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| Abgeordneter |
AbgeordneterDer Abgeordnete (auch Parlamentarier; Deputierter; Volksvertreter; Repräsentant; Delegierter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z.B. Parlament oder Nationalversammlung gewählte Person.
Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, das bedeutet, dass sie nicht der Strafverfolgung unterliegen, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.
Deutschland
In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) auch als "Abgeordnete" oder besser "Bundestagsabgeordnete" bezeichnet. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die gewählten Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes in Deutschland werden als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.
Die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in Deutschland als Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) bezeichnet.
Bezüge
Die Bezüge der Abgeordneten werden Diäten genannt. Sie werden entweder vom Parlament selbst oder von einer vom Parlament berufenen Kommission festgesetzt. Dies ist notwendig, da eine Festlegung durch die Regierung gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Abgeordneten verstoßen würde.
Neben den Bezügen erhalten Abgeordnete in Deutschland auch eine Amtsausstattung. Sie umfasst Geld- und Sachleistungen, z.B. eingerichtete Büros am Sitz des jeweiligen Parlaments, freie Benutzung aller Verkehrsmittel und der Telekommunikationseinrichtungen des Parlaments.
Diäten wurden eingeführt, damit auch weniger begüterte Personen ein Mandat wahrnehmen konnten. Außerdem hoffte man so, die Bestechlichkeit zu vermindern und die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu erhöhen.
Es ist Abgeordneten erlaubt, weitere Tätigkeiten in der freien Wirtschaft anzunehmen, wie etwa Aufsichtsratsposten. Heute jedoch haben manche Abgeordnete, die zahlreiche Posten in Aufsichtsräten inne haben, z. T. wesentlich höhere Bezüge aus ihren Nebentätigkeiten als aus ihren Diäten. Als Beispiele werden gerne Otto Graf Lambsdorff und Wolfgang Bötsch genannt. Es ist nicht auszuschließen, dass hohe außerparlamentarische Bezüge die Neutralität eines Abgeordneten beeinflussen können, d. h. dass der Abgeordnete dem Unternehmen, in dem er im Aufsichtsrat sitzt, als Abgeordneter durch sein Abstimmungsverhalten entgegenkommt und dass die Unternehmen das erwarten. Dies wird auch Lobbying genannt.
Österreich
In Österreich wird ein Abgeordneter auch Mandatar (lat. "Beauftragter") bezeichnet. Er wird gewählt und in eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaften entsandt. Es gibt Abgeordnete zum Nationalrat, zum Bundesrat und zum Landtag.
Die Rechte und Pflichten sind in Bundesgesetzen und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Beispiele sind die Immunität, die einem Abgeordneten einen Schutz gegen gerichtliche Verfolgung bietet oder das Bezügegesetz, das die Bezüge und Aufwandsentschädigungen regelt.
Wilder Abgeordneter
Als wilder Abgeordneter wird jener bezeichnet, der zwar zur Zeit seiner Wahl auf der Kandidatenliste einer Partei stand, aber später aus der Partei und damit aus dem Klub austrat. Da er aber vom Volk gewählt wurde, behält er sein Mandat. Aber er unterliegt keinem Fraktionszwang und kann nach seinem Gewissen entscheiden. Sind die Mehrheitsverhältnisse knapp, so kann er damit zum Zünglein an der Waage werden.
Italien
In Italien werden die Mitglieder der ersten Kammer des Parlaments (Abgeordnetenkammer) als Abgeordnete, deputati bezeichnet. Sie werden mit onorevole, ehrwürdiger angesprochen. In Südtirol wird der Begriff, wie in Österreich, weiter aufgefasst.
Kategorie:Politischer Begriff
DeputierterMit Deputierter (lat. u. frz.) wird das Mitglied einer Abordnung bzw. Deputation bezeichnet, welches im Namen und Auftrag der Entsendenden handelt. In verschiedenen angelsächsischen und frankophonen Ländern bezeichnet man damit selbst die Mitglieder der Volksvertretung.
Kategorie:Politischer Begriff
Parlament
Parlament (vom altfranz.: parlement = Unterredung; vom franz.: parler = reden) ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative) von Vertretern einer größeren administrativen Gebietseinheit, insbesondere
- einzelner Staaten (Zentral- oder Bundesstaat, Bundesrepublik),
- enger Vereinigungen von Staaten (z.B. USA, Europäische Union)
- und Bundesländern, Gebieten oder Kantonen.
- Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind hingegen die Gemeindevertretung (Gemeinderäte) in Deutschland oder Österreich, oder die für politische Bezirke tätigen Gremien.
Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten
In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.
Die meisten Parlamente bestehen aus zwei Häusern (Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Bundesländern entsandt). Wichtige Organe sind Parlamentspräsident(in) und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.
Hinsichtlich der Arbeitsweise unterscheidet man sog. Arbeits- und Redeparlamente:
- In einem Redeparlament (typisch dafür ist das britische Unterhaus) werden alle politischen Fragen in Diskussionen und vorwiegend im Plenum erörtert,
- während in einem Arbeitsparlament (z.B. US-Kongress) ein Großteil der Arbeit in Parlamentsausschüssen stattfindet,
- In den meisten Staaten ist das Parlament eine Mischform dieser beiden Typen.
- Unabhängig von diesen Strukturen spielt bei der Parlamentsarbeit auch das (oft als fragwürdig angesehene) Lobbying eine Rolle, das (positiver betrachtet) auch als Kooperation mit Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Standesvertretungen zu betrachten ist.
- In vielen Ländern ist in der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs die Möglichkeit einer halb-öffentlichen Beratung vorgeschaltet, wo politische und andere große Organisationen oder Verbände ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einbringen können. In der Schweiz heißt dieser Vorgang Vernehmlassung.
Als Parlament im weiteren Sinne werden auch Delegiertenversammlungen von internationaler Organisationen bezeichnet, z. B. die Parlamentarische Versammlung der OSZE. Vielfach haben auch Parteitage die Funktion eines "Parteiparlaments", wenngleich ihre Delegierten nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert werden können.
Einzelne Parlamente
Europäische Union
Das Europaparlament ist die Volkvertretung der Bürger der Europäischen Union, es hat jedoch weniger Kompetenzen als nationale Parlamente. Die Mitgliedsstaaten werden legislativ durch den Rat der Europäischen Union vertreten.
Deutschland
Deutsches Parlament auf Bundesebene ist der Bundestag. Häufig wird auch der Bundesrat als Parlament bezeichnet; staatsrechtlich gesehen ist er dies jedoch nicht, wenngleich er Funktionen eines Parlaments wahrnimmt: Er ist lediglich jenes Verfassungsorgan, durch welches die Bundesländer gemäß Grundgesetz-Artikel 50 an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sind. Weitere deutsche Parlamente sind die Länderparlamente. Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war ebenfalls ein Parlament im wahrsten Sinn des Wortes.
Österreich
In Österreich besteht das Parlament auf nationaler Ebene aus Nationalrat als Volksvertretung und Bundesrat als Vertretung der Bundesländer.
Schweiz
In der Schweiz besteht das nationale Parlament aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat und Ständerat als untereinander gleichrangige und gleichberechtigte Parlamentskammern, die zusammen als Vereinigte Bundesversammlung den Bundespräsidenten, die Bundesräte, den General und die Bundesrichter wählen sowie über Begnadigungen entscheiden.
Polen
In Polen gibt es ebenfalls ein Zweikammersystem mit Sejm und Senat. Der Sejm bestellt den Ministerpräsidenten und den Ministerat. Den beiden Kammern kommt die Legislative zu.
Litauen und Lettland
In Litauen und Lettland gibt es ein Einkammersystem Seimas. Der Seimas bestellt den Ministerpräsidenten, der das Ministerkabinett formiert. Dem Seimas kommt die Legislative zu´.
Erklärungen zu den internationalen Parlamenten
- Die Listen der Parlamente der Staaten der Erde sind nach Parlament, Erster und Zweiter Kammer gegliedert.
- Bei Staaten mit einem Einkammersystem steht der Name des Parlaments in selbiger Spalte.
- Bei Staaten mit einem Zweikammernsystem steht der Name des Parlaments ebenfalls in selbiger Spalte. Manche Staaten mit solch einem System haben keinen Oberbegriff als Namen für das Parlament (z. B. Äthiopien), oder er ist mit dem der Ersten Kammer identisch. Hier werden lediglich die Namen der beiden Kammern angegeben.
- Als Erste Kammer sind die vom Volk gewählten Kammern angegeben (z. B. Abgeordnetenkammer).
- Als Zweite Kammer sind Versammlungen die nicht vom Volk gewählt wurden angegeben (z. B. Senat). Hierbei handelt es sich um verschiedene Vertreter der Gesellschaft (z. B. Adel, Klerus); in föderalistischen Staaten sind es in der Regel Vertreter von Gliedstaaten. Manche dieser Kammern haben nur eine beratende Funktion, andere sind an der Gesetzgebung beteiligt.
- Eigentlich bezeichnet man aus der Geschichte heraus die vom Volk gewählte Kammer als „Zweite Kammer“. Doch im Zuge der Demokratisierung wurde sie in den meisten Fällen zum bedeutenderen legislativen Organ, was eine Bezeichnung als „Erste Kammer“ gerechtfertigen kann. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Niederlande, wo die Kammern offiziell als Erste und Zweite Kammer bezeichnet werden.
- In der Parlament-Spalte ist ebenfalls der Sitz des Parlaments angegeben. In den meisten Fällen ist er mit der Hauptstadt identisch. Staaten in denen der Parlamentssitz von der Hauptstadt abweicht sind kursiv angegeben (z. B. Bolivien).
Liste der Parlamente
Hauptartikel Liste der Parlamente
Funktionen
- Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion: Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist der Beschluss von Gesetzen, diese Funktion fällt dem Parlament durch die Gewaltenteilung zu.
- Wahlfunktion: Die Parlamente wählen Personen wie den Parlamentspräsidenten, hohe Richter oder in parlamentarischen Regierungssystemen das Regierungsoberhaupt.
- Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Dazu verfügen sie über Kontrollrechte wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder über Geheimdienstaktionen informiert zu werden. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von der Opposition wahrgenommen. Kontrolliert werden Richtung, Effizienz und die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwählen, beispielsweise durch ein konstruktives Misstrauensvotum, oder anzuklagen, wie beim Impeachment.
- Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Sie lässt sich unterteilen in Repräsentations- oder Artikulationsfunktion, das Parlament soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen und Willensbildungs- oder Öffentlichkeitsfunktion, nach der das Parlament das Volk informieren soll.
Rechte
- Budgetrecht: Eines der ältesten Rechte von Parlamenten ist das Budgetrecht. Der Haushalt wird als Gesetz verabschiedet und kann auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren.
- Interpellationsrechte: Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können haben Parlamente das Recht, Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen.
- Selbstauflösungsrecht: So bezeichnet man das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulösen, so dass es zu Neuwahlen kommt. Nicht jedes Parlament, so auch der Bundestag, haben das Recht zu Selbstauflösung.
Bild:Reichstag mit Wiese.jpg|Reichstagsgebäude in Berlin
Bild:CIMG2174_parlament_wien.jpg|Parlament in Wien
Bild:Bundeshaus - Parlamentsgebäude Südfassade - 001.jpg|Bundeshaus in Bern
Bild:European_parliament_with_flags.jpg|Europäisches Parlament in Straßburg
Bild:Parliament_UK.JPG|Houses of Parliament in London
Bild:US Capitol.jpg|US-Kapitol in Washington
Bild:Parlament_italien.JPG|Palazzo Montecitorio in Rom
Bild:Parlament Budapest3.jpg|Ungarisches Parlament in Budapest
Bild:Riksdagen-fran-vattnet-2004-05-09.jpg|Schwedischer Reichstag in Stockholm
Bild:Christiansborg Slot11.jpg|Schloss Christiansborg in Kopenhagen
Bild:norwegisches_Parlament.jpg|Norwegisches Parlament (Stortinget) in Oslo
Bild:finnisches_Parlament.jpg|Finnisches Parlament (Eduskunta) in Helsinki
Bild:Knesset in Jerusalem Israel.jpg|Knesset in Jerusalem
Bild:National People's Congress.JPG|Nationaler Volkskongress in Peking
Bild:Japanese national diet building.jpg|Japanischer Reichstag in Tokio
Parlamentsgeschichte
Frankreich
Im Frankreich des Ancien Régime wurde mit Parlament ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, in dem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur "remontrance" an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden ("grande chambre", "chambre des enquêtes", "chambre de requêtes", "tournelle criminelle" und auch die "chambre de l'édit" (bis 1685, siehe Wiederrufung des Ediktes von Nantes)). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels ("noblesse d'épée" wie auch der "noblesse de robe") als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten und eine ultramontane Kirche gesellte.
Im Königreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besançon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.
Siehe auch: Parlement
England
Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den witan' wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren. Am 20. Januar 1265 waren erstmals auch niedere Ritter und bürgerliche Vertreter von Grafschaften und Städten zu einem Parlament eingeladen. So entstand das House of Commons, das Unterhaus. Im 14. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch zunehmend auch der Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.
Polen
Das allgemein-polnische Parlament - der Sejm walny - entstand Ende des 14. Jahrhunderts. Es setzte sich aus Vertretern der Regionalparlamente - Sejmiki - zusammen, welche widerum von den adligen Bevölkerungsgruppen gewählt wurden. Der Adel machte in der polnisch-litauischen Adelsrepunblik 10 - 12 % der Bevölkerung aus. Der Sejm walny kam einmal pro Jahr sowie zur Königswahl zusammen. Mit den Privilegien von 1454 wuchs die Rolle des Sejm walny und rang dem König immer mehr Rechte zugunsten des Adels ab. Mit der Verfassung Nihil Novi - "Nichts über uns ohne uns" - von 1505 wurde die Legislative auf den Sejm waly übertragen, der König durfte ohne dessen ausdrückliche Zustimmung keine Gesetze mehr erlassen. In diese Zeit fällt auch die Umwandlung des Sejm walny in drei Kammern - "drei Stände" - den Sejm (Abgeordnetenhaus), den Senat (Königsrat) und den König. Eine weitgehende Reform erfuhr der Sejm walny mit der Lubliner Union von 1569 und der Warschauer Verfassung von 1572, die insbesondere die Gleichstellung der Konfessionen und die Religionsfreiheit sicherte. Zudem wurde festgelegt, dass der Sejm mindestens einmal in zwei Jahren zusammenkommen soll. Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Tagungsort des Sejm walny von Petrikau nach Warschau verlegt. Ab 1673 tagte er auch jedes dritte mal in Grodno. 1654 wurde das liberum veto eingeführt, das die Einstimmigkeit der Beschlüsse vorschrieb. Stimmte ein Abgeordneter gegen ein Vorhaben, dann musste weiterverhandelt werden. Der große Sejm, der von 1788 bis 1792 im Warschauer Königsschloss tagte erließ 1791 die Verfassung vom 3. Mai, die erste aufgeklärte Verfassung Europas und nach den USA zweite in der Welt. Mit der dritten polnischen Teilung polnische Teilungen wurde der Sejm walny aufgelöst. Im Warschauer Großgherzogtum (1807-1814) und am Anfang des russischen Königreichs Polen (1815-1832) bestand ein polnischer Sejm in Warschau. Nach 1867 wurde in galizien (Südpolen) ein Sejm in Lemberg eingerichtet. Erst wieder in der Zweiten Polnischen Republik wurde ein gesamtpolnischer Sejm mit zwei Kammern (Sejm und Senat) gebildet. In der Volksrepublik gab es nur einen Sejm mit einer Kammer. 1989 wurde der Senat wiedereingeführt.
Siehe auch
- Liste der Parlamente
Weblinks
- [http://www.dict.org/bin/Dict?Form=Dict2&Database= - &Query=Parliament dict.org über die Bedeutungen von Parlament] (englisch)
- [http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,,.html?wis_search_action=search&wis_search_buchstabe=P&wis_search_type=1 Politik-Begriffe "P"]
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:legislative
ja:議会
ko:국회
Nationalversammlung
Nationalversammlung ist die Bezeichnung für verschiedene historische und gegenwärtige parlamentarische Versammlungen, im deutschen Sprachraum meist als verfassungsgebende Versammlungen. Der Begriff geht zurück auf die Nationalversammlung (französisch Assemblée nationale) der Französischen Revolution von 1789.
Historische Nationalversammlungen
Historische Nationalversammlungen im deutschen Sprachraum:
- Deutsche Nationalversammlung von 1848 in Frankfurt am Main, siehe Frankfurter Nationalversammlung
- Preußische Nationalversammlung von 1848
- Deutschösterreichische Nationalversammlung von 1918, siehe Geschichte Österreichs
- Deutsche Nationalversammlung von 1919 in Weimar, siehe Nationalversammlung (Weimar)
- Badische Nationalversammlung von 1919, siehe Baden (Land)
Heutige Nationalversammlungen
In vielen Ländern wird das Parlament oder eine Parlamentskammer als Nationalversammlung bezeichnet, zum Beispiel in:
- Ägypten (Madschlis asch-schaab/مجلس الشعب)
- Algerien
- Frankreich, siehe Nationalversammlung (Frankreich)
- Gambia, siehe Nationalversammlung (Gambia)
- Griechenland (Βουλή των Ελλήνων/Vouli ton Ellinon)
- Madagaskar (Assemblée nationale)
- Nicaragua (Asamblea Nacional)
- Nigeria (National Assembly)
- Polen (Zgromadzanie Narodowe)
- Senegal (Assemblée nationale)
- Slowenien (Državni zbor)
- Sudan (National Assembly)
- Tadschikistan
- der Türkei, siehe Große Nationalversammlung
- Ungarn (Országgyűlés)
- Vietnam
Unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene gibt es außerdem Versammlungen mit dieser Bezeichnung in
- Québec (Assemblée nationale du Québec/National Assembly of Quebec)
- Wales (National Assembly for Wales/Cynulliad Cenedlaethol Cymru)
Siehe auch
- Liste der Parlamente
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:Nation
ja:国民議会
Politische ImmunitätAls politische Immunität bezeichnet man den Schutz eines politischen Amtsträgers vor Strafverfolgung aufgrund seines Amtes. Die Immunität betrifft vor allem
- Abgeordnete gesetzgebender Körperschaften, deren parlamentarische Immunität in den meisten Staaten durch die Verfassung geregelt ist,
- Staatsoberhäupter und teilweise Mitglieder von Regierungen, sowie
- Diplomaten und im Ausland im Staatsauftrag tätige Beamte.
Geschichtliche Aspekte und Kritik
Die parlamentarische Immunität wurde in den letzten 150 Jahren zu einem Rechtsgut, das vor allem zwei Zwecken dienen sollte:
# Die sich herausbildende Legislative vor möglicher Willkür von Monarchen oder der Exekutive zu schützen (etwa vor erfundenen Anklagen und manchen Festnahmen, die es z. B. im 19. Jahrhundert vor wichtigen Abstimmungen gab)
# Die Freiheit der Meinungsäußerung (Redefreiheit) besonders für gewählte Volksvertreter zu garantieren, da diese den Interessen ihrer Wählerschaft verpflichtet sind.
Die Immunität wird vielfach kritisiert, wenn sie Macht-Interessen dient; in manchen Staaten wurde sie deshalb eingeschränkt - z. B. 2003 in Italien. In bestimmten Fällen kann sie vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden.
Immunität von Abgeordneten
Ein Abgeordneter des deutschen Bundestages oder der Bundesversammlung hat parlamentarische Immunität, die ihn vor der Strafverfolgung schützt. Es findet dann keine Strafverfolgung statt. Die Immunität schützt aber nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe (im Gegensatz zur Indemnität), sondern soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Sie kann daher auch vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden.
Die Immunität verliert ein Abgeordneter (außer durch Parlamentsbeschluss) auch mit Ablauf seines Mandats, so dass er dann wieder der normalen Gerichtsbarkeit unterliegt. Dieser Ablauf kann aber je nach Staat unterschiedlich geregelt sein.
In vielen Staaten besitzen auch die Abgeordneten von Bundesländern oder Regionen Immunität, etwa die Abgeordneten der Landtage in Österreich und Deutschland. Mit der Immunität ist oft das Recht zur Zeugnisverweigerung verbunden. Auch in EU bzw. Europaparlament sind diese Aspekte Gegenstand verschiedener Diskussionen (siehe Urteil 2000, 3.Weblink).
Staatsoberhäupter
Ein Staatsoberhaupt genießt stets (völkerrechtliche) Immunität im In- und Ausland durch Völkergewohnheitsrecht während seiner Amtszeit und für die Handlungen in seiner Amtszeit, mit Ausnahme von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bei Völkermord und ähnlichen Delikten (siehe Völkerstrafrecht, Internationaler Strafgerichtshof).
Diplomaten und Tätigkeiten im Ausland
Ein Diplomat genießt diplomatische Immunität nach der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen. Siehe dazu auch Diplomatie.
Umstritten ist die Immunität von Bürgern im Dienst von UNO-Missionen vor Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof. Im Juni 2004 haben die USA allerdings einen diesbezüglichen Resolutionsentwurf zurückgezogen.
Ortsbezogene Immunität
- Kirchenschutz, Campusgelände in einigen Ländern
Siehe auch
- Rechtsschutz, Interessenabwägung, Fumus boni juris
- Beleidigung, Betrugsbekämpfung
Weblinks
- [http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a01/immunitaet.pdf Information Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des deutschen Bundestags (PDF)]
- [http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a01/ Seite des Bundestags-Ausschusses]
- [http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=79999497T19000017_1&doc=T&ouvert=T&seance=ORD&where=() Immunität und EU-Recht]
Kategorie:Politischer Begriff
IndemnitätEin Abgeordneter, der grundsätzlich Indemnität genießt, darf nicht wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die er im Parlament oder dessen Ausschüssen getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden. Die einzigen Ausnahmen sind verleumderische Beleidigungen.
In Deutschland ist die Indemnität der Parlamentsabgeordneten in Art. 46(1) des Grundgesetzes festgelegt. Die deutschen Verfassungen von 1848, 1871 und 1919 kannten keine Ausnahmen von der Indemnität des Abgeordneten.
Indemnität ist auch eine Bezeichnung für die nachträgliche Legitimierung von rechtswidrigen, eigenmächtigen oder im Ausnahmezustand getroffenen Entscheidungen der Regierung durch ein Parlament bzw. den zuständigen Souverän.
Siehe auch:
- Immunität, Indemnitätsvorlage, Redefreiheit
- Lit.: Schutz der Redefreiheit des Abgeordneten. FAZ vom 28. Januar 2005, p.2
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_46.html bundesrecht.juris.de/] Art. 46 GG
Kategorie:Politischer Begriff
Deutschland
Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.
Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8.
Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.
Geografie
Lage
Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km.
Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.
Exklaven
Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben.
Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Mittelpunkt Deutschlands
Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .
Großlandschaften
Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.
Geologie
Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums.
Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren.
Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf.
Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen.
Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).
Gewässer
Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]]
Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee.
Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.
Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.
Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert.
Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee.
Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen.
Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
Gebirge und Senken
Liste der Seen in Deutschland
Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist.
Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands.
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Inseln
Jülich
Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist.
Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt.
Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln
Klima
Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.
Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003.
Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990):
Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report]
Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.
Böden und Flächennutzung
Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau.
Insgesamt werden 53,5 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 %. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und Mobilität macht die Siedlungs- und Verkehrsfläche stolze 12,3 % aus (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 %, die restlichen 2,4 % verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.
Politik
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Staatsorganisation
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).
Bundesregierung
Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung
Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Parteien]
Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit.
Siehe auch: Grundgesetz
Bundesländer
Parteienlandschaft
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist konservativ geprägt. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Die Christlich Soziale Union (CSU) hat eine ähnliche konservative Ausrichtung, wirkt aber nur in Bayern. Gemeinsam bilden beide Parteien im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863, und ist damit die älteste bis heute existierende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Bekenntnis lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.
Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinn organisiert hatte, sich wenige Jahre darauf jedoch in sich gegeneinander konkurrierende unterschiedliche Parteien aufgespalten hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen, sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates - insbesondere bei wirtschaftlichen Belangen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt.
Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1979/80 aus den damals neuen sozialen Bewegungen, beispielsweise der modernen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit der ostdeutschen Bürgerbewegung Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) war die Rechtsnachfolgerin der in der DDR allein herrschenden SED. Inhaltlich beruft sich die Partei auf sozialistische Ideale, und steht im Parteienspektrum des Bundestags links von der SPD. Bedeutendere Wahlerfolge für die PDS blieben zunächst auf Ostdeutschland beschränkt. 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf Initiative von Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern gegründet. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an.
Rechtsextreme Parteien waren, von der Deutschen Reichspartei im Ersten Bundestag (1949–1953) abgesehen, nie im deutschen Bundestag vertreten, konnten aber auf Landesebene zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er und seit der Wiedervereinigung. Parteien dieser Richtung sind Die Republikaner, die Deutsche Volksunion (DVU) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).
Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der 5%-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich garantiert vertreten.
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es mehrere Parteiverbote, gegen die rechtsradikale SRP 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 unter anderem wegen Versagens des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) sowie ['solid] (Die Linkspartei.).
Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland, Politisches Spektrum, Bundestagswahl 2005
Außenpolitik
Die wichtigsten Leitlinien bundesdeutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.
Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die von Deutschland initiierte Ostpolitik unter der Devise Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik als erfolgreich angesehen.
Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der Nato-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).
Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten. Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4 Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch fehlt Deutschland die Zustimmung der USA, so wie Japans Beitritt durch China blockiert wird.
Militär
Vereinten Nationen
Vereinten Nationen]
Hauptartikel: Bundeswehr
Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.
Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.
In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 % der Soldaten (Stand 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gab im Jahr 2004 24,4 Mrd. Euro für die Bundeswehr aus, womit sie im internationalen Vergleich nach absoluten Ausgaben den sechsten Platz und im Vergleich zum jeweiligen BIP einen Platz im letzten Drittel der NATO belegt. Das wird von einigen als zu wenig angesehen, vor allem, da die Bundeswehr sich nach dem Kalten Krieg auf erheblich veränderte Aufgaben einstellen muss.
Auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (in Rheinland-Pfalz) sind heute noch 65 US-amerikanische Wasserstoffbomben stationiert, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.
Geschichte
Der Hauptartikel Geschichte Deutschlands vermittelt einen detaillierten Überblick. Zum mittelalterlichen Deutschland siehe Deutschland im Mittelalter. Für die Entwicklung der neuen deutschen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg siehe die Artikel Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und Geschichte der DDR.
Frühgeschichte und Antike
Geschichte der DDR
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neanderthal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Gattung Homo sapiens neanderthalensis, dem Neanderthaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, etwa die Venus von Willendorf und die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde.
Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Sprachforscher vermuten, dass viele Merkmale süddeutscher Dialekte auf keltischen Einfluss zurückgehen. Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die älteste Stadt Deutschlands) und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.
Völkerwanderung und Frühmittelalter
98
Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen beherrscht.
Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Elbe und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das ostfränkische Reich unter König Ludwig Germanicus (später: ... dem Deutschen), das westfränkische Reich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt. Das ostfränkische Reich bildete den groben geografischen Rahmen für das später entstehende Deutsche Reich.
Heiliges Römisches Reich (962–1806)
Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich
Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. als erster ostfränkischer König in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und damit das Heilige Römische Reich begründete. Als Anfang wird aber auch das Jahr 911 genannt, der Regierungsantritt Konrads I. als erster nicht-karolingischer Herrscher in Deutschland. Im 10. Jahrhundert wurde erstmals für das bisherige ostfränkische Reich auch der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) verwandt.
Die fränkischen Teilreiche waren schon zuvor unterschiedliche Wege gegangen: Während sich das ehemalige Westfränkische Reich, dessen fränkische Bewohner sich romanisierten, mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das ostfränkische Reich durch Territorialfürsten geprägt, die den Kaiser wählten und dadurch ihre Partikularinteressen geltend machen konnten. Obwohl die Kaiser des römisch-deutschen Reiches wiederholt versuchten ihre Position zu stärken, teilte sich das Reich immer weiter in weitgehend souveräne Klein- und Kleinststaaten sowie Reichsstädte. Nach Reformation und Dreißigjährigem Krieg, dem nach Opferzahl relativ zur Gesamtbevölkerung Deutschlands fatalsten Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine überwiegend formale Machtstellung.
Der Name des Heiligen Römischen Reiches änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach. So wurde es im 12. Jahrhundert noch als „Heiliges Reich“ bezeichnet, ab Mitte des 13. Jahrhunderts als „Heiliges Römisches Reich“ und ab dem 15. Jahrhundert als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.
Der Weg zum deutschen Nationalstaat (1806–1871)
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation), Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, musste die Reichskrone auf Druck des französischen Kaisers ablegen. Unter Napoléon Bonaparte wurde die Anzahl der deutschen Staaten durch Zusammenlegung erheblich verringert und auch viele Reichsstädte verloren ihre Unabhängigkeit (deren Zahl hatte zeitweise über 80 betragen).
Nach der Niederlage Napoleons restaurierte der Wiener Kongress weitgehend die alten Herrschaftsverhältnisse. Deutschland, nun ohne einigendes Band, war teilweise im Deutschen Bund, einer losen Vereinigung von 38 deutschen Staaten unter Führung Österreichs organisiert. Kurz darauf wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wiedererstarkte Preußen dominierende Macht war.
Schon bald nach der gescheiterten nationalen und liberalen Märzrevolution von 1848/1849 kam es zur Kollision der Preußen mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund wie auch in Europa, die zum Deutschen Krieg von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes, zur Annexion seiner norddeutschen Kriegsgegner durch Preußen und dadurch zu einer weiteren Schrumpfung der Zahl deutscher Staaten.
Deutsches Kaiserreich (1871–1918)
Die anschließende Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung leitete die so genannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.
Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten, sondern seit den Polnischen Teilungen Ende des 18. Jh. Teile Preußens außerhalb des Reiches waren. Dazu gehörten West-, Ostpreußen und Danzig, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen (nördliche und östliche Teile) und Elsass (ohne Belfort) ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes "Reichsland Elsass-Lothringen" ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden.
Als ideeller Begründer des Deutschen Reiches wurde Otto von Bismarck erster Reichskanzler. Seine antidemokratisch-konservative Grundhaltung verhinderte allerdings die Reichseinigung unter demokratischen Bedingungen und schuf die Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Nationalismus und Demokratie einander fremd wurden. Er führte einen wenig erfolgreichen Kampf gegen die Sozialdemokratie, die polnische Minderheit und die katholische Kirche (siehe Kulturkampf). Seine aggressiv-kriegerische Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung dagegen zu einer Bündnispolitik, die auf die Isolierung Frankreichs abzielte und ein vertraglich geregeltes, aber fragiles Paktsystem in Europa schuf. Gleichwohl blieb die Außenpolitik imperialistisch ausgerichtet: Auf der Berliner Kongo-Konferenz trat Deutschland 1884 mit der Forderung nach einem „Platz an der Sonne“ in den Kreis der Kolonialmächte ein, nachdem schon in den frühen 1880er Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten. Im Dreikaiserjahr kam Wilhelm II. an die Macht, der wenig später Bismarck zur Kündigung zwang und die Außenpolitik in Richtung Konfrontation änderte. Das Attentat auf den
Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) ist die amtliche Bezeichnung für einen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. "Bundestagsabgeordneter" ist eine weitere Bezeichnung für ein Mitglied des Deutschen Bundestages.
Zusammensetzung der Abgeordneten
Der 15. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2002) besteht zur Zeit aus 601 Abgeordneten (598 "reguläre" zuzüglich fünf Überhangmandate, von denen zwei durch den Tod einer Hamburgerin und Verzicht eines Thüringer Wahlkreisabgeordneten wegfielen).
Schulabschluss/Hochschulbildung
- 82,1 % mit Abitur oder Fachabitur. Die Quote liegt drei Mal höher als im Bevölkerungsschnitt.
- 12,3 % Mittlere Reife
- 5,5 % Hauptschulabschluss
425 der 603 Abgeordneten verfügen über einen Hochschulabschluss (70,48 %).
Häufigste Berufsgruppen
- Juristen (123)
- beamtete Lehrer (67)
Nach Berufstand Bundestag 2002
- Beamte 33,5 %
- Angestellte im öffentlichen Dienst 8,1 %
- Angestellte von politischen Organisationen 11,6 %
- Angestellte aus der Wirtschaft 14,8 %
- Selbständige 6,8 %
- Freiberufler 13,6 %
- Hausfrauen/Hausmänner 0,7 %
- Sonstige 4,1 %
- ohne Angabe 5,0 %
Siehe auch
- Liste der Bundestagsabgeordneten
- [http://www.bundestag.de/mdb16/wkmap/index.html Suche nach Wahlkreisabgeordneten]
- Hinterbänkler
- Ein Mitglied des Landtages (Abk. MdL) ist ein gewählter Abgeordneter im Landesparlament eines deutschen Bundeslandes.
- MdR
- Mitglied des Europäischen Parlaments (Abk. MdEP)
Weblinks
- http://www.bundestag.de/mdb/index.html Liste der Abgeordneten
Kategorie:Deutscher Bundestag
Volk (Nation)Ein Volk im juristischen Sinne ist eigentlich kein Volk, sondern lediglich eine "Gemeinschaft von Angehörigen" eines Staates ("Staatsbürger") unabhängig von ihrer ethnischen Abstammung, Religion, Kultur oder Herkunft, zu vergleichen mit "Vereinsmitglieder" (siehe auch Staatsvolk).
Ein Volk kann sein Siedlungsgebiet in mehreren Staaten haben - Beispiel: Kurden in der Türkei und im Irak - da Staaten bzw. Staatsgrenzen vielfach willkürlich geschaffene künstliche Gebilde sind, ohne Rücksicht auf ethnische Zugehörigkeiten. Mit der Französischen Revolution entstand die Idee des Nationalstaats in dem Menschen eines Herkunftsvolkes zusammen leben sollten. Dies förderte einerseits die Integration der Staaten nach innen, führte aber auch immer wieder zu Konflikte mit Nachbarvölkern, da Volks- und Staatsgrenzen eben selten übereinstimmten und es zu unübersehbaren Gebietsansprüchen kam. Die daraus entstandenen Nationalitätenkonflikte führten häufig zu Krieg und Bürgerkrieg, Beispiel: Albaner und Serben im Kosovo.
Siehe auch
- Bevölkerung, Nation, Vielvölkerstaat, Nationalismus, Patriotismus, Nationalstaat, Volkssouveränitätsprinzip, Liste von Völkern, völkisch
Kategorie:Nation
GewissenÜber das Gewissen gibt es die unterschiedlichsten Ansichten, Meinungen oder Theorien.
Viele stellen sich unter Gewissen eine spezielle Instanz des menschlichen Bewusstseins vor, die einen dazu drängen, wenn nicht sogar zwingen soll, aus ethischen bzw. moralischen Gründen bestimmte Handlungen auszuführen oder zu unterlassen. Entscheidungen können dabei als unausweichlich empfunden werden oder mehr oder weniger bewusst, also im Wissen um ihre Voraussetzungen und denkbaren Folgen, vorgenommen werden.
Handelt ein Mensch entsprechend seinem Gewissen, ist er oder fühlt er sich gut und zufrieden und gibt üblicherweise an, ein gutes oder reines Gewissen zu haben oder zu besitzen; handelt er indessen entgegen seinem Wissen und Gewissen, so fühlt er sich von dieser vermeintlichen Bewusstseinsinstanz vielleicht angeklagt oder gar verfolgt. Andere verspüren eher ein nagendes Gewissen, und wieder andere fühlen sich von Gewissensbissen geplagt oder geradezu gepeinigt.
Ersichtlich handelt es sich bei diesen geläufigen Redeweisen um alltagssprachliche Redewendungen, die über die realen Zusammenhänge kaum etwas aussagen, zumal sie teilweise deutlich metaphorischer Art sind und daher nicht wörtlich verstanden werden dürfen. Auch von anderen Voraussetzungen ausgehende Ansichten und Vorstellungen, Meinungen und Theorien von Natur und Herkunft des Gewissens scheinen kaum geeignet, etwas zur Aufklärung der psychologischen Eigenart des Gewissens beizutragen.
Nach dem Dialektischen Materialismus (Marx) spiegelt das Gewissen den wandelbaren Gesellschaftszustand, welcher sich aus wechselnden materiellen Produktionsverhältnissen erkläre. Da die Materie, die einzige Wirklichkeit, sich ständig verändere, gelte keine sittliche Wahrheit absolut.
Viele Nichtmarxisten sehen in dieser Denkweise eine Mitursache für die Verbrechen, die im Namen des Kommunismus begangen wurden.
Gewissensgründe
Der bundesdeutsche Gesetzgeber geht von der Existenz des Gewissens aus, zum Beispiel dadurch, dass er die Möglichkeit zur Verweigerung des Wehrdienstes aus „Gewissensgründen“ ermöglicht (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, GG Artikel 4, Punkt 3).
Die Psychologie nach Sigmund Freud beruht auf der Unterscheidung der drei Instanzen Es, Ich und Über-Ich. Seiner Vorstellung nach wird das unbewusst-triebhafte Es in seinen Äußerungen durch das Über-Ich hemmend kontrolliert. Dabei wird das Über-Ich verstanden als Introjekt der elterlichen und gesellschaftlichen Autorität, wodurch sich das Gewissen herausbildet. Es veranlasst das Kind, gesellschaftlich übliche oder erwartete Verhaltensweisen und Erwartungen einzuhalten. Das reife Ich, die individuelle Persönlichkeit mit ihren aus Erfahrung gewonnenen bewussten Wertsetzungen, bildet sich in der Auseinandersetzung des Menschen mit seiner gesellschaftlichen Umwelt und durch Überwindung der Anforderungen des Über-Ich.
Die sinnzentrierte Therapie nach Viktor Frankl, Elisabeth Lukasio und anderen geht davon aus, dass das Gewissen in jeder Lebenslage den größtmöglichen Sinn (ziemlich) eindeutig erkennt.
Unterordnung und Gehorsam
Stanley Milgram untersuchte in seinen sozialpsychologischen Experimenten der 60er Jahre (s. Milgram-Experiment) die Gehorsamsbereitschaft unter verschiedenen Bedingungen. Dabei wies er in Wirklichkeit experimentell nach, wie das Gewissen je nach Versuchsanordnung ganz unterschiedlich reagiert.
Das Alte Testament kennt das Herz als Ausgangspunkt guter wie böser Taten, allerdings ist nirgends die Rede von einer kritischen Instanz im Geist oder in der Seele des Menschen. Erst Paulus hat den Begriff Gewissen in die christliche Theologie eingeführt. Ihm zufolge ist das Gewissen keine Instanz, die eigene ethische Maßstäbe setzt, sondern Wissen um das eigene Verhalten angesichts der für dieses Verhalten bestehenden Forderung (siehe Römerbrief 2,15; 1. Korintherbrief 8,7-13 und 10,25-30).
Siehe auch Gewissen (Psychologie)
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Kategorie:Ethisches Prinzip
Bundesland (Deutschland)Bundesland ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.
Jedoch ist „Bundesland“ eigentlich eine irreführende Bezeichnung, weil es eine Unterordnung der Länder zum Bund nahelegt und deren Eigenstaatlichkeit nicht wiedergibt, denn die deutschen Länder sind Staaten im Sinne des Völkerrechts. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher „Länder“ der Bundesrepublik.
Diese Unterscheidung ist nicht unbedeutend, weil nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen des besetzten Deutschen Reiches zunächst neue Länder als staatliche Verwaltungseinheiten entstanden
(siehe Geschichte der deutschen Länder) und von ihnen der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) als ein Nachfolgestaat gebildet wurde (konstitutives Element). Im Gegensatz dazu wurde im Südosten des besetzten Deutschen Reiches zuerst der Bund (Republik Österreich) wiedererrichtet und danach als seine Teilstaaten die dortigen Bundesländer.
Karte
Geschichte der deutschen Länder
Die Angaben zur Einwohnerzahl sind folgendermaßen datiert:
- 31. Dezember 2003: Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
- Juni 2004: Hamburg
- 30. Juni 2004: Mecklenburg-Vorpommern
- 30. September 2004: Saarland
- 31. Dezember 2004: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen
- 31. März 2005: Sachsen
- 30. April 2005: Berlin, Bremen
Weitere Gliederung
Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:
- Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen (bis 31. Dezember 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz.
- Landkreise: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in manchen Bundesländern auch als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien Städte (inklusive der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden und daher auch als Stadtkreise bezeichnet werden. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
- Kommunalverbände: In einigen Bundesländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband.
- Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 13.400 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete (Stand: 31. Dezember 2002). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z. B. eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
Geschichte der deutschen Länder
Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:
- Amerikanische Besatzungszone: Bayern, Hessen, | | |