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| BGH |
BGHDer Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste ordentliche Gericht in der Bundesrepublik Deutschland und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Er ist neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.
Bundes
Bundes
Gründung und Sitz
Der Bundesgerichtshof wurde 1950 als inoffizieller Nachfolger des Reichsgerichts gegründet. Er hat seinen Hauptsitz in Karlsruhe. Der 5. Strafsenat des BGH hat seinen Sitz in Leipzig.
Gerichtsorganisation
Der BGH ist in Senate gegliedert, die mit je einem Vorsitzenden Richter und vier Beisitzern besetzt sind. Es gibt:
- zwölf Zivilsenate
- fünf Strafsenate (davon einer mit Sitz in Leipzig)
- acht Spezialsenate
- Landwirtschaftssachen
- Anwaltssachen
- Notarsachen
- Patentsachen
- Wirtschaftsprüfersachen
- Steuerberatersachen (Für Steuern ist der Bundesfinanzhof in München das oberste Gericht)
- Kartellsenat
- Dienstgericht des Bundes (mit Ausnahme der Verfahren in Wehrdienstsachen, die dem Bundesverwaltungsgericht speziell zugewiesen sind)
Für die Entscheidungen über Ermittlungsanträge des Generalbundesanwalts in Strafverfahren (z. B. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Haftbefehl) sind wie bei jedem Strafgericht besondere Ermittlungsrichter bestellt. Diese Richter sind Mitglieder der oben aufgeführten Strafsenate. Ihre Entscheidungen können durch Beschwerde angefochten werden, über welche ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet (kleiner Devolutiveffekt).
Geschäftsverteilung
Die Verteilung der einzelnen Verfahren auf die verschiedenen Senate ist im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts geregelt. Das Prinzip des gesetzlichen Richters verlangt, dass von vorne herein nach abstrakt-generellen Kriterien festgelegt ist, welcher Senat in welcher Besetzung für einen Fall zuständig ist, bevor der Bundesgerichtshof für eine Rechtssache zuständig wird. Auf diese Weise sollen Interessenkonflikte weit gehend ausgeschlossen sein.
Der Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs regelt die Zuständigkeit der Senate dabei in Zivilsachen nach den jeweils betroffenen Rechtsmaterien, in Strafsachen darüber hinaus danach, welches Gericht die angegriffene Entscheidung erlassen hat.
Gegenwärtig bestehen im Groben folgende Zuständigkeiten:
- Zivilsenate
- I. Zivilsenat: Urheberrecht, Markenrecht, unlauterer Wettbewerb
- II. Zivilsenat: Gesellschaftsrecht
- III. Zivilsenat: Staatshaftungsrecht
- IV. Zivilsenat: Erbrecht
- V. Zivilsenat: Sachenrecht
- VI. Zivilsenat: Recht des Unerlaubten Handlungen
- VII. Zivilsenat: Baurecht
- VIII. Zivilsenat: Kaufrecht und Mietrecht
- IX. Zivilsenat: Haftung der Rechtsanwälte und Steuerberater, Insolvenzrecht
- X. Zivilsenat: Patent-, Gebrauchsmuster, Sortenschutzrecht, Aufgaben des BGH als gemeinsames Obergericht in Zivilsachen
- XI. Zivilsenat: Bankrecht
- XII. Zivilsenat: Familienrecht und Mietrecht
- Strafsenate
- 1. Strafsenat: Militärstrafrecht
- 2. Strafsenat: Innominatzuständigkeit
- 3. Strafsenat: Staatsschutzsachen
- 4. Strafsenat: Verkehrsstrafrecht
- 5. Strafsenat: Steuerstrafrecht
Aufgaben
Der Bundesgerichtshof soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden.
Bestellung der Richter
Die Richter am Bundesgerichtshof tragen durch die oben angeführten Aufgaben eine besondere Verantwortung. Durch die Auswahl der Richter kann die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinflusst werden. Deshalb wird die Auswahl der Richter von einem Richterwahlausschuss vorgenommen, diesem gehören die Justizminister der Länder und 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder an. Die Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundesgerichtshof gibt durch seinen Präsidialausschuss eine Stellungnahme zu einem Bewerber ab, diese Stellungnahme ist aber für den Richterwahlausschuss nicht bindend.
Rechtsanwälte
Vor dem Bundesgerichtshof können in Zivilsachen nur besonders zugelassene Rechtsanwälte auftreten. Die Zulassung kann jedoch nicht ohne weiteres beantragt werden, da die Zahl der zugelassenen Anwälte aus Gründen der "Erhaltung der Funktionsfähigkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Zivilsachen" (Zitat aus dem [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=cad912a5407686bd23422e4f7f8e883b&client=2&anz=14&pos=10&nr=20701&Blank=1.pdf Beschluss des BGH vom 4.3.2002 - AnwZ 1/01]) gering gehalten wird.
Präsidenten des Bundesgerichtshofes
Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof
Hat der Bundesgerichtshof Recht der Europäischen Union anzuwenden, so hat er eine noch ungeklärte Rechtsfrage vorab dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorzulegen.
Oberste Gerichte in anderen Staaten
In Österreich entspricht dem deutschen BGH der Oberste Gerichtshof (OGH).
Von März 1934 bis 1941 war in Österreich der Bundesgerichtshof oberstes Verwaltungsgericht und oberstes Verfassungsgericht. 1941 wurde er dem deutschen Reichsverwaltungsgericht angegliedert.
In der Schweiz entscheidet das Bundesgericht letztinstanzlich.
Bedeutung des BGH für Österreich
Der BGH ist auch für die österreichische Rechtswissenschaft von Bedeutung: Das österreichische Handelsrecht, das als wichtigstes Gesetz das 1938 in Österreich eingeführte deutsche HGB kennt, orientiert sich in Auslegungsfällen bevorzugt an Entscheidungen des BGH.
Siehe auch
- Liste der deutschen Bundesrichter
- Liste deutscher Gerichte
Weblinks
- [http://www.bundesgerichtshof.de Website des Bundesgerichtshofes]
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Kategorie:Bundesgerichtshof
Kategorie:Deutschland
Kategorie:Karlsruhe
Ordentliche GerichtsbarkeitDie ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG.
Der Begriff "ordentliche" Gerichtsbarkeit stammt aus einer Zeit, in der nur Zivil- und Strafgerichte mit unabhängigen Richtern besetzt waren, die Verwaltungsgerichtsbarkeit dagegen Teil der Verwaltungsbehörden war (Verwaltungsrechtspflege). Diese Unterscheidung gibt es nicht mehr, da Art. 92, 97 GG jede Rechtsprechung persönlich und sachlich unabhängigen Richtern zuweist. Der übliche Sprachgebrauch ist dennoch beibehalten worden, obwohl Verwaltungsgerichte heute nicht weniger "ordentlich" sind als die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit teilen sich in die streitige (allgem. Zivilprozesse), nichtstreitige ("freiwillige Gerichtsbarkeit") und die Strafgerichte.
Aufbau der Ordentlichen Gerichtsbarkeit
Strafrecht
Amtsgericht
Das Amtsgericht hat im Strafrecht den Strafrichter und das Schöffengericht als Spruchkörper.
Strafrichter
Der Strafrichter ist in Strafrechtsverfahren als erstinstanzlicher Spruchkörper zuständig, wenn Vergehen angeklagt sind. Zulässige Rechtsmittel sind die Berufung und Beschwerde zur kleinen Strafkammer und die Sprungrevision zum Strafsenat des Oberlandesgerichts.
Schöffengericht
Das Schöffengericht ist als Spruchkörper zuständig bei Anklage von Verbrechen oder Vergehen, deren Straferwartung zwischen einem Jahr und vier Jahren liegt. Es ist mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. Unter besonderen Umständen kann ein zweiter Berufsrichter zugezogen werden (erweitertes Schöffengericht). In beiden Fällen ist die Berufung und Beschwerde zur großen Strafkammer und die Sprungrevision zum OLG-Strafsenat zulässig.
Landgericht
Auf Landgerichtsebene sind die kleine Strafkammer und die große Strafkammer sowie die letztere als Schwurgericht als Spruchkörper vorhanden.
Kleine Strafkammer
Die Kleine Strafkammer ist ausschließlich als Berufungs- und Beschwerdeinstanz des Strafrichters zuständig. Sie ist besetzt mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen. Rechtsmittel ist die Revision zum OLG-Strafsenat.
Große Strafkammer
Die Große Strafkammer ist zuständig als Berufungs- und Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen des Schöffengerichtes und als Erstinstanz, wenn Verbrechen angeklagt sind, bei denen zu erwarten ist, dass die verhängte Strafe vier Jahre Freiheitsstrafe übersteigt. Sie besteht aus zwei Schöffen und zwei bzw. drei Berufsrichtern, wobei zwei den Regelfall darstellen. In erstem der genannten Fälle ist als Rechtsmittel die Revision zum OLG-Strafsenat, im letzterem der Fälle die Beschwerde bei ebendiesem oder die Revisison zum BGH-Strafsenat zulässig.
Schwurgericht
Das Schwurgericht ist eine Variante der großen Strafkammer, bei der zwingend zwei Schöffen und drei Berufsrichter die Besetzung stellen. Zuständig ist es bei allen Deliken, die mit dem Tode eines Menschen in Zusammenhang stehen, abgesehen von der Fahrlässigen Tötung, dem Schwangerschaftsabbruch und der Tötung auf Verlangen. Zulässige Rechtsmittel sind die Beschwerde beim OLG-Strafsenat und die Revision zum BGH-Strafsenat.
Oberlandesgericht
Beim Oberlandesgericht entscheidet in Strafsachen ein Strafsenat als Spruchkörper.
OLG-Strafsenat
Der Strafsenat des OLG ist mit drei Berufsrichtern besetzt. Er ist als Revisionsinstanz gegen Urteile des Strafrichters und Schöffengerichtes (sowie deren Berufungsinstanzen) und als Beschwerdeinstanz gegen Beschlüsse der Strafkammern des Landgerichts zuständig. Ferner entscheidet er als erstinstanzlicher Spruchkörper, wenn die angeklagte Straftat das Vorbereiten eines Angriffskriegs oder ein Verbrechen des Hochverrats oder Landesverrat betrifft. Zu seinen nicht-erstinstanzlichen Entscheidungen gibt es kein Rechtsmittel, zu den erstinstanzlichen die Beschwerde oder Revision zum Strafsenat des BGH.
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof hat Strafsenate als Spruchkörper.
BGH-Strafsenat
Der Strafsenat des BGH ist zwangsläufig mit fünf Berufsrichtern besetzt. Er ist als Beschwerdeinstanz des OLG, sowie als Revisionsinstanz des Landgerichtes zuständig. Rechtsmittel gibt es nicht.
Die Gerichte sind ihrem Aufbau nach oben hin geordnet
# Das Amtsgericht (im Strafverfahren heißen die Spruchkörper Einzelrichter bzw. Strafrichter und Schöffengericht; im Zivilverfahren ist dies stets der Einzelrichter).
# Das Landgericht (im Strafverfahren ist dies die kleine oder große Strafkammer (auch Schwurgericht), im Zivilverfahren die Zivilkammer oder die Kammer für Handelssachen bzw. der Einzelrichter).
# Das Oberlandesgericht (im Strafverfahren der Strafsenat, im Zivilverfahren der Zivilsenat oder der Einzelrichter).
# In Bayern ist zusätzlich das Bayerische Oberste Landesgericht eingerichtet. Es entscheidet in einigen Verfahrensarten an Stelle des Oberlandesgerichts, teilweise auch an Stelle des Bundesgerichtshofs (Revisionen in Zivilsachen, wenn landesrechtliche Rechtsnormen anzuwenden sind). Der Bayerische Landtag hat seine Auflösung beschlossen.
# Der Bundesgerichtshof (sowohl für Straf- als auch für Zivilverfahren Senate).
Siehe auch: Prozess, Fachgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Gerichtsorganisation in Österreich
Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht
Instanz (Recht)Die Instanz (gleichbedeutend mit Rechtszug) ist ein Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht aus dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit. Wer vor den deutschen Gerichten Rechtsschutz sucht, dem ist in der Regel ein mehrstufiger "Instanzenzug" eröffnet.
Einen durch die Verfassung garantierten Anspruch auf mehrere Instanzen gibt es jedoch nicht. Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus Art. 19 Abs. 3 Grundgesetz, der den effektiven Rechtsschutz garantiert. Nach Ansicht der Verfassungsgerichtsbarkeit setzt dies nämlich nicht mehrere Instanzen voraus.
Um zur nächsthöheren Instanz zu gelangen, bedarf es eines Rechtsmittels. Dies sind im deutschen Recht Berufung, Revision und Beschwerde. Jedes Verfahren ist in der Regel auf maximal drei Instanzen begrenzt.
Gegen die letztinstanzlichen Urteile ist in Deutschland nur die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Die Verfassungsgerichtsbarkeit gehört jedoch nicht zum Instanzenzug. Eine Verfassungsbeschwerde ist nur erfolgreich, wenn eine Gerichtsentscheidung die Grundrechte verletzt.
Das Gericht erster Instanz bestimmt sich stets nach dem Streitgegenstand (im Bürgerlichen Recht in der Regel der Streitwert, im Strafrecht die erwartete Strafdrohung).
Erstinstanzliche Gerichte werden auch Untergericht genannt.
Der Instanzenzug (auch "Rechtsmittelzug") ist in Deutschland je nach angewandtem Recht unterschiedlich.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst das Zivilrecht und das Strafrecht.
Für Streitigkeiten im Zivilrecht ist in der Regel Gericht erster Instanz das Amtsgericht. Die Berufungsinstanz ist das Landgericht. Die Berufung in zivilrechtlichen Streitigkeiten ist bei Streitwerten unterhalb von 600 Euro nur statthaft, wenn das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO). Die Revisionsinstanz ist dann der Bundesgerichtshof. Wird die Berufungsinstanz übersprungen, dann handelt es sich um eine so genannte Sprungrevision. So ist es auch möglich, direkt vom Gericht erster Instanz ein letztinstanzliches Urteil zu bekommen.
Liegt der Streitwert oberhalb von 5000 Euro so ist das Landgericht erste Instanz. Berufungsinstanz ist dann das Oberlandesgericht; Revisionsinstanz ebenfalls der Bundesgerichtshof. Ausnahmen gelten für Bayern, wo derzeit noch ein Oberstes Landesgericht errichtet worden ist.
In Familien- oder Kindschaftssachen ist das Amtsgericht erste Instanz. Berufungsinstanz ist dabei bereits das Oberlandesgericht und Revisionsinstanz der Bundesgerichtshof.
Findet das Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht (beide Amtsgericht) statt, so ist die Berufungsinstanz das Landgericht. Revisionsinstanz ist das Oberlandesgericht. Sprungrevisionen sind zulässig. In Bayern ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig.
Ist jedoch das erstinstanzliche Gericht das Landgericht, so besteht nur Revisionsmöglichkeit zum Bundesgerichtshof. Eine Berufung ist nicht zulässig.
Sollte das Oberlandesgericht in Strafsachen nach § 120 GVG in Staatsschutzsachen tätig werden, so ist ebenfalls nur die Revision zum Bundesgerichtshof zulässig. Eine Berufungsinstanz ist nicht vorhanden.
Gericht erster Instanz ist stets das Arbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Revisionsgericht (und damit letztinstanzliches Gericht) ist das Bundesarbeitsgericht. Sprungrevisionen vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht sind zulässig.
Gericht erster Instanz ist das Sozialgericht. Berufung findet vor dem Landessozialgericht statt; Revisionsinstanz ist das Bundessozialgericht. Sprungrevisionen sind zugelassen.
Sonderfall: Das Bundessozialgericht entscheidet in erster und letzter Instanz über nichtverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder zwischen verschiedenen Bundesländern in Sozialversicherungsangelegenheiten.
Gericht erster Instanz ist das Verwaltungsgericht. Die Berufung gegen diese Urteile finden vor dem Oberverwaltungsgericht statt. In einigen Ländern werden die Oberverwaltungsgerichte auch Verwaltungsgerichtshöfe genannt. Die letzte Instanz (Revisionsinstanz) ist das Bundesverwaltungsgericht. Sprungrevisionen sind zugelassen.
Sonderfälle:
# Ist das Oberverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof erste Instanz (nach §§ 47, 48 VwGO) so besteht lediglich die Möglichkeit der Revision am Bundesverwaltungsgericht.
# Das Bundesverwaltungsgericht kann erste und letzte Instanz nach § 50 VwGO sein.
# Ausnahmsweise (vgl. § 145 VwGO) ist das Oberverwaltungsgericht Revisionsinstanz.
Gericht erster Instanz ist das Finanzgericht. Eine Berufungsinstanz existiert nicht. Revisionsinstanz ist der Bundesfinanzhof.
Siehe auch
Einliniensystem, Mehrliniensystem
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/__511.html § 511 ZPO]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gvg/__120.html § 120 GVG]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwgo/__47.html § 47 VwGO]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwgo/__48.html § 48 VwGO]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwgo/__50.html § 50 VwGO]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwgo/__145.html § 145 VwGO]
Kategorie:Gerichtsorganisation
StrafverfahrenDer Strafprozess bezeichnet das Verfahren zur Ermittlung und Verurteilung strafbarer Handlungen. Es dient der Durchsetzung des materiellen Strafrechts.
Strafprozess in Deutschland
In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde. Die StPO beinhaltet über 400 Paragraphen. Der Strafprozess nach deutschem Recht zeichnet sich durch die Prozessmaximen des Strafverfahrens aus. Diese sind durchgängig das Legalitätsprinzip und die Offizialmaxime, in der mündlichen Verhandlung vor Gericht kommt der Öffentlichkeitsgrundsatz und der Mündlichkeitsgrundsatz zum Tragen, sofern es sich nicht um einen Strafbefehl handelt.
Der Strafprozess im weiteren Sinne ist in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren aufzugliedern. Das Erkenntnisverfahren gliedert sich in drei Phasen;
#Ermittlungsverfahren,
#Zwischenverfahren und
#Hauptverfahren (Strafprozess im engeren Sinne).
Ermittlungsverfahren
Zu Beginn der Ermittlungsarbeiten steht ein Verdacht. Ohne den Verdacht einer Straftat können keine Ermittlungen folgen. Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass ein entsprechendes Gesetz vorliegt, das besagt, dass die Tat überhaupt strafbar ist (nullum crimen sine lege). Wird eine Tat erst strafbar, nachdem sie verübt wurde, kann diese nicht nachträglich geahndet werden. (§ 1 StGB, Art 103 Abs. 2 GG: nulla poena sine lege)
Wenn die Strafverfolgungsbehörden durch Anzeige oder von Amts wegen (z.B. bei Ermittlungen wegen einer anderen Straftat) Kenntnis von "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten" für das Vorliegen einer Straftat erhalten (sog. einfacher oder Anfangsverdacht, § 152 Abs. 2 StPO), müssen sie wegen verfolgbarer Straftaten die Ermittlungen aufnehmen, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist (sog. Legalitätsprinzip). Anzeigen können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden, § 158 Abs. 1 S. 1 StPO. Alle genannten Behörden sind zur Entgegennahme der Anzeige verpflichtet. Privatpersonen sind von Gesetzes wegen nur wegen besonders schwerwiegender Straftaten zur Anzeige verpflichtet (§ 138 StGB). Vertraglich können Privatpersonen z.B. zum Erhalt ihres Versicherungsschutzes gehalten sein, Straftaten zur Anzeige zu bringen. In bestimmten Fällen (z.B. Diebstahl durch Familienangehörige) ist die Aufnahme der Ermittlungen von einem Strafantrag abhängig, den in der Regel nur der Verletzte stellen kann (§ 77 Abs. 1 StGB) und der nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten erfolgen kann (§ 77 b StGB).
Die Staatsanwaltschaft ist von Rechts wegen die Herrin des Strafverfahrens. Faktisch liegt das Strafverfahren idR in der Hand der Polizei, die auf eine Anzeige alle unaufschiebbaren Ermittlungen durchzuführen hat. Das heißt, sie hat potentielle Zeugen zu vernehmen und Beweise zu sichern. Dennoch obliegt die endgültige Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft; die Polizisten sind lediglich "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft".
Glaubt die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen zu haben, nimmt die Staatsanwaltschaft (StA) ihre Arbeit auf. Sieht sie noch Ermittlungsbedarf, kann sie eigene Ermittlungsansätze verfolgen, bei Gericht Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Telefonüberwachung etc.) beantragen oder die Polizei anweisen, weiter zu ermitteln.
Hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet sie, ob das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder aus Opportunitätserwägungen (zum Beispiel §§ 153, 153 a, 154 StPO) eingestellt wird oder ob die öffentliche Klage ("Anklage") erhoben wird. Dem entspricht weitestgehend auch der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls.
Die Staatsanwaltschaft hat gemäß § 170 Abs. 1 StPO die Anklage durch Einreichung der Anklageschrift beim zuständigen Gericht zu erheben, soweit die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Anklage bieten. Ein solcher genügender Anlass besteht, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht zu erwarten ist. Hierzu muss gemäß § 203 StPO ein hinreichender Tatverdacht gegeben sein. Die Verurteilung muss also wahrscheinlich sein.
Zwischenverfahren
Durch die Erhebung der Anklage wird das Zwischenverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte wird nun gemäß § 157 StPO als „Angeschuldigter“ bezeichnet.
Das Zwischenverfahren ist in den §§ 199-211 der StPO geregelt. Das Gericht hat hierbei noch einmal die Anklageschrift auf das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts i. S. v. § 170 StPO zu prüfen. Dies hat den Sinn, dass der Angeschuldigte nicht unnötig der öffentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt sein soll. Wird die Anklage durch Beschluss zugelassen beginnt das Hauptverfahren.
Hauptverfahren
Im Hauptverfahren heißt der Angeschuldigte nunmehr „Angeklagter“. Das Hauptverfahren wird in den §§ 213-257 der StPO geregelt. Das Kernstück des Hauptverfahrens bildet die Hauptverhandlung, die in den §§ 226-275 geregelt ist. Die Hauptverhandlung im Strafverfahren ist im Normalfall öffentlich (§ 169 GVG). Ausnahmen bilden die §§ 171-172 GVG. Diese besagen, dass die Öffentlichkeit auszuschließen ist, wenn:
- das Verfahren die Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt zum Gegenstand hat,
- die Privatsphäre des Angeklagten oder eines Zeugen beeinträchtigt wird,
- die Staatssicherheit gefährdet ist,
- das Leben oder die Freiheit des Angeklagten oder eines Zeugen in Gefahr ist,
- ein Geschäfts-, Betriebs-, oder Steuergeheimnis zur Sprache kommt, oder
- eine Person unter 16 Jahren vernommen wird.
Im Übrigen sind Jugendstrafsitzungen nicht öffentlich. Dies gilt für die gesamte Verhandlung einschließlich Urteilsverkündung, § 48 JGG.
Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Die Anwesenheit der Geladenen wird festgestellt. Die Zeugen nehmen außerhalb des Gerichtssaals Platz. Der Angeklagte wird sodann zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen. Darauf wird der Anklagesatz der Anklageschrift durch den Staatsanwalt verlesen. Daraufhin beginnt die Vernehmung des Angeklagten zur Sache, sofern er sich dazu einlassen möchte. Auch wenn die Aussage des Angeklagten nicht beeidet werden kann, so ist sie doch im Freibeweisverfahren Gegenstand der Beweisaufnahme. Mit der Beweisaufnahme werden Tatgegenstände, Urkunden in Augenschein genommen und Zeugen und Sachverständige vernommen, um zur Urteilsfindung beizutragen. Der (vorsitzende) Richter schließt sodann die Beweisaufnahme, sofern nicht Staatsanwalt oder Angeklagter beantragen, weitere Beweiserhebungen durchzuführen. Es folgen die Schlussvorträge, die regelmäßig mit dem Plädoyer des Staatsanwalts beginnen. Daraufhin spricht der Nebenkläger oder dessen Vertreter. Dann der Verteidiger bzw. der Angeklagte. Erwiderungen auf die Schlussvorträge sind möglich. Der Vorsitzende erteilt dazu das Wort. Schließlich wird dem Angeklagten (im Jugendstrafverfahren auch dem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter) das letzte Wort eingeräumt (§ 258 Abs. 2, 3 StPO).
Das Gericht wird nun die Hauptverhandlung zur Urteilsberatung unterbrechen. Nach erneutem Aufruf wird die Urteilsformel verlesen und das Urteil mündlich begründet. Es kann also mit einem Freispruch oder mit einer Verurteilung enden. Abschließend erfolgt noch die Rechtsmittelbelehrung. Eine Hauptverhandlung muss aber nicht immer zwangsläufig mit einem Urteil enden. Es kann auch der Fall eintreten, dass das Verfahren, sofern die Voraussetzungen vorliegen, eingestellt wird. Dies kann zu jedem Zeitpunkt der Hauptverhandlung geschehen.
Mögliche Rechtsmittel gegen das Urteil sind die Berufung und Revision (selten: Beschwerde). Die erste Instanz ist damit abgeschlossen. Wird innerhalb einer Woche nicht von Seiten der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten ein Rechtsmittel eingelegt, so erwächst das Urteil in Rechtskraft. Entweder geht also das Verfahren seinen Weg über die Instanzen oder es kann vollstreckt werden - sofern es sich nicht um einen Freispruch handelt.
Vollstreckungsverfahren
Anschließend beginnt das Vollstreckungsverfahren. Dieses ist in den §§ 449 ff. StPO geregelt. Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Vollstreckungsverfahrens. Mit der Rechtskraft beginnt die Vollstreckungsverjährung. Gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde ist Beschwerde vor den Strafvollstreckungskammern der Landgerichte zulässig.
Literatur
- Gerhard Schäfer: Die Praxis des Strafverfahrens, Stuttgart 2000
- Lutz Meyer-Gossner: Strafprozessordnung, 48., neu bearb. Aufl. / des von Otto Schwarz begr., in der 23. bis 35. Aufl. von Theodor Kleinknecht und in der 36. bis 39. Aufl. von Karlheinz Meyer bearb. Werkes, C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52994-1
Weblinks
- [http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/Heinz-Strafverfahren-2004.pdf Wolfgang Heinz: Das deutsche Strafverfahren] Rechtliche Grundlagen, rechtstatsächliche Befunde, historische Entwicklung und aktuelle Tendenzen (PDF-Datei, 288 KByte)
Kategorie:Strafverfahrensrecht
BundesfinanzhofDer Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen und als solches neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.
Aufgaben
Der Bundesfinanzhof ist Teil der Finanzgerichtsbarkeit und deswegen für Steuer- und Zollsachen zuständig. Steuerstrafverfahren bilden allerdings keinen Teil der Steuersachen, sondern sind als Strafverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet.
Der Bundesfinanzhof ist ausschließlich als Revisionsgericht tätig. Er entscheidet über Revisionen gegen die Urteile der Finanzgerichte.
Als Revisionsgericht kommt dem Bundesfinanzhof eine besondere Verantwortung für die Fortbildung des Rechts und die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu.
Die Besonderheit des Rechtswegs in der Finanzgerichtsbarkeit besteht darin, dass es hier nur zwei Instanzen gibt. Nach Abweisung der Klage vor dem Finanzgericht kann daher unmittelbar der BFH mit der Revision angerufen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof in seinem Urteil zugelassen hat. Ist dies nicht der Fall, kann eine Beschwerde zum Bundesfinanzhof, die sog. Nichtzulassungsbeschwerde, erhoben werden mit dem Antrag, die Revision zuzulassen. Lässt der Bundesfinanzhof auf die Beschwerde die Revision zu, wird das Verfahren unmittelbar als Revisionsverfahren fortgesetzt.
Geschichte
Der Bundesfinanzhof wurde 1953 in der Tradition des Reichsfinanzhofs errichtet.
Seit Dezember 2004 nimmt der BFH zusammen mit dem Bundesverwaltungsgericht an dem Projekt Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (http://www.egvp.de/) teil. Elektronische Dokumente können nunmehr rechtswirksam eingereicht werden.
Siehe auch: "BFH / Wir über uns" (http://www.bundesfinanzhof.de/www/bfh/aufgaben.html)
Präsidenten des Bundesfinanzhofs
An der Spitze des Gerichts steht sein Präsident. Das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs hatten bislang inne:
#Dr. Heinrich Schmittmann (21. Oktober 1950 - 30. April 1951)
#Dr. Hans Müller (1. Mai 1951 - 31. Dezember 1954)
#Dr. Ludwig Heßdörfer (1. März 1955 - 31. Januar 1962)
#Dr. h. c. Wolfgang Mersmann (21. Mai 1962 - 30. Juni 1970)
#Prof. Dr. Hugo von Wallis (1. Juli 1970 - 30. April 1978)
#Prof. Dr. Heinrich List (1. Mai 1978 - 31. März 1983)
#Prof. Dr. Franz Klein (1. April 1983 - 30. September 1994)
#Prof. Dr. Klaus Offerhaus (1. Oktober 1994 - 31. Oktober 1999)
#Dr. Iris Ebling (5. November 1999 - 31. Mai 2005)
#Dr. h. c. Wolfgang Spindler (ab 1. Juni 2005)
Richter des Bundesfinanzhofs
Dr. Dietmar Gosch,
Dr. Klaus Buciek,
Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer,
Degenhard Freiherr von Twickel,
Bernd Thürmer,
Dr. Peter Brandis,
Dr. Ulrich Dürr,
Christian Herden,
Prof. Dr. Peter Fischer,
Dr. Winfried Bergkemper,
Walter Greite,
Richard Ehehalt,
Dr. Walter Lang,
Prof. Dr. Walter Drenseck,
Heidi Jäger,
Heide Boeker,
Dr. Friedrich Schwakenberg,
Dr. Suse Martin,
Prof. Dr. Franz Dötsch,
Dr. Alfred Christiansen und
Karin Heger.
Firmenlauf
Am Firmenlauf 2005 in München beteiligte sich eine Mannschaft des Bundesfinanzhofs mit 15 Teilnehmern. Die Mannschaft erreichte einen Spitzenplatz im vorderen Mittelfeld. Sie schlug deutlich die Mannschaft des Finanzgerichts München.
Adresse
Ismaninger Straße 109, 81629 München
Weblinks
- [http://www.bundesfinanzhof.de Homepage des Bundesfinanzhofes]
Siehe auch: Liste der deutschen Bundesrichter
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Kategorie:Oberster Gerichtshof des Bundes
Kategorie:Steuerrecht
Kategorie:München
Bundesverwaltungsgericht (Deutschland)
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten und neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es hat seinen Sitz in Leipzig.
Geschichte
Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht wurde auf Grund Art. 95 Abs. 1 GG durch Gesetz vom 23. September 1952 errichtet. Der Sitz des Bundesverwaltungsgerichts war zunächst Berlin. Seit dem 8. Juni 1953 war das Bundesverwaltungsgericht in den Räumen des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts untergebracht. Die Entscheidung für Berlin als Dienstsitz war insbesondere unter den Besatzungsmächten (vor allem der Sowjetunion) umstritten. Dies hatte zur Folge, dass mit der Wiederaufrüstung der Bundesrepublik die Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts nach München umziehen mussten. Seit dem Umzug des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig in das ehemalige Reichsgerichtsgebäude residieren auch sie in Leipzig. Leipzig wurde durch Gesetz vom 21. November 1997 als neuer Sitz des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt. § 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wurde entsprechend geändert. Der offizielle Tag des Sitzwechsels wurde durch die Bundesministerin der Justiz durch Rechtsverordnung vom 24. Juni 2002 auf den 26. August 2002 festgelegt.
Verfahren
Verwaltungsgerichtsordnung
Anders als die übrigen Bundesgerichte, die in der Regel nur Revisionsinstanz sind, wird das Bundesverwaltungsgericht auch in der ersten, dann aber auch letzten Instanz tätig. Erste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht bei Streitigkeiten über die Aufsicht der Versicherungen zwischen Bund und Ländern, dienstrechtliche Vorgänge beim Bundesnachrichtendienst und bei den übrigen nichtverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern.
Im übrigen wird das Bundesverwaltungsgericht tätig als Rechtsmittelinstanz für die Disziplinargerichtsbarkeit auf Bundesebene (auch Bundeswehr).
Vor dem Bundesverwaltungsgericht herrscht Anwaltszwang.
Senate
Beim Bundesverwaltungsgericht sind 14 Senate eingerichtet: Zehn Revisionssenate, zwei Wehrdienstsenate, ein Disziplinarsenat und ein Fachsenat. Bei den Revisionssenaten sind fünf bis sieben Berufsrichter eingesetzt, bei den Disziplinarsenaten vier und bei den Wehrdienstsenaten drei. Am Bundesverwaltungsgericht sind insgesamt 64 Berufsrichter tätig.
Ein Großer Senat ist zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung wie bei allen Bundesgerichten eingerichtet.
Weblinks
- [http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ Homepage des Bundesverwaltungsgerichts]
Siehe auch: Liste der deutschen Bundesrichter | Conseil d'État
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Kategorie:Oberster Gerichtshof des Bundes
Bundesebene (Deutschland)
Das Staatsmodell des Föderalismus bedingt in der Bundesrepublik Deutschland eine Trennung des Staates in eine Bundesebene und eine Landesebene.
Dieser Konzeption liegt der Gedanke eines Bundesstaats zugrunde: Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Regierung, Administration und Gerichtsbarkeit, doch ausschließlich der Zentralstaat besitzt die völkerrechtliche Souveränität. Im korporativen Föderalismus, wie er in Deutschland existiert, werden auf Bundesebene im Bundestag Gesetze mit Geltung für das gesamte Bundesgebiet verabschiedet. Auf Bundesebene beschlossene Gesetze haben höhere Geltung als Landesgesetze. Dies ist auch im Grundgesetz festgelegt, in dem auch generell die Abgrenzung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Hoheitsrechte ausgearbeitet ist: "Bundesrecht bricht Landesrecht" (Art. 31 GG). Betreffen jedoch Bundesgesetze die Kompetenzen der Länder, so haben die Länderregierungen im Bundesrat, der Vertretung der Länder auf Bundesebene, die Möglichkeit, am Entscheidungsprozess hinsichtlich des zu beschließenden Gesetzes zu partizipieren.
Die wichtigsten Verfassungsorgane der Bundesebene:
- Bundestag
- Bundesrat
- Bundespräsident
- Bundeskanzler
- Bundesregierung
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesversammlung
Kategorie:Deutschland
Reichsgericht
Das Reichsgericht war das oberste Straf- und Zivilgericht im Deutschen Reich.
Kaiserzeit
Das Reichsgericht wurde am 1. Oktober 1879 nach der Vorlage des Entwurfs zum Errichtungsgesetzes in Leipzig errichtet. Angesichts der in der damaligen Länderkammer umstrittenen Standortwahl fiel Berlin nur knapp mit 28 Stimmen (Leipzig 30 Stimmen) durch. Der Bau des Reichsgerichtsgebäudes, in dem heute das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz bezogen hat, wurde 1888 vollendet. Leipzig war schon Sitz des Bundesoberhandelsgerichts des Deutschen Bundes, dem späteren Reichsoberhandelsgericht . Es entschied über Streitigkkeiten nach dem Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861.
Nach Verabschiedung der Reichsjustizgesetze war es im Strafrecht für das Rechtsmittel der Revision gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zuständig. Lediglich Verfahren wegen sehr leichter Delikte (z.B. Übertretungen, Hausfriedensbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung bis zu einem Wert von 25 Mark) waren dem Amtsgericht zugewiesen und konnten somit nur bis zum Oberlandesgericht angefochten werden. Im Zivilrecht war das RG ebenfalls für alle Revisionsverfahren zuständig, die beim Landgericht begonnen wurden. Viele Verfahren, die heute vor die Finanz-, Verwaltungs- oder Sozialgerichte gehören würden, zählten ebenfalls zum Zivilrecht. Somit konnte das Reichsgericht sehr großen Einfluss auf die Rechtsprechung nehmen.
Das Reichsgericht stand anders als gewollt in der Tradition des Preußischen Obertribunals. Die Richterschaft war monarchisch-konservativ geprägt, besonders im Bereich des Strafrechts waren zur Zeit des Kaiserreichs kritische Stimmen am Gericht nicht vorhanden - wie auch sonst kaum in den damaligen staatlichen Institutionen. So wertete das Gericht es im Jahre 1912 beispielsweise als Beleidigung, dass die sozialdemokratische Partei 1907 eine Broschüre herausbrachte, die sich an Beamte richtete und diese zur Wahl der SPD aufforderte - und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die SPD bereits die stärkste Fraktion im Reichstag stellte.
Weimarer Republik
In der Weimarer Republik setzte das Gericht besonders im Bereich des Strafrechts seine konservative Linie bis hin zum Reaktionären fort. Während gegen linke Aufständische, wie etwa gegen Teilnehmer der Münchner Räterepublik hart geurteilt wurde, kam es im Zusammenhang mit dem rechtsgerichteten Kapp-Putsch nur zu drei Verfahren und nur einer einzigen Veruteilung - der Innenminister der Putschregierung Traugott von Jagow wurde zur Mindeststrafe von 5 Jahren Festungshaft (die mildeste und ehrenhafteste Form der Haftstrafe) verurteilt. Diese Linie setzte das Gericht fort. So wurde beispielsweise Carl von Ossietzky in dem spektakulären Weltbühne-Prozess wegen Spionage verurteilt, weil in seiner Zeitschrift ein Artikel erschienen war, der auf die geheime Aufrüstung der Reichswehr hingewiesen hatte. Da zugleich der Gewalt von Rechts nicht entschieden genug begegnet wurde bzw. diese insbesondere in den sogenannten Fememordverfahren in einigen Urteilen gerechtfertigt wurde, trugen dieser und ähnliche Prozesse zu dem Vorwurf bei, die Justiz sei in der Zeit der Weimarer Republik "auf dem Rechten Auge blind" gewesen.
Jedoch fielen in die gleiche Zeit einige bahnbrechende Entscheidungen im Gebiet des Zivilrechts. So wurden die Kategorien des "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" und der "positiven Vertragsverletzung" entwickelt, die dem Bürgerlichen Gesetzbuch bis dato unbekannt waren - beides heute feste Bestandteile der Zivilrechtsordnung. Geradezu revolutionär war die unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise (siehe auch Deutsche Inflation 1914 bis 1923) entwickelte Aufwertungsrechtsprechung, mit der sich das Reichsgericht erstmals die Befugnis zusprach, Gesetze auf ihre Gültigkeit zu überprüfen, was dazu führte, das der bis dahin anerkannte Mark-gleich-Mark-Grundsatz (Nennwertgrundsatz, Nominalismus) wegen der galoppierenden Inflation aufgegeben wurde.
Nationalsozialismus
Der Machtergreifung Hitlers und der zahlreichen illegalen Gewaltakte stellte sich das Reichsgericht nicht entgegen. Vielmehr verstrickte es sich tief in das nationalsozialistische Unrechtsregime, etwa als es im Prozess um den Reichstagsbrand den holländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe rechtswidrig zum Tode verurteilte.
Auch im Bereich des Zivilrechts war die Verstrickung tief. Beispielhaft sei hier eine Entscheidung aus dem Jahre 1935 herausgegriffen, in der das Reichsgericht urteilte (Fundstelle: RGZ 147, 65, 68):
Beizutreten ist dem Spruchausschuß darin, daß bei der grundlegenden Bedeutung der Rassenfrage im nationalsozialistischen Staat die Heranbildung des jungen Menschen arischer Abstammung zu einem art- und rassebewußten Volksgenossen einen untrennbaren Bestandteil des Erziehungswerkes bildet und daß diese Heranbildung nicht gewährleistet ist, wenn zwar die Pflegemutter, nicht aber der Pflegevater arischer Abstammung ist.
In Form von Rechtsfortbildung erkannte das Reichsgericht 1935 die Tatsache, dass der Ehepartner Jude war, als Eheanfechtungsgrund an, ohne dass die - wenige Monate später als Nürnberger Rassegesetze - erlassene Rechtsgrundlage bestand.
Weitere Einzelheiten in dem Artikel Sondergericht
Abschaffung des Reichsgerichtes durch die Alliierten
Mit dem Untergang des Dritten Reichs wurde 1945 das Reichsgericht durch die Alliierten abgeschafft. 1950 übernahm für die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland der Bundesgerichtshof die Aufgaben des Reichsgerichts. In der DDR wurde diese Aufgabe durch das Oberste Gericht wahrgenommen.
Heutige Nutzung der Liegenschaft
Nach der Deutschen Wiedervereinigung wurde das höchste bundesdeutsche Gericht, der Bundesgerichtshof nicht an den ehemaligen Standort des Reichsgerichts verlagert. Ausschlaggebend für diese Entscheidung des Deutschen Bundestages waren politische Standorterwägungen im föderalen Verteilungskampf der Bundesländer. Das vorbildlich restaurierte Gerichtsgebäude des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig wird heute zweckentsprechend vom Bundesverwaltungsgericht genutzt.
Die Entscheidung des Bundestages, das Gebäude nicht für den Bundesgerichtshof zu nutzen, wurde zudem damit begründet, dass das Reichsgericht eng mit dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat verstrickt gewesen ist.
Literatur
- Dieter Kolbe: Reichsgerichtspräsident Dr. Erwin Bumke. Studien zum Niedergang des Reichsgerichts und der deutschen Rechtspflege, 1975. ISBN 3811400266
- Erich Loest: Reichsgericht. ISBN 3861520036.
- Ingo Müller: Kein Grund zur Nostalgie: das Reichsgericht; in: Betrifft Justiz 2001, S. 12 - 18 mwN
- Gerd Pfeiffer: Reichsgericht und Rechtsprechung, 1979
Entscheidungssammlungen:
- Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen (RGZ)
- Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen (RGSt)
Kategorie: Historisches Gericht (Deutschland)
Kategorie:Leipzig
Karlsruhe
Karlsruhe ist eine kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg, Sitz des Regierungsbezirks Karlsruhe, der Region Mittlerer Oberrhein und des Landkreises Karlsruhe. Karlsruhe ist nach Frankfurt [http://www.citymayors.com/business/eurocities_gdp.html die zweitreichste Stadt Europas]. Historisch ist Karlsruhe Haupt- und Residenzstadt des Landes Baden. Die Stadt wird im Norden, Osten und Süden vom Landkreis Karlsruhe und im Westen vom Rhein begrenzt, welcher hier die Grenze zu Rheinland-Pfalz bildet. Karlsruhe ist nach Stuttgart (etwa 65 km östlich) und Mannheim (etwa 60 km nördlich) die drittgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg und hat eine Fläche von etwa 173 km².
Seit 1950 ist Karlsruhe Sitz des Bundesgerichtshofs und seit 1951 des Bundesverfassungsgerichts, weshalb die Stadt den Beinamen Residenz des Rechts trägt.
Geografie
Bundesverfassungsgerichts
Karlsruhe liegt in der oberrheinischen Tiefebene an den kleinen Flüssen Alb und Pfinz und grenzt im Osten an die letzten Ausläufer des Schwarzwaldes und des Kraichgaus.
Die Stadt liegt im Verdichtungsraum Karlsruhe/Pforzheim, zu dem die Stadt Karlsruhe, einige Gemeinden des Landkreises Karlsruhe (vor allem die Großen Kreisstädte Bruchsal, Ettlingen, Stutensee und Rheinstetten) sowie die Stadt Pforzheim, der nordwestliche Teil des Enzkreises, die Stadt Mühlacker und die Gemeinde Niefern-Öschelbronn im nordöstlichen Enzkreis gehören.
Pforzheim
Innerhalb der Region Mittlerer Oberrhein bildet Karlsruhe ein Oberzentrum, von denen für ganz Baden-Württemberg nach dem Landesentwicklungsplan 2002 insgesamt 14 ausgewiesen sind. Das Oberzentrum Karlsruhe übernimmt auch für die Gemeinden Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Walzbachtal und Weingarten (Baden) die Funktion eines Mittelbereichs. Darüber hinaus gibt es auch Verflechtungen mit Gemeinden in südöstlichen Rheinland-Pfalz und im Nord-Elsaß in der Region Pamina (Palatinat, Mittlerer Oberrhein und Nord-Alsace).
Klima
Pamina
Karlsruhe ist mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,7°C eine der wärmsten Städte Deutschlands. Die geschützte Lage im Oberrheingraben hat zur Folge, dass in Karlsruhe im Sommer oft eine drückende Schwüle herrscht. Der Winter in Karlsruhe ist mild; die Temperatur fällt nur selten unter den Nullpunkt. Im langjährigen Mittel hat Karlsruhe nur 17,1 Eistage pro Jahr.
Nachbargemeinden
Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Karlsruhe. Sie werden im Uhrzeigersinn beginnend im Norden genannt:
Eggenstein-Leopoldshafen, Stutensee, Weingarten (Baden), Pfinztal, Karlsbad, Waldbronn, Ettlingen und Rheinstetten (alle Landkreis Karlsruhe) sowie Hagenbach und Wörth am Rhein (beide Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz)
Stadtgliederung
Das Stadtgebiet von Karlsruhe ist in 27 Stadtteile unterteilt, die sich weiter in Stadtviertel (früher zum Teil auch als Stadtbezirke bezeichnet) gliedern.
Siehe auch: Liste der Stadtteile von Karlsruhe.
Geschichte
Liste der Stadtteile von Karlsruhe
Liste der Stadtteile von Karlsruhe]
Liste der Stadtteile von Karlsruhe in Anlehnung an griechische Tempel gebaut.]]
Der Legende nach soll Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach einst bei einem Jagdausritt im Hardtwald bei Durlach eingeschlafen sein. Er träumte von einem prachtvollen Schloss, das sonnengleich im Zentrum seiner neuen Residenz liege, die Straßen der Stadt gleichsam die Sonnenstrahlen. Karl Wilhelm ließ sich seine Traumstadt am Reißbrett entwerfen (siehe auch: Planstadt) und gründete die nach jener Geschichte benannte Stadt Karlsruhe am 17. Juni 1715 mit der Grundsteinlegung des Karlsruher Schlosses. Die Sonnenstrahlen kann man noch heute gut auf den Straßenkarten erkennen: Das Schloss liegt im Zentrum eines Kreises, von dem aus fächerförmig Straßen in die Stadt nach Süden und Alleen durch den Hardtwald nach Norden verlaufen. Diesem Umstand verdankt Karlsruhe seinen Spitznamen "Fächerstadt". Nach seiner Gründung war Karlsruhe zunächst Residenz der Markgrafen von Baden-Durlach und der Markgrafschaft Baden-Durlach und von 1806 an die Residenz der badischen Großherzöge.
1825 erfolgte die Gründung des Polytechnikums als Keimzelle der heutigen Universität Karlsruhe durch Großherzog Ludwig I. 1846 entstand im Ortsteil Durlach neben Heidelberg eine der ersten Freiwilligen Feuerwehren. Am 4. November 1876 wurde die erste Sinfonie (c-Moll, Opus 68) von Johannes Brahms in der Stadt uraufgeführt. Am 21. Januar 1877 fuhr in Karlsruhe die erste Straßenbahn.
Im Laufe der Zeit wurden zahlreiche ehemalige Nachbargemeinden eingemeindet oder eingegliedert. Die zunehmende Einwohnerzahl überschritt 1901 die Grenze von 100.000, wodurch Karlsruhe zur Großstadt wurde.
Die Gemeinde Neureut konnte trotz heftigem Widerstand der dortigen Bewohner eingemeindet werden. Der Staatsgerichtshof musste in dieser Sache entscheiden. In einigen Quellen (Websiten) wird von einer zwangsweisen Eingliederung gesprochen.
Nach der Revolution 1918 war Karlsruhe bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges Hauptstadt des Freistaates Baden. Karlsruhe war Sitz des Landeskommissärbezirkes Karlsruhe. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Karlsruhe dem Bundesland Württemberg-Baden zugeschlagen, seit der Schaffung des Bundeslandes Baden-Württemberg 1952 gehört Karlsruhe diesem an.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde Karlsruhe zur Stadt des Rechts: 1950 nahm der Bundesgerichtshof hier seine Arbeit auf. Am 28. September 1951 folgte das Bundesverfassungsgericht. Erster Präsident wurde der FDP-Politiker Hermann Höpker-Aschoff. Von 1952 bis 1972 war Karlsruhe Sitz des Regierungsbezirkes Nordbaden, seit dem 1. Januar 1973 ist es Sitz des Regierungsbezirks Karlsruhe.
1967 fand die Bundesgartenschau in Karlsruhe und damit erstmals in Baden-Württemberg statt.
Am 7. April 1977 wurde Generalbundesanwalt Siegfried Buback auf dem Arbeitsweg gemeinsam mit seinem Fahrer und einem Justizbeamten von Terroristen der Rote-Armee-Fraktion ermordet.
Am 12. und 13. Januar 1980 wurde im Kongresszentrum die Bundespartei Die Grünen gegründet.
Deutschlands erste echten E-Mails wurden am 2. August 1984 im Rechenzentrum der Karlsruher Universität empfangen und gesendet: Der Karlsruher Internetpionier Werner Zorn beantwortete den offiziellen Willkommensgruß des US-amerikanischen CSNet, einer herstellerübergreifenden Plattform zur elektronischen Kommunikation von Wissenschaftlern.
Vom 20. bis zum 30. Juli 1989 fanden in Karlsruhe die dritten alternativen World Games statt, das ist ein internationaler Wettkampf für Sportler und Athleten, deren Sportarten nicht im olympische Programm vertreten sind. Es nahmen 1965 Sportler in 19 Disziplinen teil.
Am 13. Juni 1995 wurde die Baden-Airport GmbH gegründet. Diese baute einen alten kanadischen Fliegerhorst zu einem überregionalen Flughafen aus und schloss Karlsruhe so an das internationale Flugverkehrsnetz an.
2003 wurde im benachbarten Forchheim die Neue Messe Karlsruhe eröffnet.
Religionen
Neue Messe Karlsruhe]
1556 wurde in der Markgrafschaft Baden-Durlach die lutherische Reformation eingeführt. Da Karlsruhe den Markgrafen von Baden-Durlach gehörte, war die Stadt bei ihrer Gründung eine protestantische Stadt. Um Einwohner in die neue Stadt zu locken, schuf Karl Wilhelm von Baden-Durlach eine Liste von Anreizen. Neben finanziellen Vorteilen wurde den Neubürgern auch Religionsfreiheit gewährt, so dass schon bald die ersten Katholiken zuzogen. Karl Friedrich von Baden-Durlach erbte 1771 die Besitzungen der erloschenen Linie Baden-Baden, die katholisch geblieben war, und forderte weitsichtig dieselbe religiöse Toleranz wie der Stadtgründer Karl Wilhelm. Anfang des 19. Jahrhunderts erhielten die römisch-katholischen Christen in der Stadt eine eigene Kirche, die Kirche St. Stephan, geweiht 1814. Heute dürfte der Anteil der Katholiken und der Protestanten an der Gesamtbevölkerung etwa gleich sein.
Evangelische Kirche
Die evangelischen Gemeindeglieder gehören, sofern sie nicht Mitglied einer evangelischen Freikirche sind, zum Kirchenbezirk Karlsruhe und Durlach (mit Ausnahme des Stadtteiles Neureut, der zum Kirchenbezirk Karlsruhe-Land gehört, der seinen Sitz in Bruchsal hat) innerhalb des Kirchenkreises Nordbaden der Evangelischen Landeskirche in Baden, die ihren Sitz in Karlsruhe hat, so dass auch der Landesbischof hier residiert.
Katholische Kirche
Die römisch-katholischen Gemeindeglieder gehören zum Stadtdekanat Karlsruhe innerhalb der Region Mittlerer Oberrhein-Pforzheim der Erzdiözese Freiburg. Der Katholikentag 1992 fand in Karlsruhe unter dem Motto „Eine neue Stadt entsteht“ statt. Messen nach traditioneller und Taizé-Liturgie werden gefeiert.
Freikirchen und weitere Gruppierungen mit christlichem Bezug
In Karlsruhe gibt es auch zahlreiche freikirchliche Gemeinden, darunter eine Alt-Katholische Gemeinde, die Heilsarmee, eine Adventgemeinde, eine Evangelische Täufergemeinde in Durlach, zwei Brüdergemeinden, eine Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten), eine Freie evangelische Gemeinde, mehrere Pfingstgemeinden (im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden sind: Missionsgemeinde, Treffpunkt Leben, FCG, Volksmission Durlach; im Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden: Johannes-Gemeinde und Hauskirchen-Netzwerk), sowie das freie pfingstkirchliche Missionswerk Karlsruhe, zwei Evangelisch-methodistische Kirchen, eine Evangelisch-Lutherische Gemeinde und eine Mennonitengemeinde. Charismatisch geprägt sind das Christliche Zentrum Karlsruhe e.V., die Nehemia-Initiative, die Fabrik88 und die CITY-Gemeinde. Darüberhinaus finden sich unterschiedlichste fremdsprachige Gruppen, wie beispielsweise eine lateinamerikanische evangelikale Gruppe, eine Anglikanisch-Episkopalische oder eine rumänisch-orthodoxe Gemeinde.
An spezielleren Gruppierungen mit christlichem Bezug gibt es u.a. die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), die Christian Science, eine Christengemeinschaft, mehrere Gemeinden der Neuapostolischen Kirche und der Zeugen Jehovas, eine "Urchristliche Gemeinde".
Weitere Religionsgemeinschaften
Karlsruhe ist auch Sitz der Israelitischen Religionsgemeinschaft Badens, einer Synagoge, mehrerer jüdischer Friedhöfe und eines Chabad-Rabbiners. Vor der Wagner-Bürckel-Aktion 1940 lebte eine große jüdische Gemeinde in Karlsruhe.
Heute leben in Karlsruhe zahlreiche Muslime, es gibt in der Stadt etwa sieben Moscheen und einen deutschsprachigen Muslimkreis.
Daneben existieren eine Baha'i-Gemeinde, Zentren für Kadampa-, für Diamantweg- und für Vipassana-Buddhismus, eine Städtegruppe der Rosenkreuzer und drei Freimaurerlogen, sowie eine Städtegruppe von Eckankar.
Stadtbild und Sehenswürdigkeiten
Eckankar
Als relativ neuer Stadt fehlen Karlsruhe die mittelalterlichen Gässchen vieler anderer deutschen Großstädte. Die Innenstadt wurde bei der Stadtgründung 1715 geplant angelegt. Im Zentrum steht der Turm des Karlsruher Schlosses im Schlossgarten. Letzterer hat die Form eines Kreises und wird von einer Straße, dem so genannten "Zirkel" berandet. Historisch durften weitere Gebäude erst ab dieser Grenze errichtet werden. Für die Bebauung waren strenge Richtlinien vorgegeben, insbesondere, was die Bauhöhe anging, um den Gesamteindruck der Stadt einheitlicher zu machen. Die Gebäude nahe am Schloss sind aus neuerer Zeit und gehören auf der östlichen Seite zur Universität, auf der westlichen Seite zum Bundesverfassungsgericht. Außerhalb des Zirkels laufen 32 Straßen geradewegs vom Schlossturm weg wie die Strahlen der durch das Schloss verkörperten Sonne. Schon die Erstbebauung konzentrierte sich auf die Südseite des Schlosses, so dass die Innenstadt weniger der Sonne denn einem nach Süden geöffeten Fächer ähnelt. Im Schloss ist heute das Badische Landesmuseum untergebracht.
Der klassizistische Architekt Friedrich Weinbrenner prägte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Stadtbild. Noch heute kann man viele seiner Werke in der Innenstadt Karlsruhes wiederfinden. Der Markt mit evangelischer Stadtkirche (1807-15) und Rathaus (1821-25) an der zur "via triumphalis" ausgebauten Nord-Süd-Mittelachse zählt zu den markantesten klassizistischen Platzanlagen in Europa (nach Kriegszerstörungen ab 1950 weitgehend rekonstruiert).
1928 wurde von der Stadt Karlsruhe ein Wettbewerb zur Bebauung des stadteigenen südlichen Teils des Dammerstock-Geländes ausgeschreiben, mit der Vorgabe, das Baugelände bis Mitte des Jahres 1929 zu bebauen. Den ersten Preis erhielt der Entwurf von Walter Gropius, der kurz zuvor die Leitung des Bauhauses aufgegeben hatte. Der Plan sah eine Bebauung in Zeilenbauweise vor, um das Tageslicht für alle Bewohner gleich gut nutzen zu können. Aufgrund der Weltwirtschaftskrise 1929 wurde allerdings nur der erste Bauabschnitt mit 228 Wohnungen fertiggestellt. Dennoch ist die Siedlung eines der wichtigsten Zeugnisse für die Kunst des "Neuen Bauens" in Deutschland.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurden zunächst viele Baulücken mit Betonzweckbauten aufgefüllt. Dem Zeitgeist entsprechend wurden in den 1970er Jahren die meisten der kleinen Häuschen des so genannten "Dörfle", des 1812 eingemeindeten Klein-Karlsruhes, eingerissen und durch großflächige Betonbauten ersetzt. Die Kriegsstraße in Karlsruhe wurde zur vielspurigen Schnellstraße durch das Stadtzentrum ausgebaut, die Kaiserstraße dagegen in den 1980er Jahren Stück für Stück zur Fußgängerzone erklärt. In den 1990er Jahren war die Stadtgestaltung durch die Nutzung von Brach- und Konversionsflächen geprägt. Innenstadtnahe neue Wohngebiete konnten geschaffen werden, wie die Südoststadt auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs und die Nordstadt auf dem Gelände der ehemaligen Amerikanersiedlung. In der Südweststadt sind auf dem Gelände der ehemaligen Waffenfabrik unter anderem ein Großkinokomplex, der Neubau des Arbeitsamts, die Bundesanwaltschaft und in der Waffenfabrik selbst das ZKM (Zentrum für Kunst und Medientechnologie) untergebracht worden. Mit Eröffnung eines großen, überdachten Einkaufszentrums am Ettlinger Tor im Herbst 2005 wurde der bis dahin fast ausschließlich auf die Kaiserstraße konzentrierte Einkaufsbereich nach Süden erweitert.
Bild:Schloss-Karlsruhe-pp1.jpg|In der Innenstadt (fast) immer zu sehen: Das Schloss Karlsruhe
Bild:Karlsruhe_Marktplatz_(Pyramide)_meph666-2004-Feb-15-a.jpg|Der von Friedrich Weinbrenner gestaltete Marktplatz mit der Pyramide
Bild:Karlsruhe_Dammerstock_Waschhaus.jpg|Neues Bauen am Dammerstock
Bild:Karlsruhe_ZKM_by_night.jpg|Modernes Museum für moderne Kunst: Das ZKM (Zentrum für Kunst und Medientechnologie)
Bild:IMAG0235_mittel.JPG|Der Turm auf dem Turmberg ist das weithin sichtbare Wahrzeichen Durlachs.
Eine ausführliche Liste der Sehenswürdigkeiten von Karlsruhe findet sich im Artikel Sehenswürdigkeiten in Karlsruhe.
Politik
(Ober-)Bürgermeister
Nach Gründung des Schlosses 1715 entstand nahe dabei auch eine Siedlung, in welcher ab 1718 ein Bürgermeister eingesetzt wurde. Ab 1812 erhielten die Bürgermeister den Titel Oberbürgermeister. Amtierender Oberbürgermeister ist seit 1998 Heinz Fenrich.
Siehe auch: Liste der früheren (Ober-)Bürgermeister.
Gemeinderat
Liste der früheren (Ober-)Bürgermeister
Der Gemeinderat von Karlsruhe setzt sich seit der letzten Wahl am 13. Juni 2004 wie folgt zusammen:
Wappen
Das Wappen der Stadt Karlsruhe zeigt in Rot ein beiderseits silbern eingefasster goldener Schrägbalken, auf dem das Wort "FIDELITAS" in schwarzen lateinischen Großbuchstaben steht. Die Stadtflagge ist Rot-Gelb-Rot.
Wappen
Das Wappen ist eine Umkehrung des Badischen Staatswappen, das einen gelben Schild mit einem roten Schrägbalken zeigt. Der Stadtgründer Markgraf Karl Wilhelm von Baden hatte das Wappen so vorgeschlagen und empfohlen, den Wahlspruch des am Tag der Stadtgründung gestifteten Hausordens "Fidelitas" (Treue) aufzunehmen. Doch wurde dieser Wahlspruch erst ab 1733 im Siegel der Stadt verwendet. Die vom Markgraf vorgeschlagene Farbgebung ist erst seit 1887 im Gebrauch, zuvor verwendete man die Farbgebung des Staatswappens.
Städtepartnerschaften
Karlsruhe unterhält mit folgenden Städten eine Städtepartnerschaft:
- 25px Nancy, Frankreich, seit 1955
- 25px Nottingham, Vereinigtes Königreich, seit 1969
- 25px Halle (Saale), Sachsen-Anhalt, seit 1987
- 25px Temeswar, Banat, Rumänien, seit 1992
- 25px Krasnodar, Russische Föderation, seit 1992
Wirtschaft und Infrastruktur
1992]
In Karlsruhe befindet sich die Staatliche Münze Karlsruhe, eine der fünf staatlichen Münzprägestätten, in denen die deutschen Euromünzen geprägt werden. Münzen, die in Karlsruhe geprägt sind, tragen den Herkunftsbuchstaben "G". Die Karlsruher Münze wurde bereits 1827 gegründet.
Verkehr
20px Durch das östliche Stadtgebiet führt als Nord-Süd-Achse die A 5 nach Frankfurt und nach Basel. Ferner ist Karlsruhe nach Osten durch die A 8 in Richtung Stuttgart und München angebunden, die hier als Abzweig der A 5 beginnt. Auf der anderen Seite des Rheins verläuft die A 65 gen Norden nach Ludwigshafen und die französische A 35 Richtung Südwest nach Straßburg (mit Abzweig nach Paris) und Basel.
20px Mehrere Bundesstraßen durchqueren das Stadtgebiet, darunter die B 3, die von Heidelberg nach Freiburg verläuft, die B 10 von Landau nach Stuttgart) und die B 36 von Mannheim nach Lahr. Wichtig ist zudem die Südtangente, die an der A 5 als einfache Kreisstraße beginnt, später zur B 10 und jenseits des Rheins zur A 65 wird.
20px Karlsruhe ist auch ein wichtiger Bahnknotenpunkt. Es liegt zum einen an der Rheintalbahn von Mannheim nach Basel, einer der verkehrsreichsten Eisenbahnstrecken Deutschlands. Zum anderen führen Strecken nach Stuttgart und Neustadt. Regionale Eisenbahnstrecken werden in Karlsruhe überwiegend von der Stadtbahn bedient (siehe 20px).
Entscheidend für die weitere Zukunft von Karlsruhe als Eisenbahnknoten ist die Entwicklung verschiedener internationaler Bahnprojekte. So wird momentan die Rheintalstrecke bis Basel als nördlicher Hauptzubringer des künftigen Gotthard-Basistunnels vierspurig ausgebaut. Des weiteren liegt Karlsruhe am Südast der "Magistrale für Europa" von Paris nach Budapest, die in den nächsten Jahren zu einer Schnellfahrstrecke ausgebaut werden soll.
Budapest
20px Der öffentlicher Personennahverkehr in Karlsruhe ist sehr gut ausgebaut. Die Innenstadt lässt sich aus den allermeisten Stadtteilen mit einer der sieben Straßenbahnlinien erreichen, in den Randbezirken wird das Angebot mit Bussen abgerundet. Ins Umland führen drei Stadtbahnlinien, acht weitere Zweisystem-Stadtbahnlinien wechseln über Verbindungsstrecken auf das Eisenbahnnetz und fahren dort als Eisenbahn weit in die Region. Durch diese hier erfundenen "Tram-Trains" stiegen in den letzten Jahren die Fahrgastzahlen im Schienennahverkehr in der Region Karlsruhe enorm an, was zum einen das Interesse anderer Verkehrsbetriebe am "Karlsruher Modell" weckte, zum anderen jedoch zu Kapazitätsengpässen in der Innenstadt führte. Die Stadt beabsichtigt, die Lage durch einen Stadtbahntunnel unter der Kaiserstraße zu entspannen und konnte 2002 im zweiten Anlauf die Mehrheit der Bevölkerung dafür hinter sich bringen. Das Projekt wird in der Stadt aber immer noch heiß diskutiert. Die innerstädtischen Straßenbahn- und Buslinien sowie die Stadtbahnlinie S 2 werden von den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) betrieben. Die meisten Stadtbahnlinien ins Umland fahren für die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG). Die S 3 nach Speyer wird von der DB Regio betrieben.
Alle öffentlichen Verkehrsmittel können zu einheitlichen Tarifen des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) benutzt werden.
Aus touristischer Sicht erwähnenswert sind außerdem die Schlossgartenbahn Karlsruhe, die im Sommerhalbjahr an Sonn- und Feiertagen einen Rundkurs im Schlosspark befährt, und die Turmbergbahn am Durlacher Turmberg, mit der man eine der schönsten Aussichtsstellen Karlsruhes erklimmen kann.
20px Die Bedingungen zum Radfahren sind im flachen Karlsruhe mit seinen breiten, geraden Straßen optimal. So verwundert es nicht, dass es mit Karl Drais ein Karlruher war, der das Fahrrad erfunden hat. Das Radwegenetz in Karlsruhe ist ordentlich, aber (noch) nicht hervorragend, auch wenn es in der letzten Zeit zunehmend ausgebaut wird. Die Ausschilderung sowie die Fahrradaufbewahrung am Hauptbahnhof sind verbesserungswürdig.
20px Mit dem Rheinhafen Karlsruhe hat die Stadt nach Mannheim einen der wichtigsten Binnenhäfen Baden-Württembergs und über den Rhein den südlichsten schleusenfreien Zugang zur Nordsee. Der Umschlag betrug 2003 6,2 Millionen Tonnen.
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) hat ihren Hauptsitz in Karlsruhe.
20px Karlsruhe liegt verkehrsgünstig zwischen gleich drei internationalen Flughäfen: Dem Flughafen Frankfurt in circa 135 Kilometern Entfernung, dem Flughafen Stuttgart (etwa 80 km) und dem Flughafen Strasbourg (etwa 85 km). Seit Ende 1996 hat Karlsruhe mit dem auch als Baden-Airport bezeichneten Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden in Rheinmünster-Söllingen/Hügelsheim (etwa 45 km) jedoch auch einen "eigenen" überregionalen Flughafen. Insbesondere seit Ryanair im Jahr 2003 die ersten Linienflüge einrichtete, stiegen dessen Bekanntheitsgrad und die Passagierzahlen rapide. Bereits 2004 war der Baden-Airport der zweitgrößte Flughafen in Baden-Württemberg.
Der "Karlsruher" Flugplatz im benachbarten Forchheim (heute ein Stadtteil von Rheinstetten, etwa 8 km) wurde bis zum Bau der neuen Messe als Verkehrslandeplatz genutzt. Seit Anfang 2003 hat der Flugplatz allerdings nur noch eine Zulassung als Segelfluggelände. Der Geschäfts- und Tourismus-Flugverkehr wurde zum Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden verlagert. Um einer weiteren Expansion der Messe bzw. der Nutzung der Flächen des ehemaligen Verkehrslandeplatzes als Gewerbegebiet nicht im Wege zu stehen, wurde das Flugsportgelände verlegt: Am 25. September 2004 wurde das neue "Segelfluggelände Rheinstetten" eröffnet, etwa 500 m östlich des bisherigen Flugplatzes.
Karlsruhe ist Sitz einer VOR-Station sowie eines Kontrollzentrums der Deutschen Flugsicherung (DFS).
Ortsansässige Unternehmen
Deutschen Flugsicherung
Deutschen Flugsicherung
Karlsruhe ist mit dem Drogeriediscounter dm-Drogeriemarkt, dem Energieversorger EnBW (Energie Baden-Württemberg), dem Einrichtungshaus Mann Mobilia und der größten deutschen Raffinerie, der MiRO, Sitz von bekannten Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Global Player wie der Pharmakonzern Pfizer, der Kosmetikhersteller L'Oreal und der Reifenhersteller Michelin haben hier ihre Deutschlandniederlassungen. Der Elektronikkonzern Siemens AG unterhält einen großen Industriepark in Karlsruhe.
Ein Schwerpunkt liegt jedoch auf der Computerbranche. So sind die beiden Internetdienstleister und United-Töchter Web.de und Schlund & Partner hier angesiedelt. Weitere Unternehmen sind unter anderem die COMLINE Computer+Softwarelösungen AG, die FIDUCIA IT AG (Rechenzentrum der Volks- und Raiffeisenbanken), die MAP & GUIDE GmbH (Routenplaner) und die YellowMap AG (Online Branchenkatalog und FilialFinder).
Ebenfalls stark ist das Finanzwesen vertreten. In Karlsruhe zu Hause sind die L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg), die Landesbausparkasse Baden-Württemberg, die BBBank eG (ehem. Badische Beamtenbank), der Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, die Badische Allgemeine Versicherung AG, die Karlsruher Versicherungen und der Finanzvertrieb und Fondsvermittler ascent AG.
In Karlsruhe wird auch viel Bier gebraut. Die größten Brauereien sind Hoepfner, Moninger und Wolf.
Außerdem erwähnenswert sind der Süßwarenhersteller Karlsruhe:Ragolds (Rachengold und ehemals Gletschereis) und PhysikInstrumente (Weltmarktführer von ultrapräzisen Positioniersystemen).
Seit 22. November 1996 ist Karlsruhe auch Sitz des Briefzentrums 76 der Deutschen Post AG.
Messegelände
Deutschen Post AG
Etwas außerhalb in Rheinstetten eröffnete im November 2003 die Neue Messe Karlsruhe. In der dm-Arena neben den Messehallen können Veranstaltungen mit bis zu 14.000 Besuchern stattfinden. Sieger des Architekturwettbewerbs war das Dortmunder Architekturbüro Gerber Architekten um Prof. Eckhard Gerber. Unbefriedigend blieb die Verkehrsanbindung.
Medien
Radio: In der Kriegsstraße befindet sich das Studio Karlsruhe des Südwestrundfunks (SWR). Von hier wird das Regionalprogramm Badenradio bei SWR4 Baden-Württemberg ausgestrahlt.
Zudem befindet sich in der Kriegsstr. 130 das Karlsruhe-Studio des Radiosenders Radio RPR (Rheinland-Pfälzischer Rundfunk), das redaktionell für den nordbadischen und südpfälzer Raum zuständig ist.
Als privater lokaler Anbieter sendet Hit1 - das Reporterradio, das von der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) noch als HitRadio RTL die Lizenz bekommen hat. Doch hat sich RTL Mitte 2003 zurückgezogen. Davor hatte die Frequenz der erfolgreiche Sender Die Welle.
Abgesehen von den kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Stationen gibt es noch ein Freies Radio, den QUERFUNK, der Nachmittags, in den Abendstunden und am Wochenende sein Programm sendet. Vormittags und in den frühen Abendstunden wechseln sich auf den Frequenzen des QUERFUNK das Radio aus Bruchsal sowie das LernRadio der Staatlichen Hochschule für Musik Karlsruhe ab.
TV: Ebenfalls in der Kriegsstraße befindet sich ein Fernsehstudio des SWR, z.B. für Schaltungen in der Tagesschau über Entscheidungen der hiesigen obersten Gerichte.
In Karlsruhe gibt es seit September 2003 auch noch einen privaten Fernsehsender R.TV - das Regionale, davor existierte einige Jahre an gleicher Stelle bis zur Insolvenz der regionale Privatsender B.TV Baden.
Zeitung: Als Tageszeitung erscheinen in Karlsruhe die Badische Neueste Nachrichten (BNN), eine Zeitung mit mehreren Lokalausgaben im mittelbadischen Raum. Des weiteren gibt es einige kostenlose Wochenzeitungen: Die BNN geben auch die Sonntagszeitung Der Sonntag heraus und sind am Karlsruher Kurier beteiligt, dem die Stadtzeitung beiliegt, das Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, das online auch über die Startseite der Stadt erreichbar ist. Mittwochs wird das "Wochenblatt" in der Stadt und Region in insgesamt vier verschiedenen Ausgaben verteilt, sonntags erscheint außerdem Boulevard Baden. Da die BNN lange Zeit über kein online-Angebot verfügte, konnte sich unabhängig von diesen die nur online erscheinende "Tageszeitung" ka-news.de etablieren. Diese erscheint seit dem Jahr 2000 und ist damit eine der ersten, regionalen Online-Tageszeitungen in Deutschland überhaupt. Neben lokalen Nachrichten gibt es dort auch das Kinoprogramm, einen Veranstaltungskalender sowie mehrere Webcams.
Das vom gemeinnützigen Verein Stadtjugendausschuss e.V. betriebene "Internet-Café" für Kinder und Jugendliche Info-Line am Kronenplatz 1 pflegt den Karlsruher Kinderstadtplan im Internet "ran-ans-netz". Weitere Medien-Einrichtungen des Stadtjugendausschuss e.V. sind die Jubez-Medienwerkstatt sowie die "Computerschule + Medienwerkstatt JAZ".
Bildung und Forschung
Webcam
Webcam
Webcam]
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- Universität Karlsruhe (Technische Hochschule); gegründet 1825 als Technische Hochschule (älteste TH Deutschlands)
- Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft; gegründet 1878 als "Großherzoglich Badische Baugewerkeschule", später "Staatstechnikum", ab 1971 Fachhochschule und seit 2005 Hochschule Karlsruhe.
- Pädagogische Hochschule Karlsruhe; gegründet 1958/1962 aus der früheren Lehrerbildungsanstalt (1942-1952) bzw. Hochschule für Lehrerbildung (1936-1942), welche bereits auf das 1768 gegründete Schulseminar in Karlsruhe zurückgeht. Hochschulsatzung seit 1965 und seit 1971 wissenschaftliche Hochschule
- Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe; gegründet 1854 als "Maler-Akademie" durch den Prinzregenten, späteren Großherzog Friedrich I. und 1869 durch eine Kunstgewerbeschule erweitert. Unter dem Namen "Badische Landeskunstschule" fand 1926 der Zusammenschluss beider Schulen statt. Nach erheblichen Zerstörungen während des 2. Weltkrieges begann der Unterricht wieder zu Beginn des Wintersemesters 1947/48.
- Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG); gegründet am 15. April 1992, gemeinsam mit dem Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM), das ab 1989 entstand
- Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe; die Hochschule geht auf die 1812 gegründete Singanstalt zurück. 1837 erfolgte die Gründung einer Musikbildungsanstalt, welche 1910 mit dem Städtischen Konservatorium vereinigt wurde. Hieraus entstand 1920 die Badische Hochschule für Musik, welche das Land Baden-Württemberg 1971 übernahm und seither als "Staatliche Hochschule für Musik" führt.
- ANKA-Synchrotronstrahlungsforschungslabor
- Berufsakademie für Wirtschaft und Technik Karlsruhe; gegründet 1979
- Fraunhofer-Institut für Informations- und Datenverarbeitung (IITB)
- Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI)
- Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel
- Forschungszentrum Informatik (FZI)
- Forschungszentrum Karlsruhe (FZK); das Forschungszentrum Karlsruhe bei Eggenstein-Leopoldshafen ist eine der größten natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Europa und wird von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg gemeinsam getragen. Ehemaliges Kernforschungszentrum. Dort werden noch relativ grosse Mengen radioaktiven Abfalls gelagert.
- Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg im Schwedenpalais
- Staatliche Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Augustenberg
- Max-Reger-Institut / Elsa-Reger-Stiftung (MRI); seit 1996 in Karlsruhe ansässig
- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe; Untersuchungen im Rahmen der Amtlichen Lebensmittelüberwachung und der Tierseuchendiagnostik in Baden-Württemberg
Gerichte
Mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof ist Karlsruhe Sitz der beiden höchsten deutschen Gerichte. Erwähnenswert ist auch der Sitz des Generalbundesanwalts in Karlsruhe, früher auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs, seit 1999 in einem eigenen Gebäude. Außerdem gibt es in der ordentlichen Gerichtsbarkeit noch ein Oberlandesgericht (mit Generalstaatsanwaltschaft) sowie ein Amts- und ein Landgericht, die beide zum OLG-Bezirk Karlsruhe gehören. Ferner sitzen vier Außensenate des Finanzgericht Baden-Württemberg und ein Verwaltungsgericht in Karlsruhe, außerdem auch ein Arbeitsgericht und ein Sozialgericht. Die Bundeswehr unterhält in Karlsruhe einige Kammern des Truppendienstgerichtes Süd, das seinen Hauptsitz in Ulm hat.
Behörden
Ulm
Karlsruhe ist Sitz der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und verschiedener Landesbehörden, wie der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und des Rechnungshofes Baden-Württemberg. Auch der Badische Gemeindeversicherungsverband, die Gemeindeprüfungsanstalt, der Landeswohlfahrtsverband Baden und der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg, Dienststellen des Innenministeriums, haben hier ihren Sitz. Weiterhin besteht eine Forstdirektion in der Stadt. Auch die Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg und die Landesanstalt für Umweltschutz haben ihren Sitz in Karlsruhe.
Außerdem besteht in Karlsruhe eine Bundesgrenzschutzinspektion zum Schutz des Bundesverfassungsgerichtes.
Als Sitz des Regierungsbezirkes Karlsruhe, des Regionalverband Mittlerer Oberrhein und des Landkreises Karlsruhe (dem die Stadt selbst nicht angehört), beherbergt die Stadt auch deren Verwaltungen. Das Generallandesarchiv, das für das Gebiet des Regierungsbezirkes zuständig ist, sitzt ebenfalls in Karlsruhe.
Internet
Karlsruhe hat bei der Entwicklung des Internets in Deutschland eine wichtige Rolle gespielt und tut es bis heute. So wurden an der Universität Karlsruhe 1984 Deutschlands erste E-Mails empfangen und von 1994 bis 1998 sämtliche deutschen Domains verwaltet.
Eine Karlsruher Firma betreibt Europas größtes Rechenzentrum, ca. 40% aller deutschen Webseiten werden in Karlsruhe verwaltet. Im Umfeld der Universität sind ungefähr 2.500 Internet- und Telekommunikations-Firmen entstanden, so dass Karlsruhe 2003 zur "Internethauptstadt Deutschlands" gewählt wurde.
Kultur
Kulturpreise
- Bambi. Der Medienpreis wurde 1948 vom Karlsruher Verleger Karl Fritz ins Leben gerufen und in den Jahren 1948-1964 und 1998 in Karlsruhe verliehen.
- Hermann-Hesse-Preis, seit 1956 verliehen
Mundart
Die Karlsruher Mundart ist eine in den letzten drei Jahrhunderten entstandene Mischung aus den Dialekten der umliegenden Bevölkerungsgruppen. Vom Süden sind alemannische Einflüsse spürbar, vom Norden und Westen fränkische und im Osten sind die schwäbischen Gebiete nicht sehr weit, welche allerdings einen geringeren Einfluss auf den Dialekt haben.
Sprachwissenschaftlich gehört Karlsruherisch zu den süd-rheinfränkischen Dialekten, umgangssprachlich wird die Mundart allgemein als Badisch oder "Brigantendeutsch" bezeichnet.
Theater
Badisch
- Badisches Staatstheater Karlsruhe (Oper, Schauspiel, Ballett)
- Jakobus-Theater (gegr.1972)
- Kammer-Theater (Boulevard-Bühne, gegr. 1956)
- Theater "Die Käuze" (gegr. 1967)
- Sandkorn-Theater (gegr. 1956)
- Theater in der Orgelfabrik e.V. (gegr. 1987)
- Theater "Die Spur" (gegr. 1961)
- Bluemix Kinder- und Jugendtheater e.V. (gegr. 1994; 2004 geschlossen nach Streichung des städtischen Zuschusses)
- "d'Badisch Bühn" (Mundarttheater mit Gastwirtschaft, gegr. 1982)
- UniTheater Karlsruhe
Orchester und Chöre
- Badische Staatskapelle, Orchester des Badischen Staatstheaters
- Ensemble 13 - Das Kammerorchester wurde 1973 von Manfred Reichert gegründet. Es wirkte unter anderem bei Uraufführungen von Werken von Wolfgang Rihm, Luigi Nono und Iannis Xenakis mit.
- Die Schrillmänner - schwuler Chor Karlsruhe. Gegründet 1988 mit dem Ziel schwuler Emanzipation.
- Sinfonie- und Kammerorchester an der Universität
- Universitätschor und Kammerchor der Universität
- KHG Chor, Chor der katholischen Hochschulgemeinde Karlsruhe
- Kammerchor Studio Vocale
- Cantus Solis
- Oratorienchor und Kammerchor an der Christuskirche
- Bachchor und CoroPiccolo an der evangelischen Stadtkirche
- Durlacher Kantorei
- Gospelchor Fetz Domino
Veranstaltungszentren
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