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Angriffstrupp

Angriffstrupp

Die Feuerwehrgruppe ist eine in der Feuerwehr häufig eingesetzte taktische Einheit. Die Mannschaft einer Gruppe (9 Personen) unterteilt sich in den Gruppenführer (in Österreich den Gruppenkommandanten), den Melder, den Maschinisten, Angriffstrupp, Wassertrupp und den Schlauchtrupp. Zu beachten ist, dass bei Ausfall von Kräften oder in besonderen Lagen die Aufgabenverteilung durch den Gruppenführer geändert werden kann.

Zusammenstellung eines Trupps

Ein Trupp besteht aus 2 Personen, dem Truppführer und dem Truppmann. Beide gehen in der Regel gemeinsam vor. Besonders unter Atemschutz ist dies eine zu empfehlende Vorgehensweise, um die Sicherheit der Feuerwehrleute zu erhöhen. (In Österreich bilden drei Mann einen Atemschutztrupp, unter dieser Anzahl ist es aus Selbstschutzgründen nicht erlaubt in gefährdetes Gebiet einzudringen)

Gruppe im Löscheinsatz

Bei einem Löscheinsatz zur Brandbekämpfung ist der Mannschaft bestimmte Aufgaben zugeteilt. In Deutschland ist diese Arbeit der Gruppe in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 "Die Gruppe im Löscheinsatz" beschrieben, in Österreich im Fachheft 2 des ÖBFV Ausbildungsvorschrift für die Löschgruppe, die Tanklöschgruppe, den Tanklöschtrupp und den Löschzug.

Gruppenführer

Der Gruppenführer (GF) (in Österreich Gruppenkommandant oder GKdt) leitet den Einsatz seiner Gruppe und gibt den Entwicklungs- und Angriffsbefehl. Er ist an keinen bestimmten Platz gebunden.

Maschinist

Der Maschinist (Ma) bedient die Pumpe sowie Sonderaggregate und ist Fahrzeugfahrer. Weiter ist er beim Herausgeben der Gerätschaften behilflich.

Melder

Der Melder (Me) übermittelt Nachrichten (Befehle, Rückmeldungen usw.) und übernimmt besondere Aufgaben (z. B. zweiter Maschinist).

Angriffstrupp

Nachricht Der Angriffstrupp (A-Trupp), oftmals der Atemschutztrupp, rettet und nimmt das erste Rohr vor. Bei allen Einsätzen, bei denen eine Gefahr durch Einwirkung von Atemgiften droht, rüstet sich der A-Trupp mit entsprechendem Atemschutz aus.

Wassertrupp

Der Wassertrupp (W-Trupp) rettet und stellt die Wasserversorgung bis zum Verteiler her. Außerdem ist er für die Vorbereitung der Wasserentnahme von der Wasserentnahmestelle zur Pumpe zuständig. Er wird dann zweiter Angriffstrupp.

Schlauchtrupp

Der Schlauchtrupp (S-Trupp) rettet und stellt die Wasserversorgung zwischen Verteiler und den Rohren her. Er wird dann dritter Angriffstrupp. Entschließt sich der Wassertruppführer dazu, mehr als zwei Sauglängen (Saugschläuche) vorzunehmen, unterstützt der Schlauchtrupp den Wassertrupp beim Kuppeln, Beleinen und zu-Wasser-Bringen der Saugschläuche. In Österreich entfällt dieser Trupp bei der Tanklöschgruppe, da die Besatzung eines Tanklöschfahrzeuges um zwei Mann weniger aufweist als bei den Löschfahrzeugen. Die Zubringleitung zu einem Tanklöschfahrzeug ist Aufgabe einer anderen Löschgruppe.

Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz

Bei einem Technischen Hilfeleistungseinsatz sind der Mannschaft bestimmte Aufgaben zugeteilt. In Deutschland ist diese Arbeit der Gruppe in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 "Die Gruppe technischen Hilfeleistungseinatz" beschrieben.

Gruppenführer

Der Gruppenführer (GF) (in Österreich Gruppenkommandant oder GKdt) leitet den Einsatz seiner Gruppe und gibt den Einsatzbefehl. Er ist an keinen bestimmten Platz gebunden.

Maschinist

Der Maschinist (Ma) bedient die Aggregate, hilft bei der Gerätebereitstellung und ist Fahrzeugfahrer.

Melder

Der Melder (Me) übermittelt Nachrichten (Befehle, Rückmeldungen usw.) und übernimmt besondere Aufgaben (z. B. zweiter Maschinist).

Rettungstrupp (Angriffstrupp)

Der Rettungstrupp (R-Trupp) rettet und leistet technische Hilfe.

Sicherungstrupp (Wassertrupp)

Der Sicherungstrupp (S-Trupp) sichert die Einsatzstelle (z. B. vor dem fließendem Verkehr oder Brandgefahr) und nimmt das hierfür erforderliche Gerät vor; danach sichert er die Mannschaft, beispielsweise durch Brandschutz.

Gerätetrupp (Schlauchtrupp)

Der Gerätetrupp (G-Trupp) bereitet die befohlenen Geräte (z. B. eine Rettungsschere, Strom & Hydraulikaggregat) für den Einsatz vor, betreibt und überwacht sie zusammen mit dem Maschinisten; danach kann er wenn notwendig den Rettungstrupp unterstützen. Siehe auch: Portal:Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr Kategorie:Organisationsform in der Feuerwehr

Taktische Einheit

Taktisch operierende Organisationen gliedern sich in taktische Einheiten. Diese werden nach ihrem taktischen Nutzten zusammengelegt. So ist ein Zug eine taktische Einheit, weil er bestimmte einsatzrelevante Aufgaben autark erledigen kann. Die Stärke der taktischen Einheiten wird auch durch den so genannten Gruppenleitwert ausgedrückt. Dieser sagt etwas über den Einsatzwert der jeweiligen Einheit im Verhältnis der Gruppe aus. Bei der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk wird der Begriff "taktische Einheit" verwendet. ---- Taktische Einheiten sind z.B.: Der Trupp Die Staffel Die Gruppe Der Löschzug ---- Kategorie:Feuerwehr Kategorie:THW

Atemschutz

Unter Atemschutz versteht man jede Handlung, die darauf zielt, schädliche Einflüsse die über die Atmung in den menschlichen Körper gelangen können, fernzuhalten. Sind in der Umgebungsluft Atemgifte vorhanden oder reicht der Luftsauerstoff nicht aus, ist ein geeignetes Atemschutzgerät zu verwenden. Dies kann z. B. bei Angehörigen der Feuerwehr der Fall sein, oder bei Personen, die beruflich mit Atemgiften in Berührung kommen. Man unterscheidet zwischen:
- umluftunabhängigen Atemschutz und
- umluftabhängigen Atemschutz Es gibt daher verschiedene Arten von Atemschutzgeräten. Bei Brandbekämpfung ist der Atemschutz ein wesentlicher Bestandteil des Eigenschutzes geworden. Dementsprechend gut, muss die Schulung der Atemschutzgeräteträger sein und eine zuverlässige Wartung der Geräte erfolgen. Dadurch ist dieses Sachgebiet finanziell ein sehr aufwändiges für diese Hilfsorganisationen geworden. Denn nicht nur die Anschaffungskosten sondern auch die Folgekosten müssen berücksichtigt werden. Einerseits sind die Geräte regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern, andererseits ist auch die medizinische Tauglichkeit der Träger in bestimmten Abständen zu überprüfen. Siehe auch: Atemschutzunfall, Portal:Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr, Inkorporation, Gasmaske, Atemschutzfilter Kategorie:Atem- und Körperschutz

Brandbekämpfung

Die Brandbekämpfung ist das Löschen von Schadenfeuern. Es ist die älteste und bekannteste Aufgabe der Feuerwehren. Feuerwehr Das am häufigsten eingesetzte Löschmittel ist das Wasser, das früher in Eimern getragen und später mit Feuerspritzen gepumpt wurde. Heutzutage werden motorgetriebene Feuerlöschpumpen eingesetzt.

Löschverfahren und Löschwirkungen

Löschverfahren

Alle Methoden der Brandbekämpfung beruhen darauf, der Verbrennung eine oder mehrere ihrer Grundvoraussetzungen zu entziehen. (siehe Verbrennungsdreieck).

Entfernen des brennbaren Stoffes

Der brennbare Stoff kann normalerweise nicht so einfach aus einem Feuer entfernt werden, jedoch kann manchmal der Nachschub an Brennstoff unterbunden werden. Dies kann beispielsweise das Abschiebern einer Gas- oder Ölleitung sein. Dieses Verfahren wird oft bei Waldbränden verwendet, indem breite Gräben und Schneisen angelegt werden.

Abkühlung

Der Entzug von Wärme wird durch Kühlung erreicht, indem das Löschmittel durch Erwärmen oder Verdampfen dem Feuer Wärme entzieht. Hierzu eignet sich Wasser sehr gut, da es fast überall in großen Mengen vorhanden ist, und ein hohes Wärmebindungsvermögen besitzt.

Ersticken

Das Ersticken erfolgt durch Entzug von Sauerstoff, indem man den Sauerstoff vom brennbaren Stoff fernhält oder ihn verdrängt. Dies kann durch einfaches Abdecken mit einer Decke, oder Überziehen mit einer luftundurchlässigen Schicht (beispielsweise Schaum) erfolgen. Gase wie Argon, Stickstoff oder Kohlendioxid sowie Gasgemische wie Inergen oder Argonite verdrängen den Sauerstoff. Bei der aktiven Brandvermeidung wird dem zu schützenden Bereich vorbeugend durch Stickstoffzufuhr der für die Verbrennung notwendige Sauerstoff entzogen - ein Brand kann nicht entstehen.

Antikatalytische Wirkung

Die antikatalytische Wirkung (auch Inhibition genannt) beruht u. a. darauf, dass die für die Verbrennung mit Flamme notwendigen Radikale durch Rekombination unwirksam gemacht werden. Siehe auch Inhibition.

Beispiel: Löschmittel Wasser

Für viele Brände ist Wasser als Löschmittel optimal. Es kostet wenig und läßt sich leicht transportieren, zudem hat es gegenüber anderen Löschmitteln den großen Vorteil, für Menschen ungefährlich zu sein. Die hohe Verdampfungswärme von 2.5 MJ/kg kühlt das Feuer und der Wasserdampf behindert den Sauerstoffzutritt. Aber es gibt Ausnahmen:
- Metallbrände (Magnesium, Aluminium): die hohen Brandtemperaturen zersetzen das Wasser, es bildet sich explosionsfähiges Knallgas.
- Metallbrände (Alkalimetalle): Alkalimetalle reagieren unmittelbar mit Wasser unter der Bildung von brennbarem Wasserstoff.
- Schornsteinbrände: Aus einem Liter Wasser entsteht die 1700-fache Menge an Wasserdampf, der den Schornstein sprengen kann.
- Heiße Brände in engen Räumen: Hier besteht Verbrühungsgefahr durch die entstehenden großen Mengen Wasserdampf
- Heiße Fette und Öle mit Temperaturen > 100° C: Nach dem Einsinken in die Flüssigkeit verdampft das Wasser schlagartig (Siedeverzug) und verspritzt das Öl, der Ölnebel kann explosionsartig verbrennen.
- Brände in elektrischen Anlagen: Die elektrische Leitfähigkeit von Wasser birgt die Gefahr, mit Hochspannung in Kontakt zu kommen und einen elektrischen Schlag zu erleiden, oder durch einen Kurzschluss weitere Brände auszulösen.

Hauptlöschwirkung und Nebenlöschwirkungen

Die unterschiedlichen Löschmittel haben meist nicht nur eine, sondern auch mehrere Wirkungen beim Löschen. Die Hauptlöschwirkung ist die, welche den größten Einfluss auf die Verbrennung hat. Bei Wasser ist es die abkühlende Wirkung, bei Schaum hingegen das Ersticken. Nebenlöschwirkungen wirken zusätzlich zur Hauptlöschwirkung. So deckt das Wasser den brennbaren Stoff mit einem dünnen Film ab, wirkt also leicht erstickend. Der Schaum enthält Wasser, welches somit auch abkühlend wirkt.

Vorgehensweise

Um einen schnellen und sicheren Erfolg beim Löschen zu erzielen, soll die Brandbekämpfung möglichst stark und gleichzeitig erfolgen. Beim Einsatz von Feuerlöschern sollten diese daher gleichzeitig und nicht nacheinander eingesetzt werden. Der zuständige Einsatzleiter der Feuerwehr trifft die Entscheidung ob ein Innenangriff oder Außenangriff durchgeführt werden kann/ soll. Beispiel: Eine Strohmiete brennt im vollem Umfang. Es werden keine Personen vermisst/ vermutet. Es muß daher keine Menschenrettung in Kombination mit einem Innenangriff durchgeführt werden. Das Feuer wird durch einen Außenangriff bekämpft. Primär muß versucht werden, dass Feuer auf die Strohmiete zu begrenzen und ein Übergreifen auf nebenstehende Gebäude zu unterbinden. Ein Innenangriff würde an der bereits zerstörtes Strohmiete nichts mehr ändern und wäre ein unnötiges Risiko für Einsatzkräfte. Siehe auch: Die Gruppe im Löscheinsatz Speziell bei Zimmerbränden oder Wohnhausbränden unterscheidet man zwei Vorgehensweisen:

Außenangriff

Beim Außenangriff erfolgt die Brandbekämpfung von außerhalb des Gebäudes, es wird also das Löschmittel durch Gebäudeöffnungen, wie Fenster, gespritzt. Dies ist für die Feuerwehrleute die sicherere Methode, beispielsweise wenn die Standsicherheit des Gebäudes eine große Gefahr für die Einsatzkräfte darstellt. Das Risiko eines Wasserschadens ist größer, da man bei starker Rauchentwicklung oft nicht erkennen kann, ob man überhaupt mit dem Wasserstrahl die Brandstelle von außen trifft. Der Außenangriff sollte nach Möglichkeit die Ausnahme bleiben. Aber gerade kleinere Feuerwehren mit wenig Personal bzw. Ausrüstung, können keinen personal- und geräteintensiven Innenangriff durchführen. Der Grund dafür liegt beispielsweise in der Regelung, dass für jeden Angriffstrupp ein Rettungstrupp bereitstehen muss, sofern keine Menschenrettungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Unter "Fassadenwäsche" versteht man bei der Feuerwehr das unprofessionelle Vorgehen bei der Brandbekämpfung im Außenangriff.

Innenangriff

Beim Innenangriff gehen Feuerwehrangehörige mit Atemschutzgeräten, üblicherweise mit Pressluftatmern, in das Gebäude vor, um gezielt den Brandherd zu finden und abzulöschen. Hier ist das Risiko für die Feuerwehrleute daher größer, jedoch kann das Löschmittel viel gezielter eingesetzt werden.

Sonderformen

Bei Wald- und Buschbränden, wo man nicht leicht die Brandherde erreicht, werden vermehrt auch Flugzeuge oder Hubschrauber zum Löschen und Wassertransport eingesetzt. An und für sich fällt zwar auch das Löschen von brennenden Ölquellen – wie beispielsweise nach dem Zweiten Golfkrieg – oder auch Ölförderplattformen auf See eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr, allerdings wird diese Aufgabe von spezialisierten Firmen übernommen (siehe Paul Neal Adair).

Siehe auch


- Die Gruppe im Löscheinsatz
- Löschwasserversorgung
- Portal:Feuerwehr
- Themenliste Feuerwehr
- Maritime Brandbekämpfung
- Ifex Kategorie:Brandschutz Kategorie:Feuerwehreinsatzart ja:消防

Feuerwehr-Dienstvorschrift

Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Arbeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen zum anderen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr. Die Feuerwehr darf nur im Rahmen der entsprechenden Dienstvorschriften tätig werden. Einzig zur Menschenrettung darf von den Dienstvorschriften abgewichen werden. Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze empfohlen.

Übersicht der FwDV

Folgende FwDV sind zur Zeit in nahezu allen Bundesländern eingeführt :

Feuerwehrdienstvorschriften in Planung / lokale FwDv

Literatur


- (die Lehrinhalte nach FwDV 2/2 ausführend:) Schott, Lothar/Ritter, Manfred: Feuerwehr Grundlehrgang FwDv 2/2, 12. Aufl. 2003.

Weblinks


- [http://www.idf.nrw.de/service/dl_fwdv.php Feuerwehr-Dienstvorschriften zum Download beim Institut der Feuerwehr NRW]
- [http://www.feuerwehr-rulle.de/ausb_fwdv4.html Wissensquiz zur FwDV4]
- [http://www.RTVP.de Fotos auch zu DV-Themen]
- [http://www.lfs-loy.niedersachsen.de/download/fwdv/fwdv-verzeichnis-08-2004.pdf Übersicht der in den einzelnen Bundesländern eingeführten FwDV] Kategorie:Feuerwehr

Österreich

Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa mit der Staatsform einer parlamentarischen Demokratie. Das Land ist seit 1955 Mitglied in der UNO und seit 1995 in der Europäischen Union. Es grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein.

Geografie

Hauptartikel: Geografie Österreichs

Landschaft

Etwa 60 Prozent des Landes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald). In Ober- und Niederösterreich liegt - bereits nördlich der Donau - die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, das auch nach Tschechien und Bayern hinüberreicht, und an der Ostgrenze die Kleinen Karpaten. Die fünf Großlandschaften Österreichs:
- Anteil an den Ostalpen (52.600 km², 62,8 % der Staatsfläche)
- Anteil am Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km², 12,3 %)
- Vorland im Osten, Anteil an Randgebieten des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 12,3 %)
- Granit- und Gneisplateau, Anteil am Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8.500 km², 10,1 %)
- Anteil am Wiener Becken (3.700 km², 4,4 %) Von der Gesamtfläche Österreichs (rd. 84.000 km²) entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 % liegen tiefer als 500 m.

Gebirge

km² km²] km² km²]] Die sieben höchsten Berge Österreichs sind:

Ebenen

Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark, die wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur Toskana auch oftmals Steirische Toskana genannt wird. tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon - Burgenland) 114 m

Seen

Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt, gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der große Bodensee mit seinen 536 km² im Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen innerhalb des Bodensees nicht genau bestimmt. Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen die größte Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die Bekanntesten davon sind der Wörthersee, der Millstättersee, der Ossiachersee und der Weißensee. Weitere bekannte Seen sind der Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze von Salzburg und Oberösterreich. siehe auch: Liste der Seen in Österreich

Flüsse

Der größte Teil Österreichs wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete über Rhein oder Elbe zur Nordsee. Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):
- Lech und Inn (entwässern Tirol) mit Salzach (entwässert Salzburg).
- die Ager, Traun, Enns, Ybbs, Erlauf, Traisen, Wien, und Fischa entwässern die südlich der Donau gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich sowie Wiens.
- die Große und Kleine Mühl, Rodl und Aist, der Kamp, Göllersbach und Rußbach, sowie die March an der Ostgrenze entwässern die nördlich der Donau gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich

Klima

Das Klima wird vom Westen nach Osten immer trockener (In Wien sind die Niederschläge nur noch halb so hoch wie in Salzburg) und erreicht in den östlichen und südöstlichen Landesteilen das pannonische Kontinentalklima, das teilweise im südlichen Seengebiet mediterran beeinflusst wird. Die schneereichen Winter bringen dem Tourismus eine zweite Saison. Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland. Die niederschlagsreichsten Gegenden sind das gesamte Alpenvorland sowie das Tiroler Unterland, das Außerfern und der Bregenzer Wald. Dort fallen bis zu 3.000 mm Regen pro Jahr (Durchschnitt 900 mm). In diesen Regionen kann es auch sehr oft zu Überschwemmungen kommen.

Bundesländer

Bregenzer Wald Die österreichischen Bundesländer: B Burgenland, K Kärnten, NÖ Niederösterreich, OÖ Oberösterreich, S Salzburg, St Steiermark, T Tirol, V Vorarlberg, W Wien Die neun österreichischen Bundesländer sind in Bezirke aufgeteilt, diese wiederum in Gemeinden.

Städte

Siehe auch: Städte in Österreich Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2.067.652 (Stand 1. Januar 2005). Damit konzentriert sich ein Viertel der Bevölkerung des Landes in der Hauptstadtregion. In Österreich besitzen rund 200 Gemeinden das Stadtrecht. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.

Große Städte

Die größten Städte Österreichs (nach Einwohnerzahl) sind: Landflucht] Landflucht Landflucht Landflucht mit Bodensee (vom Pfänder gesehen)]] Stand: 2001

Ballungsräume in Österreich

Die nachstehenden Gemeinden, die in einem größeren bebauten Siedlungsgebiet liegen, sind nach ihrer Einwohnerzahl sortiert. Stand: 2001

Entfernungen (Luftlinie)


- Wien - Bregenz 505 km
- Wien - Innsbruck 390 km
- Wien - Salzburg 253 km
- Wien - Linz 155 km
- Wien - Graz 148 km
- Wien - Bratislava (SK) 55 km
- Salzburg - München (D) 116 km
- Wien - Berlin (D) 530 km
- Wien - Budapest (H) 255 km
- Bregenz - Paris (F) 568 km
- Villach - Triest (Mittelmeer) (I) 109 km
- Graz - Maribor (SLO) 70 km

Grenzlängen


- Staatsgrenzen insgesamt 2.562 km, davon zu:
  - Deutschland (Bayern): 784 km
  - Italien: 430 km
  - Ungarn: 366 km
  - Tschechische Republik: 362 km
  - Slowenien: 330 km
  - Schweiz: 164 km
  - Slowakei: 91 km
  - Liechtenstein: 35 km

Bevölkerung

siehe auch: Österreicher Österreicher

Lebenserwartung

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich beträgt zur Zeit (2005) bei den Frauen 82,1 Jahre und bei den Männern 76,4 Jahre (im Vergleich 1971: 75,7 Frauen und 73,3 Männer). Die Kindersterblichkeit beträgt 0,45 %. siehe auch: Österreichisches Gesundheitssystem

Sprache

Deutsch ist Amts- und Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Bevölkerung. Die deutsche Sprache wird vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des
- Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und
- Bairischen (gesprochen in allen anderen Bundesländern – siehe Sprachgebrauch in Österreich) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt. Daneben werden slawische und andere Sprachen von autochthonen Minderheiten gesprochen. Die alteingesessenen burgenlandkroatischen, slowenischen und ungarischen Bevölkerungsanteile in Österreich haben einen Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in jenen Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer, bzw. gemischter Bevölkerung. Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache. Außerdem leben 35.000 Jenische in Österreich, wovon gerade noch 3.500 ein fahrendes Leben führen. Sie wurden in den 1960er Jahren im Burgenland, im Mühlviertel, im Waldviertel, auf dem Hausruck, im Toten Gebirge, in den Seetaler Alpen und Fischbacher Alpen angesiedelt. Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich, Kärntner Slowenen

Zuwanderung

Das Land beherbergt Menschen aus vielen anderen Ländern, die aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen ins Land gekommen sind. Diese Zuwanderer oder vorübergehend im Land lebenden Menschen stammen vornehmlich aus Russland, dem ehemaligen Jugoslawien (v.a. Serbien und Montenegro), Deutschland, Georgien, dem asiatischen Raum (Indien, Türkei, Afghanistan, Pakistan, China u.a.), aber auch aus anderen Weltregionen; Deren Anteil an der einheimischen Bevölkerung beträgt etwa 12,5 % (Anfang 2005). Bereits in den 1960er und 1970er Jahren wurden viele damals noch als Fremdarbeiter wegen des herrschenden Arbeitskräftemangels von den Firmen direkt in den Herkunftsländern angeworben um in Österreich zu arbeiten. Viele dieser Familien leben mittlerweile in der zweiten oder dritten Generation im Land. Ungefähr die Hälfte aller Menschen mit Migrationshintergrund bzw. deren Nachkommen lebt im Großraum Wien, wo etwa ein Viertel der gesamten Bevölkerung Österreichs ansässig ist. Der Rest verteilt sich vorwiegend auf die übrigen Ballungszentren, in denen ihr Anteil zwischen 10 und 20 % ausmacht. In einigen ländlichen Regionen liegt der Anteil der Migranten und Migrantinnen zwischen 0 und 5 %. In den vergangenen Jahren wurde pro Jahr an etwa 30.000 - 40.000 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Prognose

Laut Prognosen der Statistik Austria, dem statistischen Amt der Republik Österreich, halten sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage, danach werden die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen wird. Durch Zuwanderung kann die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 auf rund 9 Millionen anwachsen und das Geburtendefizit teilweise ausgeglichen werden. Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, wird der Altersdurschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher als im Bundesdurchschnitt sein; bis 2050 kann Wien demnach wieder zur Zweimillionenstadt werden. Als Grund führt Statistik Austria an, dass die Geburtenraten höher liegen und rund 40% der Immigration nach Österreich auf die Bundeshauptstadt entfallen.

Religion

73,6 % der einheimischen Bevölkerung bekennen sich zum römisch-katholischen Glauben und 4,7 % zum Protestantismus (überwiegend Augsburger Bekenntnis). Etwa 12 % der Bevölkerung gehören keiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft an, die israelitische Kultusgemeinde zählt etwa 7.300 Mitglieder. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Etwa 20.000 sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Von den zugewanderten Personen sind etwa 180.000 Mitglieder christlich-orthodoxer Kirchen, und rund 350.000 Menschen Mitglieder verschiedener muslimischer Religionsgemeinschaften (August 2005). Siehe auch: Geschichte des Christentums in Österreich, Anerkannte Religionen in Österreich, Baptisten in Österreich, Buddhismus in Österreich, Religionsfreiheit in Österreich

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Österreichs

Franken- und Ostfrankenreich

Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum bayrischen Stammesherzogtum im fränkischen Reich Karls des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich, in der Region des heutigen Niederösterreich, war seit 856 eine Marchia Orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (bayerischer) Siedlungstätigkeit.

Heiliges Römisches Reich (HRR) (962 - 1806)

955 Im Jahr 976 wurde die Marchia Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. In einer Urkunde von 996 wurde diese Marchia Orientalis erstmals Ostarrichi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt und 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) zu einem Herzogtum erhoben. Den Babenbergern folgten ab 1278 die Habsburger, die bis 1526 ihr Herrschaftsgebiet weiter ausdehnten und ein Erzherzogtum schufen, das ein bedeutender Faktor im Heiligen Römischen Reich wurde. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß das Fürstenhaus fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde. Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburger Länder von ständigen militärischen Auseinandersetzungen mit dem Osmanischen Reich geprägt. Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt. 1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte das neue Haus Habsburg-Lothringen die Erbländer großteils für sich behaupten. Die Kriege gegen Napoleon und seine Kaiserkrönung führten 1804 dazu, dass Kaiser Franz II. den Titel als Kaiser Franz I. von Österreich für seine Erbländer annahm und 1806 unter dem Druck Napoleons auf die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verzichtete.

Kaisertum Österreich (1804 – 1867); Österreich-Ungarn (1867 - 1918)

Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation Das neue Kaiserreich Österreich war ein Vielvölkerstaat und reichte von Böhmen und Mähren über die heutige Republik hinweg weiter über Ungarn bis tief in den Balkan hinein. 1815 erhielt Österreich den Vorsitz im Deutschen Bund. Mit der Niederschlagung der Märzrevolution 1848 sicherte sich das Kaiserreich sein Überleben. Auch der ungarische Aufstand gegen die österreichische Vorherrschaft wurde niedergerungen. Der Krieg des Deutschen Bundes unter dem Vorsitz Österreichs gegen Preußen (Deutscher Krieg) führte 1866 nach dem Sieg Moltkes bei Königgrätz zur Auflösung des Bundes der deutschen Staaten. 1867 wurde im Zuge des Ausgleiches eine österreich-ungarische Doppelmonarchie unter der Herrschaft vom österreichischen Kaiser Franz Joseph I. geformt, der zugleich als König von Ungarn galt und über 40 Jahre an der Macht bleiben sollte. Da hierbei die Forderungen der „K.u.k.”-Völker nach mehr Selbstständigkeit außer Acht gelassen wurden spitzten sich die Nationalitätenprobleme zu und trieben das Reich an den Rand der Unregierbarkeit. Ausgelöst vom Attentat von Sarajevo und weitergetrieben von den europäischen Beistandspakten begann 1914 der erste Weltkrieg, der 1918 zum Ende der „kaiserlich-königlichen Monarchie” führte.

I. Republik (1918 – 1938) und Drittes Reich (1938 – 1945)

Österreich-Ungarn wurde aufgelöst. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet der Doppelmonarchie entstand die Republik „Deutschösterreich”, wobei einige Gebiete, in welchen ebenfalls eine große Bevölkerungszahl vorwiegend Deutsch sprach (z.B.: Egerland, Südmähren, Südtirol) abgetrennt wurden. Im Vertrag von Saint-Germain wurde dieser Staatsname „Deutschösterreich” und der von vielen angestrebte Zusammenschluss mit der neuen Deutschen Republik untersagt. Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 die neue österreichische Verfassung beschlossen. In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise die schließlich im Bürgerkrieg (1934) gipfelte. Nachdem Bundeskanzler Engelbert Dollfuß 1933 den Nationalrat aufgelöst hatte, wurde in Österreich eine austrofaschistische Diktatur in Form eines autoritären Ständestaates etabliert. 1938 erfolgte der Anschluss an das Deutsche Reich. Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte nach seinem beruflichen Scheitern in seinem Heimatland und seiner politischen Karriere in Deutschland Österreich in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. Österreich wurde in „Ostmark” und bald danach in „Donau- und Alpengaue” umbenannt. Der 1939 von ihm entfesselte Zweite Weltkrieg führte schließlich zum Untergang des „Dritten Reiches“.

II. Republik (ab 1945)

Dritten Reiches Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches und der Befreiung von der Herrschaft Hitlers und der Nationalsozialisten, wurde von den Siegermächten ein Staat Österreich wiederhergestellt. Bereits am 27. April trat eine provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der Republik. Nach Renners Tod wurde Theodor Körner als Kandidat der SPÖ am 27. Mai 1951 zum Bundespräsidenten gewählt. Dies war die erste Volkswahl des Staatsoberhauptes in der Österreichischen Geschichte überhaupt. Bis 1955 war das neue Österreich, wie auch Deutschland, in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Erst mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrags durch die Bundesregierung und Vertreter der Siegermächte am 15. Mai 1955, und damit dem Bekenntnis zur Neutralität und der Verpflichtung keinen neuen Anschluss anzustreben, erlangte die Republik ihre volle Souveränität. Bis zum 25. Oktober 1955 verließen die letzten alliierten Truppen das Land. Tags darauf wurde die „immerwährende Neutralität” im Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes festgeschrieben. Seit 1965 ist der 26. Oktober, in Erinnerung an den Beschluss der Neutralität, österreichischer Nationalfeiertag. 1960 war die Republik Mitbegründer der EFTA, die einen Wirtschaftszusammenhalt anstrebte. Bedingt durch die Neutralität konnten sowohl mit den westlichen Ländern als auch mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half. Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 wurde die strikte Neutralitätspolitik zwar gelockert, aber die angemessene Interpretation der Neutralität in der geänderten Weltordnung ist seitdem ein umstrittenes innenpolitisches Thema. 1995 trat Österreich der Europäischen Union (EU) bei. 1999 schaffte es seine bisherige Währung, den Schilling ab und führte zusammen mit anderen EU-Staaten den Euro ein.

Politik

Hauptartikel: Politisches System Österreichs Siehe auch: Politische Parteien in Österreich, Endogene Regionalentwicklung, Bundesverfassung (Österreich)

System

Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" und Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.

Institutionen

Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.

Politische Parteien

Hauptartikel: Politische Parteien in Österreich. Seit der Gründung der Republik Österreich wird die Politik von zwei großen Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei ÖVP (vor dem 2. Weltkrieg unter dem Namen Christlichsoziale Partei) sowie der sozialdemokratischen SPÖ (vorher Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs), geprägt. Beide entstanden schon während der Monarchie und erlebten jeweils nach dem 2. Weltkrieg eine Neugründung, der eine intensivierte Zusammenarbeit folgte. Die positiven Auswirkungen dieser Kooperation wurde unter dem Begriff der Sozialpartnerschaft, die negativen als Parteipolitischer Proporz bekannt. Drittes, allerdings wesentlich kleineres, parteipolitisches Kontinuum ist das deutschnationale Lager, welches sich in der ersten Republik vor allem in der Großdeutschen Volkspartei, danach in der FPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs, sammelte. In den ersten Jahren der zweiten Republik spielte auch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) ein Rolle in der Politik des Landes, seit den 60er Jahren ist sie jedoch als Kleinstpartei auf Bundesebene relativ bedeutungslos. Bei regionalen Wahlen, wie zB. in Graz, erreicht sie aber auch heute noch nennenswerte Stimmanteile.
In den 80er-Jahren brach das starre, manchmal auch als
hyperstabil bezeichnete Parteiensystem (mit einer der höchsten Dichte an Pateimitgliedern weltweit) auf. Einerseits durch den Eintritt der Grünen Partei auf dem linken Parteienspektrum, andererseits durch die Forcierung der FPÖ als rechtspopulistische Partei. Von der bis zum Regierungseintritt im Jahr 2000 stark wachsenden Partei spaltete sich 1993 das Liberale Forum ab, das allerdings bald wieder von der politischen Bühne verschwinden sollte. Im Jahr 2005 erlebte die FPÖ mit der Gründung des BZÖ ihre zweite Spaltung. Derzeit besteht die Bundesregierung aus einer Koalition zwischen ÖVP und BZÖ unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. Vizekanzler ist derzeit Hubert Gorbach.

Rechtswesen

Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG). Auch das Verfassungsrecht ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 angesehen werden, welches sozusagen den "Kern" des Bundesverfassungsrechts enthält; daneben bestehen jedoch mehr als 1.300 (!) Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 sowie die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 zu nennen. Das Strafrecht ist in einer modernen Kodifikation, dem Strafgesetzbuch vom 23. Jänner 1974, geregelt. Es kennt außer Strafen auch "vorbeugende Maßnahmen" (= Unterbringung von geistig abnormen, entwöhnungsbedürftigen oder potentiell rückfälligen Tätern in entsprechende Anstalten), beide dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (
Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft. Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verwaltungsgerichtshof und vom Verfassungsgerichtshof wahrgenommen. siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich

Militärische Landesverteidigung

Hauptartikel: Österreichisches Bundesheer. Die militärische Landesverteidung fußt auf einer allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger im Alter von 17 - 50 Jahren. Frauen können einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Das Bundesheer besteht aus ca. 35.000 Mann im Präsenzstand und ca. 75.000 Mann der Miliz. Der Präsenzdienst dauert bisher acht Monate und ab 1. Jänner 2006 sechs Monate. Bis zum Jahr 2009 wird voraussichtlich die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft und durch ein Berufsheer ersetzt. Die Hauptaufgaben des Bundesheeres sind:
- Militärische Landesverteidigung
- Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie der demokratischen Freiheiten der Bürger
- Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren
- Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges
- Hilfeleistung im Ausland Wehrpflichtige, die einen Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, können einen Zivildienst ableisten. Dieser dauert zwölf Monate und ab 1. Jänner 2006 neun Monate.

Staatsverschuldung

Die Verschuldung des Gesamtstaates einschl. Parafisken wird 2005 ihren bisher höchsten Stand mit 154,86 Mrd. EUR erreichen, danach sollen die Schulden über 154,500 (2006) auf 154,200 Mrd. EUR (2007) zurückgeführt werden. Die Schuldenstandsquote wird für 2005 mit 63,3% veranschlagt (durch die Revision der VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) fällt der Quotient niedriger aus als bisher). 1995 - im Jahre des EU-Beitritts - lag sie noch bei 69,2%. Das Maastricht-Ziel eines Schuldenstands von höchstens 60% des BIP hatte Österreich zuletzt - vor dem Beitritt zur EU - 1992 erreicht.

Bundeshaushalt

Der Bundeshaushalt 2005 sieht bei Ausgaben in Höhe von 64,001 Mrd. EUR Einnahmen von 58,866 Mrd. EUR vor, so dass sich ein Defizit in Höhe von 5,135 Mrd. EUR oder 2,1% des BIP ergibt.

Infrastruktur

Verkehr

Die Verkehrsinfrastruktur ist geprägt einerseits durch die Lage in den Alpen und andererseits durch die zentrale Lage in Mitteleuropa. Dies gilt für Straßen- und Bahnverbindungen gleichermaßen. Die logistische Erschließung der Alpen erfordert viele Tunnel- und Brückenbauten, die extremen Witterungsbedingungen standhalten müssen. Durch die zentrale Lage gilt Österreich als typisches Transitland, vor allem in Nord-Süd- und Nord-Südost-Richtung, durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs auch in Ost-Westrichtung. Das bedeutet aber oft eine wesentlich größere Dimensionierung der Verkehrswege, auch in ökologisch sensiblen Gebieten, was oft zu Widerständen der Bevölkerung führt. Um diese Gratwanderung zwischen Ökonomie und Ökologie zu bewältigen, sind oft Maßnahmen notwendig, welche dem Land eine Vorreiterrolle im Umweltschutz gebracht haben, vor allem am Kraftfahrzeugsektor. Es wurde in der Alpenrepublik beispielsweise vergleichsweise früh gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Kraftfahrzeug einen Katalysator einzubauen. Ebenso wurden auf bestimmten Strecken nur Lärmarme LKW zugelassen. Durch verschiedene Deregulierungen fühlen sich die Bewohner jedoch in bestimmten Regionen, wie im Inntal, von den verkehrsregelnden Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene, vor allem von der EU, im Stich gelassen.

Straßenverkehr

Das österreichische Straßennetz umfasst derzeit:
- 2.000 km Autobahnen und Schnellstraßen
- 10.000 km Straßen mit Vorrang (früher Bundesstraßen)
- 24.000 km Landesstraßen
- 70.000 km Gemeindestraßen Das Straßennetz ist großteils in öffentlicher Hand, wobei auf Autobahnen und Schnellstraßen die PKWs mit so genannten Mautvignetten und die LKWs kilometerabhängig durch die ASFINAG bemautet werden. Siehe: Straßensystem in Österreich, Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich, Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen

Schienenverkehr

Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen Der größte Teil der Eisenbahnstrecken wird durch die Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) betrieben. Ein geringerer Teil wird durch Privatbahnen, die aber auch teilweise im Besitz der Bundesländer sind, befahren. S-Bahnen gibt es derzeit nur in der Hauptstadtregion Wien und in Salzburg. Weitere S-Bahn Systeme sind für die Städte Graz, Linz und Innsbruck geplant. Die einzige U-Bahn Österreichs befindet sich in Wien. Des weiteren besitzt die Linzer Straßenbahn einige unterirdische Stationen. Straßenbahnverkehr gibt es in den Städten Wien, Graz, Linz, Innsbruck und Gmunden.

Schiffsverkehr

Der Personenschiffsverkehr dient hauptsächlich dem Tourismus und findet sowohl auf der Donau, als auch auf den größeren Seen statt. Meist werden die Gewässer nur im Sommerhalbjahr befahren. Im Güterverkehr wird nur die Donau genutzt, die durch den Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals wesentlich aufgewertet wurde und so viel Transitverkehr von der Nordsee bis ans Schwarze Meer aufnehmen kann. Hauptsächlich werden Schüttgüter befördert. Die wichtigsten Häfen sind Linz, Krems und Wien.

Flugverkehr

Die größte nationale Fluggesellschaft ist die Austrian-Gruppe (Austrian Airlines, Lauda Air, Austrian Arrows). Mit FlyNiki besitzt Österreich seit 2003 auch eine Billigflugairline. Wichtigster Flughafen ist der Flughafen Wien-Schwechat, daneben sind Graz, Linz, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck internationale Anbindungen.

Energieversorgung

Hauptartikel: Energieversorgung in Österreich Energieversorgung in Österreich

Elektrische Energie

Die Elektrische Energie wird zum größten Teil aus Wasserkraft, sowohl aus Laufkraftwerken an der Donau, der Enns, Drau und vielen kleineren, als auch aus Pumpspeicherkraftwerken, wie Kraftwerk Kaprun oder Maltakraftwerke hergestellt. Zur Deckung von Spitzenstrom werden auch Gaskraftwerke betrieben. Strom aus Atomkraftwerken wird auf Grund des Atomsperrgesetzes nicht hergestellt. Das einzige Kernkraftwerk wurde zwar in Zwentendorf errichtet, ging aber nach einer Volksabstimmung 1978 nie in Betrieb. Die Verteilung erfolgt hauptsächlich durch neun Landesgesellschaften, die auch die letzte Meile zum Endverbraucher haben. Daneben gibt es einige kleinere Versorger, die meist auch im Besitz der öffentlichen Hand sind.

Gasversorgung

letzte Meile Bei der Erdgasversorgung ist Österreich weitgehend vom Ausland abhängig. Traditionellerweise ist die Hauptversorgung aus Russland. Verhältnismäßig kleine Erdgaslager befinden sich im Marchfeld und Weinviertel, wo sich auch unterirdische Pufferspeicher als Sicherheitslager befinden. Die Verteilung erfolgt ebenfalls über neun Landesgesellschaften.

Ölversorgung

Dasselbe gilt für das Erdöl. Hauptimportland ist dabei Libyen. Die größte Raffinerie befindet sich in Schwechat und wird von der OMV AG betrieben.

Rechtliche und soziale Infrastruktur

Schule und Ausbildung

Siehe: Schulsystem in Österreich, Liste bedeutender Österreicher, Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schülerzeitung

Notrufdienste

Polizei
Österreichweit wurde 2005 die für ländliche Gebiete zuständige Bundesgendarmerie mit den in den Städten vorhandenen Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps zum neuen Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt. Dadurch wurde versucht, Zweigleisigkeiten in der Organisation zu beseitigen und die Effizienz zu erhöhen. Der Beweis dieses Anspruchs konnte bis dato nicht erbracht werden.
Feuerwehr
Das österreichische Feuerwehrensystem basiert fast vollständig auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur in den sechs größten Städten wird der Brandschutz von Berufsfeuerwehren wahrgenommen. Hauptartikel:Feuerwehr in Österreich
Rettungsdienst
Bei Unfällen mit Verletzten wird in Österreich die Rettung informiert. Vor allem in den ländlichen Gebieten übernimmt das Österreichische Rote Kreuz den Rettungsdient. Daneben unterhalten andere Hilfsorganisationen wie des ASBÖ oder die Johanniter Rettungswachen. In Wien teilen sich die städtische Wiener Rettung und die Hilfsorganisationen die Aufgabe. Rettungshubschrauber spielen eine sehr wichtige Rolle im österreichischen Rettungsdienst. Das Land dürfte über die größte Dichte an Rettungshubschraubern weltweit verfügen. Flächendeckend stellt der Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC 16 Hubschrauber. Daneben sind vor allem in den Tourismus-Regionen mehrere private Anbieter tätig. Siehe auch Luftrettung.

Wetterdienst

Wetterstationen befinden sich übers ganze Land verteilt, in größeren Städten und in allen Landeshauptstädten. Die nationale Einrichtung für meteorologische und geophysikalische Dienste ist die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit mehreren Zweigstellen in den Bundesländern. Die aktuellen Wetterdaten und Wetterentwicklungen lassen sich, auf Internetseiten gesammelt, für viele Orte abrufen und außerdem über Radio und Fernsehen verfolgen. In Zukunft soll außerdem ein zuverlässiger Unwetterwarndienst im Internet angeboten werden. Zusätzlich gibt es noch die Flugwetterdienste oder spezielle Systeme, wie das Blitzortungssystem ALDIS, die auch mit der ZAMG zusammenarbeiten und Daten austauschen.

Medien

Hauptartikel: Medien in Österreich

Wirtschaft

Hauptartikel: Österreichische Wirtschaft
In Österreich waren 2001 3.420.788 Personen in 396.288 Arbeitsstätten beschäftigt. Die größte Börse in Österreich ist die Wiener Börse, dessen größter Index der ATX ist.

Land- und Forstwirtschaft

Österreich hat eine sehr kleinstrukturierte Landwirtsch

BFV

Die Abkürzung BfV steht für
-
Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Abkürzung BFV steht für
- Badischer Fußballverband.
- Bayerischer Fußball-Verband.
- Berliner Fußball-Verband. Kategorie:Abkürzung

Entwicklungsbefehl

Der Entwicklungsbefehl ist ein Begriff aus dem Feuerwehrwesen und wird im Einsatz vom Gruppenkommandanten an seine Gruppe gegeben. Aufgrund seines Aufbaus spielt der Entwicklungsbefehl nur im Brandeinsatz bei einer Löschgruppe eine Rolle; eine Tanklöschgruppe erhält üblicherweise den sogenannten erweiterten Angriffsbefehl. Der Entwicklungsbefehl enthält:
- Das Brandobjekt
- Die Wasserentnahmestelle
- Den Standort des Verteilers
- Abweichungen von der Ausbildungsvorschrift (Sonderlöschmittel, Schutzmaßnahmen, ...)
- Zum Angriff fertig! Nach dem die Gruppe die befohlenen Tätigkeiten durchgeführt hat, folgt üblicherweise der Angriffsbefehl. Kategorie:Feuerwehr Kategorie:Feuerwehr (Österreich) Kategorie:Organisationsform in der Feuerwehr

Angriffsbefehl

Der Angriffsbefehl ist ein Begriff aus dem Feuerwehrwesen und wird im Einsatz vom Gruppenkommandanten an seine Gruppe gegeben. Beim Angriffsbefehl unterscheidet man zwischen den klassischen Angriffsbefehl und dem erweiterten Angriffsbefehl.

Angriffsbefehl

Der Angriffsbefehl folgt üblicherweise auf den Entwicklungsbefehl und bildet den Abschluss der Befehlsgebung. Der Angriffsbefehl enthält:
- Angriffsziel
- Angriffsweg
- Angriffsmittel
- Vor!

erweiterte Angriffsbefehl

Der erweiterte Angriffsbefehl findet vor allem im technischen Einsatz, sowie im Brandeinsatz in der Tanklöschgruppe Verwendung. Da in diesen Fällen kein Entwicklungsbefehl gegeben wird, wird der Angriffsbefehl um Punkte des Entwicklungsbefehls ergänzt. Der erweiterte Angriffsbefehl enthält:
- Das Brandobjekt
- Die Wasserentnahmestelle
- Angriffsziel
- Angriffsweg
- Angriffsmittel
- Abweichungen von der Ausbildungsvorschrift (Sonderlöschmittel, Schutzmaßnahmen, ...)
- Vor! Kategorie:Feuerwehr Kategorie:Feuerwehr (Österreich) Kategorie:Organisationsform in der Feuerwehr

Feuerwehrfahrzeug

Ein Feuerwehrfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, das von der Feuerwehr im Rahmen ihrer Einsatztätigkeit verwendet wird. Um im Straßenverkehr Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können, sind die Feuerwehrfahrzeuge speziell gekennzeichnet und mit Sondersignalen ausgestattet. In Europa sind sie meist rot (z.B. RAL 3000) bzw. leuchtrot (z.B. RAL 3024) lackiert und haben je nach Land ein Folgetonhorn und eine oder mehrere blaue, in Spanien gelbe und in den USA rote Rundumkennleuchte. Feuerwehrfahrzeuge werden üblicherweise in Feuerwachen untergebracht.

Anforderungen

Feuerwachen Ein Feuerwehrfahrzeug muss besonders gestaltet und eingerichtet sein
- zur Aufnahme einer Besatzung,
- zur Aufnahme einer feuerwehrtechnischen Beladung,
- zur Aufnahme von Lösch- und sonstigen Einsatzmitteln. Weiterhin richtet sich die Auswahl eines Feuerwehrfahrzeuges nach verschiedenen Gesichtspunkten:
- nach der Größe des Ortes,
- nach der Topographie des Einsatzgebietes,
- nach den hauptsächlichen Gefahrenquellen im Einsatzgebiet. Feuerwehrfahrzeuge nehmen als Einsatzfahrzeuge innerhalb der Nutzfahrzeuge seit jeher eine Sonderstellung ein. Die Bürger verknüpfen mit ihnen hohe Erwartungen. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen, die bezüglich Bau und Ausrüstung gestellt werden.

Varianten

Historisch bedingte Einteilung

Bürger Die heute gebrächliche Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge in unterschiedliche Varianten beruht weitgehend auf ihrer historischen Entwicklung.
- Löschfahrzeuge dienen vorrangig dem Zweck des Löschens von Bränden, der Menschenrettung und zur Durchführung von technischen Hilfeleistungen kleineren bis mittleren Umfangs. Löschfahrzeuge werden unterteilt in die Kategorien Tanklöschfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Tragkraftspritzenfahrzeuge und sonstige Löschfahrzeuge.
  - Löschgruppenfahrzeuge sind die Allround-Fahrzeuge unter den genormten Löschfahrzeugen der deutschen Feuerwehren. Ihre Besatzung besteht aus einer Löschgruppe von 9 Personen. Ausgerüstet sind Löschgruppenfahrzeuge mit einer fest eingebauten Fahrzeugpumpe, umfangreichen Gerätschaften zur Brandbekämpfung, Leitern und zur technischen Hilfeleistung. Ein Teil der Löschgruppenfahrzeuge (z.B. LF 16, LF 24) ist mit einem Wassertank ausgerüstet.
  - Tanklöschfahrzeuge transportieren große Mengen Löschmittel (hauptsächlich Wasser, z.T. Schaummittel), sind mit einer fest eingebauten Pumpe ausgestattet und verfügen in der Regel wegen des größeren Löschmitteltanks über weniger Gerätschaften und über kleinere Besatzungen (entweder 6 Feuerwehrleute, "Staffelbesatzung" oder 3 Feuerwehrleute, "Truppbesatzung"). Die meisten Tanklöschfahrzeuge verfügen über einen Allradanrieb.
  - Tragkraftspritzenfahrzeuge sind die kleinsten selbstfahrenden Löschfahrzeuge bei den deutschen Feuerwehren. Sie sind mit Material zur Brandbekämpfung und zur Durchführung technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs - z.B. mit Werkzeugkästen und Feuerwehräxten - ausgerüstet. Genormt sind zwei Typen von Tragkraftspritzenfahrzeugen: Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF und das Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W). Beide führen eine mit vier Einsatzkräften transportable Tragkraftspritze (TS) mit, die jeweils einzige Pumpe des Fahrzeugs. Das TSF-W hat im Gegensatz zum TSF einen Wassertank mit 500l Inhalt. Diese Fahrzeugnorm wurde eingeführt, um die Schlagkraft kleiner Feuerwehren zu erhöhen. Die Besatzung beträgt bei beiden Typen jeweils 6 Mann. Tragkraftspritzenfahrzeug
  - sonstige Löschfahrzeuge sind nicht oder nicht mehr genormt. Besonders bei Werkfeuerwehren oder bei Feuerwehren in großen Städten kommen aber durchaus Fahrzeuge vor, die über spezielle Löschmittel verfügen. So gibt es z.B. Pulverlöschfahrzeuge (auch: Trockenlöschfahrzeuge TroLF bzw. Trockentanklöschfahrzeuge TroTLF), die größere Mengen Löschpulver zur Einsatzstelle transportieren können, spezielle Schaumlöschfahrzeuge, die nur Schaummittel oder ein einsatzfertiges Schaum-Wasser-Gemisch mit sich führen. Weiterhin gibt es Löschfahrzeuge, die aufgrund ihrer Löschmittelzusammenstellung oder einer anderen Beladung nicht in das Normschema passen.
- Hubrettungsfahrzeuge sind in der Mehrzahl Drehleitern, aber auch Gelenk- und Teleskopmasten. Sie dienen zur Menschenrettung, zur Brandbekämpfung von außen und auch zur Ausleuchtung von Einsatzstellen.
- Fahrzeuge zur technischen Hilfeleistung: Rüstwagen und Gerätewagen sind für technische Hilfeleistungen ausgerüstet. Sie haben meist nur 3 Mann Besatzung, um möglichst viele Geräte und schwere Aggregate transportieren zu können. Alle Rüstwagen verfügen über eine eingebaute Seilwinde, ein Stromaggregat und manchmal auch einen Ladekran. Für die technische Hilfeleistung gibt es diverse Spezialfahrzeuge, so u.a.:
  - Kranfahrzeuge: Da bei technischen Einsätzen die zu bewegenden Lasten immer größer werden, so werden auch Kranfahrzeuge, von einfachen Ladekränen bis zu schweren Autokränen, die auch Eisenbahnwagen heben können, bei der Feuerwehr eingesetzt. Diese werden auf Grund der Kosten naturgemäß nur bei einzelnen Stützpunkten, die ein großes Gebiet abdecken, stationiert. Normalerweise werden diese jedoch von kommerziellen Anbietern gestellt, die über eine Notfall-Rufbereitschaft verfügen. Ladekran
  - Spezialfahrzeuge für Gefahrguteinsätze sind besonders ausgerüstet für Einsätze mit Gefahrgut oder radioaktiven Stoffen. Hierzu gehören auch spezielle Messfahrzeuge. (Siehe auch: TUIS)
- Rettungsfahrzeuge. In Gemeinden, in denen der Rettungsdienst von der Feuerwehr wahrgenommen wird, sind Rettungs- und Krankenwagen auch Feuerwehrfahrzeuge.
- Fahrzeuge für den Katastrophen und Umweltschutz sind Fahrzeuge wie der ABC-Erkundungskraftwagen, GW-Messtechnik, Container Umweltschutz, Dekon Personen und Geräten.
- Sonstige Fahrzeuge Dazu gehören Führungsfahrzeuge, Mannschaftstransportfahrzeuge, Schlauchwagen, zur Wasserversorgung ablegener Einsatzstellen - vor allem in ländlichen Gebieten - , Wechselladerfahrzeuge - z.B. Atemschutz, Schaummittel - LKW, PKW, Motorräder, und diverse sonderangefertigte Fahrzeuge.

Allround-Fahrzeuge

Fortschritte in der Entwicklung der Fahrzeugtechnik (leichtere Materialien wie Aluminium, stabilere Konstruktionen, leistungsfähigere Motoren) ermöglichen es, Funktionen, die vorher von unterschiedlichen Fahrzeugen wahrgenommen werden mussten, in einem Fahrzeug zusammenzufassen. Als erstes wurden Löschgruppenfahrzeuge mit einem Wassertank ausgestattet, um bei einem Brandeinsatz keine Zeit für den Aufbau einer Löschwasserversorgung zu verlieren. Diese Fahrzeuge hätte man "Tanklöschgruppenfahrzeuge" nennen können, nannte sie jedoch in Deutschland verwirrenderweise weiterhin Löschgruppenfahrzeuge. Tatsächlich haben heute die meisten Typen von Löschgruppenfahrzeugen Löschwasser an Bord. Waren bei alten Tanklöschfahrzeugen noch die Wassertanks von außen erkennbar, so sind sie heute im Inneren der Geräteräume untergebracht, so dass Löschgruppenfahrzeuge und Tanklöschfahrzeuge heute für den Laien kaum noch voneinander zu unterscheiden sind. Als nächster Schritt wurden Geräte zur technischen Hilfeleistung (insbesondere der hydraulische Rettungssatz und am Fahrzeugrahmen befestigte Seilwinden) mit in die Beladung von Löschgruppenfahrzeugen aufgenommen. Diese Fahrzeuge heißen beispielsweise Rüstlöschfahrzeuge in Österreich, Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF) oder Lösch-Hilfeleistungsfahrzeuge (LHF) in Deutschland. Somit sind Allround-Löschfahrzeuge mit hohem taktischen Einsatzwert entstanden. Näheres ist den länderspezifischen Artikeln zu entnehmen. Bei vielen großen Wehren sieht das langfristig angelegte Fahrzeugbeschaffungskonzept vor, nur noch diese modernen Löschgruppenfahrzeuge (und natürlich Drehleitern) für den Ersteinsatz zu verwenden. Ausrüstung oder Material für größere Einsätze wird in Abrollcontainern oder auf einem Wechselaufbau vorrätig gehalten und im Bedarfsfall von Wechselladerfahrzeugen zur Einsatzstelle gebracht. Sonderformen dieser Allroundlösungen sind Hilfeleistungstanklöschfahrzeug (HTLF) und Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF). Die Funktionen "Löschfahrzeug" und "Drehleiter" in einem Fahrzeug zusammenzufassen, wurde in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach versucht, doch keines dieser Konzepte konnte sich durchsetzen. Entweder war das Kombinationsfahrzeug zu groß und zu schwer oder die Drehleiter war zu kurz. Hinzu kommt, dass an vielen Einsatzstellen die Positionen für Drehleiter und Löschfahrzeug unterschiedlich sein müssen. Beispielsweise wird die Drehleiter an der Fensterfront benötigt, um Personen zu retten, während das Löschfahrzeug in der Nähe des Hauseingangs aufgestellt werden muss. Mit einem Kombinationsfahrzeug wäre somit oftmals kein optimaler Einsatz möglich.

Sonderlöschfahrzeug

Sonderlöschfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, welche von den üblichen in großer Zahl hergestellten und verwendeten stark abweichen und deshalb nicht den herkömmlichen Fahrzeugtypen zuzuordnen sind. Sie sind zumeist sehr teuer und werden deshalb nur von großen Feuerwehren, Flughafenfeuerwehren und Werkfeuerwehren verwendet. Diese Fahrzeuge sind meistens stark auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Feuerwehrfahrzeuge in verschiedenen Ländern

Es gibt länderspezifisch unterschiedliche Fahrzeugkonzepte, die sich auf Grund des unterschiedlichen Aufgabenspektrums der Feuerwehren und der topographischen Gegebenheiten entwickelt haben:
- Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland
- Feuerwehrfahrzeuge in Österreich
- Feuerwehrfahrzeuge in der Schweiz

Siehe auch


- Portal:Hilfsorganisationen/Feuerwehr
- Themenliste Feuerwehr
- Fahrzeugweihe
- Wikipedia:WikiProjekt/Feuerwehr
- Wikipedia:WikiProjekt Feuerwehr/Bilder

Literatur


- Wolfgang Jendsch: "Feuerwehrfahrzeuge in Europa", Lothar-Haus-Verlag (EFB), 1991
- Wolfgang Jendsch: "Palolaitos - Einsatzfahrzeuge der finnischen Feuerwehr", EFB-Verlag, 1989
- Zahlreiche Beiträge über Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge in den Ausgaben der Buchreihe "BRAND - Die Feuerwehren der Welt" (http://www.feuerwehrpresse.de/literatur.html#Brand)

Weblinks


- [http://www.faszination-feuerwehr.de Infos rund um die Feuerwehr und zu den Feuerwehrfahrzeugen] Kategorie:Feuerwehrfahrzeug ja:消防車

Nachricht

Eine Nachricht ist im technischen Sinn die erfolgreiche Übertragung von Information. Umgangssprachlich wird der Begriff jedoch meist im Sinne einer journalistischen Nachricht gebraucht. Nachrichten sind das Grundelement der Kommunikation und sind damit Gegenstand der Betrachtung durch verschiedene Wissenschaften, unter anderem der Semiotik, der Informationstheorie, der Kommunikationswissenschaften, der Nachrichtentechnik, der Verhaltensforschung, etc. Nachrichten werden im allgemeinen durch Signale übertragen, die, wenn sie verstanden wurden, dem Empfänger Wissen bringt. Dabei ist es entscheidend, dass der Empfänger in der Lage ist, die Nachricht zu entschlüsseln, dass also die Kodierung (Sprache, Datenformat, etc) der Nachricht bekannt ist, und dass ein semantischer Kontext vorhanden ist, so dass die Bedeutung der Nachricht verstanden werden kann. Häufig teilen Nachrichten Informationen über Ereignisse mit. Im allgemeinen Sprachgebraucht steht deshalb der Plural Nachrichten für Berichte über Aktuelle Ereignisse in den Massenmedien.

Definition


- „NACHRICHT, f. erst seit dem 17. jahrh. :# mittheilung zum darnachrichten und die darnachachtung... :# überhaupt mittheilung einer begebenheit u.s.w.“. :Jacob und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch. Band 7. Leipzig 1889, S. 103
- In der Semiotik erhalten Daten auf der Semantik-Ebene ihre Bedeutung und werden dann als
Nachricht bezeichnet.
- In der Netzwerktechnik versteht man unter
Nachricht ein Datenpaket.

Siehe auch


- Kommunikation
- Informationsgehalt
- Nachrichtentechnik
- Nachricht (Journalismus) Kategorie:Kommunikation


Atemschutztrupp

Ein Atemschutztrupp ist ein Trupp (kleinste taktische Einheit) einer Einheit des Katastrophenschutzes (z.B. der Feuerwehr), der im Einsatz ein Atemschutzgerät trägt (üblicherweise: Pressluftatmer oder Kreislaufgerät oder nur Maske mit Atemschutzfilter). Wie jeder Trupp besteht auch der Atemschutztrupp aus mindestens zwei Einsatzkräften (dem Truppführer und dem Truppmann - bei Bedarf kann der Trupp um einen Truppmann erweitert werden, z.B. beim ABC-Einsatz).

Feuerwehr

Der Atemschutztrupp ist eigentlich kein in der Löschgruppe eingeteilter Trupp, sondern prinzipiell kann jeder Trupp mit Atemschutz ausgerüstet und damit ein Atemschutztrupp sein. Da üblicherweise der Angriffstrupp am nächsten beim Brandherd arbeitet, ist er zugleich auch ein Atemschutztrupp. Es können aber je nach Einsatzerfordernis mehrere Trupps miteinander oder einzeln vorgehen.

Deutschland

ABC-Einsatz Üblicherweise werden Atemschutztrupps bei der Feuerwehr als Angriffstrupps bezeichnet. Jeder Trupp der Feuerwehr kann nach Erfüllung seiner originären Aufgaben (siehe FwDV 1, "Grundtätigkeiten" und 4, "Gruppe im Löscheinsatz") oder nach besonderer Weisung des Einsatzleiters bzw. Gruppen-/Fahrzeugführers zum Angriffstrupp werden. FwDV Der Einsatz unter Atemschutz zählt zu den gefährlichsten Einsatzaufgaben und setzt deshalb wichtige Sicherheitsvorkehrungen und eine gute Aus- und Fortbildung der Trupps sowie entsprechende Einsatzausrüstung voraus (siehe: Atemschutzunfall). Es sind ein Sicherungstrupp oder je nach Lage mehrere solcher Trupps für die eingesetzten Angriffstrupps einsatzbereit vorzuhalten. Diese müssen so ausgerüstet und geschult sein, dass sie im Falle einer Verunglückung des Angriffstrupps sofort Hilfe leisten können (siehe FwDV 7, "Atemschutz").

Unterschiede zu Österreich

In Österreich besteht ein Atemschutztrupp üblicherweise aus Sicherheitsgründen aus drei Personen, da bei Übelkeit oder Verletzung eines Kameraden mindestens zwei Kameraden zur Rettung aus dem Gefahrenbereich notwendig sind. Nur in Ausnahmefällen dürfen zwei Feuerwehrmitglieder den Gefahrenbereich betreten. Ein Atemschutztrupp darf erst in den Gefahrenbereich, wenn ein Sicherungstrupp mindestens schon nachalarmiert wurde. Bei den österreichischen Feuerwehren ist üblicherweise nur umluftunabhängiger Atemschutz erlaubt. Ausnahmen existieren nur in Einzelfällen, wie bei den Strahlenschutzgruppen die auch in Einzelfällen wie am Dekoplatz Masken mit Partikelfiltern tragen dürfen. Siehe auch: Atemschutz, Atemschutzunfall, Portal:Feuerwehr, Atemschutzsammelplatz Kategorie:Atem- und Körperschutz

Menschenrettung

Die Menschenrettung ist wichtigste Aufgabe aller staatlichen Sicherheitsbehörden und Organisationen mit Sicherheitsauftrag (in Deutschland die BOS). Sie ist vorrangiges Ziel bei allen Einsätzen. Definition von "Retten" (entsprechend der FwDV): "Retten ist das Abwenden einer Lebensgefahr von Menschen oder Tieren durch: lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten und/oder Befreiung aus einer lebensbedrohenden Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen." In den Medien wird oft der Begriff Menschenrettung und Menschenbergung gleich verwendet. Bei den Feuerwehren spricht man von einer Bergung nur im Zusammenhang mit Sachgütern oder Toten. Siehe auch: Portal:Hilfsorganisationen | Portal:Erste Hilfe | Portal:Feuerwehr | Themenliste Feuerwehr | Rettungsdienst | Technisches Hilfswerk Kategorie:Erste Hilfe Kategorie:Einsatzereignis von Hilfsorganisationen Kategorie:Patientenrettung & Immobilisation

Strahlrohr

Der Begriff Strahlrohr bezeichnet eine Wasserauswurfvorrichtung. Es gibt folgende Arten:
- Mehrzweckstrahlrohr
- Hohlstrahlrohr
- Schaumrohr
- Sonderstrahlrohr (Löschlanzen, Monitore, ...)

Atemschutz

Unter Atemschutz versteht man jede Handlung, die darauf zielt, schädliche Einflüsse die über die Atmung in den menschlichen Körper gelangen können, fernzuhalten. Sind in der Umgebungsluft Atemgifte vorhanden oder reicht der Luftsauerstoff nicht aus, ist ein geeignetes Atemschutzgerät zu verwenden. Dies kann z. B. bei Angehörigen der Feuerwehr der Fall sein, oder bei Personen, die beruflich mit Atemgiften in Berührung kommen. Man unterscheidet zwischen:
- umluftunabhängigen Atemschutz und
- umluftabhängigen Atemschutz Es gibt daher verschiedene Arten von Atemschutzgeräten. Bei Brandbekämpfung ist der Atemschutz ein wesentlicher Bestandteil des Eigenschutzes geworden. Dementsprechend gut, muss die Schulung der Atemschutzgeräteträger sein und eine zuverlässige Wartung der Geräte erfolgen. Dadurch ist dieses Sachgebiet finanziell ein sehr aufwändiges für diese Hilfsorganisationen geworden. Denn nicht nur die Anschaffungskosten sondern auch die Folgekosten müssen berücksichtigt werden. Einerseits sind die Geräte regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern, andererseits ist auch die medizinische Tauglichkeit der Träger in bestimmten Abständen zu überprüfen. Siehe auch: Atemschutzunfall, Portal:Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr, Inkorporation, Gasmaske, Atemschutzfilter Kategorie:Atem- und Körperschutz

Verteiler (Feuerwehr)

Der Verteiler ist eine Armatur der Feuerwehr und dient dem Verteilen des Löschmittels von einer Zuleitung auf mehrere Schlauchleitungen oder in Sonderfällen auch dem Sammeln von Löschwasserströmen aus mehreren Leitungen. In DIN 14 345 sind zwei Arten von Verteilern genormt: Der B-CBC-Verteiler und der C-DCD-Verteiler, wobei der B-CBC-Verteiler deutlich häufiger verwendet wird. Der Verteiler besteht aus einem Gehäuse mit 4 Festkupplungen und drei Absperrorganen in Form von Niederschraubventilen. Nicht mehr genormt sind Verteiler mit Kugelhähnen, da diese zu leicht zu Druckstößen führen. Am Gehäuse eines B-Verteilers sind am Eingang und dem gegenüberliegenden Abgang jeweils eine B-Festkupplung, sowie an den beiden seitlichen Abgängen jeweils eine C-Festkupplung angebracht. Zusätzlich kann ein BC-Übergangsstück mit einer Kette am Verteiler befestigt sein (in Österreich nicht üblich). Somit ist es möglich den Löschmittelstrom aus einer B-Leitung auf 3 C- oder 2 C- und 1 B-Leitungen zu verteilen. Der Aufbau eines C-DCD-Verteilers ist analog. Ein B-Verteiler wiegt mit bis zu 6,6kg mehr als doppelt so viel wie ein C-DCD-Verteiler. Bei einem Druck von 16 bar in Strömungsrichtung oder von 6 bar gegen die Strömungsrichtung (nicht ratsam, da die Ventilteller abreissen können) sind die Absperrorgane noch leicht beweglich und schließen dicht ab. Das Gehäuse selbst muss einem Innendruck von 25 bar standhalten können. Um einen "Schlauchsalat" an der Einsatzstelle zu vermeiden, gibt es eine festgelegte Reihenfolge für das Anschließen von Leitungen an den Verteiler:
- C-Rohre: 1. Rohr links, 2. Rohr rechts, 3. Rohr Mitte
- B-Rohre: Mitte
- Sonderrohre: Mitte Als Arbeitserleichterung lässt sich aus dem Verteiler durch Einkuppeln des Stützkrümmers und einem B-Rohr ein Wasserwerfer aufbauen. Zur Stabilisierung wird ein C-Schlauch zwischen beide C-Abgänge gekuppelt und geflutet. Das bewegliche Knaggenteil des Stützkrümmers ermöglicht ein gewisses Ausrichten des Strahlrohres. Der 2-B-Verteiler (auch Waldbrandverteiler genannt) ist eine Innovation aus den neuen Bundesländern und wird dort seit mehreren Jahrzehnten eingesetzt. Die Wassereinspeisung ist über zwei B-Eingänge möglich, welche durch ein Sammelstück verbunden sind. Die Wasserabgabe erfolgt wie bei handelsüblichen Armaturen über CBC-Abgänge. Diese Form des Verteilers ermöglicht bei z. B. Brandeinsätzen eine ununterbrochene Wasserversorgung der einzelnen Trupps. Kategorie:Wasserführende Armatur der Feuerwehr

Wasserentnahmestelle

Wasserentnahmestellen sind Objekte aus denen Wasser entnommen werden kann und dienen somit der Wasserversorgung. Um einen gewissen Brandschutz zu gewährleisten stehen diese Stellen je nach Anforderung als Teil der Löschwasserversorgung zur Verfügung. Wasserentnahmestellen sind:
- Hydranten zur Wasserentnahme aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz.
- Brunnen zur Förderung von Grundwasser zur Erdoberfläche.
- Zisternen die Wasser in Wasserbehälter speichern.
- Offene Gewässer wie zum Beispiel Seen, Bäche, Flüsse, Tümpel oder Teiche Kategorie:Brandschutz

Feuerlöschpumpen

Feuerlöschpumpen sind speziell für die Brandbekämpfung konstruierte Strömungsmaschinen zur Wasserförderung. Sie werden hauptsächlich von der Feuerwehr verwendet. Weiterhin gibt es auch Feuerlöschpumpen, die als vorbeugender Brandschutz bei besonders gefährdeten Objekten stationär installiert werden.

Feuerlöschpumpen bei der Feuerwehr

Die modernen Feuerlöschpumpen sind Kreiselpumpen, weshalb auch der Name Feuerlöschkreiselpumpe verwendet wird. Sie sind entweder tragbar oder fest am Feuerwehrfahrzeug als Vorbaupumpe oder im Heck des Fahrzeuges montiert. Bei diesen Pumpentypen (außer bei Tauchpumpen) erreicht man eine Saughöhe von maximal 7 -8 m.

Arten von Feuerlöschpumpen

Tragbare Pumpen

Die tragbaren Pumpen ( Tragkraftspritzen / TS ) besitzen einen eigenen Motor, meist einen Ottomotor in seltenen Fällen auch einen Dieselmotor. Die Leistungsgrenze dieser Pumpen steht in engem Zusammenhang mit ihrem Gewicht, das von vier Feuerwehrleuten getragen werden können soll, und zwar nicht nur auf ebenem Grund sondern auch in steileren Gebieten in den Bergen. Sie haben den Vorteil, dass sie auch entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden können. offenen Gewässern In Deutschland und Österreich werden sie als Tragkraftspritze oder abgekürzt TS bezeichnet. Die Nennförderleistung genormter Tragkraftspritzen TS 8/8 in Deutschland liegt bei 800 Liter Wasser pro Minute und 8 bar Förderdruck. Die tatsächliche Leistung reicht bei den modernen einstufigen Pumpen wesentlich über die Norm hinaus (ca. 1600 l / 8 bar / TS 16/8). Gleichzeitig gestatten die einstufigen Pumpen auch recht hohe Lenzleistungen. Die traditionellen zweistufigen Pumpensätze können auch zu einer Lenzpumpe LP 24/3 umgerüstet werden, sind aber dann aufgrund des niedrigeren Förderdrucks nicht mehr für den Löscheinsatz zu gebrauchen. Als Antrieb fungieren i. d. R. adaptierte serienmäßige Motoren. Hersteller dieser Motoren sind Firmen wie Volkswagen, BMW, Rotax oder Fiat. Die neueren Modelle haben auch einen elektrischen Starter und einen Akku, wodurch das Gewicht nicht unwesentlich ansteigt. Die älteren Modelle haben nur einen Schnurstarter oder eine Kurbel, die oft einige Kraft erfordern, den Motor zu starten. Als Anschlüsse hat die TS 8/8 einen A-Sauganschluss und zwei B-Druckabgänge. Für gebirgiges Gelände bzw. Selbstschutzeinheiten (Behörden) und das Militär gibt es auch leichtere Modelle (TS 4/5, TS 2/5 u. TS 0,5/5) mit entsprechend geringerer Förderleistung und geringerem Förderdruck. Sie haben nur einen B-Ausgang / C-Ausgang. Sie sind auch manchmal dafür ausgelegt mit einem Hubschrauber zum Einsatzort transportiert zu werden. Meistens sind TS8/8 als Grundausstattung eines Löschgruppenfahrzeuges (z. B. LF8, LF 16 TS/KLF oder LF) oder Tragkraftspritzenfahrzeugs ( TSF ) vorgesehen oder werden auf Anhängern transportiert. Ebenso werden sie in den relativ neuen Modellen der Kleinlöschfahrzeuge mit einem 500 Liter Tank (TSF - W /KLF-W) anstelle einer schwereren Einbaupumpe eingesetzt. Es werden a