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| Auflage |
AuflageDer Ausdruck Auflage bezeichnet
- allgemein eine besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas Anderes zu erhalten, siehe Auflage (Bedingung)
: - im Jugendstrafrecht eine Sanktion, siehe Auflage (Jugendstrafrecht).
: - im Erbrecht eine Anordnung in einer letztwilligen Verfügung, siehe Auflage (Erbrecht).
: - im Verwaltungsrecht eine belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt, siehe Auflage (Nebenbestimmung).
- im Buchwesen bzw. Verlagswesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, wie Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften siehe Auflage einer Publikation.
- in der Kunst das mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückte Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung.
: siehe Auflagedruck, siehe Lage
Auflage (Bedingung)Die Auflage ist in der Dogmatik des Verwaltungsrechts eine Nebenbestimmmung zu einem Verwaltungsakt. Sie unterscheidet sich von der Bedingung dadurch, dass letzere als Teil des Verwaltungsaktes ohne diesen keine eigene Regelung trifft, wohingegen die Auflage selbst einen Verwaltungsakt darstellt, selbständig vollstrecktbar, aber auch selbständig anfechtbar ist.
Wird also etwa eine Baugenehmigung (begünstigender Verwaltungsakt) erlassen, verbunden mit dem Zusatz, dass innerhalb von zwei Jahren, dass Grundstück in gewisser Weise zu bepflanzen ist, so stellt sich die Frage, ob jener Zusatz eine Auflage oder eine Bedingung darstellt. Dies richtet sich nach dem Willen der Behörde und danach, wie dieser Wille einem verständigen Empfänger zu deuten ist. Ist der Behörde die Bepflanzung so wichtig, dass ohne sie das Bauvorhaben nicht realisiert werden soll, so liegt eine Bedingung vor. Ist die Bepflanzung zweitrangig, so ist von einer Auflage auszugehen. In diesem Fall ist, schon wegen der 2-jährigen Frist, von einer Auflage auszugehen.
Auflagen und Bedingungen sind als rechtliche Begriffe besonders im [http://jurawiki.de/Verwaltungsrecht (Jurawiki:) Verwaltungsrecht] (z.B.: [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwvfg/__35.html § 26 VwVfG]) und [http://jurawiki.de/Zivilrecht (Jurawiki:) Zivilrecht] relevant.
Siehe auch: Auflage, Zwang, Vertrag
Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre
Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht
Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre
Auflage (Jugendstrafrecht)Die Auflage im Jugendstrafrecht ist eine Sanktion, die zur Kategorie der Zuchtmittel zu zählen ist. Nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestehen vier Möglichkeiten der Auflage: Die Wiedergutmachung des Schadens (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JGG), die Entschuldigung beim Verletzten (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 JGG), die Arbeitsleistung (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 JGG) und die Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 JGG).
Charakter
Die vom Jugendrichter erteilte Auflage darf nicht unzumutbare Anforderungen an den Jugendlichen (ggf. Heranwachsenden, § 105 JGG) stellen. Anders als bei den Weisungen ist der Katalog der Auflagen enumerativ (und damit abschließend). Die Auflagen sollen nicht nur die Erziehungsfunktion des Jugendstrafrechts in den Vordergrund stellen, sondern einen repressiven Sanktionscharakter widerspiegeln.
Schadenswiedergutmachung
Die Bemühungen, dem Opfer einen höheren Stellenwert einzuräumen, werden seit Anfang der 1980er Jahre intensiver verfolgt. Ziel ist es daher, einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer herbeizuführen, um so den Rechtsfrieden nachhaltig zu gewährleisten (so genannter Täter-Opfer-Ausgleich).
In erster Linie kommt dabei der materielle Ersatz des entstandenen Schadens (ggf. bei immateriellen Verletzungen auch das Schmerzensgeld) in Betracht. Aber auch Arbeitsleistungen sind in diesem Rahmen möglich. Besteht ein Anspruch nach zivilrechtlicher Wertung nicht (oder liegt ein klageabweisendes Urteil eines Zivilgerichtes bereits vor), so darf nicht auf Wiedergutmachung erkannt werden. Gleiches gilt, wenn der Geschädigte auf die Forderung wirksam verzichtet hat oder ein Dritter den Schaden bereits reguliert hat (z.B. Haftpflichtversicherung o.ä.).
Die Auflage der Schadenswiedergutmachung muss aus rechtsstaatlichen Gründen inhaltlich genau bestimmt sein.
Entschuldigung
Die Entschuldigung spielt eine nur untergeordnete Rolle. Sowohl Täter als auch Opfer müssen bereit sein, ernsthaft die Entschuldigung auszusprechen bzw. entgegenzunehmen. Die Entschuldigung muss zudem freiwillig sein und darf nicht zwingend durch die Situation der Gerichtsverhandlung entstehen. (2001 waren 0,14% aller verhängten Zuchtmittel Entschuldigungen.)
Arbeitsleistung
Die Arbeitsauflage wird recht häufig verhängt, weil sie eine starke Sühnefunktion beinhaltet. Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsleistung als noch verfassungskonform angesehen, weil sie auch einen erzieherischen Aspekt abdeckt. In den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 GG wird verfassungsgemäß eingegriffen.
Geldauflage
Die Geldauflage wird in der Rechtswissenschaft zum Teil als bedenkliche Rechtsfolge angesehen, da sie einerseits den Eindruck vermittele, durch Geld könne die (oder: "jede") Verfehlung kompensiert werden, andererseits Jugendliche, die ohnehin über nur begrenzte Vermögen verfügen, unangemessen beeinträchtige.
Die Geldauflage muss durch "eigene Mittel" erbracht werden, so soll verhindert werden, dass von Dritten (Eltern o.ä.) die Zahlungspflicht wahrgenommen wird. Schließlich muss die Geldauflage verhältnismäßig sein und sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Jugendlichen messen.
Hat der Jugendliche aus der Straftat ein Surrogat oder einen Vermögensvorteil erzielt, so ist dieser zuvor zu entziehen.
Überwachung
Die Kontrolle der Erfüllung der Auflage obliegt der Jugendgerichtshilfe bzw. dem Richter selbst. Die Auflage kann im Nachhinein - wenn dies angebracht erscheint - noch abgeändert werden (§ 15 Abs. 3 JGG). Geldauflagen können nicht vollstreckt werden, wenn sie nicht erbracht werden. Stattdessen besteht die Möglichkeit, einen Ungehorsamsarrest zu verhängen.
Literatur
Peter Itzel, Die Abgrenzung der Weisungen von den Auflagen nach dem Jugendgerichtsgesetz, Heidelberg 1987, ISBN 3783205867
Kategorie:Jugendstrafrecht
Auflage (Erbrecht)Durch eine Auflage kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag dem Beschwerten (in der Regel dem Erben) jede rechtlich zulässige Handlung (Tun oder Unterlassen) auferlegen. Als Beispiele kommen Pflege des Grabes, Veranstaltungen zur Erinnerung an den Verstorbenen, insbesondere aber Verfügungsverbote über bestimmte Gegenstände des Nachlasses in Betracht. Der wesentliche Unterschied zum Vermächtnis besteht darin, dass durch die die Auflage niemand begünstigt, sondern nur der Beschwerte belastet wird. Die Vollziehung einer Auflage können der Erbe, der Miterbe und derjenige verlangen, welchem der Wegfall des mit der Auflage Beschwerten unmittelbar zustatten kommen würde (im Jargon "Neiderbe" genannt). Beachtet also z. B. der mit der Auflage der Grabpflege beschwerte Erbe die Auflage nicht, so kann die Erfüllung von demjenigen gerichtlich durchgesetzt werden, der Erbe wäre, wenn nicht der Beschwerte geerbt hätte.
Kategorie:Erbrecht
Buch
Ein Buch (Plural Bücher) ist eine mit einer Bindung und meistens auch mit Bucheinband (Cover) versehene Sammlung von bedruckten, beschriebenen, bemalten oder auch leeren Blättern aus Papier oder anderen geeigneten Materialien. Zudem werden große Textabschnitte, die in sich abgeschlossen sind, als "Buch" bezeichnet. Das ist bei antiken Werken, die aus zusammengehörigen Büchersammlungen bestehen, der Fall. Beispiele hierführ sind: Bibel und Aeneis. Elektronisch gespeicherte Buchtexte werden als digitale Bücher (engl. e-book) bezeichnet. Eine andere moderne Variante des Buches ist das Hörbuch.
Hörbuch
Geschichte
Hauptartikel: Buchgeschichte
Die ältesten Vorläufer des Buches waren die Papyrusrollen der Ägypter, von denen das älteste bekannte Exemplar über 5000 Jahre alt ist (Siehe auch Geschichte der Schrift).
Die Griechen und Römer übernahmen die Papyrusrollen, bis sie ab dem 1. Jahrhundert allmählich vom Codex abgelöst wurden. Der Codex bestand aus mehreren Lagen Pergament, die in der Mitte gefaltet und zusammengeheftet wurden, prinzipiell bereits genauso wie im heutigen Buch.
Ab dem 14. Jahrhundert wurde das Pergament allmählich durch das billigere und viel einfacher zu produzierende Papier ersetzt. Die erste Papiermühle in Deutschland war die des Ulman Stromer in Nürnberg im Jahr 1390. Die von der Erfindung des Buchdrucks (ca. 1450) durch Johannes Gutenberg bis zum Jahr 1500 gedruckten Bücher werden Inkunabel oder Wiegendruck (aus der Zeit, als der Buchdruck noch in der Wiege lag) genannt.
In Korea wurde rund 200 Jahre vor Johannes Gutenbergs Erfindung in Europa der Buchdruck mit beweglichen Lettern aus Metall entwickelt, vermutlich eine Weiterentwicklung chinesischer Druckmaschinen bereits im 11. Jahrhundert mit Tonlettern. Korea präsentiert das im Oktober 2005 als Gastland auf der Frankfurter Buchmesse, die schon zu Gutenbergs Zeit die hier erfundene Buchdruckkunst verbreitete (in Korea fehlte ein entsprechendes).
Die schnelle Verbreitung der neuen Technik in ganz Europa und die stetige Verbesserung und Weiterentwicklung des Buchdrucks und der Herstellung von Papier machten das Buch zur Massenware, was eine wesentliche Voraussetzung für die Reformation und später für das Zeitalter der Aufklärung wurde. Wissen wurde zum Allgemeingut im Abendland.
Schrift und Bild waren im Buch des Mittelalters eine Einheit. Künstler des Bauhauses schufen im 20.Jahrhundert Bücher von hohem gestalterischen Niveau, die dem Bereich Druckgrafik zuzurechnen sind. Diese Künstlerbücher erscheinen in kleinen limitierten Auflage.
Im dritten Jahrtausend erscheint schließlich dann auch das digitale Buch auf dem Online-Buchmarkt
Der Digitaldruck erlaubt kostengünstige Auflagen ab einem Exemplar: Book on demand
Arten von Büchern
Differenzierung nach Inhalt
- fiktionale Bücher:
- Roman
- Kinderbuch
- Bilderbuch
- Gedichtband
- Liederbuch
- nonfiktionale Bücher, Sachbücher:
- Fachbuch
- Lehrbuch
- Schulbuch
- Handbuch
- Wörterbuch
- Lexikon
- Bibliografie
- Farbbuch: Schwarzbuch, Weißbuch
- Zunächst meist Einzelexemplare:
- Tagebuch
- Rechnungsbuch, Kassenbuch - daher auch Buchhaltung
- Logbuch
- Manuskript
- Drehbuch
- Künstlerbuch, Buchobjekt
Differenzierung nach Herstellungsart
- Kodizes: handgeschriebene Bücher, davon werden einige als schönste Bücher der Menschheitsgeschichte empfunden (singular: Kodex).
- Beutelbuch: Mittelalterliche Sonderform. Es kann wie ein Beutel getragen und am Gürtel befestigt werden.
- Taschenbuch: Kleinformatiges Buch, meist Paperback, zum Transport geeignet.
- Miniaturbuch: Sehr kleines Buch.
- Paperback: Mit weichem Einband und meist mit Klebebindung versehen, früher auch Fadenbindung.
- Broschur: Buchblock mit verschiedenen Arten des weichen Umschlags, in der Regel fadengeheftet.
- Hardcover: Fester Einband. Heute im deutschsprachigen Raum nur noch selten mit Fadenheftung.
- Loseblattsammlung: Einzelne, austauschbare Seiten in einem oder mehreren Ordnern (hier ist nicht die umgangssprachliche Verwendung von Loseblattsammlung gemeint, die kein Buch darstellt).
- E-Book (Elektronisches Buch): in verschiedenen Formaten, elektronisch gespeichert, zum Teil nur auf Bildschirm lesbar, zum Teil druckbar.
- Hörbuch: Hier werden die Texte eines schon vorhandenen Buches vom Autor oder (häufiger) einem Erzähler vorgelesen, manchmal auch von mehreren Erzählern in Rollen. Teilweise werden inzwischen auch Hörspiele unter dieser Bezeichnung vertrieben. Hörbücher werden auf Musik-CDs/Musikkassetten bzw. in Computer-Audiodateien verkauft und verbreitet.
- Faksimile: originalgetreuer Nachdruck historischer Ausgaben.
Audiodatei
siehe auch
- Schönstes Buch Österreichs
- Schönste Bücher aus aller Welt
Listen "empfehlenswerter" Bücher
- [http://www.swr.de/bestenliste/ SWR-Bestenliste]
- Fritz J. Raddatz (Hrsg.): ZEIT-Bibliothek der 100 Bücher, Frankfurt/Main (Suhrkamp) 11.Aufl. 2002. ISBN 3-518-37145-2 (Eine Zusammenstellung schöngeistiger Literatur)
- ZEIT-Bibliothek der 100 Sachbücher
- Iris Radisch (Hrsg.): Mein Jahrhundertbuch - 51 Liebeserklärungen, Ein ZEIT-Buch, Frankfurt/Main (Suhrkamp) 2003. ISBN 3-518-45554-0
- Marcel Reich-Ranicki: Der Kanon
- [http://www.abebooks.de/docs/ReadingRoom/BesteBuecher/besteBuecher.shtml Die 100 besten Bücher der Welt (abebooks)]
- [http://focus.msn.de/D/DF/DFX/DFX04/dfx04.htm Die 100 besten Bücher (Focus)]
- [http://www.spiegel.de/kultur/charts/0,1518,belletristik,00.html Spiegel Bestsellerliste] wöchentliche Liste der meist-verkauften Belletristiktitel
- [http://www.spiegel.de/kultur/charts/0,1518,sachbuch,00.html Spiegel Bestsellerliste] wöchentliche Liste der meist-verkauften Sachbücher
- [http://www.zeit.de/marktplatz/zvab/index Bestsellerliste antiquarischer Bücher] (Die Zeit)
- ZDF-Lieblingsbücher 2004
Kleines Glossar zur Vorsilbe "Biblio-"
- Biblio-Club: Literaturklub an einer Bibliothek, Beispiel: Biblio-Club der Jugend an der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam
- Bibliograf: Jemand der eine Bibliografie bearbeitet oder zusammenstellt
- Bibliografie: Nachschlagewerk von Literaturhinweisen
- Bibliographisches Institut - 1826 in Gotha gegründete Verlagsbuchhandlung (inzwischen fusioniert mit Brockhaus)
- Biblioklast: Jemand, der Bücher zerstört, indem er Seiten oder Bilder zum Sammeln heraustrennt
- Bibliomanie: übersteigerte, manische Bibliophilie, beispielsweise in Form einer ungesteuerten Sammelwut des Bibliomanen
- Bibliometrie: quantitative Erforschung von Publikationen unter dem Aspekt von Häufigkeitsmerkmalen und -beziehungen; Teilgebiet der Szientometrie
- Bibliophilie: Bücherliebhaberei (Beschäftigung mit besonders schönen, alten oder besonderen Büchern)
- Bibliophobie: Abneigung gegen Bücher (Bücherfeindlichkeit)
- Bibliosophie: Lehre vom Büchersammeln (veralteter Ausdruck)
- Bibliothek: nach bestimmten Prinzipien geordnete Sammlungen von Büchern und anderen
Publikationsformen sowie ein Bibliotheksbau, in dem diese untergebracht sind (siehe auch Bibliothekstyp und Bibliothekswesen).
- Bibliothekar: Angestellter in einer Bibliothek
- Bibliotheksabgabe: Tantieme, die von Bibliotheken an die Verwertungsgesellschaften abgegeben wird.
- Bibliothekswissenschaft: Wissenschaftliche Disziplin von der Funktion und Organisation von Bibliotheken und Bibliothekswesen
- Bibliotherapie: psychotherapeutische Methode, bei der die Lektüre von Büchern zur Heilung beitragen soll; auch Buchkonservierung
Rekorde & Skurriles
- Das kleinste Buch der Welt stammt aus dem Leipziger Verlag Faber & Faber. Mit 2,4 auf 2,9 Millimeter ist es etwa so groß (oder besser gesagt: so klein) wie ein Streichholzkopf. Die 32 Seiten sind mit Buchstabenbildern im Offset bedruckt und in Handarbeit ledergebunden. Erwerben kann man es im [http://www.hnf.de/ Heinz Nixdorf Computermuseum] in Paderborn.
- Im Jahr 2004 brachte der Autohersteller Mazda einen Bildband mit dem wohl größten Format der Welt heraus: 3,07 m x 3,42 m.
Zitate
- „Auch das schlechteste Buch hat seine gute Seite: die letzte.“ (John Osborne)
- Des vielen Büchermachens ist kein Ende, und viel Studieren ermüdet den Leib. (Salomo in Prediger 12,12 zitiert nach der Schlachter-Bibel, Ausgabe 2000)
Siehe auch
Übergeordnete:
- Liste von Verlagen
- Literatur, Portal:Literatur
Herstellung und Vertrieb:
- Buchbinderei, Buchdruck, Buchhandel, Printmedien, Verlag. Verleger
Organisationen:
- Schweizer Buchzentrum
Format:
- Buchformat
- Studienausgabe
Anwendung:
- Bibliothek, Bookcrossing, BücherWiki, Lesekompetenz
weiteres
- Annalen, Bestseller, Fibel, Lektüre, Schmöker,
- Band, Broschüre, Foliant, Wälzer, Kodex, Inkunabel, Konvolut, Palimpsest, Paperback, Papyrus, Pergament,
- Libretto
- Adressbuch, Bestimmungsbuch, Beschwerdebuch, Ehrenbuch, Gästebuch, Hauptbuch, Hausbuch, Herdbuch, Klassenbuch, Kunstbuch, Kirchenbuch, Logbuch, Meldebuch, Notenbuch, Notizbuch, Soldbuch, Stammbuch, Tagebuch, Jahrbuch, Kochbuch, Kursbuch, Lesebuch, Märchenbuch, Liederbuch, Schwarzbuch, Taschenbuch, Wörterbuch, Zauberbuch
- Geschäftsbuch, Kassenbuch, Rechnungsbuch
Weblinks
- [http://www.vl-ghw.uni-muenchen.de/buchgeschichte.html Linksammlung zur Buchgeschichte]
- [http://www.ifla.org/IV/ifla61/61-gehh.htm Geschichte des Buches in Deutschland (1450–1900)]
- [http://www.bib-bvb.de/fachbereich/buchgeschichte.html Chronologie zur Buch- und Bibliotheksgeschichte]
- [http://www.narrenschiff.ch/abkuerzungen/buchbeschreiben.php#BegriffeamBuch Begriffe am Buch]
- [http://www.artistbooks.de/suchen/suchen-archiv.htm Datenbank des "Archiv für künstlerische Bücher und mehr"]
!Buch
Kategorie:Antiquariat
Kategorie:Bibliothekswesen
Kategorie:Papierprodukt
ja:本
simple:Book
tokipona:lipu toki
ZeitungDas Wort Zeitung war ursprünglich der Begriff für die beliebige Nachricht, veränderte sich jedoch während des 17. und 18. Jahrhunderts in seiner Bedeutung und wurde zu einem Nachrichtenblatt.
Geschichte der Zeitung
Ursprünge
Mit dem Druckmarkt waren im späten 15. Jahrhundert Einblattdrucke aufgekommen - mit Holzschnitten illustrierte, einseitig bedruckte Zettel (mehr dazu im Aufsatz Flugblatt). „Newe Zeitung von …“ – Neue Nachricht über … – verkündete regulär die Titelzeile, was im Handel mit Zeitungen den Eindruck davon, wofür das Wort stand, auf Dauer verschob: Zeitung, so die Wahrnehmung der Zeitungsleser des 17. und 18. Jahrhunderts, war das mit Nachrichten bedruckte Blatt, das seit dem 17. Jahrhundert in den meisten größeren Städten Westeuropas drei Mal wöchentlich Nachrichten aus aller Welt kolportierte.
Neben den Flugblättern sind ab dem 15. Jahrhundert sog. Flugschriften nachweisbar, die sich bereits stärker um Objektivität und fundierte Nachrichten bemühten (siehe auch hierzu mehr im Kapitel "Flugblatt").
Erste Zeitungen
Der Begriff „Zeitung“ tauchte als „zidunge“ mit der Bedeutung „Kunde“ oder „Nachricht“ im Raum Köln bereits am Anfang des 14. Jahrhunderts auf. Die Pressegeschichte im weiteren Sinne reicht zurück bis zu den Kaufmannsbriefen, die seit 1380 nachweisbar erschienen. Die erste gedruckte Ausgabe namens [http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/relation1609 Relation aller Fuernemmen und gedenckwuerdigen Historien] (häufig in der Forschung auch nur als "Relation bezeichnet) erscheint vermutlich Mitte des Jahres 1605 in Straßburg im Elsaß. Gegründet wurde sie von Johann Carolus und erschien wahrscheinlich wöchentlich.
Ein indirekter Hinweis dafür ist die auf den Oktober 1605 datierte Eingabe des Herausgebers an den Straßburger Stadtrat, in der er um Schutz vor skrupellosen Kopisten ersucht. Er schreibt, nachdem er jetzt das zwöhlffte Mahl Woche für Woche ein gedrucktes Blatt herausgebracht habe, benötige er Unterstützung bei der Abwehr der Raubdrucker. Rückgerechnet muß die erste Ausgabe also im Juli 1605 erschienen sein. Die älteste erhaltene Ausgabe dieser Zeitung stammt jedoch aus dem Jahre 1609.
Raubdruck vom 21. Mai 1799 zum Kampf von österreichischen und französischen Truppen in der Schweiz ]]
Im Jahr 1650 erscheint in Leipzig mit den Einkommenden Zeitungen zum ersten Mal eine Tageszeitung mit sechs Ausgaben pro Woche. Die älteste noch erscheinende Zeitung ist die seit 1645 in Schweden erscheinende Post-och Inrikes Tidningar.
Die Tageszeitung blieb eine Ausnahme, ihre interessanteste Funktion gewann sie vor dem 19. Jahrhundert mit der seit 1702 in London erscheinenden Daily Courant, dem Blatt, das die Funktionen des Veranstaltungskalenders der Großstadt übernahm (in kleineren Städten wurden die lokalen Veranstaltungen rascher durch den Ausruf vermeldet).
Wochenzeitungen ergänzen den von Tageszeitungen beherrschten Markt. Definitionskriterium der Zeitung ist dabei weniger ihr Erscheinungsrhythmus als ihr physisches Erscheinungsbild: Zeitungen pflegen auf speziellem minderwertigem Zeitungspapier in ineinandergelegter ungebunden bleibenden Bögen zu erscheinen – ein Kriterium, das mit neueren Projekten wie der [http://www.netzeitung.de Netzeitung] sich im Moment relativiert.
Die Inhalte werden mit journalistischen Stilmitteln präsentiert und sind vorwiegend unbegrenzt, meldungsaktuell und allgemein gesellschaftlich, jedoch nicht fachlich oder beruflich bestimmt.
Eine Zeitung ist im Gegensatz zur Zeitschrift ein dem Tagesgeschehen verpflichtetes Presseorgan und gliedert sich meist in mehrere inhaltliche Teile wie Politik, Lokales, Wirtschaft, Sport, Feuilleton und Immobilien. Die einzelnen Segmente einer Zeitung heißen Bücher.
Zeitungen bestehen inhaltlich aus dem so genannten redaktionellen Teil, der durch die Redaktion oder einzelne Autoren verantwortet wird, und dem Anzeigenteil. Anzeigen werden in ihrem Inhalt von demjenigen verantwortet, der die Anzeige „schaltet“, d.h. bei der Anzeigenredaktion aufliefert und für ihr Erscheinen bezahlt. Der Verlag kann bestimmte Anzeigen dagegen auch ablehnen. Die Anzeigenpreise richten sich vor allem nach der Auflagenhöhe der jeweiligen Zeitung.
Zeitungen in den 20er Jahren
Die große Zeit der Zeitungen war vor der Erfindung des Radios, als Verlagsobjekte aus den Berliner Mosse-, Scherl- und Ullstein-Verlagen teilweise viermal am Tag erschienen: Morgenausgabe, Mittagsausgabe, Abendausgabe, Nachtausgabe. Die weltweit schnellsten Zeitungs-Rotationspressen standen damals an der Spree.
Die reiche Zeitungskultur der Zwanziger Jahre wurde neben den Neuen Medien Radio und Fernsehen in Deutschland auch durch Konzentrationsprozesse (Hugenberg-Konzern) und so genannte Arisierungen (Amann-Verlag) während der Zeit des Dritten Reiches ab- und aufgelöst.
Konzentrationsprozesse und Zusammenschlüsse der Presse halten aus meist wirtschaftlichen Gründen bis heute an (Mantelzeitungen).
Seit Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts ergänzen viele Zeitungsverlage ihre gedruckten Ausgaben durch Internet-Präsenzen, andere nutzen die Neuen Medien mehr oder weniger geschickt zur Cross Promotion.
Heutige Einteilung
- Erscheinungsweise
- Tageszeitung
- Wochenzeitung
- Sonderausgabe
- Verbreitungsgebiet
- Stadtteilzeitung (meist von Bürgerinitiativen erstellt)
- Lokalblatt (häufig als Anzeigenblatt)
- Regionalzeitung
- überregionale Zeitung
- Vertriebsart
- Abonnementzeitung (durch Zusteller oder per Post)
- Boulevardzeitung (Straßenverkauf)
- Anzeigenblatt (wird kostenlos an alle Haushalte verteilt)
- Offertenblatt (wird über den Pressevertrieb vertrieben)
- Mitgliederzeitung (wird kostenlos oder gegen Kosten an Verbands-, Vereins- bzw. Parteimitglieder verteilt)
- Firmenzeitung (Herausgeber ist meist die PR-Abteilung des Unternehmens oder eine separate Abteilung für die unternehmensinterne Kommunikation)
- Betriebszeitung (DDR)
- Kiosk
- Pressevertrieb (Presse-Großhandel)
- Zeitungsantiquariat (Lieferung alter Zeitungen für Museen, Archive, als Filmrequisiten oder als Geschenke)
- Pendlerzeitung (kostenlose, durch Werbung finanzierte, Zeitungen die an Bahnhöfen, Tram- oder Bussstationen verteilt werden)
- Spezielle Zeitungsformen
- Schülerzeitung
- Abiturzeitung
- Studentenzeitung
- Parteizeitung
- Kirchenzeitung
- Hochzeitszeitung
- Amtsblatt
- Berufsgruppenzeitung
- Unternehmens- oder Beriebszeitung (Betriebs- oder Unternehmensinterne Zeitung)
Ausstellungen zum Jubiläumsjahr
- [http://www.400-jahre-zeitung.de/ 400 Jahre Zeitung], 10. Juli bis 30. Dezember 2005 im Gutenberg-Museum, Mainz
- [http://www.gutenberg-museum.de/index.php?eventid_te=4&aktion=anzeige_aktuelles&pagev=2/ Gutenberg-Museum], 10. Juli bis 30. Dezember 2005 im Gutenberg-Museum, Mitarbeiter, Termine etc. des Gutenberg-Museums, begleitend zur Ausstellung in Mainz
- [http://idw-online.de/pages/de/news114534 Das Neueste von gestern … 400 Jahre Zeitungsgeschichte in Bremen und Nordwestdeutschland], bis 23. Juni 2005 in der Bremer Bürgerschaft, danach in Oldenburg in Oldenburg und Hamburg
Siehe auch
- Chronologie deutschsprachiger Zeitungen und Zeitschriften
- Liste deutscher Zeitungen, Liste von Zeitungen
- Chronologie englischsprachiger Medien
- Pressegeschichte, Antiquarische Zeitung, Fuggerzeitungen, Newe Zeytung
- Zeitungsformate
- Journalist, Journalistische Darstellungsformen
- Verlag, Verleger, Liste von Verlagen in Deutschland, Österreich und Schweiz
- Zeitschrift, Gazette, Magazin
- Zeitungsmuseum, Zeitungsantiquariat
Literatur
- Jürgen Heinrich: Medienökonomie, Bd.1, Mediensystem, Zeitung, Zeitschrift, Anzeigenblatt. 2001 (ISBN 3531326368)
- Stefan Hartwig: Deutschsprachige Medien im Ausland - fremdsprachige Medien in Deutschland. 2003. (ISBN 3825854191)
- Werner Faulstich: Grundwissen Medien. 2004
- Werner Faulstich: Medien zwischen Herrschaft und Revolte. Die Medienkultur der frühen Neuzeit (1400-1700), Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1998 (Die Geschichte der Medien, Bd. 3).
- Thomas Schröder: Die ersten Zeitungen. Textgestaltung und Nachrichtenauswahl. Tübingen: Gunter Narr 1995.
Weblinks
- [http://www.newspaperindex.com/de/ Deutsche und Internationale Zeitungen Übersicht]
- [http://anno.onb.ac.at/ ANNO AustriaN Newspapers Online]
- [http://www.compactmemory.de/ Compact Memory] Jüdische Zeitungen des 18.–20. Jahrhunderts.
- [http://www1.uni-bremen.de/~pressfor/ Institut für Deutsche Presseforschung an der Universität Bremen]
- [http://www.gutenberg-museum.de/index.php?id=126 Jubiläumsausstellung anlässlich des 400. Geburtstags der Zeitung im Gutenberg-Museum Mainz, 10.7-30.12.2005]
- [http://www.zeitungs-museum.de Stiftung Deutsches Zeitungsmuseum]
- [http://www.zeitungsforschung.de Institut für Zeitungsforschung, Dortmund]
!Zeitung
Kategorie:Journalismus
Kategorie:Papierprodukt
ja:新聞
simple:Newspaper
Auflage einer PublikationAls Auflage wird im Verlagswesen die Zahl der auf einmal produzierten Publikationen wie Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen bezeichnet.
Als Kleinauflage bezeichnet man im Bereich des Druckens kleinere Druckaufträge. Diese sind je nach dem Druckverfahren unterschiedlich, beim Siebdruck z.B. weniger als 10 Druckbögen.
Die Höhe einer Auflage bezeichnet die Zahl der produzierten Einheiten. Sie sagt nichts über die literarische Qualität aus, oder darüber welche Wirkung die Publikation zu erzielen vermag. Beispielsweise haben Kafka oder Melville zeitlebens nie von ihren Büchern leben können, dennoch ist die Qualität und Wirkungskraft ihrer Bücher unbestritten.
Die Nummer einer Auflage wird bei jeder Neuauflage fortgezählt (siehe auch Erstauflage, Neuauflage, Buchausgabe).
Die Erstauflage gibt das erste Erscheinen eines Druckwerkes bei einem Verlag an. So können Werke von Goethe auch heute noch in einer Erstauflage bei einem bestimmten Verlag erscheinen, jedoch nicht mehr als Erstausgabe.
Die Deckungsauflage bezeichnet die Zahl der Exemplare, die zur Deckung der Kosten mindestens verkauft werden müssen. Sie resultiert bei Büchern im wesentlichen aus der Höhe des in der Regel gebundenen Ladenpreises.
Die durchschnittliche Auflage eines Romans beträgt z.B. bei Suhrkamp oder Verlag C. H. Beck etwa 4.000, bei wissenschaftlichen Büchern 2.000 bis 3.000 und bei Lyrik sogar nur 1.000 bis 2.000. Bei den meisten Verlagen müssen wenige auflagenstarke Erfolgsautoren die Verluste aus den Büchern erfolgloserer Autoren kompensieren.
Bei Zeitungen und Zeitschriften unterscheidet man noch zwischen der gedruckten Auflage und der verkauften Auflage sowie der verbreiteten Auflage. Die verbreitete Auflage umfasst neben den Verkäufen über Einzelhandel und Abonnement auch beispielsweise auf Messen kostenlos verteilte Exemplare. Nicht verkaufte Exemplare der ausgelieferten Auflage werden von den Verkaufsstellen (Kioske, Tankstellen, etc.) als Remittenden an den Pressegroßhandel zurückgeschickt. Je nach Periodizität können sie von den Grossisten neu verteilt werden (monatlich oder vierteljährlich erscheinende Zeitschriften).
Die Auflagezahlen von Zeitungen und Zeitschriften ermittelt die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) e.V.. Sie ist eine neutrale Kontrolleinrichtung, die 'zur Förderung der Wahrheit und Klarheit der Werbung und damit zur Sicherung eines echten Leistungswettbewerbs vergleichbare und objektiv ermittelte Unterlagen über die Auflagezahlen bereitstellt.
Mit der Reichweite einer Publikation gibt man die Zahl der Personen an, die Leser einer Ausgabe (LpA = Leser pro Ausgabe) eines Titels oder einer Titelkombination sind. Der Bezug ist dabei auf das Erscheinungsintervall, also ein Tag bei täglichen Medien, eine Woche bei wöchentlich erscheinenden und ein Monat bei monatlich erscheinenden Medien. Diese Daten werden durch Umfragen empirisch erhoben. Die Reichweite unterscheidet sich von den verkauften Exemplaren, da ein Exemplar üblicherweise von mehreren Personen gelesen wird.
Eine Besonderheit besteht beim Print on Demand, wo jedes Exemplar einzeln, also in einer Auflage der Höhe 1 hergestellt wird.
Siehe auch: Verlag, Rezension, Buchhandel, IVW, Buchdruck, Drucktechnik
Weblinks
- [http://www.ivw.de/ IVW] - Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern in Deutschland
- [http://www.wemf.ch Wemf] - AG für Werbemedienforschung in der Schweiz
- [http://www.wemf.ch/d/info_pool/mach2000lpa/2b.shtml Reichweite] - Definition der AG für Werbemedienforschung in der Schweiz
Kategorie:Medien
Kategorie:Verlag
AuflagedruckAls Auflage wird im Verlagswesen die Zahl der auf einmal produzierten Publikationen wie Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen bezeichnet.
Als Kleinauflage bezeichnet man im Bereich des Druckens kleinere Druckaufträge. Diese sind je nach dem Druckverfahren unterschiedlich, beim Siebdruck z.B. weniger als 10 Druckbögen.
Die Höhe einer Auflage bezeichnet die Zahl der produzierten Einheiten. Sie sagt nichts über die literarische Qualität aus, oder darüber welche Wirkung die Publikation zu erzielen vermag. Beispielsweise haben Kafka oder Melville zeitlebens nie von ihren Büchern leben können, dennoch ist die Qualität und Wirkungskraft ihrer Bücher unbestritten.
Die Nummer einer Auflage wird bei jeder Neuauflage fortgezählt (siehe auch Erstauflage, Neuauflage, Buchausgabe).
Die Erstauflage gibt das erste Erscheinen eines Druckwerkes bei einem Verlag an. So können Werke von Goethe auch heute noch in einer Erstauflage bei einem bestimmten Verlag erscheinen, jedoch nicht mehr als Erstausgabe.
Die Deckungsauflage bezeichnet die Zahl der Exemplare, die zur Deckung der Kosten mindestens verkauft werden müssen. Sie resultiert bei Büchern im wesentlichen aus der Höhe des in der Regel gebundenen Ladenpreises.
Die durchschnittliche Auflage eines Romans beträgt z.B. bei Suhrkamp oder Verlag C. H. Beck etwa 4.000, bei wissenschaftlichen Büchern 2.000 bis 3.000 und bei Lyrik sogar nur 1.000 bis 2.000. Bei den meisten Verlagen müssen wenige auflagenstarke Erfolgsautoren die Verluste aus den Büchern erfolgloserer Autoren kompensieren.
Bei Zeitungen und Zeitschriften unterscheidet man noch zwischen der gedruckten Auflage und der verkauften Auflage sowie der verbreiteten Auflage. Die verbreitete Auflage umfasst neben den Verkäufen über Einzelhandel und Abonnement auch beispielsweise auf Messen kostenlos verteilte Exemplare. Nicht verkaufte Exemplare der ausgelieferten Auflage werden von den Verkaufsstellen (Kioske, Tankstellen, etc.) als Remittenden an den Pressegroßhandel zurückgeschickt. Je nach Periodizität können sie von den Grossisten neu verteilt werden (monatlich oder vierteljährlich erscheinende Zeitschriften).
Die Auflagezahlen von Zeitungen und Zeitschriften ermittelt die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) e.V.. Sie ist eine neutrale Kontrolleinrichtung, die 'zur Förderung der Wahrheit und Klarheit der Werbung und damit zur Sicherung eines echten Leistungswettbewerbs vergleichbare und objektiv ermittelte Unterlagen über die Auflagezahlen bereitstellt.
Mit der Reichweite einer Publikation gibt man die Zahl der Personen an, die Leser einer Ausgabe (LpA = Leser pro Ausgabe) eines Titels oder einer Titelkombination sind. Der Bezug ist dabei auf das Erscheinungsintervall, also ein Tag bei täglichen Medien, eine Woche bei wöchentlich erscheinenden und ein Monat bei monatlich erscheinenden Medien. Diese Daten werden durch Umfragen empirisch erhoben. Die Reichweite unterscheidet sich von den verkauften Exemplaren, da ein Exemplar üblicherweise von mehreren Personen gelesen wird.
Eine Besonderheit besteht beim Print on Demand, wo jedes Exemplar einzeln, also in einer Auflage der Höhe 1 hergestellt wird.
Siehe auch: Verlag, Rezension, Buchhandel, IVW, Buchdruck, Drucktechnik
Weblinks
- [http://www.ivw.de/ IVW] - Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern in Deutschland
- [http://www.wemf.ch Wemf] - AG für Werbemedienforschung in der Schweiz
- [http://www.wemf.ch/d/info_pool/mach2000lpa/2b.shtml Reichweite] - Definition der AG für Werbemedienforschung in der Schweiz
Kategorie:Medien
Kategorie:Verlag Bonnie ParkerBonnie Parker (Rowena Texas, 1 oktober 1910 – Gibsland Louisiana, 23 mei 1934) vormde samen met Clyde Barrow het beruchte Amerikaans duo Bonnie & Clyde.
Bonnie Parker werd geboren in een arm gezin. Vader Charles Parker was metselaar, moeder Emma Parker huisvrouw. Ze was de middelste van drie kinderen: Buster, haar broer, was twee jaar ouder, en Billie, haar zus, was drie jaar jonger. In 1915 overleed Charles en Emma was genoodzaakt haar kinderen bij hun grootouders, Mr en Mrs Edward Krouse, onder te brengen, in het plaatsje Cement City nabij Dallas.
Daar ontmoette Bonnie Roy Thornton, met wie ze op zestienjarige leeftijd trouwde. In 1927, nog geen jaar na hun huwelijk, verdwijnt Roy zonder bericht achter te laten, om pas weer in januari 1929 op te duiken. Bonnie wijst hem resoluut de deur. Kort daarop wordt Roy gepakt voor een overval en gaat hij voor vijf jaar de gevangenis in. Toch zal ze nooit van hem scheiden.
In januari 1930 ontmoet Bonnie bij een vriendin in West Dallas Clyde Barrow. Ze is op dat moment werkloos, nadat Marco's Cafe waar ze als serveerster werkte, zijn deuren had gesloten. Haar kennismaking met Clyde Barrow vormde het begin van het roemruchte duo dat in de dertiger jaren van de twintigste eeuw opzien baarde door rovend en moordend door de staten Texas, Louisiana, Arkansas en Oklahoma te trekken, en daarbij voortdurend op sensationele manier uit handen van de politie te blijven.
Hun populariteit groeide doordat ze van hun kat-en-muis spelletje met de politie de media (kranten) deelgenoot maakten middels zelfgemaakte foto's en gedichten. Op 23 mei 1934 maakte een politiehinderlaag een einde aan hun triomftocht en hun leven.
Bronnen
- The strange story of Bonnie and Clyde by John Treherne
- The lives and times of Bonnie & Clyde by E.R. Milner
Parker, Bonnie
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