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Aufgabe

Aufgabe

Das Wort Aufgabe hat mehrere Bedeutungen:
- etwas zur Abfertigung abgeben (zB. Gepäckaufgabe)
- etwas, das erledigt werden muss,
- siehe Aufgabe (Pflicht), Auftrag,
  - (Schule): Hausaufgabe, Arbeitsaufgabe, Rechenaufgabe
- das willentliche Beenden (Aufgeben) von Etwas, siehe Aufgabe (Beenden)
  - die Kapitulation
- Aufgabe (Sport), im Ballsport

Aufgabe (Pflicht)

"Eine Aufgabe ist eine Verpflichtung, eine vorgegebene Handlung durchzuführen" (Frese 1980, S.207). Diese Verpflichtung richtet sich an Aufgabenträger.Da im engeren Sinn nur Menschen Aufgaben erfüllen können, spricht DIN V ENV 26385 "von einer aus dem Arbeitszweck abgeleiteten Aufforderung an die Arbeitsperson(en), eine Arbeit unter gegebenen Bedingungen nach einem vorgegebenen Verfahren auszuführen und ein bestimmtes Ergebnis anzustreben". "Unter einer Aufgabe wird in der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre ein zu erfüllendes Handlungsziel, eine durch physische oder geistige Aktivitäten zu verwirklichende Soll-Leistung verstanden" (Hoffmann 1980, S.200). Der Begriff der Aufgabe kann sich sowohl auf die Gesamtaufgabe wie auch auf Teilaufgaben einzelner Elemente oder Mitglieder beziehen.

Merkmale von Aufgaben

Jede Aufgabe wird qualitativ bestimmt durch eine Verrichtung, ein Objekt in Raum und Zeit, quantitativ (Erfüllungsvolumen) durch eine geforderte Mengenleistung je Zeitraum. Aufgaben werden unterschieden nach ihrem Wiederholungscharakter und ihrer Beherrschbarkeit. Ihr Wiederholungscharakter ist bestimmt durch ihre Häufigkeit und das Auftreten gemeinsamer Elemente. Die Beherrschbarkeit (Routinisierungspotential) von Aufgaben hängt von deren Komplexität, Variabilität und Determiniertheit ab.

Aufgabenanalyse und -synthese

Inhalt, Volumen und Erfüllungsanforderungen von Aufgaben ändern sich im Zeitablauf. Dies löst bei entsprechender Abweichung von Soll und Ist Anpassungen und Reorganisationen aus. Ein Instrument dazu bildet die von Erich Kosiol entwickelte Aufgabenanalyse. Dabei wird eine Aufgabe schrittweise in Teilaufgaben zerlegt. Diese (atomisierten) Teilaufgaben werden in der folgenden Aufgabensynthese wieder zusammengefügt und verknüpft.

Literatur


- Hoffmann, Friedrich: Aufgabe. In: Frese, Erich (Hrsg.): Handwörterbuch der Organisation, 2. Auflage, Stuttgart 1980, Sp.200-207, ISBN 3-7910-8016-4
- Frese, Erich: Aufgabenanalyse und -synthese. In: Frese, Erich (Hrsg.): Handwörterbuch der Organisation, 2. Auflage, Stuttgart 1980, Sp.207-217, ISBN 3-7910-8016-4 Kategorie:Betriebswirtschaftslehre Kategorie:Planung und Organisation

Hausaufgabe

Hausaufgaben werden in der Schule (vom Lehrer) als Ergänzung des Unterrichts aufgegeben und sollen in der Regel zu Hause erledigt werden. Zur Terminologie: in weiten Teilen Deutschlands sagt man neben „Hausaufgaben“ auch „Schulaufgabe“. Es gibt keinen Unterschied in der Bedeutung, bei sorgfältigem Sprachgebrauch aber in der Perspektive: in der Schule bekommt man Hausaufgaben auf, zu Hause erledigt man Schulaufgaben. In Bayern bezeichnet man als „Schulaufgabe“ jedoch jene in der Schule geschriebenen Leistungskontrollen, die im übrigen Deutschland „Klassenarbeiten“ heißen. Im weiteren Sinne bezeichnet man als Hausaufgaben auch andere, berufliche oder freiwillig übernommene, selbstverantwortlich zu erledigende Verpflichtungen („Er hat seine Hausaufgaben gemacht“).

Rechtliche Regelungen

Deutschland

In Deutschland fällt die Regelung der Hausaufgaben, als Teil des Schulrechts, in die Kompetenz der Bundesländer. In Hessen bestimmt die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 in § 28:
- Hausaufgaben ergänzen den Unterricht.
- Sie dienen der Verarbeitung, Vertiefung und Anwendung des Unterrichtsstoffs, wenn möglich auch der Vorbereitung neuen Stoffs.
- Sie sollen ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigt werden können; die Schüler haben auch ein Recht auf individuell nutzbare Freizeit.
- Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen, zumindest stichprobenweise regelmäßig zu überprüfen und bei der Leistungsbeurteilung angemessen zu berücksichtigen.
- Bis Jahrgangsstufe 9 keine Hausaufgaben von Samstag (!) auf Montag. Aufgaben von Freitag auf Montag sind zulässig, wenn der Freitag Nachmittag unterrichtsfrei ist. In der Oberstufe sollten Samstag und Sonntag nach Möglichkeit arbeitsfrei bleiben. Anlage 2, Punkt 10 regelt ergänzend die maximale tägliche Hausarbeitszeit:
- Jahrgangsstufe 1 und 2: bis zu 1/2 h
- Jahrgangsstufe 3 und 4: bis zu 3/4 h
- Jahrgangsstufe 5 und 6: bis zu 1 h
- Jahrgangsstufe 7 und 8: bis zu 1 1/2 h
- Jahrgangsstufe 9 und 10: bis zu 2 h
- Oberstufe: keine explizite Beschränkung, sondern Verweis auf die Eigenverantwortlichkeit der Schüler

Pädagogische Erwägungen

„Derjenige Lehrer, welcher häusliche Aufgaben aufgibt, um sich in der Schule die Mühe zu sparen, verrechnet sich ganz; die Mühe wird ihm bald desto saurer werden.“ (Johann Friedrich Herbart, 1835) In Befragungen schätzen Lehrer, Schüler und insbesondere Eltern Hausaufgaben mit großer Mehrheit als nützlich oder sogar unbedingt notwendig ein. Wenn in einem Hauptfach keine Hausaufgaben gestellt wurden, muss der Lehrer mit Elternprotesten spätestens nach der ersten missglückten Klassenarbeit rechnen. Wissenschaftliche Pädagogik und Lehrerausbildung schenken dem Thema Hausaufgaben vergleichsweise geringe Beachtung, wenn aber doch, dann wird gerne kritisiert, dass Hausaufgaben auch in der Praxis nicht die nötige Beachtung finden, weshalb unreflektierte, phantasielose Routine überwiegt. Folgende Aspekte wurden oder werden problematisiert:

Funktion der Hausaufgaben

Hausaufgaben können über verschiedene Funktionen begründet werden:
- didaktisch:
  - Einprägen und Üben des Stoffs (Dies ist der Standpunkt des Herbartianismus, den landesrechtliche Regelungen im Wesentlichen auch heute einzunehmen scheinen)
  - Zu selbständigem Denken und Arbeiten anregen
  - Unterricht vorbereiten
- methodisch-unterrichtsorganisatorisch:
  - zeitaufwändige Teile des Lernprozesses aus dem 45-Minuten-Raster herausnehmen
  - als Element der Binnendifferenzierung: im Gegensatz zum Klassenunterricht kann ein Schüler zu Hause individuell in seinem eigenen Tempo arbeiten
  - kaum genutzt wird die Möglichkeit, Schülern individuell unterschiedliche Aufgaben zu stellen
- lern- und motivationspsychologisch:
  - zusätzliches Interesse und Eigeninitiative fördern
  - Selbstbestätigung ermöglichen
- lerntheoretisch: Lernen lernen
- erzieherisch:
  - zu Pflichterfüllung, Arbeitsethos, Selbstdisziplinierung, Fleiß, Ausdauer, Gewissenhaftigkeit erziehen
  - einer verfrühten „Arbeitnehmermentalität“, mit klarer Trennung von „Beruf“ und „Freizeit“, entgegenwirken Diese Funktionen stehen teilweise im Widerspruch zueinander: mechanisches Üben kann Motivation und Interesse töten. Die erzieherische Wirkung kann auch negativ beurteilt werden: Hausaufgaben erziehen zu Anpassung oder zu unehrlichem Verhalten. Weitverbreitet ist der Brauch, den Umfang der Hausaufgaben vom Verhalten der Schüler im Unterricht abhängig zu machen; nicht zuletzt deshalb werden Hausaufgaben zumeist erst in den letzten Minuten der Unterrichtsstunde gestellt. Unterrichtsorganisatorisch lässt sich das jederzeit rechtfertigen; wenn die disziplinierende Wirkung im Vordergrund steht, rücken Hausaufgaben jedoch in bedenkliche Nähe verbotener Kollektivstrafen.

Unterstützung durch Eltern

Hausaufgabenbetreuung durch die Eltern ist weit verbreitet und je nach Alter der Schüler vielleicht auch erwünscht; der Lehrer muss in jeder Alterstufe damit rechnen, darf sich aber keineswegs darauf verlassen. Die Formen der Elternhilfe reichen von reiner Kontrolle bis zu inhaltlicher Mitarbeit. Contra Hausaufgaben wird argumentiert, dass Elternhilfe, wie auch die übrigen häuslichen Bedingungen, unter denen Hausaufgaben angefertigt werden, die Chancenungleichheit verstärkt. Pro Hausaufgaben wird argumentiert, dass sie eine wichtige, oft die einzige Verbindung der Eltern zur Schule herstellen.

Zeitliche Belastung

Die zeitliche Belastung durch Hausaufgaben wird seit dem Ende des 18. Jahrhunderts diskutiert; 1829 wurden in Preußen erstmals Obergrenzen festgelegt. Die Belastung wird dadurch verschärft, dass Hausaufgaben oft in der biologisch ungünstigsten Zeit am frühen Nachmittag erledigt werden.

Alternative: Integration in die Schule

Hausaufgaben sind eine Begleiterscheinung der Halbtagsschule; schon aus Gründen der zeitlichen Belastung sind Hausaufgaben an Ganztagsschulen regelmäßig nicht vorgesehen. Sozialkritische Argumente contra Hausaufgaben können deshalb als Argumente pro Ganztagsschule angeführt werden; diese Argumentation dürfte tatsächlich erheblichen Anteil daran gehabt haben, dass Gesamtschulen in den 1970er Jahren ganz überwiegend als Ganztagsschulen gegründet wurden. Demgegenüber sieht die Realität in Ländern mit flächendeckender Ganztagsschule, wie zum Beispiel Frankreich, oft so aus, dass die Schüler nach 17 Uhr nach Hause kommen und dann der Form nach vielleicht nicht "Hausaufgaben" erledigen, aber doch Schulstoff aufarbeiten und üben.

Literatur


- Der Mathematikunterricht 35.3 (1989): Themenheft „Hausaufgaben“
- Neubauer, Annette: Frau Ulkig oder Wie man Hausaufgaben richtig macht, Albarello-Verlag 2005, ISBN 3-86559-006-3

Siehe auch


- Pädagogik, Didaktik, Lernen, Schule
- Wiki in der Schule

Weblinks

Kategorie:Schulwesen

Kapitulation

Eine Kapitulation ist völkerrechtlich eine einseitige Unterwerfungserklärung und ist in der Haager Landkriegsordnung festgehalten. Militärisch erklärt zum Beispiel eine Festung oder ein Schiff durch das Hissen einer weißen Fahne oder das Streichen der Flagge die Bereitschaft, keinen Widerstand mehr leisten zu wollen. Flagge Bei der Kapitulation unterscheidet man zwischen
- (bedingte) Kapitulation, bei der der Unterlegene Bedingungen nennt, von denen die Einstellung der Kampfhandlungen abhängig ist; meist sind dies die Schonung der Freiheit oder zumindest des Lebens der Unterlegenen - "Freier Abzug" oder „Behandlung als reguläre Kriegsgefangene“. Im Gegensatz zum Waffenstillstand wird die siegreiche Partei den Gegner immer entwaffnen, um einem Gesinnungswandel vorzubeugen.
- bedingungslose Kapitulation, bei der außer der militärischen Kapitulation auch die staatlich-politische Kapitulation vollzogen wird. Die Befehsgewalt über alle Einrichtungen des Militärs geht dabei auf den Gegner über. Es ist aber stets das Militär, welches die Kapitulaion vollzieht. Der Begriff der bedingungslosen Kapitulation (unconditional surrender) wurde erstmals im amerikanischen Sezessionskrieg 1861/65 verwendet. Die Armeen der Südstaaten mussten dabei einzeln kapitulieren (Lee, Jonston ...). Die Südstaaten hörten auf, als unabhängiges staatspolitisches Gebilde zu existieren und kamen wieder unter die Herrschaft der Union (USA). Im Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff der bedingungslosen Kapitulation 1943 auf der Konferenz von Casablanca zum ersten Mal von den Alliierten gegenüber Deutschland und Japan verwendet. Damit wurde die Möglichkeit eines Waffenstillstandes auch mit einer anderen politischen Führung ausgeschlossen. Der Gegner sollte entwaffnet, das Land besetzt und eine Militärregierung der Alliierten installiert werden. Vor der Festlegung des Völkerrechts war eine Kapitulation ein sehr einseitiger Vertrag und verpflichtete den Sieger zu nichts - oft wurde die militärische Besatzung hingerichtet und die Zivilbevölkerung in die Sklaverei verkauft. Deshalb wurde oft bis zum bitteren Ende Widerstand geleistet, wenn mit der Gnade des Gegners nicht zu rechnen war. Das Völkerrecht bot den Unterlegenen die Möglichkeit, gewisse Grundrechte zu behalten, die ein derart barbarisches Gemetzel ausschlossen. Vorher gab es nur den Begriff der militärischen Ehre, was zwar sehr dehnbar war, aber zumindest ein Fortschritt gegenüber den ohne Regeln geführten Konflikten abseits jeglicher Ethik.

Beispiele

Eine bedingte Kapitulation, auch bezeichnet als ehrenvolle Kapitulation wurde der deutschen 6. Armee von Generaloberst Rokossowski am 8. Januar 1943 in Stalingrad angeboten: :Wir garantieren allen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften, die den Widerstand aufgeben, Leben und Sicherheit sowie bei Kriegsende die Rückkehr nach Deutschland oder auf Wunsch der Kriegsgefangenen in ein beliebiges anderes Land. :Alle Wehrmachtangehörigen der sich ergebenden Truppen behalten ihre Uniform, ihre Rangabzeichen und Orden, die persönlichen Gebrauchs- und Wertgegenstände. Den höheren Offizieren werden Degen und Seitengewehr belassen. :Den Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften, die sich gefangengeben, wird sofort normale Verpflegung verabreicht. Allen Verwundeten, Kranken und Frostbeschädigten wird ärztliche Hilfe zuteil. Wir erwarten Ihre schriftliche Antwort am 9. Januar 1943 um 15 Uhr oo Minuten Moskauer Zeit durch einen von Ihnen persönlich bevollmächtigten Vertreter, der in einem mit weißer Flagge kenntlich gemachten Personenkraftwagen auf der Straße von der Ausweichstelle Konnij zur Station Kotluban zu fahren hat. Ihr Vertreter wird am 9. Januar 1943 um 15 Uhr oo Minuten von bevollmächtigten russischen Offizieren im Rayon >8<, 0,5 km südöstlich der Ausweichstelle 564, erwartet. :Sollte unsere Aufforderung zur Kapitulation von ihnen abgelehnt werden, so kündigen wir an, dass die Truppen der Roten Armee und der Roten Luftwaffe gezwungen sein werden, zur Vernichtung der eingekesselten deutschen Truppen zu schreiten. Die Verantwortung für deren Vernichtung tragen Sie. Nachdem dieses Angebot durch die Deutschen zunächst abgelehnt worden war, mussten die verbleibenden Truppen am 31. Januar kapitulieren, ohne Bedingungen nennen zu können. Von 107.800 deutschen Soldaten kehrten nur 6.000 aus der Gefangenschaft zurück. Inwiefern sich die sowjetische Führung an die Bedingungen gehalten hätte, darf trotzdem bezweifelt werden, da die Bedingungen einer Kapitulation weder einklagbar sind noch durch Gewalt eingefordert werden können. Insofern ist eine Kapitulation - und erst recht eine bedingungslose - nur der letztmögliche Schritt, der eine vollständige Niederlage besiegelt.

Andere Bedeutungen des Begriffes

Vertrag

Kapitulation bezeichnet auch (von lat. capitulare = in Kapitel einteilen) einen Vertrag allgemein, speziell wird der Begriff in folgenden Fällen verwendet:
- Die Verpflichtung von Soldaten für eine freiwillig verlängerte Dienstzeit.
- Die Verträge zwischen dem Osmanischen Reich und europäischen Staaten im 18. und 19. Jahrhundert. In ihnen vereinbarten die Europäischen Staaten mit der hohen Pforte u.a. weitgehende wirtschaftliche Freiheiten.

Umgangssprache

Im umgangssprachlichen Gebrauch wird der Begriff der Kapitulation auch dann verwendet, wenn eine Seite geschlagen ist und vom Gegner diktierte Waffenstillstandsbedingungen annehmen muss. Hier fehlt jedoch die für eine Kapitulation erforderliche Besetzung und Entwaffnung. Beispiele wären die 1918 und 1940 in Compiègne bei Paris unterzeichneten Verträge. Das Deutsche Reich war 1918 zwar militärisch geschlagen, aber keinesfalls bereit, sein Schicksal in fremde Hände zu legen. Siehe auch: Aufgabe (Beenden) Kategorie:Wehrrecht __NOTOC__

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François-Gabriel Lépaulle
François Gabriel Lepaulle (
- 1804 in Versailles, † 1886 in Marne) war ein französischer Maler.

Werke


- Henri-Bernard Dabadie dans Guillaume Tell, Ölmalerei auf Tuch, 1831, Opéra de Paris

Weblinks


- [http://www.insecula.com/oeuvre/O0018649.html Henri-Bernard Dabadie dans Guillaume Tell]



Sproat Lake
Der Sproat Lake ist ein Süsswassersee auf Vancouver Island in British Columbia in Kanada ca. 13 Kilometer nordwestlich von Port Alberni. Er befindet sich zusamnmen mit dem ihn umgebenden Douglas fir Forest im Sproat Lake Provincial Park. Da das Seeufer viele Strände aufweist
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