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Zebrastreifen

Zebrastreifen

Der Fußgängerüberweg (Deutschland), Schutzweg (Österreich) Fussgängerstreifen (Schweiz) auch Fußgängerübergang, häufig auch als Zebrastreifen bezeichnet, ist eine Querungsanlage für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Dieser Fußgängerüberweg ist durch breite Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet, die als Verkehrszeichen dienen. Zusätzlich zur Fahrbahnmarkierung sind Verkehrsschilder aufgestellt. Der Name Zebrastreifen kommt nicht, wie meist aufgrund der Streifen fälschlicherweise gedacht wird vom Zebra, sondern ist ein Akronym für ZEichen Besonderer Rücksichtnahme der Autofahrer. Der Fußgängerüberweg ist immer ebenerdig im Gegensatz zur Fußgängerüberführung oder Fußgängerunterführung. In technischen Fachkreisen wird der Fußgängerüberweg als 'niveaulose Fußgängerüberführung' bezeichnet. Das 'niveaulos' bedeutet ebenerdig. Da in den meisten Fällen eine Stufe zwischen Gehsteig und Fahrbahn ist, wird die Bordsteinkante abgeschrägt um ein leichteres Überqueren auch mit Kinderwagen oder mit Rollstühlen zu ermöglichen. Vom Fußgängerüberweg ist die Fußgängerfurt begrifflich zu trennen.

Geschichte

Fußgängerfurt Der Zebrastreifen taucht in internationalen Vereinbarungen erstmals in dem am 19. September 1949 in Genf unterzeichneten Protokoll über Strassenverkehrszeichen auf. Die Konferenz der Vereinten Nationen über Straßen- und Automobilverkehr fand in der Zeit vom 23. August bis zum 19. September 1949 statt und endete mit der Unterzeichnung eines "Abkommens über den Straßenverkehr" und eines "Protokolls über Straßenverkehrszeichen". Gleichzeitig wurde das "Abkommen über die Vereinheitlichung der Wegezeichen" vom 30. März 1931 aufgehoben. Diese internationalen Abkommen mussten allerdings noch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Der Zebrastreifen wurde 1951 in Großbritannien gesetzlich verankert, allerdings gab es erste Vorläufer auch schon 1949. Schon 1947 hat sich auch Leonard James Callaghan, der auch die so genannten Katzenaugen förderte, für die Zebrastreifen (zebra crossing) eingesetzt. In Deutschland wurden die ersten 12 in der Stadt München am 8. Juli 1952 angelegt. In die westdeutsche Straßenverkehrsordnung wurde der Fußgängerüberweg zum 24. August 1953 aufgenommen. Das Vorgehrecht für Fußgänger auf Zebrastreifen wurde erst zum 01.06.1964 eingeführt. Danach wurden allerdings viele Fußgängerüberwege "um den Verkehrsfluß aufrechtzuerhalten" beseitigt, wie es in einem Fachartikel von 1967 hieß. Erwähnenswert ist noch die Form mit einer Lichtzeichenanlage, die "pelican crossing" (pedestrian light controlled) genannt wird.

Deutschland

Katzenauge Der Fußgängerüberweg ist durch breite weiße Linien (Zebrastreifen) gekennzeichnet. Diese Markierung gilt als das Vorschriftszeichen "Zeichen 293". Als Hinweis auf den Fußgängerüberweg dient das stehende Richtzeichen "Zeichen 350" (schwarzer Mann auf weißem Dreieck vor blauen Rechteck). In wartepflichtigen Zufahrten ist dieses Zeichen aber in der Regel entbehrlich. An besonderen Gefahrstellen kann ergänzend auch das Gefahrzeichen "Zeichen 134" (schwarzer Mann auf rotem Dreieck) aufgestellt werden.

StVO § 26 Fußgängerüberwege

StVO :(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten. :(2)Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten. :(3)An Überwegen darf nicht überholt werden. :(4)Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.

Fahrradfahrer

Fahrradfahrer nutzen Zebrastreifen häufig im falschen Glauben, Fahrzeuge auf der Fahrbahn müssten auch Ihnen eine Querung ermöglichen, wie im §26 StVO ausschließlich für Fußgänger, Fahrer von Krankenfahrstühlen und Rollstuhlfahrer beschrieben (siehe oben). Richtig ist jedoch, dass Sie vom §26 StVO ausschließlich in ihrer Rolle als Führer eines Fahrzeugs betroffen sind. Ein "Fahrradfahrer", der vom Fahrrad absteigt und es schiebt, ist allerdings ein Fußgänger und genießt an Zebrastreifen entsprechende Rechte. Ebenfalls als Fußgänger im Sinne des §26 StVO gilt laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin (DAR 04,699) eine Person, die ein Fahrrad "rollernd" benutzt : Hierzu steigt der Radler zunächst ab, so dass er seitlich vom Rad steht. Befindet er sich z.B. links vom Rad stellt er nun den rechten Fuß auf das linke Pedal, damit er sich mit dem linken Fuß - wie auf einem Tretroller - abstoßen kann.

Verwaltungsvorschrift und Ländererlasse

Detaillierte Angaben zur Anlage von Zebrastreifen liefern die Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO und die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) des BMVBW. Maßgeblich sind allerdings die einzelnen Ländererlasse (siehe [http://www.fussverkehr.de/ www.fussverkehr.de] unter download).

Österreich

Kennzeichnung, Rechtsgrundlage

Der Schutzweg ist durch breite weiße Linien in Längsrichtung der Fahrbahn gekennzeichnet. Aus psychologischen Gründen werden in Graz seit Herbst 2004 Versuche unternommen, die Zebrastreifen in Querrichtung anzubringen, um dadurch den Autofahrer besser zum Anhalten vor dem Schutzweg zu motivieren. Es gibt 2004 auch schon weitgediehene Versuche in Amstetten, den Schutzweg mit abwechselnd roten und weißen Streifen zu kennzeichnen. Dies könnte sogar schon in der nächsten Novelle der StVO genehmigt werden. Außerdem muss er durch das Hinweiszeichen "Kennzeichnung eines Schutzweges" gekennzeichnet werden, sofern er nicht durch gelbe Blinklichter am Rand oder über der Fahrbahn kenntlich gemacht wird oder durch Lichtzeichen geregelt ist (Ampelregelung). Auch bei geregelten Kreuzungen ist keine zusätzliche Kennzeichnung notwendig. Er kann zusätzlich durch das Gefahrenzeichen "Schutzweg" vorangekündigt werden. Schutzwege vor Schulen werden temporär oft zusätzlich durch Polizisten oder Schülerlotsen gesichert, um Schülern eine problemlose Benutzung des Schutzweges zu ermöglichen. Das Verhalten bei einem Schutzweg ist im § 9 StVO geregelt. Ähnlich in der Kennzeichnung und gleich in den Verboten ist auch die Radfahrerüberfahrt, so zu sagen ein Schutzweg für RadfahrerInnen.

Gebote


- Für Fußgänger und Rollstuhlfahrer gilt, dass sie einen Schutzweg, der nicht weiter als 25 m von ihnen entfernt liegt, benutzen müssen.
- FahrzeuglenkerInnen müssen FußgängerInnen das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn auf dem Schutzweg ermöglichen, sobald die Absicht eines Fussgängers, die Fahrbahn zu überqueren, erkennbar ist. In der Regel wird dazu ein Anhalten notwendig sein; es kann aber auch unterbleiben, wenn der Zweck des Schutzweges (nämlich das FußgängerInnen die Fahrbahn sicher und ungehindert überqueren können, obwohl sich Fahrzeuge dem Schutzweg nähern) auch so erreicht wird.

Verbote


- Vor ungeregelten Schutzwegen: Überholen von allen Fahrzeugen ist verboten, außer der Überholvorgang kann noch vor dem Schutzweg beendet werden und ein eventuell notwendiges Anhalten, um FußgängerInnen das Überqueren zu ermöglichen, ist möglich.
- Auf dem Schutzweg besteht absolutes Halte- und Parkverbot; sowie 5 m vor dem Schutzweg aus der Sicht des ankommenden Verkehrs, wenn der Schutzweg ungeregelt ist.
- Das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die vor einem Schutzweg angehalten haben um einem Fußgänger das überqueren zu ermöglichen, ist verboten.
- Das Anhalten auf dem Schutzweg im Rückstau einer Kolonne ist ebenfalls verboten.

Schweiz

Fussgängerstreifen ist die in der Schweiz gebräuchliche Bezeichnung für den Fußgängerüberweg, der Fußgängern die sichere Überquerung einer Straße erlaubt. Im Vergleich zum deutschen Zebrastreifen ist er nicht weiß markiert, sondern gelb. Bis 1994 verlangte die schweizerische Verkehrsregelnverordnung (VRV), dass Fussgänger, welche eine Straße auf einem Zebrastreifen überqueren wollten, herannahenden Autos ihre Absicht per Handzeichen bekunden mussten. Im Gegensatz dazu legte aber das übergeordnete Strassenverkehrsgesetz (SVG) fest, dass der Fussgänger ohne Einschränkung Vortritt auf dem Fussgängerstreifen hätte. Hierdurch entstand unter den Schweizern eine große Unsicherheit, so dass schließlich das schweizerische Bundesgericht vom Gesetzgeber verlangte, diese Situation zu klären. So wurde in Übereinstimmung mit im Ausland geltenden Gesetzen 1994 das Handzeichen-Obligatorium aufgehoben. So müssen heute in der Schweiz Autos anhalten, wenn ein Fußgänger eine Straße auf dem Fußgängerstreifen überqueren will, ab 2006 werden Autos, die nicht anhalten, gebüsst. Am 7.April 2004 wurde durch den schweizerischen Fußgängerverband im Rahmen des Weltgesundheitstages der Weltgesundheitsorganisation die Aktion [http://www.gelbeszebra.ch/ Gelbes Zebra] gestartet, welche dazu beitragen will, dass der Fußgängervortritt auf dem Zebrastreifen besser beachtet wird. Allerdings müssen Fußgänger dabei auch berücksichtigen, dass sie die Fahrbahn nur betreten dürfen, wenn ein herannahendes Fahrzeug noch ohne Probleme halten kann. Daher finden sich auf der Webseite der Aktion neben Hinweisen, wie sich [http://www.gelbeszebra.ch/200_volant.php Autofahrer] zu Verhalten haben, auch Veranschaulichungen für [http://www.gelbeszebra.ch/100_pietons.php Fussgänger]. Kategorie:Fußverkehr Kategorie:Straßenverkehrsordnungsrecht Kategorie:Straßenverkehr Kategorie:Straßenverkehrsrecht kategorie:Verkehrszeichen

Querungsanlage

Unter Querungsanlage (auch Querungshilfe) werden alle Maßnahmen verstanden, die die Überquerbarkeit von Fahrbahn für Fußgänger verbessern, indem die Fußgänger schneller, komfortabler und sicherer queren können. Folgende Maßnahmen stehen zur Verfügung: Bauliche Maßnahmen
- Veränderung der Fahrbahnbreite durch Verschmälerung, Rücknahme der Fahrstreifenanzahl bzw. ein- oder beidseitige Verengung der Fahrbahn im Bereich der Querungsstellen,
- Vorziehen der Seitenräume,
- Fahrbahnteiler (z. B. Mittelstreifen / Mittelinseln),
- Teilaufpflasterungen auf der Strecke, Plateaupflasterungen, Bordsteinabsenkung bzw. Teilaufpflasterungen in den Zufahrten von Anschlussknotenpunkten oder der gesamten Knotenpunktfläche,
- Gehwegüberfahrt an Anschlussknoten,
- nicht abgerückte Querungsanlagen an Knotenpunkten,
- Seitenstreifen vor Parkplätzen neben der Fahrbahn. Betriebliche Maßnahmen
- Fußgängerüberwege (§26 StVO),
- Regelung mit Lichtsignalanlagen (§37 StVO). Zusätzliche Maßnahmen
- Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit / Geschwindigkeitsüberwachung,
- Erhöhung der Aufmerksamkeit vor und im Bereich der Querungsanlage, z. B. durch gelbe Blinklichter, Verkehrszeichen, Markierungen und/oder durch entsprechende Gestaltung. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen, die den Fußgänger- vom Fahrzeugverkehr (Kfz, aber durchaus auch Rad) räumlich trennen, wie Über- bzw. Unterführungen, die jedoch nur bei bestimmten topografischen Verhältnissen sinnvoll sind. Kategorie:Fußverkehr Kategorie:Straßenbau Kategorie:Straßenverkehr Kategorie:Transport & Verkehr Kategorie:Verkehr Kategorie:Verkehrsbauwerk Kategorie:Verkehrstechnik

Fußgänger

Ein Fußgänger oder Passant wird heute im juristischen Sinne als ein Verkehrsteilnehmer verstanden, der keinerlei Verkehrsmittel benutzt, sondern zu Fuß geht. Es ist einem Fußgänger auch erlaubt, Lasten mit einem Handwagen oder Stoßkarren zu transportieren. Im juristischen Sinne wird keine Unterscheidung zwischen einem gehenden und einem laufenden Fußgänger gemacht. Dieses ist im Sport anders, wo aus Fairnessgründen zwischen den Geh- und Laufsportarten unterschieden wird.

Geschichte

In der Menschheitsgeschichte stand es dem Fußgänger lange frei, wie und wo er sich bewegt. Er war lediglich durch Ozeane, Flüsse, Hochgebirge und die Erdanziehungskraft in seiner Bewegung eingeschränkt. Damit Fußgänger neben anderen Verkehrsteilnehmern auch Flüsse überqueren konnten, begann man bereits in der Antike, Brücken zu bauen. Da bis ins Mittelalter die Wegebeschilderung in vielen Gebieten sehr unzureichend und oft nicht mehrsprachig erfolgte, hatten viele Fußgänger mit Orientierungsproblemen zu kämpfen. In der Römerzeit, als zum ersten Mal größere Heere aufgestellt wurden, mussten viele Armeen zu Fuß gehen, da es logistisch nicht möglich gewesen wäre, jeden Soldaten mit einem Pferd auszustatten. Fußgängerheere, auch Infanterieheere genannt, konnten damals mit voller Montur bis zu 30 km am Tag zurücklegen. Aus der Römerzeit stammt auch der lateinische Begriff per pedes, welcher zumindest im deutschsprachigen Raum noch weit verbreitet ist und „zu Fuß gehen“ bedeutet. Im Mittelalter zogen die Edelherren und Ritter es dagegen überwiegend vor, sich per Pferd fortzubewegen. In dieser Zeit wurde das zu Fuß gehen daher auch oft als ein Akt der Buße angesehen. Einer der bekanntesten Fußgänger dieser Zeit war Heinrich IV., welcher im Januar 1079 beim Gang nach Canossa zu Fuß von Speyer nach Canossa ging, um zu erreichen, dass Papst Gregor VII. ihn vom Kirchenbann befreit. Im Mittelalter entstanden auch viele fußgängerfreundliche Innenstädte, in denen die Mehrheit der Straßen nicht breit genug sind, um von Autos befahren zu werden. Es gab oft auch Stadttore, welche nur von Fußgängern benutzt werden. Leider entstanden an den damaligen Stadträndern in dieser Zeit auch oft große Befestigungsanlagen. Als diese ab den 18. Jh. mit dem Fortschritt der Artillerie ihren militärischen Sinn verloren hatten, wurde sie vielerorts geschliffen und der freigewordene Platz genutzt, mehrspurige Autoringstraßen um die Innenstadt herum zu errichten, welche die Bewegungsfreiheit der Fußgänger sehr behindern. Im 18. und 19. Jahrhundert war das zu Fuß gehen ein populärer Zuschauersport in Großbritannien. Einer der bekanntesten Fußgänger war Captain Robert Barclay Allardice, bekannt als der „Gefeierte Fußgänger“ (englisch: The Celebrated Pedestrian) von Stonehaven. Seinen größten Rekord stellte er zwischen dem 1. Juni und dem 12. Juli 1809 auf, als er es schaffte, in 1000 aufeinanderfolgenden Stunden jeweils eine englische Meile zurückzulegen. Bei diesem Ereignis waren etwa 10.000 Zuschauer anwesend. Der Amerikaner Ada Anderson konnte diesen Rekord sogar noch verbessern, in dem er es schaffte, in 1.000 aufeinanderfolgenden Stunden jeweils innerhalb von 15 Minuten 1 Mile zu Fuß zurückzulegen. Auch wenn der Fußgängersport im 20. Jh. an Bedeutung verloren hat, so gibt es noch weiterhin das Gehen als olympische Sportart. Daneben gibt es als traditionelle Sportereignisse u.a. in England noch den Land's End to John o' Groats walk. Mit dem Aufkommen des Automobils als Massenfortbewegungsmittel wurden die Fußgänger ab Anfang des 20. Jh. immer mehr in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt. Im Sinne einer autogerechten Stadt wurden sie durch Straßenverordnungen vielerorts auf die Fußgängerwege (auch Gehweg, Bürgersteig oder Gehsteig) verbannt. Immerhin entstanden in den 70er Jahren zumindest in vielen europäischen Innenstädten Fußgängerzonen, in welchen Fußgänger zumindest außerhalb der Belieferungszeiten ungestört gehen konnten. Um die Überquerung von vielbefahrenen Verkehrsstraßen zu ermöglichen, entstanden in vielen Orten auch in der Regel nicht wettergeschützte Fußgängerbrücken und oft schlecht ausgeleuchtete Fußgängerunterführungen. Letztgenannte boten das ideale Milieu für die Entstehung von neuen Jugendsubkulturen. Ab den 80er Jahren wurde die Fußgängersicherheit auch ein wichtiges Planungskriterium bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen. In den letzten beiden Jahrzehnten gibt es auch seitens von Vereinen und Stadtplanern verstärkt Bemühungen, Raum für den Fußgänger zurückzugewinnen.

Fußgängervorschriften und -initiativen in verschiedenen Ländern

In Deutschland finden sich die für Fußgänger relevanten Vorschriften im § 25 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (siehe auch Fußverkehr). In Österreich werden der Exekutive unter dem Titel Unbegründetes Stehenbleiben auf Gehsteigen zahlreiche Möglichkeiten zu Maßregelung gewährt. In der Schweiz gibt es seit 1972 den Fussgängerverband "Fussverkehr Schweiz", der sich zum Ziel gesetzt hat, das Kompetenzzentrum für den Fußverkehr in Siedlungsgebieten zu sein und die Wünsche der Fußgänger in die Verkehrspolitik einzubringen. Er unterstützt Bund und Kanton bei der Umsetzung des Schweizerischen Fuß- und Wanderwegegesetzes. Auch setzt er sich für innovative fußgängerfreundliche Verkehrsgestaltung, zum Beispiel durch die Schaffung von Begegnungszonen ein. Durch den Verband wird in regelmäßigen Abständen der [http://www.fusspreis.ch/ Fusspreis] ausgeschrieben, der Projekte prämiert, welche die Situation von Fußgängern im Straßenverkehr verbessern. Hierbei handelt es sich um eine offene Ausschreibung, was bedeutet, dass Fachleute aus sämtlichen Kantonen daran teilnehmen können. Bei der letzten Preisverleihung erhielt Grenchen den Preis als fußgängerfreundlichste Stadt der Schweiz. Lange Zeit waren Schweizer Fußgänger unnötig durch ein in der Verkehrsregelnverordnung festgeschriebene Handzeichen-Obligatorium verunsichert. Diese Situation konnte aber auf Druck des schweizerischen Bundesgerichtshofs 1994 durch den Gesetzgeber geklärt werden (siehe Zebrastreifen) In Großbritannien regeln die [http://www.highwaycode.gov.uk/01.shtml Regeln 1-33 des Highwaycodes] das Verhalten der Fußgänger (englisch pedestrians) im Straßenverkehr. Diese sind aber auf Basis des anglo-amerikanischen Rechtsverständnisses eher als Ratschläge zu verstehen. Dies gilt allerdings nicht für folgende Punkte:
- Fußgänger dürfen nicht auf Autobahnen und rutschigen Straßen gehen, es sei denn, es handelt sich um eine Ausnahmesituation (Laws RTRA sect 17, MT(E&W)R 1982 as amended & MT(S)R regs 2 &13)
- Fußgänger dürfen nicht auf fahrende Autos springen oder sich an fahrenden Autos festhalten (Law RTRA 1988 sect 26)
- Fußgänger dürfen an Zebrastreifen und sogenannten Pelican oder Puffin Crossings nicht bummeln (Laws ZPPPCRGD reg 19 & RTRA sect 25(5))

Siehe auch


- Flaneur
- Fußverkehr
- Mobilität
- Mobilitätskultur
- Passanten
- Verkehr
- Verkehrsphysik
- Verkehrsplanung

Weblinks


- [http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_25.php3 § 25 "Fußgänger" der StVO]
- [http://www.gajwien.at/aktuell/2003/april/augustin.htm Unbegründetes Stehenbleiben auf Gehsteigen]
- [http://www.npg.org.uk/live/search/portrait.asp?LinkID=mp62805&rNo=0&role=sit Bild von Captain Barcley im Rahmen seines Gehrekordes]
- [http://www.fussverkehr.de/ Arbeitsgruppe Fußverkehr]
- [http://www.eschen.li/default.asp?pLngCateId=743&pIntLevel=5&pLngPageId=3590 Beispiel aus Liechtensteinfür für die Berücksichtigung der Fußgängersicherheit bei Straßenpalnungen]

Literatur


- Sebastian Haffner: Das Leben der Fußgänger. Feuilletons 1933-1938, München 2004.
- Harald Lesch: Kosmologie für Fußgänger. Eine Reise durch das Universum, München 2001. Kategorie:Fußverkehr Kategorie:Transport & Verkehr Kategorie:Verkehr ja:歩行者

Rollstuhl

Der Rollstuhl (auch Rolli genannt) ist ein Fahrzeug für Menschen, die aufgrund körperlicher Behinderung in der Fähigkeit zum Gehen beeinträchtigt sind. Der Rollstuhl ermöglicht es diesen Menschen, weiterhin mobil zu sein. Die ersten Nachweise eines Rollstuhl findet man mit gespeichten Rädern um 1300 v.Chr. in China. König Philip II. von Spanien hatte 1595 offenbar einen Rollenstuhl mit verstellbarer Rücken- und Fußstütze. Einen selbstanzutreibenden Rollstuhl konstruierte der gelähmte Uhrmacher Stephan Farfler 1655. Von ersten einfachen Modellen ausgehend, hat sich inzwischen eine Vielfalt an Rollstuhltypen entwickelt, die sowohl nach Behinderungsmerkmalen als auch Anwendungszwecken differenziert sind. Die Art und Anordnung der Räder sowie deren Antrieb, die Sitzausführung und die Zusammenlegbarkeit bzw. -klappbarkeit differieren je nach Typ. Als Obergruppen lassen sich nach der Antriebsart definieren:
- Greifreifenrollstuhl, zum Selbstfahren mit Handantrieb an speziellen Greifringen
- Elektrorollstuhl oder E-Rolli, mit Elektromotor, Akku und elektrischer Steuerung
- Schieberollstuhl, zum Schieben einer passiven Person Untergruppen von Greifreifenrollstühlen sind:
- Standardrollstuhl, aus lackiertem Stahlrohr, Gewicht ca. 19-21 kg
- Aktivrollstuhl, mit geringem Gewicht (aus Titan, Carbon o.ä., nur ca. 9 kg) und viel Freiraum für Oberkörperbewegungen
- Leichtgewichtrollstuhl, aus Leichtmetall mit geringem Gewicht (ca. 13-17 kg)
- Multifunktionssrollstuhl, Positionierungsrollstuhl oder Lagerungsrollstuhl mit variablen Sitz- und Positionierungseinstellmöglichkeiten
- Rennrollstuhl, auf hohe Geschwindigkeiten optimiert
- Sportrollstuhl, mehr auf Wendigkeit und an die jeweiligen Anforderungen des Behindertensports angepasst, z.B. für Rollstuhltennis, Rollstuhlbasketball oder Cross Country. Vielfach sind Greifreifenrollstühle als Faltrollstuhl zusammenklappbar und zerlegbar ausgeführt. Der Starrrahmenrollstuhl ist ebenfalls zerlegbar, hat jedoch einen nicht zusammenklappbaren, leichten und starren Sitzrahmen.

Standardrollstuhl / Faltrollstuhl

Die Bezeichnung "Standardrollstuhl" weist bereits darauf hin, dass diese Modellgattung generelle statt individuelle Funktionen beinhaltet. Eine Grundversorgung für die nicht dauerhafte Benutzung ist damit abgedeckt. Deshalb dient ein Standardrollstuhl häufig als Transportmittel, eventuell (im stationären Bereich) auch für verschiedene Personen. Ausstattungsmerkmale sind:
- faltbarer Rahmen
- zwei große Räder hinten (meistens nur mit Schraubachsen)
- zwei kleine Lenkräder vorn
- abnehmbare und austauschbare Armlehnen und Fußstützen
- Sitz- und Rückenbespannung aus Kunstleder (gepolstert oder ungepolstert)
- anzutreiben über die Greifreifen oder durch die Begleitperson

Normen und Bestimmungen

Die Europäische Norm EN ISO 9999 (2003) "Technische Hilfen für behinderte Menschen - Klassifikation und Terminologie" ordnet Rollstühle in die Gruppe 12-21 mit elf Untergruppen ein. Weitere Normenwerke:
- DIN 13240-1 Rollstühle; Einteilung Ausgabe 12/1983
- DIN 13240-2 Rollstühle; Begriffe 12/1983
- DIN 13240-3 Rollstühle; Maße 08/1994
- DIN EN 12183 Rollstühle mit Muskelkraftantrieb – Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN EN 12184 Elektrorollstühle und -mobile und zugehörige Ladegeräte – Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN ISO 6440 Rollstühle; Benennungen, Begriffe 1985
- DIN ISO 7176-1 Rollstühle; Bestimmung
- DIN ISO 7193 Rollstühle – Maximale Gesamtmaße Straßenverkehrsordnung:
- Für die Ausstattung und Zulassung von Rollstühlen, insbesondere auch Elektrorollstühlen, bestehen mehrere Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Rollstühle werden dort meist als "Krankenfahrstuhl" bezeichnet. Elektrorollstühle dürfen bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Führerschein gefahren werden.

Produktverzeichnisse


- Im Verzeichnis über Technische Hilfsmittel Rehadat sind in der Produktgruppe 12-21 über 400 Einzelmodelle von im Sanitätsfachhandel erhältlichen Rollstühlen verzeichnet.
- Das Hilfsmittelverzeichnis der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung ordnet Rollstühle in den Bereich 18 - "Krankenfahrzeuge" ein, mit den vier Unterscheidungsbereichen "Innenraum", "Innenraum und Straßenverkehr", "Straßenverkehr" und "Treppen" mit weiteren Unterteilungen. Als für die Kassen "leistungspflichtige" Modelle des Handels sind etwa 1.300 Einzelmodelle eingetragen. Kategorie:Hilfsmittel Kategorie:Fußverkehr Kategorie:Fahrzeug ja:車椅子

Verkehrszeichen

Ein Verkehrszeichen ist eine behördliche Anordnung, die von Verkehrsteilnehmern eigenverantwortlich beachtet werden muss. Verkehrszeichen sind elektronische Anlagen (Wechselverkehrszeichenanlagen, Lichtzeichenanlagen), Zeichen von Personen, Fahrbahnmarkierungen und vor allem Schilder. Ein Verkehrsschild ist ein Schild, das Verkehrszeichen zeigt. Verkehrszeichen müssen sichtbar (nicht verdeckt, verdreht) sein, um rechtlich wirksam zu werden.

Regelungen in Deutschland

Die Verkehrszeichen werden in den §§ 39ff. Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Man unterscheidet:
- § 40 Gefahrenzeichen mahnen, sich auf eine Gefahr vorzubereiten.
- § 41 Vorschriftszeichen enthalten Gebote und Verbote.
- § 42 Richtzeichen geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs.
- § 43 Verkehrseinrichtungen
- Zusatzschilder ergänzen die Bedeutung anderer Verkehrszeichen. Bei der Rangfolge der Verkehrszeichen gilt: Verkehrszeichen (Schilder, Fahrbahnbeschriftungen u. a.) gehen anderen Verkehrsregelungen (z. B. rechts vor links) vor; Regelungen durch Lichtzeichenanlagen gehen allen vorgenannten Zeichen vor und Zeichen von Polizisten gehen wiederum diesen Zeichen vor.

Situation in Österreich

Die Verwendung von Verkehrszeichen (Aufstellung, Ausführung, Kosten usw.) ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO), §§31 - 35 geregelt. Unter anderem wird dort festgelegt, dass die Kosten für die Verkehrszeichen üblicherweise der Straßenerhalter zu tragen hat, in Sonderfällen (Betriebsausfahrten, Baustellen, verkehrsfremde Veranstaltungen etc.) auch der Verursacher. Straßenverkehrsordnung §§48ff definieren die zu verwendenden Verkehrszeichen. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Gefahrenzeichen mahnen, sich auf eine Gefahr vorzubereiten.
- Vorschriftszeichen enthalten Gebote und Verbote.
- Hinweiszeichen geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs.
- Zusatztafeln ergänzen die Bedeutung anderer Verkehrszeichen. Zusätzlich wird in der Straßenverkehrszeichenverordnung die technische Ausführung der Verkehrszeichen festgelegt (Größen, Schriftgrößen, reflektierende oder beleuchtete Ausführung usw.)

Andere Verkehrszeichen

Verkehrszeichen sind auch in anderen Verkehrsarten üblich, z. B. in der Schifffahrt, im Luftverkehr (v. a. auf Flughäfen) und im Schienenverkehr.

Siehe auch


- Warnschild, Hinweisschild
- Themenliste Straßenverkehr
- Verkehr
- Verkehrswesen
- Verkehrssicherungswesen

Weblinks


- [http://www.vkwodw.de/Verkehr/verkehrszeichen.html Verkehrszeichenkatalog] (Kreisverkehrswacht Odenwald)
(Die Bilder auf dieser Seite stammen nach Angabe der Betreiber aus der StVO und sind damit nach § 5 UhrG gemeinfrei)
- [http://www.sicherestrassen.de/_VKZ.htm Verkehrszeichenkatalog mit VwV]
- [http://www.fh-merseburg.de/~nosske/EpocheII/Verkehr/e2v_stvo.html Entwicklung der Verkehrszeichen]
- [http://europa.eu.int/comm/transport/road/publications/trafficrules/countryreports/chapter7.htm Verkehrszeichen in der Europäischen Union] Kategorie:Straßenverkehr Kategorie:Symbol ja:道路標識

Zebra

Zebra werden drei Arten aus der Familie der Pferde (Equidae) genannt, die alle zur Ordnung der Unpaarhufer (Perissodactyla) gehören, nämlich das Grevyzebra (Equus grevyi), das Steppenzebra (Equus quagga), auch Pferdezebra genannt, und das Bergzebra (Equus zebra). Kreuzungen: Zebroide sind Kreuzungen aus Pferd und Zebra, Zebrule oder auch Zesel zwischen Eseln und Zebras. Esel Esel

Merkmale und Klassifizierung

Obwohl sie als gemeinsames Merkmal die schwarzweißen oder auch braunweißen Streifen verbindet, sind sie untereinander nicht näher verwandt als mit den anderen Arten aus der Familie der Pferde. Das gemeinsame Merkmal der Streifen wird auch dadurch relativiert, dass eine Unterart des Steppenzebras, das ausgestorbene Quagga, nur Streifen am Hals hatte und einige andere Unpaarhufer auch Ansätze von Streifung an den Beinen zeigen. Die Streifen bildeten sich vermutlich evolutiv zur Tarnung vor Tsetsefliegen. Da sich das Ortsfrequenzspektrum des Zebras zu höheren Frequenzen verschiebt, ist es nicht innerhalb des sichtbaren Durchlassbereiches der Facettenaugen der Stechfliegen. Somit wird es von diesen nicht mehr erkannt.

Verbreitung

Ursprünglich waren die Zebras in ganz Afrika verbreitet. In Nordafrika sind sie jedoch schon in antiker Zeit ausgerottet worden. Heutige Verbreitung: Am weitesten verbreitet ist das Steppenzebra. Es lebt in den Steppengebiete vom südlichen Sudan und Südäthiopien über die Savannen Ostafrikas bis nach Süd- und Südwestafrika. Der Lebensraum des Grevyzebra sind die halbtrockenen Busch- und Graslandschaften Ostafrikas, in Kenia, Äthiopien und Somali. Das Bergzebra hat eine viel weniger weite Verbreitung als das Steppenzebra und das Grevyzebra. Es lebt in gebirgigen Hochebenen Namibias und Südafrikas in Höhen bis zu 2000 m.

Siehe auch


- Zebra-Batterie
- Zebrastreifen

Weblinks


- http://www.tierlobby.de/rubriken/Tiergarten/huftiere/zebras.htm
- http://www.kindernetz.de/oli/tierdb/index.php?tid=90&reiter=steckbrief/. Kategorie:Unpaarhufer ja:シマウマ ms:Kuda Belang simple:Zebra

Fußgängerüberführung

Eine Fußgängerüberführung ist eine Brücke, die über eine in der Regel verkehrsreiche Straße oder Bahnstrecke führt und Fußgängern vorbehalten ist. Eine Fußgängerunterführung quert dementsprechend mittels eines Tunnels unterhalb des Niveaus. Aus der Sicht der Verkehrsplanung besteht der Vorteil der relativ kostenintensiven Bauwerke darin, dass kreuzende Fußgänger den fließenden Verkehr, dem normalerweise eine höhere Priorität eingeräumt wird, nicht behindern. Aus Sicht des Fußgängers ist die Über- oder Unterführung gegenüber einem ebenerdigen Fußgängerüberweg – ampelgesichert oder als Zebrastreifen – meist ein Umweg.

Weblinks


- http://www.fussverkehr.ch/info/info0103.pdf Fussverkehr.ch Kategorie:Fußverkehr Kategorie:Verkehrsbauwerk

Gehsteig

Der Gehweg ist der Teil der Straße, der für den Fußverkehr vorbehalten ist. Fahrzeuge, auch Radfahrer, dürfen den Gehweg nicht benutzen. Andere Bezeichnungen für Gehweg sind „Bürgersteig“, „Gehsteig“ oder „Trottoir“. In der Regel sind die Gehwege mit einem Bordstein von der Fahrbahn abgetrennt.

Ausnahmen von dem Benutzungsverbot durch Fahrzeuge

Die Benutzung der Gehwege durch Fahrzeuge ist generell nicht erlaubt. Dies ergibt sich in Deutschland aus § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen …“. Unter Fahrzeuge fallen auch Fahrräder. Auch das Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme gibt es für Kinder mit Fahrrädern. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist dann besondere Rücksicht zu nehmen. Nicht als Fahrzeug bezeichnet werden „besondere Fortbewegungsmittel“ (§ 24 StVO). Hierunter fallen Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel wie Personen mit Inline-Skatern. Diese müssen, wenn nichts anderes geregelt ist, die Gehwege benutzten. Das generelle Verbot wird natürlich aufgehoben, wenn eine Nutzung ausdrücklich zugelassen ist, z.B. durch einen ausgeschilderten gemeinsamen Fuß- und Radweg.
- zur Benutzungspflicht von Gehwegen durch Fußgänger siehe auch: Fußverkehr

Straßenbaurichtlinien in Deutschland

Fußverkehr Fußverkehr In der Verkehrswissenschaft wird der Bereich neben der Fahrbahn als Seitenraum bezeichnet, weil er auch einen Sicherheitsbereich zu Fahrbahn beinhaltet, der nicht zum Bewegungsraum der Fußgänger gehört. Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn beträgt in der Regel 0,50m. In ihm werden auch die Verkehrsschilder aufgestellt. Erst daneben beginnt der Gehwegbereich. Im Jahr 2002 wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV – die „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen – EFA 2002“ herausgegeben. Basierend auf aktuellen Forschungsprojekten zum Flächenbedarf von Fußgängern sind in dies Empfehlungen Mindestanforderungen formuliert, die ein Gehweg erfüllen muss:
- das Begegnen von zwei Fußgängern, auch mit Regenschirmen, muss möglich sein. Zwei sich begegnende Fußgänger wollen auch immer einen Abstand zwischen sich haben.
- Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass in Durchschnitt 46% der Fußgänger ein Gepäckstück, eine Tasche oder dergleichen tragen.
- ein Überholen von langsamen Personen, die zum Beispiel nur Schlendern, muss möglich sein.
- etwa 40% der Fußgänger sind als Paar oder größerer Gruppe unterwegs
- es muss ein Abstand zur Hauswand vorhanden sein
- Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn muss gewährleistet werden. In diesen Sicherheitsabstand werden auch die Verkehrsschilder aufgestellt.
- mit dem Fahrrad fahrende Kinder (siehe oben) dürfen nicht zur Gefährdung werden
- Zu der Nutzbarkeit der Gehwege gehört besonders auch die Berücksichtigung der Anforderungen mobilitätsbehinderter Personen. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, muss das Begegnen von zwei Rollstuhlfahrern möglich sein.
- Zunehmend wichtig wird auch das altengerechte Bauen. Personen mit Rollatoren sollten auch an einander vorbei kommen.
- Zur Nutzbarkeit gehört auch die Möglichkeit des Begegnens von zwei Personen mit Kinderwagen.
- Gehwege haben auch soziale Funktionen wie Aufenthalt. Hierfür muss auch der entsprechende Platz vorhanden sein. Die Mindestanforderung, bezeichnet als Grundausstattung, ist in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen der FGSV eine Seitenraumbreite von 2,50 Meter. Unter bestimmten Voraussetzung kann (siehe Abbildung) kann auch von diesen Mindestanforderungen abgewichen werden. Zu dieser Grundausstattung kommen allerdings noch Zuschläge, wenn Einbauen oder Bepflanzungen im Seitenraum zu finden sind. Die Zuschläge betragen beispielsweise bei Schaufenstern 1,00 m, bei Bäumen 2,00 bis 2,50 m, bei Haltestelle mindestens 1,50 m, bei Stellflächen für Fahrräder je nach Aufstellwinkel zwischen 1,50 m und 2,00 m. Sind Schräg- oder Senkrechtparkplätze vorhanden, kommt wegen des Fahrzeugüberhanges ein Zuschlag von 0,75 m hinzu. Sind die Anforderungen des Fußverkehrs höher, muss natürlich auch die Gehwegbreite entsprechend größer sein. Dies ist beispielsweise bei Geschäftsstraßen der Fall, wo einmal mehr Fußgänger unterwegs sind, andererseits aber auch die Aufenthaltsfunktion höher ist. Hier verweilen mehr Menschen vor den Schaufenstern. Es gibt einen deutliche Zusammenhang zwischen der Nutzung in der Straße und der Menge der Fußgänger, die diese Straße benutzen. Bei einer Straße mit hoher Geschäftsnutzung sind natürlich viel mehr Fußgänger anzutreffen als in einer Wohnstraße. Hier spielt aber auch die Bebauungsdichte eine wichtige Rolle. In den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen der FGSV sind für verschiedene Straßentypen unterschiedliche Grundanforderungen festgelegt. Die Querneigung bei Gehwegen soll das für die Entwässerung notwendige Maß von 2,5 Prozent nicht überschreiten, um ein notwendiges Gegensteuern für Rollstuhlfahrer zu verhindern. Dies ist insbesondere auch bei Gründstückzufahrten zu beachten.

Straßenbaurichtlinien in Österreich

Von der Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr wurde im August 2004 das Merkblatt RVS 3.12 – Fußgängerverkehr herausgegeben. Der Gehsteigbereich wird unterschieden zwischen dem eigentlichen Verkehrsraum, der freizuhalten ist von Hindernissen, und einem Lichtraum, rechts, links (und oberhalb) des Verkehrsraums. Diese Lichtraum ist zur Aufnahme z.B. von Verkehrsschildern vorgesehen und dient auch als Schutzstreifen zur Fahrbahn. Der Schutzstreifen zur Fahrbahn variiert je nach zulässiger Kraftfahrzeuggeschwindigkeit auf der Fahrbahn zwischen 0,25 m (bei 30 km/h und weniger) und 0,50 m bis 50/h und darüber bei 1,00m. Ebenfalls gibt es Breitenzuschläge z.B. für den Fahrzeugüberhang bei Senkrecht- oder Schrägparkplätzen (0,50 m), bei Schaufenstern und Vitrinen (1,00m), für Aufenthaltsflächen bei ÖPNV-Haltestellen (mindestens 1,50m), Stellflächen für längs abgestellt Fahrräder (0,80m) und quer abgestellt Fahrräder (2,00). Der eigentliche Verkehrsraum soll im Regelfall eine Breite von mindestens 2,00m haben. Damit ist der Mindestregelquerschnitt für einen Gehsteig in einer Straße mit zulässigen 50 km/h dann 2,50 Meter. Bei höheren Fußgängermengen (in Fußgängern pro Stunde) kann dann anhand einer Abbildung der notwendige Verkehrsraum ermittelt werden. Hierbei gibt es eine Bandbreite (Verkehrsqualität) zwischen beengtem und bequemen Fußgängerverkehr. Bei 1000 Fußgängern pro Stunde kann der Verkehrsraum zwischen 2,70m und 3,40m breit sein. Hinzu kommen dann die Breitenzuschläge.

Konflikte mit anderen Nutzungen

Die Flächen für Fußgänger werden vielfach für andere Nutzungen in Anspruch genommen. Zwar ist ein Qualität des städtischen Lebens die Nutzungsmischung und die dazugehörigen Konflikte sind Teil der Urbanität, in bestimmten Fällen kann Enge und Gedränge sogar Ausdruck von Lebendigkeit sein. Gehwege sind aber die letzten Schutzflächen für Fußgänger, ein Fußgängerpaar will nicht dauernd einem dritten entgegenkommenden ausweichen müssen, Gehwege sollen auch Aufenthaltsqualität haben. Insbesondere müssen auch die Anforderungen von Barrierefreiheit beachtet werden.

Radfahren auf Gehwegen

Barrierefreiheit, 2004-09-12]] In der Vielzahl werden Radwege als sogenannte Bordsteinradwege auf Flächen angelegt, die ehemals als Teil der Gehwege den Fußgängern zur Verfügung standen. Hier durch werden die Konflikte von der Fahrbahn auf den Gehweg verlagert. Insgesamt sind die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen beiden Verkehrsarten sehr hoch. Fußgänger bewegen sich mit einer Geschwindigkeit von 1,8 km/h (0,5 m/s - Ältere, Gehbehinderte) bis etwa 6,5 km/h (1,8 m/s) um ein Mehrfaches langsamer als Radfahrern (ca. 15 bis 20 km/h). Dementsprechend hoch ist das Konfliktpotential der beiden Verkehrsmittel. Man kann Kinder nicht mehr frei sich auf Gehwegen bewegen lassen, sondern muss sie ständig bewachen. Mal gedankenverloren Schlendern ist auf diesen Gehwegen nicht möglich, die Qualität der urbanen Räume hat sich für Fußgänger verschlechtert. Gerade für ältere oder sehbehinderte Menschen sind die fast lautlos von hinten und vorne herannahenden Fahrräder ein Gefahrenpotential. Der ehemals als Schutzraum für Fußgänger gedachte Gehweg wird zunehmend zum Gefahrenraum. Hierbei muss aber auch berücksichtigt werden, dass teilweise bei den Radwegplanern ein erheblicher Kenntnismangel über die richtige Anlage von Radwegen vorliegt, wie das nebenstehende Beispiel aus Mögeldorf zeigt. Generell muss zwischen drei verschiedenen Formen unterschieden werden: Radwege mit Benutzungspflicht oder „andere Radwege“ ohne Benutzungspflicht Zwar sind hier getrennte Flächen für beide Verkehrsarten vorgesehen, die in der Regel aber von beiden wenig beachtet werden. Für den Radverkehr sind die über den Radweg gespannten Hundeleinen ein Graus, für Fußgänger die auf die Gehwegflächen ausweichenden Radfahrer. Für Blinde sind die häufig nur durch Markierung angelegten Radwege mit dem Blindenstock nicht erkennbar, so dass dies als nicht barrierefrei bezeichnet werden muss. Durch die Novelle der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung 1997 sind Mindestbreiten für Radwege festgelegt worden. Mindestanforderungen an Gehwegbreiten sind allerdings in der Verwaltungsvorschrift nicht festgelegt worden. Dies hat in der Zwischenzeit sogar dazu geführt, dass Gehwegflächen noch weiter reduziert wurden, um der Verwaltungsvorschrift genüge zu tun. Auch ist zu beobachten, dass „andere Radwege“ neu angelegt werden. Dies war ursprünglich bei der Novelle der Verwaltungsvorschrift nicht vorgesehen worden. Gemeinsame Fuß- und Radwege Da, wo zusammen weder entsprechend breite Bordsteinradwege und notdürftig breite Gehwege möglich sind, werden gemeinsame Fuß- und Radwege angelegt. Hier besteht dann noch einen Benutzungspflicht für die Radfahrer. Häufig wurde diese Form, besonders nach Einwendungen der Radfahrverbände, in „Gehweg, Radfahrer frei“ umgewandelt. Gehweg / Radfahrer frei Zunehmend werden in den Kommunen Gehwege für den Radverkehr freigegeben. Die Freigabe von Gehwegen für Radfahrer ist nach der Verwaltungsvorschrift zu Z 239 StVO (Gehweg) allerdings nur in "einzelnen Ausnahmefällen" möglich, wenn dies "erforderlich und verhältnismäßig" ist. Wörtlich heißt es weiter: "Die Freigabe kann nur dann in Betracht kommen, wenn dem straßenrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, die Interessen der vorgenannten Radfahrer dies notwendig machen und wenn die Freigabe nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Menschen, der Kinder und der radfahrenden Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint." Aus den "einzelnen Ausnahmefällen" ist häufig schon der Regelfall geworden. Hierbei werden zwei Argumente vorgebracht:
- Radfahrer dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren (dies ist in der Verwaltungsvorschrift auch ausdrücklich als Begründung genannt worden)
- die ungeübten Radfahrer könnten den Gehweg benutzen, die schnellen Profis würden auf der Fahrbahn fahren. Beide Argumente sind durch eine Untersuchung des Bundesverkehrsministeriums widerlegt worden. Durchschnittlich über 80 % aller Radfahrer machen von der Möglichkeit Gebrauch, den Gehweg zu nutzen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Radfahrer auf freigegebenen Gehwegen unterscheidet sich mit etwa 15 km/h nur geringfügig von der üblichen Geschwindigkeit bei Fahrbahnführung. Selbst im Begegnungsfall mit Fußgängern beträgt die Durchschnittgeschwindigkeit noch 14 km/h. Die in der StVO festgeschriebene Schrittgeschwindigkeit wird danach keinesfalls eingehalten. (Angenendt, W.; Wilken, M.: Gehwege mit Benutzungsmöglichkeiten für Radfahrer. In Schriftenreihe Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft Nr. 737. Bonn 1997) In einem gemeinsamen Positionspapier des ADFC e.V. Landesverband Thüringen und Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. wird dann auch festgestellt: "Beide Verbände sehen in der grundsätzlichen Trennung von Rad- und Fußgängerverkehr die einzig relevante Problemlösung. Dabei sind alle verkehrsplanerischen Möglichkeiten zu nutzen. Die Umsetzung dieser Forderung liegt letztlich nicht nur im Sicherheitsinteresse der Radfahrer und Fußgänger, sondern im Interesse aller Verkehrsteilnehmer." Aus der Sicht von Fußgänger wäre wünschenswert, den Radverkehr wieder auf die Fahrbahn zu verlagern. Gerade auch aus den Anforderungen, die sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz ergeben, sind Bordsteinradwege und Formen der gemeinsamen Führung zu überprüft.

Parken auf Gehwegen

Behindertengleichstellungsgesetz] Auch durch das Ausweisen von Gehwegparkplätzen wird die Bewegungsfreiheit von Fußgängern eingeschränkt. Häufig werden selbst die Mindestbreiten nach den Straßenbaurichtlinien (siehe oben) nicht eingehalten. In extremen Fällen (siehe nebenstehendes Bild) ist sogar die Nutzbarkeit für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr möglich. Für Blinde mit Blindenstock stellen Fahrzeuge auf Gehwegen immer ein Problem dar, weil es dadurch keine klaren Führungskanten gibt. Es gibt auch einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Ausweisung von Gehwegparkplätzen und dem illegalen Gehwegparken.

Literatur


- Alrutz, Dankmar / Bohle, Wolfgang; Flächenansprüche von Fußgängern. Bundesanstalt für Straßenwesen – Heft V71. Bergisch Gladbach 1999
- Angenendt, W.; Wilken, M.: Gehwege mit Benutzungsmöglichkeiten für Radfahrer. In Schriftenreihe Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft Nr. 737. Bonn 1997
- Bräuer, Dirk / Draeger, Werner / Dittrich-Wesbuer, Andrea; Fußverkehr – Eine Planungshilfe für die Praxis. Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung - Baustein 24. Dortmund 2001
- Bräuer, Dirk / Schmitz, Andreas; Grundlagen der Fußverkehrsplanung. In: Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung. Heidelberg 2004
- Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr; Merkblatt RVS 3.12 Fußgängerverkehr. Wien 2004
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen; Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen – EFA 2002. Köln 2002
- Schlansky, Angelika / Hasenstab, Roland / Herzog-Schlagk, Bernd; Gehen bewegt die Stadt - Nutzen des Fußverkehrs für die urbane Entwicklung. Berlin 2004 ISBN 3-922504-42-6

Siehe auch


- Portal:Alltagskultur, Barrierefreies Bauen, Fußgängerüberweg, Fußverkehr, Grünpfeil, Mobilitätskultur, Spaziergang, Wandern

Weblinks


- [http://www.fgsv.de/ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen]
- [http://www.fsv.at/ Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr]
- [http://www.fussverkehr.de/ Arbeitsgruppe Fußverkehr]
- [http://www.fuss-ev.de/ Fuss e.V]
- [http://www.fussverkehr.ch/ Fussverkehr Schweiz]
- [http://www.begegnungszonen.ch/ Begegnungszonen (Schweiz)]
- [http://www3.stzh.ch/internet/mobil_in_zuerich/home.html Stadt Zürich: Mobilitätskultur]
- [http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php Straßenverkehrsordnung]
- [http://www.sicherestrassen.de/_VwV.htm Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung] Konflikte Fuß- und Radverkehr
- [http://www.fussverkehr.de/pdf/Blinden_ADFC.pdf ADFC e.V. Landesverband Thüringen und Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. , Positionspapier von 2002 als pdf-Datei]
- [http://www.fussverkehr.de/pdf/Spazier-Rad.pdf Positionspapier zur Freigabe des Radfahrens auf Spazierwegen als pdf-Datei] Kategorie:Fußverkehr Kategorie:Straßenbau Kategorie:Straßenverkehrsordnungsrecht Kategorie:Verkehrsbauwerk Kategorie:Verkehrstechnik

Fußgängerfurt

Eine Fußgängerfurt ist eine durch Markierungen, hauptsächlich an Ampelanlagen, gekennzeichnete Fläche auf der Straße. Die Furt dient der Verkehrsführung für Fußgänger und ist durch eine gestrichelte Linie optisch abgegrenzt. Die unterbrochenen Quermarkierungen sollen ca. 4 m voneinander entfernt verlaufen. Die Details regeln in Deutschland die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS). So wird beispielsweise vorgeschrieben, dass mindestens 1 m vor jeder Fußgängerfurt eine Haltlinie (Zeichen 294) auf der Fahrbahn zu markieren ist. Nur wenn die Furt hinter einer Kreuzung oder Einmündung verläuft, entfällt die Haltlinie auf jener Seite, die der Kreuzung oder Einmündung zugewandt ist. Nebeneinanderliegende Fußgänger- und Radfahrerfurten sind durch eine gleichartige Markierung getrennt. Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen reguliert wird, sind ebenfalls Fußgängerfurten einzurichten. Ferner dürfen Überwege, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, durch gestrichelte Linien abgegrenzt werden. Darüber hinaus ist eine derartige Markierung auf den Straßen unzulässig. Die Fußgängerfurt hat begrifflich mit dem Fußgängerüberweg, dem „Zebrastreifen“, nichts gemein. Kategorie:Fußverkehr Kategorie:Straßenverkehr Kategorie:Verkehrszeichen

James Callaghan

Leonard James ("Jim") Callaghan, Baron Callaghan of Cardiff, KG, PC (
- 27. März 1912 in Portsmouth, Hampshire; † 26. März 2005 in East Sussex, Großbritannien) war von 1976 bis 1979 britischer Premierminister (Labour).

Leben

Labour Als Callaghan neun Jahre alt war, starb sein Vater, ein Marineoffizier. Im Alter von 14 Jahren verließ er die Schule, um als Steuerbeamter zu arbeiten. Callaghan übernahm eine Führungsrolle bei der Gründung der Steuerbeamten-Gewerkschaft und deren Aufnahme in den britischen Gewerkschaftsbund. Diese Arbeit brachte ihn in Kontakt mit dem Generalsekretär der Labour Party, der ihn ermunterte, eine politische Karriere anzustreben. Doch zuerst diente Callaghan während des Zweiten Weltkriegs in der Royal Navy (bis 1943). 1945 wurde er als Abgeordneter des Wahlkreises Cardiff South-East ins britische Unterhaus gewählt. 1947 wurde er zum Parlamentssekretär des Transportministers ernannt. Callaghan war unter anderem für die Einführung der Zebrastreifen zuständig. 1950 wurde er Delegierter im Europarat. Von 1951 bis 1964, als die Labour Party in der Opposition war, saß Callaghan im so genannten Schattenkabinett. Nach dem Labour-Sieg bei den Unterhauswahlen 1964 wurde Callaghan zum Finanzminister ernannt. Während seiner Amtszeit musste das Britische Pfund abgewertet werden. Callaghan bot daraufhin seinen Rücktritt an, doch er wurde von Harold Wilson zum Bleiben überredet, und so wurde er im November 1967 Innenminister. Als die Labour Party unter Harold Wilson bei den Wahlen 1970 überraschend verlor, bot man Callaghan den Parteivorsitz an, doch dieser lehnte ab. 1974 gewann Labour wieder die Wahlen und Harold Wilson wurde ein zweites Mal Premierminister. Callaghan wurde zum Außenminister ernannt und war hauptsächlich damit beschäftigt, die Bedingungen für den Beitritt Großbritanniens zur Europäischen Gemeinschaft (der späteren Europäischen Union) auszuhandeln. Der EG-Beitritt wurde dann 1975 in einer Volksabstimmung angenommen. Harold Wilson trat am 16. März 1976 überraschend zurück. Callaghan war bei den Labour-Abgeordneten äußerst beliebt und wurde zum neuen Parteiführer und somit auch zum Premierminister gewählt. Er war der erste Premierminister, der vor seiner Wahl alle drei Schlüsselministerien geleitet hatte. Das Regieren war für Callaghan nicht sehr einfach, da die Labour Party nicht über eine absolute Mehrheit verfügte und deshalb eine Koalition mit kleineren Parteien bilden musste; die britischen Politiker hatten wegen des Mehrheitswahlrechts kaum Erfahrung mit Koalitionsregierungen. Im Herbst 1978 waren die Umfragewerte für Labour besonders gut und Callaghan hätte eigentlich Neuwahlen ausschreiben können. Dass er dies unterließ, sollte sich später als der größte Fehler seiner politischen Laufbahn erweisen. Um die Wirtschaft anzukurbeln, wollte Callaghan den Anstieg der Löhne drosseln. Vier Jahre lang konnte er seine Vorstellungen durchsetzen, doch ein fünftes Mal wollten die Gewerkschaften diese Maßnahme nicht akzeptieren. Nach einer langen Reihe von Streiks im Winter 1978/79 (bekannt als Winter der Unzufriedenheit), wurde die Regelung rückgängig gemacht. Die Folgen des Dauerstreiks machten Callaghan und seine Regierung relativ unpopulär. Am 28. März 1979 verlor er ein Misstrauensvotum und übergab sein Amt an die konservative Parteichefin Margaret Thatcher. 1980 trat er als Parteichef von Labour zurück. 1983 wurde Callaghan Alterspräsident des Unterhauses. 1987, nach über 42 Jahren Parlamentstätigkeit, trat Callaghan als Abgeordneter zurück. Kurz darauf trat er als Baron Callaghan of Cardiff ins Oberhaus ein. Bis heute ist er der einzige britische Politiker, der sowohl Premierminister als auch Finanz-, Innen- und Außenminister war.

Schriften


- James Callaghan: A house divided: The dilemma of Northern Ireland. Collins, London 1973, ISBN 0-00-211073-3
- Jim Callaghan: Challenges and opportunities for British foreign policy. Fabian Society, London 1975, ISBN 0716304392
- James Callaghan: Democracy and leadership: Our interdependent world. Bharatiya Vidya Bhavan, Bombay 1982,
- James Callaghan: Time and chance. Collins, London 1987, ISBN 0-00-216515-5

Literatur


- Peter Kellner, Christopher Hitchens: Callaghan, the road to Number Ten. Cassell, London 1976, ISBN 0304297682
- Kenneth Harris: The Prime Minister talks to the „Observer“. Observer, London 1979
- Bernard Donoughue: Prime Minister: The conduct of policy under Harold Wilson and James Callaghan. Cape, London 1987, ISBN 0-224-02450-7
- Kenneth O. Morgan: Callaghan: A life. Oxford University Press, Oxford 1997, ISBN 0-19-820216-4
- Anthony Seldon (Hrsg.): New Labour, old Labour: The Wilson and Callaghan governments, 1974 – 79. Routledge, London 2004, ISBN 0-415-31281-7

Weblinks


- [http://www.number-10.gov.uk/output/Page127.asp Offizielle Biographie James Callaghans (en)] Callaghan, James Callaghan, James Callaghan of Cardiff, James Callaghan, Baron Callaghan, James Callaghan, James Callaghan, James Callaghan, James ja:ジェームズ・キャラハン

Tretroller

Ein Tretroller oder Trittroller (auch in der Bauweise des Wipprollers) ist ein muskelkraftbetriebenes, zweirädriges Kleinfahrzeug mit einem bodennahen Trittbrett, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann. Er wird durch Abstoßen mit einem Bein (beim Wipproller durch gewichtsverlagernde Wippbewegungen) angetrieben und kann aus Holz oder Metall (Aluminium, Stahl) gebaut sein. Die Lenkung erfolgt mit dem Vorderrad und ist meist in der Höhe verstellbar. Die Räder sind aus Holz oder aus Vollgummi, ältere Modelle besitzen auch Luftreifen, dem Fahrrad ähnlich. Neuere Modelle sind zusammenklappbar und haben eine Hinterachsbremse direkt auf der Lauffläche. Die Bremse wird durch ein Fußpedal am Heck oder durch einen Handgriff betätigt. In den Jahren 2000/2001 wurde der Tretroller zur Modeerscheinung für den urbanen Individualverkehr. Zuvor waren Tretroller nur als Kinderspielzeug gebräuchlich. Ihre Benutzung im Straßenverkehr ist aber nicht erlaubt; ein wichtiger Grund ist, dass der Fahrer gemäß den Vorschriften für die Straßenzulassung beim Bremsen sitzen muss. Trittroller sind deshalb ausschließlich auf dem Gehweg zu benutzen. Wegen der einspurigen Bauweise ist das Fahren mit dem Roller eine gute Vorübung, um später das Radfahren zu erlernen. Durch die Bodennähe ist es für Kinder weitgehend ungefährlich, weshalb im Gegensatz zum Fahrrad auch eine einzige Bremse genügt. Siehe auch:
- Roller, Elektroroller, Spezialradmesse

Weblinks


- [http://www.mibo.cz/historie-de.htm Geschichte des Trittrollers] Kategorie: Muskelkraftbetriebenes Fahrzeug ja:キックボード

2004

Ereignisse

Jahreswidmungen


- 2004 ist „Internationales Jahr zum Gedenken an den Kampf gegen die Sklaverei und an ihre Abschaffung“ (UNESCO)
- 2004 ist „Internationales Jahr des Reis“ (UNO)
- 2004 ist „Internationales Jahr der Technik
- 2004 ist „Internationales Jahr der Erziehung durch Sport
- Ewe ist Afrikanischer Stamm des Jahres (Ghana, Togo, Benin) (Internationale Stämme Mission)
- Jahreslosung: „Jesus Christus spricht: Himmel und Erde werden vergehen; meine Worte aber werden nicht vergehen.“ (Markus 13:31)
- Das Alpenglöckchen (Soldanella alpina) ist Blume des Jahres (Stiftung Naturschutz Hamburg/Deutschland)
- Der Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) ist Vogel des Jahres (NABU/Deutschland)
- Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) ist Pilz des Jahres (Deutsche Gesellschaft für Mykologie)
- Die Weißtanne (Abies alba) ist Baum des Jahres (Kuratoriums Baum des Jahres/Deutschland)
- Die Grüne Hohlzunge (Coeloglossum viride) ist Orchidee des Jahres (Arbeitskreis Heimische Orchideen/Deutschland)
- Der Siebenschläfer (Myoxus glis) ist Tier des Jahres (Schutzgemeinschaft Deutsches Wild)
- Der Storchschnabel (Geranium) ist Staude des Jahres (Bund deutscher Staudengärtner)

Natur


- 19. April: Partielle Sonnenfinsternis (südliches Afrika)
- 4. Mai: Totale Mondfinsternis
- 8. Juni: Der erste Venustransit (Sonnendurchgang) seit 1882 ist in Mitteleuropa von 7:20 Uhr bis 13:23 MESZ zu beobachten
- 5. Oktober: In Deutschland wird mit 27,25 °C der wärmste 5. Oktober seit 125 Jahren gemessen
- 11. Oktober: Am frühen Morgenhimmel ist die Venus dem Mond besonders nahe und gut zu beobachten
- 14. Oktober: Partielle Sonnenfinsternis (Nordost-Asien, Nord-Pazifik)
- 28. Oktober: Totale Mondfinsternis
- 5. Dezember: Ein Erdbeben mit Epizentrum in der Gemarkung Waldkirch erschüttert den gesamten südwestdeutschen Raum. Trotz einer Stärke von 5,4 auf der Richterskala kam es nur zu kleineren Sachschäden
- 26. Dezember: Seebeben im Indischen Ozean und Tsunami-Flutwelle. Verheerende Schäden in den Küstenregionen im Golf von Bengalen, Südasien und Südostasien. Siehe Erdbeben im Indischen Ozean 2004

Politik

Januar


- 1. Januar: Joseph Deiss wird Bundespräsident der Schweiz
- 1. Januar: Irland übernimmt von Italien die Präsidentschaft im europäischen Rat
- 1. Januar: Die Mehrwertsteuer wird in Kap Verde eingeführt
- 1. Januar: Der niederländische Außenminister Jaap de Hoop Scheffer wird NATO-Generalsekretär
- 13. Januar: Helmut Kohl erhält den Internationalen Adalbertpreis
- 14. Januar: Óscar Berger Perdomo wird Staatspräsident von Guatemala
- 15. Januar bis 21. Januar: Weltsozialforum im Mumbai, (Indien)
- 16. Januar: Die Außenminister Joschka Fischer (Deutschland), Dominique de Villepin (Frankreich) und Włodzimierz Cimoszewicz (Polen) treffen sich im Rahmen des Weimarer Dreiecks
- 19. Januar: Erste Vorwahl der demokratischen Partei in Iowa, (USA)
- 20. Januar: Mazedonien beschließt per Gesetz die Gründung einer staatlichen Universität in Tetovo
- 21. Januar: Das auswärtige Amt finanziert zwei Justizaufbauprojekte des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg) in Afghanistan
- 24. Januar: Entlassung des Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit Florian Gerster nach Misstrauensvotum
- 25. Januar: Georgien: Michail Saakaschwili wird Staatspräsident

Februar


- 2. Februar: Brunei: Karl XVI. Gustaf von Schweden löst durch sein Lob des Sultans eine außenpolitische Krise seiner Heimat aus
- 5. Februar: Lettland: Ministerpräsident Einars Repse tritt zurück
- 6. Februar: Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärt seinen Rücktritt vom Parteivorsitz der SPD zu Gunsten von Franz Müntefering
- 8. Februar: Volksabstimmungen in der Schweiz, unter anderem wird die zweite Tunnelröhre durch den Gotthard in der Innerschweiz deutlich abgelehnt
- 13. Februar: Präsident Blaise Compaoré von Burkina Faso trifft auf Einladung von Bundespräsident Johannes Rau in Deutschland ein
- 19. Februar: Bundesminister Joschka Fischer nimmt in Brüssel, Belgien an einem EU-Seminar gegen Antisemitismus teil
- 20. Februar: Parlamentswahlen im Iran, viele liberale Kandidataten wurden ausgeschlossen, die Wahlbeteiligung sank auf etwa 50 Prozent
- 26. Februar: Staatspräsident Boris Trajkovski von Mazedonien stirbt bei einem Flugzeugabsturz
- 29. Februar: Bürgerschaftswahlen in Hamburg, die CDU erhält die absolute Mehrheit, Ole von Beust bleibt 1. Bürgermeister

März


- 1. März: Internationale Friedenstruppen treffen in Haiti ein
- 2. März: Eröffnung der neuen Botschaft der Niederlande in Berlin durch Königin Beatrix
- 7. März: Landtagswahlen in Kärnten und Salzburg, Gemeinderatswahlen Tirol
- 9. März: Lettland: Indulis Emsis wird neuer Ministerpräsident
- 10. März: Griechenland: Kostas Karamanlis wird Ministerpräsident
- 14. März: Wladimir Putin wird als Präsident Russlands in seinem Amt bestätigt
- 14. März: Michail Jefimowitsch Fradkow wird Vorsitzender der Regierung in Russland
- 14. März: Parlamentswahlen in Spanien
- 18. März: In Ottawa findet der EU-Kanada-Gipfel statt
- 22. März: Mazedonien stellt Antrag auf Mitgliedschaft in der NATO und der EU
- 23. März: Bundeskanzler Gerhard Schröder besucht Warschau, Polen
- 27. März: Kommunalwahlen in Nigeria
- 28. März: Präsidentschaftswahlen in Guinea-Bissau
- 29. März: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei und Slowenien werden Mitglied der NATO
- 30. März: Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, trifft die afghanische Frauenministerin Habiba Sorabi zu einem Gespräch im Auswärtigen Amt
- 30. März: Bundesaußenminister Joschka Fischer trifft mit dem afghanischen Präsidenten Hamid Karzai zu einem Gedankenaustausch zusammen

April


- 2. April: Bulgarien wird Mitglied der NATO
- 2. April: Lettland wird in die NATO aufgenommen
- 3. April: Etwa 500.000 Menschen demonstrieren in Berlin, Köln und Stuttgart gegen den Reformkurs der deutschen Bundesregierung
- 3. April und 17. April: Präsidentenwahl in der Slowakei
- 5. April: Das Auswärtige Amt unterstützt das Minensuchhunde-Zentrum (MDC) in Afghanistan mit 1,9 Million Euro
- 14. April: Parlamentswahlen in Südafrika
- 15. April: Niederlande: Offizieller Besuch von Bundeskanzler Gerhard Schröder in Rotterdam und Den Haag
- 17. April: Ivan Gašparovič wird neuer Staatspräsident der Slowakei
- 17. April: José Luis Zapatero wird Ministerpräsident in Spanien
- 19. April: Bundesaußenminister Joschka Fischer reist nach Afghanistan
- 22. April: Gründung eines Goethe-Instituts in Ljubljana, Slowenien
- 25. April: Parlaments- und Kommunalwahlen in Äquatorialguinea
- 25. April: Heinz Fischer wird bei der Wahl zum Bundespräsidenten in Österreich gewählt
- 26. April: Giftgas-Attentat in Jordanien vereitelt, es hätten 80.000 Menschen sterben können
- 27. April: Thabo Mbeki wird als Präsident von Südafrika vereidigt
- 28. April: Branko Crvenkovski wird Staatspräsident in Mazedonien
- 29. April: Regierungsumbildung in Mali
- 30. April: Der Skandal um Misshandlungen irakischer Häftlinge im Bagdader US-Militärgefängnis Abu Ghraib wird publik

Mai


- 1. Mai: Die europäische Union wird um zehn Mitglieder erweitert: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (siehe EU-Osterweiterung)
- 1. Mai: In Polen gilt für Investitionen ab sofort das EU-Recht
- 2. Mai: Parlamentswahlen in Panama
- 7. Mai: Surya Bahadur Thapa tritt als Premierminister von Nepal zurück
- 7. Mai: Verfassungsänderungen in der Türkei zur EU-Anpassung
- 16. Mai: Volksabstimmung in der Schweiz
- 22. Mai: Manmohan Singh wird Premierminister in Indien
- 23. Mai: Horst Köhler wird von der Bundesversammlung im ersten Wahlgang zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Ergebnis: Horst Köhler 604 Stimmen, Gesine Schwan 589 Stimmen
- 25. Mai: Der 49. Eurovision Songcontest findet in Istanbul, Türkei statt
- 27. Mai: USA und Bahrain unterzeichen ein Freihandelsabkommen
- 29. Mai: Estland wird Vollmitglied in der NATO

Juni


- 1. Juni: Im Irak nominiert der Übergangsrat den künftigen Staatspräsidenten Ghazi al Jawar. Der designierte Ministerpräsident Ijad Allawi stellt die 26 Mitglieder seines Kabinetts vor, dem die USA am 30. Juni die Macht übergeben werden
- 1. Juni: Lic. Elías Antonio Saca González wird Staatspräsident von El Salvador
- 4. Juni bis 13. Juni: Europride in Hamburg
- 6. Juni: 60. Jahrestag der Landung der Alliierten in der Normandie. Erstmals nimmt mit Gerhard Schröder ein deutscher Bundeskanzler an den Gedenkfeiern in der Normandie teil (siehe D-Day)
- 7. Juni: In Marokko tritt ein neues Arbeitsgesetz in Kraft
- 8. Juni bis 10. Juni: G8-Gipfeltreffen in Sea Island (Georgia), USA
- 9. Juni: Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Verfassungsklage gegen das Ladenschlussgesetz ab
- 13. Juni: Wahlen zum Europaparlament
- 13. Juni: Landtagswahl in Thüringen
- 13. Juni: Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt
- 21. Juni: Fünfter Ostseegipfel in Estland
- 22. Juni: In Nauru wird Präsident René Harris bei einem Misstrauensvotum abgesetzt und durch Ludwig Scotty ersetzt
- 24. Juni: Deutschland. Bundesaußenminister Joschka Fischer trifft den Premierminister von Armenien, Andranik Markarjan
- 27. Juni: Kommunalwahl in Thüringen, die SPD verliert, die PDS gewinnt Stimmen hinzu
- 28. Juni: Im Irak erfolgt die Machtübergabe von der Koalitions-Übergangsverwaltung an die Irakische Übergangsregierung

Juli


- 1. Juli: Amtsantritt des neuen deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler
- 1. Juli: Gegen den irakischen Ex-Diktator Saddam Hussein wird Anklage erhoben
- 8. Juli: Angelobung des österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer
- 9. Juli: Pawel Chlebnikow wird in Moskau von Unbekannten erschossen
- 15. Juli: Antrittsbesuch des neuen deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler in Polen, anschließend Besuch in Frankreich

August


- 1. August: 60. Jahrestag des Beginns des Warschauer Aufstands: Bundeskanzler Gerhard Schröder nimmt als erster deutscher Bundeskanzler als Ehrengast an den Feierlichkeiten teil
- 2. August: In Deutschland tritt die Sondersteuer auf Alkopops in Kraft, die handelsübliche 275-Milliliter-Flaschen um 85 Cent verteuert (zuzüglich Mehrwertsteuer) und die Getränke für Jugendliche unattraktiver machen soll
- 9. August: In Deutschland, vor allem in Ostdeutschland, demonstrieren etwa 50.000 Menschen gegen die Hartz IV-Gesetze
- 16. August: In Deutschland, vor allem in Ostdeutschland, demonstrieren etwa 85.000 Menschen gegen die Hartz IV-Gesetze
- 16. August: Präsident Hugo Chávez in Venezuela gewinnt das Referendum über seine Amtsenthebung. etwa 58 % der Wähler stimmen für ihn (Wahlbeteiligung etwa 95 %)
- 19. August: Erneut demonstrieren in Erfurt und Brandenburg knapp 10.000 Menschen gegen die Hartz IV-Gesetze
- 22. August: Norwegen: Der Schrei, ein Bild des norwegischen Malers Edvard Munch, wird von maskierten Tätern aus dem Osloer Munch-Museum entwendet
- 23. August: Auf den Montagsdemonstrationen demonstrieren mindestens 70.000 Menschen gegen die Hartz IV-Gesetze
- 29. August: Etwa 300.000 Menschen demonstrieren in New York City gegen die Politik von Präsident George W. Bush
- 29. August: Scharif al-Misri wird als führendes Mitglied der Terrorgruppe Al-Qaida in Qetta (Pakistan) zusammen mit einem mutmaßlichen Komplizen verhaftet
- 30. August: Auf den Montagsdemonstrationen demonstrieren erneut mindestens 70.000 Menschen gegen die Hartz IV-Gesetze
- 31.Eröfnung der RIMS Reihn-Main-International-Montessori-Schule

September


- [[5. September]]: Bei den Landtags[[wahlen im Saarland
ist die SPD mit knapp 14 % Verlust auf 30,8 % die einzige Verliererin. Die Wahlbeteiligung sinkt von 69 % (1999) auf 56 % (2004)
- 6. September: In Deutschland, vor allem in Ostdeutschland, demonstrieren Zehntausende (ARD: 50.000, ZDF/RTL: deutlich weniger als in der Vorwoche, SAT1/N-TV: 75.000) gegen die Hartz IV-Gesetze
- 10. September: Polen Das polnische Parlament, der Sejm, hat ohne Gegenstimme die Regierung in Warschau aufgefordert, angemessene Maßnahmen in der Angelegenheit von Reparationen gegenüber Deutschland zu ergreifen
- 12. September: Zehntausende von Israelis demonstrierten in Jerusalem gegen die beabsichtigte Räumung von Siedlungen im Gazastreifen
- 13. September: Bundespräsident Horst Köhler hält unterschiedliche Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland für unvermeidlich
- 13. September: In Deutschland, vor allem in Ostdeutschland, demonstrieren Zehntausende, allerdings deutlich weniger als in der Vorwoche, gegen die Hartz IV-Gesetze
- 14. September: Die OECD stellt in ihrer Vergleichsstudie „Bildung auf einen Blick“ erneut Mängel im deutschen Bildungssystem fest
- 19. September: Bei der Landtagswahl in Brandenburg verlieren SPD und CDU mehr 7 %, die PDS gewinnt 5 % und die DVU ist erneut im Landtag vertreten
- 19. September: Bei der Landtagswahl in Sachsen verliert die CDU fast 16 %, die SPD rutscht unter die 10 % Marke und die NPD bekommt etwas mehr als 9 %. Auch Grüne und FDP kommen in den Landtag
- 19. September: Bei der Landtagswahl in Vorarlberg erreicht die ÖVP die absolute Mehrheit
- 20. September: Die Präsidentschaftswahlen in Indonesien (die Auszählung wurde erst Anfang Oktober abgeschlossen) werden von Susilo Bambang Yudhoyono gewonnen, der die bisherige Präsidentin Megawati Sukarnoputri ablöst
- 26. September: Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen verliert die CDU ca. 7 %, bleibt aber stärkste Partei im Land. Die SPD verliert erneut ca. 3 %, die Grünen und die FDP gewinnen jeweils ca. 3 %
- 26. September: Volksabstimmung in der Schweiz

Oktober


- 2. Oktober: In Berlin demonstrieren ca. 50.000 gegen die Hartz IV-Gesetze
- 2. Oktober: In Amsterdam protestieren ca. 200.000 Menschen gegen die Sparpläne der christlich-liberalen Regierung
- 3. Oktober: Bei Parlamentswahlen in Slowenien geht die konservative Slowenische Demokratische Partei unter Janez Janša als Sieger hervor, die bisher regierende linksliberale Liberaldemokratische Partei Sloweniens verliert über 13 % und wird vermutlich in Opposition gehen
- 5. Oktober: Der Vorstand von Karstadt-Quelle verkündet, dass zur Sanierung des Konzern 5.500 Stellen abgebaut werden sollen. Nach Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di und dem Betriebsrat soll dieser Abbau sozialverträglich stattfinden
- 5. Oktober: Der designierte EU-Innenkommissar Rocco Buttiglione ist wegen seiner Haltung zur Homosexualität und Frauen auf Kritik gestoßen
- 6. Oktober: Die USA räumen ein, dass im Irak keine Massenvernichtungswaffen, einer der Gründe für den Irak-Krieg, gefunden wurden
- 9. Oktober: Die Präsidentschaftswahlen in Afghanistan werden von Unregelmäßigkeiten begleitet. Später wird der amtierende Präsident Hamid Karzai mit 55,4 % der Stimmen zum Sieger erklärt
- 12. Oktober: Der Kalif von Köln, Metin Kaplan, wird aus Deutschland in die Türkei abgeschoben und dort sofort verhaftet
- 14. Oktober: General Motors gibt bekannt, dass 12.000 Stellen in Europa, davon 10.000 in Deutschland gestrichen werden sollen. Daraufhin streiken die Arbeiter im Opel Werk Bochum sechs Tage lang
- 16. Oktober: Die Schweizer Gewerkschaften GBI und SMUV fusionieren zur Großgewerkschaft Unia
- 17. Oktober: Weißrusslands Präsident Alexander Lukaschenko lässt sich in einem umstrittenem Referendum für eine dritte Amtszeit bestätigen
- 23. Oktober: Eine gute Woche vor der Präsidentenwahl in der Ukraine haben zehntausende Oppositionsanhänger in Kiew für eine freie und faire Abstimmung demonstriert
- 24. Oktober: Die Serben im Kosovo boykottieren die Parlamentswahlen. Gewinner mit ca. 55 % (nach ersten Hochrechnungen) ist die Partei von Ibrahim Rugova
- 27. Oktober: Der designierte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso lässt die Abstimmung über die EU-Kommission im EU-Parlament verschieben, um eine Abstimmungsniederlage zu verhindern. In der Folge werden die zwei Kommissare Rocco Buttiglione (Italien) und Ingrida Udre (Lettland) gegen Franco Frattini (Italien) und Andris Piebalgs (Lettland) ausgetauscht
- 31. Oktober: Bei den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine kommt es zu Unregelmäßigkeiten. Der vom bisherigen Präsidenten Leonid Kutschma favorisierte Kandidat Wiktor Janukowytsch kommt auf 40 %, Wiktor Juschtschenko auf 39 % der Stimmen, daher wird es eine Stichwahl geben

November


- 2. November: Präsidentschaftswahlen in USA: George W. Bush wird nach einem Kopf an Kopf-Rennen mit seinem Gegner John F. Kerry erneut für vier Jahre zum Präsidenten gewählt
- 7. November: Das Referendum gegen die neuen Gemeindegrenzen in Mazedonien ist gescheitert, da nur etwa 26 % der Stimmberechtigten abstimmten. Das Gesetz schreibt ein Quorum von 50 % vor. In der Konsequenz haben alle großen Gemeinden im Westen Mazedoniens eine albanische Bevölkerungsmehrheit
- 10. November: Der Politiker Georg Milbradt (CDU) ist in Sachsen erst im zweiten Anlauf erneut zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Er hatte nur 62 von 65 Stimmen der CDU/SPD Koalition bekommen. Der Kandidat Uwe Leichsenring der NPD erhielt 14 Stimmen, 2 mehr als die NPD Sitze im Landtag hat
- 11. November: Jassir Arafat stirbt gegen 3:30 Uhr morgens, sein Leichnam wird nach Kairo gebracht, wo am folgenden Tag die Trauerfeier stattfindet und anschließend: unter chaotischen Umständen: die Beisetzung in Ramallah
- 15. November: Der Beitritt Griechenlands zum Euro beruht auf seit 1997 gefälschten Defizitzahlen. Später werden auch die italienschen Zahlen bezweifelt. Das statistische Amt der EU, EUROSTAT, gerät damit wieder ins Zwielicht
- 17. November: Das Bundeskabinett beschließt die Entsendung von zwei Transall-Flugzeugen mit ca. 200 Soldaten zur Unterstützung vom Transport von OAU-Soldaten in die Region Darfur im Sudan
- 18. November: Im zweiten Anlauf hat der neue EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso für sein veränderte Kommission eine Mehrheit im EU-Parlament erhalten
- 18. November: Der CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer wirft deutschen Managern mangelnden Patriotismus vor
- 19. November: Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in einer Resolution zu einer baldigen Lösung für den Sudan-Konflikte aufgerufen und vage mit Sanktionen gedroht
- 20. November: Es werden Misshandlungsvorwürfe bei gestellten Geiselnahm