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| Abgeordnetenhaus Von Berlin |
Abgeordnetenhaus von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist nach der Verfassung von Berlin das Landesparlament des Bundeslandes Berlin, eines Stadtstaates. Sitz des Abgeordnetenhauses ist das Gebäude des Preußischen Landtags. Derzeitiger Präsident des Abgeordnetenhauses ist Walter Momper.
Allgemeines
Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Es besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, von denen 60% direkt in ihren Wahlkreisen und 40% indirekt über Landes- oder Bezirkslisten gewählt werden. Der Anteil über Listen gewählter Abgeordneter kann sich über Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.
Ausgleichsmandat
Derzeitige Sitzverteilung nach den Wahlen von 2001 (Stand 03/2005):
- SPD 45 Sitze
- CDU 35 Sitze
- PDS 33 Sitze
- GRÜNE 14 Sitze
- FDP 12 Sitze
- fraktionslos 2 Sitze
fraktionslos
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fraktionslos
Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister von Berlin und auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters den Senat von Berlin.
Wahlergebnisse
Weimarer Republik
Stadtverordnetenversammlung
1919: USPD 33,0% - 47 Sitze | SPD 31,8% - 46 Sitze | DDP 14,5% - 21 Sitze | DNVP 10,5% - 16 Sitze | Zentrum 5,7% - 8 Sitze | DVP 4,6% - 6 Sitze 1920: USPD 38,5% - 87 Sitze | DVP 17,8% - 40 Sitze | SPD 17,2% - 39 Sitze | DNVP 11,4% - 26 Sitze | DDP 7,1% - 16 Sitze | Zentrum 3,7% - 8 Sitze | WP - 3,6% - 8 Sitze | Handel und Gewerbe 0,5% - 1 Sitz 1921: SPD 20,5% - 46 Sitze | USPD 19,2% - 44 Sitze | DNVP 18,6% - 42 Sitze | DVP 15,5% - 35 Sitze | KPD 9,5% - 20 Sitze | DDP 7,4% - 17 Sitze | WP 5,1% - 12 Sitze | Zentrum 3,7% - 8 Sitze | DSP 0,7% - 1 Sitz 1925: SPD 32,6% - 72 Sitze | DNVP 20,8% - 47 Sitze | KPD 18,8% - 43 Sitze | DDP 9,3% - 21 Sitze | DVP 6,0% - 14 Sitze | WP 4,0% - 10 Sitze | Zentrum 3,4% - 8 Sitze | DVFP 1,5% - 3 Sitze | DSP 1,4% - 3 Sitze | EGB 0,9% - 2 Sitze | USPD 0,8% - 1 Sitz 1929: SPD 28,4% - 64 Sitze | KPD 24,6% - 56 Sitze | DNVP 17,6% - 40 Sitze | DVP 6,7% - 16 Sitze | DDP 6,0% - 14 Sitze | NSDAP 5,8% - 13 Sitze | WP 4,4% - 10 Sitze | Zentrum 3,6% - 8 Sitze | CSVD 1,3% - 3 Sitze | DVFP 0,3% - 1 Sitz 1933: NSDAP 38,3% - 86 Sitze | SPD 22,0% - 50 Sitze | KPD 19,5% - 44 Sitze | DNVP 12,1% - 27 Sitze | Zentrum 2,7% - 11 Sitze | DStP 2,1% - 4 Sitze | DVP 0,7% - 2 Sitze | CSVD 0,6% - 1 Sitz
Siehe auch: Die weiteren Wahlen nach dem Zweiten Weltkrieg (ganz unten auf dieser Seite).
Weblinks
- [http://www.abgeordnetenhaus.de/ Offizielle Webseite des Abgeordnetenhauses von Berlin]
Kategorie:Berlin (Politik)
Berlin
Verfassung von BerlinDie Verfassung von Berlin (VvB) vom 23. November 1995 wurde am 8. Juni 1995 vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen und von den Berlinern in der Volksabstimmung am 22. Oktober 1995 mehrheitlich bestätigt. Sie wurde zuletzt mit Wirkung zum 18. November 1999 geändert.
Sie löste die Verfassung vom 1. September 1950 ab. Erhebliche Ergänzungen gegenüber der vorher geltenden Verfassung gab es im Abschnitt II: Der Grundrechtskatalog wurde erweitert, Staatsziele in die Verfassung neu eingeführt und das Verbot von Diskriminierung erstmals festgeschrieben. Im Abschnitt III wurden die Rechte der Abgeordneten ausgedehnt und das Amt eines Datenschutzbeauftragten festgeschrieben. Der Abschnitt V wurde um Möglichkeiten einer Volksgesetzgebung in einem dreistufigen Verfahren von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid erweitert. Durch Abschnitt VII schließlich wurde die Basis für einen Verfassungsgerichtshof gelegt.
Struktur und Inhalt
Die Verfassung von Berlin ist in 9 Abschnitte und 101 Artikel gegliedert:
Vorspruch:
In dem Willen, Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen und dem Geist des sozialen Fortschritts und des Friedens zu dienen, hat sich Berlin, die Hauptstadt des vereinten Deutschlands, diese Verfassung gegeben:
- I Grundlagen
- II Grundrechte, Staatsziele
- III Die Volksvertretung (das Abgeordnetenhaus von Berlin)
- IV Die Regierung (der Senat von Berlin)
- V Die Gesetzgebung
- VI Die Verwaltung
- VII Die Rechtspflege
- VIII Das Finanzwesen
- IX Übergangs- und Schlussbestimmungen
Weblinks
- [http://www.berlin.de/rbmskzl/verfassung/index.html Die Verfassung von Berlin]
Kategorie:Berlin (Politik)
Kategorie:Verfassung
LandesparlamentLandesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Bundesländer.
Deutschland
In den meisten Bundesländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Legislaturperiode liegt je nach Bundesland bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft. Der gewählte Abgeordnete eines Landtages wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.
Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag auch oft als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet.
Wie gewählt wird
Das Bundesland ist in Wahlkreise (nicht identisch mit Landkreisen)
eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.
Außer in Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Danach gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhangs- und Ausgleichsmandat).
Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entscheidet sich der Wähler mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste, wobei in Baden-Württemberg die Liste nach den Stimmergebnissen der Kandidaten in ihren Wahlkreisen gebildet wird. In Bremen, im Saarland und - bis einschließlich der Wahl vom 29. Februar 2004 - in Hamburg gibt es nur eine reine Listenwahl. In den anderen Bundesländern gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste, wobei in Bayern Erst- und Zweitstimmen für die Berechnung der Sitzverteilung zusammengezählt werden.
Infolge eines Volksentscheides vom 13. Juni 2004 wird in Hamburg ab der nächsten Bürgerschaftswahl (voraussichtlich Anfang 2008) als ersten Bundesland ein Wahlverfahren eingeführt, in dem den Wählern mehr Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Landesparlamentes durch die Wahl in offenen Listen in Mehrmannwahlkreisen gegeben wird.
Die Fraktion der Nichtwähler stärkt automatisch die Parteien, die mehr Direktmandate haben als es ihrer prozentualen Gewichtung entspricht.
Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland
Deutsche Bundesländer mit Landtagen
- Land Baden-Württemberg: Landtag von Baden-Württemberg
- Freistaat Bayern: Bayerischer Landtag
- Land Brandenburg: Landtag Brandenburg
- Land Hessen: Hessischer Landtag
- Land Mecklenburg-Vorpommern: Landtag Mecklenburg-Vorpommern
- Land Niedersachsen: Niedersächsischer Landtag
- Land Nordrhein-Westfalen: Landtag Nordrhein-Westfalen
- Land Rheinland-Pfalz: Landtag Rheinland-Pfalz
- Saarland: Landtag des Saarlandes
- Freistaat Sachsen: Sächsischer Landtag
- Land Sachsen-Anhalt: Landtag Sachsen-Anhalt
- Land Schleswig-Holstein: Landtag Schleswig-Holstein
- Freistaat Thüringen: Thüringer Landtag
Deutsche Stadtstaaten
In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen:
- Land Berlin: Abgeordnetenhaus von Berlin
- Freie Hansestadt Bremen: Bremische Bürgerschaft
- Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburgische Bürgerschaft
Statistiken deutscher Landesparlamente
Sitzverteilung
siehe: Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten
Frauenanteil
Anteil der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:
(Stand - wenn nicht ausdrücklich erwähnt - Januar 2003)
- Baden-Württemberg: 22,6 %
- Bayern (21. September 2003): 26,7 %
- Berlin: 33,3 %
- Brandenburg: 33,0 %
- Bremen: 45,0 %
- Hamburg (29. Februar 2004): 37,2 %
- Hessen (2. Februar 2003): 30,9 %
- Mecklenburg-Vorpommern: 32,4 %
- Niedersachsen (2. Februar 2003): 33,3 %
- Nordrhein-Westfalen (22. Mai 2005): 28,7 %
- Rheinland-Pfalz: 31,7 %
- Saarland: 33,3 %
- Sachsen: 35,0 %
- Sachsen-Anhalt: 31,3 %
- Schleswig-Holstein: 37,1 %
- Thüringen: 34,1 %
Österreich
In Österreich tragen alle Landesparlamente die Bezeichnung Landtag, auch das der Gemeinde Wien.
Siehe auch
- Landtag (historisch)
- Landtag (Österreich)
Weblinks
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:legislative
Berlin
Berlin ist Hauptstadt, bevölkerungsreichste und flächengrößte Stadt Deutschlands. Sie ist Stadtstaat und ein eigenständiges Bundesland. Berlin ist nach London die zweitgrößte Stadt der EU.
Historisch war Berlin mehrfach Hauptstadt deutscher Staaten wie des Markgrafentums/Kurfürstentumes Brandenburg, des Königreiches Preußen, des Deutschen Reiches oder der DDR (nur der damalige Ostteil der Stadt). Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist Berlin gesamtdeutsche Hauptstadt und seit dem Hauptstadtbeschluss des Deutschen Bundestages von 1991 nimmt die Stadt seit 1999 auch die Funktion als Parlaments- und Regierungssitz Deutschlands wahr.
Die Stadt ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt und ein wichtiges Wirtschafts-, Kultur- und Bildungszentrum mit zahlreichen Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Theatern, Museen und Baudenkmälern.
Geordnete Links auf Artikel mit Berlinbezug finden sich im Portal:Berlin.
Geografie
Geografische Lage
Portal:Berlin
Berlin ist gänzlich vom Bundesland Brandenburg umgeben und liegt im Osten der Bundesrepublik Deutschland, etwa 70 km westlich der Grenze zu Polen. Die Stadt ist einer der Verdichtungsräume der Bundesrepublik.
Berlin befindet sich in eiszeitlich geprägter Landschaft im Warschau-Berliner Urstromtal zwischen den Hochebenen des Barnim und des Teltow. Das historische Zentrum Berlins liegt an der schmalsten Stelle des von der Spree in ost-westlicher Richtung durchflossenen Urstromtals. Im westlichsten Bezirk Spandau mündet die Spree in die Havel, die den Westen Berlins in Nord-Süd Richtung durchfließt. Der Flusslauf der Havel ähnelt dabei oft einer Seenlandschaft, die größten Ausbuchtungen bilden der Tegeler See und der Große Wannsee.
Wesentliche Teile des heutigen Berlins liegen auf den beiden Hochebenen: Große Teile der Bezirke Reinickendorf und Pankow liegen auf dem Barnim, während der Hauptteil der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln auf dem Teltow gelegen ist.
Weder zum Urstromtal noch zum Barnim oder Teltow gehört Berlin-Spandau westlich der Havel, das zum Teil der Nauener Platte zuzurechnen ist.
Die höchsten Erhebungen Berlins sind der aus Trümmerschutt des Zweiten Weltkriegs künstlich aufgeschüttete Teufelsberg (115 m ü. NN) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und die Müggelberge (115 m) im Bezirk Treptow-Köpenick.
Siehe auch: Liste der Erhebungen in Brandenburg und Berlin
Stadtgliederung
Nach dem Gebietsreformgesetz vom 10. Juni 1998 wurde die Zahl der Verwaltungsbezirke zum 1. Januar 2001 von 23 auf 12 reduziert. Berlin ist seitdem gegliedert in die Bezirke:
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
Siehe auch: Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins
Klima
Die Stadt befindet sich in der gemäßigten Klimazone. Die durchschnittliche Jahrestemperatur in Berlin-Dahlem beträgt 9,2 Grad Celsius und die mittlere jährliche Niederschlagsmenge 578 Millimeter.
Die wärmsten Monate sind Juni, Juli und August mit durchschnittlich 16,6 bis 18,4 Grad Celsius und die kältesten Dezember, Januar und Februar mit 0,5 bis 1,8 Grad Celsius im Mittel.
Der meiste Niederschlag fällt in den Monaten Juni und August mit 62 bis 67 Millimeter im Durchschnitt, der wenigste im Februar, April und Oktober mit 36 bis 38 Millimeter im Mittel.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte Berlins
Die Stadt Cölln, Teil der Doppelstadt Berlin-Cölln (auf der Spreeinsel gelegen), wurde 1237 erstmals urkundlich erwähnt, 1244 folgte dann die Erwähnung Berlins, welches sich auf dem nördlichen Ufer der Spree befand. Die beiden Städte bekamen 1307 ein gemeinsames Rathaus. Der Name Berlin hat nichts mit dem Bären im heutigen Stadtwappen zu tun. Er geht vermutlich auf die slawische Silbe berl (Sumpf) zurück.
1415 wurde Friedrich I. Kurfürst der Mark Brandenburg und blieb dies bis 1440. Mitglieder der Familie Hohenzollern regierten bis 1918 in Berlin, erst als Markgrafen von Brandenburg, dann als Könige von Preußen und schließlich als deutsche Kaiser. Die Einwohner von Berlin haben diese Veränderungen nicht immer begrüßt.
Preußen
Preußen
Preußen]
1448 revoltierten sie im „Berliner Unwillen“ gegen den Schlossneubau des Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn. Dieser Protest war jedoch nicht von Erfolg gekrönt und die Bevölkerung büßte viele ihrer politischen und ökonomischen Freiheiten ein. 1451 wurde Berlin dann Residenzstadt der brandenburgischen Markgrafen und Kurfürsten und musste seinen Status als freie Hansestadt aufgeben.
Der Dreißigjährige Krieg zwischen 1618 und 1648 hatte für Berlin verheerende Folgen: ein Drittel der Häuser wurden beschädigt, die Bevölkerung halbierte sich. Friedrich Wilhelm, bekannt als der Große Kurfürst, übernahm 1640 die Regierungsgeschäfte von seinem Vater. Er startete eine Politik der Immigration und der religiösen Toleranz. Ab dem folgenden Jahr kam es zur Gründung der Vorstädte Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt.
1671 wurde fünfzig jüdischen Familien aus Österreich ein Zuhause gegeben. Mit dem Edikt von Potsdam 1685 lud Friedrich Wilhelm die französischen Hugenotten nach Brandenburg ein. Über 15.000 Franzosen kamen, von denen sich 6.000 in Berlin niederließen. Um 1700 waren 20 Prozent der Berliner Einwohner Franzosen, und ihr kultureller Einfluss war groß. Viele Einwanderer kamen außerdem aus Böhmen, Polen und Salzburg.
1701 erlangte Berlin durch die Krönung Friedrich I. zum König den Status der Hauptstadt Preußens. Per 1. Januar 1710 erfolgte die Vereinigung der Städte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin. Aber schon bald entstanden neue Vorstädte, die Berlin vergrößerten. 1861 kam es zur Eingemeindung von Wedding, Moabit sowie der Tempelhofer, der Schöneberger, der Spandauer und weiteren Vorstädten. 1871 wurde Berlin dann Hauptstadt des neu gegründeten Deutschen Reiches.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde 1918 in Berlin die Republik ausgerufen. 1920 folgte dann mit dem Groß-Berlin-Gesetz erneut eine umfassende Eingemeindung mehrerer Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke rund um Berlin. Berlin hatte damit rund vier Millionen Einwohner.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde Berlin die Hauptstadt des Dritten Reiches. Die Nazis nutzten die 1936 in Berlin stattfindenden Olympischen Sommerspiele für Propagandazwecke. Es gab auch Pläne, Berlin zur Welthauptstadt Germania umzubauen. Diese wurden jedoch durch den Zweiten Weltkrieg vereitelt.
Während des Krieges wurden große Teile Berlins durch Bomben und durch den Häuserkampf zerstört. Nach der Einnahme der Stadt durch die Rote Armee und die Kapitulation 1945 wurde Berlin, analog zu der Regelung für das gesamte Deutschland, in vier Sektoren aufgeteilt. Die Sektoren der Westalliierten (USA, Großbritannien und Frankreich) bildeten den westlichen Teil der Stadt, während der Sektor der Sowjetunion von nun an den Ostteil bildete.
Für Gesamtberlin blieb allerdings eine Gesamtverantwortung aller vier Alliierten bestehen. Die zunehmenden politischen Differenzen zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion führten 1948/49 zu einer wirtschaftlichen Blockade West-Berlins, die die Alliierten mit der so genannten Luftbrücke erfolgreich zu umgehen versuchten.
Nach der Gründung der demokratischen Bundesrepublik Deutschland im Westen Deutschlands und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Osten Deutschlands, beides im Jahr 1949, verschärfte sich der Kalte Krieg auch in Berlin. Während die Bundesrepublik ihre Hauptstadt nach Bonn verlegte, was zunächst als Provisorium gedacht war, ernannte die DDR Ost-Berlin zur Hauptstadt der DDR. Der Ost-West-Konflikt gipfelte im Bau der Berliner Mauer durch die DDR am 13. August 1961.
Berlins Osten und Westen waren nun vollkommen voneinander getrennt; der Übergang war nur noch an bestimmten Kontrollpunkten möglich, allerdings nicht mehr für die Bewohner der DDR und Ost-Berlins. 1971 wurde das Viermächte-Abkommen über Berlin unterzeichnet. Während die Sowjetunion den Vier-Mächte-Status nur auf West-Berlin bezog, unterstrichen die Westmächte 1975 in einer Note an die Vereinten Nationen ihre Auffassung vom Vier-Mächte-Status über Gesamt-Berlin.
1989 kam es unter dem Druck der ostdeutschen Bevölkerung zur Wende in der DDR, die Mauer fiel. Bereits 1990 wurden die beiden deutschen Staaten als Bundesrepublik Deutschland wiedervereinigt und Berlin per Einigungsvertrag deutsche Hauptstadt. 1991 beschloss der Bundestag nach kontroverser öffentlicher Diskussion, dass die Stadt auch wieder Sitz der deutschen Bundesregierung sein sollte. Am 1. September 1999 nahmen Regierung und Parlament ihre Arbeit in Berlin auf.
Bevölkerung
Parlament
Parlament
In Berlin leben 3.389.078 Einwohner (Stand Ende März 2005) auf einer Fläche von 891,75 Quadratkilometern. Die Bevölkerungsdichte der Region beträgt 3.811 Einwohner pro Quadratkilometer.
Der durchschnittliche Berliner im Jahre 2004 war 41,7 Jahre alt. Das entspricht einer Erhöhung von 2,5 Jahren über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Im Juni 2005 lebten rund 458.600 Einwohner mit ausländischem Pass aus 185 Staaten in Berlin. Das entspricht rund 13,5 Prozent. Insgesamt wohnen rund 36.000 Bürger aus dem nächstgelegenen Nachbarland, Polen, sowie rund 119.000 Türken in Berlin. Berlin hat außerhalb der Türkei die größte türkische Gemeinde in Europa. 2004 erhielten nach Angaben des statistischen Landesamts 6507 Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft
Laut dem Statistischen Landesamt (2005) sind 60 Prozent der Berliner nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft, 23 Prozent evangelische Christen, 9 Prozent Katholiken und sechs Prozent Mitglied der islamischen Gemeinde.
Einwohnerentwicklung
Im Jahre 1919 lebten in Berlin 1,9 Millionen Menschen. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Groß-Berlin verdoppelte sich die Einwohnerzahl am 1. Oktober 1920 sprunghaft auf 3,9 Millionen. Die neue Stadtgemeinde vergrößerte sich in der Fläche auf das Dreizehnfache: von 66,93 auf 878,1 Quadratkilometer.
811,17 Quadratkilometer mit 1,9 Millionen Menschen waren aus der damaligen Provinz Brandenburg an die neue Stadtgemeinde gekommen; das waren zwei Prozent des Territoriums, jedoch fast 44 Prozent der Bevölkerung Brandenburgs. Die neue Fläche entsprach damit fast der Größe der Insel Rügen (926,4 Quadratkilometer). Berlin war 1920 zur flächenmäßig zweitgrößten Stadt der Welt nach Los Angeles und nach der Einwohnerzahl – hinter London und New York – zur drittgrößten Stadt der Erde geworden.
Bis 1934 wuchs die Bevölkerung Berlins auf einen Höchststand von 4,464 Millionen, sank dann aber, bedingt durch die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges und der Teilung der Stadt, bis 1980 um 30 Prozent auf einen Tiefststand von drei Millionen. Der Bevölkerungsverlust in den Jahren 1950 bis 1960 wurde vor allem durch Abwanderungen aus Ost-Berlin verursacht. Während West-Berlin einen Zuwachs von 2,58 % verzeichnete, sank in Ost-Berlin die Einwohnerzahl um 9,86 %. Diese so genannte Abstimmung mit den Füßen war Ausdruck der Unzufriedenheit vieler Ostberliner. Seit 1980 verzeichnete die Stadt wieder einen Anstieg um 350.000 auf circa 3,39 Millionen Einwohner im Januar 2005.
Nach Berechnungen wird die Einwohnerzahl Berlins wegen der niedrigen Geburtenraten bis 2050 auf rund drei Millionen sinken.
Die folgende Übersicht zeigt die Einwohnerzahlen nach dem jeweiligen Gebietsstand. Bis 1860 handelt es sich meist um Schätzungen, danach um Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen der jeweiligen Statistischen Ämter beziehungsweise der Stadtverwaltung selbst.
¹ Volkszählungsergebnis
Politik
2005]
Hauptartikel: Politik in Berlin
Berlin ist seit der Wiedervereinigung der ehemals getrennten beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 ein vollwertiges Bundesland und zugleich eine kreisfreie Stadt, die in nunmehr zwölf Bezirke untergliedert ist. Daneben ist Berlin die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland.
Der Deutsche Bundestag entschied im so genannten Hauptstadtbeschluss am 20. Juni 1991, dass Berlin auch Regierungs- und Parlamentssitz des vereinigten Deutschlands werden soll. Somit ist die Stadt heutzutage Sitz der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates.
Das Land Berlin
Das Landesparlament des Landes Berlin, die gesetzgebende Gewalt, ist nach der Verfassung von Berlin das Abgeordnetenhaus von Berlin. In ihm sind zur Zeit Abgeordnete aus SPD, CDU, Die Linkspartei., Bündnis 90/Die Grünen und FDP vertreten. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Linkspartei.PDS bilden eine Koalition.
Die Landesregierung, die Exekutive, ist der Senat von Berlin, bestehend aus dem Regierenden Bürgermeister (derzeit Klaus Wowereit, SPD) und bis zu acht Senatoren. Der Regierende Bürgermeister ist dabei zugleich Repräsentant des Landes und der Stadt.
1996 scheiterte eine Volksabstimmung zur Vereinigung der Bundesländer Berlin und Brandenburg am Widerstand der Brandenburger Bevölkerung.
Wappen und Flagge
Hauptartikel: Hoheitszeichen Berlins
Die Verwaltung
Hoheitszeichen Berlins
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine eigenständigen Gemeinden dar und sind somit stark vom Senat und auf Verwaltungsebene von den Senatsverwaltungen abhängig, die die Fachaufsicht ausüben. Dennoch gibt es in jedem Berliner Bezirk eine eigene – allerdings nicht als Parlament, sondern als Teil der Verwaltung ausgestaltete – Volksvertretung, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), welche das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und fünf Stadträten, nach Parteienproporz wählt. Bürgermeister und Stadträte haben daher trotz ihrer quasipolitischen Wahl den Status eines Wahlbeamten inne.
Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät.
Berlin hat pro Kopf der Bevölkerung die meisten Landesbeamten. Dies entstammt zum Teil noch der Situation der geteilten Stadt mit Westberliner Exklave, deren Beamtenschaft für das Bundesland übernommen wurden.
Siehe auch: Bezirksverwaltung in Berlin
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Hauptartikel: Sehenswürdigkeiten in Berlin
Theater
Sehenswürdigkeiten in Berlin]
Berlin ist bekannt für seine zahlreichen Theater- und Kleinkunstbühnen. Die bekanntesten sind das Berliner Ensemble, die Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz und das Deutsche Theater Berlin. Es verfügt außerdem über drei Opernhäuser, die Staatsoper, die Deutsche Oper und die Komische Oper. Jedes Jahr finden in Berlin die Internationalen Filmfestspiele, die Berlinale, mit der Verleihung des Goldenen Bären statt.
Daneben besitzt Berlin mehrere Orchester und Chöre. Neben den Berliner Philharmonikern und dem Berliner Sinfonie Orchester gibt es mehrere Orchester und Chöre der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH. Dies sind das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (Kent Nagano), das Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin (Marek Janowski), der Rundfunkchor Berlin (Simon Halsey) und der RIAS Kammerchor (Daniel Reuss). Diese Orchester und Chöre treten oft zusammen (Orchester mit Chor) im Konzerthaus, der Philharmonie oder in anderen Sälen in Deutschland oder auf Tourneen auf der ganzen Welt auf. Im Berliner Sängerbund sind 236 Laienchöre mit über 10 000 Mitgliedern vereinigt.
Museen
Berliner Sängerbund ]
Hauptartikel: Museen in Berlin
Berlin verfügt über eine Vielzahl von Museen. Bereits 1841 wurde die von Spree und Kupfergraben umflossene Museumsinsel im nördlichen Teil der Spreeinsel durch königliche Order zu einem „der Kunst und der Altertumswissenschaft geweihten Bezirk“ bestimmt. In der Folge entstanden dort mehrere Museen, wie das Alte Museum im Lustgarten, das Neue Museum, die Alte Nationalgalerie, das heutige Bodemuseum und das Pergamonmuseum. Diese Museen stellen vor allem Exponate aus der Zeit der Antike aus.
Außerhalb der Museumsinsel befinden sich Museen über vielfältige Themen. Die Gemäldegalerie und Neue Nationalgalerie sind Kunstmuseen, das Bauhaus-Archiv ein Architekturmuseum. Das Jüdische Museum zeigt eine ständige Ausstellung zu 2.000 Jahren jüdisch-deutscher Geschichte. Das Jagdschloss Grunewald beherbergt eine erlesene Gemäldesammlung aus dem 15. bis 19. Jahrhundert. In Dahlem konzentrieren sich zahlreiche ethnologische Museen. In Lichtenberg wurde auf dem Areal des früheren Ministeriums für Staatssicherheit der DDR das Stasi-Museum eingerichtet. Das Museum am Checkpoint Charlie, auch als Mauermuseum bekannt, zeigt Momente aus der Teilungsgeschichte.
Bauwerke
Checkpoint Charlie]
Das zwischen 1788 und 1791 errichtete Brandenburger Tor ist Berlins Wahrzeichen und Symbol der überwundenen Teilung. Es ist den Propyläen auf der Akropolis in Athen nachempfunden und wird von einer Quadriga mit der Siegesgöttin Viktoria gekrönt, die von ihrem Schöpfer Johann Gottfried Schadow jedoch als Friedensgöttin Eirene gedacht war. Das Tor ist das westliche Ende der Straße Unter den Linden, die sich bis zur Museumsinsel in der Spree und dem Berliner Dom hinzieht. Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 verlief dort die Grenze zwischen beiden Stadthälften.
1990
In diesem Areal liegen die im Jahre 1743 im Rokokostil erbaute Deutsche Staatsoper, die zwischen 1774 und 1780 errichtete Staatsbibliothek, das von 1695 bis 1706 nach Plänen von Andreas Schlüter gebaute barocke ehemalige Zeughaus und die zwischen 1747 und 1773 errichtete Hedwigs-Kathedrale, die Hauptkirche des katholischen Bistums Berlin. Der Französische Dom am Gendarmenmarkt war im 17. Jahrhundert Mittelpunkt des französischen Viertels. Die im Jahre 1809 eröffnete Humboldt-Universität zu Berlin, an welcher der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel lehrte, brachte 27 Nobelpreisträger hervor.
Eine beliebte Einkaufspromenade in Berlin ist der Kurfürstendamm mit seinen zahlreichen Hotels, Geschäften, Restaurants. Die im Zweiten Weltkrieg zerstörte Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche wurde zwischen 1891 und 1895 erbaut. Sie markiert das östliche Ende des Boulevards. Ihre Turmruine blieb als Mahnmal erhalten. Gleich daneben entstand nach Plänen Egon Eiermanns von 1959 bis 1961 eine neue Kirche auf achteckigem Grundriss mit einem sechseckigen frei stehenden Kirchturm.
Die östliche Verlängerung des Kurfürstendammes bildet die Tauentzienstraße, wo sich mit dem KaDeWe (Kaufhaus des Westens) das größte Kaufhaus des europäischen Kontinents und das zwischen 1963 und 1965 erbaute Europa-Center befinden. Das 22-stöckige Gebäude beherbergt viele Geschäfte, Restaurants, Büros, ein Kino und eine Aussichtsplattform. In nordöstlicher Richtung erstreckt sich mit über drei Kilometern Länge die größte Parkanlage Berlins, der Tiergarten.
Tiergarten
In der Nähe des Brandenburger Tores befinden sich die 1957 errichtete Kongresshalle und das zwischen 1884 und 1894 gebaute Reichstagsgebäude. Es wurde am 27. Februar 1933 durch einen Brand schwer beschädigt und im Zweiten Weltkrieg erneut erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Seit dem Jahre 1999 ist das Gebäude Sitz des Deutschen Bundestages. Einen Besuch wert ist auch der Zoologische Garten von Berlin, einer der größten und ältesten der Welt, und das 1785 errichtete Schloss Bellevue, einst Sommerwohnung von Prinz August Ferdinand, des Bruders Friedrich des Großen, heute Amtssitz des Bundespräsidenten.
Bundespräsident]
Die Oranienburger Straße war vor dem Zweiten Weltkrieg das Zentrum des jüdischen Viertels. Zu deren Wiederaufbau gehörte unter anderem die Restaurierung der 1866 fertig gestellten Neuen Synagoge. Sie wurde durch Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt. 1995 wieder eröffnet dient sie heute als Mittelpunkt für das Studium und die Erhaltung jüdischer Kultur. In nördlicher Richtung liegt der älteste jüdische Friedhof der Stadt.
Östlich der beiden Spreearme, die die Spreeinsel umfließen, liegt der Alexanderplatz mit vielen Geschäften und Restaurants, ganz in der Nähe davon der 368 Meter hohe Fernsehturm – das höchste Gebäude Deutschlands – und das Rote Rathaus. Zwei Statuen, eine männliche und eine weibliche, mit Blick auf den Eingang des Rathauses sollen an die Beseitigung der vielen Trümmer nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erinnern. Sehenswert im östlichen Zentrum Berlins sind der alte Stadtteil Prenzlauer Berg und die Einkaufsstraßen Schönhauser Allee und Kastanienallee.
Der Potsdamer Platz ist eine Verkehrsdrehscheibe im Zentrum Berlins, von der mehrere große Straßen ausgehen. Er wurde 1741 auf Erlass von Friedrich Wilhelm I., König in Preußen angelegt. 1923 begann von dem in der Nähe gelegenen Vox-Haus aus die Geschichte des Rundfunks in Deutschland. Bis 1940 war der Potsdamer Platz der verkehrsreichste Platz Europas. Nach dem starken Bombardement durch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg lag er in Trümmern.
1961 wurde er durch die Berliner Mauer geteilt und die Gegend verfiel. Der fühere Verlauf der Berliner Mauer wird seit einigen Jahren durch in den Boden eingelassene Pflastersteine gekennzeichnet. Durch die Hochhausbebauung des Potsdamer Platzes, die eine große Anzahl an Geschäften und Restaurants beherbergen, hat dieser sich als Bindeglied zwischen den bis zur Wende getrennten Stadthälften entwickelt.
In Charlottenburg wurde das Olympiastadion für die Olympischen Sommerspiele von 1936 errichtet, sowie der 150 Meter hohe Funkturm, der zwischen 1924 und 1926 anlässlich der 3. Deutschen Funkausstellung entstand und sehr schnell zu einem der Wahrzeichen Berlins avancierte. Weitere Sehenswürdigkeiten der Stadt sind das Schloss Charlottenburg (Baubeginn 1695), ein barocker Repräsentationsbau der Hohenzollern mit bedeutender Gemäldesammlung, die Zitadelle Spandau und das im Stil des Klassizismus erbaute Schloss Tegel (auch Humboldt-Schloss), ehemals Wohnsitz des Naturforschers und Geographen Alexander von Humboldt.
Parkanlagen
Alexander von Humboldt ]]
Alexander von Humboldt]
Alexander von Humboldt]
Der Große Tiergarten liegt im Zentrum Berlins, im Ortsteil Berlin-Tiergarten des Bezirks Mitte. Mit 210 Hektar ist er der größte Berliner Park. Einige große Straßen durchschneiden den Park, darunter die Ost-West-Achse Straße des 17. Juni. Sie kreuzen sich am Großen Stern, in dessen Mitte die Siegessäule steht.
Der erste Tiergarten wurde schon 1527 angelegt, allerdings an anderer Stelle, nämlich in der Nähe des Berliner Schlosses, westlich der Cöllner Stadtmauer. Das kleine Gebiet wurde seit 1530 nach Westen und Norden hin durch Zukäufe erweitert, bis zu den Grenzen des heutigen Tiergartens und darüber hinaus.
Neben dem Tiergarten mit seinen zahlreichen historischen Gebäuden gehört der Treptower Park im Südosten Berlins zu den bedeutendsten Parks der Stadt. Er wurde von 1876 bis 1882 vom ersten Berliner Gartenbaudirektor Gustav Meyer angelegt und war 1896 Schauplatz der Großen Berliner Gewerbeausstellung. Die weite an der Spree sich hinziehende Gartenlandschaft ist eines der beliebtesten Ausflugsziele der Berliner, nicht zuletzt auch wegen der bereits 1821 und 1822 als Neues Gartenhaus an der Spree erbauten heutigen Gaststätte.
Eine Besonderheit unter den Parks ist der Botanische Garten Berlin. Im Südwesten der Stadt gelegen, wird er neben seiner wissenschaftlichen Bestimmung (er gehört zur Freien Universität Berlin) auch als Erholungspark genutzt. Die Vorgängereinrichtung existierte bereits seit 1697 auf dem Gelände des heutigen Kleistparks in Schöneberg, ab 1897 folgte der Bau der neuen Parkanlage in Dahlem. Mit einer Fläche von über 43 Hektar und etwa 22.000 verschiedenen Pflanzenarten gehört er zu den größten und weltweit bedeutendsten Botanischen Gärten und ist der größte in Europa. Das 25 Meter hohe, 30 Meter breite, und 60 Meter lange Große Tropenhaus ist das höchste Gewächshaus der Welt.
Im Südwesten von Berlin an der historischen Brücke zu Potsdam liegt unter anderem die Pfaueninsel mit dem zwischen 1794 und 1797 im Stil einer Ruine erbauten Lustschloss und einem englischen Garten.
Freizeit und Erholung
englischen Garten]
Der von der Havel durchflossene Große Wannsee bedeckt eine Fläche von 260 Hektar. Mit ihm besitzt Zehlendorf, eine der bevorzugtesten Wohngegenden der Stadt, Berlins beliebtestes Naherholungsgebiet, das Wassersport, Ausflugsschifffahrt und das Strandbad Wannsee bietet.
In der Villa Am Großen Wannsee 56-58 allerdings fand am 20. Januar 1942 die sogenannte Wannsee-Konferenz "zur Endlösung der Judenfrage" statt. Heute ist dort eine Gedenkstätte eingerichtet.
Der Müggelsee und die Müggelberge im Südosten Berlins sind zu allen Jahreszeiten beliebte Ausflugsziele. Das Strandbad ist in den Sommermonaten ein Besuchermagnet. Der Müggelsee ist der größte der Berliner Seen. Vielfach findet man die Bezeichnung Großer Müggelsee, da er mit dem Kleinen Müggelsee einen Bruder hat, der allerdings lediglich 0,16 Quadratkilometer umfasst.
Der See dehnt sich über 7,4 Quadratkilometer aus (maximal 4,3 Kilometer lang; 2,6 Kilometer breit) und ist bis zu acht Meter tief. Der See und die am Südrand gelegenen Müggelberge, mit 115 Meter die höchsten Berliner Erhebungen, entstanden während des Pleistozäns. Auf dem sogenannten Kleinen Müggelberg wurde 1889 der vielbesuchte und beliebte Müggelturm errichtet, der einen Ausblick über den See und die Wälder bis hin zur Stadtsilhouette Berlins bietet beziehungsweise bot.
Sport
Müggelturm]
In Berlin gibt es zahlreiche Sportvereine, wobei sich die meisten dem Breitensport widmen. Ein paar Vereine sind aber zusätzlich auch im Bereich des professionellen Sports tätig. Dazu zählen insbesondere im Fußball Hertha BSC und der 1. FC Union Berlin, im Eishockey die Eisbären, im Basketball Alba und im American Football Berlin Thunder. In der Volleyball-Bundesliga ist die Hauptstadt gleich mit drei Vereinen vertreten.
Jedes Jahr findet in Berlin der weltbekannte Berlin-Marathon sowie das ISTAF statt. Nachdem Berlin die Bewerbung um die Olympischen Sommerspiele 2000 verloren hatte, wird im Jahr 2006 nun das Finale der Fußball-Weltmeisterschaft in Berlin ausgetragen werden. Dazu wurde das Olympiastadion komplett saniert. Im Jahr 2009 werden die Leichtathletik-Weltmeisterschaften im Berliner Olympiastadion ausgetragen.
Wirtschaft
Leichtathletik-Weltmeisterschaften]
Hauptartikel: Wirtschaft Berlins
Das Bruttoinlandsprodukt des Landes Berlin betrug im Jahr 2001 75,8 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Hamburg erzielte ein Bruttoinlandsprodukt von 73,7 Mrd. Euro, im Land Brandenburg waren es 42,3 Mrd. Euro (Quelle: IHK-Bericht 2000/2001).
In Berlin gab es 2001 insgesamt 138.688 der Industrie- und Handelskammer zugehörige Betriebe. Davon waren 48.289 im Handelsregister eingetragen und 90.399 so genannte Kleingewerbetreibende (IHK-Bericht 2000/2001).
Über 80 Prozent der Unternehmen Berlins gehören dem Tertiärsektor an. Mit 1,2 der 1,5 Millionen Arbeitnehmer Berlins sind in diesem Bereich ebenfalls weit über 80 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigt. Berlin ist also Hochburg des Dienstleistungssektors. Die Bruttowertschöpfung liegt bei rund 69 Mrd. Euro pro Jahr.
Medien
Bruttowertschöpfung
Hauptartikel: Berliner Medienlandschaft
Berlin ist der Sitz vieler regional und bundesweit sendender Rundfunkanstalten. Neben Fernsehsendern wie MTV, Nick, bald auch VIVA und VIVA Plus, Sat.1, N24, TV.Berlin oder FAB gibt es in Berlin eine große Anzahl so genannter Privatradios. Auch die öffentlich-rechtlichen Sender RBB und Deutsche Welle TV haben hier ihren Sitz. Der politischen Bedeutung als Hauptstadt tragen die meisten überregionalen Sender wie ARD, ZDF, RTL oder DeutschlandRadio mit einem „Hauptstadtstudio“ Rechnung.
In Berlin erscheinen die meisten Tageszeitungen Deutschlands. Die größten Abonnement-Zeitungen sind die Berliner Zeitung, die Berliner Morgenpost sowie Der Tagesspiegel, die alle drei jeweils einen umfangreichen Berlin-Teil aufweisen. Bundesweite Bedeutung haben die linksliberale taz, die konservative Welt, das Linkspartei-nahe Neue Deutschland und die Linkspartei-kritische Junge Welt. Außerdem gibt es in Berlin die Boulevardzeitungen B.Z., Bild Berlin und Berliner Kurier.
Neben den Zeitungen gibt es verschiedene Anzeigenblätter wie die Berliner Woche, das Berliner Abendblatt oder die Zweite Hand; außerdem erscheinen verschiedene Stadtmagazine wie der Tip, (030) oder die Zitty.
In Berlin haben der Verlag Walter de Gruyter und der Springer-Verlag ihren Sitz. Sie bieten neben Büchern und Zeitschriften auch viele multimediale Angebote.
Infrastruktur
Öffentlicher Verkehr
Springer-Verlag
Springer-Verlag]
Dem innerstädtischen Verkehr dienen die S-Bahn – betrieben von der S-Bahn Berlin GmbH – sowie die U-Bahn, Straßenbahnen und Busse – betrieben von der BVG.
Wie man der Netzspinne leicht entnehmen kann, wird die Innenstadt in Ost-West-Richtung von der als Hochbahn angelegten Stadtbahn durchquert, welche parallel von S-Bahn sowie Regional- und Fernverkehr befahren wird. Sie verbindet das Westkreuz mit dem Ostkreuz, und passiert dabei den Bahnhof Charlottenburg, den Zoologischen Garten, den Lehrter Bahnhof, den Bahnhof Friedrichstraße, den Alexanderplatz und den Ostbahnhof.
Auf der Nord-Süd-Achse übernimmt die U-Bahnlinie 9 den größten Teil des Fahrgastaufkommens, ergänzt durch die teilweise unterirdische Nord-Süd-Trasse der S-Bahn. Die S-Bahntrasse kreuzt am Bahnhof Friedrichstraße die Stadtbahn. Noch im Bau befindet sich die größtenteils unterirdische Fernbahntrasse vom Bahnhof Papestraße über den Lehrter Bahnhof bis nach Gesundbrunnen (als Teil des so genannten Pilzkonzeptes). Vervollständigt wird der Bahnverkehr durch die Ringbahn, welche die Innenstadt einschließt.
Zum Eisenbahnknotenpunkt Berlin gehört auch der bei Potsdam gelegene Rangierbahnhof Seddin. Für den Regionalverkehr verkehren Regionalbahn- und Regionalexpresslinien der Deutschen Bahn sowie zwei InterConnex-Linien.
Siehe auch: Liste Berliner Bahnhöfe
Autobahnen
Die Innenstadt wird von Westen her von einem Autobahn-Halbkreis (A 100 – Berliner Stadtring) umgeben, der langfristig zu einem Ring vervollständigt werden soll und eine reine Stadtautobahn darstellt. Rund um Berlin verläuft die Autobahn A 10 (Berliner Ring).
Von der A 100 gibt es innerhalb des Stadtgebiets folgende Autobahnen Richtung Berliner Ring:
- A 111 in Richtung Nordwesten (Richtung Hamburg und Rostock)
- A 113 in Richtung Südosten (Richtung Dresden und Cottbus). Diese Autobahn beginnt derzeit erst am Dreieck Treptow im äußersten Südosten der Stadt. Bis 2007 soll der im Bau befindliche Anschluss von der A 100 (beginnend am Dreieck Neukölln) bis zur Berliner Stadtgrenze fertig gestellt sein. Am 14. Juli 2004 wurde dazu das erste Teilstück vom Dreieck Neukölln bis zur Anschlussstelle Späthstraße für den Verkehr freigegeben.
- A 115 in Richtung Südwesten (Richtung Hannover und Leipzig), deren anfängliches gerades Teilstück umgangssprachlich auch heute noch AVUS genannt wird.
Zusätzlich hierzu gibt es im Norden der Stadt noch die A 114 von der Prenzlauer Promenade im Bezirk Pankow zur A 10 in Richtung Stettin.
Die nur wenige Kilometer lange ehemalige A 104, die im Südwesten der Stadt den Berliner Stadtring (A 100)) nach Süden hin mit Berlin-Steglitz verbindet, wurde inzwischen zur Autostraße herabgestuft. Die A 103 verbindet den Berliner Stadtring – von einem weiter östlich gelegenen Anschluss – nach Südwesten hin mit dem Steglitzer Kreisel in Richtung Potsdam.
Flughäfen
Berlin besitzt drei Flughäfen: Tegel (TXL), Tempelhof (THF) und Schönefeld (SXF). Letzterer liegt allerdings knapp hinter der Berliner Stadtgrenze und befindet sich somit im Land Brandenburg. Langfristig ist geplant, den Flughafen Schönefeld zu vergrößern, um die im Innenstadtbereich liegenden Flughäfen Tegel und Tempelhof zu entlasten beziehungsweise zu schließen. Das Großprojekt Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) stößt bei einigen Anwohnern in Berlin und Brandenburg auf Widerstand.
Mit dem bereits geschlossenen Flugplatz Johannisthal besaß Berlin den ersten Flugplatz Deutschlands.
Energieversorgung
Die Energieversorgung von Berlin verfügt über einige Besonderheiten. Im Zweiten Weltkrieg wurde geplant, Berlin über eine als Erdkabel ausgeführte Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) vom Kraftwerk Dessau zu speisen. Mit dem Bau dieser Anlage wurde 1943 begonnen, sie konn
StadtstaatEin Stadtstaat ist eine Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit eigener Verfassung darstellt.
Historische Stadtstaaten stehen am Anfang der Zivilisation in Mesopotamien. Diese Form fand in der Folge Ausbreitung unter anderem in Phönizien und nach Griechenland. Die griechische Polis wurde zum klassischen Begriff für den antiken Stadtstaat.
Stadtstaaten im Mittelalter waren etwa die großen Stadtrepubliken in Italien (unter anderem Venedig, Florenz oder Genua) und die Freien Reichsstädte im damaligen Deutschland, wie Nürnberg, Straßburg oder Frankfurt am Main. Auch viele Schweizer Kantone gingen aus Stadtstaaten hervor.
Gegenwart
Nach dem Wiener Kongress 1815 gab es im Deutschen Bund nur noch vier Stadtstaaten: Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg und Lübeck, sowie direkt angrenzend zum Deutschen Bund die polnischsprachige Republik Krakau, die 31 Jahre später durch Österreich annektiert wurde. Frankfurt fiel 1866, Lübeck 1937 der Ausdehnung Preußens zum Opfer. Berlin wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch das Besatzungsstatut zwangsläufig zu einer Insel in der die Stadt umgebenden Deutschen Demokratischen Republik. Dabei ist es auch nach der Wiedervereinigung geblieben. Seitdem ist die Bundeshauptstadt Berlin ein Stadtstaat.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es heute drei Stadtstaaten, die als Städte gleichzeitig den Status eines Landes haben: Berlin, Hamburg und Bremen, das als Bundesland aus zwei räumlich von einander getrennten Städten besteht (Bremen und Bremerhaven). Die Stadtstaaten sind selbstverständlich als Länder auch im Bundesrat vertreten und nehmen am Finanzausgleich des Bundes und der Länder teil, wo sie das so genannte "Stadtstaatenprivileg" genießen, das besagt, dass Stadtstaaten höhere Ausgaben pro Einwohner haben als die Flächenstaaten.
In Österreich, Spanien, Mexico und Belgien sind Wien, Madrid, Mexiko-Stadt und Brüssel ebenfalls eigenständige Bundesländer.
Für die drei deutschen Stadtstaaten wurde in der Vergangenheit immer wieder die Möglichkeit einer Fusion mit angrenzenden Bundesländern diskutiert. Für Berlin und Brandenburg wird diese erneut diskutiert, obwohl ein Fusionsvertrag beim Volksentscheid 1996 in Brandenburg nicht einmal die Mindestzustimmung von 25% der Wahlberechtigten erreichte (und von über 60% der Abstimmenden abgelehnt wurde).
Souveräne Stadtstaaten: Singapur (eigentlich Inselstaat), Monaco, Vatikanstadt
Siehe auch
- Staat
- Enklave
- Exklave
Kategorie:Politischer Begriff
ja:都市国家
ko:도시 국가
Walter MomperWalter Momper ( - 21. Februar 1945 in Sulingen) ist ein deutscher Politiker (SPD) und seit 2001 Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin. In den Jahren 1989 - 1991 war der Politikwissenschaftler der elfte Regierende Bürgermeister von Berlin.
Ausbildung und Beruf
Die Schulzeit verbrachte Momper in Bremen. Nach dem Abitur 1964 begann er ein Studium der Politischen Wissenschaften, Geschichte und der Volkswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, in München und an der Freien Universität Berlin (FU Berlin), welches er 1969 als Diplom-Politologe beendete.
Er wurde dann wissenschaftlicher Assistent am Institut für Politische Wissenschaften an der FU Berlin. 1970 wechselte er als wissenschaftlicher Angestellter an das Geheime Preußische Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Von 1972 bis 1986 war er wissenschaftlicher Angestellter und Geschäftsführer der Historischen Kommission zu Berlin. Nachdem Momper anschließend ausschließlich politisch aktiv war, übernahm er von 1992 bis 1993 die Geschäftsführung der Dr. Ellinghaus GmbH, seit August 1993 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Momper Entwicklungsgesellschaft mbH in Berlin.
Politischer Werdegang
Seit 1967 ist Momper Mitglied der SPD. Von 1986 bis 1992 war er Landesvorsitzender der SPD in Berlin. Von 1988 bis 1993 war er außerdem Mitglied im SPD-Bundesvorstand.
1975 wurde Momper in das Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Dort war er ab 1985 Vorsitzender der SPD-Fraktion.
Aus den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus ging die SPD 1989 unter Mompers Spitzenkandidatur als Siegerin hervor, wohingegen die CDU/FDP-Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Diepgen überraschend eine schwere Niederlage erlitt. Vorausgegangen war u.a. der in den Medien breit diskutierte Bauskandal um den Charlottenburger Baustadtrat Wolfgang Antes (CDU).
Am 16. März 1989 wurde Momper Regierender Bürgermeister von Berlin, der sich auf eine rot-grüne Mehrheit stützen konnte. Aufsehen erregte die Bildung seines Senats: Zum ersten mal in Deutschland gehörten einer Landesregierung mehr Frauen als Männer an (8 zu 6).
In die Amtszeit Mompers fiel die für die Stadt Berlin dramatische Zeit der Wende und der Wiedervereinigung. In der Nacht vom Donnerstag, dem 9. November, zum 10. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Mompers Satz "Berlin, nun freue dich" ging um die Welt. Momper wurde in dieser Zeit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt.
Die Grundlage für das Zusammenwachsen der beiden Stadthälften und Berlins mit dem Umland wurde am 12. Dezember 1989 gelegt: Bei einem Treffen Mompers mit DDR-Ministerpräsident Hans Modrow wurde als erstes grenzüberschreitende Gremium der provisorische Regionalausschuss gegründet.
Bekannte Entscheidungen seines rot-grünen Senats waren eine Geschwindigkeitsbegrenzung (100 km/h) auf der bis dahin tempolimitfreien AVUS sowie die Einrichtung von Busspuren für die BVG, den Berliner öffentlichen Personennahverkehr.
Als Regierender Bürgermeister von Berlin war er vom 1. November 1989 bis zum 31. Oktober 1990 Bundesratspräsident und damit Stellverteter des Bundespräsidenten.
Bei den ersten gesamtberliner Wahlen 1990 erhielt seine rot-grüne Koalition keine Mehrheit mehr, so dass am 24. Januar 1991 sein Vorgänger im Amt Eberhard Diepgen, CDU, erneut zum Regierenden Bürgermeister von Berlin gewählt wurde.
1995 trat er bei der parteiinternen Urwahl der Berliner SPD für die Spitzenkandidatur zu den Abgeordnetenhauswahlen an, unterlag aber der Sozialsenatorin Ingrid Stahmer. Bei der Wahl 1995 schied er zunächst aus dem Abgeordnetenhaus aus. Nachdem er sich 1999 bei der Urwahl des SPD-Spitzenkandidaten gegen den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Klaus Böger, durchsetzen konnte, wurde er zwar wieder Mitglied des Abgeordnetenhauses, unterlag aber deutlich dem Regierenden Bürgermeister Diepgen. Er wurde jedoch zum Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses gewählt. Nachdem die SPD bei den vorgezogenen Wahlen im Oktober 2001 stärkste Partei geworden war, wurde er zum Präsidenten des Abgeordnetenhauses gewählt.
Persönliches
Das Auftreten Walter Mompers in der Öffentlichkeit war durch die individuelle Note seines roten Schals (der sog. "Momper-Schal") gekennzeichnet, mit dem er auch weiterhin in Verbindung gebracht wird.
Sein Verhältnis zu seinem Vorgänger und Nachfolger Eberhard Diepgen blieb selbst für Politiker ungewöhnlich unterkühlt. Diepgen, so wird berichtet, nimmt es Momper bis heute übel, dass dieser Diepgens Amtszeit just genau in dem Zeitintervall unterbrach, in welchem die Mauer fiel, die Wiedervereinigung erfolgte und das Land Berlin die Bundesratspräsidentschaft innehatte.
Weblinks
-
- [http://www.berlin.de/rbmskzl/buergermeister/walter_momper.html Kurzbiografie Walter Mompers]
Momper, Walter
Momper, Walter
Momper, Walter
Momper, Walter
Momper, Walter
LandeslisteDie Landesliste bezeichnet die Liste der Kandidaten einer Partei für die Wahl zum Bundestag und einigen Landtagen mit einer so genannten personalisierten Verhältniswahl. Im Gegensatz zur Abstimmung über die Kandidaten der Wahlkreise, die direkt gewählt werden, können die Wähler über die Kandidaten der Landesliste nur en bloque abstimmen, indem sie mit der Zweitstimme eine Partei wählen.
Je nach Sitzverteilung im Parlament gilt die entsprechende Anzahl der Kandidaten in der Reihenfolge der Liste der jeweiligen Partei als gewählt. Es kommt auch vor, dass Bewerber sich einerseits direkt um einen Wahlkreis bewerben, aber zugleich über einen vorderen Platz auf der Landesliste "abgesichert" sind. Das heißt, der Einzug in den Bundestag ist ihnen auch dann sicher, falls sie nicht genug Erststimmen erhalten, um ihren Wahlkreis zu gewinnen. Die Landesliste wird auf den Wahlparteitagen der Parteien gemäß dem deutschen Parteiengesetz in geheimer Wahl aufgestellt.
Weblinks
- [http://www.politik-kommunikation.de/kampagne05/kandidaten/ Direktkandidaten und Landeslisten, Bundestagswahl 2005]
- [http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/l/l01.html Landesliste, Glossar, Deutscher Bundestag]
Kategorie: Politik (Deutschland)
ÜberhangmandatIn der Bundesrepublik Deutschland kann es bedingt durch das Wahlsystem zu so genannten Überhangmandaten kommen. Hat eine Partei innerhalb eines Bundeslandes mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen Mandate des Landeskontingents zustünden, entstehen Überhangmandate. Diese sind Sitze einer Partei im Bundestag, die über den Anteil der vergebenen Sitze, die nach dem Verhältniswahlrecht (Zweitstimme) vergeben werden, hinausgehen. Durch diese Überhangmandate erhöht sich die Zahl der Abgeordneten im Bundestag.
Der Bundestag setzt sich aus den Wahlkreiskandidaten, die durch die Erststimme (Mehrheitswahlrecht/Direktkandidat) gewählt werden, und den Politikern einer jeweiligen Partei, die durch die Zweitstimme (Verhältniswahlrecht/Listenkandidaten) gewählt werden, zusammen.
Durch die Zweitstimme werden die Parteien gewählt und somit die Anzahl der auf jede Partei entfallenden Mandate im Bundestag bestimmt. Die Hälfte der insgesamt 598 zur Verfügung stehenden Mandate wird nun zunächst von den 299 Wahlkreisgewinnern der jeweiligen Parteien besetzt (Erststimmenwahl). Diese Wahlkreisgewinner werden im Bundestag als Direktmandate bezeichnet. Die übrigen Plätze, die jeder Partei entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, werden normalerweise mit den Parteimitgliedern gemäß einer Liste aufgefüllt, die die Partei festlegt. Somit vermindert jedes gewonnene Direktmandat einer Partei die Anzahl der ihr verbleibenden Listenmandate.
Wenn eine Partei innerhalb eines Bundeslandes über die Erststimmen mehr Wahlkreise gewonnen hat, als ihr nach Zweitstimmen zukommen würden, kommt es zu "Überhangmandaten". So gewinnt diese Partei, je nach Anzahl der Überhangmandate, zusätzliche Sitze im Bundestag hinzu. (Ein Ausgleich zugunsten der anderen Parteien, der die jeweilige Sitzzahl dem Zweitstimmenverhältnis wieder anpassen würde, findet nicht statt!)
:Beispiel: Bei der Bundestagswahl 1994 gewann die CDU in Baden-Württemberg alle 37 Wahlkreise und somit 37 Direktmandate. Nach der Berechnung der Sitzverteilung über die Zweitstimmen standen der CDU in Baden-Württemberg jedoch nur 35 Mandate zu: es entstanden zwei Überhangmandate. Insgesamt gab es 1994 16 Überhangmandate (12 für die CDU, vier für die SPD). Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöhte sich entsprechend.
Scheidet ein durch Überhangmandat in den Bundestag gekommener Abgeordneter während der Legislaturperiode aus, rückt für ihn kein Kandidat von der Landesliste oder aus dem Wahlkreis nach (Nachrückerurteil).
:Beispiel: Durch den Tod der Abgeordneten Anke Hartnagel aus Hamburg – wo die SPD sechs Direktmandate errungen hatte, obwohl ihr nur fünf Listenplätze zugestanden hätten – verringerte sich die Größe der SPD-Fraktion (und damit die des ganzen Bundestags) um einen Abgeordneten, weil Frau Hartnagels Platz nicht nachbesetzt wurde.
Überhangmandate traten bereits bei der ersten Bundestagswahl auf, bis einschließlich 1990 spielten sie nur bei der Wahl Adenauers zum Bundeskanzler eine Rolle, da die Mehrheiten ansonsten klar waren. 1994 traten Überhangmandate erstmals in großem Maße auf: zwölf für die CDU/CSU und vier für die SPD. Die Union konnte damit ihren knappen Vorsprung stabilisieren. Dies rief eine Reihe von Überlegungen zur Verfassungsmäßigkeit hervor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch die proporzverzerrende Wirkung der Überhangmandate für verfassungskonform (BVerfG, 10. April 1997, 2 BvF 1/95).
Verfassungsrechtlich problematisch erscheint insbesondere die Tatsache, dass beim Bundestagswahlsystem ein sog. negatives Stimmgewicht auftreten kann, dass also eine Partei weniger Sitze erhält, obwohl sie mehr Stimmen bekommen hat.
Bei der Bundestagswahl 2002 bekamen CDU/CSU und die SPD annähernd gleichviele Zweitstimmen (bei 38,5 %). Da die Union jedoch nur ein und die SPD vier Überhangmandate erhielt, wurde die SPD stärkste Fraktion im 15. Bundestag. Davon sind bis Juli 2004 zwei Überhangmandate der SPD weggefallen.
Bei der Bundestagswahl 2005 bekamen die CDU/CSU knapp 1% mehr Stimmen (35,2%) als die SPD (34,2%). Da die Union dieses Mal 7 Überhangmandate (4 in Sachsen, 3 in Baden-Württemberg) für sich gewinnen konnte, stellt sie 226 Abgeordnete, die SPD stellt 222 Abgeordnete (davon 9 Überhangmandate). Im Vergleich zur Wahl 2002 waren die Überhangsmandate bei den großen Parteien bei dieser Wahl daher ausgeglichener verteilt und führten zu keiner Machtverschiebung.
Überhangkanzler
Überhangkanzler werden diejenigen Bundeskanzler genannt, die bei ihrer Wahl auf ihre Überhangmandate angewiesen waren. Der Ausdruck wurde von Joschka Fischer in Bezug auf Helmut Kohl nach der Bundestagswahl 1994 geprägt.
Bei folgenden Abstimmungen über den Bundeskanzler entschieden die Überhangmandate:
- 15. September 1949 Konrad Adenauers mit 202 Stimmen (bei 202 nötigen) und einem CDU-Überhangmandat
- 15. November 1994 Helmut Kohl mit 338 Stimmen (bei 337 nötigen) und 12 CDU-Überhangmandaten
- 16. November 2001 die Vertrauensfrage Gerhard Schröders mit 336 Stimmen (bei 334 nötigen) und 10 Überhangmandaten der SPD.
Weblinks
- [http://www.wahlrecht.de/ueberhang/ Wahlrecht.de – Überhangmandat]
- [http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/u/u01.html Bundestag.de – Glossar]
- [http://www.politikerscreen.de/lexikon/lexikon_detail.asp?ID=486 politikerscreen.de – Lexikon]
- [http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv079169.html BVerfGE 79, 169 – Beschluss vom 24. November 1988, 2 BvC 4/88, Überhangmandate I]
- [http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv095335.html BVerfGE 95, 335 – Urteil vom 10. April 1997, 2 BvF 1/95, Überhangmandate II]
- [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/2%20BvC%2028/96 BVerfGE 97, 317 – Beschluss vom 26. Februar 1998, 2 BvC 28/96, Überhang-Nachrücker]
Kategorie:WahlverfahrenKategorie:Politischer Begriff
Kategorie:Wahl
ko:초과의석
Wahlen in BerlinDie Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen finden seit 1999 alle fünf Jahre statt. Vorher betrug die Legislaturperiode vier Jahre. Die hier aufgeführten Wahlen in den Jahren von 1948 bis einschlieslich 1989 beziehen sich auf Grund der politischen Spaltung der Stadt nur auf West-Berlin.
West-Berlin
Wahlen zum Abgeordnetenhaus seit 1990
16. Wahlperiode (2006)
Die nächste Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus findet am 17. September 2006 statt.
Bei dieser Wahl wird sich der rot-rote Senat aus SPD und PDS erstmals zur Wiederwahl stellen. Vorherrschende Themen der zu Ende gehenden Legislaturperiode sind die massiven Haushaltsprobleme der Stadt Berlin und der schwache Arbeitsmarkt.
Bislang hat einzig die SPD die Frage der Spitzenkandidatur geklärt: Sie wird erneut mit Klaus Wowereit an der Spitze in den Wahlkampf ziehen.
15. Wahlperiode (2001)
Die Wahl fand am 21. Oktober 2001 statt und war die fünfte vorgezogene Wahl in Berlin seit 1945.
Der Wahl vorausgegangen war der Bruch der seit 1991 regierenden großen Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU). Im Rahmen der sogenannten Bankenaffäre, in welche der langjährige CDU-Fraktionsvorsitzende Landowsky verwickelt war, waren dem Land Berlin Etatprobleme in Milliardenhöhe entstanden. An der Frage, wie diese Defizitprobleme zu lösen seien, zerbrach die Koalition, wobei es bei Teilen der SPD Erleichterung darüber gab, die allseits als ungeliebt verschriene Koalition beenden zu können.
Am 16. Juni 2001 wählte das Abgeordnetenhaus auf Antrag der SPD und der Grünen mit Unterstützung der PDS Eberhard Diepgen und die CDU-Senatoren Christoph Stölzl, Wolfgang Branoner, Peter Kurth und Eckart Werthebach ab und wählte Klaus Wowereit zum neuen Regierenden Bürgermeister in einer rot-grünen Minderheitsregierung unter PDS-Tolerierung. Das Zusammengehen mit der PDS war in der Berliner SPD nicht unumstritten, jedoch von der Landesspitze als „nicht wünschenswert, aber auch nicht auszuschließen“ bezeichnet worden.
Der Senat Wowereit trat mit dem erklärten Ziel an, Neuwahlen herbeiführen zu wollen. Das Abgeordnetenhaus löste sich daraufhin Anfang September selbst auf.
Die CDU trat mit ihrem neuen Fraktionsvorsitzendem Frank Steffel an, dessen Wahlkampf jedoch auf Grund mehrerer unglücklicher Auftritte schnell ins Schlingern geriet.
Im Ergebnis wurde die SPD erstmals seit 1975 wieder stärkste Fraktion: 29,7 % (+7,3 %). Die CDU erlitt herbe Verluste in Höhe von 17,0 % (23,8 %) im Ergebnis und landete nur knapp vor der PDS, die mit Gregor Gysi an der Spitze auf 22,6 % (+4,9 %) kam. Die FDP kehrte mit 9,9 % (+7,7 %) nach sechs Jahren wieder ins Abgeordnetenhaus zurück und landete noch knapp vor den Grünen (9,1 %, -0,8 %).
Auf Grund dessen, dass es keine rot-grüne Mehrheit gab und die Grünen sich ihrerseits weigerten, angesichts der bestehenden rot-roten Mehrheit in die Regierung einzutreten und die Bildung einer Ampelkoalition scheiterte, bildete Klaus Wowereit einen rot-roten Senat.
14. Wahlperiode (1999)
Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus fanden am 10. Oktober 1999 statt.
Für die CDU trat, bereits zum fünften mal, der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen als Spitzenkandidat an. Die SPD hatte Anfang des Jahres Walter Momper per Urwahl zum Spitzenkandidaten gewählt, er konnte sich hierbei gegen den Fraktionsvorsitzenden im Landesparlament, Klaus Böger durchsetzen.
Anfang des Jahres noch galt ein Sieg der SPD als sicher, insbesondere vor dem Hintergrund der gerade gewonnenen Bundestagswahl 1998. Jedoch geriet die SPD auf Bundesebene durch einen allgemein als wenig geglückt empfundenen Start in die Regierungsverantwortung in einen Negativtrend, der sich im September 1999 in einer Reihe Wahlniederlagen (Saarland, Brandenburg, Thüringen und Sachsen) äußerte und an deren Ende die Berlinwahl stand. Hinzu kam, dass der Wahlkampf Walter Mompers nicht so positiv wie geplant verlief und Eberhard Diepgen als Landesvater hohe Sympathiewerte verzeichnen konnte.
Im Ergebnis erzielte die CDU 40,8 % (+3,4%) und die SPD 22,4 % (-1,2 %). Die PDS erzielte Zugewinne in Höhe von 3,1 % und erreichte 17,7 %. Bündnis 90/Die Grünen kamen auf 9,9 % (-3,3%) und der FDP blieb mit 2,2 % (-0,3 %) die Rückkehr ins Parlament verwehrt.
In Konsequenz des Ergebnisses wurde die große Koalition ein drittes mal aufgelegt. Eberhard Diepgen blieb Regierungschef, Walter Momper wurde Vizepräsident des Parlaments.
13. Wahlperiode (1995)
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 22. Oktober 1995 stellte sich die seit 1990 regierende große Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen erstmals zur Wiederwahl.
Eberhard Diepgen selbst trat nunmehr zum vierten Mal als Spitzenkandidat der CDU an, während die SPD mit Sozialsenatorin Ingrid Stahmer antrat. Ingrid Stahmer hatte sich in einer parteiinternen Urwahl gegen den ehemaligen Regierungschef Walter Momper durchsetzen können.
Die CDU konnte sich trotz Verlusten in Höhe von 3,0 % mit 37,4 % als stärkste Kraft behaupten, die SPD erlitt jedoch Verluste in Höhe von 6,8 % und erreichte nur noch 23,6 % der Stimmen. Die FDP verlor 4,6 % und schied mit 2,5 % aus dem Parlament aus, während die Grünen um 3,8 % auf 13,2 % der Stimmen zulegte und die PDS um 5,4 % auf 14,6 % zulegte.
In dem Wahlergebnis spiegelte sich eine allgemein empfundene Unzufriedenheit mit der großen Koalition wider, welche jedoch mangels politischer Alternativen fortgesetzt wurde. Eberhard Diepgen wurde als Regierender Bürgermeister Anfang 1996 wiedergewählt, Ingrid Stahmer blieb Senatorin, konnte sich mit ihrem Anspruch, auch das Amt als Diepgens Stellvertreterin zu übernehmen nicht durchsetzen.
Das Wahlergebnis der SPD wurde auch durch die politischen Querelen um den SPD-Bundesvorsitzenden Rudolf Scharping ungünstig beeinflusst.
12. Wahlperiode (1990)
Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 2. Dezember 1990 fand parallel zur Bundestagswahl 1990 statt und war die erste gesamtberliner Wahl seit 1946.
In Westberlin regierte seit 1989 ein Rot-Grüner Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Walter Momper, wobei die Alternative Liste (AL) im November 1990 nach Meinungsverschiedenheiten mit der SPD über die Räumung besetzter Häuser aus der Koalition ausstieg.
In Ost-Berlin regierte nach der ersten freien Kommunalwahl vom 6. Mai 1990 eine große Koalition unter Tino Schwierzina (SPD).
Gemäß dem Einigungsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik regierten der Westberliner Senat und der Ostberliner Magistrat vom Tag der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 bis zur Wahl einer gemeinsamen Stadtregierung durch den Wähler als „Doppelregierung“.
Die SPD trat mit Walter Momper als Spitzenkandidat an, die CDU erneut mit dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen.
Die SPD sackte auf 30,4 % ab (-6,9 %), die CDU erhielt 40,4 % (+2,7 %), die FDP kehrte mit 7,1 % (+3,2 %) ins Abgeordnetenhaus zurück, die AL erhielt 9,4 % der Stimmen (-2,4%). Neu ins Abgeordnetenhaus gelangte die PDS mit 9,2 % der Stimmen. Nicht mehr ins Parlament kamen die Republikaner mit 3,1 % (-4,4%).
Eberhard Diepgen wurde wieder ins Amt des Regierungschefs gewählt, ein in der Geschichte der Bundesrepublik seltener Vorgang, dass einem abgewählten Regierungschef die Rückkehr ins Amt gelang.
Auf Grund des Umstands, das weder CDU und FDP auf der einen Seite, noch SPD und Grüne auf der anderen Seite eine Mehrheit hatten und die PDS zu dieser Zeit als nicht regierungsfähig galt, bildete Diepgen eine große Koalition.
Wahlen zum Abgeordnetenhaus von (West-)Berlin 1950-1989
11. Wahlperiode (1989)
Die letzte Wahl auf Westberliner Ebene am 29. Januar 1989 brachte ein überraschendes Ergebnis.
Die CDU, deren Sieg als sicher gegolten hatte, erlitt unter ihrem Spitzenkandidaten, dem seit 1984 amtierenden Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen überraschend eine schwere Niederlage. Sie brach um 8,7 % ein und landete mit 37,7 % der Stimmen nur knapp vor der SPD, die unter ihrem Spitzenkandidaten Walter Momper um 4,9 % auf 37,3 % zulegte.
Zusammen mit der Alternativen Liste (AL) (11,8 %. +1,2 %) ergab dies eine deutliche Mehrheit für Rot-Grün. Demgegenüber verfehlte die FDP, bisheriger Koalitionspartner der CDU, mit 3,9 % (-4,6 %) klar den Wiedereinzug ins Abgeordnetenhaus. Den Sprung ins Parlament schafften hingegen die rechtsradikalen Republikaner, die auf Anhieb 7,5 % der Stimmen erhielt.
Nach längeren Koalitionsverhandlungen schmiedete Momper ein Rot-Grünes Bündnis und wurde am 16. März 1989 zum neuen Regierenden Bürgermeister gewählt. Seinem Senat gehörten mehr Frauen als Männer an, ein Novum in der deutschen Geschichte.
Die CDU ging in die Opposition, Eberhard Diepgen wurde Oppositionsführer.
10. Wahlperiode (1985)
Bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 10. März 1985 wurde die seit 1983 bestehende Koalition aus CDU und FDP bestätigt.
Für die CDU trat erstmals Eberhard Diepgen als Spitzenkandidat an, der erst ein Jahr zuvor den zum Bundespräsidenten gewählten Richard von Weizsäcker abgelöst hatte. Für die SPD trat der ehemalige Bundesfinanz- und -verteidigungsminister Hans Apel an. Obwohl Apels fachliche Kompetenz nicht angezweifelt wurde, stieß es bei der Mehrheit der Berliner doch auf Unverständnis, dass die Berliner Sozialdemokraten nicht in der Lage waren, einen Spitzenkandidaten aus den eigenen Reihen zu benennen.
Die CDU erhielt 46,4 % (-1,6 %), die SPD 32,4 % (-5,9%), die Alternative Liste (AL 10,6 % (+3,4 %) und die FDP 8,5 % (+2,9 %).
9. Wahlperiode(1981)
Die vorgezogenen Wahlen in Berlin vom 10. Mai 1981 waren ein tiefer Einschnitt in der Nachkriegsgeschichte Berlins. Erstmals wurde die SPD aus der Regierungsverantwortung abgewählt.
Der bisherige Regierende Bürgermeister Dietrich Stobbe (SPD) war im Januar 1981 zurückgetreten, nachdem eine von ihm vorgeschlagene Senatsumbildung im Abgeordnetenhaus keine Mehrheit fand und vier der fünf vorgeschlagenen Senatoren trotz sozialliberaler Mehrheit durchfielen. Zu seinem Nachfolger wurde der bisherige | | |