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Bürger

Bürger

Bürger waren ursprünglich im Mittelalter Bewohner eines Burgortes, dann einer befestigten Stadt oder eines Marktortes, schließlich jedes vollberechtigte Glied einer Staatsgemeinschaft. Im übertragenen Sinne werden damit aber auch nicht-zeitverbunden die Bewohner einer Stadt oder eines staatlichen Gemeinwesens, beispielsweise in der Antike (z.B. der Polis) oder in der Moderne bezeichnet. In der mittelalterlich geprägten Verfassung einer Stadt oder eines Marktes war ein Bürger ein vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft, der alle Rechte und Pflichten genoss. Die übrigen Bewohner des Ortes hießen Inwohner. Diese Begriffe galten nur für Männer, Frauen konnten nach der damaligen Rechtsauffassung niemals Träger eines solchen Titels sein. Unabdingbare Voraussetzung für die Bürgerschaft war der Immobilienbesitz, genauer der Besitz eines grundsteuerpflichtigen Anwesens innerhalb der Gemeinde oder Stadt. Besitzer von kleinen Häusern, sog. Tripfhäuseln waren damit auch vom Bürgerrecht ausgeschlossen. Die Anzahl der Bürger war damit im Vergleich zur Zahl der Einwohner vergleichsweise klein. Der Titel Bürger, in alten Aufzeichnungen wie Matrikeln oft lateinisch civis genannt, war kein Titel, den man erbte oder auf Lebenszeit erhielt. Vielmehr musste er beantragt werden und wurde bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt. Diese Aufnahme in die Bürgerschaft ist im so genannten Bürgeraufnahmebuch dokumentiert worden, wobei auch eine entsprechende Gebühr fällig war. Bei Wegfall der Voraussetzung, insbesondere dem Verkauf oder Übergabe des Hauses, welches das Bürgerrecht begründete, verfiel das Bürgerrecht wieder und der Bürger kehrte auf den Status eines Inwohners zurück. Wenn also der Sohn eines Ackerbürgers das väterliche Anwesen übernahm, konnte er damit das Bürgerrecht beantragen, das damit dem Vater verloren ging. Viele Handwerker ohne Nachfolger innerhalb der Familie verpachteten ihren Betrieb an einen Inwohner, blieben aber als Eigentümer noch Bürger. Häufig verkauften sie später das Anwesen an den Pächter unter Einräumung eines Wohnrechtes. Damit kehrte sich der Status um: der neue Eigentümer erhielt das Bürgerrecht, der alte wohnte als Inwohner auf dem Anwesen. Siehe auch:
- Staatsbürger
- Untertan
- Großbürger, Kleinbürger
- Bildungsbürgertum

Weblinks


- [http://www.wappenkunde-niedersachsen.de/ Bürgerwappen] ja:市民 Kategorie:Politischer Begriff Kategorie:Migration Kategorie:Nationalismus Kategorie:Behörde

Mittelalter

]] Das Mittelalter bezeichnet eine Epoche in der europäischen Geschichte zwischen der Antike und der Neuzeit, die christliche, antike und keltische, germanische und slawische Entwicklungen zusammenführt. Die vorherrschende Gesellschafts- und Wirtschaftsform ist der Feudalismus. Grundzüge des Mittelalters sind die nach Ständen geordnete Gesellschaft, die gläubig christliche Geisteshaltung in Literatur, Kunst und Wissenschaft, Latein oder Griechisch als gemeinsame Kultur- und Bildungssprache, die Idee der Einheit der christlichen Kirche (die aber faktisch nach dem großen Schisma mit der Ostkirche nicht mehr bestand) und ein recht einheitliches Weltbild.

Zeitliche Festlegung

Im Groben ordnet man das Mittelalter in die Zeit von 500 bzw. 600 n. Chr. bis 1500 n. Chr. ein. Wesentlich genauer sind jedoch folgende Merkmale: Das Mittelalter erstreckt sich ungefähr vom Ende der Völkerwanderung (375-568) bzw. vom Untergang des weströmischen Kaisertums 476 bis zum Zeitalter der Renaissance seit der Mitte des 15. Jahrhunderts bzw. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts. Bezüglich der Problematik der Datierung des Beginns des Mittelalters siehe Spätantike. Die Datierungen sind nicht immer einheitlich, es kommt oft darauf an, welche Aspekte der Entwicklung bevorzugt werden und von welchem Land man ausgeht. Stellt man zum Beispiel den Einfluss des Islam in den Vordergrund, kann man Mohammeds Hidschra (622) oder den Beginn der arabischen Expansion ab 632 als Beginn sehen. Ebenso gibt es unterschiedliche Datierungsmöglichkeiten für das Ende des Mittelalters, beispielsweise die Erfindung des Buchdrucks (um 1450) oder auch die Reformation (1517). Fokussiert man einzelne Länder, kann man auch zu verschiedenen Eckdaten kommen. So endete die Antike am Rhein oder in Britannien sicher früher als etwa in Syrien. Und so war zum Beispiel um 1420 in Italien bereits das Zeitalter der Renaissance angebrochen, während man zur gleichen Zeit in England mit gutem Grund noch vom Mittelalter spricht. Mittelalter bezieht sich in erster Linie auf die Geschichte des christlichen Abendlands vor der Reformation - der Begriff wird kaum im Zusammenhang mit außereuropäischen Kulturen verwendet.

Die Einteilung in Früh-, Hoch- und Spätmittelalter

Man kann das Mittelalter grob in 3 Phasen gliedern:
- Frühmittelalter (Mitte 6. Jahrhundert bis Anfang 11. Jahrhundert)
- Hochmittelalter (Anfang 11. Jahrhundert bis ca. 1250)
- Spätmittelalter (ca. 1250 bis ca. 1500)

Frühmittelalter

In das Frühmittelalter fällt unter anderem auch die Zeit der Völkerwanderung, wobei die Forschung aber mittlerweile dazu tendiert, diese aus dem Mittelalter herauszunehmen, sie als Bindeglied zwischen Antike und Mittelalter zu sehen und der Spätantike zuzurechnen. Weitere einschneidende Entwicklungen sind die weitgehende Christianisierung Europas, der Aufstieg des Fränkischen Reiches, der Einfall der Wikinger, der Beginn des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und die Kämpfe zwischen Kaisertum und Papsttum. Außerdem wirkt der Aufstieg des Islam und sein schnelles Ausgreifen bis nach Europa prägend. Wirtschaftlich stellt das Frühmittelalter eine Zeit der Naturalwirtschaft dar, wobei besonders das System der Grundherrschaft herauszustellen ist. Wesentliche Kulturträger sind das Byzantinische Reich, die Klöster, insbesondere die des Benediktinerordens, sowie die Gelehrten des arabisch-muslimischen Kulturkreises. Siehe auch Hauptartikel: Frühmittelalter.

Hochmittelalter

Das Hochmittelalter ist die Blütezeit des Rittertums und des römisch-deutschen Kaiserreichs, des Lehnswesens und des Minnesangs. Es ist auch die Epoche der Auseinandersetzung zwischen weltlicher und geistlicher Macht im Investiturstreit, welcher die Einsetzung mehrerer Gegenpäpste zur Folge hatte. Innerhalb der Scholastik wird Aristoteles zur wichtigsten nicht-christlichen Autorität. Der Einfluss der Kirche zeigt sich vor allem an den Kreuzzügen gegen den Islam, denen auch Juden zum Opfer fallen. Im Zuge der Kreuzzüge entwickelt sich ein Fernhandel mit der Levante, von dem insbesondere die italienischen Stadtstaaten profitieren. Die Geldwirtschaft gewinnt gegenüber der Naturalwirtschaft immer stärker an Bedeutung. Die wichtigsten Orden des Hochmittelalters sind neben den Zisterziensern die Bettelorden der Franziskaner und Dominikaner. Im Hochmittelalter entsteht das Zunftwesen, das die sozialen und wirtschaftlichen Vorgänge in den Städten stark prägt. Siehe auch Hauptartikel: Hochmittelalter.

Spätmittelalter

Hochmittelalter]] Das Spätmittelalter ist die Zeit des aufsteigenden Bürgertums der Städte und der Geldwirtschaft. In dieser Zeit steigt die Hanse zur Handelsmacht auf. Seit etwa 1280 bis einige Jahrzehnte nach der "Großen Pest" (Schwarzer Tod) in der Zeit von 1349 bis 1351 macht die europäische Geschichte einige krisenhafte Entwicklungen, die zu einem starken Bevölkerungsrückgang (Wüstung, Pest) führen, aber auch zu starken Veränderungen der Gesellschaftstruktur, die allmählich zur Neuzeit überleiten (siehe auch: Krise des 14. Jahrhunderts). Siehe auch Hauptartikel: Spätmittelalter.

Ende des Mittelalters

Als wesentlich für den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit betrachtet man im Allgemeinen die Zeit der Renaissance (je nach Land spätes 14. Jahrhundert bis 16. Jahrhundert), die Entdeckung insbesondere der Neuen Welt durch Christoph Kolumbus 1492, die Erfindung des Buchdrucks 1450 und die damit beschleunigte Verschriftlichung des Wissens, den Verlust des Einflusses der institutionalisierten katholischen Kirche und den Beginn der Reformation. Diese Ereignisse sind alle rund um die Schwelle vom 15. zum 16. Jahrhundert anzusiedeln. Auch die Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen (1453) wird als ein Ereignis genannt, das das Ende des Mittelalters markiert. Dies ist nicht nur eine zeitlich passende Vereinfachung, sondern hat einige Berechtigung, weil mit dem Untergang des Byzantinischen Reiches das letzte lebendige Überbleibsel der Antike unterging. Des Weiteren war der dadurch ausgelöste Strom byzantinischer Flüchtlinge und Gelehrter nach Italien hauptverantwortlich für den Beginn der Renaissance. Darüber hinaus wurden die Handelsrouten nach Asien durch die Ausbreitung des Osmanischen Reiches blockiert, so dass westeuropäische Seefahrer neue Wege erkundeten. Dabei wurde unter anderem Amerika entdeckt – zumindest war es das erste Mal, dass die Existenz Amerikas innerhalb weniger Jahre in ganz Europa bekannt wurde. Auf musikalischem Gebiet ist das Ende des Mittelalters am besten mit der Umstellung von Quint-Oktavklängen zu terzhaltigen Harmonien zu bestimmen. Die englischen Komponisten waren hier sehr früh (Anonymus 4 spricht bei dieser Entwicklung auf dem Kontinent sogar direkt von englischem Einfluss); vor allem Dunstable ist hier zu nennen. Ab ca. 1430 lässt sich dieser Wandel in Italien dingfest machen, wobei terzhaltige Klänge nicht sofort die reinen Intervalle als Ruhepole der Komposition ablösten und vor allem am Schluss einer Komposition das ganze 15. Jahrhundert hindurch noch der Klang ohne Terz bevorzugt wurde.

Der Begriff Mittelalter

Der Begriff Mittelalter, erstmals im 14. Jahrhundert von italienischen Humanisten benutzt, hatte schon von Beginn an eine negative Bedeutung, weil sie das Mittelalter als „dunkle“ Epoche zwischen der Antike und ihrer Zeit ansahen, in der antike Traditionen wiedergeboren wurden. Aber erst im 17. Jahrhundert wurde diese Einteilung endgültig vorgenommen. Demnach begann das Mittelalter mit dem Ende des Weströmischen Reiches im Jahre 476 und endete mit der Eroberung Konstantinopels im Jahr 1453 durch die Osmanen. Im Englischen spricht man für den Zeitraum nach Ende der römischen Besatzung bis etwa zur Zeit König Alfreds von Wessex, also für die Zeit der Einwanderung der Angeln, Sachsen und Jüten, aufgrund der mangelhaften schriftlichen Quellen von „The Dark Ages“. Noch heute bezeichnen wir eine Denkweise als „mittelalterlich“, wenn wir sie als starr und veraltet kritisieren wollen. Auch die umgangssprachliche Wendung „Rückkehr ins Mittelalter“ ist negativ besetzt. In der Romantik wurde das Mittelalter allerdings auch wieder positiver gesehen, teilweise auch systematisch verklärt. In der modernen Forschung werden die originären Leistungen des Mittelalters und die wenigstens teilweise vorhandene Kontinuität der antiken Kultur betont. Der bekannte und angesehene französische Mediävist Jacques Le Goff betonte erst jüngst die Geburt Europas im Mittelalter.

Sonstiges

In der japanischen Geschichte wird die Zeit von ca. 1200 bis ca. 1600 als Mittelalter bezeichnet. Diese Epoche zeichnete sich durch eine starke Dominanz des Buddhismus und des Feudalismus aus.

Siehe auch


- Portal:Mittelalter

Literatur

Wichtige Quellen sind im großen Umfang gesammelt in der Monumenta Germaniae Historica. Siehe auch die dt.-latein. Ausgaben der Freiherr-vom-Stein Gedächtnisausgabe (FSGA). Wichtige Quellen stellen u.a. neben der Geschichtsschreibung auch Constitutionen und andere Aktenquellen sowie Regesten dar. Eine hervorragende Bibliographie findet sich [http://www.histsem.uni-bonn.de/proseminar/lsma15.htm hier (erstellt vom Historischen Seminar der Uni. Bonn)] sowie [http://www.uni-tuebingen.de/mittelalter/tutorium/literatur/literatur.htm hier (Uni. Tübingen; umfangreiche Liste mit Quellen- und Literaturangaben)]. Ansonsten sei auf die Angaben im Lexikon des Mittelalters oder den Bibliographien der unten aufgeführten Werke verwiesen.

Nachschlagewerke


- The New Cambridge Medieval History, Cambridge 1995 ff. Noch im Entstehen begriffen, mit hervorragender Bibliographie.
- Lexikon des Mittelalters, 9 Bde., Ausgabe des dtv-Verlags, München 2002 (in Hardcover München-Zürich 1980-1998). Grundlegendes Werk

Sekundärliteratur


- Hartmut Boockmann: Einführung in die Geschichte des Mittelalters, mehrere Neuauflagen, München 2001. Wohl die beste strukturelle Einführung ins Mittelalter, mit guten bibliographischen Angaben.
- Arno Borst: Lebensformen im Mittelalter, Frankfurt/M., Berlin 1988 ISBN 3-548-34004-0
- Arno Borst: Barbaren, Ketzer und Artisten: Welten des Mittelalters, München 1988 ISBN 3-492-03152-8
- Fischer Weltgeschichte, Mittelalter und frühe Neuzeit (4 Bände) ISBN 3596507324
- Horst Fuhrmann: Einladung ins Mittelalter, Verlag C. H. Beck, München 1987 ISBN 3-406-32052-X
- Horst Fuhrmann: Überall ist Mittelalter : von der Gegenwart einer vergangenen Zeit, Verlag C. H. Beck, München 1996 ISBN 3-406-40518-5
- Friedrich Heer: Mittelalter. Von 1100 bis 1350, Zürich 1964

Weblinks


- [http://www.erlangerhistorikerseite.de/ma_resso.html Virtuelle Bibliothek – Geschichte / Mittelalterliche Geschichte (Internet-Ressourcen der Erlanger Historikerseite)]
- [http://www.uni-tuebingen.de/mittelalter/indexstart.htm Historisches Seminar der Universität Tübingen, Abteilung für Mittelalterliche Geschichte (zahlreiche Links und Materialsammlungen)]
- [http://netzwerk.wisis.de/text/42.htm Mittelalter - SUSAS Netzwerk für Wissensweitergabe - Ausführliche Texte und zahlreiche Erklärungen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Ereignisgeschichte]
- [http://www.genealogie-mittelalter.de/ Genealogie Mittelalter] Mittelalterliche Genealogie im Deutschen Reich bis zum Ende der Staufer
- DER SPIEGEL: [http://www.spiegel.de/wissenschaft/weltraum/0,1518,381627,00.html Wie die Erde zur Scheibe wurde] - das Bild vom rückständigen Mittelalter als moderner Mythos !Mittelalter Kategorie:Zeitalter ja:中世 simple:Middle Ages

Burg

Als Burg wird ein verteidigungsfähiger Bau bezeichnet der den technischen Verteidigungsmöglichkeiten des Mittelalters entspricht und auf einen einzelnen Burgplatz beschränkt ist. In Europa wird darunter überwiegend ein bewehrter Wohnsitz eines Adligen im Mittelalter verstanden. Neben der Adelsburg komme noch Volksburgen, Kirchenburgen (Wehrkirchen), Klosterburgen und Stadtburgen vor. Eine ältere Bezeichnung für Burg ist das Wort "Veste".

Geschichtliche Entwicklung

Vorgeschichtliche Befestigungsanlagen

Befestigte Anlagen wurden seit dem Neolithikum errichtet und sind aus nahezu allen ur- und frühgeschichtlichen Perioden bekannt. Die Befestigungen waren zumeist aus Holz, Erde und Stein erbaut und sind heute als Burgwälle erhalten, die zumeist als Bodendenkmal unter Schutz stehen. Selten war der Hauptzweck einer solchen Anlage die Verteidigung, weshalb die Bezeichnung als Burgen irreführend ist. Viele Forscher bevorzugen die Bezeichnung "Erdwerk", oder spezifischere Ausdrücke wie z.B. Kreisgrabenanlage, Schlackenwall oder Abschnittswall. Die Kelten hinterließen in Süddeutschland und Frankreich große, stark befestigte Burgstädte, die "Oppidae". Keltische Viereckschanzen hatten dagegen in der Regel keine Verteidigungseinrichtungen. Viele frühgeschichtliche Burg- und Stadtanlagen wurden über sehr lange Zeiträume bewohnt und immer wieder ausgebaut oder erneuert. Bei vielen dieser Denkmäler fehlen jegliche historischen Überlieferungen, so dass ihre Zeitstellung und Geschichte nur durch aufwändige archäologische Grabungen festgestellt werden kann. Im Römischen Reich waren Kastell oder Burgus (spätrömisch) als befestigte Truppenstandorte gebräuchlich. Die Außengrenzen des Reiches wurden teilweise mit aufwändigen Grenzbefestigungen gesichert (Limes).

Burgen im frühen Mittelalter

Im Frühmittelalter kamen die Burgen als Wehrbauten wieder auf, falls diese Tradition jemals unterbrochen war. Der Geschichtsschreiber Paulus Diaconus erwähnt im 8. Jahrhundert in seiner Langobardengeschichte, auf der Historiola des Abtes Secundus von Trient fußend, für das Jahr 590 zahlreiche Castra im mittleren Alpenraum. Ein solches Castrum wird heute meist als befestigte Höhensiedlung aus ostgotischer, byzantinischer oder langobardischer Zeit angesehen. Als Beispiele dafür können Loppio im Trentino, der Vigiliusbühl bei Perdonig oder Castelfeder bei Auer, beide im Etschtal gelegen, angeführt werden. Im Fränkisches Reich setzte der Burgenbau spätestens in der Karolingerzeit wieder ein. Große Gaugrafenburgen entstanden, teilweise durch den Ausbau vorgeschichtlicher Wallanlagen. Zur gleichen Zeit, das heißt im späten 8. Jahrhundert und im 9. Jahrhundert, begannen auch die Slawen mit dem Bau von Burgen. Im 10. Jhdt. wurden in Südwestdeutschland riesige "Ungarnwälle" aufgeworfen. Im Vorfeld wurden ausgeklügelte Reiterannäherungshindernisse angelegt, um das Reitervolk zum Fußkampf zu zwingen. Nach der Schlacht auf dem Lechfeld bei Augsburg (955), wurde der Ausbau mancher dieser Wallanlagen abrupt abgebrochen, da die Gefahr durch die Niederlage der Ungarn beseitigt war. Viele hochmittelalterliche Burgen stehen innerhalb älterer, wesentlich großflächigerer Wallanlagen, deren Zeitstellung nicht immer zweifelsfrei zu klären ist. Fortifikatorisch günstige Plätze wurden oft über Jahrtausende hinweg benützt. Bedingt durch klimatische Verbesserungen kam es am Ende des frühen Mittelalters im deutschen Sprachraum zu einem raschen Bevölkerungswachstum, das die Entstehung einer neuen Gesellschaftsschicht ermöglichte, der Ministerialen. Diese anfangs noch unfreien Dienstleute dokumentierten ihren neuen Status oft durch die Errichtung einer Turmhügelburg, der Motte. Dieser Bautypus war ursprünglich in Westeuropa beheimatet.

Hoch- und Spätmittelalter

Die Blütezeit des Burgenbaus war das Hoch- und Spätmittelalter. Aus dieser Zeit stammt der größte Teil der heute erhaltenen Burgen und Burgruinen. Der Burgenbau gehörte aufgrund der schwachen Infrastruktur des mittelalterlichen Europas zu den wichtigsten Mitteln der Machtausübung, weshalb er zu den Königsrechten (Regalien) zählte. Manche Herrscher ließen Zwingburgen in aufrührerischen Gebieten oder auch Städten errichten. Die Pfalzbauten des Hochadels und der Kaiser waren allerdings ursprünglich nur schwach befestigt. Waren die Könige der meisten europäischen Länder stark auf den Erhalt ihres Vorrechts zum Burgenbau bedacht, ging dieses Recht im Heiligen Römischen Reich während des Spätmittelalters auf die Territorialfürsten über. Über den Einfluss arabischer und muslimischer Wehrarchitektur auf die Entwicklung der europäischen Burglagen ist viel gestritten worden. Sicherlich ist jedoch die eine oder andere Anregung während der Kreuzzüge zu uns gelangt. Bei vielen spanischen Burgen ist dieser Einfluss, bedingt durch die Geschichte des Landes, natürlich offensichtlich. Aus diesem Grunde ist es im spanischen Burgenbau oft zu eigenständigen, ja phantastischen Ergebnissen gekommen. Bauten wie etwa die atemberaubende Burg Coca suchen im Rest Europas ihresgleichen. Die Rheinstrecke von Mainz bis Bonn ist wohl das bekannteste Beispiel einer deutschen Burgenlandschaft. Klassische "Burgennester" sind weiterhin der Pfälzer Wald, die Schwäbische und die Fränkische Alb, die fränkischen Hassberge, u.a. Im deutschsprachigen Teil des ehemaligen Österreich ist hier vor allem Südtirol zu nennen. Demjenigen, der sich einen raschen Überblick über nahezu tausend Jahre Entwicklung des mitteleuropäischen Wehrbaus verschaffen möchte, sei die Region um das Allgäuer Grenzstädtchen Füssen empfohlen. Von der Motte (Seeg) über die Höhlenburg (Loch bei Pinswang) über die spätgotische Schloßburg Füssen reicht das "Angebot" bis hin zur barocken Festungsanlage (Schloßkopf bei Reutte) und der romantischen Märchenburg Neuschwanstein. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde die Region als Standort für das Europäische Burgenmuseum ausgewählt, das zur Zeit in der Klause unterhalb des Burg- und Festungsensembles Ehrenberg (Reutte) eingerichtet wird. In dem Umland einer Burg galt der so genannte Burgfriede, der Fehden streng untersagte. Durch den Burgbann war die im Einzugsbereich einer Burg lebende Bevölkerung dazu verpflichtet, zu baulichen Tätigkeiten und der Verteidigung der Burg beizutragen. Dafür durfte die Bevölkerung bei fremder Bedrohung in der Burg Schutz suchen. Im Spätmittelalter wurden viele Burgen aufgrund des Niedergangs des Rittertums zum Stützpunkt von so genannten Raubrittern. Die meisten Burgen wurden von gutbezahlten Bauspezialisten und Handwerkern errichtet, selten durch die harte Fronarbeit der untertänigen Bevölkerung. Viele Bauherren mussten sich extrem verschulden, um sich eine Burg leisten zu können, die ihrem tatsächlichen oder eingebildeten Status entsprach. Die Bauzeiten bewegten sich zwischen wenigen Wochen für eine kleine Holz- und vielen Jahrzehnten für eine große Feudalburg. Eine kleinere Steinburg dürfte in drei bis fünf Jahren bezugsfertig gewesen sein und wurde später meist noch ausgebaut. Die Bautrupps zogen von einer Baustelle zur anderen. So erklären sich identische Baudetails und Steinmetzzeichen an oft weit voneinander entfernten Burgen. (Es wurde meist keine Bauzeichnungen erstellt, sondern lediglich einzelne Skizzen in den Sand gemalt.) Im Idealfall verwendete man natürlich das am Ort anstehende Baumaterial. Die Werksteine wurden teilweise bereits beim Grabenaushub gewonnen, oft haben sich auch die alten Steinbrüche in unmittelbarer Nähe der Burg erhalten. Manchmal wurde das Baumaterial allerdings auch über weite Strecken zur Baustelle transportiert. In steinarmen Gebieten (etwa Norddeutschland) verwendete man meist Backsteine oder Feldsteine. Das verwendete Steinmaterial hatte natürlich großen Einfluss auf die Konzeption und Ausstattung der Burganlage. Auch die Baukosten und die Bauzeit hingen hiervon ab. In den Außenmauern finden sich oft in regelmäßigen Abständen kleine "Rüstlöcher". Beim Hochmauern wurden hölzerne Stangen in diese Löcher geschoben. Auf diese Stangen wurden dann Balken gelegt und rückwärtig ein Geländer angebracht. Von dieser Gerüstebene konnte dann in Mannshöhe nach oben gemauert werden. Dieses Prinzip wurde so lange fortgeführt, bis die endgültige Mauerhöhe erreicht war. Die oft in den Rüstlöchern verbliebenen Holzreste geben oft Aufschluss über das Alter des Bauabschnittes (Dendrochronologie). Selbstverständlich kamen auch kleinere Standgerüste vor, besonders in Innenräumen. Die Außenmauern vieler Burgen waren - im Gegensatz zu ihrem heutigen Erscheinungsbild - meistens verputzt. Es gab im Mittelalter wesentlich mehr Burgen, als heute gemeinhin angenommen. Auch heute auf den ersten Blick so burgenarme Gebiete wie etwa Oberbayern waren im Hochmittelalter übersät mit mehr oder weniger wehrhaften Adelssitzen. Besonders in den ersten Jahrzehnten des Territorialausbaues fand sich in oder bei nahezu jedem größeren Dorf eine kleine Burg oder zumindest eine befestigte Hofanlage. Diese Anlagen dienten als Wohnstätten und vor allem als Statussymbole der zahlreichen Ministerialen, dem neu entstandenen Dienstadel. Viele dieser manchmal winzigen Burgen sind noch als Burgställe erhalten, andere in Meierhöfen oder Schlössern aufgegangen. Die "Herren" dieser Miniaturburgen waren oft wirtschaftlich nicht stark genug, um sich dauerhaft im Niederadel zu etablieren. Oft findet man auch mehrere ehemalige Burgen in einer Gemeinde. Besonders im Grenzbereich zwischen den Gebieten mächtiger Territorialherren wurden zahlreiche Burgen zur Sicherung des eigenen Einflusses errichtet. Ein gutes Beispiel ist die auffallende Burgendichte in den fränkischen Hassbergen, wo sich die beiden Hochstifte Bamberg und Würzburg rivalisierend gegenüberstanden. Hier schreckte man auch vor Falschanklagen nicht zurück, um die Burgen des Rivalen in den eigenen Besitz zu bringen. Wegen der unterschiedlichen Entwicklung des Lehenswesens und anderer geographischer und politischer Faktoren unterscheiden sich die Burgen der verschiedenen Kulturkreise deutlich. In Deutschland werden die oft gigantischen Ausmaße der englischen und französischen Wehrbauten meist bei weitem nicht erreicht, die Anlagen fallen überwiegend vergleichsweise bescheiden aus. Auch hier bestätigt die Ausnahme die Regel: Europas längste Burg ist in Bayern zu finden (Burg zu Burghausen). Die Anlage ist über 1200 m lang. Auch die gigantischen "Ritterkasernen" des Deutschen Ordens sind als Eroberungsburgen im feindlichen Umland nicht für die deutsche Burg repräsentativ. Im (ehemaligen) deutschen Sprachraum dürften insgesamt etwa 20000 mittelalterliche Burgen angelegt worden sein. Einfache Turmburgen und Motten stehen hier neben kleineren Stein- und großen Feudalburgen. Die meisten dieser Wehranlagen sind im Laufe ihrer langen Geschichte verschwunden oder nur noch als Burgställe erhalten. Die Zahl der ganz oder teilweise erhaltenen Burganlagen liegt hier bei über 4000. (Krahe verzeichnet in seinem Grundrisslexikon etwa 4500). Diese beeindruckenden Zahlen lassen sich durch die Sonderentwicklung des Lehenswesens im "deutschen" Reichsgebiet erklären, der Entwicklung eines "Dienstadels", der den Großteil der Ritter und Edelknechte stellte. Hinzu kommt die territoriale Zersplitterung in kleine und kleinste Herrschaften. Das Land mit der im Verhältnis zu seiner Fläche größten Burgendichte ist allerdings Böhmen. Die Evolution der Adelsburg verlief größtenteils parallel zu der Entwicklung der Stadtbefestigungen in Europa. Leider werden die zahlreichen Wechselwirkungen zwischen beiden Bautypen von der Forschung noch zu wenig beachtet. Eigentlich sind die Städte des Mittelalters nichts anderes als riesige Burgen, die Einwohner nannte man folgerichtig auch "Bürger". Typische Elemente der Burgenarchitektur finden sich in den Städten wieder, sogar die Bergfriede oder Donjons finden ihre städtische Entsprechung in den Wohn- und "Geschlechtertürmen" europäischer Städte. Viele Burgen wurden in einem Zuge mit den städtischen Befestigungen gebaut oder erweitert. Einige liegen inmitten der Städte oder an ihrem Rand, viele sind durch Schenkelmauern mit der Stadtbefestigung verbunden. Tore, Gräben, Wehrtürme und-gänge, Kurtinen und Vorwerke, alles bedingt sich gegenseitig und sollte auch als Einheit verstanden werden.

Das Ende des Burgenbaus

Die mittelalterliche Burg verlor ihren Zweck mit dem Aufkommen von Kanonen, welche die Burgmauern mit ihren Geschossen durchschlagen konnten. Zwar war dies vorher auch schon mit manchen Belagerungsmaschinen möglich, jedoch waren Kanonen wesentlich leichter zu transportieren und zu handhaben. Als Reaktion darauf verstärkte man seit dem 14. Jahrhundert die Burgmauern oftmals mit einer Erdaufschüttung und versah die Burg mit relativ niedrigen, massiven Rondells. Diese Maßnahmen stellten keine ausreichende Antwort auf die Bedrohung durch Geschütze dar. Den Übergang in die Neuzeit mit ihren von Feuerwaffen getragenen Kriegen machten die Burgen nur in Ausnahmefällen mit. Sie mussten dafür komplett umgebaut und bastioniert werden, damit sie den mauerbrechenden Kanonen standhalten konnten. Beispiele für eine derartige Modifikation sind die Bielefelder Sparrenburg, das Marburger Schloss oder der Munot in Schaffhausen. In den meisten Fällen wurde auf die Umwandlung von Burgen zu Artilleriefestungen verzichtet, zumal viele Burgen mit ihren hohen Gebäuden ein leichtes Ziel für Mörser darstellten. In einigen Fällen blieben sie aber als Residenz adeliger Familien erhalten oder gelangten in bäuerlichen Besitz. Die Wohnfunktion der Burgen wurde dann von den Schlössern übernommen. Zahlreiche Burgen, die nicht zu Schlössern umgebaut oder anderweitig, beispielsweise als Domäne, genutzt wurden, verfielen und wurden zur Ruine. Zahlreiche Burgen wurden später absichtlich zu Ruinen gemacht. In manchen Gegenden bemaß sich die Grundsteuer nach der Dachfläche des Anwesens. Um diese "Dachsteuer" zu umgehen, deckte man die Dächer von leerstehenden Gebäudeteilen einfach ab. Unbewohnte Burgen wurden aus romantischen Motiven dem Verfall überlassen, um die Anlagen zu pittoresken Landschaftsstaffagen zu machen. In zahlreichen Schloss- und Landschaftsgärten errichtete man im 19. Jhdt. künstliche Burgruinen, deren Architekturteile gelegentlich alten Burgen entnommen wurden.

Nachfolger

Auch die neuzeitlichen Festungen hatten zunächst eine gewisse Ähnlichkeit mit einer Burg. Der Schaffhauser Munot in der Schweiz ist dafür ein gutes Beispiel. Im 19. Jahrhundert (Romantik) entstand eine Mittelalter-Sehnsucht, die dazu führte, dass man Schlösser im Stil alter Burgen baute. Beispiele hierfür sind Schloss Neuschwanstein und die Burg Hohenzollern. Diese "Märchenburgen" haben allerdings mit der Realität wenig zu tun. Es handelt sich um reine Phantasiearchitekturen, die einzelne Elemente der Burgenarchitektur ins Groteske übersteigern. Neuschwanstein wurde gar von einem Bühnenbildner entworfen. Aber auch seriöse Forscher wie Bodo Ebhardt beteiligten sich mit "Restaurierungen", wie etwa der Hochkönigsburg im Elsaß, an der Romantisierung und Verfälschung des Bildes der mittelalterlichen Burg. Leider wurden in allen diesen Fällen bedeutende Reste originaler Wehranlagen beseitigt, das "nachgemachte" Mittelalter wurde also dem "echten" vorgezogen. Diese Bauten prägen leider bis heute die Vorstellung vieler Menschen von einer mittelalterlichen Burg. Populäre Bücher über Burgen sind oft aus dem englischen Sprachraum übersetzt, dessen Verhältnisse sich doch sehr von den hiesigen unterscheiden. Auch im Nationalsozialismus wurde mit dem Bau von sogenannten Ordensburgen wie Sonthofen oder Vogelsang beziehungsweise dem Umbau von bestehenden Anlagen wie der Wewelsburg oder der Burg Trifels auf den Mythos der mittelalterlichen Burg Bezug genommen. In den letzten Jahrzehnten hat die Burgenforschung in Europa große Fortschritte gemacht. Zahlreiche veraltete Vorstellungen konnten zurechtgerückt oder zumindest zur Diskussion gestellt werden. Bedingt durch den allgemeinen Mittelalterboom wurden zahlreiche Burgen und Ruinen untersucht und gesichert oder restauriert. Hier stehen vorbildliche Burgsanierungen, wie etwa die des Mittelalterarchäologen Joachim Zeune, der sicherlich gutgemeinten Arbeit zahlreicher Burg- und Heimatvereine gegenüber. Der "Neubau" von Burgruinen wie etwa der mittelfränkischen Burg Treuchtlingen löst bei Burgenfreunden nicht nur Begeisterung aus. Im Rahmen der experimentellen Archäologie werden seit einigen Jahren sogar komplette mittelalterliche Burgen mit den alten Bautechniken und Werkzeugen nachgebaut. In Deutschland wurde in Lütjenburg eine einfache Turmhügelburg (Motte) rekonstruiert und in Kanzach eine aufwendigere hölzerne Niederadelsburg. Absoluter Höhepunkt dieser neuen Burgenbaubewegung ist jedoch der vor einigen Jahren begonnene Nachbau einer kompletten Steinburg im französischen Guédelon. Dieses, mit EU-Mitteln geförderte Projekt dürfte sich noch die nächsten Jahrzehnte hinziehen. Auf einer japanischen Insel wurde sogar die bekannte rheinische Marksburg in Originalgröße an den Strand gestellt. Auf die Außenwerke musste hier allerdings aus geographischen Gründen verzichtet werden.

Lage

Kennzeichnend für eine Burg war ihre Überhöhung über das umgebende Gelände sowie der kontrollierte Zugang zur Burg. Im Gebirgsraum errichtete man Höhenburgen auf Bergspornen, an Hängen und häufig auf schwer zugänglichen Berghöhen. Im Flachland wurden dagegen auf künstlichen Erdanhäufungen mit umlaufender Mauer und umgebendem Wassergraben, sogenannte Motten, angelegt. Im Mittelgebirgsraum kommen sowohl Höhen- und Wasserburgen vor, wobei letztere in erster Linie von Angehörigen des niederen Adels (sog. kleine Herrschaftsträger) angelegt worden sind. Die Lage hatte zwangsläufig einen einscheindenden Einfluss auf die Größe und Ausstattung einer Burganlage. Kennzeichen der "typischen" deutschen Burg ist die manchmal spektakuläre Lage auf hohen Bergkuppen und Felsklötzen. Während die großen Burgen Englands und Nordfrankreichs in der Regel auf eher niedrigen Hügeln - oder im Flachland - liegen und die Grundrisse hier wesentlich regelmäßiger sind, folgen "deutsche" Burgen meist den vom Gelände vorgegebenen Bedingungen. Wenn genügend natürlicher Schutz durch Steilhänge oder Felsbarrieren vorhanden war, konnte auf aufwändige Hochbauten meist verzichtet werden. Die Baumassen unserer Burgen fallen deshalb meist vergleichsweise bescheiden aus. Ähnliche geographische Bedingungen führten oft zu sehr ähnlichen Ergebnissen in weit entfernten Gebieten. So wirken zahlreiche Burgen etwa Südfrankreichs oder Osteuropas sehr vertraut auf den mitteleuropäischen Betrachter. Die ältere Forschung hat hier oft fälschlicherweise einen direkten "deutschen" Einfluss unterstellt. Nationalistische Burgenkundler sahen gar in allen großen Burgschöpfungen Europas germanischen Formwillen. Besonders unrühmlich hat sich hier Bodo Ebhardt hervorgetan. Unterscheidung der Burgen nach ihrer Lage: Höhen-Burgen
- Gipfelburg
- Hangburg
- Spornburg Tiefen-Burgen
- Hafenburg
- Inselburg
- Talburg
- Uferburg
- Wasserburg

Wichtige bauliche Elemente

Der bis heute augenfälligste Bestandteil einer mittelalterlichen Burg ist der Turm, der entweder als Wohnturm, im angelsächsischen Raum "Keep" und in Frankreich "Donjon" genannt, oder als Bergfried (wurde später auch zu einem Palas ausgebaut) ausgeprägt war. Als Bergfried wird in der deutschsprachigen Burgenliteratur der Hauptturm einer Burganlage bezeichnet, der nicht für eine dauerhafte Wohnnutzung vorgesehen war, sondern in erster Linie Wehr- und Statusfunktionen übernahm. Auch Türme, die beide Funktionen - Wohnen und Verteidigung - vereinigen, sind bekannt (siehe beispielsweise auf der Neuenburg (Freyburg)). Häufig wurde der Hauptturm durch weitere Türme insbesondere an den Toren sowie Mauer- und Flankierungstürme ergänzt. Die Burg war von einer Mauer und weiteren Befestigungen wie Graben, Wall und anderen Annäherungshindernissen (Gebück, Hecke, Verhau) umgeben. Bei den Mauern wird je nach Höhe und Ausprägung zwischen Ringmauer, Mantelmauer und Schildmauer unterschieden. Von einzelnen Vorläufern abgesehen wurde ab dem 13. und 14. Jahrhundert der Umfassungsmauer häufig eine Zwingermauer vorgelegt. Das Gelände innerhalb der Burg wurde durch zahlreiche und verschiedenartige Gebäude genutzt und gegliedert, wobei sich weitere verteidigungsfähige Abschnitte ergeben konnten. Eine zentrale Rolle, die von der älteren Forschung jedoch häufig unterschätzt wurde, kommt der Wohnarchitektur zu. Das Hauptgebäude einer hochmittelalterlichen Burg (10. bis 12. Jahrhundert) wird in der Forschung als "Festes Haus", "Saalgeschosshaus" beziehungsweise allgemein als "Wohnbau" bezeichnet (Marburger Schloss, Bauphase 1). Seine Funktion wurde in jüngerer Zeit häufig durch den Wohnturm übernommen (Marburger Schloss, Bauphase 2, Neuenburg (Freyburg)), der im 14. Jahrhundert eine zweite Blütezeit erlebte. Aus dem früh- und hochmittelalterlichen "Saalbau" entwickelte sich im 12. Jahrhundert die Spezialform des Palas, dessen genaue Definition jedoch in der Burgenforschung noch stark umstritten ist. In enger Verbindung mit den Wohnbauten, die vielfach als Kemenaten bezeichnet werden, standen sakral genutzte Räume oder Gebäude wie Burgkirchen und Burgkapellen. Neben den zumeist sehr repräsentativen Wohnbauten gab es insbesondere in den Vorburgen noch weitere Wohn- und Wirtschaftbauten wie Werkstätten, Backhäuser oder Ställe sowie Lagerräume für Vorräte, Nahrungsmittel, Werkzeuge und Waffen. Eine besondere Herausforderung stellte bei den Höhenburgen die Wasserversorgung dar. Sie wurde zumeist über Zisternen gesichert, in die das von den Dächern der Gebäude herablaufende Regenwasser eingeleitet wurde. Zumeist erst im späten Mittelalter wurden Brunnen angelegt, die beträchtliche Tiefen erreichen konnten (Beispiel: der 176 m tief in den Fels getriebene Brunnen der Reichsburg Kyffhausen). Den meisten Burgen war ein Wirtschaftshof zugeordnet, der die Versorgung der Burginsassen mit den notwendigen Gütern sicherstellte. Bei grösseren Burgen war der Wirtschaftshof manchmal in der Vorburg untergebracht. Bei Höhenburgen stand er meist im Tal unterhalb der Burg. Bei einigen Burgen haben sich diese Höfe bis heute erhalten und werden noch bewirtschaftet (Burg Niederhaus/Ries, Burg Vilsegg/Tirol u.a.). Allerdings wurden diese Höfe bislang von der Burgenforschung wenig beachtet.

Funktion und Alltag

In der Burgenforschung streitet man sich in den letzten Jahren über die eigentliche Zweckbestimmung der mittelalterlichen Burg. Während die eine Fraktion den Wehr- und Trutzcharakter der Anlagen in den Vordergrund stellt, sieht die Gruppe um den Mittelalterarchäologen J. Zeune die Burg vorrangig als "Symbol der Macht". Die Wahrheit dürfte wohl irgendwo in der Mitte liegen. Burgen waren multifunktionale Gebäude, deren Zweckbestimmung von zahllosen Faktoren abhängig war. Es gab sowohl reine Imponierbauten mit teilweise unbenutzbaren Verteidigungseinrichtungen, wie auch echte Zwing- und Garnisonsburgen zum Schutz einer Okkupationsarmee im Feindesland. Bei der Fülle der mittelalterlichen Burgen und der unterschiedlichen geographischen und politischen Verhältnisse sollten Pauschalierungen jedweder Art vermieden werden. Mittelalterliche Architektur hatte immer auch einen hohen Symbolgehalt, natürlich waren Burgen Statussymbole und Machtzeichen. Sie boten aber auch realen und psychologischen Schutz, zumindest vor kleineren marodierenden Banden, wilden Tieren und Kriegsknechten des feindlichen Nachbarn. Nicht zuletzt wollte man sich natürlich auch vor der abhängigen Bevölkerung distanzieren und konnte notfalls das Tor hinter sich zusperren. Jedoch war das Verhältnis zu den Untertanen meist ein eher patriarchalisches. Größere Bauernaufstände sind bis zum großen Bauernkrieg 1525 die seltene Ausnahme. Auch diese Revolution wurde von Seiten der Bauern weit weniger blutig ausgefochten, als meist behauptet. Oft wurde der Burgbesatung freier Abzug gewährt, manchmal durfte sogar der Hausrat mitgenommen werden. Größeren Belagerungen konnten die meisten "deutschen" Burgen natürlich nicht auf längere Zeit widerstehen, einige Monate oder Jahre Widerstand sind jedoch häufig nachweisbar. Hier muss man natürlich berücksichtigen, dass eine solche Belagerung für den Angreifer äußerst kostspielig werden konnte. Wenn der Feind aus finanziellen Gründen von einer Belagerung oder einem Angriff absah, hatte der Burgbau seinen Zweck erfüllt. Aus diesem Grunde ist auf zahllose Burgen nie ein einziger Schuss abgefeuert worden. Manchmal war es preiswerter, eine kleine Belagerungsburg in der Nähe zu errichten und die Burg von dort aus mit Steinkugeln zu beschießen, bis die Insassen zermürbt aufgaben (Burg Trutzeltz gegen die Burg Eltz). Im Falle einer Fehde wurde die Burg meist einfach umgangen, man plünderte lieber die Dörfer und Höfe des Gegners aus, um ihm seine wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Aus diesem Grunde waren viele Dörfer mit einer leichten Befestigung versehen. Wall und Graben oder eine dichte Dornenhecke sind häufig nachweisbar, die Eingänge waren durch Torhäuser bewehrt. Bedeutendere Märkte hatten oft eine massive Steinmauer mit Wehrtürmen und Toren, waren also stadtähnlich ausgebaut. Manchmal wurden auch regelrechte Kirchenburgen zum Schutz der Bevölkerung angelegt. Natürlich benutzte die Landbevölkerung auch die zahlreichen vor- und frühmittelalterlichen Wallanlagen der umliegenden Wälder weiter, die oft noch bis in die Neuzeit hinein als Verstecke und Viehbergen dienten (Schwedenschanzen). Gelegentlich fand die gebeutelte Bevölkerung natürlich auch kurzfristig in der Burg ihres Herren Unterschlupf. Bei einzelstehenden Höfen wurden oft die Speicher bewehrt, manchmal auf kleine Inseln gestellt (Wehrspeicher). Das Tragen von Waffen war den Bauern allerdings meist verwehrt, allenfalls war ein langes Hiebmesser zur Verteidigung gegen Wölfe erlaubt, die "Bauernwehr". Die Zahl der waffenfähigen Männer auf einer Burg war nicht selten äusserst gering, manchmal war nur der Burgherr mit seinen Söhnen und einigen Knechten zur Verteidigung bereit. Okkupationsburgen konnten hingegen hunderte oder gar tausende von Kriegern aufnehmen (Krak des Chevaliers, Marienburg). Der Alltag auf einer kleinen mitteleuropäischen Dienstmannenburg unterschied sich doch sehr von dem auf einer der großen Hofburgen des Hochadels. Zwar versuchten auch die kleinen Ministerialen, der höfischen Kultur nachzueifern und lieferten oft bedeutende Beiträge zu dieser (Minnesang), ihr tägliches Leben verlief meist jedoch ziemlich "unritterlich". Oft sicherten nur wenige Höfe und Leibeigene des Auskommen der Burginsassen, die häufig selbst hinter dem Pflug gehen mussten. Die Kleidung dieser Kleinadeligen unterschied sich meist nur wenig von der der Bauern, wie schon Walter von der Vogelweide beklagte. Die Lebensverhältnisse auf den kleinen Burganlagen müssen aus heutiger Sicht unzumutbar gewesen sein. Es herrschte meist drangvolle Enge auf der Burg, es stank nach menschlichen und tierischen Exkrementen und Ausdünstungen, im Winter war es bitterkalt in den überwiegend unbeheizbaren Räumen. Oft war das Frauengemach der einzige beheizte Raum einer Burg (Kemenate). Das tägliche Leben spielte sich überwiegend draußen ab, die Männer gingen zu Jagd oder auf das Feld, die Frauen waren mit den täglichen Haushaltspflichten beschäftigt und mussten die Dienstboten beaufsichtigen. Diese Alltagspflichten liessen nur wenig Gelegenheit zum Müssiggang. Beliebte Zeitvertreibe waren hier die bei den Damen die Handarbeit, Brettspiele waren äußerst beliebt. So wurde etwa auf dem "Teufelsstein" in den Hassbergen ein Mühlebrett in den Felsboden geritzt. Absolute Höhepunkte im Burgalltag waren die seltenen Besuche der fahrenden Sänger und Geschichtenerzähler (Minnesänger), die von Burg zu Burg zogen und oft den Kultstatus heutiger Popstars erreichten. Diese Sänger waren keineswegs immer ritterlicher Herkunft, es gab sogar mindestens einen jüdischen Minnesänger (Süßkind von Trimberg). Auch gelegentliche Feste wie Hochzeiten, Kindstaufen und natürlich die Ritterpromotionen (Schwertleite, später Ritterschlag) unterbrachen den meist eintönigen Alltag der Burgbewohner. Als Kinderspielzeuge wurden geschnitzte Ritterfiguren und Puppen gefunden. Diese wertvollen Zeugnisse des Alltagslebens findet man heute bevorzugt in den alten Abfallgruben und unter den Aborterkern unserer Wehrbauten. Diese Aborterker, die von Unkundigen häufig für "Pechnasen" gehalten werden, haben sich in zahllosen Beispielen an den Außenmauern erhalten. Oft führte von diesen Abtritten ein langer hölzerner Schacht senkrecht in den Burggraben, die Fäkalien fielen also nicht offen zu Boden. Viele deutsche Burgen entwickelten sich im Laufe ihrer Geschichte zu regelrechten "Mehrfamilienburgen". Durch Erbteilungen und Notverkäufe wurden den bestehenden Gebäuden immer neue Wohnbauten hinzugefügt, manchmal wurden eigenständige Kleinburgen in die ältere Ringmauer gestellt. Diese, für Deutschland typische Burgform nennt man Ganerbenburg. Turniere gab es auf unseren Burgen nur selten. Diese mittelalterlichen Volks- und Sportfeste wurden meist in der Nähe größerer Städte abgehalten. Die "Turnierwiesen", die sich innerhalb oder bei zahlreichen Burgen finden, wurden in der Regel erst später so benannt. So beengt die Raumverhältnisse auch gewesen sein mögen, Platz für eine Stätte religiöser Andacht fand sich auf praktisch allen Burgen. Größere Anlagen hatte eine, manchmal reich ausgestattete Burgkapelle, kleinere begnügten sich mit einer Altarnische oder einem Kapellenerker. Oft finden sich Torkapellen über den Burgeingängen, das Tor als Schwachstelle der Burg wurde also unter besonderen "göttlichen" Schutz gestellt. Die Kapellen dienten häufig auch als Grablegen der Burgherren.

Burgen und ihre Bewohner


- Bauernburg
- Burgvogt
- Deutschordensburg
- Dynastenburg
- Fürstenburg
- Ganerbenburg
- Heinrichsburgen
- Herrenburg
- Klosterburg
- Kreuzfahrerburg
- Lehensburg
- Sippenburg
- Raubritterburg
- Ritter
- Ritterburg
- Volksburg

Burgen nach ihrer Funktion


- Burgpalast
- Fliehburg
- Fluchtburg
- Landesburg
- Die Bezeichnung Hofburg steht für eine große Burg die eingerichtet wurde um dort "Hof zu halten". Eine Pfalz ist auch eine solche Burg im allgemeinen wird der Ausdruck jedoch eher für Palastähnliche Anlagen verwendet wie z.B. für die Hofburg in Wien oder die Hofburg in Innsbruck. Hofburg in Innsbruck]
- Eine Pfalz ist ein im Früh- oder Hochmittelalter entstandener burgähnlicher Stützpunkt für den herumreisenden König.
- Raubburg Raubburg
- Trotzburg Veste Neuhaus
- Trutzburg
- Vorburg
- Wohnburg
- Zwingburg

Liste Burgenarten


- Abschnittsburg
- Ausgehauene Burg
- Der Burgstall hat zwei Bedeutungen. Meistens wird damit ein Platz bezeichnet ohne Mauerreste, bei dem nur noch anhand der Geländegegebenheiten das ehemalige vorhandensein einer Burg abgelesen werden kann. Außerdem wird oft auch eine kleine Burg als Burgstall bezeichnet.
- Donjon
- Dorfburg
- Erdburg Erdburg
- Erdklumpenburg
- Feudalburg
- Fronburg
- Gadenburg
- Grabenburg
- Hangburg
- Hauptburg
- Hausrandburg
- Holzburg
- Kastell
- Kegelburg
- Kirchenburg
- Zollburg Kirchenburg]
- Eine Motte oder auch Mota ist eine Turmburg auf einem Hügel weswegen sie auch Turmhügelburg, Erdhügelburg oder Hausberg genannt wird. Turmhügelburg
- Bei Wasserburgen wird die Vorburg auch Niederburg genannt. Auch der tiefergelegene Teil von größeren Burganlagen wird oft Niederburg genannt. Außerdem werden Burgen die unterhalb einer gleichnamigen Burg liegen Niederburg genannt.
- Die prähistorischen Steintürme der Nuraghenkultur auf Sardinien, die Nuraghe oder Nurage genannt werden, dienten genau so wie die schottischen Brochs und ähnliche Anlagen in Irland die als Dun (Dun Aenghus) bezeichnet werden, weder als Fluchtburgen noch als Wohnstätten sondern waren Kultbauten.
- Palasburg
- Pfortenburg
- Portenburg
- Randhausburg
- Ringburg
- Schildmauerburg
- Tempelburg
- Turmburg
- Veste
- Bei einer Wale (Burg) handelt es sich um eine kleine Turmburg oder um einen Burgstall
- Eine Wallburg ist eine frühgeschichtliche oder frümittelalterliche Burganlage die im wesentlichen aus einem Wall als Befestigung besteht. Wobei es sich nicht immer nur um Erdwälle handelte.

Siehe auch


- Burgenland,
- Keep
- Motte, Hochmotte
- Schloss
- Liste der Burgen und Schlösser
- Liste von Festungen
- Liste historischer Orte in Sachsen
- Ordensburg
- Wasserschloss
- Zingel
- Zwinger

Literatur

Die internationale "Burgenliteratur" umfasst mittlerweile mehrere tausend Werke. Hier kann nur eine (subjektive) Auswahl wichtiger Arbeiten geboten werden. Die meisten der angeführten Bücher enthalten umfangreiche, weiterführende Literaturangaben.
- Thomas Biller und Georg Ulrich Großmann, Burg und Schloss. Der Adelssitz im deutschsprachigen Raum; Regensburg 2002 ISBN 3795413257 [http://www.sehepunkte.historicum.net/2003/04/1847.html Kritische Rezension] von Heiko Laß in: sehepunkte 3 (2003), Nr. 4 (15. April 2003)
- Thomas Biller, Die Adelsburg in Deutschland. Entstehung, Gestalt, Bedeutung; München: Dt. Kunstvlg., 240 S., 100 Abb., 1998 ISBN 3-422-06093-6
- Horst Wolfgang Böhme (Hrsg.), Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen; Stuttgart: Reclam, 2004, 285 S. ISBN 3-15-010547-1 Rezension (pdf-Datei): [http://www.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&eid=IFB%5F04-1%5F202]
- Horst W. Böhme, Busso von der Dollen, Dieter Kerber (Hrsg.), Burgen in Mitteleuropa. Ein Handbuch. Band 1: Bauformen und Entwicklung. Band 2: Geschichte und Burgenlandschaften; hg. v. der Deutschen Burgenvereinigung e.V., Stuttgart: Theiss, 368 S., ca. 200 s/w Abb., 16 farb. Taf., 1999 ISBN 3-8062-1355-0
- Hansjürgen Brachmann (Hrsg.), Burg, Burgstadt, Stadt. Zur Genese mittelalterlicher nichtagrarischer Zentren in Ostmitteleuropa; (= FGKöM 86), Berlin: Akademie-Verlag, 1994, 351 S.
- ders., Die Burg. Ein kulturgeschichtliches Phänomen; (= VBurgVer B 2), 1994
- Reginald Allen Brown, Castles from the air; Cambridge, 1989, 246 S., überw. Ill. ISBN 0-521-32932-9
- Wilhelm G. Busse (Hrsg.), Burg und Schloss als Lebensorte in Mittelalter und Renaissance; (= StHum 26), Düsseldorf: Droste, 1994
- Tomás Durdík, Kastellburgen des 13. Jahrhunderts in Mitteleuropa; Wien: Böhlau, 1994, 259 S., Ill., graph. Darst.
- Bodo Ebhardt, Der Wehrbau Europas im Mittelalter, 3 Bände; Neudruck Würzburg 1998
- Hermann Hinz, Motte und Donjon. Zur Frühgeschichte der mittelalterlichen Adelsburg; Köln: Rheinland-Verlag (Zeitschrift für Archäologie des Mittelalters, Beih.; 1); 1981, 164 S.
- Jochen Kommerell, "Bayerns Burgen für Kinder"; München 2005 Langemann & Langemann, 120 Seiten mit 200 Abbildungen, ISBN 3-933602-13-0
- Friedrich-Wilhelm Krahe, Burgen des deutschen Mittelalters. Grundriss-Lexikon; Würzburg: Weidlich, 1996, 760 S. ISBN 3-8035-1372-3
- Thomas Edward Lawrence, Crusader Castles; Oxford, 1988 (Neudruck), 154 S., Ill. ISBN 0-19-822964-X
- Heribert J. Leonardy (u.a), Burgen in Spanien, Stuttgart, 2002, 205 S., überw. Ill. ISBN 3-8062-1654-1
- Clemente Manenti (u.a), Burgen in Italien; Köln, 2000, 336 S., überw. Ill. ISBN 3-8290-1577-1
- Jean Mesqui, Chateaux forts et fortifications en France; Paris, 1997, 493 S., zahlr. Ill. ISBN 2-08-012271-1
- Werner Meyer: Deutsche Ritter, Deutsche Burgen; München 1990 (Neuauflage), 255 S., zahlr. Ill. ISBN 3-572-07715-X
- Luis Monreal y Tejada (u.a), Castillos medievales en Espana; Barcelona, 1999, 319 S., überw. Ill. ISBN 84-7782-597-1
- Otto Piper, Burgenkunde. Bauwesen und Geschichte der Burg; 3.Aufl. 1912, Neudr. 1996, 712 S., ca. 2800 Abb. ISBN 3-88189-388-1
- Charles-Laurent Salch, L'atlas des chateaux forts en France; Strasbourg, 1979, 1288 S., zahlr. Abb. und Pläne
- Plantagenet Somerset Fry, Castles of Britain and Ireland; New York, 1997; 336 S., zahlr. Ill. ISBN 0-7892-0278-6
- Joachim Zeune, Burgen in Bayern - 7000 Jahre Burgengeschichte im Luftbild; Stuttgart, 1999 , 207 S., zahlr. Ill. ISBN 3-8062-1364-X
- Joachim Zeune, Burgen – Symbole der Macht. Ein neues Bild der mittelalterlichen Burg; 2. Aufl. Regensburg: Pustet, 256 S., 110 s/w und 31 farb. Abb., 1997 ISBN 3-7917-1501-1 Zeitschriften:
- Burgen und Schlösser. Zeitschrift für Burgenforschung und Denkmalpflege; hg. v. Europäischen Burgeninstitut, Einrichtung der Deutschen Burgenvereinigung seit 1960 (Vorgänger: Der Burgwart) Schriftenreihen:
- Burgen, Schlösser und Wehrbauten in Mitteleuropa; hg. v. d. Wartburg-Gesellschaft zur Erforschung von Burgen und Schlössern; Regensburg, 1999 ff. ISBN 3-795412161 ff. (populärwissenschaftliche Führer zu einzelnen Burgen)
- Forschungen zu Burgen und Schlössern; hg. v. d. Wartburg-Gesellschaft zur Erforschung von Burgen und Schlössern; München u. Berlin 1994 ff, (Wissenschaftliche Aufsatzbände zu den Jahrestagungen der Gesellschaft)
- Veröffentlichungen der Deutschen Burgenvereinigung e.V. mit mehreren [http://www.deutsche-burgen.org/open_8.html Unterreihen]. Hier vor allem zu nennen: Barbara Schock-Werner / Hartmut Hofrichter (Hrsg.), Zentrale Funktionen der Burg (Braubach 2001), ISBN 3927558079; Hartmut Hofrichter (Hrsg.), Die Burg – ein kulturgeschichtliches Phänomen (Stuttgart 1994), ISBN 3806211345.

Weblinks


- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D24640.html Artikel im HLS (Schweiz)]
- [http://www.burgenkunde.at www.burgenkunde.at]
- [http://www.wartburg-gesellschaft.de Internationale Wartburg-Gesellschaft zur Erforschung von Burgen und Schlössern]
- [http://www.deutsche-burgen.org/ Deutsche Burgenvereinigung e.V., Marksburg, mit Landesgruppen in allen deutschen Bundesländern und einer großen Zahl Links auf der Webseite]
- [http://www.burginfo.de/ Datenbank über Burgen und Burgruinen]
- http://www.burgeninventar.de/
- [http://www.burgenwelt.de/ Webseite von und für Freunde von Burgen, Festungen und anderen Wehrbauten]
- [http://www.burgen.ch/ Schweizer Burgen]
- [http://www.scottishsundials.co.uk Schottische Sonnenuhren]-- ein wesentliches Teil eines schottischen Schlosses (engl.)
- [http://www.tibs.at/burgen/ Allgemeines zum Thema Burgen und Burgen in Tirol]
- [http://www.entdecke-eine-burg.de/ Portal für Burgen und Schlösser in Deutschland]
- [http://www.burgruinen.de/grundlagen.htm Übersicht über verschiedene Formen] ! Kategorie:Stadtbaugeschichte ja:城

Stadt

Eine Stadt (von althochdt.: stat = Standort, Stelle; etymologisch eins mit Statt, Stätte; vgl. dagegen Staat) ist eine größere, zentralisierte, abgegrenzte Siedlung mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur im Schnittpunkt größerer Verkehrswege. Damit ist fast jede Stadt zugleich ein zentraler Ort. Städte sind - soziologisch gefasst - also vergleichsweise dicht und kopfreich besiedelte, fest umgrenzte Siedlungen (Gemeinden) mit vereinheitlichenden staatsrechtlichen bzw. kommunalrechtlichen Zügen wie zum Beispiel eigener Markthoheit, eigener Regierung, eigenem Kult und sozial stark differenzierter Einwohnerschaft. Das Letztere unterscheidet sie von Lagern (Arbeitslagern, Straflagern, Winterquartieren von Heeren u.ä.), das Erstere z.B. vom Dorf. In Deutschland existieren knapp 14.000 Städte und Gemeinden. Dorf]Dorf]Dorf]

Stadtformen

Stadtgrößen

Je nach Größe, Bedeutung oder Funktion einer Stadt unterscheidet man Landstädte, Kleinstädte, Mittelstädte, Großstädte, Millionenstädte, Weltstädte, Stadtregionen oder Ballungsräume, Trabantenstädte und Satellitenstädte. Während etwa in Dänemark die Untergrenze der Bevölkerungszahl bei einer städtischen Siedlung bei 200 Einwohnern liegt, sind es in Deutschland und Frankreich 2.000 und in Japan 50.000 Einwohner. Hinzu tritt der historische Stadtbegriff, der sich in Europa aus dem mittelalterlichen Stadtrecht herleitet und als wesentliche Merkmale das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbürger, das Recht auf Besteuerung, der Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht, das Recht zur Einfriedung und Verteidigung sowie das Münzrecht enthielt. Städte, die das Stadtrecht erhalten haben, werden auch als Titularstädte bezeichnet. Auch heute noch ist das Überschreiten der Mindesteinwohnerzahl in den meisten Ländern nicht automatisch mit der Erhebung zur Stadt verbunden, sondern es Bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses einer höherrangigen Gebietskörperschaft, in Deutschland und Österreich der des Bundeslandes. In Deutschland unterscheidet man rechtlich kreisfreie Städte, das sind solche, die keinem Landkreis angehören, von kreisangehörigen Städten. Die Stadt, in deren Sitz die Kreisverwaltung (Landratsamt) liegt, wird auch als Kreisstadt bezeichnet. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet man bei den kreisangehörigen Städten noch die großen und mittleren kreisangehörigen Städte. In Österreich unterscheidet man zwischen Städten mit eigenem Statut und sonstigen Städten. Eine Stadt mit eigenem Statut ist meist auch Sitz der Bezirkshauptmannschaft des Umland-Bezirks, der auch in den meisten Fällen so heißt (z.B. Innsbruck Stadt und Innsbruck Land). Heute kann jede Stadt mit mehr als 20.000 Einwohner ein eigenes Statut anfordern In der Schweiz gelten Ortschaften nur dann als Stadt, wenn sie entweder mehr als 10 000 Einwohner haben oder wenn ihnen, was selten ist, im Mittelalter das Stadtrecht verliehen wurde. Eine der kleinsten Städte überhaupt befindet sich in Niederösterreich im Bezirk Hollabrunn an der Grenze zu Tschechien direkt an der Thaya - die Stadt Hardegg. Hardegg hat mit allen eingemeindeten Orten 2001 eine Einwohnerzahl von 1.490, die Stadt selber hat jedoch nur 78 Einwohner. In England unterscheidet man zwischen City und Town. Die Großstadt Stockport ist beispielsweise keine City sondern Town, wohingegen die Stadt Sunderland eine City ist. Der Verwaltungsbezirk Greater London ist keine City, aber innerhalb dieser Gebietskörperschaft gibt es die City of London und die City of Westminster. Ein Ort darf erst dann als City bezeichnet werden, wenn die Königin oder der König diese zu einer solchen ernennt. Die Geschlossenheit der Bebauung oder Besiedlungsdichte gewann international seit den 1990ern Bedeutung, global vor allem die größten Städte (Megacities, Global Cities, Stadtregionen) zu bestimmen, und zwar unabhängig von Verwaltungsgrenzen oder Definitionsproblemen. Städte weisen sowohl historisch als auch regional sehr unterschiedliche Entstehungszusammenhänge und Strukturen auf. So zeigen beispielsweise die gegenwärtigen Großstädte der früh industrialisierten Staaten andere Strukturen und Entwicklungsdynamiken als die sogenannten Megacities der Entwicklungs- und Schwellenländer. Die Entwicklung von Städten folgt dabei oft bestimmten Modellen.

Stadtnetz, Siedlungsstruktur

Weltweit gesehen bestehen nach Größe und Bedeutung abgestufte Städtenetze oder eine globale Siedlungsstruktur. Letztere meint die Struktur und Beziehungen aller Städte und sonstigen Siedlungen wie Dörfer untereiander, weniger innerhalb die innere Struktur einer Stadt oder sonstigen Siedlung. Zu Stadtnetz und Siedlungsstruktur gibt es beispielsweise die Untersuchung W. Christallers, 1933, die sogenannte [[Zentraler Ort|Zentrale-Orte]{{{

Marktgemeinde

: Denkmal zur Markterhebung 1997]] Marktrecht war das im Markt geltende Recht und wurde meistens als Unterpunkt zusammen mit einem Stadtrecht, aber auch ohne dieses verliehen. Es war das Recht, Märkte zu veranstalten. Bewohner eines Marktortes hielten dieses Recht, Fremde konnten es zeitlich eingeschränkt erwerben. Mit dem Marktrecht war das Bürgerrecht in einem Marktort verbunden. Das Marktrecht wurde den Ortschaften vom Kaiser/König des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ausgestellt. Eingeführt wurde das Marktrecht in einer Verwaltungsreform Heinrichs IV., der 1016 dem Marienstift Prüm als dem ersten Stift im Deutschen Reich Münzprivilegien und das Marktrecht verlieh.

Marktgemeinde

Nachdem das Marktrecht heute anderweitig geregelt ist (grundsätzlich kann jede Gemeinde Märkte abhalten), hat die Bezeichnung "Markt" keine besondere inhaltliche Bedeutung mehr. In Bayern hingegen können größere kreisangehörige Gemeinden auf deren Antrag auch heute noch von der Landesregierung offiziell zu "Marktgemeinden" erklärt werden. Das bayerische Kommunalrecht unterscheidet insofern bei kreisangehörigen Gemeinden zwischen Städten, Marktgemeinden und sonstigen Gemeinden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO). Hier heißt es in Artikel 3: :Städte und Märkte heißen die Gemeinden, die diese Bezeichnung nach bisherigem Recht führen oder denen sie durch das Staatsministerium des Innern neu verliehen wird. :Die Bezeichnung Stadt oder Markt darf nur an Gemeinden verliehen werden, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und wirtschaftlichen Verhältnissen der Bezeichnung entsprechen. Zur Verleihung des Titels "Marktgemeinde" sind also bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Insbesondere eine besondere oder überragende Bedeutung gegenüber den umliegenden Gemeinden in kultureller, wirtschaftlicher oder historischer Hinsicht. Man kann die "Marktgemeinden" in Bayern quasi zwischen den Städten einerseits und den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden andererseits einstufen. In Österreich und in Südtirol ist die Verleihung des Titels "Marktgemeinde" ähnlich geregelt. Sowohl in Österreich als auch in Bayern kommt es vereinzelt vor, dass der Begriff "Markt" offizieller Bestandteil des Gemeindenamens ist, z.B. in Bayern Markt Berolzheim, Markt Bibart, Markt Einersheim, Markt Erlbach, Markt Wald, in Österreich Markt Piesting oder Aschbach-Markt, Aspang Markt oder des Hauptortes einer Großgemeinde, wie Ardagger-Markt. Ein Titel ohne Recht bedeutet, dass es heute im Grundsatz keinerlei praktische Bedeutung mehr hat, ob eine Gemeinde sich als Marktgemeinde bezeichnen darf oder nicht. Wenn eine Gemeinde einen Markt, Wochenmarkt, Flohmarkt, Jahrmarkt oder gar eine Weltausstellung veranstalten möchte, gelten andere Kriterien. Der Titel Marktgemeinde ist hierzu keine Voraussetzung. Er ist vor allem ein Schmuckwerk für das Standortmarketing und für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde und hat in Bayern und Österreich, wo Tradition noch einen hohen Stellenwert genießt, durchaus seinen Platz. Die Schweiz kennt diese Bezeichnungen nicht, hingegen sind manche, auch recht kleine Schweizer Orte, schon im Mittelalter zu Städten bzw. zu Marktflecken erhoben worden. Obwohl viele Orte bis heute vielleicht noch dörflich klein sind, bezeichnet sich bis heute manches Schweizer "Städtchen" stolz als Stadt. Siehe auch: Gemeindearten Kategorie:Politische Geographie Kategorie:Kommunalrecht Kategorie:Mittelalter

Staatsgemeinschaft

Eine Staatsgemeinschaft besteht aus Einwohnern, Bürgern und Forensen. Einwohnerin oder Einwohner einer Staatsgemeinschaft ist, wer in der Gemeinschaft (Stadt oder Gemeinde) ihren oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Bürgerin und Bürger der Gemeinschaft sind die zur Wahl des Rates berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Forensen sind lediglich auswärtige Grundbesitzer und Gewerbetreibende einer Gemeinschaft. Kategorie:Politischer Begriff

Gemeinwesen

Gemeinwesen ist ein Sammelbegriff, der sämtliche gegenwärtigen und historischen Organisationsformen des menschlichen Zusammenlebens bezeichnet die über den Familienverband hinausgehen. In der Gegenwart ist der Staat die beinahe ausschließliche existente Form des Gemeinwesens. Aber auch die Kommunen als seine elementaren Teilsysteme können als Gemeinwesen aufgefasst werden. Manchmal bestehen neben dem Staat und der bürgerlichen Gemeinde noch ältere Formen des Gemeinwesens fort und machen diesen ihren Exklusivitätsanspruch streitig, so zum Beispiel die Stammesorganisationen der nordamerikanischen Indianer oder die in manchen Regionen Afrikas fortbestehenden traditionellen Königreiche. Die längste Zeit waren die menschlichen Gemeinwesen nicht als Staaten im modernen Sinne verfasst. Es gab stattdessen in der Geschichte eine Vielzahl alternativer Organisationsformen menschlicher Gemeinschhaften: die Stämme der Gentilordnung, die altorientalischen Despotien, die griechische Polis, die ständisch verfassten Länder und Reiche des Mittelalters, frei geschlossene Bünde und Einungen, die mittelalterliche Stadtkommune und andere mehr. Allen genannten Formen von Gemeinwesen fehlen die charakteristischen Merkmale moderner Staaten. Die meisten von ihnen können am besten als Personenverband beschrieben werden.

Liste unterschiedlicher Gemeinwesen


- Clan, Volksstamm, Ethnie
- Personenverband
- Land, Reich
- Gemeinde, Stadt, Dorf, Polis Vgl. auch Gesellschaft und Gemeinschaft Kategorie:Soziologie

Polis

Als die Pólis (Plural: póleis) wird der antike griechische Stadtstaat bzw. auch die Stadt selbst bezeichnet, wie sie über tausend Jahre lang die für die Griechen charakteristische Siedlungsform sowie Staatsform darstellte. Abgegrenzt ist sie von der zweiten griechischen Siedlungsform, dem Éthnos ("Völkerschaft"), der als locker organisierte Wehrgemeinschaft über einen größeren Siedlungsraum erst im 4. und 3. Jahrhundert v. Chr. politische Bedeutung erlangte (Beispiel: Makedonien). Erst um 600 n. Chr. kam es aufgrund unterschiedlichster Faktoren zu einem Verschwinden der póleis.

Entstehung und Charakter der Polis

Polis benannte ursprünglich eine befestigte Höhensiedlung (auch: Akropolis: Burgberg), unter deren Schutz sich im 8. Jahrhundert v.Chr. Siedlungen städtischen, aber auch präurbanen Charakters entwickelten. Hintergrund stellte das im griechischen Raum ab dem 9. Jahrhundert v.Chr. einsetzende Bevölkerungswachstum dar. Mit der griechischen Kolonisation verbreitete sich das Modell über den gesamten Mittelmeerraum. Ergebnis der Entwicklung waren kleine, unabhängige, sich selbst regierende Gemeinden mit
- einer städtischen oder stadtähnlichen Siedlung als Mitte des Bürgerverbandes (asty)
- den dazugehörigen öffentlichen Gebäuden, einem Versammlungsplatz und Heiligtümern
- den umliegenden Landgebieten (chora) (Beispiel: die zur Polis Athen gehörige Landschaft Attika). Bedingt auch durch die geographischen Besonderheiten Griechenlands - kleinräumige fruchtbare Ebenen, die vom Gebirge umschlossen und von Flüssen umflossen werden -, definierte sich die kulturell-politische Einheit der Polis zudem durch ein Bewusstsein der Zusammengehörigkeit. Dieses konnte so stark werden, dass sich eine Polis als Ganzes aus ihrem ursprünglichen Siedlungsgebiet "verpflanzen" ließ (Beispiel: Phokaia). Die Einheit bestand gleichfalls weiter, wenn eine Polis unter die Hegemonie einer anderen, militärisch überlegenen fiel. Eine seltene Ausnahme stellt die Eroberung Messeniens durch Sparta dar, der eine Helotisierung folgte. Insgesamt ist im Mittelmeerraum von schätzungsweise 700 Poleis mit einer Durchschnittsgröße von 50 bis 100 km² auszugehen. Bewohnt wurden sie von meist 2.000 bis 4.000 Menschen. Argos verfügte im Vergleich dazu über etwa 1.400 km². 626 Stadtstaaten sind durch Münzen, literarische Quellen und Tributlisten bekannt. Unser heutiges Bild von einer Polis wird im Gegensatz zur herrschenden Wirklichkeit von einer kleinen Anzahl politisch bedeutsamer Stadtstaaten bestimmt, die - wie Athen und Sparta - allerdings selbst äußerst gegensätzlich in Charakter und politischer Organisationsform sein konnten. Vergleichbare Stadtgemeinden haben im Mittelmeerraum sowohl Phönizier (z.B. Karthago), Etrusker (z.B. Veii) und Latiner (z.B. Rom) begründet.

Politische und gesellschaftliche Entwicklung der Stadtstaaten

Die politische Entwicklung vieler Poleis scheint nach einem gemeinsamen Muster zu laufen: Ursprünglich wohl monarchisch durch den Basileus regiert, kam es in archaischer Zeit nach inneren Unruhen zur Einzelherrschaft bedeutender adeliger Einzelpersönlichkeiten, die als Tyrannis bezeichnet wurde. Diese hatte nicht unbedingt die negative Bedeutung und Auswirkungen, die wir mit unserem modernen Begriff des Tyrannen umschreiben. Im griechischen Mutterland, teils auch am Schwarzen Meer, in Unteritalien und Sizilien, wurden die Tyrannenherrschaften später durch Oligarchien, teils auf der Basis einer Timokratie, oder - selten - durch Demokratien ersetzt. Charakteristisch für die Poliswelt ist gerade, dass unterschiedliche Herrschaftsformen nebeneinander existierten. Die Gesellschaft der meisten Poleis war agrarisch geprägt, die Bürger und Bewohner waren Bauern mit einem Grundbesitz von 5 bis 10 Hektar. Die Machtstellung der Oberschicht beruhte auf einem entsprechend größeren Landbesitz von etwa 15 bis 30 Hektar. Die bäuerlichen Gesellschaften richteten sich auf die Deckung des Eigenbedarfes aus; es herrschte ein eher geringer Handel von Luxuswaren. Im Gegensatz dazu standen die wenigen großen Poleis (z.B. Athen, Argos, Korinth, Syrakus), die über ein ausgeprägtes Gewerbe und einen ausgeprägten Fernhandel verfügten. In ihnen sind auch stärkere Spannungen zwischen den politisch vollberechtigten Bürgern (Demos) und der Oberschicht feststellbar. Der Kampf um Ämter und Führungspositionen brachte innere Unruhen in diese Gemeinwesen. Hauptziel der Politik der Poleis waren die eigene Autarkie, Autonomie und - wegen des meist geringen Machtpotenzials - die Vermeidung von Krieg. Unterlaufen werden konnte dies vom Geltungs- und Selbstdarstellungsdrang einzelner Exponenten der Oberschicht, die dann auch gegen die Interessen der Polis handelten. Gefahr drohte zudem von dem Expansionsbedürfnis der großen Stadtstaaten (Athen und der Attisch-Delische Seebund), in deren Visier die kleinen kommen konnten. Mit Ausbruch des Peloponnesischen Krieges geriet die Welt der griechischen Polis zunehmend in eine existenzielle Krise. Das Hegemoniestreben der größeren Stadtstaaten hatten ein Jahrhundert fast permanenter Kriege zur Folge. Versuche auf der Basis einer koiné eiréne, eines Allgemeinen Friedens zu einer dauerhaften Friedenslösung unter Wahrung der jeweiligen Autonomie zu gelangen, scheiterten in der 1. Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. mehrfach. Am Ende mussten sich alle Poleis mit Ausnahme Spartas zunächst der makedonischen, dann der römischen Vorherrschaft beugen.

Gliederung der Polis

Die Poleis waren nach einem bestimmten Grundmuster in Demen-> Phylen-> Phratrien eingeteilt. Die Demen bildeten dabei die Gesamtheit der Bürger in einem Teil der Polis. Innerhalb dieser Demen gab es unterschiedliche Stämme, die Phylen. Ein jeder Bürger war solch einer Phyle zugehörig. Als kleinste Einteilung fand sich die Phratrie (Bruderschaft). An der Spitze der Phratrie stand immer ein bestimmtes Adelsgeschlecht als Schutzherr bzw. Gefolgsherr, von dem die einfachen Leute, die Schutzbefohlenen, abhängig waren (gentilizische Gesellschaftsordnung). Innerhalb dieses Bezugssystems konnte jeder Bürger Schutz, Anerkennung und gesellschaftliche Bindung finden.

Soziale Gruppen

Die Bewohner waren Männer, Frauen, Kinder, Metöken (freie Fremde), Abhängige, Periöken (Umwohnende) und Sklaven. Charakteristikum der Polis stellten aber die vollberechtigten männliche Bürger (Politen) als Herrschaftsträger dar. Zudem lag im Sinne eines patriarchalischen Systems in der griechischen Gesellschaft die Vorherrschaft weitgehend beim Mann.

Die Bürger

Die Vollbürger (Politen) waren oft nur ein kleiner Kreis von vermögenden Männern, wobei das Vermögen auf Grundbesitz beruhte. Daraus konnte sich eine Oligarchie (Herrschaft weniger Vornehmer) mit timokratischen Zügen ergeben. Nur in wenigen griechischen Poleis kann ab dem 5. Jahrhundert v. Chr. von einer Demokratie gesprochen werden, falls alle Vollbürger die gleichen politischen Rechte besaßen. Eine singuläre Stellung nimmt hier Athen ein. Selbst dann blieb jedoch der Großteil der Bevölkerung der Polis (Frauen, Metöken, Periöken, Sklaven) von einer politischen Mitsprache ausgeschlossen.

Die Frauen

Frauen hatten in der politischen Öffentlichkeit keinen Platz. Nur Priesterinnen konnten in gewichtige Positionen gelangen. Sonst standen die Frauen ein Leben lang unter der Vormundschaft ihres Mannes oder, falls dieser nicht anwesend oder gestorben war, unter der ihres Vaters bzw. ältesten Bruders. Frauen waren nicht testierfähig und konnten sich auch ihren Ehepartner nicht aussuchen. Eine materielle Abhängigkeit ergab sich daraus, dass Frauen nur sehr selten Eigentum besaßen. Schutz gegen den Mann konnte allenfalls die eigene Familie bieten. Innerhalb des Oikos, der Verwaltung des Hauswesens, und in der Erziehung der Kinder war die Frau jedoch relativ frei und konnte große Bedeutung und hohes Ansehen genießen. Je nach Persönlichkeit und Stand konnten sie in der Lage sein, sich einen eigenen Lebensbereich zu schaffen. Gegen Ende des 5. Jahrhunderts v.Chr. begann ein philosophischer Diskurs über die Stellung der Frau, in dessen Folge Platon beispielsweise die grundsätzliche Gleichwertigkeit des weiblichen Geschlechts forderte. Seine Ideen konnten teilweise zu einer Verbesserung der Rechte der Frau führen, ohne dass sich ihre grundsätzliche Stellung aber veränderte.

Die Metöken

Unter ihnen sind Bürger, die sich in einer fremden Polis längerfristig niederlassen, zu verstehen. Diese standen unter dem Rechtsschutz der Gaststadt, politische Rechte besaßen sie jedoch nicht. Sie mussten eine Kopfsteuer zahlen und konnten nur durch besondere Verdienste zu Vollbürgern aufsteigen. Metöken sind allerdings keine Fremden die nur kurzzeitig in der Stadt verweilen.

Sklaven

Die unterste soziale Gruppe bildeten die Sklaven. Ein solcher wurde man meist durch Kriegsgefangenschaft. Sie besaßen keinerlei Rechte, somit waren sie voll und ganz von den Launen ihres Herrn abhängig. Die Unfreien konnten eine zentrale Stütze der Wirtschaft darstellen und zudem erst die zeitaufwändige politische Teilhabe der Vollbürger oder deren Abwesenheit während der Kriegszüge ermöglichen. Berühmt-berüchtigt sind die attischen Staatssklaven in den Silberbergwerken von Laurion, die unter menschenvernichtenden Bedingungen vegetieren mussten und gleichzeitig durch ihre Arbeitsleistung den Aufstieg Athens zur Flottenmacht ermöglichten. Freilassungen aus dem Sklavenstand fanden äußerst selten statt.

Beispiele antiker Poleis


- Argos
- Athen
- Delphi
- Korinth
- Kyrene
- Massilia
- Sikyon
- Sparta
- Syrakus
- Theben

Siehe auch


- Portal: Griechenland

Literatur


- Elisabeth Charlotte Welskopf (Hrg.): Hellenische Poleis, 1973
- Bellen, Heinz: Polis, in: Der kleine Pauly. Lexikon der Antike, Bd. 4, München 1979, Spalte 976-977 (dtv). (Siehe dort auch die Literaturangaben)
- Welwei, Karl-Wilhelm: Die griechische Polis, Stuttgart, 1983 Kategorie:Griechische Geschichte (Antike) ja:ポリス

Marktgemeinde

: Denkmal zur Markterhebung 1997]] Marktrecht war das im Markt geltende Recht und wurde meistens als Unterpunkt zusammen mit einem Stadtrecht, aber auch ohne dieses verliehen. Es war das Recht, Märkte zu veranstalten. Bewohner eines Marktortes hielten dieses Recht, Fremde konnten es zeitlich eingeschränkt erwerben. Mit dem Marktrecht war das Bürgerrecht in einem Marktort verbunden. Das Marktrecht wurde den Ortschaften vom Kaiser/König des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ausgestellt. Eingeführt wurde das Marktrecht in einer Verwaltungsreform Heinrichs IV., der 1016 dem Marienstift Prüm als dem ersten Stift im Deutschen Reich Münzprivilegien und das Marktrecht verlieh.

Marktgemeinde

Nachdem das Marktrecht heute anderweitig geregelt ist (grundsätzlich kann jede Gemeinde Märkte abhalten), hat die Bezeichnung "Markt" keine besondere inhaltliche Bedeutung mehr. In Bayern hingegen können größere kreisangehörige Gemeinden auf deren Antrag auch heute noch von der Landesregierung offiziell zu "Marktgemeinden" erklärt werden. Das bayerische Kommunalrecht unterscheidet insofern bei kreisangehörigen Gemeinden zwischen Städten, Marktgemeinden und sonstigen Gemeinden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO). Hier heißt es in Artikel 3: :Städte und Märkte heißen die Gemeinden, die diese Bezeichnung nach bisherigem Recht führen oder denen sie durch das Staatsministerium des Innern neu verliehen wird. :Die Bezeichnung Stadt oder Markt darf nur an Gemeinden verliehen werden, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und wirtschaftlichen Verhältnissen der Bezeichnung entsprechen. Zur Verleihung des Titels "Marktgemeinde" sind also bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Insbesondere eine besondere oder überragende Bedeutung gegenüber den umliegenden Gemeinden in kultureller, wirtschaftlicher oder historischer Hinsicht. Man kann die "Marktgemeinden" in Bayern quasi zwischen den Städten einerseits und den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden andererseits einstufen. In Österreich und in Südtirol ist die Verleihung des Titels "Marktgemeinde" ähnlich geregelt. Sowohl in Österreich als auch in Bayern kommt es vereinzelt vor, dass der Begriff "Markt" offizieller Bestandteil des Gemeindenamens ist, z.B. in Bayern Markt Berolzheim, Markt Bibart, Markt Einersheim, Markt Erlbach, Markt Wald, in Österreich Markt Piesting oder Aschbach-Markt, Aspang Markt oder des Hauptortes einer Großgemeinde, wie Ardagger-Markt. Ein Titel ohne Recht bedeutet, dass es heute im Grundsatz keinerlei praktische Bedeutung mehr hat, ob eine Gemeinde sich als Marktgemeinde bezeichnen darf oder nicht. Wenn eine Gemeinde einen Markt, Wochenmarkt, Flohmarkt, Jahrmarkt oder gar eine Weltausstellung veranstalten möchte, gelten andere Kriterien. Der Titel Marktgemeinde ist hierzu keine Voraussetzung. Er ist vor allem ein Schmuckwerk für das Standortmarketing und für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde und hat in Bayern und Österreich, wo Tradition noch einen hohen Stellenwert genießt, durchaus seinen Platz. Die Schweiz kennt diese Bezeichnungen nicht, hingegen sind manche, auch recht kleine Schweizer Orte, schon im Mittelalter zu Städten bzw. zu Marktflecken erhoben worden. Obwohl viele Orte bis heute vielleicht noch dörflich klein sind, bezeichnet sich bis heute manches Schweizer "Städtchen" stolz als Stadt. Siehe auch: Gemeindearten Kategorie:Politische Geographie Kategorie:Kommunalrecht Kategorie:Mittelalter

Immobilie

Eine Immobilie oder Liegenschaft ist ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch gesehen ist es "unbewegliches Gut", woher sich auch das Wort Immobilie ableitet: Lateinisch in-mobilis für eine nicht bewegliche Sache. Der Besitz von "Grund und Boden" und sein neueres Analogon des Wohnungseigentums gilt als sichere Angelegenheit, weil genaue Regelungen bestehen. Ertragsmäßig sind Immobilien hingegen weitaus schwieriger einzuschätzen. Deshalb gibt es einige Berufszweige der Immobilienwirtschaft, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben: Gebäudemanagement, Geodäten und andere Ziviltechniker, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherungen und nicht zuletzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Besondere Regelungen bei Immobilien

Kauf, Eigentum, Rechte und Steuern

Wegen ihrer "Unbeweglichkeit" unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern drei Vorgänge: # einen notariell beurkundeten Kaufvertrag # die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung, in Österreich Aufsandungserklärung), siehe auch Abstraktionsprinzip (Trennung von Kaufvertrag und Übereignung), # und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Immobilien können wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte (z.B. die Belehnbarkeit, siehe Hypothekarkredit) und verschiedene Dienstbarkeiten. Dies können Wegerechte sein, Regelungen zum Wasserrecht oder andere Servitute. Für Grundstücke ist in der Regel Grundsteuer zu entrichten, die eine Gemeindesteuer ist. Ihre Höhe hängt vom Einheitswert der Liegenschaft und vom sog. Hebesatz (Prozentsatz) ab. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§ 3, 4 GrStG).
Beim Grunderwerb fällt neben Grundbuchs- und anderen Gebühren auch eine prozentuelle Grunderwerbsteuer an.

Baurecht und Regelungen in Gebirgsländern

Das sog. Baurecht bietet die Möglichkeit, auf fremdem Grund ein Bauwerk zu errichten. Häufig ist das Baurecht auf 50 Jahre, maximal auf 99 Jahre begrenzt, was mit der Nutzungsdauer betrieblicher Gebäude gut vereinbar ist. Im Süden des deutschen Sprachraums werden solche im Baurecht errichtete Gebäude auch Luftkeuschen genannt, obwohl sie in Städten das Ausmaß eines ganzen Häuserblocks annehmen können. In Gebirgsländern bestehen - je nach Bundesland bzw. Kanton - spezielle Regelungen zum Schutz der alpinen Infrastruktur, der Bodenwirtschaft und teilweise auch des Fremdenverkehrs. Sie können den Grunderwerb und die Bewirtschaftung betreffen, die minimale Grundstücksgröße und bei Bergbauern auch das Versorgungs- und Erbrecht. Überdies gibt es sog. Weiderechte (z.B. zwischen einzelnen Gemeinden in Nord- und Südtirol), die gemeinschaftlich nutzbare Allmende und andere lokale Regelungen.

Immobilien in Unternehmen und als Geldanlage

Da ein großer Bestand an Immobilien im Eigentum von Unternehmen ist, hat ein aktives und ergebnisorientiertes Management von Unternehmensimmobilien in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen (Corporate Real Estate Management). Beispiel hierfür ist das professionelle Facility Management von Objekten oder die Projektentwicklung ungenutzter Grundstücke oder älterer Bestandsgebäude. Wenn eine Immobilie weniger der direkten Nutzung dient, sondern vornehmlich als Geldanlage, ist neben ihrem Ertrag durch Vermietung oder Verpachtung auch die Wertentwicklung über einen längeren Zeitraum zu beachten. Liegenschaften sind weitgehend resistent gegen Inflation, weil ihr Wert als "nicht vermehrbares Gut" langfristig steigende Tendenz hat. Mittelfristig hängt der Wert von Immobilien annähernd mit dem Baukostenindex zusammen, der seit Jahrzehnten rascher steigt als der Verbraucherpreisindex.

Wertentwicklung von Immobilien

Um die Wertentwicklung von Immobilien betrachten zu können, muss man sie in verschiedene Kategorien einteilen. Es gibt unter anderem unbebaute Grundstücke, gewerblich genutzte Gebäude und Wohngebäude, die man privat nutzt oder vermietet. Verschiedene Einflussfaktoren bestimmen den Wert einer Immobilie. Der Wert eines unbebauten Grundstückes steigert sich, wenn es durch eine geeignete Infrastruktur erschlossen ist, d.h. wenn es über eine gute Verkehrsanbindung verfügt und mit Leitungen für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation versorgt ist. Auch die Nähe von Schulen, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen wirkt sich auf den Wert meist günstig aus. Bei erstmaliger Erschließung als Baugebiet oder Bauland muss allerdings ein Grundstreifen als Öffentliches Gut abgetreten werden, damit die Gemeinde Straßen und Leitungen bauen kann. Wertmindernd sind hingegen Immissionen, ein hoher Lärmpegel oder wenn auf dem Grundstück vorher eine Tankstelle stand und der Boden dadurch verseucht ist. Auch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet kann wertmindernd sein, weil dann meist ein Bauverbot erlassen wird. Wertminderungen oder -steigerungen können auch Folge einer politischen Entscheidung (zum Beispiel Bau eines Flughafens oder einer Autobahn) sein. Die Wertentwicklung hängt dann von den Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks vor und nach einer solchen Entscheidung ab.

Wertermittlung

Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung (Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 6. Dezember 1988) geregelt. Sie ist eine Amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 199 BauGB über die Bewertung von Immobilien. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden darin beschrieben:
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren. Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene Sachverständige bindend.

Siehe auch


- Anlagevermögen, Grundbesitz, Erbbaure