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| Auschwitzprozesse |
AuschwitzprozesseBei den Auschwitzprozessen handelt es sich im engeren Sinn um die sechs Strafprozesse gegen Mitglieder der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main in den Jahren 1963 - 1965 (1. Auschwitzprozess) und 1965/1966 (2. Auschwitzprozess) sowie Nachfolgeprozesse in den 1970er-Jahren.
Im weiteren Sinn bezeichnet der Begriff alle im In- und Ausland geführten Prozesse gegen das an den Auschwitz-Verbrechen beteiligte Lagerpersonal.
Vorbereitungen der Prozesse
Die Bundesdeutsche Aufarbeitung der NS- Verbrechen durch die Justiz begann erst 1950 mit dem AHK-Gesetz Nr. 13 welches die Einschränkung in der Verfolgung von NS-Verbrechern durch die Bundesrepublik aufhob. Zunächst wurden nur Verbrechen verhandelt, die von Deutschen an Deutschen begangen worden waren. Bis zum Jahre 1952 waren 5678 Angeklagte rechtskräftig verurteilt. Nach dieser anfänglichen Welle von Verfahren, nahm die Anzahl der Verfahren , von 44 im Jahre 1954, auf fast die Hälfte im Jahre 1956 stetig ab.
Eine Wende brachten die aus Russland heimkehrenden Kriegsgefangenen. Die Entschädigungsverfahren brachten neue Beweise ans Licht. Zudem erkannte man, dass eine Große Anzahl von Verbrechen ungesühnt geblieben war, und die Täter sich in der deutschen Bevölkerung frei bewegten.
Aus dem Bedürfnis heraus die Strafverfolgung der noch unbehelligten Täter zu Koordinieren, wurde 1958 die Zentrale Stelle in Ludwigsburg gegründet. Ihre Aufgabe war es zu Beginn, nationalsozialistische Tötungsverbrechen an Zivilpersonen außerhalb des Bundesgebietes zu recherchieren.
Es handelt sich dabei um Verbrechen die außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen stattgefunden hatten, also in Konzentrationslagern oder Ghettos, außerdem die von diversen Einsatzkommandos begangenen Tötungsdelikte.
Die Zentrale Stelle in setzt früher an als das förmliche Ermittlungsverfahren. Sie sammelt und sortiert einschlägige Unterlagen und stellt den Verbleib der Täter fest noch bevor ein Verfahren eröffnet ist. Soll es zum Verfahren kommen, so muss die Zentrale Stelle an die jeweilige Staatsanwaltschaft des Wohnortes des Täters abgeben, da sie selbst keine Anklage erheben kann.
Darüber hinaus sammelt sie alle in ihren Verfahren gewonnenen Erkenntnisse in Form von Vernehmungsprotokollen und Dokumenten, um so bei folgenden Prozessen Doppelungen auszuschließen.
Schon seit 1956 gab es gewisse Strömungen zur Einrichtung der Zentralen Stelle bevor es 1958 zum Beschluss kam. Anstoß für die Gründung war unter Anderem der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess. Ein ehemaliger SS Oberführer, der im Jahre 1941 Polizeidirektor in Memel war, hatte nach dem Krieg unter falschem Namen ein Flüchtlingslager nahe Ulm geleitet. Als seine wahre Identität aufgedeckt worden war, wurde er entlassen. Er klagte auf Wiedereinstellung in den Staatsdienst. Als die Presse über diesen Prozess berichtete, erkannte ihn ein Leser und erinnerte sich daran, dass dieser Mann maßgeblich an Massenerschießungen von Juden zu Beginn des Russlandfeldzuges mitgewirkt hatte.
Das breite Medieninteresse an dem Ulmer Einsatzgruppen-Prozess und die Erkenntnis, dass viele NS-Verbrechen vor allem in Osteuropa bislang ungeahndet waren, gaben letztendlich den Anstoß zur Gründung eines Koordinationsorgans für NS Prozesse.
Im Jahre 1959 wurden durch die Ludwigsburger Zentrale Stelle 400 Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Unter anderem gegen Einsatzgruppen des SD, die Staatspolizei und das Personal der Konzentrationslager.
Es war nicht einfach, die Auschwitzprozesse in Frankfurt zu konzentrieren. Die damalige Justiz und Staatsanwaltschaft hätte lieber viele kleinere Einzelprozesse geführt. Erst der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer - er war selbst Jude und früher in Haft - sowie der Präsident des internationalen Auschwitzkomitees Hermann Langbein erreichten 1959 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Anklagen gegen Einzelpersonen in Frankfurt zusammenzuführen.
Um den Auschwitzprozess zu ermöglichen bedurfte es keiner spektakulären Geheimdienstaktionen wie beim Eichmannprozess (1961/62). Vielmehr stand akribische Recherche und das Durchhaltevermögen derer im Vordergrund, die diesen Prozess ins Rollen bringen wollten. Denn es war nicht von vornherein selbstverständlich, dass dieser Prozess überhaupt zu Stande käme. Eine zentrale Figur ist sicher Fritz Bauer. Der hessische Generalstaatsanwalt war während des Prozesses zwar nicht im Sitzungssaal aktiv beteiligt, aber als Chef der Anklagebehörde steuerte er aus dem Hintergrund maßgeblich den Verlauf des Verfahrens. Im Januar 1959 bekam Fritz Bauer von dem Journalisten Thomas Gnielka Akten zugeschickt, die er bei einer Recherche für ein anderes Thema zufällig entdeckt hatte. Ein KZ- Häftling hatte die verkohlten Aktenblätter als „Souvenir“ aus dem brennenden Breslauer Bezirks- Gericht mitgenommen. Es waren Erschießungslisten aus dem Lager Auschwitz, die detailliert die Tötung von Häftlingen aufzeigten. Unterzeichnet waren sie mit der Unterschrift des Lagerkommandanten Rudolf Höß und dem Namenskürzel seines Adjutanten Robert Mulka. Bauer leitete diese Beweisstücke an den Bundesgerichtshof weiter, der Franfurt die Zuständigkeit gab.
Dem späteren Angeklagten Wilhelm Boger kam man 1958 durch die von dem in Haft sitzenden Adolf Rögner eingereichte Beschwerde auf die Spur, die er an die Staatsanwaltschaft Stuttgart richtete. Der Beschwerde über die Beschlagnahmung seiner Medikamente, fügte er eine Anzeige gegen Wilhelm Boger bei. Gegen den damaligen Leiter des „Fluchtreferats“ der politischen Abteilung im Lager Auschwitz wurden in Folge dessen unauffällige Ermittlungen angeordnet, die allerdings im Sande verliefen. Rögner informierte des Weiteren das Internationale Auschwitz Komitee in Wien. Dieses bot der Staatsanwaltschaft Stuttgart Beweismittel an. Nachdem das Internationale Auschwitz Komitee in Person des Generalsekretärs Herman Langbein der Anklagebehörde mangelndes Interesse unterstellt und 11 weitere Zeugen gegen Wilhelm Boger ausfindig gemacht hatte, ergeht am 2. Oktober 1958 durch das Landgericht Stuttgart Haftbefehl. Doch nicht nur im Fall Boger konnte das Komitee mit sachdienlichen Informationen helfen. Es war maßgeblich daran beteiligt, Zeugen ausfindig zu machen, die in Deutschland gegen andere Angeklagte aussagen sollten.
Weitere Ermittlungen stellte die Zentrale Stelle in Ludwigsburg an. Sie machte unter anderem den Lager-Adjutanten Mulka ausfindig. Der Lager- Sanitäter Josef Klehr wurde von Staatsanwalt Joachim Kügler ausfindig gemacht, der von der Zentralen Stelle mit den Ermittlungen betraut worden war. Ihm und seinem Kollegen Georg Friedrich Vogel gingen weitere Tatverdächtige ins Netz.
Die Suche ergab insgesamt 22 Personen, die mit den Verbrechen, die im Lager Auschwitz begangen worden waren, in Verbindung gebracht wurden, sodass
nach fünf Jahren Ermittlungsarbeit und 1400 vernommenen Personen am 16. April 1963 die Anklageschrift eingereicht wurde. Sie umfasste 700 Seiten und war von vier Staatsanwälten verfasst worden. Zusätzlich legten sie 75 Aktenbände mit Beweismaterial vor. Dabei handelte es sich um Zeugenaussagen von Überlebenden, Dokumenten aus Archiven und bei der Befreiung des Lagers beschlagnahmte Akten der Lagerkommandantur, welche Fahrbefehle und Funksprüche enthielten.
Der Prozess 1963/65 (1. Auschwitz-Prozess)
Am 20. Dezember 1963 wurde im Frankfurter Römer der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte aufgenommen. Es waren drei Richter, sechs Geschworene, vier Staatsanwälte, drei Nebenkläger, 19 Verteidiger und 22 Angeklagte beteiligt.
Die Vernehmung der Angeklagten, welche auf 12 Verhandlungstage angesetzt war, bleibt praktisch ohne Ergebnis. Die Angeklagten schützten sich gegenseitig, wohl nicht zuletzt aus der Sorge heraus, sich selbst zu belasten. Im Verlaufe des Prozesses wurden Gutachter befragt, welche sich unter anderem mit der organisatorischen Struktur der SS und dem Aufbau von Konzentrationslagern beschäftigt hatten. Ein wesentlicher Punkt war die Ausräumung des Vorwandes von „Befehl und Gehorsam“. Die Gutachter stellten fest, dass kein SS-Mann mit dem Tode bestraft worden wäre, hätte er die Befehle nicht ausgeführt. Auch die Verteidigung fand keinen dem entsprechenden Fall.
Für die Zeugen, welche die Gefangenschaft überlebt hatten, waren die Aussagen äußerst belastend. Sie durchlebten nach zwanzig Jahren die schrecklichen Ereignisse noch einmal. Zudem wurden sie durch die Verteidigung unter Druck gesetzt, indem man an dem Wahrheitsgehalt ihrer Berichte zweifelte. Häufig musste eine Pause eingelegt werden, weil ein Zeuge die Grenze seiner Belastbarkeit erreicht hatte. Die Aussagen der ehemaligen Häftlinge rufen Bestürzung und Fassungslosigkeit im Publikum hervor.
Neben den Zeugen, die unter der SS gelitten hatten, wurden auch ehemalige SS-Mitglieder befragt. Es waren meist Vorgesetzte, die schon bereits verurteilt und teils auf freiem Fuß waren. Sie vermieden es, die Angeklagten direkt zu belasten, berichteten aber über die Verhältnisse im Lager.
Insgesamt wurden über 360 Zeugen befragt. Ein wichtiges Teil im Puzzle war das Tagebuch von Höß, welches er in polnischer Haft geschrieben hatte. Um eine genaue Überprüfung der Aussagen zu ermöglichen, wurde ein Ortstermin nötig. Da zwischen Polen und Deutschland keine diplomatische Beziehungen bestanden, war es schwer, dies auf dem offiziellen Dienstweg durchzuführen. Doch schließlich reiste eine Delegation drei Tage in das Lager, welches inzwischen zu einem staatlichen Museum geworden war.
Am 6. Mai 1965 und nach 154 Prozesstagen, wurde die Beweisführung abgeschlossen. Das Plädoyer der Anklage nahm sechs Tage in Anspruch.
Die am 19. August 1965 begonnene Urteilsverkündung dauerte zwei Tage. Nach 183 Verhandlungstagen ist die „Strafsache gegen Mulka und andere“, wie sie dem Ranghöchsten der Angeklagten Robert Mulka nach benannt war, abgeschlossen. Von den 22 Angeklagten waren noch 20 übrig.
Die Urteile waren sechsmal Lebenslänglich eine zehnjährige Jugendstrafe (der Angeklagte Hans Starck war 19 als er nach Auschwitz kam) und zehn Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb, und vierzehn Jahren. Drei werden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Begründung "Befehlsnotstand" ließ manche Strafe milde ausfallen.
Die 20 Urteile im einzelnen:
- Robert Mulka, Adjutant (14 Jahre Zuchthaus)
- Karl Höcker, Adjutant (7 Jahre Zuchthaus)
- Franz-Johann Hofmann, Schutzhaftlagerführer (lebenslang)
- Oswald Kaduk, Rapportführer (lebenslang)
- Stefan Baretzki, Blockführer (lebenslang + 8 Jahre Zuchthaus)
- Wilhelm Boger, Lager-Gestapo (lebenslang + 15 Jahre Zuchthaus)
- Hans Stark, Lager-Gestapo (10 Jahre Zuchthaus)
- Klaus Dylewski, Lager-Gestapo (5 Jahre Zuchthaus)
- Pery Broad, Lager-Gestapo (4 Jahre Zuchthaus)
- Bruno Schlange, SS Oberscharführer (6 Jahre Zuchthaus)
- Johann Schoberth, Politische Abteilung (Freispruch)
- Dr. Franz Lucas, SS Obersturmführer (3 Jahre + 3 Monate Zuchthaus)
- Dr. Victor Capesius, Apotheker (9 Jahre Zuchthaus)
- Dr. Willi Frank, Leiter der SS-Zahnstation (7 Jahre Zuchthaus)
- Dr. Willi Schatz, SS-Zahnarzt (Freispruch)
- Emil Hantl, Sanitätsdienstgrad (3 Jahre + 6 Monate Zuchthaus)
- Emil Bednarek, "Funktionshäftling" (lebenslang)
- Kurt Uhlenbroock, SS-Standortarzt (Freispruch)
- Josef Klehr, Sanitätsdienstgrad, (lebenslang + 15 Jahre Zuchthaus)
- Herbert Scherpe, SS Oberscharführer (4 Jahre + 6 Monate Zuchthaus)
In 16 von 17 Fällen, in denen eine Zuchthausstrafe verhängt wurde, (alle außer Hantl, der durch die U-Haft seine Strafe schon verbüßt hatte) legte die Verteidigung Revision ein
Die Stimmung beim Prozess und auch in der deutschen Öffentlichkeit 1963 beschreibt die Tatsache, dass einige Polizisten salutierten, als die angeklagten SS-Offiziere den Gerichtssaal verließen.
Der Lagerkommandant Rudolf Höß war bereits 1947 in Polen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden, Richard Baer war in der U-Haft gestorben.
Der Prozess 1965/1966 (2. Auschwitzprozess)
Der 2. Frankfurter Auschwitzprozess begann im Dezember 1965. Dort verhängte das Landgericht Frankfurt am Main am 16. September 1966 eine lebenslange (Josef Erber) und zwei zeitige Freiheitsstrafen.
Spätere Prozesse
- 1973 – 1976 fand das Verfahren gegen Sawatzki und Frey statt.
- Von 1977 – 1981 fand der Prozess gegen Czerwinski und Schmidt statt. Das Verfahren gegen Czerwinski wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten abgetrennt und vorläufig eingestellt, Schmidt wurde 1981 zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Literatur
- Fritz Bauer Institut / Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg): Der Auschwitz-Prozeß. Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente. DVD/ROM. Directmedia Publishing, Berlin 2004, ISBN 3-89853-501-0 (enthält auch D. Czech: Kalendarium)
- Ullrich Kröger: Die Ahndung von NS-Verbrechen vor westdeutschen Gerichten und ihre Rezeption in der Deutschen Öffentlichkeit 1958 bis 1965. Hamburg 1973.
- Bernd Naumann: Auschwitz. Bericht über die Strafsache gegen Mulka u. a. vor dem Schwurgericht Frankfurt. Frankfurt/M- Hamburg 1968.
- Devin o. Pendas,: „I didnt know what Auschwitz was. The Frankfurt Auschwitz-Trial and the German Press 1963-1965“. In: Yale Journal of Law & the Humanities, Volume 12, Number 2, Summer 2000.
- Adalbert Rückerl: Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen 1945-1978. Eine Dokumentation. Heidelberg- Karlsruhe 1979.
- Rolf Vogel: Ein Weg aus der Vergangenheit. Eine Dokumentation zur Verjährungsfrage und zu den NS-Prozessen. Frankfurt/M- Berlin 1969.
- Gerhard Werle: Auschwitz vor Gericht. Völkermord und bundesdeutsche Strafjustiz. München 1995.
- Jürgen Wilke: Holocaust und NS- Prozesse. Die Presseberichterstattung in Israel und Deutschland zwischen Aneignung und Abwehr. Köln 1995.
Weblinks
- [http://www.fritz-bauer-institut.de/auschwitz-prozess.htm Ausstellung des Fritz Bauer Instituts zu diesem Thema]
- [http://auschwitzprozess.hr-online.de/ Das Ende des Schweigens] Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963-65, seine Hintergründe und Auswirkungen in Bild, Ton und Film.
- [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19023/1.html Auschwitzprozess] Geschichte auf DVD, ein einziger Datenträger dokumentiert den 1. Auschwitzprozess = ISBN 3-89853-510-0
- [http://www.idgr.de/texte/dokumente/justiz/auschwitz-urteil.php Urteil des 1. Auschwitzprozesses im Volltext; 2 MB]
- [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19079/1.html Deutsche Täter und ihre undeutliche Schuld] Gespräch mit der Journalistin und Schriftstellerin Inge Deutschkron, die den Holocaust überlebt und als Beobachterin am Frankfurter Auschwitzprozess teilgenommen hat.
Kategorie:Konzentrationslager
Kategorie:Kriegsverbrecherprozesse gegen den Nationalsozialismus
Kategorie:Frankfurt am Main
Kategorie:1960er
Kategorie:1970er
StrafprozessDer Strafprozess bezeichnet das Verfahren zur Ermittlung und Verurteilung strafbarer Handlungen. Es dient der Durchsetzung des materiellen Strafrechts.
Strafprozess in Deutschland
In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde. Die StPO beinhaltet über 400 Paragraphen. Der Strafprozess nach deutschem Recht zeichnet sich durch die Prozessmaximen des Strafverfahrens aus. Diese sind durchgängig das Legalitätsprinzip und die Offizialmaxime, in der mündlichen Verhandlung vor Gericht kommt der Öffentlichkeitsgrundsatz und der Mündlichkeitsgrundsatz zum Tragen, sofern es sich nicht um einen Strafbefehl handelt.
Der Strafprozess im weiteren Sinne ist in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren aufzugliedern. Das Erkenntnisverfahren gliedert sich in drei Phasen;
#Ermittlungsverfahren,
#Zwischenverfahren und
#Hauptverfahren (Strafprozess im engeren Sinne).
Ermittlungsverfahren
Zu Beginn der Ermittlungsarbeiten steht ein Verdacht. Ohne den Verdacht einer Straftat können keine Ermittlungen folgen. Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass ein entsprechendes Gesetz vorliegt, das besagt, dass die Tat überhaupt strafbar ist (nullum crimen sine lege). Wird eine Tat erst strafbar, nachdem sie verübt wurde, kann diese nicht nachträglich geahndet werden. (§ 1 StGB, Art 103 Abs. 2 GG: nulla poena sine lege)
Wenn die Strafverfolgungsbehörden durch Anzeige oder von Amts wegen (z.B. bei Ermittlungen wegen einer anderen Straftat) Kenntnis von "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten" für das Vorliegen einer Straftat erhalten (sog. einfacher oder Anfangsverdacht, § 152 Abs. 2 StPO), müssen sie wegen verfolgbarer Straftaten die Ermittlungen aufnehmen, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist (sog. Legalitätsprinzip). Anzeigen können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden, § 158 Abs. 1 S. 1 StPO. Alle genannten Behörden sind zur Entgegennahme der Anzeige verpflichtet. Privatpersonen sind von Gesetzes wegen nur wegen besonders schwerwiegender Straftaten zur Anzeige verpflichtet (§ 138 StGB). Vertraglich können Privatpersonen z.B. zum Erhalt ihres Versicherungsschutzes gehalten sein, Straftaten zur Anzeige zu bringen. In bestimmten Fällen (z.B. Diebstahl durch Familienangehörige) ist die Aufnahme der Ermittlungen von einem Strafantrag abhängig, den in der Regel nur der Verletzte stellen kann (§ 77 Abs. 1 StGB) und der nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten erfolgen kann (§ 77 b StGB).
Die Staatsanwaltschaft ist von Rechts wegen die Herrin des Strafverfahrens. Faktisch liegt das Strafverfahren idR in der Hand der Polizei, die auf eine Anzeige alle unaufschiebbaren Ermittlungen durchzuführen hat. Das heißt, sie hat potentielle Zeugen zu vernehmen und Beweise zu sichern. Dennoch obliegt die endgültige Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft; die Polizisten sind lediglich "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft".
Glaubt die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen zu haben, nimmt die Staatsanwaltschaft (StA) ihre Arbeit auf. Sieht sie noch Ermittlungsbedarf, kann sie eigene Ermittlungsansätze verfolgen, bei Gericht Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Telefonüberwachung etc.) beantragen oder die Polizei anweisen, weiter zu ermitteln.
Hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet sie, ob das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder aus Opportunitätserwägungen (zum Beispiel §§ 153, 153 a, 154 StPO) eingestellt wird oder ob die öffentliche Klage ("Anklage") erhoben wird. Dem entspricht weitestgehend auch der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls.
Die Staatsanwaltschaft hat gemäß § 170 Abs. 1 StPO die Anklage durch Einreichung der Anklageschrift beim zuständigen Gericht zu erheben, soweit die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Anklage bieten. Ein solcher genügender Anlass besteht, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht zu erwarten ist. Hierzu muss gemäß § 203 StPO ein hinreichender Tatverdacht gegeben sein. Die Verurteilung muss also wahrscheinlich sein.
Zwischenverfahren
Durch die Erhebung der Anklage wird das Zwischenverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte wird nun gemäß § 157 StPO als „Angeschuldigter“ bezeichnet.
Das Zwischenverfahren ist in den §§ 199-211 der StPO geregelt. Das Gericht hat hierbei noch einmal die Anklageschrift auf das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts i. S. v. § 170 StPO zu prüfen. Dies hat den Sinn, dass der Angeschuldigte nicht unnötig der öffentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt sein soll. Wird die Anklage durch Beschluss zugelassen beginnt das Hauptverfahren.
Hauptverfahren
Im Hauptverfahren heißt der Angeschuldigte nunmehr „Angeklagter“. Das Hauptverfahren wird in den §§ 213-257 der StPO geregelt. Das Kernstück des Hauptverfahrens bildet die Hauptverhandlung, die in den §§ 226-275 geregelt ist. Die Hauptverhandlung im Strafverfahren ist im Normalfall öffentlich (§ 169 GVG). Ausnahmen bilden die §§ 171-172 GVG. Diese besagen, dass die Öffentlichkeit auszuschließen ist, wenn:
- das Verfahren die Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt zum Gegenstand hat,
- die Privatsphäre des Angeklagten oder eines Zeugen beeinträchtigt wird,
- die Staatssicherheit gefährdet ist,
- das Leben oder die Freiheit des Angeklagten oder eines Zeugen in Gefahr ist,
- ein Geschäfts-, Betriebs-, oder Steuergeheimnis zur Sprache kommt, oder
- eine Person unter 16 Jahren vernommen wird.
Im Übrigen sind Jugendstrafsitzungen nicht öffentlich. Dies gilt für die gesamte Verhandlung einschließlich Urteilsverkündung, § 48 JGG.
Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Die Anwesenheit der Geladenen wird festgestellt. Die Zeugen nehmen außerhalb des Gerichtssaals Platz. Der Angeklagte wird sodann zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen. Darauf wird der Anklagesatz der Anklageschrift durch den Staatsanwalt verlesen. Daraufhin beginnt die Vernehmung des Angeklagten zur Sache, sofern er sich dazu einlassen möchte. Auch wenn die Aussage des Angeklagten nicht beeidet werden kann, so ist sie doch im Freibeweisverfahren Gegenstand der Beweisaufnahme. Mit der Beweisaufnahme werden Tatgegenstände, Urkunden in Augenschein genommen und Zeugen und Sachverständige vernommen, um zur Urteilsfindung beizutragen. Der (vorsitzende) Richter schließt sodann die Beweisaufnahme, sofern nicht Staatsanwalt oder Angeklagter beantragen, weitere Beweiserhebungen durchzuführen. Es folgen die Schlussvorträge, die regelmäßig mit dem Plädoyer des Staatsanwalts beginnen. Daraufhin spricht der Nebenkläger oder dessen Vertreter. Dann der Verteidiger bzw. der Angeklagte. Erwiderungen auf die Schlussvorträge sind möglich. Der Vorsitzende erteilt dazu das Wort. Schließlich wird dem Angeklagten (im Jugendstrafverfahren auch dem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter) das letzte Wort eingeräumt (§ 258 Abs. 2, 3 StPO).
Das Gericht wird nun die Hauptverhandlung zur Urteilsberatung unterbrechen. Nach erneutem Aufruf wird die Urteilsformel verlesen und das Urteil mündlich begründet. Es kann also mit einem Freispruch oder mit einer Verurteilung enden. Abschließend erfolgt noch die Rechtsmittelbelehrung. Eine Hauptverhandlung muss aber nicht immer zwangsläufig mit einem Urteil enden. Es kann auch der Fall eintreten, dass das Verfahren, sofern die Voraussetzungen vorliegen, eingestellt wird. Dies kann zu jedem Zeitpunkt der Hauptverhandlung geschehen.
Mögliche Rechtsmittel gegen das Urteil sind die Berufung und Revision (selten: Beschwerde). Die erste Instanz ist damit abgeschlossen. Wird innerhalb einer Woche nicht von Seiten der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten ein Rechtsmittel eingelegt, so erwächst das Urteil in Rechtskraft. Entweder geht also das Verfahren seinen Weg über die Instanzen oder es kann vollstreckt werden - sofern es sich nicht um einen Freispruch handelt.
Vollstreckungsverfahren
Anschließend beginnt das Vollstreckungsverfahren. Dieses ist in den §§ 449 ff. StPO geregelt. Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Vollstreckungsverfahrens. Mit der Rechtskraft beginnt die Vollstreckungsverjährung. Gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde ist Beschwerde vor den Strafvollstreckungskammern der Landgerichte zulässig.
Literatur
- Gerhard Schäfer: Die Praxis des Strafverfahrens, Stuttgart 2000
- Lutz Meyer-Gossner: Strafprozessordnung, 48., neu bearb. Aufl. / des von Otto Schwarz begr., in der 23. bis 35. Aufl. von Theodor Kleinknecht und in der 36. bis 39. Aufl. von Karlheinz Meyer bearb. Werkes, C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52994-1
Weblinks
- [http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/Heinz-Strafverfahren-2004.pdf Wolfgang Heinz: Das deutsche Strafverfahren] Rechtliche Grundlagen, rechtstatsächliche Befunde, historische Entwicklung und aktuelle Tendenzen (PDF-Datei, 288 KByte)
Kategorie:Strafverfahrensrecht
VernichtungslagerAls Vernichtungslager bezeichnet man eine Reihe von Konzentrationslagern, die während der Zeit des Nationalsozialismus von Organen des NS-Staats im deutsch besetzten Polen und in Weißrussland zum Zwecke der Durchführung des Massenmord an den europäischen Juden sowie den Angehörigen anderer Völker und verfolgter Minderheiten errichtet wurden. Von ihrer Errichtung bzw. Umwandlung nach den Beschlüssen der Wannseekonferenz von 1942 bis zu ihrer Befreiung im Zuge des Vorrückens der Roten Armee 1944/45 wurden in den Lagern weit über 3 Millionen Menschen durch Vergasung in Gaskammern oder Hinrichtung ermordet oder starben an den Folgen von Folter, Unterernährung, Krankheiten und anderen Todesursachen. Neben den ebenfalls praktizierten Massenerschießungen in den deutsch besetzten Gebieten stellen die Vernichtungslager einen Hauptbestandteil des Holocaust dar.
Entstehung der Vernichtungslager
Zwischen 1941 und 1942 wurden sieben große Vernichtungslager in den eroberten Gebieten im Osten in Betrieb genommen. Sie entstanden mit dem Ziel, die bereits im großen Maßstab durchgeführte massenhafte Ermordung von Juden und anderen „Fremdrassigen“ sowie als potentielle Gegner der Naziherrschaft identifizierten Personen in den eroberten Gebieten Osteuropas zu „rationalisieren“.
Insbesondere sollten die mit den zuvor praktizierten Erschiessungen, hauptsächlich durch die Einsatzgruppen der SS und des SD, verbundenen „Probleme“ vermieden werden:
- unvollständige Beseitigung der Leichen bzw. Zurückbleiben von identifizierbaren Massengräbern, daraus folgend Bestimmbarkeit von Opferzahlen
- Möglichkeit des Bruchs der Geheimhaltung durch zufällige Zeugen, Mittäter/Mitwisser aus anderen Einheiten, Flucht einzelner Opfer
- negative Auswirkung auf die Kampfmoral der Fronttruppen
Ziel der Vernichtungslager war demzufolge die vollständige physische Beseitigung der Opfer inklusive aller sterblichen Überreste sowie die Isolierung und Abschirmung gegenüber der Bevölkerung und den nicht unmittelbar zugeordneten Teilen von Armee und Verwaltung.
Ein weiteres wichtiges Merkmal war die Anbindung der Lager an das Reichsschienennetz, damit sollte die Zuführung vorher zusammengestellter „Transporte“ und somit eine planmässige und wirtschaftlich rationalisierte Massentötung - mithin die von den Nazis als „Endlösung“ bezeichnete Ausrottung des europäischen Judentums - ermöglicht werden.
Unterscheidung Konzentrations-/Vernichtungslager
Die Vernichtungslager unterscheiden sich von den gleichfalls staatlichen Konzentrationslagern durch eine historisch einzigartige nationalsozialistische Neuerung: Hier galt nicht mehr das mörderische Prinzip "Vernichtung durch Arbeit", wobei Häftlinge im Verlauf von Wochen oder Monaten an Zwangsarbeit, Unterernährung und Krankheiten starben. Die Vernichtungslager wurden nur für einen einzigen Zweck erdacht und errichtet: die sofortige Ermordung aller dorthin transportierten Juden mit Hilfe von Giftgasen, ungeachtet des Alters, Geschlechts oder so genannter Arbeitsfähigkeit, die für Konzentrationslager ausschlaggebend war. Aus ankommenden Transporten wurden verschiedentlich Menschen selektiert, um unter fürchterlichsten Bedingungen und entsetzlichen Qualen das Funktionieren der Vernichtungslager mit aufrecht zu erhalten, etwa als Totengräber, Leichenverbrenner, in Sortier- und Reparaturwerkstätten und als sonstige Hilfskräfte. Auch sie waren, wieder im Gegensatz zu Konzentrationslagerhäftlingen allgemein, ausnahmslos dem Tode geweiht. Die Unterscheidung lässt sich beispielhaft an der Trennung des KZ-Komplex Auschwitz in die Hauptlager Auschwitz I und Auschwitz III sowie mehrere Nebenlager und das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau (Auschwitz II) nachvollziehen.
Auch einige Konzentrationslager im Reichsgebiet verfügten über eigene kleine Gaskammern, wie zum Beispiel Mauthausen, Sachsenhausen, das Frauenlager Ravensbrück, Neuengamme, Stutthof und Natzweiler. Diese Gaskammern wurden jedoch nicht zum ausschließlichen Zweck der Ermordung der europäischen Juden errichtet, sondern dienten überwiegend der Vernichtung von als "arbeitsunfähig" erklärten KZ-Häftlingen, unter denen sich auch Juden befanden, und sowjetischen Kriegsgefangenen. Die Zahl aller in regulären Konzentrationslagern mit Gas Ermordeten erreicht nicht einmal annähernd die Zahl der im kleinsten Vernichtungslager ermordeten Juden. Ohne Vernichtungslager wäre der Holocaust nicht in diesem Ausmaße durchführbar gewesen. Um den untrennbaren Zusammenhang der Vernichtungslager mit der Endlösung der Judenfrage hervorzuheben, haben Historiker bereits vor Jahrzehnten den spezielleren Begriff Vernichtungslager eingeführt.
Vernichtungslager in chronologischer Reihenfolge
Als Vernichtungslager wurden 1941/1942 folgende sieben Einrichtungen des Massenmordes an den europäischen Juden in Betrieb genommen:
auf damaligem Reichsgebiet (heute Polen)
- Chelmno (dt. Kulmhof, im Landkreis Warthbrücken (Koło) im Reichsgau Wartheland - ab 8. Dezember 1941),
- Auschwitz-Birkenau (im Landkreis Bielitz (Bielsko) in Ost-Oberschlesien - wahrscheinlich ab 30. April 1942, spätestens ab Anfang Mai), Auschwitz als gesamtes Lager war aber gleichzeitig auch Arbeitslager und Konzentrationslager.
- Belzec (in der Kreishauptmannschaft Zamość im Distrikt Lublin, Generalgouvernement - ab 17. März 1942)
- Sobibor (in der Kreishauptmannschaft Cholm im Distrikt Lublin, Generalgouvernement - spätestens ab 6. Mai 1942)
- Treblinka (in der Kreishauptmannschaft Sokolow im Distrikt Warschau, Generalgouvernement - ab 22. Juli 1942)
- Majdanek (in der Kreishauptmannschaft Lublin im Distrikt Lublin, Generalgouvernement - ab 14. September 1942)
- Maly Trostinez (bei Minsk im Kreisgebiet Minsk-Land, Generalbezirk Weißruthenien - wahrscheinlich ab 30. April 1942, spätestens ab Anfang Mai).
Mordtechniken
In den Vernichtungslagern wurden drei verschiedene technisierte Formen des Massenmordes betrieben:
- In Belzec, Sobibor und Treblinka, den Lagern der Aktion Reinhardt im Generalgouvernement, wurden die Menschen durch das Einführen von Benzinmotorabgasen (Kohlenmonoxid) in Gaskammern getötet. Für sehr kleine Transporte aus der näheren Umgebung wurde in Belzec zeitweise auch ein zum Gaswagen umgebautes kleines Postauto eingesetzt.
- In Auschwitz-Birkenau und Majdanek, die zugleich auch Konzentrationslager waren, wurden die Vergasungen mit Hilfe von Blausäuregas (Zyklon B) vorgenommen.
- In Chelmno und Maly Trostinez wurden statt stationärer Gaskammern mobile Gaswagen mit Benzinmotoren eingesetzt.
Nicht mehr Gehfähige, also überwiegend sehr Alte, Kranke und Sterbende, wurden in den Reinhardt-Lagern zumeist erschossen.
Organisation und Instanzen
Mit der Durchführung der Endlösung der Judenfrage in den Vernichtungslagern wurden ab Herbst 1941 drei verschiedene zentrale nationalsozialistische Instanzen betraut:
- Chelmno und Maly Trostinez unterstanden dem Polizeiapparat des Reichssicherheitshauptamtes beziehungsweise den nachgeordneten Dienststellen des Inspekteurs der Sicherheitpolizei und des SD in Posen (Wartheland) und des Kommandeurs der Sicherheitpolizei und des SD in Minsk (Weißrußland).
- Belzec, Sobibor und Treblinka unterstanden als Lager der Aktion Reinhardt Hitlers Privatkanzlei, der Kanzlei des Führers unter Reichsleiter Philipp Bouhler. Diese Kanzlei war auch hauptverantwortlich für die Aktion T4, den Massenmord an Behinderten und Kranken in der so genannten Euthanasie. Bei der Durchführung der Aktion Reinhardt im Generalgouvernement bediente sich die Kanzlei des Führers der Unterstützung des SS- und Polizeiführers im Distrikt Lublin, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Odilo Globocnik, der wiederum dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, persönlich unterstellt war.
- Auschwitz-Birkenau und Majdanek (genauer: KZ Lublin) unterstanden dem Inspekteur der Konzentrationslager Richard Glücks im SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt unter Oswald Pohl.
Literatur
- Adalbert Rückerl (Hg.): Nationalsozialistische Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse. Belzec, Sobibor, Treblinka, Chelmno. München 1977 (dtv 2904), ISBN 3423029048.
- Yitzhak Arad: Belzec, Sobibor, Treblinka. The Operation Reinhard Death Camps. Bloomington and Indianapolis 1987 (Indiana University Press), ISBN 0253342937.
- Jules Schelvis: Vernichtungslager Sobibór. Hamburg/Münster 2003, ISBN 3897718146.
- Christian Gerlach: Kalkulierte Morde. Die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrußland 1941 bis 1944. Hamburg 1999 (Hamburger Edition), insbesondere S. 768-770, ISBN 3930908549. - Maly Trostinez.
- Unsere Ehre heisst Treue. Wien/München/Zürich 1965 (Europa Verlag), S. 246, 250-257, ISBN 3203508427. - Tätigkeitsberichte des SS-Unterscharführers Arlt, unter anderem über das Eintreffen von Zügen mit deutschen, österreichischen und tschechischen Juden und ihre Ermordung in Maly Trostinez.
- Tadeusz Mencel (Hg.): Majdanek 1941-1944. Lublin 1991 (Wydawniczwo Lubelskie), ISBN 832220566X. - Polnisches Standardwerk.
Siehe auch
- Holocaust, Nationalsozialismus, der Planungsschritt Wannseekonferenz, Liste der Konzentrationslager
- Liste der Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus
Weblinks
- [http://uni-schule.san-ev.de/space/troisdorf/bilder/juden/maly.htm Vernichtungslager Maly Trostinez]
Kategorie:Holocaust
Kategorie:Rassismus
Kategorie:1940er
KZ Auschwitz-Birkenau
Das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau war ein deutsches Vernichtungslager in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Überreste dieses Lagers sowie Teile des Stammlagers, beide etwa 60 km westlich von Krakau nahe der polnischen Kleinstadt Oświęcim gelegen, sind heute Gedenkstätte und Museum. Seit 1979 ist es eingetragen in die Liste des Weltkultur- und Naturerbes der Menschheit.
Lager in Auschwitz
Auf Anordnung Heinrich Himmlers wurde aufgrund der Nähe zum oberschlesischen Industriegebiet im Juni 1940 Auschwitz zum größten nationalsozialistischen Lagerkomplex ausgebaut. Die Gesamtausdehnung einschließlich aller Nebenlager betrug 40 km². Insgesamt existierten drei Hauptlager und 39 Nebenlager. Die Hauptlager waren aufgegliedert in:
- Auschwitz I, das ursprüngliche Konzentrationslager und Verwaltungszentrum des gesamten Lagerkomplexes. Hier wurden ungefähr 70.000 Menschen, meist polnische Intellektuelle und sowjetische Kriegsgefangene, umgebracht.
- Auschwitz II Birkenau, ein Vernichtungslager, in dem ungefähr eine Million Menschen, meist Juden und Sinti und Roma, den Tod fanden
- Auschwitz III (Monowitz), ein Arbeitslager.
Allein nach Auschwitz wurden insgesamt mehr als 1,3 Millionen Menschen deportiert. Davon fanden etwa 900.000 Menschen direkt nach ihrer Ankunft (Selektion) den Tod in den Gaskammern oder wurden erschossen. Weitere 200.000 Menschen starben durch Krankheit, Unterernährung, schwerste Misshandlungen, medizinische Versuche oder wurden nach kurzer Zeit in den Gaskammern ermordet.
Da Auschwitz das größte Vernichtungslager jener Zeit war, gilt es als Symbol für den nationalsozialistischen Massenmord, den Holocaust, dem mehr als 6 Millionen Menschen zum Opfer fielen.
Auschwitz II Birkenau
Holocaust
Das KZ Auschwitz-Birkenau ist das Vernichtungslager, das die meisten Menschen mit dem Namen „Auschwitz“ verbinden. Hier wurden viele hunderttausend Häftlinge unter fürchterlichen Bedingungen gefangen gehalten und mehr als 1,1 Millionen Menschen ermordet.
Am 26. September 1941 erhielt Rudolf Höß den Befehl, ein Arbeitslager für 100.000 russische Kriegsgefangene im Interessengebiet Auschwitz zu errichten.
Dieses Lager entstand in Brzezinka (Birkenau), ungefähr drei Kilometer vom KZ Auschwitz I entfernt. Als die Nazis das Lager errichten ließen, zwangen sie die Bevölkerung des Ortes, ihre Häuser zu verlassen. Häftlingskommandos mussten die Häuser abreißen, um Baumaterialien zu gewinnen.
Das Lager war etwa 2,5 mal 2 km groß. Es war in mehrere Sektionen unterteilt, die wiederum in Felder gegliedert waren. Diese Felder sowie das gesamte Lager waren mit unter Strom stehendem Stacheldraht umzäunt.
Ursprünglich gedacht als Arbeitslager, in dem Kriegsgefangene und andere Häftlinge Zwangsarbeit für die SS leisten mussten, veränderte sich die Funktion des Lagers Auschwitz-Birkenau schon nach wenigen Monaten. Im Frühjahr wurden russische Kommissare und arbeitsunfähige Häftlinge mit Zyklon B umgebracht. Aus eintreffenden Transporten wurden Mütter mit Kindern und nicht zur Arbeit taugliche Personen selektiert und vergast. Ab Juli 1942 oder gar schon ab April (der genaue Zeitpunkt ist umstritten) wurde die überwiegende Mehrzahl der eingelieferten Juden sofort ermordet. Der Arbeitseinsatz besaß nur noch nachrangige Bedeutung; Auschwitz-Birkenau war zum Vernichtungslager geworden.
Die meisten Opfer kamen in Auschwitz-Birkenau mit dem Zug an, oft nach tagelangen Reisen im Viehwaggon. Die ankommenden Gefangenen wurden vom Bahnhof Auschwitz zum Lager getrieben; 1944 wurden Gleise direkt bis ins Lager gelegt (siehe Foto). Manchmal wurde der ganze Transport direkt in die Gaskammern geschickt, manchmal wurde erst eine „Selektion“ durchgeführt, bei der die Schwachen, Alten und Kranken von den Arbeitsfähigen getrennt und zur Gaskammer geführt wurden. Der berüchtigte Lagerarzt Josef Mengele leitete oft diese Selektionen.
Die Häftlinge, welche die Selektion überlebten, arbeiteten dann in den an das Lager angrenzenden Industriebetrieben, die hauptsächlich mit der Herstellung von synthetischem Benzin oder Synthesekautschuk (sog. Buna) für die IG Farben beschäftigt waren. Auch andere deutsche Firmen wie Krupp hatten Werke in direkter Nähe zu Auschwitz; für die SS war es eine willkommene Gelegenheit, Gewinn aus den Häftlingen durch diese Form der
Sklavenarbeit herauszupressen. Dabei taten sich nicht nur die Angehörigen des SS-Wachpersonals sondern auch die Zivilangestellten der deutschen Firmen keinerlei Zwänge an, ihre primitivsten
Machtgelüste an den ihnen hilflos ausgelieferten auszutoben.
Ein Bereich des Lagers war ein eigenes Frauenlager. In einem anderen Bereich, „Kanada“ genannt, wurden die Besitztümer der ermordeten Häftlinge sortiert und gesammelt, um dann an die deutsche Regierung weitergeleitet zu werden.
In Auschwitz-Birkenau gab es in sechs Gebäuden Gaskammern, die aber nicht alle zum gleichen Zeitpunkt nutzbar waren. Im ersten Halbjahr 1943 gingen vier Krematorien in Betrieb, die unterteilbare Gaskammern mit Größen von 100 Quadratmetern und mehr enthielten. Vier Baufirmen waren vor Ort am Bau beteiligt; die Verbrennungsöfen wurden von der Erfurter Firma J. A. Topf und Söhne konstruiert, eingebaut, gewartet und repariert.
Die deutsche Wehrmacht marschierte im März 1944 in Ungarn ein. Zwischen Mai und Juli desselben Jahres wurden ungefähr 440.000 ungarische Juden nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Arbeitsfähige wurden als Zwangsarbeiter in andere Lager überstellt. Ungefähr 250.000 ungarische Juden wurden in Auschwitz ermordet. Da die Kapazität der Krematorien nicht ausreichte, wurden Leichen auch in offenen Gruben verbrannt.
Viele Sinti und Roma waren im Familienverband in einer speziellen Sektion des Lagers inhaftiert. Sie wurden im Juli 1944 vergast, obwohl sie es noch kurz zuvor geschafft hatten, sich dem Abtransport zu den Gaskammern durch die SS zu widersetzen, da Informationen zu den Häftlingen durchgesickert waren. Doch dies bedeutete für die Familien nur einen kleinen Aufschub bis zu ihrer Ermordung.
Am 7. Oktober 1944 führte das jüdische Sonderkommando (die Häftlinge, welche die Gaskammern und Krematorien bedienen mussten und von den anderen Häftlingen getrennt gehalten wurden) einen Aufstand durch.
Weibliche Gefangene hatten Sprengstoff von einer Waffenfabrik eingeschmuggelt, und das Krematorium IV wurde damit teilweise zerstört. Anschließend versuchten die Gefangenen eine Massenflucht, aber alle 250 Entflohenen wurden kurz darauf gefasst und getötet.
Kenntnisse der Alliierten
Die Deutschland bekämpfenden Alliierten besaßen detaillierte Luftaufnahmen aller Lager seit dem 31. Mai 1944. 2003 veröffentlichte die Royal Air Force erstmals Bilder von Aufklärungsflügen über Auschwitz, auf denen auch brennende Leichenberge zu sehen sind. Zwei entkommene Insassen (Rudolph Vrba und Alfred Wetzler) hatten zudem genaue Beschreibungen und Lagekarten erstellt, welche die Alliierten im Sommer 1944 erreichten. Am 13. September 1944 flogen amerikanische Bomber einen Angriff auf die Buna-Werke und richteten beträchtlichen Schaden an. Die Frage, ob die alliierten Luftstreitkräfte auch das Lager oder die Schienen dorthin hätten bombardieren sollen, wird bis heute kontrovers diskutiert.
Fluchtversuche
Insgesamt versuchten ungefähr 700 Häftlinge die Flucht aus Auschwitz; sie gelang in etwa 300 Fällen. Versuchte Flucht wurde mit Verhungern bestraft; oft wurden auch die Familienangehörigen von Flüchtigen verhaftet und in Auschwitz I zur Abschreckung ausgestellt.
Todesmärsche und Befreiung
Die Gaskammern des KZ Birkenau wurden im November 1944 von den Nazis gesprengt (die letzte in den Morgenstunden des 26. Januars), um die Spuren ihrer Taten vor den anrückenden Sowjets zu verbergen. Die Verbrennungsöfen wurden aber demontiert und sollten jüngsten Studien zu Folge in dem noch als sicher geltenden KZ Mauthausen wiederaufgebaut werden. Im Januar 1945 begann die „Evakuierung“ und viele Gefangenen mussten in Todesmärschen nach Westen marschieren. Diejenigen, die zu schwach oder krank zum Marschieren waren, wurden zurückgelassen oder erschossen. Die Rote Armee befreite das Lager mit 7.500 Insassen am 27. Januar 1945.
Zuerst wurde das Hauptlager Monowitz am Vormittag des 27. Januar 1945 von den Einheiten der 60. Armee der I. Ukrainischen Front unter dem Oberbefehl von Generaloberst Pawel Kuroczkin befreit. Von den 850 zurückgelassenen Gefangenen starben trotz medizinischer Hilfe 200 in den Folgetagen an Entkräftung.
Bei der Befreiung des Stammlagers verloren 232 sowjetische Soldaten beim Kampf mit sich zurückziehenden Deutschen ihr Leben. Auschwitz-Birkenau wurde schließlich am Nachmittag befreit.
Feldlazarette wurden in den desinfizierten Baracken eingerichtet, in denen die an Unterernährung und Infektionen leidenden und traumatisierten Häftlinge untergebracht wurden. Einige Tage später wurde die Weltöffentlichkeit über die Gräueltaten informiert. Die Ermittler fanden über eine Million Kleider, ca. 45 000 Paar Schuhe und sieben Tonnen Menschenhaar, die von der SS zurückgelassen wurden.
Opfer
Zahl der Opfer
Franziszek Piper geht in seiner Studie Die Zahl der Opfer von Auschwitz (aufgrund der Quellen und der Einträge der Forschung 1945 bis 1990) von 1.100.000 Toten im Vernichtungslager Auschwitz aus.
Franziszek Piper
Jean-Claude Pressac hat in seinem Buch Die Krematorien von Auschwitz 1993 dargelegt, dass man anhand der Quellenlage 631.000-711.000 Tote direkt nachweisen kann. Er geht dabei von 470.000-550.000 nichtregistrierten getöteten Juden (die nach Auschwitz deportiert wurden und deren Spur sich dort verliert), 126.000 registrierten Häftlingen, 15.000 ermordeten sowjetischen Kriegsgefangenen und 20.000 weiteren Toten (wie „Zigeunern“) aus. Hierzu bemerkt er, dass diese Zählung klar vorbehaltlich der aktuellen Forschung sei; zu bemerken ist dabei:
# einerseits ist die Zahl der deportierten Juden aus Ungarn mittlerweile nach oben korrigiert worden
# andererseits sei diese Zahl analog zur divergierenden Minoranten in der Analysis zu sehen: selbst wenn die geringere Zahl, die Pressac liefert, zutrifft, schmälere das nicht den Umfang des Verbrechens, dem – mehrere Tausend Tote mehr oder weniger – zwei Drittel der europäischen Juden, ein großer Anteil der Zigeuner und viele weitere Menschen zum Opfer fielen; die Opferzahlen selbst seien in diesem Fall nur für die historische Forschung von Bedeutung, nicht aber für Buchhaltungsspiele der Schuldrelativierer.
Im Jahre 2002 löste ein Artikel von Fritjof Meyer in der Zeitschrift Osteuropa erneut eine Kontroverse um die Zahl der Opfer von Auschwitz aus. Fachhistoriker halten die dort angegebene Zahl von 510.000 Ermordeten für erheblich zu niedrig.
Bekannte Gefangene und Opfer
- Jean Améry, österreichischer Schriftsteller, Überlebender von Auschwitz, Buchenwald und Bergen-Belsen
- Władysław Bartoszewski, der ehemalige Außenminister Polens
- Esther Bejarano, neben Anita Lasker-Wallfisch letzte noch lebende Überlebende des Mädchenorchesters von Auschwitz
- Anne Frank war zwischen September und Oktober 1944 in Auschwitz-Birkenau inhaftiert. Sie wurde dann in das KZ Bergen-Belsen gebracht, wo sie starb.
- Edith Frank, Mutter von Anne Frank, war von September 1944 bis Januar 1945 in Auschwitz-Birkenau inhaftiert, und starb am 6. Januar 1945 in der Krankenbaracke an Unterernährung.
- Adolf Frankl überlebte Todesmarsch des KZ Auschwitz-Birkenau, Maler Bilder aus dem Inferno
- Viktor Frankl wurde vom KZ Theresienstadt hierher deportiert, von dort nach Dachau wo er befreit wurde.
- Kurt Gerron, Schauspieler (Der blaue Engel) und Regisseur, kam im Oktober 1944 in Auschwitz um.
- Celine van der Hoek Überlebende Niederländerin [http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0116_celnie_van_der_hoek.htm]
- Imre Kertész, ungarischer Schriftsteller, Überlebender von Auschwitz und Buchenwald
- Gertrud Kolmar, deutsche Schriftstellerin
- Hans Krása, tschechisch-deutscher Komponist
- Primo Levi, italienischer Schriftsteller, überlebte Auschwitz III Monowitz und schrieb später über seine Erlebnisse.
- Henryk Mandelbaum, Überlebender
- Nico Richter, niederländischer Komponist, wurde 1944 von hier nach Dachau und später nach Kaufering deportiert. Er stirbt wenige Wochen nach der Befreiung an den Folgen der 3½-jährigen KZ-Haft.
- Edith Stein, katholische Nonne und Heilige jüdischer Abstammung, wurde in Auschwitz-Birkenau vergast.
- Viktor Ullmann, Komponist, wurde aus Theresienstadt nach Auschwitz gebracht und vergast.
- Simone Veil war 13 Monate als Jüdin in Bergen-Belsen und Auschwitz inhaftiert und wurde am 27. Januar 1945 befreit.
- Elie Wiesel überlebte Auschwitz III Monowitz und schrieb später über seine Erlebnisse.
- Sioma Zubicky, Wunderkind jüdischer Zirkusartisten (spielte u. a. mit Edith Piaf und Josephine Baker), Schriftsteller (Spiel, Zirkuskind, spiel), überlebte
Täter
Lagerkommandanten
Wie alle Nazi-Konzentrationslager wurden auch die Lager in Auschwitz von Heinrich Himmlers SS geleitet und der Massenmord insbesondere durch Adolf Eichmann koordiniert. Die Verwaltung wurde vom Lagerkommandanten des KZ Auschwitz I (Stammlager) gesteuert. Eine größere Selbständigkeit mit eigenen Lagerkommandanten hatte das KZ Auschwitz-Birkenau nur zwischen November 1943 und Ende 1944.
- Rudolf Höß (Mai 1940 bis November 1943)
:sowie erneut in Auschwitz als Standortältester von Mai bis Juli 1944 zur "Ungarn-Aktion"
- Friedrich Hartjenstein (November 1943 bis 15. Mai 1944)
- Josef Kramer (Mai 1944 bis Ende 1944)
- Richard Baer (ab Mai 1944 im Stammlager, ab Ende 1944 bis Januar 1945 auch für Birkenau)
Höß wurde 1947 vor dem Eingang des Krematoriums von Auschwitz I gehängt.
Hartjenstein wurde zum Tode verurteilt; er verstarb 1954 in Paris in Haft.
Kramer wurde 1945 in Hameln hingerichtet.
Baer verstarb 1963 in Frankfurt vor Prozessbeginn in Untersuchungshaft.
Weitere Einzelheiten
- Dr. Dr. Josef Mengele führte vorgeblich „medizinische Forschungen“ an Zwergwüchsigen und Zwillingen durch. Für Vergleichsanalysen der inneren Organe wurden einige Zwillingspaare durch Phenolspritzen getötet.
- Prof. Dr. Carl Clauberg führte menschenverachtende Sterilisationsexperimente an weiblichen Lagerinsassen durch.
- Die Inhaber der Firmen Degesch und Tesch & Stabenow wurden angeklagt, das Insektizid Zyklon B wissentlich zur Massenvergasung geliefert zu haben.
- Mehr als 1.000 Männer der SS und 200 weibliche Aufseherinnen taten in Auschwitz I, Auschwitz Birkenau und Auschwitz III Monowitz Dienst. Folgende Aufseherinnen sind mit Namen bekannt: Maria Mandel, Johanna Langefeld, Elisabeth Arneth, Erna Bodem, Johanna Bormann, Therese Brandl, Luise Brunner, Florentine Cichon, Luise Danz, Margot Drechsel, Charlotte Ebert, Herta Ehlert, Martha Grasse, Irma Grese, Elisabeth Haase, Elisabeth Haselof, Elly Hartmann, Anni Fanny Hausherr, Irmgrad Hausherr, Gertrud Heise, Aloisje Irmler, Johanna Jaeger, Hildegard Lächert, Karla Mayer, Monika Miklas, Elfriede Misch, Alice Orlowski, Ella Pessiner, Rosa Reischl, Elfriede Runge, Elisabeth Kaethe Ruppert, Luise Rust, Hermine Schachtner, Friederike Schneider, Maria Schreiber, Bertha Schurr, Anna Schuster, Elfriede Seidel, Hanne Snurova, Else Sollich, Rose Suess, Marianne Thiel, Erna Tietje, Elisabeth Volkenrath, Gertrud Weniger, Emma Zimmer, Gertrud Zlotos.
Nach dem Krieg - Gedenken an die Opfer
Nach dem Krieg wurden die Buna-Werke von der polnischen Regierung übernommen und bildeten den Beginn der Chemieindustrie in der Region. Die Konzentrationslager verfielen langsam.
Später entschied die polnische Regierung, Auschwitz I wiederherzustellen und in ein Museum umzuwandeln; Auschwitz II mit den gesprengten Gaskammern kann man heute auch besichtigen. Das KZ Auschwitz gehört heute zur UNESCO-Liste des Welterbes.
Eine juristische Aufarbeitung fand in Deutschland erst in den Auschwitz-Prozessen der 1960er Jahre statt. Nur 800 der 8 000 in Auschwitz dienenden Personen wurden vor Gericht angeklagt, davon nur 40 vor deutschen Gerichten.
Am 1. September 1992 hat der erste österreichische Gedenkdiener seinen Dienst im Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau und dem Auschwitz Jewish Center angetreten.
Der 27. Januar, der Tag der Befreiung des KZ Auschwitz, ist seit 1996 in Deutschland offizieller Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.
Seit 1988 findet einmal jährlich der Marsch der Lebenden zur Erinnerung an den Holocaust statt.
60. Jahrestag 2005
Am sechzigsten Jahrestag der Befreiung wurde in zahlreichen Veranstaltungen der Opfer der industriellen Massenvernichtung gedacht.
- Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder rief auf der Gedenkveranstaltung des Internationalen Auschwitz Komitees in Berlin da auf, der widerlichen Hetze der Neonazis und den immer neuen Versuchen, Nazi-Verbrechen zu verharmlosen entschieden entgegenzutreten.
- Die Deutsche Bischofskonferenz gab eine Stellungsnahme heraus, dass Auschwitz auch möglich geworden sei, weil zu wenige Deutsche den Mut zu Widerstand gehabt hätten. Auch die katholische Kirche müsse sich nach ihrer Mitverantwortung für den Holocaust fragen lassen.
- Bei einer Gedenkfeier im Sächsischen Landtag zieht die rechts-extreme NPD demonstrativ aus dem Parlamentssaal aus.
- Ingo Stawitz, der NPD-Kandidat für den Kieler Landtag (Wahl Februar 2005) erklärte, dass man am 8. Mai nur der deutschen Kriegsopfer gedenken werde.
- Der Europarat gedachte in Straßburg der Opfer. Der Präsident der Parlamentarischen Versammlung, René van der Linden, rief dazu auf in Europa weiter für Menschlichkeit und Demokratie zu kämpfen, dies sei man jedem einzelnen Holocaust-Opfer schuldig.
- Das größte europäische Holocaust-Museum in Paris wurde zum Gedenktag eingeweiht. Der französische Präsident Chirac betonte, es müsse mit der ganzen Härte des Gesetzes gegen die Leugnung des Holocaust vorgegangen werden.
- Der französische Opferverband „Fils et Filles des Déportés Juifs de France“ FFDJF zeigte in Zusammenarbeit mit der französischen Bahn SNCF eine Ausstellung über die Deportation von 11000 jüdischen Kindern in das Vernichtungslager über das Streckennetz der Reichsbahn. Die Deutsche Bahn hat mit Hinweis auf die personellen und finanziellen Ressourcen abgelehnt, die Ausstellung in den deutschen Bahnhöfen Saarbrücken, Kaiserslautern, Mannheim, Frankfurt am Main, Fulda, Erfurt, Görlitz zu zeigen.
- Am 24. Januar 2005 sprachen auf der Sondersitzung der UN-Generalversammlung die Holocaust-Überlebenden Elie Wiesel und Bronisław Geremek, wie auch der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland Joschka Fischer.
Zitate
- „Was sind das für Zeiten, wo Ein Gespräch über Bäume fast ein Verbrechen ist Weil es ein Schweigen über so viele Untaten einschließt!“ Bertolt Brecht 1938: „An die Nachgeborenen“
- „Der Tod ist ein Meister aus Deutschland.“ Paul Celan 1947: „Todesfuge“
- „Nach Auschwitz ein Gedicht zu schreiben, ist barbarisch.“ Theodor W. Adorno 1949: „Kulturkritik und Gesellschaft“
- „Das perennierende Leiden hat so viel Recht auf Ausdruck wie der Gemarterte zu brüllen; darum mag falsch gewesen sein, nach Auschwitz ließe kein Gedicht mehr sich schreiben.“ Theodor W. Adorno 1966: „Negative Dialektik“
Siehe auch
- Nürnberger Gesetze
- Auschwitz-Prozesse
- Nürnberger Prozesse
- Nürnberger Ärzteprozess
- Auschwitzlüge
- Liste der Konzentrationslager im Dritten Reich
- Maus – Die Geschichte eines Überlebenden
- Europäische Holocaustgedenkstätte in freier Trägerschaft der Bürgervereinigung Landsberg im 20. Jahrhundert
Literatur
- Danuta Czech: Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 1989, ISBN 3498008846.
- Franciszek Piper: Die Zahl der Opfer von Auschwitz aufgrund der Quellen und der Erträge der Forschung 1945 bis 1990. Verlag Staatliches Museum in Os´wie˛cim 1993, ISBN 8385047174.
- Robert Jan van Pelt/Debórah Dwork: Auschwitz. Von 1270 bis heute. Pendo Verlag, Zürich und München 1998, ISBN 3858423343.
- Robert Jan van Pelt: The Case for Auschwitz. Bloomington/Indiana 2002 (oft als maßgeblich zitiert, nicht eingesehen)
- Otto Schwerdt und Mascha Schwerdt-Schneller: Als Gott und die Welt schliefen ISBN 3929517272.
- Theodor W. Adorno: Ob nach Auschwitz noch sich leben lasse. Ein philosophisches Lesebuch, hrsg. von Rolf Tiedemann. Suhrkamp Verlag, Frankfurt a. M. 1997, ISBN 3518118447.
- Weitere Literaturangaben und Weblinks auf der Seite Stammlager Auschwitz.
Quellen
- Y. Gutman und M. Berenbaum (Hrsg.): „Anatomy of the Auschwitz Death Camp“, Indiana University Press, 1994
- Jean-Claude Pressac: „Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes.“ Piper Verlag, 1995, ISBN 3-492-12193-4 [http://www.holocaust-history.org/auschwitz/pressac/technique-and-operation/ englische Fassung online]
- Alfred Kantor (Vorw. Friedrich Heer) Das Buch des Alfred Kantor, Athenäum Verlag Frankfurt a.M.1987/ Mc Graw-Hill Company New York 1971
Weblinks
- [http://www.auschwitz.org.pl/html/de/start/ Offizielle Webpräsenz der Gedenkstätte]
- [http://www.dhm.de/lemo/html/wk2/holocaust/auschwitz/index.html Deutsches Historisches Museum (DHM) Berlin ]
- [http://www.hr-online.de/website/static/spezial/auschwitzprozess/index.html Das Ende des Schweigens (Hessischer Rundfunk 2005)]
- Ein Überblick über das [http://www.sonderkommando-studien.de/artikel.php?c=forschung/kurzegeschichte jüdische Sonderkommando], das von der SS zur Leichenbergung aus den Gaskammern und Leichenverbrennung gezwungen wurde(von www.sonderkommando-studien.de).
- [http://www.shoa.de/kz_auschwitz.html Ausführlicher Artikel bei Shoa.de ]
- Auch zu [http://www.shoa.de/content/view/235/234/ dem „Sonderkommando-Aufstand“ ]in Auschwitz-Birkenau
- [http://www.shoa.de/content/view/383/231/ Gefangene aus Auschwitz erinnern sich]
- [http://www.shoa.de/content/view/236/234/ Sport im KZ Auschwitz]
- [http://www.yad-vashem.org.il/exhibitions/album_auschwitz/home_auschwitz_album.html The Auschwitz Album] Online Ausstellung mit SS-Fotos und Luftaufnahmen der Alliierten von 1944
- [http://www.remember.org/jacobs/BirkEntrance.html Foto-Galerie]
- [http://www.geocities.com/uv_centcom/kap5/522.html Polen im Zweiten Weltkrieg: Auschwitz]
- [http://www.h-ref.de/ Holocaust-Referenz, Argumente gegen Auschwitzleugner]
- [http://www.idgr.de/texte/geschichte/ns-verbrechen/fritjof-meyer/meyer-osteuropa.php#fn63 Kontroverse um Schätzung von Fritjof Meyer]]
Auschwitz II Birkenau
Auschwitz II Birkenau
Auschwitz II Birkenau
Auschwitz II Birkenau
ja:アウシュヴィッツ=ビルケナウ強制収容所
ko:아우슈비츠 수용소
SchwurgerichtDas Schwurgericht ist in Deutschland eine große Strafkammer des Landgerichts. Sie ist ein erstinstanzlicher Spruchkörper, dessen Zuständigkeit allein auf die Delikte des Mordes, des Totschlags und die mit dem Tode erfolgsqualifizierten Delikte beschränkt ist (vgl. Tötungsdelikt). Die Zuständigkeit ergibt sich insoweit aus §§ 74, 74e GVG. Die strafbare Abtreibung (zur Strafbarkeit siehe dort) und die fahrlässige Tötung werden nicht vor dem Schwurgericht verhandelt, sondern in der Regel vor dem Schöffengericht oder dem Strafrichter.
Zwingende Besetzung des Schwurgerichts sind drei Berufsrichter und zwei Schöffen.
Gegen Urteile des Schwurgerichts (als Spruchkörper des Landgerichts) ist lediglich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Beschwerden gegen andere Entscheidungen im Verfahren werden vom Oberlandesgericht bearbeitet.
Früher lagen auch Pressesachen im Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts.
Kategorie:Gerichtsorganisation
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main ist mit 657.126 Einwohnern die größte Stadt Hessens und nach Berlin, Hamburg, München und Köln die fünftgrößte Stadt in Deutschland. Frankfurt ist heute eine Weltstadt, eine der reichsten Metropolen Europas und eine Literatur- und Kulturmetropole.
Seit 1875 ist Frankfurt Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern. Die städtische Bebauung reicht weit über die eng gezogenen Stadtgrenzen hinaus. Die engere Stadtregion hat etwa 1,8 Millionen Einwohner, die Gesamtregion Frankfurt Rhein-Main ist mit über 5 Millionen Einwohnern nach Rhein-Ruhr die zweitgrößte deutsche Metropolregion.
Frankfurt ist Hauptsitz der Europäischen Zentralbank und der wichtigste Finanzplatz Kontinental-Europas. Als Messestadt hat Frankfurt weltweite Bedeutung. Zudem ist es einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Europas. Seit dem Mittelalter gehört die Stadt ohne Unterbrechung zu den wichtigsten urbanen Zentren in Deutschland. Die zentrale Lage von Frankfurt am Main in Europa trug maßgeblich zum Wachstum des Frankfurter Flughafens bei. Dieser ist einer der wichtigsten Passagier- und Frachtumschlagplätze Europas. Von hier aus bekommt man die größte Anzahl internationaler Anschlüsse weltweit.
Wappen
Blasonierung:
Das Wappen zeigt in Rot einen golden gekrönten silbernen Adler. Er ist in Gold und Grau bewehrt und bezungt.
Bedeutung:
Der Adler symbolisiert den ehemaligen Status der Stadt als freie Reichsstadt. In den 1920ern sollte das Wappen durch eine radikal vereinfachte Version ersetzt werden. Oberbürgermeister Ludwig Landmann wollte sich nach dem Zeitgeist richten und setzte sich für diese expressionistische Fassung des Adlers ein. Der Bevölkerung gefiel dieser Vorschlag allerdings nicht, und schnell wurde wieder das alte Wappen eingeführt.
Geographie
expressionistische
expressionistische
Geographische Lage
Die Stadt liegt auf beiden Seiten des Untermains südöstlich des Taunus in Südwestdeutschland zentral zwischen den wichtigsten Wirtschaftsräumen Deutschlands. Im Süden verfügt Frankfurt über den größten Stadtwald Deutschlands. Ihren höchsten natürlichen Punkt hat die Stadt an der Berger Warte auf dem Berger Rücken im Stadtteil Seckbach mit 212 m ü. NN. Ihr tiefster Punkt liegt am Mainufer in
Sindlingen bei 88 m ü. NN. Die Stadt liegt am nördlichsten Rand der Oberrheinischen Tiefebene, die von Basel bis ins Rhein-Main-Gebiet reicht.
Basel
Nachbargemeinden und Kreise
Frankfurt grenzt im Westen an den Main-Taunus-Kreis (Städte und Gemeinden Hattersheim am Main, Kriftel, Hofheim am Taunus, Kelkheim (Taunus), Liederbach am Taunus, Bad Soden am Taunus, Sulzbach (Taunus), Schwalbach am Taunus und Eschborn), im Nordwesten an den Hochtaunuskreis (Städte Steinbach (Taunus), Oberursel (Taunus) und Bad Homburg v.d. Höhe), im Norden an den Wetteraukreis (Städte Karben und Bad Vilbel), im Nordosten an den Main-Kinzig-Kreis (Gemeinde Niederdorfelden und Stadt Maintal), im Südosten an die Stadt Offenbach am Main, im Süden an den Kreis Offenbach (Stadt Neu-Isenburg) und im Südwesten an den Kreis Groß-Gerau (Städte Mörfelden-Walldorf, Rüsselsheim und Kelsterbach).
Stadtgliederung
Stadtteile
Die Stadt ist in 46 Ortsteile und diese wiederum in 118 Stadtbezirke aufgeteilt. Der flächengrößte Ortsteil ist Sachsenhausen-Süd. Die meisten Stadtteile sind eingemeindete Vororte oder auch ehemalige Städte (zum Beispiel Höchst). Einige, wie das Nordend, entstanden während des rasanten Wachstums der Stadt in der Gründerzeit. Andere wiederum entstanden aus Siedlungen, die bisher anderen Stadtteilen angehörten, wie beispielsweise Dornbusch und Frankfurter Berg.
Die 46 Ortsteile sind zu 16 Ortsbezirken zusammengefasst, die jeweils einen Ortsbeirat mit einer/m Ortsvorsteher/in als Vorsitzende/n haben.
Eingemeindungen
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts bestand das Stadtgebiet von Frankfurt am Main aus den heutigen Stadtteilen Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallusviertel, Westend, Nordend, Ostend und Sachsenhausen. Ab 1877 wurden zahlreiche selbständige Gemeinden in die Stadt Frankfurt eingegliedert.
Siehe auch:
Stadtbild
1877
Altstadt und Innenstadt
1877
Wie bei vielen anderen deutschen Großstädten hat sich Frankfurts Stadtbild nach dem Zweiten Weltkrieg radikal geändert. Dies war bedingt durch die enormen Bombenschäden des Krieges und den darauf folgenden "modernen" Wiederaufbau, dem die Stadt ein "autogerechtes" Straßennetz und eine moderne, aber nicht innenstadttypische Altstadtbebauung verdankt. Von der ehemals größten zusammenhängenden Altstadt Deutschlands ist nur noch wenig übrig, von über 4.000 Fachwerkhäusern überlebte nur eines weitgehend unbeschadet, das Haus Wertheym am Fahrtor. Bereits kurz nach 1900 wurden Straßendurchbrüche (Braubachstraße) und der Abriss ganzer Quartiere (Judengasse) durchgeführt. Die Überreste der historischen Altstadt befinden sich rund um dem Römerberg, einem der bekanntesten Stadtplätze der Bundesrepublik. "Altstadt" ist offiziell das Viertel südlich der Zeil, westlich begrenzt durch die Neue Mainzer Straße, östlich durch das Fischerfeld. In der Altstadt befinden sich auch der Frankfurter Kaiserdom und die berühmte Paulskirche.
Ein Grafiker, der das alte Frankfurt des 17. Jahrhunderts detailgetreu in Stadtansichten darstellte, war Matthäus Merian.
Matthäus Merian
Die heutige Innenstadt, 1333 als Neustadt gegründet, erlebte im frühen 19. Jahrhundert starke Veränderungen. Die barocken Wallanlagen mit ihren großen Bastionen, die seit dem 17. Jahrhundert die Alt- und die Neustadt umfassten, wurden geschleift und stattdessen ein Anlagenring als ringförmiger Park um die alte Stadt geschaffen. Die Neustadt (außerhalb der alten Stadtmauer des 12. Jahrhunderts, der so genannten Staufermauer) wurde neu bebaut. Der Stadtplaner Georg Heß verfasste ein Statut, in dem geregelt wurde, wie sie aussehen sollte. Er verlangte, dass sich die Bauherren an den Stil des Klassizismus zu halten hätten. Ein Beispiel für den Frankfurter Klassizismus ist zum Beispiel das ehemalige Gebäude der Stadtbibliothek, das als „Literaturhaus“ im Originalzustand wiederaufgebaut worden ist. Seit dem 8. Oktober ist es an der "Schönen Aussicht 2", direkt am Mainufer gelegen, für die Öffentlichkeit zugänglich. Dazu kam das "Wallservitut", in dem festgelegt wurde, dass die in Spazierwege umgewandelten Wallanlagen nicht bebaut werden dürften. Diese Bestimmung gilt noch heute, auch wenn die Stadt einzelne Ausnahmen zugelassen hat (Alte Oper, Schauspielhaus, Hilton-Hotel).
Alte Oper
Alte Oper]
Seit den 50er-Jahren etablierte sich Frankfurt als Hochhausstadt. Der Henninger-Turm in Sachsenhausen war 1960 das erste Frankfurter Gebäude, das an Höhe (120 Meter) den Westturm des Kaiserdoms überbot. Die höchsten Hochhäuser der 70er-Jahre (Plaza Büro Center/ Marriott-Hotel, DG-Bank, Dresdner Bank) waren mit rund 150 Metern Höhe die höchsten der Bundesrepublik, der Messeturm erreichte 1990 257 Meter Höhe und war das höchste Gebäude Europas, bis es sieben Jahre später vom 300 m hohen Turm (inkl. Mast) der Commerzbank-Zentrale übertroffen wurde.
Neben den Hochhäusern sieht man aber immer noch die prächtigen Filialen der Bankhäuser vom Anfang des 20. Jahrhunderts. Auch die Kirchengebäude kann man noch zwischen den Bürohochhäusern erkennen. Durch einen Hochhausrahmenplan wurde versucht, urbanen "Wildwuchs" zu vermeiden. Allerdings waren und sind einzelne Ausnahmen möglich, wie zum Beispiel der Neubau der Europäischen Zentralbank im Ostend.
Die radikalste Veränderung außerhalb des Rahmenplans vollzieht Frankfurt im Moment an der Einkaufsstraße Zeil. Dort entsteht derzeit an der Hauptwache auf Europas teuerster Baustelle ein exklusives Einkaufszentrum mit einem Hochhaus-Ensemble auf dem ehemaligen Gelände der Telekom. "FrankfurtHochVier" wird vom niederländischen Projektentwickler MAB vorangetrieben. Dabei soll auch das alte Palais Thurn und Taxis in einem dem Original ähnlichen Zustand neu errichtet und in das moderne Einkaufszentrum mit First Class-Hotel und Büroräumen eingefügt werden.
Gründerzeitliche Bezirke
Das Stadtgebiet wurde außerhalb dieses Ringes kontinuierlich erweitert und so entstanden seit etwa 1830 die Stadtteile Westend, Nordend und Ostend. Nach dem Bau des Hauptbahnhofes entstand in den 1890er Jahren auch das Bahnhofsviertel auf dem Gelände der drei zuvor direkt westlich an den Anlagenring angrenzenden Westbahnhöfe.
Bahnhofsviertel
Als Wohngebiete wuchsen vor allem die drei erstgenannten enorm. Die Frankfurter Bürger wollten an die frische Luft. Heute lebt gerade mal 1 % der Bevölkerung innerhalb der ehemaligen Stadtmauern. Die Bebauung erfolgte entlang breiter Ausfallstraßen wie der Eschersheimer Landstraße oder der Bockenheimer Landstraße. Üblicherweise wurden vier Stockwerke im Wilhelminischen Gründerzeit-Stil gebaut - und dabei die Gebäude des Klassizismus größtenteils abgerissen und ersetzt. Die um 1890 eingemeindeten Stadtteile wie zum Beispiel Bockenheim und Bornheim wurden in dieses Stadtbild integriert, erhielten neue Straßen und einen Anschluss an die Frankfurter Straßenbahn, konnten aber bis heute ihren eigenen Charakter bewahren. Um die neuen Grenzen der Stadt zu beschreiben, wurde am Anfang des 20. Jahrhunderts ein zweiter Ring gebaut. Der Alleenring ist heute zu einer stark befahrenen Ringstraße geworden.
Neben den Wallanlagen erhielt die Stadt im 19. Jahrhundert weitere Grünanlagen. Im Stadtteil Nordend-Ost befindet sich zum Beispiel der Bethmann-Park mit seinem chinesischen Garten des Himmlischen Friedens. Im Nordend sind auch der Holzhausenpark und der Günthersburgpark gelegen. Weiter westlich im Stadtteil Westend-Nord liegt der Grüneburgpark, im Ostend der Ostpark.
Höchst und die äußeren Stadtteile
Ostend.]]
In den 20er-Jahren folgten große Wohnsiedlungen von Ernst May außerhalb des Alleenrings, die das Neue Frankfurt symbolisieren: Die Römerstadt im Norden bei Heddernheim, die große Siedlung Bornheimer Hang im Osten, die Siedlung am Riedhof und die Heimatsiedlung im Süden sind einige Beispiele.
Das Stadtgebiet wuchs 1928 durch Eingemeindungen weiter. Die Stadt Höchst am Main bereicherte Frankfurt um eine Altstadt, die noch heute sehr gut erhalten ist. Das älteste Gebäude Frankfurts befindet sich ebenfalls dort, die Justinuskirche. Die spätesten Eingemeindungen fanden 1972 und 1978 im Nordosten statt. Diese Stadtteile haben wohl am wenigsten mit dem Frankfurter Kerngebiet gemein (Kalbach, Harheim, Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach; dazu im Osten Bergen-Enkheim).
Siehe auch: Liste der Hochhäuser in Frankfurt am Main
Geschichte
Liste der Hochhäuser in Frankfurt am Main]
Frankfurt am Main wurde erstmals am 22. Februar 794 in einer Urkunde Karls des Großen für das Regensburger Kloster St. Emmeram erwähnt. In dem in Latein verfassten Dokument heißt es: "...actum super fluvium Moin in loco nuncupante Franconofurd" - "gegeben (ausgestellt) am Flusse Main in einem Orte, genannt Frankfurt." Eine kontinuierliche Besiedlung des Domhügels ist allerdings schon seit jungsteinzeitlicher Zeit nachgewiesen. Am selben Ort entstand in der Folge ein römisches Militärlager und in merowingischer Zeit ein fränkischer Königshof. 843 wurde Frankfurt die zeitweise wichtigste königliche Pfalz der Ostfranken und Ort von Reichstagen. 1220 wurde Frankfurt freie Reichsstadt.
Die Goldene Bulle erklärte Frankfurt ab 1356 zur ständigen Wahlstadt der römischen Könige, nachdem hier schon einige Königswahlen stattfanden. Ab 1562 wurde der Kaiser auch in Frankfurt gekrönt, der Letzte war 1792 der Habsburger Franz II..
Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs trat Frankfurt dem Rheinbund bei und wurde unter dem Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg die Hauptstadt eines kurzlebigen (1810 - 1813) Großherzogtums Frankfurt.
Danach wurde Frankfurt wieder Freie Stadt, diesmal im Deutschen Bund. Dessen Bundestag richtete sich in der Stadt ein. 1848 kam es in den deutschen Staaten zur Märzrevolution. Die einberufene Nationalversammlung tagte in der Frankfurter Paulskirche.
Frankfurter Paulskirche
Im Deutsch-Österreichischen Krieg nahm Frankfurt für Österreich Partei, wurde dem zu Folge 1866 von Preußen annektiert und verlor so endgültig seinen Status als Stadtstaat; es wurde dem Regierungsbezirk Wiesbaden der Provinz Hessen-Nassau zugeordnet. Als versöhnendes Symbol wurde 1871 in Frankfurt der Deutsch-Französische Krieg mit dem Frankfurter Frieden offiziell beendet.
Unterdes erweiterte Frankfurt seine Grenzen und gemeindete zahlreiche umliegende Orte ein. Damit wurde es schließlich sogar für kurze Zeit Deutschlands flächengrößte Stadt.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden 9.000 Juden aus Frankfurt deportiert. Im Zweiten Weltkrieg zerstörten gezielte britische Luftangriffe fast die komplette Alt- und Innenstadt. Das bis 1944 nahezu geschlossen mittelalterliche Stadtbild - in dieser Form bereits damals einzigartig für eine deutsche Großstadt - ging aber auch im Zuge eines modernen Wiederaufbaus verloren. Weite Teile der einstigen Altstadt werden heute von Betonbauten der 50er-Jahre geprägt, wo sich einstmals ein Gassengewirr zwischen eng beieinander stehendem Fachwerk erstreckte.
Nach Kriegsende richtete die amerikanische Besatzung in der Stadt ihren Hauptsitz ein. Anschließend wurde Frankfurt zum Verwaltungssitz der Trizone. Bei der Wahl zur Bundeshauptstadt unterlag Frankfurt nur knapp und gegen Konrad Adenauers Favoriten Bonn. Ein Parlamentsgebäude war in Frankfurt bereits gebaut worden und beherbergt heute den Hessischen Rundfunk. In der Nachkriegszeit entwickelte sich die Stadt erneut zu einer wirtschaftlichen Metropole und wurde 1999 Sitz der Europäischen Zentralbank.
Mehr zur Geschichte der Stadt unter Geschichte von Frankfurt am Main.
Einwohnerentwicklung
Zur Entwicklung der Einwohnerzahl siehe Einwohnerentwicklung von Frankfurt am Main (Tabelle mit Diagramm).
Religionen
Als multikulturelle Vielvölkerstadt verfügt Frankfurt über zahlreiche religiöse Gruppierungen, von denen längst nicht alle offiziell registriert sind.
Die autochtonen, traditionell vorherrschenden Religionen Frankfurts sind der lutherische Protestantismus und das Judentum.
Obwohl sich die Freie Reichsstadt 1522 der Reformation anschloss, beließ man aufgrund des engen Verhältnisses zum (katholischen) Kaiserhaus der katholischen Gemeinde die volle Glaubensfreiheit. Sie nutzte den Kaiserdom als ihre Gemeindekirche. 1786 wurden auch reformierte Gemeinden zugelassen. Durch die starke Zuwanderung im 19. und 20. Jahrhundert konnten die Katholiken zahlenmäßig nahezu wieder zu den Protestanten aufschließen.
Frankfurts evangelisch-lutherische Gemeinden gehören zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (außer Bergen-Enkheim, das zur evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehört). Die katholischen Gemeinden gehören zum Bistum Limburg, außer Bergen-Enkheim (Bistum Fulda), und Harheim, Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach (Bistum Mainz).
Die sehr alte Jüdische Gemeinde Frankfurt ist mit ungefähr 7200 Mitgliedern neben der in Berlin eine der vier großen Gemeinden in der Bundesrepublik.
Mehr Details siehe unter Religionen in Frankfurt am Main.
Politik
Hauptartikel: Politik in Frankfurt am Main
Die Satzung von Frankfurt und die Hessische Gemeindeordnung bestimmen heute den konstitutionellen Aufbau der Stadt.
Frankfurt wird zur Zeit von einem Viererbündnis (CDU, SPD, Grüne und FDP) unter Oberbürgermeisterin Petra Roth regiert.
Aktuelle Themen, mit denen sich Magistrat und Stadtverordnete befassen, sind unter anderem der bevorstehende Ausbau des Rhein-Main-Flughafens oder der so genannte Hochhausrahmenplan.
Frankfurt ist seit der Bundestagswahl 2002 in die Wahlkreise 183 und 184 aufgeteilt. Direktmandate bekamen Gregor Amann (SPD) und Erika Steinbach (CDU). Über die Landesliste zogen Hans-Joachim Otto (FDP) und Joschka Fischer (Grüne) in den Bundestag ein.
Siehe auch: Liste der Stadtoberhäupter von Frankfurt am Main
Städtepartnerschaften
Städtepartnerschaften gibt es mit folgenden Städten:
Ferner besteht zwischen dem Stadtteil Nieder-Eschbach und der Stadt Deuil-la-Barre (Frankreich) seit 1967 eine Partnerschaft.
Freundschaftsverträge gibt es mit folgenden Städten:
Wirtschaft und Infrastruktur
Laut einer Rangliste der Universität Liverpool kann Frankfurt als die reichste Stadt Europas (nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf) gelten; es folgen Karlsruhe, Paris und dann München.
Frankfurt hat mit 922 Arbeitsplätzen auf 1000 Einwohner die höchste Arbeitsplatzdichte Deutschlands. Die hohe Zahl von ca. 600.000 Arbeitsplätzen bei nur etwa 650.000 Einwohnern ergibt sich durch die große Zahl der Pendler, wodurch das BIP pro Kopf der ansässigen Wohnbevölkerung stark gesteigert wird. Deshalb kann man Frankfurt auch nur tagsüber (an Werktagen und Einkaufssamstagen) als Millionenstadt bezeichnen, andererseits schlägt sich der oben genannte statistische Reichtum tatsächlich in den Kassen umliegender Städte und Gemeinden des "Speckgürtels" wie z.B. von Bad Homburg nieder, die von überdurchschnittlichen Steuerzahlungen ihrer in Frankfurt verdienenden Pendler profitieren. Frankfurt hat sogar seit einer großzügigen öffentlichen Baupolitik in den 80er-Jahren unter den CDU-Oberbürgermeistern Walter Wallmann und Wolfram Brück die höchste Pro-Kopf-Verschuldung (ohne Stadtstaaten) Deutschlands.
In einer Rangliste der Großstädte mit der höchsten Lebensqualität belegt Frankfurt weltweit den fünften Platz. Trotzdem hatte die Stadt 2003 die höchste Kriminalität der deutschen Städte. Diese Statistik wird jedoch dadurch verzerrt, dass Frankfurt tagsüber aufgrund der vielen Pendler eine Millionenstadt ist, die Kriminalitätsrate jedoch nur mit 650.000 Einwohnern errechnet wird. Zudem fließen sämtliche Vergehen am Flughafen (wie Schmuggel etc.) mit in die Statistik ein. Tatsächlich ist Frankfurt daher eine sehr sichere Stadt, was Umfragen zur subjektiven Sicherheit der Bevölkerung auch verdeutlichen.
Der Frankfurter Flughafen ist die größte Arbeitsstätte Deutschlands.
Verkehr
Fernverkehr
Die Stadt Frankfurt am Main ist dank ihrer einzigartigen zentralen Lage einer der wichtigsten Verkehrsknoten in Europa.
Zum einen kreuzen sich am Frankfurter Kreuz, dem meistbefahrenen Autobahnkreuz Europas, die Autobahnen A 5 (Hattenbacher Dreieck - Weil am Rhein) und A 3 (Arnheim - Passau), zum anderen verfügt die Stadt über den Flughafen Frankfurt, einen der größten Flughäfen der Welt mit 51,1 Millionen Fluggästen im Jahr 2004.
Flughafen Frankfurt
Im Bahnverkehr besitzt Frankfurt mit dem Frankfurter Hauptbahnhof den nach Fahrgästen (etwa 350.000 pro Tag) größten Bahnhof Europas. Seit dem Jahr 2000 ist die ICE-Neubaustrecke nach Köln in Betrieb, die die Fahrzeit zwischen beiden Städten auf 1 1/4 Stunden verkürzt. Nach Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Köln und Brüssel werden die Finanzzentren Frankfurt und London eine direkte Schnellzugverbindung (durch den Kanaltunnel) erhalten. Zudem wird die Hochgeschwindigkeitsstrecke nach Paris derzeit ausgebaut.
Die Bedeutung im Güterverkehr auf der Schiene ist allerdings zurückgegangen: von den zwei Rangierbahnhöfen ist nur mehr der kleinere in Betrieb (Frankfurt am Main-Ost), während der größere (Frankfurt am Main-Hauptgüterbahnhof) stillgelegt ist und dessen Gelände teilweise von der Frankfurter Messe genutzt wird. Zudem soll auf dem Areal das neue "Europaviertel" entstehen. Jedoch ist Frankfurt weiterhin ein zentraler Logistikstandort und bei der Luftfracht europäischer Marktführer.
In der Binnenschifffahrt ist Frankfurt über den Rhein mit den wichtigen Industrieregionen in Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden und über den Main-Donau-Kanal mit dem südöstlichen Mitteleuropa verbunden.
Main-Donau-Kanal
Frankfurt besitzt nach der Umwandlung des Westhafens in ein Wohn- und Büroquartier noch den Osthafen.
Nahverkehr
Das Angebot des ÖPNV in Frankfurt und der Region besteht aus dem S-Bahn-Netz, der teilweise zur U-Bahn ausgebauten Stadtbahn, der Straßenbahn, Omnibussen sowie mehreren Vorort- und Regionalbahnen. Den Hauptbahnhof bedienen alle S-Bahnen, fast alle Straßenbahnen und zwei der sieben U-Bahnen. Weitere wichtige Knotenpunkte sind die Hauptwache, wo sich U- und S-Bahn kreuzen (8 S-Bahnen und 5 U-Bahnen), sowie Konstablerwache (8 S-Bahnen, 4 U-Bahnen und eine Straßenbahnlinie). Dieses sind die zwei Stationen, welche unter der Einkaufsmeile Zeil liegen.
Das größte Verkehrsunternehmen für die lokalen Verkehrsmittel in der Stadt ist die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF). Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ GmbH übernimmt die Koordination und Bestellung des lokalen Nahverkehrsangebots. Sie ist Partner des Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), der für die regionalen Verkehre und ein einheitliches Tarifsystem zuständig ist.
Durch zahlreiche Stadtautobahnen (teilweise als BAB, teilweise als autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen) kann die Stadtregion als für den Individualverkehr überdurchschnittlich erschlossen betrachtet werden.
Elektronische Kommunikation
Auch für das Internet stellt Frankfurt einen wichtigen Standort dar. Hier befindet sich der größte deutsche Internetknoten DE-CIX und die DeNIC.
Siehe auch: Wichtige Straßen und Plätze in Frankfurt am Main, Nahverkehr in Frankfurt am Main
Messe
Nahverkehr in Frankfurt am Main
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