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Augsburger Bekenntnis die Confessio Augustana]]
Die Confessio Augustana (CA, oder das Augsburger Bekenntnis/Konfession) ist ein grundlegendes Bekenntnis der protestantischen Reichsstände zu ihrem Glauben. Die Confessio Augustana wurde auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 Kaiser Karl V. dargelegt. Sie gehört auch heute noch zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen.
Mit Luthers 95 Thesen begann 1517 die Reformation in Deutschland, die sich trotz des Wormser Ediktes in Windeseile ausbreitete. Immer mehr Reichsstände bekannten sich zum Protestantismus. Der Streit um den Rechten Glauben drohte das Reich zu spalten und so versuchte Kaiser Karl V. die Glaubenseinheit des Reiches zu retten.
Die Einladung zum Reichstag zu Augsburg hörte sich sehr versöhnlich an, und die Protestanten hatten die Hoffnung, nun doch eine gütliche Einigung zu erreichen. Auf dem Reichstag zu Speyer 1529 war das Wormser Edikt erneut bestätigt worden und so stand die Reformation auf rechtlich unsicherem Boden. Dies sollte sich nun eventuell ändern.
Aus diesem Grund beauftragte Friedrich der Weise Melanchthon, eine Apologie (griech. Verteidigung) der Reformation zu schreiben. Nach dem Bekanntwerden der 404 Artikel Ecks war die kurzgefasste Apologie aber nicht mehr ausreichend. So begann man auf dem Reichstag die Schrift umzuformulieren, und aus der Apologie wurde eine Confessio (lat. Bekenntnis). Gleichzeitig stand nun auch die Betonung der Übereinstimmung mit der katholischen Kirche in vielen Punkten im Vordergrund, da sich der Kaiser auf dem Reichstag durch sein Verhalten, insbesondere seinem Versuch, die Protestanten zur Teilnahme an der Fronleichnamsprozession zu zwingen, als wenig kompromissbereit offenbart hatte.
Fronleichnam]
Als Grundlage dienten die von Luther verfassten Schwabacher Artikel, ein Bekenntnis der lutherischen Reformation gegen Zwingli und die Torgauer Artikel. Die Schrift ist zeitgleich sowohl lateinisch als auch deutsch verfasst worden, wobei es bedeutende Unterschiede in den beiden Fassungen gibt. Die deutsche Version verlas Christian Beyer vor Karl V. Melanchthon hat an der lateinischen Fassung stilistisch bis zur letzten Minute gearbeitet und den 10. Artikel über das Abendmahl in seinem Sinne ein wenig angepasst die dann Gregor Brück dem Kaiser übergab. So ist die Realpräsenz Christi in der lateinischen Fassung ein wenig offener gehalten. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zum Abendmahl waren die oberdeutschen Städte und Zwingli nicht an der CA beteiligt und schrieben ihre eigenen Bekenntnisse, die aber nicht öffentlich verlesen wurden. Aus diesem Grund waren Anhänger der reformierten Kirche auch nicht beim Augsburger Religionsfrieden 1555 inbegriffen und wurden weiterhin verfolgt. Lediglich Anhänger der Confessio Augustana wurden als gleichbedeutend neben den Altgläubigen geduldet.
Zusammen mit den Bekenntnissen der Confessio Tetrapolitana und der Fidei Ratio von Zwingli wurde auf dem Augsburger Reichstag am 25. Juni 1530 die Confessio Augustana eingereicht, wobei nur die letzte verlesen wurde, die Philipp Melanchthon unter Mitarbeit von Johannes Brenz verfasst hatte. Martin Luther hielt sich aus politischen Gründen zu dieser Zeit in Coburg auf, stand mit Melanchthon aber in ständigem Briefkontakt. Mit der auf lateinisch und deutsch gehaltenen Schrift sollte eine Verständigung mit den Altgläubigen erreicht werden. Die katholischen Theologen Eck und Faber schrieben auf Karls Anweisungen die "Confutatio", womit die Confessio Augustana aus Sicht der Altgläubigen und des Kaisers widerlegt war. Die Apologie der Confessio Augustana wurde nicht mehr angenommen und Kaiser Karl V. bestätigte das Wormser Edikt in seiner Wirksamkeit.
Die evangelischen Reichsstände schlossen sich deshalb 1531 zum Schmalkaldischen Bund zusammen, der nach dem Schmalkaldischen Krieg 1546/47 das Augsburger Interim und 1555 endlich den Augsburger Religionsfrieden erreichte, in dem die Confessio Augustana variata anerkannt wurde.
Zu Streitpunkten führten Änderungen in der lateinischen Ausgabe der Confessio Augustana, die 1540 erschien. Darin wurden in manchen Standpunkten die Auffassungen Luthers gelockert. Auf dem Naumburger Fürstentag 1561 beschloss man deshalb, auf die unveränderte Fassung, die Confessio Augustana invariata, zu bestehen. Diese ist bis heute verbindliches Bekenntnis lutherischer Kirchen und Gemeinden.
Literatur
- Bauer, Holger: Nikolaus Ludwig von Zinzendorf und das lutherische Bekenntnis. Zinzendorf und die Augsburger Konfession von 1530. (Diss. Münster 2002), Beiheft der UNITAS FRATRUM Nr. 12, Herrnhuter Verlag, Herrnhut 2004, ISBN 3-931956-19-9.
Siehe auch
- Apologie der Confessio Augustana
- Confessio Helvetica (Helvetisches Bekenntnis)
- Confessio Bohemica
- Das Augsburger Bekenntnis (deutsch) auf Wikisource
Weblinks
- [http://www.ekd.de/bekenntnisse/117_augsburger_bekenntnis.html www.ekd.de/] revidierter Text der CA (Nur Teil I, gekürzt)
- [http://www.ctsfw.edu/etext/boc/ac/german/ www.ctsfw.edu] Vollständiger Text, altdeutsch, Inhaltsverzeichnis englisch
Kategorie:Bekenntnis
Kategorie:Protestantismus
Kategorie:Christentumsgeschichte (Reformationen)
Kategorie:Deutsche Geschichte (Heiliges Römisches Reich)
Kategorie:1530
ja:アウグスブルク信仰告白
ProtestantischMit dem (ursprünglich politischen) Begriff Protestanten werden im engeren Sinne die Angehörigen der christlichen Konfessionen bezeichnet, die im deutschen Sprachraum durch die Reformation entstanden sind und sich daher vor allem auf Martin Luther und Philipp Melanchthon berufen.
Im engeren Sinn sind also nur die lutherischen und einige süddeutsche Kirchen in der reformierten Tradition von Ulrich Zwingli protestantisch, nicht jedoch reformierte Kirchen der calvinistischen Tradition, Anglikaner, Methodisten oder neuere Freikirchen.
Allgemeiner werden diejenigen Konfessionsrichtungen als protestantisch bezeichnet, die sich gegenüber der katholischen Hauptkirche distanzieren wollten und daher zum Beispiel die Autorität des Papstes nicht anerkennen, die korrektere Bezeichnung dafür ist allerdings evangelisch.
Zu den protestantischen Kirchen gehören:
- Evangelisch-lutherische Kirchen (auch "Lutherische Kirche" oder "Lutheraner")
- Evangelisch-reformierte Kirchen (auch "Reformierte Kirche")
- Unierte Kirchen (auch "Evangelisch-unierte Kirche")
Auch die evangelischen Freikirchen zählen sich zum Protestantismus und sehen sich ebenso als "Erben der Reformation". Dazu zählen in Deutschland zum Beispiel die Baptisten, die Methodisten, die Siebenten-Tags-Adventisten.
Die deutschen protestantischen Landeskirchen haben sich zur Evangelischen Kirche in Deutschland, EKD, zusammengeschlossen – ein Ergebnis des Kirchenkampfes.
Geschichte
Der Begriff Protestanten geht zurück auf die Speyerer Protestation der evangelischen Stände auf dem dortigen Reichstag zu Speyer 1529: Sie protestierten gegen die Aufhebung des Abschieds von Speyer 1526, mit dem den Ländern, die Reformationen durchgeführt hatten, Rechtssicherheit zugesagt worden war, und beriefen sich dabei auf die Glaubensfreiheit des Einzelnen. Protestanten waren einige Jahrhunderte lang Opfer von Verfolgung, aus religiösen und politischen Gründen. Weltliche Herrscher fürchteten um die Reichseinheit ihres katholisch durchdrungenen Machtbereichs, wobei der päpstliche Machtbereich als eigener gelten konnte. In einer Anzahl von Kriegen war Protestantismus der mehr oder weniger schwerwiegende Gegenstand, dazu gehören die Hugenottenkriege in Frankreich oder der Dreißigjährige Krieg, der ganz Europa und speziell Deutschland erfasste. Erst mit Augsburger Religionsfrieden 1555 und dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde der Protestantismus offiziell anerkannt.
Protestantisch und Evangelisch
Heute werden die Begriffe protestantisch und evangelisch in der deutschen Umgangsgsprache fast austauschbar verwendet, da die deutschen Protestanten der evangelischen Kirche angehören, aber evangelisch ist, genau genommen, der umfassendere Begriff für alle Kirchen, die in der Tradition der Reformation nur die Bibel und nicht kirchliche Tradition als Grundlage haben.
Evangelisch muss von evangelikal unterschieden werden, besonders in Übersetzungen vom/ins Englische(n).
Glaubenslehre und Charakteristiken
Die Konzentration auf die Bibel (das Wort Gottes), der Verzicht auf Unwesentliches sowie hohe moralische Ansprüche ("sich der Erlösung würdig erweisen") sind für den Protestantismus prägend.
Protestanten lehnen den Ablass (Sündenvergebung als Leistung gegen Geld, Bußübungen oder gute Werke) ab, da sie glauben, dass nur die göttliche Gnade den Menschen von seinen Sünden erlösen kann ("allein durch Gnade"). Diverse Sakramente (z. B.Priesterweihe und Eucharistie) wurden abgeschafft und der Gottesdienst von Anfang an in der jeweiligen Landessprache abgehalten, während die Katholische Kirche bis 1963 an der lateinischen Tridentinischen Liturgie festhielt. Der protestantische Gottesdienst ist, im Gegensatz zum Katholizismus, eher sinnenfeindlich, da auf den dort weitestgehend verzichtet wird um Predigt und Abendmahl in den Mittelpunkt zu stellen; allerdings gingen die Calvinisten hier noch viel weiter (Abschaffung der Orgelmusik etc.). Ebenso sind protestantische Kirchen weniger geschmückt und verziert, öffentlich zelebrierte Religiosität (Wallfahrten, Prozessionen) gibt es kaum, was vielleicht auch der Grund ist, warum sich Karneval fast nur in katholischen Gebieten entwickelte. Dagegen gelten Katholiken im Alltag (vor allem in Bezug auf Sexualität) als viel körper- und sinnenfeindlicher, die deutschen proetstantischen Kirchen gelten dagegen als liberaler und reformfreudiger.
Siehe auch
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Schweizer Reformierte Kirchen
- Evangelische Kirchen
- Reformation
- Hugenotten
- Hussiten
- Katholizismus
- Orthodoxe Kirche
!
ja:プロテスタント
ko:개신교
ms:Protestan
Reichstag zu AugsburgEin Reichstag zu Augsburg wurde besonders von Herrschern aus dem Hause Habsburg gerne abgehalten. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation fanden seit dem 12. Jahrhundert, aus den Hoftagen des Kaisers hervorgegangen, Reichstage statt. Sie entwickelten sich zu einer festen Rechtsinstitution. Drei Gruppierungen bestimmten außer dem Regenten das Geschehen: Kurfürsten, Fürsten und (später) die Vertreter der Reichsstädte. Augsburg war als Bischofs- und Reichsstadt mehrfach Gastgeber der Reichsstände.
Im 16. Jahrhundert konzentrierten sich mehrere Reichstage in der Stadt am Lech.
Davon sind zwei besonders hervorzuheben:
- 1530 Reichstag unter Kaiser Karl V.: Verlesung des "Augsburger Bekenntnisses" (Confessio Augustana).
- 1555 Reichstag unter König Ferdinand I.: Augsburger Religionsfriede
Hintergrund
Ein Zusammenhang dieser häufigen Tagungen mit den Finanzproblemen der Habsburger Kaiser ist nicht von der Hand zu weisen. Kaufmannsgeschlechter wie die Fugger und Welser, die im Handel gut verdienten und mit Krediten Herrschern unter die Arme griffen, konnten auch die mit einem Reichstag verbundenen Kosten und Belastungen für die Freie Reichsstadt abfedern. Die heimischen Wirtschaftsmagnaten hatten Kontakte zu Kaiser und Papst, zu weltlichen und geistlichen Fürsten. Augsburg war zu jener Zeit eine Weltstadt, in der Politik gemacht wurde.
Auch die Lage an Poststraßen war bei der Wahl eines Reichstagsortes ein Kriterium. Die Vernetzung der Handelshäuser (Zentrale zu ihren Niederlassungen) ließ einen reichen Strom von kaufmännischen wie politischen Informationen nach Augsburg fließen.
Hof- und Reichstage zu Augsburg
Die folgende Übersicht stellt Tagungen in der schwäbischen Metropole und Informationen über das jeweilige Geschehen dar. Sie erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Übergang des Begriffes "Hoftag" zum Begriff "Reichstag" war fließend; einschließlich 11. Jahrhundert ist nachfolgend einheitlich „Hoftag“ verwendet.
König Berengars II. Missachtung seines seit 940 bestehenden Lehnsverhältnisses mit Otto I. und eine Hilferuf der Witwe von Berengars Vorgänger Lothar, Adelheid, veranlassten Otto zu seinem ersten Italienzug. In Pavia lässt er sich als König der Franken und Langobarden huldigen und belehnt auf dem Hoftag von Augsburg am 7. August 952 Berengar mit Italien. Berengar und dessen Sohn Adalbert behielten ihre italienische Königswürde, wurden jedoch Vasallen Ottos und mussten die Marken Verona und Aquileja abtreten, die mit dem Herzogtum Bayern vereinigt wurden.
Zweites wichtiges Ergebnis dieses Hoftages ist die Verurteilung des Grafen Guntram (genannt "der Reiche") wegen Hochverrats. Der Grund hierfür ist nicht bekannt. Guntrams Besitz im Thurgau, in der Rheinebene, im Elsass und im Breisgau wurde eingezogen und dem Königsgut einverleibt. Unmittelbar nach Guntrams Verurteilung vergab der König an das Kloster Einsiedeln Teile der konfiszierten gräflichen Güter im Breisgau.
1040 versuchten auf einem Hoftag italienische Fürsten und Große, gegen Bonifaz I., Markgraf von Tuszien und Canossa, der seine Hausmacht in Oberitalien ausbaute, vorzugehen. Sie konnten sich aber bei Kaiser Heinrich III., der in Bonifaz einen wichtigen Parteigänger hatte, nicht durchsetzen.
Der Investiturstreit mit Papst Gregor VII. war entbrannt. Der Papst exkommunizierte Heinrich IV. am 22. Februar 1076 und erklärte ihn für abgesetzt. Zuvor hatte Heinrich IV. den aus seiner Sicht unrechtmäßig an die Macht gekommenen Papst seinerseits für abgesetzt erklärt.
Die bestehende Fürstenopposition zwang darauf hin Heinrich zum Versprechen des Gehorsams und der Genugtuung gegenüber dem Papst. Die Fürsten drohten mit der Wahl eines Gegenkönigs, sollte Heinrich nicht innerhalb eines Jahres vom Bann gelöst werden.
Für den 2. Februar 1077 wurde ein Hoftag nach Augsburg einberufen, zu dem auch Papst Gregor VII. eingeladen wurde. Heinrich kam der drohenden Vereinigung von Fürstenopposition und Papsttum zuvor, indem er Gregor entgegen reiste. Der Gang nach Canossa endete nach zähen Verhandeln mit der Aufhebung des Banns; Gregor behandelte Heinrich in der Folge als König. Vermutlich ist dieser geplante Reichstag in Augsburg entfallen, Papst Gregor reiste jedenfalls nicht nach Augsburg.
Ungeachtet der Einigung von Canossa wählte die Fürstenopposition den Schwabenherzog Rudolf von Rheinfelden am 15. März in Forchheim zum neuen König. Der wiederum anerkannte die kanonische Wahl der Bischöfe und verzichtete auf die Erblichkeit der Königswürde. Damit schienen Papst und Fürsten den Sieg davongetragen zu haben. Heinrich gab sich jedoch damit nicht geschlagen und nach dem Tod seines Gegners Rudolf erstarkte er wieder zunehmend.
Dieser Hoftag wurde von Konrad III. einberufen, um die Übermacht des Welfen Heinrichs des Stolzen zu brechen. Heinrich konnte sich bei der Königswahl 1137 zwar nicht gegen Konrad durchsetzen, hatte jedoch als Herzog von Bayern, Sachsen und Tuszien eine Konrad gefährdende Machtfülle. In Augsburg verlangte Konrad von Heinrich die Herausgabe eines der beiden deutschen Herzogtümer. Heinrich verweigert Herausgabe und Huldigung.
Auf dem Hoftag zu Würzburg im Herbst des selben Jahrs wurde Heinrich der Stolze wegen Hochverrats verurteilt und verfiel der Acht. Beide Herzogtümer werden ihm entzogen und Sachsen an Albrecht den Bären, Bayern an Leopold IV., Markgraf von Österreich, gegeben.
leider keine weiteren Angaben
Im Jahr zuvor war es während des Reichstags von Besancon zum Eklat gekommen: In einem Brief Papst Hadrians IV., in dem er gegen das kaiserliche Verhalten nach der Gefangennahme Erzbischofs Eskils durch kaiserliche Parteigänger protestierte, wurde das Kaisertum (eher beiläufig) als "beneficium" bezeichnet. Die Legaten des Papstes mussten das Land verlassen und in einem Antwortbrief verwahrte sich Friedrich gegen jede lehnsmäßige Abhängigkeit des Kaisers vom Papsttum.
Hadrian erhält vom deutschen Episkopat keinerlei Unterstützung für sein Vorgehen und lässt auf dem Hoftag von Augsburg ein Schreiben verlesen, in dem er beteuert, das Wort "beneficium" bedeute "Wohltat" (bonum factum) und nicht "Lehen" (feudum).
Auf dem selben Hoftag kam es zum sogenannten "Augsburger Schied", in dem Kaiser Friedrich I. Barbarossa am 14. Juni 1158 Herzog Heinrich dem Löwen im Streit mit Bischof Otto I. von Freising das Recht erteilte, eine Zollbrücke über die Isar am Ort "ad Munichen" zu betreiben, aus dem sich später München entwickeln sollte.
Heinrich hatte zuvor eine bischöfliche Brücke in Feringa (Oberföhring) abreißen lassen und die Berchtesgadener Salzhändler auf ihrem Weg nach Norden und Westen über seine eigene, wenige Kilometer weiter südlich gelegene Brücke gelotst.
Friedrich billigt Heinrichs Vorgehen, erlegt diesem aber auf, als Ausgleich für die Aufhebung der Markt-und Zollrechte Feringas dem Freisinger Bischof ein Drittel der Zolleinnahmen abzugeben.
Im Anschluss an den Hoftag brach Friedrich I. Barbarossa zu seinem zweiten Feldzug in das unruhige Italien auf.
Die Auseinandersetzung mit dem welfischen Herzog von Bayern und Sachsen, Heinrich dem Löwen nach dessen Treuebruch im Jahr 1176 dauerte an. Kaiser Friedrich I. Barbarossa hatte für Mitte September 1179 einen Hoftag nach Augsburg einberufen, um nach seinem Kurswechsel gegenüber der aggressiven Politik Heinrichs des Löwen die süddeutschen Fürsten auf ihre Treue zum Reich einzuschwören. Um Heinrich im Süden in seinem Herzogtum Bayern und bei dessen Nachbarn zu isolieren, blieb der Kaiser bis zum Jahresende im Süden und pflegte enge Kontakte mit den dortigen Fürsten. In Lüneburg feierte unterdessen Heinrich der Löwe pompös das Weihnachtsfest 1179, um zu signalisieren, dass die auf dem Hoftag von Magdeburg im Juni 1179 verkündete Reichsacht ihn nicht kümmere.
König Philipp von Schwaben war es im Thronstreit mit Otto IV. seit 1204 zunehmend gelungen, wichtige Anhänger des Welfen auf seine Seite zu ziehen und so seine Position im Reich und gegenüber Papst Innozenz III. entscheidend zu stärken. Schließlich war es ihm 1207 gelungen, auch gelungen mit König Ottokar I. Přemysl von Böhmen ein Bündnis zu schließen, das auf dem Hoftag durch die Verlobung von Philipps Tochter Kunigunde mit Ottokars Sohn Wenzel besiegelt wurde.
Ludwig dem Kelheimer, Herzog von Bayern und Pfalzgraf bei Rhein, wurde auf diesem Hoftag im Juli von Kaiser Friedrich II. das Amt des Reichsgubernators übertragen.
Friedrich hatte bereits 1220 seinen neunjährigen Sohn Heinrich (VII.) zum König wählen lassen. Für den Minderjährigen führte während der häufigen Abwesenheit des Kaisers ein Regentschaftsrat die Geschäfte. Engelbert I., Erzbischof von Köln dominierte darin. Nach seiner Ermordung bestellte Friedrich den Bayernherzog Ludwig zum Vormund und Reichsgubernator. Bereits zwei Jahre später entledigte sich Heinrich am 25. Dezember 1228 allerdings der Vormundschaft Ludwigs und regierte selbstständig.
Nach seiner Exkommunikation durch Papst Innozenz IV. im April 1251 ernannte König Konrad IV. im Juni bei einem Reichstag Herzog Otto II. von Bayern zu seinem Stellvertreter.
Auf dem Hoftag wurde über Premysl Ottokar II., König von Böhmen, die Reichsacht verhängt, weil er sich weigerte, unberechtigt in Besitz genommene Reichsgüter zurückzugeben.
Der 1273 gewählte König Rudolf I. erklärte zu seinem wichtigsten ziel, die seit der Absetzung Friedrichs II. durch den Papst 1245 unter fremde Herrschaft des Reiches gekommene Rechte und Güter des Reiches zurückzugewinnen. Rudolf forderte deshalb auf den Hoftagen von Speyer 1273 und Nürnberg 1274 die Rückgabe sämtlicher Reichsgüter.
Ottokar hatte nach dem aussterben der Babenberger und einem siegreichen Konflikt mit den Staufern 1251 das Herzogtum Österreich in Besitz genommen. 1260/1261 hatte er zusätzlich das Herzogtum Steiermark, 1269 Kärnten und Krain erworben.
Nach der Wahl Rudolfs, deren Rechtmäßigkeit er immer wieder anzweifelte, verweigerte er die Huldigung gegenüber Rudolf und ebenso die Rückgabe seiner unrechtmäßig in Besitz genommenen Reichsgüter.
Daher wurden Ottokar am 24. Juni 1275 alle Reichslehen, das Schenkenamt und die österreichischen Länder aberkannt und die Acht über ihn verhängt.
Auf diesem Hoftag wurde auch erstmals in einem Reichsdokument die Siebenzahl der Königswähler (bei königlicher Anerkennung des Wahlrechts des Herzogs von Bayern) erwähnt. Der Schwabenspiegel (1275/76) wich daraufhin an den entsprechenden Stellen vom Sachsenspiegel und vom Deutschenspiegel ab und normierte die Exklusivität der Königswähler. Den Herrscher sollten nunmehr sieben Personen wählen: drei Geistliche und vier Laien, darunter der Herzog von Bayern, aber noch nicht die späteren Kurfürsten. Weitere Fürsten wurden nicht mehr erwähnt.
Zudem baten Augsburger Bürgersprecher Rudolf I. um Genehmigung einer erweiterten Stadtrechtsaufzeichnung, die von ihm 1276 als deutschsprachiges Stadtrechtsbuch verliehen wurde.
König Rudolf I. belehnte auf dem Hoftag am 17. Dezember 1282 seine Söhne Albrecht und Rudolf "zur gemeinsamen Hand" mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark und erhob sie in den Reichsfürstenstand. Damit wurde die Grndlage der habsburgischen Herrschaft geschaffen.
Den Reichstag beschäftigten zumeist Finanzierungsfragen und Lastenverteilung im Zusammenhang mit den Türken, die seit 1471 in der Steiermark einfielen.
Zudem ließ Kaiser Friedrich III. für den Reichstag sein etwa 1.000 Personen starkes Gefolge neu einkleiden. Das Haus Fugger stundete die Rechnung und bekam dafür das kaiserliche Wappen mit den beiden Lilien verliehen.
Neben der erneut auf der Tagesordnung stehenden Frage der Reichshilfe gegen die Türkengefahr verhängte der Kaiser Friedrich III. am 27. Mai über Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz wegen der Weißenburger Fehde die Reichsacht.
Da der Kaiser seine in Augsburg angefallenen Kosten nicht bezahlen konnte, wurde er von Gläubigern an der Abreise gehindert. Die Gesandtschaft aus Köln löste ihn aus.
- Der Reichstag wurde am 10. April eröffnet.
- Die Errichtung des Reichsregiments, einer Art ständischer Reichsregierung, an deren Zustimmung die Regierungsmaßnahmen des Kaisers gebunden sein sollten, wurde beschlossen. Wie sich im weiteren historischen Verlauf zeigte, setzte sich diese vom Kaiser kühl aufgenommene Neuerung nicht durch und wurde von ihm keine zwei Jahre später aufgelöst.
- Zur Durchführung der Reichsexekution gegen Landfriedensbrecher wie auch zur Vollstreckung der Reichskammergerichtsurteile schuf der Reichstag eine Reichsexekutionsordnung. Das Reich wurde hierzu in sechs, später zehn, überterritoriale Verwaltungseinheiten (Reichskreise) geordnet. Der Reichstag von Trier/Köln bestätigte und ergänzte 1512 die Reichsexekutionsordnung.
- Der Maler Hans Burgkmair der Ältere knüpfte am Rande des Reichstags die ersten Kontakte zu Kaiser Maximilian I., was später zu Aufträgen führt.
- Handwerker zeigten ihren Wohlstand in diesen Jahren durch das Tragen luxuriöser Kleidung, so dass sie äußerlich nur schwierig von Adligen unterscheidbar waren. Auf den Reichstagen zu Freiburg (1498) und Augsburg (1500) wurden die Handwerksknechte deshalb ermahnt: "auch kein Gold, Silber, Perlin, Sammet, Seyden, Schamlot noch gestückelten Kleider anzutragen."
Auf Initiative von Kaiser Maximilian I. gewährte der Reichstag Landsknechten das Recht, sich nach eigenem Gutdünken zu kleiden.
Der Reichstag wurde im Stadtpalast von Jakob Fugger abgehalten. Hamburg wurde vom Reichstag zur Reichsstadt erklärt. Diese Erklärung wurde von Dänemark nicht anerkannt.
Hamburg neigte grundsätzlich zur Ansicht, Teil der holsteinischen Landesherrschaft zu sein. Diese Meinung vertraten auch die dänischen Könige, die dort 1460 die Schauenburger Grafen abgelöst hatten. Kaiser und Reichstag hingegen maßen dem Ort an der Elbe den Status einer freien und unmittelbaren Reichsstadt zu.
Ulrich von Hutten wurde von Maximilian I. auf dem Reichstag zum poeta laureatus gekrönt und zum kaiserlichen Orator ernannt.
- Martin Luther wurde zu einem Verhör über seine Thesen nach Augsburg zitiert, wo der Kaiser einen Reichstag abgehalten hatte und bereits abgereist war. Die Gespräche Luthers fanden vom 12. Oktober bis 14. Oktober im Stadtpalast der Fugger statt. Der Mönch verweigerte unter Berufung auf das Evangelium vor dem Kardinallegaten Cajetan, dem päpstlichen Gesandten, den Widerruf seiner 95 Thesen und lehnte den Vermittlungsversuch des päpstlichen Kammerherrn Karl von Miltitz ab. Einer drohenden Verhaftung entzog sich Luther durch nächtliche Flucht.
- Im Mittelpunkt des Reichstags (vom Juli bis Oktober) standen Bemühungen, die Wahl des Kaiserenkels Karl von Spanien zum Nachfolger von Maximilian I. zu sichern, was aber fehlschlug. (Maximilians einziger Sohn, Philipp I. von Kastilien war 1506 gestorben.)
- Zwar wurden die Gravamina (drückende Lasten) der deutschen Nation gegen den Heiligen Stuhl auf die Tagesordnung gerückt, doch ein Beschluss dazu vertagt.
- Maximilian I. wollte als einziger der christlichen Fürsten die Kreuzzugspläne des Papstes und des Laterankonzils verwirklichen und mit einem Kreuzzugsheer gegen die Muslime anrücken. Doch die Mächte misstrauten sich gegenseitig. Die Reichsstände widersetzten sich zudem dem Ansinnen, eine Türkenzugssteuer aufzubringen, wie dies Kardinal Cajetan forderte. Auch der Aufruf Ulrich von Huttens "Exhortatio ad wincipes Germaniae" zum Türkenkrieg, der ein reichspolitisches Reformprogramm beinhaltete, erzielte keine Resonanz
- Ludwig V. von der Pfalz gelang es, sein Ziel der Aufhebung der Reichsacht gegen die Kurpfalz umzusetzen.
- Dr. Balthasar Hubmaier, ein Domprediger in Regensburg, schaltete sich in die alten Auseinandersetzungen der Donaustadt mit den Juden ein, die unter kaiserlichem Schutz standen. In Predigten geißelte er deren Zinsnahme und Wucher, beschuldigt sie aber auch mit länger bekannten christlichen Vorwürfen wie Christus- und Marienlästerung. Wegen solcher aufrührerischer Predigten musste er sich vor Kaiser Maximilian I. auf diesem Reichstag verantworten.
- Albrecht Dürer ist Vertreter Nürnbergs beim Reichstag. Er porträtiert nebenher außer Adeligen auch den reichsten Mann jener Zeit, den Kaufmann Jakob Fugger.
- Papst Leo X. verlieh dem auf dem Reichstag weilenden Mainzer Kurfürsten Albrecht von Hohenzollern als damals 28jährigem zusätzlich die Kardinalswürde. Albrecht hatte schon früh ein Faible für die Verbreitung seines Bildnisses entdeckt, um auf seine Ämter und seine herausragende Stellung unter den Kurfürsten zu verweisen. Aufgeschlossen zeigte er sich nicht nur gegenüber gemalten Porträts sondern auch gegenüber vervielfältigten Bildnissen im Kupferstich oder als Medaille. Beide Kunstgattungen waren neu und der Kürfürst beförderte deren Entwicklung, als er Albrecht Dürer für einen Kupferstich und Hans Schwarz für eine Bildnismedaille Modell saß. Die auf dem Augsburger Reichstag entstandenen Bildnismedaillen werden gewöhnlich als Beginn der deutschen Medaillenkunst gesehen.
Ein kurzer Reichstag zum Ende des Jahres widmete sich den Spannungen nach dem Bauernkrieg. Während die eine Seite die strikte Durchführung des Wormser Edikts von 1521 forderte, plädierten andere für die Umsetzung kirchlicher Neuerungen. Man einigte sich auch unter Konrad Peutingers Einfluss auf den Kompromiss, in Glaubensfragen die Entscheidung eines Konzils abzuwarten. Die Predigtklausel des 3. Nürnberger Reichstags und die Konzilsforderung wurden wiederholt. Eine Vertagung auf das Folgejahr in Speyer wurde beschlossen.
Siehe auch:
- Konrad Peutinger, Berater von Maximilian I.
- Der Kaiser eröffnete am 16. Juni den Reichstag, nachdem er tags zuvor in Augsburg eingezogen war.
- Die Ausbreitung theologischer Diskrepanzen in den jüngsten Jahren belastete die politische Situation im Reich, weshalb Karl V. die Reformatoren um Darlegungen ihrer Standpunkte gebeten hatte.
- Auf diesem Reichstag bemühte sich Philipp Melanchthon in zähen Verhandlungen um die Anerkennung des protestantischen Bekenntnisses durch die katholische Seite. Das für die reichsrechtliche Existenz des Protestantismus elementare "Augsburgische Bekenntnis", das in den wesentlichen Teilen von Melanchthon stammt, wurde nach Akzeptanz durch den Reichstag auch von Martin Luther akzeptiert. Luther konnte sich zu dieser Zeit wegen seiner Reichsacht nicht nach Augsburg wagen und half seinen Freunden von der Veste Coburg aus brieflich mit seinem Rat.
- Die "Augsburger Konfession" wurde am 25. Juni dem Kaiser überreicht.
- Kaiser Karl V. verlas auf dem Reichstag die katholische Antwort auf die Augsburger Konfession (Confutatio pontificia = päpstliche Widerlegung). Melanchthon überreicht die Apologie, die aber nicht angenommen wird.
- Die Städte Straßburg, Konstanz, Lindau am Bodensee und Memmingen reichten zum Reichstag die "Confessio Tetrapolitana", eine weitere reformatorische Bekenntnisschrift, ein. Sie wird vom Kaiser nicht angenommen.
- Auch das Bekenntnis von Ulrich Zwingli "Fidei ratio ad Carolum imperatorem" wird dem Reichstag vorgelegt.
- Der Reichstag entscheidet ferner, dass auf Druckwerken ab sofort Drucker und Druckort verpflichtend anzugeben sind.
- Das Herzogtum Pommern wird von Kaiser Karl V. Georg I. von Pommern und seinem Bruder Barnim als Reichslehen anvertraut.
- Seinem Bruder, König Ferdinand I. überträgt er das Herzogtum Württemberg als erbliches Lehen.
- Für Geldgeschäfte der Juden mit Christen werden einheitliche Regeln verlesen. Josel von Rosheim unterbindet damit die Billigung einer drohenden Serie antijüdischer Verordnungen, die den Juden Zinswucher und Geldbetrug vorwerfen.
- Es sollte auch das Münzwesen neu geregelt werden. Aus Zeitgründen kam es jedoch nicht dazu, so dass für den 1. April ein besonderer Münztag ausgeschrieben wurde. Als der 1. April kam, fand dieser Münztag dann doch nicht statt. Zahlreiche Spekulanten verloren ihr Geld und wurden Opfer von Schadenfreude.
- Die Constitutio Criminalis Carolina wurde von Kaiser Karl V. zwar auf diesem Reichstag beschlossen, doch erst 1532 auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert und damit Gesetz.
- Der Deutschmeister Walther von Cronberg erhielt von Kaiser Karl V. die hochmeisterliche Würde und wurde – unberechtigt - mit Preußen belehnt, das nicht zum Reich gehörte.
Siehe auch:
- Confessio Augustana, detaillierte Darstellung
- Schmalkaldischer Bund, eine Folge dieses Reichstags
- Matthäus Alber, Vertreter von Reutlingen
- Joachim Camerarius d. Ä.: Confutatio-Nachschrift bildete Grundlage für die Apologie
- Josel von Rosheim, Rechtsanwalt der Juden im Reich
- Johannes Agricola, Mitwirkender an der Confessio Augustana
- Johannes Brenz, auf Melanchthons Seite
- Johannes Eck, Gegner der Reformation
- Martin Bucer, Straßburger Reformator
- Urbanus Rhegius, protestantischer Teilnehmer
- Auf dem "geharnischten" Reichstag scheiterte Kaiser Karl V. mit seinen Plänen zur Niederwerfung des Luthertums und zur Aufrichtung einer starken kaiserlichen Macht in Deutschland. Die Kurfürsten, aber auch die Reichsstände leisteten energischen Widerstand gegenüber den Vorstellungen des Herrschers.
- Der Kaiser erließ das Augsburger Interim, das die in einer Reihe von süddeutschen Städten zu Gunsten der protestantischen Seite durchgeführten Reformen rückgängig machte. Es wurde aber in der kaiserlichen Entscheidung den protestantischen Gläubigen die Priesterehe und der Laienkelch gestattet.
- In Augsburg wie auch anderen Städten wurde die Zunftherrschaft auf kaiserliche Anordnung hin abgeschafft. Zwei Pfleger, unterstützt von einem Rat, verwalteten fürderhin die Stadt.
- Nach jahrelangen Bemühungen wurde vom Reichstag die Baderzunft als "ehrenhafte Zunft" anerkannt.
- Die verabschiedete Polizeiordnung "Der Römisch-Kayserlichen Majestät Ordnung und Reformation guter Policey, zu Beförderung des gemeinen Nutzens" lieferte den neuen Rechtsrahmen, woran sich die Polizeiordnungen der Einzelterritorien des Reiches auszurichten hatten. "Polizei" bedeutete in jener Zeit nicht Polizisten oder eine Behörde sondern "gute Ordnung und Verwaltung" des öffentlichen Lebens. Deren Ziele, Inhalte und Mittel wurden in der jeweiligen regionalen Polizeiordnung konkretisiert.
- Auf dem Reichstag weigerte sich die Stadt Magdeburg, den Katholizismus als einziges Glaubensbekenntnis anzunehmen. (Sie widersetzte sich 1550/1551 erfolgreich der Belagerung durch Moritz von Sachsen, der die über die Stadt verhängte Reichsacht vollstrecken wollte.)
- 1547 beanspruchte der Landeshauptmann Johann Freiherr Ungnad freie Religionsausübung in der Steiermark, blieb mit seinem Ansinnen jedoch erfolglos.
- Die Herrschaft Jever wurde 1548 auf dem Reichstag dem Burgundischen Reichskreis angeschlossen.
- Durch diplomatisches Geschick des nach Augsburg gereisten Bremer Bürgermeisters Diedrich Hoyer kommt es zur Aussöhnung der Stadt Bremen mit Kaiser Karl V.
- Markgraf Johann I. von Brandenburg-Küstrin widersetzte sich dem Kaiser. Johann lehnte das Interim kompromißlos ab und weigerte sich, an der Fronleichnamsprozession teilzunehmen. Er fiel daraufhin beim Kaiser in Ungnade und entging einer Gefangennahme nur durch Fürsprache von König Ferdinand I. und der kaiserlichen Rücksichtnahme auf seinen kurfürstlichen Bruder Joachim II. Hektor. Das Interim machte Johann in seinem Herrschaftsbereich nicht bekannt.
Siehe auch:
- Passauer Vertrag, der das Augsburger Interim 1552 beseitigt
- Julius von Pflug, katholischer Bischof
Der Reichstag behandelte im Kern die gleichen Themen wie 1548 weiter. Die Absichten Karls V., die Wahl Philipps durchzusetzen, scheiterten 1550. Hauptgegner Karls waren sein Bruder Ferdinand und die protestantischen Kurfürsten, die erneut eine Koalition bildeten.
Die Fürsten waren mit den kaiserlichen Plänen unzufrieden. In der Fürstenverschwörung, angeführt von Moritz von Sachsen und Landgraf Wilhelm von Hessen im protestantischen Lager, wurde die Reichs- und Religionspolitik, speziell dessen Erbreichspläne und Angriffe auf die ständische Libertät, zum Stein des Anstoßes. Nachdem sich auch einige katholische Fürsten in der Machtfrage gegen den Kaiser stellten, musste Karl V. seine Pläne aufgeben.
- Zum elften Mal seit 1427 wurden allgemeine unmittelbare Reichssteuern (gemeiner Pfennig) erhoben.
- 1551 erging auf dem Reichstag ein kaiserlicher Erlass, dass alle Zigeuner das Land innerhalb von 3 Monaten verlassen müssten.
- Im 15. Jahrhundert griff das Fälschen von Safran so um sich, dass sogar die Todesstrafe darauf stand. Noch 1551 sah sich der Reichstag veranlasst, ein Gesetz gegen "geschmierten Safran" zu erlassen.
- Eine Reichsmünzordnung wurde zur Reform des Münzwesens herausgegeben. Erstmals wird hier der Kreuzer erwähnt (4 Pfennige sind ein Kreuzer, 60 Kreuzer ein Gulden).
- König Ferdinand I. eröffnete am 5. Februar 1555 den Reichstag. Die Neuordnung der politisch-kirchlichen Verhältnisse stand auf dem Programm. Der Habsburger Ferdinand wollte zwischen dem Kaiser Karl V. und den Reichsständen einen Interessenausgleich herbeiführen.
- Der Augsburger Religionsfrieden kam nach langen Verhandlungen zustande. Das Gesetz vom 25. September 1555 erlaubte den weltlichen Reichsständen die Religionsfreiheit. Untertanen von Fürsten mussten den Glauben ihres Landesherrn annehmen oder konnten anderswohin auswandern. Geistliche Herrscher verloren beim Glaubenswechsel ihre Würden (Geistlicher Vorbehalt). Wer sich zur Augsburger Konfession bekannte, erhielt Frieden und seinen gegenwärtigen Besitzstand zugesichert.
- Der Reichstag bekräftigte früher eingeleitete Reichsreformen wie Ewiger Landfriede, Reichskammergericht (beides auf dem Reichstag zu Worms 1495 beschlossen) und Reichsexekutionsordnung (1512), modifizierte jedoch einige Regelungen. So mussten die Reichskreise nunmehr als kaiserliches Exekutivorgan den Landfrieden sicherstellen. Das Reichskammergericht sollte paritätisch nach den Konfessionen besetzt werden.
- Giovanni de Morone, 1555 päpstlicher Legat auf dem Reichstag, wurde 1557 in den Kerker geworfen, weil er die Rechte der Kirche in Augsburg verraten habe, und bis zu Papst Pauls IV. Tod 1559 gefangen gehalten.
Siehe auch:
- Augsburger Religionsfriede, detaillierte Darstellung
- Westfälischer Friede
- Zaccaria Dolfin, Repräsentant des Papstes
- Paul IV., amtierender Papst mit ablehnender Haltung zum Augsburger Religionsfrieden
Dieser Reichstag wurde geprägt durch Ausgleichsbemühungen zwischen kaiserlich-ständischen und katholisch-protestantischen Vorstellungen.
- Der spätere Kardinal und Fürstbischof von Trient, Ludwig von Madruzzo, hält die Trauerrede auf Kaiser Karl V. beim Reichstag.
- Die Reichsstädte konnten in Gesprächen durchsetzen, dass sie zu den Beratungen der protestantischen Fürsten hinzugezogen werden.
- Es formte und verfestigte sich eine protestantische Ständepartei. Sie wurde vom Gegensatz zwischen Kurpfalz und Kursachsen dominiert. Beide Fürsten forderten die Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts. In der Frage der Erzwingung dieses Punktes waren sie jedoch unterschiedlicher Meinung. Während die Kurpfalz vor einer Steuerverweigerung nicht zurückschrecken mochte, bewilligte Sachsen mit seiner Stimme dem Kaiser Geldmittel zum Aufbau einer Grenzverteidigung gegen die Türken.
- Am 19. August 1559 war eine weitere Reichsmünzordnung samt Münzprobationsordnung verabschiedet worden. Trotz der allgemeinen Erkenntnis der Schädlichkeit der damaligen Münzverhältnisse und des allgemeinen Rufes nach einheitlicher Gestaltung des Münzwesens schlossen sich auch dieser Reichsmünzordnung nicht alle Reichsfürsten an.
Die Forderung von Pius V. nach Unterwerfung unter die Beschlüsse des Tridentinischen Konzils begleitete die Beratungen des Reichstags, der andererseits erneut im Zeichen von Ausgleichsbemühungen zwischen kaiserlich-ständischen und katholisch-protestantischen Vorstellungen stand.
Rom war mißtrauisch und vermutete im Reichstag eine potenzielle Gefahrenquelle für den Heiligen Stuhl, falls dort über Glaubensfragen verhandelt würde. Hierfür war nach Auffassung der Kurie ausschließlich ein Konzil zuständig. Die Kirche zapfte im Vorfeld bereits ihr Informationssystem (Nuntiatur, Orden [Jesuiten], Fürstbischöfe und zum Teil katholische Reichsstände) an, um vor Überraschungen gefeit zu sein. Als Nuntius wurde Kardinal Commendone eingesetzt, welcher über gute Kenntnisse des Landes und der Sprache verfügte.
- Das Haus Habsburg führte in Ungarn Krieg mit Johann I. Zapolya von Siebenbürgen. Dieser wurde von den Türken unterstützt, die durch einen Friedensvertrag von 1562 stillhielten. Auch diesmal genehmigte der protestantische Kurfürst August von Sachsen Finanzmittel für Maximilian II., den katholischen Kaiser gegen die Feinde im Südosten.
- Er stellte sich ihm umgekehrt aber bei dessen Vorhaben in den Weg, durch einen Reichstagsbeschluss dem pfälzischen Calvinismus ein Ende zu bereiten. Friedrich III., der pfälzische Kurfürst, hatte sich in einer eindrucksvollen Rede gegen diesen kaiserlichen Plan einer "Ausrottung der calvinistischen Sekte" und die Anschuldigung verwahrt, er entferne sich von den Grundlagen der Augsburger Konfession. Faktisch kam es nun zur Duldung des Calvinismus auch im Reich.
- Die Reichswährung (Dukaten, Taler, Kreuzer) wurde in der so genannten Augsburger Reichsmünzordnung neu geregelt. Für einen Taler gab es jetzt reichseinheitlich 68 Kreuzer (später auf 72 und schließlich auf 90 Kreuzer verändert).
- Die verhängte Reichsacht gegen Wilhelm von Grumbach wegen Landfriedensbruch mit Würzburg wird bestätigt und auf den mit ihm verbündeten Herzog Johann Friedrich von Sachsen ausgeweitet.
- Der Kirchenliederdichter Ludwig Helmbold wird von Maximilian II. auf dem Reichstag mit dem Dichterlorbeer gekrönt.
Siehe auch:
- Friedrich III., den Calvinismus stützender Kurfürst
- Zweites Helvetisches Bekenntnis
- Konzil von Trient
- Der Reichstag gestattete wiederum eine Türkenhilfe durch Steuererhebung bei den Ständen.
- Radkersburg wurde vom Reichstag zur Reichsfestung erhoben.
- Den Protestanten wurde erstmals ein katholische Majorisierung im Fürstenrat bewusst. Als der magdeburgische Gesandte seine Session im Fürstenrat wahrnehmen wollte, drohten die katholischen Gesandten ihr Fernbleiben von der Sitzung an. Vom Kaiser ließ sich der Administrator mit Erklärungen abspeisen und zum Verzicht auf die Teilnahme an weiteren Sessionen bewegen. Dieser Ausschluss eines Bistumsadministratoren wurde ein Präzedenzfall für weitere Reichstage.
- Außerdem musste sich der Reichstag mit der Frage befassen, welche Kompetenzen der Reichserbmarschall in der Stadt eines Reichstags habe. Der Augsburger Rat hatte sich wegen der die städtische Autonomie verletzenden Eingriffe an den Reichstag zur Klärung gewandt. Der Reichserbmarschall konnte unter anderem Einquartierungen in Bürgeranwesen vornehmen und Preise für die Beherbergung und Speisen bestimmen.
- Eine heikle Angelegenheit war weiter die Streitsache, ob auch eine Reichsstadt wie jeder Fürst ihr religiöses Bekenntnis ändern dürfe. 1581 war in Aachen der Große Rat der Stadt mehrheitlich protestantisch geworden. Daraufhin ordnete der Kaiser Rudolf II. (HRR) an, dass alle Protestanten aus Rat und Ämtern entfernt werden mussten.
- Als päpstlicher Legat nimmt Ludwig von Madruzzo am Reichstag teil.
- Neu geregelt wurde die Besetzung im Reichsfürstenrat. Es wurde festgesetzt, welche Fürstenhäuser in den Reichsfürstenrat kamen, die Reichstagsstimme wurde an das Territorium geknüpft (Territorialstaaten). Nach dem Jahr 1582 hinzukommende Fürsten wurden rangniedriger behandelt als die altfürstlichen Häuser. Zu den Neulingen zählten unter anderem die Adelshäuser Auersperg, Fürstenberg, Hohenzollern, Liechtenstein, Nassau, Sayn, Solms, Schwarzburg, Schwarzenberg, Thurn und Taxis, Waldeck und die Fugger.
Außenwirkung
Über das Verhandlungsgeschehen im Rathaus oder anderen Räumlichkeiten sowie Verköstigungen und gesellschaftliche Ereignisse in Patrizierhäusern hinaus zeigte ein Reichstag auch eine nicht zu unterschätzende Außenwirkung auf die Bevölkerung.
Die Rituale
- Einzug des Kaisers nach Augsburg
- Huldigung des Rates und der städtischen Bürgerschaft
- festliche Eröffnung des Reichstags
- öffentliche Auftritte von Kaiser, Fürsten und Gesandten
- Besiegelung des Reichsabschiedes (= gefasste Beschlüsse) [ab dem Jahr 1495]
- Auszug der Delegationen aus der Stadt
waren öffentliche Veranstaltungen mit hohem Publikumsinteresse. Die Einigkeit von Kaiser und Reich wurde hier optisch geschickt präsentiert. Jedermann erhielt Zutritt mit seinem Anliegen zum Kaiser während seines Verweilens in der Stadt. Gemeinsames Auftreten des Regenten und der Reichsstände sollten, trotz bestehender Differenzen gerade in Glaubensfragen seit Luthers Thesenanschlag an der Wittenberger Schloßkirche, gleichwohl eine gemeinsame Verwaltung des Reiches signalisieren.
Ab 1663 ersetzte ein ständiger Gesandtenkongress (Immerwährender Reichstag) mit dem festen Sitz in Regensburg die bis dahin stets wechselnden Tagungsorte.
Literatur
Gottlieb, Gunther (Herausgeber); Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, Stuttgart, 1984; ISBN 3-8062-0283-4
Kategorie:Augsburg
Kategorie:Deutsche Geschichte (Heiliges Römisches Reich)
Karl V. (HRR)
Karl V. ( - 24. Februar 1500 in Gent; † 21. September 1558 im Kloster San Jerónimo de Yuste, Extremadura) war von 1516 an König von Spanien und von 1519 auch Kaiser des Heiligen Römischen Reichs (HRR). Am 23. August 1556 verzichtete er zugunsten seines Sohnes auf den spanischen Thron und zugunsten seines Bruders auf die Kaiserwürde. Durch die neuen Besitzungen in Amerika regierte Karl V. über ein Reich, „in dem die Sonne nie unterging“.
Kindheit
Karl wurde als ältester Sohn von Philipp I. dem Schönen und Johanna der Wahnsinnigen von Kastilien am 24. Februar 1500 in Gent geboren. Er war Enkel von Ferdinand II. von Aragon, Isabella I. von Kastilien und von Maximilian I., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.
1506, als sein Vater starb, erbte Karl mit sechs Jahren das Herzogtum der Niederlande und von Burgund. Er wurde an den Hof seiner Tante Margarete (der Tochter Maximilians I.) in die Niederlande gebracht. Seine religiöse Erziehung übernahm Adrian von Utrecht, der spätere Papst Hadrian VI..
Der Herrscher
Hadrian VI.
Beginn seiner Zeit als Herrscher
Nach dem Tod seines Großvaters Ferdinand 1516 wurde Karl König von Kastilien, das er mit seiner für geisteskrank erklärten Mutter regierte, und zudem von Aragonien, Navarra, Granada, Neapel, Sizilien, Sardinien und den spanischen Kolonien in Amerika. Da er erstmals in einer Person die Kronen von Kastilien und Aragonien vereinte, gilt er als erster König von Spanien.
Als 1519 sein Großvater Maximilian starb, erbte Karl auch die Habsburgischen Lande in Deutschland (mit dem Kernland Österreich).
Königswahl und Kaiserkrönung
Um Maximilians Nachfolge als Deutscher König und Römischer Kaiser bewarben sich neben ihm auch Franz I. von Frankreich sowie Heinrich VIII. von England. Am 28. Juni 1519 wählten die Kurfürsten Karl zum König (was zur damaligen Zeit Vorstufe zur Erlangung der Kaiserwürde war); den Wahlkampf hatte ihm die Kaufmannsfamilie der Fugger finanziert, die dafür weitreichende Privilegien vom Reich erhielt. Die Krönung erfolgte am 23. Oktober 1520 im Kaiserdom zu Aachen durch den Kölner Erzbischof Hermann V. von Wied. Kaiser Karl V. war der letzte Römische Kaiser, dessen Kaisertum durch die Krönung durch den Papst bestätigt wurde: Am 24. Februar 1530 geschah dies in Bologna durch Papst Klemens VII..
Kriege
Zur Zeit Karls V. waren die einzigen Konkurenten um die Vorherrschaft in Europa das Königreich Frankreich und das Reich der Osmanen, was sich auch in der Anzahl der Kriege gegen diese zwei Reiche niederschlug.
Krieg gegen Frankreich
Er führte Krieg gegen Frankreich von 1521 bis 1526 im Kampf um die Vorherrschaft in Norditalien, darunter auch das reiche Mailand.
Der Krieg wurde auch an der spanischen Grenze zu Frankreich und in den Burgundischen Niederlanden ausgetragen.
1525 nahm Karl Franz I. von Frankreich in der Schlacht bei Pavia (24. Februar) gefangen und brachte ihn 1526 zur Unterzeichnung des Vertrags von Madrid, in dem Frankreich auf seine Besitzansprüche in Norditalien verzichtete. Nachdem Franz wieder frei war, brach dieser jedoch sein Wort. Der 1529 mit Frankreich unterzeichnete Damenfriede von Cambrai und der Friede von Barcelona (mit dem Papst) bestätigten Karl als Kaiser des Heiligen Römischen Reichs und erlaubte ihm auch, seine Ländereien in Italien zu behalten.
1527 plünderten Karls Truppen, beim so genannten Sacco di Roma, die Stadt Rom. Dies geschah auf seine Veranlassung,
da ihm die Mittel fehlten die Landsknechte zu bezahlen. Allerdings provozierte auch die Teilnahme Roms an der Union von Cognac Karl den V. zu dieser brutalen Plünderung. Dabei setzten sie Papst Klemens VII. in der Engelsburg fest, was Karl in einige Verlegenheit brachte, ihm aber ermöglichte, die Annullierung der Ehe Heinrichs VIII. von England mit seiner Tante Katharina von Aragón durch den Heiligen Stuhl zu verhindern.
Für Rom war dies ein starker Schlag, von dem die Stadt sich nur langsam erholen konnte.
Katharina von Aragón
Reformation und Bauernkrieg
Als Kaiser des Heiligen Römischen Reichs lädt Karl 1521 Martin Luther unter Gewährung sicheren Geleits auf den Reichstag zu Worms. Gegen Luther und seine wachsende Anhängerschaft wurde die Reichsacht verhängt. Jedoch war Karl mit anderen Belangen so stark beschäftigt, dass er nicht in der Lage war, dem Protestantismus Einhalt zu gebieten.
Zwischen 1524 und 1526 wurde das Reich vom deutschen Bauernkrieg erschüttert; zu dieser Zeit entstand auch der luthertreue Schmalkaldische Bund. In diesen Jahren übertrug Karl immer mehr Verantwortung für Deutschland auf seinen Bruder Ferdinand, während er sich auf außenpolitische Probleme konzentrierte.
Mit der Eröffnung des Konzils von Trient 1545 begann die Gegenreformation und Karl gewann für die katholische Seite einige der Fürsten des Reichs. 1546 griff er den Schmalkaldische Bund an, besiegte Johann Friedrich von Sachsen in der Schlacht bei Mühlberg (24. April 1547) und nahm Philipp von Hessen gefangen. Auf dem Reichstag zu Augsburg entwarf er einen Kompromiss, der nach seiner Meinung von Katholiken und Protestanten gleichermaßen angenommen werden konnte (Augsburger Interim). 1548 machte er die Siebzehn Provinzen der Niederlande zu einem Gebilde außerhalb des Reiches (siehe auch: „Pragmatische Sanktion“). Im Jahre 1552 erlitt er gegen das Heer der protestantischen Fürstenopposition unter Kurfürst Moritz von Sachsen bei Innsbruck in Tirol eine entscheidende Niederlage. Nur widerwillig stimmte er dem Passauer Vertrag zu. 1555 musste er den Augsburger Reichs- und Religionsfrieden anerkennen.
Krieg gegen die Türken
Mehrere Jahre kämpfte Karl gegen das Osmanischen Reich und dessen Sultan Süleyman den Prächtigen. Vor dem Hintergrund der „Türkengefahr“ schloß er mit den protestantischen Reichsständen 1532 den Nürnberger Religionsfrieden. Die Expeditionen der osmanischen Streitkräfte entlang der Mittelmeerküste bedrohten die Länder Habsburgs und den Frieden in Westeuropa. Einen wichtigen Sieg konnte Karl 1535 gegen Tunis erringen, jedoch verbündete sich Franz I. 1536 mit Süleyman gegen Karl. Während Franz 1538 zum durch Papst Paul III. vermittelten Friedensvertrag von Nizza gedrängt werden konnte, verbündete er sich 1542 wieder mit dem Osmanischen Reich gegen Karl. Ein 1543 mit Heinrich VIII. von England gebildetes Bündnis drängte Franz zum Waffenstillstand 1544 im Frieden von Crépy. Um einen Aufschub für die hohen Kosten ihres Krieges zu erreichen, unterzeichnete Karl später einen demütigenden Vertrag mit den Osmanen. (siehe auch Türkenkriege)
Abdankung
1556 dankte Karl ab und teilte seinen mannigfaltigen Besitz auf. Sein Sohn, Philipp II. von Spanien erhielt Spanien, sein Bruder Ferdinand I. wurde Nachfolger im Heiligen Römischen Reich. Seine eindrucksvolle Abdankungserklärung verfaßte er in Latein. Er sprach nur schlecht Deutsch (Ein berühmter, ihm zugeschriebener Ausspruch lautet: „Ich spreche Spanisch zu Gott, Italienisch zu den Frauen, Französisch zu den Männern und Deutsch zu meinem Pferd.“). Im September 1556 stellte er den Kurfürsten seine förmliche Abdankungsurkunde zu, ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches. Karl V. zog sich in das Kloster von Yuste (Extremadura) zurück, wo er vermutlich einen Nervenzusammenbruch erlitt und am 21. September 1558 verstarb.
Extremadura
Auszug aus der Abdankungserklärung Kaiser Karls V. – Brüssel am 25. Oktober 1555
Vor vierzig Jahren, am selben Ort, am Vorabend des Dreikönigstages, hat mich der Kaiser, mein Großvater, für volljährig erklärt. Dann wurde ich König von Spanien, dann selbst Kaiser – Ich habe die Kaiserkrone gesucht, nicht um über noch mehr Reiche zu gebieten, sondern um für das Wohl Deutschlands und der anderen Reiche zu sorgen, der gesamten Christenheit Frieden und Eintracht zu erhalten und zu schaffen und ihre Kräfte gegen die Türken zu wenden. Ich habe darum viel beschwerliche Reisen machen, viele beschwerliche Kriege führen müssen … aber niemals mutwillig, sondern stets sehr gegen meinen Willen als Angegriffener …
Große Hoffnung hatte ich – nur wenige haben sich erfüllt, und nur wenige bleiben mir: und um den Preis welcher Mühen! Das hat mich schließlich müde und krank gemacht. Ihr wißt alle, wie sehr … Ich habe alle Wirrnisse nach Menschenmöglichkeit bis heute ertragen, damit niemand sagen könnte, ich sei fahnenflüchtig geworden. Aber jetzt wäre es unverantwortlich, die Niederlegung noch länger hinauszuzögern. Glaubt nicht, daß ich mich irgend Mühen und Gefahren entziehen will: Meine Kräfte reichen einfach nicht mehr hin. Vertraut meinem Sohn, wie er euch vertraut, seid einig, übt stets Gerechtigkeit und lasset den Unglauben nicht in eure Reihen.
Was mich betrifft: ich weiß, daß ich viele Fehler begangen habe, große Fehler, erst wegen meiner Jugend, dann wegen des menschlichen Irrens und wegen meiner Leidenschaften, und schließlich aus Müdigkeit. Aber bewußt habe ich niemandem Unrecht getan, wer es auch sei. Sollte dennoch Unrecht entstanden sein, geschah es ohne mein Wissen und nur aus Unvermögen: ich bedaure es öffentlich und bitte jeden, den ich gekränkt haben könnte, um sein Verzeihen.
Nachkommen
Am 10. März 1526 heiratete Karl V. in Sevilla Isabella, Schwester von Johann III. von Portugal, der kurz vorher erst Karls Schwester Eleonore geehelicht hatte. Mit ihr hatte er die folgenden Kinder:
- Philipp II. ( - 21. Mai 1527; † 13. September 1598),
- Maria ( - 21. Juni 1528; † 26. Februar 1603) – 1548 verheiratet mit Kaiser Maximilian II.
- Ferdinand ( - /† 1530)
- Johanna ( - 26. Juni 1537; † 7. September 1573) – 1552 verheiratet mit Johann Manuel, Prinz von Portugal
- Johann ( - 20. April 1539; † 20. April 1539)
Zudem war er Vater der unehelichen Tochter Margarethe von Parma ( - 28. Dezember 1522; † 18. Januar 1586) und des unehelichen Sohnes Don Juan de Austria ( - 24. Februar 1547; † 1. Oktober 1578), den er mit der bürgerlichen Barbara Blomberg hatte.
Stammbaum
┌──> Friedrich III. (HRR) (1415–1493),
│ Deutscher Kaiser (1452–1493)
│
┌──> Maximilian I. (1459–1519),
│ Deutscher Kaiser (1493–1519)
│ │
│ └──> Eleonore Helena von Portugal (1434–1467),
│ Infantin von Portugal
│
┌──> Philipp der Schöne (1478–1506),
│ Erzherzog von Österreich, König von Kastilien und León (1504–1506) etc.
│ │
│ │ ┌──> Karl der Kühne (1433–1477),
│ │ │ Herzog von Burgund (1467–1477), Pfalzgraf von Burgund (1467–1477) etc.
│ │ │
│ └──> Maria von Burgund (1457–1482)
│ Herzogin von Burgund (1477–1482), Pfalzgräfin von Burgund (1477–1482) etc.
│ │
│ └──> Isabella von Bourbon (1437–1465)
│ …
│
Karl V. (1500–1558),
König von Kastilien und Leon (1506–1556), König von Aragón (1516–1556), Deutscher Kaiser (1519–1556)
│
│ ┌──> JohannII. (1397–1479),
│ │ König von Aragón (1458–1479), König von Navarra (1425–1441), Usurpator in Navarre (1441–1479)
│ │
│ ┌──> Ferdinand II. (1452–1516), Ferdinand der Katholische
│ │ König von Aragón (1479–1516), König von Kastilien und León (1474–1504) etc.
│ │ │
│ │ └──> Juana Enríquez (1425–1468),
│ │ …
│ │
└──> Johanna die Wahnsinnige (1479–1555),
Titularkönigin von Kastilien und León (1504–1555), von der Thronfolge in Aragón ausgeschlossen
│
│ ┌──> Johann II. (1405–1454),
│ │ König von Kastilien und León (1406–1454)
│ │
└──> Isabella I. (1451–1504), Isabella die Katholische
Königin von Kastilien und León (1474–1504)
│
└──> Isabella von Portugal (1428–1496)
Infantin von Portugal
Literatur
- Ernst Schulin: Kaiser Karl V. Geschichte eines übergroßen Wirkungsbereichs, Kohlhammer, Stuttgart 1999, ISBN 3170156950
- Ferdinant Seibt: Karl V., Goldmann, München 1999, ISBN 3442755115
- Stephan Diller, Joachim Andraschke, Martin Brecht: Kaiser Karl V. und seine Zeit, Uni-Verlag, Bamberg 2000, ISBN 3933463068
- Alfred Kohler: Karl V. 1500–1558. Eine Biographie, CH Beck, München 2001, ISBN 3406453597
- Alfred Kohler: Quellen zur Geschichte Karls V., Wiss.-Buchgesellschaft, Darmstadt 1990, ISBN 3534048202
Weblinks
- [http://www.bautz.de/bbkl/k/Karl_V_k.shtml Karl V. im Bio.-Biblio. Kirchenlexikon]
- [http://www.khm.at/karl5/ Kaiser Karl V. und seine Epoche]
- [http://people.freenet.de/seeCoins/KarlV/index_D.htm Kaiser Karl V. auf Münzprägungen]
- [http://www.historiker.de/cgi-local/menschenbilder/show.pl?file=data%2fbilddatenbank.data&id=37&listtemp=templates%2fframe_ausschnitt_person.htm Biografie und Bildnis des Kaisers Karl V.]
Kategorie:Mann
Kategorie:Habsburger
Kategorie:Kaiser (HRR)
Kategorie:König (Spanien)
Kategorie:Herzog (Geldern)
Kategorie:Gestalten der Reformation
Kategorie:Geboren 1500
Kategorie:Gestorben 1558
ja:カール5世 (神聖ローマ皇帝)
1517
Politik und Weltgeschehen
- 31. Oktober: Martin Luther veröffentlicht seine 95 Thesen (der Überlieferung nach durch Anschlag an die Tür der Schlosskirche von Wittenberg), mit der er eine Diskussion über die Beicht- und Ablasspraxis der katholischen Kirche anregen wollte, welche aber letztlich zur Abspaltung der evangelischen von der katholischen Kirche führt
- Die Osmanen beginnen ihre Herrschaft über das heutige Gebiet von Libanon, Irak, Syrien, Jordanien, Israel und Ägypten
- In München geht die Pest zu Ende. Der heute noch ausgeübte Schäfflertanz geht auf dieses Datum zurück
- In Nürnberg wird das Radschloss erfunden. Damit wurde der Grundstein für heutige Feuerwaffen gelegt
- 30. Januar: Johann Aurifaber, Theologe († 1568)
- 22. März: Gioseffo Zarlino, italienischer Musiktheoretiker und Komponist († 1590)
- 18. Juni: Ogimachi, 106. Kaiser von Japan († 1593)
- 12. August: Peter Ernst Mansfeld, Statthalter in den Niederlanden und von Brüssel († 1604)
- 20. August: Antoine Perrenot de Granvelle, Kardinal und Minister († 1586)
- Caspar Pfreund, Apotheker und Bürgermeister von Wittenberg († 1574)
- 7. März: Maria von Spanien (Portugal), Prinzessin von Spanien ( - 1482)
- 26. März: Heinrich Isaac, flämischer Komponist ( - 1450)
- 31. Oktober: Fra Bartolommeo, Maler der florentinischen Schule ( - 1472)
- Vasco Núñez de Balboa, spanischer Konquistador ( - 1475)
als:1517
ko:1517년
Wormser EdiktAls Wormser Edikt wird die Reichsacht über Martin Luther bezeichnet. Auf dem Reichstag zu Worms im Jahre 1521 wurde Luther letztmalig verhört. Da Luther in zwei Verhandlungen am 17. April und am 18. April jeglichen Widerruf ablehnte, wurde über ihn die Reichsacht verhängt.
Zuvor war er durch die Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert worden. Das Wormser Edikt verbot es, die Lehre Luthers weiter zu verbreiten oder Luther zu beherbergen.
Das Wormser Edikt konnte nicht im gesamten Reich durchgesetzt werden, da Karl V. dazu die Macht fehlte. So wurde das Wormser Edikt unter dem Kurfürst von Sachsen, Friedrich dem Weisen, nicht angewandt.
Siehe auch: Speyerer Protestation
Weblinks
- http://www.lippe.de/ksl/reformation/links/wormser_edikt.htm
Kategorie:Reformation
Kategorie:Christentumsgeschichte (Reformationen)
Kategorie:Geschichte (Worms)
ReichsstandDie Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.
Dies waren in der Frühen Neuzeit mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten sowie Freie Reichsstädte, Grafen und Ritterorden. Sie alle mussten reichsunmittelbar sein, ihre Lehen also direkt vom römisch-deutschen Kaiser empfangen haben. Alle Reichsstände waren in der Reichsmatrikel verzeichnet.
Zu den Geistlichen Reichsständen gehörten
- die drei geistlichen Kurfürsten (die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier)
- andere hohe Vertreter der Geistlichkeit, die über ein eigenes weltliches Territorium herrschten (z.B. Erzbischöfe, Fürstbischöfe, Fürstäbte oder Prälaten)
- die Hochmeister der Ritterorden (Deutscher Orden, Johanniter)
Zu den weltlichen Reichsständen gehörten
- die vier, später sechs weltlichen Kurfürsten
- Reichsfürsten und Grafen
- und die Freien Reichsstädte
Seit 1489 waren die Stände im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches in drei Kollegien gegliedert. Man unterschied das Kurfürstenkollegium/den Kurfürstenrat, das Reichsstädtekollegium und den Reichsfürstenrat. Die Grafen waren dem Reichsfürstenrat zugeordnet. Für einen Reichsabschied war die Zustimmung aller drei Kollegien erforderlich. Die Reichsritter versuchten mehrfach vergeblich für sich eine korporative Reichsstandschaft zu erlangen.
Die Kurfürsten, Fürsten und Fürstbischöfe verfügten im Reichstag jeweils über eine eigene Stimme, die so genannte Virilsstimmen (von lat. Vir für Mann). Die Grafen waren dagegen in vier Kollegien zusammengeschlossen, in die westfälische, die wetterauische, die fränkische und die schwäbische Grafenbank, die jeweils nur eine gemeinsame Kuriatsstimme hatten. Auch die Freien Reichsstädte bildeten zwei Kollegien, die Rheinische und die Schwäbische Bank.
Die Reichsstände waren dem Kaiser reichssteuerpflichtig und mussten Truppenkontingente zum Reichsheer stellen. Im Gegenzug konnte kein allgemeines Reichsgesetz ohne Verabschiedung durch die Reichstände erlassen werden. Sie konnten über die Erklärung des Reichskrieges und über den Abschluss von Verträgen zwischen dem Reich und anderen Staaten sowie über die Errichtung neuer Fürstentümer beschließen.
Siehe auch: Stände
Kategorie:Heiliges Römisches Reich
Reichstag (HRR)Der Begriff Reichstag bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Die neben dem König/Kaiser stehende Körperschaft entwickelte sich seit dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde 1495 mittels eines Vertrages zwischen dem Kaiser und den Ständen zu einer festen Institution der Reichsverfassung.
Der Reichstag wurde bis zum 16. Jahrhundert in unregelmäßigen Abständen jeweils in eine Bischofs- oder Reichsstadt einberufen und war das maßgebliche Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt. Seit 1663 tagte der Immerwährende Reichstag als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg. Seit 1489 umfasste er drei Kollegien:
- das Kurfürstenkollegium/der Kurfürstenrat.
- das Reichsfürstenkollegium/der Reichsfürstenrat (übrige weltliche und geistliche Fürsten sowie reichsunmittelbare Grafen und Prälaten)
- das Reichsstädtekollegium/der Reichsstädterat.
Ein Reichsgesetz ('Reichsabschied', später 'Reichsschluss') erforderte die getrennte Zustimmung aller drei Kollegien und zuletzt die des Kaisers bzw. des kaiserlichen Prinzipalkommissars. Ab 1663 waren die Reichsstände nicht mehr persönlich auf dem Reichstag anwesend, sondern ließen sich durch Gesandte vertreten.
Der Reichstag existierte bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahr 1806. Die Bezeichnung Reichstag trugen nach 1866 auch das Parlament des Norddeutschen Bundes und ab 1871 das Parlament des Deutschen Reiches.
Tagungsorte von Hof- und Reichstagen
Siehe auch: Reichstag (Gebäude), Reichstag, Liste der deutschen Hauptstädte in der Geschichte
Kategorie:Heiliges Römisches Reich
Wormser EdiktAls Wormser Edikt wird die Reichsacht über Martin Luther bezeichnet. Auf dem Reichstag zu Worms im Jahre 1521 wurde Luther letztmalig verhört. Da Luther in zwei Verhandlungen am 17. April und am 18. April jeglichen Widerruf ablehnte, wurde über ihn die Reichsacht verhängt.
Zuvor war er durch die Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert worden. Das Wormser Edikt verbot es, die Lehre Luthers weiter zu verbreiten oder Luther zu beherbergen.
Das Wormser Edikt konnte nicht im gesamten Reich durchgesetzt werden, da Karl V. dazu die Macht fehlte. So wurde das Wormser Edikt unter dem Kurfürst von Sachsen, Friedrich dem Weisen, nicht angewandt.
Siehe auch: Speyerer Protestation
Weblinks
- http://www.lippe.de/ksl/reformation/links/wormser_edikt.htm
Kategorie:Reformation
Kategorie:Christentumsgeschichte (Reformationen)
Kategorie:Geschichte (Worms)
Friedrich III. (Sachsen)
]
Friedrich III. ( - 17. Januar 1463 in Torgau; † 5. Mai 1525 in Lochau), auch Friedrich der Weise genannt, war von 1486 bis 1525 Kurfürst von Sachsen.
Friedrich III. war seit seiner Jugend Anhänger des katholischen Augustinerordens. Obwohl er die Reformation unterstützte, war er sein Leben lang bekennender Katholik. Bei seinem Tod auf dem Jagdschloss Lochau ließ er sich das Abendmahl beiderlei Gestalt - also Brot und Wein reichen. Dies kam einem Bekenntnis zum protestantischen Glauben gleich.
Zeittafel
1502 gründet Friedrich III. die Universität Wittenberg.
Im Frühjahr 1505 holt er Lucas Cranach den Älteren nach Wittenberg und macht ihn zu seinem Hofmaler.
1521 erwirkt er für Martin Luther freies Geleit zum Reichstag zu Worms. Seine Politik ermöglicht die Ausbreitung der Reformation.
Siehe auch
- Ernestiner
- Wettiner
Weblinks
- http://www.bautz.de/bbkl/f/friedrich_der_weise.shtml - Biographie Friedrichs III. (Sachsen)
- http://www.luther.de/themen/friedr.html - Biographie Friedrichs III. (Sachsen)
Kategorie:Kurfürst (Sachsen)
Kategorie:Deutscher
Kategorie:Mann
Kategorie:Wettiner
Kategorie:Geboren 1463
Kategorie:Gestorben 1525
Philipp Melanchthon
Philipp Melanchthon, eigentlich Philipp Schwartzerdt ( - 16. Februar 1497 in Bretten - † 19. April 1560 in Wittenberg ), war ein Philologe, Philosoph, Humanist, Theologe, Lehrbuchautor, neulateinischer Dichter und wurde als „Praeceptor Germaniae“ (Lehrer Deutschlands) neben Martin Luther, als Reformator treibende Kraft der deutschen und europäischen kirchenpolitischen Reformation.
Biographie
Elternhaus und Kindheit
Reformation
Philipp Melanchthons Vater Georg Schwartzerdt, stammte aus Heidelberg und war mit dem Amt des kurfürstlichen Rüstmeisters und Waffenschmiedes (Vorsteher der fürstlichen Waffenkammer) betraut. Seine Mutter Barbara, eine Tochter des Tuch- und Weinhändlers, Schultheißen und Bürgermeisters von Bretten, Johann (Hans) Reuter, war mit Johannes Reuchlins einziger Schwester Elisabeth unweit verwandt. Vier Jahre nach der Eheschließung 1493, am 16. Februar 1497 wurde der jungen Familie der Stammhalter Philipp im Hause seiner Großeltern in der kurpfälzischen Stadt Bretten geboren und zu Ehren des Kurfürsten Philipp des Aufrichtigen von der Pfalz genannt.
Melanchthon wuchs gemeinsam mit vier weiteren Geschwistern in Brettheim auf, wie Bretten damals genannt wurde. Sein Großvater sorgte für eine gründliche Erziehung, vor allem durch Unterweisung in lateinischer Sprache durch Johannes Unger aus Pforzheim. So kommt er schon frühzeitig mit durchreisenden Scholaren in Kontakt und konnte mit diesen diskutieren.
Im Landshuter Erbfolgekrieg gegen die Hessen war sein Vater mit der Betreuung der Geschütze betraut. Als er von einem vergifteten Brunnen trank, kehrte er als kranker Mann nach Hause zurück. Einzig seine tiefe Religiosität half ihm dieses Schicksal und das darauf folgende Siechtum zu ertragen. Mit dem Tod seines Großvaters am 17. Oktober und dem Tod seines Vaters am 27. Oktober 1507, sowie dessen bewegendem Abschied, war Melanchthons Kindheit beendet. Als elfjähriger wurde er nach Speyer zu Verwandten gebracht.
Bildungsweg
Anschließend besuchte er, gemeinsam mit seinem Bruder Georg, die Lateinschule in Pforzheim und wohnte bei seiner anverwandten Elisabeth (Els), der Schwester Johannes Reuchlins. Die Lateinschule hatte durch den Rector Georg Simler aus Wimpfen und Johannes Hildebrand aus Schwetzingen hohes Ansehen und gewaltigen Zulauf gewonnen. Eine unzählige Anzahl der aus dieser Schule hervorgegangenen Schüler wie beispielsweise Simon Grynaeus haben sich in ihrem späteren Leben einen Namen gemacht. Der Begabteste war jedoch Melanchthon, der nebenher auch noch griechisch lernte und aufgrund seiner bereits in Bretten erworbenen Kenntnisse, mühelos die Anforderungen der Lehranstalt bewältigen konnte.
Bretten
Durch seine lateinische Versdichtung und seine Fortschritte bei der griechischen Grammatik, fiel er dem in Stuttgart lebenden und in Tübingen als oberster Richter des schwäbischen Bundes tätigen Johannes Reuchlin auf. Jener war als Gelehrter der alten Griechischen Sprache, später jener der das Griechischstudium in Deutschland einführte und die erste Professur 1515 in der Universität Leipzig einrichtete. Dieser sollte in der Folge Melanchthons größter Förderer werden. Die Lehre der griechischen Sprache wurde zum Zeitpunkt der Begegnung der beiden miteinander, nur sehr selten und nur besonderst begabten Schülern vermittelt. Daher gab es auch kaum Literatur zu jener Thematik. Reuchlin schenkte Melanchthon ein Exemplar der griechischen Grammatik und verfasste ihm eine Widmung, die auf Deutsch heißt:
:::„Diese griechische Grammatik hat zum Geschenk gemacht Johannes Reuchlin aus Pforzheim, Doktor der Rechte, dem Phillip Melanchthon aus Bretten, im Jahr 1509 an den Iden des März“.
So verlieh Reuchlin Phillip Schwartzerdt am 15. März 1509 den Humanistennamen Melanchthon, die griechische Umsetzung des Geburtsnamens Schwartz - μέλανος - melas und erdt - χθών - chthon.
Nach knapp einem Jahr konnte er deshalb zwölfjährig im Oktober 1509, die Universität Heidelberg beziehen. In Heidelberg fand Melanchthon im Hause des Pallas Spangel Unterkunft, wo Jacob Wimpfeling gelegentlich abstieg. Bereits in Pforzheim hatte er von dessen Schriften zur Reformpädagogik Kenntnis erhalten und jener machte ihn mit den Schriften des Erasmus von Rotterdam vertraut.1510 veröffentlichte Melanchthon in Wimpfelings Büchern seine ersten lateinischen Gedichte. Durch seine hohe Begabung bewältigte Melanchthon das Studium in Heidelberg problemlos und erwarb zum frühesten möglichen Zeitpunkt am 10. Juni 1511, den ersten akademischen Grad eines Baccalaureus artrium.
Am 17. September 1512 wechselt er aus Altersgründen an die Universität Tübingen. Dort studierte er Astronomie, Musik, Arithmetik und Geometrie. Dabei beschäftigte er sich mit Griechisch, Hebräisch und Latein. Er las antike Autoren, humanistische Dichter und machte Bekanntschaft mit neuen pädagogischen Konzepten. So lernte er auch die Schriften von Rudolf Agricola zu Logik kennen und entnahm ihnen ein neues Dialektik Verständnis.
Als Reuchlin durch ein Gutachten über das jüdische Schrifttum in einen Prozess verwickelt wurde, setzte er sich für seinen Förderer publizistisch ein. Am 25. Januar 1514 schloss er sein Studium an der philosophischen Fakultät mit dem Magistertitel ab. Bereits in Tübingen war er als Tutor zweier Grafensöhne tätig gewesen und wirkte als Griechischlehrer. Somit war der Übergang vom Lernenden zum Lehrenden bei Melanchthon fließend erfolgt. In die Tübinger Zeit fallen auch Melanchthons eigene erste Publikationen. So eine Ausgabe des lateinischen Komödiendichters Terenz 1516, samt einer Einleitung über die Geschichte der antiken Komödie, des Weiteren eine griechische Grammatik von 1518, die bis 1544 neunzehn Auflagen erlebte und letztlich arbeitete er an einer Rhetorik die 1519 in Wittenberg herauskam.
Die Universität Wittenberg
1518 stiftete Kurfürst Friedrich der Weise an seiner 1502 gegründeten und mehrfach reformierten Universität Wittenberg einen Lehrstuhl für Griechische Sprache. Zunächst versuchte man für den neu eingerichteten Lehrstuhl, den damals bekanntesten Gräzisten Johannes Reuchlin zu gewinnen. Dieser lehnte jedoch aus Altersgründen ab und empfahl seinen geförderten Zögling Melanchthon für die Stelle. Da Melanchthon während seiner Tübinger Zeit bereits auf sich aufmerksam gemacht hatte, nahm man die Empfehlung Reuchlins an und trug Melanchthon die Aufgabe an. Dieser verabschiedete sich von seinen bisherigen Wirkungsstätten und erreichte Wittenberg am 25. August 1518. Seine schmale und kleine äußere Gestalt von 1,50 Metern verbunden mit einem kleinem Sprachfehler beeindruckten die Wittenberger zunächst wenig. Jedoch als Melanchthon seine ausgefeilte und flammende Antrittsrede, an einem Samstag den 28. August in der Schlosskirche von Wittenberg hielt, schlug der erste Eindruck völlig um. Melanchthon sprach über eine Universitätsreform und malte zunächst ein düsteres Bild der Bildung vergangener Jahrhunderte. Durch seinen Leitgedanken dass die Lektüre der antiken Schriftsteller aus den ursprünglichen Quellen zum Quell neuen Lebens und Denkens, anhand neuer humanistischer Quellen werden kann. Traf den Puls der Zeit im damaligen Wittenbergs und Martin Luther war sogleich fasziniert von dem kleinen Graeculus (Griechlein). Diese Faszination beruhte auf Gegenseitigkeit und wurde in der Folge zu einer befruchtendsten Zusammenarbeit der Reformation, die erst mit dessen Tod endete.
Schnell erkannten auch die Studenten welches Potential Melanchthon in sich barg und war daher ein überaus beliebter Universitätslehrer. Er lehrte griechische Grammatik, las über antike Autoren, erklärte biblische Bücher und verband dies mit der Wissensbildung auf zahlreichen Gebieten. Oft hatte er bis zu 400 Zuhörer die vor allem seine präzise Sprache, die Fülle an Beispielen und die klare Gliederung seiner Ausführungen schätzten.
Durch den Einfluss Luthers erwarb Melanchthon den akademischen Grad eines baccalaurus biblicus am 19. September 1519. Dazu war er außerdem befähigt auch an der theologischen Fakultät Vorlesungen zu halten. Obwohl Melanchthon zeitlebens davon Gebrauch machte, bevorzugte er jedoch die philosophische Bildung, die man als Vorraussetzung der theologischen Bildung verstand. Als man 1525 ihm eine besonderst gut dotierte Professur schuf, die ihn von den Fakultätszwängen befreite, änderte sich hier auch nicht des Praeceptors Einstellung. Es ist hierin kein mangelndes Interesse gegenüber der Kirche zu sehen. Vielm | | |