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AuslandDer Begriff Ausland bezeichnet aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten und abhängigen Gebiete, entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit, deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt. Inland hingegen bezeichnet den Staat, in dem er sich befindet bzw. auf den er sich bezieht.
Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt definiert sind, spielen sie eine wichtige Rolle im politischen Diskurs. Sozialpsychologisch gesehen, entspricht Inland dem "Wir", d.h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während "Ausland" die "Anderen" sind (siehe Out-group).
Ausland/Inland aus zollrechtlicher Sicht
Aus zollrechtlicher Sicht bezieht sich das Ausland auf Gebiete die nicht zum Zollgebiet des eigenen Landes (bzw. bei Deutschland und Österreich der EU) gehören. Das Zollgebiet unterscheidet sich bei den EU Ländern und bei der Schweiz vom Staatsgebiet (Büsingen, Samnaun, Ceuta, Melilla, Vatikan).
Ausland/Inland aus umsatzsteuerlicher Sicht
Inland im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.
Ausland/Inland aus einkommensteuerlicher Sicht
Zum Inland im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden.
Siehe auch
Kategorie:Steuerrecht
Kategorie:Zoll
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
!
ja:国家 simple:State
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
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ja:国家 simple:State
RelativitätRelativität (lat. relativ: rückbezüglich) bedeutet, dass ein Objekt durch ein anderes bedingt bzw. vermittelt wird, nur in Beziehung zu diesem existiert bzw. Gültigkeit besitzt.
Der Gegensatz zum Relativem besteht im Absoluten.
Relativität des Daseins liegt vor, wenn etwas nur durch sein Bezugnehmen auf ein anderes existiert.
Philosophie
In der Philosophie wird das Verhältnis von Relativem und Absolutem u.a. durch das Teilgebiet Natürliche Theologie behandelt.
Relativität ist eine perspektivenabhängige Messung
Physik
In der Physik ist die Masse eines Elementarteilchens relativ, da sie durch den Bewegungszustand des Teilchens bedingt ist. Ein Photon z. B. hat keine Ruhemasse; seine Masse existiert nur in Bezug auf einen von der Geschwindigkeit Null verschiedenen Bewegungszustand.
Auch die Gleichzeitigkeit von Ereignissen ist, wie mittels der Relativitätstheorie gezeigt werden kann, relativ. Zwei Ereignisse E1 und E2 sind nicht an und für sich gleichzeitig, sondern nur bezogen auf ein bestimmtes System S1. Zwei Ereignisse, die in Bezug auf ein solches System gleichzeitig sind, brauchen dies in Bezug auf ein anderes System S2 nicht zu sein.
Die Relativitätstheorie realitiviert keinesfalls alle Bestimmungen der Physik. Sie gibt vielmehr die Möglichkeit einer präzisen begrifflichen Scheidung der Eigenschaften, Beziehungen u. a., die nur relativ sind (wie etwa die Gleichzeitigkeit), und solcher, die absolut sind.
In der speziellen Relativitätstheorie ist beispielsweise das Linienelement der Minkowski-Metrik eine absolute Größe.
Relativität muss auch im Bereich der Erkenntnis festgestellt werden. So ist etwa ein Begriff dann relativ, wenn er nicht ohne eine Bezugnahme auf andere Begriffe festgelegt werden kann. Z. B. bedarf der Begriff "Kind" des Begriffs "Eltern". Das wichtigste Problem, das hier auftritt, ist das Problem der Relativität der Wahrheit und des Verhältnisses von relativer und absoluter Wahrheit.
Unter einer relativen Wahrheit soll eine Wahrheit verstanden werden, die nur innerhalb betimmter Bezugssysteme materieller oder geistiger Art gültig ist. Zu den relativen Wahrheiten der klassischen Mechanik Sir Isaac Newtons gehört z. B. die Aussage: "Die Masse eines Körpers ist von seinem Bewegungszustand unabhängig". Die spezielle Relativitätstheorie zeigt hingegen, dass dieser Satz praktisch nur für Geschwindigkeiten gültig ist, die, verglichen mit der Lichtgeschwindigkeit, klein sind. Streng theoretisch gilt der Satz überhaupt nur für die Geschwindigkeit v = 0.
Relativ kann schließlich auch die Gültigkeit bestimmter Verhaltensnormen des Menschen sein, z. B. die Verhaltensnormen, die ihren Niederschlag in der Moral gefunden haben. Eine Verhaltensnorm, die in Bezug auf die Moralnorm einer Klasse richtig ist, kann in Bezug auf die Moralnorm einer anderen Klasse falsch sein. Die Annahme der Existenz eines Systems absoluter Moralnormen (etwa Kants kategorischer Imperativ), die unabhängig vom Stand einer gesellschaftlichen Entwicklung gelten soll, ist typisch für die Ethik der verschiedenen philosophischen Systeme des Idealismus (Norm).
Siehe auch
Relativismus
Literatur
- ...
Kategorie: Erkenntnistheorie
Kategorie: Physik
Zoll (Abgabe)Als Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Nicht zu verwechseln ist der Zoll mit der Einfuhrumsatzsteuer. Der Zoll ist ein Instrument der Außenhandelspolitik. Frühere Formen sind Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet Zöllner.
Zölle werden heute überwiegend kritisch gesehen, da sie den internationalen Warenhandel behindern und im Zusammenhang mit der Theorie der komparativen Kostenvorteile zu einem Wohlfahrtsverlust führen. Im Rehmen des GATT wurden seit 1947 die Zölle weltweit deutlich verringert und haben an Bedeutung verloren. Allerdings sind nach dem GATT Zölle allen anderen Maßnahmen vorzuziehen, wie etwa Mengenbeschränkungen (Quoten) oder Subventionen. Zölle haben den Vorteil, dass die ökonomischen Auswirkungen relativ einfach zu bemessen sind. Nach dem Meistbegünstigungsprinzip müssen alle Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte oder Befreiungen, die ein Staat für eine Ware gewährt, unverzüglich und bedingungslos für alle gleichartigen Waren aus allen Ländern gewährt werden. Bei der Festlegung der Höhe der Zölle darf also nicht zwischen den Handelspartnern unterschieden werden, sondern nur zwischen den Waren. Außnahmen sind allerdings möglich, beispielsweise gegenüber Entwicklungsländern oder innerhalb einer Zollunion.
Besonders der Einnahmezweck (Fiskal- oder Finanzzoll) ist immer weiter in den Hintergrund getreten. Im Vordergrund steht heute die Funktion des Zolls zum Schutz ausgewählter inländischer Wirtschaftszweige (Schutzzoll). Der Erziehungszolls soll neue Industrien eines Landes durch einen Zoll schützen, wobei der Zoll in dem Maße abgebaut werden soll, wie die Industrien an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Als Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme können auch Strafzölle (Retorsionszölle) erhoben werden.
Antisubventionsmaßnahme
Weiterhin gibt es die Unterscheidung nach der Bemessungsgrundlage. Spezifische Zölle werden pro Einheit eines Gutes erhoben, etwa nach Masse, Volumen oder Stückzahl. Wertzölle sind ein Prozentsatz vom Preis des Gutes., Mischzölle beinhalten beide Instrumente.
Geschichte
Antisubventionsmaßnahme
Zölle existieren schon sehr lange, im Mittelalter wurden sie sehr oft in Form von Geleitzöllen erhoben, wobei der Kaiser immer mehr Hoheitsrechte an Territorialherren (und damit die einzelnen Städte) verlor. Im Zeitalter des Merkantilismus wurden Zölle gezielt als wirtschaftspolitische Maßnahme zum Schutz der Zahlungsbilanz und der inländischen Produzenten eingesetzt. Prohibitivzölle sollten überhaupt die Einfuhr ausländischer Produkte unterbinden, Erziehungszölle den Aufbau der eigenen Industrie fördern und Schutzzölle diese vor den (billiger produzierenden) ausländischen Konkurrenten schützen.
Seit 1947 wurden die Zölle weltweit im Rahmen des GATT deutlich abgebaut. Seit 1995 geschieht dies im Rahmen der Welthandelsorganisation.
Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrzoll
Man kann zwischen Einfuhr- (bzw. Import-), Durchfuhr- (bzw. Transit-) und Ausfuhr (bzw. Export-) Zöllen unterscheiden, je nach dem bei welcher Verbringung der Ware eine Abgabe erhoben wird.
In den meisten Fällen ist mit dem Begriff Zoll ein Einfuhrzoll gemeint. Diese Zölle haben heute die größte Bedeutung. Durch sie gewinnt ein Staat Devisen (Finanzzoll) oder kann heimische Wirtschaftsunternehmen vor ausländischer Konkurrenz schützen (Schutzzoll).
Durchfuhrzölle sind nach Art. V:3 GATT unzulässig. Um den Durchgangsverkehr zu erleichtern tragen LKW, die ein Land nur passieren ohne etwas in dieses Land zu importieren oder zu exportieren, die Kennzeichnung T.I.R. (Transports Internationaux Routiers) und sind verplombt. Dies gilt nicht für Vor- oder Rohprodukte die in einen Wirtschaftsraum gebracht, dort verarbeitet und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden (Veredelungsverkehr).
Ausfuhrzölle werden nur selten erhoben, da es üblicherweise im Interesse eines Landes ist, Waren an das Ausland zu verkaufen und dadurch Einnahmen zu erzielen. Ausfuhrzölle verteuern den Export von Waren und reduzieren ihn damit. Besonders für Entwicklungsländer gibt es aber Gründe Ausfuhrzölle zu erheben:
- sie beteiligen den Staat an dem Einnahmen (fiskalische Gründe), wenn die exportierte Ware trotz Zollbelastung auf dem Weltmarkt verkauft werden kann (z.B. seltene Rohstoffe),
- sie verhindern, dass dringend benötigte knappe Güter (Mangelwaren) exportiert werden, anstatt auf dem heimischen Markt verkauft zu werden (z.B. Lebensmittel),
- sie können Handelsdispute entschärfen und evt. die Verhängung von Einfuhrzölle durch ein anderes Land abwenden (z.B. Textilien).
Das Gegenteil von Ausfuhrzöllen sind Exportsubventionen.
Bestimmung der Zollhöhe
Spezifischer Zoll
Spezifische Zölle beziehen sich auf eine bestimmte Anzahl, Menge oder Beschaffenheit von Waren. Beispielsweise 2 EUR Zoll pro T-Shirt, 3 EUR Zoll pro grünes und 4 EUR Zoll pro rotes Hemd. Spezifische Zölle werden nur noch auf dem Gebiet des Marktordnungsrechtes als Abschöpfungen verwendet.
Wertzoll
Wertzölle beziehen sich nur auf den Zollwert einer Ware. Die Zoll-EU-Abgaben errechnen sich anhand eines Zollsatzes vom Zollwert. Der jeweilige Zollsatz einer Ware ist kurzlebig und orientiert sich an den Ein- und Ausfuhren dieser Warengruppe laut Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Der Zoll muss die Waage zwischen Im- und Exporten jeder Ware halten und sich das Ziel setzen, den Wert einer Ware an den Wert dieses Gutes in der Zollunion anzuheben. Zollsätze sind demnach einem stetigen Auf und Ab unterlegen. Abgabenerhebungen können insofern nicht mit absoluter Sicherheit vor dem Tag der elektronischen Erfassung im Abfertigungssystem beim Zollamt ermittelt werden. Die Zollsätze sind im Zolltarif-Informationspool TARIC erfasst und über das Internet einsehbar[http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE]. Das Zollamt erhebt z.B. bei einer Einfuhr eines T-Shirts (Oberkörperbekleidung für Knaben oder Männer aus Baumwolle) am 30.10.2005 einen Zollsatz von 12%. Wertzölle sind die heute innerhalb der europäischen Union verwendeten Zölle.
Zweck von Zöllen
Fiskal- oder Finanzzoll
Fiskalzölle nennt man Zölle die erhoben werden um Staatseinnahmen zu generieren. In den meisten Staaten spielt dieser Zweck nur noch eine untergeordnete Rolle. Für manche Entwicklungsländer sind Fiskalzölle auf Importwaren allerdings eine relativ einfache Möglichkeit zur Devisenbeschaffung.
Schutzzoll
Siehe Hauptartikel: Schutzzoll
Die meisten Zölle werden heute mit der Absicht erhoben die heimische Produktion vor günstiger ausländischer Konkurrenz zu schützen. Der Marktzugang für ausländische Anbieter wird durch einen Zoll erschwert, die Waren werden teurer. Die heimische Produktion wird dadurch relativ gesehen günstiger. Relativ hohe Schutzzölle gibt es in der EU vor allem bei (verarbeiteten) Agrarprodukten.
Erziehungszoll
Eine besondere Form des Schutzzolls ist der Erziehungszoll. Mit diesem sollen vorübergehend inländische Produzenten vor ausländischen Konkurrenten geschützt werden. Der Begriff geht auf Friedrich List zurück, der sich mit Ideen Alexander Hamiltons befasste.
Der Erziehungszoll soll inländischen Unternehmungen die Möglichkeit geben ihre Produktion Weltmarktstandards anzupassen. In einer Übergangsphase, während der der Erziehungszoll erhoben wird, sollen die nationalen Produzenten auf dem inländischen Markt vom Konkurrenzdruck entlastet werden, um die Produktionsbedingungen zu verbessern und die Produktionskosten zu senken. Nach dieser Übergangszeit soll der Erziehungszoll abgebaut werden und einheimische Produktion auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sein. Generell setzen Erziehungszölle einen ausreichend großen Binnenmarkt voraus, auf dem der Zoll wirksam ist.
Die Idee des Erziehungszolls ist weitgehend anerkannt, allerdings ergeben sich in der praktischen Anwendung erhebliche Probleme. So kann nicht vorhergesagt werden, ob eine Industrie einen Schutzzoll benötigt und nach einer „Schonzeit“ wirklich auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sein wird. Auch haben Unternehmer in den meisten Ländern Einfluss auf die Politik und werden so stets bemüht sein einen solchen Zoll für ihre Produkte möglichst lange zu erhalten. Ein solcher Zoll kann volkswirtschaftlich auch nur als wohlfahrtssteigernd angesehen werden, wenn der Wohlfahrtsverlust durch die Einführung des Zolls nach Wegfall des Zolls überkompensiert wird.
Europäische Union
Die Europäische Union ist eine Zollunion, innerhalb derer keine Zölle erhoben werden. Rechtliche Grundlage sind Art. 23 I und 25 ff. EG-Vertrag und Art. XXIV GATT. Von Bedeutung sind hier nur noch Einfuhrzölle gegenüber Nicht-EU-Ländern.
Die Zolleinnahmen aller Europäischen Mitgliedstaaten stehen der EU zu, die auch die Höhe der Zölle festlegt und weitere Regelungen in dieser Sache erlässt. Zuständig für die Verwaltung der Zölle sind dagegen die Mitgliedstaaten – z.B. in Deutschland die Bundeszollverwaltung oder in Österreich das Finanzministerium.
Zölle sind eine der ganz wenigen eigenen Einnahmequellen der EU, die sich ansonsten fast ausschließlich aus Geldtransfers von den Mitgliedstaaten finanziert.
Für die Weiterverarbeitung, Veredelung und beim Import von Waren mit anschließendem Export außerhalb der EU dienen die Freihäfen in Emden seit 1751, Bremerhaven (1827), Bremen und Hamburg (1888), Cuxhaven und Kiel. Seit Gründung der EU sind Freihäfen auch in den Binnenhäfen Deggendorf und Duisburg (1990) eingerichtet. Einfuhrzoll fällt erst bei Verbringung der Waren aus dem Freihafen in die Gemeinschaft an. Für die Lagerung von Waren können außerdem Zolllager dienen, hier ist die Entrichtung der Zölle für die Dauer der Lagerzeit ausgesetzt. In Österreich wurden als Binnenland Freilager und Freizonen (früher Zollfreilager) errichtet. Diese sind meist im Rahmen von Donauhäfen, wie Linz, Krems oder Wien, Flughäfen, aber auch bei Warenlagern von Speditionen und anderen einschlägigen Firmen situiert.
Schweiz
In der Schweiz obliegt sowohl die Gesetzgebungshoheit als auch die Verwaltung direkt dem Staat.
Weblinks
- [http://www.zoll.de/ Deutscher Zoll]
- [http://www.europa.eu.int/pol/cust/index_de.htm Tätigkeitsbericht der EU - Zoll]
- [http://www.wcoomd.org/ Weltzollorganisation]
- [http://www.zoll.de/h0_wir_ueber_uns/h0_zollmuseum/index.html Deutsches Zollmuseum, Hamburg]
- [http://www.RMoser.ch/downloads/t28.pdf Volkswirtschaftliche Auswirkungen von Einfuhrzöllen]
Siehe auch
- EUR 1
Kategorie:Zoll
Kategorie:Steuerrecht
Kategorie:Logistik
ja:関税
ZollgrenzeAls Zollgrenze bezeichnet man die Grenze eines Zollgebiets. Das Zollgebiet ist zwar häufig mit dem Staatsgebiet identisch, aber nicht immer. Deshalb ist auch die Zollgrenze nicht immer identisch mit der Staatsgrenze.
Ein Beispiel ist die Gemeinde Samnaun, die an der schweizerisch/österreichischen Grenze liegt. Es gehört zwar zum Staatsgebiet der Schweiz, nicht aber zu deren Zollgebiet. Die Zollgrenze verläuft in diesem Fall innerhalb der Staatsgrenze. Die vollständig von schweizerischem Gebiet umschlossene Enklave Büsingen gehört zum Staatsgebiet von Deutschland, liegt aber im Schweizer Zollgebiet.
Die Zollgrenze wird von der Zollbehörde überwacht, in Deutschland von der Bundeszollverwaltung.
Die EU hat einen gemeinsamen Binnenmarkt und infolgedessen ein gemeinsames Zollgebiet mit einer gemeinsamen Außengrenze. Innerhalb der EU sind die Staatsgrenzen deshalb keine Zollgrenzen mehr.
An fast jeder Zollgrenze finden Zollkontrollen statt. Innerhalb der EU gibt es nur an den Außengrenzen Zollkontrollen, z.B. an internationalen Flughäfen, Freihafenübergängen, in Seezollhäfen, usw...
Siehe auch:
- Grenzkontrolle
- Vertrag von Maastricht
- Zoll (Abgabe)
Kategorie:ZollKategorie:Grenze
Österreich
Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa mit der Staatsform einer parlamentarischen Demokratie. Das Land ist seit 1955 Mitglied in der UNO und seit 1995 in der Europäischen Union. Es grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein.
Geografie
Hauptartikel: Geografie Österreichs
Landschaft
Etwa 60 Prozent des Landes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald). In Ober- und Niederösterreich liegt - bereits nördlich der Donau - die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, das auch nach Tschechien und Bayern hinüberreicht, und an der Ostgrenze die Kleinen Karpaten.
Die fünf Großlandschaften Österreichs:
- Anteil an den Ostalpen (52.600 km², 62,8 % der Staatsfläche)
- Anteil am Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km², 12,3 %)
- Vorland im Osten, Anteil an Randgebieten des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 12,3 %)
- Granit- und Gneisplateau, Anteil am Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8.500 km², 10,1 %)
- Anteil am Wiener Becken (3.700 km², 4,4 %)
Von der Gesamtfläche Österreichs (rd. 84.000 km²) entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 % liegen tiefer als 500 m.
Gebirge
km²
km²]
km²
km²]]
Die sieben höchsten Berge Österreichs sind:
Ebenen
Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark, die wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur
Toskana auch oftmals Steirische Toskana genannt wird.
tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon - Burgenland) 114 m
Seen
Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt, gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der große Bodensee mit seinen 536 km² im Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen innerhalb des Bodensees nicht genau bestimmt.
Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen die größte Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die Bekanntesten davon sind der Wörthersee, der Millstättersee, der Ossiachersee und der Weißensee. Weitere bekannte Seen sind der Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze von Salzburg und Oberösterreich.
siehe auch: Liste der Seen in Österreich
Flüsse
Der größte Teil Österreichs wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete über Rhein oder Elbe zur Nordsee.
Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):
- Lech und Inn (entwässern Tirol) mit Salzach (entwässert Salzburg).
- die Ager, Traun, Enns, Ybbs, Erlauf, Traisen, Wien, und Fischa entwässern die südlich der Donau gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich sowie Wiens.
- die Große und Kleine Mühl, Rodl und Aist, der Kamp, Göllersbach und Rußbach, sowie die March an der Ostgrenze entwässern die nördlich der Donau gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich
Klima
Das Klima wird vom Westen nach Osten immer trockener (In Wien sind die Niederschläge nur noch halb so hoch wie in Salzburg) und erreicht in den östlichen und südöstlichen Landesteilen das pannonische Kontinentalklima, das teilweise im südlichen Seengebiet mediterran beeinflusst wird. Die schneereichen Winter bringen dem Tourismus eine zweite Saison. Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland.
Die niederschlagsreichsten Gegenden sind das gesamte Alpenvorland sowie das Tiroler Unterland, das Außerfern und der Bregenzer Wald. Dort fallen bis zu 3.000 mm Regen pro Jahr (Durchschnitt 900 mm). In diesen Regionen kann es auch sehr oft zu Überschwemmungen kommen.
Bundesländer
Bregenzer Wald
Die österreichischen Bundesländer: B Burgenland, K Kärnten, NÖ Niederösterreich, OÖ Oberösterreich, S Salzburg, St Steiermark, T Tirol, V Vorarlberg, W Wien
Die neun österreichischen Bundesländer sind in Bezirke aufgeteilt, diese wiederum in Gemeinden.
Städte
Siehe auch: Städte in Österreich
Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2.067.652 (Stand 1. Januar 2005). Damit konzentriert sich ein Viertel der Bevölkerung des Landes in der Hauptstadtregion. In Österreich besitzen rund 200 Gemeinden das Stadtrecht. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.
Große Städte
Die größten Städte Österreichs (nach Einwohnerzahl) sind:
Landflucht]
Landflucht
Landflucht
Landflucht mit Bodensee (vom Pfänder gesehen)]]
Stand: 2001
Ballungsräume in Österreich
Die nachstehenden Gemeinden, die in einem größeren bebauten Siedlungsgebiet liegen, sind nach ihrer Einwohnerzahl sortiert.
Stand: 2001
Entfernungen (Luftlinie)
- Wien - Bregenz 505 km
- Wien - Innsbruck 390 km
- Wien - Salzburg 253 km
- Wien - Linz 155 km
- Wien - Graz 148 km
- Wien - Bratislava (SK) 55 km
- Salzburg - München (D) 116 km
- Wien - Berlin (D) 530 km
- Wien - Budapest (H) 255 km
- Bregenz - Paris (F) 568 km
- Villach - Triest (Mittelmeer) (I) 109 km
- Graz - Maribor (SLO) 70 km
Grenzlängen
- Staatsgrenzen insgesamt 2.562 km, davon zu:
- Deutschland (Bayern): 784 km
- Italien: 430 km
- Ungarn: 366 km
- Tschechische Republik: 362 km
- Slowenien: 330 km
- Schweiz: 164 km
- Slowakei: 91 km
- Liechtenstein: 35 km
Bevölkerung
siehe auch: Österreicher
Österreicher
Lebenserwartung
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich beträgt zur Zeit (2005) bei den Frauen 82,1 Jahre und bei den Männern 76,4 Jahre (im Vergleich 1971: 75,7 Frauen und 73,3 Männer). Die Kindersterblichkeit beträgt 0,45 %. siehe auch: Österreichisches Gesundheitssystem
Sprache
Deutsch ist Amts- und Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Bevölkerung. Die deutsche Sprache wird vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des
- Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und
- Bairischen (gesprochen in allen anderen Bundesländern – siehe Sprachgebrauch in Österreich) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt.
Daneben werden slawische und andere Sprachen von autochthonen Minderheiten gesprochen. Die alteingesessenen burgenlandkroatischen, slowenischen und ungarischen Bevölkerungsanteile in Österreich haben einen Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in jenen Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer, bzw. gemischter Bevölkerung. Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache.
Außerdem leben 35.000 Jenische in Österreich, wovon gerade noch 3.500 ein fahrendes Leben führen. Sie wurden in den 1960er Jahren im Burgenland, im Mühlviertel, im Waldviertel, auf dem Hausruck, im Toten Gebirge, in den Seetaler Alpen und Fischbacher Alpen angesiedelt.
Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich, Kärntner Slowenen
Zuwanderung
Das Land beherbergt Menschen aus vielen anderen Ländern, die aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen ins Land gekommen sind. Diese Zuwanderer oder vorübergehend im Land lebenden Menschen stammen vornehmlich aus Russland, dem ehemaligen Jugoslawien (v.a. Serbien und Montenegro), Deutschland, Georgien, dem asiatischen Raum (Indien, Türkei, Afghanistan, Pakistan, China u.a.), aber auch aus anderen Weltregionen; Deren Anteil an der einheimischen Bevölkerung beträgt etwa 12,5 % (Anfang 2005). Bereits in den 1960er und 1970er Jahren wurden viele damals noch als Fremdarbeiter wegen des herrschenden Arbeitskräftemangels von den Firmen direkt in den Herkunftsländern angeworben um in Österreich zu arbeiten. Viele dieser Familien leben mittlerweile in der zweiten oder dritten Generation im Land. Ungefähr die Hälfte aller Menschen mit Migrationshintergrund bzw. deren Nachkommen lebt im Großraum Wien, wo etwa ein Viertel der gesamten Bevölkerung Österreichs ansässig ist.
Der Rest verteilt sich vorwiegend auf die übrigen Ballungszentren, in denen ihr Anteil zwischen 10 und 20 % ausmacht. In einigen ländlichen Regionen liegt der Anteil der Migranten und Migrantinnen zwischen 0 und 5 %. In den vergangenen Jahren wurde pro Jahr an etwa 30.000 - 40.000 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
Prognose
Laut Prognosen der Statistik Austria, dem statistischen Amt der Republik Österreich, halten sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage, danach werden die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen wird. Durch Zuwanderung kann die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 auf rund 9 Millionen anwachsen und das Geburtendefizit teilweise ausgeglichen werden. Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, wird der Altersdurschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher als im Bundesdurchschnitt sein; bis 2050 kann Wien demnach wieder zur Zweimillionenstadt werden. Als Grund führt Statistik Austria an, dass die Geburtenraten höher liegen und rund 40% der Immigration nach Österreich auf die Bundeshauptstadt entfallen.
Religion
73,6 % der einheimischen Bevölkerung bekennen sich zum römisch-katholischen Glauben und 4,7 % zum Protestantismus (überwiegend Augsburger Bekenntnis). Etwa 12 % der Bevölkerung gehören keiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft an, die israelitische Kultusgemeinde zählt etwa 7.300 Mitglieder. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Etwa 20.000 sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Von den zugewanderten Personen sind etwa 180.000 Mitglieder christlich-orthodoxer Kirchen, und rund 350.000 Menschen Mitglieder verschiedener muslimischer Religionsgemeinschaften (August 2005).
Siehe auch: Geschichte des Christentums in Österreich, Anerkannte Religionen in Österreich, Baptisten in Österreich, Buddhismus in Österreich, Religionsfreiheit in Österreich
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte Österreichs
Franken- und Ostfrankenreich
Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum bayrischen Stammesherzogtum im fränkischen Reich Karls des Großen.
Im folgenden Ostfrankenreich, in der Region des heutigen Niederösterreich, war seit 856 eine Marchia Orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (bayerischer) Siedlungstätigkeit.
Heiliges Römisches Reich (HRR) (962 - 1806)
955
Im Jahr 976 wurde die Marchia Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. In einer Urkunde von 996 wurde diese Marchia Orientalis erstmals Ostarrichi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt und 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) zu einem Herzogtum erhoben.
Den Babenbergern folgten ab 1278 die Habsburger, die bis 1526 ihr Herrschaftsgebiet weiter ausdehnten und ein Erzherzogtum schufen, das ein bedeutender Faktor im Heiligen Römischen Reich wurde. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß das Fürstenhaus fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde.
Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburger Länder von ständigen militärischen Auseinandersetzungen mit dem Osmanischen Reich geprägt. Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt. 1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte das neue Haus Habsburg-Lothringen die Erbländer großteils für sich behaupten.
Die Kriege gegen Napoleon und seine Kaiserkrönung führten 1804 dazu, dass Kaiser Franz II. den Titel als Kaiser Franz I. von Österreich für seine Erbländer annahm und 1806 unter dem Druck Napoleons auf die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verzichtete.
Kaisertum Österreich (1804 – 1867); Österreich-Ungarn (1867 - 1918)
Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
Das neue Kaiserreich Österreich war ein Vielvölkerstaat und reichte von Böhmen und Mähren über die heutige Republik hinweg weiter über Ungarn bis tief in den Balkan hinein. 1815 erhielt Österreich den Vorsitz im Deutschen Bund.
Mit der Niederschlagung der Märzrevolution 1848 sicherte sich das Kaiserreich sein Überleben. Auch der ungarische Aufstand gegen die österreichische Vorherrschaft wurde niedergerungen. Der Krieg des Deutschen Bundes unter dem Vorsitz Österreichs gegen Preußen (Deutscher Krieg) führte 1866 nach dem Sieg Moltkes bei Königgrätz zur Auflösung des Bundes der deutschen Staaten.
1867 wurde im Zuge des Ausgleiches eine österreich-ungarische Doppelmonarchie unter der Herrschaft vom österreichischen Kaiser Franz Joseph I. geformt, der zugleich als König von Ungarn galt und über 40 Jahre an der Macht bleiben sollte. Da hierbei die Forderungen der „K.u.k.”-Völker nach mehr Selbstständigkeit außer Acht gelassen wurden spitzten sich die
Nationalitätenprobleme zu und trieben das Reich an den Rand der Unregierbarkeit. Ausgelöst vom Attentat von Sarajevo und weitergetrieben von den europäischen Beistandspakten begann 1914 der erste Weltkrieg, der 1918 zum Ende der „kaiserlich-königlichen Monarchie” führte.
I. Republik (1918 – 1938) und Drittes Reich (1938 – 1945)
Österreich-Ungarn wurde aufgelöst. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet der Doppelmonarchie entstand die Republik „Deutschösterreich”, wobei einige Gebiete, in welchen ebenfalls eine große Bevölkerungszahl vorwiegend Deutsch sprach (z.B.: Egerland, Südmähren, Südtirol) abgetrennt wurden. Im Vertrag von Saint-Germain wurde dieser Staatsname „Deutschösterreich” und der von vielen angestrebte Zusammenschluss mit der neuen Deutschen Republik untersagt. Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 die neue österreichische Verfassung beschlossen. In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise die schließlich im Bürgerkrieg (1934) gipfelte.
Nachdem Bundeskanzler Engelbert Dollfuß 1933 den Nationalrat aufgelöst hatte, wurde in Österreich eine austrofaschistische Diktatur in Form eines autoritären Ständestaates etabliert. 1938 erfolgte der Anschluss an das Deutsche Reich. Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte nach seinem beruflichen Scheitern in seinem Heimatland und seiner politischen Karriere in Deutschland Österreich in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. Österreich wurde in „Ostmark” und bald danach in „Donau- und Alpengaue” umbenannt. Der 1939 von ihm entfesselte Zweite Weltkrieg führte schließlich zum Untergang des „Dritten Reiches“.
II. Republik (ab 1945)
Dritten Reiches
Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches und der Befreiung von der Herrschaft Hitlers und der Nationalsozialisten, wurde von den Siegermächten ein Staat Österreich wiederhergestellt. Bereits am 27. April trat eine provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der Republik. Nach Renners Tod wurde Theodor Körner als Kandidat der SPÖ am 27. Mai 1951 zum Bundespräsidenten gewählt. Dies war die erste Volkswahl des Staatsoberhauptes in der Österreichischen Geschichte überhaupt.
Bis 1955 war das neue Österreich, wie auch Deutschland, in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Erst mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrags durch die Bundesregierung und Vertreter der Siegermächte am 15. Mai 1955, und damit dem Bekenntnis zur Neutralität und der Verpflichtung keinen neuen Anschluss anzustreben, erlangte die Republik ihre volle Souveränität.
Bis zum 25. Oktober 1955 verließen die letzten alliierten Truppen das Land. Tags darauf wurde die „immerwährende Neutralität” im Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes festgeschrieben. Seit 1965 ist der 26. Oktober, in Erinnerung an den Beschluss der Neutralität, österreichischer Nationalfeiertag.
1960 war die Republik Mitbegründer der EFTA, die einen Wirtschaftszusammenhalt anstrebte. Bedingt durch die Neutralität konnten sowohl mit den westlichen Ländern als auch mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half. Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 wurde die strikte Neutralitätspolitik zwar gelockert, aber die angemessene Interpretation der Neutralität in der geänderten Weltordnung ist seitdem ein umstrittenes innenpolitisches Thema. 1995 trat Österreich der Europäischen Union (EU) bei. 1999 schaffte es seine bisherige Währung, den Schilling ab und führte zusammen mit anderen EU-Staaten den Euro ein.
Politik
Hauptartikel: Politisches System Österreichs
Siehe auch: Politische Parteien in Österreich, Endogene Regionalentwicklung, Bundesverfassung (Österreich)
System
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" und Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.
Institutionen
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.
Politische Parteien
Hauptartikel: Politische Parteien in Österreich.
Seit der Gründung der Republik Österreich wird die Politik von zwei großen Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei ÖVP (vor dem 2. Weltkrieg unter dem Namen Christlichsoziale Partei) sowie der sozialdemokratischen SPÖ (vorher Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs), geprägt. Beide entstanden schon während der Monarchie und erlebten jeweils nach dem 2. Weltkrieg eine Neugründung, der eine intensivierte Zusammenarbeit folgte. Die positiven Auswirkungen dieser Kooperation wurde unter dem Begriff der Sozialpartnerschaft, die negativen als Parteipolitischer Proporz bekannt. Drittes, allerdings wesentlich kleineres, parteipolitisches Kontinuum ist das deutschnationale Lager, welches sich in der ersten Republik vor allem in der Großdeutschen Volkspartei, danach in der FPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs, sammelte. In den ersten Jahren der zweiten Republik spielte auch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) ein Rolle in der Politik des Landes, seit den 60er Jahren ist sie jedoch als Kleinstpartei auf Bundesebene relativ bedeutungslos. Bei regionalen Wahlen, wie zB. in Graz, erreicht sie aber auch heute noch nennenswerte Stimmanteile.
In den 80er-Jahren brach das starre, manchmal auch als hyperstabil bezeichnete Parteiensystem (mit einer der höchsten Dichte an Pateimitgliedern weltweit) auf. Einerseits durch den Eintritt der Grünen Partei auf dem linken Parteienspektrum, andererseits durch die Forcierung der FPÖ als rechtspopulistische Partei. Von der bis zum Regierungseintritt im Jahr 2000 stark wachsenden Partei spaltete sich 1993 das Liberale Forum ab, das allerdings bald wieder von der politischen Bühne verschwinden sollte. Im Jahr 2005 erlebte die FPÖ mit der Gründung des BZÖ ihre zweite Spaltung.
Derzeit besteht die Bundesregierung aus einer Koalition zwischen ÖVP und BZÖ unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. Vizekanzler ist derzeit Hubert Gorbach.
Rechtswesen
Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG).
Auch das Verfassungsrecht ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 angesehen werden, welches sozusagen den "Kern" des Bundesverfassungsrechts enthält; daneben bestehen jedoch mehr als 1.300 (!) Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 sowie die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 zu nennen.
Das Strafrecht ist in einer modernen Kodifikation, dem Strafgesetzbuch vom 23. Jänner 1974, geregelt. Es kennt außer Strafen auch "vorbeugende Maßnahmen" (= Unterbringung von geistig abnormen, entwöhnungsbedürftigen oder potentiell rückfälligen Tätern in entsprechende Anstalten), beide dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.
Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verwaltungsgerichtshof und vom Verfassungsgerichtshof wahrgenommen.
siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich
Militärische Landesverteidigung
Hauptartikel: Österreichisches Bundesheer.
Die militärische Landesverteidung fußt auf einer allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger im Alter von 17 - 50 Jahren. Frauen können einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Das Bundesheer besteht aus ca. 35.000 Mann im Präsenzstand und ca. 75.000 Mann der Miliz. Der Präsenzdienst dauert bisher acht Monate und ab 1. Jänner 2006 sechs Monate. Bis zum Jahr 2009 wird voraussichtlich die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft und durch ein Berufsheer ersetzt.
Die Hauptaufgaben des Bundesheeres sind:
- Militärische Landesverteidigung
- Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie der demokratischen Freiheiten der Bürger
- Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren
- Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges
- Hilfeleistung im Ausland
Wehrpflichtige, die einen Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, können einen Zivildienst ableisten. Dieser dauert zwölf Monate und ab 1. Jänner 2006 neun Monate.
Staatsverschuldung
Die Verschuldung des Gesamtstaates einschl. Parafisken wird 2005 ihren bisher höchsten Stand mit 154,86 Mrd. EUR erreichen, danach sollen die Schulden über 154,500 (2006) auf 154,200 Mrd. EUR (2007) zurückgeführt werden. Die Schuldenstandsquote wird für 2005 mit 63,3% veranschlagt (durch die Revision der VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) fällt der Quotient niedriger aus als bisher). 1995 - im Jahre des EU-Beitritts - lag sie noch bei 69,2%.
Das Maastricht-Ziel eines Schuldenstands von höchstens 60% des BIP hatte Österreich zuletzt - vor dem Beitritt zur EU - 1992 erreicht.
Bundeshaushalt
Der Bundeshaushalt 2005 sieht bei Ausgaben in Höhe von 64,001 Mrd. EUR Einnahmen von 58,866 Mrd. EUR vor, so dass sich ein Defizit in Höhe von 5,135 Mrd. EUR oder 2,1% des BIP ergibt.
Infrastruktur
Verkehr
Die Verkehrsinfrastruktur ist geprägt einerseits durch die Lage in den Alpen und andererseits durch die zentrale Lage in Mitteleuropa. Dies gilt für Straßen- und Bahnverbindungen gleichermaßen. Die logistische Erschließung der Alpen erfordert viele Tunnel- und Brückenbauten, die extremen Witterungsbedingungen standhalten müssen. Durch die zentrale Lage gilt Österreich als typisches Transitland, vor allem in Nord-Süd- und Nord-Südost-Richtung, durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs auch in Ost-Westrichtung. Das bedeutet aber oft eine wesentlich größere Dimensionierung der Verkehrswege, auch in ökologisch sensiblen Gebieten, was oft zu Widerständen der Bevölkerung führt.
Um diese Gratwanderung zwischen Ökonomie und Ökologie zu bewältigen, sind oft Maßnahmen notwendig, welche dem Land eine Vorreiterrolle im Umweltschutz gebracht haben, vor allem am Kraftfahrzeugsektor. Es wurde in der Alpenrepublik beispielsweise vergleichsweise früh gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Kraftfahrzeug einen Katalysator einzubauen. Ebenso wurden auf bestimmten Strecken nur Lärmarme LKW zugelassen. Durch verschiedene Deregulierungen fühlen sich die Bewohner jedoch in bestimmten Regionen, wie im Inntal, von den verkehrsregelnden Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene, vor allem von der EU, im Stich gelassen.
Straßenverkehr
Das österreichische Straßennetz umfasst derzeit:
- 2.000 km Autobahnen und Schnellstraßen
- 10.000 km Straßen mit Vorrang (früher Bundesstraßen)
- 24.000 km Landesstraßen
- 70.000 km Gemeindestraßen
Das Straßennetz ist großteils in öffentlicher Hand, wobei auf Autobahnen und Schnellstraßen die PKWs mit so genannten Mautvignetten und die LKWs kilometerabhängig durch die ASFINAG bemautet werden.
Siehe: Straßensystem in Österreich, Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich, Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen
Schienenverkehr
Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen
Der größte Teil der Eisenbahnstrecken wird durch die Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) betrieben. Ein geringerer Teil wird durch Privatbahnen, die aber auch teilweise im Besitz der Bundesländer sind, befahren.
S-Bahnen gibt es derzeit nur in der Hauptstadtregion Wien und in Salzburg. Weitere S-Bahn Systeme sind für die Städte Graz, Linz und Innsbruck geplant.
Die einzige U-Bahn Österreichs befindet sich in Wien. Des weiteren besitzt die Linzer Straßenbahn einige unterirdische Stationen.
Straßenbahnverkehr gibt es in den Städten Wien, Graz, Linz, Innsbruck und Gmunden.
Schiffsverkehr
Der Personenschiffsverkehr dient hauptsächlich dem Tourismus und findet sowohl auf der Donau, als auch auf den größeren Seen statt. Meist werden die Gewässer nur im Sommerhalbjahr befahren. Im Güterverkehr wird nur die Donau genutzt, die durch den Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals wesentlich aufgewertet wurde und so viel Transitverkehr von der Nordsee bis ans Schwarze Meer aufnehmen kann. Hauptsächlich werden Schüttgüter befördert. Die wichtigsten Häfen sind Linz, Krems und Wien.
Flugverkehr
Die größte nationale Fluggesellschaft ist die Austrian-Gruppe (Austrian Airlines, Lauda Air, Austrian Arrows). Mit FlyNiki besitzt Österreich seit 2003 auch eine Billigflugairline. Wichtigster Flughafen ist der Flughafen Wien-Schwechat, daneben sind Graz, Linz, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck internationale Anbindungen.
Energieversorgung
Hauptartikel: Energieversorgung in Österreich
Energieversorgung in Österreich
Elektrische Energie
Die Elektrische Energie wird zum größten Teil aus Wasserkraft, sowohl aus Laufkraftwerken an der Donau, der Enns, Drau und vielen kleineren, als auch aus Pumpspeicherkraftwerken, wie Kraftwerk Kaprun oder Maltakraftwerke hergestellt. Zur Deckung von Spitzenstrom werden auch Gaskraftwerke betrieben.
Strom aus Atomkraftwerken wird auf Grund des Atomsperrgesetzes nicht hergestellt. Das einzige Kernkraftwerk wurde zwar in Zwentendorf errichtet, ging aber nach einer Volksabstimmung 1978 nie in Betrieb.
Die Verteilung erfolgt hauptsächlich durch neun Landesgesellschaften, die auch die letzte Meile zum Endverbraucher haben. Daneben gibt es einige kleinere Versorger, die meist auch im Besitz der öffentlichen Hand sind.
Gasversorgung
letzte Meile
Bei der Erdgasversorgung ist Österreich weitgehend vom Ausland abhängig. Traditionellerweise ist die Hauptversorgung aus Russland. Verhältnismäßig kleine Erdgaslager befinden sich im Marchfeld und Weinviertel, wo sich auch unterirdische Pufferspeicher als Sicherheitslager befinden.
Die Verteilung erfolgt ebenfalls über neun Landesgesellschaften.
Ölversorgung
Dasselbe gilt für das Erdöl. Hauptimportland ist dabei Libyen. Die größte Raffinerie befindet sich in Schwechat und wird von der OMV AG betrieben.
Rechtliche und soziale Infrastruktur
Schule und Ausbildung
Siehe: Schulsystem in Österreich, Liste bedeutender Österreicher, Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schülerzeitung
Notrufdienste
Polizei
Österreichweit wurde 2005 die für ländliche Gebiete zuständige Bundesgendarmerie mit den in den Städten vorhandenen Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps zum neuen Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt. Dadurch wurde versucht, Zweigleisigkeiten in der Organisation zu beseitigen und die Effizienz zu erhöhen. Der Beweis dieses Anspruchs konnte bis dato nicht erbracht werden.
Feuerwehr
Das österreichische Feuerwehrensystem basiert fast vollständig auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur in den sechs größten Städten wird der Brandschutz von Berufsfeuerwehren wahrgenommen.
Hauptartikel:Feuerwehr in Österreich
Rettungsdienst
Bei Unfällen mit Verletzten wird in Österreich die Rettung informiert. Vor allem in den ländlichen Gebieten übernimmt das Österreichische Rote Kreuz den Rettungsdient. Daneben unterhalten andere Hilfsorganisationen wie des ASBÖ oder die Johanniter Rettungswachen. In Wien teilen sich die städtische Wiener Rettung und die Hilfsorganisationen die Aufgabe. Rettungshubschrauber spielen eine sehr wichtige Rolle im österreichischen Rettungsdienst. Das Land dürfte über die größte Dichte an Rettungshubschraubern weltweit verfügen. Flächendeckend stellt der Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC 16 Hubschrauber. Daneben sind vor allem in den Tourismus-Regionen mehrere private Anbieter tätig. Siehe auch Luftrettung.
Wetterdienst
Wetterstationen befinden sich übers ganze Land verteilt, in größeren Städten und in allen Landeshauptstädten. Die nationale Einrichtung für meteorologische und geophysikalische Dienste ist die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit mehreren Zweigstellen in den Bundesländern. Die aktuellen Wetterdaten und Wetterentwicklungen lassen sich, auf Internetseiten gesammelt, für viele Orte abrufen und außerdem über Radio und Fernsehen verfolgen. In Zukunft soll außerdem ein zuverlässiger Unwetterwarndienst im Internet angeboten werden. Zusätzlich gibt es noch die Flugwetterdienste oder spezielle Systeme, wie das Blitzortungssystem ALDIS, die auch mit der ZAMG zusammenarbeiten und Daten austauschen.
Medien
Hauptartikel: Medien in Österreich
Wirtschaft
Hauptartikel: Österreichische Wirtschaft
In Österreich waren 2001 3.420.788 Personen in 396.288 Arbeitsstätten beschäftigt. Die größte Börse in Österreich ist die Wiener Börse, dessen größter Index der ATX ist.
Land- und Forstwirtschaft
Österreich hat eine sehr kleinstrukturierte Landwirtsch
Schweiz
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (franz. Confédération suisse, ital. Confederazione Svizzera, rätoroman. Confederaziun svizra, lat. Confoederatio Helvetica), kurz Schweiz, ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Der Name Schweiz ist die ins Hochdeutsche übertragene Form des Kantonsnamens Schwyz, der auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert wurde.
Die Schweiz liegt zwischen Bodensee und Genfersee, Alpenrhein und Jura, Hochrhein und Alpensüdrand. Sie grenzt nördlich an Deutschland (345.7 km Grenzlänge), östlich an Liechtenstein (41.1 km) und Österreich (165.1 km), südlich an Italien (734.2 km). Der westliche Nachbar ist Frankreich mit 571.8 km gemeinsamer Grenzlänge.
In Kürze
Frankreich
Die Schweiz ist geprägt von Gebirgen, Seen und Wäldern.
Die Schweizer verstehen sich als «Willensnation» – sie bilden weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit. Ihr Zusammengehörigkeitsgefühl speist sich aus der gemeinsamen Geschichte, den gemeinsamen Mythen, gemeinsamen politischen Grundhaltungen (Föderalismus, Volksrechte) und zum Teil aus dem Gefühl, in Europa einen Sonderfall zu bilden.
Der Legende nach wurde die Eidgenossenschaft am 1. August 1291 auf der Rütli-Wiese gegründet. Der 1. August ist deshalb heute Nationalfeiertag.
Die Schweiz in ihrer heutigen Form als föderalistischer Bundesstaat besteht seit 1848. Sie gliedert sich in 26 Kantone.
Die ständige Wohnbevölkerung beträgt 7.4 Millionen, davon sind 20.6 % Ausländer.
Die Lebenserwartung beträgt 82.8 Jahre für Frauen und 77.2 für Männer (BFS, 2005).
Offizielle Landessprachen sind deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch.
41 % der Schweizer Bürger sind römisch-katholisch und 40 % sind evangelisch-reformiert.
Die Schweiz ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von durchschnittlich 58'000 Schweizer Franken (38'000 Euro) pro Einwohner und Jahr eines der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Drei Viertel der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor tätig.
Die Schweiz versteht sich als aussenpolitisch neutral. Sie ist Mitglied der UNO, der EFTA, des Europarats, der WTO, nicht aber der Europäischen Union.
Das Landeskennzeichen der Schweiz ist «CH», für Confœderatio Helvetica, die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft.
Geografie
CH
Die Schweiz gliedert sich in fünf geografische Räume, die klimatisch grosse Unterschiede aufweisen: den Jura, das Mittelland, die Voralpen, die Alpen und die Alpensüdseite.
38% (14'813 km²) der Schweizer Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Davon sind 30.4% (12'522 km²) Wald. Überbaut sind 5.8% (2418 km²). 25.5 % (10'531 km²) – vorwiegend in den Bergen – gelten als unproduktive Naturfläche.
Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 220 km, die grösste West-Ost-Ausdehnung 348 km.
Geologie
Die geologische Struktur der Schweiz ist im Wesentlichen das Ergebnis einer
Plattenkollision Afrikas und Europas während der letzten Jahrmillionen.
Geologisch wird die Schweiz in fünf Hauptregionen eingeteilt: Die Alpen bestehen im Kern aus Granit, der Jura ist ein junges Faltengebirge aus Kalkstein. Zwischen dem Jura und den Alpen liegt das teils flache, teils hügelige Mittelland. Dazu kommen noch die Poebene im südlichsten Zipfel des Tessins, dem Mendrisiotto (Mendrisio), sowie die Oberrheinische Tiefebene um Basel, welche zum allergrössten Teil ausserhalb der Schweiz liegen.
Berge
Oberrheinische Tiefebene
In der Schweiz gibt es insgesamt 74 Viertausender. Davon befinden sich 55 ganz in der Schweiz; 19 sind an der Grenze zu Italien. Die zwölf höchsten Berge der Schweiz befinden sich alle in den Walliser Alpen. Der höchste unter ihnen ist die Dufourspitze im Monte-Rosa-Gebirgsmassiv mit 4634 m. Die Dufourspitze ist damit gleichzeitig der höchste Punkt der Schweiz. Der im Ausland bekannteste Berg in den Schweizer Alpen ist das Matterhorn (4478 m) südlich von Zermatt.
Im Berner Oberland bilden der Eiger (3970 m), der Mönch (4107 m) und die Jungfrau (4158 m) eine bekannte Dreiergruppe.
Die markanten Punkte der Ostalpen sind der Piz Bernina (4049 m), der östlichste Viertausender der Alpen, und der Piz Palü (3901 m).
In den Voralpen sind die Erhebungen deutlich tiefer, nicht desto weniger existieren hier bekannte Punkte, so der Luzerner Hausberg Pilatus (2032 m), der Titlis (3238 m), die Rigi (1797 m) im Kanton Schwyz oder der Säntis (2502 m) im Alpstein in der Ostschweiz. Erwähnenswert sind auch die Gebirge im Tessin.
Die grösste Erhebung im Jura befindet sich in Frankreich, es ist der Crêt de la Neige mit 1718 m. Der höchste Schweizer Jura-Berg ist der Mont Tendre mit 1679 m. Der bekannteste Vertreter ist jedoch vermutlich das Chasseral (1607 m). Weitere Berge sind la Dôle (1677 m), Chasseron (1607 m) und le Suchet (1588 m).
Siehe auch: Liste der Berge in der Schweiz
Liste der Berge in der Schweiz]]
Seen
Die Schweiz hat aufgrund ihrer topographischen Struktur und vor allem aufgrund der Vergletscherung während der Eiszeiten viele Seen. Ein Grossteil sind kleinere Bergseen.
Der grösste See der Schweiz ist der Genfersee (580.03 km²) an der französischen Grenze. Er liegt zu knapp 60 % auf Schweizer Boden. Der an Deutschland und Österreich grenzende Bodensee ist mit 536.00 km² etwas kleiner (23.73 % der Uferlänge auf Schweizer Boden).
Der Lago Maggiore an der italienischen Grenze (19,28 % auf Schweizer Territorium) bildet mit 193 m ü.M. den tiefsten Punkt der Schweiz.
Die grössten sich ausschliesslich in der Schweiz befindenden Seen sind der Neuenburgersee (215.20 km²), der Vierwaldstättersee (113.72 km²) und der Zürichsee (88.17 km²).
Siehe auch: Liste der Seen in der Schweiz
Flüsse
Liste der Seen in der Schweiz]]
Zwei der drei grössten Flüsse Europas, der Rhein und die Rhône, haben ihren Ursprung in der Schweiz. Beide entspringen im Gotthardmassiv. In der Schweiz befinden sich mehrere Wasserscheiden.
Der Rhein fliesst bei Reichenau im Kanton Graubünden aus Vorder- und Hinterrhein zusammen, wobei nur der Vorderrhein tatsächlich dem östlichen Gotthardmassiv entspringt. Der Hinterrhein entspringt im weiter südlich gelegenen Rheinwald, in der Nähe des San Bernhardino-Passes an der Grenze zum Tessin. Der Rhein fliesst von Reichenau in nördlicher Richtung durch das Rheintal und bildet die Grenze zum Fürstentum Liechtenstein und dem Österreichischen Bundesland Vorarlberg bis in den Bodensee. Bei Konstanz, verlässt er den Bodensee in westlicher Richtung und bildet zu einem grossen Teil die Grenze zu Deutschland (Der grösste Teil des Kantones Schaffhausen und ein Teil des Halbkantons Basel-Stadt befindet sich nördlich des Rheins). Kurz nach Schaffhausen (Neuhausen) befindet sich der grösste Wasserfall Mitteleuropas, der Rheinfall (siehe Bild). Im weiteren Verlauf durchquert er die Stadt Basel und verlässt die Schweiz daraufhin in Richtung Norden bis er schliesslich in die Nordsee mündet.
Die Rhône entspringt auf der westlichen Seite des Gotthardmassivs (Rhônegletscher) und fliesst durch den gesamten Kanton Wallis in den Genfersee. Am westlichen Seeende fliesst die Rhône durch die Stadt Genf, verlässt kurz darauf die Schweiz und mündet ins Mittelmeer.
Mit Ausnahme der Engadiner und Tessiner Gewässer münden alle Gewässer der Schweiz in Rhein oder Rhône.
Der Inn entspringt südlich von St. Moritz (Maloja) im Engadin (Graubünden). Er fliesst durch Silser- und Silvaplanersee in Richtung Norden und verlässt die Schweiz bei Vinadi. Er passiert die bekannten Tiroler Städte Landeck und Innsbruck und mündet im bayerischen Passau in die Donau.
Der Namensgeber des Kantons Tessin, der Ticino, entspringt im südlichen Gotthardmassiv und fliesst durch die Nordhälfte des Kantons in den Lago Maggiore und verlässt damit die Schweiz. Er mündet schliesslich in den Po.
Innerhalb der Schweiz hat der Rhein mit 375 km den längsten Lauf, gefolgt vom Rhein-Zubringer Aare mit 295 km (die Aare entspringt wie die Rhône im westlichen Gotthardmassiv). Die Rhône hat eine Länge von 264 km innerhalb der Schweiz.
Im nördlichen Gotthardmassiv entspringt zusätzlich der aus der Schweizer Geschichte bekannte Fluss Reuss (Fluss), welcher in den Vierwaldstättersee, durch Luzern und schliesslich zusammen mit der aus Zürich kommenden Limmat in die Aare fliesst. Der wohl bekannteste Fluss des Jura ist der Le Doubs, der in Frankreich entspringt nach Norden fliesst und teils die schweiz/französische Grenze bildet, teils auf Schweizer Boden fliesst. Im Kanton Jura macht der Le Doubs einen Richtungswechsel und fliesst in südwestlicher Richtung in die Saône.
Siehe auch: Liste der Flüsse in der Schweiz
Klima
Liste der Flüsse in der Schweiz
Liste der Flüsse in der Schweiz
Liste der Flüsse in der Schweiz
Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran.
Das Klima ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Dies ist bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geografische Lage.
Während in der Innerschweiz, in den Alpen und im Tessin die durchschnittliche Regenmenge bei ungefähr 2000 mm/Jahr liegt, beträgt sie im Wallis (Rhônetal) nur 550 mm/Jahr; der trockenste Ort ist Ackersand mit 521 mm im Jahresmittel. Im Mittelland beträgt die Menge etwa 1000–1500 mm/Jahr.
Die Regenmenge ist im Sommer mit Ausnahme des Rhônetals ungefähr doppelt so hoch wie im Winter. So liegt das Monatsmittel in Zürich im Januar bei 73 mm und im Juni bei 131 mm. Das Monatsmittel für Juli in Sion im Rhônetal dagegen liegt bei 40 mm und im Januar bei 61 mm (jeweils Auswertungen der Jahre 1961–1990).
Die Temperaturen in der Schweiz sind primär abhängig von der Höhenlage. Generell liegt in den Niederungen die Durchschnittstemperatur im Januar bei rund -1 bis +1 °C. Im wärmsten Monat, dem Juli, liegt diese bei 16 bis 19 °C. Die Jahrestemperaturen betragen ungefähr 7 bis 9 °C. In der Magadinoebene im Tessin liegt der Durchschnittswert etwa 2 bis 3 °C höher. Im Oberengadin ist es rund 10 °C kälter. Der durchschnittlich wärmste Ort (mit einer MeteoSchweiz-Messstation) ist Locarno-Monti mit einem Jahresmittel von 11.5 °C, der kälteste auf dem Jungfraujoch mit -7.5 °C. Absolute Rekorde mass man in Grono mit 41.5 °C am 11. August 2003, beziehungsweise in La Brévine mit -41.8 °C (12. Januar 1987).
Während Hagel in den Alpen, in der Romandie wie auch im Tessin ein eher seltenes | | |