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Absolutismus

Absolutismus

Unter Absolutismus versteht man eine Herrschaftsform, in der der Herrscher – meist ein König oder Kaiser – uneingeschränkte Macht in seinem Land besitzt und „legibus absolutus“, das heißt „losgelöst von den Gesetzen“ regieren kann. Es besteht keine Gewaltenteilung: Der Monarch kontrolliert alle drei Staatsgewalten: die Exekutive, die Legislative sowie die Judikative. Im Gegensatz zur Diktatur hat ein absolutistischer Herrscher die Macht legitim durch Erbfolge erreicht.

Entstehung

Der Absolutismus entstand in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts und erreichte unter Ludwig XIV. (1638-1715) seinen Höhepunkt. Ihm gelang es, alle anderen Gewalten im Staat zu entmachten (die Generalstände wurden nicht mehr einberufen). Der Adel konnte am aufwändigen Hofleben nur dank finanzieller Zuwendungen der jeweiligen Herrscher teilnehmen und geriet so in Abhängigkeit. In fast allen Staaten geht der Absolutismus mit Reformen der Wirtschaft, Verwaltung, des Rechtswesens und des Steuerwesens einher – die Grenzen zum aufgeklärten Absolutismus sind dabei fließend. Ziel der Reformen war die Steigerung der Effizienz des Staates (Staatsräson). Dazu begründete Colbert, Finanzminister und einer der engsten Berater des französischen absolutistischen Herrschers Ludwig XIV. die Wirtschaftsform des Merkantilismus.

Machtsäulen

Der Herrscher stützt sich auf fünf Machtsäulen:

Die Armee

Der Monarch stützt sich auf ein ausgebildetes, stehendes Heer, welches seine Macht im Inland und seinen Einfluss im Ausland sichern soll. Frankreich hatte 1664 etwa 45.000, bis 1703 schon fast 400.000 Mann unter Waffen und war damit die stärkste Militärmacht Europas geworden. Um Aufstände von Untertanen oder sich auflehnende Adelige sofort im Keime zu ersticken und so dauerhaft die Macht zu sichern, brauchte Ludwig XIV. ein schlagkräftiges stehendes Heer, welches nicht nur in Kriegszeiten, sondern auch in Friedenszeiten einsatzbereit war und dessen oberste Befehlsgewalt beim König lag. Vor allem wollte Ludwig XIV. Frankreich zur Hegemonialmacht in Europa machen. Die Armee wurde (als Novum in der damaligen Zeit) mit modernen Waffen und einheitlichen Uniformen ausgerüstet, sowie einem harten, streng geregelten Drill unterzogen. Die Kosten des umfangreichen Militärapparates und die vom König häufig geführten Kriege bedeuteten eine große Belastung für die Staatskasse.

Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Rechtsprechung

Der Monarch konzentriert alle Macht in seiner Person. Er führt die Regierungsgeschäfte, erlässt die Gesetze und ist zugleich oberster Richter. Als Gesetzgeber steht er über dem Gesetz (legibus absolutus), als Richter kann er in die Entscheidungen niedrigerer Instanzen eingreifen. Die Regierung kann er einem Premierminister wie etwa Richelieu und Mazarin überlassen oder auch selbst mit übernehmen, wie Ludwig XIV. nach dem Tod Mazarins (1661).

Die höfische Kultur

Der Monarch und sein Hof ist Zentrum und somit Leitfigur des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Der Hofadel wird durch die Pflichten des höfischen Lebens, wie Teilnahme an und Ausrichtung von kostspieligen Festen, Jagden und Inszenierungen, dem Tragen der neuesten Mode sowie Errichtung prunkvoller Schloss- und Parkensembles, an den Rand des Ruins getrieben. Durch die erforderlichen finanziellen Zuwendungen durch den Monarchen verliert der Adel seine Unabhängigkeit. Intellektuelle und Kulturschaffende werden durch Alimentation und Mäzenatentum an die Höfe gebunden und ruhig gestellt.

Die katholische Staatskirche

Der Monarch ist zusätzlich zur uneingeschränkten weltlichen Macht auch noch Oberhaupt der geistlichen Welt. Da von Gott eingesetzt, gehen Klerus und König eine Symbiose zur gegenseitigen Absicherung der eigenen Machtansprüche ein.

Die staatlich gelenkte Wirtschaftspolitik (Merkantilismus)

Der Merkantilismus zeichnete sich durch eine zentrale, systematische, staatlich gelenkte, einheitliche Wirtschaftspolitik aus. Die so erzielten Staatseinnahmen sind erforderlich zur Finanzierung des stehenden Heeres, zum Ausbau der Verwaltung, zur Alimentation des Adels (z.B.: fürstliche Bauten, Mäzenatentum, Schlösser, Gärten) und für die Expansionspolitik. Sie orientiert sich an den Interessen des Heeres und des Hofes. Von der Außenpolitik flankiert wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Steigerung des Exports, Vermeidung von Importen (Zollpolitik, Bau von Manufakturen), Forcierung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von anderen Staaten.
- Ausbau von Wirtschafts- und Kriegsflotten zur Sicherung und Förderung von Rohstoffimport und Handel
- Ausbau des Verkehrsnetzes: Straßen-, Brücken- und Kanalbau
- Qualitätskontrollen
- Gründung von Kolonien unter Einbeziehung von Handelsgesellschaften (Abgabe von Verantwortung, automatischer Wettbewerb unter den Gesellschaften), wobei die Kolonien in völliger wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Mutterland verbleiben sollten.

Absolutismus im Spiegel der Philosophie

Während sich die Herrscher darauf beriefen, ihre Macht von Gottes Gnaden erhalten zu haben, fand der Staatstheoretiker Thomas Hobbes in seinem Werk Leviathan von 1651 eine „rationalistische“ Legitimation des Absolutismus. Der Mensch verlässt nach seiner Theorie den Naturzustand (geprägt durch völlige Freiheit des Einzelnen und Kriege der Menschen untereinander), um sich in eine Gemeinschaft zu begeben, die von einem Souverän regiert wird. Dieser Souverän und die Menschen gehen einen Gesellschaftsvertrag ein, bei dem der Mensch zum Untertan wird und seine individuell-freiheitlichen Rechte an den Souverän abtritt. Dies tut der Mensch zum Selbstzweck, da der Souverän ihm im Gegenzug Schutz im Inneren sowie im Äußeren bietet. Dieser Souverän steht außerhalb des Rechts, um frei entscheiden zu können. Der Souverän kann ein Monarch sein, womit Hobbes zum geistigen Begründer des Absolutismus wurde.

Verbreitung

Gesellschaftsvertrag] In der frühen Neuzeit war der Absolutismus als Herrschaftsform in Europa weit verbreitet und entwickelte sich im Zeitalter des Barocks zur höchsten Blüte. Das Musterbeispiel für den Absolutismus ist die Herrschaft des französischen Königs Ludwig XIV. Später entwickelte sich aus dem reinen Absolutismus der so genannte aufgeklärte Absolutismus, in dem allgemeines Wohlergehen das Primärziel des ansonsten absolut regierenden Monarchen wurde – der König verstand sich selbst als der erste Diener seines Staates (Selbstbeschreibung Friedrich II. von Preußen).

Die drei Stände

Der Absolutismus unterteilte die Bevölkerung in die drei wesentlichen Stände, den Adel, den Klerus und den dritten Stand, der sich aus Bürgern, Bauern und den Arbeitern zusammensetzte. Am Beispiel Ludwig XIV. Der Adel wurde durch ein prunkvolles Hofleben abhängig vom König, da dieser die Kosten für die Feste übernahm und dem Adel Geld lieh. Dadurch konnte der König losgelöst vom Adel regieren. Den Klerus beeinflusste er durch zahlreiche Unterstützungen der Kirche. Zudem berief er sich auf Einsetzung durch Gottes Gnaden. Den dritten Stand kontrollierte Ludwig durch die Fürsten und durch die Gunst der höheren Bürgerschaft, wodurch er die Macht über die untere Arbeiterschaft gewann. Zudem wurde jedweder Zweifel an der Autorität des Monarchen mit äußerster Härte bestraft.

Formen des Absolutismus

Höfischer Absolutismus

Im höfischen Absolutismus ist der König der absolute Herr seines Staates durch Gottes Gnade. Er lebt an einem prunkhaften Hof und bestimmt die Religion seiner Untertanen. Er bemüht sich, die Adligen seines Landes an seinen Hof zu ziehen und sie dadurch nicht nur unter seine Kontrolle zu bringen, sondern auch durch das kostspielige Hofleben, das sich die meisten nur durch großzügige Schenkungen des Monarchen leisten konnten, in eine Abhängigkeit von ihm zu treiben. Das Strafsystem sieht strenge Strafen – inklusive Tortur – vor. Es gibt die Leibeigenschaft und Fronarbeit (Robot). Adel und Kirche genießen Privilegien wie zum Beispiel Steuerfreiheit, der Besitz des Staates besteht aus Geld und Edelmetallen (Merkantilismus).

Aufgeklärter Absolutismus

Im aufgeklärten Absolutismus sieht sich der König als der "erste Diener des Staates" an (Zitat: Friedrich der Große). Sein Hof wird einfach und nüchtern gehalten, um die Effizienz des Staatsapparates zu erhöhen. Der Einfluss von Adel und Kirche ist geringer, das Volk hat eine freie Religionswahl. Die Leibeigenschaft wird verboten, die Fronarbeit gemildert und das Strafsystem sieht weniger strenge Strafen vor. Der Reichtum des Staates ist sein Grund und Boden (Physiokratismus).

Literatur


- Johannes Kunisch: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des Ancien Régime. Vandenhoeck & Ruprecht / UTB, Göttingen 1986, ISBN 3-525-03209-9
- Nicholas Henshall: Early modern Absolutism 1550-1700: Political Reality or Propaganda. In: Ronald Asch (Hrsg.): Absolutismus, ein Mythos. Köln (u. a.) 1996

Referenz

im Wiktionary: [http://de.wiktionary.org/wiki/Absolutismus Absolutismus]

Weblinks


- [http://archiv.christoph-hoffmann.de/ESS/Geschichte/AbsolutismusinThueringen.pdf Absolutismus in Thüringen] !

Herrschaftsform

Herrschaft ist sozialwissenschaftlich nach dem deutschen Soziologen Max Weber wie folgt definiert: "Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden". Im Unterschied zu seiner Definition der Macht (die er als soziologisch amorph, also formlos bezeichnet) setzt Herrschaft ein bestimmtes Maß an Dauerhaftigkeit voraus; sie ist eine institutionalisierte Form von Über- und Unterordnung (Subordination), die jedoch keinerlei hierarchische Strukturen voraussetzt. Dadurch, dass Weber ein Minimum an Gehorsam voraussetzt, widerspricht seine Definition der von Karl Marx, dessen Herrschaftsbegriff auf Macht basierte. Oppenheimer meinte mit Herrschaft die Beziehung zwischen zwei rechtsungleichen sozialen Klassen; er unterscheidet zwischen Herrschaft als - er folgte darin Otto von Gierke - vertikaler Sozialbeziehung und der Genossenschaft als horizontaler Beziehung. Herrschaft (geschichtswissenschaftlich): Ausübung der Macht über Untergeordnete und Abhängige durch Machtmittel. Im klassischen Sinne ist Herrschaft nur legitim, wenn über dem Herrscher und dem Beherrschten stehende Rechte zur Machtausübung eingehalten werden. Der Ursprung der Herrschaft ist in der germanischen HausHerrschaft (Gewalt des Hausherrn über die Hausgenossen) zu suchen, aus dieser entwickelte sich die GrundHerrschaft. Der Ausübende der Herrschaft war der Adel; die Königsherrschaft, die ihre Legitimität durch symbolische Rituale (Wahlen, Salbung, Krönung) und durch Herrschaftsinsignien repräsentierte, war nur eine Sonderform der Adelsherrschaft vgl. Lehnsherrschaft. Im Zeitalter der Stände ist die Macht des Herrschers durch erzwungene Herrschaftsverträge beschränkt. In der Neuzeit setzte sich die einheitliche Staatsgewalt durch. Die neuen Herrschaftsformen unterliegen einem fortlaufenden Prozess der Neuorientierung ihrer Legitimitätsgrundlage.

Typen der legitimen Herrschaft nach Max Weber

Nach Weber kann der Gehorsam als konstitutives Element der Herrschaft rein affektuell, aber auch ideell (wertrational) oder materiell (zweckrational) begründet sein. Rein idelle oder rein materielle Motive des bzw. der Gehorchenden (z. B. des Verwaltungsstabes) begründen jedoch eine lediglich labile Herrschaft, zu der ein weiteres, sie stabilisierendes Element hinzukommt: der Legitimitätsglaube. Weber unterscheidet nun drei Idealtypen legitimer Herrschaft nach der Art ihrer Legitimation:
- rationale / legale Herrschaft, die auf dem Glauben der an die Legalität gesetzter Ordnungen (zum Beispiel Gesetze) ruht, Beispiel: Bürokratie
- traditionale Herrschaft, die auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Traditionen und der Legitimität der durch sie Berufenen ruht, Beispiel: Patriarchat, Feudalismus
- charismatische Herrschaft, die auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie geschaffenen Ordnung ruht. Sie versachlicht sich stets in eine rationale oder traditionale Herrschaft, Beispiel: Prophet Der Begriff der Herrschaft wird heute in der von Weber durchgesetzten Bedeutung des legitimierten (personalen) Machtverhältnisses verstanden.

Herrschaftsformen

Herrschaft kann auch danach unterschieden werden, welche Personen oder Gruppen sie ausüben, siehe Liste der Herrschaftsformen. Dies ist abzugrenzen zu den Regierungsformen, die danach unterschieden werden, wer Träger der Staatsgewalt ist, sowie den Staatsformen im engeren Sinne, die nach der Stellung des Staatsoberhauptes unterschieden werden.

Siehe auch


- Autorität, Soziologische Staatstheorie, kulturelle Hegemonie

Quellen


- Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Tübingen, 1985. Teil 1, Kapitel 1, § 16; Kapitel 3.

Literatur


- Petra Neuenhaus: Max Weber und Michel Foucault. Über Macht und Herrschaft in der Moderne. ISBN 3890858201
- Stefan Breuer: Max Webers Herrschaftssoziologie., 1991 ISBN 3593344580
- Edith Hanke/Wolfgang J. Mommsen (Hrsg.): Max Webers Herrschaftssoziologie. Studien zu Entstehung und Wirkung., Tübingen 2001 ISBN 3161476492
- Hans Haferkamp: Soziologie der Herrschaft. Analyse von Struktur, Entwicklung und Zustand von Herrschaftszusammenhängen., Opladen 1983. ISBN 353121635X
- Walter Benjamin: Zur Kritik der Gewalt und andere Aufsätze, 1965.
- Giorgio Agamben: Homo Sacer, Torino, Giulio Einaudi, 1995 (dt.: Homo Sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben. Frankfurt Main 2002)
- Giorgio Agamben: (Homo Sacer II) Quel che resta di Auschwitz, Torino, Bollati Boringhieri, 1998 (dt.: Was von Auschwitz bleibt. Das Archiv und der Zeuge. Frankfurt am Main 2003)

Weblinks


- Max Weber, WuG, Teil 1, Kapitel 1, § 16: Macht und Herrschaft
- [http://www.textlog.de/7323.html Max Weber, WuG, Teil 1, Kapitel 3: Die Typen der Herrschaft]

König

Der Titel König ist vom Wort kon oder konr abgeleitet, welches generosus und vornehm bedeutet. Der Begriff hat also nichts mit der Funktion zu tun, sondern mit dem Status der Familie. Der König ist also zunächst ein Mann aus vornehmer Familie. Damit korrespondiert lat. genus, ahd. kuni und mhd küne, was soviel wie 'Geschlecht, Dynstie, Familie, Stamm' bedeutet. Der König ist wortwörtlich jemand, der von einer bestimmten (zur Herrschaft vorrangig qualifizierten) Familie abstammt. Später bezeichnet der Königstitel den nach dem des Kaisers höchsten monarchischen Würdenträger eines souveränen Staates. Im Europa des Mittelalters und der frühen Neuzeit war der König in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Staaten – beispielsweise in England – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. In modernen Monarchien ist der König meist Staatsoberhaupt mit repräsentativen und zeremoniellen Aufgaben.

König bei den Wikingern

Allgemeines

In den Quellen werden eine ganze Reihe verschiedener Arten von Königen aufgeführt: Könige, Kleinkönige, Heerkönige und Seekönige. Letztere besaßen kein Herrschaftsgebiet. Die Quellen der frühen Zeit schweigen sich über Stellung und Funktion des Königs aus. Auch weiß man nicht, wie man ursprünglich König wurde. Allerdings spricht viel dafür, dass am Anfang ein Wahlkönigtum bestanden hat. Es spricht viel dafür, dass immer Personen aus den vornehmsten Familien und schließlich der Familie des Vorgängers zur Wahl standen, so dass sich allmählich ein Erbkönigtum entwickelte. Bei diesem Vorgang spielte neben der Schaffung eines Zentralkönigtums durch Harald Hårfagre die Kirche eine besondere Rolle, indem sie König Olav Haraldsson zum Heiligen erklärte, der sein göttlich legitimiertes Königsheil auf seine Nachkommen überträgt. Harald Hårfagre stammte von einem Kleinkönig ab, konnte aber ein Oberkönig werden. Es ist unbekannt, ob diese Könige ihr Königtum auf den Familienstamm oder auf ihre militärische Stärke gründeten. Harald jedenfalls baute vor allem auf seine Militärmacht. Die war aufwendig zu unterhalten, weshalb er in großem Umfang Bauern enteignete. Torbjørn Hornklove dichtet über Harald:
:Ich glaube, Du kennst den König / der auf den Schiffen wohnt / der Herr der Nordmänner / Gebieter über tiefe Schiffe / mit blutbespritzten Spanten / und roten Schilden, / geteerte Ruder / und ein Zelt aus Gischt.
Das ist die Beschreibung eines typischen Wikingerkönigs. Offenbar hatten fremde Vorbilder ihn dazu gebracht, dass er eine andere Art von König sein wollte. So könnte auch an ein Gerichtskönigtum gedacht gewesen sein. Torbjørn Hornklove bezeichnet in der Glymdrápa Haralds Gegner als hlennar = Diebe, was ein Hinweis auf den Versuch, Recht und Ordnung durchzusetzen, gedeutet werden könnte. Der Ausdruck wird aber eher nur eine Herabsetzung der Feinde bedeuten. Der König hatte eine große Zahl an Schiffen und Mannschaften zu unterhalten. Dazu benötigte er verschiedene Arten von Einkünften. Eine davon waren die Königshöfe, die an der Küste aufgereiht waren und aus Enteignungen stammten. Diese Stellen zahlten ihre "Steuer" dadurch, dass sie den König mit Mannschaft für eine gewisse Zeit mit Kost und Logis beherbergten. Es handelte sich also um ein Reisekönigtum. Das entspricht ganz der Art, wie die übrigen Wikingkönige z.B. in Irland vorgingen. Der Vorteil der Bauern war, dass der König andere Räuber fernhielt, so dass die Belastung auf viele Bauern verteilt überschaubar war. Die Funktion des Königs beschränkte sich auf die Vertretung des Gesamtstaates nach außen, auf das Heerwesen und die Verwaltung, soweit sie für die Gesamtheit erforderlich war.

Andere Königsdefinitionen

Der Kleinkönig war eher ein Häuptling in einem eng begrenzten Raum, der daher nicht umherzog, sondern seine Einnahmen an seinen Sitz angeliefert bekam. Der Unterkönig, auch Skattkönig (Steuerkönig) genannt, war ein mediatisierter König, der zwar in seinem Machtbereich weitgehende Souveränität besaß, aber einen Oberkönig anerkennen musste, dem er abgabepflichtig war und der die Reichseinheit wahrte und für die Gesamtverteidigung zuständig war. Der Heerkönig und der Seekönig waren eigentlich Feldherren in unserem Sinne. Sie sammelten Schiffe und Mannschaft um sich und zogen zu Plünderungszügen aus. Sie waren aber an bestimmte Regeln in ihrer Befehlsgewalt gebunden. Insbesondere gab es ungeschriebene Gesetze über die Verteilung der Beute, an die sie sich zu halten hatten. Das galt übrigens auch für die fränkischen Könige in der frühen Zeit. Der Heerkönig war während der Völkerwanderungszeit gleichzeitig Identifikationsfigur. Die germanischen gentes sind nach heutiger Ansicht durchaus multiethnisch gewesen. Sie erhielten ihre Identität durch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Heerkönig und dessen Familie, an deren Seite sie kämpften und deren Traditionen sie übernahmen. Die frühmittelalterliche ethnische Terminologie ist nicht kulturell, linguistisch oder geographisch, sondern militärisch und politisch. Die Ethnie war also nicht eine objektive Kategorie mit einer präzisen Definition, sondern ein subjektiver Prozess, durch den sich die Individuen selbst und auch die anderen definierten, und zwar in bestimmten Situationen, besonders im Zusammenhang mit Konflikt und Krieg. Die ethnischen Gruppen veränderten sich daher schnell und definierten sich auch um und zwar mit verblüffender Schnelligkeit. Alle diese Königsbezeichnungen dürften sekundär und erst in der Wikingerzeit entstanden sein, also im 8. Jh. Der Begriff "König" für einen Herrscher in einem Gebiet ist aber offenbar älter. Wahrscheinlich haben Söhne von Königen, die zum Wikingern auszogen, den Königstitel für ihre Heerfahrt angenommen.

Thronfolgeregelungen

Sobald der Königstitel erblich geworden war, waren offenbar seine männlichen Nachkommen gleichberechtigt zur Nachfolge berufen, entweder, indem sie gemeinsam regierten oder das Reich teilten oder indem einer die Regierung allein übernahm, der andere mit Vermögen abgefunden wurde. Die Mündigkeit zur Herrschaft wird allgemein auf das 12. Lebensjahr angesetzt. Das Königtum war Eigentum und Erbgut des regierenden Hauses. Im Norwegen des christlichen Mittelalters war es das 15. Lebensjahr. Erik Magnusson stand 1280 mit 12 Jahren noch unter der Vormundschaft des Reichsrates. Für Frauen gab es eine "latente" Thronfolgeberechtigung. Sie konnten zwar selbst nicht Herrscherinnen werden, aber den ihnen an sich zukommenden Herrschaftsanspruch auf ihren Ehemann oder Sohn weitergeben. Die Ynglinga-Saga (keine Geschichtsschreibung, aber ein Spiegel der Kenntnisse der Verfasser über bestimmte Gesellschaftsstrukturen) berichtet, dass König Eysteinn Halfdánarson Vestfold geerbt habe, als sein Schwiegervater, König Eiríkur Agnarsson kinderlos gestorben war. König Halvdan Svarte, der Vater Harald Hårfagres soll erst einen Teil von Agdir von König Haraldur granrauði, seinem Großvater mütterlicherseits und dann auch noch Sogn über seinen Sohn Harald von dessen mütterlichen Großvater Harald gullskegg geerbt haben. Das war auch mit dem normalen Erbrecht vereinbar. Danach konnten Frauen eine Grundherrschaft erben, allerdings die Herrschaft nicht persönlich ausüben. Bei der Thronfolge wurde das normale Erbrecht nachgebildet. So schloss der nähere Verwandtschaftsgrad den ferneren vollständig aus. Dabei wurde allerdings nicht vom verstorbenen König aus gerechnet, sondern vom Stammvater, von dem das Königtum abgeleitet wurde. So schloss der Sohn zwar den Enkel aus. Aber wenn der verstorbene König einen Sohn und eine Tochter hatte, so waren die Söhne des Sohnes und ihre Söhne gleichberechtigt. Bei der Erbfolge in einen Gutshof galt: Die männlichen Nachkommen schlossen die weiblichen zwar aus, nahmen ihnen aber nicht das latente Nachfolgerecht. Bei zwei Schwestern verdrängte diejenige, die einen Sohn hatte, die Schwester, die nur eine Tochter hatte, vom Hof. Hatte in der nächsten Generation der Sohn nur eine Tochter und die Schwester-Tochter einen Sohn, so verdrängte dieser umgekehrt die Tochter. Dies ist alles so im Gulaþingslov geregelt. Wie weit diese Regeln auch auf die Thronfolge angewendet wurden, lässt sich nicht feststellen. Jedenfalls gab es einen Unterschied: Während nach der zivilen Erbfolgeregelung uneheliche Söhne erst nach den Geschwisterkindern erben konnten, waren außereheliche Kinder ohne weiteres thronfolgeberechtigt. Håkon der Gute war unehelicher Sohn von Harald Hårfagri, Magnus der Gute war unehelicher Sohn von Olav dem Heiligen. Die meisten Könige damals waren unehelich. Bei der gemeinsamen Regierung mehrerer Brüder folgte der Sohn eines versterbenden Königs seinem Vater nicht nach, sondern dessen Königsherrschaft wuchs den verbleibenden Königen zu. Harald Hårfagre versuchte, durch Hausgesetz die Erbfolge erstmalig abweichend zu regeln, indem er bestimmte, dass seine Söhne das Reich teilen sollten, aber einer das Oberkönigtum innehaben sollte. Jeder sollte sein Königtum im Mannesstamme vererben. Die Söhne von Töchtern sollten - ebenfalls erblich - die Jarlswürde erhalten, womit eine kleinere Herrschaft, dem König untergeordnet, bezeichnet war. Mit Hilfe des Oberkönigtums sollte trotz der Teilung der Herrschaft eine Einheit des Reiches nach außen gewahrt bleiben.

Königtum in Skandinavien im christlichen Mittelalter

Die Funktion des Königtums änderte sich im christlichen Mittelalter, insbesondere um 1300, allmählich. Unter Erik II. und besonders unter seinem Nachfolger Håkon Magnusson bekam der König eine im frühen Skandinavien unbekannte Rolle als oberster Gesetzgeber und oberster Richter. Um diese Zeit wurde der Königsspiegel in altnorwegischer Sprache verfasst, der die Stellung des Königs ausschließlich biblisch begründet. Hier kommen die kontinentalen Strömungen der Rechts- und Staatswissenschaften zum Tragen.

König in der Neuzeit

Der Königstitel wird in den meisten Ländern Europas durch Erbgang nach dem Tod des Vorgängers übertragen. In den Erbmonarchien galt früher fast immer das männliche Erstgeburtsrecht. Nachfolger wurde also stets der älteste männliche Erbe des verstorbenen Königs. Die meisten europäischen Monarchien haben in den letzten Jahren die Erbfolge zugunsten des ältesten leiblichen Erben – gleichgültig ob Mann oder Frau – geändert. Einige Königreiche, wie etwa Polen und heute noch Malaysia, waren dagegen Wahlmonarchien. In ihnen bestimmte ein festgelegter Kreis von Wählern – in Deutschland waren dies die Kurfürsten – den Nachfolger eines verstorbenen oder abgesetzten Königs. Der formelle Amtsantritt eines Königs erfolgt im Rahmen einer feierlichen Krönung, wie in England oder in einer Huldigungszeremonie, wie in den Niederlanden. Siehe auch: Monarchie

Königslisten von Monarchien


- Bayern
- Böhmen
- Bosnien
- Burundi
- Dahomey (Königreich)
- Dänemark
- England
- Frankenreich
- Frankreich
- Griechenland
- Könige im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation
- Kongo (Reich)
- Kroatien
- Lesotho
- Makedonien
- Marokko
- Neapel
- Nepal
- Niederlande
- Ostgotenreich
- Polen
- Portugal
- Preußen
- Sachsen
- Sizilien
- Ungarn
- Westgotenreich

Siehe auch


- Liste der Referenztabellen/Herrscher und Regierungschefs, Herrscher, Monarchie, Großkönig, Irische Hochkönige, Kaiser, Adelstitel

Literatur


- Aschehougs Norges Historie. Oslo 1995, Bd. 2, ISBN 82-03-22013-4
- Lotte Hedeager: "Scandza", Folkevandingstidens nordiske oprindelsesmyte. In Nordsjøen - Handel, Religion og politikk. Karmøyseminaret 94/95 Hrg. Karmøy Kommune, S. 9, ISBN 82-7859-000-1.
- Konrad Maurer: Vorlesungen über Altnordische Rechtsgeschichte Bd. I: Altnorwegisches Staatsrecht und Gerichtswesen. Deichert'sche Verlagsbuchandlung, Leipzig 1907. Kategorie:Rechtsgeschichte Kategorie:Adelstitel Kategorie:Wikingerzeit als:König ja:国王 simple:King

Gewaltenteilung

In der Staatstheorie versteht man unter Gewaltenteilung (Gewaltentrennung) eine Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Träger. Ursprünglich bezog sich dies auf Krone, Adel und Bürgertum mit dem Zweck, Macht durch Macht zu zügeln (Montesquieu: Vom Geist der Gesetze. 1748). In den heutigen (repräsentativen) Demokratien ist die Gewaltentrennung eine Voraussetzung, auf welche nicht verzichtet werden kann. Es gibt verschiedene Ebenen der Gewaltenteilung; meistens bezeichnet der Begriff die horizontale Gewaltentrennung zwischen den 3 Staatsorganen Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte). Mit der Gewaltentrennung soll die Einmischung eines Staatsorgans in die Aufgaben eines andern minimiert werden.

Arten der Gewaltenteilung

Horizontale Ebene

Judikative Unter der horizontalen Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der Macht im Staat auf die drei Bereiche gesetzgebende Gewalt (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und rechtsprechende Gewalt (Judikative), die voneinander funktional getrennt sind, aber gegenseitig kooperieren. Für dieses institutionelle Gefüge wird im Englischen der Begriff Checks and Balances gebraucht. Das politische System der USA ist ein gutes Beispiel für die horizontale Gewaltenteilung und gegenseitige Kontrolle der Gewalten. politische System der USA

Vertikale oder föderative Ebene

Unter der vertikalen oder föderativen Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der Gewalt zwischen Behörden, die für das ganze Land zuständig sind, und Behörden, die für ein kleineres Gebiet zuständig sind. Deutschland ist mit seinem Aufbau aus Bundesländern, die eigene Kompetenzen haben, ein gutes Beispiel.

Zeitliche oder temporale Ebene

Darunter versteht man die zeitliche Begrenzung der Dauer, für die eine Person ihr Amt oder Mandat bekommt. Gewählte Repräsentanten müssen sich in regelmäßigen (und möglichst nicht zu langen) Abständen immer wieder der Wahl des Volkes stellen und somit mittelfristig genau dem Willen der Wähler folgen. Durch einen festgelegten Wahlzyklus (und damit auch der Möglichkeit der Abwahl) wird außerdem sichergestellt, daß sich kein "Machtfilz" um ein politisches Amt bildet.

Soziale Ebene

Soziale Gewaltenteilung bedeutet, dass allen Bürgern ermöglicht wird, politische Positionen im Staat zu erreichen. Die Auswahl dafür erfolgt allein anhand der Qualifikation der Person für ein Amt, also in fairer Konkurrenz mit Rechtsgleichen. Dies ermöglicht die Existenz einer "offenen Gesellschaft", in der nicht eine einzelne Schicht die politischen Ämter bekleidet.

Dezisive Ebene

Darunter versteht man die Aufteilung der Entscheidungen (dezisive Ebene=Entscheidungsebene) zwischen beispielsweise Regierung, Parteien, Medien, Gewerkschaften oder anderen Interessenverbänden. Hier wird durch die Mitwirkung dieser Gruppen die Macht einer einzelnen Gruppe, vor allem der Regierung, eingeschränkt.

Konstitutionelle Ebene

In den modernen Staaten werden die Entscheidungsspielräume durch eine Verfassung eingeschränkt, die nur durch eine Zweidrittelmehrheit - oder teilweise (bestimmte Artikel) überhaupt nicht - geändert werden kann.

Medien als "vierte Gewalt"

Aufgrund ihres großen Einflusses in modernen Demokratien werden die Medien manchmal als vierte Gewalt bezeichnet. Sie kontrollieren die Staatsgewalt, womit sie praktisch Teil der Gewaltenteilung werden. Sie unterliegen keiner staatlicher Kontrolle (Zensur), aber den wirtschaftlichen und politischen Interessen der Verleger bzw. Sendereigentümer. Als vierte Gewalt könnte man allerdings auch andere Mächte bezeichnen, zum Beispiel die Wirtschaft und Gewerkschaften, die über ihre Interessenvertreter (Lobbyisten) auf die Politiker und Funktionäre massiv einwirken. Siehe auch: Funktionen der Massenmedien

Lobbyismus in Deutschland

Kritiker behaupten, dass die Lobby und die Interessengruppen wie z.B. die Gewerkschaften, Arbeitsgeberverbände, die fünfte Macht im Lande sind. Sie bestimmen die Richtlinien der Politik und beeinflussen durch ihre Macht die Abstimmungen im Bundestag. Die Zahl der beim Bundestag eingetragenenen Lobbyverbände beträgt 2003, die Rekordmarke von 1781. So stehen jedem Abgeordneten des Bundestages 20 Lobbyisten gegenüber. Die Drohung von Verlust von Arbeitsplätzen und der Verlagerung der Produktionsstätten ins Ausland, machen die Lobbyverbände in Deutschland stärker.

Situation in Deutschland

In Deutschland ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz festgelegt: Nach dem unveränderlichen Artikel 20 GG wird die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und die Rechtsprechung ausgeübt (horizontale Ebene). Die Organe der Gesetzgebung sind Bundestag und Bundesrat, das Organ der vollziehenden Gewalt die Bundesregierung. Aufgrund der ebenfalls im Grundgesetz festgelegten Gewaltenverschränkung, die durch die Wahl der Regierung durch den Bundestag entsteht, wird die institutionelle Gewaltenteilung teilweise durch eine Gewaltenteilung zwischen Opposition und Regierungskoalition ersetzt. Die klare Trennung von Exekutive und Legislative wird durch den von den Länder-Exekutiven beschickten, aber selbst legislativ tätigen Bundesrat aufgehoben. Dies wird in der juristischen Literatur als "Durchbrechung der Gewaltenteilung" bezeichnet. Gleiches gilt für die Möglichkeit ministerieller Verordnungen. Diese sind (anders als der spezifisch deutsche Bundesrat) in fast allen Ländern der Welt üblich und sind sinnvoll, um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und den Bundestag nicht mit kleinen Detailvorschriften zu überlasten. Nach dem im Grundgesetz verankerten Demokratieprinzip erscheint es zunächst so, als ob jegliche Gewalt ausschließlich vom Parlament ausgeübt werden dürfte, da in Deutschland auf Bundesebene nur der Bundestag und auf Landesebene nur die Länderparlamente direkt vom Volk durch Wahl legitimiert sind. Die Grundregel "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" muss jedoch so verstanden werden, dass das Parlament Entscheidungen - auch mehrstufig - delegieren kann, da das Parlament z. B. nicht sämtliche Verwaltungshandlungen selber vornehmen kann. Dementsprechend sind Befugnisse der anderen Gewalten schon im Grundgesetz berücksichtigt. Dabei muss beachtet werden, dass nicht nur das Demokratieprinzip gilt, sondern es teilweise in einem Spannungsverhältnis etwa mit dem Rechtsstaatsprinzip steht. Die vertikale Gewaltenteilung ist durch Artikel 20 Grundgesetz, der Deutschland als Bundesrepublik und Bundesstaat bezeichnet, sowie durch Artikel 79 Grundgesetz gesichert, in dem festgelegt wird, dass [e]ine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder [und/oder] die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung [verändert wird,] unzulässig ist. Auch die Aufteilung der Macht zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz festgelegt. Die zeitliche Ebene ist durch die Festsetzung von Amtsperioden und regelmäßigen Wahlen (bedingt durch die Regierungsform Demokratie) festgelegt. Die soziale Ebene wird durch Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Petitionsrecht gesichert. Die dezisive Ebene wird durch die eben genannten Grundrechte und Artikel 21 Grundgesetz gesichert, der den Parteien die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes gibt. Die konstitutionelle Ebene ist ebenfalls stark ausgeprägt: das Grundgesetz schützt sich selbst (Artikel 79 Grundgesetz – "Ewigkeitsklausel") und den Staat vor Änderungen wichtiger Prinzipien (siehe: wehrhafte Demokratie). Siehe auch: Politisches System Deutschlands, Rechtsstaat

Geschichte

Ansätze zu einer Form der Gewaltenteilung finden sich schon in der von Aristoteles und Polybios vertretenen Theorie der Mischverfassung, in der Staatsphilosophie taucht der Begriff aber erstmals in den Werken des englischen Philosophen John Locke und des französischen Barons Montesquieu auf. Als politisches Programm verkündet wurde die Gewaltenteilung erstmals in der Unabhängigkeitserklärung der USA (1776) und als Checks and Balances bezeichnet. Heute sind die Prinzipien der Gewaltenteilung in den meisten modernen Demokratien dem Verfassungstext nach verwirklicht. In der Verfassungswirklichkeit wird die Gewaltenteilung mehr und mehr durch Mechanismen der Parteiendemokratie ausgehöhlt. Dies geschieht einerseits durch Verlagerung legislativer Entscheidungsprozesse in außerparlamentarische Gremien, anderseits aber auch innerhalb der einzelnen Gewalten durch eine institutionalisierte, dem Parteiproporz folgende Besetzung jedenfalls der höheren Ämter in Rechtsprechung und Verwaltung. Inwieweit eine wirksame gegenseitige Kontrolle der einzelnen Gewalten noch stattfindet, hängt maßgeblich vom jeweils geltenden Wahlrecht und Beamtenrecht ab. Lange Wahlperioden und ein stark ausgeprägtes Verhältniswahlrecht behindern den Austausch des parteipolitischen Personals und führen damit zu einer fortschreitenden Erosion des Gewaltenteilungsprinzips. Gleichzeitig hat sich das Verständnis von Gewaltenteilung erweitert und umfasst nunmehr nicht allein die horizontale Aufteilung in die Bereiche Judikative, Exekutive und Legislative. Manche Politologen sprechen von sechs Ebenen der Gewaltenteilung (siehe oben): die klassische horizontale, eine vertikale Ebene, eine temporale Komponente, eine konstitutionelle Ebene, eine dezisive Ebene, sowie eine soziale Ebene.

Missverständnis der Gewaltenteilung

Häufig wird Gewaltenteilung missverstanden als die Forderung nach einer völligen Trennung der einzelnen Gewalten. Dabei wird verkannt, dass Gewaltenteilung nur dadurch funktionieren kann, dass die einzelnen Organe ein Eingriffsrecht in die anderen Zweige besitzen müssen, um effektiv ihre Kontrollfunktion ausüben zu können. Präziser wird hier manchmal von "Gewaltenverschränkung" gesprochen. Ein typisches Beispiel für diese Art der Gewaltenverschränkung ist das im Grundgesetz niedergelegte konstruktive Misstrauensvotum, mit dem eine Mehrheit des Bundestags, also die Legislative, den Bundeskanzler, die Exekutive, abberufen kann. Des Weiteren können die Gerichte Akte der Verwaltung überprüfen, Verfassungsgerichte auch Legislativakte. Das Parlament wählt darüber hinaus auch den Bundeskanzler, und ist an der Wahl des Bundespräsidenten beteiligt.

Totalitäre/identitäre "Demokratien"

In Staaten deren Regierungssystem der Identitätstheorie folgt, wo also eine Einheit des Willens der Führung und der Bevölkerung propagiert wird (z. B. faschistische oder kommunistische Staaten), gibt es keine Gewaltenteilung. Dies wird damit begründet, dass alle Entscheidungen Entscheidungen des Volkes sind, weshalb eine Aufteilung der Befugnisse unnötig ist. In der Realität verbirgt sich hinter diesen "Demokratien" ein totalitärer Staat. Siehe auch: Trennung von Amt und Mandat

Gewaltenteilung in der EU

Die Europäische Union entwickelte sich von einem Staatenbund zu einem Staatenverbund und ist möglicherweise auf dem Weg zur föderalen Republik. In der EU existiert zwischen Exekutive und Legislative momentan keine echte Gewaltenteilung. Die Exekutive der einzelnen Staaten - vertreten im Ministerrat - hat einen sehr großen Einfluss auf die Gesetzgebung. Im Gegensatz zu den nationalen Parlamenten hat das EU-Parlament weit weniger Einfluss auf die EU-Gesetzgebung. So besitzt beispielsweise ausschließlich die Kommission, die innerhalb der EU der Exekutive am nächsten kommt, das Initiativrecht, also das Recht, eine neue Richtlinie (Gesetz) vorzuschlagen. EU-Verfassungskritiker bemängeln, dass in der EU-Verfassung der Rat gegenüber dem Parlament sogar noch weiter gestärkt wird. Verwirklicht ist bereits die unabhängige Justiz in Form des Europäischen Gerichtshofes. Auch die Europäische Zentralbank ist von Weisungen unabhängig.

Weblinks


- [http://www.dissertationen.unizh.ch/2002/baumann/index.html Zum Einfluss des Völkerrechts auf die Gewaltenteilung]
- [http://www.gewaltenteilung.de Zum Status der dritten Gewalt in Deutschland] Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht Kategorie:Politischer Begriff Kategorie:Staatsphilosophie Kategorie:Rechtsphilosophie Kategorie:Staatsgewalt ja:権力分立 ms:Pembahagian kuasa


Legislative

Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz; auch gesetzgebende Gewalt) ist in einer Demokratie eine der drei Gewalten neben Exekutive und Judikative. Als vierte nichtstaatliche Gewalt wird sehr oft die mediale Gewalt genannt, hier haben die Medien die Aufgabe die drei staatlichen Gewalten zu überprüfen. die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich: kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung steht die Legislative den Parlamenten zu. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).
- In der Bundesrepublik Deutschland bilden der Bundestag und Bundesrat sowie die Länderparlamente die Legislative. Die Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte bilden die Gesetzgebung (Legislative) der Kommunen. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
- In der Schweiz bilden der Nationalrat und der Ständerat die Legislative.
- In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative.
- In Polen bilden Sejm und Senat die Legislative Kategorie:Legislative

Diktatur

Unter einer Diktatur (v. lat. dictatura) versteht man die Zwangsherrschaft durch eine Person, eine politische Partei, eine Minderheit oder Gruppe von Menschen über ein Volk. In Diktaturen besteht die Gefahr der regelmäßigen Verletzung der Menschenrechte zum Zwecke der Machterhaltung. Das reicht von Einschränkungen der freien Meinungsäußerung bis hin zur gewaltsamen Verfolgung politischer Gegner oder ganzer Bevölkerungsgruppen. Eine Gewaltenteilung gibt es hier nicht, so dass eine Kontrolle des Diktators, sei es eine einzelne Person oder eine Gruppe, kaum stattfindet. Im Gegensatz zur Demokratie gibt es in Diktaturen keine freien Wahlen. Das Wort kommt aus dem Lateinischen; im antiken Rom war der dictator ein nur in höchster Not besetztes Amt an Stelle der sonst üblichen Doppelherrschaft der beiden Konsuln, welches nach einem halben Jahr erlosch.

Selbstdefinition

Diktaturen stellen sich selbst meist als schnelle und radikale Lösung aller zwischenmenschlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Probleme dar, die alle anderen konkurrierenden Systeme geschaffen hätten. Gemein haben all Diktaturen, dass sie sich negativ, d. h. über ihr (selbstgeschaffenes) Feindbild definieren, dass es zu bekämpfen gilt. Nicht selten wird damit aber willkürlich verfahren, siehe Goebbels: Wer Jude ist, bestimmen letztendlich wir.

Merkmale einer Diktatur

Mögliche politische Merkmale


- ideologische Ausprägungen (z.B. Nationalsozialismus/Faschismus, Stalinismus/Maoismus)
- damit verbunden ein oft übertriebenes, ungerechtfertigtes oder vollständig aufgebautes, paranoides Feindbild, deren Bekämpfung die Ideologie rechtfertigen und erhalten soll (fast immer kleine, quasi wehrlose Minderheiten, z.B. Juden, Homosexuelle, Oppositionelle oder Intellektuelle.
- Verbot, Ausschaltung und/oder Verfolgung von Oppositionsparteien
- keine oder eingeschränkte Wahlen, auch Scheinwahlen (auch ungültige Stimmen werden als Ja-Stimmen gezählt, Beobachtung der Stimmabgabe)
- Heilsversprechen

Merkmale innerhalb der Gewalten


- Beseitigung der Gewaltenteilung z. B. nach Übernahme mindestens zweier der drei Gewalten

Systematische Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte


- Einschränkungen der Meinungsfreiheit (z.B. Bewertung von Kritik an politischer Institution als Hochverrat oder Beleidigung des Königshauses), Einschüchterung oder Verhaftung von politischen Gegnern oder "Unzuverlässigen",
- Einschränkungen der Presse (z.B. keine allgemeine Information, nur besondere/eingebundene Journalisten),
- Einschränkungen der Pressefreiheit (z.B. Verbot eines journalistischen Beitrags oder einer Zeitung)

Juristische Merkmale


- Folter (darunter auch so genannte Weiße Folter)
- Polizeistaat oder Militärstaat, keine Rechtsstaatlichkeit, keine unabhängigen Gerichte
- juristische und/oder soziale Außerkraftsetzung der Unschuldsvermutung
- Außerkraftsetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes: Strafgesetze, bei denen die angedrohte Strafe viel stärker ist, als es für die Schwere der Tat verhältnismäßig wäre (oft verbunden mit selektiven Amnestien oder Massenverhaftung)
- Verbot von starker Verschlüsselung,

Soziales Klima


- Unterdrückung und Unterordnung des Volkes ("Klima der Angst und Repression")
- Unfreiheit
- Abwertung des Individualismus, Glorifizierung des Kollektivs und dessen vermeintlicher Einheit und Stärke bei gleichzeitiger Verfolgung Destruktiver und/oder Passiver
- Förderung des Denunziantentums und des Opportunismus
- keine Wahrung der Interessenvielfalt
- Personenkult, zum Beispiel das "Führerbild" in jedem Privathaus und in Schulen
- damit ist meist eine Omnipräsenz des Herrschers oder des Regierungsapparates verbunden
- Populismus

Unterdrückung und Unterordnung des Volkes und des einzelnen Menschen

Die meisten Diktaturen fordern die Unterordnung des Einzelnen unter die Gemeinschaft bzw. den Staat. Dies wird mit einem angeblich "höheren Ziel" begründet. Unter der Diktatur des Nationalsozialismus mussten sich die Einzelnen der "Volksgemeinschaft" und der "arisch-germanischen Rasse" unterordnen, die größte Opfer verlangte. Daher das Sprichwort: "Du bist nichts, dein Volk ist alles!". Einen eigenen Wert (Menschenwürde) wurde dem Einzelnen abgesprochen. Der italienische Faschismus verlangte die Unterordnung des Einzelnen unter die "Nation", die angeblich "größer" war als der Einzelne. Unter der kommunistischen Herrschaft war die Klassenlose Gesellschaft (erreicht durch eine "Diktatur des Proletariats") das höchste Ziel . Wer eine andere Meinung hatte, stellte sich dem "Fortschritt" entgegen und galt als "Konterrevolutionär". Der Freiheitsbegriff des Individualismus und der Menschenwürde des Einzelnen wurde durch einen "totalitären Freiheitsbegriff" ersetzt, zum Beispiel die Freiheit des Volkes, die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse. Die Unterdrückung des Individuums wurde durch die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse legitimiert.

Verletzung der Menschen- und der Bürgerrechte, Folter

Menschenrechte stehen jedem einzelnen Menschen zu und können nicht entzogen, sondern nur verletzt werden. Dies geschieht vielfach in Diktaturen, weil die Machthaber bzw. die Partei oder die "herrschenden Klasse" ihre Macht behalten will. Oft sollen Menschenrechtsverletzungen einem angeblich "höherem Ziel" oder dem "Fortschritt" dienen. In fast allen Diktaturen werden Zeitungen verboten oder kontrolliert, Journalisten verhaftet, Missliebige oder angebliche politische Gegner inhaftiert. Manche Menschen "verschwinden" einfach und ihre Angehörigen wissen nicht, ob sie noch leben oder wo sie sich aufhalten. Oftmals werden Menschen auch ohne Gerichtsverhandlungen eingesperrt oder sie bekommen keinen rechtlichen Beistand. In den Gefängnissen und in Polizeigewahrsam wird häufig gefoltert, zum Beispiel durch Schläge, Tritte und Schlafentzug, aber auch durch grelles Licht oder Dunkelheit. Durch die Manipulation der Zeitungen, des Rundfunks und des Fernsehens wird das Volk in vielfacher Hinsicht beeinflusst und im Sinne der Regierung gelenkt. Manche Staaten schotten sich auch nach außen hin ab (zum Beispiel das frühere kommunistische Albanien oder heutzutage noch Nordkorea). Auch dadurch werden die Menschen und die ausländischen Reporter in Unwissenheit über die tatsächlichen Zustände gehalten. In den meisten Diktaturen gibt bzw. gab es eine Geheimpolizei, die politische Gegner einschüchtert und verfolgt. Im Dritten Reich verfolgte die Geheime Staatspolizei (Gestapo) Juden, Sozialdemokraten, Kommunisten, Geistliche, Sinti und Roma. In der DDR überwachte die Staatssicherheit (Stasi) die Bürger. Die Sowjetunion bediente sich des NKWDs, der später in NKGB umbenannt wurde und mit dem MGB (=Ministerium für Staatssicherheit), ab 1953 MWD (=Ministerium für innere Angelegenheiten) zusammenarbeitete. Nicolae Ceauşescu verfolgte seine Gegner bzw. die vermeintlichen Dissidenten durch die Securitate. Die Geheimpolizei wirbt häufig Spitzel in der Bevölkerung an, teilweise gibt es ein regelrechte Spitzelunwesen (zum Beispiel in der früheren Sowjetunion unter Stalin). Denunzianten kommen ihnen zur Hilfe und melden jeden verdächtigen Vorfall, so dass in der Bevölkerung ein Klima der Angst entsteht. Diese Einschüchterung trägt dazu bei, dass kaum jemand mehr wagt, offen seine Meinung auszusprechen. Die Folter geschieht häufig im Verborgenen, nämlich im Polizeigewahrsam, im Gefängnis, in Amtszimmern oder weit abgelegen in Straflagern.

Wahlen

In demokratischen Staaten sind die Wahlen allgemein, frei, gleich und geheim. Das heißt, alle Erwachsenen haben das Wahlrecht, alle Stimmen sind gleichwertig und die Stimmabgabe wird nicht eingeschränkt oder überprüft. Insofern wählt das Volk tatsächlich seine Vertreter ins Parlament und bestimmt im Idealfall, wer es regiert. In einer Diktatur dagegen werden die Wahlen manipuliert, zum Beispiel werden die Wähler bei der Stimmabgabe beobachtet oder auch "ungültige" Stimmen als Ja-Stimmen gezählt. Leute, die mit "Nein" stimmen oder deren Stimme ungültig ist, werden eingeschüchtert, verhaftet oder sie "verschwinden" einfach.

Diktatur nach sozialistischer Theorie

In der sozialistischen Theorie versteht man unter Diktatur die Herrschaft einer sozialen Klasse. So bezeichnete die DDR ihre eigene Herrschaftsform selbst als Diktatur des Proletariats, die der kapitalistischer Länder wie der USA oder Bundesrepublik als Diktatur der Bourgeoisie sowie den Faschismus und Nationalsozialismus als Offene terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, chauvinistischen und imperialistischen Elemente des Finanzkapitals. Dieser Unterschied in der Definition ist zu beachten, wenn man die entsprechenden theoretischen Texte verstehen will. In der Praxis wies die DDR die Merkmale einer Diktatur im klassischen Sinne auf.

Diktaturen der jüngsten Geschichte und Gegenwart


- Ägypten
- Angola
- Äquatorialguinea
- Bahrain
- China
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Gabun
- Iran
- Katar
- Kuba
- Kuwait
- Libyen
- Mauretanien
- Myanmar
- Nordkorea
- Oman
- Pakistan
- Ruanda
- Saudi-Arabien
- Simbabwe
- Syrien
- Togo
- Tschad
- Tunesien
- Turkmenistan
- Vatikanstaat
- Vereinigte Arabische Emirate
- Weißrussland
- Zentralafrikanische Republik

Historische Beispiele


- Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland, Adolf Hitler ist die zentrale Gestalt der NSDAP-Diktatur von 1933 bis 1945 (andererseits war Hitlers Machtergreifung das Ergebnis einer legalen Ernennung durch den Reichspräsidenten)
- Austrofaschistische Diktatur in Österreich durch Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg von 1933 bis 1938 (siehe auch Klerikalfaschismus)
- Franco-Diktatur in Spanien (siehe auch Klerikalfaschismus)
- Mussolini-Diktatur in Italien (siehe auch Faschismus)
- Stalinistische bzw. maoistische Diktatur in der UdSSR und China
- Diktatur der Roten Khmer in Kambodscha, Pol Pot ist dabei die zentrale Figur (1975-1979)
- Augusto Pinochet in Chile
- Manuel Noriega in Panama
- Somoza-Clan in Nicaragua
- Militärjunta in Griechenland (1967-1974)
- Militärdiktatur in der Türkei (1960-1961, 1980-1983)
- Einparteiendiktatur in Portugal (1932-1974) und in der DDR (1949-1990)
- Diktatur Saddam Husseins im Irak (1979-2003)
- Diktatur Mobutus in Zaire (heute: Demokratische Republik Kongo) (1965-1997)
- Zentralafrikanisches Kaiserreich (heute: Zentralafrikanische Republik) unter Kaiser Bokassa (1966-1979)
- Rumänien unter König Carol II. (1930 bis 1940) und unter stalinistischer Diktatur (Nicolae Ceauşescu, 1974 bis 1989)
- Jugoslawien unter König Alexander I. (1918 bis 1941) und unter titoistischer Diktatur (1945 bis 1991)
- Syrien unter der Erbdiktatur der Dynastie al-Assad (1970-2005)

Zitate


- „Sie können umbringen, wen Sie wollen - Ihr Nachfolger wird nicht dabei sein.“ Ernst Jünger
- „Wer eine Diktatur errichtet, stirbt eines natürlichen Todes, wenn er umgelegt wird.“ Rolf Hochhuth

Siehe auch


- Ideologie
- Diktator
- Despotismus Kategorie:Politischer Begriff Kategorie:Staatsform ! ja:独裁政治 simple:Dictatorship

Aufgeklärter Absolutismus

Der aufgeklärte Absolutismus ist eine im 18. Jahrhundert in Preußen und Österreich entstandene Weiterentwicklung des Absolutismus. Der Fürst wurde nicht mehr als von Gott gegebener Herrscher angesehen, sondern als „erster Diener ihres Staates“ wie sich Friedrich II. von Preußen nannte. Als wichtigste Vertreter des aufgeklärten Absolutismus gelten Friedrich II. von Preußen, Maria Theresia und deren Sohn Joseph II. Sie hielten sich aus den Urteilen des Gerichts heraus (legten die Judikative aus der Hand), überwachten aber noch das Geschehen. Das Reformmotiv der Landesherren war die Einschränkung der traditionellen Macht von Kirche und Ständen. Die grundlegenden Veränderungen im Vergleich zur konstitutionellen Monarchie waren: - Ende der Hexenprozesse - Abschaffung der Folter und entwürdigender Strafen - freie Meinungsäußerung - Toleranz für andere Einwanderer und andere Religionen - Gesetze für alle gleich und verbindlich - Einführung des Beamtentums Weiterhin ließ der aufgeklärte Absolutismus jedoch keine politische Mitbestimmung der Untertanen zu. Kategorie:Aufklärung Kategorie:Absolutismus

Staatsräson

Der Begriff der Staatsräson zielt von seiner Idee her auf ein Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates um jeden Preis und mit allen Mitteln ab. Nach Wolfgang Kersting stellt er eine "Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen" dar. Die Berufung auf diese Perspektive rekurriert zumeist auf die klassische Trias von voluntas, necessitas und utilitas als Legitimationsgrößen zugunsten staatlicher Handlungen. Die Staatsräson ist in diesem Sinne als ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Staatsführung, unabhängig von der Regierungsform zu verstehen, dem einzigen Leitsatz der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Staatsgebildes verpflichtet. Das Lexikon der Politik definiert den Begriff "Staatsräson" als ein "in der italienischen Renaissance (vor allem Machiavelli) erstmals auf den Begriff gebrachtes, grundsätzliches Orientierungs- und Handlungsprinzip, welches die Erhaltung des Staates bzw. der staatlichen Autorität und / oder sogar deren Steigerung zur entscheidenden politischen Maxime erklärt..." Demgegenüber bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson: Als erstes wird Staatsräson als "Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen" interpretiert, eine zweite Definition sieht Staatsräson als "Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen Vernunft und Notwendigkeit". Eine dritte und letzte Unterscheidung erkennt in ihr einen "Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral und Rechtsvorschriften". Die Idee der Staatsräson ist direkt entgegengesetzt zur Philosophie des deutschen Grundgesetzes, welches Menschen und nur ihnen einen primären und unantastbaren Rechtsstatus zugesteht und nur dort Notwendigkeit zur Regulierung sieht, wo es Interessenkonflikte zwischen Menschen gibt. Dem Staat selbst wird kein Rechtsstatus zugestanden, der einem Menschen ebenbürtig oder sogar überlegen sei. Die Idee der Staatsräson aber sieht den Staat als mindestens ebenbürtig zu wenn nicht höherwertig gegenüber einem Menschen an, sodass es nach dieser Philosophie im Falle von Konflikten zu Entscheidungen kommen kann, die den abstrakten Staat bevorteilen, konkrete Menschen aber benachteiligen. Der Terminus der Staatsräson, auch ratio status, ragione di stato, raison d`état oder reason of state genannt, ist zum Synonym für eine politische Klugheitslehre, eine Strategie des "prudenter loco et tempore" geworden.

Literatur


- Herfried Münkler: Im Namen des Staates. Die Begründung der Staatsräson in der Frühen Neuzeit, Frankfurt/Main 1987
- Herfried Münkler: Staatsräson und politische Klugheitslehre. In: Iring Fetscher/Herfried
- Münkler (Hrsg.): Pipers Handbuch der politischen Ideen. Band 3, München und Zürich 1985, ISBN 3492029531
- Wolfgang Kersting: Niccolò Machiavelli. 2. Auflage, München 1998
- Maurizio Viroli: From Politics to Reason of State, Cambridge 1992, ISBN 0521414938

Weblinks


- http://www.diplomarbeiten24.de/rd/vorschau/10897.html Kategorie:Politischer Begriff

Merkantilismus

Merkantilismus bezeichnet eine nachträglich einem Sammelsurium unterschiedlicher wirtschaftspolitischer Ideen und Politiken verliehener Begriff, der sowohl geldpolitische, wie handels- und zahlungsbilanztheoretische, aber auch finanzwirtschaftliche Ansätze verbindet. Er war die vorherrschende wirtschaftliche Lehrmeinung der Frühmoderne (vom 16. Jahrhundert bis zum 18. Jahrhundert). Mit dem Bedürfnis der absolutistisch regierten Fürstenstaaten nach wachsenden, sicheren Einnahmen zur Bezahlung der stehenden Heere, des wachsenden Beamtenapparats und nach repräsentativen Bauten und Mäzenatentum des Fürsten entwickelt sich in den verschiedenen europäischen Staaten auch unter dem Einfluss des Calvinismus eine vom Interventionismus und Dirigismus geprägte wirtschaftspolitische Praxis heraus, der eine geschlossene wirtschaftstheoretische und –politische Konzeption fehlt. Gemeinsam ist dieser wirtschaftspolitischen Praxis das Streben nach Überschüsse im Außenhandel zur wirtschaftlichen Entwicklung des eigenen Staates. Die Kapitalmenge, die durch die staatlichen Goldreserven repräsentiert wird, werde am besten durch eine aktive Handelsbilanz mit hohen Exporten und niedrigen Importen erhöht. Regierungen unterstützen demnach diese Ziele, indem sie Exporte aktiv fördern und Importe durch Anwendung von Zöllen hemmen. In der Binnenwirtschaft führte dies zu den ersten Beispielen signifikanter staatlicher Eingriffe und zu Kontrollen über den Außenhandel und das Wirtschaftssystem, während gleichzeitig wichtige Strukturen des modernen kapitalistischen Systems entstanden. Der Merkantilismus belastete die damaligen zwischenstaatlichen Beziehungen durch zahlreiche europäische Kriege, der Imperialismus entstand. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Merkantilismus durch die klassische Nationalökonomie des britischen Ökonomen Adam Smith verdrängt. Heute wird der Merkantilismus (als Ganzes) von allen seriösen Ökonomen abgelehnt, obwohl einige Elemente weiterhin Beachtung finden.

Theorie

Grundsätze

Fast alle europäischen Ökonomen, die zwischen 1500 und 1750 publizierten, werden heute im allgemeinen als Merkantilisten betrachtet, obwohl diese sich selbst nicht als Anhänger einer gemeinsamen Ideologie betrachteten. Der Begriff „merkantiles System“ wurde vom Marquis de Mirabeau 1763 geprägt und von Adam Smith 1776 allgemein verbreitet. Das Wort stammt vom lateinischen mercari (Handel treiben) mercator bzw. merx (Ware) bzw. französisch mercantille (kaufmännisch) ab. Ursprünglich nur von Kritikern wie Mirabeau und Smith verwendet, wurde der Begriff bald auch von Historikern übernommen. Der Merkantilismus als Ganzes kann nicht als eine einheitliche, geschlossene Wirtschaftstheorie betrachtet werden. Es gab keinen merkantilistischen Autor, der ein umfassendes Modell für ein ideales Wirtschaftssystem vorlegte, wie Smith dies später für die klassische Nationalökonomie tat. Stattdessen betrachtete jeder merkantilistische Autor einen anderen Teilaspekt der Wirtschaft. Einzelne problembezogene Ideen und unterschiedliche Ansätze in den europäischen Staaten stehen häufig unverbunden nebeneinander. Die Phase des Merkantilismus war mit der Entwicklung binnenwirtschaftlich homogenerer Volkswirtschaften verbunden. Einige Fachleute lehnen das Konzept des Merkantilismus deshalb komplett ab, weil es eine falsche Gemeinsamkeit von getrennten Ereignissen vorgaukle. Der Merkantilismus betrachtete Außenhandel als Nullsummenspiel, bei dem der eine gewinnt, was der andere verliert. Deshalb sei es per definitionem unmöglich, den gesamtwirtschaftlichen Nutzen zu maximieren. Merkantilistische Schriften wurden generell auch eher dazu erstellt, politische Vorgehensweisen zu rechtfertigen, als zu untersuchen, welche Politik am nützlichsten sei. gesamtwirtschaftlichen Nutzen, die ein Staat besitzt, als Maßstab für den Reichtum der Nation. Spätere Merkantilisten entwickelten eine etwas fortgeschrittenere Sicht.]]

Bullionismus

Seit etwa 1500 entwickelten Jean Bodin und andere einen frühen Merkantilismus, der die Bedeutung der staatlichen Gold- und Silberreserven betonte und deshalb als Bullionismus bezeichnet wurde. In dieser Periode gab es einen gewaltigen Zufluss von Gold und Silber aus den spanischen Kolonien in der Neuen Welt, und die Hauptsorge der anderen Staaten bestand darin, gegenüber Spanien wettbewerbsfähig zu bleiben. Die frühen Monetaristen, wie Thomas Gresham und John Hales und die Bullionisten um Thomas Milles betrachteten die staatlichen Edelmetallreserven als Maßstab für die wirtschaftliche (und militärische) Stärke eines Staates, denn eine Messgröße für das Volkseinkommen gab es damals noch nicht. An den Fürstenhöfen begann sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass Voraussetzung für einen militärisch starken Fürstenstaat seine finanzwirtschaftliche Kraft sei, deren Voraussetzung wirtschaftliche Aktivität war. Gold und Silber dienten als Zahlungsmittel für (Söldner-)Armeen, Waffen sowie für den Bau von Flotten. Internationale Allianzen erforderten oft große Zahlungen zwischen den Staaten. Nur wenige europäische Staaten kontrollierten Gold- und Silberminen. Die übrigen Staaten deckten ihren Bedarf an Zahlungsbilanzmitteln über eine aktive Außenhandelsbilanz. Wenn ein Staat mehr Güter exportiert als importiert, dann gleicht sich diese Ungleichheit durch einen Zufluss an Geld oder Edelmetallen aus. Daher glaubten die Merkantilisten, dass eine Volkswirtschaft mehr Güter exportieren als importieren sollte. Die Ausfuhr von Edelmetallen wurde folgerichtig streng verboten. Hohe Zinssätze sollten Investoren ermutigen, ihr Geld im Inland anzulegen.

Merkantilismus im 17. Jahrhundert

Zinssätze Im 17. Jahrhundert entwickelte sich eine weitaus komplexere Version des Merkantilismus, die den einfachen Bullionismus ablehnte. Autoren, wie Thomas Mun betrachteten den allgemeinen Wohlstand eines Landes als vorrangiges Ziel und seine Edelmetallreserven als wichtigstes Zeichen des Reichtums, aber nicht als einziges, da Fertigwaren und Rohstoffe ebenfalls unverzichtbar seien. Sie unterstützten die bisherige Auffassung einer aktiven Außenhandelsbilanz, allerdings in einer weniger rigiden Form. Mun, der für die Englische Ostindien-Kompanie arbeitete, argumentierte, dass Exporte von Metallreserven nach Asien gut für Großbritannien seien, da die dafür importierten Güter mit großem Profit ins übrige Europa weiterverkauft werden könnten. Diese neue Sichtweise erkannte, dass die Umwandlung von Rohstoffen zu Fertigprodukten ein wichtiger Gelderzeuger war und lehnte deshalb den Export von Rohstoffen ab. Während die Bullionisten den Massenexport von Wolle aus Großbritannien bis dahin befürwortet hatten, forderten die späteren Merkantilisten totale Ausfuhrverbote für Rohstoffe und den Aufbau einer verarbeitenden Industrie im Inland. Eine weitere wichtige Änderung war die Sicht auf die Zinssätze. Um die heimische Industrie zu fördern, war eine hohe Kapitalversorgung vonnöten; im 17. Jahrhundert konnte deswegen ein dramatischer Sturz der Zinssätze beobachtet werden. Spätere Merkantilisten widmeten dem Dienstleistungssektor eine größere Aufmerksamkeit. Hieraus resultierte beispielsweise die Navigationsakte, welche 1651 niederländische Schiffe vom britischen Schiffsverkehr ausschloss. Die merkantilistischen Maßnahmen zur Förderung der Binnenwirtschaft waren weniger eindeutig als ihre Außenhandelspolitik. Während Adam Smith die Merkantilisten so darstellte, als würden sie strikte Kontrollen über das Wirtschaftssystem befürworten, widersprachen viele Merkantilisten. Die Frühmoderne war die Zeit der Patente und gesetzlich auferlegter Monopole. Aus der Tradition fürstlicher Regalien, wie z.B. dem Münzregal oder dem Salzregal, also Einnahmequellen der fürstlichen Schatzkammer entwickelte sich die Vorstellung, durch die Verleihung von Monopolen einem dem Fürsten ergebenen Unternehmer einen sicheren Markt zu schaffen und den daraus resultierenden Reichtum gut kontrollieren und gezielt abschöpfen zu können. Einige Merkantilisten befürworteten die Monopole, andere erkannten die Korruptionsanfälligkeit und Ineffizienz solcher Systeme. Viele Merkantilisten erkannten auch, dass die unausweichliche Folge von Quoten und Preisregulierungen Schwarzmärkte seien. Ein Punkt, in dem sich die Merkantilisten einig waren, war die Unterdrückung der Arbeiterklasse. Arbeiter und Bauern hatten am Existenzminimum zu leben, damit die Güter kostengünstig hergestellt werden konnten. Ziel war es, die Produktion zu maximieren; der Verbrauch und Genuss der Arbeiter wurde nicht berücksichtigt. Nur wenn sie durch harte Arbeit ihr Existenzminimum sichern konnten, war sichergestellt, dass eine maximale Produktion erreicht werden konnte. Höhere Löhne, Freizeit oder Bildung für die Unterschichten würde unausweichlich zu Lastern und Faulheit führen und wirtschaftlichen Schaden anrichten.

Ursachen

Die Gelehrten sind sich nicht einig, warum der Merkantilismus die führende wirtschaftliche Ideologie für zweieinhalb Jahrhunderte war. Eine Gruppe, repräsentiert durch Jacob Viner, argumentiert, dass der Merkantilismus einfach ein eingängiges System gewesen sei und Menschen der damaligen Zeit nicht die analytischen Möglichkeiten gehabt hätten, um festzustellen, dass dieses System in Wahrheit sehr trügerisch war. Eine zweite Gruppe, vertreten durch Leute wie Robert B. Ekelund, behauptet, der Merkantilismus sei überhaupt kein Fehler gewesen, sondern das bestmögliche System für seine Entwickler. Diese Schule argumentiert, der Merkantilismus sei von gewinnorientierten Kaufleuten und Regierungen geschaffen worden. Die Kaufleute profitierten kräftig von den erzwungenen Monopolen, Ausschluss von ausländischen Wettbewerbern und Armut in der Arbeiterklasse. Die Regierungen profitierten von den hohen Zöllen und den Zahlungen der Kaufleute. Während spätere wirtschaftliche Ideen von Akademikern und Philosophen entwickelt wurden, waren fast alle merkantilistischen Autoren Kaufleute oder Regierungsbeamte. Der Merkantilismus entwickelte sich zu einer Zeit, in der sich die europäische Wirtschaft in einer Übergangsphase befand. Mit dem Vordringen des Geldes und seinem Austausch von Gütern, Dienstleistungen und Zahlungsbilanzmitteln über Grenzen hinweg veränderten sich die Bedürfnisse sowohl der Fürstenhaushalte, als auch der Kaufleute. Technische Verbesserungen in der Schifffahrt und das Wachstum der großen Städte führten zu einem schnellen Wachstum des internationalen Handels. Durch die Einführung der doppelten Buchführung und der modernen Bilanzierung konnten Zu- und Abflüsse von Geld leicht nachvollzogen werden. Die isolierten, auf Naturalwirtschaft beruhenden feudalen Grundherrschaften wurden durch zentralisierte, auf Geldwirtschaft beruhende Nationalstaaten ersetzt. Dies veränderte auch die Betrachtung der Einnahmen des Fürstenhaushalts: Hatte sich im Frühmittelalter der Fürst von einer Königspfalz zur anderen begeben, um die Realabgaben seiner lokalen Untertan zu verzehren bzw. für Bauprojekte ihre reale Arbeitsleistung in Anspruch genommen und sich ansonsten mit den Einnahmen aus den Regalien begnügen müssen, konnte der Fürstenstaat im Zeitalter des Absolutismus in einer Geldwirtschaft auf Steuern zurückgreifen. Mit der Einführung indirekter Steuern war die Durchsetzung ihrer Erhebung auch nicht mehr zwangsläufig mit der Ausübung von individueller Gewalt verbunden. Vor dem Merkantilismus strebten die mittelalterlichen Scholastiker ein Wirtschaftssystem an, das zur christlichen Lehre von Gerechtigkeit und Frömmigkeit passte. Sie konzentrierten sich hauptsächlich auf Tauschvorgänge zwischen Individuen, die Mikroökonomie. Der Merkantilismus gehörte zu den Theorien und Ideen, welche das mittelalterliche Weltbild ersetzten. Machiavellis kaltblütiges Politikmodell und das Prinzip der Staatsräson wurden zum Leitbild staatlicher Politik. Die merkantilistische Idee, dass jeglicher Handel ein Nullsummenspiel sei, in welchem jede Seite den anderen in skrupellosem Wettbewerb zu betrügen versuchte, wurde in die Arbeit von Thomas Hobbes integriert. Diese dunkle Seite der menschlichen Natur passte ebenfalls gut in die puritanische Weltsicht und einige der schärfsten merkantilistischen Gesetze, wie die Navigations-Akte, wurden von der Regierung Oliver Cromwell eingeführt.

Politik

Ursprünge

Merkantilistische Anschauungen waren in der Frühmoderne die vorherrschende wirtschaftliche Ideologie in ganz Europa, und die meisten Staaten haben diese Anschauungen bis zu einem gewissen Grad übernommen. Die Zentren des Merkantilismus waren England und Frankreich. In diesen Staaten wurde auch die merkantilistische Politik auch am häufigsten durchgesetzt.

Frankreich

Frankreich] Nach einer Periode 30jähriger Bürger- und Religionskriege entschloss sich der siegreiche Hugenotte Henri de Navarre zum Katholizismus überzutreten ("Paris ist eine Messe wert") und als König Henri IV. ab 1594 zu regieren. Er übertrug das Amt des Finanzministers seinem alten hugenottischen Freund und Waffenkameraden Sully, der neben völlig zerrütteten Staatsfinanzen ein verwüstetes Land mit brachliegender Landwirtschaft und darniederliegendem Handwerk und durch Räuberbanden und zerstörte Verkehrswege weitgehend verschwundenem Handel bei Amtsantritt vorfand. Doch der Merkantilismus hatte in Frankreich bereits im frühen 16. Jahrhundert, bald nachdem die Monarchie die wichtigste Macht in der französischen Politik wurde und den Adel aus seiner regionalen Einflussmöglichkeit verdrängte, eingesetzt. Die wenigen wirtschaftstheoretischen Erörterungen jener Epoche in Frankreich verdanken wir dem Controlleur Générale du Commerce und President du Conseil du Commerce Barthélemy Laffémas, Antoine de Montcrétien und François Véron de Forbonnais. Der bedeutendste, frühe französische Vertreter des Merkantilismus war Sully. 1539 wurde eine Verordnung erlassen, der zufolge Wollgüter aus Spanien und Teilen Flanderns nicht mehr eingeführt werden durften. Ein Jahr später wurden zahlreiche Restriktionen gegen den Export von Gold in Kraft gesetzt. Über das restliche 16. Jahrhundert wurden weitere protektionistische Maßnahmen eingeführt. Der Höhepunkt des französischen Merkantilismus ist eng verknüpft mit Jean-Baptiste Colbert, der dort im 17. Jahrhundert 22 Jahre lang Finanzminister war. Dies geht soweit, dass der französische Merkantilismus manchmal Colbertismus in Italien Il Colbertismo genannt wird. Unter Colbert kontrollierte die französische Regierung die Wirtschaft in sehr hohem Maße, um die Einnahmen zu erhöhen. Protektionistische Verordnungen wurden in Kraft gesetzt, um Importe zu begrenzen und Exporte zu fördern. Manufakturen wurden in Gilden und Monopole aufgeteilt. Durch den Staat wurde durch mehr als tausend Anweisungen geregelt, wie verschiedene Güter produziert werden sollten. Um die Produktion zu fördern, wurden Spezialisten für Seiden- und Brokatstoffe als ausländische Arbeitskräfte aus Flandern abgeworben. Aus Italien wurden Spezialisten für Glas, aus Deutschland Metallspezialisten ins Land geholt. Auswanderung für Spezialisten wurde verboten, später sogar unter Todesstrafe. Da die Privatinitiative trotz vieler Anreize nicht allzu groß war, wurden staatliche Manufakturbetriebe, wie die Tapeten- und Möbelfabrik Hôtel Royale eingerichtet. Colbert ergriff auch Maßnahmen, um interne Handelsbarrieren zu vermindern, reduzierte interne Zölle und schuf ein umfassendes Netzwerk an Straßen und Kanälen (Canal du Midi). Um die internen Zölle (= traites) zu reduzieren, wurden 1664 die zwölf inneren Provinzen zu einer Zolleinheit, den cinq grosses fermes zusammengeschlossen. Die Sorge für den Ausbau und die Instandhaltung dieser Verkehrswege entzog Colbert den Fürsten und entwickelte eine spezielle Verwaltung, aus der sich die „ponts et chaussées“ entwickelte. Dennoch gelang es ihm nicht, die Straßen- und Brückenzölle zu beseitigen. Die vorher bestehenden landschaftlichen Bezüge verschwanden zugunsten der vom Staat gesetzten einheitlichen Gewichte, Maße, der Währung und der Zölle. Straffe Zentralisierung der wirtschaftlichen und politischen Entscheidungskompetenz begleitete diese Phase in Frankreich. Zur Sanierung der Staatsfinanzen unter Louis XIV. verlagerte er die direkte Besteuerung auf die indirekte (Akzise). Dies ging mit Markt- und Straßenzwang, Verbot von Fürkauf, unkontrolliertem Land- und Tauschhandel einher. Damit sollten die immensen Handelsgewinne stärker der Besteuerung unterworfen und die Lasten auf der Landwirtschaft reduziert werden. Durch die Senkung der direkten Steuern wurde die Landwirtschaft, in der dreiviertel der Bevölkerung ihren Lebensunterhalt erzielte, und der dritte Stand gefördert, während mit den indirekten Steuern (gabelle und dîme royale) Adel und Klerus trotz Erhalt des Steuerprivilegs an der Finanzierung des Staates beteiligt wurden. Mit der Reglementierung wurde die Markttransparenz zwar gesteigert, aber ein Teil der Wirtschaftsaktivitäten, die mit Konkurrenz und Spekulation verbunden waren, unterblieben. Colberts Maßnahmen waren sehr erfolgreich: Frankreichs Produktion und Wirtschaftsmacht wuchsen in dieser Zeit so beträchtlich, dass es zur führenden europäischen Macht aufstieg. Weniger Erfolg hatte Colbert dabei, aus Frankreich eine führende Handelsmacht zu machen, worin Großbritannien und die Niederlande vorherrschend waren.

Britannien

In Großbritannien erreichte der Merkantilismus seinen Höhepunkt während des königsfeindlichen Langen Parlaments, obwohl die merkantilistische Politik auch während großer Teile der Tudor- und Stuart-Perioden Anwendung fand. Auch Robert Walpole (1721–1742) gilt als später Anhänger merkantilistischer Politik. In Großbritannien war die staatliche Kontrolle über die Binnenwirtschaft wesentlich geringer als auf dem Kontinent und wurde durch das Common Law und die wachsende Macht des Parlaments begrenzt. Staatlich kontrollierte Monopole waren besonders vor dem englischen Bürgerkrieg üblich, aber umstritten. Die merkantilistischen Gelehrten in Großbritannien vertraten keine einheitliche Meinung über die Notwendigkeit einer kontrollierten Binnenwirtschaft, so dass sich der britische Merkantilismus auf die Kontrolle des Außenhandels konzentrierte. Eine Vielzahl von Regulierungen wurde eingesetzt, um Exporte zu fördern und Importe zu unterbinden. Auf Importe wurden Zölle gesetzt, auf Exporte gab es Fördergelder. Der Export von Rohstoffen wurde vollständig verboten. Der Stalhof der norddeutschen Hansekaufleute in der Thames Street in London wurde bereits 1598 geschlossen. Die Navigations-Akte schloss ausländische Händler aus Britanniens heimischen Handel aus. Das Land strebte in aggressiver Weise nach Kolonien, denen die Produktion von Rohstoffen und der ausschließliche Handel mit Großbritannien vorgeschrieben wurde. Dies führte zu Spannungen mit den Einwohnern der Kolonien, und die merkantilistische Politik gilt als eine der Hauptursachen für die Amerikanische Unabhängigkeitsbewegung. Durch die merkantilistische Politik wuchs Großbritannien jedoch zu einer der weltgrößten Handelsnationen und zu einer internationalen Supermacht heran. Der Merkantilismus prägte das Landschaftsbild in einigen Regionen Großbritanniens sowohl durch den Bau von Schifffahrtskanälen (z.B. Bridgewater Canal, Thames & Severn Canal) als auch durch Trockenlegung von Sümpfen und ähnliche Projekte, weil die Maximierung der landwirtschaftlichen Produktion durch Umwandlung von „nutzlosem Land“ in Agrarfläche nach merkantilistischer Auffassung auch die wirtschaftliche Stärke einer Nation erhöhte, da mit einer Erhöhung der Agrarproduktion fallende Preise für Lebensmittel und demzufolge fallende Preise für Manufakturarbeit erwartet wurde.

Spanien

Ähnlich wie in England und Flandern beruhte in Spanien ein beträchtlicher Teil der Produktion im 15. und 16. Jahrhundert auf der Erzeugung von Wolle und Tuchen. Da Kastilien trotz des reichlichen Rohstoffs Wolle - anders als Flandern - nicht genügend Kapazitäten in der "Schlüsselindustrie" Tuchmanufaktur besaß, um die Inlandsnachfrage zu decken, beantragen die Cortes in Madrigal bereits 1439, das Verbot von Wollexport und Tuchimport. Die Cortes bestimmen 1438 und 1462 in Gesetzen, dass ein Drittel der Wolle den kastilischen Werkstätten vorbehalten werden müsse. Die Monarchie vermochte nicht, einen einheitlicheren spanischen Binnenmarkt herzustellen. Die Steuer- und Zollgrenzen zwischen den verschiedenen spanischen Königreichen bleiben weitgehend unangetastet. Zwischen Galicien und Asturien wurde eine königliche 20%ige Stuer als "diezmos de la mar" (= Meereszehnter) erhoben. Sogar an den Grenzen zwischen den Königreichen Kastilien und Granada, Aragón, Navarra und Valencia wurde der "diezmo del rey" (= Königlicher Zehnter) erhoben. In Kastilien bestand eine Goldwährung (1 dobla/castellano = 365 Maravedís; ab 1497 1 ducado = 375 Maravedís), die von den Silbermünzen (1 real = 34 Maravedís; und der blanca = 0,5 Maravedís) ergänzt wurde. In Aragón beruhte die Währung auf Silbermünzen (1 libra = 20 sueldos = 240 dinaros). Die Maße unterschieden sich nicht allein zwischen Aragón und Kastilien; auch das politisch zu Kastilien gehörende Andalusien benutzte eigene Maße. Der Handel mit Fleisch, Wein, Fisch, Salz, gelegentlich Gemüse und Brennholz wurde durch lokale Beschränkungen geregelt. Die Ausfuhr von Gold und Silber, Getreide, Vieh, Waffen, Eisen und Holz waren verboten und der Binnenhandel wurde gefördert. Die Produktion des Agrarsektors und des Handwerks (Ausnahme: Tuche) blieb weitgehend der lokalen und regionalen Obrigkeit überlassen. 1495 erhielten zunächst Kastilier die Erlaubnis, Agrarprodukte - in erster Linie Weizen, Öl und Wein - und handwerkliche Erzeugnisse der Alten Welt nach Westindien auszuführen und Begehrenswertes von dort auf die Iberische Halbinsel zu importieren. 1511 erweitert Fernando II. de Aragón dieses Handelsprivileg auch auf die Aragoneser. Kaiser Karl V. dehnte die Handelsfreiheit mit den amerikanischen Kolonien 1529 auf alle Untertanen seines Kaiserreichs aus. 1549 wurde sie jedoch wieder auf die Bürger Spaniens eingeschränkt. Selbst an die flandrischen Weber, die viel für die spanische Wolle gegeben hätten, durften bald keine Wolle mehr ausgeführt werden, denn sie galten als feindliche spanische Provinzen. 1552 erließ Karl V. ein Ausfuhrverbot für spanische Stoffe nach Amerika; 1569 wurde die Textilindustrie in den spanischen Kolonien verboten. Nur noch grobes, billiges Tuch darf mit importierter Wolle gefertigt werden, um die indianische Bevölkerung zu bekleiden. Kaum gelangt der Obrigkeit zu Gehör, daß die Tuchfabrikation im mexikanischen Pueblo de los Angeles schon zur Exportkonkurrenz der Textilmanufakturen im Mutterland herangewachsen war, die sogar Perú belieferte, gab König Felipe II. seinem Vizekönig Order, diesen Gewerbezweig auf regionale Maße zurückzustutzen. Als es infolge der allgemeinen Verarmung durch die Inflation auch für Spanier unerschwinglich wurde, heimisches Wolltuch zu erwerben, verbot die Krone kurzerhand den heimischen Manufakturen, Qualitätsware zu erzeugen, "damit das Volk nicht zum Luxus gereizt würde". Ausländische Billigware wurde beinah zollfrei um den Preis der Vernichtung des Hauptgewerbes ins Land gelassen, um die Preise des spanischen Tuchs zu drücken, das zeitweilig den "Weltmarkt" beherrscht hatte. Auf Initiative Karls V. wurde die aus den Niederlanden bekannte Technologie der Windmühlen in der Mancha übernommen. Das Gewerbe der Kolonien beschränkte sich deshalb anfangs auf einheimische Produkte (Wolle, Baumwolle, Felle), die für den unmittelbaren Bedarf verarbeitet werden (Textilien, Leder). Die Philippinen lieferten, durch jährlich einmal ins mexikanische Acapulco verkehrende Konvois chinesische Seide, Gewürze und Porzellan. Deshalb bezogen die Siedler in den amerikanischen Kolonien in dieser Phase fast ihren gesamten Bedarf samt Wein und Weizen aus dem Mutterland. Die Krone übernahm durch Monopole (Tabak, Salz, Spielkarten, Quecksilber, Sklavenhandel) weitgehend Wirtschaft und Handel zwischen Kolonien und Mutterland und kontrollierte alles durch die Casa de Contratación. Die Krone schrieb die Handelswege ("la flota", das 1561 eingeführte System von Schiffen, die als Geleitzug im Konvoi regelmäßig zwei Mal jährlich festliegende, befestigte Häfen anliefen) verbindlich vor, verbot den Außenhandel zwischen ihren Kolonien und anderen europäischen Mächten, verbot den Anbau von Wein und Olivenöl und erhob von den ex- und importierten Waren eine Abgabe ("la almojarifazgo") von 20%. Daneben wurde, wie im Mutterland, eine Art Umsatzsteuer, die "alcabala" von jedem Verkauf und der "quinto real", das königliche Fünftel erhoben. Für die Unterhaltung der flota mußte eine Sondersteuer entrichtet werden, die "avería". Dies verteuerte Manufakturprodukte in den Kolonien, verhinderte Wettbewerb für die Manufakturen des Mutterlandes und zog Bestechung, Betrug, Schmuggel und alle Formen der Schattenwirtschaft geradezu magisch an. Die Bürokratie konnte gar nicht genug aufgebläht werden, um all die Schlupflöcher zu stopfen: Die 1782 nach französischem Vorbild eingeführte Intendanturbürokratie verschlang 80% der Steuereinnahmen! Während des wirtschaftlichen Zusammenbruchs im 17. Jahrhundert hatte Spanien eine wenig kohärente Wirtschaftspolitik, aber unter Felipe V. wurden die französische Politik mit einigem Erfolg eingeführt. So wurde z.B. eine königliche Manufaktur für Gobelins eingerichtet, für die Fachkräfte aus den Niederlanden abgeworben wurden.

Übriges Europa

Die anderen Nationen Europas übernahmen den Merkantilismus ebenfalls in unterschiedlichem Umfang. Die Niederlande, die durch ihre Handelsvormachtstellung zum Finanzzentrum Europas geworden waren, hatten wenig Interesse an Handelsbeschränkungen und übernahmen wenige merkantilistische Handlungsweisen. In Zentraleuropa und Skandinavien wurde der Merkantilismus nach dem Dreißigjährigen Krieg populär, mit Christina I. von Schweden und Christian IV. von Dänemark als nennenswerten Befürwortern. Die habsburgischen römisch-deutschen Kaiser waren seit langem an der merkantilistischen Politik interessiert, aber die großflächige und dezentrale Struktur ihres Reiches mit vielen Akteuren machte die Umsetzung schwierig. Nach den Verwü