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Ausweis

Ausweis

Ein Ausweis ist im weiteren Sinne eine private oder amtliche Urkunde, die die Identität des Inhabers schriftlich und mit dem Anspruch der Verbindlichkeit darstellt und gegebenenfalls mit Feststellungen einer zuständigen Stelle verbindet, wonach bestimmte rechtliche Eigenschaften (wie etwa die Staatsangehörigkeit) oder sonst Berechtigungen, Befähigungen oder sonstige an die Person des Inhabers gebundene Umstände vorliegen.

Beispiele für verschiedene Funktionen von Ausweisen

Mit einem Ausweis kann etwa
- die Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft nachgewiesen werden (so kennzeichnet zum Beispiel ein Personalausweis oder Pass einen Staatsbürger, ein Student kann sich mittels Studentenausweis als solcher auszeichnen),
- die Berechtigung nachgewiesen werden, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, zum Beispiel ein Kraftfahrzeug zu führen - Führerschein -,
- ein bestimmter (Stamm-)Kunde in einem Geschäft mit einer bestimmten Kundennummer in Verbindung gebracht werden - Kundenausweis -,
- die Ausübung eines bestimmten Berufs oder eine bestimmte Stellung nachgewiesen werden - etwa beim Seefahrtbuch oder beim Diplomatenpass -,
- die Berechtigung zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse nachgewiesen werden - Dienstausweis -,
- eine Zutrittserlaubnis zu bestimmten Bereichen nachgewiesen werden, usw. In einigen Fällen wird das Wort Ausweis auch für Dokumente verwendet, die keine personenbezogenen Daten enthalten (Beispiel: einfacher Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel).

Inhalt des Ausweises

Der Ausweis enthält meist persönliche Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift usw. Abhängig von ihrem Verwendungszweck können Ausweise zudem ein Lichtbild oder andere biometrische Merkmale sowie eine Abbildung der Unterschrift des Inhabers aufweisen. Im Falle von Dienstausweisen findet man auch noch eine Amtsbezeichnung, die Dienststelle sowie ein amtliches Siegel auf dem Ausweis.

Ausweispflicht in Deutschland

In Deutschland muss gemäß § 1 Personalausweisgesetz (PersAuswG) jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen gültigen Personalausweis besitzen, sofern er keinen gültigen Reisepass besitzt. Der Ausweis muß jedoch in Deutschland nicht mitgeführt werden. Reisepass

Verwendbarkeit

Da mehrere Arten von Ausweisen dem selben Zweck dienen können, etwa dem Nachweis der Identität oder einer Gruppenzugehörigkeit, werden sie für diese Zwecke oft als gleichwertig angesehen. Im Alltag werden die folgenden Ausweise am häufigsten verwendet:
- Personalausweis,
- Reisepass und
- Führerschein. Während der Personalausweis und der Reisepass dabei zur Identitätsfeststellung und - etwa bei Grenzkontrollen - zum Nachweis der Staatsangehörigkeit häufig als gleichwertig angesehen werden, kann beispielsweise mit dem Führerschein nicht die Staatsangehörigkeit und nur bedingt die Identität, mit dem Personalausweis hingegen nicht die Fahrerlaubnis nachgewiesen werden. Zudem ist zu beachten, in welcher Intensität und durch welche Stelle die Richtigkeit des Inhalts des Ausweises im Einzelnen überprüft wird. Behörden, die Führerscheine ausstellen, besitzen beispielsweise eine besondere Zuständigkeit zur Feststellung, ob jemand eine Fahrerlaubnis besitzt, während es nicht ihre Hauptaufgabe ist, Identitäten festzustellen und zu bescheinigen. Hieraus ergeben sich auch Einschränkungen bei der Verwendbarkeit: So kann mit einem Führerschein weder eine Grenzkontrolle passiert werden, noch wird er für zum Beispiel für die vorgeschriebene Identifizierung bei der Eröffnung von Bankkonten ausreichen, während ein Personalausweis bei einer Verkehrskontrolle der Polizei für einen Autofahrer von nur begrenztem Wert sein wird. Andere Ausweise sind für bestimmte Berufsgruppen im beruflichen Alltag von täglicher Bedeutung, etwa der
- Presseausweis oder der
- Polizeidienstausweis. Polizeidienstausweis

Siehe auch


- Pass (Dokument)
- Passersatz

Literatur


- Valentin Groebner: Der Schein der Person. Steckbrief, Ausweis und Kontrolle im Mittelalter. München: C.H. Beck 2004. ISBN 3-406-52238-6

Weblinks


- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/index.html Personalausweisgesetz]
- [http://www.neuer-reisepass.de Infoportal vom Interessenkreis biometrische Ausweise] Kategorie:Ausweis

Urkunde

Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist in der Regel ein Schriftstück, das einen bestimmten rechtlichen Sachverhalt belegen oder sogar beweisen kann. Sie folgt bestimmten Formen und ist beglaubigt. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind. Wichtige Erklärungen (z.B. Testamente) und Verträge können daher notariell beurkundet werden, bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzliche Pflicht. Der Notar dokumentiert die durch ihn beurkundeten Schriftstücke in seiner fortlaufend nummerierten Urkundenrolle. Die Untersuchung von Urkunden im Interesse der Gewinnung historischer Erkenntnisse ist der Gegenstand der Diplomatik.

Merkmale einer Urkunde in der Rechtswissenschaft

Die Rechtswissenschaft verwendet den Begriff der Urkunde nicht einheitlich. Maßgeblich ist zwischen dem materiellen und dem prozessualen Urkundenbegriff zu unterscheiden. Im materiellen Strafrecht wird die Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung definiert, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Verkörperung bedeutet, dass die Urkundssubstanz nicht flüchtig sein darf (Perpetuierungsfunktion, fehlt z.B. bei Schrift im Sand). Beweiseignung bedeutet, dass die Urkunde in einem Prozess zumindest grundsätzlich - und sei es auch nur mitbestimmend - die Entscheidung beeinflussen kann und das nach dem Willen des Ausstellers auch soll (Beweisfunktion, Beweisbestimmung). Aus ihr muss zumindest ein Aussteller als konkrete Person hervorgehen (Garantiefunktion), wobei es reicht, dass dessen Existenz aus äußeren Umständen erschlossen werden kann (also auch der Bierdeckel mit den Bleistiftstrichen). Falsch - mit der Folge, dass das Delikt der Urkundenfälschung in Betracht kommt - ist die Urkunde dann, wenn Aussteller und Hersteller nicht identisch sind. Für die Ausstellereigenschaft kommt es darauf an, wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie), also z.B. der Unternehmensinhaber für die von der Kassierin ausgestellte Quittung.

Beweiskraft der Urkunde

Im Zivilprozess wird nach deutschem Recht hinsichtlich des Beweiswerts zwischen privaten und öffentlichen Urkunden unterschieden. Die private Urkunde erbringt nur den Beweis, dass der Aussteller die in ihr enthaltene Erklärung abgegeben hat. Dagegen beweist die öffentliche Urkunde auch den in ihr beurkundeten Vorgang. Beispiel: Die Bestätigung eines Freundes über den Einwurf eines Briefes in den Briefkasten beweist nur, dass der Freund diese Erklärung tatsächlich abgegeben hat. Die Zustellungsurkunde des Postzustellers über denselben Vorgang beweist dagegen, dass der Brief tatsächlich eingeworfen worden ist.

Beispiele für Urkunden


- Personen betreffende Urkunden:
  - Geburtsurkunde
  - Heiratsurkunde
  - Sterbeurkunde
  - Staatsangehörigkeitsausweis
- Sachen betreffende Urkunden:
  - Grundstückskaufvertrag
  - Grundbuchauszug
  - Wertpapiere
  - Handelsregisterauszug
  - Gründungsurkunde z.B. für einen Verein oder ein Unternehmen
  - Preisschild an einer Ware (nur, wenn Name des Ausstellers erkennbar ist)
- Rechte betreffende Urkunden
  - Patent
  - Versicherungsschein

Siehe auch


- Urkundenfälschung - Urkundenkritik
- Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit
- Bulle (Urkunde)
- Urkundsprozess
- Handfeste - Kirchenbuch
- Siegel
- Beweis ! Kategorie:Papierprodukt

Identität

Unter Identität (v. lat.: identitas = Wesenseinheit) versteht man entweder die Identität eines Lebewesens, insbesondere eines Menschen, oder einer Sache mit sich selbst. Oder aber der Begriff bezeichnet eine größtmögliche Übereinstimmung zweier unterscheidbarer Größen. Im ersten (sozial)psychologischen Sinne wird unter Identität häufig die Summe der Merkmale verstanden, anhand derer wir uns (sie sich) von anderen unterscheiden. Diese Identität erlaubt dann auch eine eindeutige Identifizierung im physiologischen Sinne. Im zweiten philosophisch-mathematischen Sinne meint Identität den gleichen Umfang arithmetischen oder sprachlicher Ausdrücke bzw. Begriffe.

Identität bei Lebewesen

Um zu berücksichtigen, dass bei Lebewesen eine Änderung von Merkmalen nicht notwendig eine Änderung der Identität bedeutet – der Kater "Eugen" bleibt beispielsweise "Eugen", auch nachdem ihm die Nachbarskatze ein Ohr abbeißt –, bietet sich folgende Definition der Identität an: Identität besitzt ein Lebewesen,
- a) wenn es von anderen Lebewesen seiner Gattung unterscheidbar ist, und
- b) wenn es auf eine Weise veränderlich ist, die diese Unterscheidung nicht unmöglich macht. (Veränderlichkeit gilt als Wesensmerkmal von Lebewesen.)

Identität bei Menschen

Die Identität eines Menschen besteht darin, dass - dieser Mensch von anderen Menschen unterscheidbar ist, und - dieser Mensch als derselbe/dieselbe identifizierbar bleibt, auch wenn er/sie sich verändert. Da Identität auf Unterscheidung beruht und "Unterscheidung" ein Verfahren ist, das ein Ganzes untergliedert ("scheidet"), kann etwas nur als Teil eines Ganzen "Identität" erlangen. Daher wird verständlich, weshalb Menschen ihre "Identität" als bestimmte Menschen in einem Wechselspiel von "Dazugehören" und "Abgrenzen" entwickeln.

Psychische Identität

Die psychische Identität stellt keine wie auch immer geartete eindeutige Essenz oder ein unveränderliches Wesen dar. Im Gegenteil: Identität als psychologisches Konzept geht geradezu davon aus, dass sich ein Mensch mit etwas "identifiziert", also ein äußeres Merkmal einer bestehenden Gruppenidentität als sein eigenes Wesensmerkmal annimmt. In gewisser Hinsicht erscheint dies als notwendiger Prozess zur Heranbildung einer eigenen Persönlichkeit, aber es bleibt stets ein Element der Fremdbestimmung und Zuschreibung. So hat vielleicht jemand, der gerne homosexuellen Sex praktiziert, keine Lust, sich identitär als "lesbisch" oder "schwul" zu bezeichnen, wird jedoch dennoch von seiner Umgebung in diese Identität gedrängt. Die psychische Identität wird einerseits durch Gruppenzugehörigkeiten und sozialen Rollen bestimmt: Das "Wir". Eine Identität kann jedoch nicht nur auf diesem "Wir" basieren. In unserer westlichen Gesellschaft besteht Identität auch in der Erfahrung der Einzigartigkeit, im "Ich", in dem eine Person sich als anders erlebt. Verlust der Identität
Für Menschen ist ein ungewollter Identitätsverlust psychisch ein großes Problem, denn sämtliche Gruppenzugehörigkeiten (Familie, Volk bzw. Nation, Kollegen und Freunde, Clique ...) sind damit verloren. Die Person identifiziert sich nicht mehr mit diesen Gruppen und wird so physisch und psychisch isoliert. Im Feminismus und anderen Strömungen wird der Ausbruch aus einer festgelegten Identität allerdings auch positiv bewertet: weibliche Identität wird nicht mehr als Ideal empfunden, sondern als fremdbestimmtes Set von Verhaltensmustern, Stereotypen und Erwartungen. Männlichkeit oder "nationale Identität" erscheinen ähnlich problematisch. Identität als Identifikation mit einer Gruppe ist eben oftmals auch eine Integration durch Zwang, der Ausbruch aus der identitären Festlegung ein Akt der Emanzipation. Ziel dieser Emanzipation ist nicht die Isolation, wohl aber die Sprengung von fremdbestimmten Identitäten - hier bewusst im Plural, denn ein Individuum verkörpert stets mehrere sich überschneidende Identitäten: als Mann, als Europäer, als Intellektueller... etc. Allgemein verliert ein Mensch dann ihre/seine Identität, wenn - sie/er sich so verändert, dass wesentliche Kriterien entfallen, anhand derer sie/er identifiziert wird, oder - wesentliche Instanzen, welche die Identifizierung vornehmen, entfallen oder wesentliche Kriterien der Identifizierung geändert werden.
Die wohl wichtigsten Identitäts-Werte sind
- 1) eine passende Arbeit und
- 2) eine harmonische Familie Zu 1) Ohne berufliche Anbindung kann jemand vielleicht ein Ehrenamt ausüben oder vorübergehend nur Freizeitwerte pflegen. In einer Zeit von immer mehr oft ungewollten Singles/Alleinstehenden, die ihre massgebliche Identität über ihren Beruf beziehen, wird hohe Arbeitslosigkeit zu einem besonderen Problem. Zu 2) Ohne familiäre Anbindung kann jemand vielleicht sich in eine Ersatzfamilie integrieren oder vorübergehend nur Single-Werte pflegen. In einer Zeit von immer mehr unfreiwillig Arbeitslosen, die ihre massgebliche Identität über ihre Familie beziehen, wird die Familienlosigkeit zu einem besonderen Problem. In beiden Fällen empfiehlt sich psychohygienisch /-therapeutisch dringend, trotzdem eine Identität stabilisieren. Denn das Loslassen, umbewerten von schwerem Geschehen (...ist zum besten") kann fordern, kumulierend aber auch überfordern. Dann kränkt eine (zu kleine) Identität ohne Beruf und Familie, die sich beispielsweise über die Mitgliedschaft in einem Verein oder allgemeine Werte wie Gesundheit definiert. Die Logotherapie geht davon aus, dass in jeder Lebenslage ein grösstmöglicher Sinn steckt, der sich am Gewissen ausrichtet und auch auf Verzicht oder Vorbild sein hinauslaufen kann. Vorbeugend ist allgemein wichtig, dass Menschen mehrere Werte im Leben haben und aufbauen, weil ein Wegfall immer vorkommen kann. Das Angewiesensein auf (eher) weltliche Identitätswerte ist in einem höheren Sinn vielleicht zu hinterfragen, ihr Wegfall dann sogar zu begrüssen. Glaube o.ä. allein ersetzt sie schwer. Die Fähigkeit, sich mit sich selbst zu identifizieren, nennt man Identitätsbewusstsein. Der Identitätsbegriff nach Prof. Dr. Lothar Krappmann
Nach dem Verständnis des Soziologen Lothar Krappmann wird Identität über Sprache vermittelt. Er geht so weit mit seiner Definition, dass für ihn Identität erst durch die Kommunikation eines Individuums mit seinen Mitmenschen in jeder Situation neu entsteht. Dadurch ist Identität nichts Starres, sondern verändert sich immer wieder von Situation zu Situation. Treffen zwei Gesprächspartner aufeinander, so tauschen sie über Sprache, und mit Hilfe von Gestik / Mimik Absichten, Wünsche und Bedürfnisse aus. Dies geschieht über die von ihm bezeichnete „Umgangssprache“ (S. 13, Soziologische Dimension der Identität, 1993), die im Wesentlichen drei Funktionen im Interaktionsprozess erfüllen muss, um das Entstehen von Identität möglich zu machen. Zum einen muss diese Sprache in der Lage sein, die besonderen Erwartungen, die mehrere Interaktionspartner in einer speziellen Situation haben, dem Gegenüber zu übersetzen: :„[...] sie muss sich also insofern bewähren, als das sie den unausbleiblichen Informationsverlust bei der Darstellung individueller Erfahrungen in einem allgemeinen, da gemeinsamen Bedeutungssystem möglichst gering hält.“ ( S. 12, Soziologische Dimensionen der Identität, 1993) Zum anderen muss es möglich sein mit Hilfe dieser Umgangssprache Problemlösungen zu finden, sie muss also über einen differenzierten begrifflichen Apparat verfügen, der das möglich macht. Als drittes verbleibt die notwendige Funktion Überschussinformationen weitergeben zu können: :„[...] „Überschüssig“ ist die Information, insofern sie nicht nur die Erwiderung auf eine vorangegangene Aussage bietet, sondern der Sprechende mit verbalen oder außerverbalen Mitteln seine besondere Einstellung zum Inhalt der Mitteilung kennzeichnet. Erst durch diese nähere Qualifikation der Mitteilung wird die Bedeutung einer Aussage für den Interkommunikationszusammenhang sichtbar; denn nun übermittelt sie nicht nur durch den manifesten Inhalt eine dem Handlungszusammenhang selbst äußerliche „Regieanweisung“, sondern definiert implizit den Charakter der sozialen Beziehung mit in deren Rahmen sie steht (vgl. Watzlawick u. a. 1967)“ (S. 13, Soziologische Dimensionen der Identität, 1993). Erfüllt Sprache nun diese drei Funktionen, so entsteht in jeder Situation neu Identität in einem Interaktionsprozess. In diesem Prozess hat das Individuum die Aufgabe, einen Balanceakt zu vollführen, zwischen den normierten Erwartungen nach einer perfekten Identität als Tochter, Freund, Mutter, etc. und der Erkenntnis, dass man diesen Ansprüchen nicht genügen kann. Diese Erwartungen an das Individuum stellen die Erwartungen der Außenwelt an die soziale Identität dar. Erwartungen von außen an die persönliche Identität sind die Erwartungen, die eine individuelle, einzigartige Identität des Einzelnen erwarten, wobei beachtet werden muss, dass das Festhalten an Gemeinsamkeiten notwendig ist, um die Interaktion aufrecht zu erhalten. In beiden Fällen, durch die Unmöglichkeit den Erwartungen zu entsprechen, agieren die Kommunikationspartner auf einer „als – ob - Ebene“, sie geben vor diese Erwartungen zu erfüllen, ohne dem nachkommen zu können. Das Individuum versucht sich durch das Verknüpfen früherer, anderer Interaktionsbeteiligungen mit den Erwartungen der aktuellen Situation in seiner besonderen Individualität zu präsentieren in der es eigene Bedürfnisse, Vorstellungen und Wünsche hat, und diese dem Gegenüber zu vermitteln. Allerdings muss die Person dabei aufpassen, in dem vom Kommunikationspartner gesteckten Rahmen der möglichen Präsentation seiner selbst zu bleiben, um in seiner persönlichen Besonderheit akzeptiert zu werden. Dafür werden dem Individuum Modelle und Rollen entsprechend den Erwartungen des Gesprächspartners über Sprache angeboten, denen es allerdings nicht vollkommen entsprechen kann. Geht man von einer gelungenen Identitätsbildung aus, so ordnet das Individuum die gemachten Erfahrungen mit diversen Gesprächspartnern zu einer möglichst konstanten Biographie, die ihm so beständigere Handlungsorientierungen schafft. Es entwickelt sich eine Identität, die sich von denen anderer Menschen unterscheidet. Die Ausbildung einer individuellen Identität ist folglich das Ergebnis vieler Interaktionsprozesse, die miteinander verknüpft wurden und so ein beständigeres Bild von Identität vermitteln, als die unabhängig nebeneinander stehenden einzelnen Ereignisse der Kommunikation. Dieses Selbstbild von Identität, dass der Mensch mit dieser Leistung erworben hat, versucht er nun in den auftretenden Interaktionssituationen aufrecht zu erhalten. Dem entsprechen nun die ihm eigenen Erwartungen und Bedürfnisse, die ja demnach auch aus der Kommunikation und den Vorstellungen der verschiedenen Interaktionspartner entstanden sind. Immer neu kombiniert das Individuum also die verarbeiteten vorangegangenen Kommunikationssituationen mit den in der momentanen Situation auftretenden Erwartungen und setzt sich zu dem Ganzen in Distanz. Der Identitätsbegriff nach Prof. Dr. Hans-Peter Frey und Dr. Karl Haußer
Hans-Peter Frey und Karl Haußer bezeichnen Identität als einen selbstreflexiven Prozess des Individuums. Ein Mensch stellt demnach Identität über sich her, indem er verschiedene Arten von Erfahrungen, so zum Beispiel innere, äußere, aktuelle sowie gespeicherte, über sich selber verarbeitet. „Identität entsteht aus situativer Erfahrung, welche übersituativ verarbeitet und generalisiert wird.“ ( S. 21, Identität, 1987). Teilbereiche der Identität eines Menschen sind das Selbstkonzept, das Selbstwertgefühl und die Kontrollinstanz. Die Aufgabe des Individuums besteht nun darin, diese drei Instanzen miteinander in Verbindung zu setzen. Die kognitive Komponente der menschlichen Identität ist das Selbstkonzept. Das Individuum entwirft ein Selbstbild von sich nach den Fragestellungen: Wer / Was / Wie bin ich? Dabei hat der Mensch verschiedene Möglichkeiten vorzugehen. Einmal kann objektiv vorgegangen werden, indem das Individuum zum Beispiel feststellt: „Ich bin ziemlich klein.“ Als Selbstbewertung könnte das Individuum äußern, dass es davon genervt ist. Selbstwertgefühle sind das Empfinden eines Menschen, stolz oder wütend auf sich zu sein. Selbstideale steckt sich der Mensch indem er zum Beispiel gerne der perfekte Sohn wäre. Die emotionale Komponente der Identität ist das Selbstwertgefühl das sich entwickelt, stabilisiert und verändert. Dies geschieht einmal durch die Verdichtung von situativen Selbstwertgefühlen, bzw. Selbstwahrnehmungen. Auch durch die Bewertung einzelne Aspekte des Selbstkonzeptes und durch die Beeinflussung seitens der Kontrollüberzeugung finden hier auch Entwicklungen und Veränderungen statt. Bei der motivationalen Komponente oder Kontrollüberzeugung, gibt es zwei unterschiedliche Haltungen der Individuen. Einmal die generalisierte Haltung der Menschen die eigenen Situationen gestalten zu können, zum anderen die Haltung, der eigenen Lage ausgeliefert zu sein. Durch das Zusammenspiel der drei Komponenten entsteht eine Identitätsdynamik, die die Eigenleistung des Individuums ist. Die Identitätsdynamik hat vier Problemstellungen oder Leistungen, die der Mensch erbringen muss, um eine Identität auszubilden. Das Realitätsproblem, oder die Realitätsleistung hat zum Gegenstand das Verhältnis von Innen- und Außenperspektive. Dies lässt sich in vier Stufen einteilen. Zuerst nimmt das Individuum die Außenwelt wahr, es eignet sich die Außenperspektive zu einer Innenperspektive an. In einem Entwicklungsprozess verwertet das Individuum dann diese Informationen durch vergessen, selektieren, vergleichen, erinnern, etc. Dem folgt die Darstellung des Individuums nach außen, ist allerdings keine Kopie des außen, da die Informationen nun verarbeitet sind. „Der Kreis schließt sich durch das allmähliche Einsickern individueller Innovationen in die soziokulturelle Ordnung.“ ( S.18, Identität, 1987). Das Konsistenzproblem, oder die Konsistenzleistung besteht in der Relation verschiedener Elemente der Innenperspektive, das Individuum stellt sich selbst vor die Frage, wie trotz unterschiedlicher Identitätsdarstellungen in den unterschiedlichen Situationen immer noch der gleiche Mensch sein kann. Das Kontinuitätsproblem, die Kontinuitätsleistung beinhalte die gleiche Fragestellung, allerdings auf die zeitliche Entwicklungen und Veränderungen bezogen. Das Individualitätsproblem, stellt das Individuum schließlich vor das Problem eine einzigartige, individuelle Identität auszubilden, die sich von denen anderer Menschen unterscheidet. Der Identitätsbegriff nach George Herbert Mead
George Herbert Mead vertritt die Auffassung, dass sich Geist und Identität erst aus gesellschaftlichen Interaktionssituationen heraus über Sprache entwickelt: „Identität entwickelt sich; sie ist bei der Geburt anfänglich nicht vorhanden, entsteht aber innerhalb des gesellschaftlichen Erfahrungs- und Tätigkeitsprozesses, das heißt im jeweiligen Individuum als Ergebnis seiner Beziehungen zu diesem Prozess als Ganzem und zu anderen Individuen innerhalb dieses Prozesses.“ (S.177, Geist, Identität und Gesellschaft,1998). Somit steht die Identität eines Menschen mit dem eigenen physiologischen Erscheinungsbild nicht in direktem Zusammenhang, wobei Mead einräumt, dass das Erscheinungsbild für die Ausformung der Identität von entscheidender Bedeutung ist. Nach seiner Ansicht teilt sich die menschliche Identität in zwei Teilaspekte, das Ich ( I ) und das ICH ( ME ). Vergangene Erfahrungen und Erinnerungen werden innerhalb des Identitätsbereiches des ICH sortiert und gespeichert, ergeben einen Teil der Identität, der objektiviert, also vom Individuum selber betrachtet werden kann. Betrachtet wird dieser Bereich vom Ich, dem subjektiven Bereich von Identität. Somit besteht die Identität eines Menschen aus einem Objekt und einem Subjekt, das in der Lage ist dieses Objekt zu betrachten. Das Ich löst Reaktionen des Individuums einer bestimmten Person, Personengruppe oder Situation gegenüber aus, die nicht vorhersehbar sind, nicht einmal vom Handelnden selbst. Im Nachhinein geht diese Handlung wiederum in den Bereich des ICH über, den Erinnerungen und vergangenen Erfahrungen. Allerdings gehen nicht alle Erfahrungen dauerhaft in die Erinnerungen und somit in das ICH der Identität ein, sondern nur solche, die für das Individuum relevant sind. Diese Erinnerungen werden auf der „Schnur der Identität“ (S.177, Geist, Identität und Gesellschaft, 1998) organisiert, der zeitlichen Einordnung der Erinnerungen in den Lebenslauf des Individuums. Das ICH verkörpert „[...]die organisierte Gruppe von Haltungen anderer, die man selbst einnimmt“ (S.218, Geist, Identität und Gesellschaft, 1998), während das Ich als „[...]Reaktion des Organismus auf die Haltungen anderer[...] (S.218, Geist, Identität und Gesellschaft, 1998) gesehen werden kann, der in der Erinnerung zum ICH wird, im Gegensatz zu diesem aber Freiheit und Initiative verkörpert. Durch das Ich entwickeln sich neue Erinnerungen, das ICH besteht aus diesen vorangegangenen Erinnerungen, wird also vom Ich erzeugt. Diese Gesamtidentität ist individuell, da jeder Mensch über eigene Erfahrungen verfügt: „Die Tatsache, dass sich jede Identität durch den oder im Hinblick auf den gesellschaftlichen Prozess bildet und sein individueller Ausdruck ist – oder vielmehr Ausdruck der für sie typisch organisierten Verhaltensweisen, die sie in ihren jeweiligen Strukturen erfasst - , ist sehr leicht mit der Tatsache zu vereinbaren, dass jede einzelne Identität ihre eigene spezifische Individualität, ihre eigenen einzigartigen Merkmale hat, weil jede einzelne Identität innerhalb dieses Prozesses, während sie seine organisierten Verhaltensstrukturen spiegelt, ihre eigene und einzigartige Position innerhalb seiner formt und somit in seiner organisierten Struktur einen anderen Aspekt dieses ganzen gesellschaftlichen Verhaltensmusters spiegelt als den, der sich in der organisierten Struktur irgendeiner anderen Identität innerhalb dieses Prozesses spiegelt [...]“ (S.245, Geist, Identität und Gesellschaft, 1998). Die Ausbildung einer ( individuellen ) Identität ist folglich maßgeblich abhängig von sozialen Interaktionen der einzelnen Individuen mit anderen Menschen. Das geschieht über Sprache und andere Mittel der Kommunikation wie Gestik und Mimik. Allerdings kann sich eine entwickelte Identität selbst ihre gesellschaftlichen Erfahrungen schaffen, wenn die sozialen Erfahrungen mit anderen Menschen nicht mehr möglich sind. Nach der Vorstellung Meads wird in der reflektiven Intelligenz das Handeln des Individuums geplant, um innerhalb gesellschaftlicher Prozesse zu bleiben. Hier wird der psychologische Anteil der Identität deutlich, die Möglichkeit der Menschen sich in die Rolle ihres Gegenübers zu versetzen und sich und das eigene gezeigte Verhalten über Sprache als Objekt zu sehen und reflektiv zu verarbeiten. Das Denken bereitet diese gesellschaftlichen Handlungen außersprachlich vor, es dient der Übermittlung des Nicht - Gesagten, der Mimik und Gestik, also solcher Informationen, die nicht ausgesprochen werden, aber trotzdem eine Bedeutung im Interaktionsprozess haben: „Man überdenkt etwas, schreibt vielleicht ein Buch darüber, doch ist es immer noch ein Teil des gesellschaftlichen Verkehrs, in dem man andere Personen und gleichzeitig sich selbst anspricht und die Rede zu anderen Personen durch die Reaktionen auf die eigene Geste kontrolliert.“ (S.184, Geist, Identität und Gesellschaft, 1998). In diesem Verhalten tritt nun Identität auf. Allerdings wird dem Interaktionspartner immer nur ein Ausschnitt der Gesamtidentität präsentiert, die Kernidentität spaltet sich in verschiedene Teilidentitäten. Verantwortlich für das Auftreten einer bestimmten Teilidentität ist der gesellschaftliche Prozess in dem sich das Individuum befindet. Diese ist sonst nicht vorhanden, nur in dieser speziellen Situation. Laut Mead konstituieren, bzw. organisieren diese verschiedenen elementaren Identitäten zusammen die vollständige Identität eines Menschen. Als Voraussetzung für die Entwicklung von Identität sieht Mead das menschliche Vorhandensein von Selbst-Bewusstsein, dass sich vom normalen Bewusstsein des Menschen unterscheidet. Unter Bewusstsein versteht er das Empfinden von Gefühlen wie beispielsweise Schmerzen, oder Freude, was zunächst nicht mit der Identität selber zusammenhängt. Das Selbst-Bewusstsein ordnet dieses Gefühl dann dem eigenen Organismus zu, so dass es der eigenen Identität zugeordnet, der Schmerz der eigenen Identität wird. Das Selbst-Bewusstsein setzt Mead gleich mit einem Identitätsbewusstsein, durch das sich das Individuum der eigenen Identität bewusst wird, also mit dem weiter oben geklärten Begriff des Ich in der Auseinandersetzung mit dem ICH.

Sexuelle Identität

siehe Sexuelle Identität

Ich-Identität nach Erikson und Habermas

Erik Erikson definiert Ich-Identität ist der "Zuwachs an Persönlichkeitsreife, den das Individuum am Ende der Adoleszenz der Fülle seiner Kindheitserfahrungen entnommen haben muss, um für die Aufgaben des Erwachsenenlebens gerüstet zu sein." Ich-Identität ist somit "eine soziale Funktion des Ichs", die darin besteht, "die psychosexuellen und psychosozialen Aspekte einer bestimmten Entwicklungsstufe zu integrieren und zu gleicher Zeit die Verbindung der neu erworbenen Identitätselemente mit den schon bestehenden herzustellen". Es handelt sich um das Gefühl für ein inneres Sich-Selbst-Gleichsein, ein Wissen um die eigene Unverwechselbarkeit und deren Bejahung. Oder mit Goffman im Anschluß an Erikson ausgedrückt "das subjektive Empfinden seiner eigenen Situation und seiner eigenen Kontinuität und Eigenart, das ein Individuum allmählich als ein Resultat seiner verschiedenen sozialen Erfahrungen erwirbt." Jürgen Habermas greift in seinem Aufsatz "Moralentwicklung und Ich-Identität" auf dieses Verständnis von Ich-Identität zurück.

Identitätsethik und das Konzept der personalen Identität

siehe: Person, Personalität In der Debatte um Personale Identität, die eng mit der philosophischen Fragestellung um den menschlichen Geist (Philosophie des Geistes) verbunden ist, wird die Frage behandelt, was unsere Identität ausmacht. Diese Frage ist schwierig, da sie im abstraktesten Sinn eine tiefere Frage nach Identität überhaupt (in der Mathematik und Logik) betrifft. Das zentrale Problem der Debatte, die maßgeblich durch Derek Parfit und Sidney Shoemaker geprägt worden ist, lautet: woran machen wir unsere Identität eigentlich fest? - an unserem Gedächtnis?, an unserem Bewußtsein? - an etwas Sozialem oder schlicht und ergreifend an unserer Biologie? Personale Identität ist die subjektive Verarbeitung biographischer Kontinuität bzw. Diskontinuität und ökologischer Konsistenz bzw. Inkonsistenz durch eine Person vor dem Hintergrund einerseits von Selbstansprüchen und andererseits von sozialen Erwartungen (nach Haußer K., Identität, in: Endruweit, G./Trommsdorff, G. (Hrsg.): Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 1989, S. 279-281). Mitunter wird personale Identität als Summe der "Repräsentationen und Beliefs einer Person über ihre Einzigartigkeit als einmaliges Individuum" defnitiert. Dabei lässt sich personale Identität nach Lucas Derks auf sechs verschiedene Arten ausgedrückt werden:
- 1) synonym, z.B. "Ich bin ich"
- 2) über den eigenen Namen, z.B. "Ich bin Max Mustermann"
- 3) über eine Metapher, z.B. "Ich bin wíe ein Elefant"
- 4) über eine persönliche Eigenschaft, z.B. "Ich bin sportlich"
- 5) über einen Namen für eine soziale Kategorie, z.B. "Ich bin ein Lehrer"
- 6) über eine bewertete Eigenschaft in einer sozialen Kategorie, z.B. "Ich bin ein guter Lehrer" Durch diese sechs Arten wird auch ein Spektrum von der individuellen zur sozialen Identität beschrieben, die als die zwei Pole der personalen Identität gelten können. Unter individueller Identität versteht man die Selbstinterpretation als eigenständiges Individuum. Es handelt sich um einen subjektiven Konstruktionsprozess, "in dem Individuen eine Passung von innerer und äußerer Welt suchen" und ein "individuelles Rahmenkonzept" entwickeln, "innerhalb dessen ... Erfahrungen interpretiert" werden (Identitätskonstruktionen. Das Patchwork der Identitäten in der Spätmoderne, Reinbek bei Hamburg 1999, S. 9-12). Unter sozialer Identität versteht man die Summe aller Zuschreibungen, die man im Vergleich mit Merkmalen in der Gruppe zwar für sich selbst, aber als ein an einer Gemeinschaft teilnehmendes Individuum trifft (soziale Identifikationen als Teil des Ganzen). Man unterscheidet zwischen positiver sozialer Identität und negativer sozialer Identität, je nachdem ob eine Person die Eigengruppe von der Fremdgruppe positiv oder negativ abzugrenzen versucht. In die personale Identität fließen das Selbst-Bild und das kinästhetische Selbst ein. In dieser Form spielt es in der Neurolinguistik eine bedeutende Rolle Weitergehend ist dann das Konzept der kollektiven Identität bzw. der kulturellen Identität als "Wir-Identität" einer Gesellschaft. Dazu gehört auch die nationale Identität.

Literatur

Quante, Michael (Hrsg.): Personale Identität, Paderborn 1999 (darin u.a. auch die Texte von Parfit und Shoemaker)

Identitätspolitik und das Konzept der kollektiven Identität

Identitätspolitik wird sowohl von dominanten Gruppen zur Erhaltung als auch von dominierten Gruppen zur Änderung des Status Quo benutzt. Als Identitätspolitik der dominanten Gruppen bezeichnet man Vorstellungen zur Gestaltung der gesellschaftlichen und staatlichen Verhältnisse, die die Subjekte dadurch bindet, dass sie sie auf die Verwirklichung einer "im Wesen liegenden" Norm verpflichtet. Als Normen in diesem Zusammenhang können z.B. gelten Frau-sein, Deutsch-sein, Weiß-sein etc. Dieser Festschreibung auf etwas konstruiert Wesentliches, also der so genannten „Ontologisierung“, von bestimmten Eigenschaften sozialen Ursprungs, führt für Kritiker in letzter Konsequenz zu ausgrenzenden totalitären und universalistischen Weltanschauungen und Handlungskonzepten. Als identitätspolitische Konzepte gelten insbesondere Patriarchat, Diskriminierung, Othering, Biologismus, Apartheid, Ethnopluralismus, Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus. Siehe auch: Kollektiv, Nation, Nationalität Demgegenüber versucht die Identitätspolitik der dominierten Gruppen zu einem "Wir-Gefühl" zu finden, um emanzipatorische Forderungen zu entwicklen und durchzusetzen. Es geht in den dominierten Gruppen darum, sich selber zu repräsentieren und den von außen auferlegten Zuschreibungen eine Selbstdefinition entgegenzusetzen. Dies schließt gegebenenfalls eine Politik der Seperation mit ein (z.B. Autonome Feministinnen). Ein Konzept von Identitätspolitik ist die "Positive Diskriminierung" oder auch "affirmative action". Identitätspolitik in diesem Sinne fordert nicht nur Anerkennung für die dominierten Gruppen, sondern auch Bildungszugänge, soziale Mobilität, etc.. Auch die Standpunkt-Theorie basiert auf Identitäspolitik, da sie behauptet, dass die Gewinnung von Erkenntnis sozial situiert sei, dass die dominierte Gruppe ein besserer Ort zur Erkenntnisgewinnung / -produktion sei. Dominierte Gruppen verstehen ihre Identitätspolitik oftmals als vorübergehendes notwendiges Stadium, um in einem dialektischen Prozess zur Aufhebung der Differenzen zu gelangen (z.B. klassenlose Gesellschaft). Analysen zu und Kritik an identitätspolitischen Konzepten wurden von sehr unterschiedlichen Gesellschaftskritikern entwickelt, so von den Theoretikern der Kritischen Theorie wie Theodor W. Adorno und Max Horkheimer, den Poststrukturalisten wie Jacques Derrida, Michel Foucault (s. Diskursanalyse), Jacques Lacan und Zygmunt Bauman, von den Theoretikerinnen der Postkolonialismus wie z.B. Gayatri Chakravorty Spivak sowie den Theoretikerinnen der Gender Studies wie Judith Butler.

Identität im Recht

Im Kontext des Rechts bezeichnet Identität die Übereinstimmung der personenbezogenen Daten mit einer natürlichen Person. Diese Identität kann formal durch eine rechtsverbindliche Identitätsfeststellung bestimmt werden. Der rechtswidrige Missbrauch der persönlichen Daten einer natürlichen Person wird als Identitätsdiebstahl bezeichnet. Die Identität einer Person besteht, wenn Personengleichheit mit einem amtlichen Lichtbildausweis besteht. Hierzu wird eine Identitätsfeststellung (z. B. nach § 163 b Abs. 1 StPO) oder ein Personenfeststellungsverfahren vorgenommen. Des Weiteren kann auch der Vergleich von DNA, Lichtbildern (z.B. Täterbilder), Biometrie, Fingerabdrücke u.a. eine Identitfizierung herbeiführen. Siehe auch: Identitätsfeststellung (Recht)

Identität in der Mathematik

siehe Identität (Mathematik)=Identische Abbildung "Gleichungen zwischen arithmetischen Ausdrücken" Sind A1 und A2 arithmetische Ausdrücke, so heißt die Zeichenreihe A1 = A2 eine Gleichung. Eine Gleichung A1 = A2 heißt allgemeingültig oder auch Identität genau dann, wenn für jede Belegung φ gilt: Wert(A1,φ) ∈ ℝ, Wert(A2,φ) ∈ ℝ und Wert(A1,φ) = Wert(A2,φ). Anmerkung: Das Zeichen = tritt in dieser Definition in zwei unterschiedlichen Bedeutungen auf, und zwar einmal als syntaktisches Zeichen zwischen den Ausdrücken A1 und A2 und zum andern als Bezeichnung der Gleichheit in ℝ. Wir beschränken uns bei dieser Bemerkung zur Identität auf eine Interpretation arithmetischer Ausdrücke über dem Körper der reellen Zahlen ℝ. Die Interpretation der arithmetischen Ausdrücke erfolgt durch eine eindeutige Abbildung, Wert, die in Abhängigkeit von einer Belegung \phi gewisse arithmetische Ausdrücke in die Menge ℝ der reellen Zahlen abbildet. Das Bild eines solchen Ausdrucks A (also die ihm zugeordnete Zahl) heißt Wert von A bei der Belegung \phi, bezeichnet mit Wert(A,φ) ∈ ℝ. Beispiel: (x+a)² ≡ x² + 2ax + a² Identitäten werden oft notiert mit einem Gleichheitszeichen, das nicht aus zwei, sondern drei Strichen besteht (≡). Stichworte sind: Unterschied von (semantischer) Gleichheit und (syntaktischer) Identität logischer Formeln; Gleichheit; Identische Funktion. siehe auch:
- Euler'sche Identität=Eulersche Identität
- Moufang-Identitäten
- Ward-Identität
- Jacobi-Identität

Identität in der philosophischen Logik

Siehe
- Identitätssatz=Satz der Identität - Satz von der unbedingten Identität - Satz der bedingten Identität
- Satz vom ausgeschlossenen Dritten= Tertium non datur (zur Motivation des Mengenbegriffs beispielsweise ℝ).
- Abstrakte Identität - Konkrete Identität - Absolute Identität

Identität von Begriffen

Der Ausdruck identische Begriffe bezeichnet Begriffe, die ein und denselben Begriffsumfang besitzen. Dies kann so interpretiert werden, dass sie denselben Gegenstand widerspiegeln. In diesem Zusammenhang bezeichnet ( lat.) identitatis notionum die Beziehung der Identität zwischen Begriffen. Siehe auch: Extensionale Identität

Philosophische Probleme der Identität

Der Begriff der „Identität“ ist Gegenstand einiger Fragen und Auseinandersetzungen in der Philosophie (vgl. Subjekt). Bedeutsam ist die Frage, wie weit man bei Dingen überhaupt von „Identität“ sprechen kann: welche Dinge sind identisch, welche nicht? Hier kommt es zu Problemen, wenn man den alltäglichen Sprachgebrauch ungeprüft in eine formale Sprache bringen will. So wird man im Alltag kaum behaupten: „Dieser Baum dort ist nicht mehr derselbe Baum wie eben“, nur weil er einige Blätter verloren hat; oder „Diese Person ist nicht mehr dieselbe“, nur weil ihre Haare geschnitten wurden. Wann man vom Gleichbleiben eines Dinges, von der Veränderung eines Dinges oder sogar dem Entstehen eines neuen Dinges redet, ist in der Umgangssprache nicht festgelegt; die Grenzen sind fließend. Auf die Widersprüche, die sich aus diesem unklaren Sprachgebrauch ergeben können, wies etwa Thomas Hobbes mit einem Beispiel hin. Er spricht über das Schiff des Theseus: :"Werden in diesem Schiff nach und nach alle Planken durch neue ersetzt, dann ist es numerisch dasselbe Schiff geblieben; hätte aber jemand die herausgenommenen alten Planken aufbewahrt und sie schließlich sämtlich in gleicher Richtung wieder zusammengefügt und aus ihnen ein Schiff gebaut, so wäre ohne Zweifel auch dieses Schiff numerisch dasselbe Schiff wie das ursprüngliche. Wir hätten dann zwei numerisch identische Schiffe, was absurd ist." :(in: T. Hobbes, Grundzüge der Philosophie. Erster Teil. Lehre vom Körper) Dieses Paradox entsteht, wenn wir beim Austausch von nur einer einzigen Planke nicht annehmen, dass sich das Schiff wesentlich verändert hätte: es scheint uns immer noch dasselbe zu sein. Werden aber viele kleine Veränderungen nacheinander vorgenommen, die wir einzeln vernachlässigen, erscheint ein paradoxes Ergebnis. Dies zeigt, dass die alltägliche Sichtweise der Identität nicht ohne weiteres übernommen werden kann. Weitere Widersprüche ergeben sich etwa, wenn z.B. eine Raupe, die sich verpuppt und zum Schmetterling wird, die ganze Zeit als „dasselbe“ Wesen angesehen wird. Dies ist ein Widerspruch zu einer Definition der Identität, die völlige Gleichartigkeit der Eigenschaften verlangt. Eine klassische Definition der Identität, die dieses vermeiden soll, gibt das Leibniz-Gesetz, das sich so formulieren läßt: „Zwei Dinge sind identisch, wenn alle ihre Eigenschaften identisch sind.“ Ein Hilfssatz, etwa von Sigwart formuliert, lautet nun: „am selben Ort des Raumes kann zu einer bestimmten Zeit nur ein Ding existieren.“ Diese Definition scheint einfach, sie wirft aber Probleme auf. Ein Problem ist, was unter „Eigenschaft“ verstanden wird. Wenn darunter auch die räumliche und zeitliche Bestimmtheit fallen, ergibt sich mittels des Hilfssatzes eine leichte Identifizierung: denn wenn man von zwei Dingen feststellt, dass sie in allen Eigenschaften übereinstimmen und sich insbesondere zur selben Zeit am selben Ort befinden, kann man schließen, dass sie identisch sind. Jedoch ergibt sich ein weiteres, vielfach aufgeworfenes Problem, das etwa Ludwig Wittgenstein beschäftigte: wie kann ich überhaupt sagen, dass „zwei Dinge identisch sind“, wo doch „zwei Dinge“ naturgemäß nicht identisch (sondern eben „zwei“) sind und man bei völliger Identität nicht von „zwei Dingen“ sprechen kann? Ähnliche Kritik wurde von anderen Philosophen vorgebracht. Ein Ansatz zur Lösung geht davon aus, dass der Mensch die Identität von Dingen zunächst nicht erkenne und deswegen zunächst zwei verschiedene Dinge annimmt; wenn dann deren Identität bewiesen ist, ergibt sich, dass er von Anfang an nur ein Ding betrachtet hat, diesem aber zuvor irrtümlich unterschiedliche Bezeichnungen gegeben hat. Gegen diesen Ansatz wurde wiederum eingewendet, dass etwa die Gleichung „2+2 = 4“ trotzdem fragwürdig sei: wenn „2+2“ exakt dasselbe sagt wie „4“, wäre es ja überflüssig, die Gleichung hinzuschreiben. Vertreter des genannten Ansatzes halten dies für ein Missverständnis: tatsächlich sei es ja überflüssig, die rein tautologische Gleichung hinzuschreiben.

Siehe auch


- Spiegelstadium

Literatur


- Christoph Brecht / Wolfgang Fink (Hrsg.): "Unvollständig, krank und halb?" Zur Archäologie moderner Identität. Bielefeld: Aisthesis 1996
- Richard van Dülmen (Hrsg.): Entdeckung des Ich: Die Geschichte der Individualisierung vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Böhlau, Köln 2001.
- Hans-Peter Frey (Hrsg.): Identität. Entwicklungen psychologischer und soziologischer Forschung. Enke, Stuttgart 1987).
- Aaron J. Gurjewitsch: Das Individuum im europäischen Mittelalter. C.H.Beck, München 1994.
- Kien Nghi Ha: Ethnizität und Migration reloaded. Kulturelle Identität, Differenz und Hybridität im postkolonialen Diskurs. Neuausg. wvb, Berlin 2004, ISBN 3-86573-009-4
- Angelika Magiros: Kritik der Identität. "Bio-Macht" und "Dialektik der Aufklärung". Zur Analyse (post-)moderner Fremdenfeindlichkeit - Werkzeuge gegen Fremdenabwehr und (Neo-)Rassismus. Unrast Verlag 2004, ISBN 3-89771-734-4
- Alfred Schobert, Siegfried Jäger (Hg.): Mythos Identität. Fiktion mit Folgen. Unrast Verlag 2004, ISBN 3-89771-735-2. (international angelegter Überblick über Nationen- und Identitätenbildung)

Belletristik


- Milan Kundera: Die Identität. Carl Hanser Verlag, München/Wien 1998, ISBN 3596143578 Kategorie:Identifikationstechnik Kategorie:Mathematik Kategorie:Philosophie des Geistes Kategorie:Soziologie

Personalausweis

Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebener Lichtbildausweis als Identitätsnachweis seiner Bürger. Zahlreiche Staaten (z. B. Deutschland, siehe unten) sehen zudem vor, dass der an ihre Bürger ausgegebene Personalausweis Passersatz ist und damit zur Erfüllung der Passpflicht bei der Ein- und Ausreise ausreichend ist, während andere Staaten (z.B. die Türkei) auch bei eigenen Bürgern den Personalausweis nicht zum Grenzübertritt ausreichen lassen. Nach dem Recht der Europäischen Union genügt für Unionsbürger bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis (vgl Artikel 5 Abs. 1 der [http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_158/l_15820040430de00770123.pdf Richtlinie 2004/38/EG]).

Deutschland

In Deutschland muss nach dem Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis (kurz: BPA, offiziell Bundespersonalausweis) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, ist davon befreit ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/index.html § 1 PersAuswG -Ausweispflicht]). Eine allgemeine Verpflichtung, den Personalausweis immer mitzuführen, besteht in Deutschland nicht. Er ist jedoch auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung der Personalien ermächtigt ist, vorzulegen. Der Bundespersonalausweis wird seit dem 1. April 1987 nicht mehr als Büchlein in Papierform, sondern als Plastikkarte in der Größe DIN A7 (74 mm × 105 mm) ausgegeben. Nach deutschem Recht ist der Personalausweis für Deutsche ein Passersatz und damit - mit Bezug auf die deutsche Grenzkontrolle - zur Erfüllung der Passpflicht beim grenzüberschreitenden Reisen geeignet (§ 2 der [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pa_gdv_1988/htmltree.html Verordnung über die Befreiung von der Paßpflicht und zur Bestimmung von amtlichen Ausweisen als Paßersatz - DVPassG]). Allerdings ist er für die Einreise in zahlreiche Staaten nicht ausreichend; vielmehr wird dort ein Reisepass und teils zusätzlich ein Visum verlangt. Umgekehrt sind in Deutschland Personalausweise der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen EWR-Staaten und der Schweiz - jeweils für deren Staatsangehörige - als Passersatz zugelassen (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 der Aufenthaltsverordnung). Im Personalausweis sind die folgenden Informationen enthalten: Vorderseite:
- Familienname
  - ggf. Geburtsname
- Vorname
  - ggf. weitere Vornamen
- ggf. akademischer Grad (Doktorgrad)
- Geburtstag
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Unterschrift des Inhabers Dazu kommt ein Bild, um die Person auch bildlich identifizieren zu können, sowie eine maschinenlesbare Datenzone, die in Deutschland zusätzlich zu den schriftlichen Angaben auch folgendes enthält:
- Abkürzung "IDD" für "Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland",
- Seriennummer des Personalausweises, die sich aus der Behördenkennzahl der Personalausweisbehörde und einer fortlaufend vergebenen Ausweisnummer zusammensetzt
- die Abkürzung "D" für die Eigenschaft als Deutscher
- die Gültigkeitsdauer des Personalausweises
- Prüfziffern (ist ab Januar 2004 nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden)
- Leerstellen Rückseite:
- Anschrift
- (Körper-)Größe
- Augenfarbe
- Ordens- oder Künstlername
- Ausstellende Behörde
- Ausstellungsdatum Infolge des 11. Septembers 2001 wurden so genannte Anti-Terror-Gesetze erlassen, die eine Speicherung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken u. a. erlauben. Dies ist sehr umstritten.

Aufbau der Personalausweisnummer

Jeder Personalausweis besitzt eine Seriennummer. Sie ist in der untersten Zeile auf der Vorderseite angegeben. Die Nummer ist in 4 Felder unterteilt:
- Der erste Teil enthält die Behördenkennzahl (Ziffer 1-4) und eine fortlaufende Ausweisnummer (Ziffer 5-9). Die 10. Ziffer ist eine Prüfziffer. Danach kommt ein Buchstabe, der für die Nationalität steht (D=Deutscher).
- Der zweite Teil enthält das Geburtsdatum in der Form yymmtt. Auch hier ist die letzte Ziffer eine Prüfziffer.
- Der dritte Teil enthält den letzten Tag der Gültigkeit des Personalausweises in der Form yymmtt. Danach folgt eine Prüfziffer.
- Der vierte Teil besteht lediglich aus einer Prüfziffer. 731731731 731731 731731
      -
      -
-
      -
  -
      -
  - wwwwNNNNNpD--yyMMddX-YYmmDDx------n ||||||||||| ||||||| ||||||| | ||||||||||| ||||||| ||||||| -__ Prüfsumme ALLER Ziffern ||||||||||| ||||||| ||||||| ||||||||||| ||||||| ||||||-__ Prüfsumme Ablaufdatum ||||||||||| ||||||| ||||--__ Ablaufdatum Tag ||||||||||| ||||||| ||--__ Ablaufdatum Monat ||||||||||| ||||||| --__ Ablaufdatum Jahr ||||||||||| ||||||| ||||||||||| ||||||-__ Prüfsumme Geb.-Datum ||||||||||| ||||--__ Geb.-Tag ||||||||||| ||--__ Geb.-Monat ||||||||||| --__ Geb.-Jahr ||||||||||| |||||||||| __ Staatszugehörigkeit D = Deutsch ||||||||| __ Prüfsumme für wwwwNNNNN ||||-----__ laufende Zählnummer ----__ Erstwohnsitz Kennzahl Berechnung der Prüfsumme: # Die erste Ziffer wird mit 7 multipliziert, die zweite Ziffer wird mit 3 multipliziert, die dritte Ziffer wird mit 1 multipliziert, und so weiter (die vierte wieder mit 7, die fünfte mit 3...) # Die so erhaltenen Zahlen werden alle zu einer Summe aufaddiert. # Die Prüfsumme ist die Einerstelle der Summe (also Summe modulo 10). Anhand dieser Ausweisnummer bzw. der Geburtstagsdaten kann mit Hilfe des sog. Adult Check herausgefunden werden, ob eine Person bereits volljährig ist (z.T. im Internet als "Beweisführung" für Volljährigkeit verwendet). Da es jedoch sehr leicht möglich ist, eine als "gültige" geltende Nummer zu erzeugen, wird dieser Test als nicht sicher angesehen. Nicht alle Länder haben eine Ausweispflicht. (z.B. die Vereinigten Staaten) Siehe auch: Seefahrtsbuch

Digitaler Personalausweis

Nach Ankündigung des Bundesinnenministers Otto Schily auf der CeBIT in Hannover soll die nächste Generation des Personalausweises digital werden. Durch die Integration eines Chips solle das Dokument sicherer werden, auch könne mit den Informationen auf dem Chip zum Beispiel Online-Dienstleistungen des Bundes genutzt oder Geschäfte im Internet abgeschlossen werden. Der Zeitpunkt der Einführung hänge von der EU-Entscheidung zu Biometrie in Pässen ab.

Gerüchte und Legenden

Oft wird behauptet, beim Aufschneiden eines Ausweises zerfiele dieser zu Staub. Im Inneren des Ausweises sei ein Pulver, das mit der Luft reagieren würde und somit den Ausweis unlesbar machte. Dies ist falsch. Richtig hingegen ist, dass das Abschneiden einer Ecke den Ausweis ungültig macht. Eine andere populäre Variante ist, dass der Ausweis in viele Bruchstücke puzzleartig zerfiele, sobald man versuchte, Ober- und Unterseite aufzuspalten. Dies ist nicht richtig. Der Irrglaube mag daher rühren, dass die Zellstoffsubstanz des Ausweises durch feine sichtbare Linien kariert wird. Ein weiterer Irrglaube ist, die letzte Ziffer der Personalausweisnummer gebe an, wieviele gleichnamige Personen in Deutschland lebten. Bei dieser Ziffer handelt es sich um die Prüfsumme aller Ziffern. Ebenso wird vermehrt die Meinung vertreten, dass ein Mitführen des Ausweises unbedingt erforderlich sei. Es ist jedoch lediglich der Besitz vorgeschrieben.

Schweiz

Siehe Identitätskarte

Österreich

Identitätskarte Der Personalausweis ist in Österreich unüblich, da für die Ausweisleistung etwa gegenüber Behörden meist der Führerschein verwendet wird und als Reisedokument der Reisepass. Eine flächendeckende Versorgung wie in Deutschland ist unbekannt, im Jahr 2004 wurden nur 45.035 Personalausweise bei 428.879 Reisepässen ausgestellt http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXII/AB/AB_02442/fname_035806.pdf. Außer für Kinder unter 12 Jahren gilt der Personalausweis 10 Jahre. Personendaten können seit der Umstellung auf das Scheckkartenformat am 9. Januar 2002 nicht mehr verändert werden, es ist eine kostenpflichtige Neuausstellung erforderlich. Nicht zu verwechseln ist der Personalausweis mit dem Identitätsausweis, der kein Reisedokument ist.

Spanien

Identitätsausweis In Spanien ist der Personalausweis (span. DNI, Documento Nacional de Identitad) ab dem 14. Lebensjahr verpflichtend. Zusätzlich ist die Ausweisnummer eine der wichtigsten Personaldaten, noch vor dem Geburtsdatum, und erscheint in allen amtlichen Schriftstücken. Spanier sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausweisnummer bei vielen Gelegenheiten, etwa auch bei Bankgeschäften, anzugeben. Bei der Beantragung wird der Fingerabdruck erfasst. Bei älteren Versionen des DNI war der Fingerabdruck auch auf dem Ausweis abgedruckt. Bis zum 30. Lebensjahr gilt der Personalausweis 5 Jahre, bis zum 70. Lebensjahr 10 Jahre, Personen über 70 Jahre erhalten einen Personalausweis von unbegrenzter Gültigkeit. Immer wieder tauchen Fälle von doppelten Ausweisnummern auf.

USA

In den USA gibt es keinen Personalausweis im eigentlichen Sinn. Als Ersatz dient der Führerschein mit Foto, der auf Wunsch auch für Nicht-Autofahrer ausgestellt wird. Im behördlichen Umgang erfüllt die Sozialversicherungsnummer die Funktion eines eindeutigen Identifikationsmerkmals. siehe dazu den Hauptartikel: Ausweis (USA)

Belgien

In Belgien gibt es die Besonderheit, dass allen Bürgern ab dem 75. Lebensjahr ein zeitlich unbegrenzt gültiger Personalausweis ausgestellt wird. Die Regelung gilt jedoch nicht für die belgischen Reisepässe.

Rechtsgrundlagen


- Deutschland In Deutschland sind das [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/htmltree.html Gesetz über Personalausweise] und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche ab 16 Jahren müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen. Eine Mitführungspflicht besteht nicht. Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben, siehe Passbild. Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise müssen von der Polizei beschlagnahmt werden.

Weblinks


- http://www.pruefziffernberechnung.de/P/Personalausweis-DE.shtml – Berechnung der Prüfziffern
- [http://www.anonym-surfen.com/service/personalausweis/ Personalausweis entschlüsseln]
- [http://www.bundesdruckerei.de/de/iddok/2_1/2_1_6.html Sicherheitsmerkmale aktueller Personalausweise (Bundesdruckerei)]
- [http://www.neuer-personalausweis.de Infoportal vom Interessenkreis biometrische Ausweise]
- [https://berlin.ccc.de/cgi-bin/perso Personummer-Generator vom CCC]
- [http://www.ogobin.org/home/algorithms/perso/ Nummern-Generator und Überprüfer in PHP mit Quellen] Kategorie:Ausweis Kategorie:Identifikationstechnik ja:身分証明書

Pass (Dokument)

Allgemeine Definition

Der Pass ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er auf Grund seiner Geburt oder Einbürgerung besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates. Pässe dienen zur Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen. Umgangssprachlich wird der Begriff häufig in einem weiteren Sinn verwendet. Mit dem Begriff Pass werden in der Alltagssprache insbesondere auch Passersatzpapiere (etwa der Personalausweis oder der auch als "Flüchtlingspass" bezeichnete Reiseausweis für Flüchtlinge) sowie andere personenbezogene Dokumente bezeichnet, auch wenn sie nicht von staatlichen Stellen und dabei z.B. unabhängig von der Staatsangehörigkeit ausgestellt werden (Beispiele: "Freizeitpass", "Mutterpass").

Arten von Pässen im engeren Sinne

Man unterscheidet je nach Zweck oder Einsatzgebiet vor allem zwischen
- Reisepass,
- Diplomatenpass und
- Dienstpass Der Diplomatenpass und/oder der Dienstpass enthält zusätzlich noch Angaben zum Dienstort und Einsatzgebiet, also zum Beispiel: Moskau, Konsul

Arten von Passersatzpapieren und ähnlichen Ausweisen

Passersatzpapiere sind im Rechtssinne von Pässen zu unterscheiden. Sie weisen nicht sämtliche Funktionen eines Passes auf, dienen aber auch dem grenzüberschreitenden Reisen. Hierzu zählen etwa
- der Reiseausweis für Flüchtlinge und der
- der Reiseausweis für Staatenlose. Diese Papiere werden oft untechnisch als Flüchtlingspass oder Staatenlosenpass bezeichnet. Im engeren Sinne sind sie aber keine Pässe, weil sie nicht vom Staat ausgestellt werden, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt. Von einigen Staaten, wie etwa Deutschland, wird zudem
- der Personalausweis auch als Passersatzpapier ausgestellt, so dass man mit ihm in solche Staaten reisen kann, die die Einreise mit diesem Dokument gestatten. Ausweisfunktionen erfüllen auch weitere alternativen Identifizierungsnachweise, wie zum Beispiel die Sozialversicherungskarte in den Vereinigten Staaten.

Funktionen des Passes

Allgemein wird zwischen Pässen (engl. passports) und Passersatzpapieren (engl. travel documents) unterschieden. Die meisten dieser Dokumente haben folgende Funktionen:
- Sie bestätigen, dass die eingetragenen Personalien zu der Person gehören, die im Papier eingetragen ist.
- Sie erlauben den Inhabern, mit dem Papier über die Grenze des Ausstellerstaates ins Ausland zu reisen (Ausreisevisa sind heute sehr unüblich).
- Entsprechend ihrer überkommenen Funktion als Schutzbriefe des Landesherrn erlauben sie dem Inhaber, in andere Länder zu reisen. Manche Muster tragen noch heute ein entsprechendes Schutzersuchen, etwa der britische Pass. Grenze Pässe, die an eigene Staatsangehörige ausgestellt werden, und viele Passersatzpapiere haben zusätzlich folgende Funktionen:
- Sie erlauben dem Inhaber, in den Ausstellerstaat zurückzureisen.
- Sie versprechen Gastländern, dass der Inhaber bei einer Aufenthaltsbeendigung (Abschiebung) auch zurückgenommen wird.
- Sie vermitteln den Schutz der Diplomatischen Vertretungen des Ausstellerstaats.
- Sie enthalten die Erklärung, der Inhaber sei Angehöriger des Ausstellerstaates.

Allgemeine Ausweis- oder Passpflicht

Je nach Staat ist der Besitz und/oder sogar das Mitführen eines Passes oder Ausweises ab einem bestimmten Alter zwingend, so zum Beispiel in Deutschland, wo der Besitz (nicht das Mitführen) des Personalausweises oder eines Reisepasses ab 16 Jahren vorgeschrieben ist.

Völkerrechtliche Passhoheit

Grundsätzlich besitzt jeder Staat für seine Staatsangehörigen nach dem Völkerrecht die Passhoheit, die aus der Personalhoheit des Staates über seine Staatsangehörigen abgeleitet wird. Dies bedeutet, dass ein anderer Staat fremden Staatsangehörigen nicht ohne weiteres Pässe ausstellen darf, in dem die Personalien und die Staatsangehörigkeit verbindlich bestimmt werden. Da es das Passrecht fast aller Staaten zulässt, aus berechtigten Gründen vorläufig oder dauerhaft Pässe zu entziehen (Beispiel: Bei notorischen Fußball-Hooligans vor einem anstehenden Länderspiel) oder von vornherein keine Pässe auszustellen, soll kein anderer Staat diese Entscheidung unterlaufen können. Hiervon gibt es aber zulässige Abweichungen, etwa bei Flüchtlingen nach Artikel 28 der Genfer Flüchtlingskonvention, oder natürlich bei Mehrfachstaatern, wo jeder Staat seinem Angehörigen einen Pass ausstellen kann.

Rechtslage für Ausländer in Deutschland

Passpflicht

Ausländer dürfen nach § 3 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. In begründeten Einzelfällen kann das Bundesministerium des Innern (oder eine von ihm bestimmte Stelle) eine Ausnahme von der Passpflicht vor der Einreise und für maximal sechs Monate zulassen. Auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels an einen Ausländer setzt nach § 5 Abs. 1 AufenthG regelmäßig voraus, dass die Passpflicht erfüllt wird. Für die Anerkennung ist das Bundesministerium des Innern zuständig; § 71 Abs. 6 AufenthG. Für Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten gilt eine Ausweispflicht nach § 8 Freizügigkeitsgesetz/EU. Minderjährige Ausländer erfüllen die Passpflicht nach § 2 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) bis zum 16. Lebensjahr auch durch Eintragung im Pass eines gesetzlichen Vertreters, wobei ab dem zehnten Lebensjahr ein Lichtbild erforderlich ist.

Zugelassene Passersatzpapiere

Allgemein als Passersatz zugelassen und damit für die Erfüllung der Passpflicht in Deutschland ausreichend sind nach § 3 AufenthV amtliche Ausweise, deren Inhaber die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von EU-Recht oder von Abkommen mit dem Ausweis - ggfs. mit einem Visum - einreisen lassen muss (etwa Flüchtlings- und Staatenlosenpässe, Ausweise für EU-Bedienstete, Personalausweise der EU/EWR-Bürger und von Schweizern, Flugbesatzungsausweise usw.). Besitzt ein Ausländer keinen Pass und kann er ihn nicht in zumutbarer Weise erlangen, kann ihm ein Ausweisersatz ausgestellt werden, wodurch er im Inland der Ausweispflicht nachkommt (§ 48 Abs. 2 AufenthG, § 55 AufenthV). Unter engeren, genau geregelten Voraussetzungen können deutsche Behörden auch einem Ausländer einen Passersatz ausstellen (geregelt in den §§ 4 bis 13 AufenthV). Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer sind:
- Reiseausweis für Ausländer,
- Grenzgängerkarte,
- Notreiseausweis,
- Reiseausweis für Flüchtlinge,
- Reiseausweis für Staatenlose,
- Schülersammelliste,
- Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung,
- Standardreisedokument für die Rückführung. Ein Ausländer, der vorsätzlich gegen die Passpflicht verstößt (und auch keinen Ausweisersatz besitzt), macht sich nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG strafbar. Ein fahrlässiger Verstoß ist als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt (Geldbuße bis zu 3000 Euro, § 98 Abs. 1 und 5 AufenthG).

Weblinks


- [http://www.bundesregierung.de Bundesregierung.de] bietet zahlreiche Angaben und Gesetzestexte, zum Beispiel das Personalausweisgesetz der Bundesrepublik Deutschland Kategorie:Ausweis
- [http://www.bmi.bund.de Bundesministerium des Innern] bietet ebenfalls Gesetzestexte, auch AufenthG, FreizügG/EU und AufenthV
- [http://www.aufenthaltstitel.de Aufenthaltstitel.de] eine Seite rund ums Ausländerrecht, ebenfalls mit aktuellen Gesetzestexten
- [http://www.zuwanderung.de Zuwanderungsseiten des Bundesministeriums des Innern], ebenfalls mit Gesetzestexten Kategorie:Ausweis Kategorie:Ausländerrecht Kategorie:Reiserecht

Staatsbürger

Staatsbürgerschaft (auch Staatsangehörigkeit oder (in manchen Zusammenhängen) Nationalität genannt) ist die Mitgliedschaft in einem Staat und Rechtsstatus dieser Person. Gesetzlicher Begriff ist in Deutschland die Staatsangehörigkeit, in Österreich die Staatsbürgerschaft und in der Schweiz das Bürgerrecht. Bei Monarchien (z.B. Liechtenstein) wird auch von Untertanen gesprochen. In nicht-deutschsprachigen Ländern, die z.T. auch Übersee-Territorien mit besonderem Status haben, wird zwischen "citizens" ("citoyens") bzw. "subjects" (mit vollen Bürgerrechten) und "nationals" (mit einer Staatsangehörigkeit ohne volle Rechte) unterschieden. Eine Staatsbürgerschaft haben nur Menschen als natürliche Personen; Regeln die an Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden aber soweit möglich sowohl innerstaatlich als auch im internationalen Recht auf juristische Personen entsprechend angewandt. Der Staat legt die Regeln für den Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft sowie die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und Pflichten in Gesetzen fest. Die Staatsbürgerschaft begründet spezifische Rechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat (Reisefreiheit, Auslieferungsverbot) sowie Einstandsansprüche im Verhältnis zu Dritten (konsularischen Schutz, internationale Prozessführung) und in Demokratien auch Teilhaberechte am Staatsleben im Sinne eines status activus (politische Mitgestaltung, Souveränitätsteilhabe). Staatsbürgerlichen Pflichten können beispielsweise die Wehrpflicht, die Wahlpflicht, oder die Pflicht, auch bei ausländischem Wohnsitz Steuern zu bezahlen, sein. Nicht alle Staaten legen diese Pflichten auf alle Staatsbürger auf, und es gibt vielfache Ausnahmeregelungen. Gleichzeitig ist die Staatsbürgerschaft individuelle Ausprägung des staatskonstitutiven Elements Staatsvolk, wonach ein Staat nur dann und nur solange als solcher anerkannt wird, als er neben Staatsgebiet und Staatsgewalt auch ein Staatsvolk hat (vgl. Drei-Elemente-Lehre). Alle Staatsbürger bilden das Staatsvolk, das in der Regel nicht identisch mit der Gesamtbevölkerung eines Landes ist. Die durch die Staatsbürgerschaft begründete Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger wirken über das Hoheitsgebiet hinaus und werden auch von anderen Staaten anerkannt. Sind im Normalfall beim Besuch eines fremden Landes keine Unterschiede zu spüren, so kann die Staatsbürgerschaft eine große Hilfe bei Ereignissen in dem besuchten darstellen. Beispielsweise bei Katastrophen oder Kriegseinwirkungen erfährt man oft durch das eigene Land Hilfe in organisatorischer oder finanzieller Hinsicht.

Geschichte der Staatsbürgerschaft

Eine Bürgerschaft als dauerhafte Verknüpfung zwischen Staat und Person bestand bereits zur Zeit der Polis im antiken Griechenland. Ausdifferenziert wurde dies im Alten Rom, wo ein Römischer Bürger zu sein geradezu Voraussetzung für die Geschäftsfähigkeit oder Postulationsfähigkeit war und ein in sich geschlossenes Rechtssystem abgrenzte, das sich bis zum Corpus Iuris Civilis (das Bürgerliche Recht) entwickelte, während das Ius Gentium (Recht der Völker) die Beziehungen Roms zu anderen Ländern, Staaten, Völkern regelte und Vorläufer des heutigen Internationalen Rechts war. Römische Bürger (Romanus) waren zur Zeit der Republik die freien Einwohner Roms, später auch die Einwohner Latiums und nach dem Bundesgenossenkrieg die Bewohner eines großen Teils Italiens. Mit Erlass der Constitutio Antoniniana 212 n.Chr. werden alle Einwohner des Römischen Reiches zu Römischen Bürgern. Ließ sich ein Römischer Bürger in einer Stadt außerhalb Italiens nieder, so blieben er wie auch seine Nachkommen Bürger Roms. Die Dauerhaftigkeit ist auch heute wieder das tragende Prinzip der Staatsbürgerschaft. Staatsbürgerschaft im modernen Sinne ist erst seit der Französischen Revolution durch das Aufkommen republikanischen Denkens entstanden. Seit dem wurde der Staat nicht nur als Territorialstaat oder personelle Zuordnung zur absolutistischen Monarchie, sondern auch als Personenverband von Bürgern verstanden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde daraufhin in den meisten Staaten die Staatsbürgerschaft eingeführt und es wurden Staatsbürgerschaftsgesetze erlassen.

Erwerb der Staatsbürgerschaft

Rechtstechnisch unterscheidet man Erwerb durch Gesetz (etwa Erwerb durch Geburt) und durch Verwaltungsakt (Einbürgerung). Davon unabhängig richtet sich der Erwerb materiell nach traditionell geübter Staatspraxis. Die Staatsbürgerschaft ist zwar in Nationalstaaten in der Regel an die ethnische Volkszugehörigkeit geknüpft, dies ist jedoch selten alleiniger Maßstab.

Das Abstammungsprinzip (ius sanguinis)

Die Staatsbürgerschaft der Eltern wird durch das Kind schon mit Geburt erworben (Realakt). Kinder von Staatsbürgern eines bestimmten Staates werden, unabhängig von dem Land, in dem sie geboren sind, Staatsbürger des Staates ihrer Vorfahren. Dabei vermittelt grundsätzlich jeder Elternteil gleich stark diesen Bezug. In vielen Rechtsordnungen werden Abstammungszweifel dadurch gelöst, dass ein Kind die Staatsbürgerschaft der Mutter erwirbt. In moslemischen Staaten hingegen vermittelt oft der Vater als Familienoberhaupt die Staatsbürgerschaft.

Territorialprinzip (ius soli)

Jeder im Staatsgebiet Geborene bekommt die Staatsbürgerschaft. Dieses Prinzip wird neben dem Abstammungsprinzip nicht nur von sog. Einwanderungsländern angewandt. Solche Länder sehen darin zwar ein integrales Instrument ihrer Politik, die Anzahl ihrer Staatsbürger zu erhöhen. Jedoch lässt sich umgekehrt aus der Anwendung des ius soli nicht der sichere Befund herleiten, es handele sich um ein Einwanderungsland, zumal es neben anderen Erwerbstatbeständen mehrheitlich praktiziert wird. Die rechtliche Ausgestaltung kennt zahlreiche Abstufungen und Kombinationen mit weiteren Merkmalen wie legalem Aufenthalt der Eltern, Daueraufenthalt oder Generationenprinzip, ethnischer Zugehörigkeit, ex-kolonialem Bezug u.ä. Anwendung: In Frankreich etwa wird das ius soli nach dem sog. "doppeltem ius soli" (double droit du sol) praktiziert, wonach ein Elternteil bereits im Land geboren sein muss. Der Erwerbstatbestand greift also bei der 2. Generation.

Einbürgerung (Naturalisation)

Die Einbürgerung ist Erwerb durch Exekutivakt. Dieses Verfahren verbindet seitens des Bürgers den Faktor Freiwilligkeit, also der Wunsch Staatsbürger zu sein (Confirmationselement) und seitens des Staates die Möglichkeit nach selbst definierten Merkmalen weitere Staatsbürger auszuwählen (Kontrollelement). Wie intensiv dieses Instrument von einem Land genutzt wird (gegebenenfalls im Kontext einer gezielten Bevölkerungspolitik, viele neue Einwohner und Staatsbürger anzuwerben), kann eventuell Teil seiner Selbstdefinition als Einwanderungsland sein. Ein Nachweis für die kausale Lenkungswirkung einer bestimmten Naturalisations- oder Staatsbürgerschaftsgesetzgebung ist jedoch nicht beigebracht worden. Viele Rechtsordnungen setzen darüber hinaus die Naturalisation als Instrument großzügig ein, um auf komplexe und detaillierte gesetzliche Automatismen auf der Basis der ius soli- und ius sanguinis-Grundsätzen zu verzichten und eine gewisse Flexibilität zu wahren. Dies ist häufige Praxis bei Ländern mit ethnischer Zersprenkelung, um geografisch und oder historisch weit reichenden Verbindungen gerecht zu werden. Gleiches gilt bei Sezessionen und Zusammenschlüssen von Ländern oder Landesteilen. Im Selbstverständnis vieler Staatsordnungen sind Demokratieprinzip und Steuerlast natürlich verbunden, so dass der Staat nur diejenigen an der Finanzierung des Gemeinwesens redlicherweise beteiligen darf, den auch der Zugang zur Staatsbürgerschaft offen steht: No taxation without representation.

Schweiz

In der Schweiz wird die Einbürgerung nicht vom Gesamtstaat (Bund), sondern von einer Gemeinde durch Verleihung des Gemeindebürgerrechts durchgeführt. In erster Linie muss ein Einbürgerungswilliger die Vorschriften der Wohngemeinde (etwa 5 Jahre ununterbrochener Wohnsitz, Eingliederung, gute Sprachkenntnis etc.) erfüllen, und in zweiter und dritter Linie die Vorgaben des Kantons und des Bundes. Das Staats- und Bundesbürgerrecht sind aber oftmals eine reine Formsache, denn verlangt werden 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (wobei die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt zählen) und einen guten Leumund. Der Erwerb letzterer Bürgerrechte ist aber immer abhängig vom Besitz des Gemeindebürgerrechts. Umstrittener ist aber viel mehr das Gemeindebürgerrecht. Je nach Gemeinde ist es eine spezielle Einbürgerungskomission, die Gemeindeexekutive oder die Gemeindelegislative, welche den Einbürgerungsakt vornimmt. Der Bewerber kann einem regelrechten Verhör unterzogen werden, damit die Behörde über die sprachlichen Fähigkeiten und die Integration in die Wohngemeinde Bescheid weiss; auch heute kommt es noch vor, dass ein Bewerber zum Beispiel das Gründungsdatum und die grundlegende mittelalterliche Geschichte der Wohngemeinde kennen muss. Kritiker meinen dazu, dass kein Schweizer ausgebürgert werde, wenn er etwa die Bundesräte nicht mit Vor- und Nachnamen aufzählen könne oder dabei scheitere, die Gewaltentrennung zu erklären. Kontrovers diskutiert wird die Tatsache, dass immer wieder Bewerber an der Gemeindeversammlung abgelehnt werden, weil sie aus einem bestimmten Land stammen. Beispielhaft war der Fall Emmen (12 Italiener eingebürgert, aber 38 Ex-Jugoslawen und einige Polen aber nicht). Abgewiesene Ausländer klagten sich dann bis zum Bundesgericht, welches im Jahre 2003 festhielt, dass die Einbürgerung ein Verwaltungsakt sei und dass er als solcher dem Willkürverbot unterliegt. Faktisch bedeutet das, dass jede erfolgslose Einbürgerung begründet werden muss, damit ein Gericht auf die Stichhaltigkeit dieser Begründung eingehen kann. Somit ist die unbegründete, anonyme Stimmabgabe in der Gemeindelegislative in Einbürgerungsfragen verfassungswidrig. Verständlicherweise führt dies zu einem Konflikt mit dem Selbstverständnis eines basisdemokratischen Staates. Linksstehende Politiker verlangen als Lösung dieses Problems, dass Exekutiven - dessen Mitglieder tagtäglich staatliche Entscheide zu fällen haben und somit erfahrener seien - die Einbürgerungen durchführen sollten; und ausserdem werde so dem Bürger die Möglichkeit entzogen, in anonymer Weise seinem rassistischen Drang nachzugehen. Personen aus dem rechten Flügel haben eine Volksinitiative eingereicht, welche grundsätzlich dem Volk das Recht geben soll, über Einbürgerungen zu entscheiden. Als Mittelweg berät das Parlament darüber, ob Bewerber nach Erfüllen der formalen Voraussetzungen automatisch eingebürgert werden sollen - jedoch aber unter dem Vorbehalt, dass ein Bürger eine begründeten Gegenantrag einreichen kann, über diesen dann abgestimmt wird.

Erklärung

Eine Person kann durch Erklärung gegenüber den Behörden eines Landes die Staatsbürgerschaft erwerben, sofern das nationale Recht dies vorsieht. Dies ist meist an einige wenige Voraussetzungen und Merkmale geknüpft und ist eine minimalistische Form der Einbürgerung.

Mehrstaatsbürgerschaft

Mehrstaatsbürgerschaft (auch Mehrstaatigkeit genannt) bezeichnet den Fall, dass eine Person mehr als eine Staatsbürgerschaft gleichzeitig hat. Dies entsteht durch das Zusammenwirken von Erwerbstatbeständen verschiedener Staatsangehörigkeitsgesetze. Häufiger Unterfall ist die doppelte Staatsbürgerschaft bei binationalen Elternpaaren oder bei Einbürgerungen.

Verlust der Staatsbürgerschaft

Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann wie der Erwerb durch gesetzlichen Automatismus (de lege) oder per Verwaltungsakt erfolgen. In liberalen Staatsordnungen auch durch einseitiges Handeln des Staatsbürgers. De lege erfolgt der Verlust üblicherweise durch freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft, durch Eintritt in fremde Streitkräfte, durch Auswanderung oder permanente Abwesenheit vom Staatsgebiet u.ä. Durch Erklärung, Verzicht u.ä. des Staatsbürgers kann ein Verlust ebenfalls erfolgen, wobei dies nur für bestimmte Situationen oder unter weiteren Voraussetzungen vorgesehen ist. Durch Verwaltungsakt erfolgt die Entlassung, Befreiung oder Genehmigung des Verzichts, wobei diese Administrativkontrolle das Vorliegen weiterer Voraussetzungen sichert: Vermeidung von Staatenlosigkeit, Ableisten von Wehrdienst, Rückerstattung von Ausbildungskosten, Begleichen von Steuerschulden.

Staatenlosigkeit

Staatenlos sind Personen, die die Staatsbürgerschaft keines Staates besitzen. Staatenlosigkeit soll nach Völkerrecht vermieden werden, da Staatenlose bezug- und schutzlos sind. Daher ist jeder Staat völkerrechtlich verpflichtet, in seinem Hoheitsgebiet befindliche Staatenlose nicht in einen anderen Staat auszuweisen, vielmehr muss er ihnen Schutz gewähren. Internationale Regelungen der Staatenlosigkeit sind:
- Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. II 1976, S. 473)
- Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597); In diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, ihr nationales Staatsbürgerschaftsrecht so auszugestalten, dass ein Entzug der Staatsbürgerschaft nicht stattfindet, Staatenlosigkeit aus anderen Gründen so weit als möglich vermieden wird und dass Staatenlose unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden können. Der freiwillige Verlust der Staatsbürgerschaft soll also nicht mehr möglich sein, wenn der betroffene Bürger dadurch staatenlos würde. Deutschland ist beiden Abkommen beigetreten.

Ungeklärte Staatsbürgerschaft

Nicht zu verwechseln mit der Staatenlosigkeit, ist der Status der ungeklärten Staatsbürgerschaft. Dieser wird in der Bundesrepublik Deutschland dadurch erlangt, dass die Herkunft der betreffenden Person unbekannt ist (z.B. aufgrund des geringen Lebensalters des Betreffenden) und dadurch seine Staatsbürgerschaft nicht abschließend geklärt werden kann. Die deutsche Rechtslage lässt es nicht zu, dass eine Person mit ungeklärter Staatsbürgerschaft eingebürgert wird, da davon ausgegangen wird, dass eine Staatsbürgerschaft bereits besteht.

Unionsbürgerschaft (EU)

Hauptartikel: Unionsbürgerschaft Seit der Auflösung des Übereinkommens vom 6. Mai 1963 des Europarats über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern hat die Mehrstaatigkeit als Rechtsproblem an Bedeutung verloren. Dies ging mit der Entwicklung der Unionsbürgerschaft parallel einher. Ähnlich einer Staatsbürgerschaft entwickelt die EU für die Bürger der Mitgliedsstaaten die Unionsbürgerschaft als Komponente des Einigungs- und Integrationsprozesses. Diese ist gegenwärtig keine echte Staatsbürgerschaft, wie auch die EU kein Völkerrechtssubjekt im Sinne eines Staates ist. Dies liegt vor allem daran, dass die EU ein Staatenverbund ist, der nach außen nicht wie ein souveränes Völkerrechtssubjekt auftritt, als solches nicht anerkannt ist und keine Anerkennung beansprucht, sondern auf politische, rechtliche und wirtschaftliche Harmonisierung nach innen gerichtet ist. Die Unionsbürgerschaft ist in Art. 17 EGV geregelt und ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft um eine europarechtliche Dimension, sie betrifft v. a.
- unionsintern die Freizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit, das europarechtliche Wahlrecht
- international den integrierten diplomatischen und konsularischen Schutz durch alle EU-Mitgliedsstaaten.

Internationales Privatrecht

Insbesondere im internationalen Privatrecht (IPR) ist für viele Rechtsfragen die Staatsbürgerschaft der am Rechtsverkehr beteiligten Personen ausschlaggebender Anknüpfungspunkt für das anzuwendende Recht. Bei Personen, die mehr als eine Staatsbürgerschaft haben, gilt das Prinzip der effektiven Staatsbürgerschaft. In Deutschland ist nach dem Art. 5 Abs. 1 EGBGB das Recht des Staates anzuwenden, dessen Staatsbürgerschaft er mit der engsten Verbundenheit (Indizien: Wohnsitz, Geburt o.ä.) besitzt.

Siehe auch


- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Nationalität
- Die Schweizermacher (1978), ein Film über die schweizerische Einbürgerungspraxis

Weblinks

[http://www.gisti.org/doc/publications/2000/nationalite/intro.htm Einführung in das französchische Staatsangehörigkeitsrecht (fr.)] Kategorie:Nation Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht Kategorie:Staatsbürgerschaftsrecht ja:市民 simple:Citizenship

Führerschein

Der Führerschein ist die Urkunde über die Erteilung in Deutschland einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Lenkberechtigung. Sie ist beim Führen von Kraftfahrzeugen immer mitzuführen und auf Verlangen Berechtigten vorzulegen. In der Schweiz wird das entsprechende Dokument als "Führerausweis" bzw. umgangssprachlich "Fahrausweis" genannt. In Nicht-EU-Ländern wird oft ein Internationaler oder zwischenstaatlicher Führerschein benötigt. Er enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen, und ist nur in Kombination mit diesem gültig. In Deutschland kann er bei der gleichen Stelle, Gemeinde oder Landratsamt, wie der normale Führerschein beantragt werden. In Österreich wird er von den Autofahrerclubs ÖAMTC oder ARBÖ ausgestellt. Um ihn zu beantragen benötigt man allerdings einen EU-Führerschein (keinen alten von vor 1999). Er hat nur eine Gültigkeit von einem Jahr. Umgangssprachlich werden Führerschein und entsprechende Erlaubnis oft gleichgesetzt. ARBÖ ARBÖ ARBÖ ARBÖ

Führerschein in Deutschland

Im Rahmen der Besitzstandswahrung behalten Führerscheine, welche einen weiteren Umfang (z.B. beim zulässiges Gesamtgewicht des zu fahrenden Zuges; vor dem 1. April 1980 war die Erlaubnis zum Führen von Leichtkrafträdern Teil der PKW-Führerscheinklasse) an Fahrerlaubnissen haben, ihre Gültigkeit, auch wenn neue gesetzliche Regelungen den Umfang der Fahrerlaubnisse für Neuerwerber des Führerscheines enger fassen. Für LKW-Fahrer (die alte Klasse II) gibt es im Interesse der Verkehrssicherheit die Pflicht, die körperliche und geistige Tauglichkeit binnen 3 Monaten nach Erreichen des 50.-sten Lebensjahres der Verkehrsbehörde nachzuweisen, anderenfalls die Erlaunis zum Führen von Fahrzeugen der alten KLasse II erlischt. Es ist im Übrigen stets bei der Neuausstellung eines Führerscheines (z.B. Umstellung auf EU-Führerschein, Ersatz bei Verlust) auf den richtigen Umfang der Fahrerlaubnisse zu achten, damit keine rechtlichen Nachteile entstehen.

Geschichte des Führerscheines in Deutschland

Der Verband der Technischen Überwachungs-Vereine hat am Dienstag den 23. November 2004 das Jubiläum "100 Jahre Führerschein" gefeiert. Eigentlich war es aber das Jubiläum der Fahrerlaubnis mit Prüfung der Tauglichkeit durch Überwachungsvereine. "Seit 1904 ist der Führerschein in Deutschland ein Erfolgsmodell", sagte der VdTÜV-Vorsitzende Hans-Nicolaus Rindfleisch in Berlin. Den "Lappen", wie der Führerschein besonders in seiner im wahrsten Sinne des Wortes grauen Vorzeit genannt wurde, gibt es aber schon viel länger. Zwar durfte das erste Auto genau wie Pferdefuhrwerke ohne Erlaubnis bewegt werden - aber nur zwei Jahre lang, von 1886 bis 1888. Danach bedurfte es einer Fahrerlaubnis. Die erste "Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen" wurde Carl Benz, dem Erfinder des Automobils, ausgestellt. Zu einer Zeit, als die Zahl der Verkehrsteilnehmer und -regeln noch recht übersichtlich war, glich die Teilnahme an einer Unterrichtung über die Grundzüge des Autofahrens einem Grundkurs in Mechanik. Deshalb war es auch Sache der Hersteller, das Dokument auszufertigen. 1903 - zwei Jahre später als in Österreich - erließ Preußen eine Verordnung, in der eine Ausbildung mit Prüfung verlangt wurde. Prüfer sollten die in der Zertifizierung gefährlicher Maschinen "erfahrenen" Ingenieure des "Dampfkessel-Überwachungsvereins" sein, die sich bislang um die Sicherheit stationärer Kessel (für Dampfloks waren die Eisenbahnen selbst zuständig) etwa bei Brauereien, Acetylenanlagen oder Fahrstühlen gekümmert hatten. Im folgenden Jahr ereignete sich dann der Grund für den TÜV zum Feiern: In Aschaffenburg öffnete die erste private Fahrschule ihre Pforten. Die erste Fahrprüfung wurde im preußischen Bezirk Hannover abgelegt. Einem ordnungsgemäßen Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf öffentlichen Wegen stand nichts mehr im Wege. 1910 wurden Führerscheinklassen eingeführt. Zunächst gab es vier: Klasse eins für Krafträder, Klasse zwei für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die Klassen 3a und 3b teilten sich die Kraftwagen bis 2,5 Tonnen und bis beziehungsweise über zehn PS. Damals wurden auch die Ausbildungsdauer und das Mindestalter mit 18 Jahren festgelegt. Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis sowie ein Foto waren unabdingbare Voraussetzungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis. Während der Nazizeit durfte in bestimmten Bereichen auch das NSKK (Nationalsozialistische Kraftfahrerkorps) Fahrerlaubnisse erteilen. Als es nach 1945 verboten wurde, kehrte man zur alten Regelung zurück, die erst nach der Wende geändert wurde, indem - wie bei den Fahrzeugen - die DEKRA für die neuen Bundesländer ermächtigt wurde, Führerscheinbewerber zu prüfen. Die Führerscheinklassen hielten sich lange, abgesehen von Modernisierungen und Erweiterungen für leichtere Krafträder. So wurde die 10-PS-Grenze abgeschafft und das zulässige Gesamtgewicht in der Klasse drei auf 7,5 Tonnen hochgesetzt, was in der Nachkriegszeit einen Absatzschub bei 7,49-Tonnern bewirkte. Seit 1. November 1986 wird der Führerschein in Deutschland für 2 Jahre "auf Probe" erteilt. Diese Probezeit verlängert sich bei schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr auf 4 Jahre. In diesen Fall wird von der Führerscheinbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Wird diese Anordnung nicht befolgt, so wird der Führerschein entzogen. 1999 trat die heute gültige, EU-weit einheitliche Einteilung nach Buchstaben in bis zu 15 Klassen in Kraft. Nur für Pferdefuhrwerke ist bis heute keine besondere Fahrerlaubnis notwendig, solange nicht gewerbsmäßig Personen transportiert werden. Die Zeit des "Lappens" ist auch vorbei: Präsentieren altgediente Verkehrsteilnehmer heute fast stolz ihren grauen Führerschein, in den die Daten teils mit der Hand eingetragen wurden, so liefert die Bundesdruckerei in Berlin heute vollständig personalisierte High-Tech-Dokumente an die bundesweit rund 650 Führerscheinstellen aus. Der TÜV-Verband will außerdem die theoretische Prüfung voll digitalisieren, weil sich am PC mit Computer-Animationen das Verkehrsgeschehen realistischer simulieren lasse als mit Fragebögen aus Papier. Umstritten ist zurzeit die 18-Jahre-Schranke: Einige Länder haben die Initiative für "Begleitetes Fahren", auch "Führerschein mit 17" genannt, ergriffen. Bundestag und Bundesrat haben einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt, der den Weg für einen bundesweit einheitlichen Modellversuch frei macht. Nun müssen die einzelnen Bundesländer entscheiden, ob sie an dem Modellversuch teilnehmen wollen. Nach Ansicht von Fahrlehrern bedrohen bis zu 100.000 Personen mit gefälschten Führerscheinen die Sicherheit auf deutschen Straßen. "Es sind diejenigen, die mit massiven Alkohol- und Drogenproblemen jeden Preis zahlen, um an einen Führerschein zu kommen", sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Gerhard von Bressensdorf, bei einer Feier zum 100-jährigen Bestehen des Führerscheins. Dokumentenhandel gebe es vor allem in Tschechien und Polen.

Zukunft und Rechtsproblematik des EU-Führerschein

Derzeit herrscht schlechte Stimmung zwischen den EU-Verkehrsministern, weil sich einige Länder querstellen und einen verbindlichen zwingenden Umtausch der alten Dokumenten in neue nun doch nicht mehr fördern. Derzeit sieht es so aus, als ob die alten Führerschein ihre Gültigkeit behalten werden. Für die Privatpersonen hat dies den Vorteil, dass sie nicht wie geplant 30 Euro für einen "Zwangsumtausch" zahlen müssen. Auch für die Länder fallen so Kosten in zweistelliger Millionenhöhe nicht an. Dennoch greift der EU-Führerschein in den Rechtsbestand ein. Wer weiterhin ein Fahrzeug über 12 Tonnen und bis zu 18,5 Tonnen fahren will (was er mit einem etwas älteren Führerschein darf), muss sich bis zum Alter von 50 Jahren einen EU-Führerschein besorgen weil er sonst dieses Recht verliert. Zudem muss er sich alle fünf Jahre einer kostenpflichtigen ärztlichen Untersuchung stellen: auch dies eine Zusatzbedingung, die in den Rechtsbestand des Führerscheininhaber eingreift.

Neue Führerscheinklasse S

Seit dem 1. Februar 2005 dürfen Jugendliche ab 16 Jahren entsprechend einer EU-Regelung die neue Führerscheinklasse "S" erwerben. Sie gilt für Leichtmobile und Quads; Leichtmobile sind dem Auto ähnliche Fahrzeuge, die allerdings maximal 350 kg wiegen dürfen (bei Elektrofahrzeugen gilt dieser Wert exklusive der Batterien) - Quads sind vierrädrige Fahrzeuge, die man sich als Motorräder mit vier statt zwei Rädern vorstellen kann. Für alle Fahrzeuge, die mit der Führerscheinklasse "S" bewegt werden dürfen, gilt, dass die Leistung 4 kW nicht übersteigen und keine Geschwindigkeit höher als 45 km/h erreicht werden darf. Diese Einordnung entspricht den Kleinkrafträdern, dem klassischen Roller. Die neue Führerscheinklasse hat im Zusammenhang mit den entsprechenden Fahrzeugen ("Leichtfahrzeuge") bei Politikern, Verkehrsexperten und Eltern gleichermaßen viele Fragen aufgeworfen und ist hoch umstritten. Besonders die "kleinen Autos", die Leichtmobile, leiden unter gravierenden Sicherheitsmängeln. Durch die gesetzlich geregelte Gewichtsgrenze verzichten viele Hersteller auf elementare Sicherheitsmerkmale wie steife Fahrgastzelle, Gurtstrammer und Airbag(s). Tests des ADAC zeigen, dass die Insassen eines Leichtmobils bei einem Frontalcrash extremen Belastungen ausgesetzt sind. Selbst bei einem Zusammenstoß mit 40 km/h mit einem Kleinwagen (z.B. einem "leichten" Renault Twingo, der doppelt so schwer wie das Leichtmobil ist), ergeben die Messwerte für den Fahrer im Bein- und Kopfbereich das höchstmögliche Verletzungsrisiko, im Bereich des Brustkorbes ein "hohes Verletzungsrisiko". Die Freiheit, die der Führerschein bietet, möchten insbesondere Jugendliche so früh wie möglich erleben. Jedoch sind die Anschaffungskosten solcher Leichtmobile (ca. 10.000 Euro) sowie die Kosten für den entsprechenden Führerschein (ca. 1.500 Euro) relativ hoch, sodass der "Kosten-Nutzen-Faktor" besonders in Betracht gezogen werden sollte. Derzeit gibt es Alternativen wie z.B. den Modellversuch des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren.

Führerschein mit 17 Jahren (Begleitetes Fahren)

Bundesländer in denen ein Führerschein mit 17 Jahren möglich ist: - Niedersachsen
- Bremen (seit Juni 2005)
- Hamburg (seit Juni 2005)
- Nordrhein-Westfalen (seit September 2005)
- Bayern (seit September 2005)
- Schleswig-Holstein (seit Oktober 2005)
Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung die Bundesregierung ermächtigt, bundeseinheitliche Regeln zu formulieren, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten, zunächst nur zeitweise (Modellversuch). Inzwischen hat eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenvekehrsgesetzes stattgefunden. Jedem einzelnen Bundesland obliegt nun die Entscheidung einer Durchsetzung von Begleitetem Fahren. Die Vorraussetzung für den "Führerschein mit 17" ist die individuelle Entscheidung eines jeden Bundeslandes darüber. Sofern der Wohnsitz in einem Land liegt, das diese Regelung durchgesetzt hat, ist eine Anmeldung an einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE prinzipiell mit 16½ Jahren möglich. Ebenso muss ein Fahrerlaubnisantrag beim zuständigen Amt gestellt werden - die Erziehungsberechtigten müssen diesem zustimmen. Wird der Antrag bewilligt (Regelfall) so kann mit der üblichen Führerscheinausbildung begonnen werden. Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wird die Prüfung bestanden erhält man eine Prüfbescheinigung mit einer Ausnahmegenehmigung zum Begleiteten Fahren. Das Dokument ist in ganz Deutschland gültig, also berechtigt es auch zum Fahren in Bundesländern, die die Ausnahmeregelung nicht beschlossen haben. Mit dem Vollenden des 18. Lebensjahres kann die Prüfbescheinigung auf Antrag in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt werden, eine zusätzliche Prüfung ist nicht notwendig. Bei jeder Fahrt muss einer der Erziehungsberechtigten mitfahren. Es sind nur die Erziehungsberechtigten als Begleitperson zulässig und müssen bereits bei der Anmeldung zur Fahrschule festgelegt werden und zum Einverständnis unterschreiben. Für Fahrer und die Begleitperson gilt die 0,3-Promille-Grenze und die übrigen Rauschmittelvorschriften. Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer - sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern nur als Berater mitfahren. Gerüchte bezüglich eines vorgeschriebenen Alters, darüber dass der Begleiter seit 5 Jahren den Führerschein haben muss oder auch dass eine beliebige Begleitperson festgelegt werden darf, entsprechen keineswegs den Tatsachen. Bei einer Fahrt ohne die Begleitperson drohen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro und vier Punkte im Verkehrszentralregister. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarngeld von zehn Euro belegt. Da die Begleitperson nicht in die Fahrzeugführung eingreifen darf, ist eine Ausrüstung des Fahrzeugs mit den von Fahrlehrern benutzten Hilfsmitteln (z.B. Doppelpedale) ist nicht nötig. Ein zusätzlicher Innenspiegel kann sich jedoch als nützlich erweisen.

Sonderführerscheine

Zur gewerblichen Beförderung von bis zu 8 Passagieren benötigt man einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Bei der Bundeswehr existieren eigene Führerscheine mit zusätzlichen militärischen Klassen, siehe Dienstführerschein der Bundeswehr. Bei einigen Behörden sind spezielle Dienstführerscheine zum Führen von Dienstfahrzeugen vorgeschrieben. In der Schifffahrt ist das Äquivalent hierzu das Befähigungszeugnis (Patent); in der Luftfahrt der Luftfahrerschein. Im Eisenbahnverkehr gibt es den Triebfahrzeugführerschein.

Siehe auch


- Fahrerlaubnis
- für Österreich Lenkberechtigung

Weblinks


- [http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein/dienstleistungen/fuehrerscheinschluesselzahlen.html Berliner LABO] - Übersicht über die Verwendung von Schlüsselzahlen für die Eintragungen in den Führerschein.
- [http://www.vdtuev.de VdTÜV] - Virtuelle Galerie "Führerscheine in Europa - von der Vielfalt zur Harmonisierung".
- [http://www.bmvbw.de/dokumente/,-1434/Artikel/dokument.htm bmvbw.de] - Offizieller Vergleich Alter und Neuer Fahrerlaubnisklassen und das neue Führerscheinrecht vom Bundesministrerium Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen.
- [http://www.adac.de/Tests/Crash_Tests/gkgk/default.asp?ComponentID=101479&SourcePageID=8645 adac.de] - Test des ADAC zur Sicherheit von Leitmobilen der Führerscheinklasse "S".
- [http://www.bundesdruckerei.de/de/iddok/2_2/merkmale.html bundesdruckerei.de] - Sicherheitsmerkmale des EU-Kartenführerscheins.
- [http://www.stadt-koeln.de/bol/transport_befoerderung/produkte/01397/index.html stadt-koeln.de] - Internationaler Führerschein.
- [http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/ fahrschule.de] - Tipps für Führerscheinbewerber und Fahranfänger, Führerscheinklassen, Aufbauseminaren, Nachschulung, Intensivkursen, Behindertenausbildung.
- [http://www.fuehrerschein-lernsystem.de fuehrerschein-lernsystem.de] - Online-Lernsystem zur Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung.
- [http://www.nullfehler.com/ Nullfehler.com] - Kostenloses Online-Lernsystem für Fahranfänger
- [http://www.fahrschool.com/ fahrschool.com] - Handy-Lernsystem und Online-Lernsystem zur Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung. Fuhrerschein Fuhrerschein

Seefahrtbuch

Das Seefahrtbuch ist ein Ausweis und dient der Identifikation des Inhabers. Deutsche Seefahrtbücher sind, soweit sie an Deutsche ausgestellt sind, Passersatzpapiere. Jede Person, die der Schiffsbesatzung angehört, muss ein Seefahrtbuch besitzen, in welches jede An- und Abmusterung eingetragen wird. Es ist dabei auch ein Beleg für geleistete Sozialversicherungszeiten zusammen mit der, vom Seemannsamt beglaubigten, Sozialversicherungsnummer. Des weiteren werden Visa und Vermerke eingetragen. Seefahrtbücher werden durchlaufend nummeriert. Das erste ausgehändigte Seefahrtbuch erhält die Nr. 1. Auf Seite 2 befindet sich das beglaubigte Lichtbild des Inhabers, zusammen mit der Bescheinigung des Seemannsamtes, dass das Lichtbild die dargestellte Person zeigt. Auf Seite 3 befindet sich die Personenbeschreibung. Zur Musterung auf ein Schiff (Anheuern) werden folgende Daten ab Seite 12 eingetragen: Dienststellung, Schiffsname, Unterscheidungssignal des Schiffes, BRT des Schiffes, Leistung der Maschinenanlage, Name und Adresse der Reederei, Heimathafen, Dienstantritt, beglaubigt vom zuständigen Seemannsamt, Botschaft oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland. Zur Abmusterung von einem Schiff werden folgende Daten ab Seite 13 eingetragen: Funktion an Bord, Schiffsname, Fahrtgebiet (Große oder Mittlere Fahrt), von wann bis wann (Daten), insgesamte Fahrtzeit in Monaten und Tagen, Urlaubsanspruch, Ort und Tag der Abmusterung, Unterschrift des Kapitäns oder eines anderen Bevollmächtigten. Die Abmusterung wird auf Seite 13 beglaubigt vom Seemannsamt. Kategorie:Ausweis Kategorie:Seeschifffahrt

Diplomatenpass

Der Diplomatenpass ist ein für das grenzüberschreitende Reisen vorgesehener Pass