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1220
Ereignisse
- April: König Friedrich II. erlässt die Confoederatio cum principibus ecclesiasticis, in der er auf hoheitliche Rechte verzichtet. Beginn der Landesherrschaften im Heiligen Römischen Reich und Schwächung der Zentralmacht. Weiterhin billigt er per Gesetz das Verbrennen "schändlicher Schriften" und ihrer Autoren.
- 22. November: Kaiserkrönung Friedrichs II. in Rom
- Schapbach und Schrattenthal werden das erste Mal urkundlich erwähnt.
- Bulach erhält die Stadtrechte.
Geboren
- 1. April - Go-Saga, 88. Kaiser von Japan († 1272)
Gestorben
- 15. April - Adolf I. von Altena, Erzbischof von Köln ( - um 1157)
- Saxo Grammaticus, dänischer Geschichtsschreiber ( - um 1140)
ko:1220년
Friedrich II. (HRR)
Friedrich II. ( - 26. Dezember 1194 in Jesi bei Ancona; † 13. Dezember 1250 in Castel Fiorentino bei Lucera) aus dem Haus der Staufer war von 1220 bis zu seinem Tod römisch-deutscher Kaiser. Er war der Sohn von Heinrich VI. und Konstanze von Sizilien.
Friedrich wurde bei der Geburt Konstantin genannt, danach aber nach seinen Großvätern auf den Namen Friedrich Roger getauft.
Erstmals wurde er 1196 auf Wunsch seines Vaters Heinrichs VI. zum Rex Romanorum gewählt (siehe Erbreichsplan Heinrichs VI.), in Abwesenheit wurde er 1211 erneut von deutschen Fürsten in Nürnberg zum König gewählt. 1212 und noch einmal 1215 wurde Friedrich als Gegenkönig gekrönt. Seit dem Tode Kaiser Ottos IV. Welf im Jahr 1218 war er unangefochten, seit 1219 auch von den Welfen durch Übergabe der Reichsinsignien offiziell als König anerkannt.
Friedrich II., oft auch stupor mundi – das Staunen (besser: Erstaunen) der Welt genannt, war hochgebildet und sprach mehrere Sprachen, angeblich unter anderem Italienisch, Französisch, Latein, Griechisch, Mittelhochdeutsch und Arabisch. Er gilt allgemein als das „Wunderwesen“ unter den deutschen Herrschern des Mittelalters und wurde sogar als der „erste moderne Mensch auf dem Thron“ (Jacob Burckhardt) bezeichnet. Der Grund für diese Einschätzung war vor allem, dass er teilweise mit modern anmutenden Mitteln versuchte, das universale Kaisertum zu behaupten. Mit seinem Tod wird in der modernen Forschung der Beginn des so genannten Interregnums von 1250 bis 1273 angesetzt.
Leben
Kindheit und Jugend
Friedrich II. wurde einen Tag nach der Krönung seines Vaters Heinrich VI. zum König von Sizilien geboren. Da seine Mutter bereits fast 40 Jahre alt war und zuvor neun Jahre kinderlos geblieben war, wurden erhebliche Zweifel an ihrer Schwangerschaft laut, zumal der Sohn Heinrichs VI. als einziger legitimer männlicher Enkel Friedrich Barbarossas die Fortsetzung der sich genealogisch verengenden staufischen Hauptlinie darstellte. Allerdings ist umstritten, ob Friedrich tatsächlich "in der Öffentlichkeit" auf dem Marktplatz von Jesi geboren wurde. Der möglicherweise erst nachträglich verbreiteten Erzählung zufolge soll die Geburt in einem Zelt vor der Kirche von Jesi stattgefunden haben. 19 Bischöfe und Kardinäle seien Zeugen gewesen. Dennoch wurden bald Gerüchte laut, dass das Kind untergeschoben sei und in Wirklichkeit von einem Metzger stamme.
Auf dem Reichstag in Worms im Dezember 1195 designierte Heinrich seinen Sohn im Rahmen der Kreuzzugsvorbereitungen zu seinem Nachfolger als deutscher König. Im Februar 1196 schlug Heinrich auf dem Mainzer Hoftag den Fürsten seinen Erbreichsplan vor, nach dem sie ihr Wahlrecht verlieren und das Königsamt erblich werden sollte. Als Gegenleistung zu Gunsten der Fürsten sollten auch die Reichslehen erblich werden und für das Episkopat die Spolien abgeschafft werden. Die Fürsten widersprachen diesem Plan zunächst, akzeptierten ihn aber nach massiven Drohungen Heinrichs im April auf dem Reichstag in Würzburg. Zeitgleich verhandelte Heinrich mit Papst Coelestin III., um dessen Verzicht auf das Recht zur Kaiserkrönung zu erlangen. Der Papst ließ sich darauf nicht ein und während dieser Verhandlungen wiederriefen auch die Fürsten in Erfurt ihre Zustimmung, um am Weihnachtsfest 1196 doch noch endgültig einzuwilligen. Am 25. Dezember 1196, einen Tag vor seinem zweiten Geburtstag, wurde Friedrich in Frankfurt am Main zum römisch-deutschen König gewählt.
Als Heinrich im darauf folgenden Jahr während der Vorbereitungen eines Kreuzzuges starb, wurde Friedrich II. aufgrund seiner Jugend im Reich nicht anerkannt. Lediglich einige bereits im Heiligen Land befindliche Fürsten erneuerten ihren Treueeid auf ihn. Heinrichs VI. Bruder Philipp von Schwaben weigerte sich zunächst, für sich selbst um die deutsche Königskrone zu kämpfen, und wollte den Thron für seinen Neffen frei halten. Zuvor hatte Philipp versucht, Friedrich nach Deutschland zu holen, was misslungen war. Als jedoch die welfische Seite Otto IV. von Braunschweig als Nachfolger für Heinrich ins Spiel brachte und so zahlreiche Anhänger sammelte, ließ sich Philipp im März 1198 zum König wählen. Kurz darauf wurde auch Otto zum König gewählt, so dass es zwei konkurrierende Amtsinhaber in Deutschland gab, von denen sich zunächst keiner durchsetzte.
In Sizilien übernahm Friedrichs Mutter Konstanze von Sizilien die Regentschaft, leistete den Lehnseid auf den Papst und verzichtete damit auch für ihren Sohn auf das deutsche Königtum. Damit waren Sizilien und das Reich wieder zwei getrennte Territorien. Am 17. Mai 1198 wurde Friedrich in Palermo zum König von Sizilien gekrönt. Im selben Jahr, am 28. November, starb seine Mutter, die testamentarisch den neu gewählten Papst Innozenz III. zu seinem Vormund bestimmt hatte. Innozenz nutzte diese Position, die er bis zu Friedrichs 14. Geburtstag 1208 inne hatte, um kaiserliche Rechte in Italien abzubauen und die päpstliche Macht zu stärken.
In Palermo, wohin der Dreijähriger nach dem Tod seiner Mutter gebracht worden war, wuchs er der Legende nach sehr freizügig und wie ein Gassenjunge auf, was heute aber umstritten ist. Es wird jedoch gemutmaßt, das Klima der weltoffenen Hafenstadt mit ihren vielfältigen griechischen und arabischen Einflüssen habe zur Herausbildung der besonderen Persönlichkeit des späteren Kaisers beigetragen.
In den folgenden Jahren stritten verschiedene Parteien um die Einflussnahme in Sizilien: von Konstanze entmachtete staufische Beamte und Würdenträger, Heerführer und päpstliche Legaten. 1201 wurde Palermo von Reichstruchsess Markward von Annweiler besetzt, der im Auftrag Philipps im Süden operierte. Friedrich wurde bis zum Tod Markwards 1202 von diesem erzogen, danach von Wilhelm Capparone.
Papst Innozenz III. vermittelte dem 14-jährigen Staufer 1208 eine Ehe mit der 25-jährigen Konstanze, einer Schwester von König Peter II. von Aragon und Witwe des ungarischen Königs Emmerich. Friedrich musste allerdings zusichern, dass Sizilien an Aragon fallen würde, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Die am 5./15. August 1209 in Messina geschlossene Ehe schien zu beiderseitigem Gefallen zu sein, und Konstanze gebar schon bald (1211) Friedrichs ersten Sohn Heinrich.
Im gleichen Jahr wurde Friedrich aus der Vormundschaft entlassen und versuchte nun mit Hilfe der katalanischen Ritter, die als Konstanzes Mitgift nach Sizilien gekommen waren, Königsgüter wieder unter seine Kontrolle zu bekommen, die sich die Adligen Siziliens angeeignet hatten. Dies löste einen umfassenden Aufstand des sizilianischen Adels aus. Als Reaktion auf die Herrschaftsübernahme Friedrichs II. zog Otto IV., der nach dem Tod Philipps 1208 schließlich uneingeschränkt herrschte, nach Süden. Innozenz schwankte zu diesem Zeitpunkt zwischen einer Unterstützung für Friedrich oder für Otto. Sein Ziel war es, Sizilien auf Dauer vom deutschen Reichsteil zu trennen. Als Otto nach seiner Kaiserkrönung 1209 jedoch eine entsprechende Zusage dem Papst gegenüber brach und eine Invasion des sizilianischen Königreiches vorbereitete, bannte Innozenz ihn und schlug sich, auch auf den entsprechenden Rat des französischen Königs Philipp August, auf die Seite Friedrichs.
Das Kind aus Apulien – der Weg Friedrichs zum Kaisertum
Nachdem Philipp IV. tot und Otto IV. gebannt war, wurde Friedrich II. im Sommer 1211 auf Betreiben des Papstes von einem anti-welfisch gesinnten Kreis süd- und mitteldeutscher Fürsten in Bamberg zum Kaiser gewählt. Damit wurde zum ersten Mal ein zukünftiger Kaiser gewählt, nicht wie bisher üblich ein römisch-deutscher König.
Friedrich nahm die Wahl an, obwohl viele Verbündete in Sizilien ihm abrieten. Vermutlich wollte der junge König durch diesen Schritt in erster Linie die drohende Invasion Siziliens durch Otto abwenden. Eine tatsächliche Rückeroberung des von Otto kontrollierten Gesamtreiches dürfte ihm unerreichbar erschienen sein. Auch der Papst scheint Friedrichs Erfolgsaussichten gering eingeschätzt zu haben. Aus diesem Grund bestand er darauf, dass Friedrichs Sohn Heinrich im Februar 1212 zum König von Sizilien gekrönt wurde, bevor Friedrich II. selbst, versehen mit der Bannbulle gegen Otto IV., nach Deutschland aufbrach. In Rom wurde er von der Bevölkerung mit Begeisterung empfangen. Mit geliehenem Geld aus französischen Quellen und ohne große Gefolgschaft reiste Friedrich weiter. Erst ab Chur hatte er eine militärische Eskorte. Nachdem Friedrich mit großer Mühe die Alpen überwunden hatte - der Brennerpass war von feindlichen Truppen besetzt - kam er in Konstanz an. Die Stadt bereitete sich gerade auf den Empfang Ottos IV. vor und wollte den jungen Staufer nicht einlassen. Nach feierlichem Verlesen der Bannbulle des Papstes durch Legat Erzbischof Berard von Bari wurden ihm jedoch die Tore der Bischofsstadt geöffnet. Otto, der inzwischen in Überlingen auf die Fähre gewartet hatte, kam drei Stunden später vor die Stadttore und wurde zurückgewiesen. In Konstanz begann der Siegeszug Friedrichs durch das Oberrheintal. Mit großzügigen Versprechungen und Schenkungen eroberte er den Süden des Reiches, der ohnehin staufisch gesinnt war. Zahlreiche Fürsten wechselten auf seine Seite. Im August 1212 starb Ottos Frau, Friedrichs Cousine Beatrix, die der Welfe erst drei Wochen zuvor geheiratet hatte und die seinen Anspruch auf das Staufer-Erbe gestützt hatte. Daraufhin zog sich Otto nach Köln zurück, um neue Kräfte zu sammeln.
Am 5. Dezember 1212 ließ sich Friedrich II. in einer Nachwahl in Frankfurt von einer größeren Anzahl Fürsten als König bestätigen. Am 9. Dezember wurde er im Mainzer Dom durch den Mainzer Erzbischof Siegfried II. von Eppstein gekrönt – allerdings mit nachgebildeten Insignien. In der Folgezeit wurde Friedrich, dem chint aus Pulle (Kind aus Apulien), vorgeworfen, er sei bloß ein Pfaffenkönig, also ein vom Papst abhängiger Monarch, zumal er dem Papst die Wiederherstellung und den Erhalt der Rechte der Kirche zugesichert hatte. Wichtigstes Dokument dieser Zugeständnisse war 1213 die Goldbulle von Eger. Als Gegenleistung sagte der Papst zu, Friedrichs Herrschaftsanspruch auch in den Gebieten durchzusetzen, die noch auf der welfischen Seite standen.
Der Machtkampf zwischen dem Staufer und dem Welfen wurde 1214 durch die Schlacht von Bouvines entschieden, in der ein welfisch-englisches Heer den Franzosen unterlag. Grund für die Einbeziehung der Engländer und der Franzosen war ein Streit zwischen Innozenz III. und dem englischen König Johann Ohneland. Innozenz hatte den französischen König beauftragt, England zu erobern, worauf sich Johann mit den Welfen verbündete, um Friedrich, den Verbündeten des Papstes und der Franzosen, militärisch zu schlagen. Philipp August schickte Friedrich die erbeutete goldene Kaiserstandarte. Nach der Ausschaltung Ottos ging Friedrich II. verstärkt gegen die Städte am Niederrhein vor, die ihn zum Teil nicht anerkannten. Am 23. Juli 1215 wurde er in Aachen wiederum durch den Mainzer Erzbischof zum römisch-deutschen König gekrönt. Gleichzeitig ließ er die Gebeine Karls des Großen umbetten und gab gegenüber Hugo von Ostia ein Kreuzzugsversprechen für Anfang 1219 ab.
Otto IV. hatte nicht nur eine militärische Niederlage erlitten, sonderen nach der Unterstützung vieler Reichsfürsten auch die der Engländer verloren. Auf dem Vierten Laterankonzil bestätigte Innozenz die Wahl Friedrichs zum Kaiser. Friedrich selbst holte seine Frau und seinen Sohn nach Deutschland nach, entzog ihnen den sizilianischen Königstitel und nahm ihn selbst an. Der fünfjährige Heinrich (VII.) erhielt des Herzogtum Schwaben und das Rektorat über Burgund.
Mitte 1219 begann der neue Papst Honorius III., mit Friedrich über den Beginn des verschobenen Kreuzzugs zu verhandeln. Der Termin wurde schließlich auf den 21. März 1220 festgesetzt. Doch Friedrich hielt diesen Zeitplan nicht ein, zumal es weitere langwierige Verhandlungen zwischen ihm und dem Papst über den Status Siziliens gab. Ende April 1220 ließ Friedrich seinen Sohn Heinrich in Frankfurt gegen den Willen einer starken Adelsopposition zum König der Römer wählen. Im Gegenzug musste er den deutschen Bischöfen eine Reihe von Regalien zugestehen; diese wurden in der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis festgelegt. Honorius erkannte diese Wahl nicht an und sprach Heinrich auch den sizilianischen Königstitel ab. Friedrich brach im August nach Italien auf. Seine Kaiserkrönung erreichte er gegen das Versprechen, zwar Sizilien und das Reich regieren zu wollen, Sizilien aber lediglich mit der Legitimation durch das Erbe seiner Mutter und nicht durch den Kaisertitel. Am 22. November 1220 wurde Friedrich II. schließlich in Rom von Honorius zum Kaiser gekrönt.
Der Überlieferung zufolge trug er bei der Krönung zum Kaiser einen roten Krönungsmantel. Diesem Krönungsbericht zufolge, der allerdings nicht von allen Historikern als authentisch angesehen wird, stammte der Mantel aus der Zeit seines Großvaters Roger II. und zeigte einen Dattelbaum und je zwei Kamele, die von den Pranken von Tigern niedergehalten wurden. An seinem Rand soll ein arabischer Segensspruch zu lesen gewesen sein, der auszugweise wie folgt lautete:
:hier, wo die Tage und Nächte im Vergnügen dahingehen mögen, ohne Ende und Veränderung; im Gefühle der Ehre, der Anhänglichkeit und fördernden Teilnahme im Glück und in der Erhaltung der Wohlfahrt, der Unterstützung und gehörigen Betriebsamkeit
Der Krönungsmantel befindet sich heute in der Schatzkammer des Kunsthistorischen Museums in Wien.
Heinrich (VII.), seine Vormünder sowie Reichsministeriale übernahmen während Friedrichs langer Aufenthalte in Italien die Verwaltung Deutschlands. Ein Reichsverweser wurde nicht eingesetzt, obwohl Erzbischof Engelbert I. von Köln eine zentrale Rolle einnahm. Weitere wichtige Vertreter Friedrichs waren die Erzbischöfe von Mainz und Trier sowie Bischof Konrad von Metz und Otto von Würzburg, später auch Leopold VI. von Österreich, der Schwiegervater Heinrichs (VII.).
Bereits während seines ersten Aufenthalts in Deutschland bemühte sich Friedrich II., das Reichsgut wieder herzustellen, das während des Thronstreits stark geschrumpft war. Diese Politik setzte er auch später fort. Große Territorialgewinne machte er durch das Erbe der ausgestorbenen Zähringer, das unter anderem die Alpenübergänge in Süddeutschland in königliche Hand brachte. Darüber hinaus gründete Friedrich 39 Städte, vor allem im Südwesten Deutschlands. Durch mehrere Stadtgründungen auf kirchlichem Territorium versuchte Friedrich außerdem die Macht des jeweiligen klerikalen Landesherren auszuhöhlen.
Die Reorganisation des Königreichs Sizilien
Zähringer
Trotz seiner Titel als rex Romanorum und als römisch-deutscher Kaiser hielt sich Friedrich die meiste Zeit seines Lebens in Apulien und Sizilien auf, so von 1221 bis 1235 und von 1237 bis 1250. Während dieser Zeit ließ er sich in Deutschland durch seine Söhne vertreten. In Sizilien und Apulien organisierte er den ersten modernen Beamtenstaat und zentralisierte die Verwaltung nach byzantinischem Vorbild.
Unmittelbar nach seiner Kaiserkrönung zog Friedrich II. 1220 mit nur kleinem Gefolge nach Sizilien. Durch die geringe Zahl seiner Begleiter hielt er sein Versprechen, in Sizilien keine landesfremden Gefolgsleute einzusetzen. In Capua erließ er Assisen, Gesetze, die die Adelsfehden beenden und den Landfrieden herstellen sollten. Darüber hinaus erklärte er alle Schenkungen und Privilegien für ungültig, die seit 1189 erteilt worden waren. Alle übrigen Privilegien mussten durch die königliche Kanzlei neu bestätigt werden. Sämtliche in den zurückliegenden 20 Jahren erbaute Burgen zog der König ein. Dadurch erhielt Friedrich eine Reihe befestigter Stützpunkte in seinem Königreich und seine Verwaltung einen Überblick über die Kronrechte in Sizilien. Insgesamt wurden die Entscheidungsmöglichkeiten der Barone stark eingeschränkt, vor allem was das Heirats- und Erbrecht sowie die Vergabe von Afterlehen betraf. Den daraus erwachsenden Widerstand der Adligen zerschlug Friedrich II. im Verlauf der folgenden zwei Jahr mit der Unterstützung kleinerer Landadliger, die er danach in einem zweiten Schritt ebenfalls in ihren Rechten einschränkte. Honorius III., der sich als Lehnsherr Siziliens sah, protestierte gegen dieses Vorgehen Friedrichs, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Im Mai 1221 erließ Friedrich eine weitere Assise, die die Bevorzugung auswärtiger Händler verbot, was vor allem die Seemächte Genua und Pisa traf. Zugleich startete er ein Flottenbauprogramm und weitete die königliche Kontrolle über den sizilianischen Handel aus. 1222 bis 1224 besiegte er die letzten Sarazenen in den zentralen Gebieten der Insel. Sie wurden nach Nordapulien umgesiedelt, wo sie als Arbeitskräfte auf den Krongüter und als Kämpfer in den Auseinandersetzungen mit dem Papst eingesetzt wurden.
Friedrich ließ in Nordapulien das Castel del Monte bauen und gründete 1224 die Universität in Neapel, die heutige Università Federico II, die die Aufgabe hatte, Beamte für den Staat auszubilden. Einwohner des Königreichs wurden verpflichtet, nur in Neapel zu studieren. 1226 erfolgte die Gründung der Universität für Apotheker (Pharmacognosia) in Salerno, die zusätzlich die Aufsicht über das Medizin- und Arzneiwesen übernahm. 1246 schrieb er Über die Kunst mit Vögeln zu jagen, ein Buch über die Falkenjagd; außerdem führte er das Rechnen mit der Null ein.
Friedrichs Versuche, auch die Kirche in Sizilien unter seine Kontrolle zu bringen, blieben weitgehend erfolglos. Mit einer weiteren Assise wollte er das Ansammeln von Landbesitz in der "toten Hand" zurückdrängen. Auf massiven Widerstand, nicht nur aus der Kirche, stieß sein Vorhaben, auch das Recht der Besetzung der 150 Bistümer im Königreich an sich zu ziehen. Die darauf folgenden Auseinandersetzungen wurden immer schärfer und fielen mit dem Streit über den Kreuzzug zusammen, der schließlich zur Exkommunikation Friedrichs führte.
Der gebannte Kreuzfahrer
Ein Schwerpunkt von Friedrichs II. Politik in Deutschland war der Norden. Nachdem Heinrich der Löwe seine Macht verloren hatte, war es Knut von Dänemark gelungen, seinen Einflussbereich vor allem in Richtung Baltikum zu vergrößern. 1223 setzte Heinrich von Schwerin den dänischen König Waldemar II. gefangen. Das nutzte Friedrich II. aus, um gegen Dänemark vorzugehen: Er verbündete sich mit Bremen und Adligen aus dem Hinterland der Stadt. Darüber hinaus stellte er 1224 die gerade erst christianisierten Balten unter seinen Schutz. Dieser Schritt stieß auf Widerstand von Honorius, der die Schutzherrschaft über die Balten für sich beanspruchte.
Als Reaktion auf den Protest des Papstes ermächtigte Friedrich 1226 den Deutschen Orden unter dessen Hochmeister und seinem Vertrauten, Hermann von Salza, mit der Goldenen Bulle von Rimini, im Baltikum aktiv zu werden und dort die vordringenden Pruzzen zu bekämpfen. Dieses Vorhaben unterstützte der polnische Herzog Konrad von Masowien, indem er dem Orden das Kulmer Land als Basis zur Verfügung stellte. Damit durchkreuzte der Kaiser erneut die Absichten des Papstes in der Region.
Friedrich hatte sich selbst gegenüber dem Papst zum Kreuzzug in das Heilige Land verpflichtet. Am 9. November 1225 hatte er in Brindisi die Königin von Jerusalem, Isabella II. (Jolande) geheiratet und sich selbst am gleichen Tag zum König von Jerusalem erklärt. Isabella starb bereits 1228 bei der Geburt des späteren Konrad IV., hatte aber damit den Anspruch auf Jerusalem an die staufischen Dynastie weitergegeben. Als Friedrich II. den Kreuzzug wegen einer Seuche im August 1227 abermals verschob, wurde er in Berufung auf den Vertrag von San Germano von Papst Gregor IX. gebannt. Allerdings waren der verzögerte Kreuzzug und sein Vorgehen im Baltikum nicht die ausschließlichen Gründe für den Bruch zwischen Papst und Kaiser. Mindestens ebenso bedeutsam waren Friedrichs Versuche, in die Kirchenstruktur Siziliens einzugreifen, und der Versuche, einen Reichstag zu Ostern 1226 nach Cremona einzuberufen, der aber nie stattfand. Im Vorfeld dieses Reichstages hatte Friedrich mehrere päpstliche Territorien zu Reichlehen erklärt und war mit sizilianischen Truppen in Oberitalien aktiv geworden.
Ungeachtet des Bannes brach er 1228 zum Fünften Kreuzzug auf, was ihm als Gebanntem eigentlich verboten gewesen wäre. Der Papst verschärfte daraufhin den Bann, indem er den Adel in Sizilien und im Reich von seinem Treueeid entband. Im Sommer 1228 stellte Friedrich die Reichslehenschaft über Zypern wieder her. Im Heiligen Land fand Friedrich nur wenig Unterstützung, gleichzeitig bereitete der Papst einen Einmarsch in Reichsgebiet in Oberitalien vor. Damit waren militärische Operationen für Friedrich unmöglich und seine Rückkehr nach Italien dringend nötig. Allerdings scheint er Kämpfe gegen die Moslems auch gar nicht angestrebt, sondern frühzeitig mit Sultan Al-Kamil von Kairo diplomatischen Kontakt aufgenommen zu haben. Statt durch Waffengewalt erreichte Friedrich in fünfmonatigen Verhandlungen mit dem Sultan einen Friedensvertrag, den Friede von Jaffa und damit die christliche Hoheit über weite Teile der Stadt. Während der Verhandlungen lud ihn der Sultan nach Jerusalem ein. Als der Muezzin aus Rücksicht auf Friedrich II. seinen morgendlichen Ruf zum Gebet nicht erschallen ließ, stellte ihn der Kaiser angeblich mit den Worten zur Rede: Ich habe in Jerusalem übernachtet, um dem Gebetsruf der Moslems und ihrem Lob Gottes zu lauschen. Die Stadt wurde mit Ausnahme des alten Tempelbezirks, aber unter Einschluss von Betlehem und Nazaret per Vertrag den Christen übergeben, die außerdem einen Korridor zur Küste erhielten. Darüber hinaus wurde ein zehnjähriger Waffenstillstand vereinbart. Sowohl auf christlicher als auch auf moslemischer Seite stieß das Abkommen auf breite Ablehnung. Der lateinische Patriarch Gerold verhängte das Interdikt über ganz Jerusalem, für den Fall, dass Friedrich II. die Stadt betreten würde.
Davon ließ der Kaiser sich nicht abhalten: Obwohl gebannt, krönte er sich am 18. März 1229 selbst zum König von Jerusalem, da der Patriarch sich weigerte, dies zu tun. Bis heute ist unklar, ob es sich bei dem Akt überhaupt um eine rechtlich vollwertige Krönung mit allen zeremoniellen Bestandteilen handelte oder ob sie von Friedrich bewusst nur als symbolischer Akt begangen wurde. Die Krönung wurde von den einheimischen Baronen nicht anerkannt, da Friedrich aus ihrer Sicht höchstens als Regent für seinen Sohn Konrad hätte tätig werden dürfen. Es dauerte allerdings bis zum 17. Juli 1245, bis der Papst Friedrich für abgesetzt erklärte. Der Kaiser selbst verließ nach der Krönung schleunigst das Heilige Land, wo er zu diesem Zeitpunkt keinerlei Rückhalt mehr hatte. In Akkon brachte er den Kreuzfahrer-Adel nach zähen Verhandlungen dazu, Konrad als König anzuerkennen, bevor er eilig nach Brindisi aufbrach.
Nach seiner Rückkehr aus Palästina bekämpfte er die päpstlichen Truppen, die in das sizilianische Regnum eingefallen waren und sicherte sein Territorium vergleichsweise schnell wieder ab. Noch während der Kämpfe nahm Hermann von Salza Vermittlungsgespräche mit dem Papst auf, um die Lösung des Banns zu erreichen. Im zweiten Vertrag von San Germano vom Juli 1230 machte Friedrich dem Papst eine Reihe von Zugeständnissen, unter anderem die Freiheit kirchlicher Wahlen, die Wiedereinsetzung von kirchlichen Amtsträgern, die Friedrich gebannt hatte, die Unantastbarkeit von Klerikern durch die weltliche Rechtsprechung, die Steuerbefreiung der Kirche und ein Verzicht auf alle Ansprüche im Kirchenstaat. Dafür sagte Gregor IX. die Aufhebung des Banns zu, was er im Folgejahr auch ausführte. Friedrich missachtete allerdings weitgehend die Vertragsvereinbarungen, was neuen Konfliktstoff mit dem Papst barg.
Konflikte in Deutschland und mit dem Papst
1231 überwarf sich Friedrich endgültig mit seinem Sohn, Heinrich (VII.). Grund war das Vorgehen Heinrichs gegen die Fürsten. Es ähnelte zwar in weiten Teilen dem seines Vaters während des ersten Aufenthalts in Deutschland und danach in Sizilien. Zu diesem Zeitpunkt und angesichts der Auseinandersetzung mit dem Papst stand es aber im Widerspruch zu Friedrichs Versuchen, das Einvernehmen der Fürsten zu gewinnen. Heinrich hatte ihnen auf Druck von Gregor IX. 1231 weitreichende Rechte verbriefen müssen, die Friedrich notgedrungen im Rahmen der Verhandlungen um den Frieden von San Germano bestätigte (so genanntes Statutum in favorem principum).
Heinrich betrieb jedoch weiter eine harte Politik den Fürsten gegenüber, auf die Friedrich reagierte, indem er mehrmals Erlasse seines Sohnes für ungültig erklärte. Doch auch der Kaiser selbst schuf sich in dieser Zeit neue Feinde unter den Adligen, vor allem als er 1232 das Reichskloster Lorsch dem Mainzer Erzbistum schenkte und so den Lorscher Vogt Otto II. und mit ihm die Familie der Wittelsbacher gegen sich aufbrachte. Heinrich verbündetet sich schließlich mit den lombardischen Städten und mehreren kaiserfeindlichen deutschen Adligen, unter anderem den Bischöfen von Augsburg, Würzburg, Worms, Speyer und Straßburg sowie mit dem Abt von Fulda. Wie zuvor für den Fall des Ungehorsams vereinbart, bannte Gregor IX. den Kaisersohn und Friedrich zog von Italien zurück nach Deutschland. Der Aufstand brach in sich zusammen, sobald Friedrich im Land war. Fast ohne Kämpfe strömten dem populären Kaiser Unterstützer zu. Über Heinrich saß Friedrich 1235 in Worms zu Gericht. Seine Verbündeten wurden begnadigt, der Kaisersohn selbst aber abgesetzt und in Sizilien eingekerkert. Im August des gleichen Jahres verkündete Friedrich auf dem Reichstag von Mainz einen Landfrieden. Der Reichstag sollte dazu dienen, die Zerrüttung durch den Aufstand Heinrichs (VII.) zu beheben. Zentraler Punkt aller Beschlüsse war die Betonung der königlichen Hoheit über alle Regalien, um der fürstlichen Aneignung dieser Rechte einen Riegel vorzuschieben. Außerdem betonte Friedrich seine Position als oberster Gerichtsherr und richtete das Amt eines Reichshofrichters ein. Vorbild für die Reorganisation im Reich waren Friedrichs Neuerungen in Sizilien. Allerdings konnte er seine Vorstellungen gegen die machtbewussten deutschen Fürsten nur zum Teil durchsetzen. Zumindest beeideten sie ihre Teilnahme an einem geplanten Italienzug. Die im folgenden Jahr entworfene zentrale Finanzverwaltung wurde nie real umgesetzt. Neben dem Landfrieden und seinen Regelungen für die Reichsstruktur war die Aussöhnung mit den Welfen die wichtigste Konsequenz des Reichstags. Friedrich nahm Otto von Lüneburg in den Reichsfürstenstand auf und rief damit das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg ins Leben.
Friedrich II. ließ schließlich seinen Sohn, Konrad IV., 1237 in Wien zum neuen römisch-deutschen König und zum zukünftigen Kaiser wählen, nachdem ein erster Versuch dazu auf dem Mainzer Hoftag gescheitert war.
Während Friedrich in Deutschland mit dem Einvernehmen des Papstes gegen Heinrich (VII.) vorging, gerieten beider Interessen in den sizilianischen Angelegenheiten wieder in Konflikt. Gregor IX. plante, eine Gesetzessammlung für Sizilien erstellen zu lassen. Dem wollte Friedrich zuvorkommen, um die eigene Macht über Sizilien zu stützen und sich als Gesetzesgeber zu profilieren. Deshalb ließ er hastig ein Gesetzeswerk erstellen, das 1231 als die Konstitutionen von Melfi verkündet wurde, wegen der kurzen Vorbereitungszeit aber in den beiden Folgejahren jeweils einmal ergänzt wurde. Als Gesetzesgeber stellte Friedrich sich in die Tradition antiker römischer Herrscher, ebenso durch die Prägung von Augustalen.
Der Anspruch Friedrichs auf die Lombardei und Mailand läutete die letzte heiße Phase im Konflikt zwischen dem Kaiser und der Kurie ein, die stark eschatologische Züge trug. 1236 erklärte Friedrich II. den Reichskrieg gegen die Kommunen. Die Lombarden wollten ihren Bund nicht wie vom Kaiser gefordert auflösen. Bis in den Herbst 1237 erreichte keine der beiden Kriegsparteien eine militärische Entscheidung. Am 27. November kam es dann zu einer großen Feldschlacht bei Cortenuova, die der Kaiser für sich entschied. Von Mailand, der wichtigsten Stadt im Lombardenbund, verlangte Friedrich die bedingungslose Unterwerfung, was verweigert wurde. Obwohl sein Heer nach dem Schlachtensieg durch zahlreiche hinzuströmende Söldner verstärkt worden war, konnte Friedrich Mailand und die übrigen Städte nicht abschließend bezwingen.
In dieser Phase verschärfte sich der Konflikt mit dem Papst weiter: Enzio, der älteste uneheliche Sohn Friedrichs, heiratete im Oktober 1238 die Erbin des größten Teils Sardiniens und nahm den Königstitel über die Insel an. Der Heilige Stuhl, der die Lehnshoheit über Sardinien beanspruchte, erkannte Enzio in dieser Funktion nicht an. Weit schwerer wog aber der Interessenkonflikt in der Byzanz-Politik. Zur Unterstützung des lateinischen Kaisers Balduin II. in seinem Kampf gegen die Griechen warb der Papst ab 1237 für einen Kreuzzug. Friedrich verhandelte gleichzeitig mit dem byzantinischen Kaiser Johannes III., dem Gegner Balduins. Nachdem Friedrich für seine Feldzüge in Italien byzantinische Söldner gestellt bekommen hatte, sperrte er im Gegenzug mehrere Häfen und ließ eine Kreuzzugs-Vorhut gefangen setzen, was den Aufbruch des Heeres deutlich verzögerte. Der Papst ging dagegen vor. Er unterstützte eine Propaganda-Kampagne, die Friedrich als den Antichristen darstellte, vermittelte ein Bündnis zwischen Genua und Venedig, wodurch eine Flotte entstand, die Sizilien hätte bedrohen können, und besiegte die kaisertreue ghibellinische Adelspartei in Rom.
In dieser angespannten Situation starben Anfang 1239 kurz hintereinender Hermann von Salza und Kardinal Thomas von Capua, die bis dahin als Vermittler zwischen Kaiser und Papst gedient hatten. Weiter verschärft wurde die Auseinandersetzung durch einen Brief Friedrichs vom 10. März 1239 an das Kardinalskollegium, in dem er Gregor IX. offen des Bündnisses mit den aufständigen Lombarden beschuldigte. Der Papst veröffentlichte darauf eine erneute Bannbulle. Diese wurde, wohl um ein gegenteiliges Urteil der Kardinäle zu verhindern, schon kurz nach dem Eintreffen des Briefes des Kaisers bereits am Palmsonntag, dem 20. März 1239, und nicht wie üblich erst am Gründonnerstag veröffentlicht. Das Anathema listet unter vielen Vorwürfen auch den besonders schweren der Ketzerei auf, aber auch die angebliche Zugrunderichtung des päpstlich beanspruchten Siziliens durch Friedrich.
Der Endkampf zwischen Kaiser und Papst
Friedrich reagierte auf den Bann, indem er jegliche Rücksicht auf den päpstlichen Anspruch auf Sizilien fallen ließ, eine große Streitmacht aufstellte und die Verwaltung grundlegend umstrukturieren ließ: Die Insel Sizilien erhielt einen Generalkapitän und der festländische Teil einen Hofjustiziar als oberste zivile und militärische Beamte. Friedrich baute ein umfangreiches Spitzelsystem auf, ließ die Grenzen sperren und die dem Papst ergebenen Bettelorden ausweisen. Den einheimischen Geistlichen wurde untersagt, dem Interdikt Folge zu leisten, darüber hinaus besetzte Friedrich die Bischofsstühle komplett in eigener Entscheidung. Nach dem sizilianischen Vorbild organisierte der Kaiser auch Reichsitalien um. Es wurde in zehn Generalvikariate aufgeteilt und Enzio als Stellvertreter eingesetzt. Die Verwaltung übernahmen größtenteils Beamte aus Süditalien.
Die kaiserliche Kanzlei entwickelte in dieser Situation eine außergewöhnliche Aktivität. Nicht nur an die Kardinäle, sondern auch an die Bürger Roms und vor allem die Fürsten der Christenheit gingen pathetische Aufrufe in großer Zahl hinaus. Friedrich betonte dabei immer wieder deutlich, dass er der eigentlich Friedliebende sei.
Nach einer auf verschiedene Stellen des Alten Testaments Bezug nehmenden Einleitung und einer sehr ausführlichen und tatsachenbezogenen Darstellung der Dinge aus Friedrichs II. Sicht heißt es in einem Brief an die Hohen des Reiches vom 20. April 1239:
:Du also, geliebter Fürst, und mit Dir alle Fürsten des Erdkreises, beklage nicht nur Uns, sondern die Kirche, die die Gemeinschaft aller Gläubigen ist! Ihr schlaffes Haupt, ihr Fürst, steht wie ein brüllender Löwe da, ihr Prophet ist rasend (Off. 19,20), ein ungetreuer Mann, ein Priester, der sein Heiligtum besudelt, der ohne Gerechtigkeit gegen das Gesetz handelt
Hierauf antwortete der Papst mit einem Rundschreiben an alle Könige, Fürsten und Bischöfe der Christenheit. Dieser Brief vom 21. Mai 1239 bedient sich farbiger Bilder der Apokalypse des Johannes und bezeichnet Friedrich als den wahrhaftigen Antichristen:
:Es steigt aus dem Meere die Bestie voller Namen der Lästerung, die mit den Tatzen des Bären und dem Rachen des Löwen wütet und mit den übrigen Gliedern wie ein Leopard ihren Mund zu Lästerungen des göttlichen Namens öffnet, die nicht aufhört, auf Gottes Zelt und die Heiligen, die in den Himmeln wohnen, die gleichen Speere zu schleudern..
Erklären kann man den Einfluss solcher Briefe nur durch die damaligen chiliastischen Vorstellungen. Joachim von Floris (Joachim von Fiore), sagte für die Jahre vor 1260 Vorläufer des Antichristen und schließlich diesen selbst voraus. Von der einen Seite wurde Friedrich als der Messiaskaiser, der Papst hingegen als die große Hure Babylon dargestellt. Die andere Seite meinte, den Kampf zwischen Antichrist und Engelpapst mitzuerleben.
Nach der Niederlage des Lombardenbundes 1237 bei Cortenuova hatte sich die Lage in Oberitalien keineswegs entspannt. Die neue Verwaltungsstruktur mit den Beamten aus dem sizilianischen Reichsteil sahen die Lombarden als Tyrannei des Kaisers und als Verletzung der städtischen Autonomie an, während Friedrich in Mittelitalien auf eine positivere Stimmung stieß. 1238 scheiterte Friedrich vor Brescia, im September 1239 vor den Mauern Mailands. Er versuchte daraufhin, die mittelitalienischen Städte, besonders im Herzogtum Spoleto und den Marken Ancona, für sich zu gewinnen. Seit dem Sommer 1239 marschierte in Friedrichs II. Auftrag sein unehelicher Sohn Enzio in die beiden Provinzen ein. Die Eroberung Jesis, des Geburtsortes des Kaisers in den Marken, war nicht nur von symbolischer Bedeutung, sondern auch deswegen, weil es im strategisch wichtigen Raum an der nördlichen Grenze des Königreichs Sizilien lag. Bald darauf erschien Friedrich II. selbst, aber nicht als Eroberer, sondern als Befreier und ließ sich als Heiland darstellen. Am Weihnachtsfest 1239 predigte er in der Kathedrale von Pisa. Es folgte die Eroberung Viteas 1240 und ein gescheiterter Versuch, Rom einzunehmen.
1241 vereitelte Friedrich durch die Gefangennahme mehrerer Bischöfe ein von Papst Gregor IX. für Ostern nach Rom einberufenes Konzil. Dadurch verhinderte er, dass sich eine Versammlung von Kirchenfürsten gegen ihn aussprach, und nicht nur wie bisher lediglich der Papst. Der Tod Gregors Ende August 1241 unterbrach zunächst den Konflikt, da Friedrich die Wahl eines neuen Papstes abwartete, die sich allerdings bis Juni 1243 hinzog. Der aus einer ghibellinische Familie stammende neue Papst, Innozenz IV., galt als kaiserfreundlich, wurde aber, als er im Amt war, zu einem entschiedenen Verfechter des päpstlichen Machtanspruchs. Friedensverhandlungen wurden auf Drängen deutscher Fürsten und Ludwigs IX. von Frankreich aufgenommen und führten auch im März 1244 zu einem Vorvertrag. Darin verpflichtet Friedrich sich zum Rückzug aus dem Kirchenstaat, während der Papst den Bann aufheben sollte. Der wirkliche Friedensschluss scheiterte jedoch am Streit um die Lehnshoheit über Sizilien und die Lombardei sowie an der Frage, ob die lombardischen Städte in den Frieden mit einbezogen werden sollten. Innozenz IV. erneuerte daraufhin zu Ostern 1245 den Bann. Dennoch ergab sich noch einmal eine kurzfristige Annäherung: Als die Nachricht von der Eroberung Jerusalems durch die Mongolen in Europa eintraf, bot Friedrich dem Papst an, sofort zum Kreuzzug aufzubrechen, mindestens drei Jahre auf dieser Mission zu verbringen, den Kirchenstaat zu räumen und dem Papst die Regelung der Lage in der Lombardei zu überlassen. Ob diese Angebote ernst gemeint waren, lässt sich heute nicht mehr sagen. Innozenz IV. verfügte am 6. Mai 1245 die Absolution Friedrichs, wiederrief sie jedoch sofort wieder, als ihn Berichte von Übergriffen kaiserlicher Truppen auf den Kirchenstaat erreichten. Darauf floh der Papst von Genua nach Lyon, wohin er ein Konzil einberief und am 24. Juni 1245 den Kaiser und Enzio für abgesetzt erklärte. Als Gründe gab er Friedrichs Untreue als Lehnsmann, Friedensbruch, Gotteslästerung und Häresie an. Friedrich erkannte seinerseits die Absetzung nicht an.
In Deutschland versuchte der Kaiser unterdessen das seit 1232 gespannte Verhältnis zu den Wittelsbachern zu verbessern. Dabei verletzte er aber territoriale Interessen des Mainzer Erzbischofs Siegfried III. Der bis dahin kaisertreue Erzbischof wechselte auf die päpstliche Seite. Zusammen mit dem Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden wurde Siegfried so der wichtigste Vertreter päpstlicher Interessen in Deutschland.
Die letzten Jahre – Rückschläge und Erfolge
Nach der Absetzung des Kaisers wurde in Deutschland 1246 Heinrich Raspe auf Betreiben Siegfrieds von Mainz zum Gegenkönig gewählt. Siegfried selbst hoffte dadurch die an Heinrich Raspe vergebene Grafschaft Hessen wieder zurück zu bekommen. Nachdem Heinrich Raspe schon im folgenden Jahr gestorben war, setzte Herzog Heinrich II. von Brabant 1247 die Königserhebung seines Neffens Wilhelm von Holland durch. Dadurch wechselten die Fürsten am Unterrhein einheitlich in das stauferfeindliche Lager. Andererseits verheiratete Otto II. von Bayern seine Tochter mit Konrad IV. und wurde so der mächtigste Verbündete der Staufer.
In Italien ging Friedrich II. gegen die aufständischen Städte militärisch vor, betrieb aber gleichzeitig Verhandlungen mit dem Papst. Als er sich 1247 bereits auf dem Weg zu einem Treffen befand, fiel die strategisch wichtige Stadt Parma von ihm ab. Die Belagerung Parmas endete 1248 mit einer Niederlage für den Kaiser. Kurz darauf verbuchte er jedoch wieder militärische Erfolge. Eines wurde immer deutlicher: Militärisch war der Kaiser, anders als sein Großvater Barbarossa, nicht zu schlagen, zumal er noch immer auf die Einkünfte seines zentralisierten Königreiches Sizilien zählen konnte und es in den Kommunen zur Spaltung in kaisertreue (Ghibellinen) und kaiserfeindliche (Guelfen) Fraktionen kam. In dieser Lage versuchten seine Gegener 1246 ein Attentat, das aber scheiterte. Mehrere Vertraute des Kaisers, darunter auch Petrus von Vinea, wurden daraufhin hingerichtet. Im Mai 1249 wurde Enzio von den Bolognesern gefangengenommen.
Enzio
In dieser Phase schien alles auf eine Niederlage Friedrichs hinzudeuten, doch Anfang 1250 wendete sich das Blatt: In Deutschland hielt Konrad den Feldzug des Gegenkönigs Wilhelm auf, mehrere oberitalienische Städte wechselten auf die kaiserliche Seite. Der Papst geriet in eine bedrängte Lage und bot auf Anraten Ludwigs IX. Verhandlungen an. Friedrich zog auf die Residenz Innozenz' IV. in Lyon zu, starb aber, in eine Zisterzienserkutte gekleidet, am 13. Dezember 1250 auf Castel Fiorentino (Gargano/Apulien). Noch auf dem Totenbett ließ er sich mit Bianca, der Tochter des Grafen Bonifacio Lancia, trauen, um den gemeinsamen Sohn Manfred zu legitimieren. Friedrichs Sarkophag aus rotem Porphyr steht im Dom von Palermo. Dort ruht er neben seinen Eltern (Heinrich VI. und Konstanze) sowie seinem Großvater, dem Normannenkönig Roger II., König von Sizilien.
In Sizilien und Süditalien konnte Friedrich II. zwar bis zu seinem Tode 1250 unangefochten seine Position verteidigen, in Deutschland gelang dies seinem Sohn Konrad gegen die genannten Gegenkönige jedoch immer weniger, obwohl noch bis zu Friedrichs Tod Süddeutschland von den Staufern gehalten wurde. Mit dem Tod Konrads vier Jahre später in Süditalien war die Zeit der Staufer in Deutschland endgültig vorbei. In Sizilien hingegen hielten sich seine Enkel noch bis 1268.
Mit dem Tod Kaiser Friedrichs II. begann das so genannte Interregnum, in dem das Königtum noch mehr an Macht einbüßte.
Die Rolle des Rechts in der Regierungszeit Friedrichs II.
Das Rechtssystem erhielt durch Friedrich II. entscheidende reformerische Impulse, die in die neuzeitliche Zukunft verwiesen, aber ganz der Idee des mittelalterlichen Universalherrschers verpflichtet waren: Die Assisen von Capua von 1220, die aufbauend auf die unter seinem Großvater Roger II. begonnene Rechtsreform (Assisen von Ariano 1146), und die Constitutionen von Melfi aus dem Jahr 1231 trugen entscheidend zur normativen Positivierung von Recht und Staatsordnung bei und wirkten im europäischen Vergleich beispielgebend. In Sizilien hatten ihre Vorschriften mit zeitbedingten Modifikationen bis 1819 Geltung. Ihre volle Wirkung entfaltete diese Neuerungen jedoch nur auf sizilianischem Territorium: Nur dort stand dem Kaiser nach der Schaffung eines eigenen Beamtenstandes die Möglichkeit offen, seine Reformen ohne Rücksichtnahme auf die Interessen einer alteingesessenen Aristokratie umzusetzen.
Insgesamt spielte das römische Recht in der Politik Friedrichs II. eine überragende Rolle: Friedrich fügte neue Gesetze in das spätantike Corpus iuris civilis ein und machte so deutlich, dass sich seine Vorstellungen vom Kaisertum ganz den alten Idealen verpflichtet sahen.
1241 legte das „Edikt von Salerno“ (auch „Constitutiones“ genannt), erstmals die gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker fest. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.
Friedrich II. erließ darüber hinaus strenge Gesetze zur Erhaltung der Natur und zum Schutz von Frauen und Minderheiten.
Kaiseridee
Obwohl die Fortsetzung der Herrschaft über das gesamte Reich seines Vaters unwahrscheinlich erschien, wurde bereits der junge Friedrich nicht nur als zukünftiger König Siziliens, sondern in der Kontinuität seines kaiserlichen Vaters und Großvaters erzogen.
Nicht zuletzt wegen seiner Jugend in Sizilien nahmen die Stadt Rom und die Anerkennung durch ihre Bevölkerung in seinem Verständnis des Kaisertums einen hohen Stellenwert ein. Darüber hinaus war dafür die Taktik des Ausspielens der Stadtrömer und des Papstes gegeneinander der Grund. Allerdings spielte auch der Papst eine wichtige Rolle für die kaiserliche Legitimation Friedrichs II. Schließlich hatte Innozenz III. ihn zumindest inoffiziell als Kaiser anerkannt, bevor er von den Reichfürsten gewählt worden war. Damit war die Bedeutung des Wahlakts deutlich zurückgegangen, allerdings wohl auch, weil die Reichsfürsten ebenso wie Friedrich selbst davon ausgingen, dass die Krone mangels ernstzunehmender Konkurrenten von nun an im Haus der Staufer bleiben würde. Insgesamt war die Hochachtung des Kaisertums im deutschen Reichsteil durch die Thronstreitigkeiten nach dem Tod Heinrichs VI. gesunken. Die häufige Abwesenheit Friedrichs II. und die krisenhafte Regentschaft Heinrichs (VII.) trugen nicht dazu bei, das Ansehen des Kaisertitels zu steigern.
Analog zur Entwicklung in Territorien außerhalb des Reichs und in einzelnen Fürstentümern nahmen auch unter Friedrich II. die Rechtsprechung und überhaupt das Vorhandensein eines kodifizierten Rechtskanons eine wichtigere Stellung ein. Dies galt auch für seine Rechte als Herrscher. So wurde das Regalienrecht zum wichtigsten Machtinstrument des Kaisers. Mit dieser Rechtsgrundlage gründete Friedrich Städte oder verlegte Handelswege, um angrenzende fürstliche Territorien zu entvölkern oder Fürsten Zolleinnahmen zu entziehen. Zudem vermehrte er die staufische Hausmacht, um diese ebenfalls für seine Ziele einzusetzen. 1231 versuchten die Fürsten, dieses kaiserliche Vorgehen mit dem Statutum in favorem principum einzudämmen.
Um Einfluss auf kirchliche Territorien zu erlangen, berief Friedrich sich auf seine Stellung als Vogt für die gesamte Kirche. Das Städtegründungsrecht auf kirchlichem Land wurde 1220 durch die Confoederatio cum principibus ecclesiaticis festgeschrieben, wobei den kirchlichen Herren der Besitz verschiedener Regalien zugesichert wurde.
Einen Höhepunkt erreichte die Regalienpolitik Friedrichs 1235 mit dem Mainzer Landfriedensgesetz, in dem im Prinzip alle fürstlichen Rechte als lediglich vom Kaiser ausgegebene Regalien dargestelle wurden.
Gegenüber dem Papst bestand Friedrich auf Gleichberechtigung (Sonne-Mond-Gleichnis). Seine „Kaiseridee“ war zudem universal ausgelegt und stand ganz in der staufischen Tradition, wobei auch das spätantike Kaiserbild eine wichtige Rolle spielte. So ließ Friedrich Gold-Augustalen nach antikem Vorbild prägen. Auf diesen war er mit Tunika und Lorbeerkranz, ganz den römischen Kaisern nachgebildet, dargestellt. Des weiteren setzte er biblische Elemente ein: Seit seinem Kreuzzug umgab er sich mit dem Hauch eines messianischen Kaisertums, wobei auch die Äußerungen des Nikolaus von Bari eine Rolle spielten; demnach sei das Haus Staufen das Endkaisergeschlecht.
Insgsamt flossen in Friedrichs Kaiseridee, die äußerst vielgestaltig war und teils äußerst
Confoederatio cum principibus ecclesiasticisDie Confoederatio cum princibus ecclesiasticis (Bündnis mit den Fürsten der Kirche) vom 26. April 1220 gilt als eine der wichtigsten Rechtsquellen des Heiligen Römischen Reiches auf deutschem Gebiet.
Entstehung
Friedrich II. erließ dieses Gesetz 1220 als Zugeständnis gegenüber den deutschen Bischöfen für die Mitwirkung der Bischöfe bei der Wahl von Friedrichs Sohn Heinrich (VII.) zum König.
Inhalt
In diesem Gesetz trat Friedrich II. wichtige Regalien, d.h. Königsrechte, an die geistlichen Fürsten ab. Unter anderem erhielten die Bischöfe im deutschen Teil des Heiligen Römischen Reiches das Recht, Münzen zu prägen und Zölle zu erheben. Ferner das Recht in ihren Herrschaften Gerichte einzurichten und für die gefällten Urteile Hilfe bei der Vollstreckung durch den König oder Kaiser zu erhalten. Die Beachtung der Urteile seitens Kaiser und König wird den geistlichen Landesherrn zugesichert. Mit dem Schuldspruch durch die geistlichen Gerichte, war automatisch auch die Verurteilung und Bestrafung durch königliche oder kaiserliche Gerichte verbunden. So folgte dem Ausspruch des Kirchenbanns durch ein geistliches Gericht, stets die Verhängung der Reichsacht durch den König oder Kaiser.
Folgen
Der Erlass dieses Gesetzes stärkte die Macht und die Machtausübung der geistlichen Territorialfürsten gegenüber dem Reich und den Städten außerordentlich. Die Landesherrschaft durch (zunächst geistliche) Fürsten wurde auf Kosten der königlichen Zentralmacht gefestigt. Mit dem Statutum in favorem principum wurde im Mai 1232 auch den weltlichen Fürsten die obigen Rechte überlassen.
Literatur
- Reinhold Zippelius: Kleine deutsche Verfassungsgeschichte, München 1994.
Weblinks
- [http://welt-jahrtausend.de/QConfoederatio.html Deutsche Übersetzung der Confoederationis]
- [http://www.phil.uni-erlangen.de/~p1ges/quellen/const_2_73.html Das lateinische Original]
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Heiliges Römisches Reich
Heiliges Römisches Reich, später Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation war die offizielle Bezeichnung für das Reich, das sich 962 mit der Regentschaft von Otto I. aus dem karolingischen Ostfrankenreich herausbildete und bis 1806 bestand. In der historischen Forschung wird das Heilige Römische Reich seit einigen Jahren auch als Altes Reich bezeichnet.
Die Formel Imperium Romanum (Römisches Reich) gehörte bereits zum Kaisertitel Karls des Großen. Erst in der Zeit Kaiser Friedrichs I. tauchte 1157 der Zusatz Sacrum (Heilig) in der Kaisertitulatur auf.
In deutschsprachigen Urkunden trat die Wendung Sacrum Imperium Romanum (Heiliges Römisches Reich) seit Kaiser Karl IV. auf (der lateinische Name ist erstmals 1254 belegt). Ab 1438 findet sich erstmals der Zusatz Nationis Germanicae. 1486 wurde diese Titulatur erstmals in einem Gesetz verwendet. Seit 1512 war die offizielle Titulatur des Reiches Sacrum Romanum Imperium Nationis Germanicae (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation).
Mit der Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II. am 6. August 1806 auf Druck von Napoleon Bonaparte erlosch das alte Reich. Das Reich war allerdings bereits durch die Eroberungen Napoleons und die daraus resultierende Gründung des Rheinbundes so gut wie handlungsunfähig.
Charakter des Reiches
Das Heilige Römische Reich war aus dem ostfränkischen Reich entstanden und war ein vor- und übernationales Gebilde, ein Lehensreich und Personenverbandsstaat, der sich aber dennoch niemals zu einem Nationalstaat wie etwa Frankreich oder Großbritannien entwickelte und aus ideengeschichtlichen Gründen auch nie als solcher verstanden werden wollte.
Das Reich überwölbte als „Dachverband“ viele Territorien und gab dem Zusammenleben der verschiedenen Landesherrn reichsrechtlich vorgegebene Rahmenbedingungen. Diese quasi-selbständigen Fürsten- und Herzogtümer erkannten den Kaiser als zumindest ideelles Reichsoberhaupt an und waren auf der einen Seite den Reichsgesetzen, der Reichsgerichtsbarkeit und den Beschlüssen des Reichstages unterworfen, waren aber auf der anderen Seite durch Königswahl, Wahlkapitulation, Reichstage und andere ständische Vertretungen an der Reichspolitik beteiligt und konnten diese für sich beeinflussen.
Der Name des Reiches
Der Name drückt den Anspruch aus, einerseits der Nachfolger des antiken Römischen Reiches und damit gleichsam der Herrscher der Welt zu sein, und andererseits wurde dieser Anspruch ins Heilige erhöht, aus dem die irdische Herrschaft abgeleitet und legitimiert wurde.
Mit der Krönung des Frankenkönigs Karl des Großen zum Kaiser durch Papst Leo III. im Jahr 800 erhob dieser den Anspruch auf die Nachfolge des antiken römischen Imperiums, der so genannten Translatio Imperii, obwohl geschichtlich und dem Selbstverständnis nach das christlich-orthodoxe byzantinische Reich aus dem alten römischen Reich entstanden war; nach Ansicht der Byzantiner war das neue westliche „Römische Reich“ ein selbsternanntes und illegitimes.
byzantinische Reich]
Interessanterweise trug das Reich zum Zeitpunkt seiner Entstehung Mitte des 10. Jahrhunderts noch nicht das Prädikat heilig. Der erste Kaiser Otto I. und seine Nachfolger sahen sich selbst und wurden als Stellvertreter Gottes auf Erden und damit als erster Beschützer der Kirche angesehen. Es bestand also keine Notwendigkeit, die Heiligkeit des Reiches besonders hervorzuheben.
Erst nachdem die sakrale Sphäre des Kaisertums durch den Investiturstreit von 1075 bis 1122 weitgehend aufgehoben worden war, versuchten die Kaiser diesen Anspruch nunmehr verbal für sich zu reklamieren. So entstand im 12. Jahrhundert in der Kanzlei Friedrichs I., genannt Barbarossa, der Begriff des sacrum imperium.
Im so genannten Interregnum von 1250 bis 1273, als es keinem der drei gewählten Könige gelang, sich gegen die anderen durchzusetzen, verband sich der Anspruch, der Nachfolger des Römischen Reiches zu sein, mit dem Prädikat heilig zur Bezeichnung Sacrum Romanum Imperium (deutsch: Heiliges Römisches Reich). Also wurde ausgerechnet während der kaiserlosen Zeit dieser Machtanspruch um so tönender angemeldet – wenn sich freilich auch in der nachfolgenden Zeit daran wenig änderte.
Der Zusatz Nationis Germanicae („Germanischer Nation“, aber übersetzt als „Deutscher (Teutonicae) Nation”) erschien erst im Spätmittelalter um 1450, wohl auch weil sich die Machtbereich der Kaiser im wesentlichen auf das Gebiet der heutigen deutschsprachigen Länder bezog. Erstmals offiziell verwendet wurde dieser Zusatz im Jahre 1512 in der Präambel des Abschieds des Reichstages in Köln. Kaiser Maximilian I. hatte die Reichstände u. a. zwecks Erhaltung [...] des Heiligen Römischen Reiches Teutscher Nation geladen.
Bis 1806 war Heiliges Römisches Reich deutscher Nation die offizielle Bezeichnung des Reiches (oft abgekürzt als SRI für Sacrum Romanum Imperium auf lateinisch oder HRR auf deutsch).
Geschichte
Entstehung des Reiches
1806
Das Fränkische Reich hatte nach dem Tode Karls des Großen im Jahre 814 mehrfach Teilungen und Wiedervereinigungen der Reichsteile unter seinen Kindern und Enkeln durchlaufen. Solche Teilungen unter den Söhnen eines Herrschers waren nach fränkischem Recht normal und bedeuteten nicht, dass die Einheit des Reiches aufhörte zu existieren, da eine gemeinsame Politik der Reichsteile und eine künftige Wiedervereinigung damit nicht ausgeschlossen war. Starb einer der Erben kinderlos, so fiel dessen Reichsteil einem seiner Brüder zu.
Solch eine Teilung wurde auch im Vertrag von Verdun 843 unter den Enkeln Karls beschlossen. Das Reich wurde zwischen Karl dem Kahlen, der den westlichen romanisierten Teil bis etwa zur Maas erhielt, Ludwig dem Deutschen, er erhielt den östlichen eher germanisch geprägten Reichsteil und Lothar I. der neben der Kaiserwürde einen mittleren Streifen von der Nordsee bis zum Mittelmeer, erhielt.
Auch wenn hier die zukünftige Landkarte Europas erkennbar wird – wenn dies auch niemals beabsichtigt war –, kam es im Laufe der nächsten fünzig Jahre zu verschiedenen weiteren, meist kriegerischen, Wiedervereinigungen und Teilungen zwischen den Teilreichen, die jeweils noch von den Nachfolgern Karls regiert wurden. Erst als Karl der Dicke 887 wegen seines Versagen beim Abwehrkampf gegen die plünderenden und raubenden Normannen abgesetzt wurde, wurde kein neues Oberhaupt aller Reichsteile mehr bestimmt, sondern die verbliebenden Teilreiche wählten sich eigene Könige, die teilweise nicht mehr der Dynastie der Karolinger angehörten. Dies war ein deutliches Zeichen für das Auseinanderdriften der Reichsteile und des auf dem Tiefpunkt angekommenen Ansehens der Karolingerdynastie, da diese das Reich in Folge der Thronstreitigkeiten in Bürgerkriege stürzten und nicht in der Lage waren, das Gesamtreich gegen die Einfälle der Normannen im Norden und der Sarazenen im Süden zu schützen. Infolge der fehlenden dynastischen Klammer zerfiel das Reich in zahlreiche kleine Grafschaften, Herzogtümer und andere regionale Herrschaften, die meist nur noch formal die regionalen Könige als Oberhoheit anerkannten.
Besonders deutlich wurde dieser Zerfall im mittleren Reichsteil sichtbar, wo sich die Stammesherzogtümer herausbildeten. Das heißt, die Herzöge wurden nicht mehr vom König ernannt, sondern von den regionalen Adligen gewählt. Im östlichen Reich konnte diese Entwicklung nach dem Tode des letzten Karolingers auf dem ostfränkischen Thron Ludwig IV., das Kind durch die gemeinsame Wahl Konrads I. aufgehalten werden. Konrad gehörte zwar nicht der Dynastie der Karolinger an, war aber ein Franke aus dem Geschlecht der Konradiner. Trotz der Abkehr der Lothringer vom ostfränkischen Reich, die sich den Westfranken anschlossen, zeigte die Wahl Konrads endgültig, wie stark sich Ostfranken vom Gesamtreich abgewendet hatte. Im Jahre 918 wurde diese Entwicklung noch deutlicher, als mit dem Sachsenherzog Heinrich I. erstmals ein Nicht-Franke zum ostfränkischen König gewählt wurde. Seit diesem Zeitpunkt wurde dieses Reich nicht mehr durch eine einzige Dynastie getragen, sondern die regionalen Großen, Adligen und Herzöge entschieden über den Herrscher des ostfränkischen Reiches.
Im Jahre 921 wurde Heinrich I. im Vertrag von Bonn vom westfränkischen Herrscher als gleichberechtigt anerkannt und durfte den Titel rex francorum orientalum, König der östlichen Franken, führen. Die Entwicklung des Reiches als eines auf Dauer eigenständigen und überlebensfähigen Staatswesens war damit im wesentlichen abgeschlossen.
Trotz der Ablösung vom Gesamtreich und der Vereinigung der germanischen Völkerschaften, die im Gegensatz zu Westfranken nicht romanisertes Latein, sondern theodiscus oder diutisk (von diot volksmäßig, volkssprachig) sprachen, war dieses Reich kein früher deutscher Nationalsstaat. Genauso wenig war es bereits das spätere Heilige Römische Reich. Auf der einen Seite fehlte das alle vereinende deutsche Nationalbewusstsein, von dem erst seit der frühen Neuzeit die Rede sein kann, und auf der anderen Seite fehlte dem Reich noch der imperiale und sakrale Charakter.
frühen Neuzeit
Das steigende Selbstbewusstsein des neuen ostfränkischen Königsgeschlechtes zeigte sich bereits in der Thronbesteigung Ottos I., dem Sohn Heinrichs, der auf dem Thron Karls des Großen, oder was man dafür hielt, in Aachen gekrönt wurde. Außerdem zeigt sich der zunehmend sakrale Charakter seiner Herrschaft dadurch, dass er sich salben ließ und der Kirche seinen Schutz gelobte. Nach einigen Kämpfen gegen Verwandte und lothringische Herzöge, gelang ihm mit dem Sieg über die Ungarn 955 auf dem Lechfeld bei Augsburg die Bestätigung und Festigung seiner Herrschaft. Noch auf dem Schlachtfeld soll das Heer ihn als Imperator gegrüßt haben.
Dieser Sieg über die Ungarn veranlasste Papst Johannes XII., Otto nach Rom zu rufen und ihm die Kaiserkrone anzubieten, damit dieser als Beschützer der Kirche auftrete. Johannes stand nämlich unter der Bedrohung der italienischen Könige. Der Hilferuf des Papstes bekundete einerseits, dass die ehemaligen Barbaren sich zu den Trägern der römischen Kultur gewandelt hatten und dass das östliche regnum als legitimer Nachfolger des Kaisertums Karls des Großen angesehen wurde. Otto folgte dem Ruf, auch wenn es wohl Irritation unter einigen Beratern des Königs gab, und zog nach Rom. Er wollte der Beschützer der Kirche sein.
Als „Gründungsdatum“ des Heiligen Römischen Reiches wird von Historikern meist das Datum der Kaiserkrönung Ottos I., der 2. Februar 962, angegeben, auch wenn Otto kein neues Reich gründen wollte oder gegründet hat und das Reich auch erst einige Jahrhunderte später diesen Namen trug. Aber spätestens hier ist der Prozeß der Herauslösung des ostfränkischen Reiches als eigenständiges Reich aus dem fränkischen Gesamtreich abgeschlossen und das Reich hatte seine weltliche und sakrale Legitimation als neues Imperium Romanum durch die Kaiserkrönung erhalten.
Mittelalter
Siehe auch: Deutschland im Mittelalter
Deutschland im Mittelalter
Im hohen Mittelalter ergab sich eine Umstrukturierung in der Struktur des Reiches. Schon im Ostfränkischen Reich hatten sich aus den ursprünglich nur als Verwaltungseinheiten gedachten Grafschaften größere Einheiten zusammengeschlossen, die weitgehend den alten Stämmen entsprachen. Diese territorialen Einheiten wurden nun Herzogtümer genannt. Die Herzogtümer waren relativ abgeschlossene Einheiten. Während in unteren „Verwaltungsebenen“ einzelne Rechte und persönliche Bindungen die Machtverhältnisse ausmachten, existierten die Herzogtümer in einer territorialstaatsähnlichen Form. Im Kampf der Herzogtümer gegen die Königsmacht wurden einige der alten Stammesherzogtümer zerschlagen, andere verloren durch die Verleihung der Reichsunmittelbarkeit weite Gebiete. Diese Entwicklung konzentriert sich vor allem im 12. Jahrhundert in der Zeit Friedrichs I. Barbarossa; Mit dem frühen Tod Heinrich VI. scheiterte der letzte Versuch im Reich eine starke Zentralgewalt zu schaffen, sodass die Fürsten ihren Einfluss weiter ausbauen konnten. In der Regierungszeit Friedrich II. wurden den weltlichen Fürsten im Statutum in favorem principum und den geistlichen in der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis weitgehende Rechte verbrieft. Im Laufe der Jahrhunderte kam es durch Bündelung und Neuverteilung von Einzelrechten wieder zu territorialen Herrschaften, die aber deutlich kleiner als die Herzogtümer waren. Dieser Prozess war etwa um 1500 abgeschlossen.
Im Spätmittelalter fand im Zuge des Untergangs der Staufer und dem drauffolgenden Interregnum ein Verfall der, allerdings traditionell ohnehin nur schwach ausgeprägten, königlichen Zentralgewalt statt. Die französische Expansion im westlichen Grenzgebiet des Imperiums hatte zur Folge, dass die Einflussmöglichkeiten des Königtums im ehemaligen Königreich Burgund auf einen faktischen Nullpunkt sanken; eine ähnliche, aber weniger stark ausgeprägte Tendenz zeichnete sich in Reichsitalien (also im wesentlichen die Lombardei und die Toskana) ab. Erst seit dem Italienzug Heinrichs VII. kam es zu einer zaghaften Wiederbelebung der kaiserlichen Italienpolitik, die aber in wesentlich engeren Grenzen verlief als die Italienpolitik der hochmittelalterlichen römisch-deutschen Könige.
Italienpolitik
So konzentrierten sich die spätmittelalterlichen Könige wesentlich stärker auf den deutschen Reichsteil, wobei sie sich gleichzeitig stärker als zuvor auf ihre jeweilige Hausmacht stützten; Kaiser Karl IV. kann dabei als ein Musterbeispiel angeführt werden. In seine Regierungszeit fiel auch der Ausbruch des so genannten Schwarzen Todes, der zu einer deutlichen Krisenstimmung beitrug und in deren Verlauf es zu einem deutlichen Rückgang der Bevölkerung sowie zu Judenpogromen kam. Karl IV. schuf mit der Goldenen Bulle von 1356 auch eine Art von „Reichsgrundgesetz“, da hier die Rechte der Kurfürsten festgelegt wurden, welche dann maßgeblich die Politik des Reiches mitbestimmten. Sie blieb bis zur Auflösung des Reiches in Kraft.
Frühe Neuzeit
Eine der Möglichkeiten, den Beginn der Neuzeit zu markieren, ist die Einführung des Allgemeinen Landfriedens im Jahre 1495. Bald darauf wurde die Struktur des Reiches verändert. 1500 und 1512 wurde das Reich in Reichskreise eingeteilt.
Im Zuge der Reformation zerbrach die Macht des Kaisers langsam. Es bildeten sich konfessionsgebundene Bündnisse zwischen Reichsständen, die mehrmals gegeneinander Krieg führten. Der zu dieser Zeit herrschende Kaiser Karl V. war nicht in der Lage, diese reichsinternen Kämpfe zu beenden; ebensowenig gelang es ihm, die Reformation aufzuhalten. In der Mitte des Jahrhunderts wurde den Reichsständen das Recht zugestanden, die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen ("cuius regio, eius religio"). Dadurch wurden die Reichsstände konfessional einheitlich. Ausnahmen zu dieser Regel waren nur viele der Reichsstädte und das Hochstift Osnabrück. Mit der konfessionellen Einheitlichkeit eines Territoriums war der Prozess der Territorialstaatsbildung endgültig abgeschlossen. Der Höhepunkt der durch die Reformation eingeleiteten Veränderungen war der Dreißigjährige Krieg. In seinem Verlauf versuchte der Kaiser ein letztes Mal, seine alte Machtstellung zurückzugewinnen und die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Dieser Versuch scheiterte. Es entstand ein Reich, in dem es kaum noch zu Verschiebungen der Grenzen der Territorien kam, und in dem der Kaiser fast nur noch repräsentativen Charakter hatte.
Das Reich beginnt zu zerbröckeln
Koalitionskriege gegen Napoleon und Separatfrieden
Das Reich begann während der Napoleonischen Kriege zu zerbrechen. So hatten bereits der Frieden zwischen Preußen und Frankreich 1795 und der Friede von Lunéville zwischen Österreich und Frankreich von 1801 die Grundfeste des Reiches erschüttert.
Reichsdeputationshauptschluss von 1803
Die Säkularisationen durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 sorgten weiterhin dafür, das prekäre politisch-konfessionelle Gleichgewicht des Reiches zu zerstören, das mit dem Westfälischen Frieden konstituiert worden war. Bereits seit den 1740er aber waren die Teile des Reich auf Grund des Dualismus zwischen Österreich und Brandenburg-Preußen immer mehr auseinandergedriftet. Auf seinem Boden war neben Österreich eine zweite Großmacht entstanden, was letztendlich zum Zerreissen des Reiches führen musste.
Das Ende des Reiches
Zusätzlich zu den inneren und äußeren Erschütterungen hatte sich am 2. Februar 1804 Napoleon zum Kaiser der Franzosen gekrönt. Mit dieser Erhöhung wollte er einerseits seine Macht festigen, andererseits seine Größe noch deutlicher sichtbar machen. Vor allem wollte er das Erbe Karls des Großen antreten und somit seinem erblichen Kaisertum eine in der Tradition des Mittelalters stehende Legitimation verschaffen. Zu diesem Zweck reiste Napoleon im September 1804 nach Aachen und besuchte den Dom und das Grab Karls des Großen.
Napoleons Tun wurde in Wien, der Residenz des Kaisers des Reiches, genau registriert. In den darauffolgenden diplomatischen Gesprächen zwischen Frankreich und Österreich forderte am 7. August 1804 Napoleon in einer geheimen Note die Anerkennung seines Kaisertums, im Gegenzug werde Franz II. als Empereur héréditaire d'Autriche, als Erbkaiser Österreichs anerkannt. Wenige Tage später wurde aus der Forderung faktisch ein Ultimatum. Dies bedeutete entweder Krieg oder Anerkennung des französischen Kaisertums. Franz lenkte ein und nahm als Konsequenz dieses Schrittes zusätzlich zu seinem Titel als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches „für Uns und Unsere Nachfolger [...] den Titel und die Würde eines erblichen Kaisers von Österreich“ an. Dies geschah offensichtlich, um die Ranggleichheit mit Napoleon zu wahren. Hierzu schien der Titel des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches alleine nicht mehr geeignet, auch wenn dies wohl ein Bruch des Reichsrechts war.
Dieser Schritt war auch vom Rechtsbruch abgesehen umstritten und wurde auch als übereilt angesehen, wie ein Brief von Friedrich von Gentz, einem bekannten österreichischen Publizisten, an seinen Freund Fürst von Metternich deutlich macht:
:Bleibt die deutsche Kaiserkrone im österreichischen Hause – und welche Unmaßen von Unpolitik schon jetzt, wo noch keine dringende Gefahr vorhanden, öffentlich zu erkennen zu geben, daß man das Gegenteil befürchtet! – so ist jene Kaiserwürde ganz unnütz
Napoleon ließ sich jedoch nicht mehr aufhalten. Seine Armee, die durch bayerische, württembergische und badische Truppen verstärkt wurde, marschierte auf Wien, und am 2. Dezember 1805 siegten die napoleonischen Truppen in der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz über Russen und Österreicher. Der darauffolgende Frieden von Preßburg, der Franz II. und dem russischen Zaren Alexander I. von Napoleon diktiert wurde, dürfte das Ende des Reiches endgültig besiegelt haben, da Napoleon durchsetzte, dass Bayern, Württemberg und Baden mit voller Souveränität ausgestattet wurden und somit Preußen und Österreich gleichgestellt wurden. Der Einfluss Franz' als Kaiser des Reiches auf diese Gebiete war damit zunichte gemacht, da sich die Länder nun faktisch außerhalb der Reichsverfassung befanden.
Dies unterstreicht eine Äußerung Napoleons gegenüber seinem Außenminister Talleyrand:
:Es wird keinen Reichstag mehr geben; denn Regensburg soll Bayern gehören; es wird auch kein Deutsches Reich mehr geben.
Auslöser für das Ende des Reiches war letztlich jedoch, dass der Kurfürst von Mainz, Karl Theodor von Dalberg, den Großalmosenier des französischen Kaiserreiches, Joseph Kardinal Fesch, zu seinem Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge ernannte. Brisant war dabei, dass Dalberg außerdem Erzkanzler des Reiches und damit Haupt der Reichskanzlei, Aufseher des Reichsgerichtes und Hüter des Reichsarchives war. Der zu seinem Nachfolger ernannte Kardinal war zudem nicht nur Franzose und sprach kein Wort deutsch – er war auch der Onkel Napoleons. Sollte also der Kurfürst sterben oder sonst irgendwie seine Ämter abgeben, so wäre der Onkel des französischen Kaisers Erzkanzler des Reiches geworden. Am 28. Mai 1806 wurde der Reichstag davon in Kenntnis gesetzt.
Der österreichische Außenminister Friedrich Graf von Stadion erkannte die möglichen Folgen: entweder die Auflösung des Reiches oder eine Umgestaltung des Reiches unter französischer Herrschaft. Daraufhin entschloss sich Franz am 18. Juni zu einem Protest, der wirkungslos blieb, zumal sich die Ereignisse überschlugen.
Denn am 12. Juli 1806 gründeten Kurmainz, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Kleve-Berg und weitere Fürstentümer mit Unterzeichnung der Rheinbundakte in Paris den Rheinbund, als dessen Protektor Napoleon fungierte, und erklärten am 1. August den Austritt aus dem Reich.
Bereits im Januar hatte der schwedische König die Teilnahme der vorpommerschen Gesandten an den Reichstagssitzungen suspendiert und erklärte als Reaktion auf die Unterzeichnung der Rheinbundakte am 28. Juni, dass in den zum Reich gehörenden Ländern unter schwedischer Herrschaft die Reichsverfassung aufgehoben und die Landstände und Landräte aufgelöst seien. Er führte stattdessen die schwedische Verfassung in Schwedisch-Pommern ein. Damit beendete er auch in diesem Teil des Reiches das Reichsregime. Das Reich hatte faktisch aufgehört zu existieren, denn von ihm blieb nur noch ein Torso übrig.
Die Entscheidung, ob der Kaiser die Reichskrone niederlegen sollte, wurde durch ein Ultimatum an den österreichischen Gesandten in Paris, General Vincent, praktisch vorweggenommen. Sollte Kaiser Franz bis zum 10. August nicht abdanken, dann würden französische Truppen Österreich angreifen, so wurde diesem am 22. Juli mitgeteilt.
In Wien waren jedoch schon seit mehreren Wochen Johann Aloys Josef Freiherr von Hügel und Graf von Stadion mit der Erstellung von Gutachten über die Bewahrung der Kaiserwürde des Reiches befasst. Ihre nüchterne und rationale Analyse kam zum Schluss, dass Frankreich versuchen werde, die Reichsverfassung aufzulösen und das Reich in einen von Frankreich beeinflussten föderativen Staat umzuwandeln. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Bewahrung der Reichsoberhauptlichen Würde unvermeidlich zu Schwierigkeiten mit Frabnkreich führen würde und deshalb der Verzicht auf die Reichskrone unvermeidlich sei.
Der genaue Zeitpunkt diese Schrittes sollte nach den politischen Umständen bestimmt werden, um möglichst vorteilhaft für Österreich zu sein. Am 17. Juni 1806 wurde dem Kaiser das Gutachten vorgelegt. Den Ausschlag für eine Entscheidung des Kaisers gab wohl jedoch das erwähnte Ultimatum Napoleons. Am 30. Juli entschied sich Franz, auf die Krone zu verzichten; am 1. August erschien der französische Gesandte La Rochefoucauld in der österreichischen Staatskanzlei. Erst nachdem der französische Gesandte nach heftigen Auseinandersetzungen mit Graf von Stadion bestätigte, dass sich Napoleon niemals die Reichskrone aufsetzen werde und die Unabhängigkeit Österreichs respektiere, willigte der österreichische Außenminister in die Abdankung ein, die am 6. August verkündet wurde.
In der Abdankung heißt es, dass der Kaiser sich nicht mehr in Lage sieht seine Pflichten als Reichsoberhaupt zu erfüllen und dementsprechend erklärte er:
:[...], daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde durch die Vereinigung der conföderirten rheinischen Stände als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche Reich losgezählt betrachten, und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen.
Was später heftig diskutiert werden sollte, war, ob Franz neben der Niederlegung der Krone berechtigt war, das Reich als Ganzes aufzulösen, denn er verkündete auch:
:Wir entbinden zugleich Churfürsten, Fürsten und Stände und alle Reichsangehörigen, insonderheit auch die Mitglieder der höchsten Reichsgerichte und die übrige Reichsdienerschaft, von ihren Pflichten, womit sie an Uns, als das gesetzliche Oberhaupt des Reichs, durch die Constitution gebunden waren.
Er löste auch die zu seinem eigenen Herrschaftsbereich gehörenden Länder des Reiches aus diesem heraus und unterstellte sie alleine dem österreichischen Kaisertum.
Auch wenn die Auflösung des Reiches wohl juristisch nicht haltbar war, fehlte es aber am politischen Willen und auch an der Macht, das Reich zu bewahren oder später wiederaufleben zu lassen.
Nach Ende des Reiches
Nach dem Wiener Kongress im Jahre 1815 schlossen sich die deutschen Einzelstaaten zum Deutschen Bund zusammen. Zuvor, im November 1814, richteten jedoch 29 Souveräne kleiner und mittlerer Staaten folgenden Wunsch an den Kongress:
:die Wiedereinführung der Kaiserwürde in Deutschland bei dem Komitee, welches sich mit der Entwerfung des Planes zu einem Bundesstaat beschäftigt, in Vorschlag zu bringen
Grundlage dieser Petition dürfte kaum patriotischer Eifer gewesen sein. Eher kann davon ausgegangen werden, dass diese die Dominanz der durch Napoleon zu voller Souveränität und Königstiteln gelangten Fürsten, z.B. der Könige von Württemberg, Bayern und Sachsen, fürchteten.
Aber auch darüber hinaus wurde die Frage, ob ein neuer Kaiser gekürt werden soll, diskutiert. So existierte u. a. der Vorschlag, dass die Kaiserwürde zwischen den mächtigsten Fürsten im südlichen Deutschland und dem mächtigsten Fürsten in Norddeutschland alternieren solle. Im allgemeinen wurde jedoch von den Befürwortern des Kaisertums eine erneute Übernahme der Kaiserwürde durch Österreich, also durch Franz I., favorisiert.
Da aber auf Grund der geringen Macht der Befürworter der Wiederherstellung, der kleinen und mittleren deutschen Fürsten, nicht zu erwarten war, dass der Kaiser in Zukunft die Rechte erhielte, die diesen zu einem tatsächlichen Reichsoberhaupt machen würde, lehnte Franz die angebotene Kaiserwürde ab. Dementsprechend betrachteten Franz I. und sein Kanzler Metternich diese in der bisherigen Ausgestaltung nur als eine Bürde. Auf der anderen Seite wollte Österreich aber den Kaisertitel für Preußen oder einen anderen starken Fürsten nicht zulassen.
Der Wiener Kongress ging auseinander, ohne das Kaisertum erneuert zu haben. Daraufhin wurde am 8. Juni 1815 der Deutsche Bund als lockere Verbindung der deutschen Staaten gegründet. In diesem führte Österreich bis 1848 den Vorsitz.
Verfassung des Reiches
Verfassung des Heiligen Römischen Reiches
Der Begriff der Verfassung des Heiligen Römischen Reiches ist nicht im heutigen staatsrechtlichen Sinne einer festgeschriebenen formell-rechtlichen Gesamturkunde zu verstehen. Sie bestand vielmehr im Wesentlichen aus vielen durch lange Überlieferung und Ausübung gefestigte und praktizierte Rechtsnormen, die erst seit dem Spätmittelalter und verstärkt seit der Frühen Neuzeit durch schriftlich fixierte Grundgesetze ergänzt wurden.
Die Verfassung des Reiches wie sie seit dem 18. Jahrhundert durch Staatsrechtler definiert wurde, bestand also aus einem Konglomerat geschriebener und ungeschriebener Rechtsgrundsätzen über Idee, Form, Aufbau, Zuständigkeiten und Handeln des Reiches und seiner Glieder. Da sich der stark föderative Charakter des Reiches verbunden mit einer Wahlmonarchie sich kaum in ein Schema pressen lässt, formulierte bereits der Staatsrechtler Johann Jakob Moser ausweichend über den Charakter der Reichsverfassung:
:Teutschland wird auf teutsch regiert, und zwar so, daß sich kein Schulwort oder wenige Worte oder die Regierungsart anderer Staaten dazu schicken, unsere Regierungsart begreiflich zu machen
Die Tatsache der föderalistischen Ordnung mit vielen Einzelregelungen, wurde schon von Zeitgenossen wie Samuel Pufendorf kritisiert, der 1667 in seinem unter dem Pseudonym Severinus von Monzambano zur Unterstützung der protestantischen Reichsfürsten geschriebenem Buch De statu imperii Germanici das Reich als irreguläres Monstrum bezeichnete.
Trotzdem war das Reich ein Staat mit einem Oberhaupt, dem Kaiser, und seinen Mitglieder den Reichsständen. Der ungewöhnliche Charakter des Reiches und seiner Verfassung war bereits den Staatsrechtlern des Reiches bewußt, weshalb versucht wurde diesen Charakter in einer verbreiteten Theorie darzustellen. Nach dieser Theorie wird das Reich von zwei Majestäten regiert. Auf der einen Seite war die Majestas realis, die von den Reichsständen ausgeübt wurde und auf der anderen Seite die Majestas personalis, die des Erwählten Kaisers. Erkennbar wird dies auch in der häufig anzutreffenden Formulierung Kaiser und Reich. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern war dessen Oberhaupt eben nicht das Reich.
Gut 100 Jahre nach Pufendorf verteidigte Karl Theodor von Dalberg, der Erzbischof von Mainz die Ordnung des Reiches mit den Worten:
:... ein dauerhaftes gothisches Gebäude, das eben nicht nach allen Regeln der Baukunst errichtet ist, in dem man aber sicher wohnet. (Zitate nach Uwe Wesel, Geschichte des Rechts)
Grundgesetze
Die Anzahl der niedergeschriebenen Gesetze und Texte die zur Reichsverfassung gezählt wurden, entstanden in verschiedenen Jahrhunderten und deren Anerkunung als zur Verfassung gehörig war nicht einheitlich. Dennoch lassen sich einige dieser allgemein anerkannten „Grundgesetze“ benennen.
Die erste quasi-verfassungsrechtliche Regelung läßt sich im Wormser Konkordat von 1122 finden, mit der der Investiturstreit endgültig beendet wurde. Die Festschreibung des zeitlichen Vorrangs der Einsetzung des Bischofs in das weltliche Amt durch den Kaiser vor der Einsetzung in das geistliche Amt durch den Papst eröffnete der weltlichen Macht eine gewisse Unabhängigkeit von der geistlichen Macht und ist damit ein erster Mosaikstein im Rahmen der jahrhundertelang andauernden Emanzipation des Staates, der hier jedoch noch kaum so genannt werden kann, von der Kirche.
Reichsintern entstand der erste verfassungsrechtliche Meilenstein gut 100 Jahre später. Die ursprünglich autonomen Stammesfürstentümer hatten sich im 12. Jahrhundert zu abhängigen Reichsfürstentümern gewandelt. Friedrich II. musste auf dem Reichstag in Worms 1231 im Statut zugunsten der Fürsten Münze, Zoll, Markt und Geleit sowie das Recht zum Burgen- und Städtebau an die Reichsfürsten abtreten. Darüber hinaus erkannte Friedrich II. auf selbigem Reichstag auch das Gesetzgebungsrecht der Fürsten an.
Als neben dem „Statut zugunsten der Fürsten“ wichtigste Verfassungsregelung ist sicherlich die Goldene Bulle von 1356 zu nennen, die die Grundsätze der Königswahl erstmals verbindlich regelte und damit Doppelwahlen, wie bereits mehrfach geschehen, vermied. Daneben wurden aber noch die Gruppe der Fürsten die zur Wahl des Königs festgelegt und die Kurfürstentümer wurden als unteilbar erklärt, um ein Anwachsen der Kurfürsten zu vermeiden. Außerdem schloss sie päpstliche Rechte bei der Wahl aus und beschränkte das Fehderecht.
Als drittes Grundgesetz gelten die Deutschen Konkordate von 1447 zwischen Papst Nikolaus V. und Kaiser Friedrich III. in denen die päpstlichen Rechte und die Freiheiten der Kirche und der Bischöfe im Reich geregelt wurden. Dies betraf u.a. die Wahl der Bischöfe, Äbte und Pröbste und deren Bestätigung durch den Papst, aber auch die Vergabe von kirchlichen Würden und die Eigentumsfragen nach dem Tod eines kirchlichen Würdensträgers. Die Konkardate bildeten eine wichtige Grundlage für die Rolle und Struktur der Kirche als Reichkirche in den nächsten Jahrhunderten.
Das vierte dieser wichtigen Rechtsgrundsätze ist der Ewige Reichsfrieden der am 7. August 1495 auf dem Reichstag von Worms verkündet wurde und mit der Schaffung des Reichskammergerichts gesichert werden sollte. Damit wurde das bis dahin allgemein übliche adlige Recht auf Fehde verboten und versucht das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen. Bewaffnete Auseinandersetzungen und Selbsthilfe des Adels wurde als rechtswidrig erklärt. Vielmehr sollten die Gerichte der Territorien bzw. des Reiches, wenn es Reichstände betraf, die Streitigkeiten regeln und entscheiden. Der Bruch des Landfriedens sollte hart bestraft werden. So waren für die Brechung des Landfriedens die Reichsacht oder hohe Geldstrafen ausgesetzt.
Das Wormser Reichsmatrikel von 1521 kann als fünftes dieser „Reichsgrundgesetze“ betrachtet werden. In diesem wurden alle Reichsstände mit der Anzahl der für das Reichsheer zu stellenden Truppen und der Summe die für den Unterhalt des Heeres gezahlt werden musste, erfasst. Trotz Anpaßungen an die aktuellen Verhältnisse und kleineren Änderungen war es die Grundlage der Reichsheeresverfassung.
Hinzu kommen eine Anzahl weiterer Gesetze und Ordnungen, wie der Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 mit der Reichexekutionsordnung, und die Ordnung des Reichshofrates und die jeweilige Wahlkapitulation die in ihrer Gesamtheit die Verfassung des Reiches seit dem Beginn Frühen Neuzeit prägten.
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges wurden die Bestimmungen des Westfälischen Friedens nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden 1649 zum Ewigen Grundgesetz des Reiches erklärt. Neben den territorialen Veränderungen wurden in diesem Vertrag den Reichsterritorien endgültig die Landeshoheit zuerkannt und neben den Katholiken und Protestanten die bereits im Augsburger Frieden als voll berechtigte Konfessionen anerkannt wurden, den Kalvinisten (Reformierten) dieser Status zuerkannt. Weiterhin wurden Bestimmungen über den Religionsfrieden und die konfessionell paritätische Besetzung von Reichsinsitutionen vereinbart.
Damit war die Herausbildung des Reichsverfassung im Wesentlichen abgeschlossen. Von den Staatsrechtsgelehrten wurden aber auch die verschiedenen Reichsfriedensverträge zur Verfassung des Reiches hinzugerechnet. Beispiel hierfür sind der Frieden von Nimwegen 1678/79 und der Frieden von Rijswijk 1697 in denen die Grenzen einiger Reichsteile geändert wurden. Hinzugerechnet wurden aber auch die verschiedenen Reichsabschiede insbesondere der Jüngste Reichsabschied von 1654 und die Regelung über den immerwährenden Reichstag von 1663.
Herkommen und Gewohnheitsrecht
Der Staatsrechler des 18. Jahrhunderts Beck definierte diesen auch in anderen Ländern üblichen und anerkannten Gewohnheitsrechte folgendermaßen:
:Reichs-Observanz oder Herkommen nennt man diejenigen Rechte, welche nicht durch ausdrückliche Gesetze oder Verträge, sondern durch die Gewohnheit und den hergebrachten eingeführt worden sind, worauf sich aber doch die Reichsgesetze und Verträge selbst zum öfteren berufen.
Einerseits handelt es sich um Rechte und Gewohnheiten, die niemals schriftlich festgehalten wurden und auf der anderen Seite um Rechte und Gewohnheiten, die zu einer Änderung von niedergeschriebenen Gesetzen und Verträgen führten. So wurde die Goldene Bulle beispielsweise durch unwidersprochenes Handeln dahingehend geändert, dass die Krönung des Königs ab 1562 immer in Frankfurt durchgeführt wurde und nicht wie festgelegt in Aachen. Damit solch Handeln zum Gewohnheitsrecht wurde, musste dieses immer wiederkehrend und vor allem unwidersprochen durchgeführt werden. So waren beispielsweise die Sakularisationen der nordeutschen Bistümer durch die protestantisch gewordenen Landesfürsten in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts niemals gültiges Recht, da diesen mehrfach vom Kaiser wiedersprochen wurden. Aber auch durch Nichtanwendung von Regeln konnte eigentlich Festgeschriebenes abgeschafft werden.
Von den Staatsrechtlern der damaligen Zeit wurde zwischen Herkommen, dass die Staatsgeschäft selbst betraf, dem „Reichsherkommen“ und dem Herkommen wie man diese durchzuführen hatte, unterschieden. Zur ersten Gruppe gehörten die Vereinbarung, dass seit der Neuzeit nur ein Deutscher zum König gewählt werden konnte und dass der König seit 1519 eine Wahlkapitulation mit den Kurfürsten aushandeln musste. Aus altem Gewohnheitsrecht durften sich die vornehmsten Reichsstände mit dem Titelszusatz „von Gottes Gnaden“ versehen. Ebenso wurden deshalb die geistlichen Reichsstände als höher angesehen, als ein weltlicher Reichsstand gleichen Ranges.
Zur zweiten Gruppe der Gewohnheitsrechte gehörte u.a. die Einteilung der Reichsstände in drei Kollegien mit unterschiedlichen Rechten, die Durchführung des Reichstages und die Amtsführung der Erzämter.
Kaiser
Hauptartikel Römisch-deutscher Kaiser
Die mittelalterlichen Herrscher des Reiches sahen sich – in Anknüpfung an die spätantike Kaiseridee und die Idee der Renovatio imperii, der Wiederherstellung des römischen Reichs unter Karl dem Großen – in direkter Nachfolge der römischen Caesaren und der karolingischen Kaiser. Sie propagierten den Gedanken der Translatio Imperii, nachdem die höchste weltliche Macht, das Imperium, von den Römern auf die Deutschen übergegangen sei. Aus diesem Grunde verband sich mit der Wahl zum römisch-deutschen König auch der Anspruch des Königs durch den Papst in Rom zum Kaiser gekrönt zu werden. Für die reichsrechtliche Stellung des Reichsoberhauptes war dies insofern von Belang, dass er damit auch zum Oberhaupt der mit dem Reich verbundenen Gebiete, Reichsitalien und dem Königreich Burgund, wurde.
Die Wahl zum König erfolgte bis zu den Festlegungen der Goldenen Bulle aus dem Jahre 1395 durch die wichtigsten Fürsten des Reiches, wobei jedoch umstritten war, welcher der Fürsten tatsächlich wahlberechtigt war. Außerdem kam es mehrmals zu Doppelwahlen, da sich die Fürsten nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen konnten. Erst die Goldene Bulle legte das Mehrheitsprinzip verbindlich fest.
Seit Maximilian I. (1508) nannte sich der neugewählte König „Erwählter Römischer Kaiser“, auf eine Krönung durch den Papst wurde fortan mit Ausnahme Karls V. verzichtet.
Umgangssprachlich und in der älteren Literatur wird die Bezeichnung deutscher Kaiser für die „Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ verwendet. Im 18. Jahrhundert wurden diese Bezeichnungen auch in offiziellen Dokumenten übernommen. Die neuere historische Literatur bezeichnet die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches hingegen als Römisch-deutsche Kaiser, um sie von den römischen Kaisern der Antike einerseits und von den Deutschen Kaisern und Königen von Preußen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts zu unterscheiden.
Verfassungsrechtliche Rolle des Kaisers
Der Kaiser war das Reichsoberhaupt und oberster Lehnsherr. Wenn in frühneuzeitlichen Akten vom Kaiser die Rede ist, ist immer das Reichsoberhaupt gemeint. Ein eventuell zu Lebzeiten des Kaisers gewählter „Römischer König“ bezeichnete nur den Nachfolger und zukünftigen Kaiser. Solange der Kaiser noch lebte, konnte der König keine eigenen Rechte in Bezug auf das Reich aus seinem Titel ableiten. Gelegentlich wurden dem König, wie im Falle Karls V. der seinem Bruder und römischen König Ferdinand I. (HRR), im Falle seiner Abwesenheit aus dem Reich, die Statthalterschaft und damit zumindest beschränkte Regierungsrechte übertragen. Auf der anderen Seite übernahm der König nach dem Tode des Kaisers, oder wie im Falle Karls V. der Niederlegung der Krone, ohne weitere Formalien die Herrschaft im Reich.
Der Titel des Kaisers impliziert spätestens seit der Frühen Neuzeit mehr Machtfülle als tatsächlich in dessen Händen lag und ist mit der der antiken römischen Cäsaren und auch den mittelalterlichen Kaisern nicht vergleichbar. Er konnte tatsächlich nur im Zusammenwirken mit den Reichsständen, darunter insbesondere den Kurfürsten, politisch wirksam werden. Rechtsgelehrte des 18. Jahrhunderts teilten die Befugnisse des Kaisers oft in drei Gruppen ein. Die erste Gruppe umfasst die sogenannten Komitialrechte (lateinisch iura comitiala) zu denen der Reichstag seine Zustimmung geben musste. Zu diesen Rechten gehörten alle wesentlichen Regierungshandlungen wie Reichssteuern, Reichsgesetze, sowie Kriegserklärungen und Friedensschlüsse die das ganze Reich betrafen.
Die zweite Gruppe umfasste die iura caesarea reservata limita, die begrenzten kaiserlichen Reservatrechten, für deren Ausübung die Kurfürsten zustimmen mussten oder zumindest deren Billigung eingeholt werden musste. Zu diesen Rechten, gehörte die Einberufung des Reichstag und die Erteilung von Münz- und Zollrechten.
Daneben standen dritte Gruppe als iura reservata illimitata oder kurz iura reservata die Rechte, die der Kaiser ohne Zustimmung der Kurfürsten im gesamten Reich ausüben konnte und deren Wahrnehmung nur an die Grenze des geltenden Verfassungsrechts, wie der Wahlkapitulationen und der Rechte der Reichsstände geknüpft war. Die wichtigsten dieser Rechte waren das Recht zur Ernennung der Hofräte, dem Reichstag eine Tagesordnung vorzulegen, Standeserhöhungen vorzunehmen. Daneben gabe es einige weitere, die für die Reichspolitik weniger wichtig waren, wie z.B. das Recht akademische Grade zu verleihen und unehliche Kinder zu legitimieren.
Die Zusammensetzung der kaiserlichen Rechte veränderte sich im Laufe der Frühen Neuzeit immer mehr in Richtung der zustimmungspflichtigen Rechte. So war das Recht die Reichsacht zu verhängen ursprünglich ein Reservatrecht, war am Ende aber der Zustimmung des Reichstages unterworfen, wurde also zu einem Komitialrecht.
Reichsstände
Hauptartikel Reichsstände
Als Reichstände bezeichnet man diejenigen reichsunmittelbaren Personen oder Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag hatten. Sie waren keinem Landesherrn untertan und entrichtete ihre Steuern an das Reich. Zu Beginn der Frühen Neuzeit hatte sich der Umfang der Reichsstandschaft endgültig herausgebildet.
Neben den Unterschieden der Reichstände entsprechend ihres Ranges, unterscheidet man außerdem zwischen geistlichen und weltlichen Reichständen. Diese Unterscheidung ist insofern wichtig, da im Heiligen Römischen Reich geistliche Würdenträger, wie Erzbischöfe und Bischöfe, auch Landesherren sein konnten. Neben der Diözese, in der der Bischof das Oberhaupt der Kirche bildete, regierte er oft auch über einen Teil des Diösesangebietes und war in diesem gleichzeitig der Landesherr. Diese Gebiet wurde als Hochstift, bei Erzbischöfen als Erzstift, bezeichnet. Hier erließ er Verordnungen, zog Steuern ein, vergab Priviligien wie ein weltlicher Landesherr auch. Um diese Doppelrolle als geistliches und weltliches Oberhaupt zu verdeutlichen wird solch ein Bischof auch als Fürstbischof bezeichnet. Erst diese weltliche Rolle der Fürstbischöfe begründete deren Zugehörigkeit zu den Reichsständen.
Kurfürsten
Hauptartikel Kurfürst
Die Kurfürsten waren eine durch das Recht der Wahl des römisch-deutschen Königs hervorgehobene Gruppe von Reichsfürsten. Sie galten als die „Säulen des Reiches“. Das Kurfürstenkolleg vertrat gegenüber dem Kaiser das Reich und handelten als des Reiches Stimme. Das Kurkolleg war das cardo imperii, das Scharnier zwischen Kaiser und dem Reichsverband. Die wetlichen Kurfürsten hatten die Reicherämter inne, die sie während der Krönungsfeierlichkeiten einen neues Königs bzw. Kaisers ausübten.
Das Kurkollegium bildete sich im Spätmittelalter heraus und wurde durch die Goldene Bulle im Jahre 11356 auf sieben Fürsten festgeschrieben. Es gab die drei geistlichen Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier und die vier weltlichen Kurfürsten, der König von Böhmen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Sachsen.
Kaiser Ferdinand übertrug 1632 die pälzische Kur auf das Herzogtum Bayer. Im Westfälischen Frieden wurde die pfälzische Kur als achte erneut eingerichtet und 1692 erhielt das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg eine neunte Kur, die aber erst 1708 durch den Reichstag bestätigt wurde.
Der König von Böhmen spielte eine besondere Rolle, da er sich seit den | | |