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AußenministeriumDer Außenminister ist Mitglied der Regierung eines souveränen Staates. Er ist der Hauptverantwortliche bei der Umsetzung der Außenpolitik eines Landes.
Zudem ist der Außenminister im Ausland neben dem Staatsoberhaupt der höchste Vertreter eines Staates und wird außerhalb seines Landes mit Seine Exzellenz (S.E.) angesprochen. Nach deutscher Konvention sind Exzellenzen (Anrede + Anschrift: Seine Exzellenz der ...):
- die Staatsoberhäupter
- die Regierungschefs
- die Parlaments - und Senatspräsidenten
- die Außenminister
- die ausländischen Botschafter im Empfängerland
Siehe auch
- Auswärtiges Amt (Deutschland)
- Liste deutscher Außenminister
- Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Österreich)
- Liste österreichischer Außenminister
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (Schweiz)
- Außenminister der Europäischen Union
- Liste der Außenminister der USA
- Botschafter
- Konsul
Kategorie:Politischer Begriff
RegierungDie Regierung ist die oberste Institution eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Gesamtpolitik des Staates. Die Regierung, ihre Organisation und Funktion stehen in enger Beziehung mit der allgemein in der entsprechenden Gesellschaft vorherrschenden Herrschaftsstruktur sowie der sozio-ökonomischen Ordnung.
In modernen, demokratischen Staaten wird als Regierung meist die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder einer Gebietseinheit desselben gemeint.
In anderen Sprachen und Dialekten
In Bayern nennt man die auf der Ebene der Bezirke gebildete Mittelbehörde der staatlichen Verwaltung Regierung, zum Beispiel die Regierung von Oberbayern. In anderen deutschen Bundesländern heißt diese Mittelbehörde Regierungspräsidium oder Bezirksregierung.
Auf britischem Englisch bedeutet das Wort government nicht nur "Regierung", sondern auch "Staatsgewalt"; auf amerikanischem Englisch bedeutet government sogar fast nur noch "Staatsgewalt"; die Exekutive wird meistens administration genannt. In Frankreich kann gouvernement sowohl "Regierung" als auch "Staatsgewalt" bedeuten, während das gouvernement in Kanada meistens nur "Regierung" bedeutet.
Legitimation der Regierung
Eine Regierung kann sich unterschiedlich legitimieren:
- durch Wahlen: Demokratie
- durch Ernennung oder Vererbung: Plutokratie, Aristokratie, Monarchie, Autokratie
- durch Gewalt: Diktatur, Militärjunta
- In der vom Anarchismus angestrebten Gesellschaft gibt es keine Regierung (Selbstorganisation, Selbstverwaltung, ein Rhizom besitzt kein Zentrum und keine Hierarchie).
Wirkliche Regierungen stellen oft Mischformen der genannten Systeme dar.
Beispielsweise eine Konstitutionelle Monarchie, die Elemente der Demokratie und Monarchie vereint.
Soziale Aufgaben
Die Aufgaben einer Regierung werden heutzutage in den meisten Staaten durch eine Verfassung festgelegt. Aus gesellschaftlicher Sicht ist es die eigentliche soziale Aufgabe der Regierung, allokations-, distributions- und stabilisierungspolitische Vorschläge auszuarbeiten und umzusetzen.
Die Regierung kann durch bestimmte Entscheidungen und die Verfassung eine Vorbildfunktion einnehmen. Bestimmte politische Entscheidungen in Innen- oder Außenpolitik können Terrorismus, eine besondere Stellung des Militärs (Banden), hervorbringen. Durch Todesstrafe im Grundgesetz kann in Fällen der Selbstjustiz als Vorbild die Regierung genannt werden, die ja selbst exekutiert (USA).
Siehe auch: Bundesregierung, Regierungsform, Regierungserklärung, 100-Tage-Frist
Eigene Ziele
Entgegen der sozialen Aufgaben werden gemäß der ökonomischen Theorie der Politik (ÖTP) in Regierungen tatsächlich Ziele verfolgt, die die eigene Macht stützen und eine Wiederwahl ermöglichen sollen.
Historische Entwicklung der Regierungsfunktion
Das zentrales und leitendes Organ der Staatsmacht entstand in Europa Hand in Hand mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft. Erste Ansätze dazu, darunter die zentralisierte Lenkung des Staates und seiner Bevölkerung mithilfe von Armee, Polizei, Bürokratie, Richterstand usw. fanden sich in der Absoluten Monarchie. Obwohl die absolutistischen Monarchen durch die Zentralisierung der Regierungsfunktionen ihre Position stärkten, begaben sie sich dadurch gleichzeitig in finanzielle Abhängigkeit von den Handwerkszünften und dem sich in seiner Entstehung befindenden Bürgertum. Die Entstehung eines politischen Institutionsgefüges hatte die Herstellung eines territorial beschränkten Wirtschaftsraumes zur Folge und entsprach damit den Interessen des Bürgertums, womit der Grundstein für die Entwicklung des Kapitalismus gelegt war.
Die Auffassung von Herrschaft eines Staates wandelte sich in der Zeit des Absolutismus zu einer einheitlichen, übergeordneten Gewalt: der öffentlichen, je nach Land spezifisch legitimierten, Staatsgewalt. Die Funktion der Staatsgewalt war die eines Garanten für die Kontinuität der ökonomisch-sozialen Verhältnisse und vertrat damit die Ordnung, an der wiederum sich die weiteren gesellschaftlichen Entwicklungen orientierten.
Der alleinige Führungsanspruch des absolutistischen Herrschers wurde mit der Entwicklung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft zunehmend auf weitere Institutionen, insbesondere der Verwaltung abgelöst. Einerseits eigneten sich die Berater der Herrschenden mehr und mehr Machtnischen an, andererseits begann sich die von den Herrschern geschaffene bürokratische Verwaltung mehr und mehr zu verselbständigen.
Kategorie:Politischer Begriff
ja:政府
ko:정부
ms:Kerajaan
simple:Government
th:รัฐบาล
AußenpolitikDer Begriff Außenpolitik beschreibt das politische Handeln eines Staates (eines Staatenbundes etc.), insbesondere seiner Regierung (Außenminister), zur Vertretung seiner Interessen, einerseits, andererseits zur (diplomatischen) Gestaltung seiner auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten (und Verbünden) sowie zu zwischenstaatlichen Einrichtungen.
In der Politikwissenschaft beschäftigt sich vor allem der Teilbereich der Internationalen Beziehungen mit der Außenpolitik verschiedener Staaten.
Einflüsse auf die Außenpolitik
Die Außenpolitik eines Staates wird von zahlreichen Faktoren bestimmt:
# Innenpolitische Faktoren: Stärke der Regierung, Herrschaftsstruktur, Machtlegitimation, Kompromißfähigkeit nach Außen (Prestige, Wahlkampf)
# Außenpolitische Faktoren: Einbindung in Systeme, Grad der Souveränität, Sicherheit und Militär, historische Verbindungen und Abhängigkeiten
# Ökonomische Faktoren: Wirtschaftskraft, Wirtschaftsstruktur, Verhältnis Import-Export, Verflechtungen und Abhängigkeiten
# Gesellschaftliche Faktoren: Bewusstseinslage und Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung, Konsensfähigkeit, "Weltoffenheit"
# Objektive Faktoren: geographische Lage, Ressourcen, Bevölkerungszahl
Charakter der Außenpolitik
Außenpolitik ist eine zähe, langwierige Angelegenheit.
Bei einem Regierungswechsel in einem kommunitären Staat ändert sich die Außenpolitik meist nur in Nuancen (daher auch die weitgehende Auslassung außenpolitischer Zielsetzungen in Wahlprogrammen), allenfalls Akzentverschiebungen sind möglich. Die Gründe dafür sind vielfältig:
# Die Leitziele Stabilität, Kontinuität und Beherrschbarkeit bleiben ebenso bestehen wie die Systeme, in denen sich die Politik bewegt (Bündnisse: pacta sunt servanda!)
# Grundprobleme, welche die Weltlage und damit außenpolitische Aktivitäten beeinflussen, behalten häufig über lange Zeiträume ihre Brisanz (zum Beispiel Nahostkonflikt)
# Objektive Inlandsfaktoren bleiben bestehen, auch veränderbare Inlandsfaktoren ändern sich nicht "ruckartig"
# Revolutionäre außenpolitische Konzepte sind aufgrund des hohen internationalen Verflechtungsgrades nicht oder nur kaum durchsetzbar. Auch der Krieg als „ultima ratio“ scheidet immer mehr aus.
Zitat
Die großen Nationen sind nicht von innen gemacht, sondern nach außen; nur eine geschickte Außenpolitik, eine Politik bedeutender Unternehmungen, ermöglicht eine fruchtbare Innenpolitik, die letzten Endes immer von geringerem Tiefgang ist. – José Ortega y Gasset (Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)
Siehe auch
- Botschafter, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Außenpolitisches System der USA, Bundesdeutsche Außenpolitik 1945–1989
Weblinks
- [http://www.deutsche-aussenpolitik.de/ Außenpolitik-Projekt der Uni Trier unter Leitung von Hanns W. Maull]
- [http://www.politik.uni-koeln.de/jaeger/links/medien Linksammlung zum Thema Außenpolitik und Medien]
- [http://www.dgap.org Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. – DGAP]
- [http://www.dias-online.org Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik e. V. – DIAS]
- [http://www.swp-berlin.org Stiftung Wissenschaft und Politik – SWP]
- [http://www.thinktankdirectory.org/directory/politikfelder.html#aussen „Think Tank Directory“, Kategorie Außen- und Sicherheitspolitik]
- [http://www.german-foreign-policy.com Informationen und Kritik zur Deutschen Außenpolitik – www.german-foreign-policy.com]
Kategorie:Politisches Sachgebiet
Kategorie:Politologie
Kategorie:Diplomatie
StaatsoberhauptDas Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen (Im Sinne des Völkerrechts) und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter und die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhaupt (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform.
In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch (beispielsweise ein König wie in Großbritannien oder Thailand). In den meisten Monarchien im Commonwealth (Commonwealth Realms) z.B. Australien, Kanada, oder Jamaika, ist das Staatsoberhaupt der König oder die Königin von Großbritannien (siehe Britische Monarchie). Die Funktionen des Staatsoberhaupts werden dann vom jeweiligen Generalgouverneur ausgeübt. Der Generalgouverneur wird vom Monarchen gemäß dem Vorschlag der jeweiligen Regierung ernannt.
In einer präsidialen Republik wird das Staatsoberhaupt Präsident genannt. Beispiel sind der Präsident der USA, Bundespräsident in Deutschland oder Österreich und der französische Staatspräsident (Präsident der Republik).
Einige wenige moderne Staaten kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählen Japan, die Schweiz und San Marino. Das Schweizer Parlament wählt zyklisch ein Mitglied des Bundesrates zum "Bundespräsidenten". Allerdings ist dieser nur primus inter pares (erster unter gleichen) - lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt. Der Tennō (Kaiser) von Japan ist laut Verfassung nur "Symbol des Volkes", nicht Staatsoberhaupt.
Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Die USA als Präsidentielles Regierungssystem oder Südafrika sind hierfür Beispiele. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen. Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer sind auch zugleich Staatsoberhaupt. Die genauen Befugnisse des jeweiligen Staatsoberhaupts können in den verschieden politischen Systemen stark von einander abweichen.
Siehe auch: Staatsform, Parlamentarisches Regierungssystem, Liste der Staatsoberhäupter nach Amtszeiten
Kategorie:Politischer Begriff
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ja:元首
ko:국가 원수
simple:Head of state
zh-min-nan:Kok-ka ê thâu-lâng
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
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ja:国家 simple:State
KonventionEine Konvention (lat. conventio „Übereinkunft, Zusammenkunft“) ist eine nicht formal festgeschriebene Regel, die von einer Gruppe von Menschen aufgrund eines Konsens eingehalten wird. Die Übereinkunft kann stillschweigend zustande gekommen oder auch ausgehandelt worden sein.
Wichtige internationale Konventionen sind die UN-Konventionen der Vereinten Nationen (zum Beispiel die UN-Kinderrechtskonvention), die von den Staaten der Erde ratifiziert und dadurch verbindlich werden.
Historisches Beispiel: Salinenkonvention
Siehe auch: Konvent
Kategorie:Soziologie
Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag
Liste deutscher Außenminister
Anmerkung: Im Deutschen Kaiserreich gab es keinen Außenminister, sondern nur einen Staatssekretär des Auswärtigen Amtes.
Außenminister, Deutschland
Liste österreichischer AußenministerÖsterreichisches Kaiserreich, 1753-1867
#Graf Wenzel Anton von Kaunitz-Rietberg 1753-1792
#Graf Philipp von Cobenzl 1792-1793
#Baron Franz Maria von Thugut 1793-1800
#Graf Ferdinand von Trauttmansdorff 1800-1801
#Graf Johann Ludwig von Cobenzl 1801-1805
#Graf Johann Philipp von Stadion-Warthausen 1805-1809
#Klemens Wenzel Fürst von Metternich-Winneburg 1809-1848
#Graf Karl Ludwig von Ficquelmont 1848
#Baron Johann Philipp von Wessenberg-Ampringen 1848
#Felix Fürst zu Schwarzenberg 1848-1852
#Graf Karl Ferdinand von Buol-Schauenstein 1852-1859
#Graf Johann Bernhard von Rechberg und Rothenlöwen 1859-1864
#Graf Alexander von Mensdorff-Pouilly 1864-1866
#Graf Friedrich Ferdinand von Beust 1866-1867
Österreich-Ungarn, 1867-1918
#Graf Friedrich Ferdinand von Beust 1867-1871
#Graf Gyula Andrássy 1871-1879
#Baron Heinrich Karl von Haymerle 1879-1881
#Graf Gustav Kálnoky 1881-1895
#Graf Agenor Goluchowski 1895-1906
#Graf Alois Lexa von Ährenthal 1906-1912
#Graf Leopold von Berchtold 1912-1915
#Baron István Burián 1915-1916
#Graf Ottokar Czernin 1916-1918
#Baron István Burián 1918
#Graf Gyula Andrássy 1918
1. Republik, 1918-1938
#Victor Adler (SDAPÖ) 30. Oktober 1918 - 11. November 1918
#Otto Bauer (SDAPÖ) 21. November 1918 - 26. Juli 1919
#Karl Renner (auch Staatskanzler) (SDAPÖ) 26. Juli 1919 - 22. Oktober 1920
#Michael Mayr (auch Bundeskanzler) (CS) 22. Oktober 1920 - 21. Juni 1921
#Johann Schober (auch Bundeskanzler) (Beamter) 21. Juni 1921 - 26. Januar 1922
#Walter Breisky (auch Bundeskanzler) (Beamter) 26. Januar 1922 - 27. Januar 1922
#Leopold Hennet (Beamter) 27. Januar 1922 - 31. Mai 1922
#Alfred Grünberger (CS) 31. Mai 1922 - 20. November 1924
#Heinrich Mataja (CS) 20. November 1924 - 15. Januar 1926
#Rudolf Ramek (als Bundeskanzler) (CS) 15. Januar 1926 - 20. Oktober 1926
#Ignaz Seipel (als Bundeskanzler) (CS) 20. Oktober 1926 - 4. Mai 1929
#Ernst Streeruwitz (als Bundeskanzler) (CS) 4. Mai 1929 - 26. September 1929
#Johann Schober (als Bundeskanzler) (Beamter) 26. September 1929 - 30. September 1930
#Ignaz Seipel (CS) 30. September 1930 - 4. Dezember 1930
#Johann Schober (Beamter) 4. Dezember 1930 - 29. Januar 1932
#Karl Buresch (als Bundeskanzler) (CS) 29. Januar 1932 - 20. Mai 1932
#Engelbert Dollfuß (als Bundeskanzler) (CS, VF) 20. Mai 1932 - 10. Juli 1934
#Stephan Tauschitz (Landbund, VF) 10. Juli 1934 - 3. August 1934
#Egon Berger-Waldenegg (VF) 3. August 1934 - 14. Mai 1936
#Kurt Schuschnigg (als Bundeskanzler) (VF) 14. Mai 1936 - 11. Juli 1936
#Guido Schmidt (VF) 11. Juli 1936 - 11. März 1938
#Wilhelm Wolf (NS) 11. März 1938 - 13. März 1938
2. Republik, seit 1945
#Karl Gruber (ÖVP) 26. September 1945 - 26. November 1953
#Leopold Figl (ÖVP) 26. November 1953 - 10. Juni 1959
#Julius Raab (auch Bundeskanzler) (ÖVP) 10. Juni 1959 - 16. Juli 1959
#Bruno Kreisky (SPÖ) 16. Juli 1959 - 19. April 1966
#Lujo Tončić-Sorinj (ÖVP) 19. April 1966 - 19. Januar 1968
#Kurt Waldheim (ÖVP) 19. Januar 1968 - 21. April 1970
#Rudolf Kirchschläger (parteilos) 21. April 1970 - 23. Juni 1974
#Erich Bielka-Karltreu (parteilos) 23. Juni 1974 - 30. September 1976
#Willibald Pahr (parteilos) 1. Oktober 1976 - 24. Mai 1983
#Erwin Lanc (SPÖ) 24. Mai 1983 - 10. September 1984
#Leopold Gratz (SPÖ) 10. September 1984 - 16. Juni 1986
#Peter Jankowitsch (SPÖ) 16. Juni 1986 - 21. Januar 1987
#Alois Mock (ÖVP) 21. Januar 1987 - 4. Mai 1995
#Wolfgang Schüssel (ÖVP) 4. Mai 1995 - 4. Februar 2000
#Benita Ferrero-Waldner (ÖVP) 4. Februar 2000 - 20. Oktober 2004
#Ursula Plassnik (ÖVP) seit 20. Oktober 2004
Siehe auch
- Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Weblinks
- [http://www.bmaa.gv.at Homepage des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten] (auch Quelle dieser Liste für 1. und 2. Republik)
Außenminister
Eidgenössisches Departement für auswärtige AngelegenheitenDas Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist eines der sieben Departemente in der Schweiz. Jeweils einer der Bundesräte steht dem Departement vor.
Die Aufgabe des EDA besteht in der Wahrung der Interessen der Schweiz im und gegenüber dem Ausland. Mittel hierzu ist die schweizerische Außenpolitik, deren Ziele in Art. 54 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) wie folgt festgelegt sind:
"Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für
ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der
Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu
einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen
Lebensgrundlagen."
Auch im Aussenpolitischen Bericht 2000 des Bundesrats aus dem Jahr 2000 sind die Ziele formuliert. Es wurden fünf Hauptaufgaben für die Aktivitäten festgelegt:
- Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden
- Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat
- Förderung der Wohlfahrt
- Abbau sozialer Gegensätze
- Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Das EDA hieß ursprünglich "Politisches Departement" (PD) und der jeweilige Bundespräsident übernahm die Leitung für ein Jahr. 1888 wurde das Departement von Numa Droz umgestaltet und nahm den Namen "Departement des Äussern" an. Droz stand dem Departement für fünf Jahre vor, gefolgt von Adrien Lachenal, welcher dem Departement drei Jahre vorstand. 1896 kehrte der Bundesrat dann wieder zum ursprünglichen System zurück, so dass ein Bundesrat nur jeweils für ein Jahr dem Departement vorstand.
Seit 1914 hat das Politische Departement seine Bedeutung als Präsidialamt verloren und seit 1979 firmiert das Departement unter seinem heutigen Namen.
Departementsvorsteher
- 1848-1849: Jonas Furrer
- 1850: Daniel-Henri Druey
- 1851: Martin J. Munzinger
- 1852: Jonas Furrer
- 1853: Wilhelm Matthias Naeff
- 1854: Friedrich Frey-Herosé
- 1855: Jonas Furrer
- 1856: Jakob Stämpfli
- 1857: Constant Fornerod
- 1858: Jonas Furrer
- 1859: Jakob Stämpfli
- 1860: Friedrich Frey-Herosé
- 1861: Melchior Josef Martin Knüsel
- 1862: Jakob Stämpfli
- 1863: Constant Fornerod
- 1864: Jakob Dubs
- 1865: Karl Schenk
- 1866: Melchior Josef Martin Knüsel
- 1867: Constant Fornerod
- 1868: Jakob Dubs
- 1869: Emil Welti
- 1870: Jakob Dubs
- 1871: Karl Schenk
- 1872: Emil Welti
- 1873: Paul Cérésole
- 1874: Karl Schenk
- 1875: Johann Jakob Scherer
- 1876: Emil Welti
- 1877: Joachim Heer
- 1878: Karl Schenk
- 1879: Bernhard Hammer
- 1880: Emil Welti
- 1881: Numa Droz
- 1882: Simeon Bavier
- 1883: Antoine Louis John Ruchonnet
- 1884: Emil Welti
- 1885: Karl Schenk
- 1886: Adolf Deucher
- 1887-1892: Numa Droz
- 1893-1895: Adrien Lachenal
- 1896: Adrien Lachenal
- 1897: Adolf Deucher
- 1898: Eugène Ruffy
- 1899: Eduard Müller
- 1900: Walter Hauser
- 1901: Ernst Brenner
- 1902: Joseph Zemp
- 1903: Adolf Deucher
- 1904: Robert Comtesse
- 1905: Marc-Emile Ruchet
- 1906: Ludwig Forrer
- 1907: Eduard Müller
- 1908: Ernst Brenner
- 1909: Adolf Deucher
- 1910: Robert Comtesse
- 1911: Marc-Emile Ruchet
- 1912: Ludwig Forrer
- 1913: Eduard Müller
- 1914-1917: Arthur Hoffmann
- 1917: Gustave Ador
- 1918-1919: Felix-Louis Calonder
- 1920-1940: Giuseppe Motta
- 1940-1944: Marcel Pilet-Golaz
- 1945-1961: Max Petitpierre
- 1961-1965: Friedrich Traugott Wahlen
- 1966-1970: Willy Spühler
- 1970-1978: Pierre Graber
- 1978-1987: Pierre Aubert
- 1988-1993: René Felber
- 1994-1999: Flavio Cotti
- 1999-2002: Joseph Deiss
- Seit 2003: Micheline Calmy-Rey
Weblinks
- [http://www.eda.admin.ch offizielle Website des EDA]
Auswaertige Angelegenheiten
US-Außenministerium
Das US-Außenministerium (United States Department of State oder auch State Department) ist für die Außenbeziehungen der USA zuständig. Es existiert seit 27. Juli 1789, Außenminister (United States Secretary of State) ist derzeit Condoleezza Rice.
Liste der US-Außenminister
Sonstiges
William Timken ist seit dem 2. September 2005 US-Botschafter in Deutschland. Er folgt Daniel Coats nach, der dieses Amt von August 2001 bis Februar 2005 bekleidet hatte.
Weblinks
- [http://www.state.gov/ US Department of State (engl.)]
- [http://www.us-botschaft.de/ US-Botschaft in Deutschland (dt./engl.)]
- [http://www.usembassy.at US-Botschaft in Österreich (dt./engl.)]
- [http://www.usembassy.ch US-Botschaft in der Schweiz]
Kategorie:US-Außenpolitik
Außenministerium
BotschafterEin Botschafter ist der höchste Repräsentant eines Staates in einem anderen Land und untersteht üblicherweise dem Außenministerium seines Landes.
Seine Aufgabe ist einerseits die Interessenvertretung seiner Regierung gegenüber Regierung, Opposition sowie gesellschaftlichen Organisationen im Gaststaat in einer Botschaft, andererseits Unterstützung der sich in dem Land aufhaltenden eigenen Staatsbürger (z.B. bei Passproblemen und Konsularfragen). Innerhalb der Botschaft arbeitet er mit den für ihre Ressorts verantwortlichen Botschaftsräten und dem Militärattaché zusammen.
Er befindet sich in einem teilweise schwierigen Spagat, da er einerseits für die Politik in seinem fern liegenden Heimatstaat mit verantwortlich gemacht wird (obwohl er darauf aus dem Ausland kaum Einfluss hat), andererseits soll er gute Beziehungen pflegen und wichtige Informationen über seinen Gaststaat liefern. Ob und wie diese Analysen dann von den Abteilungen des heimatlichen Außenministeriums tatsächlich verwendet werden, kann er aus der Ferne kaum beeinflussen.
Um die uneingeschränkte Interessenvertretung zu ermöglichen, wird Botschaftern und anderen Diplomaten Immunität gewährt.
Der repräsentative Wohnsitz des Botschafters und seiner Familie wird Residenz genannt und ist wie die Botschaft exterritoriales Gebiet für den Gaststaat.
In Deutschland ist ein Botschafter ein vom Bundespräsidenten ernannter Beamter des höheren Auswärtigen Dienstes.
Siehe auch
- Generalkonsul
- Konsul
- Konsularvertrag
- Diplomatische Vertretung
- Gesandter
- Außenpolitik
- diplomatisches Corps
Kategorie:Diplomatie
Kategorie:Berufliche Funktion
ja:外交官
simple:Ambassador
Kategorie:Politischer Begriff Fehlende Artikel
Friedenssicherung, Institutionalismus, Neue Mitte, Peronismus, Regionalmacht
!Politischer Begriff Kram (Nümbrecht)
Krahm ist ein Ortsteil von Nümbrecht im Oberbergischen Kreis im südlichen Nordrhein-Westfalen innerhalb des Regierungsbezirks Köln.
Lage und Beschreibung
Der Ort liegt in Luftlinie rund 5,1 km nordwestlich von Nümbrecht.
Geschichte
Erstnennung
1448 wurde der Ort das erste Mal urkundlich erwähnt und zwar "Rechnung des Rentmeisters Joh. van Flamersfelt" (Urkundliche Erstnennungen oberbergische Orte v. Klaus Pampus).
Die Schreibweise der Erstnennung war Kraem.
Bus und Bahnverbindungen
Bürgerbus
Haltestelle des Bürgerbuses der Gemeinde Nümbrecht.
Route:Marienberghausen
Weitere Informationsquellen
Weblinks
- [http://www.nuembrecht.net/ Gemeinde Nümbrecht]
- [http://www.buergerbus.nuembrecht.de.vu/ Bürgerbus]
Kategorie:Ortsteil von Nümbrecht
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