweisen; denkbar sind Spenden für Bedürftige, freie Missionswerke oder "Brot für die Welt" und ähnliche Verwendungszwecke. Einige Gemeinden verzichten auf eine Kontrolle, ob der Zehnte tatsächlich gegeben wird (vgl. dazu zum Beispiel den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland, den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland oder die Evangelisch-methodistische Kirche.)
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die keine Kirchensteuer erheben
Außer den genannten Freikirchen erheben auch weitere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und deshalb das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer haben, keine Kirchensteuer. Dazu gehören u.a. die orthodoxen Kirchen, Christian Science, die Neuapostolische Kirche, die Christengemeinschaft sowie der Bund für Geistesfreiheit, der Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen, die Freien Humanisten Niedersachsen und Die Humanisten Württemberg.
Situation in anderen Ländern
Der staatliche Kirchensteuereinzug ist im Wesentlichen eine deutsche Besonderheit, in anderen Ländern ist die Kirchensteuer weitgehend unbekannt. Dort erfolgt die Finanzierung der Kirchen über interne Beitragserhebungen oder Spenden, ähnlich dem teilweise auf Gemeindeebene erhobenen Kirchgeld. Ansatzweise vergleichbar sind noch die Modelle in Schweden, Dänemark sowie die Kirchengemeindesteuer in mehreren Kantonen der Schweiz und der, allerdings ohne staatliche Mithilfe, erhobene Kirchenbeitrag in Österreich. In Italien, Ungarn und Spanien wurden andere im Artikel Mandatssteuer beschriebene Verfahren eingeführt.
Dänemark
Die Kirchensteuer ist in Dänemark bekannt. Sie wird mit den Kommunalsteuern erhoben und ist regional unterschiedlich geregelt. Ihre Höhe beträgt rund 1% des zu versteuernden Einkommens. - Die lutherische Staaatskirche wird zudem über den Staat finanziert.
Österreich
In Österreich ist die Erhebung eines Kirchenbeitrages in den Kirchen bzw. den römisch-katholischen Bistümern gesetzlich geregelt. Das System wurde in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft am 1. Mai 1939 eingeführt. Nach eigenen Angaben beabsichtigten die Nationalsozialisten, die kirchlichen Organisationen damit letztendlich zu beseitigen; denn mit der Einführung des Kirchenbeitrages wurden zugleich alle alle früheren gesetzlich garantierten Staatsleistung, die als Abgeltung für die Säkularisierung, d.h. Enteignung und Verstaatlichung, des Kirchenguts gezahlt wurden, gestrichen.
Die österreichischen Kirchen können mit den Beiträgen, die bei 1,15% des Einkommens bzw. 7‰ bis 2% vom landwirtschaftlichem Vermögen liegen, ihre Ausgaben weitgehend decken; in der Verwendung des Geldes sind die Kirchen frei. Ausstehende Beträge können heute - anders als 1939 - zivilrechtlich eingeklagt und gepfändet werden. Da die Kirchen und Bistümer keinen Einblick in die staatlichen Steuerlisten haben, geht ihnen etwa ein Drittel der Soll-Einnahmen durch falsche Angaben der Kirchenmitglieder verloren. Erhebung und Mahnwesen machen in der kleinen (lutherischen) Kirche Augsburgischen Bekenntnisses zzt. 28%, in den größeren römisch-katholischen Diözesen etwa 15% des Beitragsaufkommens aus.
Als ein "österreichisches Kuriosum vor tragischem Hintergrund" muss es angesehen werden, dass die israelitische Kultusgemeinde auf Grund einer Regelung des Israelitengesetzes von 1890 weiterhin den Kultusbeitrag mit staatlicher Verwaltungshilfe erheben kann.
Schweden
In Schweden wird die Kirchensteuer ausschließlich für die evangelisch-lutherische "Schwedische Kirche" erhoben. Sie beträgt 1,25% des zu versteuernden Einkommens. Wer der Staastskirche nicht angehört, zahlt rund 30% der Kirchensteuer für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch die Kirche in den Bereichen Bevölkerungsregistrierung und Begräbniswesen. Geschuldete Abgaben können wie in Deutschland und bei staatlichen Steuern gegebenenfalls hoheitlich im Wege des Verwaltungszwangs, also ohne vorherige Klageerhebung beigetrieben werden.- Andere Kirchen finanzieren sich vollständig aus Sammlungen.
Schweiz
Das Staatskirchenrecht ist in der Eidgenossenschaft kantonales Recht. Dem folgt auch die - sehr unterschiedliche - Ordnung der Kirchensteuern. Ein Versuch, Staat und Kirche vollständig zu trennen und damit die Kirchensteuer abzuschaffen, wurde in einer Volksabstimmung im Jahr 1980 mit 79% der Stimmen abgelehnt. Die Kirchensteuer ist immer eine gemeindliche Steuer. Kontalskirchen- oder Diözesankirchensteueren sind - anders als in Deutschland möglich und teilweise praktiziert - nicht möglich. Die Kirchengemeinden sind in der Mehrzahl der Kantone durch die jeweilige Verfassung als staatliche Sondergemeinden eingerichtet; daher können sie gemäß staatlichen Vorgaben Steuern einziehen und verwalten. Diese decken weitgehend die Ausgaben für die örtlichen kirchlichen Aktivitäten.
Die Kirchensteuer wird vom Einkommen errechnet. In einigen Kantonen ist außerdem die – auch in Deutschland rechtlich mögliche – Erhebung vom Vermögen möglich. Mancherorts fordern die Kirchengemeinden die Steuern selbst ein, andernorts ziehen Staat oder politische Gemeinde gegen ein Entgelt von rund 3% die Kirchgemeindesteuer ein.
Die kantonalen Unterschiede sind zum Teil erheblich.
In 20 der 26 Kantone werden Kirchensteuern von natürlichen wie juristischen Personen erhoben.
In Genf wird die Kirchensteuer gemeinsam mit den Kommunalsteuern in Rechnung gestellt. Gezahlte Beiträge werden gegen eine Vergütung von 2% der eingegangenen Gelder an die Kirchen weiter geleitet. – Allerdings ist die Kirchensteuer fakultativ, so dass nur rund 30% der zu erwartenden Kirchensteuer eingehen.
In Glarus müssen jene, die nicht zu einer anerkannten Konfession gehören, zwar keine reguläre Kirchensteuer zahlen; der halbe Satz ist aber für die Aufwendungen, die den Kirchen in Wahrnehmung bürgerlicher Aufgaben entstehen, fällig.
Die Kantone Genf, Neuenburg, Waadt, Wallis und Tessin kennen die Kirchensteuer im engeren Sinne nicht. Teilweise übernehmen hier die Kantone oder Kommunalgemeinden direkt die Finanzierung der Kirchen und Kultusausgaben. In Neuenburg gilt für die Kirchen eine privatrechtliche Organisationsform. Im Tessin steht eine rechtliche Regelung seit 1886 aus. Derzeit übernehmen die Ortsgemeinden Kosten katholischer Kirchengemeinden.
Im Kanton Bern werden zwar Kirchensteuern erhoben. Gleichwohl werden die Pfarrer vom Kanton besoldet und gelten als staatliche Beamte. Kirchliche Stiftungen tragen und verwalten in vielen Fällen die kirchlichen Gebäude.
Die Kirchensteuer in der Kritik
Die Kirchensteuer als bekannteste Form der Kirchenfinanzierung wird aus unterschiedlichen Perspektiven kritisiert. Die Kritik bezieht sich sowohl auf die Steuer als Instrument an sich als auch auf eine Reihe von Auswirkungen dieser Steuer und ihrer konkreten Handhabung in den staatlichen und kirchlichen Raum hinein.
Kritik aus staatskirchenrechtlicher Perspektive
Von Gruppierungen wie dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA), der Humanistischen Union und dem Humanistischen Verband Deutschlands wird u.a. folgende Kritik vorgetragen.
- Das Kirchensteuerprivileg, obwohl grundgesetzlich verankert, widerspricht im Kern der ebenfalls grundgesetzlich festgelegten Trennung von Staat und Kirche, also der weltanschaulichen Neutralität des Staates.
- Das Hoheitsrecht der Kirchen, als Körperschaften des öffentlichen Rechts Steuern zu erheben, diskriminiert andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die diesen Status entweder nicht erwerben können oder aus Glaubensgründen nicht erwerben wollen.
- Die Anbindung der Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommensteuer fordert von allen abhängig Beschäftigten, auf der Lohnsteuerkarte ihren Konfessionsstatus mitzuteilen. Darin wird ein Verstoß gegen die negative Religionsfreiheit gesehen.
- § 10 Abs.1 Nr. 4 EStG gestattet die unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe. Laut Subventionsbericht der Bundesregierung hat dies die "Begünstigung anerkannter Religionsgesellschaften und ihnen gleichgestellter Religionsgemeinschaften aus kirchenpolitischen und sozialpolitischen Erwägungen" zum Ziel. Diese Regelung bevorzugt solche Religionsgemeinschaften, die Kirchensteuern erheben gegenüber allen anderen gesellschaftlichen Gruppen, deren Relevanz ebenfalls grundgesetzlich verankert ist, z.B. Parteien und Gewerkschaften.
- Die "fiktive" Kirchensteuer: Bei allen, auch den konfessionslosen BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, des Vorruhestands- und Unterhaltsgeldes sowie des Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldes wurde (bis zum Jahr 2004 einschließlich) ein Abschlag in Höhe der "fiktiv" anfallenden Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld vorgenommen, ein Betrag, der nicht den Kirchen zugute kam. Die Betroffenen wurden vielmehr Opfer der Verquickung von Staat und Kirche, denn die "einbehaltene Kirchensteuer" wurde als "gewöhnlich anfallender Entgeltabzug" bezeichnet. Erst mit der Neuregelung von ALG II ab 1. Januar 2005 ist diese Regelung weggefallen.
In der Bundesrepublik Deutschland kam es 1973 in Folge der "Freiburger Thesen" der FDP zur Diskussion, da dort die Trennung von Staat und Kirche und damit die Ersetzung des staatlichen Kirchensteuereinzugs durch ein kircheneigenes Beitragssystem gefordert wurde. In abgeschwächter Form befinden sich diese Forderungen auch heute noch im Programm der FDP. Ähnliche Positionen wurden früher außerdem von der Partei "Die Grünen" formuliert.
Die PDS lehnt sowohl die grundgesetzliche Verankerung der Kirchensteuer als auch den staatlichen Einzug dieser Steuer ab.
Kritik aus kirchlich-theologischer Perspektive
Von kirchen-reformerischen Gruppen werden zusätzlich folgende Kritikpunkte u.a. angeführt:
- Der Steuer-Charakter dieser Kirchenfinanzquelle verschleiert, dass es sich um den ganz persönlichen Mitgliedsbeitrag bei einer Glaubensgemeinschaft handelt.
- Der staatliche Einzug der Kirchensteuer, der auch die Möglichkeit Zwangsbeitreibung beinhaltet, lässt die Kirchen als staatliche Einrichtungen erscheinen.
- Die Anbindung der Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommensteuer lässt die Kirchensteuer teilhaben an den Ungerechtigkeiten und Verwerfungen dieser Steuerart. Des weiteren werden die Kirchen abhängig von der jeweiligen Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsmarktpolitik des Staates und den Tarifpartnern.
- Nur ca. 30 Prozent der Kirchenmitglieder tragen per Kirchensteuer zur Finanzierung der Kirchen bei.
- Das sog. "Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe" ist eine echte Kirchensteuer. Sie wird von einigen katholischen Bistümern, z.B. in Nordrhein-Westfalen, nicht erhoben, weil eine größere Austrittswelle befürchtet wird.
- Der staatliche Kirchensteuereinzug begünstigt und verfestigt bestimmte Kirchenstrukturen: die Entmündigung der Gemeinden und die Etablierung und Wucherung der Kirchenbürokratie.
- Die Nicht-Zahlung von Kirchensteuern wird mit der härtesten Kirchenstrafe, der Exkommunikation, geahndet, obwohl dieses Delikt im Kirchlichen Gesetzbuch nicht existiert und nur einen deutschen Sonderstraftatbestand darstellt.
- Ferner benutzen die Kirchen auch heute noch das Kirchensteuer-Zahlen als Druckmittel: ohne dieses können die Taufe von Kindern, die Patenschaft bei der Taufe und das Begräbnis verweigert werden.
- Die Einrichtung der Kirchensteuer-Kappung stellt strukturell eine Option für die Reichen und Großverdiener dar.
- Die Verquickung von staatlich verpflichtender Steuerzahlung und individueller Kirchenmitgliedschaft führt dazu, dass die Kirchen dogmatisch falsche Aussagen verbreiten: die Kirchen bezeichnen den standesamtlich bzw. amtsgerichtlich beurkundeten "staatlichen Kirchenaustritt" ihrerseits auch als Kirchenaustritt. Einen Kirchenaustritt allerdings kennt die katholische Kirche nicht, auch nicht als Straftatbestand im Kirchlichen Gesetzbuch (CIC von 1983). Die durch die Taufe begonnene Kirchenmitgliedschaft ist nach katholischer Lehre unumkehrbar (Lehre vom unauslöschlichen Siegel). Dem entsprechend ist die Kennzeichnung "Wiedereintritt in die Kirche" im Fall, dass per Eintrag auf der Lohnsteuerkarte wieder Kirchensteuer gezahlt wird, unzutreffend.
Angesicht des stetigen großen Zuwachses beim Kirchensteueraufkommens in den letzten 50 Jahren konnten die Kirchensteuerkirchen jegliche theologische Kritik an der Kirchensteuer abblocken und unterdrücken. Die Kirchentagsleitungen beider Konfessionen z.B. schlossen Diskussionen um die Kirchensteuer kategorisch aus.
Lediglich nach 1990 gab es in der Evangelischen Kirche in Deutschland kurzfristig eine nennenswerte Diskussion, angestoßen von den evangelischen Landeskirchen im Bereich der früheren DDR. Auf Grund ihrer Geschichte in der DDR forderten sie eine größere Distanz zum Staat, was teilweise in die Forderung einmündete, die Kirchensteuer abzuschaffen.
Die Kritik aus kirchlich-theologischer Perspektive wurde katholischerseits von einzelnen Theologen (Prof. Dr. H.Mynarek, Prof. Dr. Horst Herrmann, in neuerer Zeit Prof. Dr. Paul Zulehner) und von verschiedenen kirchen-kritischen Gruppen vorgetragen, dem "Bensberger Kreis", dem "Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V.", der "Initiative Kirche von unten", Ikvu, dem "Arbeitskreis Halle" und der "Kirchenvolksbewegung" bzw. "Wir sind Kirche".
Auf evangelischer Seite war es z.B. der "Bund gegen Kirchensteuermißbrauch e.V. Bremen". Der Dietrich Bonhoeffer-Verein hat in den letzten Jahren einen Reformvorschlag erarbeitet ("Kultursteuer und Sozialsteuer statt staatlicher Kirchensteuereinzug") Pfarrer Karl Martin, hat diesen Vorschlag in der Publikation "Abschied von der Kirchensteuer" vorgestellt. Bereits 1972 hatte der Kirchenkritiker Horst Herrmann eine Alternative vorgeschlagen, die später z.B. in Italien und Spanien eingeführt wurde (mit Zustimmung des Vatikan) und gegenwärtig in weiteren europäischen Ländern diskutiert wird, gilt die sog. Mandatssteuer.
Siehe auch:
- Trennung von Staat und Kirche
- Laizismus; Laizität
- Staatskirchenrecht
- Reichskonkordat
Literatur
- Evangelische Kirche im Rheinland: Handbuch Gemeinde & Presbyterium. Kirche und Finanzen; Düsseldorf: Medienverband der Evangelischen Kirche im Rheinland, 2005; ISBN 3-87645-106-X
- Frerk, Carsten: Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland; Aschaffenburg: Alibri-Verlag, 2002; ISBN 3-932710-39-8
- Frerk, Carsten: Caritas und Diakonie in Deutschland; Aschaffenburg: Alibri-Verlag, 2005; ISBN 3-865690-00-9
- Herrmann, Horst: Kirche, Kapital, Klerus. Hintergründe einer deutschen Allianz; Münster: LIT, 2003; ISBN 3-8258-6862-1
- Herrmann, Horst: Die Kirche und unser Geld. Daten, Fakten, Hintergründe; Hamburg: Rasch und Röhring, 1990; ISBN 3-89136-301-X
- Herrmann, Horst: Kirchensteuer als Mandat? Eine Anfrage an Staat und Kirche; in: Stimmen der Zeit 97 (1972), S. 398-400
- Walser, Markus: Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein bzw. Erzbistum Vaduz (Finanzierungsmodelle); in: Wille, Herbert; Baur, Georges (Hg.): Staat und Kirche : grundsätzliche und aktuelle Probleme; Symposium des Liechtenstein-Instituts vom 25. bis 27. März 1999; Vaduz: Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft, 1999; Liechtensteinische politische Schriften, Bd. 26; S. 326-364; ISBN 3721110382. Walsers Artikel ist im Internet als [http://mypage.bluewin.ch/libertas-ecclesiae/fl99.htm htm-] oder [http://mypage.bluewin.ch/libertas-ecclesiae/fl99.rtf rtf-]Datei verfügbar.
- [http://dispatch.opac.ddb.de/DB=4.1/SET=2/TTL=5/CMD?ACT=SRCHA&IKT=8502&SRT=YOP&TRM=Kirchensteuer Literatur zur Kirchensteuer im Online-Katalog der Deutschen Bibliothek]
Weblinks
Zahlen und Fakten
- [http://www.kigst.de/gesetze/kirchgesetze/frame.htm Übersicht mit allen staatlichen und kirchlichen Gesetzestexten; erstellt durch die Kirchliche Gemeinschaftsstelle für elektronische Datenverarbeitung, Offenbach; betreut durch Jens Petersen]
- [http://www.kigst.de/gesetze/a-start-seite.htm Petersen, Jens: Die Kirchensteuer - Eine kurze Information (u.a. Hinweise). Als pdf-Datei zum Download]
- [http://www.kirchensteuer.de/steuer.html Kirchensteuer in Zahlen von 1968 bis 2004]
- [http://www.staatskirchenrecht.de Gesetzestexte und Gerichtsurteile etc. zum Kirchenrecht; betreut vom Institut für Kirchenrecht und Rheinische Kirchenrechtsgeschichte der Universität zu Köln]
Kirchensteuer in der Kritik
- IBKA: [http://www.ibka.org/infos/ksteuer.html "Kirchensteuerkritik"]; [http://www.ibka.org/artikel/geld.html "Kirche und Geld"]
- EKD: [http://www.ekd.de/statistik/3217_statistik.html Statistik mit Zahlen zu Kirchensteuer und kirchlichen Finanzen]
- EKHN: [http://www.ekhn.de/inhalt/kirche/kirchensteuer_finanzen/index.htm Kirchensteuer: Was macht die Kirche mit dem Geld? (mit PDF-Broschüre)]
- [http://www.kirchensteuer-koeln.de/steuer/index.html Kirchensteuer-Website des Erzbistums Köln]
- [http://www.kircheundgeld.de Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Informationen zu Kirchenfinanzen, Kirchensteuer und Kirchgeld]
- [http://www.kirchensteuern.de Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V., Kritik aus innerkirchlicher und staatskirchenrechtlicher Sicht]
- [http://www.kirchensteuer.de www.kirchensteuer.de, Statistiken, Nachrichten, kritische Meinungen und Links zur Kirchensteuer]
- [http://www.dietrich-bonhoeffer-verein.dike.de Dietrich-Bonhoeffer-Verein, Kultur- und Sozialsteuer statt Kirchensteuereinzug]
- [http://www.humanistische-union.de Humanistische Union]
Evangelische Freikirchen zur Kirchensteuer
- [http://www.feg.de/index.php?oid=1074 Stellungnahme des Bundes Freier Evangelischer Gemeinden ]
- [http://www.baptisten.org/pdf/FAQ/id-1-pdf.pdf Stellungnahme des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland]
- [http://www.emk.de/fakten/39_408.htm Stellungnahme der Evangelisch-methodistische Kirche ]
Kirchensteuer international
- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D26203.html Artikel Kirchensteuer] im Historischen Lexikon der Schweiz
Kategorie:Steuern und Abgaben
Kategorie:Kirchenrecht
Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Staatskirchenrecht
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