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| 2007 |
2007
Auf dieser Seite erscheinen wichtige Ereignisse des Jahres 2007, deren Termine bereits feststehen.
Das Jahr 2007 ist kein Schaltjahr und hat 365 Tage.
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Voraussichtliche Ereignisse
Politik
- 1. Januar: Bulgarien und Rumänien treten wahrscheinlich der EU bei
- 1. Januar: Litauen, Slowenien und Estland führen wahrscheinlich den Euro ein
- 1. Januar: in der Schweiz tritt voraussichtlich das neue Partnerschaftsgesetz in Kraft
- 31. Dezember: in Deutschland endet voraussichtlich das Briefmonopol der Deutschen Post
- Der Weltwirtschaftsgipfel tagt Anfang Juni im Ostseebad Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern)
Gesellschaft
- In England findet mit dem 21st World Scout Jamboree das bisher weltgrößte Pfadfinderlager statt
- Die Stadt Mannheim feiert 400 Jahre Stadtrecht
- Am 11. Juni umfangreiche Feierlichkeiten zum 850. Geburtstag der Mark Brandenburg
- Das Bistum Bamberg feiert sein 1000-jähriges Bestehen
- Die Stadt Holzgerlingen feiert 1000-jähriges Bestehen mit vielen jahresverteilten Projekten
Sport
- Die Alpine Skiweltmeisterschaft findet in Schweden statt
- Die Tischtennis-Weltmeisterschaft findet in Zagreb statt
- Mannheim veranstaltet die Europameisterschaft der Springreiter
- In China wird die Frauen-Fußball-Weltmeisterschaft ausgetragen
- am 4. Februar findet Super Bowl XLI in Miami, Florida statt, das größte Einzelsportereignis der Welt
- Im Juni wird der 32. America's Cup in Valencia ausgetragen
- Kanu-WM in Duisburg vom 8. August bis 12. August
- Handball-WM in Deutschland vom 20. Januar bis 4. Februar
- Die 11. Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden im japanischen Osaka statt
- Die Islandpferde-Weltmeisterschaften finden vom 6. bis 12. August in den Niederlanden statt
- Die 13. Welt Gymnaestrada, eine der größten Sportveranstaltungen der Welt, findet vom 8. bis 14 Juli in Dornbirn/Österreich statt
Wissenschaft und Technik
- Der Teilchenbeschleuniger („Large Hadron Collider“, LHC) des europäischen Forschungszentrums für Teilchenphysik bei Genf, kurz CERN, wird fertiggestellt und in Betrieb genommen
- 3. März: Totale Mondfinsternis
- 30. Juni: Der Support für das letzte auf MS-DOS basierende System Windows Millennium läuft aus. Damit ist die DOS-Ära faktisch zu Ende
- Mercedes wird die neue C-Klasse vorstellen
- Die Robert Bosch GmbH will mit der Serienproduktion von Komponenten für Hybridantriebe beginnen
- Der Lötschberg-Basistunnel wird im Dezember in Betrieb genommen
Kultur
- 16. Juni: Eröffnung der Documenta 12 in Kassel. Parallel dazu finden in Münster die Skulptur.Projekte statt
ja:2007年
ko:2007년
simple:2007
th:พ.ศ. 2550
SchaltjahrEin Kalender hatte historisch den Zweck, den Beginn der Jahreszeiten Jahr für Jahr auf das gleiche Datum fallen zu lassen, um den Zeitpunkt zum Beispiel von Festen oder wiederkehrenden Ereignissen bestimmen zu können. Ein tropisches Jahr, also der Zeitraum zwischen zwei Frühlings-Tagundnachtgleichen, dauert allerdings etwa 365 Tage und etwas weniger als 6 Stunden (365d 5:48:45.98, nicht konstant!), so dass eine einfache Zuordnung, die jedem Jahr die gleiche Anzahl Tage gibt, unmöglich ist, ohne dass sich gleichzeitig der Beginn der Jahreszeiten verschiebt. In den Kalendern der verschiedenen Kulturen gibt es deshalb Methoden, um die jeweilige Dauer des Jahres dem tropischen Jahr anzunähern.
Der Beginn der Jahreszeiten kann beispielsweise auf dem gleichen Datum festgehalten werden, wenn in geeigneten Abständen ein Schaltjahr, ein Jahr mit einem zusätzlichen Tag, dem Schalttag, eingefügt wird. Eine einfache Methode ist, jedes Jahr mit einer glatt durch 4 teilbaren Jahreszahl zum Schaltjahr zu erheben. So wurde es im Julianischen Kalender eingeführt, in dem der Februar 29 statt 28 Tage hat. Genauere Kalender nähern das tropische Jahr besser an: Da etwas weniger als sechs Stunden pro Jahr auszugleichen sind, fällt der (Julianische) Schalttag manchmal aus (wie z. B. im Jahre 1900 im Gregorianischen Kalender).
Julianischer Kalender
46 v. Chr. benutzten die Römer einen Kalender mit zwölf Mondmonaten mit abwechselnd je 29 bzw. 30 Tagen, zusammen 354 Tage. Weil gerade Zahlen aber Unglück brachten, schlugen die Römer noch einen Tag drauf. Doch trotzdem waren es zum Sonnenjahr immer noch mehr als zehn Tage zu wenig. Zunächst verteilte Julius Caesar diese zehn Tage auf die verschiedenen Monate, die auf nun 30 bzw. 31 Tage anwuchsen. Nur der damals letzte Monat Februar ging als Unglücksmonat leer aus und blieb somit bei 29 beziehungsweise im Schaltjahr damals bei 30 Tagen. Dem Mythos, dass der Februar einen Tag verlor, weil Kaiser Augustus sich im August als Monatsbezeichnung verewigen wollte und dem Februar noch einen Tag wegnahm, da der August wie der Juli, der Monat seines Vorgängers Caesar, 31 Tage haben sollte, und weil eine gerade Zahl ja auch Unglück brachte, wird im Artikel zum Monat August widersprochen. Doch die Römer hatten eine winzige, aber auf die Jahrhunderte gesehen, wirkungsvolle Ungenauigkeit hinterlassen. 11 Minuten und 14 Sekunden pro Jahr schoss das damals julianische Jahr über das Ziel hinaus. Alle 128 Jahre wurde demnach ein Schaltjahr zu viel begonnen.
Gregorianischer Kalender
Von Papst Gregor XIII. wurde daher 1582 folgende Regelung eingeführt (Gregorianischer Kalender):
- Glatt durch 4 teilbare Jahre sind Schaltjahre.
- Glatt durch 100 teilbare Jahre sind jedoch keine Schaltjahre.
- Glatt durch 400 teilbare Jahre sind aber wieder Schaltjahre.
So sind zum Beispiel die Säkularjahre 1800, 1900 und 2100 keine Schaltjahre, die Säkularjahre 2000 und 2400 hingegen schon.
Damit dauert das Gregorianische Jahr 365,2425 Tage, und ist genauer als das Julianische Jahr.
Seit dem Ersten Konzil von Nicäa im Jahr 325, bei dem der Frühlingsanfang auf den 21. März festgelegt wurde, betrug die aufgelaufene Differenz bereits 10 Tage, und so ließ Gregor auf den 4. Oktober gleich den 15. Oktober 1582 folgen, um diese Zeit auszugleichen.
Nicht in allen Ländern erfolgte diese Umstellung am selben Tag. Besondere Schwierigkeiten gab es in Schweden, wo im Jahr 1712 zwei Schalttage eingefügt wurden und somit dieses Jahr einen 30. Februar hatte.
Recht ungewöhnlich und wenig bekannt ist die Tatsache,
dass nicht etwa der 29. Februar der Schalttag
des Gregorianischen Kalenders ist.
Vielmehr wird der 24. Februar verdoppelt:
der 24. und der 25. Februar fallen nach römischer Zählweise,
die auch bei der Einführung des Gregorianischen Kalenders noch üblich war,
auf dasselbe Datum.
Im Gemeinjahr heißt der 24. Februar
„a. d. VI Kal. Mart.“ (sechster Tag vor dem März-Beginn);
der doppelte Tag im Schaltjahr heißt ebenso.
Da dieser Sechste (lat. „sextus“) doppelt („bis“) gezählt wird,
heißen Schaltjahr bzw. -tag „bissextilis“ (lateinisch),
„bissextile“ (english), „bisestile“ (italienisch) usw.
Nach heutiger Zählung verschieben sich der 24. und die weiteren Tage im Februar um einen Tag;
Bedeutung hat dies heute noch in der katholischen Kirche bei der Zählung der Kirchentage:
kirchliche Feiertage und auch die Namenstage sind von dieser Regelung betroffen.
Orthodoxer Kirchenkalender
Das gregorianische Jahr ist rund 27 Sekunden zu lang. Als Ergebnis hinkt der gregorianische Kalender nach 1.600 Jahren um einen halben Tag hinterher. Deshalb schlug die griechisch-orthodoxe Kirche eine etwas kompliziertere Schaltregel vor: Abweichend vom gregorianischen Kalender sind die Jahrhunderte nur dann Schaltjahr, wenn sie durch 9 geteilt den Rest 2 oder 6 ergeben. Damit wäre das Jahr 2800 kein Schaltjahr, sondern erst das Jahr 2900. Die Abweichung zum Sonnenjahr beträgt beim orthodoxen Kirchenkalender nur noch knapp 3 Sekunden.
Französischer Revolutionskalender
In der Zeit, in der der Französische Revolutionskalender Gültigkeit hatte, waren die Jahre 3, 7 und 11 Schaltjahre.
Die ursprüngliche Regelung des Kalenders war, dass der erste Tag jeden Jahres auf die Herbst-Tag-und-Nacht-Gleiche fallen und jedes vierte Jahr ein Schaltjahr sein solle. Diese Forderungen widersprechen sich jedoch, und so schlug Charles Rommes, der Autor des Kalendersystems, eine dem Gregorianischen Kalender ähnliche Regelung vor. Er stieß jedoch aus politischen Gründen damit auf Widerstand. Durch die kurze Gültigkeit des Revolutionskalenders wurden die Diskussionen jedoch obsolet.
Jüdischer Kalender
Im Jüdischen Kalender, einem nach dem Mond ausgerichteten Kalender, der durch komplizierte Regelungen dem Sonnenjahr angepasst wird, wird in allen Jahren, die bei einer Division durch 19 einen Rest von 0, 3, 6, 8, 11, 14, oder 17 haben, ein Schaltmonat eingefügt. Er wird als Adar II bezeichnet.
Islamischer Kalender
Im Islamischen Kalender ist die Bestimmung eines Schaltjahres äußerst schwierig. Nach einem gebräuchlichen System, das unter anderem im GNU Emacs verwendet wird, sind alle Jahre, die bei einer Division durch 30 einen Rest von 2, 5, 7, 10, 13, 16, 18, 21, 24, 26, oder 29 haben, Schaltjahre.
Nach diesem System haben im Islamischen Kalender alle geradzahligen Monate 30 Tage und alle ungeradzahligen Monate 29 Tage. In Schaltjahren wird dem letzten ungeradzahligen Monat ein Tag hinzugefügt, so dass er dann 30 Tage hat.
Chinesischer Kalender
Schaltjahre im traditionellen, lunisolaren Chinesischen Kalender haben 13 Monate statt der üblichen zwölf; mit 383, 384 oder 385 Tagen statt 353, 354 oder 355 Tagen in normalen Jahren.
Zur Berechnung zählt man die Anzahl der Neumonde zwischen dem elften Monat eines Jahres (dem Monat der Wintersonnenwende) und dem elften Monat des folgenden Jahres. Fallen in diesen Zeitraum 13 Neumonde, so wird ein Schaltmonat eingefügt. Der erste Monat, der keinen zhong qì enthält, erhält dieselbe Nummer wie der Vormonat mit einem Zusatz als Schaltmonat.
Azteken-Kalender
Im Azteken-Kalender werden am Ende eines jeden 52-Jahres-Zyklus 13 Tage eingeschaltet. Daraus ergibt sich ein durchschnittliche Jahreslänge von 365 Tagen und 6 Stunden. Das weicht vom tropischen Jahr mehr als 11 Minuten ab. Die Genauigkeit dieser Schaltjahresmethode ist mit dem Julianischen Kalender vergleichbar.
Atomzeit
Heute, im Zeitalter der Atomzeitmessung, muss gelegentlich eine Schaltsekunde eingefügt werden, um die Zeit der mittleren Sonnenzeit anzugleichen.
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Siehe auch: Sommerzeit, Jahr, Gemeinjahr
Weblinks
- [http://www.nabkal.de/schalttag.html zur Historie des 24./25. Februar]
- [http://www.gnomon.ku-eichstaett.de/LAG/kalender.html Die Kalenderreform Julius Cäsars]
- [http://www.tondering.dk/claus/calendar.html FAQ about calendars (englisch, sehr umfangreich)]
- [http://www.schaltjahr.de Regel der Schaltjahre, Ausnahmen und Programmcode]
- [http://www.marco-burmeister.de/index_frameaufbau.html?helferlein_jahre Schaltjahrberechnung]
- [http://www.nabkal.de/umrechnung.html Umrechnungen von Kalenderdaten]
- [http://www.ortelius.de/kalender/greg_de.php Der Gregorianische Kalender]
- [http://www.kalendersysteme.de/deutsch/index.html Verschiedene Kalendersysteme]
Kategorie:Kalender
als:Schaltjahr
ja:閏年
ko:윤년
simple:Leap year
th:ปีอธิกสุรทิน
Bulgarien
Bulgarien, bulg. България // ist eine Republik in Südosteuropa. Es grenzt an Griechenland, Mazedonien, Rumänien, Serbien und die Türkei und liegt am Schwarzen Meer.
Geographie
Schwarzen Meer
Bulgarien wird durch den Balkan (Стара Планина = Altes Gebirge) in die nördlich gelegene Donauebene und die Oberthrakische Tiefebene im Süden geteilt.
Im Südwesten erheben sich die Rhodopen mit Pirin und Rila-Gebirge. In letzterem befindet sich das Rila-Kloster (Рилски Манастир).
Bevölkerung
Bulgarien hat etwa 7,81 Millionen Einwohner (Juli 2005). Die Bevölkerungsdichte liegt bei 70 Einwohnern/km². Die Wachstumsrate der Bevölkerung nahm in den vergangenen Jahren immer stärker ab, 2001 betrug sie –1,14%. Die Lebenserwartung liegt laut Weltgesundheitsorganisation für Männer bei 69 und für Frauen bei 76 Jahren. Etwa 83,5% der Bevölkerung sind ethnische Bulgaren, außerdem leben im Land viele indifferente Minderheiten u.a. Türken (9,5%), Roma (4,6%), Armenier, Juden, Griechen, Mazedonier und in den Großstädten auch Araber und Afrikaner. Die städtische Bevölkerung beträgt 68% und 32% leben auf dem Land. 15% der Bevölkerung sind unter 15 Jahren alt. Die Fruchtbarkeitsrate liegt etwa bei 1,3 Geburten pro Frau.
Die Amtssprache ist Bulgarisch, weitere Landessprachen sind Türkisch, Griechisch, Mazedonisch und Romani. Während Mazedonisch wegen der sehr engen geschichtlichen Verwandtschaft als Dialekt angesehen wird und zwar gepflegt aber kaum unterrichtet wird, gibt es in den Siedlungsbieten der türkischen Minderheit oft Türkisch als Schulfach, der Vollunterricht in Türkisch ist seit einer Slawisierungskampagne 1986 verboten.
84% der Bevölkerung sind orthodoxe Christen, 12% Muslime und 4% sind anderen Glaubens.
Zuverlässige Daten über Minderheiten sind kaum vorhanden. Während die Ausländer- und Staatsbürgerschaftsgesetzgebung recht liberal sind und im Wesentlichen ein Augenmerk auf gesetzestreues Verhalten und Unterhalt haben, konzentrieren sich die häufigen Zensusdatenerhebungen wegen des Bevölkerungsrückgangs auf die Staatsbürger und den internationalen Reiseverkehr. International wurde oft Kritik geübt, etwa seitens der OECD, dass die Statistikbögen teilweise sehr ausführlich ethnische und religiöse Merkmale abfragen und teilweise sehr grob, so dass der Datenbestand verfälscht werde. Auch wird von offizieller Seite eingeräumt, dass speziell die Gruppen der Muslime und ethnischen Türken unter den Staatsbürgern und selbst der Ausländer aus der Türkei von der Bevölkerung mehrheitlich und undifferenziert als „Türken“ bezeichnet und wahrgenommen werden, was auf ihr Selbstverständnis einwirke.
Trotz dieser eigentypischen Distanz partizipieren gerade diese Gruppen in reger Weise am gesellschaftlichen und politischen Leben des Landes. Sie finden in der Bewegung für Bürgerrechte und Freiheiten (DPS) eine starke politische Stimme, diese Partei war seit der demokratischen Wende 1990 in fast jeder Koalitionsregierung vertreten, so dass die Stellung dieser Gruppe trotz oder gerade wegen des geschichtlichen Hintergrundes ein Unikum sui generis ist.
Religion
Etwa 84% sind orthodoxe Christen, 12% sind Muslime, der Rest teilt sich in anderen Kirchen auf, außerdem gibt es auch eine jüdische Bevölkerung.
Geschichte
siehe Hauptartikel: Geschichte Bulgariens
Anfänge und Erstes Bulgarisches Reich
Bulgarien war zuerst von den indogermanischen Thrakern und Makedoniern bewohnt. Nach der Eroberung 29 v. Chr. durch die Römer begann die Romanisierung der Bewohner. Auf dem Gebiet des heutigen Bulgarien wurden als Teile des römischen Reichs die Provinzen Macedonia, Thracia, Moesia und Dacia etabliert. Seit dem 6. Jahrhundert drangen Slawen ein, 679 zusätzlich die turkstämmigen Protobulgaren unter Asparuch, die das Erste Großbulgarische Reich mit Hauptstadt in Pliska (679/681 bis 802) und Preslaw (802 bis 1018) gründeten, das fast die ganze Balkanhalbinsel umfasste.
Nach dem Eindringen der Protobulgaren (Wolgabulgaren) wurde ein mehrjähriger Krieg ausgelöst. Bemerkenswert ist, dass dieser damit endete, dass die sezessive Staatsgründung in einem völkerrechtlichen Vertrag neuerer Prägung anerkannt wurde. Dies war für die damalige Praxis des Völkerrechts (ius gentium) ein einmaliger Vorgang. Dieser vom oströmischen Kaiser Konstantin IV. Pogonatos 681 geschlossene Vertrag regelte befriedete Staatsgrenzen, ein Flottenmoratorium und eine gewisse Tributpflichtigkeit Konstantinopels. Aus der Verschmelzung der rund 10.000 Einwanderer mit der örtlichen Bevölkerung entstand das Volk der Bulgaren, nach einer Übergangszeit der Völkertrennung, die darin bestand, dass die protobulgarische Oberschicht die Staatsmacht militärisch nach Innen und Außen sicherte. Der neue Staat trug den Namen Bulgarien (vom Stammesnamen der Einwanderer von der Wolga; die Bezeichnung stammt vom alttürkischen „Türük-Bolqar/Turuk-Bulkha“ ab) und offizielle Sprache war das Altbulgarisch, Hauptstadt war das nah am Schwarzen Meer gelegene Pliska.
Zar Boris I. von Bulgarien wollte das Christentum als Staatsreligion für seinen Mehrvölkerstaat nutzbar machen und neben einer Stärkung der zentralistischen Staatsgewalt nach römischem Vorbild auch eine Homogenisierung der Völker erleichtern, was ihm in der Folgezeit gelang. In der Folge gingen die Bulgaren und Thraker in der slawischen Bevölkerungsmasse auf, aus der protobulgarischen Sprache blieben nachweislich nur 7 Wörter erhalten, sie ging in der slawischen auf. Eines davon war der Name: Bulgaren (zum Vergleich: Bolgar, Name der ehemaligen Residenz der Protobulgaren an der Wolga).
Nach simultanen Verhandlungen mit Rom und Konstantinopel trat Boris I. 864 zum byzantinischen Christentum über, weshalb die Mehrzahl der Bulgaren bis heute dem orthodoxen Glauben angehört. Auch die bulgarische Kultur ist stark von der byzantinischen geprägt. Den massiven Widerstand gegen das Christentum in der Führungsschicht der Bojaren beseitigte er mit harter Hand, indem er sie absetzte und die entschiedensten Widersacher auf einem Konvent in Preslaw umbringen ließ.
Boris' Sohn Simeon I. (893-927), der bedeutendste Herrscher Bulgariens, besiegte die Serben, errichtete das bulgarische Patriarchat und förderte die altbulgarische Literatur. Auf sein Betreiben hin wurde das kyrillische Alphabet entwickelt, um Bibelübersetzungen in die slawischen Sprachen und ausgedehnte christliche Missionierungskampagnen bis tief in das Gebiet des heutigen Russland zu ermöglichen. Aus diesem Grund gilt Bulgarien als prägender Ursprung der sprachlichen und politischen Kultur vieler slawischer Völker bis in die Neuzeit sowie der Orthodoxie.
Bulgarien war lange Zeit ein mächtiges Königreich, das sich militärisch mit dem Byzantinischen Reich messen konnte. In seiner wechselhaften Ausdehnung umfasste es die Gebiete des heutigen Griechenlands, Mazedonien, Serbien, Bosnien, Rumänien und kleine Teile der Ukraine. Bis zur osmanischen Eroberung erfolgte keine Assimilation der unterworfenen Völker, so dass sie unverändert ihre ethnische und kulturelle Identität pflegen konnten. Die bei der ersten Reichsgründung erwähnte Tributpflicht wechselte in den zahlreichen Kriegen mit Byzanz die Seiten zugunsten des Siegers genauso traditionell wie die Gebiete des heutigen Griechenlands. Diese kulminierten u.a. darin, dass nach einer Niederlage der byzantinische Kaiser Basileios II. die gesamte bulgarische Armee bis auf jeden Centurio blenden ließ, um eine dauerhafte Unterwerfung zu ermöglichen. Ab 972 und 1018 kam Bulgarien unter die Herrschaft von Byzanz.
Zweites Bulgarisches Reich
Die Brüder Assen und Peter errichteten das 2. Großbulgarische Reich mit Hauptstadt in Weliko Tarnowo, welches von 1186 bis 1393 bestand. Dem zweiten Bulgarischen Reich gelangs es wieder neue Höhepunkte zu erreichen. Das geschah bei dem jüngeren Bruder von Assen und Peter, bei dem Zaren Kalojan, dessen Truppen gegen die Ritter des Vierten Kreuzzuges erfolgreich kämpften und bei dem Zaren Ivan Assen II., dessen diplomatische Fähigkeiten dazu führten, dass Bulgarien an das Schwarze Meer im Osten, an das Adriatische und Ägäische Meer im Süden, an die Karpaten und den Fluss Dnestr im Norden und Nordosten grenzte. Mit dem Niedergang von Byzanz während der türkischen Eroberungen wurde auch Bulgarien ein Teil des erstarkenden türkischen Reichs der Osmanen.
Türkische Herrschaft und Unabhängigkeit
1393 bzw. 1398 kam ganz Bulgarien unter türkische Herrschaft, die fast 500 Jahre andauerte. 1444 scheiterte die Befreiung Bulgariens durch ein polnisch-ungarisches Heer unter Wladyslaw I. (Ungarn) in der Schlacht bei Varna. In dieser Zeit hielten die Bulgaren der Islamisierung im Wesentlichen stand. Um 1800 erhob sich der geistig-nationale Widerstand, mit der Forderung nach Unabhängigkeit. In Bulgarien kam es zu einer Ära der nationalen Wiedergeburt (Възраждане). Ähnlich wie in Westeuropa knüpfte sie an antike und frühere byzantinische Traditionen. Die blutige Niederschlagung des April-Aufstands durch die Türken 1876, der an einem Genozid grenzte und Empörung in ganz Europa auslöste, führte zum russisch-türkischen Krieg 1877-78. Dieser wurde mit ungeahnter Härte und massiven Verlusten auf beiden Seiten geführt. Nach einer Hannibal-ähnlichen Überquerung der Donau und des Balkans mitten im Winter siegten die russischen Truppen und rückten bis kurz vor İstanbul vor, wo der Waffenstillstand von San Stefano geschlossen wurde.
San Stefano
Der Berliner Kongress errichtete ein Fürstentum Bulgarien als konstitutionelle Monarchie, das aber dem Sultan tributpflichtig blieb. Fürst Alexander von Battenberg (1879-86) versuchte innere Reformen und besiegte die Serben, wurde aber durch eine von den Russen veranlasste Verschwörung gestürzt. 1887 wurde Ferdinand von Coburg-Gotha bulgarischer Fürst, der 1908 die völlige Loslösung von der Türkei erklärte und den Titel als Zar annahm.
Die Republik und jüngere Vergangenheit
Die glänzenden Erfolge der bulgarischen Truppen im 1. Balkankrieg (Eroberung von Adrianopel) wiederholten sich im 2. Balkankrieg nicht. Während die bulgarische Streitmacht an der griechischen und serbischen Front gebunden war, drangen die Rumänen bis nach Sofia vor, die Türken eroberten Adrianopel wieder zurück.
Im Ersten und Zweiten Weltkrieg kämpfte Bulgarien auf der Seite der Mittel- bzw. Achsenmächte. Dies war durch die engen Bindungen der Monarchie zu Deutschland zu erklären. Das Königshaus und die Bevölkerung widersetzten sich zum Teil erfolgreich der Verfolgung und der Deportation der bulgarischen Juden (Holocaust) durch die Nazis und weigerten sich Truppen gegen die Russen an die Ostfront zu entsenden. Juden aus den von Bulgarien besetzten Gebieten in Mazedonien und Griechenland wurden jedoch deportiert.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs geriet Bulgarien unter sowjetischen Einfluss und wurde Teil des Warschauer Paktes. 1946 wurde es zur Republik.
1986 zwangen die bulgarischen Behörden die türkische Minderheit zur Annahme slawischer Namen und verboten den Schulunterricht in türkischer Sprache. Rund 380.000 ethnische Türken akzeptieren dies nicht und wanderten bis zum Anfang der 90er Jahre in die Türkei aus.
Das Ende der kommunistischen Ära wurde 1990 durch freie Wahlen eingeleitet. Bulgarien rief eine Große Verfassungsgebende Volksversammlung als erstes Parlament ein und gab sich eine reformierte demokratische Verfassung. Seitdem wurden weitere politische und wirtschaftliche Reformen vorangetrieben.
Auf dem NATO-Gipfel in Prag wurden am 22. November 2002 sieben osteuropäische Staaten – darunter auch Bulgarien – offiziell zu Aufnahmegesprächen eingeladen. Am 26. März 2003 wurden die Beitrittsprotokolle unterzeichnet, und am 29. März 2004 wurden Bulgarien und die anderen sechs Kandidaten in die NATO aufgenommen.
Ein Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union wurde ebenfalls unterzeichnet und weitgehend implementiert. Die Betrittsverhandlungen wurden 2004 erfolgreich abgeschlossen. Als weiterer Schritt billigte am 13. April 2005 das Europaparlament den Beitritt zur Europäischen Union mit 522 von 660 Stimmen, und am 25. April 2005 wurde der Beitrittsvertrag in Luxemburg unterzeichnet. Danach wird Bulgarien planmäßig am 1. Januar 2007 Mitglied der EU.
Siehe auch: Liste der bulgarischen Zaren, Liste bulgarischer Präsidenten, Liste bulgarischer Ministerpräsidenten
Politik
Von 1990 an war die demokratische Oppositionsbewegung Union Demokratischer Kräfte SDS (Съюз на демократичните сили, СДС), die den friedlichen Wandel des kommunistischen Bulgariens herbeiführte, fast immer stärkste Partei. Anfangs regierte jedoch in mehreren Legislaturperioden die Sozialistische Partei BSP (Българска социалистическа партия, БСП) in einer Koalitionsregierung. Die EU-Integration wurde jedoch erst von der konservativ geführten SDS Regierung beschleunigt, die auch wirksamere Reformen anpackte. Sie stellte umfängliche Kooperation mit internationalen Institutionen her, senkte die Inflation und stabilisierte die Wirtschaftslage. Der NATO und EU Beitritt wurden in dieser Zeit initiiert.
Die Parlamentswahlen am 17. Juni 2001 gewann überraschend mit 42,7% der Stimmen die erst kurz zuvor gegründete Nationale Bewegung Simeon II. (NDSV) um den ehemaligen König Simeon II. von Sachsen-Coburg-Gotha, der nach 55 Jahren aus dem spanischen Exil zurück gekehrt war. Wegen des stark betonten republikanischen Prinzips in der Verfassung slawisierte er seinen Namen zu Simeon Sakskoburggotski und legte monarchische Namenszusätze ab, nachdem die Wahlbehörden die Rechtsauffassung äußerten, er sei wahlinkompatibel. Wesentlichen Anteil an dem Erfolg hatte das Versprechen, innerhalb von 800 Tagen eine deutliche Verbesserung des Lebensstandards herbeizuführen. Dazu schlug er eine Erhöhung des Lohnniveaus und Steuersenkungen vor.
Im Wesentlichen jedoch behielt die amtierende Regierung den konservativen Kurs ihrer Vorgängerin bei, insbesondere die Politik der EU-Integration. 2003/2004 amtierte Bulgarien als Mitglied des UNO-Sicherheitsrates und schloss sich mit Chile und Spanien demonstrativ der von den USA geführten Anti-Irak-Fraktion an, die einen gewaltsamen Regierungswechsel im Irak unterstützte. Die tendenziell US-freundliche Außenpolitik Bulgariens und der Dissens mit der reservierten deutsch-französischen Seite führten unter anderem dazu, dass auf Betreiben des Außenministers Solomon Pasi die deutschen Anti-ABC-Einheiten umgehend von bulgarischen und polnischen Truppen ersetzt wurden. Historisch pikant ist dieser Umstand wegen der Beziehungen zum Irak bereits vor dem Zweiten Golfkrieg, als Bulgarien in dieser Zeit umfangreiche konventionelle Waffenlieferungen vorgenommen hatte, ähnlich der USA.
In der Wirtschaft kam es aufgrund von Simeons Reformen zu weiter fortschreitendem Aufschwung, von dem allerdings eher in- und ausländische Investoren und die städtische Oberschicht als der Durchschnittsbürger profitierten. In ländlichen Gebieten herrschen oft hohe Arbeitslosigkeit (im Landesdurchschnitt etwa 14%) und Korruption und die sehr traditionelle Landwirtschaft, die bei 26% der Beschäftigten 13% zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) beiträgt, ist noch weit von den EU-Normen entfernt.
siehe auch
[http://www.government.bg Regierung der Republik Bulgarien] | [http://www.mfa.government.bg Außenministerium] | [http://www.portal.government.bg Portal der Bulgarischen staatlichen Institutionen] | [http://www.evroportal.bg Offizielles Europortal]
Parlamentswahlen 2005
Bruttoinlandsprodukt
Die Parlamentswahlen für die 40. Nationalversammlung fanden am 25. Juni 2005 statt. Die Regierung erlitt eine Niederlage, nachdem die BSP erneut stärkste Kraft wurde. Die SDS verlor ebenfalls empfindlich nach einer Zersplitterung in mehrere kleinere Parteien, die jedoch alle im Parlament vertreten sein werden. Die Mehrheitsverhältnisse deuten auf eine schwierige Regierungsbildung, nachdem selbst eine Koalition mit der Bewegung für Bürgerrechte und Freiheiten DPS (Движение за права и свободи, ДПС) die absolute Mehrheit verfehlt. Diese stützte bisher sowohl linke als auch konservative und auch die amtierende Regierung.
Negativ und großenteils schockiert zeigte sich die Öffentlichkeit durch den spontanen Erfolg der Wählerinitiative Attacke (Aтaкa), die einen rassistischen und EU-feindlichen Wahlkampf führte. Die Wahlbehörde musste diese zur Teilnahme an der Wahl zulassen, führt jedoch wegen die Art des Wahlkampfs mit der Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen mehrere Mitglieder der Wahlinitiative wegen des Verdachts der Förderung ethnischer Feindseligkeiten, was nach bulgarischer Gesetzgebung als Verbrechen strafbar ist.
siehe auch: [http://www.bta.bg/site/izbori2005/index.html Seite zur Wahl (Bulgarische Nachrichtenagentur BTA)]
Bezirke
Hauptartikel: Bezirke in Bulgarien
Bulgarien ist ein Zentralstaat, welcher in 28 Verwaltungsbezirke (oбласт) gegliedert ist.
Größte Städte
Infrastruktur
Bulgarien ist ein wichtiges Transitland zwischen Mitteleuropa und dem Nahen Osten. Das Land besitzt ein dichtes Eisenbahn- und Straßennetz. Internationale Flughäfen befinden sich in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas, Seehäfen in den letztegenannten beiden Städten.
Wirtschaft
Hauptartikel: Wirtschaft Bulgariens
Bulgarien gehört zu den Ländern, die als Agrarstaat in den RGW ("COMECON") eingetreten sind und die ihre Industrialisierung diesem im Wesentlichen zu verdanken haben.
Das bedeutete die Steigerung der energie- und rohstoffintensiven Schwerindustrie, von denen einige Bereiche (Pharmazeutika, Maschinenbau, Elektronik) durchaus erfolgreich in den ehemaligen Märkten agierten.
Nach dem Wegfall des Marktes der Sowjetunion, zu dem am meisten Beziehungen bestanden, geriet die Wirtschaft in eine schwere Krise, aus der sie sich bis heute nicht erholt hat.
In den Jahren 1989 bis 1995 gingen die Realeinkommen um fast 70 Prozent zurück, der Lebensstandard fiel um 40 %.
Das Sozialsystem, insbesondere das System der Kranken- und Rentenversicherungen, brach weitgehend zusammen. Die sozialistische Regierung unter Schan Widenow schaffte hier keine Abhilfe, sondern bediente eher die Interessen der ehemaligen Nomenklatura: Die ehemaligen Direktoren der staatseigenen Betriebe wurden schnell zu Millionären.
Im Frühling 1996 kam es infolge der hohen Staatsverschuldung zu einer schweren Wirtschaftskrise.
Banken brachen praktisch über Nacht zusammen, der Staat geriet in Zahlungsschwierigkeiten gegenüber seinen ausländischen Kreditgebern. In der Hoffnung auf Unterstützung von Weltbank und IWF verabschiedete die sozialistische Regierung ein Strukturprogramm.
134 marode Staatsbetriebe sollten geschlossen werden, durch Steuervergünstigungen versuchte man - vor allem ausländische - Investoren anzulocken. Doch die Privatisierung ging dem IWF zu langsam und er forderte als Bedingung für weitere Kredite die Einführung eines currency boards (Währungsrates) mit der Bindung des bulgarischen Lew an die D-Mark im Verhältnis 1:1.
Mit Wirkung vom 7. Juli 1997 wurden diese Bedingungen von der neuen konservativen Regierung erfüllt. So konnte das Land die notwendigen Kredite bekommen und ein Budget für das kommende Jahr verabschieden, hatte aber die Hoheit über die Staatsfinanzen an die internationalen Finanzinstitutionen abgegeben.
Denn die Einführung des currency boards bedeutet, dass die Regierung kein Budget ohne die Einwilligung des IWF verabschieden darf. Durch diese Maßnahmen konnte Bulgarien im internationalen Vergleich seine Wirtschaftsdaten bis 2000 verbessern.
Das Haushaltsdefizit konnte auf 1 % des BIP reduziert werden, das Bruttoinlandsprodukt stieg um 5 %, die Inflationsrate hielt sich bei etwa 11 % und die Arbeitslosigkeit stagnierte auf 18 %.
Doch die Annäherung an den Weltmarkt wird bis jetzt nicht durch eine Ankurbelung der Wirtschaft, sondern durch eiserne Sparmaßnahmen erreicht. Für die nationale Wirtschaft und für die Bevölkerung haben Einsparungen und Verteuerungen in erster Linie negative Folgen.
Die ausländischen Investoren sind bis jetzt ausgeblieben, ein eigener unternehmerischer Mittelstand hat sich - nicht zuletzt aufgrund der hohen Zinspolitik - bis jetzt kaum entwickelt.
Seit 1997 hat Bulgarien eine negative Handelsbilanz.
Von der Bevölkerung kämpfen etwa 80 % ums tägliche Überleben. Ein Durchschnittslohn reicht kaum für die Ernährung, die Haushaltseinkommen sinken bei steigenden Preisen für so essentielle Dinge wie Heizung, Wasser und Müllabfuhr. Die vom IWF geforderte Erhöhung der Energiepreise führte dazu, dass sich viele Haushalte von der Energieversorgung abmeldeten.
1999 waren 45 % der Bevölkerung auf selbst hergestellte Nahrungsmittel angewiesen.
Die Bewegung vom Land in die Kleinstadt und von dort in die Großstadt kehrt sich deshalb heute um.
Die Krise der Wirtschaft zwingt zu einer neuen Subsistenzwirtschaft, oft mit einfachsten Geräten wie Sichel und Pflug, da nur wenige Dorfgemeinschaften genug Geld haben, um kollektiv einen Traktor anzuschaffen.
Der IWF sieht diese Situation als notwendige Übergangsphase und glaubt, dass Investitionen in das - aufgrund von Arbeitslosigkeit und Schattenwirtschaft - chronisch unterfinanzierte Sozialsystem die Überwindung der Krise unmöglich machen würden. Er setzte Mindestlöhne fest, die unter dem Existenzminimum liegen und verbietet Investitionen ins Verwaltungssystem.
Im öffentlichen Dienst wurden ein Achtel der Stellen gestrichen.
Die Einschränkungen des Handlungsspielraums der Politiker durch den IWF steht im Widerspruch zu den Erwartungen der EU, die von ihren Beitrittsländern erwartet, dass sie eigenverantwortlich rechtsstaatliche und marktwirtschaftliche Systeme aufbauen. Sollten die Stabilisierungsmaßnahmen nicht bald greifen, fürchten Experten eine wirtschaftliche Abwärtsspirale mit ähnlichen Folgen wie in Argentinien.
Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenbruch wäre eine Gefahr für die Stabilität der gesamten Balkan-Region.
Selbst der IWF, der zugeben musste, dass der Lew trotz der Fixierung an den Euro zwischen 22,1 und 28,7 % seines Wertes eingebüßt hat, denkt bereits über Ausstiegsstrategien aus dem currency board nach.
Er schlägt - analog zur Einführung des Dollar in manchen lateinamerikanischen Ländern - eine Euro-Einführung noch vor dem EU-Beitritt vor.
Dies wird allerdings von der Europäischen Zentralbank abgelehnt, die um die Stabilität des Euro fürchtet.
Der Wirtschafts-Nobelpreisträger Joseph E. Stiglitz plädierte für einen vorgezogenen EU-Beitritt Bulgariens.
Kultur
Bulgarien verfügt über eine große Tradition des Chorgesangs. Der staatliche Chor wurde durch einen eigenen Stil sehr erfolgreich, zahllose bulgarische Frauenchöre wie z.B. Angelite sind heute international bekannt.
Bekannte bulgarische Sänger sind u.a. Ari Leschnikow, der von 1928 bis zur Auflösung in den 30er Jahren den Comedian Harmonists als Tenor angehörte und der Opernsänger Boris Christow, der als einer der weltbesten Bassisten galt.
Bulgarien ist schon seit dem 13. und 14. Jahrhundert bekannt für seine Ikonenmalerei.
Die Vertreter der Malschule von Weliko Tarnowo überschritten die überlieferten Regeln der traditionellen Ikonenmalerei und schufen damit die bedeutendste eigenständige Schule der ostkirchlichen Kunst.
Mit der bulgarischen Wiedergeburt nach dem Ende der türkischen Besatzung entstanden überall im Land neue Kunstschulen. Die bekannteste ist die Kunstschule von Samokow.
Aus ihr gingen viele der Maler hervor, die die Bemalung der Kirche im Kloster Rila ausführten, unter ihnen Sachari Sograf.
Bekannte Künstler der neueren Zeit sind Jules Pascin der 1885 in Vidin geboren wurde. Eigentlich hieß er Julius Pinkas. Da er lange Zeit in Frankreich verbrachte, wo er auch 1930 starb, wird er als bulgarisch-französischer Maler und Grafiker bezeichnet.
Der bekannteste lebende bulgarische Künstler ist wohl Christo Jawaschew, der unter seinem Vornamen und zusammen mit seiner Frau Jeanne-Claude bekannt wurde. Er verhüllte u.a. das Reichstagsgebäude in Berlin und den Pont Neuf in Paris.
- siehe auch Liste bulgarischer Schriftsteller
Theater
In Bulgarien hat auch das Puppentheater (nicht nur für Kinder) eine lange Tradition.
Bulgarisches Brauchtum
Ein beliebter Brauch ist das Verschenken eines Marteniza, kleinen rot-weißen Stoffanhängern oder Armbändern, zum Frühlingsanfang am 1. März. Die Armbänder sollen, damit sie Glück und Gesundheit bringen, getragen werden, bis man den ersten Storch sieht.
Siehe auch: Tschubriza, Ljuteniza
Bibliothekswesen
siehe Hauptartikel Bibliothekswesen Bulgariens
Sport
Ebenso wie in der Türkei gibt es eine große Tradition im Kraftsport (Ringen, Gewichtheben).
Die Wurzeln liegen in der Folklore, wo der "starke Mann" ein hohes Ansehen hat, aber auch im griechischen Erbe, das über Byzanz nach Bulgarien kam.
In den 1980ern wurde die türkische Minderheit diskrimininert und türkische Namen slawisiert, u.a. weil die damalige kommunistische Regierung für die Außenwirkung keine Sportler mit türkischen Namen duldete.
Siehe auch: Fußball in Bulgarien.
Feiertage
weiterführende Literatur
- Sabine Riedel: Bulgarien zwischen Subsistenzwirtschaft und Weltmarkt. Überlegungen zum Gestaltungsspielraum der Wirtschafts- und Sozialpolitik. In: Osteuropa 1/2003. S.58-76
- Steven W. Sowards: Moderne Geschichte des Balkans. Der Balkan im Zeitalter des Nationalismus, BoD 2004, ISBN 3-8334-0977-0
Weblinks
- [http://www.bulgaria.de Aktuelle News aus Bulgarien (in deutsch)]
- [http://www.bulgarien-web.de/Service/sprache.html Bulgarien-Web.de - Portal]
- [http://www.deutsch-bulgarisches-forum.org Deutsch-Bulgarisches Forum]
- [http://www.zaedno.de Das Webportal der Bulgaren in Deutschland]
- [http://bulgariantour.com Bulgarien Reise und Tourismus]
- [http://www.nationallibrary.bg/ Nationalbibliothek "St. Kyrill und Method"(NBKM)]
- [http://www.weltkarte.com/europa/indexindex.htm online Landkarten und Stadtpläne von Bulgarien]
Kategorie:Staat
Kategorie:Bulgarien
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Europäische Union
Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Staatenverbund von 25 Staaten mit 456,9 Millionen Einwohnern (sieben Prozent der Weltbevölkerung). Sie stellt gemessen am Bruttoinlandsprodukt den größten Wirtschaftsraum der Welt dar.
Bruttoinlandsprodukt
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte der Europäischen Union
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in den 50er Jahren darauf an, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Motivation resultierte die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) am 18. April 1951 durch die Länder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, die eine gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte. Durch die Gründung der EGKS begann eine europäische Integration, die in kurzer Zeit weit darüber hinaus ging. So wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden und Europa letztlich auch zu einer politischen Gemeinschaft verschmelzen sollte. Dieser Plan scheiterte 1954 jedoch in der französischen Nationalversammlung. Durch diese Abstimmungsniederlage kam die weitere europäische Integration insgesamt zum Stillstand und man konzentrierte sich darauf, die Integration auf das wirtschaftliche Gebiet zu beschränken. Dies manifestierte sich in den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) gegründet wurden. Wichtigstes Ziel dieser Verträge war das Errichten einer Zollunion. Später wurde der Fusionsvertrag unterzeichnet, der die drei bisher gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) in die Europäischen Gemeinschaften (EG) vereinte.
In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Gemeinschaften, und die Anzahl der Mitglieder wuchs stark an. 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte entwickelt, wodurch der Europäische Binnenmarkt geschaffen wurde. Der Vertrag von Maastricht 1992 beschloss die Gründung der Europäischen Union (EU). Die Union bestand aus den bereits 1967 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EG) und den beiden neu gegründeten Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Justiz und Inneres (JI) aus der später Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) wurde. Zudem wurde in Maastricht die Einführung des Euro in drei Schritten beschlossen. Im Jahr 2000 wurde dann durch den Vertrag von Nizza die Osterweiterung vorbereitet, die am 1. Mai 2004 stattfand und die die EU von 15 Mitgliedstaaten auf 25 Mitgliedstaaten erweiterte.
Im Oktober 2004 wurde die vom Europäischen Konvent erarbeitete Europäische Verfassung feierlich in Rom unterzeichnet. Der so entstandene Verfassungsvertrag musste allerdings noch von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Der Verfassungsvertrag wurde jedoch bereits bei der französischen und niederländischen Volksabstimmung im Mai und Juni 2005 abgelehnt. Daraufhin verschob das Vereinigte Königreich und andere Mitgliedstaaten die Ratifizierung auf unbestimmte Zeit. Weitere Entscheidungen durch Ratifizierung stehen jedoch noch in einigen europäischen Staaten an. Sollte bis zum Ende des Ratifikationsprozesses nicht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erreicht werden, kann damit die Verfassung nicht in Kraft treten. Falls eine Mehrheit von vier Fünfteln den Vertrag annimmt, obliegt die weitere Vorgehensweise laut Seite 472 der Verfassung dem Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs.
Neben der Europäischen Verfassung sind momentan auch die Erweiterung nach Süden und Osten und die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten wichtigste Debatten zur Frage der Zukunft der Europäischen Union.
Gründe und Ziele
Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) war es, nach zwei Weltkriegen und vielen weiteren innereuropäischen Kriegen den Frieden zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit bewerkstelligt werden. Dieser ursprüngliche Grund wird in den stabilen Ländern Westeuropas heute nicht mehr stark beachtet, die Sicherung von Frieden, Stabilität und ihrer Existenz ist aber immer noch für viele Staaten ein Grund, für einen Beitritt zur Union und ein Grund neue Staaten aufzunehmen.
Der Grund für die zunehmende politische Einigung, vor allem eine gemeinsame Außenpolitik, ist der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchzusetzen und Europa zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen (Lissabon-Strategie). Um das zu erreichen, sollen die wirtschaftliche Lage und Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Der Euro konkurriert damit gegen US-Dollar und Yen um die Rolle als weltweite Leitwährung.
Ziel der Union ist es ein Europa mit ausgewogenem Wirtschaftswachstum, wettbewerbsfähiger sozialer Marktwirtschaft und besserer Umweltqualität zu schaffen. Außerdem bekämpft die EU Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz.
Geografie
sozialen Schutz
Die Europäische Union reicht im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. Dazu kommen die überseeischen Territorien Guadeloupe, Guayana, Martinique, Réunion, die Kanaren, die Azoren, und Madeira sowie die afrikanischen Territorien Ceuta und Melilla, die ebenfalls der EU angehören. Alle Staaten (mit Ausnahme der Überseeterritorien und afrikanischen Territorien) liegen auf dem europäischen Kontinent, mit Zypern wurde 2004 jedoch auch ein Staat aufgenommen, der geografisch zu Asien gezählt wird.
Der Mont Blanc liegt in den Savoyer Alpen und ist mit 4808 m der höchste Berg der EU. Der größte See ist der Vänersee, ein Binnensee im Südwesten von Schweden mit einer Fläche von 5650 km². Er liegt 44 m über dem Meer, hat eine mittlere Tiefe von 27 m und die größte Tiefe beträgt 106 m. Der längste Fluss ist die Donau mit 2850 km, davon durchfließen 1627 km die EU. Sie entspringt im Schwarzwald und mündet im Donaudelta in das Schwarze Meer.
Das Klima reicht im Norden von der Kalten Klimazone bis zum Süden zur Subtropischen Klimazone. Im Norden (Finnland) liegen die Durchschnittstemperaturen bei -13 °C im Winter und +15 °C im Sommer. Dagegen wird im Süden (Malta), im Winter ein durchschnittliche Temperatur von +12 °C und im Sommer von +25 °C erreicht.
Sprachen
Hauptartikel: Amtssprachen der Europäischen Union, Minderheitensprachen in der Europäischen Union
In der EU werden heute 21 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe kontaktiert werden können. Am 13. Juni 2005 wurde die Irische Sprache als die bisherige letzte Amtssprache der EU anerkannt. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden. Reden im Plenum werden von Dolmetschern übersetzt.
Mitglieder und Beitrittskandidaten
Mitglieder
Hauptartikel: Mitgliedsländer der EU
Beitrittsbedingungen
Hauptartikel: Kopenhagener Kriterien
Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss ein Staat die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Bereits vor der Aufnahme von Beitrittsgesprächen müssen politische Kriterien erfüllt sein, die unter anderem eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung und die Achtung der Menschenrechte beinhalten. Vor dem tatsächlichen Beitritt muss eine funktionierende Marktwirtschaft bestehen, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standhalten kann. Außerdem muss das Beitrittsland sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen machen
Beitrittskandidaten
EU-Binnenmarktes]
Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU
- Bulgarien (voraussichtlicher Beitritt 2007)
- Rumänien (voraussichtlicher Beitritt 2007)
- Kroatien (Beginn der Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005)
- Türkei (Beginn der ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005, Dauer bis zu 15 Jahre)
- Mazedonien (Anm.: Mazedonien hat von der EU noch keinen Kandidatenstatus bekommen. Empfehlung der Kommission über Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wird für Ende 2005 erwartet)
Die drei Säulen der Union
Hauptartikel: drei Säulen der Europäischen Union
Die Europäische Union ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht. Diese wurden 1993 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.
Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften (EG)
Die Europäischen Gemeinschaften sind supranationale Organisationen und bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, bis 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu den Europäischen Gemeinschaften. Entscheidungen im Rahmen der ersten Säule fallen innerhalb der Organe der EU, nach den in den Verträgen festgelegten Regeln. Die Europäischen Gemeinschaften sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Bürger der Mitgliedstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft ebenfalls zahlreiche Rechte und Pflichten.
Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik soll die Außenpolitik der Mitgliedstaaten koordiniert und gemeinsame Strategien beschlossen werden. Personell wird Sie durch den Hohen Vertreter für die GASP repräsentiert. Die Entscheidungen fallen intergovernmental durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn alle Staaten sich darauf einigen.
Ziele der Außenpolitik sind die Wahrung der gemeinsamen Interessen und Werte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Durchsetzung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Friedenserhaltung. Die Sicherheitspolitik (ESVP) stützt sich auf die Westeuropäische Union und zielt auf Abrüstung und eine Europäische Sicherheitsordnung.
Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (PJZS)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist die dritte Säule und definiert lediglich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben jedoch keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch Rechtsakte umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden durch Regierungszusammenarbeit getroffen.
Ausnahmeregelungen
13 der 25 EU-Staaten haben den Euro per Ausnahmegenehmigung noch nicht eingeführt, so dass von den 25 Staaten derzeit nur 12 dem Euroraum angehören.
Seit der Umsetzung des Vertrags von Amsterdam gilt das Schengener Abkommen in allen EU-Staaten. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Ebenso gelten bis zum Wegfall der Grenzkontrollen (ca. 2007) für die 10 neuen EU-Staaten Ausnahmeregelungen.
Weitergehende Verträge
Während die 22 EU-Verträge den Kern der EU ausmachen und von jedem Mitgliedsland angenommen werden müssen, gibt es noch zahlreiche weitere multilaterale Verträge innerhalb der EU, denen die Mitgliedstaaten freiwillig beitreten können.
Die politischen Organe
Hauptartikel: Politisches System der Europäischen Union
Die Europäische Union folgt in ihrem Aufbau dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative und hinsichtlich der Gesetzgebung den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat in Brüssel ist das oberste Gremium der EU, bislang jedoch kein Organ. Er setzt sich gegenwärtig aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer, deren Außenministern sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei die Außenminister und der Kommissionspräsident nur beratende Funktion haben. Der Europäische Rat hat innerhalb des politischen Systems der EU die Richtlinienkompetenz, das heißt, er legt Leitlinien und Ziele der EU-Politik fest. Der Rat ist jedoch nicht direkt an Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt. Die Ratspräsidentschaft rotiert momentan halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist die Exekutive, also das ausführende Organ der Union. Sie schlägt Gesetze vor (Initiativrecht) und kontrolliert deren Einhaltung. Der Präsident und die Mitglieder der EU-Kommission (Kommissare), die jeweils einem bestimmten Ressort vorstehen, werden von den Mitgliedsländern nominiert und durch das Europäische Parlament bestätigt. Momentan stellt jedes Mitgliedsland einen Kommissar. Die Europäische Kommission ist ungefähr mit der deutschen Bundesregierung vergleichbar.
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines von zwei beschließenden Organen der Union. Er ist also Teil der Legislative, die in ihrer Zusammensetzung einem Zweikammersystem entspricht. Er repräsentiert innerhalb der Legislative die Mitgliedsländer und setzt sich je nach Politikfeld aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen zusammen. Der Ministerrat beschließt zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze. Je nach Politikfeld ist entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat notwendig. Der Ministerrat ist also innerhalb der Zweikammer-Legislative der EU das Oberhaus. Das am ehesten vergleichbare Organ in Deutschland wäre der Bundesrat.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der Legislative der Union. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert damit innerhalb der Legislative die Bevölkerung. Das Europäische Parlament hat zurzeit 732 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch diesen Ländern eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen. In der Zweikammer-Legislative der Europäischen Union entspricht das Europäische Parlament damit dem Unterhaus. Die vergleichbare Institution in Deutschland ist der Bundestag.
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Gericht und damit die Judikative, also das kontrollierende Organ, der Union. Neben dem eigentlichen Europäischen Gerichtshof existiert noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht erster Instanz. Beide Instanzen bestehen aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von den Regierungen ihrer Länder für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Alle drei Jahre erfolgt eine teilweise Neubesetzung beider Instanzen. Der EuGH kann von seiner Funktion als Hüter des Rechts mit dem Bundesverfassungsgericht verglichen werden. Er bezeichnet das europäische Primärrecht, also die Verträge, auch durchgehend als „Verfassung“ der Gemeinschaften.
Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof hat zur Zeit 25 Mitglieder, eines aus jedem EU-Land, und wird vom Ministerrat für sechs Jahre gewählt. Er kontrolliert den Haushalt der Union, also ihre Einnahmen und Ausgaben. Der Europäische Rechnungshof hat keine direkten Rechtsbefugnisse, sondern leitet seine Feststellungen direkt an die anderen Institutionen der Union weiter. Der Europäische Rechnungshof entspricht in seiner Funktion dem Bundesrechnungshof.
Politikfelder
Zollunion und Binnenmarkt
Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d. h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle noch durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Die Behinderungen durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen dauerten aber teilweise noch an und konnten erst durch Urteile wie die Cassis-de-Dijon-Entscheidung durchgesetzt werden. Für den Handel mit anderen Staaten gilt ein gemeinsamer von der EU bestimmter Zolltarif, durch den sich ein Großteil der Wirtschaftspolitik der EU realisiert. Aus diesem Grund ist die Europaeische Gemeinschaft (EG, frueher EWG) auch Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO) (die EU kann nicht Mitglied der WTO sein, da sie keine Rechtspersoenlichkeit besitzt), und wenngleich alle EU-Staaten auch eigenständige WTO-Mitglieder sind, ist es die EG, die für sie spricht.
Über die Zollunion hinaus geht der seit 1993 bestehende Binnenmarkt, der zusätzlich ein einheitliches Steuergebiet schafft und einen freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt. Die wichtigste Auswirkung des Binnenmarktes ist, dass es in Europa größtenteils keine nationalen Märkte mehr gibt, sondern nur noch einen europäischen Markt. Die Vorteile für den Verbraucher bestehen darin, dass es so eine größere Auswahl an Produkten gibt und dass der größere Konkurrenzdruck die Firmen zwingt, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen und/oder besserer Qualität anzubieten.
Wettbewerbspolitik
Um Wirtschaftskartelle und -monopole auf EU-Ebene zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, wurden mit dem EU-Wettbewerbskommissar die nationalen Kartellbehörden ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von nationalen Subventionen zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Länder bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftliche schwache Regionen zulässig (z. B. Ostdeutschland).
Letztlich hat diese Wettbewerbspolitik dazu geführt, dass viele nationale Monopole, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnbereich, liberalisiert werden mussten und dadurch der Wettbewerb im Binnenmarkt sichergestellt wurde. Dies wurde in Teilen der europäischen und nationalen Öffentlichkeit kritisch gesehen, da dies auch zum Abbau von Arbeitsplätzen bei öffentlichen und privaten Unternehmen führt.
Wirtschafts- und Währungsunion
Hauptartikel: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Die Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten. Mitglied waren alle damaligen Mitglieder der Europäischen Union. Die Länder verpflichteten sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik.
Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten eingeführt. Seit dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die regionalen Währungen in den zwölf teilnehmenden EU-Staaten. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Staaten als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit gesehen.
Wirtschaftspolitik
Einheit
Einheit
Einheit
Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003). Während die Strukturpolitik beispielsweise in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und nichtstaatlichen Organisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Die EU hat mit dem Lomé-Abkommen und dem im Jahr 2000 nachfolgendem Cotonou-Abkommen einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der AKP-Staaten gewährt. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby haben Reformversuche in der Vergangenheit nur zu geringen Verbesserungen in diesem Bereich geführt.
Der Anteil der Landwirtschaft am EU-Haushalt ist überproportional, dieser Wirtschaftsbereich unterliegt vollständig EU-Kontrolle. Der Verwaltungskostenanteil ist dabei alles andere als unerheblich. Die globalen Konkurrenten sind zudem weniger tropische Entwicklungsländer als vor allem USA und Kanada. Von allen EU-Staaten verwendet Deutschland den geringsten Teil von EU-Mitteln für die Landwirtschaft - vermutlich mit dem höchsten Verwaltungskostenanteil.
Die europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind die wichtigsten Strukturfonds, sie sorgen für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen. Das erste Ziel und damit auch das wichtigste Ziel des EFRE ist, Regionen zu fördern deren BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt (z. B. Ostdeutschland). Dafür werden 80 % der Mittel verwendet und in Infrastrukturprojekte, Mittelstandsförderungen und Projekte im Gesundheitswesen und der Forschung gesteckt. Diese Regionen heißen dann Ziel-1-Regionen. Vom EFRE profitieren aber auch die so genannten Ziel-2-Regionen, sie erhalten 13 % der Mittel und unterstützten Regionen die von wirtschaftlicher Umstellung betroffen sind (z. B. aufgrund von Verarmung ländlicher Gebiete oder industriellem Rückgang). Mit den restlichen 7 % des Budgets werden schließlich die Gemeinschaftsinitiativen wie z. B. URBAN und INTERREG finanziert. URBAN dient zur Förderung von Städten mit über 20.000 Einwohnern, die Probleme mit hoher Arbeitslosigkeit, Kriminalität oder Umweltverschmutzung haben und INTERREG fördert die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Für die regionale Entwicklung in den 25 Mitgliedsländern will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Mrd. Euro an Subventionen ausgeben. Aber Ostdeutschland, deren Förderungssumme sich bis Ende 2006 auf über 21 Mrd. Euro belaufen wird, wird dann wahrscheinlich nicht mehr zu den förderungswürdigen Ziel-1-Regionen gehören. Grund dafür ist die Osterweiterung 2004 und der damit verbundene schwächere BIP-Durchschnittswert der EU. Somit ist das BIP in Ostdeutschland besser als der ausschlaggebende 75 % BIP-Durchschnittswert und deshalb auch nicht mehr förderungswürdig. Dies gilt entsprechend für strukturschwache Gebiete in Westdeutschland.
Finanzhilfen und Förderprogramme
Hauptartikel: Förderprogramme der EU
Der größte Teil der Förderungen der EU fließt in die Agrarpolitik und in strukturpolitische Finanzinstrumente (z.B. in den europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in den europäischen Sozialfonds, in den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, sowie in die Steuerung der Fischerei). Oft werden diese Finanzhilfen nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedsländer. Meist handelt es sich dabei um große Infrastrukturprojekte.
Direkt bezahlt die EU-Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen (NGOs). Sie laufen in Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft sowie in der EU-Außenpolitik. Überwiegend werden EU-interne Projekte gefördert. Mit externen Förderungen werden auch Projekte in Ländern, die der EU beitreten wollen, gefördert. Auch humanitäre Hilfe für die dritte Welt wird geleistet. Externe Förderung werden auch zur Unterstützung der Nachbarschaftsbeziehungen vergeben, sowie um die Stabilität zu sichern.
Die Europäische Union fördert auch neue Technologien. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der wirtschaftliche Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards ausgebremst wird. Das ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) hat so mittlerweile weltweit verwendete Standards im Telekommunikationsbereich geschaffen (z. B. Euro-ISDN, GSM und DECT). Die EU verfolgt auch eine eigene Weltraum-Politik, deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit der ESA erfolgt. Für die Raumfahrt-Politik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.
Abkommen und Programme mit Nicht-EU-Ländern/Regionen
Die EU hat ein dichtes Netz von Verträgen mit seinen Nachbarn geschlossen. Sie verfolgt damit, genau wie im Inneren, den Ansatz, die Beziehungen zwischen Staaten als Ausgleich von Interessen zu sehen.
- MEDA-Programm
- Europäische Nachbarschaftspolitik
- Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, militärische Stärkung
Hauptartikel: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
Ein wichtiges Ziel der EU ist die Verteidigung und Vergrößerung ihrer militärischen Stärke: „Die Union ist dafür zuständig, eine gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen“ (Verfassungsentwurf Teil III, Art. I-12/4). Die EU-Staaten verpflichten sich ferner per Verfassung „ihre militärischen Fähigkeiten zu verbessern“. Eine Europäische Verteidigungsagentur soll eingerichtet werden mit der Aufgabe „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. Linke Kritiker lehnen diese als imperialistisch empfundenen Ziele der EU ab.
Die Union besitzt kein eigenes Militär, sondern greift auf die Truppen der Mitgliedstaaten zurück. Sogenannte Friedenseinsätze sollen dann in Zukunft unter Schirmherrschaft der EU stattfinden. Diese Friedenseinsätze sind jedoch umstritten, wie etwa der Kosovo-Krieg, der 1999 noch unter NATO-Befehl und mit Hilfe der Bundeswehr geführt wurde.
Kulturpolitik
Eine fördernde Politik der EU auf kulturellem Gebiet wurde durch den Vertrag von Maastricht ermöglicht, durch den die EU Kompetenzen auf diesem Gebiet erhielt. Die EU darf jedoch nur einen Beitrag leisten, muss die Maßnahmen der Nationalstaaten unterstützen und die Vielfalt der Kulturen achten und fördern. In der Förderperiode zwischen 1994 und 1999 führte die Union die Programme RAPHAEL, ARIANE und KALEIDOSKOP. Seit dem Jahr 2000 läuft das Rahmenprogramm KULTUR 2000. Gesondert ist die Aktion Kulturhauptstadt Europas zu sehen.
Finanzhaushalt
Zur Finanzierung der Ausgaben der Europäischen Union verfügt diese über so genannte Eigenmittel, die man auch als Steuereinnahmen definieren könnte. Sie werden vor allem aus Beiträgen der Mitgliedstaaten erzielt, zu geringen Teilen auch aus eigenen Einnahmen, etwa aus Zöllen. Die Eigenmittel fließen der EU automatisch zu, es bedarf hierfür keines Beschlusses der einzelstaatlichen Behörden.
Die Hauptbeiträge der Mitgliedstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Anteil der Staatseinnahmen aus Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt, denn die EU darf keine Kredite aufnehmen. Diese letzteren Einnahmen stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier das Vereinigte Königreich dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge zurückerstattet bekommt. Diese Ausnahme wurde ausgehandelt da es im Vereinigten Königreich weniger Bauern als in anderen EU-Ländern gibt und dadurch auch weniger Fördermittel erhält.
Geschichtliche Entwicklung
Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Insbesondere wurde eine neue Einnahme auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommen (BNE) eingeführt, die sich durch Anwendung eines bestimmten Satzes auf die Summe der BNE aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992, 1,20 % des Gesamtbetrags des BNE der Gemeinschaft erreichte.
Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Obergrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27 % des BNE anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4 % auf 1 % gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993-1999 hat der Europäische Rat am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 2000-2006 geeinigt. Es wurde ein neuer Eigenmittelbeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Januar 2002 in Kraft trat.
Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde genauso beibehalten wie die auf 1,27 % des BNE festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurden eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung der Erhebungskosten einbehalten dürfen, von 10 % auf 25 % anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75 % in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50 % ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde insofern geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert wird.
Im Zuge der Festlegung des Finanzrahmens 2007-2013 wird von der Europäischen Kommission ein neuer Korrekturmechanismus gefordert, der den seit 1984 existierenden Sonderrabatt für das Vereinigte Königreich ablösen soll. Dieser brachte dem Königreich jährlich 4 Milliarden Euro Ersparnis. Die Neuregelung würde stufenweise zwischen 2008 und 2012 eingeführt und sähe vor, den Geberländern deren Nettobeitrag 0,35 % ihrer Wirtschaftsleistung überschreitet, 2/3 des überschreitenden Betrags zu erstatten. Diese Neuregelung scheiterte jedoch beim EU-Gipfel im Juni 2005, da sich die Mitgliedsländer nicht einigen konnten.
Großbritannien begründet den Rabatt mit der unterproportionalen Förderung der Landwirtschaft. Im EU-Durchschnitt werden 40 % der EU-Mittel für die Landwirtschaft aufgewendet, in Großbritannien nur 20%. In Dänemark und Deutschland - dem größten Nettozahler der EU - werden allerdings nur rund 12 % der EU-Mittel für die Landwirtschaft aufgewendet, ohne dass diesen Staaten ein Rabatt gewährt würde.
Künftiger Finanzrahmen
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Finanzierung 2007-2013 sieht wie folgt aus:
Kritikpunkte
Bürokratie und Demokratiedefizit
Mit der Wortschöpfung Eurokratie wird kritisiert, dass die Entscheidungen innerhalb der EU von einer gesichtslosen Bürokratie getroffen würden, die niemandem verantwortlich sei und von niemandem gewählt wird. Die Eurokratie soll dabei das Gegenteil zur Demokratie darstellen. Die EU-Kommissare, die im Schnitt alle fünf Jahre wechseln und selbst nicht von der Bevölkerung, sondern von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten gewählt werden, hätten innerhalb ihrer Behörde letztendlich gar keine Macht – die läge bei den Verwaltungsbeamten.
In eine ähnliche Richtung geht die Kritik einiger Politikwissenschaftler, die auf ein Demokratiedefizit innerhalb der EU hinweisen. Insbesondere wird eine ungenügende demokratische Legitimierung verbindlicher Entscheidungen festgestellt. Denn der Rat der Europäischen Union als wichtigstes Entscheidungsorgan der EU wird ausschließlich von den nationalen Regierungen kontrolliert, ohne dass nationale Parlamente oder das Europäische Parlament eine ausreichende Kontrollmöglichkeit haben. Dies führe dazu, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, ein Grundprinzip jeder funktionierenden Demokratie, im Rat aufgehoben wird. Die Regierungen (also die Exekutive) üben im Rat ohne parlamentarische Kontrolle legislative Funktion aus. Andere Politikwissenschaftler halten jedoch die Legitimation des Rates als Gremium demokratisch gewählter Regierungen für ausreichend. Zudem verweisen sie auf eine mögliche zusätzliche Legitimation durch gute und effiziente Entscheidungen (Output-Legitimation).
:„Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend“ – Günter Verheugen, ehem. EU-Erweiterungskommissar
Verwaltungskosten
Die zahlreichen Organe der EU und die von ihnen erlassenen Richtlinien und Verträge erfordern eine Vielzahl von Beamten zu ihrer Ausführung und Kontrolle. Insbesondere durch die 21 offiziellen Amtssprachen entstehen zusätzliche Kosten, da sämtliche gesprochenen und geschriebenen Texte in jede andere Sprache übersetzt werden müssen. Dennoch hat die Europäische Union weniger Beschäftigte als manche Großstadt.
Verlust an regionalen Eigenheiten
Während durch die Gründung des Europäischen Binnenmarktes einerseits mehr Wettbewerb erreicht werden könnte, gingen die dafür notwendigen Vereinheitlichungen und Marktöffnungen oft zu Lasten regionaler Eigenheiten. So entschied beispielsweise der Europäische Gerichtshof, dass das für Deutschland traditionell wichtige Reinheitsgebot für deutsches Bier nicht auf importiertes Bier angewandt werden darf. Andererseits bewahrt die EU ganz explizit regionale Besonderheiten durch den Schutz geografischer Herkunftsangaben. So dürfen nur in Nürnberg produzierte Bratwürste Original Nürnberger Rostbratwurst heißen, für
1. JanuarDer 1. Januar (in Österreich: 1. Jänner) ist der 1. Tag des Gregorianischen Kalenders - somit bleiben 364 Tage (in Schaltjahren 365 Tage) bis zum Jahresende.
Ereignisse
- 153 v. Chr. - die römischen Konsuln beginnen ihre Amtszeit erstmals am 1. Januar statt am 1. März; daher ist der 1. Januar heutzutage der Jahresanfang.
- 1438 - Albrecht II. von Habsburg wird König von Ungarn.
- 1651 - Karl II. wird zum König von Schottland gekrönt.
- 1683 - Gründung der kurbrandenburgischen Kolonie Groß Friedrichsburg.
- 1700 - Zar Peter der Große ersetzt die bis dahin in Russland geltenden byzantinische Jahreszählung ab Erschaffung der Welt durch den julianischen Kalender mit Jahreszählung ab der Geburt Christi.
- 1707 - Johann V. wird König von Portugal.
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