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| Asylrecht |
AsylrechtUnter der Bezeichnung Asyl versteht man Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistätte, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Das Wort Asyl stammt von dem griechischen Adjektiv Asylos, deutsch: "unverletzt" bzw. "nicht ausgeraubt", mit politischer Konnotation ist asylos am ehesten mit "unantastbar" (<"unraubbar") zu übersetzen, : "(griechisch "sylan" = berauben, "a" = nicht).
Begriffsgeschichte
Die erste schriftliche Erwähnung von Freistätten und Asylgesetzen sind die in der Bibel [http://www.biblegateway.com/passage/?book_id=4&chapter=35&version=10 4.Mose 35,6] erwähnten Freistädte. Sie hatten ihren Ursprung in Stammesregelungen, als die Israeliten noch nomadisch lebten. Und wurden bei der Aufteilung des Landes Israels an die Stämme institutionalisiert.
Als ein "Asyl" wurde bis in die jüngste Zeit vor allem auch ein Heim oder Hospiz bezeichnet, das Menschen Unterschlupf bot, die auf ihrem Lebensweg Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und ihres Lebens überhaupt hatten, bedingt durch Unfall, Invalidität, Armut, Sucht. Es gab Asyle aber auch für Witwen, Waisen, Obdachlose oder Alte.
Im Asyl fanden Wanderer, Flüchtlinge und Pilger Schutz, es war ein Ort der christlichen Nächstenliebe, oft im Verbund mit einem Kloster oder einer Mission. Die Städte führten für ihre Bürger Pfrundhäuser, Stiftungen, die denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen. Ähnlich erging es auch den Leprakranken, den Aussätzigen, die meist in entfernte Häuser oder Kolonien "ausgesetzt" wurden.
Viele berühmte Persönlichkeiten mußten aus den unterschiedlichsten Motiven und Gründen fliehen und genossen in der Fremde Asyl. Im 19. Jahrhundert waren dies unter anderen auch Richard Wagner und Gottfried Semper, die Deutschland bzw. Sachsen verlassen mussten. Die Schweiz, bzw. Zürich waren recht stolz auf ihre prominenten Gäste und Asylanten.
Heute versteht man unter Asyl primär das aus dieser Entwicklung abgeleitet "Politische Asyl", das anerkannten politischen Flüchtlingen gewährt wird.
Die vorkapitalistischen und kapitalistischen Kriege und Unterdrückungsverhältnisse, die bolschewistische Revolution, und noch viel mehr die Zeit des Nationalsozialismus bescherten der Welt eine Flut von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und die Teilung Europas noch mehr. Aus den ehemaligen Kolonien folgten weitere Menschenmengen, wie aus den Ostblockländern nach dem gescheiterten Aufstand in Ungarn 1956 oder nach der Niederwalzung des jungen Prager Frühlings 1968. Die Ostdeutschen, die nach Berlin (West) oder in die Bundesrepublik flohen, brauchten kein Asyl, denn sie waren nach dem Grundgesetz Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die etwa 300.000 Westdeutschen, die in die DDR flohen, erhielten hingegen Asyl in der DDR, da sie zuvor nicht Bürger der DDR waren.
Anfang 2004 bezifferte das UNHCR die Zahl der weltweiten Flüchtlinge, für die es zuständig ist, auf 17 Millionen Menschen (6.19 Mio in Asien, 4.29 Mio in Afrika, 4.24 in Europa, 1.32 in Lateinamerika, 0.98 Mio in Nordamerika und 0.07 Mio in Ozeanien), hinzu kommen die Palästinaflüchtlinge, für die mit dem UNRWA eine spezielle UNO-Organisation zuständig ist. Zu den außer Landes Geflüchteten kommen nach der Schätzung des UNHCR zusätzlich etwa 25 Millionen "Internally Displaced Persons", also Flüchtlinge im eigenen Land.
In einigen Ländern genießt der Campus Immunität vor der Polizei.
Asyl in Deutschland
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist.
Durch die Änderung des GG im Jahr 1993 ("Asylkompromiss") wurde das Grundrecht auf Asyl erheblich eingeschränkt. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering, häufiger wird politisch Verfolgten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt. Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen und der Status politisch Verfolgter nach der GFK dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG weitgehend gleich gestellt.
Asyl in der Schweiz
Das schweizerische Asylrecht kennt - im Gegensatz zum restlichen Europa - zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme. Bei letzterer können Flüchtlinge durchaus mehr als zehn Jahre in der Schweiz leben, bevor sie zurückkehren müssen. Sie können aber jederzeit ausgeschafft werden.
Eine definitive Aufnahme erhalten nur Flüchtlinge, die von einem Staat oder von einer staatlichen Institution verfolgt werden. Menschen, in derer Heimat ein Bürgerkrieg herrscht oder Frauen, die dort an ihren Genitalien verstümmelt werden könnten, erhalten nur eine vorläufige Aufnahme.
Das im internationalen Vergleich sonst recht humanitäre Asylrecht wurde drastisch verschärft, als vor einigen Jahren Asylbewerber dazu gezwungen wurden, Pässe oder andere Identifikationspapiere mitzuführen - andernfalls kann auf Asylgesuche nicht eingetreten werden. Der Einwand von Hilfsorganisationen, dass oft den staatlich verfolgten Menschen bereits in ihrer Heimat die Grenzpapiere entzogen werden, wurde vom Gesetzgeber nicht beachtet.
Aufgenommene haben Anspruch auf Sozialhilfe, jedoch nicht Menschen mit abgelehntem Asylgesuch. Solche erhalten nur eine sogenannte Nothilfe, die sich auf Essen, Obdach, Kleider und grundlegendste medizinische Behandlungen beschränkt.
Abgewiesene Asylbewerber müssen innert einer bestimmten Frist das Land verlassen. Um dem zu entgehen tauchen sehr viele Ausländer unter und beginnen ein kriminelles Leben. Ist ein abgewiesener Asylbewerber nicht willig oder nicht fähig, seine Identität preiszugeben, so wird er meistens bis zur Ausschaffung ins Gefängnis gesteckt.
In den letzten Jahren tauchte auch die Problematik der sogenannten sans papiers (deutsch: "ohne Papiere") auf. Dieser französische Begriff wird gemeinhin verwendet, um papierlose Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung zu kennzeichnen. Viele sans papiers leben seit Jahren in der Schweiz als illegale Aufenthalter, aber sie gehen einer bezahlten Arbeit nach - allerdings schwarz - und fallen im Alltag gar nicht auf. Sie leben aber in der ständigen Angst, plötzlich ausgeschafft zu werden und strengen sich deshalb meistens nicht an, sich in der Schweiz zu integrieren - ohne Papiere können sie sich weder einbürgern lassen noch ein Asylgesuch stellen.
Literatur
- Dreher, Martin (Hrsg.): Das antike Asyl. Kultische Grundlagen, rechtliche Ausgestaltung und politische Funktion, Köln u.a.: Böhlau Verlag/Köln 2003. ISBN 3-412-10103-6
- Schäuble, Martin: Asyl im Namen des Vaters, Norderstedt 2003, ISBN 3831150001
Asyl in Deutschland
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin Juni 2005. Kapitel Kapitel C (Entwicklung des Rechts) enthält Erläuterungen zu aktuellen Anwendungsproblemen des Asylrechts [http://integrationsbeauftragte.de/download/LageberichtInternet.pdf pdf-download 2 MB]
- Bundesministeriums des Innern, Vorläufige Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Berlin Dezember 2004. Der "halbamtliche" Kommentar aus dem BMI [http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_221204.pdf pdf-download 2 MB] .
- Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht - AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfG, StAG. Handkommentar, Nomos Verlag, ca. August 2005, ca. 79.- Euro
- Deutsches Ausländerrecht, Textausgabe, Beck-dtv 5537, März 2005, 9.- Euro
- Das Zuwanderungsgesetz mit den seit 1. Januar 2005 geltenden Änderungen des Asylverfahrensgesetzes [Fassung BGBl. vom 8. August 2004 http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_602.pdf]
- Renner, Ausländerrecht, 8. A., Aufenthalsgesetz und AsylVerfahrensgesetz. Kommentar, Beck Verlag, ca. August 2005, ca. 85.- Euro
- Asylmagazin (Fachzeitschrift), Hrsg. [http://www.asyl.net Informationsverbund Asyl]
Siehe auch
- Asylrecht (Deutschland)
- Asylrecht (Schweiz)
- Asylgesetz
- Asylverfahrensgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Zuwanderungsgesetz
- Asylbewerber
- Abschiebung
- Ausschaffung
- Dubliner Übereinkommen
- Einbürgerung
Weblinks
- [http://www.asyl.at/ Asylkoordination Österreich]
- [http://www.bmi.gv.at/publikationen/ Asyl- und Fremdenstatistiken beim Bundesministerium für Inneres (Österreich)]
- [http://www.bfm.admin.ch Bundesamt für Migration (Schweiz)]
- [http://www.bamf.de/ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (vorher Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge)]
- [http://www.proasyl.de Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL (Deutschland)]
- [http://www.asyl.net/ Informationsverbund Asyl e.V.]
- [http://www.osar.ch Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH]
- [http://www.sosmitmensch.at SOS Mitmensch (Österreich)]
- [http://www.lebenshaus-alb.de/mt/archives/subcategories/asylpolitik_in_deutschland_und_europa.html Artikelsammlung zu Asyl in Lebenshaus-Website]
Kategorie:Asylrecht
Kategorie:Grundrechte
Zuflucht
Zentraler Begriff im Buddhismus. Trisharana (Sanskrit, n., त्रिशरण, triśaraṇa, wörtl.: "dreifache Zuflucht"; Pali, tisarana). Durch die Zufluchtnahme zu den 3 Juwelen = Buddha, Dharma, Sangha wird jemand zur Buddhistin oder zum Buddhisten. Zufluchtnahme bedeutet, diese drei Juwelen zu den wesentlichen Pfeilern der persönlichen Glaubens- und Lebenspraxis werden zu lassen, sich also am Buddha, seiner Lehre und der Gemeinschaft zu orientieren. Die Zufluchtnahme kann im Rahmen einer Zeremonie (im Rahmen einer buddhistischen Gemeinschaft) erfolgen und wird in der Regel mit einer Verpflichtung auf die so genannten Fünf Silas, die sittlichen Übungsregeln, verknüpft.
Nach der Zufluchtnahme zu Buddha, Dharma und Sangha soll man keine weitere Zuflucht zu unerleuchteten Wesen (Gott, Göttern) nehmen, da diese einem letztlich nicht dabei behilflich sind Samsara zu überwinden und Nirvana zu erlangen.
Die Zufluchtnahme geschieht zu dem Buddha als Lehrer, dem Dharma als Richtschnur und der Sangha (nur der erwachten) als Vorbild. In manchen tibetischen Traditionen wird die Zuflucht nicht nur zu Buddha, Dharma und Sangha genommen, sondern darüber hinaus auch zum Guru, dem jeweiligen Lama. Dieser repräsentiert für seine Schüler die vollkommenen Qualitäten des Buddha und ist der Vermittler des Dharma.
Vorsätze
Wenn wir uns entscheiden, Zuflucht zu nehmen, legen wir uns auf den buddhistischen Pfad fest, in dem wir Vorsätze oder Gelöbnisse einhalten. Dieser eine obligatorische Vorsatz ist immer stillschweigend mit der Zufluchtnahme verbunden, nämlich dass wir es vermeiden wollen, andere Wesen zu verletzen.
Je nach Tradition und Lehrer können sich die Vorsätze und Formulierungen unterscheiden.
Diese fünf Vorsätze (Fünf Silas) können zusätzlich als Bestandteil der Zuflucht angesehen werden:
:1. Nicht zu töten: Bezieht sich sowohl auf Menschen als auch auf Tiere, beides sind fühlende Wesen.
:2. Nichts zu nehmen, was nicht gegeben wurde: Nicht stehlen.
:3. Kein sexuelles Fehlverhalten: Ausübung von Sex nur zwischen erwachsenen Partnern, die nicht anderweitig gebunden sind.
:4. Nicht zu lügen: Kann auf alle Formen der Lüge und der verletzenden Rede bezogen werden.
:5. Keine berauschenden Mittel zu nehmen; Bezieht sich traditionell auf Alkohol, aber auch jede andere Substanz, die den Geist trübt, sollte vermieden werden.
Ratschläge zur Zufluchtnahme
1. Primäre Richtlinien
a. Um wirklich Zuflucht zu nehmen zum:
:- Buddha: Verbinde dich selbst mit dem einen Lehrer, dem Buddha.
:- Dharma: Höre, studiere und praktiziere den Dharma, um die eigenen Täuschungen zu überwinden.
:- Sangha: Respektiere den Sangha und übe in Übereinstimmung mit seinem Beispiel.
b. Versuche:
:- Körper, Rede und Geist zu unterwerfen, anstatt uns durch unsere Sinne kontrollieren zu lassen. Sprich nicht grob, skeptisch und versuche, nicht verurteilend zu sein.
:- Praktiziere Ethik und die Vorsätze.
:- Sei freundlich und nimm Rücksicht auf jedes lebende Wesen.
:- Mache besondere Rituale an zwei speziellen Tagen im Jahr: Am 15. Tag des 4. Mond-Monats (ca. Mai) um die Geburt, die Erleuchtung und Hinscheiden des Buddha zu feiern. Und am 4. Tag des 6. Mond-Monats (ca. Juli) um das Ingangsetzen des Rads der Lehre zu feiern, die erste Rede des Buddha über die Vier Edlen Wahrheiten in Sarnath.
2. Sekundäre Richtlinien
Hinweise zur Zuflucht zum:
:- Buddha: Folge keinen anderen, niederen Wesen als den höchsten spirituellen Führern.
:- Dharma: Verletze oder kränke keine Menschen oder Tiere.
:- Sangha: Sei nicht negativ beeinflusst durch Extremisten oder anderen, die deiner Einstellung entgegengesetzt sind.
Zeige Respekt dem:
:- Buddha: Respektiere alle Bilder des Buddha, behandle sie, als seien sie Buddhas.
:- Dharma: Respektiere die Texte, behandle sie mit der größtmöglichen Sorgsamkeit.
:- Sangha: Respektiere selbst Teile von Roben und alle, die Roben tragen.
3. Sechs Punkte des Trainings:
:1. Nimm Zuflucht zu den Drei Juwelen, suche die Quelle für Freude und Leiden nicht außerhalb von dir selbst.
:2. Opfere den ersten Teil deines Essens und deiner Getränke den Drei Juwelen, indem du es mit "Om Ah Hum" segnest, bevor du es zu dir nimmst.
:3. Ermutige andere, Buddhisten zu werden und Zuflucht zu nehmen, aber nur, wenn darum gebeten worden ist.
:4. Rezitiere die Zufluchtsformel dreimal am Tag und dreimal in der Nacht.
:5. Folge dem Beispiel der drei Juwelen, verlasse dich auf sie als die einzigen vertrauenswürdigen Objekte.
:6. Verliere niemals dein Vertrauen zum Buddha, Dharma und Sangha.
Zufluchtsformeln
Verehrungsformel, der Zuflucht meist vorangestellt:
(Sanskrit:)
:Namo Buddhaya (dt: Verehrung sei dem Buddha)
:Namo Dharmaya (dt: Verehrung sei dem Dharma)
:Namo Sanghaya (dt: Verehrung sei dem Sangha)
Traditionelle Zufluchtsformel, die auf die Zeit des Buddha zurückgeht:
:Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha.
:Ich nehme meine Zuflucht zum Dharma.
:Ich nehme meine Zuflucht zum Sangha.
Diese Formel wird bis in die heutige Zeit in verschiedenen buddhistischen Traditionen rezitiert und jeweils dreimal wiederholt. Oft wird sie nicht in der Landessprache, sondern in Pali oder Sanskrit rezitiert. Sie wird auch die "Dreifache Zuflucht" genannt.
Zufluchtsformel aus dem tibetischen Buddhismus:
:Zusammen mit allen Lebewesen
:nehme ich von heute an,
:bis die Essenz der Erleuchtung erlangt ist,
:Zuflucht zu Buddha als Lehrer,
:Zuflucht zu seiner Lehre die aus überliefertem und innerlich verwirklichtem Wissen besteht, und
:Zuflucht zur Gemeinschaft der erhabenen Wesen.
Grade der Zuflucht
Gemäß Atishas 'Leuchte für den Weg' (11. Jahrhundert) und der in der Folge stehenden Lamrim Tradition, die von Tsongkhapa begründet wurde, kann man verschiedene Grade der Zufluchtnahme unterscheiden:
Zur Unterscheidung dienen die Absichten des Praktizierenden, wobei das Konzept der 'Bereiche' verwendet wird:
- Weltlicher Bereich bedeutet Zuflucht zu nehmen, um sein Leben zu verbessen (kein Buddhist)
- Niedrigster buddhistischer Bereich bedeutet, Zuflucht zu nehmen, um eine höhere Wiedergeburt zu erlangen und dadurch die niedrigen Daseinsbereiche zu vermeiden.
- Mittlerer buddhistischer Bereich bedeutet, Zuflucht zu nehmen um Nirvana zu erlangen.
- Hoher buddhistischer Bereich bedeutet, Zurflucht zu nehmen, um ein Buddha zu werden.
- Höchster buddhistischer Bereich wird manchmal erwähnt, bedeutet Zufluchtnahme, um Buddhaschaft in diesem Leben zu erlangen (durch die Anwendung buddhistischer Tantra-Techniken).
Kategorie:Buddhismus
Kategorie:Mahayana
Kategorie:Vajrayana
Obdach (Japan)]]
Eine Unterkunft (auch: Obdach) ist eine Wohnung oder ein Fahrzeug, das dem Übernachten dient.
Bauwerke
- Unterkünfte zum dauerhaften Wohnen sind Wohnungen, Häuser (z.B. Bungalows, Ferienhäuser,Villen und Schlösser bzw. Burgen), Kloster oder Heime.
- Unterkünfte zum vorübergehenden Wohnen sind Hotels (auch Resorts und Motels)), Pensionen, Jugendherbergen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Berghütten, Baracken, Kasernen, Wohnwägen (auch fest auf Campingplätzen), Zelte (z.B. Jurten, Wigwame und Tipis), Lauben (Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Weinberghütten, Almhütten), Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime und Wohncontainer. Auf Reisen schlafen manche Menschen auch in den Wartebereichen von Verkehrsbauwerkn (z.B. in Flughafenhallen und Bahnhöfen). Eine Besonderheit sind Gefängnisse (Haftzellen), wo Verurteilte gegen ihren Willen teilweise viele Jahre wohnen müssen.
Haftzelle in Milas (Türkei))]]
Fahrzeuge
Auch Fahrzeuge können als Unterkünfte dienen (meistens vorübergehend): Wohnmobile, Wohnwagen, festvertäute Hausboote und Wohnbusse. Für die Zeit einer Reise können auch Wasserfahrzeuge (z.B. Fähren, Kreuzfahrtschiffe und Yachten) sowie Eisenbahnen dienen.
Für Unterkünfte werden nur dann statistische Angaben erhoben, wenn sie zum Zeitpunkt der Zählung bewohnt waren. Wohnwagen und Lauben werden nur dann als bewohnte Unterkünfte erfasst, wenn ihre Bewohner keine andere Wohnung oder sonstige Wohneinheit hatten. Als Unterkünfte werden auch Gebäude mit nur einer oder zwei Freizeitwohneinheiten nachgewiesen, sofern deren Gesamtwohnfläche weniger als 50 m² beträgt.
Abgrenzung
Manche Menschen nächtigen ohne eine Unterkunft, z.B. unter freiem Himmel ("Hotel 1000 Sterne") oder unter Brücken. Ferner gibt es Menschen, die freiwillig oder unfreiwillig generell ohne Obdach sind.
Siehe auch:
- Hotel Mama
- Wohngemeinschaft
- :en:List_of_lodging_types
- :fr:Liste des types d'hébergement
Kategorie:WohnungsmarktKategorie:Tourismus
Kategorie:Raum
FreistätteUnter der Bezeichnung Asyl versteht man Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistätte, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Das Wort Asyl stammt von dem griechischen Adjektiv Asylos, deutsch: "unverletzt" bzw. "nicht ausgeraubt", mit politischer Konnotation ist asylos am ehesten mit "unantastbar" (<"unraubbar") zu übersetzen, : "(griechisch "sylan" = berauben, "a" = nicht).
Begriffsgeschichte
Die erste schriftliche Erwähnung von Freistätten und Asylgesetzen sind die in der Bibel [http://www.biblegateway.com/passage/?book_id=4&chapter=35&version=10 4.Mose 35,6] erwähnten Freistädte. Sie hatten ihren Ursprung in Stammesregelungen, als die Israeliten noch nomadisch lebten. Und wurden bei der Aufteilung des Landes Israels an die Stämme institutionalisiert.
Als ein "Asyl" wurde bis in die jüngste Zeit vor allem auch ein Heim oder Hospiz bezeichnet, das Menschen Unterschlupf bot, die auf ihrem Lebensweg Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und ihres Lebens überhaupt hatten, bedingt durch Unfall, Invalidität, Armut, Sucht. Es gab Asyle aber auch für Witwen, Waisen, Obdachlose oder Alte.
Im Asyl fanden Wanderer, Flüchtlinge und Pilger Schutz, es war ein Ort der christlichen Nächstenliebe, oft im Verbund mit einem Kloster oder einer Mission. Die Städte führten für ihre Bürger Pfrundhäuser, Stiftungen, die denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen. Ähnlich erging es auch den Leprakranken, den Aussätzigen, die meist in entfernte Häuser oder Kolonien "ausgesetzt" wurden.
Viele berühmte Persönlichkeiten mußten aus den unterschiedlichsten Motiven und Gründen fliehen und genossen in der Fremde Asyl. Im 19. Jahrhundert waren dies unter anderen auch Richard Wagner und Gottfried Semper, die Deutschland bzw. Sachsen verlassen mussten. Die Schweiz, bzw. Zürich waren recht stolz auf ihre prominenten Gäste und Asylanten.
Heute versteht man unter Asyl primär das aus dieser Entwicklung abgeleitet "Politische Asyl", das anerkannten politischen Flüchtlingen gewährt wird.
Die vorkapitalistischen und kapitalistischen Kriege und Unterdrückungsverhältnisse, die bolschewistische Revolution, und noch viel mehr die Zeit des Nationalsozialismus bescherten der Welt eine Flut von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und die Teilung Europas noch mehr. Aus den ehemaligen Kolonien folgten weitere Menschenmengen, wie aus den Ostblockländern nach dem gescheiterten Aufstand in Ungarn 1956 oder nach der Niederwalzung des jungen Prager Frühlings 1968. Die Ostdeutschen, die nach Berlin (West) oder in die Bundesrepublik flohen, brauchten kein Asyl, denn sie waren nach dem Grundgesetz Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die etwa 300.000 Westdeutschen, die in die DDR flohen, erhielten hingegen Asyl in der DDR, da sie zuvor nicht Bürger der DDR waren.
Anfang 2004 bezifferte das UNHCR die Zahl der weltweiten Flüchtlinge, für die es zuständig ist, auf 17 Millionen Menschen (6.19 Mio in Asien, 4.29 Mio in Afrika, 4.24 in Europa, 1.32 in Lateinamerika, 0.98 Mio in Nordamerika und 0.07 Mio in Ozeanien), hinzu kommen die Palästinaflüchtlinge, für die mit dem UNRWA eine spezielle UNO-Organisation zuständig ist. Zu den außer Landes Geflüchteten kommen nach der Schätzung des UNHCR zusätzlich etwa 25 Millionen "Internally Displaced Persons", also Flüchtlinge im eigenen Land.
In einigen Ländern genießt der Campus Immunität vor der Polizei.
Asyl in Deutschland
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist.
Durch die Änderung des GG im Jahr 1993 ("Asylkompromiss") wurde das Grundrecht auf Asyl erheblich eingeschränkt. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering, häufiger wird politisch Verfolgten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt. Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen und der Status politisch Verfolgter nach der GFK dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG weitgehend gleich gestellt.
Asyl in der Schweiz
Das schweizerische Asylrecht kennt - im Gegensatz zum restlichen Europa - zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme. Bei letzterer können Flüchtlinge durchaus mehr als zehn Jahre in der Schweiz leben, bevor sie zurückkehren müssen. Sie können aber jederzeit ausgeschafft werden.
Eine definitive Aufnahme erhalten nur Flüchtlinge, die von einem Staat oder von einer staatlichen Institution verfolgt werden. Menschen, in derer Heimat ein Bürgerkrieg herrscht oder Frauen, die dort an ihren Genitalien verstümmelt werden könnten, erhalten nur eine vorläufige Aufnahme.
Das im internationalen Vergleich sonst recht humanitäre Asylrecht wurde drastisch verschärft, als vor einigen Jahren Asylbewerber dazu gezwungen wurden, Pässe oder andere Identifikationspapiere mitzuführen - andernfalls kann auf Asylgesuche nicht eingetreten werden. Der Einwand von Hilfsorganisationen, dass oft den staatlich verfolgten Menschen bereits in ihrer Heimat die Grenzpapiere entzogen werden, wurde vom Gesetzgeber nicht beachtet.
Aufgenommene haben Anspruch auf Sozialhilfe, jedoch nicht Menschen mit abgelehntem Asylgesuch. Solche erhalten nur eine sogenannte Nothilfe, die sich auf Essen, Obdach, Kleider und grundlegendste medizinische Behandlungen beschränkt.
Abgewiesene Asylbewerber müssen innert einer bestimmten Frist das Land verlassen. Um dem zu entgehen tauchen sehr viele Ausländer unter und beginnen ein kriminelles Leben. Ist ein abgewiesener Asylbewerber nicht willig oder nicht fähig, seine Identität preiszugeben, so wird er meistens bis zur Ausschaffung ins Gefängnis gesteckt.
In den letzten Jahren tauchte auch die Problematik der sogenannten sans papiers (deutsch: "ohne Papiere") auf. Dieser französische Begriff wird gemeinhin verwendet, um papierlose Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung zu kennzeichnen. Viele sans papiers leben seit Jahren in der Schweiz als illegale Aufenthalter, aber sie gehen einer bezahlten Arbeit nach - allerdings schwarz - und fallen im Alltag gar nicht auf. Sie leben aber in der ständigen Angst, plötzlich ausgeschafft zu werden und strengen sich deshalb meistens nicht an, sich in der Schweiz zu integrieren - ohne Papiere können sie sich weder einbürgern lassen noch ein Asylgesuch stellen.
Literatur
- Dreher, Martin (Hrsg.): Das antike Asyl. Kultische Grundlagen, rechtliche Ausgestaltung und politische Funktion, Köln u.a.: Böhlau Verlag/Köln 2003. ISBN 3-412-10103-6
- Schäuble, Martin: Asyl im Namen des Vaters, Norderstedt 2003, ISBN 3831150001
Asyl in Deutschland
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin Juni 2005. Kapitel Kapitel C (Entwicklung des Rechts) enthält Erläuterungen zu aktuellen Anwendungsproblemen des Asylrechts [http://integrationsbeauftragte.de/download/LageberichtInternet.pdf pdf-download 2 MB]
- Bundesministeriums des Innern, Vorläufige Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Berlin Dezember 2004. Der "halbamtliche" Kommentar aus dem BMI [http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_221204.pdf pdf-download 2 MB] .
- Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht - AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfG, StAG. Handkommentar, Nomos Verlag, ca. August 2005, ca. 79.- Euro
- Deutsches Ausländerrecht, Textausgabe, Beck-dtv 5537, März 2005, 9.- Euro
- Das Zuwanderungsgesetz mit den seit 1. Januar 2005 geltenden Änderungen des Asylverfahrensgesetzes [Fassung BGBl. vom 8. August 2004 http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_602.pdf]
- Renner, Ausländerrecht, 8. A., Aufenthalsgesetz und AsylVerfahrensgesetz. Kommentar, Beck Verlag, ca. August 2005, ca. 85.- Euro
- Asylmagazin (Fachzeitschrift), Hrsg. [http://www.asyl.net Informationsverbund Asyl]
Siehe auch
- Asylrecht (Deutschland)
- Asylrecht (Schweiz)
- Asylgesetz
- Asylverfahrensgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Zuwanderungsgesetz
- Asylbewerber
- Abschiebung
- Ausschaffung
- Dubliner Übereinkommen
- Einbürgerung
Weblinks
- [http://www.asyl.at/ Asylkoordination Österreich]
- [http://www.bmi.gv.at/publikationen/ Asyl- und Fremdenstatistiken beim Bundesministerium für Inneres (Österreich)]
- [http://www.bfm.admin.ch Bundesamt für Migration (Schweiz)]
- [http://www.bamf.de/ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (vorher Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge)]
- [http://www.proasyl.de Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL (Deutschland)]
- [http://www.asyl.net/ Informationsverbund Asyl e.V.]
- [http://www.osar.ch Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH]
- [http://www.sosmitmensch.at SOS Mitmensch (Österreich)]
- [http://www.lebenshaus-alb.de/mt/archives/subcategories/asylpolitik_in_deutschland_und_europa.html Artikelsammlung zu Asyl in Lebenshaus-Website]
Kategorie:Asylrecht
Kategorie:Grundrechte
GefahrEine Gefahr (mittelhochdeutsch gevare = Hinterhalt; Betrug) ist ein Zustand, der aufgrund seiner Labilität zu einer raschen Veränderung mit negativer Auswirkung auf eine Sache, ein Tier oder eine Person führen kann.
Eine Gefährdung kann für einen Menschen durch Kontakt mit einer Gefahr (Gefahrenquelle) entstehen.
Definitionen
Hier umfasst die VDE 31000 /VDE1987/ allgemeine Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse
- 2.4 Gefahr Gefahr ist eine Sachlage, bei der das Risiko größer als das Grenzrisiko ist.
Eine Gefahr entsteht wenn ein Mensch räumlich und zeitlich in Kontakt mit einem verletzungsbewirkenden Faktor kommen kann. Dabei können mehrere gefahrbringende Bedingungen eine Rolle spielen.
Durch begünstigende Bedingungen kann die Gefahr wirksam werden (Unfall).
Durch technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen sollen Gefährdungen und das wirksamwerden von Gefahren verhindert werden.
Gefahren die nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden können als Restrisiko bezeichnet.
Grenzrisiko bezeichnet die Grenze von "allgemein akzeptierten" Gefahren, die zu einer bestimmten Tätigkeit gehören, z.B. weil sie relativ selten Eintreten (Stromunfall bei Elektrofachkräften) oder nur geringen Schaden verursachen (mit dem Hammer auf den Finger hauen).
Die Gefahren die zu einem konkreten Arbeitsplatz gehören, werden bei der Gefährdungsbeurteilung z.B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrage des Arbeitgebers festgestellt und protokolliert. Der Arbeitgeber entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen.
In der Soziologie wird, zumal in der Systemtheorie nach Niklas Luhmann, zwischen der unbestimmten "Gefahr" und dem berechenbaren "Risiko" unterschieden. Speziell vgl. die Katastrophensoziologie.
In der Betriebswirtschaftslehre verursachen "Risiken" in diesem Sinne kalkulierbare "Wagniskosten". siehe auch: Risikomanegement.
In der rechtswissenschaftliche Begriff zielt auf polizeirechtlichen Aspekte ab. Abstufungen der Gefahr sind in mehrerer Hinsicht möglich:
Gefahrenlehre
Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird (BVerwGE 45, 51(57)).
Die Sachlage oder das Verhalten setzen also voraus, dass sie tatsächlich existent sind (objektiv gegebene Gefahr). Maßgeblich ist, ob eine Sachlage oder ein Verhalten gegeben ist, aus dem die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung nach bewährten Erfahrungssätzen folgt. Gefahrenabwehr ist umso dringlicher, je mehr "auf dem Spiel steht". Gefährdete Rechtsgüter können sein: Ehre, Eigentum, Gesundheit, Freiheit und Leben.
Differenzierungen
Gefahrenstufen
Gegenwärtige Gefahr
: Definition.: Das Schädigende Ereignis steht unmittelbar oder in allernächster Zukunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevor, bzw. hat bereits begonnen.
: Bedeutung: Das Vorliegen der g.G. wird in einzelnen Befugnisnormen vorausgesetzt; sie ist letztlich in zeitlicher Hinsicht ein Unterfall der konkreten Gefahr; zeitlich erhöhte Schadensnähe.
: Beispiel.: Eine betrunkene Person nimmt in einem PKW Platz und legt den Gang ein.
: zeitlich erhöhte Schadensnähe; Zuwarten unmöglich
Erhebliche Gefahr
: Gefahr für hochrangiges Rechtsgut
Dringende Gefahr
: Zeitlich erhöhte Schadensnähe und Gefahr für hochrangiges Rechtsgut
Handlungsformen
Konkrete Gefahr
: Definition: Jede Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter (öffentliche Sicherheit und Ordnung) führt; Ein Einzelsachverhalt begründet Anhaltspunkte für einen Gefahreneintritt. Die konkrete Gefahr steht unmittelbar bevor oder ist bereits eingetreten. Sie erfährt Steigerungen durch die Institute der gegenwärtigen Gefahr, der erheblichen Gefahr und der Gefahr für Leib und Leben.
: Bedeutung: Erfordernis für mind. eine Befugnisnorm, wenn nicht sogar noch höhere Anforderungen an den Gefahrbegriff gestellt werden.
: Beispiel: A. sitzt neben einer Benzin-Zapfsäule hat Zigarette und Feuerzeug in der Hand. Es besteht die Gefahr einer Entzündung des Benzins.
Abstrakte Gefahr
: Definition: Sachlage, die nach allgemeiner Lebenserfahrung eine Verletzung der Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ergeben kann;
: bestimmte Lebenssituationen begründen generell Anhaltspunkte für einen Gefahreneintritt.
: Bedeutung: Die a.G. liegt zeitlich im Vorfeld der konkreten Gefahr; in der Regel sind Zeit und Ort der Gefahr (noch) nicht bekannt, so dass (noch) keine konkrete Gefahr vorliegt. Die abstrakte Gefahr berechtigt nicht zu Gefahrenabwehrmaßnahmen.
: Beispiel: Person schläft auf einem Gehweg.
Gefahrenlagen
: (Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritt nur abstrakt möglich oder konkret zu erwarten)
Anscheinsgefahr
: Def.: Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich, jedoch nachträglich (ex post) keine tatsächliche Gefahr
: Bedeutung: Es handelt sich um vollwertige polizeirechtliche Gefahr.
: Bsp.: Bsp: Polizist P wird mitgeteilt, ein Koffer auf dem Marktplatz enthalte ein Bombe. P verfügt daraufhin die Räumung des Marktplatzes; nachher ergibt sich, daß der Koffer leer war.
Putativgefahr
: Def.: Irrige Annahme einer Gefahr, wobei die Fehleinschätzung auf einer unvertretbaren und damit pflichtwidrigen Einschätzung beruht.
: Bedeutung: Es liegt keine polizeirechtlich relevante Gefahr vor. Ermächtigt damit nicht zu Gefahrenabwehrmaßnahmen, solche sind mithin rechtswidrig.
: Bsp.: P wird mitgeteilt, daß in einer kleinen Handtasche eine 3-Zentner-Bombe ist. Daraufhin verfügt er die Räumung des Marktplatzes.
Gefahrverdacht
: Def.: Aus ex-ante-Sicht wird eine Gefahr für möglich gehalten, auch wenn subjektiv noch Zweifel vorhanden sind; Schadenseintritt nicht hinreichend wahrscheinlich, jedoch möglich
: Bedeutung: Es handelt sich um eine Gefahr i.S.d. Gesetzes, jedoch sind auf Rechtsfolgenseite im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorerst nur gering einschneidende Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Gefahrerforschung)
Siehe auch: Gefahrenabwehr
Zitate
- Die erste Reaktion eines Menschen auf Schwierigkeiten und Gefahren ist ein Sammeln und Anspannen aller vitalen Energien, damit sie wach und bereit seien zum Einsatz gegen die feindlichen Umstände. - José Ortega y Gasset (Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)
- Der Soldat ist überzeugt, dass ihm eine gewisse beliebig ins Unendliche zu verlängernde Frist gewährt sei, bevor er getötet, der Dieb, bevor er gefasst wird, die Menschen im allgemeinen, bevor sie sterben müssen. Das ist der Talisman, der die Individuen - und bisweilen die Völker - nicht gegen die Gefahr selbst, aber gegen die Furcht vor der Gefahr, genauer noch, gegen den Glauben an die Gefahr schützt und in gewissen Fällen dazu verhilft, sich die Gefahr zuzumuten, ohne mutig zu sein. – Marcel Proust (Im Schatten der jungen Mädchen, ISBN 3-51857875-8, S. 182)
Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht
Kategorie:Technik
HeimDas Heim (von germanisch haima, haimi, indogermanisch: kei = liegen - englisch home) hat folgende Bedeutungen:
- Im Sinne von Haus, Heimstätte, Wohnung, das ist ein Ort, wo man lebt und wohnt. Vergleiche dazu "Daheim" für "zu Hause" und Heimat, dem entsprechend auch - das Heimweh - als die Sehnsucht nach Daheim oder der Heimat.
- Heim (Einrichtung) als Kurzwort für verschiedene, meist soziale, Wohneinrichtungen wie
- Altenheim,Behindertenheim, Blindenheim,Pflegeheim, Krankenheim, Erholungsheim
- Kinderheim, Jugendheim, Erziehungsheim
- Wohnheim, Internat, Landschulheim, Ferienheim, Kolpinghaus
- Männerheim, Obdachlosenheim, Sozialheim, Waisenhaus, Säuglingsheim, Frauenhaus,
- Asyl-heim
- für, meist von der ersten Bedeutung abgleitete, Personennamen:
- Ernst Ludwig Heim ( - 1747) Mediziner
- Burkhard Heim
- Karl Heim, Theologe
- Marie Heim-Vögtlin, erste Schweizer Ärztin
- Albert Heim, Geologie-Professor an der ETH
- Arnold Heim, Schweizer Geologe
- Aribert Heim, Kriegsverbrecher und letzter Gesuchter der Wiesenthal Stiftung
"Heim" ist zudem der Titel eines sozialkritischen Jugendromans von Mirijam Günter
Siehe auch:
- -heim (die Ortsnamensendung)
ja:ハイム
UnfallEin Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft. (Siehe auch:Schaden (Recht))
Sinnvolle Einteilungen ergeben sich aus dem Umfeld, in dem der Unfall eintritt (Haushaltsunfall, Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Sportunfall), aus der Art des Ereignisses selbst (Sturz, Zusammenstoß, Verbrennung), und aus der Art des Verschuldens (Eigenverschulden, Fremdverschulden, höhere Gewalt).
Für Versicherungszwecke wird der Begriff meist enger definiert. (Siehe auch: Unfallversicherung)
Siehe auch
- Portal:Alltagskultur
- Erste Hilfe
- Katastrophen der Luftfahrt
- Katastrophen der Raumfahrt
- Katastrophen der Seefahrt
- Katastrophen der Binnenschifffahrt
- Katastrophen im Schienenverkehr
- Katastrophen im Straßenverkehr
- Katastrophen in Industrie und Kraftwerken
- Katastrophen der Chemie
- Nuklearunfälle
- Brückeneinstürze, siehe Brücke (muß noch ausgebaut werden)
- Einstürze von Sendetürmen und Sendemasten, siehe unter Sendeturm
Kategorie:Transport & Verkehr
Kategorie:Ereignis
ja:事故
simple:Accident
InvaliditätInvalidität hat zwei Bedeutungen:
- Eine Person, die invalid ist, also dienst- oder arbeitsunfähig, aufgrund von Krankheit oder Gebrechen.
- ferner: "Ungültig", "nicht wahr", also das Gegenteil von valide.
Herkunft des Wortes:
Das Wort Invalid stammt aus dem Französischen und wurde (im Mittelalter) für die Verwundeten (Les Invalides, Invalidendom) eingesetzt, das auf das lateinische invalidus (=kraftlos, schwach, hinfällig) zurückgeht. Im 18. Jahrhundert gebrauchte man Invalide für dienstuntauglicher, oder ausgedienter Soldat und im 19. Jahrhundert wurde es dann verdeutscht (da seit der Renaissance Französisch die Modesprache gehobener Gesellschaften war).
Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland allgemein gegen Invalidität versichert. Die Invalidenversicherung heißt seit der Rentenreform von 1957 allerdings Arbeiterrentenversicherung
Sehr oft will man mit dem Begriff "invalid" bzw. "Invalidität" das Thema Behinderung ansprechen. Auf Grund der Wortherkunft und der lateinischen Übersetzung als "ungültig" empfinden es immer mehr Behinderte als diskriminierend, sich als ungültig bzw. invalid bezeichnen zu lassen. Deshalb sollte man statt dessen die Begriffe "behindert" bzw. "Behinderung" verwenden.
Siehe auch: Euphemismus-Tretmühle
Siehe auch: Invalidenhaus
ArmutArmut bezeichnet den Mangel an Chancen, ein Leben zu führen, das gewissen Minimalstandards entspricht. Die Maßstäbe für diese Standards und die Vorstellungen über die Ursachen von Armut sind örtlich und zeitlich sehr verschieden. Die WHO definiert Armut nach dem Einkommen. Danach ist arm, wer monatlich weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens seines Landes zur Verfügung hat. In Deutschland sind das etwa 600 Euro.
Definitionen
Armut
»Der Begriff Armut entzieht sich wegen seiner Vielschichtigkeit einer allgemeingültigen Definition.« (aus: Lebenslagen in Deutschland. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Berlin 2001).
Im theoretischen Grundverständnis unterscheiden sich ökonomische Konzepte, die Armut als Mangelversorgung mit materiellen Gütern und Dienstleistungen verstehen, von soziokulturellen Konzepten, die auch nichtmaterielle Bedürfnisse thematisieren (z. B. das Fehlen ausreichender Bildungsmöglichkeiten) – siehe insbesondere hier Knappheit.
Für die Beschreibung der Ungleichheit wird in den Sozialwissenschaften oft der Gini-Koeffizient oder das Atkinson-Maß als Indikator verwendet.
Absolute Armut
Um einen Überblick über die Probleme der Entwicklungsländer zu ermöglichen, hat Robert McNamara als Präsident der Weltbank, den Begriff der absoluten Armut eingeführt. Er definierte absolute Armut folgender Weise:
"Armut auf absolutem Niveau [...] ist Leben am äußersten Rand der Existenz. Die absolut Armen sind Menschen, die unter schlimmen Entbehrungen und in einem Zustand von Verwahrlosung und Entwürdigung ums Überleben kämpfen, der unsere durch intellektuelle Phantasie und privilegierte Verhältnisse geprägte Vorstellungskraft übersteigt."
Als grober Indikator für die absolute Armut wurde von der Weltbank die Verfügbarkeit von 1 US-Dollar in lokaler Kaufkraft pro Tag (internationaler Dollar) für die Befriedigung der Lebensbedürfnisse angesehen. In weiteren Schritten wurden nationale bzw. regionale Schwellenwerte festgelegt, die zwischen 2 Dollar für Lateinamerika und die Karibik über 4 Dollar für Länder in Osteuropa und der GUS bis zu 14,40 Dollar für die Industrieländer schwanken (UNDP 1997).
Auch in Wohlstandsgesellschaften existiert absolute Armut, etwa bei Suchtkranken oder Obdachlosen (77.000 Obdachlose allein in Nordrhein-Westfalen) oder bei Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) in der Lage sind, soziale Sicherungssysteme (z.B. Sozialhilfe) in Anspruch zu nehmen.
Relative Armut
In den so genannten Wohlstandsgesellschaften wird Armut auf die Gesellschaftsverhältnisse des Individuums bezogen definiert. Wegen dieser Umfeldabhängigkeit wird von "relativer Armut" gesprochen. Relative Armut kann als Unterversorgung mit materiellen und immateriellen Ressourcen von Menschen bestimmter sozialer Schichten im Verhältnis zum Wohlstand der jeweiligen Gesellschaft bezeichnet werden.
Die relative Armut kann auch objektiver Natur sein, ihr Vorhandensein wäre demnach unabhängig davon, ob sie vom Betroffenen als solche empfunden wird. Von subjektiver relativer Armut spricht man, wenn der Betroffene sich arm fühlt, unabhängig von der objektiven Feststellung. Neben der (relativ) materiellen Unterversorung (Existenzminimum, Grundversorgung) gewinnt der Mangel an immateriellen Ressourcen eine zunehmende Bedeutung. Die sozio-kulturelle Verarmung, der Mangel an Teilhabe an der Gesellschaft durch finanziellen Mangel wird von Soziologen teilweise als noch gravierendere gesellschaftliche Herausforderung gesehen (s.u. Lebenslagenansatz).
Armutsgrenzen
Relative Armutsgrenzen beziehen sich auf verschiedene statistische Maßzahlen für eine Gesellschaft (z.B. Durchschnitt oder Median des Einkommens).
Eine in Politik und Öffentlichkeit benutzte Angabe der relativen Armutsgrenze ist dabei 50 % oder 60 % des Durchschnittseinkommens. So wird seit 2001 in den Mitgliedsländern der EU derjenige als arm bezeichnet, der weniger als 60 % des Medians bzw. arithmethischen Mittels des Nettoäquivalenzeinkommens nach der neuen OECD-Skala hat.
Diese Definition von Armut ist allerdings ausgesprochen umstritten, nicht nur, weil sie wenig über den tatsächlichen Lebensstandard der Menschen aussagt. Vielmehr ergeben sich einige kuriose Effekte bei Anwendung dieser Maßzahl. Wer jetzt weniger als 50 % vom Durchschnittseinkommen zu Verfügung hat, wird auch dann, wenn sich alle Einkommen verzehnfachen, weniger als 50 % vom Durchschnitt haben. Er bliebe also weiterhin arm. Auch würde der Wegzug oder Vermögensverlust eines Reichen den Durchschnitt senken und daher die Armut in einem Land verringern. Umgekehrt kommt es zu einer Erhöhung der Armut, wenn ein Nicht-Armer sein Einkommen steigern kann. Relative Armutsgrenzen vermischen daher die Armutsproblematik mit der Verteilungsproblematik. Sie sind wegen ihrer einfachen Anwendbarkeit wie auch wegen der i.A. größeren Armut, die sie ausweisen, beliebt. Da eine scharfe Trennung zwischen arm und reich praktisch nicht vorkommt, ist für die relative Armutsgrenze auch der Begriff der Armutsrisikogrenze gebräuchlich.
Im Gegensatz zu relativen Armutsgrenzen stehen Konzepte absoluter Armutsgrenzen. Absolute Armutsgrenzen werden aufwändig ermittelt, indem Warenkörbe festgestellt werden, die verfügbar sein müssen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können (zu notwendigen Kompetenzen zur Teilnahme s.u. Lebenslagenansatz, Kompetenzarmut). Die deutsche Sozialhilfe orientiert sich am Konzept der relativen Armut ("... soll Teilnahme ermöglichen.") und ermittelt dazu eine absolute Armutsgrenze mittels eines Warenkorbes.
Sowohl absolute wie auch relative Armutsgrenzen sind nicht ohne normative Vorgaben umzusetzen. Weder die Wahl eines bestimmten Prozentsatzes vom Durchschnittseinkommen zur Bestimmung relativer Armut noch die Bestimmung eines Warenkorbes sind wertfrei begründbar.
siehe auch: Armutsquote
Lebenslageansatz
Der so genannte Lebenslageansatz berücksichtigt bei der Definition von "menschlicher Armut" neben dem Einkommen auch andere Aspekte, zum Beispiel Bildungschancen, Lebensstandard, Selbstbestimmung, Rechtssicherheit, Einfluss auf politische Entscheidungen und vieles mehr. Dazu hat das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) den Index der menschlichen Entwicklung (Human Development Index, HDI) errechnet. Indikatoren für den HDI sind unter anderem die Lebenserwartung bei der Geburt, die Alphabetisierungsrate, das Bildungsniveau und die reale Kaufkraft pro Kopf. Die Weltbank nennt in ihrem "Weltentwicklungsbericht 2000" neben objektiven Bestimmungsfaktoren für Armut auch subjektive wie z.B. das Fehlen von Würde und Selbstachtung.
Transitorische Armut
Armut kann zeitweise, aber auch dauerhaft vorhanden sein. Transitorische (vorübergehende) Armut gleicht sich für den Betroffenen im Verlauf der Zeit wieder aus. Dies ist der Fall, wenn zu bestimmten Zeiten die Grundbedürfnisse befriedigt werden können, aber zu anderen Zeiten nicht. Dies kann durch zyklische Schwankungen, wie Zeiten kurz vor der Ernte, oder auch azyklisch, z.B. durch Katastrophen, auftreten.
Ursachen
Als Hauptursachen von Armut werden genannt: Kriege und Bürgerkriege, politische Strukturen (z.B. Diktatur, ungerechte internationale Handelsregeln), ökonomische Strukturen (ungleiche Einkommensverteilung, Korruption, Überschuldung, Ineffizienz, Mangel an bezahlbarer Energie), Staatsversagen, technologische Rückständigkeit, Bildungsrückstand, Naturkatastrophen, Epidemien, zu starkes Bevölkerungswachstum sowie fehlende Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Hauptrisikofaktoren von relativer Armut sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, auch als Folge fehlender Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder. Alleinerziehende hatten in Deutschland im Jahr 2003 mit 35,4% das zweithöchste Armutsrisiko. Als Risikofaktoren gelten weiterhin stark ungleiche Einkommensverteilung, Bildungsmangel und chronische Erkrankungen. Bis ins 19. Jahrhundert hinein (in den USA auch heute noch) wurde bzw. wird Armut überwiegend nicht als gesellschaftlich verursacht, sondern als individuell verschuldet oder »gottgewollt« betrachtet.
In Europa setzte sich im Zuge der Industrialisierung und der Auseinandersetzung um die Soziale Frage die Auffassung durch, dass Armut als Massenphänomen ein Ergebnis von Marktversagen ist und durch staatliche Maßnahmen verringert werden kann. Armutsbekämpfung stand etwa im Vereinigten Königreich am Ausgangspunkt der modernen Sozialpolitik. Inzwischen wird die Wirksamkeit sozialpolitischer Armutsbekämpfung aber in vielen Industrieländern durch neue Erscheinungsformen von Armut in Frage gestellt. Insbesondere hat sich gezeigt, dass auch eine zu hohe Staatsquote zu hoher Arbeitslosigkeit führen kann (insbesondere in Westeuropa).
Ausmaß
Armut weltweit
Arbeitslosigkeit]]
Nach Angaben der Weltbank hatten im Jahr 2001 weltweit ca. 1,1 Mrd. Menschen (entspricht 21% der Weltbevölkerung) weniger als 1 US-Dollar in lokaler Kaufkraft pro Tag zur Verfügung und galten damit als extrem arm. (Zum Vergleich: 1981 waren es noch 1,5 Mrd. Menschen, damals 40% der Weltbevölkerung; 1987 1,227 Mrd. Menschen entsprechend 30%; 1993 1,314 Mrd. Menschen entsprechend 29%).
Die größte Zahl dieser Menschen lebt in Asien; in Afrika ist allerdings der Anteil der Armen an der Bevölkerung noch höher. Die Mitglieder der UN haben sich beim Milleniumsgipfel im Jahr 2000 auf das Ziel geeinigt, bis zum Jahr 2015 die Zahl derer, die weniger als 1 US-Dollar am Tag haben, zu halbieren (Punkt 1 der Millenniums-Entwicklungsziele). Nach Angaben der Weltbank vom April 2004 kann dies gelingen, allerdings nicht in allen Ländern. Während durch einen wirtschaftlichen Aufschwung in Teilen Asiens der Anteil der Armen deutlich zurück ging (in Ostasien von 58 auf 16 Prozent), hat sich in Afrika die Zahl der Ärmsten erhöht (in Afrika südlich der Sahara von 1981 bis 2001 fast verdoppelt). In Osteuropa und Zentralasien wurde eine Zunahme der extremen Armut auf 6 Prozent der Bevölkerung errechnet. Zieht man die Armutsgrenze bei zwei US-Dollar pro Tag, gelten insgesamt 2,7 Milliarden Menschen und damit fast die Hälfte der Weltbevölkerung als arm.
Armut in Deutschland
Das vom Statistischen Bundesamt errechnete monatliche Nettoäquivalenzeinkommen betrug 2002 in den alten Bundesländern 1217 Euro, in den neuen Bundesländern 1008 Euro. Nach den EU-Kriterien für die Armutsgrenze (60 %) liegen die Armutsgrenzen demnach bei 730,20 Euro für den Westen und 604,80 Euro für den Osten. In der Regel liegt das sozio-kulturelle Existenzminimum, das durch die Sozialhilfe definiert wird, noch unter dieser Grenze.
Nach Zahlen aus dem »Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht«, den die Bundesregierung im März 2005 vorgelegt hat, galten im Jahr 2003 13,5 Prozent der Bevölkerung als arm. 2002 waren es nach diesen Angaben noch 12,7 Prozent, 1998 12,1 Prozent. Mehr als ein Drittel der Armen sind allein Erziehende und ihre Kinder. 19 Prozent sind Paare mit mehr als drei Kindern.
Kinder und Jugendliche haben in Deutschland ein hohes Armutsrisiko. 15 Prozent der Kinder unter 15 Jahren und 19,1 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 24 Jahren sind betroffen. Die Zahl der Kinder in Deutschland, die von Sozialhilfe leben, stieg 2003 um 64.000 auf 1,08 Millionen und hat 2004/2005 1,45 Millionen erreicht. Nach Angaben des UN-Kinderhilfswerks Unicef wächst die Armut von Kindern in Deutschland stärker als in den meisten anderen Industrieländern.
Dem gegenüber ist die Altersarmut in Deutschland rückläufig: von 13,3 Prozent 1998 auf 11,4 Prozent im Jahr 2003. Längerfristig wird hier ein Wiederanstieg erwartet, weil die derzeit vielen Arbeitslosen, Teilzeitbeschäftigten, Minijobber und Geringverdienenden geringere Renten bekommen werden und allgemein das Rentenniveau aller zukünftigen Rentner (und aller heutigen Arbeitnehmer) im Zuge der Reformen gesenkt wurde. Einer Studie zufolge, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) 2005 vorlegte, droht nahezu jedem dritten Bundesbürger Verarmung im Alter. Grund sei neben der steigenden Lebenserwartung, die Rentenreformen von 2001 und 2004, die das gesetzliche Rentenniveau um rund 18 Prozent sinken ließen und die fehlende Bereitschaft zu privater Altersvorsorge, die viele Bundesbürger nicht zahlen wollen oder können (etwa 60%).
Armut in Österreich
Nach Angaben des Sozialministeriums ("Bericht über die soziale Lage 2003-2004") waren 2003 in Österreich über eine Million Menschen (13,2 Prozent der Bevölkerung) armutsgefährdet, das heißt, von Einkommensarmut betroffen. Im Jahr 2002 waren es noch 900.000 oder 12 Prozent, 1999 11 Prozent. Als Armutsgefährdungsschwelle gelten 60 Prozent des mittleren Einkommens (Medianeinkommen). Etwa jede/r Achte muss demnach mit weniger als 785 Euro monatlich auskommen.
Frauen sind (mit 14 Prozent) leicht überproportional armutsgefährdet.
Neben der Einkommensarmut als Indikator für die finanzielle Situation eines Haushalts wird in Österreich von "akuter Armut" gesprochen, wenn zusätzlich zur finanziellen Benachteiligung gewisse Mängel oder Einschränkungen in grundlegenden Lebensbereichen auftreten (z.B. Zahlungsrückstände bei Miete, oder wenn Heizung, Urlaub, neue Kleider, Essen, unerwartete Ausgaben nicht leistbar sind). Von akuter Armut waren 2003 467.000 Menschen (5,9 Prozent der Bevölkerung) betroffen. Im Jahr davor waren es noch 300.000 Menschen oder 4 Prozent.
Nach einem Bericht der Armutskonferenz sind erstmals Daten über so genannte Working Poor verfügbar: in Österreich seien 57.000 Menschen (2003) von Armut trotz Arbeit betroffen. Des weiteren hängt der Grad der Armutsgefährdung von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab:
:Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit haben ein dreifaches, bei 21 bis 30 Stunden ein doppelt so hohes Risiko armutsgefährdet zu sein, als Personen, die zwischen 31 und 40 Stunden beschäftigt sind.
Des weiteren kritisiert der Schattenbericht der Armutskonferenz zum 2. Nationalen Aktionsplan für soziale Eingliederung 2003–2005 der österreichischen Bundesregierung, dass Langzeitarbeitslose und Migranten und Migrantinnen in diesem Plan vollkommen fehlten.
Armut in den USA
Nach Angaben des Armutsberichts des Amts für Volkszählungen vom August 2005 ist in den USA die Zahl der Menschen mit Einkommen unterhalb der Armutsgrenze 2004 zum vierten Mal in Folge angestiegen. 12,7 Prozent der Bevoelkerung oder 37 Millionen Menschen seien arm. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 0,2 Prozentpunkten. Der Anstieg sei vor allem auf den höheren Anteil von Weißen zurückzuführen. Als arm gilt eine vierköpfige Familie, wenn sie weniger als rund 19.310 Dollar im Jahr ausgeben kann. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei etwa 9.650 Dollar.
Armut und Umwelt
Armut ist in vielen Teilen der Welt auch eine der wichtigsten Ursachen für Gefährdung und Zerstörung der Umwelt. Die in der Armut begründeten schwerwiegenden Nöte und Probleme lassen den Umweltschutz in den Hintergrund treten. Die für den Schutz mitunter notwendigen finanziellen Mittel können in Regionen mit großer Armut nicht aufgebracht werden. Klaus Töpfer, der Leiter der UNO-Umweltbehörde UNEP, bezeichnetete Armut „[als] das größte Gift für die Umwelt“; Erfolge im Umweltschutz setzten eine Bekämpfung der Armut voraus.
Siehe auch
- Armutsgrenze
- Existenzminimum
- Soziale Gerechtigkeit, Soziale Sicherheit, Soziale Ungleichheit, Obdachlosigkeit, Sozialrecht, Hunger, Altersarmut
- Netzwerkarmut
- Poverty Reduction Strategy Papers
- Weltsozialgipfel
Literatur
- Werner Rügemer: Arm und reich. 2. Auflage, Transcript Verlag, Bielefeld 2003, ISBN 3-933127-92-0.
- Eike Roth: Globale Umweltprobleme - Ursachen und Lösungsansätze. Friedmann Verlag, München 2004, ISBN 3-933431-31-X.
- Jared Diamond: Arm und reich. Die Schicksale menschlicher Gesellschaften. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1999, ISBN 3-596-14539-2.
Weblinks
- http://www.deine-stimme-gegen-armut.de
- [http://www.woek.de/reichtum_und_armut.htm Reichtum und Armut als Herausforderung für kirchliches Handeln] mit einem ausführlichen Versuch, den Armutsbegriff zu differenzieren
- [http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/356301/ Aus materieller wird "sozial-kulturelle Armut".] Interview mit Paul Nolte
- [http://www.bpb.de/publikationen/Z0DIE2,0,0,B_2930_22_07_2002.html Zustand der Gesellschaft - Armut und Reichtum] (Bundeszentrale für politische Bildung)
Armut weltweit
- [http://www.bmz.de/de/themen/armut/hintergrund/index.html Ursachen von Armut, Zahlen und Prognosen] (deutsch)
- [http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/TOPICS/EXTPOVERTY/0,,menuPK:336998~pagePK:149018~piPK:149093~theSitePK:336992,00.html Armutsforschung der Weltbank] (engl.)
- [http://www.socialwatch.org Social Watch Deutschland und International] (vgl. Social Watch Deutschland)
Deutschland
- [http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/armutsbericht/index.cfm Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung]
- Artikel zur [http://www.pflegewiki.de/index.php/Altersarmut Altersarmut] bei Pflegewiki.de.
- Artikelserie zu [http://streitschriften.argudiss.de#0 Armut und Reichtum] in der Marktwirtschaft - und verbreiteten Illusionen darüber
- DIE ZEIT: [http://www.zeit.de/2004/34/E-Verteilung Nur die Reichen werden reicher]
- FR: [http://www.frankfurter-rundschau.de/fr_home/startseite/?sid=9ef67d8a7121ddba2664abd79444229a&cnt=492020 Armut und soziale Schieflage wachsen]
- [http://www.sf-rheinland.de/index.php?lang=1&idcatside=381 Armut als Bedrohung. Der soziale Zusammenhalt zerbricht] Ein Memorandum der Loccumer Initiative kritischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Telepolis: [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19586/1.html Deutschland, dein Armutszeugnis]
- [http://www.schaunichtweg.de/ Kampagne des deutschen Jugendrotkreuzes: "Armut: Schau nicht weg!"] Behandelt speziell die Armut von Jugendlichen und Kindern in Deutschland.
- [http://www.kinder-armut.de Kinderarmut in Deutschland]
Schweiz
- http://www.armut.ch
Österreich
- http://www.armutskonferenz.at/
Kategorie:Soziologie
Kategorie:Volkswirtschaftslehre
ja:貧困
WitweDer Ausdruck Witwe bezeichnet eine Frau, deren Ehemann verstorben ist. Ihr männliches Gegenstück ist der Witwer.
Die Zahl der Witwen ist höher als die der Witwer. Dies ist bedingt durch die höhere Lebenserwartung von Frauen und den Altersunterschied bei der Heirat (Frauen sind meist jünger als ihre Männer).
In Kriegszeiten vergrößert sich die Anzahl der Witwen relativ zu den Witwern, so lange der Krieg sich nicht auf die Heimatbevölkerung konzentriert und solange die Bürde der Beteiligung an Kampfhandlungen nicht gleichmäßig zwischen Soldatinnen und Soldaten verteilt ist.
Häufig nutzen Witwen das Witwendasein, um nach dem Tode ihres Mannes in grösserer Freiheit, auch grösserer finanzieller Freiheit zu leben. Friede Springer erbte nach dem Tode ihres Mannes den Axel Springer Verlag. Sie ist heute Managerin des Axel Springer Verlags und Alleingeschäftsführerin der Springer-Holding.
Literarisch wird das Thema der Witwe beispielsweise in der 'Lustigen Witwe' von Franz Lehar aufgenommen: die reiche Dame wird heiß umschwärmt.
In manchen Gesellschaften in Entwicklungsländern erleiden Witwen, vor allem kinderlose, einen niedrigeren sozialen Status als Ehefrauen. Im Extremfall gilt das Leben einer Witwe als sinnlos, was sich in Bräuchen wie der Witwenverbrennung (Sutee oder Sati) ausdrückt, die selbst heute noch gelegentlich in Indien illegal gepflegt wird.
In streng patrilinearen Gesellschaften existiert auch heute noch der Brauch der Schwagerehe, wo ein Bruder des Verstorbenen dessen Witwe heiratet, um seine Linie fortzusetzen.
Siehe auch
- Schwarze Witwen, Waise, Wittum
Kategorie:Ehe
Kategorie:Soziale Rolle
Obdachlos#redirect Obdachlosigkeit bezeichnet man das Leben auf der Straße oder auf dem Lande ohne Wohnung unter freiem Himmel. Obdachlose sind von vielen Gefahren bedroht: Hunger, Krankheiten (in neuerer Zeit auch AIDS), Schmutz, Erfrierung und Gewalttaten (bis zum Mord). Nicht nur die widrigen Verhältnisse machen den Obdachlosen zu schaffen, sondern auch der Hass und die Verachtung vieler Leute gegen sie.
FlüchtlingFlüchtling bezeichnet in der Alltagssprache eine Person, die durch politische Zwangsmaßnahmen, Kriege oder existenzgefährdende Notlagen veranlasst wurde, ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer zu verlassen.
Definitionen
Ein engerer Begriff als in der Alltagsprache üblich wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 begründet. Danach gilt als Flüchtling, wer "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will."
Diese Definition klammert folgende Gruppen aus:
- Die auf rund 25 Millionen geschätzten Binnenflüchtlinge (internal displaced persons), die nicht ins Ausland geflohen sind. Diese werden auch als "Vertriebene" bezeichnet.
- Die wachsende Zahl der Elends- und Umweltflüchtlinge. Zukünftig werden Umweltprobleme zu einem vermehrten Flüchtlingsstrom beitragen. Wissenschaftler gehen laut einer aktuellen UNO-Studie davon aus, dass es bereits im Jahr 2010 50 Millionen Umweltflüchtlinge geben wird, Menschen die aus Umweltgründen aus ihrer Heimat flüchten.
- Sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge, die ohne ernsthafte Bedrohungslage ihre Heimat freiwillig aus ökonomischen Erwägungen, in der Hoffnung auf eine Verbesserung der Lebenssituation, verlassen haben. Die Unterscheidung zwischen Freiwilligkeit und "ökonomischem Zwang" gestaltet sich schwierig.
Rechtliche Aspekte
Bis Flüchtlinge einen offiziellen Flüchtlingsstatus erhalten haben, gelten sie als Asyl Suchende oder Asylbewerber. Wird ihr Status als Flüchtling anerkannt, erhalten sie politisches Asyl und haben Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge. Manche Staaten sind relativ tolerant und akzeptieren häufig Asylansprüche; andere lehnen sie nahezu rigoros ab.
Länder, die der Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll 1967 beigetreten sind, sind zum Schutz der Flüchtlinge verpflichtet und können nicht willkürlich Flüchtlinge in ihr Herkunftsland abschieben. Flüchtlinge können sich auch an den UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen (UNHCR) wenden. Nicht alle Nationen der Welt sind der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten - einige ignorieren gegenwärtig diesen internationalen Standard.
Die Palästinensischen Flüchtlinge infolge des Palästinakriegs von 1948 und ihre Nachkommen fallen nicht unter die 1951 abgeschlossene Konvention bzw. den UNHCR, jedoch unter die zuvor beschlossene UNRWA-Agenda. Somit unterliegen sie einem Sonderstatus; siehe: Palästinensische Flüchtlinge.
Siehe auch
Asylrecht (Deutschland), Asylrecht (Schweiz), Boat People, Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, Flucht, Flüchtlingshilfe, Innerdeutsche Grenze, Nansen-Flüchtlingspreis, Reiseausweis für Flüchtlinge
Indirekte Kritik zu Flüchtlingsthemen liefert z.B. der Film The Day After Tomorrow.
Literatur
- Michael R. Marrus, Die Unerwünschten, Assoziation A, 1999
- Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg. Projektleitung Gregor Spuhler, [http://www.uek.ch/de/_veroeffentlichungen.htm#bd17 Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus], Bern, 1999
- [http://www.uek.ch/de Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg] (Bergier-Bericht); Bern : BBL/EDMZ, 2002
- Schikorra, Katja, "Flüchtlingskinder im Niemandsland. Ihre Situation in Deutschland", Logophon Verlag, 2004 [http://www.sicetnon.org/modules.php?op=modload&name=books&file=index&req=view_subcat&sid=3]
Weblinks
- [http://www.unhcr.de Deutsche Website des UNHCR]
- [http://www.proasyl.de Pro Asyl - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge]
- http://www.hilfsorganisationen.de/MENUE/Krieg/ - [Unterkategorie des Portals]
- [http://www.osar.ch Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH (NGO)]
- Rubrik 'Soziologie. Raum. Migration. Illegalität' der philosophischen Internet-Zeitschrift 'Sic et Non' [http://www.sicetnon.org/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topictoview=6]
Kategorie:Asylrecht
ja:難民
NächstenliebeDie Nächstenliebe ist ein zentraler Begriff der jüdischen und christlichen Ethik und die wesentliche Forderung, die Jesus in seinen Predigten aufstellt. Die Liebe zu Gott und zum Nächsten gelten als gleichrangige Forderungen.
Nächstenliebe in der Bibel
In der entsprechenden Stelle im Matthäusevangelium (Mt 22, 37-40) werden ihrerseits zwei Stellen aus der Tora zitiert, nämlich ein Vers aus dem Schma-Gebet sowie Levitikus 19, 18, üblicherweise als Liebe deinen Nächsten wie dich selbst wiedergegeben. Näher beim hebräischen Urtext wäre jedoch die Übersetzung: Liebe deinen Nächsten, denn er ist wie du. Die Nächstenliebe ist eine Form der Liebe. Liebe ist aktiv, „tätige Liebe“ (Caritas).
Gleichnisse Jesu und Erläuterung
Zur Erläuterung der Nächstenliebe erzählt Jesus im Anschluss an das Dreifachgebot der Gottes-, Selbst- und Nächstenliebe (Mt 22, 37-40; par. Lk 10, 25-28) im Lukasevangelium das Gleichnis vom barmherzigen Samariter [http://www.bibel-online.net/buch/42.lukas/10.html#10,30 (Lukas 10,30-37)], in dem einem Opfer eines Überfalls über religiöse und soziale Schranken hinweg mit Einsatz von Zeit, Erster Hilfe und Geld für die weitere Versorgung geholfen wird. Die Ausgangsfrage "Wer ist mein Nächster?" (statisch, beziehungsgebunden) wird auf sich selbst zurückverwiesen und muss nach dem Gleichnis lauten: "Wem kann ich mich als Nächster erweisen?" (tätige Liebe).
Nur wer sich selbst liebt, kann auch andere lieben. Selbstliebe bedeutet in diesem Fall nicht, egoistisch zu sein, sondern sich selbst annehmen und akzeptieren zu können und die ethischen Werte der Bibel auf sich selbst anzuwenden, weil man es wert ist.
Eine Radikalisierung des Gebotes der Nächstenliebe nimmt Jesus in der Bergpredigt vor. Im Anschluss an Levitikus 19, 18 fordert er von seinen Jüngern die Feindesliebe (Vgl. [http://www.bibel-online.net/buch/40.matthaeus/5.html#5,43 Mt 5, 43-48]). In [http://www.bibel-online.net/buch/40.matthaeus/25.html#25,40 Mt 25, 40] werden die Werke der Barmherzigkeit religiös gedeutet: "Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan."
Nächstenliebe in der christlichen Gemeinde
Im Zusammenspiel mit Feier (Liturgia) und Verkündigung/Zeugnis (Martyria) ist die tätige Nächstenliebe (griech.: Diakonia, lat.: Caritas) einer der drei Grundvollzüge christlicher Gemeinde bzw. Kirche.
Zitate
„Ihr drängt euch um den Nächsten und habt schöne Worte dafür. Aber ich sage euch: eure Nächstenliebe ist eure schlechte Liebe zu euch selber.
Ihr flüchtet zum Nächsten vor euch selber und möchtet euch daraus eine Tugend machen: aber ich durchschaue euer Selbstloses.
Das Du ist älter als das Ich; das Du ist heilig gesprochen, aber noch nicht das Ich: so drängt sich der Mensch hin zum Nächsten.
Rathe ich euch zur Nächstenliebe? Lieber noch rathe ich euch zur Nächsten-Flucht und zur Fernsten-Liebe!
...
Meine Brüder, zur Nächstenliebe rathe ich euch nicht: ich rathe euch zur Fernsten-Liebe.
Also sprach Zarathustra.” (Friedrich Nietzsche)
Siehe auch
- Agape
- Diakonie
- Philanthropie
- Philanthrop
- Solidarität
Weblinks
- [http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/07.01.2005/1576877.asp Nächstenliebe und Mitleid im Tierreich: Selbst Ratten lässt der fremde Schmerz nicht kalt] (Artikel im Berliner Tagesspiegel v. 7. Januar 2005)
Kategorie:Tugend
Kategorie: Moraltheologie
Kloster
Der Begriff Kloster kommt ursprünglich vom lat.: claustrum für „verschlossener Ort“ (vgl. auch: Klausur (Kloster). Im Italienischen meint dann chiostro - wie auch im Englischen (cloister) und Französischen (cloître) - bis heute spezifisch den „Kreuzgang“ in einem Kloster. Im Deutschen wurde der Begriff dagegen generalisiert für das gesamte Klostergebäude. So ist ein Kloster eine Ansammlung von Wohngebäuden und evtl. weiteren Bauwerken, in denen Menschen (meist Mönche oder Nonnen) in einer auf die Ausübung ihrer Religion konzentrierten Lebensweise zusammenleben.
Im westlichen Kulturraum sind insbesondere christliche Klöster bekannt, die größtenteils der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen zugehören, wiewohl es auch protestantische (bspw. das Frauenkloster Ebstorf) und ökumenische (bspw. Taizé) Klostergemeinschaften gibt.
Buddhistische Tradition
Buddhistische Tradition
Buddhistische Tradition
Die buddhistischen Klöster sind entstanden als Aufenthaltsort der Mönche während der Regenzeit. In der Anfangszeit des Buddhismus waren die Mönche immer auf der Wanderschaft, wie der Glaubensstifter Buddha selbst bis zu seinem Lebensende immer auf Wanderschaft war.
Zunächst wurden von den gläubigen Laien nur Grundstücke gestiftet, damit die Mönche während der Regenmonate ihre provisorischen Unterkünfte darauf errichten konnten. Erst später wurden ihnen auch feste Unterkünfte zur Verfügung gestellt und der Wohnbereich schließlich um eine zentrale Halle für Zusammenkünfte erweitert. Heute gilt ein Kloster erst als solches, wenn es eine Versammlungshalle hat und ihm ein vollordinierter Mönch vorsteht.
Buddhistische Klöster sind nicht auf Selbstversorgung angelegt. Ursprünglich hatten die buddhistischen Klöster kein Grundeigentum, wie später beispielsweise im tibetischen Buddhismus und den christlichen Klöstern Europas. Ihren Lebensunterhalt bestritten die Mönche allein durch das Almosensammeln, nicht durch Arbeit oder Verpachtung von Grundeigentum.
Hauptaufgabe der buddhistischen Klöster sind heute:
- Lebensraum
- Ort der Ruhe und des Rückzugs aus dem weltlichen Leben
- Versammlungsort zur Durchführung von Ritualen
- Versammlungsort für administrative Zusammenkünfte
- Ort der Lehre und des Studiums
- Anlaufpunkt von Laien für Opfer-Handlungen
- Ort für die „seelsorgerische“ Betreuung von Laien
- Zeitlich begrenzter Aufenthalt von Laien, zum Studium und Meditation (siehe: Retreat).
Auf Grund der sehr unterschiedlichen Aufgaben, haben sich die Mönchsgemeinschaften vieler Klöster auf einzelne Tätigkeiten spezialisiert. So gibt es unter anderem:
- Wald-Klöster, die vor allem als Ort des Rückzuges dienen.
- Dorf-Klöster, die neben dem mönchischen Leben auch insbesondere für die Bevölkerung offen stehen.
- Schul- und Lehr-Klöster, die Mönchen und Laien vor allem der religiösen Praxis und Ausbildung dienen.
Buddhistische Klöster werden einmal geweiht und sind dann für immer Klöster, auch wenn niemand mehr darin wohnt und nur noch Ruinen vorhanden sind; geweihte Orte können nicht mehr entweiht werden. Weil das Verschenken des Grundstücks an die Mönche als Opfer gilt, können die Mönche den Ort - auch wenn sie wollten - nicht mehr zurückgeben, verschenken oder gar verkaufen, weil dadurch „das gute Werk“ (bzw. „die gute Verdienste“) des Spenders zunichte gemacht würden. Das Ablehnen von Almosen ist die einzige Sanktionierungsmaßnahme, die Mönche gegenüber Laien setzen können. Sie wird beispielsweise bei ungerechtfertigter übler Nachrede und Verleumdung von Ordensmitgliedern angewandt.
In Thailand, Myanmar (früher: Burma), Laos, Kambodscha, wo der Theravada-Buddhismus praktiziert wird, heißen die Klöster „Wat“. In Tibet besaßen viele Klöster vor der Annektierung des Landes durch die Volksrepublik China Pachtland.
Der Zen-Buddhismus (überwiegend Japan und Korea) ist die einzige Tradition, in der Mönche arbeiten und die Klöster zum Teil Selbstversorgung betreiben. Der Almosengang wird aber, zum Zeichen der Demut und um den Laien Gelegenheit für verdienstvolles Handeln zu geben, weiter betrieben.
Die Grundlagen für das Leben als Mönch und in einem Kloster sind in der Patimokkha festgehalten.
siehe auch: Buddhistisches Mönchtum
Christliche Tradition]
Christliche Tradition]
Christliche Tradition
Christliche Klöster, denen ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht, nennt man Abtei.
Die klösterliche Lebensform wird im Christentum als monastisch bezeichnet, was sich aus dem lateinischen Wort für "Mönch" (monachus) ableitet. Von dem daraus abgeleiteten lateinischen Wort monasterium stammen auch die Entsprechungen für „Kloster“ in vielen anderen Sprachen: monastery (engl.), monastère (franz.), monasterio (span.). Diese Wurzel hat sich im Deutschen auch in dem Wort Münster (ahd. munistri, munsri) erhalten.
Geschichte
Die ersten Klöster sind im 4. Jahrhundert aus Einsiedlerkolonien hervorgegangen (Ägypten und Palästina). Zu den ersten westlichen Klöstern zählen das Kloster Marmontier an der Loire, das vom hl. Martin von Tours gegründet worden sein soll sowie auf deutschem Boden die Abtei St. Maximin in Trier.
Im Jahr 529 gründet Benedikt von Nursia in Montecassino sozusagen den Prototyp für zahlreiche abendländische Klöster und für das Zusammenleben im Kloster eine Regel zusammen, die als Regula Benedicti über mehrere Jahrhundert die Entwicklung der Klöster geprägt hat.
Auf dieser Grundlage werden Klöster zu Stützpunkten der Missionierung vor allem im Norden und Osten Europas.
Grundriss für viele westliche Klöster ist der St. Galler Klosterplan.
Immer wieder richten sich klösterliche Reformbewegung gegen eine zu starke wirtschaftliche und politische Verweltlichung der Klöster, so zum Beispiel die Cluniazensische Reform ausgehend vom Kloster Cluny (Abtei) (vgl. auch Zisterzienser)
Mit der Gründung von Bettelorden (Franziskaner, Dominikaner, Karmeliter, Augustiner) kommt es zu einem neuen Typ von Klöstern.
Überhaupt lässt sich die Geschichte der Klöster als Wechsel zwischen „Verweltlichung“ und Reform im Sinne der Regeln beschreiben.
Der Grund für die wiederholte Verweltlichung der Klöster war die Tatsache, dass der Eintritt in ein Kloster nicht immer nur aus religiösen Gründen erfolgte, sondern auch aus den weltlichen Motiven der Bereicherung (z.B. von Adelsfamilien im Mittelalter) und der sozialen Versorgung (z.B. von nicht erbberechtigte Bauernkinder, die keine wirtschaftliche Grundlage für die eigene Familiengründung hatten). Unabhängig von der sozialen Herkunft führte eine unzureichende persönliche Einstellung einzelner (nicht zuletzt des bestimmten oder gewählten Abtes) zum Klosterleben allmählich zur Verweltlichung des gesamten Klosters.
Nach der Reformation wurden bereits viele Klöster mangels Bedarf aufgehoben. In den Kriegen kommt es auch zu Zerstörung und (nicht immer) zum Wiederaufbau. Durch Säkularisation fallen die Immobilien selbst entweder direkt an den Staat oder aber an adelige, seltener an bürgerliche Familien. Von der Säkularisation infolge des Reichsdeputationshauptschlusses waren auf einen Schlag etwa 300 Stifte, Klöster und Abteien betroffen. Sie wurden zum Teil abgerissen, zum Teil vom Staat genutzt, zum Teil verkauft. Viele Klosterkirchen wurden - häufig auch unter Druck der Gläubigen - zu Pfarrkirchen umgewandelt, um sie vor der Zerstörung zu retten. Die Klosterbibliotheken dagegen wurden aufgelöst und teilweise in die Staats- bzw. private Bibliotheken eingegliedert, viele Bücher gingen aber auch verloren.
Zu einer Wende kommt es erst am Ende des 19. Jahrhunderts, als Ordensgemeinschaften Klöster zurückkaufen können bzw. zurückübertragen bekommen. Seit dieser Zeit werden auch einige neue Klöster aufgebaut. Während die meisten Klöster den Nationalsozialismus weitgehend unbeschadet überstehen, kommt es im Herrschaftsgebiet des Kommunismus, so auch in Ostdeutschland nach 1945, zur erneuten Auflösung bzw. Verstaatlichung von Klöstern. In Ostdeutschland werden diese erst nach 1989 rückübertragen. Seither kommt es dort auch zu einigen Neugründungen von Klöstern.
Zur Geschichte der Klöster, vgl. exemplarisch die Internet-Ausstellungsdokumentation des Hauses der Bayerischen Geschichte - [http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/ Klöster in Bayern von den Anfängen bis heute]
Historisch-kulturelle Bedeutung für die Entwicklung des Abendlandes
1989
Im frühen Mittelalter waren Klöster die Bewahrer der Kultur und Zentren der Bildung. Kulturelle Arbeiten fanden ausschließlich in Klöstern statt, sie enthielten Kopien alter Bücher, fertigten Kunst- und Kulturgüter an, wie beispielsweise die Reichskleinodien des Heiligen Römischen Reiches, und unterhielten Klosterschulen.
Aber auch praktische Dinge wie Landwirtschaft, Pflanzenzucht, Kräuter- und Heilkunde entwickelten die Klöster und gaben sie an die umgebende Bevölkerung weiter. Damit wurden sie wichtige Entwicklungszentren. Umsichtige Landesherren erkannten dies und gründeten mit Eifer Klöster, die sie mit großen Ländereien, oft in unterentwickelten Gegenden, bedachten. Daher hießen sie oft auch Stifte, benannt nach der Stiftung. Ein typischer Kolonisationsorden waren die Zisterzienser.
Mit der Welle der Stadtgründung im Spätmittelalter, erschloss sich ein neuer Aufgabenbereich in der Sozialfürsorge für die Unterschicht und in der Kranken- und Altenpflege in den Städten.
So erhielten alle größeren Stadtgründungen mindestens ein Kloster innerhalb der Stadtmauern.
Mit diesen Aufgaben beschäftigten sich vor allem die Franziskaner und andere Bettelorden. Siehe auch Panisbrief
Mit dem Aufkommen der Städte sank aber auch die die Bedeutung der Klöster. Deren Rolle als Zentren der Kultur und Technik übernahmen nun die Städte mit ihren Handwerkern, Schulen und Universitäten.
Monastische Lebensform
Universität
Ein Kloster ist im Westen in der Regel einer Ordensgemeinschaft zugeordnet, deren Regeln das Leben im Kloster bestimmt.
Da in der industrialisierten Welt ungemein mehr Lebensmodelle vorhanden sind, ist der Nachwuchs für Klöster massiv zurückgegangen.
Beispiele für monastische Orden, die nur in Klöstern leben:
- Benediktiner
- Zisterzienser
- Kartäuser
Beispiele für andere Orden, die auch in Klöstern leben:
- Prämonstratenser
- Dominikaner
- Franziskaner
- Kapuziner
Ein „Ashram“ ist ein klosterähnliches Meditationszentrum in Indien. Die eigentliche Bedeutung des Wortes ist „Ort der Anstrengung“. Die eigentlichen Klöster sind die Mathas. Heute gibt es eine ganze Reihe hinduistischer Orden.
Den Grundgedanken eines Klosters, sich aus der profanen Welt zurückzuziehen und in der Abgeschiedenheit Gott näher zu kommen, findet man auch im Hinduismus. Bereits das Konzept der vier Lebensstadien des Menschen (Schüler, Haushalter, sich die Waldeinsamkeit Zurückziehender, Erlösung Suchender) zeigt, dass der Hinduismus den Weg des sich-von-der-Welt-Zurückziehens vorsieht. Der hinduistische Lebensentwurf sieht ausdrücklich vor, dass der Mensch heiraten und Kinder haben soll (als Grihastha, Haushalter), sich jedoch in jungen Jahren (als Brahmacarin, Schüler) religiösen Studien widmen soll, auf die er in späteren Jahren (als Vanaprashta und Samnyasin) aufbauen kann. Die brahmanischen Priester lebten in Indien deshalb nie zölibatär. Jedoch spielte die Enthaltsamkeit für die Lebensphasen, die durch religiöse Suche bestimmt sind, seit jeher im indischen Gedankengut eine große Rolle.
Neben diesem brahmanisch geprägten Lebensmodell gibt es jedoch im Hinduismus zahllose Sadhus, Asketen, die umherwandern, die jedoch nicht an eine Institution wie ein Kloster gebunden sind. Die Mythen erzählen von Rishis (Weise), die in der Einsamkeit nach Erkenntnis suchten. Heute gibt es Swamis und Gurus, die oftmals einen Ashram betreiben, in dem sie Meditation unterrichten und den Gläubigen religiöse Lehren vermitteln. Die Bindung eines Gläubigen an einen Ashram ist jedoch meilenweit entfernt von der Endgültigkeit einer Ordination; zudem sind die einzelnen Ashrams unabhängig und nicht an eine übergeordnete Institution gebunden.
In späterer Zeit (nach 800 n.Chr.) kamen zu den Ashramas die häufig mit einem Tempel verbunden Klöster (Matha) hinzu, die bis in die Gegenwart Zentren geistigen Lebens, Gelehrsamkeit und religiöser Aktivität waren. Einige Klöster besitzen und unterhalten Tempel, Schulen, Hospitäler, Waisenanstalten etc. Der Gelehrte Shankara (788-820 n.Chr.) stiftete einen Mönchsorden und viele Klöster, auch um das Zusammengehörigkeitsgefühl der hinduistischen Strömungen zu fördern. Diese Klöster und deren Vorsteher (Mahant gelten bis heute noch bei vielen Indern als höchste religiöse Autoritäten, obwohl sie niemals die Stellung einer höchsten Instanz in Religionsangelegenheiten erlangt haben.
Aufgrund des islamischen Einflusses in Nordindien befinden sich große Klöster und Tempelanlagen heute hauptsächlich in Südindien.
Siehe auch
- Liste der Klöster
- Liste der Klöster (chronologisch)
- Liste der Klöster in Österreich
- Klosterliteratur - Literatur die, vorwiegend im frühen Mittelalter, in Klöstern entstand
- Skriptorium - die klösterliche Schreibstube
- Devotio antiqua, Devotio moderna - verschiedene Arten der Frömmigkeit
- Vita contemplativa - das zurückgezogene Leben der Mönche
Weblinks
- [http://www.katholisch.de/5637.htm katholische Kirche im internet: Kloster]
- [http://www.orden-online.de/ Internetportal für deutsche Klöster]
- [http://www.orden.de/ Internetportal der Orden in Deutschland]
- [http://www.uni-erfurt.de/monasticon/ Thüringisches Klosterbuch (Verzeichnis und Glossar)]
- [http://www.vita-religiosa.de "Rete Vitae Religiosae Mediaevalis Studia Conectens"]
- [http://www.datenmatrix.de/cgi-local/hdbg-bildarchiv/bildarchiv.cgi?action=projektbilder&id=-kl-&templ=04_01_projekte_bilder&start=0&proseite=10 Die Aufnahmen zum Thema "Klöster und Kirchen" des Hauses der Bayerischen Geschichte]
!Kloster
Kategorie:Kloster und Orden (römisch-katholisch)
Kategorie:Religiöse Lebensgemeinschaft
ja:修道院
MissionMission (v. kirchenlat.: missio = Glaubensboten aussenden; aus lat.: mittere = entsenden) ist
#die Verbreitung einer religiösen Lehre unter Andersgläubigen, siehe: Missionierende Religion
#in der Geschichte des Abendlandes speziell die zum Teil institutionalisierte Verbreitung des Christentums, siehe: Mission (Christentum)
#ein Gebiet oder einzelner Ort, welcher durch christliche Missionstätigkeit geprägt wurde, siehe: Mission (Christentum)
#eine koloniale Kirche oder Siedlung im spanischen Kolonial-Amerika, siehe: Mission (Siedlung)
# eine Missionsgesellschaft
#ein mit einer Entsendung verbundener Auftrag
#eine diplomatische Vertretung
#islamische Missionstätigkeit, siehe: Da'wa
#britischer Spielfilm Mission (Orginaltitel The Mission), 1986, mit Jeremy Irons, Robert De Niro, Liam Neeson, Regie: Roland Joffé, siehe: Mission (Film)
#Auftrag und Zweck einer Organisation (Unternehmensmission)
# - eine Stadt in Texas, USA, siehe Mission (Texas)
Kategorie:Begriffsklärung
Weblinks
- [http://www.oew.org/de/plattformartikel.php?id=102 Die Neubuchstabierung von "Mission" (Quelle: OEW)]
PfrundhausEin Pfrundhaus war eine Stiftung, die eine Stadt oder auch ein Dorf für ihre Bürger führte, jedoch nur denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen.
StiftungUnter einer Stiftung versteht man
# die Zuwendung (Schenkung) von Vermögenswerten, meist für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke, oder
# die durch den Stiftungsakt errichtete Institution.
Stiftung nach deutschem Recht
Rechtliche Grundlagen
Juristisch handelt es sich bei einer Stiftung um eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck verfolgen soll. Dies kann sie sowohl als eigene Rechtsperson tun (rechtsfähige Stiftung oder Stiftung bürgerlichen Rechts), als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung). Stiftungsähnliche juristische Personen können außerdem in der Rechtsform der Stiftungs-GmbH oder des Stiftungs-Vereins errichtet werden.
Im Unterschied zu einer Körperschaft, die durch ihre mitgliedschaftliche Struktur geprägt ist, und zu einer Anstalt, die Benutzer hat, haben rechtsfähige Stiftungen lediglich Begünstigte, so genannte Destinatäre. Beachte: Steuerrechtlich gelten die meisten Stiftungen als Steuersubjekt und unterliegen damit unter anderem der Körperschaftsteuer, wenn sie nicht als gemeinnützige Stiftungen davon befreit sind. Stiftungen können zu jedem legalen Zweck errichtet werden, der das Gemeinwohl (strikt zu unterscheiden von der steuerlichen Gemeinnützigkeit) nicht gefährdet (§ 80 Abs. 2 BGB).
Rechtsfähige Stiftung
Eine rechtsfähige Stiftung wird errichtet durch das Stiftungsgeschäft, also eine Willenserklärung des Stifters, die auch in einem Testament enthalten sein kann, sowie die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.
Die rechtsfähige Stiftung ist in den §§ 80 ff.BGB geregelt; ergänzende Rechtsvorschriften finden sich in den Stiftungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten, die folgendes enthalten muss:
- den Namen der Stiftung
- den Sitz der Stiftung
- den Zweck der Stiftung
- das Vermögen der Stiftung
- die Bildung des Vorstands der Stiftung ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__81.html § 81 Abs.1 BGB]).
Bis zur Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung durch die entsprechende Behörde kann der Stifter das Stiftungsgeschäft widerrufen. Verstirbt der Stifter nach Beantragung der Anerkennung, haben die Erben kein Widerrufsrecht. Ist die Stiftung anerkannt, so ist das Widerrufsrecht des Stifters erloschen. Mit der Anerkennung hat die Stiftung gegenüber dem Stifter einen Anspruch auf Übertragung des Stiftungsvermögens.
Von dem Errichtungsakt ist die Übertragung des Vermögens auf die Stiftung zu trennen. Bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung zu Lebzeiten gehen mit der Anerkennung nur solche Rechte unmittelbar auf die Stiftung über, bei denen eine Willenserklärung zur Übertragung genügt (beispielsweise die Abtretung einer Forderung). Andere Vermögensgegenstände werden nach den jeweiligen Vorschriften übertragen, Grundstücke beispielsweise durch Auflassung und Eintragung, GmbH-Anteile durch notarielle Abtretung. Bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung von Todes wegen werden die Nachlassgegenstände, die der Stiftung zugedacht sind, nach den Vorschriften des Erbrechts übertragen. Dabei gilt nach § 84 BGB die Stiftung als schon vor dem Tod des Stifters entstanden und kann ihn deshalb beerben.
Mindestkapitalausstattungen sind in den Stiftungsgesetzen der Länder nicht vorgeschrieben. Das BGB selbst schreibt lediglich vor, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert" erscheinen muss (§ 80 Abs. 2 BGB). In der Verwaltungspraxis fordern die meisten Stiftungsbehörden ein Ausstattungskapital von 25.000 Euro, in einigen Bundesländern auch mehr (Hamburg zum Beispiel 60.000 Euro).
Nicht rechtsfähige Stiftung
Eine nicht rechtsfähige Stiftung, die auch als unselbstständige, treuhänderische, fiduziarische Stiftung oder (wenn von einer Stiftung als Treuhänderin verwaltet) als Unterstiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen verwaltet. Der Stiftungszweck und die übrigen grundlegenden Festlegungen werden in einer Satzung niedergelegt, die Bestandteil des Vertrages mit dem Treuhänder ist. Häufig erhält die Stiftung ein eigenes Gremium, das über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet. Nach außen handelt der Treuhänder für die Stiftung, die ja keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Die nichtrechtsfähige Stiftung ist nicht ausdrücklich im BGB geregelt. Für sie gilt das allgemeine Zivilrecht, also vor allem das Recht der Schenkung (für die Vermögensübertragung) und des Auftrags (für das Treuhandverhältnis), vorrangig aber die besonderen Vereinbarungen im Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
Stiftungsgründung
Zur Gründung (technisch: Errichtung) einer rechtsfähigen Stiftung bekunden der oder die Stifter in einem Stiftungsgeschäft förmlich den Willen, zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks auf Dauer eine rechtsfähige Stiftung zu errichten und diese mit den hierzu benötigten Mitteln, d.h. einem Vermögen, und einer zweckentsprechenden Organisation, d.h. mindestens einem Vorstand, auszustatten. Die Stiftung entsteht mit der Anerkennung (früher: Genehmigung) durch die Stiftungsbehörde.
Der Stifter bzw. die Stifter legen im Stiftungsgeschäft, dessen wesentlicher Bestandteil die Stiftungs | | |