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Bürgerrechtsbewegung

Bürgerrechtsbewegung

Im Allgemeinen versteht man unter einer Bürgerrechtsbewegung eine soziale Bewegung, die versucht, Menschen- und Bürgerrechte von ausgegrenzten oder diskriminierten Teilen der Bevölkerung durchzusetzen. Im engeren Sinn war die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung (Civil rights movement) der Afroamerikaner in den USA, die durch ihren populären Protagonisten Dr. Martin Luther King jr. in den späten 1950er und 1960er Jahren weltweite Aufmerksamkeit und Bedeutung erlangte, eine der historisch bekanntesten Bürgerechtsbewegungen. Das Civil rights Movement wird in einem verbreiteten Verständnis oft mit dem Begriff "Bürgerrechtsbewegung" synonym verstanden, obwohl es auch verschiedene andere Bürgerrechtsbewegungen in vielen anderen Staaten gab und gibt.

USA

Die Bürgerrechtsbewegung in den USA (Civil Rights Movement) setzte sich seit Anfang des 20. Jahrhunderts für die Gleichberechtigung der Afroamerikaner und die Überwindung des Rassismus ein. Seit dem Ende des amerikanischen Bürgerkriegs 1864 war die Sklaverei in den USA zwar abgeschafft. Dennoch blieben die Afroamerikaner vor allem in den Südstaaten der USA weiterhin unterdrückt. Von vielen dortigen öffentlichen Einrichtungen wie höheren Schulen und Universitäten wurden sie ausgegrenzt. Die Wahrnehmung der amerikanischen Bürgerrechte wurde ihnen erschwert oder gar verwehrt. Immer wieder kam es zu gewaltsamen und nicht selten tödlichen Übergriffen des rassistischen Ku Klux Klan gegen afroamerikanische Bürger, oft ohne dass solche Übergriffe juristisch verfolgt wurden. Gegen Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Bürgerrechtsbewegung immer aktiver, wobei über die Frage, wie eine Emanzipation zu erreichen sei, keine Einigkeit herrschte. Bekannte Vorkämpfer waren Booker T. Washington und W.E.B. Du Bois. 1909 wurde die NAACP (National Association for the Advancement of Colored People = übersetzt: "Nationale Vereinigung für den Fortschritt der Farbigen Bevölkerung") als Sammlungsbewegung gegründet. Sie ist bis heute eine zentrale Organisation der Bürgerrechtsbewegung. Neben Versuchen, die Rechte der Farbigen auf gerichtlichem Weg durchzusetzen, gab es Demonstrationen und Boykott-Kampagnen gegen die Rassentrennung in den Südstaaten der USA. Ende der 1950er Jahre nahmen die Proteste nach einem erfolgreichen über einjährigen Busboykott zur Aufhebung der Rassentrennung in den öffentlichen Verkehrsmitteln von Montgomery / Alabama, zu. Alabama Unter der Führung des Baptistenpfarrers Dr. Martin Luther King (1929 - 1968) wuchs die Bürgerrechtsbewegung zu einer gewaltlosen Massenbewegung heran. Martin Luther King Mit den Mitteln des zivilen Ungehorsams und unterschiedlichen Formen des friedlichen Protests, wobei sich King und seine Anhänger auch an den Methoden Mahatma Gandhis im gewaltfreien Kampf um die Unabhängigkeit Indiens von der britischen Kolonialmacht orientierten, konnte die Bürgerrechtsbewegung die Aufhebung der institutionellen Segregationspolitik in den US-Südstaaten durchsetzen. 1964 trat die Bürgerrechtsgesetzgebung in Kraft. Im selben Jahr wurde Martin Luther King für sein Engagement und seine beispielgebende Politik der Gewaltfreiheit der Friedensnobelpreis zuerkannt. Ab Mitte der 1960er Jahre kam es zur Abspaltung der Black Power-Bewegung unter Malcolm X, die radikaler und militanter gegen den Rassismus auftrat. Für Teile der Öffentlichkeit wurde der gewaltfreie Widerstand dadurch diskreditiert. Auch die Bürgerrechtlerin Angela Davis zählt zu dieser Gruppe. Die Black Panther-Bewegung legitimierte ihre Militanz mit der nach wie vor existenten rassistischen Gewalt gegen farbige Menschen in den USA. Dieser rassistischen Gewalt fiel auch Martin Luther King, der sich Ende der 1960er Jahre zunehmend auch gegen den Vietnamkrieg wandte, 1968 bei einem Attentat zum Opfer. Auch Malcolm X war schon 1965 durch einen Mordanschlag ums Leben gekommen. Ein oft gerufener oder gesungener Slogan der Bürgerrechtsbewegungen war Power to the people!, was so viel wie Macht für die Bevölkerung! bedeutete, und damit diejenigen meinte, die bisher am politischen Prozess kaum teilhatten, es war eine Forderung nach Teilhabe an Demokratie genauso wie ein Aufruf zur Selbstermächtigung.

Südafrika

Ebenfalls gegen die rassistische Apartheitspolitik wandte sich die Bürgerrechtsbewegung in Südafrika. Eine Symbolfigur des Widerstands dort war der farbige Bürgerrechtler und langjährige Vorsitzende des ANC (African National Congress) Nelson Mandela. 1964 - 1990 als politischer Gefangener inhaftiert, wurde Mandela schließlich auf Druck einer internationalen Öffentlichkeit aus dem Gefängnis entlassen. Nach Aufhebung der Apartheid erhielt Mandela zusammen mit dem damaligen Staatspräsidenten Frederik Willem de Klerk 1993 den Friedensnobelpreis und wurde 1994 selbst Staatspräsident von Südafrika.

Europa

Auch in Europa gab und gibt es verschiedene Bürgerrechtsbewegungen. Sie setzen sich für die Rechte von Minderheiten und/oder benachteiligten Bevölkerungsgruppen ein. Während der Zeit des Sozialismus/Kommunismus kämpften sie für die Einhaltung der Menschen- und Bürgerrechte in den jeweiligen Ländern.

Nordirland

In Nordirland setzt sie sich für die Gleichberechtigung der katholischen Minderheit ein.

Osteuropa

In den 1970er und 1980er Jahren traten in den osteuropäischen kommunistischen Staaten des Warschauer Paktes zunehmend verschiedene oppositionelle Gruppen in Erscheinung, die unter Berufung auf die KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 die Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte im damaligen Ostblock forderten.

Sowjetunion

Schon seit Anfang der 1960er Jahre wandten sich in der Sowjetunion einige systemkritische Schriftsteller und Wissenschaftler gegen die sowjetische Zensur, indem sie beispielsweise ihre Werke illegal im Selbstverlag veröffentlichten (Samisdat). Bekannte intellektuelle Bürgerrechtler in der ehemaligen Sowjetunion waren beispielsweise der Schriftsteller Alexander Solschenizyn oder der Wissenschaftler Andrei Sacharow. Solschenizyn wurde durch seine Bücher Der erste Kreis der Hölle, Ein Tag im Leben des Iwan Denissowitsch und vor allem Der Archipel Gulag bekannt.

Tschechoslowakei und Tschechische Republik

In der damaligen Tschechoslowakei wurde die Bürgerrechtsbewegung nach der gewaltsamen Niederschlagung des reformkommunisitischen Prager Frühlings durch die Rote Armee der UdSSR 1968 zunächst ausgeschaltet. Jedoch wurde 1977 von einer tschechoslowakischen Gruppe die Charta 77 veröffentlicht, die erneut Reformforderungen im Sinne der Bürgerrechtsbewegung formulierte. Einer der Sprecher der Charta 77 war der Schriftsteller Václav Havel, der nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocks zum Staatspräsidenten Tschechiens gewählt wurde.

Polen

In Polen leitete 1980 die Gründung der unabhängigen Gewerkschaft Solidarność (1981 unter Kriegsrecht verboten, 1989 wieder zugelassen) den Anfang vom Untergang des dortigen kommunistischen Systems ein. Deren Vorsitzender Lech Wałęsa wurde 1990 zum polnischen Staatspräsidenten gewählt.

DDR

Neben anderen kommunistischen Ostblockstaaten traten auch in der DDR seit den 1960er Jahren auch eine Reihe Prominenter wie der Wissenschaftler und Reformkommunist Robert Havemann, der jahrelang in staatlich verordneten Hausarrest leben musste; oder der Liedermacher Wolf Biermann, dem 1976 die Wiedereinreise in die DDR verwehrt wurde, für die Ziele der Bürgerrechtsbewegung ein und forderten die Beendigung der Unterdrückung staatsbürgerlicher Rechte in der DDR. Im einzelnen machten Bürgerrechtler und Menschenrechtsorganisationen die DDR-Führung und die Mitglieder der Nomenklatura für folgendes verantwortlich: Innenpolitik:
- Errichtung einer Diktatur und Verweigerung der Demokratie für die Bevölkerung
- Verweigerung freier demokratischer Wahlen
- Verweigerung der Freizügigkeit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, des Streik- und Demonstrationsrechtes
- Mißachtung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses
- parteiabhängiges Recht und ideologisiertes politisches Strafrecht
- ca. 180.000 politische Häftlinge (davon ca. 32.000 durch die BRD von 1964 bis 1989 freigekauft)
- offene und versteckte Zwangsarbeit
- Eigentumsentziehungen
- Erziehung der Jugend zum militärischen Einsatz
- vielfältige Geschichtsfälschung
- Verhinderung der Freiheit von Lehre und Forschung
- einseitige ideologische Ausrichtung des gesamten öffentlichen Lebens und des Bildungswesens Außenpolitik:
- Beschneidung der Bewegungsfreiheit der DDR-Bürger auf die DDR selbst und verbündete Länder.
- Schießbefehl. Durch Schüsse und Minen kamen ca. 200 Flüchtlingen um, weitere etwa 800 verunglückten, erfroren und ertranken beim Versuch die Grenzen zu überqueren. Kritiker, die in der DDR diese Punkte öffentlich erwähnten, diskutierten oder verbreiteten, setzten sich der Gefahr aus, durch angeworbene Spitzel oder Stasi-Mitarbeiter entdeckt und der DDR-Justiz übergeben zu werden. Auch banale Zitierungen oder die Kritik der Abhängigkeit der DDR von der Sowjetunion führten in der Regel zu Verhören und Befragungen. Die Besetzung der Verantwortungsbereiche durch Nomenklatura-Mitgliedern verhinderte eine Erwähnung obiger Punkte oder eine Diskussion dieser Themen in Medien, Kunst und Literatur. Ende 1989 kam es nach zahlreichen Massendemonstrationen (siehe auch Montagsdemonstrationen) zum Fall der Berliner Mauer. Die Ereignisse führten 1990 zum Untergang des SED-Regimes und der DDR, die sich mit dem Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland auflöste.

Rumänien

In den späten 1980er Jahren wurden auch in Rumänien Stimmen laut, die eine demokratische Staatsform, Menschen- und Bürgerrechte und wirtschaftliche Reformen forderten. Die Situation im damaligen Rumänien, insbesondere im Zusammenhang mit der Versorgungslage, wurde von einigen politischen Beobachtern als grotesk bezeichnet: Es wurde kritisiert, dass die hohen Parteifunktionäre im Luxus lebten, während ein Großteil der einfachen Bevölkerung oft nach Brot und Hühnerknochen (im Volksmund "Besteck" genannt) anstand. Politische Gegner wurden verhaftet, verhört oder "verschwanden" in psychiatrischen Anstalten. Ungewollte, "überzählige" und behinderte Kinder wurden vielfach in Kinderheime gesteckt, die von manchen mit den Verhältnissen in Konzentrationslagern verglichen wurden (siehe auch: Cighid). Das enge Netz aus Spitzeln und Kollaborateuren, die staatliche Überwachung und die Allgegenwart der Geheimpolizei Securitate erschwerten jedoch die Gründung einer organisierten Demokratiebewegung erheblich. In den letzten Jahren der 1980er sammelten sich Oppositionelle um den Pastor Laszlo Tökès, der zu einer Symbolfigur der Revolution wurde. Ende 1989 kam es in Temesvar zu Massendemonstrationen gegen das kommunistische Regime. Ähnliches geschah auch in anderen Städten. Die Polizei und die Securitate schlugen die Aufstände zunächst rasch nieder, konnten aber längerfristig die Durchsetzung der Demokratiebewegung nicht aufhalten. Während der revolutionären Unruhen stellte sich heraus, dass ganz Bukarest untertunnelt und mit Bunkern für die Geheimpolizei durchzogen war. Im Dezember 1989 wurde der Diktator Nicolae Ceauşescu gestürzt und in einem Schnellverfahren verurteilt, bevor er kurz darauf zusammen mit seiner Ehefrau Elena Ceauşescu erschossen wurde.

Volksrepublik China

In der Volksrepublik China verstärkte sich ab Mitte der 1980er Jahre eine vor allem von Studenten getragene Bürgerrechtsbewegung (Demokratiebewegung), die durch Demonstrationen und Wandzeitungen mehr Freiheiten und demokratische Reformen forderte. Trotz mehrfacher Aufforderungen der Regierung, die Demonstrationen zu beenden, erhielten diese immer mehr Zulauf. 1989 versammelten sich auf dem Platz des himmlischen Friedens in Peking etwa 100 000 Studenten und Arbeiter, um den Forderungen nach mehr Demokratie Nachdruck zu verleihen. Der Platz wurde schließlich unter Einsatz von massiver militärischer Gewalt geräumt. Mehrere Tausend Demonstranten kamen dabei ums Leben. Weitere Tausende wurden verletzt. Nach dieser Niederschlagung der chinesischen Bürgerrechtsbewegung folgte eine mehrjährige Phase der politischen Repression in China, die ein neues Aufflackern der demokratischen Bewegung bis dato verhinderten.

Dokumentarfilm


- Freedom on my Mind, 110 Minuten, 1994, Produktion und Regie: Connie Field and Marilyn Mulford, 1994 Academy Award Nominee, Best Documentary Feature

Weblinks


- [http://search.eb.com/blackhistory/art/oblakhs001v1.mov Video: Demonstranten für schwarze Bürgerrechte in Auseinandersetzung mit der Polizei in Birmingham, Alabama, 1963 (Stimme im Off von John F. Kennedy) (Quick Time)]
- [ftp://ftp.samizdat.net/medias/videos/eyesontheprize/ Eyes on the Prize: Video in mehreren Teilen zur Civil Rights Movement in den USA]
- [http://www.watson.org/~lisa/blackhistory/index.html African-American History]
- [http://www.lebenshaus-alb.de/cgi-bin/movabletype/mt-search.cgi?search=B%FCrgerrechtsbewegung&SearchField=keywords Artikelsammlung zu Bürgerrechtsbewegung in USA bei Lebenshaus] Kategorie:Soziale Bewegung ! Kategorie:Zeitgeschichte Kategorie:Demonstration

Soziale Bewegung

Eine soziale Bewegung ist eine um eine gesellschaftliche Problemlage (vgl. Soziale Frage) konzentrierte und einen besonderen Aspekt fokussierende, viele Menschen ergreifende und vernetzende Gruppierung. Sie kann sich zu einem oder mehreren kollektiven Akteuren verdichten ("Massenbewegung"), um ein von ihr als solches wahrgenommenes gesellschaftlichen Problem im Rahmen bestimmtern gesellschaftlicher Konflikte in ihrem Sinne zu 'lösen'. Die einzelnen Akteure sind dabei nicht zwangsläufig in nur einer Organisation organisiert, obwohl Organisationen sehr wohl Teil der Bewegung sein können; z. B. organisierte die klassische deutsche Arbeiterbewegung sowohl eine Partei (die SPD) als auch Gewerkschaften, Konsumgenossenschaften und ein ausgedehntes Arbeiterbildungswerk, den Arbeitersport, eigene Formen der Jugendbewegung (Die Falken) u. a. m. Typisch für soziale Bewegungen sind (im heutigen Sinne) nichtstaatliche Organisationen. Es geht sozialen Bewegungen primär um grundlegenden sozialen Wandel, insbesondere in den von ihnen thematisierten Politikfeldern (vgl. dazu: One-Issue-Movements). Soziale Bewegungen können an Hand ihres Organisationsgrades, ihrer Größe, der von ihnen gewählten Strategien etc. unterschieden werden. Sie durchlaufen idealtypisch mehrere Phasen, die von der ersten Auseinandersetzungen mit dem Problem, der Thematisierung (meistens vor allem Ablehnung des Bestehenden), der Kürung charismatischer Anführer/innen, über die Entwicklung von Alternativen und eine veralltäglichende Etablierung bis hin zur langsamen Auflösung der sozialen Bewegung führt, weil entweder das Problem zufriedenstellend gelöst wurde oder zumindest allgemein als wichtiges Problem gesellschaftlich anerkannt wurde, oder weil eine andere Problemdeutung dominant wurde. Das Typische an einer sozialen Bewegung ist, dass es zunächst keinerlei Organisationsformen gibt. Im Allgemeinen beginnen bald nach dem Aufbrechen einer Bewegung die Menschen damit, Strukturen zu schaffen (Vereine, Gesetze, etc.) Im weiteren Verlauf geschieht es oft, dass die Bewegung in den Köpfen und Herzen der Menschen längst nicht mehr existiert, jedoch die Strukturen und Formen (nicht selten von selbsternannten und durch Kooptationen ergänzten 'Kadern') weiterhin am Leben gehalten werden.
Auch bei manchen Kirchen und Religionsgemeinschaften ist dieser Effekt zu beobachten.

Historische Beispiele

Historische Beispiele für soziale Bewegungen sind alt, z. B.
- das Christentum im Römischen Reich ab dem 2. nachchristlichen Jahrhundert,
- die "Geißlerbewegung" nach der großen Pest (dem "Schwarzen Tod") von 1349 ff., die Hexen- und Judenverfolgungen;
- eine Bauernbewegung führte z. B. zum deutschen Bauernkrieg von 1525. Im 19. und 20. Jahrhundert wären beispielsweise zu nennen:
- die Sklavenbefreiungsbewegung in den USA, Lateinamerika und Großbritannien,
- die Genossenschaftsbewegung in England und Deutschland,
- die Arbeiterbewegung in Europa,
- die Bürgerrechtsbewegung in den USA,
- die frühe Frauenbewegung,
- die Jugendbewegung (in Deutschland),
- die "68er-Bewegung" in Europa und den USA. Als neuere soziale Bewegungen (siehe dort) kennt man vor allem die Bewegungen seit den 1970er Jahren, vor allem
- die Ökologiebewegung bzw. auch Anti-Atomkraftbewegung (vgl. Atomkraftgegner),
- die (neue) Friedensbewegung und
- die (neue) Frauenbewegung. Ganz aktuell sind
- die globalisierungskritische Bewegung und
- die "digital rights"-Bewegung zu nennen.

Literatur


- Robert Foltin: Und wir bewegen uns doch : Soziale Bewegungen in Österreich ISBN 3950192506
- Smith, Jackie/ Chatfield, Charles/ Pagnucco, Ron (Hrsg.), 1997: Transnational Social Movements and Global Politics: Solidarity Beyond the State, Syracuse University Press, Syracuse, New York
- Della Porta, Donatella/ Kriesi, Hanspeter/ Rucht, Dieter (Hrsg), 1999: Social Movements in a Globalizing World, Macmillan Press Ltd., London, Hampshire u. a.
- Raschke, Joachim (Hrsg.), 1985: Soziale Bewegungen - Ein historisch-systematischer Grundriss, Campus, Frankfurt a. M./ New York
- Hradil, Stefan (Hrsg.), 1985: Sozialstruktur im Umbruch, Leske und Budrich, Opladen

Siehe auch

Liste sozialer und politischer Bewegungen, Portal:Soziologie, Alternativbewegung, Simple living, Neue soziale Bewegungen Smith, Jackie/ Chatfield, Charles/ Pagnucco, Ron (Hrsg.), 1997: Transnational Social Movements and Global Politics: Solidarity Beyond the State, Syracuse University Press, Syracuse, New York Della Porta, Donatella/ Kriesi/ Hanspeter/ Rucht, Dieter (Hrsg), 1999: Social Movements in a Globalizing World, Macmillan Press Ltd., London, Hampshire u. a.

Weblinks


- [http://www.grundrisse.net Grundrisse Zeitschrift für linke theorie & debatte => viele Artikel aus Robert Foltins Buch im Archiv der Homepage zu finden] Kategorie:Politischer Widerstand Kategorie:Soziologie

Menschenrechte

Als Menschenrechte bezeichnet man die Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen.

Grundsätzliches

Menschenrechte sind unentziehbare Rechte gegenüber der öffentlichen Gewalt, einer Gruppe oder einer Person, also subjektive Rechte, die im Zuge von Humanismus und Aufklärung anfangs naturrechtlich, später wissenschaftlich-rational (vernunftrechtlich) begründet wurden. Sie stehen jedem Menschen zu, allein aufgrund der Tatsache, dass er ein Mensch ist (Universalität der Menschenrechte). Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen wird versucht, die Menschenrechte als einklagbare Rechte zu gestalten. Die Menschenrechte werden noch immer durch viele Staaten verletzt.

Wesen und Quellen der Menschenrechte

Die international maßgebliche Quelle für den Bestand und Gehalt der Menschenrechte ist die [http://www.ohchr.org/english/about/publications/docs/fs2.htm International Bill of Human Rights] der Vereinten Nationen. Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 sind die zentralen Menschenrechtsinstrumente innerhalb dieses Korpus' # der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, sowie # der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte Beide Pakte wurden 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und traten zehn Jahre später in Kraft. Darüberhinaus existiert eine [http://www.ohchr.org/english/law/ Vielzahl von Konventionen], die den Schutz einzelner Menschenrechte eingehend regeln, so etwa
- Das Verbot der Folter;
- Das Verbot rassischer Diskriminierung
- Das Verbot des Völkermords Dazu kommen auf den verschiedenen Kontinenten regionale Menschenrechtsabkommen. In Europa ist dies die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Sie enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten. Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats ausgehandelt, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. Juli 1953 in Kraft. Auch Afrika, der amerikanische Doppelkontinent und Asien verfügen über jeweils eigene regionale Menschenrechtsabkommen.

Universalität

Allen einzeln genannten Menschenrechten übergeordnet ist das oft als Gleichberechtigung oder als "Gleichheits-" oder "Gleichstellungsgebot" bezeichnete oder mißverstandene allgemeine Differenzierungsverbot. Es lautet in Konventionen und Verfassungen meist wie folgt: :Jeder Mensch hat Anspruch auf die hiermit garantierten Menschenrechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen. Die heutige Diskussion um die Gleichberechtigung von Mann und Frau dreht sich in der Sache um diese wichtige Grundsatznorm. Dabei wird häufig eine soziale oder gesellschaftliche Gleichheit oder Gleichstellung mit dem Differenzierungsverbot der Grund- und Menschenrechte verwechselt. Die Forderung nach faktischer Gleichstellung lässt sich auf den Grundsatz der Universalität offenbar nicht stützen.

Chancengleichheit

Das Universalitätsprinzip oder Differenzierungsverbot verbietet die in ihm genannten rechtlichen Differenzierungen. Es verlangt weder Gleichheit noch deren logischen Unterfall Chancengleichheit. Chancengleicheit gegenüber dem Staat ist ein tatsächlicher Rechtsreflex der Regelung, soweit sie reicht. (Chancen-)Gleichheit in allen auch privaten Bereichen des Lebens ist nicht Inhalt der Regelung. Sie staatlich auf diesem oder jenem Gebiet oder Teilgebiet erreichen zu wollen, kollidiert leicht und logisch unausweichlich mit der obersten Maxime der Menschenrechte, wenn nicht auf andere Kriterien als die im Differenzierungsverbot genannten abgestellt wird. Auf Rasse, Farbe, Geschlecht, Herkunft etc. darf beispielsweise niemals bevorzugend oder benachteiligend abgestellt werden. Zulässige Kriterien sind beispielsweise Krankheiten, Behinderungen, mangelnde oder überragende Begabungen usw.

Unteilbarkeit

Ergänzend zum Grundsatz der Universalität der Menschenrechte wird auch der Anspruch ihrer Unteilbarkeit erhoben. Menschenrechte müssen demnach stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein. Eine Umsetzung von Freiheitsrechten ist nicht möglich, wenn nicht gleichzeitig das Recht auf Nahrung verwirklicht ist. Umgekehrt geht die Verletzung wirtschaftlicher oder kultureller Rechte, etwa Zwangsvertreibung, Verbot von Sprachen oder Entzug von Lebensgrundlagen, in der Regel auch mit der Verletzung bürgerlicher und politischer Rechte einher.

Normativer Gehalt der Menschenrechte

Bürgerliche und Politische Rechte

Freiheitsrechte


- Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum, Sicherheit der Person
- Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit
- Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
- Persönlichkeitsrechte
- Meinungsfreiheit
- Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Reisefreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Informationsfreiheit
- Berufsfreiheit
- usw.

Justizielle Menschenrechte


- Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
- Faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern
- Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)
- Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (Nulla poena sine lege)
- Unschuldsvermutung in dubio pro reo

Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Menschenrechte

Zu den im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte festgelegten Rechtsnormen gehören u.a.:
- Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
- Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3)
- Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung (Art. 6/7)
- Recht auf Gründung von Gewerkschaften (Art. 8)
- Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10)
- Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11)
- Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12)
- Recht auf Bildung (Art. 13)
- Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)

Zum Status der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

Gegen die Existenz wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Rechte wird bisweilen vorgebracht, dass hier das althergebrachte Abwehrrecht (status negativus) in einen status positivus (Anspruch auf Gewährung positiver sozialer Leistungen) umschlage. Die Charakterisierung bürgerlicher und politischer Rechte als reine Abwehrrechte geht jedoch ebenso fehl, wie die der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte als reine Gewährleistungsrechte. So ist etwa die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit und einer unabhängig funktionierenden Justiz eine positive Staatsleistung. Diese wird jedoch weitaus überwiegend als eigentlicher Staatszweck und damit als gerechtfertigt angesehen. Ähnliches gilt für die Durchsetzung allgemeiner und freier Wahlen. Gleichzeitig treten soziale, wirtschaftliche oder kulturelle Rechte oftmals als Abwehrrechte auf. Dazu zählen die Unterlassung von Zwangsvertreibung im Zuge eines innerstaatlichen Konflikts wie auch die Respektierung des Rechts eines indigenen Volks auf Beibehaltung seiner Sprache, seines Rechtssystems oder seiner Institutionen. Daher sehen die sogenannten [http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/(Symbol)/6b748989d76d2bb8c125699700500e17?Opendocument Limburger Prinzipien], die 1986 von einer Gruppe von Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen erarbeitet wurden, für jedes Menschenrecht drei Arten von Verpflichtungen vor, denen der Staat nachzukommen hat: # Respektierungspflicht: Der Staat ist verpflichtet, Verletzungen der Rechte zu unterlassen; # Schutzpflicht: Der Staat hat die Rechte vor Übergriffen von Seiten Dritter zu schützen; # Gewährleistungspflicht: Der Staat hat für die volle Verwirklichung der Menschenrechte Sorge zu tragen, wo dies noch nicht gegeben ist. Das Verständnis der Menschenrechte als reine Abwehrrechte erfasst lediglich die erste dieser drei Pflichten. Innerhalb des Menschenrechtssystems der Vereinten Nationen kann jedoch das umfassendere Menschenrechtsverständnis, das aus den Limburger Prinzipien hervorgeht, mittlerweile als anerkannt gelten. Generell ist anzumerken, dass die europäische Tradition die bürgerlichen und politischen Rechte oftmals als einzig "echte" Rechte begreift, wohingegen in Ländern, in denen Hunger oder Vertreibung oder Zugang zu Wasser brennende Probleme darstellen, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte mehr Aufmerksamkeit erfahren. So blendet etwa die Europäische Menschenrechtskonvention diesen Bereich vollständig aus, während er in der Menschenrechtscharta der Organisation für Afrikanische Einheit eine zentrale Rolle spielt.

Menschenrechtsverletzungen

Den Menschenrechten widerspricht jede Zuwiderhandlung, insbesondere:
- Sklaverei
- Folter
- Todesstrafe
- Diskriminierung
- Zensur
- willkürliche oder geheime Haft
- das Konzept der Kindersoldaten Von einigen wird auch die Sterbehilfe als den Menschenrechten widersprechend eingestuft; ebenso die Abtreibung. Diese Einstufungen gelten als die umstrittensten und meistdiskutierten auf dem Gebiet der Menschenrechte.

Wurzeln der Menschenrechte

Wurzeln der Menschenrechte in der Antike

Es gab in Europa schon früh Versuche, Staaten eine menschenrechtsähnliche Basis zu geben. Schon 624 v. Chr. wurde im antiken Athen die willkürliche Rechtsprechung eingeschränkt. In dieser Demokratie wurde allen Bürgern unabhängig von den Besitzverhältnissen politische Mitsprache ermöglicht. Die Ämter wurden durch Losverfahren vergeben. Dadurch wurden bei der Postenvergabe alle gleich behandelt. Ausgenommen waren aber alle Einwohner ohne Bürgerechte (z.B. die Sklaven und Frauen), mithin die Mehrheit der Bevölkerung. In seinem Werk zur angemessenen Ordnung der Politik, der "Nikomachischen Ethik", spricht Aristoteles von einem Naturzustand, der die Wesen in Herrschende und Dienende unterteilt. Man kann von einem Versuch der Durchsetzung gleicher Rechte für alle erst seit den Tagen der Aufklärung sprechen. Allerdings setzt die Beachtung der sehr viel älteren Noachidischen Gesetze der Bibel eigentlich ein Konzept von Menschenrechten, zumindest ein Konzept der Gleichheit der Menschen vor Gott voraus. Auch im antiken Rom finden sich basierend auf der Philosophie der Stoa erste Vorstellungen bzgl. eines allen Menschen gleich zustehenden Rechts.

Wurzeln der Menschenrechte in der Aufklärung

Die Idee der Menschenrechte und deren staatlicher Umsetzung wurde in der Aufklärung besonders von den Philosophen Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant geprägt. Thomas Hobbes (1588-1679) ist zu erwähnen, obwohl er eigentlich kein Philosoph der Aufklärung ist. Es gibt bei ihm keine direkten Menschenrechtsformulierungen, vielmehr ist nicht einmal ansatzweise von gleichen, unveräußerlichen Rechten für alle die Rede. Dennoch ist er aufgrund seiner Staatsphilosophie ein Vorläufer der Menschenrechte. Nach dieser hat jeder Mensch im Naturzustand das Selbsterhaltungsrecht. Doch aufgrund der Unsicherheit und Gefahren des Naturzustandes verzichtet der Mensch auf diesen und seine damit verbundenen Naturrechte und gibt sie an den Staat ab. So gibt er dem Staat uneingeschränkte Macht und ordnet das Menschenrecht dem Staat unter. Trotz der schwachen Stellung des Menschenrechts bei Thomas Hobbes hat die Tatsache, dass es überhaupt ein solches Recht geben kann, viele Philosophen beeinflusst. So hat John Locke (1632–1704) die Grundgedanken von Hobbes aufgegriffen. Er deutet sie aber anders, da er dem Naturzustand einen höheren, positiveren und der Bindung zum Staat einen weniger starken Stellenwert gibt. Nach Locke hat der Staat die Funktion, die Naturrechte des Menschen zu sichern und zu erhalten. Falls er dem nicht nachkommt, verliert er seine Legitimation. Locke gibt dem Staat nicht uneingeschränkte Macht, sondern fordert die Gewaltenteilung in Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Exekutive (ausführende Gewalt), später wurde noch die Judikative (die Rechtsprechung) durch Charles de Montesquieu (1689–1755) hinzugefügt. Bei Locke sind die natürlichen Rechte des Individuums dem Staat übergeordnet und der einzelne kann sie gegenüber dem Staat geltend machen. Die Ideen von John Locke hatten großen Einfluss auf die amerikanische Unabhängigkeitserklärung. Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) ist der erste Aufklärer, der direkt von Menschenrechten spricht, auch wenn er eine sehr spezifische Auffassung hat. Für Rousseau ist die Freiheit Grundlage für das Menschsein. Da von Natur aus alle Menschen frei und gleich sind, sollen sie dies auch im Staat bleiben. Rousseau unterscheidet dabei zwischen natürlicher, bürgerlicher und sittlicher Freiheit. Im Naturzustand, ausgestattet mit der unbegrenzten natürlichen Freiheit, ist der Mensch nicht wirklich frei, da er von seinen Trieben und seinem Egoismus beherrscht wird. Wirklich frei ist er erst, wenn er sich als sittliches Wesen frei dazu entscheidet, sich an selbst gegebene Gesetze zu halten. So verzichtet er bewusst zugunsten der sittlichen auf die natürliche Freiheit. Der Übergang von der natürlichen zur sittlichen Freiheit ist sozusagen die Vervollkommnung der Freiheit im Staat. Die Bürger, ausgestattet mit der sittlichen Freiheit, sind Basis der Gesetzgebung, denn da sie sittlich frei sind, halten sie sich an die selbstgegebenen Gesetze. So sind die Menschenrechte bei Rousseau gegenüber dem Staat nicht einklagbar. Das Menschenrecht auf Freiheit ist die Basis des Staates, ohne das der Staat nicht denkbar wäre. Rousseaus Auffassungen spielten bei der französischen Revolution eine große Rolle. Ein weiterer wichtiger Mitbegründer der Aufklärung und auch der Idee des Rechtsstaates ist Immanuel Kant (1724-1804). Für ihn ist Freiheit das einzige Menschenrecht, von dem alle anderen Menschenrechte, wie Gleichheit und Selbständigkeit, abgeleitet werden. Das Recht kann nicht von der Natur des Menschen abgeleitet werden, ist also ein Vernunftrecht, das unabhängig von historischen, kulturellen, sozialen und religiösen Umständen gelten muss. Die Legitimation und vorrangige Aufgabe des Rechtsstaates ist laut Kant die Sicherung und Erhaltung der Freiheitsrechte. So kann der Staat die Menschenrechte nicht in Frage stellen, da er damit seine eigene Legitimation antasten würde. Die Menschenrechte werden zur Legitimation des Staates. Betrachtet man die Ideen dieser Philosophen, lässt sich eine Entwicklung von der Anerkennung der Naturrechte bei Hobbes, die aber dem Staat untergeordnet werden, über die Überordnung der Menschenrechte über den Staat bei Locke, bis zur Anerkennung der Menschenrechte als Basis und Legitimation des Staates bei Rousseau und Kant erkennen.

Geschichte der Menschenrechte


- 539 v. Chr - Als die erste Charta der Menschenrechte wurde seitens der Vereinten Nationen 1971 die Erklärung des persischen Reichsgründers Kyros II. in Babylon aus dem Jahr 539 v. Chr. gefeiert.
- 1215 - Magna Charta Libertatum
- : Der englische König Johann Ohneland muss die Willkür des Adels gegen seine Untertanen verfassungsrechtlich bestätigen.
- : Eigentum, Steuerrecht und Zugriff auf die Person sind ab diesem Zeitpunkt erstmals staatlich als Schutzrechte des Untertanen gegen die Krone geregelt.
- 1542 - Neue Gesetze - (Leyes Nuevas) aufgrund der Vorschläge von Bartolomé de las Casas für die Freiheit der Indios und das generelle Verbot zwangsmäßiger Arbeitsleistungen von Karl V. (HRR) erlassen.
- 1628 - Petition of Rights (England)
- 1679 - Habeas-Corpus-Akte
- : Ab diesem Zeitpunkt ist die Festnahme eines Bürgers an strikte Regeln gebunden. Niemand kann mehr aus Willkür festgenommen werden, ohne dass gesetzliche Regeln dies vorschreiben.
- 1689 - Englische Bill of Rights (England, 23. Oktober 1689)
- 1776 - Virginia Bill of Rights am 12. Juni 1776 von der Virginia Convention of Delegates verabschiedet
- 1789 - Déclaration des droits de l'homme et du citoyen - (Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte) am 26. August 1789 von der Nationalversammlung Frankreichs als Verfassungsrecht verabschiedet.
- 1791 - Amerikanische Bill of Rights in den USA am 15. Dezember 1791 als Verfassungszusätze (Amendments) 1-10 aufgenommen.
- 1794 - Allgemeines Landrecht für die preussischen Staaten: "Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis".
- 1948 - Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Generalversammlung am 10. Dezember, maßgeblich motiviert durch die Menschenrechtsverletzungen des Zweiten Weltkriegs. Viele Staaten haben diese Erklärung in ihre Verfassung (Grundgesetz) aufgenommen. Seitdem wird der 10. Dezember als internationaler Tag der Menschenrechte begangen.
- 1966 - Von den Vereinten Nationen wurden dazu am 19. Dezember 1966 zwei völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtskonventionen verabschiedet, der "Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte" ("Zivilpakt") und der "Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte"("Sozialpakt"). Beide Abkommen treten 1976 in kraft, nachdem sie von einer ausreichenden Zahl von Staaten ratifiziert wurden.
- 1993 - Einrichtung eines UN-Hochkommissiariats für Menschenrechte nach dem Wiener Menschenrechtsgipfel.

Situation in Deutschland

Der Artikel 1, Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes lautet: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." Artikel 1 des Grundgesetzes, einschließlich der Bindung staatlicher Gewalt an die Respektierung der Menschenwürde (Absatz 1) und der Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte (Absatz 3), stehen unter dem besonderen Schutz einer so genannten Ewigkeitsgarantie laut Art. 79 Abs. 3 GG. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte beigetreten, der den Rang eines Gesetzes hat und im BGBl. 1973 II S. 1534 veröffentlicht ist. Unterzeichnet wurde von der Bundesrepublik Deutschland auch die UNO-Menschenrechtsdeklaration, die das Recht auf soziale Sicherheit, Arbeit und Wohnung proklamiert. Nach dem deutschen Grundgesetz sind indessen nur die allgemeinen Regeln des Völkerrechts automatisch Bestandteil des Bundesrechts, weswegen diese Vereinbarung ohne Ratifikation keine innerstaatliche Wirkung entfaltet. Gleichwohl wurden derartige Rechte in einige Länderverfassungen der Bundesrepublik aufgenommen, in die Verfassung von Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, was jedoch weitgehend in Vergessenheit geraten ist. Die sächsische Verfassung erkennt beispielsweise im Artikel 7 das Recht eines jeden Menschen auf ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere auf Arbeit, auf angemessenen Wohnraum, auf angemessenen Lebensunterhalt, auf soziale Sicherung und auf Bildung als Staatsziele an.

Menschenrechtspreise


- Sacharow-Preis
- Bruno-Kreisky-Preis für Verdienste um die Menschenrechte
- Petra-Kelly-Preis
- Carl-von-Ossietzky-Medaille wird von der Internationalen Liga für Menschenrechte verliehen
- Franz-Werfel-Menschenrechtspreis wird vom Zentrum gegen Vertreibungen verliehen
- Ernst-Topitsch Preis
- Belfort-Bax-Preis Siehe auch: :Kategorie:Menschenrechtspreis.

Menschenrechtsschutz durch internationale Abkommen

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar weder juristisch bindend für die Staaten noch gibt es eine über den Staaten stehende Gewalt, die die Einhaltung der Menschenrechte durchsetzen könnte. Trotzdem hat sie politisch und moralisch ein sehr großes Gewicht. Ihre Bestimmungen sind in viele nationale Verfassungen aufgenommen worden. Viele Konventionen und Verträge, die seit 1948 abgeschlossen wurden, gehen von den in der Erklärung enthaltenen Definitionen aus. Die beiden internationalen Pakte über Bürgerliche und Politische Rechte, sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte und die spezialisierten Konventionen haben den Rang internationaler Abkommen, sind also bindende Rechtsakte. Die Überwachung ihrer Einhaltung geschieht in den zuständigen Gremien der UN-Hochkommissariats für Menschenrechte. Zu diesen Vertragsorganen (Treaty bodies) gehören: Das Menschenrechtskomitee, das Komitee über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, das Komitee zur Abschaffung aller Formen rassischer Diskriminierung, das Frauen- und das Kinderrechtekomitee. Mit der Unterzeichnung der jeweiligen Abkommen verpflichten sich die Staaten dazu, periodisch über die Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Pflichten Bericht zu erstatten. Überlicherweise beträgt der Berichtszeitraum fünf Jahre. Parallel zu den Staatenberichten können Nichtregierungsorganisationen alternative Berichte einreichen, die von den Ausschüssen in häufigen Fällen berücksichtigt werden. Als Resultat veröffentlicht der jeweilige Ausschuss nach Begutachtung des Regierungsberichts eine Reihe von abschließenden Beobachtungen ("concluding observations") und Empfehlungen ("recommendations") an die jeweilige Regierung. Dieses Mittel ist zwar ein sehr weicher Sanktionsmechanismus, dennoch hat er in vielen Fällen seine Wirksamkeit bereits bewiesen. Für den Fall des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte existiert darüberhinaus die Möglichkeit der Individualbeschwerde beim Genfer Menschenrechtsausschuss. Ähnliches wird auch für den Sozialpakt angestrebt, das dazu benötigte Zusatzprotokoll ("Draft optional protocol") ist jedoch noch nicht angenommen. Auf europäischer Ebene wurde mit der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geschaffen. Seit 1998 kann - ähnlich wie bei einer nationalen Verfassungsbeschwerde - jeder Einzelne gegen eine Verletzung seiner Rechte aus der Konvention klagen. Daneben können auch die Mitgliedsstaaten gegenseitig auf Einhaltung der Konvention klagen (per so genannter Individual- oder Staatenbeschwerde). Ein derartiges Rechtsschutzsystem ist für internationale Menschenrechtskonventionen außergewöhnlich. In der Bundesrepublik Deutschland steht die Europäische Menschenrechtskonvention im Rang eines einfachen Gesetzes. In Österreich dagegen genießt die Konvention Verfassungsrang. In der Schweiz stellt die EMRK direkt anwendbares Recht dar. In Norwegen sichert das [http://home.online.no/~wkeim/no_menschenrechtsgesetz.htm Gesetz in Bezug auf die Stärkung des Status der Menschenrechte im norwegischem Recht vom 21. Mai (Gesetz Nr. 30) 1999] dass die EMRK anderen gesetzlichen Bestimmungen übergeordnet ist. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland kodifizierte im [http://en.wikipedia.org/wiki/Human_Rights_Act_1998 Human Rights Act 1998] die Stellung der EMRK. Für den amerikanischen Doppelkontinent erfüllt der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof (Inter-American Court of Human Rights/Corte Interamericana de Derechos Humanos) eine ähnliche Funktion.

Durchsetzungsprobleme und Kritik

Kritiker bemängeln, dass die Menschenrechte der europäischen Philosophie entspringen und nicht direkt auf andere Kulturkreise anwendbar seien. Weiter wird behauptet, die Menschenrechte seien eine Konstruktion des "Westens" und dienten nur der Stärkung der Machtposition der herrschenden Eliten. Als ein Vertreter dieser Richtung kann Slavoj Žižek betrachtet werden. Er behauptet, dass das "apolitische" Berufen auf die Neutralität der Menschenrechte offenkundig eine Fiktion sei - in der gegenwärtigen Konstellation diene der Bezug auf die Menschenrechte der Neuen Weltordnung, die von den USA dominiert werde.

Die Menschenrechte seit dem 11. September 2001

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist zu beobachten, dass im Zuge des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus in vielen Staaten, vor allem denen der westlichen Welt, gewisse Menschenrechte stark eingeschränkt oder missachtet werden. Vor allem ist das Recht auf Privatsphäre betroffen, da zur Auffindung und Bekämpfung von Terroristen häufig Überwachungsmethoden legalisiert werden, die das Brief- und/oder Telekommunikationsgeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen (siehe auch Lauschangriff). Des Weiteren werden von den USA in Guantanamo Bay mutmaßliche Terroristen sowie Gefangene aus dem Afghanistan-Krieg ohne Gerichtsverhandlung und unter Missachtung der Genfer Konventionen gefangen gehalten.

Literatur


- Mellie Uyldert: Amnesty international Jahresbericht 2003. ISBN 3596158729
- Heike Alefsen, Wolfgang Behlert, Stefan Keßler, Bernd Thomsen: 40 Jahre für die Menschenrechte. ISBN 3472047380
- Thomas Göller (Herausgeber): Philosophie der Menschenrechte. Cuviller Verlag
- Heiner Bielefeldt: Philosophie der Menschenrechte. Grundlagen eines weltweiten Freiheitsethos. Primus Verlag.
- Christina Arndt: "Die Menschenrechte - partikularistische Ansätze zur Begründung ihrer Universalität" http://www.sub.uni-hamburg.de/disse/205/Disse.pdf.

Siehe auch

Politisch


- Frauenrechte
- Gleichberechtigung
- Gleichheit

Rechtsthemen


- Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO)
- Menschenrechtskonvention
- Europäische Menschenrechtskonvention
- Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte - 1789
- Bürgerrechtsbewegung
- Grundbedürfnis
- Kinderrechtskonvention
- Minderheitenschutz

Organisationen


- Zwischenstaatliche Organisationen
  - UN-Menschenrechtskommission,
  - UN-Hochkommissar für Menschenrechte
- Nichtregierungsorganistionen
  - Amnesty International (ai)
  - FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk (FIAN) - Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung
  - Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
  - Gesellschaft für Bürger- und Menschenrechte e.V. (GBM)
  - Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH)
  - Humanistische Union (HU)
  - Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
  - Internationale Liga für Menschenrechte
  - Memorial
- Weitere Menschenrechtsorganisationen

Weblinks

Dokumente und Abkommen


-
- Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (deutsch)
  - [http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/a_cescr.htm Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte] (englisch, einschließlich General Comments zu einzelnen Artikeln)
- Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (deutsch)
  - [http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/a_ccpr.htm Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte] (englisch, einschließlich General Comments zu einzelnen Artikeln)
- Europäische Menschenrechtskonvention (deutsch)

Organisationen und Infos


- Zwischenstaatliche Organisationen
  - [http://www.ohchr.org Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen]
  - [http://www.echr.coe.int/ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte]
  - [http://www.corteidh.or.cr/ Interamerikanischer Gerichteshof für Menschenrechte]
- Wissenschaftliche Einrichtungen
  - [http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/ Deutsches Institut für Menschenrechte]
  - [http://www1.umn.edu/humanrts/ Human Rights Library - University of Minnesota]
  - [http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/ Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam]
- Nichtregierungsorganisationen
  - [http://www.amnesty.de amnesty international Deutschland]
  - [http://www.fian.de FoodFirst Information & Action Network] - Für die Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Menschenrechte
  - [http://www.ahrchk.net Asiatische Menschenrechtskommission] - Für Bürgerliche und Politische Rechte sowie Rechtsstaatlichkeit in Asien
  - [http://www.menschenrechte.org Nürnberger Menschenrechtszentrum Deutschland]
  - [http://www.humanistische-union.de Humanistische Union Bundesverband]
  - [http://www.ilmr.org Internationale Liga für Menschenrechte - Sektion Deutschland]
  - [http://www.gfbv.de Gesellschaft für bedrohte Völker/Society for Threatened Peoples]
  - [http://www.igfm.de Internationale Gesellschaft für Menschenrechte]
  - [http://www.libertad.de Kampagne Libertad! - für die Freiheit aller politischen Gefangenen weltweit]
  - [http://www.kellmann-stiftung.de Kellmann-Stiftung Humanismus und Aufklärung]
  - [http://www.memorial.de MEMORIAL Deutschland e.V.] - Internationale Gesellschaft für Historische Aufklärung, Menschenrechte und Soziale Fürsorge
- Informationsportale
  - [http://www.hri.ca Human Rights Internet] (Kanadisches Menschenrechtsportal
  - [http://www.humanrights.ch humanrights.ch Informationsplattform von Menschenrechte Schweiz MERS]
  - [http://menschenrechte.kommunikationssystem.de Aktuelle News zum Thema Menschenrechte] aus dem /CL-Netz (nicht mehr sehr aktiv)
  - [http://www.bessereweltlinks.de/menschenrechte.htm www.bessereweltlinks.de] Norberts Bookmarks für engagierte Leute - Menschenrechte
- Sonstiges
  - [http://www.gazette.de/Archiv/Gazette-Januar2002/Zizek3.html Žižeks Kritik der Menschrechte]
  - [http://www.carlosmime.com/humanrights Pantomimenprogramm zum Thema Menschenrechte] ! Kategorie:Grundrechte Kategorie:Humanismus Kategorie:Politischer Begriff Kategorie:Wertvorstellung ja:人権 zh-min-nan:Jîn-kôan

Ausgrenzung

Exklusion, wörtlich Ausschluss (aus dem lat. exclusio), sinngemäß auch Ausgrenzung, beschreibt in der gehobenen Umgangssprache die Tatsache, dass jemand (aus unterschiedlichen Gründen, ggf. gegen seinen Willen) von einem Vorhaben, einer Versammlung und ähnlichem ausgeschlossen (exkludiert) wird. Die Teilnehmer möchten – beispielsweise aus Reputationsgründen oder Misstrauen – unter sich (exklusiv) bleiben. Eine gewisse Abwertung bis hin zur Diskriminierung derer, die ausgeschlossen werden, geht damit einher. Der Gegenbegriff ist die Inklusion. Die faktische Ausschließung Höchstgestellter, ‚erhabener‘ Persönlichkeiten vom allgemeinen Umgang, die deren hohe Wertschätzung betont, mag diesen oft unangenehm sein (der japanische Kaiser ‚badet nicht in der Menge‘, der Papst macht keine Kneipentour, bei Einkäufen hat die englische Königin persönlich nie Geld bei sich), wird aber nicht als „Exklusion“ betrachtet, sondern soll sie davor schützen, ins 'Gemeine' herab gezogen zu werden.

Soziologische Verwendung

Begriff

In der Soziologie ist „Exklusion“ (engl. exclusion) im Allgemeinen ein Begriff, der in einer neuzeitlichen Gesellschaft den nachhaltigen Ausschluss einzelner sozialer Akteure oder ganzer Gruppierungen aus denjenigen sozialen Kreisen bezeichnet, die sich (gegebenenfalls gemeinsam) als die ‚eigentliche‘ Gesellschaft verstehen. Auch empfindet sich, wer so ausgegrenzt wird, selber als ‚wertlos‘ und ‚außenstehend‘, akzeptiert die Werte des ihn ausschließenden Kollektivs nicht (mehr) und handelt entsprechend. Dennoch verbindende soziale Interaktionen werden dabei als unerheblich betrachtet (Warenkauf, Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr, gelegentliche sprachliche Kommunikation, Wehrdienst, öffentliche Unterstützung). Der Begriff umfasst somit einen schärfer abgewerteten sozialen Tatbestand als die Begriffe „Single“, „Außenseiter“, „Randgruppe“ oder „Einsiedler“. Soziale Exklusion ist der Verlust an sozialen und politischen Teilhabechancen. Sie kann für die Betroffene sogar zu einem mentalen oder physischen Überlebensproblem werden. Betrifft diese Exklusion große Gruppen (z.B. Obdachlose, Aidskranke, Langzeitarbeitslose, Slumbewohner, Einwanderer, historisch: Juden in Europa), so kann dies zu einem (sozial-, gesundheits-, ordnungs-, staats-) politischen Problem werden. Die mit Beginn der 1980er Jahre einsetzende Diskussion um „Neue Armut“, vor allem deren Rezeption in der Soziologie in Frankreich („exclusion“) und den USA („underclass“), hat den Begriff Exklusion entscheidend geprägt. In dieser Diskussion wurde besondere Aufmerksamkeit auf die Frage gerichtet, ob und aus wessen Sicht die Exkludierten noch eine ökonomisch oder sozial bedeutsame Funktion erfüllen, oder ob diese als ganzlich "Überflüssige" von kompletter Vernachlässigung bedroht sind. In diesem Fällen schlägt sich die Exklusion auch in räumlicher Ausschließung der Betroffenen (vgl. Ghetto) nieder.

Ältere soziale Formen

Exklusion ist der Sache nach eine historisch früh auftretende soziale Erscheinung (vgl. den Ostrakismos im antiken Athen). Harte Formen der Exklusion – oft verrechtlicht – kannten sowohl akephale Gesellschaften (Geächtete, Vogelfreie) als auch Kasten- und Ständegesellschaften (Parias, Ehrlose), Kirchen (Exkommunizierte) und totalitäre Diktaturen (‚Abweichler‘). (Siehe auch Fahrendes Volk, Schausteller - dort auch Einzelhinweise.)

Literatur


- Heinz Bude, „Das Phänomen der Exklusion“, Mittelweg 36, 2004, (4)3-15.
- Martin Kronauer, Exklusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus, Frankfurt am Main/New York 2002.
- Lutz Leisering, Desillusionierung des modernen Fortschrittglaubens. „Soziale Exklusion“ als gesellschaftliche Selbstbeschreibung und soziologisches Konzept, in: Schwinn, Thomas (Hrsg.): Differenzierung und soziale Ungleichheit, Frankfurt am Main 2004, S. 238-268.
- Niklas Luhmann,
Inklusion und Exklusion, in: ders.: Soziologische Aufklärung 6. Die Soziologie und der Mensch, Opladen 1995, S. 237-264. Siehe auch: Marginalisierung, Prekarisierung Kategorie:Soziologie

Afroamerikaner

Als Afroamerikaner werden Amerikaner (insbes. US-Amerikaner) schwarzafrikanischer Herkunft bezeichnet. Auch wenn sich im Verlauf der Jahrhunderte Vermischungen ergeben haben, ist die Mehrheit unter ihnen jedoch nach wie vor weitaus überwiegend afrikanischer Herkunft. Zu Zeiten von Sklaverei und Segregation galten alle Menschen mit 'einem Tropfen schwarzen Blutes' als schwarz. (damals noch als Negro oder Colored bezeichnet, wobei mit Colored ursprünglich allerdings nur Mischlinge gemeint waren und der Begriff dann 'beschönigend' ausgeweitet wurde). In den letzten Jahren wurden die rassistischen Grundlagen der sogenannten 'One-Drop-Rule' jedoch zunehmend hinterfragt und von multiracialen Bewegungen blossgestellt. Auch die Bezeichnung Afro-American wurde inzwischen wieder ersetzt. African-American ist der momentan üblichste Terminus. Dieses Konzept geht von der Zugehörigkeit zu einer afrikanischen Diaspora aus. Die Bezeichnung African-American wird daher von schwarzen US-Amerikanern abgelehnt, die sich keiner Diaspora zugehörig fühlen und sich lediglich als schwarz bezeichnen. In der US-amerikanischen gesellschaftspolitischen Diskussion wird die Bezeichnung in ähnlichem Kontext wie black gebraucht. Der Begriff Negro ist heute im angelsächsischen Kulturkreis eine rassistische Zuschreibung.

Abgrenzung

Die Nachfahren ehemaliger Sklaven aus Lateinamerika und der Karibik, obwohl ebenfalls schwarzafrikanischer Herkunft, werden dagegen oft als Lateinamerikaner eingeordnet. Auch ist nicht allgemein anerkannt ab wie vielen Vorfahren Menschen als "europäisch" / "weiß", "farbig" oder "afroamerikanisch" / "schwarz" angesehen werden. Gruppen von Nachfahren entflohener schwarzafrikanischer Sklaven, die ebenfalls oft nicht als afroamerikanisch gelten, sind
- die Garifuna in Mittelamerika, die durch Vermischung mit Kariben entstanden sind
- die Maroons der Karibik und Surinames / Guyanas, die in abgelegenen Gebieten eigenständige afrikanische Gemeinschaften aufgebaut haben
- die Schwarzen Seminolen (black seminole) in Florida und Oklahoma, die den spanischen Kolonialherren entwichen sind und sich als eigenständige Gruppe dem Indianer-Volk der Seminolen anschlossen.

Geschichte der Afroamerikaner

Hauptartikel: Geschichte der Afroamerikaner Seit 1619 wurden Afrikaner verkauft und per Schiff in den amerikanischen Süden gebracht. 1807 wurde der Import von Sklaven formal verboten, aber das Verbot wurde kaum beachtet. 1860 lebten in den USA 3,5 Millionen versklavte Afroamerikaner in den südlichen Bundesstaaten und 500.000 freie Afroamerikaner im ganzen Land. Die Sklaverei war sehr umstritten. Das Anwachsen des Abolitionismus kulminierte in der Wahl Abraham Lincolns zum Präsidenten der USA und war einer der Gründe für die Sezession der Konföderierten Staaten von Amerika, die den amerikanischen Bürgerkrieg (1861-1865) auslöste. Die Emancipation Proclamation von 1862 erklärt alle Sklaven in der Konföderation für frei; sie enthielt Ausnahmen für alle Sklaven in den Territorien, die sich nicht losgesagt hatten. Auf diese weise wurde kein Sklave unmittelbar befreit, da das US-Recht über die konförderierten Staaten zu diesem Zeitpunkt faktisch keine Wirkung hatte. Das Thirteenth Amendment to the United States Constitution (1865) befreite alle Sklaven, auch die in den Staaten, die sich nicht abgespalten hatten. Wahrend der Reconstruction erhielten Afroamerikaner im Süden das Recht zu wählen und öffentliche Ämter inne zu haben, sowie eine Reihe anderer Rechte, die ihnen vorher verweigert worden waren. Nach dem Ende der Reconstruction 1877 entzogen die weißen Landbesitzer den Schwarzen mit einem Vielzahl von Maßnahmen wieder das Wahlrecht, worin sie auch durch Entscheidungen des obersten gerichtshofes unterstützt wurden. Sie errichteten ein System der Segregation der Rassen und terrorisierten die Schwarzen mit Gewalt einschließlich Lynchjustiz. Den schwarzen Landarbeitern und Pächtern ging es kaum besser als vor dem Bürgerkrieg. Die verzweifelte Lage der Afroamerikaner im Süden löste die Great Migration, die große Wanderungsbewegung im frühen 20. Jahrhundert aus. Sie führte zusammen mit dem Anwachsen der intellektuellen und kulturellen Elite im Norden zu einer Erstarken des Kampfes gegen die Gewalt und die Diskriminierung gegen Afroamerikaner. Eine der wichtigsten der neu enstehenden Gruppen war die National Association for the Advancement of Colored People. Sie führte einen langen juristischen Kampf, um die Segregation zu beenden, der in der Entscheidung des obersten Gerichtshofs Brown v. Board of Education (1954) kulminierte. Danach war die Rassentrennung in Schulen verfassungswidrig. Der Fall Brown v. Board of Education war ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechtsbewegung. Sie war Teil einer langfristigen Strategie um die Jim Crow - Segregation im öffentlichen Erziehungswesen, in Hotels, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Arbeitswelt und beim Wohnungsbau zu beenden und Afroamerikanern die Möglichkeit, das in der Verfassung garantierte Wahlrecht auch tatsächlich ausüben zu können, zu sichern. Die Bewegung erreichte in den 1960ern unter Führern wie Dr. Martin Luther King, Jr., Whitney Young, und Roy Wilkins, Sr ihren Höhepunkt. Zur gleichen Zeit sprach sich der Sprecher der Nation of Islam Malcolm X und später Stokely Carmichael von der Black Panther Party für black power aus. Die Ideen des schwarzen Nationalismus und des Panafrikanismus fanden breite Unterstützung unter einem Teil der Afroamerikaner. Die Bürgerrechtsbewegung führt zu einem Anwachsen der schwarzen Mittelschicht während sich die Lebensbedingungnen der armen Mehrheit spätestens seit Ende der 70er Jahre rasch wieder verschlechterten. Afroamerikaner stellten einen überproportional hohen Anteil an der rasch wachsenden Zahl der Gefangenen in den Gefängnissen und war besonders stark von dem Rückgang der Realeinkommen in den unteren Einkommensschichten betroffen.

Verteilung der afroamerikanische Bevölkerung nach einer Erfassung der United States Census Bureau im Jahre 2000

Entwicklung der afroamerikanischen Bevölkerung in den USA

Bekannte Afroamerikaner

Abolitionisten


- Frederick Douglass - ein ehemaliger Sklave, kraftvollster US-amerikanischer Anti-Sklaverei-Sprecher
- Harriet Tubman - half 350 Sklaven aus dem Süden zu entkommen; wurde als "Schaffnerin" der "Underground Railroad" bekannt

Bildende Künstler


- Bill Traylor, naiver Maler und Zeichner
- Jean Michel Basquiat, Graffiti-Künstler

Bürgerrechtsaktivisten


- Angela Davis, Soziologin
- W.E.B. Du Bois Soziologe, Historiker, Schriftsteller
- Ralph Bunche, Diplomat, Friedensnobelpreis 1950
- Martin Luther King, Pastor
- Malcolm X
- Thurgood Marshall, Jurist
- Rosa Parks
- A. Philip Randolph, Gewerkschafter

Feministinnen


- bell hooks
- Michel Wallace

Filmregisseure


- Spike Lee
- Oscar Micheaux
- Mario van Peebles

Musiker


- Marian Anderson, Opernsängerin
- Louis Armstrong, Trompeter und Sänger
- Harry Belafonte, Sänger
- Ray Charles, Sänger
- John Coltrane
- Miles Davis
- Duke Ellington
- Ella Fitzgerald, Sängerin
- Aretha Franklin, Soulsängerin
- Dizzy Gillespie, Trompeter
- Billie Holiday, Sängerin
- Michael Jackson, Sänger
- Thelonius Monk
- Jessye Norman, Opernsängerin
- Charlie Parker
- Max Roach, Schlagzeuger
- Bessie Smith, Sängerin
- Archie Shepp
- Sarah Vaughan, Jazzsängerin
- Cecil Taylor, Free Jazz Pianist

Politiker


- David Dinkins, erster schwarzer Bürgermeister von New York City
- Colin Powell, General und Außenminister
- Condoleezza Rice, Präsidentenberaterin und Außenministerin

Schauspieler


- Hattie McDaniel
- Sidney Poitier
- Paul Robeson
- Will Smith
- Denzel Washington
- Halle Berry

Schriftsteller


- Maya Angelou
- James Baldwin
- Amiri Baraka
- Gwendolyn Brooks
- Charles Chesnutt
- Paul Laurence Dunbar
- Ralph Ellison
- Langston Hughes
- Audre Lorde
- Toni Morrison
- Ishmael Reed
- Alice Walker
- August Wilson
- Harriet E. Wilson
- Richard Wright

Sportler


- Muhammed Ali, Boxer
- Arthur Ashe, Tennisspieler
- Joe Louis, Boxer
- Michael Jordan, Basketballspieler
- Jesse Owens, Leichtathlet, Olympiasieger 1936
- Mike Tyson, Boxer
- Tiger Woods, Golfspieler

Unternehmer


- John H. Johnson - Verleger
- Oprah Winfrey - Talkshow-Moderatorin

Sonstige


- Marcus Garvey, Begründer der sogenannten "back-to-Africa"-Bewegung
- Booker T. Washington

Literatur

John Hope Franklin, Alfred A. Moss, Jr. , Von der Sklaverei zur Freiheit. Die Geschichte der Schwarzen in den USA, Propyläen Taschenbuch, Berlin, 1999

Siehe auch


- Afroamerikanische Literatur
- Afrodeutsche
- Afrokanadier
- Afrokolumbianer
- Afro-Lateinamerikaner
- Afrika und die deutsche Sprache
- Herbert Aptheker
- Blues
- Bürgerrechtsbewegung
- Deutschamerikaner
- Buffalo Soldier
- Roots (Roman)
- Funk
- Garifuna
- Harlem Renaissance
- Jazz
- Gerda Lerner
- Maroons
- Ragtime
- Rap
- Schwarze Seminolen
- Soul
- Zambo

Weblinks


- [http://www.webcom.com/~intvoice/ The interracial Voice]
- [http://www.multiracial.com/ The Multiracial Activist]
- [http://search.eb.com/blackhistory/ The Encyclopædia Britannica Guide To Black History] Kategorie: Ethnische Gruppe der USA ja:アフリカン・アメリカン

Martin Luther King

Martin Luther King, jr. (
- 15. Januar 1929 in Atlanta, Georgia; † (ermordet) 4. April 1968 in Memphis, Tennessee; eigentlich Michael Luther King) war ein US-amerikanischer Baptistenpastor und Bürgerrechtler. Er zählt zu den wichtigsten Vertretern im Kampf gegen die weltweite Unterdrückung der Farbigen. Bürgerrechtler

Kindheit und Ausbildung

King wurde am 15. Januar 1929 in Atlanta, Georgia als Sohn der Lehrerin Alberta Christine Williams King (1904 - 1974) und des Baptistenpredigers Martin Luther King, Sen. (1899 - 1984) geboren. Der Name Martin Luther war für den Vater und später für den Sohn Ausdruck tiefen religiösen Empfindens. In der Schule lernte er leicht und graduierte 1948 in Soziologie. Wie alle Schwarzen wurde auch er durch die damalige Rassentrennung in den Südstaaten der USA diskriminiert. Die Rassentrennung trennte alle Bereiche des täglichen Lebens in schwarz und weiß: Schulen, Kirchen, öffentliche Gebäude, Busse und Züge, selbst Toiletten und Waschbecken. Seine Haltung den Weißen gegenüber blieb trotzdem gemäßigt und versöhnlich. Martin Luther King jr. wurde mit 17 Jahren Hilfsprediger seines Vaters an der Ebenezer Baptist Church in Atlanta, Georgia. Dort besuchte er die einzige Hochschule für Schwarze im Süden, das „Morehouse College“. Um Theologie zu studieren, ging er auf das Crozer Theological Seminary in Pennsylvania. Aus Angst, den Maßstäben der Weißen nicht zu entsprechen, studierte er intensiv und war der Beste seiner Klasse. Er las Plato, John Locke, Jean-Jacques Rousseau, Aristoteles, Karl Marx, Henry David Thoreau und vor allem Mahatma Gandhi, dessen Gewaltlosigkeit ihn tief beeindruckte und seinen weiteren Lebensweg prägen sollte. King sagte über den großen Inder: „From Gandhi I learned my operational technique.“ 1951 beendete er sein Studium mit einem Bachelor of Divinity. Anschließend schrieb er an der Boston University in Massachusetts seine Doktorarbeit. Während dieser Zeit beschäftigte er sich weiter mit den gewaltfreien Vorstellungen Mahatma Gandhis. Am 18. Juni 1953 heiratete er Coretta Scott, mit der er vier Kinder hatte. Martin Luther King jr. hatte mehrere Angebote für die Zeit nach seinem Studium. Er wählte aber nicht den „einfachen“ Weg, er entschied sich für eine Pfarrerstelle im Süden des Landes. Im darauf folgenden Jahr wurde er Pastor in der Dexter Avenue Baptist Church in Montgomery (Alabama).1955 wurde ihm der Titel eines „Doctor of Philosophy“ verliehen.

Erste Erfolge - Montgomery

Knapp ein Drittel der Bevölkerung Montgomerys waren Schwarze. Diese arbeiteten zumeist als Landarbeiter und Hausangestellte. Am 1. Dezember 1955 wurde Rosa Parks verhaftet, weil sie sich weigerte, im Bus einem Weißen Platz zu machen. Dies führte zu einer Solidarisierung der schwarzen Bevölkerung. Es wurde zum Boykott der städtischen Busse aufgerufen, dem „Montgomery Bus Boycott“. Man wollte auf diese Weise verdeutlichen, dass die weißen Einwohner sehr wohl auch wirtschaftlich von der schwarzen Bevölkerung abhängig waren. King führte diesen Boykott an. Diese Aktion dauerte 381 Tage und erregte auch im Ausland Aufsehen. Es gab nicht nur verbale Zustimmung, sondern auch finanzielle Unterstützungen für die schwarzen Bewohner der Stadt. Der gewaltlose Widerstand endete 1956 mit dem Erfolg, dass der Oberste Gerichtshof jede Art von Rassentrennung in den Bussen der Stadt Montgomery verbot. Der „Montgomery Bus Boykott“ war ein strahlender Sieg für die Unterstützung des gewaltfreien Protests und Kings Verdienste führten dazu, dass er zum Präsidenten der Southern Christian Leadership Conference (SCLC) gewählt wurde. King, der immer die Gewaltlosigkeit predigte, wurde in dieser Zeit dreimal tätlich angegriffen, überlebte drei Bombenattentate und kam zwischen 1955 und 1968 über 30 mal ins Gefängnis. Er reiste in den nächsten Jahren tausende von Meilen durch den Süden der USA und warb für seine Ziele. 1957 hielt King 208 Reden und schrieb dabei sein erstes Buch „Schritt auf die Freiheit zu“. Die gewaltlose Bürgerrechtsbewegung war durch den Vorfall im Bus entstanden. In den folgenden Jahren schlossen sich auch immer mehr Weiße an. 1960 kündigte er seine Pastorenstelle, um sich mit seinem Vater ein Pastorat an der Ebenezer Baptist Church in Atlanta zu teilen. Durch dieses neue Amt konnte er sich reger an der Bürgerrechtsbewegung beteiligen, was auch zu dieser Zeit sehr wichtig war. Am stärksten kämpfte er jedoch gegen die Justiz, deren Schikanen gegen ihn in seiner Verhaftung und Verurteilung zu sechs Monaten Zwangsarbeit in Reidsville, Florida, gipfelten - weil er es unterlassen hatte, seinen Führerschein umzumelden, als er von Montgomery nach Atlanta umzog. Gerade zu dieser Zeit wollte eine New Yorker Universität eine Auszeichnung an ihn für seine Arbeit gegen die Rassentrennung verleihen. So wurde King von Florida nach New York geflogen, nahm den Preis in Empfang und kehrte anschließend wieder ins Gefängnis nach Reidsville zurück. John F. Kennedy, zu dieser Zeit demokratischer Präsidentschaftskandidat, bot darauf hin der Familie seine Hilfe an. Er setzte sich mit dem Richter in Verbindung und King wurde gegen Kaution freigelassen. Wenige Tage später wurde Kennedy mit 100.000 Stimmen Mehrheit zum Präsidenten gewählt. Coretta Scott-King schrieb später in ihrer Autobiografie, dass diese Intervention Kennedy den Sieg gebracht habe. Kings großer Einfluss sorgte dafür, dass die Gewaltlosigkeit weiter die einzige Möglichkeit blieb. Anfang der 1960er Jahre wurde „We shall overcome“ die Hymne der Bügerrechtsbewegung. 1963 führte er Aktionen für bessere Wohnungen, Schulbildung, Ausbildung und Lebensbedingungen und für die Registrierung Schwarzer in die Wählerlisten an.

Birmingham

In Birmingham führte er die Schwarzen mit Workshops in die Methoden des gewaltlosen Widerstandes ein. Die Stadt bekam von King die Bezeichnung „Metropole der Rassentrennung“. Zahllose friedliche Demonstrationen wurden abgehalten. Der Polizei- und Sicherheitschef von Birmingham, Theophil Eugene „Bull“ Connor, ein überzeugter Rassist, ließ etwa 500 Demonstranten (darunter King) inhaftieren, unter ihnen auch Kinder und Jugendliche. King hatte im Gefängnis von Birmingham ein Kontaktverbot nach draußen, das durch Eingreifen Präsident Kennedys aufgehoben wurde. Er schrieb auch den bekannten Brief aus dem Gefängnis von Birmingham, seine Antwort auf Angriffe von weißen Predigern Birminghams. Diese Aktionen führten zur großen Bekanntheit des Predigers. Nach Freilassung Kings aus dem Gefängnis wurde „Bull“ Connor wegen Amtsanmaßung seines Amtes enthoben. Zahlreiche Morde an schwarzen und auch weißen Bürgerrechtlern im Süden der USA erschütterten die Öffentlichkeit. Als Folge dieser Ereignisse wurden die Verordnungen zur Rassentrennung im öffentlichen Leben in Birmingham und anderen Städten aufgehoben. Zu nennen sind hier vor allem die Ermordung von Medgar Evers, schwarzer Bürgerrechtler aus Mississippi, im Juni 1963, der Bombenanschlag auf die 16th St. Baptist Church in Birmingham im September 1963, bei dem vier Mädchen getötet wurden, und im Frühjahr 1964 in Mississippi die Entführung und Tötung von drei Bürgerrechtlern. Eine unrühmliche Rolle bei diesen und anderen Morden kommt dem rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan zu, in dem sich auch Polizisten aus den Südstaaten engagierten.

Washington, Friedensnobelpreis

Ku-Klux-Klan Die Schwarzen entwickelten in dieser Zeit ein neuartiges, aktives Selbstbewusstsein. Sie bekennen sich seitdem zu ihrer afrikanischen Abstammung und der Kultur ihres Herkunftskontinents. Gegen das verächtliche Schimpfwort für Schwarze, Jim Crow, lehnte man sich nun vehement auf und ließ sich nicht mehr dadurch als einen Schmarotzer bezeichnen. Ebenso war man es überdrüssig, als boy, egal in welchem Alter, bezeichnet zu werden. Diese Ablehnung der Entmenschlichung hatte mit dem wieder gefundenen Selbstbewusstsein der Afroamerikaner zu tun. Am 28. August 1963 erfolgte der Marsch auf Washington, D.C.. 250.000 Menschen, darunter 60.000 Weiße, demonstrierten friedlich, um auch die Bürgerrechtsgesetzgebung Präsident Kennedys zu unterstützen. Hier sprach King seine wohl bekannteste Rede I have a dream. Begleitet wurde der Marsch durch Musik von Joan Baez und Bob Dylan am Lincoln Memorial. Nach dem Marsch auf Washington begann FBI-Chef Hoover intensiv, King und andere Bürgerrechtler zu bespitzeln, um letztlich die Bewegung zu zerstören. Die Ermordung Kennedys am 22. November 1963 traf die Bürgerrechtsbewegung schwer. Lyndon B. Johnson sorgte dafür, dass die Bürgerrechtsgesetze schließlich verkündet wurden (19. Juni 1964), in denen die Rassentrennung aufgehoben wurde. Martin Luther King erhielt 1964 den Friedensnobelpreis. Das amerikanische Nachrichtenmagazin Time ernannte den Bürgerrechtler zum „Mann des Jahres 1964“.

Auszug aus der Rede

:„Ich habe einen Traum, dass eines Tages auf den roten Hügeln von Georgia die Söhne früherer Sklaven und die Söhne früherer Sklavenhalter miteinander am Tisch der Brüderlichkeit sitzen können. Ich habe einen Traum, dass sich eines Tages selbst der Staat Mississippi, ein Wüstenstaat, der in der Hitze der Ungerechtigkeit und Unterdrückung verschmachtet, in eine Oase der Freiheit und Gerechtigkeit verwandelt. Ich habe einen Traum, dass meine vier kleinen Kinder eines Tages in einer Nation leben werden, in der man sie nicht nach ihrer Hautfarbe, sondern allein nach ihrem Charakter beurteilen wird. Ich habe heute einen Traum.“ Da Martin Luther King weitaus mehr als andere Rhetoriker mit dem Rhythmus seiner Sprache arbeitete, ist der englische Originaltext hier unverzichtbar: :„I have a dream that one day this nation will rise up and live out the true meaning of its creed: "We hold these truths to be self-evident: that all men are created equal.“
:
„I have a dream that one day on the red hills of Georgia the sons of former slaves and the sons of former slaveowners will be able to sit down together at a table of brotherhood.“
:„I have a dream that one day even the state of Mississippi, a desert state, sweltering with the heat of injustice and oppression, will be transformed into an oasis of freedom and justice.
:
I have a dream that my four children will one day live in a nation where they will not be judged by the color of their skin but by the content of their character.“
:„I have a dream today.“

Selma

In der Kleinstadt Selma bei Montgomery ging es bei Demonstrationen 1965 um die Aufnahme Schwarzer in die Wählerlisten. Mit allerlei Schikanen wurde den Schwarzen das Wahlrecht vorenthalten. Es ging um die Abschaffung der Befragung über z.B. die amerikanische Geschichte als Voraussetzung zur Wahrnehmung des Wahlrechts. Nach drei Märschen von Selma nach Montgomery (wobei die ersten beiden Märsche hinter der Stadtgrenze von Selma von der Polizei auseinander getrieben wurden) hatte der dritte Marsch endlich den gewünschten Erfolg im März 1965. Dabei wurden allerdings mehrere Menschen getötet, darunter ein Priester.

Chicago, Vietnamkrieg

Der Terror der weißen Rassisten im Süden der Staaten hielt weiter an. Zahlreiche Schwarze wurden ermordet, die Polizei terrorisierte weiterhin Bürgerrechtler. Kings Eintreten für Gewaltlosigkeit wurde nicht mehr von jedem Schwarzen befürwortet. Die Black Muslims mit ihrem charismatischen Anführer Malcolm X waren Vertreter des radikalen Flügels, ebenso die Black Panther Party. Diese beiden gewaltbereiten Gruppierungen waren aber hauptsächlich in den Großstädten des Nordens und Kaliforniens vertreten. Dort hatte die gewaltlose Idee Kings auch einen schweren Stand. Martin Luther King jr. wollte auch im Norden der Vereinigten Staaten den gewaltlosen Widerstand forcieren. Er hatte dabei weniger Erfolg. Es kam zu blutigen Rassenunruhen, so in Chicago 1966, aber auch in Watts, Los Angeles. Kings Haltung gegen den Vietnamkrieg wurde nicht von allen seinen Weggefährten geteilt. Wie viele weiße Amerikaner standen auch große Teile der schwarzen Bevölkerung auf Seiten der Befürworter dieses Krieges. Man befürchtete, dass sich die Bürgerrechtsbewegung mit einer Parteinahme gegen den Krieg selber schaden würde, weil Präsident Johnson benötigte Mittel für sie streichen lassen würde. Doch den eingeschlagenen gewaltlosen Weg ging King ab 1966 zusätzlich nicht nur gegen die Rassentrennung im Süden, sondern auch zunehmend gegen Armut und Krieg, einem Krieg, dessen amerikanische Tote in den Südstaaten der USA auf getrennten Friedhöfen für Weiße und Schwarze bestattet werden mussten. Er versuchte für alle Menschen, insbesondere natürlich für die schwarze Bevölkerung, bessere Lebensbedingungen zu erreichen. King wurde nun zur persona non grata im Weißen Haus und vor allem auch beim FBI unter Chef Hoover. Zusammenarbeit mit der Antikriegsbewegung und deren weißen Führern, sowie seine Pläne, unter anderem einen „Marsch armer Leute“ nach Washington, fanden immer mehr Kritiker. Bei diesem Marsch wollte sich King auch für die anderen Minoritäten des Landes einsetzen. Dies war das Vorhaben im Jahr 1968.

Attentat

Eine Demonstration am 28. März 1968, die er anführte, endete in Krawallen, Plünderungen und Bränden. Es war das erste Mal, dass eine Demonstration, die er leitete, gewalttätig wurde. Heute ist bekannt, dass das FBI Schwarze als Provokateure einsetzte. Am 3. April 1968 sagte er in seiner berühmten Rede I have been to the mountaintop, dass er das Gelobte Land („Promised Land“) gesehen habe. Viele deuteten diesen Satz als Todesahnung. King redete noch einmal mit den Demonstranten, um sie von der Gewaltlosigkeit zu überzeugen. Er legte einen neuen Termin für eine Demonstration fest, den 8. April. Am 4. April wurde King auf dem Balkon seines Motels in Memphis, Tennessee erschossen. In über 100 Städten kam es nach der Ermordung Kings zu Krawallen, bei denen 39 Menschen ums Leben kamen, Washington D.C. brannte. Martin Luther King jr. wurde am 9. April 1968 unter der Anteilnahme von 50.000 Menschen in Atlanta beerdigt. In einem Raum gegenüber des Motels fand man die Waffe, mit der laut ballistischer Untersuchungen der Schuss abgegeben worden war. Auf ihr fand man die Fingerabdrücke des mehrfach vorbestraften James Earl Ray, eines entflohenen Häftlings, der offen rassistische Ansichten vertrat. Nach zweimonatiger Flucht wurde Ray schließlich in London verhaftet. Er gestand die Tat und wurde unter Berücksichtigung seines strafmildernden Geständnisses zu 99 Jahren Haft verurteilt. Wenige Tage später widerrief Ray sein Geständnis und beteuerte in den nächsten Jahrzehnten seine Unschuld, erreichte aber keine Wiederaufnahme seines Verfahrens. Seit dem Attentat verstummten die Zweifel über eine Verschwörung höchster Kreise bis hin zu US-amerikanischen Regierung zur Ermordung Kings nie, auch Ray entwarf aus dem Gefängnis heraus immer wieder neue Theorien, die sich teilweise widersprachen. Die Verschwörungstheorien konzentrieren sich auf die zwei Fragen, ob Ray überhaupt geschossen habe oder - falls ja - ob und welche Unterstützer er hatte. Diverse Untersuchungen von Justizministerium, Repräsentantenhaus und Staatsanwaltschaft kamen jedoch immer zu dem Ergebnis, dass Ray geschossen habe und es nicht sicher ist, ob er Helfer gehabt habe. Neue Dynamik erhielt die Diskussion, als 1993 Lloyd Jowers in einem Interview behauptete, 100.000 $ für die Anwerbung eines Killers erhalten zu haben. Jowers, der ein Restaurant gegenüber Kings Motel führte, nannte nicht den Namen des Schützen, gab aber an, es handelte sich nicht um James Earl Ray. Die Familie von Martin Luther King jr., die nicht an eine Täterschaft Rays glaubte, strengte daraufhin eine Zivilgerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung an, dessen Geschworenen 1999 übereinkamen, dass es sich bei dem Attentat auf King um eine Verschwörung von Mafia und staatlichen Stellen gehandelt habe. Die Jury stützte sich dabei im Wesentlichen auf die Aussagen Jowers, der wegen seines Gesundheitszustandes aber nicht vor Gericht aussagte. Ray war 1998 im Gefängnis gestorben und erlebte das Gerichtsurteil nicht. Eine 18-monatige erneute Untersuchung des Justizministeriums wies die Ergebnisse des Zivilverfahrens 2000 zurück, da sie auf Hörensagen und voreingenommenen Zeugen basiere. Insbesondere die Aussagen des inzwischen verstorbenen Jowers erschienen wenig glaubwürdig, da Bekannte von ihm offenbarten, dass er auf einen Vertrag über die Filmrechte an seiner Geschichte hoffte. Die meisten mit dem Fall vertrauten Experten schenken den Ausführungen des Gerichts ebenfalls keinen Glauben, für eine Verschwörung gäbe es keine Beweise. Weiterhin sind allerdings nicht alle Ungereimtheiten des Falles restlos aufgeklärt. Seit 1986 ist der dritte Montag im Januar, in Anlehnung an Kings Geburtstag am 15. Januar, in den USA Nationalfeiertag, der so genannte Martin Luther King Memorial Day.

Werke


- Aufruf zum zivilen Ungehorsam. Düsseldorf 1969.
- Freiheit: von der Praxis des gewaltlosen Widerstandes. Wuppertal 1982
- Die Kraft der Schwachen. Stuttgart: 1982.
- Mein Traum vom Ende des Hassens. Freiburg 1994.
- Wohin führt unser Weg. Wien 1968.
- Carson, Clayborne (Hrsg.): The autobiography of Martin Luther King, jr. (Originaltext von MLK)

Literatur


- Frederik Hetmann: Martin Luther King. Ravensburg 1993.
- Rolf Italiaander: Martin Luther King. Berlin 1986.
- Coretta Scott King: Mein Leben mit Martin Luther King. Stuttgart 1970.
- Martin Luther King sen.: Aufbruch in eine bessere Welt: die Geschichte der Familie King. Berlin 1984.
- S.N. Kondraschow: Martin Luther King. Berlin 1972.
- Hans-Georg Noack: Der gewaltlose Aufstand: Martin Luther King und der Kampf der amerikanischen Neger. Stuttgart 1965
- Stephen B. Oates: Martin Luther King: Kämpfer für Gewalttaten. München 1986.
- William F. Pepper: Die Hinrichtung des Martin Luther King. Diederichs 2003
- Gerd Presler: Martin Luther King. 8. Aufl. Rowohlt 1997 (Rowohlt Monografien ; 50333)
- Valerie Schloredt: Martin Luther King: Make love not war... 2. Aufl. Würzburg 1990.
- Günther Wirth: Martin Luther King. 8. Aufl. Berlin 1989.
- Arnulf Zitelmann: Keiner dreht mich um: Die Lebensgeschichte des Martin Luther King. 6. Aufl. Weinheim 1992.
- Hans-Eckehard Bahr: Martin Luther King. Für ein anderes Amerika. 1. Auflage. Aufbau Taschenbuchverlag,