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Asyl

Asyl

Unter der Bezeichnung Asyl versteht man Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistätte, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Das Wort Asyl stammt von dem griechischen Adjektiv Asylos, deutsch: "unverletzt" bzw. "nicht ausgeraubt", mit politischer Konnotation ist asylos am ehesten mit "unantastbar" (<"unraubbar") zu übersetzen, : "(griechisch "sylan" = berauben, "a" = nicht).

Begriffsgeschichte

Die erste schriftliche Erwähnung von Freistätten und Asylgesetzen sind die in der Bibel [http://www.biblegateway.com/passage/?book_id=4&chapter=35&version=10 4.Mose 35,6] erwähnten Freistädte. Sie hatten ihren Ursprung in Stammesregelungen, als die Israeliten noch nomadisch lebten. Und wurden bei der Aufteilung des Landes Israels an die Stämme institutionalisiert. Als ein "Asyl" wurde bis in die jüngste Zeit vor allem auch ein Heim oder Hospiz bezeichnet, das Menschen Unterschlupf bot, die auf ihrem Lebensweg Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und ihres Lebens überhaupt hatten, bedingt durch Unfall, Invalidität, Armut, Sucht. Es gab Asyle aber auch für Witwen, Waisen, Obdachlose oder Alte. Im Asyl fanden Wanderer, Flüchtlinge und Pilger Schutz, es war ein Ort der christlichen Nächstenliebe, oft im Verbund mit einem Kloster oder einer Mission. Die Städte führten für ihre Bürger Pfrundhäuser, Stiftungen, die denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen. Ähnlich erging es auch den Leprakranken, den Aussätzigen, die meist in entfernte Häuser oder Kolonien "ausgesetzt" wurden. Viele berühmte Persönlichkeiten mußten aus den unterschiedlichsten Motiven und Gründen fliehen und genossen in der Fremde Asyl. Im 19. Jahrhundert waren dies unter anderen auch Richard Wagner und Gottfried Semper, die Deutschland bzw. Sachsen verlassen mussten. Die Schweiz, bzw. Zürich waren recht stolz auf ihre prominenten Gäste und Asylanten. Heute versteht man unter Asyl primär das aus dieser Entwicklung abgeleitet "Politische Asyl", das anerkannten politischen Flüchtlingen gewährt wird. Die vorkapitalistischen und kapitalistischen Kriege und Unterdrückungsverhältnisse, die bolschewistische Revolution, und noch viel mehr die Zeit des Nationalsozialismus bescherten der Welt eine Flut von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und die Teilung Europas noch mehr. Aus den ehemaligen Kolonien folgten weitere Menschenmengen, wie aus den Ostblockländern nach dem gescheiterten Aufstand in Ungarn 1956 oder nach der Niederwalzung des jungen Prager Frühlings 1968. Die Ostdeutschen, die nach Berlin (West) oder in die Bundesrepublik flohen, brauchten kein Asyl, denn sie waren nach dem Grundgesetz Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die etwa 300.000 Westdeutschen, die in die DDR flohen, erhielten hingegen Asyl in der DDR, da sie zuvor nicht Bürger der DDR waren. Anfang 2004 bezifferte das UNHCR die Zahl der weltweiten Flüchtlinge, für die es zuständig ist, auf 17 Millionen Menschen (6.19 Mio in Asien, 4.29 Mio in Afrika, 4.24 in Europa, 1.32 in Lateinamerika, 0.98 Mio in Nordamerika und 0.07 Mio in Ozeanien), hinzu kommen die Palästinaflüchtlinge, für die mit dem UNRWA eine spezielle UNO-Organisation zuständig ist. Zu den außer Landes Geflüchteten kommen nach der Schätzung des UNHCR zusätzlich etwa 25 Millionen "Internally Displaced Persons", also Flüchtlinge im eigenen Land. In einigen Ländern genießt der Campus Immunität vor der Polizei.

Asyl in Deutschland

Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Durch die Änderung des GG im Jahr 1993 ("Asylkompromiss") wurde das Grundrecht auf Asyl erheblich eingeschränkt. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering, häufiger wird politisch Verfolgten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt. Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen und der Status politisch Verfolgter nach der GFK dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG weitgehend gleich gestellt.

Asyl in der Schweiz

Das schweizerische Asylrecht kennt - im Gegensatz zum restlichen Europa - zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme. Bei letzterer können Flüchtlinge durchaus mehr als zehn Jahre in der Schweiz leben, bevor sie zurückkehren müssen. Sie können aber jederzeit ausgeschafft werden. Eine definitive Aufnahme erhalten nur Flüchtlinge, die von einem Staat oder von einer staatlichen Institution verfolgt werden. Menschen, in derer Heimat ein Bürgerkrieg herrscht oder Frauen, die dort an ihren Genitalien verstümmelt werden könnten, erhalten nur eine vorläufige Aufnahme. Das im internationalen Vergleich sonst recht humanitäre Asylrecht wurde drastisch verschärft, als vor einigen Jahren Asylbewerber dazu gezwungen wurden, Pässe oder andere Identifikationspapiere mitzuführen - andernfalls kann auf Asylgesuche nicht eingetreten werden. Der Einwand von Hilfsorganisationen, dass oft den staatlich verfolgten Menschen bereits in ihrer Heimat die Grenzpapiere entzogen werden, wurde vom Gesetzgeber nicht beachtet. Aufgenommene haben Anspruch auf Sozialhilfe, jedoch nicht Menschen mit abgelehntem Asylgesuch. Solche erhalten nur eine sogenannte Nothilfe, die sich auf Essen, Obdach, Kleider und grundlegendste medizinische Behandlungen beschränkt. Abgewiesene Asylbewerber müssen innert einer bestimmten Frist das Land verlassen. Um dem zu entgehen tauchen sehr viele Ausländer unter und beginnen ein kriminelles Leben. Ist ein abgewiesener Asylbewerber nicht willig oder nicht fähig, seine Identität preiszugeben, so wird er meistens bis zur Ausschaffung ins Gefängnis gesteckt. In den letzten Jahren tauchte auch die Problematik der sogenannten sans papiers (deutsch: "ohne Papiere") auf. Dieser französische Begriff wird gemeinhin verwendet, um papierlose Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung zu kennzeichnen. Viele sans papiers leben seit Jahren in der Schweiz als illegale Aufenthalter, aber sie gehen einer bezahlten Arbeit nach - allerdings schwarz - und fallen im Alltag gar nicht auf. Sie leben aber in der ständigen Angst, plötzlich ausgeschafft zu werden und strengen sich deshalb meistens nicht an, sich in der Schweiz zu integrieren - ohne Papiere können sie sich weder einbürgern lassen noch ein Asylgesuch stellen.

Literatur


- Dreher, Martin (Hrsg.): Das antike Asyl. Kultische Grundlagen, rechtliche Ausgestaltung und politische Funktion, Köln u.a.: Böhlau Verlag/Köln 2003. ISBN 3-412-10103-6
- Schäuble, Martin: Asyl im Namen des Vaters, Norderstedt 2003, ISBN 3831150001

Asyl in Deutschland


- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin Juni 2005. Kapitel Kapitel C (Entwicklung des Rechts) enthält Erläuterungen zu aktuellen Anwendungsproblemen des Asylrechts [http://integrationsbeauftragte.de/download/LageberichtInternet.pdf pdf-download 2 MB]
- Bundesministeriums des Innern, Vorläufige Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Berlin Dezember 2004. Der "halbamtliche" Kommentar aus dem BMI [http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_221204.pdf pdf-download 2 MB] .
- Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht - AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfG, StAG. Handkommentar, Nomos Verlag, ca. August 2005, ca. 79.- Euro
- Deutsches Ausländerrecht, Textausgabe, Beck-dtv 5537, März 2005, 9.- Euro
- Das Zuwanderungsgesetz mit den seit 1. Januar 2005 geltenden Änderungen des Asylverfahrensgesetzes [Fassung BGBl. vom 8. August 2004 http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_602.pdf]
- Renner, Ausländerrecht, 8. A., Aufenthalsgesetz und AsylVerfahrensgesetz. Kommentar, Beck Verlag, ca. August 2005, ca. 85.- Euro
- Asylmagazin (Fachzeitschrift), Hrsg. [http://www.asyl.net Informationsverbund Asyl]

Siehe auch


- Asylrecht (Deutschland)
- Asylrecht (Schweiz)
- Asylgesetz
- Asylverfahrensgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Zuwanderungsgesetz
- Asylbewerber
- Abschiebung
- Ausschaffung
- Dubliner Übereinkommen
- Einbürgerung

Weblinks


- [http://www.asyl.at/ Asylkoordination Österreich]
- [http://www.bmi.gv.at/publikationen/ Asyl- und Fremdenstatistiken beim Bundesministerium für Inneres (Österreich)]
- [http://www.bfm.admin.ch Bundesamt für Migration (Schweiz)]
- [http://www.bamf.de/ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (vorher Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge)]
- [http://www.proasyl.de Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL (Deutschland)]
- [http://www.asyl.net/ Informationsverbund Asyl e.V.]
- [http://www.osar.ch Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH]
- [http://www.sosmitmensch.at SOS Mitmensch (Österreich)]
- [http://www.lebenshaus-alb.de/mt/archives/subcategories/asylpolitik_in_deutschland_und_europa.html Artikelsammlung zu Asyl in Lebenshaus-Website] Kategorie:Asylrecht Kategorie:Grundrechte

Zuflucht

Zentraler Begriff im Buddhismus. Trisharana (Sanskrit, n., त्रिशरण, triśaraṇa, wörtl.: "dreifache Zuflucht"; Pali, tisarana). Durch die Zufluchtnahme zu den 3 Juwelen = Buddha, Dharma, Sangha wird jemand zur Buddhistin oder zum Buddhisten. Zufluchtnahme bedeutet, diese drei Juwelen zu den wesentlichen Pfeilern der persönlichen Glaubens- und Lebenspraxis werden zu lassen, sich also am Buddha, seiner Lehre und der Gemeinschaft zu orientieren. Die Zufluchtnahme kann im Rahmen einer Zeremonie (im Rahmen einer buddhistischen Gemeinschaft) erfolgen und wird in der Regel mit einer Verpflichtung auf die so genannten Fünf Silas, die sittlichen Übungsregeln, verknüpft. Nach der Zufluchtnahme zu Buddha, Dharma und Sangha soll man keine weitere Zuflucht zu unerleuchteten Wesen (Gott, Göttern) nehmen, da diese einem letztlich nicht dabei behilflich sind Samsara zu überwinden und Nirvana zu erlangen. Die Zufluchtnahme geschieht zu dem Buddha als Lehrer, dem Dharma als Richtschnur und der Sangha (nur der erwachten) als Vorbild. In manchen tibetischen Traditionen wird die Zuflucht nicht nur zu Buddha, Dharma und Sangha genommen, sondern darüber hinaus auch zum Guru, dem jeweiligen Lama. Dieser repräsentiert für seine Schüler die vollkommenen Qualitäten des Buddha und ist der Vermittler des Dharma.

Vorsätze

Wenn wir uns entscheiden, Zuflucht zu nehmen, legen wir uns auf den buddhistischen Pfad fest, in dem wir Vorsätze oder Gelöbnisse einhalten. Dieser eine obligatorische Vorsatz ist immer stillschweigend mit der Zufluchtnahme verbunden, nämlich dass wir es vermeiden wollen, andere Wesen zu verletzen. Je nach Tradition und Lehrer können sich die Vorsätze und Formulierungen unterscheiden. Diese fünf Vorsätze (Fünf Silas) können zusätzlich als Bestandteil der Zuflucht angesehen werden: :1. Nicht zu töten: Bezieht sich sowohl auf Menschen als auch auf Tiere, beides sind fühlende Wesen. :2. Nichts zu nehmen, was nicht gegeben wurde: Nicht stehlen. :3. Kein sexuelles Fehlverhalten: Ausübung von Sex nur zwischen erwachsenen Partnern, die nicht anderweitig gebunden sind. :4. Nicht zu lügen: Kann auf alle Formen der Lüge und der verletzenden Rede bezogen werden. :5. Keine berauschenden Mittel zu nehmen; Bezieht sich traditionell auf Alkohol, aber auch jede andere Substanz, die den Geist trübt, sollte vermieden werden.

Ratschläge zur Zufluchtnahme

1. Primäre Richtlinien a. Um wirklich Zuflucht zu nehmen zum: :- Buddha: Verbinde dich selbst mit dem einen Lehrer, dem Buddha. :- Dharma: Höre, studiere und praktiziere den Dharma, um die eigenen Täuschungen zu überwinden. :- Sangha: Respektiere den Sangha und übe in Übereinstimmung mit seinem Beispiel. b. Versuche: :- Körper, Rede und Geist zu unterwerfen, anstatt uns durch unsere Sinne kontrollieren zu lassen. Sprich nicht grob, skeptisch und versuche, nicht verurteilend zu sein. :- Praktiziere Ethik und die Vorsätze. :- Sei freundlich und nimm Rücksicht auf jedes lebende Wesen. :- Mache besondere Rituale an zwei speziellen Tagen im Jahr: Am 15. Tag des 4. Mond-Monats (ca. Mai) um die Geburt, die Erleuchtung und Hinscheiden des Buddha zu feiern. Und am 4. Tag des 6. Mond-Monats (ca. Juli) um das Ingangsetzen des Rads der Lehre zu feiern, die erste Rede des Buddha über die Vier Edlen Wahrheiten in Sarnath. 2. Sekundäre Richtlinien Hinweise zur Zuflucht zum: :- Buddha: Folge keinen anderen, niederen Wesen als den höchsten spirituellen Führern. :- Dharma: Verletze oder kränke keine Menschen oder Tiere. :- Sangha: Sei nicht negativ beeinflusst durch Extremisten oder anderen, die deiner Einstellung entgegengesetzt sind. Zeige Respekt dem: :- Buddha: Respektiere alle Bilder des Buddha, behandle sie, als seien sie Buddhas. :- Dharma: Respektiere die Texte, behandle sie mit der größtmöglichen Sorgsamkeit. :- Sangha: Respektiere selbst Teile von Roben und alle, die Roben tragen. 3. Sechs Punkte des Trainings: :1. Nimm Zuflucht zu den Drei Juwelen, suche die Quelle für Freude und Leiden nicht außerhalb von dir selbst. :2. Opfere den ersten Teil deines Essens und deiner Getränke den Drei Juwelen, indem du es mit "Om Ah Hum" segnest, bevor du es zu dir nimmst. :3. Ermutige andere, Buddhisten zu werden und Zuflucht zu nehmen, aber nur, wenn darum gebeten worden ist. :4. Rezitiere die Zufluchtsformel dreimal am Tag und dreimal in der Nacht. :5. Folge dem Beispiel der drei Juwelen, verlasse dich auf sie als die einzigen vertrauenswürdigen Objekte. :6. Verliere niemals dein Vertrauen zum Buddha, Dharma und Sangha.

Zufluchtsformeln

Verehrungsformel, der Zuflucht meist vorangestellt: (Sanskrit:) :Namo Buddhaya (dt: Verehrung sei dem Buddha) :Namo Dharmaya (dt: Verehrung sei dem Dharma) :Namo Sanghaya (dt: Verehrung sei dem Sangha) Traditionelle Zufluchtsformel, die auf die Zeit des Buddha zurückgeht: :Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha. :Ich nehme meine Zuflucht zum Dharma. :Ich nehme meine Zuflucht zum Sangha. Diese Formel wird bis in die heutige Zeit in verschiedenen buddhistischen Traditionen rezitiert und jeweils dreimal wiederholt. Oft wird sie nicht in der Landessprache, sondern in Pali oder Sanskrit rezitiert. Sie wird auch die "Dreifache Zuflucht" genannt. Zufluchtsformel aus dem tibetischen Buddhismus: :Zusammen mit allen Lebewesen :nehme ich von heute an, :bis die Essenz der Erleuchtung erlangt ist, :Zuflucht zu Buddha als Lehrer, :Zuflucht zu seiner Lehre die aus überliefertem und innerlich verwirklichtem Wissen besteht, und :Zuflucht zur Gemeinschaft der erhabenen Wesen.

Grade der Zuflucht

Gemäß Atishas 'Leuchte für den Weg' (11. Jahrhundert) und der in der Folge stehenden Lamrim Tradition, die von Tsongkhapa begründet wurde, kann man verschiedene Grade der Zufluchtnahme unterscheiden: Zur Unterscheidung dienen die Absichten des Praktizierenden, wobei das Konzept der 'Bereiche' verwendet wird:
- Weltlicher Bereich bedeutet Zuflucht zu nehmen, um sein Leben zu verbessen (kein Buddhist)
- Niedrigster buddhistischer Bereich bedeutet, Zuflucht zu nehmen, um eine höhere Wiedergeburt zu erlangen und dadurch die niedrigen Daseinsbereiche zu vermeiden.
- Mittlerer buddhistischer Bereich bedeutet, Zuflucht zu nehmen um Nirvana zu erlangen.
- Hoher buddhistischer Bereich bedeutet, Zurflucht zu nehmen, um ein Buddha zu werden.
- Höchster buddhistischer Bereich wird manchmal erwähnt, bedeutet Zufluchtnahme, um Buddhaschaft in diesem Leben zu erlangen (durch die Anwendung buddhistischer Tantra-Techniken). Kategorie:Buddhismus Kategorie:Mahayana Kategorie:Vajrayana

Obdach

(Japan)]] Eine Unterkunft (auch: Obdach) ist eine Wohnung oder ein Fahrzeug, das dem Übernachten dient.

Bauwerke


- Unterkünfte zum dauerhaften Wohnen sind Wohnungen, Häuser (z.B. Bungalows, Ferienhäuser,Villen und Schlösser bzw. Burgen), Kloster oder Heime.
- Unterkünfte zum vorübergehenden Wohnen sind Hotels (auch Resorts und Motels)), Pensionen, Jugendherbergen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Berghütten, Baracken, Kasernen, Wohnwägen (auch fest auf Campingplätzen), Zelte (z.B. Jurten, Wigwame und Tipis), Lauben (Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Weinberghütten, Almhütten), Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime und Wohncontainer. Auf Reisen schlafen manche Menschen auch in den Wartebereichen von Verkehrsbauwerkn (z.B. in Flughafenhallen und Bahnhöfen). Eine Besonderheit sind Gefängnisse (Haftzellen), wo Verurteilte gegen ihren Willen teilweise viele Jahre wohnen müssen. Haftzelle in Milas (Türkei))]]

Fahrzeuge

Auch Fahrzeuge können als Unterkünfte dienen (meistens vorübergehend): Wohnmobile, Wohnwagen, festvertäute Hausboote und Wohnbusse. Für die Zeit einer Reise können auch Wasserfahrzeuge (z.B. Fähren, Kreuzfahrtschiffe und Yachten) sowie Eisenbahnen dienen. Für Unterkünfte werden nur dann statistische Angaben erhoben, wenn sie zum Zeitpunkt der Zählung bewohnt waren. Wohnwagen und Lauben werden nur dann als bewohnte Unterkünfte erfasst, wenn ihre Bewohner keine andere Wohnung oder sonstige Wohneinheit hatten. Als Unterkünfte werden auch Gebäude mit nur einer oder zwei Freizeitwohneinheiten nachgewiesen, sofern deren Gesamtwohnfläche weniger als 50 m² beträgt.

Abgrenzung

Manche Menschen nächtigen ohne eine Unterkunft, z.B. unter freiem Himmel ("Hotel 1000 Sterne") oder unter Brücken. Ferner gibt es Menschen, die freiwillig oder unfreiwillig generell ohne Obdach sind.

Siehe auch:


- Hotel Mama
- Wohngemeinschaft
- :en:List_of_lodging_types
- :fr:Liste des types d'hébergement Kategorie:WohnungsmarktKategorie:Tourismus Kategorie:Raum

Freistätte

Unter der Bezeichnung Asyl versteht man Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistätte, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Das Wort Asyl stammt von dem griechischen Adjektiv Asylos, deutsch: "unverletzt" bzw. "nicht ausgeraubt", mit politischer Konnotation ist asylos am ehesten mit "unantastbar" (<"unraubbar") zu übersetzen, : "(griechisch "sylan" = berauben, "a" = nicht).

Begriffsgeschichte

Die erste schriftliche Erwähnung von Freistätten und Asylgesetzen sind die in der Bibel [http://www.biblegateway.com/passage/?book_id=4&chapter=35&version=10 4.Mose 35,6] erwähnten Freistädte. Sie hatten ihren Ursprung in Stammesregelungen, als die Israeliten noch nomadisch lebten. Und wurden bei der Aufteilung des Landes Israels an die Stämme institutionalisiert. Als ein "Asyl" wurde bis in die jüngste Zeit vor allem auch ein Heim oder Hospiz bezeichnet, das Menschen Unterschlupf bot, die auf ihrem Lebensweg Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und ihres Lebens überhaupt hatten, bedingt durch Unfall, Invalidität, Armut, Sucht. Es gab Asyle aber auch für Witwen, Waisen, Obdachlose oder Alte. Im Asyl fanden Wanderer, Flüchtlinge und Pilger Schutz, es war ein Ort der christlichen Nächstenliebe, oft im Verbund mit einem Kloster oder einer Mission. Die Städte führten für ihre Bürger Pfrundhäuser, Stiftungen, die denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen. Ähnlich erging es auch den Leprakranken, den Aussätzigen, die meist in entfernte Häuser oder Kolonien "ausgesetzt" wurden. Viele berühmte Persönlichkeiten mußten aus den unterschiedlichsten Motiven und Gründen fliehen und genossen in der Fremde Asyl. Im 19. Jahrhundert waren dies unter anderen auch Richard Wagner und Gottfried Semper, die Deutschland bzw. Sachsen verlassen mussten. Die Schweiz, bzw. Zürich waren recht stolz auf ihre prominenten Gäste und Asylanten. Heute versteht man unter Asyl primär das aus dieser Entwicklung abgeleitet "Politische Asyl", das anerkannten politischen Flüchtlingen gewährt wird. Die vorkapitalistischen und kapitalistischen Kriege und Unterdrückungsverhältnisse, die bolschewistische Revolution, und noch viel mehr die Zeit des Nationalsozialismus bescherten der Welt eine Flut von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und die Teilung Europas noch mehr. Aus den ehemaligen Kolonien folgten weitere Menschenmengen, wie aus den Ostblockländern nach dem gescheiterten Aufstand in Ungarn 1956 oder nach der Niederwalzung des jungen Prager Frühlings 1968. Die Ostdeutschen, die nach Berlin (West) oder in die Bundesrepublik flohen, brauchten kein Asyl, denn sie waren nach dem Grundgesetz Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die etwa 300.000 Westdeutschen, die in die DDR flohen, erhielten hingegen Asyl in der DDR, da sie zuvor nicht Bürger der DDR waren. Anfang 2004 bezifferte das UNHCR die Zahl der weltweiten Flüchtlinge, für die es zuständig ist, auf 17 Millionen Menschen (6.19 Mio in Asien, 4.29 Mio in Afrika, 4.24 in Europa, 1.32 in Lateinamerika, 0.98 Mio in Nordamerika und 0.07 Mio in Ozeanien), hinzu kommen die Palästinaflüchtlinge, für die mit dem UNRWA eine spezielle UNO-Organisation zuständig ist. Zu den außer Landes Geflüchteten kommen nach der Schätzung des UNHCR zusätzlich etwa 25 Millionen "Internally Displaced Persons", also Flüchtlinge im eigenen Land. In einigen Ländern genießt der Campus Immunität vor der Polizei.

Asyl in Deutschland

Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Durch die Änderung des GG im Jahr 1993 ("Asylkompromiss") wurde das Grundrecht auf Asyl erheblich eingeschränkt. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering, häufiger wird politisch Verfolgten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt. Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen und der Status politisch Verfolgter nach der GFK dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG weitgehend gleich gestellt.

Asyl in der Schweiz

Das schweizerische Asylrecht kennt - im Gegensatz zum restlichen Europa - zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme. Bei letzterer können Flüchtlinge durchaus mehr als zehn Jahre in der Schweiz leben, bevor sie zurückkehren müssen. Sie können aber jederzeit ausgeschafft werden. Eine definitive Aufnahme erhalten nur Flüchtlinge, die von einem Staat oder von einer staatlichen Institution verfolgt werden. Menschen, in derer Heimat ein Bürgerkrieg herrscht oder Frauen, die dort an ihren Genitalien verstümmelt werden könnten, erhalten nur eine vorläufige Aufnahme. Das im internationalen Vergleich sonst recht humanitäre Asylrecht wurde drastisch verschärft, als vor einigen Jahren Asylbewerber dazu gezwungen wurden, Pässe oder andere Identifikationspapiere mitzuführen - andernfalls kann auf Asylgesuche nicht eingetreten werden. Der Einwand von Hilfsorganisationen, dass oft den staatlich verfolgten Menschen bereits in ihrer Heimat die Grenzpapiere entzogen werden, wurde vom Gesetzgeber nicht beachtet. Aufgenommene haben Anspruch auf Sozialhilfe, jedoch nicht Menschen mit abgelehntem Asylgesuch. Solche erhalten nur eine sogenannte Nothilfe, die sich auf Essen, Obdach, Kleider und grundlegendste medizinische Behandlungen beschränkt. Abgewiesene Asylbewerber müssen innert einer bestimmten Frist das Land verlassen. Um dem zu entgehen tauchen sehr viele Ausländer unter und beginnen ein kriminelles Leben. Ist ein abgewiesener Asylbewerber nicht willig oder nicht fähig, seine Identität preiszugeben, so wird er meistens bis zur Ausschaffung ins Gefängnis gesteckt. In den letzten Jahren tauchte auch die Problematik der sogenannten sans papiers (deutsch: "ohne Papiere") auf. Dieser französische Begriff wird gemeinhin verwendet, um papierlose Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung zu kennzeichnen. Viele sans papiers leben seit Jahren in der Schweiz als illegale Aufenthalter, aber sie gehen einer bezahlten Arbeit nach - allerdings schwarz - und fallen im Alltag gar nicht auf. Sie leben aber in der ständigen Angst, plötzlich ausgeschafft zu werden und strengen sich deshalb meistens nicht an, sich in der Schweiz zu integrieren - ohne Papiere können sie sich weder einbürgern lassen noch ein Asylgesuch stellen.

Literatur


- Dreher, Martin (Hrsg.): Das antike Asyl. Kultische Grundlagen, rechtliche Ausgestaltung und politische Funktion, Köln u.a.: Böhlau Verlag/Köln 2003. ISBN 3-412-10103-6
- Schäuble, Martin: Asyl im Namen des Vaters, Norderstedt 2003, ISBN 3831150001

Asyl in Deutschland


- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin Juni 2005. Kapitel Kapitel C (Entwicklung des Rechts) enthält Erläuterungen zu aktuellen Anwendungsproblemen des Asylrechts [http://integrationsbeauftragte.de/download/LageberichtInternet.pdf pdf-download 2 MB]
- Bundesministeriums des Innern, Vorläufige Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Berlin Dezember 2004. Der "halbamtliche" Kommentar aus dem BMI [http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_221204.pdf pdf-download 2 MB] .
- Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht - AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfG, StAG. Handkommentar, Nomos Verlag, ca. August 2005, ca. 79.- Euro
- Deutsches Ausländerrecht, Textausgabe, Beck-dtv 5537, März 2005, 9.- Euro
- Das Zuwanderungsgesetz mit den seit 1. Januar 2005 geltenden Änderungen des Asylverfahrensgesetzes [Fassung BGBl. vom 8. August 2004 http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_602.pdf]
- Renner, Ausländerrecht, 8. A., Aufenthalsgesetz und AsylVerfahrensgesetz. Kommentar, Beck Verlag, ca. August 2005, ca. 85.- Euro
- Asylmagazin (Fachzeitschrift), Hrsg. [http://www.asyl.net Informationsverbund Asyl]

Siehe auch


- Asylrecht (Deutschland)
- Asylrecht (Schweiz)
- Asylgesetz
- Asylverfahrensgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Zuwanderungsgesetz
- Asylbewerber
- Abschiebung
- Ausschaffung
- Dubliner Übereinkommen
- Einbürgerung

Weblinks


- [http://www.asyl.at/ Asylkoordination Österreich]
- [http://www.bmi.gv.at/publikationen/ Asyl- und Fremdenstatistiken beim Bundesministerium für Inneres (Österreich)]
- [http://www.bfm.admin.ch Bundesamt für Migration (Schweiz)]
- [http://www.bamf.de/ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (vorher Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge)]
- [http://www.proasyl.de Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL (Deutschland)]
- [http://www.asyl.net/ Informationsverbund Asyl e.V.]
- [http://www.osar.ch Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH]
- [http://www.sosmitmensch.at SOS Mitmensch (Österreich)]
- [http://www.lebenshaus-alb.de/mt/archives/subcategories/asylpolitik_in_deutschland_und_europa.html Artikelsammlung zu Asyl in Lebenshaus-Website] Kategorie:Asylrecht Kategorie:Grundrechte

Gefahr

Eine Gefahr (mittelhochdeutsch gevare = Hinterhalt; Betrug) ist ein Zustand, der aufgrund seiner Labilität zu einer raschen Veränderung mit negativer Auswirkung auf eine Sache, ein Tier oder eine Person führen kann. Eine Gefährdung kann für einen Menschen durch Kontakt mit einer Gefahr (Gefahrenquelle) entstehen.

Definitionen

Ingenieurwissenschaften

Hier umfasst die VDE 31000 /VDE1987/ allgemeine Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse
- 2.4 Gefahr
Gefahr ist eine Sachlage, bei der das Risiko größer als das Grenzrisiko ist.
Arbeitssicherheit
Eine Gefahr entsteht wenn ein Mensch räumlich und zeitlich in Kontakt mit einem verletzungsbewirkenden Faktor kommen kann. Dabei können mehrere gefahrbringende Bedingungen eine Rolle spielen. Durch begünstigende Bedingungen kann die Gefahr wirksam werden (Unfall). Durch technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen sollen Gefährdungen und das wirksamwerden von Gefahren verhindert werden. Gefahren die nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden können als Restrisiko bezeichnet. Grenzrisiko bezeichnet die Grenze von "allgemein akzeptierten" Gefahren, die zu einer bestimmten Tätigkeit gehören, z.B. weil sie relativ selten Eintreten (Stromunfall bei Elektrofachkräften) oder nur geringen Schaden verursachen (mit dem Hammer auf den Finger hauen). Die Gefahren die zu einem konkreten Arbeitsplatz gehören, werden bei der Gefährdungsbeurteilung z.B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrage des Arbeitgebers festgestellt und protokolliert. Der Arbeitgeber entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen.

Sozialwissenschaften

In der Soziologie wird, zumal in der Systemtheorie nach Niklas Luhmann, zwischen der unbestimmten "Gefahr" und dem berechenbaren "Risiko" unterschieden. Speziell vgl. die Katastrophensoziologie. In der Betriebswirtschaftslehre verursachen "Risiken" in diesem Sinne kalkulierbare "Wagniskosten". siehe auch: Risikomanegement.

Rechtswissenschaft

In der rechtswissenschaftliche Begriff zielt auf polizeirechtlichen Aspekte ab. Abstufungen der Gefahr sind in mehrerer Hinsicht möglich:
Gefahrenlehre
Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird (BVerwGE 45, 51(57)). Die Sachlage oder das Verhalten setzen also voraus, dass sie tatsächlich existent sind (objektiv gegebene Gefahr). Maßgeblich ist, ob eine Sachlage oder ein Verhalten gegeben ist, aus dem die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung nach bewährten Erfahrungssätzen folgt. Gefahrenabwehr ist umso dringlicher, je mehr "auf dem Spiel steht". Gefährdete Rechtsgüter können sein: Ehre, Eigentum, Gesundheit, Freiheit und Leben. Differenzierungen

Gefahrenstufen

Gegenwärtige Gefahr

: Definition.: Das Schädigende Ereignis steht unmittelbar oder in allernächster Zukunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevor, bzw. hat bereits begonnen. : Bedeutung: Das Vorliegen der g.G. wird in einzelnen Befugnisnormen vorausgesetzt; sie ist letztlich in zeitlicher Hinsicht ein Unterfall der konkreten Gefahr; zeitlich erhöhte Schadensnähe. : Beispiel.: Eine betrunkene Person nimmt in einem PKW Platz und legt den Gang ein.

Gefahr im Verzug

: zeitlich erhöhte Schadensnähe; Zuwarten unmöglich

Erhebliche Gefahr

: Gefahr für hochrangiges Rechtsgut

Dringende Gefahr

: Zeitlich erhöhte Schadensnähe und Gefahr für hochrangiges Rechtsgut

Handlungsformen

Konkrete Gefahr

: Definition: Jede Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter (öffentliche Sicherheit und Ordnung) führt; Ein Einzelsachverhalt begründet Anhaltspunkte für einen Gefahreneintritt. Die konkrete Gefahr steht unmittelbar bevor oder ist bereits eingetreten. Sie erfährt Steigerungen durch die Institute der gegenwärtigen Gefahr, der erheblichen Gefahr und der Gefahr für Leib und Leben. : Bedeutung: Erfordernis für mind. eine Befugnisnorm, wenn nicht sogar noch höhere Anforderungen an den Gefahrbegriff gestellt werden. : Beispiel: A. sitzt neben einer Benzin-Zapfsäule hat Zigarette und Feuerzeug in der Hand. Es besteht die Gefahr einer Entzündung des Benzins.

Abstrakte Gefahr

: Definition: Sachlage, die nach allgemeiner Lebenserfahrung eine Verletzung der Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ergeben kann; : bestimmte Lebenssituationen begründen generell Anhaltspunkte für einen Gefahreneintritt. : Bedeutung: Die a.G. liegt zeitlich im Vorfeld der konkreten Gefahr; in der Regel sind Zeit und Ort der Gefahr (noch) nicht bekannt, so dass (noch) keine konkrete Gefahr vorliegt. Die abstrakte Gefahr berechtigt nicht zu Gefahrenabwehrmaßnahmen. : Beispiel: Person schläft auf einem Gehweg.

Gefahrenlagen

: (Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritt nur abstrakt möglich oder konkret zu erwarten)

Anscheinsgefahr

: Def.: Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich, jedoch nachträglich (ex post) keine tatsächliche Gefahr : Bedeutung: Es handelt sich um vollwertige polizeirechtliche Gefahr. : Bsp.: Bsp: Polizist P wird mitgeteilt, ein Koffer auf dem Marktplatz enthalte ein Bombe. P verfügt daraufhin die Räumung des Marktplatzes; nachher ergibt sich, daß der Koffer leer war.

Putativgefahr

: Def.: Irrige Annahme einer Gefahr, wobei die Fehleinschätzung auf einer unvertretbaren und damit pflichtwidrigen Einschätzung beruht. : Bedeutung: Es liegt keine polizeirechtlich relevante Gefahr vor. Ermächtigt damit nicht zu Gefahrenabwehrmaßnahmen, solche sind mithin rechtswidrig. : Bsp.: P wird mitgeteilt, daß in einer kleinen Handtasche eine 3-Zentner-Bombe ist. Daraufhin verfügt er die Räumung des Marktplatzes.

Gefahrverdacht

: Def.: Aus ex-ante-Sicht wird eine Gefahr für möglich gehalten, auch wenn subjektiv noch Zweifel vorhanden sind; Schadenseintritt nicht hinreichend wahrscheinlich, jedoch möglich : Bedeutung: Es handelt sich um eine Gefahr i.S.d. Gesetzes, jedoch sind auf Rechtsfolgenseite im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorerst nur gering einschneidende Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Gefahrerforschung) Siehe auch: Gefahrenabwehr

Zitate


- Die erste Reaktion eines Menschen auf Schwierigkeiten und Gefahren ist ein Sammeln und Anspannen aller vitalen Energien, damit sie wach und bereit seien zum Einsatz gegen die feindlichen Umstände. - José Ortega y Gasset (Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)
- Der Soldat ist überzeugt, dass ihm eine gewisse beliebig ins Unendliche zu verlängernde Frist gewährt sei, bevor er getötet, der Dieb, bevor er gefasst wird, die Menschen im allgemeinen, bevor sie sterben müssen. Das ist der Talisman, der die Individuen - und bisweilen die Völker - nicht gegen die Gefahr selbst, aber gegen die Furcht vor der Gefahr, genauer noch, gegen den Glauben an die Gefahr schützt und in gewissen Fällen dazu verhilft, sich die Gefahr zuzumuten, ohne mutig zu sein.Marcel Proust (Im Schatten der jungen Mädchen, ISBN 3-51857875-8, S. 182) Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht Kategorie:Technik

Heim

Das Heim (von germanisch haima, haimi, indogermanisch: kei = liegen - englisch home) hat folgende Bedeutungen:
- Im Sinne von Haus, Heimstätte, Wohnung, das ist ein Ort, wo man lebt und wohnt. Vergleiche dazu "Daheim" für "zu Hause" und Heimat, dem entsprechend auch - das Heimweh - als die Sehnsucht nach Daheim oder der Heimat.
- Heim (Einrichtung) als Kurzwort für verschiedene, meist soziale, Wohneinrichtungen wie
  - Altenheim,Behindertenheim, Blindenheim,Pflegeheim, Krankenheim, Erholungsheim
  - Kinderheim, Jugendheim, Erziehungsheim
  - Wohnheim, Internat, Landschulheim, Ferienheim, Kolpinghaus
  - Männerheim, Obdachlosenheim, Sozialheim, Waisenhaus, Säuglingsheim, Frauenhaus,
  - Asyl-heim
- für, meist von der ersten Bedeutung abgleitete, Personennamen:
  - Ernst Ludwig Heim (
- 1747) Mediziner
  - Burkhard Heim
  - Karl Heim, Theologe
  - Marie Heim-Vögtlin, erste Schweizer Ärztin
  - Albert Heim, Geologie-Professor an der ETH
  - Arnold Heim, Schweizer Geologe
  - Aribert Heim, Kriegsverbrecher und letzter Gesuchter der Wiesenthal Stiftung "Heim" ist zudem der Titel eines sozialkritischen Jugendromans von Mirijam Günter Siehe auch:
- -heim (die Ortsnamensendung) ja:ハイム

Hospiz

Hospiz (franz. hospice: Gasthaus) war ursprünglich eine kirchliche oder klösterliche Herberge für Bedürftige, Fremde oder Kranke (Entstehung des Begriffs Hospital). Im deutschen Sprachraum wird mit Hospiz meist eine spezielle Einrichtung bezeichnet, die sich der Pflege Sterbender im Sinne der palliativ Pflege widmet. Es gibt ambulante, teilstationäre und stationäre Hospize. Die moderne Hospizbewegung entstand in den 1960ern in England. Sie war die Antwort auf eine Gesellschaft, die das Sterben bzw. die Sterbenden immer weiter an den Rand drängte. (Mit)Begründerin dieser Bewegung ist Dr. Cicely Saunders. Im Hospiz bekommen unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase eine respektvolle, umfassende und kompetente Betreuung. Dabei spielt die Schmerztherapie eine große Rolle. Oft wird auch Trauerbegleitung für die Anghörigen angeboten. Träger dieser Häuser der Sterbebegleitung sind zumeist gemeinnützige Vereine, aber auch Kirchen und gemeinnützige Organisationen und Stiftungen.

Weblinks


- ausführlicher Beitrag zum [http://www.pflegewiki.de/wiki/Hospiz Hospiz in der Pflegewiki]
- [http://www.hospiz.net www.hospiz.net Informationen zur Hospizidee und deren Arbeit]
- [http://www.hospize.de Deutsche Hospizstifung]
- [http://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de Wegweiser] zu allen deutschen Hospiz- und Palliativeinrichtungen, inclusive online-suchmaschine
- [http://www.hospiz.at/ Hospiz Österreich]
- [http://www.patiententestament.com/Pat/herfahrung.htm Erfahrungsbericht einer Tochter], deren Vater im Hospiz gestorben ist
- HospizLink - Linksammlung von [http://www.hospizlink.de/ambulant.htm ambulanten], [http://www.hospizlink.de/station.htm stationären] und [http://www.hospizlink.de/kinder.htm Kinder]-Hospizen

weitere Bedeutungen

Im Bereich der Studentenverbindungen wird mit Hospiz auch ein Trinkgelage mit Rundgesang bezeichnet. Studentenverbindung]] Der Begriff ist außerdem im Alpenraum geläufig, wo er ein Gasthaus und eine Unterkunft für in Not geratene Bergwanderer bezeichnet. Diese Hospize finden sich auf oder in der Nähe der Passhöhen von bedeutenden Alpenübergängen. Kategorie: Palliativmedizin

Invalidität

Invalidität hat zwei Bedeutungen:
- Eine Person, die invalid ist, also dienst- oder arbeitsunfähig, aufgrund von Krankheit oder Gebrechen.
- ferner: "Ungültig", "nicht wahr", also das Gegenteil von valide. Herkunft des Wortes: Das Wort Invalid stammt aus dem Französischen und wurde (im Mittelalter) für die Verwundeten (Les Invalides, Invalidendom) eingesetzt, das auf das lateinische invalidus (=kraftlos, schwach, hinfällig) zurückgeht. Im 18. Jahrhundert gebrauchte man Invalide für dienstuntauglicher, oder ausgedienter Soldat und im 19. Jahrhundert wurde es dann verdeutscht (da seit der Renaissance Französisch die Modesprache gehobener Gesellschaften war). Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland allgemein gegen Invalidität versichert. Die Invalidenversicherung heißt seit der Rentenreform von 1957 allerdings Arbeiterrentenversicherung Sehr oft will man mit dem Begriff "invalid" bzw. "Invalidität" das Thema Behinderung ansprechen. Auf Grund der Wortherkunft und der lateinischen Übersetzung als "ungültig" empfinden es immer mehr Behinderte als diskriminierend, sich als ungültig bzw. invalid bezeichnen zu lassen. Deshalb sollte man statt dessen die Begriffe "behindert" bzw. "Behinderung" verwenden. Siehe auch: Euphemismus-Tretmühle
Siehe auch: Invalidenhaus

Armut

Armut bezeichnet den Mangel an Chancen, ein Leben zu führen, das gewissen Minimalstandards entspricht. Die Maßstäbe für diese Standards und die Vorstellungen über die Ursachen von Armut sind örtlich und zeitlich sehr verschieden. Die WHO definiert Armut nach dem Einkommen. Danach ist arm, wer monatlich weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens seines Landes zur Verfügung hat. In Deutschland sind das etwa 600 Euro.

Definitionen

Armut

»Der Begriff Armut entzieht sich wegen seiner Vielschichtigkeit einer allgemeingültigen Definition.« (aus: Lebenslagen in Deutschland. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Berlin 2001). Im theoretischen Grundverständnis unterscheiden sich ökonomische Konzepte, die Armut als Mangelversorgung mit materiellen Gütern und Dienstleistungen verstehen, von soziokulturellen Konzepten, die auch nichtmaterielle Bedürfnisse thematisieren (z. B. das Fehlen ausreichender Bildungsmöglichkeiten) – siehe insbesondere hier Knappheit. Für die Beschreibung der Ungleichheit wird in den Sozialwissenschaften oft der Gini-Koeffizient oder das Atkinson-Maß als Indikator verwendet.

Absolute Armut

Um einen Überblick über die Probleme der Entwicklungsländer zu ermöglichen, hat Robert McNamara als Präsident der Weltbank, den Begriff der absoluten Armut eingeführt. Er definierte absolute Armut folgender Weise: "Armut auf absolutem Niveau [...] ist Leben am äußersten Rand der Existenz. Die absolut Armen sind Menschen, die unter schlimmen Entbehrungen und in einem Zustand von Verwahrlosung und Entwürdigung ums Überleben kämpfen, der unsere durch intellektuelle Phantasie und privilegierte Verhältnisse geprägte Vorstellungskraft übersteigt." Als grober Indikator für die absolute Armut wurde von der Weltbank die Verfügbarkeit von 1 US-Dollar in lokaler Kaufkraft pro Tag (internationaler Dollar) für die Befriedigung der Lebensbedürfnisse angesehen. In weiteren Schritten wurden nationale bzw. regionale Schwellenwerte festgelegt, die zwischen 2 Dollar für Lateinamerika und die Karibik über 4 Dollar für Länder in Osteuropa und der GUS bis zu 14,40 Dollar für die Industrieländer schwanken (UNDP 1997). Auch in Wohlstandsgesellschaften existiert absolute Armut, etwa bei Suchtkranken oder Obdachlosen (77.000 Obdachlose allein in Nordrhein-Westfalen) oder bei Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) in der Lage sind, soziale Sicherungssysteme (z.B. Sozialhilfe) in Anspruch zu nehmen.

Relative Armut

In den so genannten Wohlstandsgesellschaften wird Armut auf die Gesellschaftsverhältnisse des Individuums bezogen definiert. Wegen dieser Umfeldabhängigkeit wird von "relativer Armut" gesprochen. Relative Armut kann als Unterversorgung mit materiellen und immateriellen Ressourcen von Menschen bestimmter sozialer Schichten im Verhältnis zum Wohlstand der jeweiligen Gesellschaft bezeichnet werden. Die relative Armut kann auch objektiver Natur sein, ihr Vorhandensein wäre demnach unabhängig davon, ob sie vom Betroffenen als solche empfunden wird. Von subjektiver relativer Armut spricht man, wenn der Betroffene sich arm fühlt, unabhängig von der objektiven Feststellung. Neben der (relativ) materiellen Unterversorung (Existenzminimum, Grundversorgung) gewinnt der Mangel an immateriellen Ressourcen eine zunehmende Bedeutung. Die sozio-kulturelle Verarmung, der Mangel an Teilhabe an der Gesellschaft durch finanziellen Mangel wird von Soziologen teilweise als noch gravierendere gesellschaftliche Herausforderung gesehen (s.u. Lebenslagenansatz).

Armutsgrenzen

Relative Armutsgrenzen beziehen sich auf verschiedene statistische Maßzahlen für eine Gesellschaft (z.B. Durchschnitt oder Median des Einkommens). Eine in Politik und Öffentlichkeit benutzte Angabe der relativen Armutsgrenze ist dabei 50 % oder 60 % des Durchschnittseinkommens. So wird seit 2001 in den Mitgliedsländern der EU derjenige als arm bezeichnet, der weniger als 60 % des Medians bzw. arithmethischen Mittels des Nettoäquivalenzeinkommens nach der neuen OECD-Skala hat. Diese Definition von Armut ist allerdings ausgesprochen umstritten, nicht nur, weil sie wenig über den tatsächlichen Lebensstandard der Menschen aussagt. Vielmehr ergeben sich einige kuriose Effekte bei Anwendung dieser Maßzahl. Wer jetzt weniger als 50 % vom Durchschnittseinkommen zu Verfügung hat, wird auch dann, wenn sich alle Einkommen verzehnfachen, weniger als 50 % vom Durchschnitt haben. Er bliebe also weiterhin arm. Auch würde der Wegzug oder Vermögensverlust eines Reichen den Durchschnitt senken und daher die Armut in einem Land verringern. Umgekehrt kommt es zu einer Erhöhung der Armut, wenn ein Nicht-Armer sein Einkommen steigern kann. Relative Armutsgrenzen vermischen daher die Armutsproblematik mit der Verteilungsproblematik. Sie sind wegen ihrer einfachen Anwendbarkeit wie auch wegen der i.A. größeren Armut, die sie ausweisen, beliebt. Da eine scharfe Trennung zwischen arm und reich praktisch nicht vorkommt, ist für die relative Armutsgrenze auch der Begriff der Armutsrisikogrenze gebräuchlich. Im Gegensatz zu relativen Armutsgrenzen stehen Konzepte absoluter Armutsgrenzen. Absolute Armutsgrenzen werden aufwändig ermittelt, indem Warenkörbe festgestellt werden, die verfügbar sein müssen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können (zu notwendigen Kompetenzen zur Teilnahme s.u. Lebenslagenansatz, Kompetenzarmut). Die deutsche Sozialhilfe orientiert sich am Konzept der relativen Armut ("... soll Teilnahme ermöglichen.") und ermittelt dazu eine absolute Armutsgrenze mittels eines Warenkorbes. Sowohl absolute wie auch relative Armutsgrenzen sind nicht ohne normative Vorgaben umzusetzen. Weder die Wahl eines bestimmten Prozentsatzes vom Durchschnittseinkommen zur Bestimmung relativer Armut noch die Bestimmung eines Warenkorbes sind wertfrei begründbar. siehe auch: Armutsquote

Lebenslageansatz

Der so genannte Lebenslageansatz berücksichtigt bei der Definition von "menschlicher Armut" neben dem Einkommen auch andere Aspekte, zum Beispiel Bildungschancen, Lebensstandard, Selbstbestimmung, Rechtssicherheit, Einfluss auf politische Entscheidungen und vieles mehr. Dazu hat das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) den Index der menschlichen Entwicklung (Human Development Index, HDI) errechnet. Indikatoren für den HDI sind unter anderem die Lebenserwartung bei der Geburt, die Alphabetisierungsrate, das Bildungsniveau und die reale Kaufkraft pro Kopf. Die Weltbank nennt in ihrem "Weltentwicklungsbericht 2000" neben objektiven Bestimmungsfaktoren für Armut auch subjektive wie z.B. das Fehlen von Würde und Selbstachtung.

Transitorische Armut

Armut kann zeitweise, aber auch dauerhaft vorhanden sein. Transitorische (vorübergehende) Armut gleicht sich für den Betroffenen im Verlauf der Zeit wieder aus. Dies ist der Fall, wenn zu bestimmten Zeiten die Grundbedürfnisse befriedigt werden können, aber zu anderen Zeiten nicht. Dies kann durch zyklische Schwankungen, wie Zeiten kurz vor der Ernte, oder auch azyklisch, z.B. durch Katastrophen, auftreten.

Ursachen

Als Hauptursachen von Armut werden genannt: Kriege und Bürgerkriege, politische Strukturen (z.B. Diktatur, ungerechte internationale Handelsregeln), ökonomische Strukturen (ungleiche Einkommensverteilung, Korruption, Überschuldung, Ineffizienz, Mangel an bezahlbarer Energie), Staatsversagen, technologische Rückständigkeit, Bildungsrückstand, Naturkatastrophen, Epidemien, zu starkes Bevölkerungswachstum sowie fehlende Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Hauptrisikofaktoren von relativer Armut sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, auch als Folge fehlender Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder. Alleinerziehende hatten in Deutschland im Jahr 2003 mit 35,4% das zweithöchste Armutsrisiko. Als Risikofaktoren gelten weiterhin stark ungleiche Einkommensverteilung, Bildungsmangel und chronische Erkrankungen. Bis ins 19. Jahrhundert hinein (in den USA auch heute noch) wurde bzw. wird Armut überwiegend nicht als gesellschaftlich verursacht, sondern als individuell verschuldet oder »gottgewollt« betrachtet. In Europa setzte sich im Zuge der Industrialisierung und der Auseinandersetzung um die Soziale Frage die Auffassung durch, dass Armut als Massenphänomen ein Ergebnis von Marktversagen ist und durch staatliche Maßnahmen verringert werden kann. Armutsbekämpfung stand etwa im Vereinigten Königreich am Ausgangspunkt der modernen Sozialpolitik. Inzwischen wird die Wirksamkeit sozialpolitischer Armutsbekämpfung aber in vielen Industrieländern durch neue Erscheinungsformen von Armut in Frage gestellt. Insbesondere hat sich gezeigt, dass auch eine zu hohe Staatsquote zu hoher Arbeitslosigkeit führen kann (insbesondere in Westeuropa).

Ausmaß

Armut weltweit

Arbeitslosigkeit]] Nach Angaben der Weltbank hatten im Jahr 2001 weltweit ca. 1,1 Mrd. Menschen (entspricht 21% der Weltbevölkerung) weniger als 1 US-Dollar in lokaler Kaufkraft pro Tag zur Verfügung und galten damit als extrem arm. (Zum Vergleich: 1981 waren es noch 1,5 Mrd. Menschen, damals 40% der Weltbevölkerung; 1987 1,227 Mrd. Menschen entsprechend 30%; 1993 1,314 Mrd. Menschen entsprechend 29%). Die größte Zahl dieser Menschen lebt in Asien; in Afrika ist allerdings der Anteil der Armen an der Bevölkerung noch höher. Die Mitglieder der UN haben sich beim Milleniumsgipfel im Jahr 2000 auf das Ziel geeinigt, bis zum Jahr 2015 die Zahl derer, die weniger als 1 US-Dollar am Tag haben, zu halbieren (Punkt 1 der Millenniums-Entwicklungsziele). Nach Angaben der Weltbank vom April 2004 kann dies gelingen, allerdings nicht in allen Ländern. Während durch einen wirtschaftlichen Aufschwung in Teilen Asiens der Anteil der Armen deutlich zurück ging (in Ostasien von 58 auf 16 Prozent), hat sich in Afrika die Zahl der Ärmsten erhöht (in Afrika südlich der Sahara von 1981 bis 2001 fast verdoppelt). In Osteuropa und Zentralasien wurde eine Zunahme der extremen Armut auf 6 Prozent der Bevölkerung errechnet. Zieht man die Armutsgrenze bei zwei US-Dollar pro Tag, gelten insgesamt 2,7 Milliarden Menschen und damit fast die Hälfte der Weltbevölkerung als arm.

Armut in Deutschland

Das vom Statistischen Bundesamt errechnete monatliche Nettoäquivalenzeinkommen betrug 2002 in den alten Bundesländern 1217 Euro, in den neuen Bundesländern 1008 Euro. Nach den EU-Kriterien für die Armutsgrenze (60 %) liegen die Armutsgrenzen demnach bei 730,20 Euro für den Westen und 604,80 Euro für den Osten. In der Regel liegt das sozio-kulturelle Existenzminimum, das durch die Sozialhilfe definiert wird, noch unter dieser Grenze. Nach Zahlen aus dem »Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht«, den die Bundesregierung im März 2005 vorgelegt hat, galten im Jahr 2003 13,5 Prozent der Bevölkerung als arm. 2002 waren es nach diesen Angaben noch 12,7 Prozent, 1998 12,1 Prozent. Mehr als ein Drittel der Armen sind allein Erziehende und ihre Kinder. 19 Prozent sind Paare mit mehr als drei Kindern. Kinder und Jugendliche haben in Deutschland ein hohes Armutsrisiko. 15 Prozent der Kinder unter 15 Jahren und 19,1 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 24 Jahren sind betroffen. Die Zahl der Kinder in Deutschland, die von Sozialhilfe leben, stieg 2003 um 64.000 auf 1,08 Millionen und hat 2004/2005 1,45 Millionen erreicht. Nach Angaben des UN-Kinderhilfswerks Unicef wächst die Armut von Kindern in Deutschland stärker als in den meisten anderen Industrieländern. Dem gegenüber ist die Altersarmut in Deutschland rückläufig: von 13,3 Prozent 1998 auf 11,4 Prozent im Jahr 2003. Längerfristig wird hier ein Wiederanstieg erwartet, weil die derzeit vielen Arbeitslosen, Teilzeitbeschäftigten, Minijobber und Geringverdienenden geringere Renten bekommen werden und allgemein das Rentenniveau aller zukünftigen Rentner (und aller heutigen Arbeitnehmer) im Zuge der Reformen gesenkt wurde. Einer Studie zufolge, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) 2005 vorlegte, droht nahezu jedem dritten Bundesbürger Verarmung im Alter. Grund sei neben der steigenden Lebenserwartung, die Rentenreformen von 2001 und 2004, die das gesetzliche Rentenniveau um rund 18 Prozent sinken ließen und die fehlende Bereitschaft zu privater Altersvorsorge, die viele Bundesbürger nicht zahlen wollen oder können (etwa 60%).

Armut in Österreich

Nach Angaben des Sozialministeriums ("Bericht über die soziale Lage 2003-2004") waren 2003 in Österreich über eine Million Menschen (13,2 Prozent der Bevölkerung) armutsgefährdet, das heißt, von Einkommensarmut betroffen. Im Jahr 2002 waren es noch 900.000 oder 12 Prozent, 1999 11 Prozent. Als Armutsgefährdungsschwelle gelten 60 Prozent des mittleren Einkommens (Medianeinkommen). Etwa jede/r Achte muss demnach mit weniger als 785 Euro monatlich auskommen. Frauen sind (mit 14 Prozent) leicht überproportional armutsgefährdet. Neben der Einkommensarmut als Indikator für die finanzielle Situation eines Haushalts wird in Österreich von "akuter Armut" gesprochen, wenn zusätzlich zur finanziellen Benachteiligung gewisse Mängel oder Einschränkungen in grundlegenden Lebensbereichen auftreten (z.B. Zahlungsrückstände bei Miete, oder wenn Heizung, Urlaub, neue Kleider, Essen, unerwartete Ausgaben nicht leistbar sind). Von akuter Armut waren 2003 467.000 Menschen (5,9 Prozent der Bevölkerung) betroffen. Im Jahr davor waren es noch 300.000 Menschen oder 4 Prozent. Nach einem Bericht der Armutskonferenz sind erstmals Daten über so genannte Working Poor verfügbar: in Österreich seien 57.000 Menschen (2003) von Armut trotz Arbeit betroffen. Des weiteren hängt der Grad der Armutsgefährdung von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab: :Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit haben ein dreifaches, bei 21 bis 30 Stunden ein doppelt so hohes Risiko armutsgefährdet zu sein, als Personen, die zwischen 31 und 40 Stunden beschäftigt sind. Des weiteren kritisiert der Schattenbericht der Armutskonferenz zum 2. Nationalen Aktionsplan für soziale Eingliederung 2003–2005 der österreichischen Bundesregierung, dass Langzeitarbeitslose und Migranten und Migrantinnen in diesem Plan vollkommen fehlten.

Armut in den USA

Nach Angaben des Armutsberichts des Amts für Volkszählungen vom August 2005 ist in den USA die Zahl der Menschen mit Einkommen unterhalb der Armutsgrenze 2004 zum vierten Mal in Folge angestiegen. 12,7 Prozent der Bevoelkerung oder 37 Millionen Menschen seien arm. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 0,2 Prozentpunkten. Der Anstieg sei vor allem auf den höheren Anteil von Weißen zurückzuführen. Als arm gilt eine vierköpfige Familie, wenn sie weniger als rund 19.310 Dollar im Jahr ausgeben kann. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei etwa 9.650 Dollar.

Armut und Umwelt

Armut ist in vielen Teilen der Welt auch eine der wichtigsten Ursachen für Gefährdung und Zerstörung der Umwelt. Die in der Armut begründeten schwerwiegenden Nöte und Probleme lassen den Umweltschutz in den Hintergrund treten. Die für den Schutz mitunter notwendigen finanziellen Mittel können in Regionen mit großer Armut nicht aufgebracht werden. Klaus Töpfer, der Leiter der UNO-Umweltbehörde UNEP, bezeichnetete Armut „[als] das größte Gift für die Umwelt“; Erfolge im Umweltschutz setzten eine Bekämpfung der Armut voraus.

Siehe auch


- Armutsgrenze
- Existenzminimum
- Soziale Gerechtigkeit, Soziale Sicherheit, Soziale Ungleichheit, Obdachlosigkeit, Sozialrecht, Hunger, Altersarmut
- Netzwerkarmut
- Poverty Reduction Strategy Papers
- Weltsozialgipfel

Literatur


- Werner Rügemer: Arm und reich. 2. Auflage, Transcript Verlag, Bielefeld 2003, ISBN 3-933127-92-0.
- Eike Roth: Globale Umweltprobleme - Ursachen und Lösungsansätze. Friedmann Verlag, München 2004, ISBN 3-933431-31-X.
- Jared Diamond: Arm und reich. Die Schicksale menschlicher Gesellschaften. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1999, ISBN 3-596-14539-2.

Weblinks


- http://www.deine-stimme-gegen-armut.de
- [http://www.woek.de/reichtum_und_armut.htm Reichtum und Armut als Herausforderung für kirchliches Handeln] mit einem ausführlichen Versuch, den Armutsbegriff zu differenzieren
- [http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/356301/ Aus materieller wird "sozial-kulturelle Armut".] Interview mit Paul Nolte
- [http://www.bpb.de/publikationen/Z0DIE2,0,0,B_2930_22_07_2002.html Zustand der Gesellschaft - Armut und Reichtum] (Bundeszentrale für politische Bildung) Armut weltweit
- [http://www.bmz.de/de/themen/armut/hintergrund/index.html Ursachen von Armut, Zahlen und Prognosen] (deutsch)
- [http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/TOPICS/EXTPOVERTY/0,,menuPK:336998~pagePK:149018~piPK:149093~theSitePK:336992,00.html Armutsforschung der Weltbank] (engl.)
- [http://www.socialwatch.org Social Watch Deutschland und International] (vgl. Social Watch Deutschland) Deutschland
- [http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/armutsbericht/index.cfm Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung]
- Artikel zur [http://www.pflegewiki.de/index.php/Altersarmut Altersarmut] bei Pflegewiki.de.
- Artikelserie zu [http://streitschriften.argudiss.de#0 Armut und Reichtum] in der Marktwirtschaft - und verbreiteten Illusionen darüber
- DIE ZEIT: [http://www.zeit.de/2004/34/E-Verteilung Nur die Reichen werden reicher]
- FR: [http://www.frankfurter-rundschau.de/fr_home/startseite/?sid=9ef67d8a7121ddba2664abd79444229a&cnt=492020 Armut und soziale Schieflage wachsen]
- [http://www.sf-rheinland.de/index.php?lang=1&idcatside=381 Armut als Bedrohung. Der soziale Zusammenhalt zerbricht] Ein Memorandum der Loccumer Initiative kritischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Telepolis: [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19586/1.html Deutschland, dein Armutszeugnis]
- [http://www.schaunichtweg.de/ Kampagne des deutschen Jugendrotkreuzes: "Armut: Schau nicht weg!"] Behandelt speziell die Armut von Jugendlichen und Kindern in Deutschland.
- [http://www.kinder-armut.de Kinderarmut in Deutschland] Schweiz
- http://www.armut.ch Österreich
- http://www.armutskonferenz.at/ Kategorie:Soziologie Kategorie:Volkswirtschaftslehre ja:貧困

Sucht

Sucht bezeichnet das unabweisbare Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand. Diesem Verlangen werden nach Verständnis der Weltgesundheitsorganisation die Kräfte des Verstandes untergeordnet. Es beeinträchtigt die freie Entfaltung einer Persönlichkeit und zerstört die sozialen Bindungen und die sozialen Chancen eines Individuums. Den sogenannten stoffgebundenen Süchten (z. B. der körperlichen Alkohol-, Nikotin-, Heroinsucht sowie der psychischen Cannabis- und Kokainsucht) kommt dabei eine repräsentative Bedeutung zu. Sie veranschaulichen in drastischer, aber zugleich auch einschränkender Weise eine Erscheinung, der man auf fast allen Gebieten des menschlichen Erlebens und Verhaltens begegnen kann. Ob Arbeiten, Sammeln, Machtstreben, Kaufen, Spielen oder Sexualität - fast jede Form menschlichen Interesses kann zu einer Suchterkrankung führen. Im offiziellen Sprachgebrauch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) existierte der Begriff "Sucht" von 1957-1964. Danach wurde er durch "Missbrauch" und "Abhängigkeit" ersetzt. In wissenschaftlichen Arbeiten wird der Begriff "Sucht" daher nicht mehr verwendet, umgangssprachlich ist er immer noch üblich.

Wesensmerkmale süchtigen Verhaltens

Nicht alle Süchtigen zeigen alle Symptome und das unten beschriebene Verhalten ist oft Ergebnis eines langen Prozesses, der meist in vielen kleinen Schritten erfolgen kann, so dass für die Betroffenen schwer nachzuvollziehen ist, dass sie eine fortschreitende Verhaltensanpassung an ihre Sucht vornehmen und damit eine Veränderung der Persönlichkeit geschieht. Das schrittweise Verändern erschwert es, den Prozess wahrzunehmen. Die Suchthandlung zielt in der Regel auf Verbesserung des gegenwärtigen Erlebniszustands ab. Die Einnahme eines Stoffs ist hierfür nur eine Möglichkeit von vielen. Der Süchtige nimmt gezielt Einfluss auf sein seelisches Erleben. Er tut dies aber nicht durch adäquates und realitätsgerechtes Handeln vom Standpunkt der Gesellschaft betrachtet, das häufig aus vielen Einzelschritten besteht, sondern durch den Vollzug der süchtigen Handlung. Das daraus resultierende Positiverleben soll das unmittelbare Ergebnis dieser Manipulation sein. Freiheitsverlust und Freiheitsverzicht, vom naiven Freiheitsbegriff ausgehend, können weitere Merkmale süchtiger Entwicklungen sein. Der Verlust an Freiheit beginnt zunächst als ein Verlust der Freiheit des Denkens. Ist die Durchführung der süchtigen Handlung durch materielle, geistige oder andere Umstände unmöglich gemacht, wird das Denken des Süchtigen eingeengt auf die Befriedigung der Sucht. Für viele Süchtige muss die Befriedigung der Sucht möglichst sofort erfolgen. Vergangenheit und Zukunft verlieren häufig ihren bedeutungsgebenden Einfluss auf die Gegenwart. Zukunftsplanung reduziert sich oft zunehmend auf die Organisation der Sucht. Die Lebenseinstellung des Süchtigen wird in vielen Fällen in übermächtiger Weise augenblickszentriert. Eine unangemessene Dominanz der Gegenwart ist daher ein weiteres Wesensmerkmal süchtigen Verhaltens.

Leugnung der Sucht und Suchtverlagerung

Ein Merkmal von Sucht ist häufig die Leugnung der Sucht vor sich selbst. Es werden manchmal simple, oft auch sehr skurrile Ausreden benutzt, um das eigene, süchtige Verhalten zu rechtfertigen. Das Auftreten eines Kontrollverlustes ist für die Suchtkranken in aller Regel beschämend, da sie scheinbar nicht (mehr) im Besitz ihrer vollen geistigen Kräfte sind, so dass es zu massiven Verleugnungen und Vertuschungen vor sich selbst und der Umwelt kommt (z. B. jedes Bier sofort bezahlen, damit man nicht wirklich weiß, wieviel man getrunken hat). Deshalb wird Kritik von außen als unangenehm wahrgenommen. Dies alles führt meistens zur gesellschaftlichen Isolation oder in entsprechende gesellschaftliche Randgruppen. Oft ist ein "Funktionieren in der Gesellschaft" teil des Leugnungsprozesses, so dass mit Diziplin, oft unter extremen Kraftanstrengungen, der Konsum bzw. das süchtige Verhalten eingeschränkt wird. Auch kann zum Beispiel Arbeitssucht mit anderen Süchten kombiniert werden, so dass die gesellschaftlich anerkannte Arbeit als Deckmantel dient, es findet nicht selten eine Suchtverlagerung statt, oft nur für die Zeit der Arbeit, während in der Freizeit der eigentlichen Sucht nachgegangen wird. Sind entsprechend feste Strukturen im Leben vorhanden wie eine Arbeit, so kann es vorkommen, das Süchtige jahrelang nicht auffallen, bzw. ein Doppelleben führen. Reduktion oder Verzicht auf die Suchtmittel zu bestimmten Begebenheiten, also der Versuch, Kontrolle über das süchtige Verhalten zu erlangen, um nach außen als gesund zu erscheinen. Oft wird das süchtige Verhalten von Freunden und Freundinnen und/oder Familienangehörigen unterstützt, die dem Süchtigen viele Aufgaben abnehmen und nach außen Probleme leugnen, nahestehende Verwandte und Freunde verfallen in Co-Abhängige Verhaltensweisen und tragen so dazu bei, dass das Leben des Süchtigen nach außen lange Zeit "normal" funktionieren kann.

Kriterien

Die wichtigsten Kriterien einer stoffgebundenen Sucht sind (wobei nicht alle Kriterien auf jeden zutreffen müssen): # Dosis- bzw. Toleranzsteigerung (es wird langsam aber sicher immer mehr), geht oft einher mit einem Wirkungsverlust (man wird nicht mehr betrunken) # Kontrollverlust (es gelingt nicht mehr, willentlich die Menge des Suchtmittels zu begrenzen) # Entzugserscheinungen (es treten körperliche Symptome, z.B. Zittern, auf, wenn der Zugang zum Suchtmittel unterbrochen ist) # Aufgabe der persönlichen Entwicklung durch z.B. chemische Substanzen, welche die Wahrnehmung der eigenen Person so verändern, dass die notwendige Unzufriedenheit (natürliches Streben nach Höherem), welche unabdingbare Voraussetzung für menschliche Entwicklung ist, nicht vorhanden ist # Der Suchtmittelkonsum oder das süchtige Verhalten wird trotz sichtbarer negativen Folgen gesundheitlicher, sozialer und/oder finanzieller Art aufrechterhalten. Da die Wirkung des Suchtmittels vorübergehend ist, sich im Laufe der Erkrankung durch Gewöhnungseffekte wie Rezeptoradaption abschwächt, aber der Wunsch nach Änderung des Befindens bleibt oder gar wächst, wird immer mehr vom Suchtmittel konsumiert, um den Grad der Realitätsveränderung (-verdrängung) beizubehalten (Dosissteigerung). Zu den Entzugserscheinungen gehören Nervosität, Zittern, Schweißausbrüche oder gar Kreislaufzusammenbruch und Halluzinationen. Besonders wenn die Sucht auf der Einnahme von Substanzen beruht, kann es zu erheblichen Umstellungen der Biochemie des Körpes kommen, die beim Entzug zu den genannten Problemen führen. So führt z.B. der Entzug von einem Kasten Bier täglich (entspricht 10 l) zu massiven Volumenproblemen im Kreislauf, besonders da der Volumenmangel in aller Regel nicht mit einem Kasten Wasser kompensiert wird. Das Bedürfnis, sein Befinden zu ändern, basiert in aller Regel auf dem Gefühl, Mängel (z.B. in der Kommunikation oder beim Selbstwertgefühl) zu haben. Da diese Mängel sich zum Teil mit Hilfe des Suchtmittels kompensieren lassen, kann man Sucht auch als gescheiterten Selbstheilungsversuch ansehen.

Drogensucht

Im Speziellen wird unter Sucht die Abhängigkeit von Drogen und damit der Zwang zur ständigen Zufuhr eines chemischen Stoffes verstanden, der kein Nahrungsmittel sowie nicht lebensnotwendig ist. Die dabei auftretenden Symptome werden als Abhängigkeitssyndrom bzw. das Phänomen als pharmakologische Abhängigkeit bezeichnet. Dieser chemische Stoff kann auch ein körpereigener Stoff sein, der beispielsweise bei sportlicher oder sexueller Betätigung ausgeschüttet wird, die Übergänge zu nichtstofflichen Abhängigkeiten sind dabei möglicherweise fließend. Bei einer physisch bedingten Sucht treten in jedem Fall beim Absetzen des süchtig machenden Vorganges (meist der Stoffaufnahme) echte Entzugserscheinungen auf, weil die Droge offensichtlich Teil des Stoffwechsels geworden ist.

Ursachen/Auslöser der Sucht

Seit den 80er Jahren betrachtet man Sucht/Abhängigkeit als multifaktoriellen Prozess , bei dem biologische, psychische, soziale und gesellschaftliche Faktoren zusammenwirken. Suchterkrankung entwickelt sich in einem multikausalen und interaktiven Prozess. (Laging M. „Riskanter Suchtmittelkonsum bei Jugendlichen“; 2005; S.32 ) Alan Leshner hat 1997 als Direktor des amerikanischen National Institute of Drug Abuse (Nida) eine Bilanz der jahrzehntelang betriebenen neurowissenschaftlichen Forschungstätigkeit gezogen : "Sucht ist eine Hirnkrankheit" In Tierversuchen wurde festgestellt, dass unser Verhalten durch ein hochkomplexes Belohnungssystem gesteuert wird. Dieses beruht auf dem Botenstoff Dopamin, der auch bei Stimulationen wie Sex, Nahrungsaufnahme, romantischer Liebe oder bei Erfolgserlebnissen aller Art eine wichtige Rolle spielt. Es entwickelt sich ein Wiederholungseffekt, das Individuum verspürt die "Lust auf mehr" (unwiderstehliches Verlangen, engl. craving). Das cAMP-System (cAMP = zyklisches Adenosinmonophosphat) ist verantwortlich für die Toleranzbildung von psychoaktiven Stoffen (Kokain, Alkohol, Nikotin etc.) Doch spielt es ebenfalls für die Entzugssymptomatik eine wichtige Rolle. Außerdem kann ein Protein (DFosB) die Verbindungswege neuronaler Impulse verändern. Auf den Oberflächen und im Innern der Nervenzellen hinterlassen psychoaktive Substanzen Veränderungen, die sich einerseits auf die Wahrnehmung des nächsten Konsums, wie aber auch auf das Empfinden des Nichtkonsums auswirken. Zudem werden mit der Zeit auch neue Zellverbindungen (Verknüpfungen der Axonen) gebildet, während andere verkümmern. Das heißt, unser Gehirn passt sich dem Konsumverhalten biologisch an. Veranschaulichen lässt sich dieser Vorgang mit dem Lauf eines wilden Flusses. Es bilden sich je nach Wasserstärke und chemischer Zusammensetzung verschiedene Formen in der Landschaft und im Gestein. In der Modellvorstellung von Nora Volkow werden vier zerebrale Schaltkreise betrachtet: das mesolimbische Belohnungssystem, die in der orbitofrontalen Hirnrinde vorhandenen Strukturen von Antrieb und Motivation, die für das Lernen und das Gedächtnis relevanten Strukturen wie Amygdala, Caudatum, Putamen und Hippocampus sowie die präfrontalen Strukturen, die an Entscheidungsfindung und Verhaltenskontrolle beteiligt sind. Nach den Erkenntnissen des Nida, dem Nora Volkow heute vorsteht, ist Sucht eine Folge von wiederholt gestörten Regulationsvorgängen im Belohnungssystem mit Auswirkungen auf Motivation, Gedächtnis und Impulskontrolle. Suchtbildung ist neurobiologisch eine Art Negativvariante des Lernvorgangs. Das zeitliche Geschehen findet in umgekehrter Reihenfolge statt. Pathologisch sind dabei die exzessive Ingangsetzung von zerebralen (an sich nicht krankhaften) Prozessen durch abhängigkeitserzeugende Stoffe (aber auch durch krankhaftes Spielen). Auf die Frage, wer suchtgefährdet ist, lässt sich jedoch auch aus detaillierten Kenntnissen über die relevanten Vorgänge im Gehirn keine Antwort schließen. Die Praxis zeigt, dass beim Menschen individuelle Unterschiede in der Reaktion auf bestimmte Stoffe vorhanden sind. Mit Versuchen am Medikament Ritalin wurden diese Unterschiede damit erklärt, dass in den einzelnen Gehirnen eine unterschiedliche Anzahl an Dopamin-D2-Rezeptoren vorhanden sind. Ist diese Anzahl bei einer Testperson gering, empfindet sie die Wirkung der Substanz als angenehm. Die erwähnten Unterschiede in den neurobiologischen Voraussetzungen könnten genetisch bedingt sein. Wichtig sind aber nicht nur die biologischen Umstände, sondern ebenso die psychosozialen Lebensbedingungen. ("Einer der trinkt und mindestens einer der es zulässt"). Nicht selten unterstützen Angehörige (Eltern oder Lebenspartner) potentiell suchtkranke Menschen in der Bewältigung ihrer Lebensaufgaben. Allerdings ohne dem Suchtkranken zu helfen, denn dadurch wird die Krankheit letztlich verstärkt. (Bei der Alkoholkrankheit nennt man diese Angehörigen z.T. Co-Alkoholiker - siehe auch Weblink für Angehörigengruppen am Ende der Seite und zur Differenzierung den Artikel Co-Abhängigkeit). Sicher ist, dass unter Stress schon kleine Mengen an psychoaktiven Stoffen zu einer Sensibilisierung führen können. Heute steht ebenfalls fest, dass nicht der Stoffkonsum als solcher zu negativen gesundheitlichen und sozialen Schäden führt, sondern der Kontrollverlust desselben. Wenn man bedenkt, dass bei Vorgängen wie der Nahrungsaufnahme oder dem Geschlechtsverkehr eine Dopaminzunahme um ca 50% im Vorderhirn (genauer: im Nucleus accumbens) festgestellt wurde, während Kokain eine Zunahme von 500% auslöst, ist es jedoch naheliegend, dass nur sehr wenige Menschen derartige Eingriffe in ihr Gefühlsempfinden rational über längere Zeit kontrollieren können. Die WHO fordert, dass man suchtkranken Menschen weder eine Willens- noch eine Charakterschwäche unterstellt. Sucht ist eine Krankheit, die jeden treffen kann. Eine oftmals chronische Krankheit, die aus dem Zusammenspiel biologischer und Umweltfaktoren verstanden werden kann. Sie erscheint meistens gleichzeitig und verknüpft mit anderen somatischen oder psychischen Störungen. "Ein Unheil kommt selten allein." Die Sucht und der Drogenmissbrauch wird in "Celestian Prophecies" als eine Strategie definiert, um über offensichtliche und auch öffentliche Selbstschädigung an Aufmerksamkeit, sprich Mitleid und Mitgefühl zu gelangen. Die Hilflosigkeit angesichts der schwindenden Nähe zu Freunden, der Gesellschaft und der Realität lässt den Suchtkranken immer verzweifelter agieren. Nicht selten neigt er durch sein "Relativitätsverlust" zu immer drastischeren Maßnahmen in Bezug auf seine Mitmenschen. Erstaunlicherweise ist der erste Sinn, der dabei aufhört zu funktionieren das Hören. Wenn man nicht auf die wehleidigen bzw. u.U aggressiven Verhaltensversuche eingeht, ist der Süchtige oder Zugedröhnte leider oft nicht in der Lage einem Gespräch zu folgen, welches für mehrere an der Situation beteiligten Personen von Interesse wäre. Das Widersprüchliche daran ist, dass man sich einerseits für den Kontrollverlust schämt, andererseits diese Aufmerksamkeit aufgrund von Defiziten für seine Genesung dringend braucht. Manch einer fügt sich gravierende Schäden durch allerlei Süchte zu, um mal wieder die Gelegenheit zu bekommen, Hilfe annehmen zu dürfen, statt die starke Person spielen zu müssen.

Die Stigmatisierung und Diskriminierung des Suchtverhaltens ist durch effiziente Vorbeugung und Behandlung zu ersetzen

Der Begriff der Abhängigkeit hat eine multidimensionale Bedeutung. Wie einzelne Gruppen oder eine Gesellschaft das Phänomen Abhängigkeit definieren, regelt die Vorgehensweise in der Praxis. Zum Beispiel:
- Wenn Konsum von psychoaktiven Substanzen zu einer Überschreitung von Gesetzen führt, wird Abhängigkeit oder Substanzkonsum strafrechtlich definiert.
- Wenn man die Überzeugung hat, dass die Ursache von Abhängigkeit persönliche Defizite sind, wird Abhängigkeit psychologisch erklärt. Die Pädagogik ist dann gefordert, wenn es um den Umgang mit drogenabhängigen Jugendlichen oder um Jugendliche geht, welche einen problematischen Umgang mit „Drogen“ aufweisen. Genauso dann, wenn es um das weite Feld der Abhängigkeitsprävention geht. (vgl. Peter Degkwitz „Abhängigkeit oder selbstbestimmtes Individuum? Anmerkung zur Auseinandersetzung um das Verständnis von Drogenkonsum und –abhängigkeit, in „Akzeptierende Drogenarbeit;1999, S. 38) Zum Begriff der Sucht: Sucht geht auf das Verb „siechen“ zurück, welches krank sein bedeutet. Sucht wird daher als krankhaftes Verlangen verstanden. (vgl. G. Drosdowski „Duden Etymologie – Herkunftswörterbuch der Deutschen Sprache“; 1989, S.726) Diese Bedeutung findet sich in manchen Krankheitsbezeichnungen wieder, wie die Schwind-sucht, oder die Gelb-sucht. Sucht wird in der Alltagssprache auf eine allgemeine zwanghafte Verhaltensweise bezogen, wie die Tob-sucht, Eifer-sucht, oder Geltungs-sucht. Der Begriff weist also auf gesellschaftlich nicht anerkannte Charakterzüge hin. In diesem Sinn werden „abhängige“ Menschen auch eher als sozial abweichend oder als Kriminelle angesehen denn als kranke Menschen. (vgl.: Laging M. „Riskanter Suchtmittelkonsum bei Jugendlichen“; 2005;S.124) Sucht wird im Duden mit "krankhafter Übersteigerung von Bedürfnissen" definiert.

Komorbidität, Begleitkrankheiten

Psychische Komorbidität und Begleitkrankheiten

Neben dem Abhängigkeitssyndrom (bei Alkohol ICD-10-Code F10.2) gibt es eine Reihe von körperlichen und psychischen Begleitkrankheiten. Alkoholismus bedingt weitere Krankheiten; viele Menschen mit Persönlichkeitsstörungen und psychischen Krankheiten werden süchtig. Häufige psychische Begleitkrankheiten sind Angststörungen, Depression, Anpassungsstörungen sowie Persönlichkeitsstörungen und Psychosen. Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung werden oft süchtig. Das Vorhandensein von psychischen Begleitstörungen ist nicht zwingend, sie können aber unter Umständen den Verlauf und die Prognose der Suchterkrankung stark beeinflussen. Alkohol, Amphetamine und psychoaktive Drogen wie LSD und Cannabis können eine Psychose bzw. eine Drogenpsychose auslösen. Oft lässt sich nicht mehr sagen was Ursache und was Wirkung ist, weil die Betroffenen meist sehr spät Hilfe suchen oder auffällig werden. Einig ist sich die Fachwelt aber, dass eine Psychotherapie ohne Entzug kein Sinn hat, sodass die (stationäre) Entgiftung am Anfang jeder Therapie steht.

Physische Komorbidität und Begleitkrankheiten

Je nach Art, Dauer und Menge des Konsum - in erster Linie - Toxischer Substanzen, sehr unterschiedlich. So z.B.:
- AIDS
- Hepatitis
- Korsakow-Syndrom
- Leberzirrhose Bei psychischer Sucht - also nicht Toxischer Substanzen - wie Essstörungen z.B.
- Psychosomatiken / Hypochondrie
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Entwicklungsverzögerung
- Ausbleiben der Menstruation
- Temporäre Impotenz
- Pfirsichhaut

Suchtbehandlung

# körperlicher Entzug des Suchtmittels (Entgiftung) # psychotherapeutische Behandlung (Langzeitentwöhnung) # Mitarbeit/"Mitbehandlung" der Angehörigen/Bezugspersonen # Mitarbeit in Selbsthilfegruppe (zumindest für einige Jahre unabdingbar) z.B. Anonyme Alkoholiker, Synanon Das oberste Behandlungsziel ist der dauerhafte Verzicht auf das Suchtmittel. Dazu sollten in der psychotherapeutischen Behandlung die Persönlichkeitsdefizite entweder durch "Nachreifung" verringert oder ein anderer Umgang damit erlernt werden. Nur dann ist der Patient in der Lage, auf das Suchtmittel zu verzichten, da er z.B. zu seinen Defiziten stehen kann. Es kann zu einer Suchtverlagerung kommen.

Kennzeichen einer erfolgreichen Therapie


- Eine erfolgreiche Therapie bietet einen neuen, überlagernden Lernprozess..
- Eine erfolgreiche Therapie überwindet die Entzugserscheinungen. (Umstritten bei s.g. Methadon-Therapie.)
- Eine erfolgreiche Therapie hilft den Rückfall zu vermeiden und bietet dem Süchtigen eine Kontrolle seines Verhaltens an.
- Eine erfolgreiche Therapie ist lösungsorientiert und nicht vergangenheitsbezogen.

Auflistung diverser Süchte und süchtig machender Stoffe


- Alkoholsucht - Alkohol
- Amphetaminsucht
- Arbeitssucht/Workaholic
- Barbituratsucht
- Benzodiazepinsucht
- Codeinsucht
- Fernsehsucht
- Handy-Sucht
- Heroinsucht - Heroin
- Internetsucht
- Kaufsucht
- Koffeinsucht - Koffein
- Kokainsucht - Kokain
- Morphinsucht - Morphium
- Nikotinsucht - Nikotin
- Politoxikomanie - s.g. Beikonsum
- Pornografiesucht
- Sexsucht
- SMS-Sucht
- Spielsucht
- Cannabissucht - THC
- Sportsucht/Fitnesssucht Die kursiv gekennzeichneten Begriffe tauchen in den gängigen Diagnoseschemata nicht als eigenständige Süchte auf. Keine Süchte im engeren Sinne, sondern verwandte Themenkomplexe bzw. eigene Erkrankungen sind:
- Beziehungssucht/Co-Abhängigkeit
- Bibliomanie
- Essstörungen (z. B. Anorexie, Bulimie, Adipositas, Orthorexie)
- Selbstverletzendes Verhalten
- Sammelsucht („Messie-Syndrom“)

Etymologie

Das Wort "Sucht" (germanisch suhti-, althochdeutsch suht, suft, mittelhochdeutsch suht) ist nicht verwandt mit "suchen", sondern mit "siechen" (althochdeutsch siuchen, mittelhochdeutsch siuchan; vgl. zum Adjektiv "siech" auch das englische sick) in der Bedeutung von Krankheit. Andere, vor allem veraltete Krankheitsbezeichnungen wie Fallsucht, Magersucht, Mondsucht, Schwindsucht, Wassersucht, aber auch zum Beispiel das Wort Eifersucht, enthalten ebenfalls den Wortstamm "Sucht" in dieser Bedeutung. Die Wendung "Sucht nach etwas" beruht allerdings auf der volkstümlichen Verbindung mit "suchen": Sucht nach Liebe, Abwechslung, Zerstreuung, u. dgl.

Literatur


- Scheerer, Sebastian: Sucht, Rowohlt, Hamburg, 1995, ISBN 3-499-16367-5
- Weil, Andrew: Drogen und höheres Bewusstsein, AT-Verlag, Aarau 2000, ISBN 3-85502-684-X
- van Treeck, Bernhard: Drogen- und Suchtlexikon, Schwarzkopf & Schwarzkopf ISBN 3-89602-221-0 (neue Auflage Oktober 2004 ISBN 3896025422)
- van Treeck, Bernhard: Drogen, Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin, 2003, ISBN 3-89602-420-5
- Legnaro, A./ Schmieder, A. (Hrsg.) (1999): Suchtwirtschaft. Jahrbuch Suchtforschung, Bd. 1, Münster, Hamburg, London, ISBN 3-8258-3531-6
- Legnaro, A./Schmieder, A. (Hrsg.) (2001): Deregulierung der Sucht. Jahrbuch Suchtforschung, Bd. 2, Münster, Hamburg und London, ISBN 3-8258-4892-2
- Legnaro, A./Schmieder, A. (Hrsg.) (2002): Rauchzeichen. Zum modernen Tabakkonsum. Jahrbuch Suchtforschung, Bd.3, LIT-Verlag, Münster, Hamburg und London, ISBN 3-8258-6077-9
- Legnaro, A./ Schmieder, A./ (Hrsg.) (2004): Suchtränder. Jahrbuch Suchtforschung, Bd. 4, LIT-Verlag, Münster, Hamburg London, ISBN 3-8258-7428-1
- J Comp Physiol Psychol. 1954 Dec;47(6):419-27. Positive reinforcement produced by electrical stimulation of septal area and other regions of rat brain. OLDS J, MILNER P.
  - Wichtige historische Veröffentlichung zur Suchtphysiologie
- Frost, Ursula: Sucht als Weltverschlossenheit: Ansätze zu einem pädagogisch-anthropologischen Suchtbegriff., In: Pädagogische Rundschau 44 (1990)

Siehe auch


- Narcotics Anonymous
- Cenacolo
- Zwölf-Schritte-Programm

Weblinks


- [http://www.dhs.de Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.] - Eine sehr kompetente, neutrale und offene Institution für (fast) alle Suchtfragen
- [http://www.onmeda.de/gesund_leben/rauchen_alkohol_drogen/abhaengigkeit_sucht.html www.onmeda.de] - Abhängigkeit und Sucht
- [http://www.web4health.info/de/answers/add-menu.htm 100 Fragen und Antworten zu Sucht und Abhängigkeit]
- [http://www.sucht-undjugendberatung.de Sucht- und Jugendberatung mit Informationen und Lexikon]
- [http://www.praevention.at Institut Suchtprävention]
- [http://www.1-2-free.at Suchtprävention Jugendhomepage]
- [http://eurasien.net/antworten/?aktion=antwort&text=drogen Der Buddhismus zu Sucht und Drogenmissbrauch]
- [http://derstandard.at/?id=1723248 Bis zu 380.000 SMS-Süchtige in Deutschland] (derStandard.at, 9. Juni 2004)
- [http://www.online-sucht.de Online-Sucht.de - Infoportal für Internetsüchtige] ! Kategorie:Psychologie Kategorie:Droge ja:依存症

Waise

Ein Kind bezeichnet man als Waise, wenn ein oder beide Elternteile gestorben sind. Ist ein Elternteil gestorben, wird es auch Halbwaise genannt, sind beide Elternteile gestorben Vollwaise. Eltern, die ein Kind verloren haben, werden als Verwaiste Eltern bezeichnet. Von Sozialwaisen wird gesprochen, wenn zwar die leiblichen Eltern noch am Leben sind, die Eltern jedoch aufgrund sozialer Umstände nicht die Erziehung des Kindes wahrnehmen. Wenn bei Vollwaisen oder Sozialwaisen weder die Großeltern noch Tanten, Onkel oder andere Verwandte sich der Erziehung der Kinder annehmen, werden in Deutschland in derartigen Fällen in Absprache mit dem Jugendamt die Kinder entweder bei einer Pflegefamilie, in einem Kinderheim (früher: Waisenhaus) oder bei Jugendlichen im betreuten Jugendwohnen (manchmal Jugendheim genannt) untergebracht. Die Eltern können im Testament bestimmen, zu wem im Falle eines frühen Todes die Kinder kommen sollen. Sie benennen einen Vormund, der die Aufgaben der elterlichen Sorge übernehmen wird. Das Vormundschaftsgericht ist an die Entscheidung der Eltern gebunden, insofern sie dem Wohl des Kindes/der Kinder dient. Einer der in Deutschland und Österreich bekanntesten Träger von Kinderheimen ist das SOS-Kinderdorf, der seit den 50er Jahren sehr erfolgreich ein neuartiges Heimkonzept verfolgt. Andere bekannte Organisationen sind z.B.: DRK, Diakonie, Pro Juventute (Österreich, Schweiz) und viele weitere freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Kategorie:Soziale Rolle

Obdachlos

#redirect Obdachlosigkeit bezeichnet man das Leben auf der Straße oder auf dem Lande ohne Wohnung unter freiem Himmel. Obdachlose sind von vielen Gefahren bedroht: Hunger, Krankheiten (in neuerer Zeit auch AIDS), Schmutz, Erfrierung und Gewalttaten (bis zum Mord). Nicht nur die widrigen Verhältnisse machen den Obdachlosen zu schaffen, sondern auch der Hass und die Verachtung vieler Leute gegen sie.

Wanderer

Der Begriff Wanderer bezeichnet:
- eine Person, die wandert, siehe Wandern.
- eine literarische Figur, siehe der Flaneur
- eine ehemaliger Fahrrad- und Autohersteller, der in Auto-Union aufgegangen ist; siehe Wanderer (Unternehmen) und AT Zweirad, welche die Rechte am Markennamen "Wanderer" innehat und seit 1988 wieder Fahrräder baut
- Titel eines Sciencefiction-Romans von Fritz Leiber, siehe Wanderer (Roman)
- eines der frühesten Computerspiele, siehe Wanderer (Computerspiel).
- ein Familienname: http://www.wanderer.name

Flüchtling

Flüchtling bezeichnet in der Alltagssprache eine Person, die durch politische Zwangsmaßnahmen, Kriege oder existenzgefährdende Notlagen veranlasst wurde, ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer zu verlassen.

Definitionen

Ein engerer Begriff als in der Alltagsprache üblich wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 begründet. Danach gilt als Flüchtling, wer "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will." Diese Definition klammert folgende Gruppen aus:
- Die auf rund 25 Millionen geschätzten Binnenflüchtlinge (internal displaced persons), die nicht ins Ausland geflohen sind. Diese werden auch als "Vertriebene" bezeichnet.
- Die wachsende Zahl der Elends- und Umweltflüchtlinge. Zukünftig werden Umweltprobleme zu einem vermehrten Flüchtlingsstrom beitragen. Wissenschaftler gehen laut einer aktuellen UNO-Studie davon aus, dass es bereits im Jahr 2010 50 Millionen Umweltflüchtlinge geben wird, Menschen die aus Umweltgründen aus ihrer Heimat flüchten.
- Sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge, die ohne ernsthafte Bedrohungslage ihre Heimat freiwillig aus ökonomischen Erwägungen, in der Hoffnung auf eine Verbesserung der Lebenssituation, verlassen haben. Die Unterscheidung zwischen Freiwilligkeit und "ökonomischem Zwang" gestaltet sich schwierig.

Rechtliche Aspekte

Bis Flüchtlinge einen offiziellen Flüchtlingsstatus erhalten haben, gelten sie als Asyl Suchende oder Asylbewerber. Wird ihr Status als Flüchtling anerkannt, erhalten sie politisches Asyl und haben Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge. Manche Staaten sind relativ tolerant und akzeptieren häufig Asylansprüche; andere lehnen sie nahezu rigoros ab. Länder, die der Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll 1967 beigetreten sind, sind zum Schutz der Flüchtlinge verpflichtet und können nicht willkürlich Flüchtlinge in ihr Herkunftsland abschieben. Flüchtlinge können sich auch an den UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen (UNHCR) wenden. Nicht alle Nationen der Welt sind der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten - einige ignorieren gegenwärtig diesen internationalen Standard. Die Palästinensischen Flüchtlinge infolge des Palästinakriegs von 1948 und ihre Nachkommen fallen nicht unter die 1951 abgeschlossene Konvention bzw. den UNHCR, jedoch unter die zuvor beschlossene UNRWA-Agenda. Somit unterliegen sie einem Sonderstatus; siehe: Palästinensische Flüchtlinge.

Siehe auch

Asylrecht (Deutschland), Asylrecht (Schweiz), Boat People, Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, Flucht, Flüchtlingshilfe, Innerdeutsche Grenze, Nansen-Flüchtlingspreis, Reiseausweis für Flüchtlinge Indirekte Kritik zu Flüchtlingsthemen liefert z.B. der Film The Day After Tomorrow.

Literatur


- Michael R. Marrus, Die Unerwünschten, Assoziation A, 1999
- Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg. Projektleitung Gregor Spuhler, [http://www.uek.ch/de/_veroeffentlichungen.htm#bd17 Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus], Bern, 1999
- [http://www.uek.ch/de Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg] (Bergier-Bericht); Bern : BBL/EDMZ, 2002
- Schikorra, Katja, "Flüchtlingskinder im Niemandsland. Ihre Situation in Deutschland", Logophon Verlag, 2004 [http://www.sicetnon.org/modules.php?op=modload&name=books&file=index&req=view_subcat&sid=3]

Weblinks


- [http://www.unhcr.de Deutsche Website des UNHCR]
- [http://www.proasyl.de Pro Asyl - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge]
- http://www.hilfsorganisationen.de/MENUE/Krieg/ - [Unterkategorie des Portals]
- [http://www.osar.ch Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH (NGO)]
- Rubrik 'Soziologie. Raum. Migration. Illegalität' der philosophischen Internet-Zeitschrift 'Sic et Non' [http://www.sicetnon.org/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topictoview=6] Kategorie:Asylrecht ja:難民

Pilger

Pilger stammt vom lateinischen Wort peregrinus ab, was Fremdling bedeutet. Im Kirchenlatein als pelegrinus abgewandelt, bezeichnet es eine Person, die aus religiösen Gründen in die Fremde geht, zumeist eine Wallfahrt zu einem Pilgerort unternimmt, zu Fuß oder unter Verwendung eines Verkehrsmittels. Der Anlass kann eine auferlegte Buße sein und das Bemühen, einen Sündenablass zu erhalten, die Erfüllung eines Gelübdes, die Hoffnung auf Gebetserhörung in einem bestimmten Anliegen oder auf Heilung von einer Krankheit, religiöse Vertiefung oder Abstattung von Dank. Ziel ist ein als heilig betrachteter Ort, etwa eine Wallfahrtskirche, ein Tempel, ein Baumheiligtum usw.

Geschichte

Wallfahrtsorte der Antike

In früher Zeit galten unter anderem bestimmte Höhlen als heilige Orte, einer der berühmtesten Wallfahrtsorte der griechischen Welt war der Tempel der Artemis in Ephesos. Einer der bedeutendsten Wallfahrtsorte der Welt ist seit dem Bau des ersten Israelitischen Tempels bis heute Jerusalem, das zum zentralen Heiligtum der Juden wurde. Heute ist die Stadt allen drei monotheistischen Weltreligionen heilig: den Juden ebenso wie den Christen wegen Tod und Auferstehung Jesu Christi, die Muslime besuchen - außer ihrer Hadsch genannten Wallfahrt nach Mekka und Medina - bevorzugt den Felsendom in Jerusalem.

Christliche Pilger in Spätantike und Mittelalter

Seit im 4. Jahrhundert sich die Kunde verbreitete, Kaiserin Helena habe in Jerusalem, der Stadt, in der jesus lebte, die Kreuzreliquien aufgefunden, mehrten sich die Wallfahrten nach Jerusalem. Die früheste schriftlich dokumentierte Reise eines christlichen Pilgers ins Heilige Land führte