:: wikimiki.org ::
| Asylrecht (Deutschland) |
Asylrecht (Deutschland)Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist.
Durch die Änderung des GG im Jahr 1993 ("Asylkompromiss") wurde das Grundrecht auf Asyl erheblich eingeschränkt. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering, häufiger wird politisch Verfolgten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt. Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen und der Status politisch Verfolgter nach der GFK dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG weitgehend gleich gestellt.
Literatur
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin Juni 2005. Kapitel Kapitel C (Entwicklung des Rechts) enthält Erläuterungen zu aktuellen Anwendungsproblemen des Asylrechts [http://integrationsbeauftragte.de/download/LageberichtInternet.pdf pdf-download 2 MB]
- Bundesministeriums des Innern, Vorläufige Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Berlin Dezember 2004. Der "halbamtliche" Kommentar aus dem BMI [http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_221204.pdf pdf-download 2 MB] .
- Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht - AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfG, StAG. Handkommentar, Nomos Verlag, ca. August 2005, ca. 79.- Euro
- Deutsches Ausländerrecht, Textausgabe, Beck-dtv 5537, März 2005, 9.- Euro
- Das Zuwanderungsgesetz mit den seit 1. Januar 2005 geltenden Änderungen des Asylverfahrensgesetzes [Fassung BGBl. vom 8. August 2004 http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_602.pdf]
- Renner, Ausländerrecht, 8. A., Aufenthalsgesetz und AsylVerfahrensgesetz. Kommentar, Beck Verlag, ca. August 2005, ca. 85.- Euro
- Asylmagazin (Fachzeitschrift), Hrsg. [http://www.asyl.net Informationsverbund Asyl]
Siehe auch
- Asylbewerber
- Asylverfahrensgesetz
- Flüchtling
- Grundrechte
- Aufenthaltsgesetz
- Zuwanderungsgesetz
Weblinks
- [http://www.amnesty.de Amnesty International]
- [http://www.proasyl.de PRO ASYL]
- [http://asyl.at Asylkoordination Oesterreich]
- [http://www.deserteursberatung.at/ Deserteuers- und Flüchtlingsberatung Wien]
- [http://www.niecassociation.org/ Polnische Menschenrechtsorganisation und Rechtshilfe für Flüchtlinge]
- [http://www.asyl.net Informationsverbund Asyl - Rechtsprechung und Beratungsadressen]
- [http://www.ecoi.net Datenbank zur Herkunftsländerrecherche]
- [http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung.php Flüchtlingsrat Berlin - Asylrecht und Flüchtlingssozialrecht]
- [http://www.nds-fluerat.org/ Flüchtlingsrat Niedersachsen]
- [http://www.bamf.de Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]
- [http://www.unhcr.de UNHCR - Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen]
- [http://www.aktivgegenabschiebung.de/links.html umfassende Linksammlung von "Aktiv gegen Abschiebung"]
Kategorie:Grundrechte
AsylrechtUnter der Bezeichnung Asyl versteht man Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistätte, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Das Wort Asyl stammt von dem griechischen Adjektiv Asylos, deutsch: "unverletzt" bzw. "nicht ausgeraubt", mit politischer Konnotation ist asylos am ehesten mit "unantastbar" (<"unraubbar") zu übersetzen, : "(griechisch "sylan" = berauben, "a" = nicht).
Begriffsgeschichte
Die erste schriftliche Erwähnung von Freistätten und Asylgesetzen sind die in der Bibel [http://www.biblegateway.com/passage/?book_id=4&chapter=35&version=10 4.Mose 35,6] erwähnten Freistädte. Sie hatten ihren Ursprung in Stammesregelungen, als die Israeliten noch nomadisch lebten. Und wurden bei der Aufteilung des Landes Israels an die Stämme institutionalisiert.
Als ein "Asyl" wurde bis in die jüngste Zeit vor allem auch ein Heim oder Hospiz bezeichnet, das Menschen Unterschlupf bot, die auf ihrem Lebensweg Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und ihres Lebens überhaupt hatten, bedingt durch Unfall, Invalidität, Armut, Sucht. Es gab Asyle aber auch für Witwen, Waisen, Obdachlose oder Alte.
Im Asyl fanden Wanderer, Flüchtlinge und Pilger Schutz, es war ein Ort der christlichen Nächstenliebe, oft im Verbund mit einem Kloster oder einer Mission. Die Städte führten für ihre Bürger Pfrundhäuser, Stiftungen, die denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen. Ähnlich erging es auch den Leprakranken, den Aussätzigen, die meist in entfernte Häuser oder Kolonien "ausgesetzt" wurden.
Viele berühmte Persönlichkeiten mußten aus den unterschiedlichsten Motiven und Gründen fliehen und genossen in der Fremde Asyl. Im 19. Jahrhundert waren dies unter anderen auch Richard Wagner und Gottfried Semper, die Deutschland bzw. Sachsen verlassen mussten. Die Schweiz, bzw. Zürich waren recht stolz auf ihre prominenten Gäste und Asylanten.
Heute versteht man unter Asyl primär das aus dieser Entwicklung abgeleitet "Politische Asyl", das anerkannten politischen Flüchtlingen gewährt wird.
Die vorkapitalistischen und kapitalistischen Kriege und Unterdrückungsverhältnisse, die bolschewistische Revolution, und noch viel mehr die Zeit des Nationalsozialismus bescherten der Welt eine Flut von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und die Teilung Europas noch mehr. Aus den ehemaligen Kolonien folgten weitere Menschenmengen, wie aus den Ostblockländern nach dem gescheiterten Aufstand in Ungarn 1956 oder nach der Niederwalzung des jungen Prager Frühlings 1968. Die Ostdeutschen, die nach Berlin (West) oder in die Bundesrepublik flohen, brauchten kein Asyl, denn sie waren nach dem Grundgesetz Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die etwa 300.000 Westdeutschen, die in die DDR flohen, erhielten hingegen Asyl in der DDR, da sie zuvor nicht Bürger der DDR waren.
Anfang 2004 bezifferte das UNHCR die Zahl der weltweiten Flüchtlinge, für die es zuständig ist, auf 17 Millionen Menschen (6.19 Mio in Asien, 4.29 Mio in Afrika, 4.24 in Europa, 1.32 in Lateinamerika, 0.98 Mio in Nordamerika und 0.07 Mio in Ozeanien), hinzu kommen die Palästinaflüchtlinge, für die mit dem UNRWA eine spezielle UNO-Organisation zuständig ist. Zu den außer Landes Geflüchteten kommen nach der Schätzung des UNHCR zusätzlich etwa 25 Millionen "Internally Displaced Persons", also Flüchtlinge im eigenen Land.
In einigen Ländern genießt der Campus Immunität vor der Polizei.
Asyl in Deutschland
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist.
Durch die Änderung des GG im Jahr 1993 ("Asylkompromiss") wurde das Grundrecht auf Asyl erheblich eingeschränkt. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering, häufiger wird politisch Verfolgten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt. Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen und der Status politisch Verfolgter nach der GFK dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG weitgehend gleich gestellt.
Asyl in der Schweiz
Das schweizerische Asylrecht kennt - im Gegensatz zum restlichen Europa - zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme. Bei letzterer können Flüchtlinge durchaus mehr als zehn Jahre in der Schweiz leben, bevor sie zurückkehren müssen. Sie können aber jederzeit ausgeschafft werden.
Eine definitive Aufnahme erhalten nur Flüchtlinge, die von einem Staat oder von einer staatlichen Institution verfolgt werden. Menschen, in derer Heimat ein Bürgerkrieg herrscht oder Frauen, die dort an ihren Genitalien verstümmelt werden könnten, erhalten nur eine vorläufige Aufnahme.
Das im internationalen Vergleich sonst recht humanitäre Asylrecht wurde drastisch verschärft, als vor einigen Jahren Asylbewerber dazu gezwungen wurden, Pässe oder andere Identifikationspapiere mitzuführen - andernfalls kann auf Asylgesuche nicht eingetreten werden. Der Einwand von Hilfsorganisationen, dass oft den staatlich verfolgten Menschen bereits in ihrer Heimat die Grenzpapiere entzogen werden, wurde vom Gesetzgeber nicht beachtet.
Aufgenommene haben Anspruch auf Sozialhilfe, jedoch nicht Menschen mit abgelehntem Asylgesuch. Solche erhalten nur eine sogenannte Nothilfe, die sich auf Essen, Obdach, Kleider und grundlegendste medizinische Behandlungen beschränkt.
Abgewiesene Asylbewerber müssen innert einer bestimmten Frist das Land verlassen. Um dem zu entgehen tauchen sehr viele Ausländer unter und beginnen ein kriminelles Leben. Ist ein abgewiesener Asylbewerber nicht willig oder nicht fähig, seine Identität preiszugeben, so wird er meistens bis zur Ausschaffung ins Gefängnis gesteckt.
In den letzten Jahren tauchte auch die Problematik der sogenannten sans papiers (deutsch: "ohne Papiere") auf. Dieser französische Begriff wird gemeinhin verwendet, um papierlose Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung zu kennzeichnen. Viele sans papiers leben seit Jahren in der Schweiz als illegale Aufenthalter, aber sie gehen einer bezahlten Arbeit nach - allerdings schwarz - und fallen im Alltag gar nicht auf. Sie leben aber in der ständigen Angst, plötzlich ausgeschafft zu werden und strengen sich deshalb meistens nicht an, sich in der Schweiz zu integrieren - ohne Papiere können sie sich weder einbürgern lassen noch ein Asylgesuch stellen.
Literatur
- Dreher, Martin (Hrsg.): Das antike Asyl. Kultische Grundlagen, rechtliche Ausgestaltung und politische Funktion, Köln u.a.: Böhlau Verlag/Köln 2003. ISBN 3-412-10103-6
- Schäuble, Martin: Asyl im Namen des Vaters, Norderstedt 2003, ISBN 3831150001
Asyl in Deutschland
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin Juni 2005. Kapitel Kapitel C (Entwicklung des Rechts) enthält Erläuterungen zu aktuellen Anwendungsproblemen des Asylrechts [http://integrationsbeauftragte.de/download/LageberichtInternet.pdf pdf-download 2 MB]
- Bundesministeriums des Innern, Vorläufige Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Berlin Dezember 2004. Der "halbamtliche" Kommentar aus dem BMI [http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_221204.pdf pdf-download 2 MB] .
- Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht - AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfG, StAG. Handkommentar, Nomos Verlag, ca. August 2005, ca. 79.- Euro
- Deutsches Ausländerrecht, Textausgabe, Beck-dtv 5537, März 2005, 9.- Euro
- Das Zuwanderungsgesetz mit den seit 1. Januar 2005 geltenden Änderungen des Asylverfahrensgesetzes [Fassung BGBl. vom 8. August 2004 http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_602.pdf]
- Renner, Ausländerrecht, 8. A., Aufenthalsgesetz und AsylVerfahrensgesetz. Kommentar, Beck Verlag, ca. August 2005, ca. 85.- Euro
- Asylmagazin (Fachzeitschrift), Hrsg. [http://www.asyl.net Informationsverbund Asyl]
Siehe auch
- Asylrecht (Deutschland)
- Asylrecht (Schweiz)
- Asylgesetz
- Asylverfahrensgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Zuwanderungsgesetz
- Asylbewerber
- Abschiebung
- Ausschaffung
- Dubliner Übereinkommen
- Einbürgerung
Weblinks
- [http://www.asyl.at/ Asylkoordination Österreich]
- [http://www.bmi.gv.at/publikationen/ Asyl- und Fremdenstatistiken beim Bundesministerium für Inneres (Österreich)]
- [http://www.bfm.admin.ch Bundesamt für Migration (Schweiz)]
- [http://www.bamf.de/ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (vorher Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge)]
- [http://www.proasyl.de Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL (Deutschland)]
- [http://www.asyl.net/ Informationsverbund Asyl e.V.]
- [http://www.osar.ch Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH]
- [http://www.sosmitmensch.at SOS Mitmensch (Österreich)]
- [http://www.lebenshaus-alb.de/mt/archives/subcategories/asylpolitik_in_deutschland_und_europa.html Artikelsammlung zu Asyl in Lebenshaus-Website]
Kategorie:Asylrecht
Kategorie:Grundrechte
Grundgesetzright
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), die Verfassung des deutschen Staates, ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden, anders als in der Weimarer Reichsverfassung, die Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_1.html Artikel 1]). Das Bundesverfassungsgericht wahrt die Funktion der Grundrechte und entwickelt sie weiter.
1949 nur für die westlichen Besatzungszonen in Kraft gesetzt, nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch nicht so bezeichnet, ist das Grundgesetz durch die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden (→ [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/pr_ambel.html Präambel]). Bis heute erfolgte keine Volksabstimmung über das Grundgesetz. Seine demokratische Legitimation, die durch Bestätigung durch das Volk bei Wahlen im grundgesetzlichen System nur indirekt erfolgte, ist dennoch unangezweifelt. Auch traf das Grundgesetz von Anfang an eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz, erfüllte also alle Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffes. Die Grundentscheidungen des Grundgesetzes sind: Demokratie, Rechtsstaat, Republik, Sozialstaat und Bundesstaat. Neben diesen Grundentscheidungen regelt die Verfassung die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheit und errichtet in der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts eine "objektive Wertordnung" (s. Lüth-Urteil).
Das Grundgesetz kann nur durch Beschluss einer neuen Verfassung abgelöst werden ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_146.html Art. 146]).
Entstehungsgeschichte
Vor dem Parlamentarischen Rat
Zwischen Kriegsende und der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz
Schon vor der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz gab es von Seiten der Alliierten Aufforderungen an die in den Besatzungszonen politisch aktiven Deutschen, sich Gedanken über die Konstruktion eines neuen Staates zu machen. So forderte der britische Militärgouverneur, Sir Brian Robertson, am 12. Juni 1947 den in seiner Besatzungszone eingerichteten Zonenbeirat auf, sich zur Struktur eines deutschen Nachkriegsstaates zu äußern. Während in dieser Besatzungszone die Absicht der SPD, einen Zentralstaat zu errichten, noch relativ aussichtsreich erschien, überwog im Länderrat der US-amerikanischen Besatzungszone im Süden Deutschlands mit seinen starken föderalistischen Traditionen in Bayern, Württemberg und Baden die Ansicht, den in Deutschland traditionellen Föderalismus weiterzuführen. Der Begriff "Bundesrepublik Deutschland" wurde jedoch von den französischen Besatzungsbehörden in Württemberg-Hohenzollern im Mai 1947 erstmals verwendet.
Während die Landesvertreter relativ stark in dem verfassungsrechtlichen Diskurs mitwirken konnten, blieben die Führungen der Parteien weithin außen vor, zumal sie sich noch nicht deutschlandweit konstituieren konnten und damit als gesamtstaatsbezogene Interessenverbände ausschieden. Dennoch ergab sich bereits in den Jahren 1947 und 1948 eine deutliche Differenz zwischen der Union, die im April 1948 ihre "Grundsätze für eine Deutsche Bundesverfassung" mit stark föderalistischer Prägung vorstellten, und der SPD, die bereits 1947 mit ihren "Nürnberger Richtlinien" jeglichen "Separatismus" verurteilte und die "Reichseinheit" unbedingt bewahren wollte.
Die im Februar/März und von April bis Juni 1948 in London stattfindende Konferenz zwischen den drei westlichen Besatzungsmächten Frankreich, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten sowie den drei direkten Nachbarn Deutschlands, Niederlande, Belgien und Luxemburg, beschäftigte sich sehr stark mit der politischen Neuordnung ihres Besatzungsgebietes Westdeutschland. Wegen des beginnenden Kalten Krieges tagten die Siegermächte erstmals ohne die Sowjetunion.
Die drei Besatzungsmächte verfolgten zunächst recht unterschiedliche Interessen: Während das zentral organisierte Vereinigte Königreich keine Präferenzen bezüglich der Frage Zentralstaat oder Föderalismus hatte, sondern vielmehr die möglichst problemlose Vereinigung der Trizone mit der sowjetischen Besatzungszone im Auge hatte, plädierten die Vereinigten Staaten für einen nur aus der Trizone bestehenden deutschen Föderalstaat. Für die Franzosen wiederum war die möglichst deutliche Schwächung eines jeden deutschen Staates Hauptziel: Dementsprechend traten sie für eine möglichst lange Besatzungszeit ohne Staatsgründung und die Einbeziehung des Saarlandes in den französischen Staatsverband ein. Da sie sich mit der Position der Verhinderung einer Staatsgründung jedoch nicht durchsetzen konnten, befürworteten die Franzosen einen föderalen Staatsaufbau mit internationaler Kontrolle der Bergbauindustrie.
Schlussendlich enthielt das Schlusskommuniqué der Konferenz die Aufforderung an die Deutschen in den westlichen Ländern, einen föderalen Staat aufzubauen. Allerdings sollte dieser föderale westdeutsche Staat kein Hindernis für eine spätere Einigung mit der Sowjetunion über die "deutsche Frage" darstellen.
Die Bestätigung dieses Beschlusses durch Frankreich erfolgte erst nach massivem Druck der beiden anderen Alliierten und einer äußerst knappen Abstimmung (297:289) in der Nationalversammlung.
Frankfurter Dokumente
Nachdem die Londoner Beschlüsse in Deutschland eher negativ aufgenommen wurde, sollten die den Ministerpräsidenten am 1. Juli 1948 überreichten Frankfurter Dokumente in einem für Deutschland freundlicheren Ton gehalten werden. Neben der Ankündigung eines Besatzungsstatutes enthielt das wichtigste der drei Dokumente, das Dokument Nr. I, die Ermächtigung an die Ministerpräsidenten, eine Versammlung einzuberufen, die eine demokratische Verfassung mit einer Grundrechtsgarantie und einem föderalen Staatsaufbau auszuarbeiten, die anschließend von den Militärgouverneuren zu genehmigen war. Die Militärgouverneure wollten dabei den Eindruck vermeiden, den Deutschen Verfassungsgrundsätze zu diktieren; sie unterließen es auch, den Ministerpräsidenten eine Frist zur Beantwortung der Dokumente zu setzen. Einzig der späteste Termin für den Zusammentritt der verfassunggebenden Versammlung wurde festgesetzt: der 1. September 1949.
Koblenzer Beschlüsse
Die Tage nach der Übergabe der Frankfurter Dokumente waren von großer Betriebsamkeit in den Landesregierungen und Landtagen geprägt. Vom 8. Juli bis zum 10. Juli 1948 trafen sich die westdeutschen Ministerpräsidenten auf dem Rittersturz in Koblenz in der französischen Besatzungszone. Die Einladung der ostdeutschen Ministerpräsidenten war gar nicht mehr in Betracht gezogen worden. In ihren "Koblenzer Beschlüssen" erklärten die Ministerpräsidenten die Annahme der Frankfurter Dokumente. Gleichzeitig wandten sie sich jedoch gegen die Schaffung eines westdeutschen Staates, da dies die deutsche Teilung zementieren würde. Auch das Besatzungsstatut wurde in seiner vorgeschlagenen Form abgelehnt.
Die Militärgouverneure reagierten verärgert auf die Koblenzer Beschlüsse, da sie ihrer Meinung nach in anmaßender Weise die Londoner und Frankfurter Dokumente außer Kraft zu setzen versuchten. Insbesondere der amerikanische Militärgouverneur, Lucius D. Clay, machte die Ministerpräsidenten dafür verantwortlich, dass nun die Franzosen wieder eine für die Deutschen nachteilige Revision der Londoner Beschlüsse fordern würden. In einer weiteren Sitzung am 20. Juli 1948 wurden den Ministerpräsenten die negativen Folgen eines Beharrens auf den Koblenzer Beschlüssen deutlich gemacht. Obwohl eine Verfassung und kein Grundgesetz ausgearbeitet werden sollte, stimmten die Ministerpräsidenten schließlich den Forderungen der Militärgouverneure zu.
Auf einer Ministerpräsidentenkonferenz auf Schloss Niederwald hielten die Ministerpräsidenten trotz ihres Eingehens auf die Londoner Beschlüsse an den Koblenzer Beschlüssen als "Empfehlung" und an der Bezeichnung "Grundgesetz" fest. Weiter wurde eine Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Rates durch die Landtage und eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die Landtage und nicht - wie von den Militärgouverneuren gewollt - durch Volksabstimmung angestrebt.
Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee
Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee fand vom 10. bis zum 23. August 1948 statt. Er sollte mehr aus Verwaltungsbeamten denn aus Politikern bestehen. Parteipolitische Erwägungen sollten ganz außen vor bleiben. Die Landtage aus der amerikanischen und der französischen Besatzungszone hielten sich jedoch nicht an diese Empfehlungen. Obwohl nicht klar war, ob die Mitglieder des Konventes einen kompletten Entwurf eines Grundgesetzes oder nur einen Überblick liefern sollten, kristallisierten sich in der Diskussion wichtige Punkte heraus, von denen einige schließlich im Grundgesetz verwirklicht wurden. Dazu zählen eine starke Bundesregierung, die Einführung eines neutralen und wesentlich entmachteten Staatsoberhauptes, der weitgehende Ausschluss von Volksabstimmungen und eine Vorform der späteren Ewigkeitsklausel. Die Ausgestaltung der Ländervertretung war bereits umstritten; sie sollte es über die gesamte Zeit der Beratungen des Parlamentarischen Rates bleiben.
Während die Bedeutung des Herrenchiemseer Entwurfes umstritten war (es war von einer "privaten" Veranstaltung die Rede, die von "elf x-beliebigen Staatsbürgern" [den Ministerpräsidenten] vereinbart worden sei), hatten die Vorarbeiten des Konventes erheblichen Einfluss auf den Grundgesetzentwurf des Parlamentarisches Rates. Gleichzeitig war der Herrenchiemseer Konvent die letzte große Einflussmöglichkeit der Ministerpräsidenten auf das Grundgesetz.
Parlamentarischer Rat
Arbeit des Rates
Ewigkeitsklausel
Auf der Grundlage der binnen zwei Wochen durch den Verfassungskonvent entwickelten Grundsätze eines föderalen und demokratischen Rechtsstaats arbeitete der Parlamentarische Rat die neue Verfassung aus. Grundsätze der Mitglieder des Parlamentarischen Rates war die so genannte "Verfassung in Kurzform", nämlich, dass Bonn nicht Weimar sei (siehe Weimarer Republik) und die Verfassung einen provisorischen Charakter erhalten sollte (daher auch der Übergangsname "Grundgesetz"). Als Verfassung sollte erst eine für ganz Deutschland geltende Konstitution bezeichnet werden. Die Wiedervereinigung wurde in der Präambel als Verfassungsziel festgeschrieben und in Art. 23 geregelt (heute enthält der obsolet gewordene Artikel Normen über das Verhältnis zur EG/EU). Die eigentlich für den Fall der Wiedervereinigung vorgesehene Abstimmung über eine neue Verfassung fand jedoch angesichts des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nicht statt.
Die Mitglieder dieses Gremiums wurden häufig auch als "Väter des Grundgesetzes" bezeichnet; erst später erinnerte man sich an die Beteiligung der vier "Mütter" Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Wessel und Helene Weber. Elisabeth Selbert hatte dabei gegen heftige Widerstände die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_3.html Art. 3 Abs. 2 ]) durchgesetzt.
Genehmigung und Ratifikation des Grundgesetzes
Helene Weber
Helene Weber
Nach zum Teil heftigen Debatten über die Lehren, die aus dem Scheitern der Weimarer Republik und dem Zweiten Weltkrieg zu ziehen sind, wurde das Grundgesetz am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat mehrheitlich, gegen die Stimmen u.a. der KPD, angenommen. Am 12. Mai 1949 wurde es von den Militärgouverneuren der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone genehmigt, allerdings mit einigen Vorbehalten.
Der Bayerische Landtag stimmte in einer Sitzung in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949 mit 101 zu 63 Stimmen gegen das Grundgesetz, da eine stärkere föderale Prägung, beispielsweise eine Gleichberechtigung des Bundesrates bei der Gesetzgebung gefordert wurde. Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für Bayern, falls bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz ratifizieren würden, wurde aber mit 97 von 180 Stimmen akzeptiert.
Nach der Ratifizierung durch alle anderen Bundesländer wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates verkündet. Es trat am 24. Mai 1949 in Kraft, damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Dieses Ereignis findet sich in der [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/eingangsformel.html Eingangsformel] des GG wieder.
Inhalt
Das Grundgesetz besteht aus der Präambel, den Grundrechten (Art. 1-19, Art 38 (Wahlrecht)), dem staatsorganisatorischen Teil und den Justizgrundsätzen (Art. 103). Die Unterteilung erfolgt in Artikeln.
Das Grundgesetz legt im Abschnitt "Grundrechte" (Art. 1 - 19 ) fest, welche Rechte jeder Bürger (Bürgerrechte, auch: "Deutschengrundrechte") und jeder Mensch (Menschenrechte) gegenüber den Trägern der Staatsgewalt hat. Das Grundgesetz legt darüber hinaus die Staatsorganisation fest und markiert grundlegende Staatsaufgaben und staatliche Handlungsformen. Die wichtigsten im Grundgesetz definierten Staatsprinzipien sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Bundesstaatlichkeit (Föderalismus) und Gewaltenteilung.
Das Grundgesetz legt die wesentlichen Prinzipien des Staatsaufbaus und der Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland fest. Der Sinngehalt der staatliche Grundordnung und der Grundrechte, also die in Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 festgelegten Grundsätze dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden (Art. 79 Abs. 3 ; sog. "Ewigkeitsklausel"). Ebenso gilt die Ewigkeitsklausel für die Gliederung des Bundes in Länder und für die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung.
Jedoch gibt es einen gewissen Widerspruch in Artikel 79: In Absatz 1 werden die Grundlagen für eine Grundgesetzänderung, also eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat, erwähnt. Obwohl dies nicht ausdrücklich benannt wird, kann man aber davon ausgehen, dass auch Art. 79 Abs. 3 nicht geändert werden darf.
Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen Rechtsnormen der deutschen Gesetzgebung. Über seine Einhaltung und Auslegung wacht das Bundesverfassungsgericht.
Das Grundgesetz wurde vor allem durch die Erfahrungen der labilen Demokratie der Weimarer Republik und den Erfahrungen im Dritten Reich geprägt.
Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung, in der sie noch als bloße Staatszielbestimmungen ausgestaltet waren, wurden die Grundrechte fundamentale Grundlage des Grundgesetzes. Unter der Prämisse der Achtung der Menschenwürde ist nun alle staatliche Macht unmittelbar den Grundrechten verpflichtet.
Die Stellung des Bundespräsidenten wurde erheblich geschwächt. War der Reichspräsident noch eine Art Ersatzkaiser mit weitreichenden exekutiven Befugnissen, so ist seine Rolle zugunsten von Bundesregierung und Bundestag auf formal-repräsentative Aufgaben begrenzt worden. Im Gegensatz zum Reichspräsidenten ist es dem Bundespräsidenten aus eigenem Recht weder möglich, den Bundestag aufzulösen, noch einen Kanzler ohne Parlamentsmehrheit zu ernennen. Stattdessen sind die jeweilige Bundestagsmehrheit und die Bundesregierung stark miteinander verschränkt und voneinander abhängig, was die Stabilität der jeweiligen Regierung erhöht.
Die Stellung der Regierung wurde gestärkt. Die Bundesregierung ist nur noch vom Bundestag, statt, wie die Reichsregierung nach Weimarer Verfassung, sowohl vom Reichspräsidenten als auch vom Reichstag abhängig. Die Bundesregierung kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum, also die Wahl eines neuen Kanzlers, gestürzt werden. Dies sorgt für mehr Stabilität als in Weimar, wo sich Rechts- und Linksradikale zur Abwahl eines Kanzlers zusammenschließen konnten, ohne sich auf einen gemeinsamen Kandidaten zu einigen. In der Weimarer Republik war es außerdem möglich, einzelnen Ministern das Vertrauen zu entziehen.
Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht, dessen Urteile Gesetzeskraft haben. Ein Gericht mit derartiger Machtfülle sah die Weimarer Verfassung nicht vor. Die Änderung des Grundgesetzes, geregelt in Artikel 79 , ist nur unter engeren Voraussetzungen möglich, als sie für Änderungen der Weimarer Verfassung galten. Bei einer Änderung des Grundgesetzes muss explizit der geänderte Artikel angegeben werden. Die Weimarer Verfassung konnte auch implicit mit jedem Gesetz, das eine 2/3 Mehrheit erreichte, geändert werden. Nach Artikel 79 Absatz 3 dürfen Grundsätze aus Artikel 1, Artikel 20 sowie Elemente der Bundesstaatlichkeit nicht abgeschafft werden (zwar können Bundesländer zusammengelegt werden, deren generelle Abschaffung ist aber nicht möglich). Nach der in Artikel 20 festgeschriebenen Gewaltenteilung ist zum Beispiel ein "Ermächtigungsgesetz" wie das von 1933, das die Weimarer Verfassung de facto abschaffte, nicht möglich.
Parteien wurde - anders als in der Weimarer Verfassung, wo sie nur negativ bei den Beamtenpflichten erwähnt wurden - vom Grundgesetz ausdrücklich die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung zugewiesen. Dadurch werden Parteien offiziell als wichtige Teilnehmer an der Politik anerkannt und jede Partei muss in ihrer inneren Struktur gesetzlich festgelegten Grundsätzen genügen (im Wesentlichen ist eine demokratische Struktur gefordert). In der Weimarer Republik wurden die Parteien von vielen eher negativ gesehen. Umgekehrt standen Parteien wie die KPD, die DNVP oder die NSDAP dem "System" äußerst distanziert bis feindlich gegenüber.
Durch den Bundesrat sind die Bundesländer im Vergleich zum Reichsrat angesichts des großen Bereichs zustimmungspflichtiger Gesetze sehr stark an der Gesetzgebung beteiligt. Der Reichsrat verfügte nur über ein suspensives Vetorecht in Gesetzesfragen. Diese Beteiligung des Bundesrates unterliegt im Rahmen der Föderalismusdiskussion mittlerweile vielfacher Kritik.
Die Verfassung von Weimar trug dazu bei, dass die Reichswehr ein "Staat im Staate" wurde, auch, weil sie dem Reichspräsidenten, nicht aber parlamentarischer Kontrolle unterstellt war. Das Grundgesetz unterstellt die Bundeswehr im Friedensfall dem Verteidigungsminister, im Verteidigungsfall dem dem Bundestag verantwortlichen Kanzler.
Ein plebiszitäres Element, das das Volk in der Weimarer Republik berechtigte, Gesetze zu verabschieden, ist im Grundgesetz auf Bundesebene nicht vorhanden. Da dieses Element von verfassungsfeindlichen Parteien immer wieder zu Zwecken der Propaganda missbraucht worden war, verzichtete der Parlamentarische Rat darauf.
Fortentwicklung des Grundgesetzes seit 1949
Wesentliche Änderungen erfuhr das Grundgesetz durch die Wiedereinführung der Wehrpflicht und Schaffung der Bundeswehr 1956, mit der auch die sog. Wehrverfassung implementiert wurde (u. a. Art. 12a, 17a, 45a-c, 65a, 87a-c ). Eine weitere große Reform war die 1968 von der damaligen großen Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedete sog. Notstandsverfassung (insb. Art. 115a-l ), die politisch sehr umstritten war. 1969 erfolgte ebenfalls noch eine Reform der Finanzverfassung (Art. 104a bis 115 ).
Nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik entschied man sich, das Grundgesetz, das sich in Westdeutschland bewährt habe, mit einigen wenigen Änderungen beizubehalten. Die DDR trat deshalb nach Art. 23 (alter Fassung bis 1990) dem Geltungsbereich des Grundgesetzes, d. h. der Bundesrepublik, bei. Der Weg über Art. 146 alter Fassung, der auch die Möglichkeit einer neuen, gemeinsamen Verfassung mit Volksabstimmung eröffnet hätte, wurde nicht gegangen. Durch den Einigungsvertrag wurde das Grundgesetz jedoch teilweise verändert, z. B. in der Präambel oder Art. 146 .
Danach gab es nur noch punktuelle Änderungen: 1992 wurde die Mitgliedschaft in der Europäischen Union verfasst (Art. 23 neuer Fassung), 1994 (und 2002) wurden Umwelt- und Tierschutz als Staatszielbestimmungen in Art. 20a aufgenommen. Politisch am stärksten umstritten waren 1993 die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl (nunmehr in Art. 16a geregelt, 1996 vom BVerfG als verfassungsgemäß bestätigt) sowie 1998 die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem sog. großen Lauschangriff (Art. 13 Abs. 3 bis Abs. 6 , 2004 vom BVerfG als verfassungsgemäß bestätigt). Weitere Änderungen betrafen die Aufteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen zwischen Bund und Ländern.
Bedeutung und Kritik
Das Grundgesetz gilt als erfolgreiches Beispiel der Redemokratisierung eines Landes. Dies trifft insbesondere auf die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts zu, das mit seiner Rechtsprechung die Verfassungsinterpretation und -wirklichkeit entscheidend geprägt hat. Das Bundesverfassungsgericht mit seinen weitreichenden Befugnissen war 1949 ohne Beispiel, ebenso die zentrale Bedeutung des Grundsatzes der Menschenwürde. Beide Elemente wurden mittlerweile vielfach in andere Verfassungen exportiert.
Häufig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Entwicklung einer stabilen Demokratie weniger auf die konkrete Konzeption des Grundgesetzes, als vielmehr auf die wirtschaftliche Prosperität der Nachkriegszeit zurückgeht. Dem wird aber wieder entgegengehalten, dass sich die Wirtschaftskraft (West-)Deutschlands ohne stabile rechtliche und politische Bedingungen nicht hätte entwickeln können. Hierzu zählt insbesondere der soziale Friede, der durch das Sozialstaatsgebot und die verfassungsrechtliche Verankerung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_9.html Art. 9 Abs. 3 ]) erreicht wurde.
Kaum bestritten wird jedenfalls, dass sich die auf Gewaltenverschränkung und -kontrolle angelegte staatsorganisationsrechtliche Struktur des Grundgesetzes bisher bewährt hat. Heute wird allerdings im Föderalismus, d. h. sowohl in den Blockademöglichkeiten des Bundesrates als auch in der Abhängigkeit der Bundesregierung von den sie tragenden Parteien und ihren Koalitionen, ein Hindernis für wirtschaftliche und soziale Reformen gesehen. Das Grundgesetz führe de facto zu einer Konsensdemokratie, die den verschärften globalen Wettbewerbsbedingungen nicht gewachsen sei. Hinter den Forderungen nach einer Reform des Grundgesetzes werden jedoch zumeist kurzfristige ökonomische Interessen vermutet und es wird deshalb zur Vorsicht geraten, die föderale Struktur oder das Verhältniswahlrecht in Frage zu stellen. Die Gefahr des Verlustes demokratischer Kontrolle und Legitimation dürfe nicht unterschätzt werden.
Reformbestrebungen fanden nach der Wiedervereinigung mit marginalen Änderungen im Grundgesetz 1994 einen - zum Teil als enttäuschend empfundenen - Abschluss. Soweit sich jedoch die Parteien einig wurden, sollte an dem bewährten Grundgesetz soweit wie möglich festgehalten werden. Eine Volksabstimmung über das für ganz Deutschland geltende (und nicht mehr nur provisorische) Grundgesetz wurde abgelehnt, obwohl dies mit dem Argument einer stärkeren Verankerung des Grundgesetzes vor allem in Ostdeutschland gefordert wurde. Auch erfolgte nicht die immer wieder geforderte Aufnahme von plebiszitären Elementen wie der Volksgesetzgebung, die in nahezu allen Länderverfassungen vorgesehen ist.
Eine Föderalismuskommission des Bundes und der Länder, die 2004 v.a. über einen neuen Zuschnitt der Gesetzgebungszuständigkeiten und der Zustimmungsbefugnisse des Bundesrates verhandelte, scheiterte.
Aufbau des Grundgesetzes mit weiterführenden Wikipedia-Artikeln
Präambel
I. Die Grundrechte
:1. Menschenwürde und Menschenrechte
:2. Freie Entfaltung der Persönlichkeit und Recht auf Leben
: - Schrankentrias
:3. Gleichheit und Gleichberechtigung
:4. Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Kriegsdienstverweigerung
:5. Freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Forschungsfreiheit
: - Zensur
:6. Ehe und Familie
:7. Schulwesen
:8. Versammlungsfreiheit
:9. Vereinigungsfreiheit
:10. Postgeheimnis, Fernmeldegeheimnis
:11. Freizügigkeit
:12 Berufsfreiheit
:12 a. Wehrpflicht, Wehrersatzdienst
: - Notstandsgesetze
:13. Unverletzlichkeit der Wohnung
: - Großer Lauschangriff, Hausdurchsuchung
:14 Eigentum, Erbrecht, Enteignung
:15 Sozialisierung
:16 Staatsangehörigkeit, Auslieferungsverbot
:16 a. Asylrecht
:17 Petitionsrecht
: - Petitionsausschuss
:18. Grundrechtsverwirkung
: - Bundesverfassungsgericht
:19. Einschränkung von Grundrechten, Rechtsweggarantie
:20. Volkssouveränität, Staatsgewalt, Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung, verfassungsmäßige Ordnung und Widerstandsrecht
II. Der Bund und die Länder
: - Bundesstaat, Bundesland, Sozialstaat, Demokratie, Widerstandsrecht, politische Parteien in Deutschland
III. Der Bundestag
: - Bundestagswahl, Bundestagspräsident
IV. Der Bundesrat
: - Bundesratspräsident
IV a. Gemeinsamer Ausschuss
: - Notstandsgesetze
V. Der Bundespräsident
: - Bundesversammlung, Staatsoberhaupt
VI. Die Bundesregierung
: - Bundeskanzler, Richtlinienkompetenz
VII. Die Gesetzgebung des Bundes
: - Gesetzgebungsverfahren, konkurrierende Gesetzgebung, ausschließliche Gesetzgebung, Rahmengesetzgebung, Rechtsverordnung, Gesetzgebungsnotstand
VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und der Bundesverwaltung
: - Bundeseigene Verwaltung
VIII a. Gemeinschaftsaufgaben
IX. Die Rechtsprechung
: - Rechtsstaat, Bundesverfassungsgericht, Bundesgericht, Abschaffung der Todesstrafe
X. Das Finanzwesen
: - Steuer, Bundeshaushalt, Finanzminister, Länderfinanzausgleich, Bundesrechnungshof
X a. Verteidigungsfall
: - Verteidigungsminister, Verteidigungsfall, Notstandsgesetze
XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
: - Deutscher
: - [http://dejure.org/gesetze/GG/146.html Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Siehe auch
- Politisches System Deutschlands
- Weimarer Verfassung
- Oktoberverfassung
- Kanzlerdemokratie
- Parteiendemokratie
- Föderalismus in Deutschland
- Finanzverfassung
Artikel 1- 19:
- Verfassung
- Verfassungsrecht
- Grundrechte
Art. 79: Ewigkeitsklausel
Beteiligung an der Formulierung
- Adolf Süsterhenn
- Theodor Heuss
Weblinks
- [http://croissant.uni-hd.de/BRD2/verf.pdf Referat Uni Heidelberg zur Einführung in das politische System der BRD] (PDF)
- [http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm Schreiben der Besatzungsmächte, mit der sie das Grundgesetz unter Vorbehalten genehmigen]
- [http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm Rede des Abgeordneten Carlo Schmid zum Grundgesetz]
Grundgesetz in verschiedenen Versionen
- [http://www.documentArchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html Grundgesetz in der Originalfassung vom 23. Mai 1949] (auf documentArchiv.de)
- [http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/gg_07_02.pdf Grundgesetz auf der Website des Deutschen Bundestages] (PDF)
- [http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/ Version mit allen Änderungen] TU Berlin-Webserver
- [http://www.bundesregierung.de/Gesetze/-,4222/Grundgesetz.htm Grundgesetz auf dem Webserver der Bundesregierung]
- [http://www.bundesregierung.de/en/Federal-Government/Function-and-constitutional-ba-,10206/Basic-Law.htm Grundgesetz in englischer Sprache]
- [http://www.bundesregierung.de/fr/pureHtml-,9192.560458/Loi-fondamentale-pour-la-R-pub.htm Grundgesetz in französischer Sprache]
- [http://www.bmj.bund.de/media/archive/715.pdf Grundgesetz in chinesischer Sprache] (PDF)
Kategorie:Deutsche Geschichte (20. Jh.)
Kategorie: Zeitgeschichte
Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht Kategorie:Gesetz (Deutschland) Kategorie:Verfassung
Kategorie:1949
ja:ドイツ連邦共和国基本法
AsylbewerberAsylbewerber (auch: Asylwerber, in der Schweiz: Asylsuchende) sind Menschen, die in einem fremden Land um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ansuchen. Während "Asylbewerber" Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren sind, bezeichnet "Asylberechtigte" die anerkannten "Asylbewerber". Der Begriff "Asylant" wird oft negativ verwendet.
Dem steht der Begriff "Flüchtling" für Menschen auf der Flucht gegenüber. Es wird "Flüchtling" jedoch oft als Synonym für Einwanderer benutzt.
Der Staat, in dem die Asylbewerber um Aufnahme ansuchen, prüft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellern um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt und/oder ob sonstige Abschiebungshindernisse vorliegen (Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe usw.).
In Deutschland ist der Ablauf des Asylverfahrens im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) festgeschrieben. Im Asylbewerberleistungsgesetz sind seit 1993 die sozialen Leistungen an Asylbewerber geregelt.
Anspruchsgrundlagen
Politisch Verfolgte erhalten nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Asyl, soweit sie nicht aus der EU oder einem sogenannten sicheren Drittstaat kommen oder ein anderes Land im EU-Raum aufgrund des Dubliner Abkommens für sie zuständig ist. Asylbewerber, die über die Landesgrenzen nach Deutschland einreisen, werden entsprechend der Drittstaaten-Regelung des Art. 16a Abs. 2 GG ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrages in die jeweiligen "sicheren Drittstaaten" zurückgewiesen (alle an Deutschland angrenzenden Staaten gelten als "sichere Drittstaaten"). Nur wenn sich kein Drittstaat zur Rücknahme der Betroffenen bereit erklärt oder der konkrete Durchreisestaat nicht bestimmt werden kann, kommt es zum Asylverfahren in Deutschland und politisch Verfolgten kann Schutz entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt werden (nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes). Der Begriff der politischen Verfolgung wird in der deutschen Rechtsprechung so ausgelegt, daß eine staatliche Verfolgung vorliegen muß, weil anderenfalls keine konkrete Gefährdung innerhalb des gesamten Heimatlandes anzunehmen ist. Asylgesuche von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen gelten hingegen als "offensichtlich unbegründet" (§ 30 Abs. 2 AsylVfG). Liegen Abschiebungshindernisse entsprechend dem Aufenthaltsgesetz vor, gelten die Asylanträge als unbegründet, von einer Abschiebung der Betroffenen wird jedoch abgesehen, solange diese Abschiebungshindernisse bestehen.
Verfahren
Die Zuständigkeit für die Prüfung der Verfolgungsgründe liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Hauptsitz in Nürnberg und zahlreichen Außenstellen in allen Bundesländern. Alle Verfolgungsgründe müssen umfassend und widerspruchsfrei bei einer ersten "Anhörung" vorgebracht werden. "Entscheider" des Bundesamtes, die seit 2005 Weisungen des Bundesinnenministeriums unterliegen, befinden dann über die rechtliche Bewertung der Asylanträge. Die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung einer negativen Entscheidung des Bundesamtes ist nach den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes erheblich eingeschränkt (§§ 74 ff AsylVfG). Während ihres Asylverfahrens, das wenige Wochen, aber auch mehrere Jahre dauern kann, sind die Antragsteller zumeist in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und müssen sich im zugewiesenen Landkreis aufhalten. Eine Arbeitserlaubnis erhalten Asylsuchende im ersten Jahr ihres Aufenthalts nur in Ausnahmefällen, ihre Sozialleistungen sind gegenüber dem Regelsatz nach SGB II (Arbeitslosengeld II) gekürzt.
In der Schweiz regelt der Artikel 69 der Bundesverfassung das Asylrecht.
In Österreich regelt das Asylgesetz, das zuletzt mit 1. Mai 2004 novelliert wurde, das Verfahren für Asylwerber.
Weblinks
- [http://www.bamf.de Deutsches Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]
- [http://www.pro-asyl.de Homepage der Organisation Pro Asyl]
- [http://www.asyl.admin.ch Schweizer Bundesamt für Flüchtlinge]
- [http://www.asyl.at asylkoordination österreich]
- [http://www.deserteursberatung.at Deserteurs- und Flüchtlingsberatung]
Kategorie:Asylrecht
Kategorie:Ausländerrecht
FlüchtlingFlüchtling bezeichnet in der Alltagssprache eine Person, die durch politische Zwangsmaßnahmen, Kriege oder existenzgefährdende Notlagen veranlasst wurde, ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer zu verlassen.
Definitionen
Ein engerer Begriff als in der Alltagsprache üblich wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 begründet. Danach gilt als Flüchtling, wer "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will."
Diese Definition klammert folgende Gruppen aus:
- Die auf rund 25 Millionen geschätzten Binnenflüchtlinge (internal displaced persons), die nicht ins Ausland geflohen sind. Diese werden auch als "Vertriebene" bezeichnet.
- Die wachsende Zahl der Elends- und Umweltflüchtlinge. Zukünftig werden Umweltprobleme zu einem vermehrten Flüchtlingsstrom beitragen. Wissenschaftler gehen laut einer aktuellen UNO-Studie davon aus, dass es bereits im Jahr 2010 50 Millionen Umweltflüchtlinge geben wird, Menschen die aus Umweltgründen aus ihrer Heimat flüchten.
- Sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge, die ohne ernsthafte Bedrohungslage ihre Heimat freiwillig aus ökonomischen Erwägungen, in der Hoffnung auf eine Verbesserung der Lebenssituation, verlassen haben. Die Unterscheidung zwischen Freiwilligkeit und "ökonomischem Zwang" gestaltet sich schwierig.
Rechtliche Aspekte
Bis Flüchtlinge einen offiziellen Flüchtlingsstatus erhalten haben, gelten sie als Asyl Suchende oder Asylbewerber. Wird ihr Status als Flüchtling anerkannt, erhalten sie politisches Asyl und haben Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge. Manche Staaten sind relativ tolerant und akzeptieren häufig Asylansprüche; andere lehnen sie nahezu rigoros ab.
Länder, die der Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll 1967 beigetreten sind, sind zum Schutz der Flüchtlinge verpflichtet und können nicht willkürlich Flüchtlinge in ihr Herkunftsland abschieben. Flüchtlinge können sich auch an den UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen (UNHCR) wenden. Nicht alle Nationen der Welt sind der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten - einige ignorieren gegenwärtig diesen internationalen Standard.
Die Palästinensischen Flüchtlinge infolge des Palästinakriegs von 1948 und ihre Nachkommen fallen nicht unter die 1951 abgeschlossene Konvention bzw. den UNHCR, jedoch unter die zuvor beschlossene UNRWA-Agenda. Somit unterliegen sie einem Sonderstatus; siehe: Palästinensische Flüchtlinge.
Siehe auch
Asylrecht (Deutschland), Asylrecht (Schweiz), Boat People, Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, Flucht, Flüchtlingshilfe, Innerdeutsche Grenze, Nansen-Flüchtlingspreis, Reiseausweis für Flüchtlinge
Indirekte Kritik zu Flüchtlingsthemen liefert z.B. der Film The Day After Tomorrow.
Literatur
- Michael R. Marrus, Die Unerwünschten, Assoziation A, 1999
- Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg. Projektleitung Gregor Spuhler, [http://www.uek.ch/de/_veroeffentlichungen.htm#bd17 Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus], Bern, 1999
- [http://www.uek.ch/de Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg] (Bergier-Bericht); Bern : BBL/EDMZ, 2002
- Schikorra, Katja, "Flüchtlingskinder im Niemandsland. Ihre Situation in Deutschland", Logophon Verlag, 2004 [http://www.sicetnon.org/modules.php?op=modload&name=books&file=index&req=view_subcat&sid=3]
Weblinks
- [http://www.unhcr.de Deutsche Website des UNHCR]
- [http://www.proasyl.de Pro Asyl - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge]
- http://www.hilfsorganisationen.de/MENUE/Krieg/ - [Unterkategorie des Portals]
- [http://www.osar.ch Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH (NGO)]
- Rubrik 'Soziologie. Raum. Migration. Illegalität' der philosophischen Internet-Zeitschrift 'Sic et Non' [http://www.sicetnon.org/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topictoview=6]
Kategorie:Asylrecht
ja:難民
AufenthaltsgesetzDas Aufenthaltsgesetz enthält die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von AusländerInnen in Deutschland. Es ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt das Ausländergesetz. Das Aufenthaltsgesetz ist Hauptbestandteil des Zuwanderungsgesetzes (und zwar als dessen Artikel 1).
(Andere Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes sind das Freizügigkeitsgesetz/EU – Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes, und Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze und Verordnungen in den weiteren Artikeln des Zuwanderungsgesetzes.)
Einige Änderungen gegenüber dem Ausländergesetz:
- Abschaffung der bisher vier verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen zugunsten von zwei „Aufenthaltstiteln“, nämlich der Niederlassungserlaubnis (unbefristet, unabhängig von einem „Zweck“ des Aufenthalts) und der Aufenthaltserlaubnis (befristet, stets in Abhängigkeit von einem Aufenthaltszweck erteilt.) Die davon erhoffte Vereinfachung des Ausländerrechts ist allerdings zweifelhaft, da es mindestens 12 verschiedene Formen der Aufenthaltserlaubnis gibt, die sich wesentlich unterscheiden.
- Verschärfung der Ausweisungstatbestände im Zuge der so genannten Antiterrorgesetzgebung. Als neuer zwingender Ausweisungsgrund wurde die Schleuserkriminalität aufgenommen.
- Einführung von „Integrationskursen“, deren Besuch teilweise verpflichtend ist.
- Eine gesetzliche Grundlage zur Einführung von Härtefallkommissionen auf Länderebene wurde geschaffen.
- Arbeitserlaubnisse werden jetzt von der Ausländerbehörde (unter Beteiligung der Agentur für Arbeit) erteilt. (So genanntes „one stop government“.)
Entgegen ersten Gesetzentwürfen wurde kein „Punktesystem“ für potentielle Einwanderer geschaffen. Auch die Duldung wurde nicht abgeschafft, es wurde allerdings eine Regelung eingeführt, mit der AusländerInnen, die bisher „Kettenduldungen“ erhielten, nun eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Damit wurden zwei ursprünglich von der Bundesregierung als zentral bezeichnete Vorhaben nicht ins Gesetz aufgenommen.
Erste Erfahrungen von Beratungsstellen für AusländerInnen und Flüchtlinge deuten darauf hin, dass ein angeblich wesentliches Ziel, die Abschaffung der Kettenduldungen, nicht erreicht wird.
Die Flüchtlingsräte Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben eine große Zahl von Verweigerungen bisher erteilter Arbeitserlaubnisse beobachtet, die sie als Folge des „one-stop-government“ interpretieren.
Die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes obliegt vornehmlich den Ländern, die das Gesetz durch ihre Ausländerbehörden als eigene Angelegenheit ausführen. Viele Länder haben die Ausführung den Kommunen übertragen.
Verordnungen
Auf Grund von Verordnungsermächtigungen des Aufenthaltsgesetzes wurden als Rechtsverordnungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern erlassen:
- Aufenthaltsverordnung
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/intv/index.html Integrationskursverordnung]
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit:
- [http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/Gesetz/BeschV,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf Beschäftigungsverordnung]
- [http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/Gesetz/BeschVerfV,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf Beschäftigungsverfahrensverordnung]
Behördeninterne Regelungen
Eine bundesweit einheitliche Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz wurde bislang nicht erlassen. Jedoch hat das Bundesministerium des Innern per Rund-E-Mail bereits zirkuliert:
- [http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_221204.pdf Vorläufige Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/EU] (Kompendium der Flüchtlingsinfo Berlin, dort ab S. 28)
Diese sind in modifizierter Form von einigen Ländern als eigene Verwaltungsvorschriften für ihre Ausländerbehörden übernommen worden, zum Beispiel:
- [http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9351987_N13701_L20_D0_I522.html Vorläufige Niedersächsische Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet]
Literatur
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin Juni 2005. Kapitel C (Entwicklung des Rechts) und Kapitel B V (Integrationsförderung) enthalten umfangreiche Erläuterungen und Kommentare zu aktuellen Anwendungsproblemen des Aufenthaltsgesetzes [http://integrationsbeauftragte.de/download/LageberichtInternet.pdf download hier (2 MB)]
- Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht – AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfG, StAG. Handkommentar, Nomos Verlag, vorauss. August 2005
- Renner, Ausländerrecht, 8. A. AufenthG und AsylVfG. Kommentar, Beck Verlag, vorauss. August 2005
- Deutsches Ausländerrecht, Textausgabe, Beck-dtv 5537, März 2005
- Asylmagazin (Fachzeitschrift), Hrsg. [Informationsverbund Asyl http://www.asyl.net]
- ZAR – Zeitschrift für Ausländerrecht und -politik (Fachzeitschrift), Nomos Verlag
- Informationsbrief Ausländerrecht (Fachzeitschrift), Luchterhand Verlag
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aufenthg_2004/gesamt.pdf Gesetzestext] (PDF)
- [http://www.zuwanderung.de Informationen des Bundesministeriums des Innern zur Zuwanderung]
- [http://www.aufenthaltstitel.de/synopse2004.html Gegenüberstellung Aufenthaltsgesetz 2004 – Ausländergesetz 1990]
- [http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung.php Flüchtlingsrat Berlin (Gesetzestexte, amtliche Begründungen, Durchführungsbestimmungen, Kommentare zum Aufenthaltsgesetz)]
- [http://www.integrationsbeauftragte.de/ Integrationsbeauftragte der Bundesregierung]
- [http://www.aufenthaltstitel.de/ Informationen von aufenthaltstitel.de]
- [http://www.info4alien.de/ Portal von Behördenmitarbeitern zum Ausländerrecht]
Kategorie:Gesetz (Deutschland)
Kategorie:Ausländerrecht
Kategorie:GrundrechteKategorie:Staats- und Verfassungsrecht List of cartoon clichés
This is a list of clichés often found in cartoons. Many of these cliches originated in early Warner Brothers cartoons by Chuck Jones, Tex Avery, Friz Freleng, and several others.
Action
- In action cartoons, minions never die violently, unless they are robots, in which case they die as violently as possible.
- There will be an episode where the villain pretends to give up and/or turn good in order to lead the naive and trusting good guys into a trap (i.e. Garfield and Friends, The Smurfs and The Adventures of Super Mario Bros. 3).
- Metropolitan police forces that are regularly confronted by superhuman or otherwise exceptional criminals never upgrade their equipment in response, and must rely entirely on one or two masked super-powered vigilantes to defend the city.
- Despite having armies of stormtroopers and enough military hardware to outfit a small nation, evil organizations bent on world conquest will utilize bizarre and unorthodox methods to achieve their goals (genetically engineered dinosaurs, satellites that can freeze the Earth from orbit, mind-controlling weather balloons) rather than straightforward military force or terrorist acts. This was once common even in live-action films, but is now increasingly restricted to cartoons. Even cartoons today often parody this cliche; for instance, the Kim Possible villain Señor Senior Sr. often explains that more realistic plans would be contrary to "the Code of Villainy."
- The red team is always good, and the blue team is always evil (examples: G.I. Joe, The Transformers, Kim Possible).
- In shows that focus on a team of superheroes, a new character will often suddenly appear to join the team. They will later turn out to be working for the villain, especially if the team accepts them immediately. However, if the team reacts to them with extreme suspicion and mistrust, the new character may turn out to be a genuine hero, usually with a mysterious and tragic past that gives them a reason to hate the villain.
- Most cartoons include an episode in which one or more characters:
- Shrink.
- Travel in time.
- Swap bodies with someone else (but keep their own voices).
- Transform into an animal or monster, and usually attacked or hunted by their companions.
- Impersonate the opposite gender.
- Travel to an alternate universe where all the heroes are evil and the villians good, or where the bad guys have taken over.
- Get amnesia (which usually results in the character thinking they are friends with, or working for, one of their enemies).
- Villains (especially their minions) have the worst aim when it comes to shooting at good guys (See Stormtrooper effect).
- No one uses firearms anymore. Even the police and military are equipped with laser weapons that are rarely capable of killing anyone, despite the damage they may do to inanimate objects. Compare this to the original Johnny Quest, in which Johnny got to use firearms and even occasionally shot people with them.
- The ability of weapons to actually hit their target is inversely proportional to their lethality. Thus, handguns will never hit anything regardless of which side is wielding them, lasers only rarely hit anyone and usually only during a 'dramatic moment', while cannons that launch rotten tomatoes are surprisingly effective at neutralizing an adversary.
- In modern action-adventure cartoons about a young teenage hero, if the main character is female, they will be highly competent, extremely skilled, and almost never look bad or lose in combat. However, if the main character is male, they will have excellent combat skills and usually win, but are still relatively inexperienced and will occasionally trip up or look silly at least a couple times per episode. Compare Kim Possible or The Life and Times of Juniper Lee with Danny Phantom or American Dragon: Jake Long.
- For political correctness, most shows have almost no non-White villains or supervillains and very few non-White henchmen.
- The few female villains or supervillainesses usually have to dress and act sexually provocatively in order to get the job.
- For some bizarre reason, supervillains of Asian or "oriental" descent always have green skin. I.E. Ming the Merciless in Defenders of the Earth, Dr. Julius No in James Bond Jr., The Mandarin in the Iron Man animated series.
- The show will introduce the main villain as sinister and incredibly evil, but as the series progresses and he suffers humiliating defeats on a weekly/daily (depending on the time slot) basis, he will gradually become stupidier, campier, and sillier until not even the characters take him seriously. Examples include Skeletor in the original He-Man cartoon, The Shredder in the original Teenage Mutant Ninja Turtles cartoon, Father in Codename: Kids Next Door, Team Rocket in the Pokemon anime, Rastapopoulos in the Tintin series and Dr. Drakken in Kim Possible. Although not a cartoon, this trend appears to have originated with Dr. Smith from Lost in Space, who over the course of the first season degenerated from a sinister villain to a campy, cowardly comic relief.
- There will always be one episode in which the hero and the villain are forced to work together. Often this will involve them joining together to fight a more powerful foe. In several 80's cartoons (including G.I. Joe), this involved the good guys and the bad guys teaming up to fight the war on drugs. Invariably, the villain will attempt to betray the hero as soon as their common enemy has been defeated.
Feature Cartoon and Short Comedies
- Digging a hole straight down to the other side of the Earth from America leads to China, or from England to Australia.
- Cartoon characters can reach behind their backs (or, sometimes, into their pockets or trousers) and produce any object that they might find necessary. This works even if the object in question is much too large to be hidden behind them. The most common object to be produced in this manner is a large wooden mallet used to hit villains (or wayward boyfriends in anime) on the head, though the Transformers robots were notorious for retrieving weapons in the same fashion. The theorized extradimensional space from which these objects are retrieved is therefore called "malletspace" or "hammerspace".
- Cartoon characters can fall from any height, be hit with any object, be burned, have their bodies mangled and twisted into any shape, and have every tooth in their mouth knocked out and seconds later appear without any sign of injury. (Quasi-exception: the various deaths of Kenny McCormick on South Park, after which he does not appear until the next episode.)
- Cartoon characters can walk on thin air until they look down. Once they notice the lack of support beneath them, however, they will fall. One possible explanation could be that laws of physics only apply when a character is aware of them.
- When falling from a great height, a character may produce an umbrella from hammerspace, which acts as a makeshift parachute.
- There is an alarming number of anvils around, seemingly just waiting to fall from a cliff or tall building onto a villain's head.
- Grand pianos also commonly fall from the sky onto cartoon characters' heads.
- When this happens to a character, piano keys will emerge from their mouth and play a tune.
- In Disney movies, villains invariably fall to their deaths, usually as a result of their own fanaticism or stupidity rather than any action on the part of the heroes. There are only a few exceptions. (Maleficent from Sleeping Beauty and Ursula the Sea Witch from The Little Mermaid end up being stabbed with a large pointed object by the hero. The Hun leader from Mulan was stabbed, shot, and blown up by the heroine. Scar from The Lion King was eaten by Hyenas, albeit only after Simba threw him off a cliff.)
- If the main character is a child, their mother is often absent and the reasons for her absence never explained, especially in Disney films. When both parents are present, fathers are often absent-minded, impractical, lazy, or immature, while mothers are overbearing and often embarrassing, especially for older children.
- Cartoon characters almost always wear the same clothing every day, unless there is some specific reason why their normal clothes would be inappropriate. This is often parodied (by some cartoons themselves) showing the inside of their closets actually having several identical sets of clothing. This often creates an unintentional side-effect. For example, the regular human characters in Scooby-Doo cartoons almost always dress like it is the 1960s. However, this cliche is becoming less common in cartoons set in the "real" world with human characters, especially for prominent female characters. For instance, Kim Possible has a handful of different outfits, while her male sidekick Ron Stoppable wears the same thing to school every day.
- Funny animal characters, especially if male, often wear shirts with no pants (Donald Duck, for example). They of course show no sign of genitalia, even if the animal has no fur or feathers to hide them.
- The eyes are the only part of a cartoon character's body that are visible in total darkness.
- When in total darkness, cartoon characters can produce a match - not a flashlight or lantern - from hammerspace. When lit, the match will inevitably reveal that the room is filled with dynamite or fireworks. The characters will not have time to react before they accidentally light one of the fuses with the match, causing a large explosive chain reaction.
- Another cliche is that a person enters a dark room with himself and a friend. When you see the floating eyes, the 'friend' has mean eyes, like that of a monster. When the person mentions that something seems funny, usually his friend responds that he's not holding the person's hand. Then the person finds a match, and realizes he's holding the hand of the monster/antagonist, or is in an otherwise unsavory situation.
- When an explosive goes off in a cartoon character's face, they are blackened by the ashes, but are otherwise unharmed.
- If a cartoon character is suddenly frightened, their hair may all fall out at once.
- If an unpleasant character falls down, their hair may suddenly slide off their head, revealing that it is a wig and they are actually bald, much to their embarrassment.
- Male cartoon characters often have their trousers (or, in the case of "funny animal" characters, the fur on the lower half of their bodies) fall down. This almost invariably reveals white boxer shorts with a design of little red hearts, and causes the character to blush.
- Cats are usually stupid and villainous, while dogs and mice are clever and good (see Tom and Jerry).
- When a character faces a moral crisis, conscience and temptation (or to put in in Freudian terms, the superego and id, which would make said character the ego) are personified as a small angel and devil, respectively, sitting on the character's shoulders. This is frequently spoofed by the angel and devil bickering incessantly, or even having one of the pair lose their temper and physically attack the other (in both Excel Saga and Family Guy, the main character's angel pulls out a gun and shoots the devil). Sometimes a particularly malicious or selfish character, such as The Flea from ¡Mucha Lucha! or Pretty Boy from Teacher's Pet, has another devil instead of an angel.
- When a character becomes popular, their former best friends are usually left out. At the episode's end, the character will reject their new "cool" friends in favor of their old ones.
- When a secret that is important to the basic plot of a cartoon series (for instance, a superhero's real identity or a character's real name) is about to be revealed, something unexpected will suddenly happen to distract everyone. Alternatively, the secret may actually be revealed, but the character who has learned the secret will have their memory altered (by magic, by sufficiently advanced technology, or by a head injury) just before the end of the episode. An exception occurs in Danny Phantom, when Danny's sister Jazz learns his secret identity (though for several episodes, he doesn't know that she knows).
- If a work of visual art created by a main character is sabotaged by their rival, the sabotage will usually cause critics to praise the work as a brilliant example of abstract art.
- Mysterious characters usually sit in the shadows until the time comes for them to reveal themselves.
- Good guys are able to break the fourth wall and use this to their advantage to fool the bad guys, who are not aware of its existence. The original Teenage Mutant Ninja Turtles broke the fourth wall often. Citing the episode number in which a returned villain was seemingly disposed of, or telling someone (who already knows the plan) that they are actually explaining it for the audience.
- Painting the shape of a tunnel on a wall or cliffside will create a real tunnel that good characters can enter to escape pursuit by villains. When the villain attempts to enter the tunnel, they will either run into the wall or be hit by a steam train coming out of the tunnel.
- Any cave already in existence will, when examined, produce either an angry bear or a train.
- Traps will only work when examined to see why they did not work:
- A cannon will only fire when the bad guy looks down the barrel.
- A heavy rock, precariously balanced, will only fall when stamped on (taking the stamper with it), or walked under.
- The only way to escape a swarm of bees or wasps is to jump into water.
- The water will invariably contain sharks, piranha, or a crocodile.
- A seemingly stupid or incompetent character will often excel at one particular, obscure field. They will be better at this one area than any of the main characters. If the character's area of expertise seems useless and is mocked by the main characters, it will turn out to be the key to saving all their lives before the episode's end.
- Characters often have three fingers and one thumb on a hand, instead of four fingers and one thumb.
- An echo, or a voice in someone's head, often turns out to be someone talking when the camera changes angle.
- A character being chased will never be able to lose their pursuer. No matter how far away he runs, how deep a hole he digs himself into, or how many doors he locks himself behind, the other guy will be standing right behind him when he turns around.
- The antagonist will challenge the protagonist (e.g. Bugs Bunny) to play a piano or Xylophone, which they have rigged to explode. The hero will then play Believe me, if all Those Endearing Young Charms by Thomas Moore, where they will continually miss the same note, which happens to be the boobytrapped one. Eventually, the bad guy will get so frustrated, they will push the Good Guy away and play the song correctly, striking the rigged key and blowing themselves up.
- In cartoons viewed by young children, the words "death" or "kill" are almost never used in context. I.e., they often say phrases like "I'm bored to death" or "I'd kill for a burger", but will never say "He died" or "kill him!". Similarly, in action cartoons, the villain will often use words like "destroy", "crush", or "finish" when ordering their henchmen to kill the hero(es). (This is parodied in the movie Looney Tunes: Back in Action, where the villainous Acme Chairman tells one of his henchmen "Destroy them! And when I say destroy, I mean kill! Messily and painfully!").
- In a chase scene, there will one part where there are many doors or paths. The one being chased will go through one door and come out of another door in a completely different place. The chaser will follow them but come out in a different place. This will continue for several different doors which are often in the same hallway (famously used in the Scooby-Doo cartoons).
- The American Flag tends to appear behind a character making an inspirational speech.
- The character will also usually be dressed like General Patton, from the movie Patton.
- The antagonist will walk off a cliff, hover in mid-air, and the protagonist will ask him to look down. He does, sees a 'Vertigo' view of the ground, looks up, waves good-bye, THEN falls.
Parodies of clichés in animation
- In one episode of I Am Weasel, the entire show is directed by The Red Guy. Due to his uninspired direction, the entire show is made of clichés. Weasel gets sick of it, and threatens to leave the show.
- Rocko's Modern Life parodies the falling piano routine in the episode "Teed Off". During a golf game between Ed Bighead and his boss, pianos are dropped on Ed or his golfball, as part of a plan to throw the game to Ed's boss and make him look good.
- Spongebob Squarepants constantly parodies cartoon elements. Notably, all clichés are transformed for the underwater world. They have fire underwater, and even have water underwater that acts like water on dry land. Also, instead of a splash-into-a-river when characters walk off cliffs, they explode like a mushroom cloud.
- In at least one episode, when they lit the fire, somebody asked how they can have fie underwater. The fire instantly poofed out!
See also
- List of cliché lists
- Cartoon physics
- Disney formula
Category: clichés
suplementy g³odówka bielizna erotyczna hotel a Venezia narty we francji
|
|
|
|
|