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13. November

13. November

Der 13. November ist der 317. Tag des Gregorianischen Kalenders (der 318. in Schaltjahren) - somit bleiben 48 Tage bis zum Jahresende.

Ereignisse

Schaltjahren
- 1002 - Der englische König Aethelred II. gibt den Befehl alle Dänen im Reich zu töten, um einen angeblichen Volksaufstand zu verhindern.
- 1244 - Durch ein von Erzbischof Siegfried III. von Eppstein verliehenes Stadtprivileg wird Mainz zur Freien Stadt.
- 1805 - Einnahme Wiens: Napoléons Truppen können im Rahmen der Koalitionskriege kampflos in die Stadt einrücken.
- 1945 - Charles de Gaulle wird von der französischen Nationalversammlung zum Ministerpräsidenten gewählt.
- 1945 - Mit dem Bayrischen Tag in Bamberg erscheint letztmals im besetzten Deutschland eine US-amerikanische Armeegruppenzeitung.
- 1945 - Panama und Äthiopien werden Mitglieder bei den Vereinten Nationen
- 1946 - Bolivien wird Mitglied in der UNESCO.
- 1956 - Der Oberste Gerichtshof der USA erklärt Gesetze, mit denen eine Rassentrennung in öffentlichen Nahverkehrsmitteln angeordnet wurde, für verfassungswidrig.
- 1974 - Jassir Arafat, damals Chef der palästinenschen Widerstandsorganisation PLO, fordert bei der UNO Freiheit für sein Land und spricht sich gegen den Zionismus aus.
- 1981 - Der Schauspieler Karlheinz Böhm gründet die Hilfsorganisation Menschen für Menschen.
- 1989 - Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein wird Staatsoberhaupt von Liechtenstein.
- 1989 - Die Volkskammer wählt – erstmals in geheimer Abstimmung – Günther Maleuda zu ihrem Präsidenten und Hans Modrow zum Ministerpräsidenten der DDR. Bei Erich Mielkes Rechtfertigungsrede fallen die berühmt gewordenen Worte „Ich liebe ... ich liebe doch alle ... alle Menschen“.
- 1994 - Die Schweden entscheiden sich in einem landesweiten Referendum mit 52% für den Beitritt zur EU.
- 1998 - Der Bundestag beschließt den Bundeswehreinsatz zur Nato-Luftüberwachung im Kosovo-Krieg.
- 1998 - PKK-Chef Abdullah Öcalan wird in Rom festgenommen.
- 2000 - Finnland wird Mitglied der WEAG (Western European Armament Group)
- 2004 - US-Außenminister Colin Powell, Landwirtschaftsministerin Ann Veneman, Energieminister Spencer Abraham und Bildungsminister Rod Paige reichen ihre Rücktrittschreiben ein und machen somit den Weg frei für eine erste Regierungsumbildung nach dem Wahlsieg von George W. Bush.

Wirtschaft

Wissenschaft, Technik


- 1907 - Paul Cornu startet den ersten Hubschrauber.
- 1971 - Die US-amerikanische Raumsonde Mariner 9 erreicht den Planeten Mars und schwenkt als erste irdische Sonde überhaupt in die Umlaufbahn eines anderen Planeten ein.
- 1989 - Das Europäische Kernforschungslabor CERN bei Genf eröffnet den mit einem Umfang von 27 Kilometern größten Teilchenbeschleuniger der Welt.
- 1990 - Einen Tag nach Tim Berners-Lees und Robert Cailliaus Konzept für ein weltweites Hypertext-Projekt wird die erste Webseite veröffentlicht.

Kultur


- 1843 - Uraufführung der Oper Dom Sébastien de Portugal von Gaetano Donizetti an der Grand Opéra Paris.
- 1894 - Uraufführung der Oper Ingwelde von Max von Schillings am Hoftheater in Karlsruhe.
- 1925 - Eröffnung der ersten Surrealismus-Ausstellung in Paris mit Werken von Pablo Picasso, Man Ray, Hans Arp, Paul Klee, Max Ernst, Giorgio de Chirico, André Masson, Joan Miró und Pierre Roy.
- 1928 - Der Regisseur Max Reinhardt gründet in Schönbrunn eine Schauspielschule, das Max-Reinhardt-Seminar.
- 1931 - Uraufführung der Oper Friedemann Bach von Paul Graener in Schwerin.
- 1943 - Der 25-jährige Leonard Bernstein leitet als Ersatz für den erkrankten Maestro ein Konzert der New Yorker Philharmoniker und beginnt damit seine Weltkarriere.
- 1973 - Das Musical Gigi von Frederick Loewe und Alan Jay Lerner wird im Uris Theatre in New York City uraufgeführt.

Religion

Katastrophen


- 1985 - Vulkanausbruch: Ein Lahar des Nevado del Ruiz verwüstet die kolumbianische Stadt Armero und kostet mindestens 20.000 Einwohnern das Leben.
- 2002 - Vor der galicischen Küste sinkt der Öltanker Prestige; dies verursacht eine Ölpest, von der große Teile der spanischen Atlantikküste betroffen sind.

Sport


- Einträge im Bereich Formel 1 siehe Formel 1.
- Einträge von Leichtathletik-Weltrekorden s. u. der jeweiligen Disziplin unter Leichtathletik.
- 1992 - Riddick Bowe gewinnt seinen Boxkampf gegen Evander Holyfield im Thomas & Mack Center (Las Vegas) durch Sieg nach Punkten - und damit den Weltmeistertitel im Schwergewicht.
- 1999 - Lennox Lewis gewinnt seinen Boxkampf gegen Evander Holyfield im Thomas & Mack Center durch Sieg nach Punkten und wird damit Boxweltmeistertitel im Schwergewicht.

Geboren


- 354 - Augustinus, einer der vier westlichen Kirchenlehrer
- 1312 - Eduard III., König von England
- 1316 - Johann I., Sohn von Ludwig X. von Frankreich
- 1486 - Johannes Eck, katholischer Theologe
- 1493 - Wilhelm IV., Herzog von Bayern (1508-1550)
- 1504 - Philipp I., Landgraf von Hessen
- 1559 - Albrecht VII. von Österreich, Erzherzog von Österreich und Regent der spanischen Niederlande
- 1567 - Moritz von Oranien, Statthalter der Niederlande
- 1572 - Daniel Heider, deutscher Jurist und Rechtshistoriker
- 1595 - Georg Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg
- 1689 - Philipp von Zesen, deutscher Barockdichter
- 1699 - Johann Zach, böhmischer Komponist und kurfürstlich mainzischer Hofkapellmeister
- 1715 - Dorothea Christiane Erxleben, erste promovierte deutsche Ärztin
- 1760 - Jiaqing, Chinesischer Kaiser (Qing-Dynastie)
- 1768 - Bertel Thorvaldsen, dänischer Bildhauer
- 1782 - Esaias Tegnér, schwedischer Lyriker
- 1782 - Joseph Kornhäusel, österreichischer Architekt
- 1801 - Amalie Auguste, Königin von Sachsen
- 1801 - Elisabeth, Königin von Preußen
- 1811 - Juri Arnold, russischer Komponist
- 1814 - Joseph Hooker, General der Nordstaaten im Amerikanischen Bürgerkrieg
- 1817 - Louis Lefébure-Wely, Organist, Komponist
- 1826 - Charles Frederick Worth, Modemacher, Begründer der Haute Couture
- 1833 - Edwin Booth, US-amerikanischer Schauspieler
- 1838 - Anna Marie Geibelt, Schuf mehrere mildtätige Stiftungen in Pirna
- 1838 - Joseph F. Smith, 6. Präsident der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
- 1850 - Robert Louis Stevenson, schottischer Schriftsteller
- 1853 - Arnold von Siemens, deutscher Industrieller und der älteste Sohn von Werner von Siemens
- 1854 - George Whitefield Chadwick, US-amerikanischer Komponist
- 1869 - August Heisenberg, deutscher Byzantinist
- 1869 - Helene Stöcker, deutsche Frauenrechtlerin und Pazifistin
- 1874 - Wilhelm Dittmann, deutscher Politiker
- 1874 - Marguerite Long, französische Pianistin
- 1880 - Editha Klipstein, deutsche Schriftstellerin und Journalistin
- 1881 - Rudolf Minger, Schweizer Politiker
- 1882 - Joseph Cardijn, Begründer der internationalen Christlichen Arbeiterjugend
- 1886 - Mary Wigman, deutsche Tänzerin, Choreografin und Tanzpädagogin
- 1888 - Leopold Schönbauer, österreichischer Chirurg
- 1890 - Albert Stohr, Bischof von Mainz
- 1892 - Karl Jakob Hirsch, deutscher Künstler und Schriftsteller
- 1893 - Edward Adelbert Doisy, US-amerikanischer Biochemiker
- 1894 - Arthur Nebe, Chef des Reichskriminalpolizeiamtes
- 1894 - August Dresbach, deutscher Politiker und MdB
- 1897 - Martin Gumpert, deutscher-amerikanischer Mediziner und Schriftsteller
- 1904 - Günter Reimann, deutscher Ökonom und Journalist
- 1904 - Peter Graf Yorck von Wartenburg, deutscher Jurist und Widerstandskämpfer
- 1906 - Willibald Kress, deutscher Fußballspieler
- 1911 - Heinz von Foerster, Philosoph
- 1911 - Karl Baur, deutscher Pilot und Ingenieur
- 1913 - Jack Dyer, Fußballspieler Australiens
- 1914 - Paul Lücke, deutscher Politiker und Minister
- 1920 - Lieselotte Berger, deutsche Politikerin
- 1921 - Yoshiro Irino, japanischer Komponist
- 1922 - Oskar Werner, österreichischer Schauspieler und Deklamator
- 1930 - Annemone Haase, deutsche Schauspielerin
- 1933 - Peter Härtling, deutscher Schriftsteller
- 1935 - Hartmut Löwe, deutscher evangelischer Theologe und Militärbischof
- 1935 - Tom Atkins, US-amerikanischer Schauspieler
- 1938 - Jean Seberg, US-amerikanische Schauspielerin
- 1940 - Rudolf Schwarzkogler, österreichischer Fotograf und Künstler
- 1941 - Eberhard Diepgen, deutscher Politiker
- 1942 - John Paul Hammond, US-amerikanischer Musiker, Sänger und Songschreiber
- 1942 - Lothar Zagrosek, deutscher Dirigent
- 1943 - Detlev Albers, deutscher Politiker und Politikwissenschaftler
- 1943 - Roberto Boninsegna, italienischer Fußballspieler
- 1944 - Timmy Thomas, US-amerikanischer Sänger und Songschreiber
- 1946 - Ray Wylie Hubbard, US-amerikanischer Country-Musiker
- 1949 - Terry Reid, britischer Musiker, Sänger und Songschreiber
- 1953 - Frances Conroy, US-Schauspielerin
- 1955 - Whoopi Goldberg, US-amerikanische Schauspielerin
- 1957 - Stephen Baxter, britischer Autor
- 1958 - Michael Kreißl, österreichischer Politiker
- 1959 - Hari Kostov, Ministerpräsident von Mazedonien
- 1959 - Leo Faltus, österreichischer SW-Trainer
- 1960 - Petra Bierwirth, deutsche Politikerin und MdB
- 1960 - Wayne Parker, kanadischer Musiker
- 1960 - Wolfgang Murnberger, österreichischer Filmregisseur
- 1963 - Kerstin Müller, deutsche Politikerin
- 1969 - Ayaan Hirsi Ali, niederländische Politikerin
- 1971 - Noah Hathaway, US-amerikanischer Filmschauspieler
- 1985 - Mischall El-Madany, Deutsch-palestinensischer Großunternehmer

Gestorben


- 867 - Nikolaus I., der Große, Papst
- 1130 - Adolf I., Graf von Schauenburg und Holstein
- 1093 - Malcolm III., König von Schottland
- 1314 - Albrecht der Entartete, deutscher Graf
- 1460 - Heinrich der Seefahrer, König von Portugal (
- 1394)
- 1726 - Sophie Dorothea, Kurfürstin von Hannover
- 1763 - Joseph-François Dupleix, französischer Kolonialpolitiker (
- 1697)
- 1779 - Thomas Chippendale, britischer Tischler (
- 1718)
- 1849 - William Etty, britischer Maler
- 1868 - Gioacchino Rossini, italienischer Komponist
- 1885 - Anselmo José Braamcamp, Vorsitzender der Progressiven Partei Portugals
- 1897 - Carlos Otto, deutscher Chemiker und Unternehmer
- 1903 - Wilhelm von Polenz, deutscher Schriftsteller
- 1914 - Alfred Lichtwark, deutscher Kunsthistoriker, Museumsleiter und Kunstpädagoge
- 1918 - Paul Wieczorek - erster Kommandeur der Volksmarinedivision
- 1944 - Paul Graener, deutscher Komponist
- 1948 - Alexander Wischnewskij, sowjetischer Chirurg (
- 1874)
- 1951 - Hertha Kräftner, österreichische Schriftstellerin
- 1957 - Antonín Zápotocký, tschechoslowakischer Politiker
- 1964 - Alexander Uriah Boscovich, israelischer Komponist
- 1973 - Elsa Schiaparelli, französische Modeschöpferin
- 1973 - Bruno Maderna, italienischer Komponist und Dirigent
- 1974 - Vittorio De Sica, italienischer Schauspieler und Regisseur
- 1974 - Karen Silkwood, US-amerikanische Gewerkschafterin und Umweltaktivistin
- 1981 - Mestre Pastinha, brasilianischer Sportler
- 1986 - Rudolf Schock, deutscher Tenor
- 1991 - Henryk Borowski, polnischer Schauspieler
- 1992 - Karin Brandauer, österreichische Filmemacherin
- 1998 - Kenny Kirkland, US-amerikanischer Jazz-Pianist
- 2002 - Bill Berry, US-amerikanischer Jazz-Trompeter
- 2002 - Juan Schiaffino, uruguayischer Fußballspieler
- 2004 - John Balance, britischer Musiker
- 2004 - Russell Tyrone Jones aka Ol' Dirty Bastard, US-Rapper
- 2004 - Harry Lampert, US-amerikanischer Comiczeichner („The Flash“)
- 2004 - Carlo Rustichelli, italienischer Filmkomponist (
- 1916)
- 2005 - Eddie Guerrero, amerikanischer Profi-Wrestler (
- 1967)
- 2005 - Vine Deloria Jr., indianischer Autor und Aktivist (
- 1933)

Feiertage und Gedenktage


- katholisch: Nikolaus, Brictius
- Bill, Eugen, Helmut, Karl, Livia, Sieghard, Stanislaus, Traute, Willi, Wim

Siehe auch


- 12. November - 14. November
- 13. Oktober - 13. Dezember
- November - Historische Jahrestage - Zeitskala
- Wikipedia:Glaskugel - Wikipedia:Formatvorlage Tag 1113 ja:11月13日 ko:11월 13일 simple:November 13

Gregorianischer Kalender

Der gregorianische Kalender, benannt nach Papst Gregor XIII., ist der heute in den meisten Teilen der Welt gültige Kalender.

Gregorianische Kalenderreform

Kalender Das erste Konzil von Nizäa bestimmte im Jahre 325, dass das Osterfest immer am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond nach Frühlings-Anfang (bezogen auf Jerusalem) gefeiert werden sollte. Das astronomische Ereignis des Primar-Äquinoktiums (Frühlings-Tagundnachtgleiche der nördlichen Hälfte unseres Planeten) fand im Konzilsjahr 325 am 21. März statt, und die julianische Schalttagsregelung wurde damals noch nicht als verbesserungsbedürftig erkannt. Der damals gültige julianische Kalender ging von einem mittleren Sonnenjahr von 365,25 Tagen aus und glich die Differenz (bezogen auf 365 Tage) von annähernd 6 Stunden alle vier Jahre durch die Einfügung eines Schalttags aus. Gegenüber dem vom tatsächlichen Gang der Himmelsmechanik astronomisch vorgegebenen Sonnenjahr, das im Jahre 2000 auf 365,242190517 Tage bestimmt wurde -also etwa 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 45,25 Sekunden- war das Jahr des julianischen Kalenders also etwas mehr als 11 Minuten zu lang. Bis ins 16. Jahrhundert, zur Zeit Papst Gregors XIII., hatte sich dieser Fehler so ausgewirkt, dass das Primar-Äquinoktium im Jahr 1582 schon am 11. März stattfand. Diese Verschiebung des Kalenders war jedoch schon längere Zeit vorher offenkundig geworden. Seit dem 14. Jahrhundert wurden immer wieder Vorschläge für eine Kalenderreform unterbreitet – u. a. durch Nikolaus von Kues, Regiomontanus und Nikolaus Kopernikus. Diese waren aber stets abgelehnt worden. Gleichwohl bildeten Kopernikus' Werk De Revolutionibus Orbium Coelestium (»Von den Umdrehungen der Himmelskörper«) sowie die prutenischen Tafeln von Erasmus Reinhold die Basis für die schließlich von Papst Gregor XIII. dekretierte Reform. Um die Frühlings-Tagundnachtgleiche wieder mit dem 21. März in Übereinstimmung zu bringen und Ostern wieder am richtigen Tage feiern zu können, folgte der Papst dem Vorschlag des Mediziners und Hobby-Astronomen Aloisius Lilius und bestimmte, dass im Jahre 1582 zehn Tage übersprungen werden sollten. Daher folgte in einigen römisch-katholischen Ländern auf den 4. Oktober gleich der 15. Oktober – die Abfolge der Wochentage blieb dabei jedoch unverändert. Damit fand das Primar-Äquinoktium dort im Folgejahr 1583 wieder am 21. März statt; die Zeitrechnung innerhalb des Christentums war jedoch nicht mehr einheitlich. Damit war die Ausgangslage, wie sie zur Zeit des Konzils bestand, wieder ungefähr hergestellt. Um ein erneutes Abrücken des 21. März vom Zeitpunkt des Primar-Äquinoktiums für alle Zukunft zu vermeiden, legte der neue gregorianische Kalender die Dauer des mittleren Sonnenjahrs auf 365,2425 statt wie bisher auf 365,25 Tage fest. Diese Verkürzung erfolgte dadurch, dass – abweichend von der Schaltregel des julianischen Kalenders – die Jahre keinen Schalttag haben, deren Zahl zwar ohne Rest durch 100, nicht aber durch 400 geteilt werden kann. Weil bis zur ersten Anwendung dieser neuen Ausnahmeregel im Jahre 1700 noch 117 Jahre vergingen, hat sich der Kalender gegenüber dem astronomischen Ereignis des Primar-Äquinoktiums im Durchschnitt wieder um 1 Tag verrückt. Seither pendelt es zwischen dem 19. und 21. März.

Die Schaltregeln


- Nach der grundsätzlich weiterhin gültigen Julianischen Schaltregel weisen Jahre, deren Zahlen durch 4 dividiert natürliche Zahlen ergeben, im Februar einen 29. Tag (“Schalttag“) auf und umfassen dadurch als Schaltjahre 366 Tage.
- Die Gregorianische Schaltregel bestimmt hiervon drei Ausnahmen : Keine Schaltjahre sind diejenigen Säkular-Jahre (Jahre, deren Zahl am Ende zwei Nullen aufweist), deren Zahl durch 400 dividiert keine natürliche Zahl ergibt.(Deshalb waren die Jahre 1700, 1800 und 1900 keine Schaltjahre, und auch die Jahre 2100, 2200 und 2300 werden keine Schaltjahre sein.) oder:
- Ist die Jahreszahl durch 4 teilbar, aber nicht durch 100, dann ist es ein Schaltjahr mit 366 Tagen. Beispiele: 1980, 1972, 1720.
- Ist die Jahreszahl durch 100 teilbar, aber nicht durch 400, dann ist das Jahr ein gewöhnliches Gemeinjahr und hat nur 365 Tage, z. B. in den Jahren 1700, 1800 und 1900 oder ferner 2100.
- Ist die Jahreszahl durch 400 teilbar, ist das Jahr ein Schaltjahr. Die Jahre 1600 und 2000 waren – in Übereinstimmung mit der Julianischen Schaltregel – Schaltjahre zu 366 Tagen.

Einführung des gregorianischen Kalenders in verschiedenen Ländern

Nur wenige Länder wie Spanien oder Portugal übernahmen den gregorianischen Kalender tatsächlich am 4./15. Oktober 1582. Die meisten römisch-katholischen Länder Europas folgten in den nächsten Jahren, während die protestantischen Länder den neuen Kalender, weil vom Papst dekretiert, zunächst ablehnten. Beispielsweise führten ihn die meisten katholischen Kantone der Schweiz 1584 ein, das Wallis jedoch erst 1655. Dort folgte damals auf den 28. Februar der 11. März. Die evangelischen Territorien des Deutschen Reichs übernahmen den gregorianischen Kalender erst 1700. Auf den 18. Februar folgte dort unmittelbar der 1. März 1700. Zuvor mussten beispielsweise Verträge zwischen katholischen und protestantischen Fürsten mit beiden Daten versehen werden, etwa als 5./15. Oktober 1582. Um die Jahreswende differierten die Jahreszahlen zwischen den Gebieten des alten und neuen Kalenders. Aus dieser Zeit stammt der Ausdruck »zwischen den Jahren« für die Tage nach Weihnachten. Die reformierten Orte der Schweiz folgten ein Jahr später, allerdings mit drei Ausnahmen: Der protestantische Halbkanton Appenzell Ausserrhoden und die protestantischen Teile von Glarus und Graubünden. Der offizielle Übergang zum neuen Kalender sollte dort bis 1812 dauern; der alte Kalender blieb aber noch länger in der Bevölkerung lebendig. Die Appenzeller Silvesterkläuse werden noch immer am 31. Dezember nach dem julianischen Kalender (13. Januar nach dem gregorianischen Kalender) gefeiert. In England (und auch in den späteren USA) wurde der gregorianische Kalender erst in der Nacht vom 2. September auf den 14. September 1752 eingeführt. Die orthodoxen Länder Osteuropas behielten den julianischen Kalender noch bis Anfang des 20. Jahrhunderts bei. Da die Jahre 1700, 1800 und 1900 in Russland Schaltjahre gewesen sind, machte die Abweichung vom gregorianischen Kalender dort mittlerweile 13 Tage aus. Die russische Oktoberrevolution 1917 fiel deshalb nach dem gregorianischen Kalender auf den 7. November. An diesem Tag wurde die Revolution denn auch bis zum Ende der Sowjetunion gefeiert, nachdem Russland 1918 die neue Kalenderrechnung eingeführt hatte. Einige orthodoxe Kirchen (z. B. in Russland und Serbien) begehen ihre feststehenden Feste weiterhin nach dem julianischen Kalender. Ihr Weihnachten (25. Dezember) fällt darum derzeit auf den 7. Januar (greg.). Andere orthodoxe Kirchen (z. B. in Griechenland und Bulgarien) verwenden hierfür den so genannten neo-julianischen Kalender, der bis zum Jahr 2799 dem gregorianischen Kalender entsprechen wird. Alle orthodoxen Kirchen berechnen Ostern und die anderen beweglichen Feste nach dem julianischen Frühlingsanfang sowie nach dem metonischen Vollmond; das Fest fällt daher nur gelegentlich mit dem Osterdatum der westlichen Kirchen zusammen; meist ist es eine, vier, oder fünf Wochen später als im Westen. Als bisher letzter Staat übernahm 1927 die Türkei den gregorianischen Kalender; dort hatte bis dahin der islamische Kalender gegolten. Die nicht zeitgleiche Einführung des gregorianischen Kalenders in den verschiedenen Ländern sorgte für Verwirrung, aber auch für interessante Paradoxa: So sind sowohl William Shakespeare als auch Miguel de Cervantes am 23. April 1616 gestorben, obwohl Shakespeare Cervantes um 11 Tage überlebt hat. Auch die Feiern des Geburtstags von George Washington wurden verschiedentlich am 11. und am 22. Februar ausgerichtet, bis zu einer bundesgesetzlichen Feiertagsregelung.

Charakteristika

Die Regeln des gregorianischen Kalenders führen zu einer durchschnittlichen Länge des Kalenderjahres von 365,2425 Tagen. Das sogenannte tropische Jahr – der zwischen zwei aufeinanderfolgenden Primar-Äquinoktien (Frühlings-Tag-Nachtgleichen) liegende Zeitraum – ist gegenwärtig im Mittel 365,24219879 mittlere Sonnentage lang. Danach ist also auch der gregorianische Kalender im Verhältnis zur astronomischen Wirklichkeit etwas zu lang, nämlich 0,000301 Tage (= 26 Sekunden) pro Jahr. Das bedeutet, dass nach rund 3320 Jahren das Primar-Äquinoktium wieder einen ganzen Tag früher eintreten würde. Sofern bis dahin die christliche Jahreszählung beibehalten wird, würde es sich anbieten, in allen durch 3200 teilbaren Jahren den Schalttag wiederum entfallen zu lassen, wenn auch zu jener Zeit noch die Bindung des Primar-Äquinoktiums an den 21. März gewünscht wird. Der gregorianische Kalender hat eine Periode von 400 Jahren: Nach dieser Zeit wiederholen sich nicht nur der Ablauf der Schalttage und damit die Tages- und Monatszählung, sondern auch die zugehörigen Wochentage. 400 Jahre enthalten nämlich 400×365 + 97 Tage, also 146097 Tage; das sind genau 20871 Wochen; es geht also nach 400 Jahren mit demselben Wochentag weiter. Infolge dieser Periodizität kann ein bestimmtes Datum (Tag und Monat oder nur Tag) nicht gleich häufig auf alle Wochentage fallen. Ausgerechnet der 13. eines beliebigen Monats fällt öfter (nämlich 688mal in 400 Jahren) auf einen Freitag als auf andere Wochentage (Donnerstag und Samstag: 684mal, Montag und Dienstag: 685mal, Sonntag und Mittwoch: 687mal).

Siehe auch


- Julianischer Kalender, Osterdatum
- Umrechnung zwischen julianischem Datum und gregorianischem Kalender, Wochentagsberechnung
- Zeitrechnung, Kalender, Jüdischer Kalender, Christlicher Kalender, Islamischer Kalender, Chinesischer Kalender, v. u. Z., v. d. Z., v. d. Chr., n. d. Chr., v. Chr., n. u. Z., n. d. Z., n. Chr.

Wikipedia-Links zum Themenkomplex Kalender und Zeit

Weblinks


- [http://personal.ecu.edu/MCCARTYR/inter-grav-text.html Papst Gregor XIII: Inter Gravissimas – Die päpstliche Bulle, mit der der gregorianische Kalender verordnet wurde]
- [http://www.fh-friedberg.de/users/boergens/marken/beispiele/kalender.htm Briefmarke: Sondermarke zur Vollendung der ersten Periode des gregorianischen Kalenders]
- [http://www.kalenderlexikon.de 1. deutsches Online-Kalenderlexikon] Kategorie:Kalender als:Gregorianischer Kalender ja:グレゴリオ暦 ko:그레고리력 ms:Kalendar Gregorian simple:Gregorian calendar th:ปฏิทินเกรกอเรียน

Schaltjahr

Ein Kalender hatte historisch den Zweck, den Beginn der Jahreszeiten Jahr für Jahr auf das gleiche Datum fallen zu lassen, um den Zeitpunkt zum Beispiel von Festen oder wiederkehrenden Ereignissen bestimmen zu können. Ein tropisches Jahr, also der Zeitraum zwischen zwei Frühlings-Tagundnachtgleichen, dauert allerdings etwa 365 Tage und etwas weniger als 6 Stunden (365d 5:48:45.98, nicht konstant!), so dass eine einfache Zuordnung, die jedem Jahr die gleiche Anzahl Tage gibt, unmöglich ist, ohne dass sich gleichzeitig der Beginn der Jahreszeiten verschiebt. In den Kalendern der verschiedenen Kulturen gibt es deshalb Methoden, um die jeweilige Dauer des Jahres dem tropischen Jahr anzunähern. Der Beginn der Jahreszeiten kann beispielsweise auf dem gleichen Datum festgehalten werden, wenn in geeigneten Abständen ein Schaltjahr, ein Jahr mit einem zusätzlichen Tag, dem Schalttag, eingefügt wird. Eine einfache Methode ist, jedes Jahr mit einer glatt durch 4 teilbaren Jahreszahl zum Schaltjahr zu erheben. So wurde es im Julianischen Kalender eingeführt, in dem der Februar 29 statt 28 Tage hat. Genauere Kalender nähern das tropische Jahr besser an: Da etwas weniger als sechs Stunden pro Jahr auszugleichen sind, fällt der (Julianische) Schalttag manchmal aus (wie z. B. im Jahre 1900 im Gregorianischen Kalender).

Julianischer Kalender

46 v. Chr. benutzten die Römer einen Kalender mit zwölf Mondmonaten mit abwechselnd je 29 bzw. 30 Tagen, zusammen 354 Tage. Weil gerade Zahlen aber Unglück brachten, schlugen die Römer noch einen Tag drauf. Doch trotzdem waren es zum Sonnenjahr immer noch mehr als zehn Tage zu wenig. Zunächst verteilte Julius Caesar diese zehn Tage auf die verschiedenen Monate, die auf nun 30 bzw. 31 Tage anwuchsen. Nur der damals letzte Monat Februar ging als Unglücksmonat leer aus und blieb somit bei 29 beziehungsweise im Schaltjahr damals bei 30 Tagen. Dem Mythos, dass der Februar einen Tag verlor, weil Kaiser Augustus sich im August als Monatsbezeichnung verewigen wollte und dem Februar noch einen Tag wegnahm, da der August wie der Juli, der Monat seines Vorgängers Caesar, 31 Tage haben sollte, und weil eine gerade Zahl ja auch Unglück brachte, wird im Artikel zum Monat August widersprochen. Doch die Römer hatten eine winzige, aber auf die Jahrhunderte gesehen, wirkungsvolle Ungenauigkeit hinterlassen. 11 Minuten und 14 Sekunden pro Jahr schoss das damals julianische Jahr über das Ziel hinaus. Alle 128 Jahre wurde demnach ein Schaltjahr zu viel begonnen.

Gregorianischer Kalender

Von Papst Gregor XIII. wurde daher 1582 folgende Regelung eingeführt (Gregorianischer Kalender):
- Glatt durch 4 teilbare Jahre sind Schaltjahre.
- Glatt durch 100 teilbare Jahre sind jedoch keine Schaltjahre.
- Glatt durch 400 teilbare Jahre sind aber wieder Schaltjahre. So sind zum Beispiel die Säkularjahre 1800, 1900 und 2100 keine Schaltjahre, die Säkularjahre 2000 und 2400 hingegen schon. Damit dauert das Gregorianische Jahr 365,2425 Tage, und ist genauer als das Julianische Jahr. Seit dem Ersten Konzil von Nicäa im Jahr 325, bei dem der Frühlingsanfang auf den 21. März festgelegt wurde, betrug die aufgelaufene Differenz bereits 10 Tage, und so ließ Gregor auf den 4. Oktober gleich den 15. Oktober 1582 folgen, um diese Zeit auszugleichen. Nicht in allen Ländern erfolgte diese Umstellung am selben Tag. Besondere Schwierigkeiten gab es in Schweden, wo im Jahr 1712 zwei Schalttage eingefügt wurden und somit dieses Jahr einen 30. Februar hatte. Recht ungewöhnlich und wenig bekannt ist die Tatsache, dass nicht etwa der 29. Februar der Schalttag des Gregorianischen Kalenders ist. Vielmehr wird der 24. Februar verdoppelt: der 24. und der 25. Februar fallen nach römischer Zählweise, die auch bei der Einführung des Gregorianischen Kalenders noch üblich war, auf dasselbe Datum. Im Gemeinjahr heißt der 24. Februar „a. d. VI Kal. Mart.“ (sechster Tag vor dem März-Beginn); der doppelte Tag im Schaltjahr heißt ebenso. Da dieser Sechste (lat. „sextus“) doppelt („bis“) gezählt wird, heißen Schaltjahr bzw. -tag „bissextilis“ (lateinisch), „bissextile“ (english), „bisestile“ (italienisch) usw. Nach heutiger Zählung verschieben sich der 24. und die weiteren Tage im Februar um einen Tag; Bedeutung hat dies heute noch in der katholischen Kirche bei der Zählung der Kirchentage: kirchliche Feiertage und auch die Namenstage sind von dieser Regelung betroffen.

Orthodoxer Kirchenkalender

Das gregorianische Jahr ist rund 27 Sekunden zu lang. Als Ergebnis hinkt der gregorianische Kalender nach 1.600 Jahren um einen halben Tag hinterher. Deshalb schlug die griechisch-orthodoxe Kirche eine etwas kompliziertere Schaltregel vor: Abweichend vom gregorianischen Kalender sind die Jahrhunderte nur dann Schaltjahr, wenn sie durch 9 geteilt den Rest 2 oder 6 ergeben. Damit wäre das Jahr 2800 kein Schaltjahr, sondern erst das Jahr 2900. Die Abweichung zum Sonnenjahr beträgt beim orthodoxen Kirchenkalender nur noch knapp 3 Sekunden.

Französischer Revolutionskalender

In der Zeit, in der der Französische Revolutionskalender Gültigkeit hatte, waren die Jahre 3, 7 und 11 Schaltjahre. Die ursprüngliche Regelung des Kalenders war, dass der erste Tag jeden Jahres auf die Herbst-Tag-und-Nacht-Gleiche fallen und jedes vierte Jahr ein Schaltjahr sein solle. Diese Forderungen widersprechen sich jedoch, und so schlug Charles Rommes, der Autor des Kalendersystems, eine dem Gregorianischen Kalender ähnliche Regelung vor. Er stieß jedoch aus politischen Gründen damit auf Widerstand. Durch die kurze Gültigkeit des Revolutionskalenders wurden die Diskussionen jedoch obsolet.

Jüdischer Kalender

Im Jüdischen Kalender, einem nach dem Mond ausgerichteten Kalender, der durch komplizierte Regelungen dem Sonnenjahr angepasst wird, wird in allen Jahren, die bei einer Division durch 19 einen Rest von 0, 3, 6, 8, 11, 14, oder 17 haben, ein Schaltmonat eingefügt. Er wird als Adar II bezeichnet.

Islamischer Kalender

Im Islamischen Kalender ist die Bestimmung eines Schaltjahres äußerst schwierig. Nach einem gebräuchlichen System, das unter anderem im GNU Emacs verwendet wird, sind alle Jahre, die bei einer Division durch 30 einen Rest von 2, 5, 7, 10, 13, 16, 18, 21, 24, 26, oder 29 haben, Schaltjahre. Nach diesem System haben im Islamischen Kalender alle geradzahligen Monate 30 Tage und alle ungeradzahligen Monate 29 Tage. In Schaltjahren wird dem letzten ungeradzahligen Monat ein Tag hinzugefügt, so dass er dann 30 Tage hat.

Chinesischer Kalender

Schaltjahre im traditionellen, lunisolaren Chinesischen Kalender haben 13 Monate statt der üblichen zwölf; mit 383, 384 oder 385 Tagen statt 353, 354 oder 355 Tagen in normalen Jahren. Zur Berechnung zählt man die Anzahl der Neumonde zwischen dem elften Monat eines Jahres (dem Monat der Wintersonnenwende) und dem elften Monat des folgenden Jahres. Fallen in diesen Zeitraum 13 Neumonde, so wird ein Schaltmonat eingefügt. Der erste Monat, der keinen zhong qì enthält, erhält dieselbe Nummer wie der Vormonat mit einem Zusatz als Schaltmonat.

Azteken-Kalender

Im Azteken-Kalender werden am Ende eines jeden 52-Jahres-Zyklus 13 Tage eingeschaltet. Daraus ergibt sich ein durchschnittliche Jahreslänge von 365 Tagen und 6 Stunden. Das weicht vom tropischen Jahr mehr als 11 Minuten ab. Die Genauigkeit dieser Schaltjahresmethode ist mit dem Julianischen Kalender vergleichbar.

Atomzeit

Heute, im Zeitalter der Atomzeitmessung, muss gelegentlich eine Schaltsekunde eingefügt werden, um die Zeit der mittleren Sonnenzeit anzugleichen. ---- Siehe auch: Sommerzeit, Jahr, Gemeinjahr

Weblinks


- [http://www.nabkal.de/schalttag.html zur Historie des 24./25. Februar]
- [http://www.gnomon.ku-eichstaett.de/LAG/kalender.html Die Kalenderreform Julius Cäsars]
- [http://www.tondering.dk/claus/calendar.html FAQ about calendars (englisch, sehr umfangreich)]
- [http://www.schaltjahr.de Regel der Schaltjahre, Ausnahmen und Programmcode]
- [http://www.marco-burmeister.de/index_frameaufbau.html?helferlein_jahre Schaltjahrberechnung]
- [http://www.nabkal.de/umrechnung.html Umrechnungen von Kalenderdaten]
- [http://www.ortelius.de/kalender/greg_de.php Der Gregorianische Kalender]
- [http://www.kalendersysteme.de/deutsch/index.html Verschiedene Kalendersysteme] Kategorie:Kalender als:Schaltjahr ja:閏年 ko:윤년 simple:Leap year th:ปีอธิกสุรทิน


1002

Ereignisse


- Gründung des Domgymnasium Verden als Lateinschule

Politik und Weltgeschehen


- 9. Juli - Heinrich II. zum König gekrönt
- erstmalige urkundliche Erwähnung von Erlangen
- erstmalige urkundliche Erwähnung von Bautzen
- erstamlige urkundliche Erwähnung von Herzogenaurach als Uraha

Geboren


- 21. Juni - Leo IX., eigentlich Bruno von Egisheim-Dagsburg, Papst († 1054)

Gestorben


- 23. Januar - Otto III., deutscher König und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (
- 980) ko:1002년

Aethelred

Æthelred II., auch Æthelred Unread (Æthelred, der Unberatene), (
- 975; † 23. April 1016), König des angelsächsischen Königreichs Wessex in England und Herrscher über die übrigen englischen Teilreiche. Sohn Edgars sowie Vater Edmund II. Ironsides und Eduard des Bekenners. Æthelred übernahm 978 den Thron von seinem älteren Bruder Eduard, nachdem dieser am 18. März in Corfe Castle ermordet worden war. In erster Ehe heiratete er Aelfgifu, die den Thronfolger Edmund 993 gebar. Wikingerstämme plünderten zunehmend Großbritannien, woraufhin Æthelred 1002 nach dem Tode Aelfgifus die normannische Herzogstochter Emma - in Erwartung normannischer Unterstützung gegen die Wikinger - heiratete. Damit legte er einen Grundstein für die spätere normannische Eroberung Englands. Am 13. November 1002 kam es zum Massaker am St. Brice's Day, als Æthelred befahl, alle Dänen in seinem Herrschaftsbereich aus Angst vor einem Mordanschlag gegen seine Person umbringen zu lassen. Er floh 1013 vor dem Dänenkönig Sven Gabelbart in die Normandie. Nach dem Tod Svens am 3. Februar 1014 erkannten die Engländer dessen Sohn Knut nicht als König an, sondern riefen Æthelred aus dem Exil zurück. 1015 fiel Knut erneut in England ein, fand rasch Verbündete in Wessex und Northumbria und belagerte Æthelred in London. Während dieser Belagerung starb Æthelred am 23. April 1016. Seinen Thronanspruch übernahm sein ältester Sohn Edmund II. Ironside.

Literatur


- Ann Williams: Æthelred the Unready : The Ill-Counselled King. – London : Hambledon Press, 2003. – ISBN 1852853824
Aethelred Aethelred Aethelred Aethelred Aethelred ja:エゼルレッド2世 (イングランド王) nb:Ethelred II av England

Siegfried III. von Eppstein

Siegfried III. von Eppstein (
- um 1194, † 9. März 1249 in Bingen) war Erzbischof von Mainz und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches. Der Neffe von Erzbischof Siegfried II. von Eppstein (vaterseits) und des Erzbischofs von Trier Dietrich von Wied (mutterseits) wurde um 1220 Domherr in Mainz, Propst von St.Bartholomäus (Frankfurt am Main) und von St. Peter und Alexander (Aschaffenburg). Gegen Ende des Jahres (Oktober oder November) 1230 wurde er zum Nachfolger seines Onkels gewählt. Siegfried III. war vor allem Reichspolitiker. Obwohl staufisch gesinnt, betrieb er doch wie alle anderen Reichsfürsten aufgrund der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis von 1220 die Ausdehnung der Mainzer Landesherrschaft. Es gelang ihm jedoch, dabei immer das Wohlwollen Kaiser Friedrichs II. zu behalten. Dieser übertrug ihm 1232 die überaus reiche Reichsabtei Lorsch. 1234 lehnte sich König Heinrich (VII.) gegen seinen kaiserlichen Vater auf, nachdem er sich schon vorher mit den nach Landesherrlichkeit strebenden Reichsfürsten angelegt hatte. Heinrich versuchte dabei, Siegfried III. als Verbündeten zu gewinnen, was ihm aber nicht gelang. Im Juni 1235 kehrte der Kaiser wegen des Aufstandes selber aus Italien zurück, was den Aufstand sofort zusammenbrechen ließ. Heinrich wurde enthront und in apulischen Gefängnissen eingekerkert. Friedrich blieb in Deutschland und hielt im August 1235 in Mainz mit Erzbischof Siegfried eine große überaus prunkvolle Reichsversammlung ab. Dort wurde am 23. August 1235 der Reichslandfriede oder auch „Mainzer Landfriede“ verabschiedet. In die Amtszeit Siegfrieds fällt auch auch die Heiligsprechung der in Marburg gestorbenen Elisabeth von Thüringen 1235, die Siegfried trotz einer Fehde mit den Thüringern unterstützt hatte. 1237 ließ Friedrich II. seinen 1228 geborenen Sohn Konrad IV. zum König krönen und übertrug Siegfried III. sowohl die Vormundschaft als auch das Amt des Reichsgubernators. Doch bald danach brach erneut Streit zwischen Papst Gregor IX. und Friedrich II. aus. 1239 wurde der Kaiser zweimal exkommuniziert. Siegfried III. weigerte sich zunächst, sich gegen seinen Mentor zu stellen und wurde deshalb am 26. April 1240 exkommuniziert. Siegfried blieb weiterhin unbeugsam. Nur der Mongolensturm verhinderte einen Krieg zwischen den Parteien. Nach dem Tod Gregors am 22. April 1241 verbündete sich Siegfried III. jedoch plötzlich mit dem Kölner Erzbischof Konrad gegen den Staufer. Die Gründe hierfür sind nicht näher bekannt, jedoch vermutlich in den landesherrlichen Bestrebungen jener Zeit zu sehen. Friedrich setzte Siegfried sofort als Reichsgubernator ab und bestimmte Heinrich Raspe, Landgraf von Thüringen zum Nachfolger. Sofort brachen Kriege aus. Der Nachfolger Gregors IX., Coelestin IV. war nur ein Jahr Papst, danach schloss sich eine zweijährige Sedisvakanz an, so dass der Papst als Schlichter ausfiel. Erst 1243 bestieg mit Innozenz IV. ein neuer Papst den Stuhl Petri. Dieser setzte den Kampf gegen Friedrich II. fort und beauftragte Siegfried III. mit dem Amt eines Päpstlichen Legaten. Um die Bürger der Stadt für sich zu gewinnen, verlieh Siegfried den Bürger 1244 das große Stadtprivileg, das Mainz zur Freien Stadt machte. Außerdem zog Siegfried III. Heinrich Raspe auf seine Seite. Siegfried intrumentalisierte in der Folge als Exponent der antistaufischen Partei im Reich den Thüringer, den er in Würzburg auch zum Gegenkönig wählen ließ. Auch der plötzliche Tod Heinrich Raspes 1247 war für Siegfried III. nur ein kurzer Rückschlag: Zusammen mit den anderen rheinischen Erzbischöfen machte er Wilhelm von Holland zum neuen Gegenkönig. Siegfried III. von Eppstein war daher maßgeblich am Untergang der staufischen Dynastie und insbesondere Friedrichs II. beteiligt. Den endgültigen Untergang mit dem Tod Friedrichs 1250 erlebte er jedoch nicht mehr. Siegfried III. starb am 9. März 1249 in Bingen. Er wurde im Mainzer Dom begraben, dessen großartiges spätromanisches Westwerk während seiner Amtszeit fertiggestellt wurde und den er 1239 feierlich geweiht hatte. Sein Grabepitaph ist das älteste in der langen Reihe der Grabdenkmäler im Mainzer Dom. Es zeigt ihn als Königskröner. Siehe auch: Bistum Mainz Eppstein, Siegfried III. von Eppstein, Siegfried III. von Eppstein, Siegfried III. von Eppstein, Siegfried III. von

Freie Stadt Mainz

(heute Marktportal des Mainzer Doms).]] Der Titulatur als Freie Stadt Mainz beschreibt in der Geschichte der Stadt die Zeit von der Verleihung des Freiheitsprivilegs durch Erzbischof Siegfried III. von Eppstein 1244 bis zum Ende der Mainzer Stiftsfehde 1462. Nicht zu verwechseln ist der Begriff „Freie Stadt“ mit dem der „Reichsstadt“. Als Freie Städte bezeichnete man ab dem Mittelalter solche Städte, die sich im Lauf des Mittelalters von ihrer (erz-)bischöflichen Stadtherrschaft mehr oder weniger emanzipieren konnten. Da der Begriff in der Reichsverfassung nicht institutionell beschrieben ist, muss der Begriff „Freie Stadt“ für jeden Einzelfall präzisiert werden. Im Falle der Stadt Mainz handelte es sich um einen Fall, bei dem dem Erzbischof einzelne stadtherrliche Rechte geblieben waren. Die Zeit als Freie Stadt, insbesondere die Epoche bis 1328 gilt als Blütezeit in der Mainzer Stadtgeschichte.

Geschichte

Vorgeschichte

Die Geschichte der Stadt Mainz wurde immer maßgeblich von ihrer Funktion als Residenz bzw. Kathedralsitzes ihres Kurfürsten bzw. (Erz-)bischofs bestimmt. Schon seit Bischof Sidonius (um 565), endgültig aber seit der Erhebung des Bistums zum Erzbistum 782/82 übte der jeweilige Inhaber der bischöflichen Gewalt mehr oder weniger die Stadtherrschaft aus. Im 9. und 10. Jahrhundert errangen die Erzbischöfe die Rechte über Markt, Zoll und Münze, befehligten die Stadtbefestigung, übten Einfluss auf den übrigen Adel aus und hatten die Herrschaft über die Gerichte inne. Die Exponenten dieser Entwicklung waren die Erzbischöfe Wilhelm (954968) und Willigis (9751011). Die direkte Ausübung dieser Grafenrechte des Erzbischofs lag aber bei dem adeligen Stadtvogt, über dessen Einsetzung der Kaiser wachte und der in den Mainzer Quellen meist nur als „Stadtgraf“ oder „Burggraf“ auftaucht. Dieser Stadtgraf konnte zu einem ernsthaften Gegenspieler eines möglicherweise schwachen Erzbischofs werden. Im Laufe des 12. Jahrhunderts wurde der Herrschaftsbereich des Stadtgrafen jedoch immer kleiner, was vor allem daran lag, dass geistliche Stätten und deren Wirtschaftsgebäude seiner Gewalt entzogen waren. Diese machten jedoch einen immer größeren Teil der Stadt aus. So konnte der Erzbischof seine alleinige Stadtherrschaft bedeutend festigen. Ein großes Ärgernis für die Bürger jener Zeit waren Burgen, die um die Stadt herumlagen und deren Vögte von ihnen Steuern und Wegzölle verlangen konnten. Dazu gehörten die Burgen von Weisenau, Ingelheim und Oppenheim. Das Bemühen der Bürger, sich von diesen Bürden zu befreien um freieren Handel treiben zu können war ein entscheidender Faktor auf dem Weg zu Stadtfreiheit. Dies zeigte sich schon bei der Erringung der ersten Freiheitsprivilegien zu Beginn des 12. Jahrhunderts. 1112 hatte sich der Mainzer Erzbischof Adalbert I. von Saarbrücken mit Kaiser Heinrich V. überworfen und war von diesem für drei Jahre (vermutlich auf der Burg Trifels) eingesperrt worden. Als Heinrich V. 1115 in der Stadt weilte, überfielen die Bürger mit Unterstützung des Stadtgrafen die kaiserliche Pfalz und erzwangen die Freilassung des Erzbischofs. Adalbert, der sich nun von weiteren Gefahren befreien wollte, zerstörte anschließend mit Hilfe der Bürger die von gegnerischen Fürsten in Oppenheim errichtete Burg und verlieh den Bürgern zum Dank für ihre Unterstützung das erste Privileg, welches aber nicht mehr genau datiert werden kann. Sicher ist nur, dass die Verleihung zwischen 1119 und 1122 stattgefunden hat. Im wesentlichen enthielt es das Recht, innerhalb der Mauern nach angestammten Recht leben zu können und dort auch den alleinigen Gerichtsstand zu haben. Mainzer Bürger mussten sich fortan nicht mehr vor auswärtigen Vögten verantworten. Adalbert bestätigte 1135 das Privileg und ließ es in die Bronzetürflügel des Willigis eingraben. Die Türen bilden heute das Marktportal des Mainzer Doms, wo das Privileg noch heute zu lesen ist. Dieses Privileg gilt zwar als erstes seiner Art, das den Mainzern verliehen wurde, doch die Stadtherrschaft des Erzbischofs schmälerte es nur marginal. Die Freiheit genossen die Bürger weiterhin nur im Rahmen der erzbischöflichen Gewalt. Adalbert verstand es zu verhindern, dass sich die Bürger auch von anderen Gewalten wie etwa Kaiser oder Papst derartige Privilegien einräumen ließen. Trotzdem bezeugen spätere Urkunden, dass sich auch unter diesen eingeschränkten Bedingungen langsam die Vorläufer einer bürgerlichen Selbstverwaltung – zunächst wohl in Form loser Kollegien – bildete. Doch ihre Privilegien sollten den Bürgern jedoch nicht allzu lange erhalten bleiben. 1153 hatte Friedrich I. Barbarossa den ihm nicht genehmen Erzbischof Heinrich I. abgesetzt und den ihm loyalen Arnold von Selenhofen an seiner Stelle eingesetzt. Dieser hatte ihm zum Dank in seine zahlreichen Kriege zu folgen, die jeweils riesige Summen verschlangen. Doch als Arnold dieses Geld durch neue Steuern eintreiben wollte, weigerten sich die Bürger mit Verweis auf das Adalbertsprivileg. 1158 und 1159 kam es zu schweren Auseinandersetzungen der Bürgerschaft mit dem unbeliebten Erzbischof, die jeweils mit Sühneerklärungen der Mainzer endeten. Arnold vertraute auf diese und kehrte 1160 in die Stadt zurück, wo er jedoch einen Tag später, am 24. Juni 1160 von aufgebrachten Bürgern erschlagen wurde. Bischofsmord aber galt damals als besonders schweres Sakrileg, so dass die Bürger zunächst exkommuniziert und dann vom Papst gebannt wurden. 1163 folgte die Strafe des Kaisers: Friedrich I. entzog der Stadt alle Rechte und Privilegien, außerdem ließ er die Stadtmauern einreißen, so dass Mainz mitten im Fehde-reichen Mittelalter völlig schutzlos da lag. Damit war die erste Stadtfreiheit beendet.

Städtische Freiheitsrechte

Die sich im Hochmittelalter entwickelnden städtischen Freiheitsrechte werden oft unter dem Begriff Freie Reichsstadt zusammengefasst. Tatsächlich ist dieser Begriff jedoch das Ergebnis einer neuzeitlichen Verwischung zweier unterschiedlicher Begriffe. Ursprünglich wurde zwischen Reichsstadt und Freier Stadt unterschieden. Reichsstädte waren solche, die keinem landesherrlichen Regiment unterworfen waren, sondern unmittelbar der Zentralgewalt – also dem Kaiser – unterstanden. Die Freien Städte dagegen hatten sich von ihrer (erz-)bischöflichen Herrschaft befreit und waren auch dem Kaiser gegenüber nicht mehr zur Abgabe von Steuern und zur Leistung von Kriegsdiensten (außer Kreuzzügen) verpflichtet. Mithin besaßen die Freien Städte auf dem Papier größere Freiheiten als die Reichsstädte, mussten sich diese aber ständig neu bestätigen lassen. Letztendlich entschieden nicht Privilegien, Rechte oder Pflichten die wirkliche Bedeutung einer Stadt im Reich, sondern ihr unmittelbar geltend gemachter Einfluss. Zu den Freien Städten gehörte neben Mainz auch Basel, Straßburg, Augsburg, Regensburg, Köln, Worms und Speyer.

Entwicklung zur Freien Stadt

Der Weg hin zur Freien Stadt begann für Mainz schon kurz nach den Strafen, die auf den Bischofsmord folgten. Diese waren offenbar nur exemplarisch zur Abschreckung und kurzfristig zu verstehen, denn schon bald wurden die Mauern wieder aufgerichtet und Beteiligte am Mord vom Kaiser in ihre alten Machtpositionen zurückversetzt. Der Kaiser hielt in den 1180er Jahren gar zwei glanzvolle Hoftage in Mainz ab. So begann die Stadt schon bald wieder zu prosperieren, mitgezogen vom allgemeinen Aufstieg des Stadtwesens im 13. Jahrhundert. 1226 schlossen die Mainzer mit den Bürgern der Städte Worms, Speyer, Bingen sowie den Reichsstädten Frankfurt am Main, Gelnhausen, Friedberg und möglicherweise Oppenheim ein erstes Städtebündnis, über das allerdings nichts bekannt ist und das relativ bald auf Druck der Fürsten durch den König aufgehoben wurde. Zehn Jahre später, 1236, empfingen die Mainzer Bürger wieder einige Privilegien, erstmals durch einen Kaiser, nämlich (Friedrich II.), was die Erzbischöfe bisher immer hatten verhindern können. Friedrich II. war schon 1235 nach Mainz gekommen, um dort den so genannten Reichslandfrieden oder auch Mainzer Landfrieden zu verkünden. Die von ihm an die Bürgerschaft verliehenen Rechte umfassten wiederum das Gerichtsstandsprivileg und Steuerfreiheiten.

Das Pontifikat Siegfrieds III. von Eppstein

Entscheidend für die Erreichung der Stadtfreiheit wurde die damals tobende Fehde zwischen dem Papst und den Staufern und die Amtszeit des Erzbischofs Siegfried III. von Eppstein. Der seit 1230 amtierende Kurfürst war 1237 auch Reichsverweser nördlich der Alpen geworden. 1241 trat er auf die päpstliche Seite, woraufhin der seit 1239 in Italien tobende Krieg zwischen Papst und Kaiser auch im Rhein-Main-Gebiet ausgefochten wurde. Die Mainzer Bürgerschaft nutzte den Konflikt aus, bezog – obwohl zu den Staufern tendierend – keine klare Position und ließ sich von beiden Seiten umwerben. Eine befestigte Stadt wie Mainz auf der eigenen Seite zu haben war in derartigen Konflikten ein entscheidender Vorteil. Die kriegführenden Parteien taten daher alles, um sich das Wohlwollen der Bürgerschaft zu sichern und sprachen ihr verschiedene Rechte zu wie z. B. das von König Konrad IV. verliehene Reichszollprivileg. Eine klare Stellungnahme für eine Partei aber gab die Stadt schon wegen der unmittelbaren Nähe der Kämpfe, die die Stadt im Fall einer Parteinahme gefährdet hätten, zunächst nicht ab.

Das Freiheitsprivileg von 1244

Eine Wendung in dieser Politik zeichnete sich erst 1243 ab. Der staufische Kommandant der Festung Kastel auf der anderen Rheinseite gegenüber der Stadt gelegen provozierte mit seiner Ignorierung des königlichen Reichszollprivilegs eine antistaufische Stimmung unter den Bürgern. Die Mainzer nahmen schließlich den Verlust der Reichszollfreiheit in Kauf und nahmen 1244 Partei für die päpstliche Seite. Aus welchem Anlass dies ganz konkret geschah, ist aber nicht bekannt, ebensowenig wie es die Bürgerschaft erreichte, Siegfried III. zu seinen weitgehenden Zugeständnissen in seinem Stadtprivileg zu bringen. Vermutungen gehen dahin, dass der Erzbischof dies nur als Gefangener der Bürgerschaft hätte geschehen lassen. Beweisen lässt sich das jedoch nicht. Fest steht, dass Erzbischof Siegfried III. von Eppstein den Bürgern am 13. November 1244 ein umfassendes Freiheitsprivileg verlieh. Abgesichert wurde es durch Bestätigungen des Papstes, der Erzbischöfe von Köln und Trier, des Bischofs von Speyer sowie aller anderen Bundesgenossen. Des Weiteren schwor das Mainzer Domkapitel, jeden künftigen Erzbischof zur Einhaltung der Privilegien zu verpflichten.

Inhalt

Das Freiheitsprivileg ging über alle Rechte und Freiheiten hinaus, die die Mainzer Bürger bis dahin jemals genossen hatten. Der Erzbischof bestätigte darin alle früheren Rechte auf einen eigenen Gerichtsstand in der Stadt und diverse Abgabenfreiheiten. Zudem richtete er in Artikel 8 einen 24-köpfigen durch die Bürgerschaft gewählten Stadtrat ein. Dieser Rat erhielt zunächst Rechte über die Verwaltung des Spitals und die Beseitigung unerlaubten Überbaus der Straße, woraus sich im Laufe der Zeit eine Art von baupolizeilicher Ordnungsbehörde entwickelte. Außerdem mussten die Bürger dem Erzbischof keine Kriegsdienste mehr außerhalb der Stadt leisten. Auch zur Finanzierung solcher Unternehmen konnten sie gegen ihren Willen nicht mehr herangezogen werden. Des Weiteren enthielt das Freiheitsprivileg Bestimmungen über gegenseitigen Beistand und Wohlwollen, welches die Beziehung zwischen Erzbischof und Bürgerschaft auf die Grundlage der Gleichberechtigung stellte. Der Erzbischof verpflichtete sich, die Mainzer vom lästigen Kastel zu befreien und im Umkreis von über 7 km jenseits der Stadtgrenzen keine befestigten Anlagen anzulegen. Schließlich versprach er das Festhalten am so genannten „Judenschutz“. Zwar blieb der Erzbischof formal weiterhin Oberhaupt der Stadt, doch der unabhängige Rat und die erhaltenen juristischen, wirtschaftlichen und militärischen Rechte hatten aus Mainz eine Freie Stadt gemacht, die sich auf einer Art von kommunaler Ebene nun selbst verwalten konnte.

Die Zusammensetzung des Stadtrats

Der Stadtrat war in seiner Zusammensetzung und Machtverteilung ein Kind seiner Zeit. Das Sagen hatte anfangs fast ausschließlich das „Patriziat“, die städtische Oberschicht. Erst 1332 drängten sich auch die Zünfte in die Stadtverwaltung. Eine Offenheit für alle Gesellschaftsschichten gab es jedoch nie.

Die ersten Jahre

Die ersten Jahre der Freien Stadt waren noch immer vom Stauferkrieg geprägt. Die Mainzer nutzten die Kämpfe geschickt für ihre Zwecke aus und zerstörten dabei die Burg Weisenau, die der Bürgerschaft seit jeher ein Dorn im Auge gewesen war. Nach der Zerstörung Kastels durch Siegfried III. im Dezember 1244 waren damit alle größeren Wehranlagen in unmittelbarer Nähe der Stadt verschwunden. Der gegen die Staufer kämpfende Gegenkönig Wilhelm von Holland zog sich ab 1250 in den Schutz der Mainzer Stadtmauern zurück und verlieh den Bürgern wie schon zuvor Konrad IV. das Zollprivileg, bevorzugte Behandlung vor königlichen Gerichten und ein Bauverbot für Befestigungen in einem Umkreis von 30 km um die Stadt. Außerdem gelang es den Bürgern, ihre Gemarkung auf Teile des Weisenauer Gebiets auszudehnen.

Der Rheinische Städtebund

Die Unsicherheit des politischen Kräfteverhältnisses und ständige kleine Konflikte auf dem Reichsgebiet bewogen die Städte Mainz und Worms im Februar 1254, ein Schutzbündnis zu schließen. Schon bald traten Oppenheim und Bingen dem Bündnis bei. Ziel war es, mit vereinten Kräften den Landfrieden – den die Städte zum Handel treiben brauchten – im Reich wiederherzustellen. Schon bald weitete sich das lokale Bündnis zu einem neuartigen und überregionalen Zusammschluss aus, dem Rheinischen Städtebund. Dieser Bund umfasste schließlich mehr als 100 Städte – und die geistlichen Kurfürsten. Urheber dieser politischen Einigung war der (dürftigen) Quellenlage zufolge der Mainzer Bürger Arnold Walpod (Walpod = Gewaltbote, Inhaber der Polizeigewalt)). Der Rheinische Städtebund, auf dessen Grundlage das Reich hätte reformiert werden können, hätte die Historie der Freien Stadt Mainz wohl entscheidend beeinflusst, doch nach dem plötzlichen Tod Wilhelms von Holland am 28. Januar 1256 begann rasch der Niedergang des Städtebunds.

Bis zum Ende des Interregnums 1273

Nachdem der Städtebund auseinander gebrochen war, begann der Bürgerkrieg von neuem. Die Herstellung einer neuen Landfriedensordung war daher das primäre Ziel der Bürgerschaft und dem neuen Erzbischof Werner von Eppstein (12591284). Dazu stellten die Städte Mainz, Worms und Oppenheim zunächst schon am 29. Juni 1259 den alten Städtebund wieder her. Erzbischof Werner bemühte sich während seinens langen Pontifikats um den Friedensschluss mit den benachbarten Fürsten, der allein einen dauerhaften Landfrieden gewähren konnte. Dazu schloss er zunächst am 21. Juni 1264 ein Bündnis mit dem Kurfürsten der Pfalz, der zugleich Herzog von Bayern war. Dieses Bündnis war ein Vorläufer der späteren Kurvereine, welche jedoch – da auf breiterer Basis stehend – ungleich wirkungsvoller waren. Das Bündnis von 1264 bezog sich zunächst nämlich nur auf die mittelrheinischen Besitzungen der beteiligten Fürsten, hatte also nur lokale Auswirkungen. Doch schon 1265 gelang es dem Erzbischof beim Beschluss des wetterauischen Landfriedens, alle wichtigen Mächte dieser Gegend zum Beitritt zu bewegen. Die Städtebünde und Landfriedensordnungen blieben für das deutsche Spätmittelalter bezeichnend. In einer Zeit des durch die „Confoederatio cum principibus ecclesiasticis“ entmachteten zentralen Königtums und den aufstrebenden Territorialfürsten konnten allein diese Schutzabsprachen den Frieden sichern, den insbesondere die Städte für den Handel dringend benötigten. Doch diese Landfriedensordnungen waren nur von regionaler Gültigkeit. Erst 1269 wurde auf dem Reichstag zu Worms ein allgemeiner königlicher Landfrieden beschlossen. Zwar besaß auch dieser neue Landfriedensschluss keine Ausstrahlung über das ganze Reichsgebiet, jedoch wurde er zumindest am Rhein eingehalten. Zum Hüter des neuen Landfriedens ernannte König Richard Cornwall, der praktisch ohne Herrschergewalt war, Werner von Eppstein. Dessen Pontifikat war bereits von den ersten Konflikten zwischen Stadtgeistlichkeit und Bürgertum seit der Verleihung der Stadtfreiheit überschattet. Der Grund – wie auch schon in vorhergehenden Zeiten – dieser Streitigkeiten war, dass die Geistlichkeit zwar den Schutz durch die Bürger beanspruchte, sich deren Zugriff in punkto Gerichtsbarkeit und Steuerangelegenheiten aber entzog. In Zeiten der Stadtfreiheit waren die Bürger offenbar nicht mehr gewillt, diese Ungleichheit ohne weiteres hinzunehmen. Sie erlaubten sich deshalb Übergriffe auf erzbischöfliche Rechte und Ansprüche und verweigerten den Beitritt zum Landfrieden von 1269. Diese Gegensätze konnte der Erzbischof nur durch geschickte Diplomatie und erst gegen Ende des Interregnums überwinden. Die anstehende Königswahl nach dem Tod König Richards am 2. April 1272 einte die Bürgerschaft und den Erzbischof endgültig wieder. Unter Führung der Mainzer wurde am 5. Februar 1273 zwischen wetterauischen und mittelrheinischen Städten gar ein Bund geschlossen, dessen Mitglieder nur einen einmütig gewählten König akzeptieren wollten. Erzbischof Werner bestätigte der Bürgerschaft daraufhin am 5. Juni 1273 ausdrücklich die von Siegfried III. verliehenen Rechte. Für künftige Streitigkeiten wurde die Einrichtung eines Schiedsgerichtes beschlossen.

Vom Ende des Interregnums bis zum Bistumsstreit von 1328

Die neue Einigkeit war indes nur von kurzer Dauer. Schon kurz nach der Königswahl vom 1. Oktober 1273, bei der mit tatkräftiger Unterstützung des Erzbischofs der Habsburger Graf Rudolf zum König gewählt worden war, brachen die alten Streitigkeiten wieder aus. Der König selbst kam daraufhin nach Mainz, um zwischen den Bürgern und dem Erzbischof zu schlichten. Dazu bestätigte er den Mainzern auch ihre früheren Rechte. So konnte er den Streit zwar schlichten, das Verhältnis zwischen dem Erzbischof und der Bürgerschaft blieb jedoch weiterhin gespannt. Diese Spannungen verhinderten auch den Abschluss zweier neuer Landfriedensübereinkünfte. Erzbischof Werner begann stattdessen eine Fehde gegen rheingauische Gebiete. Erst 1281, als Werner seine Gegner dort bezwungen hatte, konnte auf einem von König Rudolf in Mainz einberufenen Hoftag eine endgültige Sühne vermittelt werden. Am 14. Dezember wurde dort ein neuer Landfrieden beschworen. Erzbischof Werner von Eppstein hatte zu Lebzeiten immer zu verhindern gewusst, dass der König den Mainzer Bürgern neue Privilegien verlieh, deren Inhalt über bereits einmal verliehene Privilegien hinausging. Doch nach seinem Tod am 2. April 1284 erhielt die Bürgerschaft am 26. Juni 1285 neben dem bereits verbrieften Recht, nicht vor auswärtige Gerichte berufen werden zu können, auch die Befreiung vom königlichen Hofgericht. Klagen gegen Mainzer Bürger konnten von da an nur noch beim König selbst vorgebracht werden.

Einflüsse der Reichspolitik auf die Stadt

Neben dem Einfluss, den die Funktion als erzbischöflicher Sitz auf die Geschicke der Stadt ausübte, spielte auch die Reichspolitik eine immer größer werdende Rolle. Die Bürger der Freien Stadt hatten die Macht, selbst in der Reichspolitik mitzumischen, in dem sie Position zwischen dem Kaiser und dem Erzbischof bezogen, wobei sie ihre Unterstützung immer von dem Wohlwollen der jeweiligen Herrscher abhängig machten. Bekämpfte der Kaiser die Kurfürsten an sich oder den Mainzer Erzbischof konkret, dann war es für ihn hilfreich, die Mainzer Bürger auf seiner Seite zu haben. Umgekehrt konnte der Erzbischof gegen den Kaiser nicht ohne die Unterstützung der Bürgerschaft seiner Bischofsstadt bestehen. Sowohl Kaiser als auch Erzbischof musste daher daran gelegen sein, die Bürger der Stadt nicht gegen sich stehen zu haben. Um sich die Unterstützung zu sichern, erneuerten sowohl Kaiser als auch Erzbischof immer wieder die von ihren Vorgängern verliehenen Privilegien. Für die Freie Stadt waren diese Erneuerung existenziell wichtig. Im Gegensatz zu den Reichsstädten, die dem Kaiser unterstellt waren und somit per se einen Schutzherren für ihre Ansprüche hatten, waren die Freien Städte auf die fortwährende Bestätigung ihrer Rechte angewiesen. Die Bürgerschaft bezog daher immer wieder Stellung in der Reichspolitik. Der Parteinahme für ihren Erzbischof 1244 verdankte sie überhaupt erst ihre Stadtfreiheit. Besondere Bedeutung hatten die reichspolitischen Einflüsse auf die Stadt jedoch von 12951328. Während dieser Zeit fanden die Machtkämpfe zwischen Kaiser und dem Kollegium der sieben Kurfürsten ihren vorläufigen Höhepunkt. Nachdem König Adolf von Nassau auf Betreiben des Mainzer Kurfürsten Gerhard II. von Eppstein abgesetzt worden war, wählte das Kollegium Albrecht I. (12981308) zum neuen König. Dies erwies sich als keine gute Wahl, da Albrecht I. alsbald den so genannten Kurfürstenkrieg begann. Zunächst hob er alle seit 1250 eingeführten Zölle auf, was die rheinischen Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln und Rhein um einen beträchtlichen Teil ihrer Einnahmen brachte. Zudem brandmarkte er sie als Landfriedensbrecher. Als die Kurfürsten daraufhin gegen ihn zu Felde zogen, besiegte er sie im Zollkrieg von 13001302. Eine solche Politik konnte der König nur mit Hilfe der betroffenen rheinischen Städte führen, um deren Unterstützung er warb und die schließlich zu seinen wichtigsten Helfern wurden. 1298 bestätigte er den Mainzern alle königlichen und am 13. Mai 1301 auch die erzbischöflichen Privilegien, was damals höchst ungewöhlich war. 1306 ernannte der Papst dann den damaligen Baseler Bischof Peter von Aspelt zum neuen Mainzer Erzbischof (13061320). Schon kurz nach seiner Ernennung bestätigte er die Privilegien der Bürgerschaft. Peter von Aspelt erwies sich bald als ideale Besetzung des Mainzer Erzbischofstuhls, da er dort sein überaus großes politisches Geschick einbringen konnte. Während dem Pontifikat Peters war Mainz zentraler Punkt der deutschen Reichspolitik. Der von Peter 1314 mit Unterstützung der Bürger bei der Wahl als neuer König durchgesetzte Ludwig der Bayer erließ 1317 einen siebenjährigen Landfrieden, der vor allem den Städten die nach Missernten und Hungernöten dringend notwendigen Lebensmittelhandel sichern sollte. Dieser Landfriede wurde jedoch schon bald wieder brüchig, als es ab 1318 wieder bessere Ernten gab. Das Zollwesen lebte so wieder auf und Ludwig verzichtete bald darauf, dagegen vorzugehen. Nach dem Tode Peter von Aspelts am 5. Juni 1320 wurde nach einjähriger Sedisvakanz der Benediktinermönch Matthias von Bucheck zum neuen Erzbischof ernannt. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hielt er sich reichspolitisch eher zurück, führte allerdings aber – wie etliche seiner Vorgänger – eine schwere Fehde gegen den hessischen Landgrafen. Dazu musste er sich der Unterstützung der Bürger gewiss sein. Da er diese jedoch zuvor zu Steuern und Zöllen hatte heranziehen wollen, war das Verhältnis denkbar schlecht. Um dies zu ändern, musste er den Bürgern weitergehende Privilegien gewähren. Am 25. Februar und am 11. März 1325 verpflichtete er sich, das Interdikt nicht mehr bei Geldangelegenheiten zu verhängen, Feinden der Stadt außerhalb keinen Schutz mehr zu gewähren und hob die Immunität von Geistlichen in Sachen nächtlicher Ruhestörung auf. Außerdem bestätigte er alle früheren Freiheiten. Gegen diese fortschreitende Privilegierung protestierte nun wiederum das immer mächtigere Mainzer Domkapitel, das von da an in immer stärkere Opposition zum Bürgertum trat. Für seine Erhebung zum Erzbischof hatte Matthias von Bucheck riesige Summe an den Papst in Avignon abzuführen und war daher in ständiger Geldnot. Um deswegen eine Sondersteuer von der Geistlichkeit erheben zu können, brauchte er die Zustimmung des Domkapitels, dass diesem als Gegenleistung ein Privileg abtrotzte, das im Widerspruch zu den Freiheiten der Bürger stand. Außerdem ließ es sich 1326 vom Erzbischof ein Statut bestätigen, wonach nur Adelige in das Kapitel aufgenommen werden durften. Dadurch vertieften sich die Gräben zwischen dem Kapitel und der Bürgerschaft. In diesen Streitigkeiten nahm der Erzbischof eine zurückhaltende und wankelmütige Haltung ein. Er konnte daher die Verhältnisse in der Stadt nie stabilisieren. Die bis 1462 immer wieder aufbrechenden Konflikte spielten dann auch eine wichtige Rolle beim Niedergang der Freien Stadt.

Der Mainzer Bistumsstreit

Die Zeit ab dem so genannten Mainzer Bistumsstreit ist historisch noch nicht abschließend beschrieben. Grund hierfür ist die dürftige Quellenlage, die vor allem durch die Wirren der Mainzer Stiftsfehde verursacht wurde. Nach dem Tod des Erzbischofs Matthias von Bucheck am 9. September 1328 kam es zu heftigen Auseinandersetzungen um die Nachfolge auf dem wichtigsten Bischofsstuhl im Reich. Verwickelt waren nicht nur der Papst, Kaiser und Domkapitel, sondern auch die Mainzer Bürger. Der Papst hatte Heinrich von Virneburg zum neuen Erzbischof ernannt, während sich das Domkapitel für den Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg entschieden hatte. Da keine der beiden Seiten zu einem Einlenken bereit war, bestand ab diesem Zeitpunkt ein Schisma, welches mehrere Jahre andauern sollte. Es teilte Bürgerschaft und Klerus jeweils in zwei Lager. Der Mainzer Stadtrat entschied nach einer Phase der Neutralität 1329 für den päpstlichen Kandidaten. Dies bedeutete aber nicht, dass alle Schichten der Bürgerschaft mit dieser Entscheidung einverstanden waren. Der Stadtrat war wie bereits beschrieben durchweg mit Bürger aus der Oberschicht besetzt. Diese standen dem Domkapitel und seinem Kandidaten ablehnend gegenüber, schon weil das Domkapitel immer wieder versucht hatte, die der Bürgerschaft verliehenen Privilegien zu beschneiden.

Das schwierige Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Klerus

Der Gegensatz zwischen weiten Teilen der Bürgerschaft und dem Kapitel schlug bald in offene Konfrontation um. Nachdem die Truppen des Trierer Erzbischofs um die Stadt herum in Stellung gegangen waren, wurden seine Anhänger der Stadt verwiesen. Außerdem nutzten die Bürger den Aufmarsch als Vorwand für die Besetzung der um die Stadt gelegenen Stifte, deren Privilegien ihnen ein Dorn im Auge war. Es kam zu Übergriffen auf kirchliche Gebäude und zu Vertreibungen der Geistlichkeit. Daraufhin verfiel die Stadt dem Interdikt; Kaiser Ludwig der Bayer verhängte außerdem die Reichsacht.

Der Rat wird erweitert

Zwar gelang es dem Rat, eine Sühne auszuhandeln, diese kostete ihn jedoch sehr viel Geld, das von den Bürgern durch Steuern wieder eingetrieben werden musste. Dazu waren Beratungen notwendig, in die der Stadtrat einen 22 Personen umfassenden Ausschuss aus der Gemeinde einbeziehen musste. Dieser bestand nicht aus Vertretern des Patriziats, sondern vor allem aus genossenschaftlichen Verbänden und sonstigen organisierten Teilen der einfachen Bevölkerung. Dieses neue Gremium erreichte schließlich den Status einer Art Nebenregierung, die bei allen wichtigen Entscheidungen des Stadtrates Mitsprache forderte und dieses Recht gegen alle Widerstände des alteingesessenen Bürgertums auch durchsetzte. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen kam es 1333 zu einer Übereinkunft, nach der die Ratsbesetzung auf 58 Mitglieder verdoppelt wurde. Die eine Hälfte bildete wie bisher die Oberschicht, die andere Hälfte wurde nun mit Mitgliedern der Zünfte besetzt. Während die Mitglieder der Oberschicht auf Lebenszeit dem Rat angehörten, wurden die Vertreter der Zünfte jährlich neu gewählt, wobei Wiederwahl zulässig war. Eine Einheit bildete der Rat jedoch auch nach diesem Kompromiss nicht.

Das Ende des Schismas

Überwunden werden konnte das Schisma, das den Mainzer Bistumsstreit bestimmt hatte, erst 1337, nachdem Balduin von Luxemburg auf den Mainzer Erzstuhl verzichtete. Diese Resignation seines Kandidaten war nicht zum Schaden des Mainzer Domkapitels, das nun von Heinrich von Virneburg per Wahlkapitulation weitreichende Privilegien für seiner Unterstützung fordern konnte. Das wichtigste dieser Privilegien war, dass dem Domkapitel von diesem Zeitpunkt an die Ernennung des Stadtkämmerers zukam. Der Stadtkämmerer war damals das wichtigste Amt der Stadt und von nun an bis zum Untergang der kurfürstlichen Stadtherrlichkeit 1799 immer ein Domkapitular. Des Weiteren erreichte das Kapitel, dass die Bürger nur diejenigen Privilegien genießen durften, die einst mit seiner Zustimmung gewährt worden waren. Auf diese Weise stärkten die Kapitulare ihren Einfluss auf die Stadtherrschaft. Die städtischen Bemühungen um eine Ausweitung seiner Autonomie waren jedoch von diesem Moment an entscheidend behindert.

Das Ende der Freiheitsprivilegien

Der Weg hin zum Ende der Stadtfreiheit stellt eine schleichende Entwicklung dar, für die mehrere Faktoren verabtwortlich waren. Entscheidend war nicht zuletzt, dass sich die Bürgerschaft nie endgültig gegen die Geistlichkeit angeführt durch den Erzbischof durchsetzen konnte. Vor allem das Mainzer Domkapitel betrachtete die Entwicklung einer fortschreitenden Autonomie der Bürger durch verliehende Privilegien mit Ablehnung und versuchte die Freiheitsbestrebungen der Bürger immer wieder zu hintertreiben, während die Bürgerschaft sich gezwungen sah, die ihnen verliehenen Freiheiten ständig und aggressiv zu verteidigen. Dazu kamen – nach einer langen Phase der Stabilität – zu Beginn des 15. Jh. zunehmend wieder innere Spannungen zwischen Bürgern und Stadtrat, vor allem zwischen den Zünften und ihren Ratsvertretern auf. Die genaue Beurteilung der einzelnen Gruppen, insbesondere der Patrizierfamilien ist jedoch nach dem jetzigen Stand der Forschung nicht möglich. Lediglich Familiengeschichten wie der Johannes Gutenbergs (Johannes Gensfleisch zur Lade) sind genauer erforscht. Fest steht, dass es nach einem nicht genauer bekannten Vorspiel Anfang 1411 zu einem Konflikt kam, bei dem einige Angehörige der Zünfte in Opposition zu ihren eigenen Ratsvertretern traten, von denen sie sich nicht angemessen vertreten sahen. Offenbar hatte deren Ratsherrschaft oligarchische Züge angenommen. Die Opposition bildete wie schon im 14. Jh. einen Ausschuss aus 18 Mitgliedern, der Kontrolle und Mitsprache über die städtische Haushaltsführung beanspruchte. Trotz mehrerer Zugeständnisse wie dem Informations- und Mitbestimmungsrecht der Zünfte an den 18er-Ausschuss schwelte der Konflikt bis zur Einigung August 1411 weiter. Diese Einigung verschaffte den Zünften einen größeren Spielraum für Forderungen gegenüber den Patriziern im Stadtrat, den die Zünfte in der Folgezeit auch desöfteren geltend machten. Häufiger kam es vor, dass Patrizierfamilien deshalb die Stadt verließen und nach Frankfurt oder Worms umzogen. Die durch die Uneinigkeit zwischen Stadtrat und Zünften herbeigeführte Lähmung der Verwaltungsaufgaben sowie zunehmende wirtschaftliche Probleme führten zu zunehmenden Defiziten in der Stadtkasse, weswegen ein 10-köpfiger Ausschuss der Zünfte 1428/29 für zehn Jahre die Verfügungsgewalt über die Finanzen verlangte. Der Ausschuss einigte sich auf Steuererhöhungen, worüber mit dem Rat unter Vermittlung auch auswärtiger Bürger (die zum Großteil Gläubiger der Stadt waren) monatelang verhandelt wurde. Schließlich löste sich der Rat auf und wurde durch einen 35-köpfigen neuen Rat ersetzt, bei dem die Unterscheidungen zwischen Patriziern und Zünften aufgehoben war. Nun entstammten nur noch sieben Ratsvertreter dem Patriziat, die aber weiterhin einflussreiche Posten innehatten. Doch schon ein Jahr später, am 28. März 1430, wurde die Ratsverfassung erneut geändert. Nach der Modifikation sollten dem Rat nun 36 Mitglieder angehören, zudem blieben dem Patriziat die alten Privilegien erhalten. Die drückenden Finanzprobleme waren durch diese Modifikationen in der Organisation des Rates natürlich nicht gelöst. 1435 scheiterte mit der Pfaffenrachtung endgültig die Beteiligung der Geistlichkeit an den städtischen Aufgaben. Trotz der immer schwierigeren Finanzlage kaufte die Stadt 1436 den strategisch wichtigen Ort Vilzbach, was weitere Löcher in die Stadtkasse riss. Finanziert wurden Schulden und Zinstilgung vor allem mit neuen Krediten aus Frankfurt, Worms und Speyer. 1437 legten Abgesandte dieser Städte im Auftrag des Mainzer Stadtrats ein Gutachten über die Finanzlage vor, der das Desaster deutlich machte. Das Patriziat sah nun seine Chance gekommen, die unliebsamen Modifikationen der Ratsverfassung von 1429/30 rückgängig machen zu können. Nach langen Verhandlungen einigte man sich auf eine neue Ratsverfassung, die einen 28-köpfigen Rat vorsah, der zur Hälfte aus Patriziern bestand. Auch dieser Rat konnte die Stadt jedoch nur mit neuen Krediten aus Frankfurt über Wasser halten. 1444 war die Lage so katastrophal geworden, dass der Rat sich gezwungen sah, die Finanzprobleme auf breiterer Basis zu Diskutieren. Die alten Gegner des Patriziats sahen ihre Chance gekommen, den Einfluss der Geschlechter wieder zurückzudrängen. Sie warfen ihnen schwerwiegende Versäumnisse in der Finanzpolitik vor. Die wiederum als Schlichter beteiligten Abgesandten der Städte Frankfurt, Worms und Speyer waren jedoch wegen ihren immensen Forderungen gegenüber Stadt und Bürgern an einer raschen Beilegung des Streits interessiert. Sie unterstützten daher schließlich die Rücktrittsforderung gegenüber dem Stadtrat. Der Rat dankte ab und wurde durch einen 29-köpfigen neuen Rat ersetzt, in dem keine Vertreter des Patriziats mehr saßen. Etliche von ihnen zogen in der Folge nach Frankfurt um. Die Finanzprobleme erwiesen sich jedoch als unlösbar. Schließlich bot man der Stadt Frankfurt für ein Darlehen von 60.000 Gulden ganz Mainz zum Pfand an. Eine kraftvolle Rolle bei kommenden Ereignissen konnte die Bürgerschaft nicht mehr einnehmen.

Die Mainzer Stiftsfehde

Das endgültige Ende der Stadtfreiheit wurde dann durch die so genannte Mainzer Stiftsfehde besiegelt. Diese Auseinandersetzung zwischen dem erwählten, aber vom Papst nicht bestätigten Erzbischof Diether von Isenburg und Adolf II. von Nassau, der seinerseits Ansprüche auf den Mainzer Erzbischofsthron durchsetzen wollte, begann 1461 und endete am 28. Oktober 1462. In den Morgenstunden dieses Tages kletterten im Schutze der ausgehenden Nacht 500 Soldaten Adolfs II. in der Nähe des Gautores über die Stadtmauer. Die Bürger, die zuvor für Diether von Isenburg Partei ergriffen hatten, hatten gerade diesen Punkt der Stadtmauer wegen ihrer vermeidlichen Unüberwindlichkeit vernachlässigt. Möglich ist aber auch, dass einige Mainzer Bürger den Invasoren zur Hilfe gekommen waren. Jedenfalls war Adolf II. laut einer Mainzer Chronik von 1600 über die Verhältnisse und Ereignisse in der Stadt erstaunlich gut informiert. Nach dem Eindringen der Armee Adolfs und seiner Verbündeten erfolgte eine mehrstündige Straßenschlacht, die für Adolf II. siegreich endete. Er befahl daher dem Stadtrat und allen männlichen Bürgern, am 30. Oktober 1462 auf dem Dietmarkt – dem heutigen Schillerplatz – zu erscheinen. Doch anstatt die männlichen Bürger, wie von diesen erwartet, den Treueid schwören zu lassen wies Adolf II. sie fast alle aus der Stadt aus. Außerdem ließ er sich alle Privilegien der Bürgerschaft aushändigen, die von da an aufgehoben waren.

Nach dem Ende der „Freien Stadt“

Der Verlust der Freiheitsprivilegien degradierte Mainz zu einer reinen „Pfaffenstadt“, in der von nun an allein der Erzbischof das Sagen hatte. Ins Erzstift eingegliedert, verlor sie an Bedeutung und die Bürger an politischem Einfluss. Zudem demütigte der neue Erzbischof Adolf II. von Nassau die Bürger auch über den Tag ihrer Niederlage hinaus. 1463 kam es erneut zu einer Ausweisung von fast 400 Bürgern und bis 1469 lebten die verbliebenen Bürger faktisch ohne jede Rechte in der Stadt. Ziel des Erzbischofs war die Zerschlagung des alten selbstbewussten Bürgertums, was ihm auch gelang. So konnte er ab 1468 wieder rechtliche Garantien zulassen. Die Zünfte wurden nun als „Ordnungen“ tituliert, denen keinerlei politische Betätigung erlaubt war. Den weiter existierenden, aber ihrer Unabhängigkeit beraubten kommunalen Gremien sagte er Schutz vor Repressalien zu. Ein Selbstbestimmungsrecht stand den Bürgern aber nicht mehr zu. Geltung hatten diese Privilegien jedoch nur für Bürger, die dem Erzbischof und – dem Mainzer Domkapitel gehuldigt hatten. Das Domkapitel erhielt so eine große Macht über die Stadt, die in den Entwicklungen nach dem Tode des Erzbischofs 1475 ihren Gipfel erreichte. Es wählte nämlich wiederum Diether von Isenburg zum Erzbischof, der ihm zum Dank die Herrschaft über die Stadt überlassen musste. Als die Bürger jedoch bemerkten, dass sie der Erzbischof, den sie zu Zeiten der Stiftsfehde unterstützt hatten, im Stich ließ, kam es im August 1476 zu einem Aufstand, dessen Ziel die Wiederherstellung der Stadtfreiheit war. Dieses Unterfangen scheiterte jedoch am Widerstand des Erzbischofs, beendete aber zumindest die kurze Phase alleiniger Stadtherrschaft des Domkapitels. Zehn Jahre später, am 2. Mai 1486 bestätigte König Maximilian I. in einer Urkunde, dass die Stadt Mainz von nun an als kurfürstliche Landstadt dem Mainzer Erzbischof unterstehen sollte. So blieb es bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806.

Aspekte

Geistliches Zentrum

Obgleich die Stadt Mainz ab 1244 durch das von Erzbischof Siegfried III. verliehene Privileg eine Freie Stadt geworden war, blieb sie weiter eine kirchliche Metropole und Zentrum der geistlichen Jurisdiktionsgewalt des Erzbischofs. Weiterhin fanden hier Diözesan- und Provizialsynoden statt, mit denen der Erzbischof die Erzdiözese leitete und die Organisation der größten Kirchenprovinz jenseits der Alpen koordinierte. In diesem Sinne ein Brennpunkt der kirchlichen Geschehens, stieg die Zahl von geistlichen Niederlassungen in der Stadt vor allem im 13. und 14. Jh. stark an. Schließlich waren fast alle Ausprägungen des hochmittelalterlichen Ordenslebens einschließlich der Ritterorden in der Stadt ansässig. Die Klöster mit ihren Bibliotheken und Schulen brachten der Stadt eine reiche geistliche Kultur ein, die es für auswärtige Künstler interessant machte, nach Mainz zu kommen. So ließ sich ab 1312 zum Beispiel mit