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Altes Gymnasium OldenburgDas Alte Gymnasium ("AGO") ist die älteste Schule der ehemaligen Residenzstadt des Großherzogtums Oldenburg und heutigen niedersächsischen Universitätsstadt Oldenburg.
Geschichte
Das AGO wurde 1573 von Graf Johann als Lateinschule gegründet und 1792 von Herzog Peter Friedrich Ludwig reformiert. Seit 1815 war es Hort und Zentrum humanistischer Bildung im Oldenburger Land.
1878 wurde das neugotische Gebäude am Theaterwall 11 errichtet und 1927 um den "Turm" erweitert. Die Mauern blieben beim Schulbrand am 3. März 1998 weitgehend verschont; in Mitleidenschaft gezogen wurden aber die Aufbauten aus den 70er Jahren und die historische Aula mit ihrem Wandmalereien und Deckentäfelungen; sie konnten im Jahre 2001 liebevoll wiederhergestellt werden. Auch wurde die alte Dachkonstruktion, die 1971 durch den Aufbau der Dachgeschosse verloren ging, rekonstruiert.
Den heutigen Namen erhielt die Schule 1957. 1968 bekam die Schule aus Platzmangel neue Unterrichtsräume in einer alten Villa in der Roonstraße.
Die berühmtesten Schüler der Schule sind der Philosoph Karl Jaspers, der Theologe Rudolf Karl Bultmann, der Chemiker Lothar Meyer und der Schriftsteller Klaus Modick.
Am AGO existiert die drittälteste noch existierende Schülerverbindung in Deutschland, die Camera obscura Oldenburgensis, die 1848 gegründet wurde.
Heute
Das Alte Gymnasium ist eines der fünf allgemeinbildenden städtischen Gymnasien. Es weiß sich nach wie vor der humanistischen Tradition verpflichtet und bietet weiterhin Latein als Pflichtfremdsprache und Griechisch als Wahlsprache an.
Schüleraustauschprogramme bestehen mit Schulen in Alaska, Frankreich und Ungarn, Kontakte zu weiteren Partnerschulen in Chile, Finnland und Indien.
Durch den Wegfall der Orientierungsstufe seit dem Schuljahr 2004/2005 ist die gymnasiale Oberstufe aus Platzgründen auf unbestimmte Zeit in Räume des Schulzentrums Osternburg ausgelagert worden.
Literatur
- Jürgen Weichardt (Hg.): Von der Lateinschule zum Alten Gymnasium Oldenburg 1573-1973. Holzberg Verlag, Oldenburg 1973 ISBN 3-87358-062-4
- Jürgen Weichardt (Hrsg.): Altes Gymnasium Oldenburg 1973-1993. Beiträge zu seiner Gegenwart und Geschichte. Isensee Verlag, Oldenburg 1993 ISBN 3-89598-145-1
- Ottheinrich Hestermann: Schulzeit im Dritten Reich. Isensee Verlag, Oldenburg 1994 ISBN 3-89598-222-9
- Klaus Modick: Schwarten, Pauker, Blaue Briefe. Oldenburger Schulzeit in den 60er Jahren. Isensee Verlag, Oldenburg 1998 ISBN 3-89598-524-4
Weblinks
- [http://altesgymnasium-ol.nibis.de/ Offizielle Homepage der Schule]
- [http://www.ago-board.de.gg/ Inoffizielles Forum der Schule]
Kategorie:Gymnasium
Kategorie:Oldenburg
Schule
Eine Schule ist eine Institution für Unterricht.
Herkunft des Namens
Eine Schule (von griech. scholé, Ursprungsbedeutung "Müßiggang, Nichtstun", aber auch "Muße", später "Studium, Vorlesung") ist ein Ort des gemeinsamen Lehrens und Lernens.
Auftrag
Der gesellschaftliche Auftrag der Schule ist die Vermittlung von Wissen und Bildung. Gleichzeitig soll sie die Entwicklung der Persönlichkeit der Schüler fördern. Insbesondere beim letzten Punkt wird aber seitens der deutschen Schulen immer wieder gerne die Verantwortung an die Eltern delegiert.
Allerdings ist der Auftrag der Persönlichkeitsbildung keine Entbindung der Eltern von ihren elterlichen Pflichten. Die Kritik von Seiten der Schulen richtet sich primär gegen die völlige Abwälzung jeglicher Erziehungsaufgaben von den Eltern an die Schule. Die Schule hat zweifelsohne gesellschaftliche Reproduktionsaufgaben, die Eltern jedoch ebenso.
Die Schule benutzt den Auftrag zur Vermittlung von Wissen und Bildung (s.o.) zugleich, um die lernenden Individuen in eine Leistungshierarchie einzuordnen, durch die ein abstrakter Vergleich der Wertigkeit der Schüler für die Gesellschaft bzw. die erste Messung für die unmittelbar folgende ökonomische Benutzbarkeit in der Berufskonkurrenz festgeschrieben wird (Selektion). Chancengleichheit und Gerechtigkeit entfalten in der schulischen Alltagssituation dafür ihre legitimatorische Suggestion. Die Persönlichkeit der Schüler wird in den Schulen vorwiegend darin gebildet, sich gegenüber gestellten Anforderungen und ihrer Bewältigung prinzipiell positiv einzustellen.
Schulpflicht
Der Besuch einer Schule ist in Deutschland durch die Schulpflicht vorgeschrieben. Üblicherweise gilt die Schulpflicht vom sechsten bis zum fünfzehnten oder sechzehnten Lebensjahr. Hausunterricht, bei dem Schüler von ihren Eltern oder Privatlehrern unterrichtet werden, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in Deutschland unzulässig.
Die Einschulung erfolgt auch heute noch immer nur einmal im Jahr. Dieses geht zurück auf das 17. Jahrhundert - damals waren andere Einschulungstermine auf Grund der landwirtschaftlichen Besonderheiten (Kinderarbeit) nicht möglich.
Kritik an der Schule
Während des zwanzigsten Jahrhunderts wurden traditionelle Schulen zum Gegenstand verbreiteter Kritik. Der französische Soziologe Pierre Bourdieu zeigte in seinem Buch Die feinen Unterschiede wie Schulen zum Erhalt von Klassenstrukturen beitragen.
Schulen wurden beschuldigt, das Lernen bei Kindern eher zu verhindern als zu fördern, vor allem indem die Unterrichtssituation Angst erzeugt. Leute wie Francisco Ferrer oder Alexander Sutherland Neill gründeten freiere Schulen (Summerhill), während andere wie John Holt im Home Schooling eine Alternative sahen (siehe auch: Deschooling).
Der amerikanische Psychologe Dr. David Keirsey zeigt in seinen kritischen [http://keirsey.com/kidsandschool.html Essays], dass vom Schulsystem nur bestimmte Temperamenttypen gefördert, andere hingegen gehemmt werden. Er spricht sich auch deutlich gegen verhaltensändernden Pharmazeutika aus, die besonders im amerikanschen Raum häufig eingesetzt werden.
Schule aus marxistischer Sicht
Damit Kapitalakkumulation stattfinden kann, müssen die Bedingungen der Produktion reproduziert werden. Dazu gehört auch die Reproduktion der Arbeitskraft. Die zukünftigen Träger müssen entsprechend vorbereitet werden. Es genügt nicht, dass sie entsprechend fachlich qualifiziert werden, die entsprechenden Prüfungen dienen der Qualitätssicherung der Ware Arbeitskraft, sie müssen auch ‚mit spielen’ lernen. Neben der Vermittlung von Kenntnissen dient die die Schule daher auch der „Reproduktion der Unterwerfung unter die herrschende Ideologie“ (Althusser) Mehr noch als durch die direkte Vermittlung der demokratischen Ideologie (Leugnung der Herrschaft der Bourgeoisie) und der Leistungsideologie nach der der schulische Erfolg (und der spätere soziale Status) vor allem von der eigenen Anstrengung abhängen, während er doch nachweislich vor allem vom Elternhaus bestimmt wird, wird die Reproduktion der Unterwerfung durch die Einübung in bestimmte Praktiken erzielt. Die Schüler lernen sich lange Zeit konzentriert mit Dingen zu beschäftigen, die sie nicht interessieren, um gute Noten zu erzielen, und werden so für entfremdete Lohnarbeit zum Zweck des Gelderwerbs präpariert („extrinsische Motivation“). In der modernen Schule lernen sie modern zu gehorchen, d.h. sich flexibel wechselnden Anforderungen anzupassen bzw. diese zu antizipieren und modern zu kommunizieren, d.h. ‚konstruktiv’ zu diskutieren, ohne grundsätzlich alles in Frage zu stellen, gleichzeitig zu kooperieren und sich in mehr oder weniger fairer Konkurrenz zu verhalten.
Die pädagogische Ideologie sorgte dafür, dass die Funktion ihre Tuns den Lehrern und Lehrerinnen nicht bewusst werden musste. Die Formulierung allerlei hehrer Bildungsziele wird dabei durch die formale Trennung von der Produktion begünstigt. Die immer offenere Ausrichtung auch der allgemein bildenden Schulen an den Erfordernissen des Standorts (Pisa-Debatte, Verkürzung der Schul- und Ausbildungszeiten etc.), d.h. an der Kapitalverwertung, erschwert diese Mystifikation.
Aufbau und Organisation
Die Organisation einer Schule besteht typischerweise aus:
- einem Schulleiter (oder Schuldirektor, -direktorin, Schulrektor oder -rektorin)
- dem Sekretariat
- dem Lehrpersonal in verschiedenen Laufbahnebenen
- der Schülervertretung
- der Elternvertretung
- dem Hausmeister (Hauswart, Schulwart)
- Sozialpädagoge, Schulpsychologe und/oder
- Schularzt können vertreten sein.
Schulentwicklung
Schulentwicklung bezeichnet die Weiterentwicklung von Schulen in personeller und organisatorischer Sicht. Ziel ist die inhaltliche Veränderung von Schule als Reaktion auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Dieses Konzept ergibt sich aus der internen Diskussion der an Schule beteiligten Institutionen.
Schulentwicklung bezieht sich auf folgende Felder:
- Leitbild und Schulprogramm
Das Kollegium sollte sich folgende Gedanken machen:
Wo wollen wir als Schule, als Kollegium hin?
Wer macht alles mit? Bremser haben eine wichtige Funktion!
Was wollen wir zuerst erreichen, was später?
Welche Mittel werden wir einsetzen, dieses Ziel zu erreichen?
Welche Kompetenzen brauchen wir, um die Schule zu entwickeln?
Fortbildung in eigene Hände nehmen!
- Entwicklung der Teams
Wo in der Schule sind Teams möglich?
Wie kommuniziert das Kollegium miteinander?
Ist Teamarbeit erwünscht?
Läßt sich das Kollegiums für Teamarbeit motivieren?
Können Beziehungen verbessert werden?
Arbeit in der Schule: Eine gemeinsame Aufgabe!
Schulleitung als klare und kooperative Führung!
- Entwicklung des Personals
Welche Möglichkeiten der Personalförderung gibt es?
Wo existieren fördernde und hemmende Verhaltensweisen an der Schule (Vorschriften)?
Gesprächsführung: Herausfinden von Interessen und Fähigkeiten der KollegInnen durch
Mitarbeitergespräch, Konfrontations- und Konfliktgespräch
- Management von Projekten
Impulse setzen an der Schule!
Techniken, Methoden und Instrumente der Projektplanung überlegen
Zeitplanung realistisch handhaben
Einzelschritte konkret planen
Überblick behalten
Evaluation und Feedback am Ende des Projekts
- Entwicklung des Unterrichts
Zustand der Unterrichtsentwicklung an der Schule untersuchen
Förderung der Methodenkompetenz bei Lehrern und Schülern
fachspezifische Unterrichtsentwicklung Deutsch, Mathematik, Sprachen, Sachfächern und im kreativen
Bereich
Einführung/Weiterentwicklung von offenem Unterricht
Evaluation von Unterricht
Schultypen
Die Bezeichnungen für Schultypen unterscheiden sich je nach Land oder Landteil ebenso wie ihre Ausprägungen. Auch die Dauer der Schulzeit variiert. Siehe auch Schulsystem.
Schultypen in Deutschland
In Deutschland ist das Bildungswesen von den Bundesländern geregelt. Sowohl die Bezeichnungen für einzelne Schultypen als auch deren Inhalte unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland. Vorläufer des aktuellen Schulsystems ist das Mannheimer Schulsystem von 1901.
Siehe: Schultypen in Deutschland
Schultypen in Österreich
In Österreich ist das Schulwesen bundeseinheitlich geregelt.
Siehe: Schultypen in Österreich
Schultypen in der Schweiz
In der Schweiz sind die Kantone für das Schulwesen zuständig.
Siehe: Schulsystem in der Schweiz
Schultypen im Fürstentum Liechtenstein
Im Fürstentum Liechtenstein ist das Schulwesen einheitlich geregelt.
siehe: Schulsystem Liechtensteins
übergreifende Schulen
Religions-, Philosophische Schulen
Islamschulen
Schulen, die eine Philosophie, theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten vermitteln,
wie beispielsweise Yogaschulen, Schwertkampfschulen
Schule in Finnland
Laut PISA-Studien hat Finnland das weltweit erfolgreichsten Schulsystem. Das derzeitige deutsche Schulsystem gilt laut PISA-Studien ausdrücklich als ungenügend.
So besuchen 90 % der finnischen Schüler im Alter von 6 Jahren eine qualifizierte Vorschule. Die Klassenstärken liegen bei ca. 20 Schülern.
Schule in Drittweltländern
Da diese Länder zumeist auf Grund politischer Instabilitäten und Fehlentwicklungen weder über das erforderliche Budget noch über ein wahres Interesse am "lesenden Volk" verfügen, sind qualifizierte Schulsysteme in diesen Ländern selten. Somit ist das Bildungsniveau in diesen Ländern über Jahrzehnte hinweg katastrophal und mit einer der Hauptgründe für fehlende Demokratisierungsprozesse und fehlende wirtschaftliche Erfolge.
In den ehemaligen englischen Kolonien wie z. B. Tansania, Kenia und Gambia orientiert sich das Schulwesen an der früheren Kolonialmacht. Es gibt auch noch die klassische Schuluniform. Eine Schulpflicht wird hier nicht durchgesetzt. Neben einem monatlichen Schulgeld müssen die Schüler auch die Schulmaterialien zahlen sowie die Lehrkräfte finanziell unterstützen (Korruption). Kinder aus wohlhabenden Familien gehen zumeist in England (...) zur Schule.
Wikipedia für Schüler
Siehe Mathematik für die Schule, Physik für die Schule, Chemie für die Schule, Englisch für die Schule, Schüleraustausch, Schülerverbindung, Hausaufgaben.
Ein Artikel zum Einsatz von Wikis – und damit auch Wikipedias – in der Schule, findet sich unter Wikipedia:Wiki in der Schule.
Siehe auch
- Einstiegsseiten: Portal:Pädagogik, Portal:Bildung und Schulwesen
- Liste der Schulen in Deutschland, Liste von deutschen Schulen im Ausland
- Geschichte der Pädagogik, Pädagogik, Schulpädagogik, Pädagoge, Didaktik, Fachdidaktik, Bildung, Lernen, Nachhilfe, Schulmuseum, Pädagogische Liebe
- Gymnasium, Einheitsschule, auch Hochschule
- Unterricht, Hausaufgabe, Leistungsbeurteilung (Schule), Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule, Schulzeugnis, Schulnote, Schultüte - Versetzung
- Schulabschluss, Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, Abitur, Pennal
- Mannheimer Schulsystem, Schulrecht, Stundenplan, Europäische Schule
- Schulserver
- Mobbing in der Schule
- Schauspielschule, Journalistenschule
- Kindergarten, Vorschule
Weblinks
- [http://www.bildungsserver.de/ Deutscher Bildungsserver]
- [http://www.fachportal-paedagogik.de/ Fachportal Pädagogik]
- [http://www.schulentwicklung-mfr.de/fileadmin/user_upload/vortrag_Heid.pdf Qualität in der Unterrichtspraxis] - Schulentwicklungsportal Mittelfranken 2004, Vortrag von Helmut Heid
Kategorie:Schulwesen
ja:学校
ko:학교
ms:Sekolah
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ResidenzUnter einer Residenz (lat. residere, sich setzen, niederlassen, wohnen, englisch: Residence, französisch: Résidence) versteht man in der Regel den festen Wohnsitz eines weltlichen oder kirchlichen Fürsten oder sonstigen Adligen (z.B. im Gegensatz zu einer Kaiserpfalz) oder gar den Regierungssitz. Ein Beispiel hierfür ist die Münchner Residenz. Als pars pro toto steht der Begriff Residenz auch für die Stadt, in der sich dieser Herrschersitz befindet.
Der repräsentative Wohnsitz eines Botschafters wird ebenfalls Residenz genannt.
Heutzutage ist der Begriff auch gebräuchlich in Verbindung mit komfortablen Wohnsitzen für gehoben Ansprüche. Eine Altersresidenz z. B. ist eine hotelähnliche Wohnstätte für (wohlhabende) Betagte (Euphemismus für Altenheim).
Kategorie:Begriff (Adel)
Kategorie:Stadtbaugeschichte
Großherzogtum Oldenburg
Das ehemalige Großherzogtum Oldenburg, nach 1918 Freistaat Oldenburg war ein Land des Deutschen Reiches beziehungsweise der Weimarer Republik mit der Hauptstadt Oldenburg (Oldb.).
Als Oldenburger Land bezeichnet man im engeren Sinne den nördlichen, älteren Teil des Großherzogtums. Der 1803 hinzu gekommene Südtteil des Landes wurde Oldenburger Münsterland genannt. Der Begriff Oldenburger Land kann sich sowohl auf die alte Grafschaft als auch auf das Großherzogtum nach 1815 beziehen. Nicht gebraucht wird er allerdings für die weiteren bis 1938 zu Oldenburg gehörenden Gebiete im Landkreis Birkenfeld und in Holstein.
Geschichte
Grafschaft Oldenburg
Oldenburg war im Alten Reich eine Grafschaft, die sich rund um die 1108 erstmals erwähnte Siedlung Oldenburg entwickelte und im Laufe der Geschichte größere Gebiete hinzugewinnen konnte. Die Oldenburger Grafen stammten wohl aus dem Osnabrücker Nordland. Anfangs noch Vassallen des sächsischen Welfenfürsten Heinrichs des Löwen nutzten sie dessen Entmachtung durch Kaiser Barbarossa zur Selbständigkeit
Nach der Schlacht bei Altenesch erwarben die Oldenburger 1234 das Land der Stedinger, später mehrere friesische Gebiete und zuletzt 1575 die Herrschaft Jever. Im 16. Jahrhundert wurde die Grafschaft im Zuge der Reformation lutherisch, mit Ausnahme der reichsunmittelbaren Herrschaft In- und Kniphausen, die reformiert wurde.
Größere Bedeutung erlangte das Haus Oldenburg, als Graf Dietrich von Oldenburg († 1440) eine Tochter von Gerhard VI. von Schleswig-Holstein heiratete. Dietrichs jüngerer Sohn führte die gräflich-oldenburgische Linie weiter, die 1667 erlosch. Dietrichs älterer Sohn Christian wurde 1448 als Christian I. zum König von Dänemark und 1460 zum Landesherrn von Schleswig-Holstein gewählt. 1667, nachdem Graf Anton Günther ohne Erbfolger verstorben war, erbte diese Linie auch Oldenburg, allerdings ohne Jever und Kniphausen (eine ehemalige Wasserburg bei Accum, am heutigen Ortsrand von Wilhelmshaven). Jever fiel als sogenanntes Kunkellehen an das Fürstentum Anhalt-Zerbst und kam auf diese Weise in den Besitz der Zarin Katharina II..
Herzogtum Oldenburg
Durch Ländertausch gelangte die Grafschaft Oldenburg im Vertrag von Zarskoje Selo 1773 an das Oberhaupt des Hauses Holstein-Gottorp, den späteren Zaren Paul I., der das Land vier Tage später seinem Vetter dem Fürstbischof von Lübeck, Friedrich August abtrat, der daraufhin vom Kaiser Joseph II. 1774/1777 in den Herzogenstand erhoben wurde. Das Herzogtum bestand somit aus zwei räumlich getrennten Teilen, Oldenburg und dem Fürstbistum Lübeck (bis zur Säkularisation 1803, dann Fürstentum Lübeck) mit der Residenzstadt Eutin.
1785 starb Friedrich August, und sein Neffe Peter Friedrich Ludwig übernahm für den geistesschwachen leiblichen Sohn Peter Friedrich Wilhelm als Coadjutor Nachfolge und Amtsgeschäfte. Unter ihm wurde Oldenburg wieder zur Residenzstadt. Als Peter Friedrich Wilhelm 1823 verstarb nahm Peter Friedrich Ludwig auch den Titel Herzog an. 1803 erlangte Oldenburg im Reichsdeputationshauptschluß im Tausch gegen den Elsflether Weserzoll als Entschädigung das hannoversche Amt Wildeshausen sowie aus fürstbischöflich-münsteraner Besitz die Ämter Vechta und Cloppenburg. Das Bistum Lübeck wurde in ein oldenburgisches Erbfürstentum umgewandelt.
Obwohl das Land dem Rheinbund beigetreten war, wurde es von Napoléon Bonaparte 1810 zu Frankreich geschlagen. Herzog Peter Friedrich Ludwig lehnte das ihm als Ersatz angebotene Fürstentum Erfurt ab und emigrierte nach Russland, wo Zar Alexanders Schwester Katharina Pawlowna mit seinem Sohn Georg verheiratet wurde.
Großherzogtum Oldenburg
Nach dem Sturz Napoleons kehrte Peter Friedrich Ludwig 1814 in sein Land zurück. Auf dem Wiener Kongress 1815 folgte die Erhebung zum Großherzogtum, Peter Friedrich Ludwig nahm den Titel aber Zeit seines Lebens nicht an. Zusätzlich erhielt Oldenburg als weitere Exklave das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe, so dass das Staatsgebiet nunmehr drei Teile umfasste. Im Jahre 1818 erhielt Oldenburg die Herrschaft Jever vom russischen Zaren Alexander I. zurück.
Nach dem Tode Peter Friedrich Ludwigs im Jahre 1829 übernahm sein Sohn Paul Friedrich August die Regierung und nahm gleichzeitig auch den Titel Großherzog an. Im Zuge der Deutschen Revolution trat am 28. Februar 1849 das Staatsgrundgesetz, die erste oldenburgische Verfassung, in Kraft. Es wurde bereits 1852 wieder revidiert.
Im Jahre 1853 wurde Nikolaus Friedrich Peter Großherzog von Oldenburg. Unter seiner Regierung wurde 1854 die Herrschaft In- und Kniphausen zurückerworben. Im gleichen Jahr trat Oldenburg dem Deutschen Zollverein und im Jahr 1867 dem Norddeutschen Bund bei. Im Deutschen Krieg 1866 kämpften Oldenburger Truppen auf Seiten Preußens gegen Österreich. Ebenfalls nahm das Oldenburger Infanterieregiment 91 am Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 teil. Nach 47 Jahren Regierungszeit stirbt Nikolaus Friedrich Peter im Jahr 1900.
Ihm folgte sein Sohn Friedrich August, der jedoch im Zuge der Novemberrevolution am 11. November 1918 dem öffentlichen Druck nachgeben musste und auf den Thron verzichtete.
Regierende Herzöge und Großherzöge (Gottorp)
- 1773-1785: Friedrich August
- 1785-1829: Peter Friedrich Ludwig
- 1829-1853: Paul Friedrich August
- 1853-1900: Nikolaus Friedrich Peter
- 1900-1918: Friedrich August
Freistaat/Land Oldenburg
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Thronverzicht des Großherzogs Friedrich August wurde Oldenburg zum Freistaat und später als Land Oldenburg weitergeführt.
Bei den Landtagswahlen im Mai 1931 bekam die die NSDAP 37,2 % der Stimmen und wurde erstmals in einem Landtag die stärkste Fraktion. Nach den erneuten Wahlen im Mai 1932 erhielt die NSDAP mit 48,5% erstmals in einem Land die absolute Mehrheit der Sitze. Mit den Stimmen der bürgerlichen Rechten (DNVP und Landvolk) wurde im Juni Carl Röver zum Ministerpräsidenten einer nationalsozialistischen Regierung gewählt.
1933-1945 war das Land zusammen mit Bremen einem Reichsstatthalter unterstellt, bis 1942 dem vorherigen Ministerpräsidenten Röver, anschließend Paul Wegener.
1937 wurden seine beiden Exklaven Birkenfeld und Lübeck durch das Groß-Hamburg-Gesetz in das Land Preußen ausgegliedert. Der Landesteil Birkenfeld wurde der Rheinprovinz und der Landesteil Lübeck als Eutin der Provinz Schleswig-Holstein (heute ein Teil des Kreises Ostholstein) eingegliedert. Gleichzeitig erhielt Oldenburg von Preußen die ehemals zur Provinz Hannover gehörige Stadt Wilhelmshaven.
Ministerpräsidenten
Die Präsident des Landesdirektoriums 1918 – 1919 bzw. Ministerpräsidenten des Freistaates Oldenburg:
- 11. November 1918 bis 21. Juli 1919: Bernhard Kuhnt , USPD
- 21. Juli 1919 bis 17. April 1923: Theodor Tantzen ( - 1877 - † 1947), DDP
- 17. April 1923 bis 13. Juli 1930: Eugen von Finckh ( - 1860 - † 1930)
- 14. November 1930 bis 16. Juni 1932: Friedrich Cassebohm ( - 1872 - † 1951)
- 16. Juni 1932 bis 5. Mai 1933: Carl Röver ( - 1889 - † 1942), NSDAP
- 6. Mai 1933 bis April 1945: Georg Joel ( - 1898 - † 1981), NSDAP
Reichsstatthalter
Reichsstatthalter für Oldenburg und Bremen mit Sitz in Oldenburg:
- 6. Mai 1933 bis 15. Mai 1942: Carl Röver
- 27. Mai 1942 bis April 1945: Paul Wegener ( - 1908 - † 1993)
Verwaltungsbezirk Oldenburg
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Oldenburg Teil der britischen Besatzungszone und am 1. November 1946 als "Verwaltungsbezirk Oldenburg" Bestandteil des Landes Niedersachsen, das 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland wurde. Bis 1978 blieb der Verwaltungsbezirk Oldenburg bestehen und ging am 1. Februar 1978 im neuen Regierungsbezirk Weser-Ems auf. Mit der Auflösung der Regierungsbezirke zum 1. Januar 2005 endete die Geschichte der Stadt Oldenburg (Oldb) als Regierungssitz.
Verwaltungsgliederung des Freistaates Oldenburg
eingerückt die Ämter, aus denen die Kreise 1933 gebildet wurden
- Stadtkreis Delmenhorst (seit 1903)
- Stadtkreis Oldenburg (Oldb.)
- Stadtkreis Wilhelmshaven (ab 1938, zuvor preußische Provinz Hannover)
- Landkreis Ammerland:
- Amt Oldenburg (teilw.)
- Amt Westerstede
- Landkreis Cloppenburg:
- Amt Cloppenburg
- Amt Friesoythe
- Landkreis Friesland:
- Stadt Jever (seit 1855)
- Stadt Varel (seit 1858)
- Amt Jever
- Amt Rüstringen
- Amt Varel
- Landkreis Oldenburg:
- Amt Delmenhorst
- Amt Oldenburg (teilw.)
- Amt Wildeshausen
- Landkreis Vechta:
- Amt Vechta
- Landkreis Wesermarsch:
- Amt Brake
- Amt Butjadingen
- Amt Elsfleth
Ferner zwei Landesteile:
- Birkenfeld; siehe Landkreis Birkenfeld; ab 1938 preußische Rheinprovinz
- Landesteil Lübeck; siehe Landkreis Eutin; ab 1938 preußische Provinz Schleswig-Holstein:
- Stadt Eutin
- Amt Eutin
- Amt Schwartau
Weblinks
- [http://www.deutsche-schutzgebiete.de/grossherzogtum_oldenburg.htm Das Großherzogtum Oldenburg 1815-1918]
- [http://www.gonschior.de/weimar/Oldenburg/index.htm Der Freistaat Oldenburg im Überblick]
- [http://www.hoeckmann.de/deutschland/niedersachsennord.htm Historische Karte Nord-Niedersachsens 1789]
Kategorie:Historisches Territorium
Kategorie:Oldenburg
Kategorie:Niedersächsische Geschichte
ko:올덴부르크 주
NiedersachsenSiehe auch Portal Niedersachsen.
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Niedersachsen liegt in Norddeutschland und ist flächenmäßig nach Bayern das zweitgrößte Land der Bundesrepublik Deutschland. Landeshauptstadt ist Hannover.
Geografie
Räumliche Lage
Niedersachsen hat im Norden eine natürliche Begrenzung durch die Nordsee und den Unterlauf der Elbe. Ausgenommen hiervon ist das Amt Neuhaus, das rechts der Elbe liegt. Im Südosten wird es durch den Harz, ein deutsches Mittelgebirge, begrenzt. Ein Großteil des Landes gehört zur Norddeutschen Tiefebene. Im Nordosten Niedersachsens erstreckt sich die Lüneburger Heide. Während dort ärmere Sandböden (Heide und Geest) dominieren, finden sich im Osten und Südosten in der Hildesheimer Börde mithin die besten Böden Deutschlands. Unter diesen Voraussetzungen (lehm- und sandhaltigen Böden) ist das Land landwirtschaftlich gut erschlossen.
Die Flüsse Aller, Weser, Ems und Elbe prägen Niedersachsen.
Der höchste Berg ist der Wurmberg (971 m) im Harz. Für weitere Berge siehe: Liste der Berge und Erhebungen in Niedersachsen
Nachbarländer
Angrenzende Bundesländer sind Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Kein anderes deutsches Bundesland hat mehr Nachbar-Bundesländer.
Niedersachsen hat eine Außengrenze zu den Niederlanden und Anteil an der deutschen Nordseeküste.
Geschichte
Niedersachsen ist nach dem Zweiten Weltkrieg als Land neu gegründet worden, nachdem es ein Teil der britischen Besatzungszone war. Es entstand aus den ehemaligen Territorien des Königreichs Hannover (1866 bis 1946 preußische Provinz Hannover, 1946 Land Hannover), des Großherzogtums Oldenburg, des Herzogtums Braunschweig und des Fürstentums Schaumburg-Lippe.
Der Name "Niedersachsen" als Regionsbezeichnung ist jedoch schon sehr viel älter; Name und Wappen des neuen Bundeslandes greifen auf den Volksstamm der Sachsen zurück, dessen Siedlungsraum etwa dem heutigen Niedersachsen und einigen angrenzenden Gebieten entsprach. Der Zusatz "Nieder-" stammt bereits aus dem Mittelalter (Niedersächsischer Reichskreis) und unterschied das alte Sachsenland von den später aus dynastischen Gründen "(Ober-)Sachsen" genannten mitteldeutschen Fürstentümern (siehe Freistaat Sachsen).
Geschichtlich besteht eine enge, durch die Personalunion des 18. Jahrhunderts begründete Bindung insbesondere Hannovers an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Das "Lied der Niedersachsen" (Niedersachsenlied) wird als Landeshymne angesehen.
Am 1. Juni 1993 tritt die neue Verfassung des Landes in Kraft, die die "Vorläufige Niedersächsische Verfassung" von 1951 ablöst. Sie ermöglicht erstmals Volksbegehren und Volksentscheide und verankert den Umweltschutz als Staatsgrundsatz.
Nach einem Bürgerentscheid 1993 wurde das ehemals hannoversche Amt Neuhaus mit den damaligen Gemeinden Dellien, Haar, Kaarßen, Neuhaus (Elbe), Stapel, Sückau, Sumte und Tripkau sowie die Ortsteile Neu Bleckede, Neu Wendischthun und Stiepelse der Gemeinde Teldau und das historisch-hannoversche Gebiet im Forstrevier Bohldamm in der Gemeinde Garlitz vom Land Mecklenburg-Vorpommern zum Land Niedersachsen ausgegliedert und als neue Gemeinde Amt Neuhaus dem Landkreis Lüneburg angegliedert.
Zum 1. Januar 2005 wurden die vier Regierungsbezirke, aus denen Niedersachsen bis dato bestand, aufgelöst. Dies waren die Regierungsbezirke Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems.
Politik
Weser-Ems]]
Bei den Landtagswahlen am 2. Februar 2003 erlitt die SPD eine schwere Niederlage und verlor ihre Regierungsmehrheit. Wahlsieger war die CDU, die mit ihrem Spitzenkandidaten Christian Wulff den Ministerpräsidenten in einer Koalition mit der FDP stellte.
Die Ministerpräsidenten von Niedersachsen seit 1946:
Wahlergebnisse und Landesregierungen seit 1947.
Im Bundesrat hat Niedersachsen sechs Stimmen, die höchst mögliche Anzahl, ebenso wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Verwaltung
Verwaltungsreform
Zum 1. Januar 2005 wurden die bisher existierenden Regierungsbezirke aufgelöst. Mittelfristig (vermutlich 2008) wird in Niedersachsen wohl eine Kreisgebietsreform durchgeführt werden, in deren Verlauf die zum Teil sehr überschuldeten Landkreise zusammengelegt werden. Die Kreisgrenzen werden sich dabei voraussichtlich an den Grenzen der niedersächsischen Landschaftsverbände orientieren. Zurzeit bestehen in vielen Gemeinden Fusionspläne mit Nachbargemeinden.
Siehe hierzu auch im Artikel über den Landkreis Lüchow-Dannenberg
Verwaltungsgliederung
Landkreise
Niedersachsen besteht zur Zeit aus folgenden Landkreisen (in Klammern die Autokennzeichen):
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Kreisfreie Städte
# 18px Braunschweig (BS)
# 18px Delmenhorst (DEL)
# 18px Emden (EMD)
# 18px Oldenburg (Oldb) (OL)
# 18px Osnabrück (OS)
# 18px Salzgitter (SZ)
# 18px Wilhelmshaven (WHV)
# 18px Wolfsburg (WOB)
Größte Städte
weitere Artikel
Niedersächsische Europapolitik
Wirtschaft
Das industrielle Zentrum Niedersachsens befindet sich im Raum Hannover-Braunschweig/Wolfsburg mit mehreren Automobilwerken, darunter dem Hauptwerk von Volkswagen in Wolfsburg, und der in Peine und Salzgitter ansässigen Stahlindustrie. Braunschweig ist außerdem ein bedeutender Wissenschaftsstandort.
Das Emsland, die Lüneburger Heide und Teile der Küstenregion gehören dagegen seit langem zu den strukturschwachen Räumen. Es gibt inzwischen eine Anzahl von Projekten, um die wirtschaftliche Lage in diesen Gebieten zu verbessern. Dazu gehören:
- Die aus Mitteln der örtlichen Wirtschaft mitfinanzierte Emslandautobahn A 31, die von Ostfriesland durch das Emsland nach Bottrop ins westliche Ruhrgebiet führt.
- Die Küstenautobahn A 22, die von Schleswig-Holstein durch den geplanten Elbtunnel bei Stade und den Wesertunnel bei Dedesdorf zur A 29 bei Oldenburg führen soll
- Mehrere Ethen-Pipelines, die die Chemiestandorte in Nordrhein-Westfalen mit denen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein verbinden sollen und in Niedersachsen insbesondere den Produktionsstandorten Stade und Wilhelmshaven zu Gute kommen werden
- Der Containerhafen JadeWeserPort in Wilhelmshaven, der als einziger deutscher Seehafen auch von den größten Containerschiffen künftiger Generationen angelaufen werden können wird.
Die Landwirtschaft findet in Niedersachsen sehr unterschiedliche Bedingungen vor. Die Böden in der Hildesheimer Börde und zwischen Harz und Mittellandkanal zeichnen sich durch sehr hohe Bodenzahlen aus und eignen sich besonders für den Anbau von Zuckerrüben und Getreide. In der Lüneburger Heide ist der Boden karg, Hauptprodukte sind Kartoffeln und als Spezialität Spargel. In den Marschgebieten an der Küste dominiert hingegen die Viehzucht.
Neben Getreide werden Raps, Zuckerrüben, Salat (speziell Eisbergsalat), Kohl, Möhren (Mohrrüben, Karotten) und dank des sandhaltigen Bodens Spargel in Teilen des Landes angebaut. Bekannt ist auch die niedersächsische Grünkohlkultur (in südöstlichen Regionen auch als Braunkohl bekannt). Neben dem Gemüseanbau und der Viehzucht ist der Obstanbau (speziell im Norden) ein wichtiger Wirtschaftszweig.
An der Küste spielt die Hafenwirtschaft eine bedeutende Rolle, während die Bedeutung des Schiffbaus abgenommen hat.
In vielen Teilen Niedersachsens gibt es Tourismus, vor allem in den alten Feriengebieten des Harzes, der Lüneburger Heide und der Küstenregion mit ihren Inseln und Seebädern.
Die Bundeswehr wird auch künftig ein wichtiger Arbeitgeber in Niedersachsen sein. Mit über 55.000 Soldaten und zivilen Beschäftigten wird Niedersachsen nach der geplanten Bundeswehrreduzierung das Bundesland mit der größten Zahl von Bundeswehrbediensteten sein.
An drei Standorten in Niedersachsen finden sich in Betrieb befindliche Atomkraftwerke, bei Lingen, bei Grohnde und bei Nordenham.
Wissenschaft
Bedeutende wissenschaftliche Standorte sind Göttingen, Braunschweig und Hannover.
Kleinere wissenschaftliche Einrichtungen sind die Universität Osnabrück, die Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg in Oldenburg, die Technische Universität Clausthal, die Universität Lüneburg und die Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel.
Die Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven ist die größte Fachhochschule des Landes.
Siehe auch: Liste von wissenschaftlichen Einrichtungen in Niedersachsen
[http://www.mwk.niedersachsen.de/master/C732_L20_D0.html Die Website des niedersächsischen Minesteriums für Wissenschaft und Kultur]
Bevölkerung
Die historisch angestammte Bevölkerung setzt sich aus Niedersachsen und Friesen zusammen. Hinzu kommt eine vielzahl aus ganz Deutschland zugewanderter Personen. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Niedersachsen eines der Hauptansiedlungsgebiete für Heimatvertriebene aus Ostpreußen, Pommern, Schlesien und dem Sudetenland. Durch die vielen Industriebetriebe im Raum Hannover-Braunschweig-Salzgitter-Wolfsburg entstand während des Wirtschaftswunders ein hoher Bedarf an Arbeitskräften, weswegen man viele Gastarbeiter aus Italien, Spanien und der Türkei anwarb, die häufig in Niedersachsen blieben. Seit dem Ende des kalten Krieges kamen viele Aussiedler und Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion und aus Polen ins Land.
Sprache
In Niedersachsen werden Hochdeutsch, Friesisch (Saterfriesisch) und verschiedene Formen des Plattdeutschen gesprochen. Diese niederdeutschen Sprachformen werden heutzutage im Oldenburger Land, in Ostfriesland, im Emsland, in der Wümmeniederung, der Lüneburger Heide und an der Waterkant (Nordseeküste) verwendet. Dialekte des Ostfälischen werden noch in geringem Maße im Weserbergland, im Braunschweiger Land und im Eichsfeld gesprochen. Die Aussprache des Hochdeutschen in der Umgebung von Hannover gilt allgemein als vorbildlich, weil der Schriftsprache am nächsten (das Plattdeutsche ist dort schon seit längerer Zeit verschwunden). Jedoch besitzt die Sprache auch dort eine ortseigene Färbung. Amtssprachen sind Hochdeutsch und seit der Unterzeichnung der europäischen Sprachencharta auch Plattdeutsch und Saterfriesisch.
Besonders lebendig ist das Plattdeutsche noch in Ostfriesland. Plattdeutsch hat sich hier unabhängig von anderen niederdeutschen (genauer: niedersächsischen) Dialekten entwickelt und zeigt große Verbindung mit dem Niederländischen und dem Friesischen, das in Ostfriesland aber seit dem 18. Jahrhundert durch das Niederdeutsche verdrängt wurde. Die Anzahl der Sprecher des Niederdeutschen ist in Ostfriesland mit mehr als der Hälfte der Bevölkerung besonders hoch, insgesamt sprechen und verstehen etwa 40% der niedersächsischen Bevölkerung den traditionellen Dialekt ihrer Region, wobei ein starkes Stadt-Land-Gefälle festzustellen ist.
Siehe auch: Sprachen und Dialekte in Niedersachsen
Küche/Essen
Siehe unter Niedersächsische Küche
Kunstgeschichte
Baugeschichtlich bedeutsam in Niedersachsen war die Epoche der Renaissance, die sich in vielen Bauten im Stil der Weserrenaissance widerspiegelt. Eine weitere Sehenswürdigkeit sind die Gärten in Herrenhausen (Hannover) - die einzig erhaltenen und nie veränderten Barockgärten der Welt.
Tourismus
Anziehungspunkte für den Fremdenverkehr sind die Nordseeküste, der Harz, Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Wolfsburg mit der Autostadt, das Eichsfeld, das Weserbergland und das Leinebergland, Ostfriesland, die Lüneburger Heide, die Wümmeniederung, das Steinhuder Meer, der Dümmer, das Alte Land, das Elbetal und die Flüsse Aller, Leine, Hunte, Wümme und Weser. Das Brauchtum umfasst unter anderem das Grünkohlessen und Schützenfeste.
Regionen
Siehe auch: Niedersächsische Verfassung, Liste der Orte in Niedersachsen
Verbände in Niedersachsen
- Niedersächsischer Fußball-Verband
- Niedersächsischer Volleyballverband
- Niedersächsischer Sportschützenverband
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen
- Landesverband Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden im Nordwesten Niedersachsens
- Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V.
Persönlichkeiten
Träger der Niedersächsischen Landesmedaille
Diese Liste ist nicht vollständig.
- Johannes Lilje (1899-1977), Theologe, Kunsthistoriker und Landesbischof
- Josef Homeyer ( - 1929), Bischof
Söhne und Töchter Niedersachsens
- Gottfried Wilhelm Leibniz (1646-1726), Universalgenie
- Adolph Freiherr Knigge (1752-1796), Schriftsteller
- Ernst August I. (1771-1851), König von Hannover
- Carl Friedrich Gauß (1777-1855), Mathematiker und Astronom
- Johann Gerhard Oncken (1800 - 1884), Begründer der deutschen und kontinentaleuropäischen Baptistengemeinden, heute: Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden
- Georg Ferdinand Howaldt (1802-1883), Goldschmied, Bildhauer und Erzgießer in Braunschweig
- Robert Wilhelm Bunsen (1811-1899), Naturwissenschaftler
- Werner von Siemens (1816-1892), Erfinder und Unternehmer
- Rudolf von Bennigsen (1824-1902), liberaler Politiker
- Wilhelm Raabe (1831-1919), Schriftsteller
- Wilhelm Busch (1832-1908), Zeichner und Autor von Bildergeschichten
- Adolf Breymann (1839-1878), Bildhauer
- Hermann Heinrich Howaldt (1841-1891), Bildhauer, Erzgießer und Kupfertreiber in Braunschweig
- Robert Koch (1843-1910), Arzt und Bakteriologe
- Hermann Löns (1866-1914), Dichter
- Paula Modersohn-Becker (1876-1907), Malerin
- Otto Hahn (1879-1968), Chemiker, Nobelpreis-Träger
- Kurt Schwitters (1887-1948), Maler und Dichter
- Hinrich Wilhelm Kopf (1893-1961), erster Ministerpräsident von Niedersachsen
- Ernst August Prinz von Hannover (geb. 1954), Oberhaupt des ehemals königlichen Hauses Hannover
- August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874), Germanist, Sprachforscher und deutscher Liederdichter
Literatur
- Fritz Mielert: Du schönes Niedersachsen. (3 Bände; Teil 1: Hannover, Oldenburg, Bremen, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Hessen (nördl. Kassel); Teil 2: Lübeck, Mecklenburg, Lauenburg, Vorpommern mit Rügen, Usedom und Wollin; Teil 3: Hamburg, Schleswig-Holstein.). Johann Georg Holzwarth/Carl Schünemann. Bad Rothenfelde/Bremen. 1921 - 1923
- Kleine Niedersächsische Literaturgeschichte in drei Bänden Von Dichterfürsten und anderen Poeten. Herausgegeben von Dirck Linck (III), Jürgen Peters (I-III) und Wilhelm Heinrich Pott (I+II). Mit Register und Literaturverzeichnis. Gebunden. 8°.
Band I. Zweiunddreißig Portraits von Roswitha von Gandersheim bis Johann Peter Eckermann. 256 Seiten. 38 Abb. ISBN 3927715298 (1993)
Band II. Siebenunddreißig Portraits von Stendhal bis Arno Schmidt. 288 Seiten. 40 Abb. ISBN 392771531X (1994)
Band III. Fünfundvierzig Portraits von Arno Schmidt bis Hans Pleschinski. Mit Fotografien von Isolde Ohlbaum, Brigitte Friedrich u.a. 336 Seiten. 60 Abb. ISBN 3927715301 (1996)
»Geschichten, gesetzt aus Poetenleben, wissenschaftlich fundiert und erzählerisch aufbereitet zu einer Geschichte von Lebenden.« (NDR, Wolfgang Hausmann)
Weblinks
- [http://www.niedersachsen.de/ www.niedersachsen.de] - Offizielle Seite
- [http://www.niedersachsennavigator.de/ www.niedersachsennavigator.de] - Kartenserver des Landes, vom Flurstück bis zur Übersichtskarte
- [http://www.sachsengeschichte.de/ www.sachsengeschichte.de] - Geschichte der Niedersachsen und des Sachsennamens
- [http://www.koenigreich-hannover.de/ www.koenigreich-hannover.de] - Geschichte d. Landes Hannover
- [http://194.95.154.20/abacus/nds.htm Niedersächsische Bibliographie online] Datenbank der Niedersächsischen Landesbibliothek mit 75.000 Büchern und Aufsätzen zum Thema "Niedersachsen" in allen Aspekten
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als:Niedersachsen
ja:ニーダーザクセン州
ko:니더작센 주
simple:Lower Saxony
UniversitätsstadtUniversitäten (vom lateinischen Wort universitas, Gesamtheit) sind Hochschulen, die die Wissenschaften in Forschung, Lehre, Studium und Ausbildung vollständig vertreten, in systematischer Ordnung lehren sowie Bildungsinhalte und Berufsqualifikationen mit den jeweils höchsten Ansprüchen ihres Geltungsbereichs vermitteln sollen.
Charakteristika und Aufgaben
Prägend für den Begriff der Universität sind seit dem europäischen Mittelalter
- die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden (universitas magistrorum et scholarium),
- das Recht zur Selbstverwaltung mit der Möglichkeit der eigenständigen Erstellung und Ausführung von Studienplänen und Forschungsvorhaben (Akademische Freiheit) sowie
- das Privileg der Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade (zum Beispiel Doktorgrad).
Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter. Mit dem Aufkommen der Universitäten wurde das Wissensmonopol der Klöster, und damit des Klerus, durchbrochen.
Seit der Einrichtung der Berliner Universität (seit 1949: Humboldt-Universität) im Jahre 1810 setzte sich auch international das Humboldtsche Modell der Einheit von Forschung und Lehre durch, das besagt, dass die Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer Lehrtätigkeit auch Forschung betreiben sollen, damit das hohe Niveau der Lehre erhalten bleibt und den Studierenden wissenschaftliche Qualifikationen besser vermittelt werden können.
Im Gegensatz zu anderen Hochschulen zeichnen sich die Universitäten durch einen breiten Fächerkanon aus. Typisch sind die klassischen, schon im Mittelalter eingeführten Fakultäten für Philosophie (Geisteswissenschaften, heute auch die philologischen und historischen Fächer), Medizin, Theologie und Rechtswissenschaften. Dazu kommen die Naturwissenschaften - die bis in die Renaissance als ein Teilgebiet der Philosophie gelehrt wurden, ebenso wie die Mathematik - sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und weitere Arbeitsgebiete.
Andere Hochschulen, die nicht die Bezeichnung "Universität" führen, beschränken sich dagegen auf Themengebiete wie Technik und Kunst oder gar nur auf einzelne Fächer wie Medizin und Tiermedizin.
- Technische Universitäten bieten zwar eine breite Auswahl an Fächern an, haben aber einen Schwerpunkt in den Ingenieurwissenschaften. Die früheren Hochschulen für Agrarwissenschaft und Forstwissenschaft wurden in der Regel mit klassischen Universitäten zusammengelegt, so dass diese Ingenieurstudiengänge heute an Universitäten angeboten werden.
- Fachhochschulen haben im Gegensatz zu Universitäten kein Promotionsrecht.
- Das Konzept der Gesamthochschule, das an mehreren Studienorten in Nordrhein-Westfalen und in Kassel (Bundesland Hessen) umgesetzt worden war, sah eine Integration der Fachhochschul- und Hochschul- beziehungsweise Universitäts-Studiengänge vor, ist aber zurzeit ein Auslaufmodell. Letzte Immatrikulationen waren zum Wintersemester 2005/2006 möglich.
- Es gibt zwei Universitäten der Bundeswehr (UniBw), eine in München und eine in Hamburg. Der Großteil aller Offizieranwärter der Bundeswehr studiert an einer dieser Universitäten, die nahezu die gesamte Bandbreite der bei der Bundeswehr benötigten Studienrichtungen abdecken können. Das sind vor allem technische, aber auch wirtschafts- und organisationswissenschaftliche Fächer sowie Pädagogik. An diesen Universitäten können auch Fachhochschulabschlüsse erworben werden. Die Offizieranwärter, die Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie studieren, besuchen reguläre zivile Universitäten.
- Für Deutschland neu ist das Konzept der Stiftungsuniversität, das zurzeit (Stand 2005) an drei Universitäten in Niedersachsen (Göttingen, Lüneburg, Hildesheim) zumindest teilweise umgesetzt ist. Grundgedanke ist dabei, der Universität ein Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen, aus dessen Erträgen sich die Universität finanziert. Das soll die Universitäten von staatlichen Zwängen befreien und flexibler in ihren Entscheidungen machen. Traditionell existiert dieses Modell in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die bekannten Universitäten verfügen dort über ein sehr großes Stiftungskapital, das aus v.a. Wirtschaftserträgen und Erbschaften sowie privaten Schenkungen resultiert.
- Zunehmend werden aber auch in Deutschland Privatuniversitäten gegründet. Kleinere Stiftungs- und Privatuniversitäten, wie sie traditionell im anglo-amerikanischen Raum existieren, haben häufig mit dem Problem zu kämpfen, nicht finanziell in zu starke Abhängigkeit von einem bestimmten Sponsor zu geraten. Zudem sind eine weitere Finanzierungsquelle Studiengebühren in erheblicher Höhe, was zu einer finanziellen Auslese unter den Studieninteressierten führen kann.
- Die German University Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich.
Historisch werden auch mittelalterliche Bildungseinrichtungen in außereuropäischen Ländern (in Afrika und Asien, dabei vor allem im islamischen Raum) als Universitäten bezeichnet, die nicht alle Merkmale einer euopäischen Universität erfüllen (siehe auch: Madrasa). Dabei ist vor allem die Verleihung akademischer Grade als speziell europäische Erfindung zu betrachten.
Bildungseinrichtungen der Antike, so zum Beispiel im antiken Ägypten, Griechenland oder im Römischen Reich werden in der Regel nicht als Universitäten bezeichnet.
Struktur
Madrasa
In Deutschland sind die meisten Universitäten heute als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Zuständig ist entsprechende Ministerium beziehungsweise der Senator für Wissenschaft und Kunst. Für allgemeinbildende Schulen ist in der Regel ein anderes Ministerium zuständig.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss beinahe aller deutschen Universitäten und Hochschulen und vertritt die Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Die Hochschulrektorenkonferenz wurde am 21. April 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet und vertrat anfangs nur die Universitäten und sog. "wissenschaftlichen" Hochschulen (d.h. diejenigen mit Promotionsrecht) der früheren Bundesrepublik und West-Berlins. Seit 1974 wurden auch andere Hochschulen und Fachhochschulen aufgenommen. Nach der Wiedervereinigung kamen auch die Hochschulen aus der ehemaligen DDR dazu. Deshalb erfolgte auch im Jahre 1990 die Umbenennung. Die HRK hat gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen, an denen circa 98 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind. Auf der Ebene der Bundesländer arbeiten die jeweiligen Landesrektorenkonferenzen.
In der Schweiz sind die Kantone Träger der Universitäten und Hochschulen. Einzige Ausnahme ist die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, die von der Schweizer Bundesregierung getragen wird.
Die Lernenden an einer Universität bezeichnet man als Studenten oder heute zunehmend als "Studierende". Die verschiedenen Arten von Lehrenden werden unter dem Oberbegriff Dozenten zusammengefasst. Lehre und Forschung werden an einer Universität von den Professoren des entsprechenden Faches eigenverantwortlich geleitet.
An der Spitze einer Universität steht ein Rektor (traditionelle Anrede: Magnifizenz) oder Präsident, der in der Regel selbst ein Universitätsprofessor ist. Der Leiter der Verwaltung wird in der Regel Kanzler genannt. Ein Kanzler einer Universität ist in der Regel ein Verwaltungsfachmann und kein Wissenschaftler. Als wichtigstes Entscheidungsgremium fungiert der Senat, in dem Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie teilweise auch Studenten ihren Sitz haben.
Universitäten gliedern sich in einzelne Fakultäten, Fachbereiche oder Departemente, die von einem Dekan (traditionelle Anrede: Spektabilität) geleitet werden (siehe auch: Medizinische Fakultät, Theologische Fakultät). Die Position des Dekans wechselt turnusmäßig zwischen den Professoren der Fakultät (siehe auch: Fakultätsentwicklung). Fakultäten haben ein eigenes Siegelrecht und das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen sowie daraufhin die entsprechenden akademischen Grade zu verleihen. Die akademischen Grade, insbesondere der Doktortitel sind deshalb auch immer fakultätsspezifisch. Diese Eigenständigkeit der Fakultäten geht bis auf das Mittelalter zurück, als die Universitäten erst langsam aus eigenständigen Einheiten zusammengewachsen sind.
Die Fakultäten gliedern sich wiederum in die einzelnen "Institute" oder "Seminare", an denen die jeweiligen Fächer unterrichtet werden. Diese Einrichtungen werden von einem der dort lehrenden Professoren (zum Beispiel mit dem Titel "Institutsdirektor") geleitet.
Siegel
Zu jeder Universität gehören auch zentrale, fakultätsübergreifende Einrichtungen.
- Ein Beispiel ist das Studentenwerk, das sich um die sozialen Belange der Studenten kümmert. So sorgen Studentenwerke für einen regelmäßigen preiswerten Mittagstisch, die so genannte Mensa (lat. für "Tisch"), und betreiben Studentenwohnheime.
- Das Studentensekretariat ist in einer Universität für die Verwaltung der Studenten zuständig. Hier immatrikulieren und exmatrikulieren sich die Studenten. Aufgrund der hier geführten Unterlagen ist das Sekretariat auch in der Lage, Studienbescheinigungen für die unterschiedlichsten Zwecke auszustellen.
- Wichtig für die wissenschaftliche Arbeit sind die Universitätsbibliotheken, die für die Sammlung und Bereithaltung der erforderlichen wissenschaftlichen Literatur zuständig sind. Dabei werden nicht nur Bücher (Monografien) beschafft, sondern auch wissenschaftliche Zeitschriften und Buchreihen abonniert.
- Das Sportzentrum einer Universität ist in der Regel nicht nur für die Forschung und Lehre im Bereich der Sportwissenschaften zuständig, sondern bietet auch für Studenten aller Fakultäten Trainingsmöglichkeiten in den verschiedensten Disziplinen im Rahmen des Universitätssports an. An einigen Universitäten gibt es Universitäts-Sportclubs (USC).
- Alle Universitäten mit Medizinischer Fakultät haben ein Universitätsklinikum, was einen größeren Posten im Etat der jeweiligen Universität darstellt. Die Chefärzte der einzelnen Fachkliniken sind in der Regel Universitätsprofessoren.
- Das Universitäts-Rechenzentrum ist eine zentrale Einrichtung, die informationstechnische (IT) Infrastruktur (Zentralrechner, Server etc.) bereithält und IT-Dienstleistungen erbringt. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Online-Medien in Lehre und Forschung gewinnen diese Einrichtungen weiter an Bedeutung.
- Weitere institutsübergreifende Einrichtungen können zum Beispiel größere Laboratorien, Observatorien oder Botanische Gärten sein, die von naturwissenchaftlichen Fakultäten unterhalten werden. Manche Institute unterhalten Museen oder Sammlungen für Archäologie, Völkerkunde, Paläontologie oder Biologie.
Ablauf der akademischen Ausbildung
Der Weg zum Examen
Biologie]
Das Studium beginnt für den Studenten mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation. Das Studienjahr ist in zwei Semester unterteilt, an manchen Spezialuniversitäten in drei Trimester.
Nach der Hälfte des Studiums wird in der Regel eine Zwischenprüfung abgelegt, die oft fakultätsspezifische Bezeichnungen trägt. So legen Mediziner nach der Hälfte ihres regulären Studiums ihr Physikum ab, bevor sie mit dem Klinikum beginnen.
Nach dem Hauptstudium, der zweiten Hälfte der regulären Studienzeit, legt der Student sein Examen ab, das auch wieder fakultätsspezifisch nach dem zu erlangenden akademischen Grad bezeichnet wird ("Magisterprüfung", "Diplomprüfung" etc.).
Für die Zulassung zum Examen werden Leistungsnachweise, die so genannten "Scheine", verlangt. Zum Examen müssen in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt sowie oft eine schriftliche Arbeit eingereicht werden, die nachweisen soll, dass der Student in der Lage ist, den Forschungsstand der von ihm studierten Wissenschaft wiederzugeben.
Bei Prüfungen, die auf den Staatsdienst vorbereiten (Rechtswissenschaften, Lehramt etc.) oder einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen (Medizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie etc.), wird ein Staatsexamen abgelegt.
Theologen werden für die kirchliche Laufbahn durch eine kirchliche Prüfung qualifiziert.
Nach dem erfolgreichen Examen bekommt der Student einen fakultätsspezifischen akademischen Grad (Diplom, Magister etc.) verliehen, der berufsqualifizierend ist.
Im Rahmen des im Jahre 1999 begonnen Bologna-Prozesses wird sich diese Struktur des akademischen Studiums bis zum Jahre 2010 grundsätzlich ändern. Bereits heute werden die Studiengänge in Deutschland sukzessive auf die Erreichung der neuen Master- und Bachelor-Abschlüsse umgestellt, die europaweit harmonisiert werden und vergleichbar sein sollen. EU-übergreifend haben sich 45 Länder diesem Prozess angeschlossen.
Nach dem Examen kann ein Promotionsstudium begonnen werden, nach dessen Abschluss der Doktorand den Doktorgrad erwirbt, was in einigen Fakultäten für die Berufsqualikation erwartet wird. Dies sind vor allem die Geistes- und Naturwissenschaften sowie die Medizin. Die Promotion wird durch die Vorlage einer Dissertation, einer eigenständigen Forschungsarbeit, erlangt sowie durch das Bestehen eines Rigorosums, einer wissenschaftlichen Disputation, in deren Verlauf der Doktorand seine Arbeit wissenschaftlich argumentativ verteidigen muss.
Der Weg zum Professorentitel
Nach der Promotion kann sich der Doktor - in der Regel in der Position eines "wissenschaftlichen Mitarbeiters" oder "Assistenten" - auf die Habilitation vorbereiten, nach deren Abschluss er die Venia legendi erhält. Dies ist die Erlaubnis, an einer Universität Vorlesungen zu halten. Diese Vorlesungen kann er, wenn er noch keine Professorenstelle eingenommen hat, als Privatdozent halten. Angestrebt wird aber die Einnahme einer Position als Professor, die nach einem bestimmten Berufungsverfahren erfolgt. Eine Professorenstelle ist in Deutschland traditionell eine Beamtenposition und mit einer Einstellung in den Staatsdienst auf Lebenszeit verbunden. Das bisherige Verfahren befindet sich im Zusammenhang mit der Reform der Ausbildungsysteme im Umbruch.
Neuerdings gibt es auch die Einrichtung des Juniorprofessors, eine Position, die auch ohne Habilitation erreicht werden kann. Dies dient der Harmonisierung der akademischen Laufbahnen in Europa, da die meisten Länder außerhalb des deutschsprachigen Raums keine Habilitation kennen. Des Weiteren wird als zwingende Voraussetzung für eine Professorenstelle eine Habilitation nicht mehr verlangt. In manchen Fachbereichen (Kunst, Design, Architektur) kann auch derjenige Lehrstuhlinhaber werden, der anstatt einer promotion so genannte promotionsgleiche Leistungen nachweist; hierzu zählt eine umfangreiche Publikationsliste.
Geschichte
Altertum
Juniorprofessor, 1510/11, Stanzen des Vatikans, Rom.]]
Die abendländischen Universitäten sind Erzeugnisse des späteren Mittelalters, doch haben ältere Vorbilder auf ihre Entstehung mehr oder weniger eingewirkt.
Als solche sind zunächst die großen Lehranstalten des späteren Altertums zu nennen: Das von Ptolemäos Philadelphos um 280 v. Chr. gegründete Museion zu Alexandria, die Philosophenschule zu Athen, anstaltlich verfasst namentlich durch Kaiser Hadrian und Herodes Atticus (130 n.Chr.), und die nach diesen Mustern gebildeten Athenäen zu Rom (135), Lugdunum (Lyon), Nemausus (Nîmes), Konstantinopel (424).
Ferner kommen in Betracht die arabischen Medressen, unter denen im früheren Mittelalter die zu Córdoba, Toledo, Syrakus, Bagdad und Damaskus hohen Ruf genossen.
Klosterschulen
Direkter schlossen die ersten Universitäten sich an die alten Kloster- und Domschulen an, unter denen schon im 8. und 9. Jahrhundert einzelne, wie beispielsweise Tours, St. Gallen, Fulda, Lüttich, Paris als scholae publicae von auswärts zahlreiche Schüler an sich gezogen hatten.
Bis Ende des 11. Jahrhunderts lehren die Magister ausschließlich im Auftrag eines Domkapitels oder Kollegiatstifts, oftmals mit kirchlichen Pfründen versehen. Im 12. Jahrhundert treten jedoch immer mehr wandernde Magister und Scholaren auf und viele Kathedralschulen und abgelegene Klosterschulen können mit der regionalen Schwerpunktbildung nicht mehr mithalten. Hinzu treten die seit dem 11. Jahrhundert laut werdenden kirchlichen Bedenken gegen die Lehrtätigkeit von Mönchen. Die Ausbildung des Diözesanklerus hält sie zwar am Leben, das Niveau bleibt aber auf Elementarausbildung beschränkt. 1155 erlässt Kaiser Friedrich I. die Authentica „Habita“, die die wandernden und sich in Korporationen zusammenschließenden Schüler und Lehrer schützt und ihnen Gerichtswahl unter Bischof oder Magister sichert. Zumal für Finanzverwaltung und Rechtswesen benötigen Adel wie auch die päpstliche Kurie ausgebildete Scholaren, so dass seit 1200 Klärungen ihrer Rechtsstellung zugunsten von bischöflichem Jurisdiktionsprimat vor allem über die Lehrbefugnis autonomer Forschung und Lehre. Eine zunehmend um ihrer selbst willen und nicht mehr für die kirchliche Ausbildung betriebene Wissenschaft ermöglicht freilich erst die im 13. Jh. aus der Verbindung der Magister mit den Kathedralschulen entstandene, als Organisationsform aber neue Universität. Diese Entwicklung bleibt freilich zunächst regional beschränkt, erfasst etwa das deutsche Reich sehr verspätet und so bleibt die Universität teils bis zum 15. Jahrhundert im kirchlichen Rahmen.
Mittelalterliche Universitäten
kirchlichen
Die ersten Universitäten, die nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne Fakultäten waren, finden wir im 11. Jahrhundert in Italien; es waren die Rechtsschulen zu Ravenna, Bologna und Padua und die medizinische Schule von Salerno.
Festere korporative Verfassung als Hochschule, obwohl immer noch klerikaler Art, errang zuerst die Universität zu Paris, die seit dem 12. Jahrhundert die Führung auf dem Gebiet der Theologie und Philosophie übernahm und als die eigentliche Heimat der Scholastik bezeichnet werden muss.
Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen Universitäten, besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blancha von Kastilien (1226-36), der Ehefrau Ludwig IX. mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen.
Eine mit besonderen staatlichen und kirchlichen Privilegien ausgestattete Fakultät bildeten freilich schon früher die Juristen in Bologna.
Als die Bedeutung dieser Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste die Schutzherrschaft über die neuen Anstalten in Anspruch und dehnten den besonderen Gerichtsstand, den die Kirche für ihre Angehörigen besaß, auch auf die weltlichen Universitätsangehörigen aus.
Nationen und Fakultäten
Bild:Universität_Leipzig_-_Sächsische_Nation.jpg|Universität Leipzig: Abzeichen der (nieder-) sächsischen Landsmannschaft
Bild:Universität_Leipzig_-_Meißnische_Nation.jpg|Abzeichen der meißnischen Landsmannschaft
Bild:Universität_Leipzig_-_Polnische_Nation.jpg|Abzeichen der polnischen Landsmannschaft
Bild:Universität_Leipzig_-_Bayrische_Nation.jpg|Abzeichen der bayerischen Landsmannschaft
Die innere Organisation der Universitäten orientierte sich ab 1249 an den verschiedenen Nationalitäten, wobei sich die kleineren an eine der größeren anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier so genannte Nationes: Gallikaner oder Gallier (zu denen auch Italiener, Spanier, Griechen und Morgenländer zählten), Picarden, Normannen und Engländer (die auch die Deutschen und weitere Nord- und Mitteleuropäer beinhalteten). Diese Einteilung galt sowohl für die Universitätsschüler als auch -lehrer.
Normannen in Prag]]
Jede Nation hatte ihre besondern Statuten, besondere Beamten und einen Vorsteher (Prokurator). Die Prokuratoren wählten den Rektor der Universität. Papst Honorius III. verordnete 1219, dass nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wählbar wären, die vom Bischof oder vom Scholastikus des zuständigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hätten.
Allmählich entstanden jedoch zunftartige Verbände unter den Lehrern (magistri, Meistern) der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin, die als geschlossene Kollegien zuerst 1231 von Gregor IX. in Paris anerkannt und ordines oder facultates, Fakultäten, genannt wurden. Diese Einteilung löste allmählich die der Nationen ab. Etwas später nahm auch das Kollegium der Artisten, das heißt der Lehrer der "sieben freien Künste", die Verfassung einer vierten Fakultät an, die jedoch bis in die spätere Neuzeit zunächst nur die Aufgabe hatte, für das Studium einer der höheren Fachwissenschaften vorzubereiten. Dementsprechend waren ihre Lehrer häufig auch Scholaren in einer der oberen Fakultäten.
Vorrecht der Fakultäten war bald die Verleihung akademischer Grade. In Paris waren dies drei Hauptgrade, die der Bakkalarien (Bakkalaureen), Lizentiaten und Magister (Meister). Die Bakkalarien wurden von den einzelnen Magistern ernannt; der Grad eines Lizentiaten wurde nach einer Prüfung durch die Fakultätsmeister von Seiten der Kanzler oder Bischöfe erteilt, die aber zuletzt nur noch ihre Bestätigung gaben.
Nur die Magister hatten das uneingeschränkte Recht, als Lehrer ihrer Fakultät aufzutreten. Sie hießen auch oft Doktoren. In Deutschland galt die Bezeichnung Doktor meist für die drei alten oder oberen Fakultäten, während die Fakultäten der freien Künste Magister ernannten. Die Ernennung zum Doktor wurde als Promotion bezeichnet. Diese fanden meistens unter festlichen Zeremonien statt, als Zeichen der Doktorwürde wurde der Doktorhut überreicht.
Kollegien
Ein drittes für die mittelalterliche Verfassung der Universität wichtiges Institut waren die Kollegien oder Kollegiaturen; ursprünglich kirchliche Anstalten, in denen Studierende freien Unterhalt, Lehre und Beaufsichtigung fanden. Eins der ersten Universitätskollegien war die berühmte Pariser Sorbonne. Vorwiegend in Deutschland traten zusätzlich als private, dem Kolleg ähnliche Einrichtungen die Bursen auf; in England und Frankreich verbreiteten sich hingegen die Kollegien stärker, in denen später auch der Unterricht statt fand.
Zusätzlich zu Kollegs- oder Bursenangehörigen gab es im Mittelalter die so genannten fahrenden Schüler unterschiedlichster Alters- und Bildungsstufen.
Alte Universitäten im deutschen Sprachraum und in Mitteleuropa
Das deutsche Universitätswesen hat seine Ursprünge im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (HRR) mit der Gründung der Universität Prag 1348 durch Karl IV. Die dort vertretenen vier Länder waren: Böhmen, Polen, Bayern und Sachsen. Es entstanden vor der Reformation zahlreiche weitere Universitäten, so zum Beispiel 1365 in Wien, 1386 in Heidelberg, 1392 in Erfurt, 1402 in Würzburg, 1409 in Leipzig, 1419 in Rostock, 1456 in Greifswald und 1477 in Tübingen.
Tübingen
Durch die rasante Entwicklung der Landesfürstentümer seit dem 15. Jahrhundert und die humanistische Bewegung wurde die Bindung zwischen Kirche und Universität gelockert. Im 16. und 17. Jahrhundert entstanden weitere, zum Teil dezidiert evangelische (lutherische oder calvinistische), Universitäten (z.B. Marburg 1527, Albertina (Königsberg) 1544, Gießen 1607, Kiel 1665). Viele dieser Hochschulen dienten den jeweiligen Landesherren dazu, selbst die Fachleute auszubilden, die für die Verwaltung der Territorien dringend benötigt wurden.
Es entstand zudem eine Mittelform zwischen den so genannten lateinischen Schulen (Gymnasien) und Universitäten, die als akademische Gymnasien oder gymnasia illustria bezeichnet wurden. Diese wurden von freien Städten und kleineren Landesfürsten eingerichtet, um ein Abwandern der gebildeten Jugend zu den Universitäten zu vermeiden. Sie unterschieden sich von den Universitäten meist in der Größe und darin, dass sie keine Titel verleihen konnten. Mehrere dieser akademischen Gymnasien entwickelten sich später zu wirklichen Hochschulen.
freien Städten
Während im protestantischen Norden die Universitäten im allmählichen Übergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit wurden, blieben die "neuen" jesuitischen Universitäten des 16. und 17. Jahrhunderts (Würzburg 1582, Olmütz 1573, Graz 1582, Paderborn 1614), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen Universitäten umgestaltet wurden, dem älteren Typus im Wesentlichen treu.
An den protestantischen Universitäten entstanden in dieser Zeit die Studentenverbindungen, gleichzeitig fand eine Beteiligung der Studenten an der Universitätsverwaltung nicht mehr statt. Die Wahl junger, studierender Fürsten zum Rektor wurde reine Formsache, da die eigentliche Verwaltung von Prorektoren, die aus der Gruppe der Professoren gewählt wurden, geführt wurde.
Alte Universitäten in Osteuropa
- Universität Vilnius gilt als die älteste Universität im Baltikum. Gegründet von Jesuiten 1579.
- Immanuel-Kant-Universität Kaliningrad, Preußen, 1544 von Herzog Albrecht gegründet.
Verfassung des Lehrkörpers
In der Zeit von 1500 bis 1650 begann auch die Entwicklung des akademischen Lehrkörpers zu der im Wesentlichen noch heute geltenden Verfassung. Danach bilden die ordentlichen Professoren (professores publici ordinarii) als vollberechtigte Mitglieder der vier Fakultäten den akademischen (großen) Senat. Die ordentlichen Professoren einer Fakultät wählen aus ihrer Mitte den Dekan, sämtliche ordentliche Professoren den Rektor. Zudem gibt es nicht dem Senat angehörige Professoren und Privatdozenten, die zwar eine Lehrerlaubnis, aber keine Lehrverpflichtung haben.
Moderne Universitäten
Erste Vorlesungen in deutscher Sprache hielt Christian Thomasius an der durch seine Bemühungen gegründeten Universität in Halle. Dort erschien auch unter seiner Leitung die erste kritische akademische Zeitschrift. Die erste Universität, die mit einer Akademie der Wissenschaften verbunden wurde, war die Universität Göttingen.
Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verlagerte sich der Schwerpunkt an den Universitäten vom Sammeln, Ordnen und Vermitteln von Wissen verstärkt hin zur Forschung, also zum Erzeugen von Wissen. Dies geschah inspiriert durch das Humboldtsche Bildungsideal der Einheit von Forschung und Lehre, das in der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, der heutigen Humboldt-Universität begründet wurde und weltweite Nachahmung fand. In den 1880er Jahren begann eine Neuordnung der Fakultäten an den Universitäten, so entstanden natur-, staats-, geistes- oder wirtschaftswissenschaftliche Fakultäten. Zudem wurden die akademischen Seminare beliebt, bei denen die Studierenden unter Anleitung praktische Übungen durchführen. Gleichzeitig entwickelten sich die Laboratorien, Observatorien und Kliniken, so dass in den Naturwissenschaften und in der Medizin eine praxisnahe Ausbildung vorgenommen werden konnte.
Allerdings traten in dieser Zeit auch erstmals "überfüllte" Studiengänge auf.
Einen besonderen Typus der Universität stellt die Stiftungsuniversität dar (Frankfurt am Main, 1912/14).
Der anhaltende wirtschaftliche Nachkriegsaufschwung und spätere Bildungsreformen gewährten in der Bundesrepublik ab 1960 allmählich Kindern aus allen gesellschaftlichen Schichten einfachen Zugang zu höherer Bildung. Ab 1970 wurden neue Universitäten und Gesamthochschulen gegründet, u.a. in Bremen, Bochum, Augsburg, Regensburg, Düsseldorf, Oldenburg, Trier in Deutschland sowie Salzburg und Linz in Österreich.
Die seit 1965 aufkommende Studentenbewegung war ein Teil des internationalen reformerischen Aufbruchs, der besonders 1968 von Berkeley (USA) über Paris, Berlin bis Prag reichte. Die deutsche "68-er"-Generation rebellierte gegen das Totschweigen der Verbrechen des "Dritten Reiches" durch die Elterngeneration und deckte die unaufgearbeiteten Verstrickungen erheblicher Teile der deutschen Wissenschaft in der Hitlerzeit auf. Der die Diskussion bestimmende Teil der damals Studierenden sah die gründliche Aufarbeitung und Abkehr von Traditionen, die das Dritte Reich vorbereitet hatten, als Voraussetzung für jeden weiteren wissenschaftlichen und sozialen Fortschritt an.
Der gesellschaftliche Umbruch reichte über die Universitäten hinaus: In der Bundesrepublik Deutschland begann die neu gebildete | | |