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AU

AU

Die Abkürzung AU steht für
- Afrikanische Union.
- Abgasuntersuchung.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Astronomical Unit, dt. Astronomische Einheit.
- Apple Audio Unit, ein den VST-Plugins verwandtes Echtzeit-Audio-Plugin-Format.
- Werkstoffbezeichnung nach DIN ISO 1629 1992-3 für Polyester-Urethan-Kautschuk oder Vulkollan.

Siehe auch:


- Au
- -au Kategorie:Abkürzung als:Au ja:AU ko:AU

Afrikanische Union

Die Afrikanische Union (Abk. AU; engl. African Union, frz. Union africaine) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die 2002 die Nachfolge der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) angetreten hat und sich für Kooperation auf allen Gebieten einsetzen soll. Geplant ist unter anderem ein Afrikanischer Gerichtshof. Sitz der Organisation ist Addis Abeba. Mitgliedstaaten sind alle Staaten Afrikas - zurzeit 53 - außer Marokko, das wegen des Konfliktes um die Demokratische Arabische Republik Sahara aus der Vorgängerorganisation OAU ausgetreten ist und an einer Mitgliedschaft in der AU zur Zeit nicht interessiert ist. Die Zusammenarbeit mit Mauretanien ist seit August 2005 wegen des dortigen Militärputsches suspendiert.

Geschichte

Die Afrikanische Union (AU) ist ein Zusammenschluss von anfangs 53 afrikanischen Staaten, die die neue Organisation durch die förmliche Verabschiedung einer Gründungscharta bei einem Gipfeltreffen in der sambischen Hauptstadt Lusaka (9.-11. Juli 2001) offiziell ins Leben gerufen haben. Die AU löste nach Willen der Unterzeichnerstaaten die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) ab und stattete die AU mit mehr Kompetenzen aus. Die Verträge, die die Auflösung der am 25. Mai 1963 gegründeten OAU beinhalten, waren zuvor schon von 45 der 53 Staaten ratifiziert worden. Die Initiative zur Gründung der neuen Afrikanischen Union geht auf den libyschen Revolutionsführer Muammar al-Gaddafi zurück. Er war vehement für die Idee einer Union eingetreten und hatte mit großem finanziellen Aufwand bei den afrikanischen Staatschefs dafür geworben. Al-Gaddafi erklärte sich bereit, viele Institutionen der AU zu finanzieren und überzeugte dadurch viele Skeptiker. Die Charta der Afrikanischen Union orientiert sich teilweise am Vorbild der Europäischen Union. Die Gründungsakte enthält unter anderem Erklärungen zur Achtung der Menschenrechte und zur Souveränität der Mitgliedstaaten, aber auch eine Passage zum Eingreifen der Union in Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen. Vorgesehen sind ein afrikanisches Parlament (ohne Gesetzgebungsbefugnisse), eine gemeinsame Zentralbank, eine Kommission mit Exekutivaufgaben sowie ein kontinentaler Gerichtshof und eine gemeinsame Währung. Bis diese Ziele verwirklicht werden, könnte jedoch einige Zeit vergehen. Kurzfristig haben die wirtschaftlichen Aspekte des Zusammenschlusses größere Bedeutung. Weil Afrika nur mit zwei Prozent zum Welthandel beiträgt, wollen die Staaten nun gemeinsam auftreten, um diese Schwäche im Zuge der Globalisierung so weit wie möglich auszugleichen.

Organisation

Der erste Generalsekretär der Afrikanischen Union, der frühere Außenminister der Elfenbeinküste Amara Essy wurde bei dem Gipfeltreffen in Lusaka (Sambia) in sein Amt gewählt. Im Februar 2003 einigte sich die AU auf eine Eingreiftruppe und einen AU-Sicherheitsrat nach Vorbild der Vereinten Nationen mit Interventionsrecht. Dieser wurde am 25. Mai 2004 offiziell gegründet. Im März 2004 wurde die erste Sitzung des panafrikanischen Parlaments innerhalb der AU feierlich eröffnet. Erste Parlamentspräsidentin ist Gertrude Mongella. Das AU-Parlament hat beratende Funktion und hat seinen Sitz in der südafrikanischen Stadt Midrand, wo am 16. September 2004 auch die erste Arbeitssitzung stattfand. Seit Dezember 2004 engagiert sich die AU mit einer Friedensüberwachenden Mission (AMIS) in der Krisenregion Darfur im Sudan. Auf Grund des Militärputsches in Mauretanien wurde dieser Mitgliedstaat am 5. August „bis zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung“ vorübergehend aus der AU ausgeschlossen. Das wirtschaftliche Entwicklungsprogramm der AU heißt NEPAD.

Siehe auch


- ECOWAS Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft
- UEMOA Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion
- Maghreb (Nordafrikanische)Arabische Maghreb Union
- SADC Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft
- EAC Ostafrikanische Gemeinschaft
- COMESA Common Market for Eastern and Southern Africa

Weblinks


- [http://www.africa-union.org Offizielle Homepage] (englisch, französisch)
- [http://africa-union.org/video/AU%20Anthem.mp3 Hymne der Afrikanischen Union (mp3, 128kbit)]
- [http://www.weltpolitik.net/Regionen/Afrika/Regionale%20Organisationen/AU/ Webseite mit Analysen und offiziellen Dokumenten zur Afrikanischen Union]
Kategorie:Afrika Kategorie:Politik (Afrika) Kategorie:Internationale Wirtschaftsorganisation ! ja:アフリカ連合

Abgasuntersuchung

Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb festgelegter Abgasnorm bleiben. Die AU ersetzt seit dem 1. Dezember 1993 die am 1. April 1985 eingeführte Abgassonderuntersuchung (ASU), die nur für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor vorgeschrieben war. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wurde die Betriebsgenehmigung entzogen. Die Untersuchung muss in folgenden Zeitabständen durchgeführt werden: 1) die erste AU bei PKW ist erst 36 Monate nach Erstzulassung nötig. Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO):
- Fahrzeuge mit Ottomotor mit weniger als vier Rädern, einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h
- Dieselfahrzeuge mit weniger als vier Rädern oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Der Nachweis der durchgeführten AU erfolgt durch ein sechseckiges Siegel (Prüfplakette) auf dem vorderen Kennzeichen, das das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten AU anzeigt. Bei der AU wird eine Bescheinigung ausgestellt, die im Fahrzeug mitzuführen und bei Polizeikontrollen vorzulegen ist.

Farben der Plaketten

Rechtslage in Österreich

In Österreich entspricht die Abgasuntersuchung der § 57a-Kontrolle um die Prüfplakette in Österreich oder ugs. das Pickerl für das Fahrzeug zu erhalten.

Weblinks


- [http://www.mitglied.lycos.de/Autoelektrik/Erb.htm Abgaszusammensetzung] Kategorie:Verkehrsrecht Kategorie:Umweltrecht Kategorie:Automobil

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; Krankschreibung) ist die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch vom ihm auch schon vorher (unter Umständen bereits am ersten Tag) verlangt werden. Der Arbeitnehmer hat nach deutschem Recht die arbeitsvertragliche Pflicht, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen (siehe auch § 5 EFZG). Die Erfüllung dieser Pflicht sichert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nach dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag können zeitlich abweichende Regelungen gelten. Auch bei einer Erkrankung im Ausland muss grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber auf dessen Kosten zugehen. Zuvor sind ihm ebenfalls die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schnellstmöglich (per Telefon, per Fax oder E-Mail) mitzuteilen.

Deutschland

Die deutsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein dreiteiliges, selbstdurchschreibendes Formular (DIN A5 - Hochformat). # Seite - für die Krankenkasse (das Original) # Seite (gelb - deshalb die umgangssprachliche Bezeichnung: gelber Schein) - Durchschlag für den Arbeitgeber (hat nur die obere Hälfte - DIN A6 Querformat - ohne Krankheitsbezeichnung) # Seite (weiß) - Durchschlag für den ausstellenden Arzt oder Zahnarzt (für die Patientenakte). Auf der ersten und dritten Seite ist neben der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Daten der Krankenversicherungskarte (KVK-Kopf) des Erkrankten und dem Namen des attestierenden Arztes auch die nach dem ICD-10 verschlüsselte Diagnose vermerkt (nicht jedoch bei AU-Bescheinigungen vom Zahnarzt), wegen welcher Arbeitsunfähigkeit besteht. Auf der zweiten Seite (für den Arbeitgeber) fehlen aus Gründen des Datenschutzes die medizinischen Angaben. Die Krankenkasse benötigt die medizinischen Daten, um die Dauer des Anspruches auf Entgeltfortzahlung zu prüfen und ggf. den Anspruch auf Krankengeld festzustellen.

Aus der Sicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat praktisch keine Möglichkeiten die Rechtmäßigkeit der Krankschreibung zu überprüfen und einzuschätzen, da es ihn nach deutschem Recht nichts anzugehen hat. : Je nach Mentalität und Betriebsgröße kann er versuchen die Art der Erkrankung direkt oder auf Umwegen zu erfragen. Ein Auskunftsrecht dazu hat er nicht. : In einigen Großbetrieben gab es Dienstanweisungen an die Vorgesetzten, den erkrankten Kollegen in einem förmlichen Gespräch nach seiner Genesung sanft unter Druck zu setzen, um weitere Krankschreibungen zu vermeiden: Es sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass man sich über die Genesung des Mitarbeiters freue, da seine Arbeitskraft im Betrieb gefehlt habe. Weiterehin sollte eruiert werden, welche Faktoren zur Erkrankung geführt haben könnten und ob durch betrieblich Maßnahmen darauf zukünftig positiv Einfluß genommen werden könnte (z.B. zugiger Arbeitsplatz; schweres Heben). : Der Arbeitgeber hat kein Recht das Gesundheitsverhalten der Arbeitnehmer zu bestimmen. Er kann höchstens freundlich auf die Möglichkeiten einer Grippeschutzimpfung hinweisen. : Eventuell wird er versuchen häufig erkrankte Arbeitnehmer unter einem anderen Vorwand zu entlassen bzw. sie bei innerbetrieblichen Fördermaßnahmen oder Beförderung zu übergehen. Er kann auch versuchen den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen, damit sein Ausfall im Krankheitsfall nicht zu kritischen Betriebsstörungen führt. : Manche Arbeitgeber setzen auf ihre Kosten auch einen Privatdetektiv an, wenn sie vermuten, dass der Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung schwarz arbeitet oder seinen eigenen Garten bewirtschaftet. : Offiziell gibt es auch die sehr wenig genutzte Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der AU-Bescheinigung durch die Krankenkasse überprüfen zu lassen. : In Kleinbetrieben hat der Arbeitgeber selbst bei einem entspannten und verständnisvollen Verhältnis zu seinem Arbeitnehmer ein großes Interesse sofort von der Krankschreibung zu erfahren. Dem Gesetz nach ist zwar mit einer Zustellung der Krankschreibung per Post genüge getan, das ist aber im Zeitalter des Handys viel zu spät und könnte sich zu weiteren Verstimmungen hochschaukeln. : Des weiteren ist der Arbeitgeber sehr stark interessiert zu erfahren, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauern wird, zumal er ja nicht einmal die Erkrankung erfährt. Er sieht zwar die Dauer der Erkrankung auf der AU-Bescheinigung (sehr häufig eine Woche), aber er weiß nicht, wie viele Nachfolgebescheinigungen noch kommen können. Natürlich weiß weder der Arzt, noch der Patient wie lange die Arbeitsunfähigkeit wirklich anhalten wird, aber der Arbeitnehmer könnte seinem Chef wenigstens eine vermutliche Krankheitsdauer mitteilen. : Die Krankschreibung kann beispielsweise dauern:
- 2 Tage für eine Zahnoperation
- 1 Woche für eine einfache Erkältung
- 1 Monat für einen Armbruch
- 3 Monate für eine vorübergehende psychiatrische Erkrankung. : Davon ist abhängig, ob der Chef umdisponieren muß oder einige Arbeiten liegen läßt oder eine Vertretungskraft einstellen muß. Ein für den Chef angenehmer Arbeitnehmer ruft alle drei Tage kurz im Betrieb an, um seine Kollegen oder den Chef über die aktuell noch zu erwartende Krankheitsdauer zu informieren. : Nach 6 Wochen muß der Chef zwar kein Krankengeld mehr zahlen, sein eingearbeiteter Mitarbeiter fehlt ihm aber trotzdem. : Da den Betrieben im Krankheitsfall fast keine Kontrollmöglichkeiten, Reaktionsmöglichkeiten und Einflußnahmen bleiben, versuchen sie das Problem im Vorfeld - bei den Einstellungen - in den Griff zu bekommen. Sie versuchen möglichst nur gesunde Arbeitnehmer einzustellen, die auch noch die richtige Einstellung zu Arbeit haben und sich nicht nur einfach so krank schreiben lassen. Das Arbeitszeugnis vom vorherigen Arbeitgeber gibt ihnen dabei leider keinerlei Anhaltpunkte, da Arbeitzeugnisse keine negative Angaben enthalten dürfen. Vielleicht wurde das Arbeitzeugnis sogar nach einem Arbeitsgerichtsstreit von einem Richter diktiert. Dem Arbeitzeugnis würde man das nicht ansehen, dass es zähneknirschend vom vorherigen Chef unterschrieben werden mußte, nachdem er die Bemerkung über die häufigen Erkrankungen auf richterlichen Beschluß hin rausnehmen mußte. Allerdings ist es bei einer Neueinstellung erlaubt, den vorherigen Arbeitgeber telefonisch zu kontaktieren, wovon in Deutschland aber fast kein Gebrauch gemacht wird. Eine Auskunft des alten Arbeitgebers ist außerdem nur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Aussscheiden statthaft. : Ein sicheres Kriterium wäre ein zusätzliches Empfehlungsschreiben des vorherigen Arbeitgebers, in dem er u.a. die seltenen Krankschreibungen des Kollegen bestätigen kann. Solche Empfehlungsschreiben sind in Deutschland absolut unüblich. Sie hätten aber den Vorteil, dass sie nach gegenwärtiger Rechtslage nicht von einem Arbeitsgericht eingefordert oder korrigiert werden können. Natürlich machen Empfehlungsschreiben nur Sinn, wenn es um einen vorbildlichen Arbeitnehmer geht.

Aus der Sicht des Arztes

Selbständige lassen sich vom Arzt wesentlich seltener krank schreiben, als Angestellte und Arbeitnehmer. Die Einschätzung der Arbeitunfähigkeit ist sehr schwer. Die Vorstellungen von der Dauer sind sehr stark dehnbar. In diesem Spannungsfeld ist der Arzt auf der sicheren Seite, wenn er sich auch mit von den Gefühlen seines Patienten leiten läßt. Ein Selbständiger, der während seiner Krankheit kein Geld verdient, kann schließlich seine Kraft und Arbeitsfähigkeit auch gut selber einschätzen. Natürlich betreibt er dabei vielleicht auch Raubbau an seiner Gesundheit. Allerdings fallen Selbständige in Gesundheitsstatistiken nicht durch eine besonders hohe Sterblichkeit auf. : Vielleicht spielen auch wirtschaftliche Interessen des Arztes bei der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Rolle. Er verdient zwar nicht so viel an der Ausstellung, aber er könnte einen Patienten verlieren. Diese Gefahr besteht, solange der Kassenarzt für jede Abrechnungsposition einzeln bezahlt wird. Auch eine jährliche Kopfpauschale für die Behandlung des Patienten würde nichts an der Motivation des Arztes ändern den Patienten im Zweifelsfall krank zu schreiben. Erst ein Festgehalt würde vielleicht die Motivationslage. ändern. Aber auch in der ehemaligen DDR gab es trotz Festgehalt Ärzte, die besonders großzügig krank geschrieben haben. Nur eine gefestigte ethische Haltung des Arztes oder rigorose Strafandrohungen helfen gegen zu großzügige Krankschreibung. Wobei zu fragen ist, ob die Krankschreibungskriterien der Arbeitgeber oder der Justiz oder der Krankenkassen den gesundheitlichen Erfordernissen der Patienten besser entsprechen. : Der Arzt sieht sich trotz der ausufernden Abrechnungsvorschriften (siehe: Vertragsmappe) vorrangig als Interessenwalter des Patienten, den er zu behandeln hat. Mißbrauchsüberlegungen haben dabei primär mit seinem ärztlichen Beruf nichts zu tun. : Sollte im Berufsleben eines Arztes auch nur ein Patient wegen einer versagten Krankschreibung versterben, schweren Schaden nehmen oder auch nur der Verdacht dazu aufkommen, dann hat er ein riesiges Problem. Zumal ein Arzt im Laufe seines Berufslebens bitter erfahren muß, dass er nicht alles weiß und kann. Jede Erkrankung kann einen unerwarteten und gefährlichen Verlauf nehmen. Und der betroffene Patient ist der erste, der die Verschlechterung seines Zustandes spürt und dem Arzt aus erster Hand berichtet. Junge Ärzte überhören das leider manchmal und müssen aus den sich daraus ergebenden Komplikationen teuer dazulernen. : Ein Patient, der wegen psychischem Stress im Betrieb keine Krankschreibung bekommt und dann von der Brücke springt (siehe: Selbstmord) ist kein Behandlungserfolg. Ein alter Chirug formulierte treffend: "Jeder Arzt hat seine Leiche im Keller." Kategorie:Individualarbeitsrecht Kategorie:Krankenversicherung

AU

Die Abkürzung AU steht für
- Afrikanische Union.
- Abgasuntersuchung.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Astronomical Unit, dt. Astronomische Einheit.
- Apple Audio Unit, ein den VST-Plugins verwandtes Echtzeit-Audio-Plugin-Format.
- Werkstoffbezeichnung nach DIN ISO 1629 1992-3 für Polyester-Urethan-Kautschuk oder Vulkollan.

Siehe auch:


- Au
- -au Kategorie:Abkürzung als:Au ja:AU ko:AU

Kategorie:Abkürzung

Diese Kategorie soll alle Abkürzungen, z.B Akronyme, auflisten, für die Begriffsklärungen angelegt wurden. Kategorie:Schrift Kategorie:Sprache

Schwartz set

The Schwartz set is a term used in regard to voting systems and is named after Thomas Schwartz. Given a particular election using preferential votes, the Schwartz set is the union of all possible sets of candidates such that for every member set: # Every candidate inside the set is pairwise unbeatable by any other candidate outside the set, which includes the case of a tie. # No proper (smaller) subset of the set fulfills the first property. If there are any weak Condorcet winners in the election, then the Schwartz set consists of exactly all of them. The Schwartz set is always a subset of the Smith set and almost always equal to it. If they do differ, then it is because one or more certain key pairwise comparisons ended in a tie. For example, given:
- 3 voters preferring candidate A to B to C
- 1 voter preferring candidate B to C to A
- 1 voter preferring candidate C to A to B
- 1 voter preferring candidate C to B to A then we have A pairwise beating B, B pairwise beating C and A tying with C in their pairwise comparison, making A the weak Condorcet winner and thus the only member of the Schwartz set, while the Smith set on the other hand consists of all the candidates. Category:Voting theory

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