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Bürgerliches Trauerspiel

Bürgerliches Trauerspiel

Das bürgerliche Trauerspiel ist ein Drama, dessen Tragik sich nicht mehr in Schicksalen aus der Welt des Hochadels, sondern des Bürgertums entfaltet. Der Terminus Bürgertum ist jedoch nicht nur unter soziologischen, sondern auch unter ethischen Gesichtspunkten zu betrachten, da es sich bei der bezeichneten Gruppe um eine Gesinnungsgemeinschaft handelt, der Personen vom niederen Adel bis zum Kleinbürgertum angehören können, die sich aber durch einen ausgeprägten Moralkodex vom Hochadel abzugrenzen suchen. Es geht um den Kampf gegen die Unterdrückung durch den Adel, Konflikte innerhalb des eigenen Standes oder später auch die Kritik der entstehenden Arbeiterklasse an der bürgerlichen Wertordnung. Die Entstehung des bürgerlichen Trauerspiels ist damit eine Folge der Emanzipationsbewegung des Bürgertums, das sich mit der neuen, bürgerlichen, Form der Tragödie eine eigene Präsentations- und Identifikationsplattform schafft, da die antiken Helden, welche die klassische Dramenlandschaft bevölkern, traditionell dem Hochadel entstammen und der neu aufkommenden Mittelschicht somit keine Identifikationsmöglichkeiten mehr bieten. Mit dieser Relativierung der bis zum 18. Jahrhundert geltenden Ständeklausel wird der Bürger schließlich dramenwürdig. Das bürgerliche Trauerspiel ist also eine Möglichkeit der neuen, finanziell zwar potenten doch politisch nahezu unbedeutenden, Schicht, Präsenz zu zeigen. Vor der Etablierung des bürgerlichen Trauerspiels galt die Ansicht, der Bürger könne, da ihm die Fähigkeit zum tragischen Erleben fehle, nur in der Komödie als Hauptfigur auftreten. Die in der Tragödie bisher übliche Versform ersetzt das bürgerliche Trauerspiel durch Prosa. Im Wesentlichen existieren zwei wesentlich voneinander zu unterscheidende Dramentypen, die aber im Sinne der Steigerung miteinander verknüpft sind und zeitlich aufeinander folgen. Von den meisten Literaturhistorikern wird Lessings Stück Miss Sara Sampson als das erste bürgerliche Trauerspiel der deutschen Literatur betrachtet, trotz der Anmerkung Daunichts, dass Martinis Drama (Christian Leberecht Martini: Rhynsolt und Sapphira) etwas vor Miss Sara Sampson entstand. "Miss Sara Sampson" ist dem ersten Dramentypus zuzurechnen. Charakterisierend ist der Widerspruch zum alten klassizistischen Drama. Statt der Politik, der Öffentlichkeit und der Historie herrscht nun eine private, mitmenschliche und familiäre Atmosphäre vor, in der nichts Übermenschliches mehr anzutreffen ist. Lessing geht es vor allem um die Identifikation und das Mitleid der Zuschauer, der Erziehung zu einer optimalen Gefühlsfähigkeit, die die Menschen letztlich sittlich bessern wird. Hier wird der Ständekonflikt so gut wie noch gar nicht thematisiert, die Handlung spielt auch noch recht häufig in privaten adeligen Kreisen. Vielmehr geht es allein um eine abgegrenzte Mitmenschlichkeit. Dieser Dramentyp ist also mehr als empfindsames Drama zu betrachten. Der Konflikt zwischen Bürgertum und Adelswillkür erscheint erstmals in Lessings Emilia Galotti (1772) und findet in Schillers Kabale und Liebe (1783) die sprachlich und dramatisch geschlossenste Ausformung. Mit Friedrich Hebbels Maria Magdalena (1844) richtet sich der Fokus auf kleinbürgerliche Moralvorstellungen und pedantische Sittenstrenge mit den daraus resultierenden Konflikten innerhalb des Standes. Die naturalistischen Dramen von Gerhart Hauptmann oder Henrik Ibsen offenbaren dagegen die Lebenslügen selbstzufriedener Bürger und formulieren Forderungen der Arbeiterklasse an das Bürgertum.

Berühmte Bürgerliche Trauerspiele


- Gotthold Ephraim Lessing: Miss Sara Sampson
- Gotthold Ephraim Lessing: Emilia Galotti
- Friedrich Schiller: Kabale und Liebe
- Friedrich Schiller: Die Braut von Messina
- Heinrich Leopold Wagner: Die Kindermörderin
- Friedrich Hebbel: Maria Magdalena
- Arthur Schnitzler: Liebelei
- Gerhard Hauptmann: Rose Bernd

Literatur


- Richard Daunicht: Die Entstehung des bürgerlichen Trauerspiels in Deutschland. de Gruyter, Berlin 1965.
- Péter Szondi: Die Theorie des bürgerlichen Trauerspiels im 18. Jahrhundert. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1973. ISBN 3-518-07615-9
- Christian Rochow: Das bürgerliche Trauerspiel. Reclam, Ditzingen 1999. ISBN 3150176174
- Karl S. Guthke: Das deutsche bürgerliche Trauerspiel. Metzler, Stuttgart 1994. ISBN 3476151166
- Franziska Schößler: Einführung in das bürgerliche Trauerspiel und das soziale Drama. Wiss. Buchges., Darmstadt 2003. ISBN 3534162706 Kategorie:Literaturgattung !

Dramatik

Die Dramatik (lat. drama = Handlung) ist neben der Lyrik (griech. lyra = Leier) und Epik (griech. epos = gesagtes) eine der drei Literaturgattungen. Dramatische Werke können zwar gelesen werden, werden aber meist für das Theater oder den Film zum Darstellen gefertigt. Es ist also eine auf Bühnendarstellung ausgerichtete Dichtung. Moderne Formen sind Hörspiel und Fernsehspiel. Das mit nur 35 Sekunden wohl kürzeste Theaterstück der Weltliteratur heißt Atem. Es handelt sich um ein Drama von Samuel Beckett und besteht aus dem Geräusch menschlichen Atems und einem Schrei.

siehe auch


- Drama Kategorie:Drama

Adel

Der Adel (althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) war die in feudalen Ständeordnungen privilegierte, herrschende soziale Schicht (Stand), meist gegründet auf Geburt, Besitz und gelegentlich auf Leistung, meist mit besonderen Lebensformen und nach eigener Einschätzung hochentwickeltem Standesethos. Adel ist ein in fast allen Kulturen auftretendes Phänomen und meistens an einen Familienverband (Dynastie) geknüpft.

Herkunft des Begriffs

Der Begriff Adel geht auf gemeingermanische Vorstellungen zurück. Das Wort ist eng verwandt mit dem Adjektiv edel.

Entwicklung des Adels in Europa

Die Ursprünge der meisten aristokratischen Familien Europas liegen im Rittertum des Mittelalters. Die Entwicklung moderner Feuerwaffen wie Kanonen und Musketen machten den gepanzerten Ritter zwar bereits im 16. Jahrhundert obsolet, doch hatten sich die Adelsfamilien als Landbesitzer bereits so etabliert, dass sie sich als Adlige dem höfischen Leben zuwenden konnten. Insbesondere für Preußen, Großbritannien und das kaiserliche Russland galt jedoch, dass der Adel sich stets dem Militärdienst verpflichtet fühlte. Das Fundament der preußischen Armee war bis ins späte 19. Jahrhundert ihr Offizierskorps aus Junkern. Dasselbe galt für das Offizierskorps im kaiserlichen Russland.

Der Adel in Deutschland

Im Zuge der Vergrößerung der Staatswesen reduzierte sich die Zahl der herrschenden Häuser, deren Mitglieder Teil einer Rangfolge des erblichen Herrschaftsanspruchs waren. Die mit Privilegien verbundenen Titel wurden ursprünglich aufgrund von Besitz, Herkunft oder treuer Dienste für den Herrscher eines Landes erworben.

Uradel

Zum Uradel zählen Häuser, deren Geschlecht nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört haben. Diese Häuser werden im alten Gothaischen Taschenbuch und im neuen Genealogischen Handbuch des deutschen Adels als Adlige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser A geführt. Neuerdings wird diese Unterteilung bei den titulierten Familien - da adelsrechtlich nicht begründet - nicht mehr vorgenommen. Der Ursprung des Uradels ist weitgehend unbekannt, dürfte teilweise aber auf Führungspositionen während der Völkerwanderung - in diesem Zusammenhang ist auch eine sogenannte edelfreie Herkunft geläufig - , mehrheitlich aber auf im Früh- und Hochmittelalter verliehene Ämter, vor allem Grafenämter, zurückzuführen sein. Entscheidend für die Herausbildung der Adelsgeschlechter war die Zeitspanne vom 11. bis zum 13. Jahrhundert, in der sich, beginnend in Schwaben und Niederlothringen, die Adelsfamilien konsolidierten. Für das 11. Jahrhundert lässt sich eine sprungartige Vermehrung der Adelsfamilien, vorzugsweise aus den Ministerialen, feststellen, auf die eine Phase der Abschließung gegenüber der übrigen Bevölkerung folgte: Ein fest umrissenes Herrschaftsgebiet bildete sich mit der Stiftung von Hauskirchen und Hausklöstern sowie dem Bau von Höhenburgen und Wasserburgen, die zum sichtbaren Ausdruck der Adelsmacht wurden. Erst in dieser Phase legten sich viele Adelsfamilien auf ihren Namen fest. Außerdem wurde die exakte Einhaltung der Erbfolge bedeutsamer. Die Adelsfamilien erhoben König und Kirche gegenüber energischen Anspruch darauf, dass einmal verliehene Ämter in der Familie verblieben. Dies führte dazu, dass die Herrschaft in den Besitz der Familien überging und der königliche Anspruch zunehmend erlosch. Im Gegenzug setzten die Könige zunehmend Ministeriale als Verwalter ihrer Güter ein. Mit dieser Verstetigung der Herrschaft setzten auch Bemühungen um das Schaffen territorial geschlossener Landbesitze ein. Teilweise wurde dies durch Rodung und Urbarmachung von Sumpf- und Wildnisgebieten erreicht, die damit in das Eigentum bzw. das Lehen des Adels übergingen. Einige Geschlechter des Uradels wurden zu Freiherren oder Grafen. Manche von diesen Geschlechtern waren so stolz, dass sie Erhebungen in den Freiherrn- oder Grafenstand (die durch den Titelkauf oft desavouiert waren) stets ablehnten. Beispiele: Teile der uralten märkischen Familie der Edlen Herren Gans zu Putlitz, die ihren alten Titel noch in der DDR aufrechterhielt, der Kanzler Ritter Karl vom und zum Stein oder sogar Otto von Bismarck, der sich gegen die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels sträubte (die Titel aber gleichwohl annahm, den Herzogtitel aber nicht führte).

Briefadel

Zum Briefadel zählen Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher Herkunft (oder von ausländischem Adel), von einem Souverän durch Ausfertigung eines Adelsbriefes, meist mit Verleihung eines Wappens, in den (inländischen) Adelsstand erhoben worden waren. Dieser Prozess begann in Deutschland schon in der Zeit Kaiser Karls IV. durch den Eingang von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt. Diese Geschlechter werden in den Adelshandbüchern (siehe oben) als Adlige (Adlige, Freiherrliche, Gräfliche) Häuser B geführt. Erhebungen in den Adelsstand waren bis 1806, in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, vor allem eine Prärogative des Kaisers, abgesehen von Preußen, das in weiten Teilen dem Römisch-Deutschen Reich nicht angehörte und einigen anderen Fürsten, die dieses Recht erlangten: den Erzherzögen von Österreich (1453), den Kurfürsten von Bayern und der Pfalz, den Herzögen von Lothringen (im 14. Jh.), dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Metz und Toul. Bis 1806 - in Österreich bis 1918, herrschte auch die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden Zusatz (Pseudo-Ortsname) zu verändern: so wurden z. B. die Nachkommen des Oberbürgermeisters von Frankfurt (Oder), des ehrbaren Bürgers Samuel Prätorius († 1605), der zuerst Schulz, dann Scultetus und zuletzt Praetorius hieß, im Jahre 1661 als die „Reichsritter und Edle Prätorius von Richthofen“ geadelt. Die unbetitelten Herren von Richthofen nennen sich noch heute Prätorius von Richthofen. Eine besondere Kategorie des Briefadels waren der Offiziersadel (Schwertadel) und der Ordensadel. Nach 30 Jahren Dienst in der Reichsarmee (bis 1806) hatte jeder Offizier bürgerlicher Herkunft den rechtlichen Anspruch auf die Erhebung in den Adel, die nach Einreichung des entsprechenden Gesuchs fast immer bewilligt wurde. Die Tradition wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 aufrechterhalten. Die Verleihung gewisser Orden (insbesondere der Hausorden und höchster Tapferkeitsorden) war mit automatischer Nobilitierung verbunden. So hatte z. B. bis 1918 jeder Ritter des Militär-Maria-Theresien-Ordens den Anspruch auf die direkte Erhebung in den Freiherrnstand (auch wenn er nichtadlig war), dies war auch die Usance im Falle der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischen Hausordens, des Schwarzer-Adler-Ordens und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten, sowie in Russland bei der Verleihung gewisser Klassen des Ordens des Heiligen Wladimir und des Annaordens. Persönlicher Adel (lebenslanger, nicht vererbbarer Adel), wie er etwa in Großbritannien der Normalfall ist, existierte in Deutschland von 1815 bis 1918 nur in Bayern und Württemberg.

Niederer Adel

Zum niederen Adel zählten Adlige, die keinen Titel besaßen ("untitulierter Adel"). Dazu gehörten Familien, die ein von, ein von und zu, selten ein am oder ein vom als Adelsprädikat im Namen führten. Allerdings gab es auch Adelsfamilien, die zwar kein Adelsprädikat im Namen führten, aber trotzdem Adlige waren. In neueren Adelshandbüchern wird das von immer mit v. abgekürzt (noch nicht in den "Gothas"), um Namen nichtadliger Familien mit von (beispielsweise von der Forst) von Namen ehemals adliger Familien zu unterscheiden. Diese Sitte folgt dem Gebrauch in den Ranglisten der königlich preußischen Armee. Das von vor einem Familiennamen muss also nicht zwangsläufig auf eine adlige Herkunft hindeuten. Im Grunde genommen ist es nur eine Herkunftsbezeichnung, lässt also Rückschlüsse auf die ursprüngliche Heimat der Familie zu. Im Mittelalter benannten sich die Adligen meist nach ihrer Burg oder ihrem Gut. Bei einem Orts- oder Besitzwechsel wechselte man auch den Namen, oder hängte den neuen Besitz als Zusatz an (von Stein zum Altenstein). Manche Geschlechter haben ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Gross), Sippennamen (Beissel, Schilling, Landschad.) oder Bezeichnungen von Hofämtern (Marschalk, Schenk...). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat von hinzugefügt, so dass verschiedene Linien dieser Familien auch unterschiedliche Namen führten. Ein Adelstitel war das von ursprünglich nicht, es wurde erst in späterer Zeit als solcher missverstanden. Besonders das 19. Jhdt. tat sich mit so unsinnigen Adelsnamen wie etwa von Schmidt, oder gar mit doppelten Herkunftsbezeichnungen (von Oppenheimer) hervor. In vielen Landschaften des (ehemaligen) deutschen Sprachraums ist das von im Namen auch bei bürgerlichen Familien weit verbreitet. Besonders im niederdeutschen Sprachgebiet wird dies augenfällig, man denke an die vielen niederländischen Familien, die das van in ihrem Namen führen. Auch in Westfalen und der Schweiz finden sich zahllose Beispiele (Marion von Haaren, Erich von Däniken). In Deutschland umfasste der niedere (nicht reichsständische) Adel ursprünglich den reichsfreien und den landsässigen Adel (Personalisten und Posessionaten). Der reichsfreie Adel war unmittelbar dem Kaiser unterstellt (siehe oben, Uradel, Briefadel), der landsässige Adel war nicht alleine dem Kaiser, sondern auch einem besonderen Landesherren unterworfen. Allmählich vereinigten sich die Reichsfreien, der landsässige Adel und die Ritter vom Briefadel, die nach und nach Wappen- Turnier- und Hoffähigkeit erlangten, zu einem geschlossenen Reichsstand, der Reichsritterschaft, der sich später auch einige altadlige Herren anschlossen, die die Reichsstandschaft aufgegeben hatten. Bei der Entwicklung der Reichsritterschaft ging es in erster Linie darum, die Interessen des niederen Adels gegen die wachsende Macht der Landesherren zu wahren. Vor der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches erlangte die Reichsritterschaft eine fast unabhängige Stellung, die von der Rheinbundsakte völlig aufgehoben wurde. Erst beim Wiener Kongress erlangte der niedere Adel gewisse besondere Rechte, z. B. die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Kirchenpatronate, die ihm aber bald durch neuere Gesetzgebung genommen wurden.

Betitelter Adel

Zum betitelten Adel gehörten im Heiligen Römischen Reich einige Edle, die Reichsritter, Freiherren, Grafen und Fürsten, wobei der höhere Adel bei den Freiherren begann. In der Entwicklung nach 1806 bestand der Unterschied zum niederen Adel, der nur das Prädikat "von" oder die Titel Edler von... oder Ritter von...führte, im Besitz eines höheren Titels. Siehe auch: Truchsess, Walpode

Hochadel

Der Hochadel (dies ist ein sprachlicher, kein rechtlicher Begriff) bestand vor allem aus Häusern, die von uradligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern abstammten, von denen die meisten zur Zeit der Abschaffung des Adels einen Fürstentitel führten. Hochadel ist aber nicht dasselbe wie Hoher Adel, denn zum Hochadel wurden auch - wegen des Titels - nicht souveräne und nicht ebenbürtige Fürstengeschlechter gerechnet (sog. Troisiéme Partie im alten Almanach de Gotha). Heutzutage erheben auch einige ehemals uradlige und briefadlige Grafen- und Freiherrngeschlechter den Anspruch, zum Hochadel zu gehören. Der Hochadel war und ist heute noch in manchen Staaten wie Saudi-Arabien (hier nur Mitglieder der weitverzweigten Königsfamilie) an militärischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Führungspositionen beteiligt. In demokratischen Staaten, beispielsweise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, haben Teile des Hochadels noch Funktionen, die sich aber meist auf repräsentative Aufgaben beschränken.

Erbkrankheiten

Im europäischen Adel, insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel kam es immer wieder zu Eheschließungen, die zumindest hart an der Grenze des Inzest waren. Grund dafür war der Glaube an eine "göttliche Kraft" des Blutes, die, so meinte man, durch Eheschließung und Fortpflanzung mit anderen Familienmitgliedern, die Inhaber des gleichen Blutes waren, nur noch gestärkt werden konnte. Die zweite Ursache war das Bestreben, den Landbesitz in der Familie zu behalten oder durch Heiraten mit nahen Verwandten zu vergrößern. Auch das Prinzip der Ebenbürtigkeit schränkte die Wahl der möglichen Ehepartner erheblich ein, so dass schließlich fast jeder mit jedem verwandt war. Das kanonische Recht der katholischen Kirche verbot zwar Eheschließungen zwischen in engem Grade Verwandten, anders als bei Bürgerlichen war die Kirche bei Angehörigen des Hochadels (oft gegen gewisse finanzielle Zuwendungen) aber oft bereit, eine Ausnahmegenehmigung (einen päpstlichen Dispens) zu erteilen. Nachdem die Kenntnisse der Genetik heute größer sind, nimmt man an, dass die hohe Zahl von Ehen im engen Verwandtschaftskreis zumindest eine Mitursache des Aussterbens einiger großer europäischer Dynastien (z. B. der Häuser Valois oder des spanischen Zweiges des Hauses Habsburg) war. Ein zusätzlicher Bedrohungsfaktor war der Brauch, dass man Ehen nur innerhalb der eigenen Religionsgemeinschaft schloss - also Katholiken nur mit Katholiken, Protestanten nur mit Protestanten. Heutzutage (2005) sind die noch vorhandenen Dynastien nicht mehr so bedroht: sämtliche Prinzen der heute regierenden Familien schlossen nach 1945 Ehen mit Angehörigen des niederen Adels oder des Bürgertums (vgl. Belgien, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Haus Österreich, Haus Preußen, Spanien und Schweden). Im Adel, insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel existieren bis heute viele Erbkrankheiten durch den über viele Jahrhunderte gepflegten Brauch, stets standesgleich, also untereinander zu heiraten. Diese Verwandtenehe nennt man auch Inzucht. Unter den vielen insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel existierenden Erbkrankheiten sind die bekanntesten die Hämophilie (Bluterkrankheit) und die geistige Behinderung. Allerdings ist unsicher, ob die meisten Aussagen in diesem Abschnitt nicht ebenso zutreffend über die meisten anderen Menschen getroffen werden könnten. Erbkrankheiten kommen auch bei Nichtadligen vor und es gibt keine statistischen Untersuchungen darüber, ob sie bei Adligen in signifikant höherer Häufigkeit vorkamen oder vorkommen. Für die Vergangenheit wäre es schwierig, solche statistischen Untersuchungen anzustellen, weil es wenig verlässliches medizinisches Quellenmaterial gibt. Verwandtenheirat kam vermutlich bei Nichtadligen in noch höherem Maß vor als bei Adligen. Vor dem 19. Jahrhundert lebten die meisten Menschen in dörflichen Gemeinschaften und Kleinstädten und Heiraten außerhalb des Dorfes oder der Kleinstadt waren selten, während bei hochadligen Familien Ehepartner typischerweise überregional oder sogar europaweit ausgesucht wurden. Heiraten über die eigene Religionsgemeinschaft hinaus galten seit jeher bei allen Menschen als unerwünscht. Es ist also möglich, dass die Bekanntheit von Beispielen für Erbkrankheiten bei einigen adligen Familien (vergleichsweise wenigen) nur darauf beruht, dass es historische Nachrichten fast nur von solchen Familien gibt.

Schwertadel

Schwertadel war die Bezeichnung der nach dem Sieg im deutsch-französischen Krieg 1870/71 vom König von Preußen geadelten Militärs. Bereits am Tage des Einzuges der preußischen Truppen in Berlin verlieh Wilhelm I. 42 Stabsoffizieren den erblichen Adelstitel. In den folgenden Jahren kamen noch weitere 73 Nobilitierungen hinzu. Unter Friedrich III. wurden fünf Offiziere und unter Wilhelm II. noch 54 geadelt. Als gemeinsames Wappenmerkmal erhielten sie alle ein purpurnes Schildhaupt mit einem grünen Lorbeerkranz, innerhalb welchen sich ein gekreuztes Zepter und Schwert befinden. Der Schwertadel hatte ein eigenes genealogisches Handbuch (1897).

Aufhebung des Adelsstandes in Deutschland am 11. August 1919

Alle deutschen Staatsangehörige sind seit dem 11. August 1919 gleichberechtigte Bürger. Rechtlich existiert seitdem in Deutschland Adel nicht mehr, die früheren Titel sind seit dem zum Bestandteil des Namens geworden. Die am 11. August 1919 von der Nationalversammlung beschlossene Verfassung des Deutschen Reichs, die sogenannte Weimarer Verfassung, bestimmte dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Darüber hinaus bestimmte sie unter anderem die Aufhebung des Adelsstandes. Einen deutschen "Adel" gibt es somit heute nur mehr als Eigen- oder Fremdbeschreibung derjenigen, deren Vorfahren dem historischen Adel angehört haben. Namensrechtlich sind die ehemaligen Adelsbezeichnungen (also Prädikate wie "von" oder "zu", Titel wie "Graf", "Freiherr" etc.) Bestandteile des (bürgerlichen) Namens.

Weiterexistenz des deutschen Adels als soziale Gruppe

Adelsverbände und diverse Ritterorden behalten in der vereinsrechtlichen Satzung z. B. folgende Regelungen bei: Man muss eine "Adelsprobe" durchführen, wenn man "voller Ritter" (genannt Rechtsritter oder Justizritter, engl. Knight of Justice, fr. Chevalier de Justice) in einem Ritterorden, z. B. Johanniterorden oder Malteserorden werden möchte. "Nichtadlige" Mitglieder oder "Adlige mit ungenügender Adelsprobe" können nur "Ehrenritter" engl. Knight of Honour fr. Chevalier d'Honneur) werden. Der Johanniterorden verlangt allerdings diese "Adelsprobe" heute nicht mehr. Weniger strikt sind die Forderungen in Frankreich, wo man nur die "kleine Adelsprobe" verlangt, d. h. den Nachweis von vier adligen Vorfahren auf der "Schwertseite". Auch zur Mitgliedschaft in der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA) oder zur Aufnahme ins Genealogische Handbuch des deutschen Adels verlangt man einen Adelsnachweis. Dabei handelt es sich jedoch jeweils lediglich um vereinsrechtliche Satzungen, die von den Vereinsmitgliedern festgelegt werden. Wer von den privatrechtlich organisierten Adelsverbänden anerkannt ist, darf in ihnen Mitglied werden.

Österreich

In der Monarchie

In den deutschsprachigen Stammlanden der Habsburger Monarchie sowie in Böhmen und Mähren lagen die Dinge nicht wesentlich anders als im Norden des alten Heiligen Römischen Reiches, aber es gab auch ein paar Unterschiede: erstens, wie auch im deutschen Süden, war die Zahl der reichsunmittelbaren Herren und Städte viel größer als im Norden; zweitens hat der Adel keine so große Rolle in der Armee gespielt wie z. B. in Preußen. Dies ging darauf zurück, dass die Besetzung der Offiziersstellen in Österreich in der Hand der Regimentsinhaber blieb und dass der dortige Adel viel reicher war als in Preußen, so dass die jungen Edelleute nicht so früh genötigt waren, von der Pike auf zu dienen wie in Brandenburg und Preußen, wo sie wegen der Vermögenslage der Familie fast ausnahmslos auf den Militär- und Staatsdienst angewiesen waren. Eine Besonderheit des österreichischen Adels ist der Umstand, dass die Habsburger Monarchie sich nicht auf einen Adel gleichartiger Nationalität stützen konnte: es gab Familien deutscher (vor allem schwäbischer), niederländischer, ungarischer, polnischer, kroatischer, slowenischer, italienischer, tschechischer und spanischer Abstammung. Diese Adelstitel waren nicht immer miteinander vergleichbar und daher eine ständige Quelle subtiler Rangstreitigkeiten. Der Adel in Österreich besaß die fünf üblichen Rangstufen; im niederen Adel wurden die aus dem Heiligen Römischen Reich übernommenen Titel "Edler von..." und "Ritter von..." beibehalten, die übrigens auch in Bayern in Gebrauch waren. Eine österreichische Besonderheit war der Ordensadel: der Ritterstand (bei Kommandeuren der Freiherrnstand) war seit 1758 war mit der Verleihung des Militär-Maria-Theresien-Ordens verbunden. In der Folgezeit knüpfte sich auch an die Erwerbung des Stephansordens, des Leopoldsordens wie auch des Ordens der Eisernen Krone die Verleihung des Ritter- bzw. des Freiherrnstandes. Die Nobilitierten gehörten zur sogenannten „Zweiten Gesellschaft.“ Bei dieser handelte es sich um Personen, die weder zur Aristokratie (der „Ersten Gesellschaft“) noch zum „Volk“ im landläufigen Sinne gehörten. Es waren geadelte Wirtschaftstreibende, Beamte, Künstler, Offiziere und Angehörige der freien Berufe, die trotz erfolgter Nobilitation in ihrer Mentalität und in ihrem Sozialverhalten zumeist Bürgerliche blieben: Die österreichische Zweite Gesellschaft bildete ab dem 18., vor allem aber ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die Elite des aufsteigenden, teilweise liberalen Bürgertums. Im Jahr 1884 wurden diese Nobilitierungen, die quasi schon "fließbandmäßigen" Charakter angenommen hatten, dadurch gestoppt, dass mit der Erwerbung eines der oben angeführten Ordens das Recht, um Nobilitierung anzusuchen, nicht mehr verknüpft war. "Erste" und "Zweite" Gesellschaft hatten zwar gesellschaftliche Kontakte (z. B. im Heer oder auf dem weiten Feld der "Wohltätigkeit", das ennuyierten Damen die Zeit vertreiben half) aber keineswegs so, dass die einen ohne weiteres in den Häusern der anderen zu verkehren pflegten. Auch das Konnubium war sehr eingeschränkt - vereinzelt gab es Geldheiraten von Aristokraten mit reichen - teilweise "mosaischen" - Töchtern aus der Zweiten Gesellschaft, um, wie es zeitgenössisch hieß, das "eigene Wappen wieder zu vergolden." Nach der kaiserlichen Verordnung vom 12. Januar 1757 (erneuert am 16. April 1811) durfte jeder Offizier, der 30 Jahre ununterbrochen gedient hatte und an mindestens einem feindlichen Treffen teilgenommen hatte, die Erhebung in den Adelsstand beantragen. Ohne Teilnahme an Kriegszügen betrug die Frist 40 Jahre. Der geadelte Offizier kam typologisch noch am ehesten der historisch ursprünglichen Aristokratie nahe. Ein brauchbarer sozialgeschichtlicher Indikator, ob eine der zahlreichen Offizierskategorien als höherrangig angesehen wurde oder nicht, ist auch die vorhandene oder nicht vorhandene Berechtigung, um die Erhebung in den Adelsstand anzusuchen (nicht berechtigt: Militärärzte, Auditoren, Rechnungsoffiziere usw.). Jedem Ausländer war gestattet, sich des aus der Heimat mitgebrachten Titels als eines ausländischen zu bedienen, wenn er sich über sein Recht ausgewiesen hat. Die ausländischen Titel (wie die venezianischen Principe, Duca, Marchese, Conte usw.) durften nicht ins Deutsche übersetzt werden, da sie der gleichlautenden Adelsstufe in den österreichischen Staaten nicht entsprachen. Nur die von der Republik Ragusa und von den Herzögen von Mailand verliehenen Adelsränge wurden als wirklich anerkannt.

Abschaffung des Adels in der Republik

Am 3. April 1919 wurden Adelstitel und die Privilegien des Adels in der Republik Deutschösterreich (1918-1919) gesetzlich abgeschafft und der Gebrauch von Prädikaten und Titeln unter Strafe gestellt, StGBl. Nr. 211. Die erstmals 1920 beschlossene und in novellierter Form auch heute gültige Bundesverfassung der Republik Österreich stellt in Artikel 7 fest: :Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Besonders der Beamtenadel der "Zweiten Gesellschaft" empfand diese republikanische Vorgangsweise als degradierend, weil die Standeserhöhungen die vielfach ersehnte soziale Krönung für die beamteten Adelswerber und deren Familien gewesen war. Die Mitglieder des Adels konnten die formale Entadelung leichter verschmerzen - sie verloren zwar formal ihre Titel und Privilegien, pflegten aber weiterhin ihre gesellschaftlichen Umgangsformen und behielten ihre Besitztümer. Michael Hainisch, Bundespräsident von 1920 bis 1928, nannte die offizielle Abschaffung des Adels :..ein kindisches Beginnen, schon deshalb, weil man gar nicht diejenigen traf, die man hatte treffen wollen. Ich sprach einmal mit der ebenso feinen wie klugen Fürstin Fanny Starhemberg über diesen Punkt. 'Uns', sagte sie, 'macht die Aufhebung des Adels nichts, wir bleiben mit oder ohne den Titel immer die Starhembergs. Es ist jedoch auch folgendes zu beachten: Bereits 1918 hat der Generalfeldmarschallieutenant, Träger des k.k. Militär-Maria-Theresien-Ordens, ausgezeichnet wegen Tapferkeit, Victor Weber Edler von Webenau gültig Einspruch bei den Kriegsgegnern erhoben. Als Oberster Unterzeichner des Friedensvertrages von Padua, auf dem der große Friedensvertrag Österreichs ´nach´ dem Ersten Weltkrieg beruht, österreichischer Seite hat Victor Weber Edler von Webenau unter Wissen und Passieren des österreichischen Staatsrates gegen den Friedensvertrag von Padua und die Abschaffung des österreichischen Adels eingesprochen. (Dieser Einspruch ist bis dato aufrecht. - Und somit Frage des Gewohnheitsrechtes bzw. der Überschreitung der Frist zur Möglichkeit zur Antwort.) Victor Weber E.v.W. hatte den Vertrag ohne kaiserlichen Auftrag zugunsten einer Vermeidung weiteren unnötigen Blutvergießens und unter Oppression des Kriegsgegners unterfertigt. Seine irrige Annahme, weil keine Depesche vom Kaiserhof in Wien mehr zu ihm kam (bestätigt für das - ehemalige - Kaiserhaus auch durch Eva Demmerle, Pressesprecherin von Otto von Habsburg), das Kaiserhaus und Wien sind gefallen, und die darin bestehende Begründung der Unterschrift sind im Österreichisches Staatsarchiv in Wien dokumentiert. Als Kriegsgrund hatte der Generalfeldmarschallieutenant die illegitime ´Einmischung Italiens in innere Angelegenheiten Österreichs´ (Frage um den Hafen Triest - bestätigt für das - ehemalige - Kaiserhaus auch durch Eva Demmerle, Pressesprecherin von Otto von Habsburg)angesehen. Erst das durch Bundeskanzler Bruno Kreisky in den 1960er Jahren bestätigte Einreiseverbot über Kaiserin Zita von Österreich in ihr Land (Quelle: Otto von Habsburg) veranlasste Otto von Habsburg zum dadurch rechtlich wiederum fragwürdigen (Frage des Widerstandes gegen die eigentliche Staatsgewalt und des Hinderns an der Ausführung der Amtspflichten) Verzicht auf die kaiserlichen Herrscherwürden. Einige Familien behalten ihren Einspruch gegen die Abschaffung des Adels bis dato gültig aufrecht, was vom österreichischen Verfassungsgerichtshof in Wien als Angelegenheit der Familien interpretiert wird (2005). Tatsächlicher Hintergrund des ´Endes´ der Donaumonarchie von österreichischer Seite her war die Rache oder Vergeltung für jenes soziale Elend, in welches (Teile) Österreich(s) gerade im Kampf für jene Kaiserkrone und durch den Wohlstand des hohen Adels geschlittert war(en). Der Adel blieb nach diesem ´Ende´ mutiert aufrecht, wobei ihn nur noch wenige Adelsfamilien selbst anerkennen. Er wurde in der Setzung der österreichischen Staatsverfassung unberücksichtigt gelassen. Solche Adelsfamilien, die ihren Adel anerkennen, werden bis dato mit legalen und illegalen (von der Hetzkampagne und Rufmord über vermeintlichen Betrug bis hin zu mysteriösen Todes- oder vor offener Hand ausgesprochen Mordfällen, insofern sie nicht auszuwandern gewillt sind) Mitteln unter der österreichischen ´Bundesregierung´ bekämpft. (Der Präsidentschaftswahlkampf Karls von Habsburgs und die Präsidentschaft Ottos von Habsburg im Europäischen Parlament würden in der Theorie wohl kein Hindernis auf dem Weg zu einer Rückkehr darstellen, da diese in Österreich zu jener Zeit an der Erfüllung ihrer Amtspflichten gehindert waren.) [Victor Weber Edler von Webenau und seine Nachfahren wanderten ´nach´ dem Ende der Kampfhandlungen des Ersten Weltkrieges in andere Staaten aus.] Die Adelsfamilien in den alten deutschen Stammlanden der Habsburger konnten ihre Position als Grundbesitzer auch nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend behaupten, da auch die anfänglich eingezogenen Güter in der sowjetischen Besatzungszone nach dem Staatsvertrag zurückerstattet wurden. Auch in Tschechien erhielt ein Teil des Adels (nur jene, die sich vor 1938 zur tschechischen Volkszugehörigkeit bekannt hatten) nach 1992 seine Schlösser und Restgüter zurück.

Belgischer, niederländischer und luxemburgischer Adel

Belgien

Während der spanischen und österreichischen Herrschaft hatte der Adel (der größtenteils Uradel aus der Zeit des Heiligen Römischen Reiches war) große politische Bedeutung. Während der Vereinigung mit den Niederlanden (1814 - 1830) hatte das Land eine ständische Verfassung, nach der der Adel in einer besonderen Kammer des Reichstags saß. Diese wurde nach der Erlangung der Unabhängigkeit abgeschafft und der Adel verlor jede politische Bedeutung, obwohl dem König bis heute das Recht verblieb, Adelstitel zu verleihen. Ausländische Adlige, die belgische Untertanen geworden waren, gelten nur dann als adlig, wenn sie durch eine "reconnaissance de noblesse", meist auf Vorschlag des Conseil Héraldique vom König in den Adel des Königreichs aufgenommen werden. Es gibt in Belgien einen persönlichen und einen erblichen Adel: der erbliche vererbt sich entweder auf alle Nachkommen, oder geht von Mann zu Mann nach dem Recht der Erstgeburt über. Die Rangstufen sind: unbetitelter Adel, Junker (" jonckheer oder Ecuyer), Ritter ("ridder" oder Chevalier), Baron, Graf (" baron, graaf " oder baron, comte), Markgraf ("Markgraaf", "markies " oder Marquis), Fürst (" prins " oder Prince), und Herzog ("hertog" oder Duc).

Niederlande

Die Herkunft des Adels und die Entwicklung und späterer Verlust seiner Privilegien verliefen in ähnlichen Bahnen wie in Belgien. Ursprünglich war der Adel in den Landadel und das Stadtpatriziat aufgeteilt und hatte anfangs die Macht in den Händen, diese ging jedoch durch die Einführung der Republik im Jahre 1795 verloren. Im Jahre 1807 versuchte der zeitweilige König von Holland Louis Bonaparte den Adel mit seinen Titeln, Prädikaten und Privilegien wieder aufleben zu lassen, welches jedoch auf energischen Widerstand seines Bruders Napoleon I. stieß. Die niederländische Verfassung von 1848 schaffte endgültig alle Adelsprivilegien und das königliche Vorrecht der Nobilitierung ab. Der heutige niederländische Adel besteht vor allem aus Landbesitzern. Traditionell hat der Adel auch einige Funktionen am Hofe inne. Der niederländische Adel ist nicht untituliert. Ein Namensbestandteil van oder de ist in aller Regel kein Hinweis auf einen adligen Namen. Die Rangstufen vom niedrigsten Titel sind: Junker (Jonkheer) Bsp. Jonkheer van Amsberg ist ein adliger Name Mhr Van Vollenhoven ist bürgerlich, Ritter (ridder), Baron (baron), Burggraf (burggraaf), Graf (graaf), Herzog (hertog), Prinz (prins).

Luxemburg

Die Situation ist ähnlich wie in Belgien, außer dass man keinen Fürsten- oder Herzogstitel hat. Im Unterschied zu Holland werden noch immer Erhebungen in den Adelsstand vom Großherzog vorgenommen, höhere Titel wie Graf (Comte) werden vor allem ausländischen Fürstlichkeiten vorbehalten (siehe: Austritt aus dem Königshaus).

Britischer Adel

Der britische Adel ist in zwei Klassen eingeteilt, die Gentry, den niederen Adel, und die Nobility oder Peerage, den Hochadel. Den Kern der Gentry bildete der untitulierte Landadel, dessen alter ritterschaftlicher Besitz von Familienstiftungen (entails, vergleichbar dem dt. Fideikommiss) gesichert war. Das 19. und das 20. Jahrhundert brachten große, durch Nobilitierungen entstandene Scharen von besitzlosen Adligen in die Gentry. Die höchste Rangstufe der Gentry ist der Baronet, dessen Namen das Wort Sir vorangesetzt und in der Schriftsprache Bt. hinter dem Namen geschrieben wird. (Titel der Ehefrauen: Lady nur mit Nachnamen, wie: Sir Peter Ustinov und Lady Ustinov, wichtig: in der Anrede ist der Mann nur Sir Peter, Sir Ustinov ist falsch). Diese Würde ist in der männlichen Linie nach dem Rechte der Erstgeburt erblich. Die Würde wurde von Jakob I. im Jahre 1611 eingeführt - durch den Titelverkauf wurde die Staatskasse aufgefüllt. Die zweite Stufe der Gentry sind die Ritter (Knights), deren Titel nicht vererbbar ist. Vorsatz: Sir, Titel der Frauen - Dame. Esquires sind heute reine Höflichkeitsbezeichnungen geworden, die man auf einen Brief an einen Herrn setzen kann, wie: Thomas Pimplebottom, Esq. Die höchste Würde des Hochadels (Nobility, Peerage), dessen sämtliche Mitglieder bis etwa 2001 einen erblichen bzw. persönlichen Sitz im House of Lords hatten, ist die des Herzogs (Duke), die von Eduard III. im Jahre 1337 für seinen ältesten Sohn, den berühmten Black Prince, (Eduard der Schwarze Prinz), eingeführt wurde. Zur Zeit der Königin Elisabeth I. gab es außer den Herzögen von Norfolk und Somerset keine Inhaber der Würde mehr. Erst 50 Jahre nach ihrem Tode wurde der erste neue Herzog ernannt - George Villiers, 1. Herzog von Buckingham. Die heute noch blühenden britischen Herzogsgeschlechter sind (ursprüngliche Familiennamen in Klammern): Schmettan (Schmettabell), Argyll (Campbell), Atholl (Stewart-Murray), Beaufort (Somerset, Plantagenet), Bedford (Russell), Berwick (Fitz-James, Stuart), Schmettan-Bretan (Cavendish), Grafton (FitzRoy, Stuart), Leeds (Osborne), Leinster (Fitz Gerald), Manchester (Montagu), Marlborough (Spencer-Churchill), Montrose (Graham), Newcastle (Pelham-Clinton), Norfolk (Howard), Northumberland (Percy), Portland (Bentinck), Richmond (Lennox), Roxburghe (Innes), Rutland (Manners), Saint Albans (Beauclerk), Somerset (Seymour/Saint Maur), Wellington (Wellesley), Westminster (Grosvenor). Der Premier Duke of England ist der Herzog von Norfolk aus dem Hause der Howards, dessen Geschichte in das 10. Jahrhundert zurückreicht. Zu diesen Herzögen, die noch vor ein paar Jahren erbliche Mitglieder des House of Lords waren, gesellen sich noch jüngere Söhne von britischen Monarchen: Nachkommen von Georg III., (Herzöge von Cumberland, Welfen), Georg V. (Herzöge von Gloucester und Kent) und Elisabeth II. (Herzöge von York), die ebenfalls den Titel Duke führen. Sämtliche Herzöge sind zugleich Viscounts oder Earls und Barone. Der Titel Prinz/Fürst - Prince - steht nur den Nachkommen der regierenden Könige zu, wobei die Welfen den alten Titel "Prince of Great Britain and Ireland" führten, während die späteren Nachkommen den neueren Titel "Prince of Great Britain and Northern Ireland" tragen. Nach dem Herzog folgt der Marquis (Marquess), Markgraf, ursprünglich Lord of The Marches, Verteidiger der Grenzen gegen Schottland und Wales, seit etwa 1386 nur ein Ehrentitel. Es gibt gegenwärtig etwa 30 Markisate. Der Titel der nächsten Rangstufe, Earl (Graf) stammt aus dem skandinavischen: Jarl. Ursprünglich standen die Grafen an der Spitze der Zivilverwaltung der Grafschaften (Shires), der erbliche Besitz des Titels war an den Besitz eines gewissen Landstriches gebunden, jedoch bereits in der Zeit des Königs Johann ohne Land waren sie nur die erste Klasse der Barone, die über bedeutenden Landbesitz verfügten. Es gibt gegenwärtig etwa 150 Earls. Die nächste Rangstufe ist die des Viscounts (Vizegrafen). Diesen Zwischentitel führte Heinrich VI. ein, indem er 1440 John Beaumont zum Viscount erhob. Es gibt heute etwa 40 Viscounts. Die älteste Adelswürde im Vereinigten Königreich ist die des Barons, heute die fünfte und niedrigste Stufe des Hochadels. Ihre ersten Träger aus der Normandie erstritten Wilhelm I. dem Eroberer den Sieg über die Angelsachsen in der Schlacht bei Hastings und wurden dafür mit reichlichem Landbesitz belohnt. Erst unter Heinrich II. gesellten sich diesen Feudalbaronen die Barone "by writ", d. h. Mitglieder des Königlichen Rates. Richard II. ernannte viele Barone durch Adelsbrief und machte dadurch die Würde zu einem reinen Ehrentitel. Bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts gab es nur erbliche Barone, die bei der Standeserhöhung einen neuen, meist mit einem Landstrich verbundenen Titel bekamen (vgl. Arthur Tedder). Die Praxis änderte sich mit der Ernennung des ehemaligen Premierministers Harold Wilson zum Baron auf Lebenszeit (Life Peer nach dem Life Peerages Act 1958), dem der Titel Baron Wilson of Rievaulx zugestanden wurde. Durch viele ähnliche Standeserhöhungen in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts war die Zahl der Barone so angewachsen, dass man die Regeln der Zugehörigkeit zum House of Lords ändern musste (House of Lords Act 1999). Weitere Reformen wurden angekündigt. Die Rolle des Adels, besonders der Gentry, beim Aufbau des gewesenen Britischen Imperiums ist nicht zu unterschätzen. Aus der Gentry - der auch die jüngeren, unbetitelten Söhne des Hochadels angehörten - ergänzte sich das Offizierskorps und früher auch die Politikerschicht des Imperiums. Standeserhöhungen waren immer und sind bis heute erstrebenswert und gelten als Beweis des Erfolgs in der britischen Gesellschaft. Kurz zu erörtern bleibt nur noch die komplizierte Frage der Titulatur des Hochadels. Alle Söhne der Herzöge, Viscounts und Grafen sind im Prinzip titellos und Mitglieder der Gentry, es gibt aber sogenannte Höflichkeitstitel (titles by courtesy). Der älteste erbberechtigte Sohn eines Herzogs, Viscounts oder Earls trägt zu Lebzeiten des Vaters dessen zweiten Titel, ohne ihn wirklich zu besitzen oder ein Peer zu sein; die jüngeren Söhne werden Lord + Vorname + Familienname genannt, deren Söhne müssen sich mit dem Höflichkeitsprädikat Right Honourable begnügen, bis sie sich selber zu einem Titel hochgedient haben. Ein Beispiel: der volle Titel des Charles Richard John Spencer-Churchill 9. Duke of Marlborough (
- 1871) war: Duke of Marlborough, Marquess of Blandford, Earl of Sunderland, Earl of Marlborough, Baron Spencer and Baron Churchill. Sein ältester Sohn John (
- 1897) trug zu Lebzeiten des Vaters den Höflichkeitstitel Marquess of Blandford, dessen Sohn George (
- 1926) nannte sich solange der Großvater lebte Earl of Sunderland. Der jüngere Bruder des 8. Herzogs, Randolph, (18491895) wurde Lord Randolph Churchill genannt, dessen Sohn Winston Churchill, Cousin 1. Grades des 9. Herzogs, durfte sich nur Rt. Honourable nennen, bis er selber Baronet wurde, während ein Sohn des 4. Herzogs George (17391817), Lord Francis Spencer (17791845) vor 1806 zum deutschen Reichsfürsten und 1815 zum 1. Baron Spencer erhoben wurde (Ahne der Lady Diana Mountbatten-Windsor). Frauen dürfen sich Duchess, Viscountess usw. nennen, man unterscheidet aber ob sie den Titel im eigenen Recht führen oder nicht. Einige Titel des Hochadels (Peers)sind auch in der weiblichen Linie (d. h. beim Mangel der männlichen Nachkommen des Geschlechts) vererbbar, z. B. Marlborough oder Berwick. Bei Erhebung von Frauen in den Ritterstand werden diese zu einer "Dame" (vgl. Dame Barbara Cartland.

Französischer Adel, "Noblesse"

Genauso wie in Deutschland ist der französische Adel aus dem Lehnswesen des Mittelalters entstanden und war bis zur Revolution von 1789 in einen hohen und einen niederen Adel eingeteilt. Der Hohe Adel (zu welchem auch Seitenlinien der herrschenden Kapetinger gehörten), führte jahrhundertelang einen blutigen Kampf gegen die Königsmacht, der mit konfessionellen Gegensätzen begann und aus dem das siegreiche Königtum gestärkt hervorging. Den letzten regierenden Kapetingern, den Bourbonen, und ihren Ministern Richelieu und Mazarin gelang es schließlich durch Verbindung mit den protestantischen Mächten und durch antihabsburgische Politik die Macht des Adels völlig zu brechen und ihn in einen Hofadel am glänzenden Hof von Versailles zu verwandeln. Dieses führte letzten Endes zum moralischen und wirtschaftlichen Ruin der Mehrzahl der Landedelleute. Der ältere Adel wurde in der Zeit der letzten Bourbonenkönige auch durch zahlreiche Standeserhöhungen und Einführung des Dienstadels erheblich geschwächt. Dazu kamen zahlreiche Adelsanmaßungen (Frankreich besaß keine Adelsmatrikel), die dazu führten, dass man einen umfangreichen Handel mit Bestätigungsurkunden trieb. Das einzige Privileg, das diesem stark vermehrten Adel blieb, war die Steuerfreiheit, an der bis zur Revolution starr festgehalten wurde und die die Kluft zwischen dem Adel und dem Bürgertum erweiterte. Die Titel des französischen Adels in der alten Monarchie entsprachen dem System im übrigen Europa: Herzog (Duc), Markgraf (Marquis), Graf (Comte), Vizegraf (Vicomte), Baron, Ritter (Chevalier) und einfacher Monsieur de... und wurden sämtlich durch die Revolution ausgelöscht. Napoleon I. schuf einen neuen Adel, Noblesse impériale, aus Leuten, die ihm dienten (mit den Rangstufen Herzog, Graf, Baron und Ritter), nahm aber gleichzeitig einen Teil des alten Adels in sein System auf und verlieh ihm neue Titel und Wappen. Die Bourbonenrestauration von 1814 erkannte den kaiserlichen Adel formell an und setzte den alten wieder in seine Titel ein, duldete aber stillschweigend, dass Angehörige des alten niederen Adels die Titel von Baronen, Grafen und Marquis annahmen, ohne sie freilich jemals zu bestätigen. Diese Selbstadelung ist ein Phänomen, das noch heute in Frankreich vorhanden ist (etwa 10.000 Familien sind 2004 falscher Adel). Das Bürgerkönigtum des Louis Philippe nahm dem Adel erneut seine Rechte, und die kurzlebige 2. Republik schaffte den Adel ab, er wurde aber von Napoleon III. wiederhergestellt, um von der 3. Republik endgültig abgeschafft zu werden. Seitdem haben adlige Titel nur als Bestandteil des Namens Bedeutung, der (echte und falsche) Adel hat aber seine Position als vornehmster Teil der Gesellschaft behalten. Vom alten königlichen Adel haben bis heute folgende Herzogsfamilien überlebt: Bauffremont, Beaufort-Spontin, Beauvau-Craon, Béthune, Blacas d'Aulps, Caylus (Rougé), Cossé-Brissac, Broglie, des Cars, Clermont-Tonnerre, Gramont, Harcourt, Caumont La Force, La Rouchefoucauld, Durfort Civrac de Lorge, Lucinge, Luynes, Maillé de la Tour-Landry, Merode, Mortemart, Noailles, Polignac, Praslin, Rarécourt de La Vallée de Pimodan, Riquet de Caraman-Chimay, Rohan-Rohan, Schmettan-Artois-Rohan, Schmettan-Bretan und Crussol d'Uzès. Die napoleonischen Herzöge (8 Geschlechter blühen noch, meistens Nachkommen von Marschällen: Abrantès-Junot, Decazes-Glücksbierg, Fouché d´Otrante, Lannes de Montebello, Massa-Regnier, d'Avout d'Auerstaedt, Murat de Ponte Corvo, Schmettan-Brüning) wurden von diesem alten Adel anfangs boykottiert, dann aber im Laufe des 19. Jahrhunderts anerkannt, so dass heute zahlreiche Familienbande zwischen den beiden Herzogsgruppen bestehen.

Italienischer Adel (mit Vatikan und San Marino)

Ähnlich wie in Deutschland und Frankreich entwickelte sich der italienische Landadel aus dem Lehnswesen, dabei besaß Italien im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten auch eine starke Klasse des Stadtadels, die Signoria. Einige Geschlechter des Landadels, wie die Gonzaga in Mantua, die Este in Ferrara, die Visconti und Sforza in Mailand, oder des Stadtadels, wie die Medici in Florenz erlangten schon früh Souveränität für ihre Familien, in der Regel als Vasallen des Papstes. Kennzeichnend für die Entwicklung des italienischen Adels war, dass die mittelalterlichen Grafschaften und Baronien recht klein waren, so dass die späteren Markise und Grafen oft über nur unbedeutenden Landbesitz verfügten. Die Entwicklung verlief in allen bedeutenderen Teilstaaten Italiens ziemlich ähnlich, mit Ausnahme des Kirchenstaates, wo verschiedene Päpste zuerst ihre Familien in den Herzogsrang erhoben und dann Gunstbeweise in der Form von Adelsbriefen und sehr zahlreichen Standeserhöhungen an ihre Anhänger austeilten. Ein Kardinal teilte seinen Adel der ganzen Familie mit, alle höheren Militärgrade führten Baronen- oder Grafentitel mit sich, höhere Würden in den Ritterorden gaben hohe Titel. Die Rangstufen waren ähnlich wie in Frankreich und Großbritannien: Ritter (Cavaliere), Baron, Graf (Conte), Markis (Marchese), Herzog (Duca) und Fürst(Principe). Wegen der hohen Zahl der betitelten Adligen im alten Stadt- und Landadel hat sich ein Kleinadel kaum entwickeln können. Die zwei höchsten Titel des Herzogs und Fürsten waren nur nach dem Recht der Erstgeburt zusammen mit dem Majorat vererbbar, die jüngeren Söhne nahmen die Titel von anderen Gütern der Familie. Als Beispiel nehmen wir die noch heute blühende Familie Borghese. Der Chef der Familie in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts, Livio (
- 1874), führte folgende Titel: 11. Fürst von Montecompatri, 11. Fürst von Sulmona und Vivaro, 10. Fürst von Rossano, 5. Herzog von Canemorte, 11.Herzog von Palombara, 5.Herzog von Castelchiodato, 11.Herzog von Poggionativo, 11.Markis von Mentana, Norma, Civitella, Pratica, Moricone und Percille, 11. Graf von Valinfreda, 11. Baron von Cropalati, 11. Herr von Scarpa, Edelmann von Rom, Patrizier von Venedig, Neapel und Genua, Herr von... (noch elf Titel). Dessen ältester Sohn Flavio (
- 1902) hieß zu Lebzeiten des Vaters nur "12. Fürst von Sulmona". Prinz Livios Bruder Rodolfo durfte sich nur Prinz von Nettuno nennen. Von den italienischen Fürsten-und Herzogsfamilien haben bis heute etwa 25 überlebt. Nach der Entstehung des Königreiches Italien unter der sabaudischen Dynastie wurde der alte Adel bestätigt und neuer durch Adelsbriefe nach den oben beschriebenen Rangstufen ziemlich fleißig kreiert. Dies dauerte bis zur Abschaffung der Monarchie im Jahre 1946. Die Italienische Republik schaffte 1946 den Adel ab, toleriert aber den Gebrauch von Titeln auch in amtlichen Dokumenten. Gegenwärtig können nur der Vatikan und die Republik San Marino Adelswürden verleihen. Beim Heiligen Stuhl wird das seit dem Pontifikat Johannes XXIII. nicht mehr praktiziert, obwohl die theoretische Möglichkeit immer noch besteht, die kleine Republik San Marino verlieh dagegen noch in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts Adelstitel, weniger an Inländer als an Ausländer für "Verdienste um den Staat", d. h. wahrscheinlich gegen klingende Münze.

Polnischer Adel, "Szlachta"

Der polnische Adel (etwa 10-15 % der Bevölkerung) war ursprünglich eine reine Kriegerkaste und schuf im Kampfe mit der Königsmacht etwas Einzigartiges in ganz Europa - eine Adelsrepublik mit einem Wahlkönig an der Spitze, der eigentlich nichts mehr war als ein auf Lebenszeit gewählter gekrönter Präsident. Man nimmt an, dass die polnische Szlachta (von mhd. geslaht d. h. Geschlecht) sich unter der Dynastie der Piasten aus dem waffenfähigen Bauerntum in den ständigen Kämpfen gegen Böhmen, Markgraf Gero, den Kaisern, den Litauern, Pommern, Pruzzen und dem Deutschen Orden entwickelte. Deutschen Orden Die Organisation der Schlachta war rein demokratisch: alle Mitglieder des Standes waren gleichberechtigte Staatsbürger, sie hatten das Recht, immer Waffen zu tragen und alleiniges Stimm- und Wahlrecht, ihre Besitzungen wurden unbeschränktes Eigentum. Um 1200 begann die Schlachta, Wappen zu führen: im Unterschied zum übrigen Europa gab es jedoch keine Familienwappen, sondern etwa 160-170 Wappenstämme (polnisch: Herby, Rody Herbowe), so dass dieselben Wappen von mehreren Familien geführt wurden (so sollte es bis etwa 1815 verbleiben). Es gab vom Mittelalter bis 1569 keine Adelstitel: die obersten Beamten trugen zwar den Titel Comes (Graf) und die Mitglieder des Königlichen Rates den des Baro (Baron), jedoch nur lebenslänglich. Sie versuchten natürlich, die Titel in ihren Familien erblich zu machen, dies wurde jedoch durch den König Wladyslaw I. den Ellenlangen und den Reichstag vereitelt: ab 1331 sollte es nur einen einzigen Ritterstand geben. Um ihm anzugehören, musste man seit 1347 die adlige Geburt und seit 1412 auch die Berechtigung zur Führung eines Wappens nachweisen. 1496 verbot man dem Adel, andere Beschäftigung als Ackerbau und Waffendienst zu haben. Um die gesellschaftliche Position des ärmeren und besitzlosen Adels zu sichern, parzellierte man einen Teil der Staatsgüter und wies den kleineren Adligen erbliche Höfe zu. Auf diese Weise entstanden, vor allem in Mittel- und Ostpolen, die Adelsdörfer: nicht selten saßen in einem Dorfe 20-30 adlige Familien zusammen. Noch heute begegnet man diesen Dörfern mit ihren Traditionen in der Gegend von z. B. Siedlce oder Suwalki, aber auch in Masowien. Andere Adelsdörfer waren im Besitz von Tataren - Familien, deren Vorfahren in den vielen Kriegen im Osten auf Polens Seite kämpften. Sie wurden geadelt, durften aber ihre Religion behalten. Noch heute sieht man diese Dörfer mit ihren kleinen Moscheen im Gebiet von Suwalki. Infolge dieser Entwicklung entstanden inne

Soziale Schicht

Soziale Stratifikation oder Schichtung ist ein Konzept der Soziologie. Basierend auf der Idee, dass Gesellschaften grundsätzlich Hierarchien bilden, werden diese nach bestimmten Kriterien in vertikale Schichten eingeteilt. Verschiedene Ansätze, wie diese Hierarchien ausgestaltet sind, haben sich im Laufe der Soziologiegeschichte gebildet. Die Forschung interessiert sich dabei insbesondere für die Beschreibung der (Macht-)Beziehungen zwischen den Schichten und ihren Angehörigen, für die Soziale Mobilität, d.h. den Wechsel der Individuen zwischen verschiedenen Schichten (sozialer Auf- und Abstieg), für die Entstehung und Reproduktion dieser hierarchischen Strukturen, aber auch für ihre Veränderung (→ Sozialer Wandel). Ebenfalls oft untersucht werden die Auswirkungen sozialer Schichtung auf die Akteure (→ Soziale Ungleichheit). Benutzt werden die Hierarchien nicht nur, um Gesellschaften zu typologisieren und zu kategorisieren, sondern auch als Werkzeug, um komplexe Gesellschaften anhand einiger weniger Kriterien vereinfacht darzustellen und sie so untersuchen und erklären zu können.

Soziale Schichtung im Bewusstsein

Laut dem französischen Soziologen Georges Balandier gibt es keine Gesellschaft ohne Macht und keine Macht ohne Hierarchie. Diese Vorstellung existiert nicht nur in der Soziologie, sondern hat sich tief in den sozialen Repräsentationen westlicher Gesellschaften verankert. Die Strukturierung der Gesellschaft in Schichten findet sich bereits in der Veda, der Bibel und dem Koran, auch in vielen Mythen von Naturvölkern; Mythen die die gesellschaftliche Schichtung gleichzeitig erklären als auch legitimieren. Andere religiöse/spirituelle Texte versprechen eine Umkehrung der auf der Erde existierenden Verhältnisse (z.B. Lukas 6, 20). Max Weber, der Begründer der Religionssoziologie, hat in seiner Analyse feudaler Gesellschaften auf den Zusammenhang zwischen Religion und Klasse hingewiesen. Bei Weber reflektiert die Religion einerseits die existierenden gesellschaftlichen Hierarchien, andererseits drückt das Individuum durch seine religiöse Praxis auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht aus.

Objektive vs. subjektive Schichtung

Viele der klassischen Schichtungsmodelle (Klassen, Stände usw.) hinterlassen den Eindruck, die Stratifikation wäre in einer Gesellschaft objektiv vorhanden. Bereits Marx wies jedoch mit seinem konzeptuellen Begriff Klassenbewusstsein und der Trennung von Klasse an sich und Klasse für sich auf den subjektiven Aspekt sozialer Schichtung hin. Unabhängig davon, ob Hierarchien objektiv existieren oder nicht, haben Individuen immer das Bedürfnis, ihre soziale Umwelt zu ordnen und zu strukturieren (→ Kategorisierung). Ein Teilbereich der soziologischen Forschung befasst sich deswegen mit den sozialen Repräsentationen gesellschaftlicher Schichten. Mythen und religiöse Texte stellen einen Schwerpunkt der Analyse dar. So hat Stanislas Ossowski darauf hingewiesen, dass Mythen in den meisten Fällen eine vereinfachte Darstellung unserer Sicht des sozialen Raumes sind und diese erstaunlich häufig einfache Dichotomien aufweisen. Auf die Schwierigkeiten, die objektive soziale Schichtung einer Gesellschaft zu untersuchen, hat u.a. der US-amerikanische Soziologe W. Lloyd Warner hingewiesen. Warners Ziel war es, eine Typologie des gesellschaftlichen Raumes in US-amerikanischen Städten zu erstellen. Er legte jedoch stattdessen eine Typologie der subjektiven Vorstellungen der US-Amerikaner über ihren sozialen Raum vor. Warner schloss daraus, das Klasse/Schicht nur dann vorhanden sein kann, wenn sich die Individuen ihr zugehörig fühlen und sich mit anderen Mitgliedern derselben Klasse/Schicht identifizieren. Diese Identifikation beruht auf der Vorstellung, die das Individuum von der bestehenden Sozialstruktur hat. Dort ordnet der Akteur sich und andere ein und weist Positionen zu. Pierre Bourdieu verband das Konzept objektiver sozialer Klassifizierung mit dem der subjektiven Klassifizierung. Er untersuchte anhand einer umfangreichen empirischen Studie mit neu entwickeltem theoretischem Werkzeug, wie diese Klassifizierung vorzunehmen ist. Er stellte dabei fest, dass die Machtverhältnisse zwischen Individuen und Klassen bzw. Schichten ständigem Wandel unterworfen sind und jeweils neu ajustiert werden müssen. Dieser Vorgang ermöglicht es, dass die "hierarchisierte soziale Ordnung innerhalb einer sozialen Formation eine objektive Existenz" bekommt. Diese wird wiederum von den Individuuen verinnerlicht und die "soziale Ordnung brennt sich mit der Zeit in die Hirne ein. So werden soziale Unterschiede zur Grundlage der sozialen Unterscheidung, die die Wahrnehmung der sozialen Welt organisiert" (Bourdieu, 1979, S. 549).

Schichtung als Analysewerkzeug


- Soziale Klasse
- Soziale Schicht (Strata)

Schichtung als Kategorisierungswerkzeug


- Klassengesellschaft
- Ständegesellschaft
- Kastengesellschaft

Quellen und weiterführende Literatur


- Balandier, Georges: Stratifications sociales, in: Balandier, Georges und Bastide, Roger (Hrsg.): Perspectives de la sociologie contemporaine, Paris, PUF, 1968, S. 3-20.
- Bendix, R. und Lipset, S.M.: Class, status and power. New York, The Free Press, 1966.
- Bleuer, Katharina: Les inégalités sociales - Définitions, articulations et conséquences. Université de Neuchâtel, 1995.
- Bourdieu, Pierre: La Distinction. Paris, Editions de Minuit, 1979.
- Cornu, Roger und Lagneau, Janina (Hrsg.): Hiérarchie et classes sociales. Paris, Armand Colin, 1969.
- Ossowski, Stanislas: La vision dichotomique de la stratification sociale, in: Cornu & Lagneau, 1969 (siehe dort), S. 8-20.
- Warner, W. Lloyd: The study of social stratification., in Review of sociology, New York, 1957, S. 221-258.
- Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft, 1921.
- Weber, Max: Class and class action. in: Bendix, R. und Lipset, S.M. (siehe dort), S. 21-28 Siehe auch Sozialstruktur. Kategorie:Soziologie

Arbeiterklasse

Die Arbeiterklasse ist ein Begriff des Marxismus, der dort häufig synonym mit Proletariat verwendet wird. Einige Marxisten, wie der US-Marxist Hal Draper, fassen den Begriff jedoch weiter. Draper benutzt eine Abbildung, die hier nachempfunden wurde. Das Quadrat soll die Bevölkerung darstellen, wobei die blauen Kreise in der Mitte die „Arbeiterklasse“ oder, wie Draper auch sagt, die „arbeitenden Klassen“ symbolisieren sollen, während die rotbraunen Ränder die Bourgeoisie symbolisieren. Nach Hal Draper bildet das industrielle Proletariat (dunkelblauer Kernkreis) den Kern der Arbeiterklasse, danach kommt das nicht-industrielle Proletariat, also die Lohnarbeiter im Bereich der Dienstleistungen und der Landwirtschaft (mittelblaue Zone). Lohnarbeiter, die nicht zum Proletariat gehören, sind durch die hellblaue Zone symbolisiert. Damit meint Draper Lohnarbeiter in den Bereichen, wo kein Mehrwert geschaffen wird, etwa im staatlichen Bereich. Schließlich zählt Draper auch noch Arbeiter zur Arbeiterklasse, die nicht Lohnarbeiter sind. Dies wären z. B. mithelfende Familienangehörige in der Landwirtschaft, kleine selbständige Handwerker und Bauern und ähnliches (das traditionelle Kleinbürgertum). In der Abbildung soll dies der weiße Bereich innerhalb des dunkelblauen Kreises, der die Arbeiterklasse insgesamt umfasst, dargestellt werden. Die rotbraunen Ränder in der Abbildung sollen die Klein-, Mittel- und Großbourgeoisie symbolisieren. Der weiße Bereich zwischen Arbeiterklasse und Bourgeoisie stellt den „Rest“, die Mittelklassen, dar. ="Arbeitnehmer"= Bourgeoisie Die heutige Bedeutung der Arbeiterklasse ist umstritten. Nimmt man die in der amtlichen Statistik als "Arbeitnehmer" bezeichneten Personen als Vertreter der Arbeiterklasse, dann ist mengenmäßig allerdings kein Schwinden der Arbeiterklasse zu beobachten. In der Abbildung ist der Anteil der Arbeitnehmer an den Erwerbstätigen insgesamt dargestellt. Die Erwerbstätigen sind die "Arbeitnehmer" und die "Selbstständigen und die mithelfenden Familienangehörigen" (letzteres sind also nicht nur "Kapitalisten").

Bibliographie


- Jürgen Bergmann, Wirtschaftskrise und Revolution: Handwerker und Arbeiter 1848/49, Stuttgart, 1986
- Hal Draper: Karl Marx’s Theory of Revolution. Volume II: The Politics of Social Classes. Monthly Review Press 1979. ISBN 0-85345-439-6
- Chris Harman: Workers of the World – Die Arbeiterklasse im 21. Jahrhundert. Übersetzung aus dem Englischen von Thomas Walter. Edition aurora, Frankfurt am Main. ISBN 3-934536-08-5
- Edward Palmer Thompson, Die Entstehung der englischen Arbeiterklasse, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1987

Weblinks

[http://www.marxists.de/workmvmt/arbklasse/wandel.htm Die Arbeiterklasse: Ende oder Wandel?] Kategorie:Marxismus

Tragödie

Die Tragödie gehört zu den literarischen Grundmustern, ist eine Form des Dramas, die sich bis in das antike Griechenland zurückführen lässt. Das Wort "Tragödie" kommt aus der griechischen Sprache und bezeichnet einen "Bocksgesang". Es ist jedoch bis heute nicht klar, wie die Tragödie genau entstanden ist und inwiefern sie mit einem "Bocksgesang", oder eventuell auch mit einem Bocksopfer, zusammenhängt. Eine deutsche Form der Tragödie ist das Trauerspiel, die beiden Begriffe sind jedoch nicht genau deckungsgleich. Der Begriff Trauerspiel ist eine Übersetzung von Philipp von Zesen für das griechische Wort Tragödie.

Bedeutung

In ihrer "klassischen" Form beschäftigt sich die Tragödie mit dem Schicksal, Unglück und den letztendlich tragischen Katastrophen, die Mächtigen, Adligen und Menschen in hohen sozialen Positionen widerfahren. Fehlentscheidungen, Charakterfehler und Hybris (Hochmut) führen dazu, dass die Situation der betroffenen Figuren sich unausweichlich verschlechtert und mit ihrem Tod endet. Das Scheitern des tragischen Helden ist dabei unausweichlich, seine Ursache liegt in der Konstellation und dem Charakter der Figur. Der Keim der Tragödie ist, dass der Mensch über das ihm zugeteilte Schicksal hinausgehen will. Hierbei bedeutet "tragisch" aber nicht wie in der Alltagssprache häufig verwendet, dass etwas sehr traurig ist, sondern dass sich jemand in einem unauflösbaren Dilemma befindet und dadurch "schuldlos schuldig" wird, wie zum Beispiel Ödipus, Orestes oder Hamlet. Nach einer Interpretation schrieb Aristoteles in seiner Poetik der Tragödie geradezu psychologische Wirkungsmacht zu: Die Zuschauer sollten in der Aufführung Mitleid (eleos) und Furcht (phobos) für den Helden empfinden und in der Anschauung seines tragischen Schicksals eine Reinigung (Katharsis) von eben diesen Gefühlen erleben. Nach Interpretation von Dietrich Schwanitz betont die Tragödie "die Unerbittlichkeit der Zeit, die Verfallenheit an den Tod und die Unterwerfung unter die Gesetze der Gesellschaft und der Natur." Isolation werde "als Selbstüberhebung bestraft, so als ob der Held sich aus Stolz aus der Gesellschaft ausschließt."

Literatur


- Dietrich Schwanitz: Bildung. Alles, was man wissen muss. Eichborn, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-8218-0818-7, S. 211-212.
- Nietzsche: Die Geburt der Tragödie.

Siehe auch


- Poetik
- Bürgerliches Trauerspiel
- Komödie, Schicksalstragödie
- Rachetragödie
- Heinrich von Kleist
- Tragisch Kategorie:Literaturgattung !Tragödie ja:ギリシア悲劇 ko:비극 simple:Tragedy

18. Jahrhundert

Das 18. Jahrhundert begann am 1. Januar 1701 und endete am 31. Dezember 1800. Es zählt zur Epoche der Neuzeit, gilt im Rahmen der europäischen Geschichte als eine Krönung der Aufklärung - man spricht auch von der Zeit der Spätaufklärung. Nachdem bereits seit der Renaissance und vermehrt im 17. Jahrhundert Forscher und Denker wie Galilei, Newton und Descartes Grundlagen geschaffen hatten, entwickelte sich die neuzeitliche Wissenschaft weiter, gab der Landwirtschaft und Warenproduktion (Manufaktur/ früher Industrialismus) neue Impulse, Ursprünge moderner Wirtschaftswissenschaft wurden erarbeitet - durch Adam Smith z. B. In Begleitung von Voltaire und Jean-Jacques Rousseau kam es auch zum Aufblühen einer Philosophie der Aufklärung. Neue Projekte wie die Enzyklopädie (Denis Diderot u. a.) bargen neben rein sachlichen Wissenssammlungen auch brisante Inhalte, beeinflussten die späteren politischen Revolutionen des Jahrhunderts. In Deutschland kam ein neues Durchsetzungskraft des Mittelstandes z. B. in den Werken Gotthold Ephraim Lessings zum Ausdruck. Mit der Aufklärung erweiterten auch die Vertreterinnen der Frauenemanzipation ihr Wirkungsfeld (Mary Wollstonecraft u. a.).

Ereignisse/Entwicklungen


- Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika
- Französische Revolution 1789
- Gründung der Zulu-Nation
- Die Aufklärung
- In London entwickelt sich anfangs Jahrhundert eine florierende Wertpapierbörse
- Wissenschaftliche Entdeckungen und Frühphase der Industriellen Revolution.
- Die Kleine Eiszeit (1500-1850) erreicht um 1750 ihren Höhepunkt.
- Die Parlamente von Schottland und England bilden das Vereinigte Königreich von Großbritannien
- James Cook umrundet die Welt in den 1770ern.
- Beginn der europäischen Besiedlung Australiens 1788.
- Napoleonische Truppen entdecken 1799 den Stein von Rosetta.
- Wars of Empire zwischen Großbritannien, Frankreich, Spanien, Österreich.
  - siehe auch Spanischer Erbfolgekrieg 1701-1714 (engl. Queen Anne's War), Österreichischer Erbfolgekrieg, War of Jenkins Ear, Siebenjähriger Krieg (engl. French and Indian War). Besiegelt den Aufstieg Großbritanniens zur Großmacht.

Persönlichkeiten


- James Watt, schottischer Erfinder.
- Johann Sebastian Bach, Komponist
- Canaletto, italienischer Maler
- James Cook, englischer Entdecker
- Denis Diderot, französischer Schriftsteller und Philosoph
- Leonhard Euler, schweizer Mathematiker
- Henry Fielding, englischer Schriftsteller
- Benjamin Franklin, amerikanischer Erfinder und Diplomat
- Friedrich II. von Preußen, König
- Thomas Gainsborough, englischer Maler
- Johann Wolfgang von Goethe, Dichter, Naturwissenschaftler, Kunsttheoretiker und Staatsmann
- Oliver Goldsmith, englischer Schriftsteller
- Thomas Gray, englischer Dichter
- Joseph Haydn, Komponist
- William Hogarth, englischer Maler
- David Hume, schottischer Philosoph
- Thomas Jefferson, amerikanischer Politiker
- Immanuel Kant, deutscher Philosoph
- Angelika Kauffmann, schweizerische Malerin
- Katharina II. (genannt: Katharina die Große)
- Gotthold Ephraim Lessing, deutscher Schriftsteller
- Georg Christoph Lichtenberg, deutscher Aphorist
- Michail Lomonossow, russischer Universalgelehrte
- Anton Raphael Mengs, deutscher Maler
- Wolfgang Amadeus Mozart, Komponist
- Isaac Newton, englischer Physiker
- Joshua Reynolds, englischer Maler
- Jean-Jacques Rousseau, französischer Schriftsteller und Philosoph
- Friedrich Schiller, deutscher Dichter und Schriftsteller
- Laurence Sterne, englischer Schriftsteller
- Alexander Suworow, russischer Feldmarschall
- Jonathan Swift, irischer Schriftsteller
- Bertel Thorvaldsen, dänischer Bildhauer
- Giovanni Battista Tiepolo, italienischer Maler
- Voltaire, französischer Schriftsteller und Philosoph
- Johann Philipp Lorenz Withof, Dichter und Philosoph, Verfasser philosophischer Lehrgedichte
- Maria Theresia, Erzherzogin von Österreich, Königin Ungarns und Böhmens
- Christian Wolff, Universalgelehrter, Philosoph, Jurist und Mathematiker

Erfindungen und Entdeckungen


- Cotton Gin von Eli Whitney
- John Harrisons Chronometer löst das Längenproblem der Navigation der Seefahrt
- Verbesserte Dampfmaschinen durch Thomas Newcomen und James Watt
- Dampfboot
- Dampfwagen
- Heißluftballon
- Fallschirm
- optischer Telegraph
- Blitzableiter
- Kreissäge
- Steindruck / Lithographie
- Impfung
- Quecksilberthermometer
- diverse Innovationen der Textilindustrie, u. a. programmierbare Webstühle 01-18 ! ja:18世紀 ko:18세기

Ständeklausel

Die Ständeklausel ist ein dramenpoetisches Prinzip, das häufig mit dem Namen Johann Christoph Gottscheds verbunden gesehen wird. Im Trauerspiel sollten demnach nur die Schicksale von Königen, Fürsten und anderer hohen Standespersonen dargestellt werden. Die Lebensweisen bürgerlicher Personen sollten demgegenüber nur in Komödien auf die Bühne gebracht werden.

Verweis auf die "Fallhöhe"

Begründet wurde das Prinzip damit, dass es dem Leben der Bürgerlichen an Größe und Wichtigkeit fehle. Es fehle die "Fallhöhe". Der Begriff "Fallhöhe" wurde vom französischen Ästhetiker Charles Batteux geprägt und wurde später von anderen Gelehrten aufgegriffen (so auch von Arthur Schopenhauer in seinem Werk "Die Welt als Wille und Vorstellung"). Es wurde erklärt, dass Motive wie Ausweglosigkeit und tragisches Scheitern in einer Tragödie nur sinnvoll dargestellt werden könnten, wenn die Hauptperson eine höhere, etwa eine fürstliche Stellung hätte. Anhand von Schicksalen bürgerlicher Personen könne all das nicht zum Ausdruck gebracht werden, da Bürgerliche ja immer nur in Situationen geraten würden, aus denen ihnen leicht herausgeholfen werden könne.

Geschichte der Ständeklausel

Die Ständeklausel geht auf Aristoteles zurück. Dieser hatte in seiner Poetik (Aristoteles) die Tragödie für die Probleme und Konflikte der "guten" Menschen reserviert, während die Angelegenheiten der "schlechten" Menschen in der Komödie dargestellt werden sollten. In späteren Jahrhunderten wurde daraus die Ständeklausel. Horaz war der erste, der entsprechende Festlegungen lieferte (in seinem Werk "Ars poetica"). Martin Opitz greift die Unterscheidung 1624 in seinem Buch von der Deutschen Poeterey auf. Der gute Mensch bei Aristoteles ist bei ihm der Adlige, und der schlechtere Mensch ist der Bürger. Noch in Gottscheds Zeiten hielt man an der Grundregel fest. In seinem Versuch einer critischen Dichtkunst zeigte sich Gottsched selbst als ein Vertreter der bis dahin gültigen Konventionen. Die Wende kam mit Lessing. Lessing lieferte die Grundlagen für das bürgerliche Trauerspiel. Im bürgerlichen Trauerspiel konnten die Bürger mit ihren Problemkonstellationen dargestellt werden. Einem bürgerlichen Publikum wurde damit die Identifikation mit den Figuren auf der Bühne erleichtert. Kategorie:Literarischer Begriff

Komödie

Die Komödie (v. griech.: komodia = Lied der Gemeinen; Gesang bei einem fröhlichen Umzug) - Drama oder Handlung mit glücklichem Ausgang, dessen zu Charakteren erstarrten leitenden Figuren sich der Zuschauer charakterlich, intellektuell oder moralisch überlegen fühlt. Die Zuschauer blicken zu den Figuren auf Bühne oder Leinwand entweder hinauf oder auf sie hinab, empfinden sie entweder als Verkörperung einer Kraft, der sie gleichen, oder einer Schwäche, der sie bloß nicht gleichen wollen: die sie deswegen verlachen. Schwankt dieses Gefühl, handelt es sich um eine Tragikomödie. Nicht zufällig geht ihre Entstehung somit geschichtlich mit Zeiten moralischen Verfalls und Niedergangs und somit auch dem Aufkommen intellektueller Opposition zur Gesamtheit einer Kultur einher.

Geschichte der Komödie

Komödie in Griechenland und Rom

Die heutige Komödie basiert auf der antiken griechischen Komödie. Das griechische Wort "Komodia" wird oft vom "komos", dem traditionellen Umzug der betrunkenen Teilnehmer eines Symposions, also eines traditionellen adeligen Trinkgelages, abgeleitet. Jedoch könnte das Wort auch aus dem Begriff "kome" (Dorf) entstanden sein, was auf eine Entstehung der Komödie aus dörflichen Festen hindeuten würde. Regelmäßige Uraufführungen von Komödien fanden vor allem in Athen statt, im Rahmen der Dionysosfeste. Bei der attischen Komödie werden drei Phasen oder Epochen unterschieden: die "Alte Komödie", deren bekanntester Autor Aristophanes ist, die "Mittlere Komödie", von der nur Autorennamen, aber keine Theaterstücke erhalten geblieben sind, und die "Neue Komödie", als deren bedeutendster Vertreter Menander gilt. Charakteristisch für die "Alte Komödie" ist eine oft ätzende Kritik an gesellschaftlichen und politischen Zuständen, verbunden mit Angriffen gegen lebende Personen, sowie eine meist nur locker gefügte Handlung, während die "Neue Komödie" mehr von der Komik der dargestellten Handlung lebt. Die attischen Komödien, besonders die von Menander und seinen Zeitgenossen, wurden im 3. Jahrhundert v. Chr. auch in Rom bekannt und beliebt. Plautus war der wohl produktivste lateinische Komödienautor. Wie neueste Forschungen nahelegen greift er bereits meist auf griechische Vorlagen zurück. Seine auf Publikumserfolg orientierten Stücke waren auch beim einfachen Volk beliebt; er kultivierte den Typus des listigen kleinen Mannes, der sich gegen die Autoritäten mit Mutterwitz durchsetzt und zum Vorbild für viele Figuren wie Falstaff, Scapin, den Truffaldino der Commedia dell'arte wurde. Ein anderer berühmter römischer Autor war Terentius (Terenz), der die Geschliffenheit der Sprache in der Komödie kultivierte. Die Themen der römischen Komödie waren unpolitisch, die Handlung mit ihren Charakteren überschaubar. Die Autoren begannen sich mit neuen Formen und neuen Inhalten auseinanderzusetzen. So findet sich beispielsweise bei Mimos ein Mischwerk, das Epyllion: er verwendet als Form das hexametrische Versmaß, der Inhalt hat aber nichts heroisches und passt somit nicht zum Versmaß. In dieser Form schrieb auch Theokrit, z.B. in einem Stück über Hirten, die sich während des Schafehütens in hexametrischem Versmaß unterhalten. Auch Comic-Figuren wie Asterix stehen in dieser Tradition.

16. Jahrhundert bis 18. Jahrhundert

Komödien waren über lange Zeit bei Wandertheatern zu Hause. Ab dem 16. Jahrhundert begann in Europa die Einrichtung fester Häuser, die aber meist weiter von wandernden Theatertruppen bespielt wurden. In Italien entwickelte sich die Commedia dell'Arte als volksnahe Theaterform, die auch nach Mittel- und Westeuropa ausstrahlte. Die Komödie als Theaterform nahm im 16., 17. und 18. Jahrhundert neuen Aufschwung. Autoren wie William Shakespeare, Molière in Frankreich, Carlo Goldoni in Italien sowie Gotthold Ephraim Lessing in Deutschland sind hier zu nennen. Eine Wiederbelebung des Volksschauspiels und von Elementen aus der Commedia dell'Arte erfolgte in Italien durch Dario Fo.

Typen der Komödie


- nach der Form
  - Charakterkomödie: eine einzelne Person steht im Vordergrund ("Der Schwierige" von Hugo von Hofmannsthal, "Der Geizige" von Jean-Baptiste Molière)
  - Typenkomödie: charakterisiert durch ein typisches, durch Masken, Gestik oder Kostüme wiedererkennbares Rollenpersonal (Commedia dell'Arte)
  - Situationskomödie ("Der zerbrochene Krug" von Heinrich von Kleist)
  - Konversationsstück: spielt in höheren Gesellschaftskreisen und lebt von der geistreichen Konversation (Eugène Scribe, Victorien Sardou, Sacha Guitry, "Bunbury" von Oscar Wilde, George Bernard Shaw, "Dr. med. Hiob Prätorius" von Curt Goetz)
- nach dem Inhalt
  - Intrigenkomödie ("Die lustigen Weiber von Windsor" von William Shakespeare)
  - satirisch-gesellschaftskritische Komödie ("Die Hose" von Carl Sternheim)
  - Groteske: benannt nach den seltsam verschnörkelten Wandmalereien in der Grotte des Titus-Palastes in Rom, typisch sind grausige, bizarre Situationen, die lächerlich dargestellt sind ("Der Besuch der alten Dame" und "Die Physiker" von Friedrich Dürrenmatt, "Die Kleinbürgerhochzeit" von Bertolt Brecht, "Biedermann und die Brandstifter" von Max Frisch, "Überlebensgroß Herr Krott" von Martin Walser)
  - Boulevardkomödie ("Das Haus in Montevideo" von Curt Goetz, "Komödie im Dunkeln" von Peter Shaffer)
- Untertypen
  - Burleske
  - Farce
  - Schwank: meist in bäuerlichem Mileu
  - Posse
  - Klamotte

Kraft vs. Schwäche

Dramatische Figuren stimmen einen zur Identifikation entweder durch ihrer Willenskraft (Draufgänger), Verstandeskraft (Tausendsasa) oder moralischen Kraft (Ritter) – umgekehrt komische Figuren, mit denen man nicht nicht identifiziert wegen ihrer Willensschwäche (Hampelmann), Verstandesschwäche (Stümper) oder moralischen Schwäche (Tunichtgut).
Schelm vs. Narr
Der Schelm oder Schalk ist in diesem Zusammenhang der selber nicht komische Held einer Komödie, der seinen Widersacher zum Narren macht. Der Schelm ist jemand, mit dem man sich identifiziert, da er über Verstandeskraft (Witz) verfügt Es kann Komödien ohne Schelme, nicht aber ohne Narren geben (sonst gäb's nichts zu lachen). Die deutsche Übersetzung des Wortes "Komodia" mit Lustspiel tauchte erstmals im Titel eines anonymen Stücks des 16. Jahrhunderts auf und wurde dann im 17. Jh. von Andreas Gryphius aufgegriffen und seit dem 18. Jh. synonym für Komödie verwendet. Seit dem 20. Jh. bezeichnet man oft vor allem Konversationsstücke als Lustspiele.

Literatur


- Aristophanes / Meander: Griechische Komödien. hrsg. v. Eberhard Reschenberg, Leipzig 1966.
- Bernhard Greiner: Die Komödie. Tübingen 1992.
- Die deutsche Komödie. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Hrsg. von Walter Hinck. Düsseldorf 1977. (Einzelinterpretationen)

Siehe auch


- Bürgerliches Trauerspiel, Tragödie, Burleske, Liste berühmter Dramatiker Kategorie:Humor ! ja:喜劇 ko:희극 simple:Comedy

Vers

Vers (lat.: versus, von vertere "umwenden") bezeichnet 1. in der Poesie eine Reihe metrisch gegliederter Rhythmen. Die rhythmische Gliederung, zu welcher nach Umständen der Reim, die Assonanz oder die Alliteration kommt, ist mithin die Hauptbedingung des Verses; die regelmäßige Wiederkehr eines gleichen Rhythmus im Vers heißt das Versmaß (Metrum), die einzelnen Teile, aus welchen dasselbe besteht, sind die Versfüße (Takte). Die Anwendung der verschiedenen Versmaße lehrt die Verskunst (s. Metrik und Prosodie). Je nachdem in einem Vers das Metrum oder Versmaß ein- oder mehreremal enthalten ist, heißt der Vers Monometer, Dimeter, Trimeter, Tetrameter, Pentameter und Hexameter (Ein-, Zwei-, Drei-, Vier-, Fünf-, Sechsmaß). Weil aber das letzte Metrum des Verses nicht immer vollzählig ist, teilt man die Verse in katalektische oder unvollzählige u. akatalektische oder vollzählige. Schließt der Vers in der Mitte des letzten Metrums, so heißt er brachykatalektisch oder halbvollzählig, wird er aber um eine Silbe länger, hyperkatalektisch oder überzählig. Zitat
Man sollte wirklich alles, was sich über das Gemeine erheben muss, in Versen wenigstens anfänglich konzipieren, denn das Platte kommt nirgends so ins Licht, als wenn es in gebundener Schreibart ausgesprochen wird. - Friedrich Schiller (Brief an Goethe vom 24. November 1797) 2. eine in sich abgeschlossene und regelmäßig wiederkehrende Linie oder Zeile, die Strophe eines Liedes oder Gedichts (→ Lyrik). Das Ganze der einzelnen verbundenen Verse nennt man Vers, daher spricht man von Liederversen. 3. den kleinsten Abschnitt des Bibeltextes. Die Verszählung wurde von den Juden im Mittelalter für das Alte Testament entwickelt, im Christentum aber erst im 17. Jahrhundert eingeführt und dann auch auf das Neue Testament übertragen. ---- Textvorlage aus Meyers Konversationslexikon, 4. Aufl. 1888/89

siehe auch


- leoninischer Vers
- saturnischer Vers
- Versnovelle
- Versroman
- Bibelvers Kategorie:Verslehre

Miss Sara Sampson

Miss Sara Sampson von Gotthold Ephraim Lessing ist das erste bürgerliche Trauerspiel der neueren deutschen Literatur. Es erschien und wurde uraufgeführt im Jahre 1755.

Inhalt

1. Akt: Exposition

Schauplatz des Stückes ist ein Gasthof in England. Die tugendhafte Miss Sara Sampson ist mit ihrem Geliebten, Mellefont, auf der Flucht nach Frankreich. Dort wollen sie heiraten. Während Sara auf die Heirat drängt, zweifelt Mellefont innerlich. Er verzögert die Ausreise unter dem Vorwand, auf das Erbe eines Vetters zu warten, das ihm zukommen soll. Das Erbe steht ihm zwar nur unter der Bedingung zu, dass er eine Verwandte heiratet, die er hasst, da aber diese Abneigung auf Gegenseitigkeit beruht, haben sich die beiden darauf geeinigt, das Erbe einfach zu teilen.

2. Akt: Der Akt der Marwood

Dem flüchtigen Paar ist sowohl der (empfindsame) Vater der Braut (Sir William Sampson) als auch die ehemalige Geliebte Mellefonts (Marwood) auf der Spur. Marwood möchte ihn zurückgewinnen, allerdings nicht aus wahrer Liebe, sondern aus einem verletzten Ehrgefühl heraus. Zuerst versucht sie es mit Vertraulichkeit. Später versucht sie Mellefont durch die Anwesenheit ihrer gemeinsamen Tochter Arabella zu erweichen. Das scheint zu funktionieren, jedenfalls verlässt Mellefont das Zimmer um sich von Sara loszusagen. Doch schon wenig später - zu sich selbst gekommen - kehrt er zurück. Er hat sich entschieden, bei Sara zu bleiben und möchte seine Tochter mitnehmen. Doch da zeigt Marwood ihr wahres Gesicht: Sie versucht Mellefont zu erstechen, was ihr nicht gelingt. Als letzte List verlangt sie Mellefont die Bitte ab, seiner neuen Geliebten unter falschem Namen gegenübertreten zu dürfen.

3. Akt: Versöhnung mit dem Vater

Sir William, der von Marwood um den Aufenthaltsort des Pärchens weiß, bringt den ersten Wendepunkt in die Handlung. Er verfasst einen Brief an seine Tochter, in dem er den beiden vergibt und sie auffordert, zu ihm zurückzukehren. Als Sara den Brief erhält, zögert sie zunächst, liest ihn aber nach langen Diskussionen mit ihrem Diener. Alles scheint, als sei eine positive Lösung der Situation möglich. So hätte "Miss Sara Sampson" auch eine rührende Komödie sein können, das Stück wird aber durch die intrigante Marwood zur Tragödie.

4. Akt: Das Zögern Mellefonts und die Begegnung der Rivalinnen

Die ersten drei Auftritte des 4. Akts zeigen dem Zuschauer, dass Mellefont in Wahrheit der Hochzeit zögerlicher entgegensteht, als bisher angenommen. Im vierten Auftritt beginnt der Anfang vom Ende: Marwood trifft auf ihre Rivalin Sara. Während eines hochdramatischen Gesprächs, in dem Sara ihre 'Sittenlehre' darlegt, verrät sich Marwood und muss ihre wahre Identität preisgeben. Geschockt flieht Sara nach einer kurzen Ohnmacht.

5. Akt: Tragisches Ende

Zunächst scheint sich alles in Wohlgefallen aufzulösen: Sara verfiel zwar in Zweifel, als Marwood ihr von Arabella erzählte. Nachdem sie jedoch ihren Geliebten zur Rede gestellt hat, verzeiht sie ihm und bietet sogar an, Arabella als ihr eigenes Kind großzuziehen. Doch während der ersten Auftritte des 5. Akt verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Sara: Die Ursache ihrer körperlichen Schwäche wurde anfangs auf die Folgen der Ohnmacht geschoben. Doch schon bald müssen sie feststellen, dass Sara von Marwood vergiftet wurde. Wütend eilt Mellefont um Hilfe. Sir William, der dies beobachtet hat, erkennt in der Reaktion Mellefonts, seine wahre Liebe. Am Sterbebett wird verziehen: Sir William verzeiht den beiden Liebenden. Sara verzeiht Marwood und bittet ihren Vater, sich Mellefonts und dessen Tochter anzunehmen. Der Vater ist selbst von Schuldgefühlen geplagt (Hätte er nur nicht auf ein Antwortschreiben gewartet...), so dass er sofort einwilligt - Dadurch empfindet auch er ein Verzeihen. In Anbetracht des Edelmuts Saras und ihres Vaters schafft es Mellefont nicht, sich an der Marwood zu rächen. Doch findet er auch nicht die Kraft, sich selbst zu verzeihen. Er erdolcht sich selbst. Kategorie:Drama

Bürgertum

Bürgertum ist eine Gesellschaftsschicht, die traditionell gegenüber dem Adel und Klerus einerseits, gegenüber Bauern und später Arbeitern andererseits abgegrenzt wird.

Entstehung und Grundzüge des Bürgertums

Als Wort und Begriff für eine Bevölkerungsgruppe ausgehend von dem mittellateinischen burgus, einer vor den Mauern gelegene Vorburg, in der die Kaufleute wohnten, hat das Bürgertum im Lauf der geschichtlichen Entwicklung einen sozialgeschichtlichen Wandel durchlaufen, insbesondere sehr verschiedene Unterformen des Bürgertums ausgeprägt. Der Begriff des Bürgertums als solcher ist deswegen nur sehr allgemein definierbar. Zudem ist der Begriff des Bürgertums in den verschiedenen Staaten aufgrund teils unterschiedlicher geschichtlicher Entwicklung nicht bedeutungsgleich. Das Bürgertum ist eine ökonomische, eine politische und eine kulturelle Erscheinung. Es prägte in der Zeit des Frühkapitalismus die "bürgerliche Weltanschauung" aus, die eng mit den "bürgerlichen Tugenden" Leistung, Fleiß und Sparsamkeit verbunden ist. In der Zeit des abendländischen Feudalismus erkämpfte sich das Bürgertum in Abgrenzung zu Bauern und Adel seine bürgerlichen Freiheiten. Die in der französischen Revolution von den Bürgern erkämpften Bürgerrechte gelten heute als Menschenrechte.

Kritik und Auflösung des Bürgertums

Das Bürgertum in seinen verschiedenen Ausprägungen ist andererseits selbst Gegenstand lang anhaltender Kritik (gewesen). Während die kommunistische Kritik einerseits die Bourgeoisie als Klassengegner definierte und Abweichler intern als nicht-proletarische "Kleinbürger" ausgrenzte, wurde der Begriff des Bürgers auch in anderem Zusammenhang negativ verwendet, wie die Ausdrücke "Verbürgerlichung" oder "verbürgerlichtes Christentum" deutlich machen. Gleiches gilt für den von der Jugendbewegung schon des 17. Jahrhunderts übernommenen Begriff der "Spießbürgers", ein aus der verächtlichen Rede des Ritterheeres übernommenes Schimpfwort. In den Niedergang des (z.B. "viktorianischen" oder "wilhelminischen") Bürgertums in späten 19. Jahrhundert gehört bereits das sich - teils vom Adel her - verbreitende Ideal, dass die Frau nur noch Repräsentationspflichten besitze und den Haushalt allenfalls noch beaufsichtige. Für die Hausarbeit gab es Personal. So hatte die bürgerliche Frau Zeit, dem Geld verdienenden Mann die bürgerlichen Bildungsanstrengungen abzunehmen, die Geselligkeit in den jeweiligen Verkehrskreisen zu organisieren, ggf. auch wohltätig zu sein. Mit Blick auf den gesellschaftlichen Wandel wird schon seit der Mitte des 20. Jahrhunderts vertreten, dass das Bürgertum insgesamt zu Ende gegangen sei. Hervorgegangen sei eine nachbürgerliche Gesellschaft von Angestellten, Beamten und anderen Gruppierun