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AußenministerDer Außenminister ist Mitglied der Regierung eines souveränen Staates. Er ist der Hauptverantwortliche bei der Umsetzung der Außenpolitik eines Landes.
Zudem ist der Außenminister im Ausland neben dem Staatsoberhaupt der höchste Vertreter eines Staates und wird außerhalb seines Landes mit Seine Exzellenz (S.E.) angesprochen. Nach deutscher Konvention sind Exzellenzen (Anrede + Anschrift: Seine Exzellenz der ...):
- die Staatsoberhäupter
- die Regierungschefs
- die Parlaments - und Senatspräsidenten
- die Außenminister
- die ausländischen Botschafter im Empfängerland
Siehe auch
- Auswärtiges Amt (Deutschland)
- Liste deutscher Außenminister
- Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Österreich)
- Liste österreichischer Außenminister
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (Schweiz)
- Außenminister der Europäischen Union
- Liste der Außenminister der USA
- Botschafter
- Konsul
Kategorie:Politischer Begriff
RegierungDie Regierung ist die oberste Institution eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Gesamtpolitik des Staates. Die Regierung, ihre Organisation und Funktion stehen in enger Beziehung mit der allgemein in der entsprechenden Gesellschaft vorherrschenden Herrschaftsstruktur sowie der sozio-ökonomischen Ordnung.
In modernen, demokratischen Staaten wird als Regierung meist die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder einer Gebietseinheit desselben gemeint.
In anderen Sprachen und Dialekten
In Bayern nennt man die auf der Ebene der Bezirke gebildete Mittelbehörde der staatlichen Verwaltung Regierung, zum Beispiel die Regierung von Oberbayern. In anderen deutschen Bundesländern heißt diese Mittelbehörde Regierungspräsidium oder Bezirksregierung.
Auf britischem Englisch bedeutet das Wort government nicht nur "Regierung", sondern auch "Staatsgewalt"; auf amerikanischem Englisch bedeutet government sogar fast nur noch "Staatsgewalt"; die Exekutive wird meistens administration genannt. In Frankreich kann gouvernement sowohl "Regierung" als auch "Staatsgewalt" bedeuten, während das gouvernement in Kanada meistens nur "Regierung" bedeutet.
Legitimation der Regierung
Eine Regierung kann sich unterschiedlich legitimieren:
- durch Wahlen: Demokratie
- durch Ernennung oder Vererbung: Plutokratie, Aristokratie, Monarchie, Autokratie
- durch Gewalt: Diktatur, Militärjunta
- In der vom Anarchismus angestrebten Gesellschaft gibt es keine Regierung (Selbstorganisation, Selbstverwaltung, ein Rhizom besitzt kein Zentrum und keine Hierarchie).
Wirkliche Regierungen stellen oft Mischformen der genannten Systeme dar.
Beispielsweise eine Konstitutionelle Monarchie, die Elemente der Demokratie und Monarchie vereint.
Soziale Aufgaben
Die Aufgaben einer Regierung werden heutzutage in den meisten Staaten durch eine Verfassung festgelegt. Aus gesellschaftlicher Sicht ist es die eigentliche soziale Aufgabe der Regierung, allokations-, distributions- und stabilisierungspolitische Vorschläge auszuarbeiten und umzusetzen.
Die Regierung kann durch bestimmte Entscheidungen und die Verfassung eine Vorbildfunktion einnehmen. Bestimmte politische Entscheidungen in Innen- oder Außenpolitik können Terrorismus, eine besondere Stellung des Militärs (Banden), hervorbringen. Durch Todesstrafe im Grundgesetz kann in Fällen der Selbstjustiz als Vorbild die Regierung genannt werden, die ja selbst exekutiert (USA).
Siehe auch: Bundesregierung, Regierungsform, Regierungserklärung, 100-Tage-Frist
Eigene Ziele
Entgegen der sozialen Aufgaben werden gemäß der ökonomischen Theorie der Politik (ÖTP) in Regierungen tatsächlich Ziele verfolgt, die die eigene Macht stützen und eine Wiederwahl ermöglichen sollen.
Historische Entwicklung der Regierungsfunktion
Das zentrales und leitendes Organ der Staatsmacht entstand in Europa Hand in Hand mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft. Erste Ansätze dazu, darunter die zentralisierte Lenkung des Staates und seiner Bevölkerung mithilfe von Armee, Polizei, Bürokratie, Richterstand usw. fanden sich in der Absoluten Monarchie. Obwohl die absolutistischen Monarchen durch die Zentralisierung der Regierungsfunktionen ihre Position stärkten, begaben sie sich dadurch gleichzeitig in finanzielle Abhängigkeit von den Handwerkszünften und dem sich in seiner Entstehung befindenden Bürgertum. Die Entstehung eines politischen Institutionsgefüges hatte die Herstellung eines territorial beschränkten Wirtschaftsraumes zur Folge und entsprach damit den Interessen des Bürgertums, womit der Grundstein für die Entwicklung des Kapitalismus gelegt war.
Die Auffassung von Herrschaft eines Staates wandelte sich in der Zeit des Absolutismus zu einer einheitlichen, übergeordneten Gewalt: der öffentlichen, je nach Land spezifisch legitimierten, Staatsgewalt. Die Funktion der Staatsgewalt war die eines Garanten für die Kontinuität der ökonomisch-sozialen Verhältnisse und vertrat damit die Ordnung, an der wiederum sich die weiteren gesellschaftlichen Entwicklungen orientierten.
Der alleinige Führungsanspruch des absolutistischen Herrschers wurde mit der Entwicklung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft zunehmend auf weitere Institutionen, insbesondere der Verwaltung abgelöst. Einerseits eigneten sich die Berater der Herrschenden mehr und mehr Machtnischen an, andererseits begann sich die von den Herrschern geschaffene bürokratische Verwaltung mehr und mehr zu verselbständigen.
Kategorie:Politischer Begriff
ja:政府
ko:정부
ms:Kerajaan
simple:Government
th:รัฐบาล
StaatsoberhauptDas Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen (Im Sinne des Völkerrechts) und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter und die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhaupt (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform.
In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch (beispielsweise ein König wie in Großbritannien oder Thailand). In den meisten Monarchien im Commonwealth (Commonwealth Realms) z.B. Australien, Kanada, oder Jamaika, ist das Staatsoberhaupt der König oder die Königin von Großbritannien (siehe Britische Monarchie). Die Funktionen des Staatsoberhaupts werden dann vom jeweiligen Generalgouverneur ausgeübt. Der Generalgouverneur wird vom Monarchen gemäß dem Vorschlag der jeweiligen Regierung ernannt.
In einer präsidialen Republik wird das Staatsoberhaupt Präsident genannt. Beispiel sind der Präsident der USA, Bundespräsident in Deutschland oder Österreich und der französische Staatspräsident (Präsident der Republik).
Einige wenige moderne Staaten kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählen Japan, die Schweiz und San Marino. Das Schweizer Parlament wählt zyklisch ein Mitglied des Bundesrates zum "Bundespräsidenten". Allerdings ist dieser nur primus inter pares (erster unter gleichen) - lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt. Der Tennō (Kaiser) von Japan ist laut Verfassung nur "Symbol des Volkes", nicht Staatsoberhaupt.
Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Die USA als Präsidentielles Regierungssystem oder Südafrika sind hierfür Beispiele. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen. Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer sind auch zugleich Staatsoberhaupt. Die genauen Befugnisse des jeweiligen Staatsoberhaupts können in den verschieden politischen Systemen stark von einander abweichen.
Siehe auch: Staatsform, Parlamentarisches Regierungssystem, Liste der Staatsoberhäupter nach Amtszeiten
Kategorie:Politischer Begriff
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ja:元首
ko:국가 원수
simple:Head of state
zh-min-nan:Kok-ka ê thâu-lâng
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
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ja:国家 simple:State
KonventionEine Konvention (lat. conventio „Übereinkunft, Zusammenkunft“) ist eine nicht formal festgeschriebene Regel, die von einer Gruppe von Menschen aufgrund eines Konsens eingehalten wird. Die Übereinkunft kann stillschweigend zustande gekommen oder auch ausgehandelt worden sein.
Wichtige internationale Konventionen sind die UN-Konventionen der Vereinten Nationen (zum Beispiel die UN-Kinderrechtskonvention), die von den Staaten der Erde ratifiziert und dadurch verbindlich werden.
Historisches Beispiel: Salinenkonvention
Siehe auch: Konvent
Kategorie:Soziologie
Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag
Auswärtiges Amt]]
Das Auswärtige Amt (abgekürzt AA) ist das Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland und zuständig für die Außenpolitik sowie die deutsche EU-Politik.
Geschichte
Das Auswärtige Amt wurde 1870 als Behörde des Norddeutschen Bunds gegründet. Es wurde zunächst von einem Staatssekretär geleitet.
Zweites Kaiserreich
Im Deutschen Kaiserreich war das Auswärtige Amt ein Reichsamt, das sich federführend um die Außenpolitik kümmerte. Es entstand 1871 nach der Gründung des Kaiserreiches und hatte seinen Sitz in der Berliner Wilhelmstraße 76.
Das Reich übernahm das Auswärtige Amt vom Norddeutschen Bund in unveränderter Form als Reichsbehörde, die von einem Staatssekretär geleitet wurde. Obwohl das Auswärtige Amt nun als Behörde einer gesamtdeutschen Außenpolitik fungierte, behielten die deutschen Bundesstaaten ein beachtliches Maß an Eigenständigkeit in ihrer jeweils eigenen Außenpolitik. Bismarck prägte mit seiner Außenpolitik den weltweit guten Ruf dieses Amtes, durch seine Bündnispolitik wurde das Auswärtige Amt zu einer der meistbeachteten Behörden Deutschlands. Obwohl nach Bismarcks Entlassung unter Wilhelm II. die meisten außenpolitischen Entscheidungen vom Kaiser selbst getroffen wurden, behielt das Auswärtige Amt die Schlüsselfunktion in der Deutschen Diplomatie und stellte sogar eine gewisse Opposition gegen Wilhelms Zickzackkurs in der Außenpolitik dar.
Im Auswärtigen Amt gab es zunächst zwei Abteilungen, welche den beiden streng getrennten Laufbahnen Diplomat und Konsul entsprachen.
Abteilung I
Die erste Abteilung war die politische, die sich mit den Angelegenheiten der höheren Politik, Personalien, Generalia, Zeremonien, Ordenssachen, Etats, Kassensachen, Angelegenheiten der Schulen und Kirchen etc. beschäftigte. Leiter dieser Abteilung war ein Staatssekretär, der zugleich als ständiger Vertreter des Reichskanzlers im Auswärtigen Amt fungierte. Der Reichskanzler besaß die oberste Verantwortlichkeit in außenpolitischen Belangen, weswegen der Staatssekretär ihm gegenüber weisungsgebunden war. Stellvertreter des Staatssekretärs war wiederum ein Unterstaatssekretär.
Abteilung II
Die zweite Abteilung war für die Bearbeitung der Angelegenheiten des Handels, Verkehrs, Konsulatswesens, Staatsrechts, Zivilrechts, der Kunst und Wissenschaft, der Privatangelegenheiten Deutscher im Ausland und der Gegenstände, die das Justiz-, Polizei- und Postwesen, die Auswanderung, die Schiffsangelegenheiten, die Grenzsachen und Ausgleichungen mit fremden Staaten etc. betrafen, zuständig. Sie war dem Direktor des Auswärtigen Amtes unterstellt.
Einrichtung weiterer Abteilungen
1885 verlor die zweite Abteilung die Zuständigkeit für Rechtssachen, da eine neue Abteilung III als Rechtsabteilung aus der Taufe gehoben wurde. Fünf Jahre später folgte eine eigene Kolonialabteilung, die 1907 zum Reichskolonialamt wurde. Des Weiteren schuf man 1915 im Ersten Weltkrieg eine Abteilung IV, welche die Funktion einer Nachrichtenabteilung übernahm.
Weimarer Republik
In der Weimarer Republik hatte das Auswärtige Amt den Status eines Ministeriums. Ihm stand ein Minister vor. Es ging 1919 aus dem Auswärtigen Amt des Deutschen Kaiserreichs hervor, das lediglich eine Reichsbehörde war, deren Staatssekretär gegenüber dem Reichskanzler weisungsgebunden war. Zudem besaß das Reich nun die Alleinverantwortlichkeit für die Außenpolitik. Der Name der Behörde wurde jedoch aus positiver Tradition beibehalten ("Amt"). Besonders Gustav Stresemann prägte den Charakter der Deutschen Außenpolitik in der Weimarer Republik und setzte Bismarcks Tradition in großen Teilen fort.
Nationalsozialismus
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde das Auswärtige Amt gleichgeschaltet und diente Hitler - als angesehenes und traditionsreiches deutsches Ministerium - für die Vorbereitung seines Angriffskrieges.
Nach Ende des 2. Weltkrieges dauerte es eine Weile, bis es 1951 in der Bundesrepublik wieder seine Arbeit aufnahm.
Bundesrepublik Deutschland
Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 und der Zurückerlangung der außenpolitischen Souveränität 1951 gründete man das Amt in Bonn wieder und behielt seinerseits den Namen. Damit bekannte sich die Behörde in der Bundesrepublik - als nach eigener Ansicht mit dem Deutschen Reich identischer Staat - eindeutig zu ihrer Tradition und Kontinuität bis hin zu Bismarck.
In der DDR vertrat das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die Außenpolitik der dortigen Regierung.
Wie in vielen anderen Bundesbehörden auch, fehlte es in der Nachkriegszeit zunächst an qualifizierten Mitarbeitern, sodass 1968 noch 520 Personen bereits seit der NS-Zeit im AA als Beschäftigte tätig waren.
Das Auswärtige Amt heute
Das Auswärtige Amt hält auf seiner offiziellen Netzpräsenz Informationen über die Außenpolitik Deutschland, sowie umfangreiche Informationen zu allen Staaten der Welt parat. Es dient damit als Behörde, die dem Bürger direkt zugänglich ist. Seinen Sitz hat es im historischen Zentrum Berlins, am Werderschen Markt, unweit dem früheren DDR-Außenministerium.
Amtsinhaber und damit Bundesaußenminister ist seit 2005 Frank-Walter Steinmeier (SPD) (siehe auch Bundesregierung). Der Bundesaußenminister ist häufig gleichzeitig Vizekanzler; diese Verknüpfung ist verfassungsrechtlich aber nicht geboten (sie galt nicht: 1949 - 1966, 1982, 1992 - 1993, seit 2005), zumal die Position des "Vizekanzlers" nach dem Grundgesetz nicht formal mit Rechten ausgestattet ist; im Kabinett wird lediglich ein Minister mit der Vertretung des Bundeskanzlers betraut.
Organisation
Neben der Zentralstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin gibt es Auslandsvertretungen in der ganzen Welt. Aufgabe der Zentralstelle ist es laut Website, als "zentrale Schaltstelle der deutschen Diplomatie, in der außenpolitischen Analysen und Konzeptionen sowie konkrete Handlungsanweisungen für die deutschen Auslandsvertretungen erarbeitet werden", zu fungieren. Die Auslandsvertretungen -- also Botschaften und Konsulate werden dort als "Augen, Ohren und Stimme" Deutschlands bezeichnet.
Außenminister
Konrad Adenauer und Helmut Schmidt übten das Amt in Personalunion mit dem des Bundeskanzlers aus. Hans-Dietrich Genscher bekleidete es sowohl unter einer SPD- als auch unter einer CDU-Kanzlerschaft.
Staatsminister im Auswärtigen Amt
bis 1974: Parlamentarische Staatssekretäre
Beamtete Staatssekretäre im Auswärtigen Amt
Anschrift
Telefon 030-5000-0
Notruf (außerhalb der Dienstzeiten) 030-5000-2000
Telefax 030-5000-3402
Siehe auch
- Drahtbericht
- Bundesdeutsche Außenpolitik 1945-1989
Literatur
- Jens Ruppenthal: Die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt der Weimarer Republik. In: Ulrich van der Heyden, Joachim Zeller (Hg.) „... Macht und Anteil an der Weltherrschaft.“ Berlin und der deutsche Kolonialismus. Unrast-Verlag. Münster 2005, ISBN 3-89771-024-2
Weblinks
- [http://www.auswaertiges-amt.de Offizielle Website]
- [http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/geschaa.pdf Ludwig Biewer, Überblick über die Geschichte des Auswärtigen Amtes] (PDF-Format)
- [http://www.neue-reichskanzlei.de/auswertigesamtD.html 3D Rekonstruktion des historischen Gebaeudes]
- [http://www.shoa.de/content/view/122/114/ Das Auswärtige Amt im Dritten Reich]
Außenministerium
Kategorie:Diplomatie
Bundesministerium für auswärtige AngelegenheitenDie seit 1959 als Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (kurz "BMAA" oder "Außenministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist vor allem zuständig für Angelegenheiten der Außenpolitik, Vertretung der Republik gegenüber ausländischen Staaten und Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union.
Bundesminister
In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Schüssel II ist Dr. Ursula Plassnik (ÖVP) Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten. Ihre Angelobung erfolgte am 20. Oktober 2004.
Kompetenzen
Das BMAA ist zuständig für:
- Auswärtige Angelegenheiten soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen..
- Außenpolitik
- Angelegenheiten des Völkerrechts
- Verhandlung von Staatsverträgen
- Angelegenheiten internationaler Organisationen
- Diplomatenpässe; zwischenstaatliches Zeremoniell; Auszeichnungswesen betreffend Ausländer
- Vermittlung von Rechts- und Amtshilfe
- Allgemeine Angelegenheiten des Rechts der Europäischen Union; Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie-Organisation
- Diplomatische Akademie
- Entwicklungszusammenarbeit sowie Koordination der internationalen Entwicklungspolitik
- Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem IKRK
Organisation
Das BMAA ist in Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate gegliedert:
- Bundesminister
- Generalsekretär
- Generalinspektorat
- Sektion I: Zentrale Angelegenheiten (Protokoll; Völkerrecht; Presse und Information; internationale Konferenzen; Sicherheitsangelegenheiten)
- Sektion II: Politische Sektion (GASP; West- und Nordeuropa; Südtirol und Südeuropa; Zentral-, Ost- und Südosteuropa; Asien; Mittlerer Osten; Amerika; Afrika; Internationale Organisationen; OSZE; IAEO)
- Sektion III: Integration, Wirtschaftspolitik, EU (EU-Grundsatzfragen, EU-Institutionen; Europäischer Rat; Außenwirtschaftsbeziehungen; EU-Erweiterung; Gemeinschaftspolitiken: Beschäftigung, Sozialfragen, Industrie, Verbraucherschutz; Verkehrs- und Energieangelegenheiten, EURATOM)
- Sektion IV: Rechts- und Konsularsektion (Rechts- und Amtshilfe, zwischenstaatliche Abkommen: Straf- und Zivilrecht, innere Sicherheit; Reise- und Grenzverkehr; Auslandsösterreicher; Auskunftsstelle in Konsularfragen, Schutzmaßnahmen in Krisengebieten, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten; Zusammenarbeit bzgl. Innere Sicherheit und Personenverkehr, Terrorismus-, Drogen-, Verbrechens- und Geldwäschereiverhütung, Justiz und Inneres)
- Sektion V: Kulturpolitische Sektion (u.a. UNESCO)
- Sektion VI: Administrative Angelegenheiten, Infrastruktur
- Sektion VII: Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik (siehe auch Entwicklungshilfe)
Historische Entwicklung
- 1742: Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei für die Angelegenheiten der Außenpolitik
- 1867: (k. u. k.) Ministerium des Äußern
- 1919: Staatsamt für Äußeres
- 1920: Bundesministerium für Äußeres
- 1923: Eingliederung in das Bundeskanzleramt als Sektion
- seit 1959 heutige Bezeichnung Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Liste und Zeitleisten der Außenminister
Liste der Außenminister von 1918 bis 1938
- auch Staats- bzw. Bundeskanzler
- als Bundeskanzler
Liste der Außenminister seit 1945
Zeitleiste der Außenminister von 1918 bis 1938
Zeitleiste der Außenminister seit 1945
siehe auch: Liste österreichischer Außenminister
Weblinks
- [http://www.bmaa.gv.at Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten]
- [http://www.eza.gv.at Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit]
Auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement für auswärtige AngelegenheitenDas Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist eines der sieben Departemente in der Schweiz. Jeweils einer der Bundesräte steht dem Departement vor.
Die Aufgabe des EDA besteht in der Wahrung der Interessen der Schweiz im und gegenüber dem Ausland. Mittel hierzu ist die schweizerische Außenpolitik, deren Ziele in Art. 54 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) wie folgt festgelegt sind:
"Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für
ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der
Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu
einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen
Lebensgrundlagen."
Auch im Aussenpolitischen Bericht 2000 des Bundesrats aus dem Jahr 2000 sind die Ziele formuliert. Es wurden fünf Hauptaufgaben für die Aktivitäten festgelegt:
- Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden
- Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat
- Förderung der Wohlfahrt
- Abbau sozialer Gegensätze
- Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Das EDA hieß ursprünglich "Politisches Departement" (PD) und der jeweilige Bundespräsident übernahm die Leitung für ein Jahr. 1888 wurde das Departement von Numa Droz umgestaltet und nahm den Namen "Departement des Äussern" an. Droz stand dem Departement für fünf Jahre vor, gefolgt von Adrien Lachenal, welcher dem Departement drei Jahre vorstand. 1896 kehrte der Bundesrat dann wieder zum ursprünglichen System zurück, so dass ein Bundesrat nur jeweils für ein Jahr dem Departement vorstand.
Seit 1914 hat das Politische Departement seine Bedeutung als Präsidialamt verloren und seit 1979 firmiert das Departement unter seinem heutigen Namen.
Departementsvorsteher
- 1848-1849: Jonas Furrer
- 1850: Daniel-Henri Druey
- 1851: Martin J. Munzinger
- 1852: Jonas Furrer
- 1853: Wilhelm Matthias Naeff
- 1854: Friedrich Frey-Herosé
- 1855: Jonas Furrer
- 1856: Jakob Stämpfli
- 1857: Constant Fornerod
- 1858: Jonas Furrer
- 1859: Jakob Stämpfli
- 1860: Friedrich Frey-Herosé
- 1861: Melchior Josef Martin Knüsel
- 1862: Jakob Stämpfli
- 1863: Constant Fornerod
- 1864: Jakob Dubs
- 1865: Karl Schenk
- 1866: Melchior Josef Martin Knüsel
- 1867: Constant Fornerod
- 1868: Jakob Dubs
- 1869: Emil Welti
- 1870: Jakob Dubs
- 1871: Karl Schenk
- 1872: Emil Welti
- 1873: Paul Cérésole
- 1874: Karl Schenk
- 1875: Johann Jakob Scherer
- 1876: Emil Welti
- 1877: Joachim Heer
- 1878: Karl Schenk
- 1879: Bernhard Hammer
- 1880: Emil Welti
- 1881: Numa Droz
- 1882: Simeon Bavier
- 1883: Antoine Louis John Ruchonnet
- 1884: Emil Welti
- 1885: Karl Schenk
- 1886: Adolf Deucher
- 1887-1892: Numa Droz
- 1893-1895: Adrien Lachenal
- 1896: Adrien Lachenal
- 1897: Adolf Deucher
- 1898: Eugène Ruffy
- 1899: Eduard Müller
- 1900: Walter Hauser
- 1901: Ernst Brenner
- 1902: Joseph Zemp
- 1903: Adolf Deucher
- 1904: Robert Comtesse
- 1905: Marc-Emile Ruchet
- 1906: Ludwig Forrer
- 1907: Eduard Müller
- 1908: Ernst Brenner
- 1909: Adolf Deucher
- 1910: Robert Comtesse
- 1911: Marc-Emile Ruchet
- 1912: Ludwig Forrer
- 1913: Eduard Müller
- 1914-1917: Arthur Hoffmann
- 1917: Gustave Ador
- 1918-1919: Felix-Louis Calonder
- 1920-1940: Giuseppe Motta
- 1940-1944: Marcel Pilet-Golaz
- 1945-1961: Max Petitpierre
- 1961-1965: Friedrich Traugott Wahlen
- 1966-1970: Willy Spühler
- 1970-1978: Pierre Graber
- 1978-1987: Pierre Aubert
- 1988-1993: René Felber
- 1994-1999: Flavio Cotti
- 1999-2002: Joseph Deiss
- Seit 2003: Micheline Calmy-Rey
Weblinks
- [http://www.eda.admin.ch offizielle Website des EDA]
Auswaertige Angelegenheiten
US-Außenministerium
Das US-Außenministerium (United States Department of State oder auch State Department) ist für die Außenbeziehungen der USA zuständig. Es existiert seit 27. Juli 1789, Außenminister (United States Secretary of State) ist derzeit Condoleezza Rice.
Liste der US-Außenminister
Sonstiges
William Timken ist seit dem 2. September 2005 US-Botschafter in Deutschland. Er folgt Daniel Coats nach, der dieses Amt von August 2001 bis Februar 2005 bekleidet hatte.
Weblinks
- [http://www.state.gov/ US Department of State (engl.)]
- [http://www.us-botschaft.de/ US-Botschaft in Deutschland (dt./engl.)]
- [http://www.usembassy.at US-Botschaft in Österreich (dt./engl.)]
- [http://www.usembassy.ch US-Botschaft in der Schweiz]
Kategorie:US-Außenpolitik
Außenministerium
KonsulDer Begriff Konsul bezeichnete in der Vergangenheit und Gegenwart unterschiedliche Ämter.
Geschichte
In der Vergangenheit bezeichnete Konsul
#das höchste und wichtigste Amt in der Römischen Republik des Altertums, das im Rahmen der zivilen, sowie der militärischen Ämterlaufbahn erreicht werden konnte, siehe Consulat;
#einen nach antikem Vorbild leitenden Verwaltungsbeamten einer städtischen Kommune des mittelalterlichen Italiens oder
#einen Angehörigen des französischen Konsulats, das in etwa die Exekutive während der letzten Jahre der Ersten Französischen Republik bildete.
Gegenwart
In der Gegenwart ist ein Konsul eine offiziell mit der Wahrnehmung bestimmter, u.a. wirtschaftlicher, Interessen eines fremden Staates (des Entsendestaats) und der Interessen seiner Bürger im Empfangsstaat betraute Person (Konsularbeamter). Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Berufskonsul und dem Honorarkonsul.
Berufskonsul
Ein Berufskonsul ist ein Angehöriger des regulären auswärtigen Dienstes, der ein (General-) Konsulat leitet oder Mitarbeiter einer konsularischen Mission ist. Dem Berufskonsul muss vom Gastland das Exequatur erteilt werden, damit er seinen Dienst beginnen kann. Konsuln genießen Amtsimmunität, das heißt, sie unterliegen hinsichtlich der in Ausübung ihrer amtlich bzw. dienstlich vorgenommenen Handlungen nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Die Amtsimmunität umfasst nicht nur die Diensthandlungen als solche, sondern auch die in mittelbarem Zusammenhang dazu stehenden Handlungen (z. B. die Autofahrt zu einem dienstlichen Termin).
Honorarkonsul
Ein Honorar- oder Wahlkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul. Der Honorarkonsul ist zumeist ein Bürger des Empfangsstaates, also des Staates, in dem er die Interessen des Entsendestaates vertritt. Er genießt deshalb regelmäßig nur Amtshandlungsimmunität. Diese schützt ausschließlich davor, bei der Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben der Strafverfolgung zu unterliegen. Lediglich in einem mittelbaren Zusammenhang stehende Handlungen (wie die Autofahrt zum dienstlichen Termin) umfasst die Amtshandlungsimmunität nicht. Die Arbeit des Honorarkonsuls wird nicht vergütet.
Weblinks
- [http://www.consul.cc/content/Legal_Politcal_Issues/ Rechtliche und politische Fragen zum Konsularwesen] (engl.)
Kategorie:Römisches Amt
ja:領事館
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Battle of Ajnadayn
The Battle of Ajnadayn, fought on July 30, 634, was the first major pitched battle between the Byzantine Empire and the Arab forces of the new religion of Islam. It resulted in a Muslim victory. Very few hard facts are known of this battle, but it is known in detail through pious legend.
The Muslim invasion of Palestine and Syria began during the winter of 30 December 1952) is a former professional and Davis Cup tennis player from Quebec City.
The rigth-handed, 5'9 Genois reached a career high singles ranking of World No. 115 in July, 1978. He had a career win-loss record of 5 and 20 in Grand Prix and Grand Slam events. His best result was reaching the third round of the
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Grothendieck spectral sequence
In mathematics, in the field of homological algebra, the Grothendieck spectral sequence is a technique that allows one to compute the derived functors of the composition of two functors , from knowledge of the derived functors of F and G.
If
:
and
:
are two (covariant)
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