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| BZF II |
BZF IIDas Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst, abgekürzt
BZF, ist Voraussetzung zur Teilnahme am Flugfunk und wird nach bestandener Prüfung von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) erteilt.
Bei dem "Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I)" wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug (VFR) geprüft, wobei sowohl die deutsche als auch die außerhalb Deutschlands obligatorische englische Sprache enthalten ist.
Das BZF II wird ausschließlich in deutscher Sprache absolviert und berechtigt daher lediglich zum Flugfunk innerhalb Deutschlands sowie teilweise innerhalb des deutschsprachigen Auslands.
Die Prüfung, die in einer Außenstelle der BNetzA abgelegt wird, besteht aus einem theoretischen Teil mit deutschen Multiple-Choice-Fragen (100 Fragen mit je 4 Antworten von insgesamt ca. 280 Fragen), von denen 75% innerhalb von 60 Minuten korrekt beantwortet werden müssen. Für das BZF I erfolgt anschließend ein Englischtest, der aus dem Vorlesen und anschließendem mündlichen Übersetzen eines englischen Fachtextes aus der Luftfahrt besteht. Hinzu kommt für beide Zeugnisse eine praktische Flugfunkprüfung, in der ein Sichtflug simuliert wird.
Zusätzlich existiert noch das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF), das für den Instrumentenflug notwendig ist.
Kategorie:Flugsicherung
Kategorie:Luftfahrtpersonal
SprechfunkUnter Sprechfunk bzw. Telefonie in Funkdiensten versteht man das drahtlose Übertragen von gesprochenen Informationen mittels Handfunkgeräten, Mobilfunkgeräten oder Feststationen. In den meisten Fällen ist Sprechfunk Wechselverkehr (Halbduplex-Betrieb), es kann nur einer gleichzeitig sprechen. Einige wenige Technologien erlauben auch Vollduplexbetrieb, vergleichbar mit einem Telefon, wo man gleichzeitig hören und sprechen kann.
Zum Bereich des Sprechfunks gehören zum Beispiel CB-Funk, Taxi-Funk, Teilbereiche des Bahn-Funks, Walkie-Talkies, BOS-Funk, Bündelfunk, Flugfunk, Seefunk, Teilbereiche des Amateurfunks und vieles mehr.
Wenn man größere Entfernungen überbrücken, oder über Berge hinweg senden möchte, muss man eine "Vermittlungsstelle" dazwischenschalten, ein so genanntes Relais bzw. eine Relaisfunkstelle. Diese nimmt die Funkwellen des Senders auf und sendet diese auf einer anderen Frequenz direkt weiter, meist mit höherer Sendeleistung. Das bedingt, dass die teilnehmenden Sprechfunkgeräte alle auf der Sendefrequenz des Relais empfangen und auf der Empfangsfrequenz des Relais senden. Dieses Prinzip wird vorwiegend im BOS-Bereich (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) verwendet, also im Bereich Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz. Meist wird dort innerhalb eines Landkreises ein Gleichwellenfunknetz betrieben, bei dem mehrere Sender auf den selben Frequenzen senden und von der Leitstelle als Relaisstation gesteuert werden.
Verkehrsarten
Im Sprechfunk kennt man verschiedene Verkehrsarten, die abhängig von der technischen Ausstattung der Funkgeräte eingesetzt werden.
Richtungsverkehr (Simplex)
Die Übertragung ist in nur einer einzigen Richtung möglich. Es gibt einen Sender und üblicherweise viele Empfänger. Dies ist Beispielsweise beim Einsatz von Funkmeldeempfängern oder Pagern der Fall.
Die gängigste Betriebsart ist Wechselverkehr, auch Wechselsprechen genannt. Bei dieser senden und empfangen alle Teilnehmer auf der selben Frequenz. Wenn ein Teilnehmer etwas sendet, hören die anderen zu. Nachdem dieser fertig ist kann erst ein anderer Teilnehmer senden. Das findet man zum Beispiel im CB-Funk, im BOS-Funk beim FuG 10 oder bei einfachen Kinder-Sprechfunkgeräten (Walkie-Talkies).
Beim Gegenverkehr (auch Gegensprechen genannt) sendet und empfängt das Funkgerät auf zwei unterschiedlichen Frequenzen, die als Oberband und Unterband bezeichnet werden. Während das Funkgerät auf der einen Frequenz sendet, kann es gleichzeitig auf der anderen Frequenz empfangen.
Relais-Verkehr
Durch das Zwischenschalten eines Relais können grössere Entfernungen überbrückt, und bauliche bzw. landschaftliche Hindernisse bewältigt werden. Das Relais empfängt hierzu die Sprachnachricht des Senders und sendet diese selber weiter. Ein Relais wird dafür meist auf einer Erhöhung angebracht.
bedingter Gegenverkehr
Die Funkgeräte senden und empfangen wie auch beim Gegenverkehr auf zwei unterschiedlichen Frequenzen, jedoch ist es technisch nicht möglich, während des Sendens auch zu empfangen. Meist haben die Funkgeräte eine Antennenweiche, die die Antenne entweder mit dem Empfangs- oder dem Sendeteil verbindet. Die Umschaltung erfolgt über die Betätigung der Sprechtaste.
Verkehrsformen
Anhand der Kommunikationsform, also wer mit wem spricht, unterscheidet man verschiedene Verkehrsformen
Richtungsverkehr
Beim Richtungsverkehr spricht ein Partner einen anderen an, wobei der andere technisch nicht antworten kann. Hierunter fällt der Hörfunk, aber z.B. auch Funkmeldeempfänger.
Linienverkehr
Beim Linienverkehr kommunizieren zwei gleichberechtigte Partner miteinander.
Sternverkehr
Eine zentrale Leitstelle kann von jedem anderen Teilnehmer gehört werden. Beim Sternverkehr hören zwar alle Teilnehmer mit, es müssen aber alle Gespräche über eine Leitstelle abgewickelt werden.
Kreisverkehr
Jeder kann jeden hören. Dies ist die normale Verkehrsform bei Wechselverkehr. Bei Gegenverkehr wird eine Relaisstation benötigt. Hierzu sendet die Relaisfunkstelle die empfangenen Signale wieder auf ihrer Sendefrequenz aus, sodass diese wieder von jedem anderen Teilnehmer empfangen werden können. Diese Betriebsart wird beim BOS-Funk üblicherweise von der Leitstelle eingeschaltet, wenn ein Einsatz im Gange ist, damit die verschiedenen Einsatzfahrzeuge sich gegenseitig Kommandos geben können, und über deren Tätigkeiten informiert sind.
Querverkehr
Der Sprechfunkverkehr wird zwischen unterschiedlichen Funknetzen von den Leitzellen weitervermittelt. So kann beispielsweise ein direkter Funkkontakt zwischen der Feuerwehr und der Polizei ermöglicht werden. Der Querverkehr bedarf immer einer Genehmigung.
Siehe auch: Funkalphabet, Funkrufname, Funkdienst, MPT 1327
Kategorie:Funktechnik
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenDie Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA, früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Reg TP) ist eine obere deutsche Bundesbehörde (Regulierungsbehörde). Ihre Aufgaben bestehen aus der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in so genannten Netzmärkten.
Verwaltungssitz der Bundesnetzagentur ist Bonn, ihre technische Zentrale liegt in Mainz. Die Agentur untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA). Die Bundesnetzagentur hat Außenstellen im gesamten Bundesgebiet. Aktueller Präsident der Bundesnetzagentur ist Matthias Kurth, Vorsitzender des Beirats ist Johannes Singhammer.
Geschichte
Die Behörde wurde am 1. Januar 1998 als Reg TP gegründet. Sie ging aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervor.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (BGBl. [http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s1970.pdf I 2005, 1970]), in Kraft getreten am 13. Juli 2005, wurde die RegTP in Bundesnetzagentur umbenannt: Sein Artikel 2 ist das Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Dieses Gesetz benennt die ursprünglich mit dem Telekommunikationsgesetz errichtete und allein dort normierte "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" in "Bundesnetzagentur" um und gibt ihr mit zehn Paragraphen eine spezifische, umfangreiche Rechtsgrundlage. Die in vielen Paragraphen des Artikels 3 vorgenommene Änderung zahlreicher Gesetze zur Ersetzung von "Regulierungsbehörde ... " durch "Bundesnetzagentur ..." übersieht aber beispielsweise [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sigg_2001/__3.html § 3] des Signaturgesetzes. Dort heißt die zuständige Behörde diesem offenbaren Versehen zufolge folglich immer noch "Regulierungsbehörde ...".
Aufgaben
Signaturgesetz
In Zukunft wird die Behörde voraussichtlich für den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr verantwortlich sein.
Traditioneller Aufgabenbereich Telekommunikation und Post
Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost in drei eigenständige Unternehmen wurde mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Behörde geschaffen, die die Regulierung der betroffenen Märkte zur Aufgabe hat. Wettbewerbern der ehemaligen Monopolisten soll damit Chancengleichheit eröffnet werden.
Zu ihren Aufgaben gehört die Prüfung und Genehmigung aller Tarifänderungen von Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung auf einem bestimmten Markt innehaben. Betroffen davon war bisher nur die Deutsche Telekom, die allerdings auch schon versucht hat, unter Berufung auf diese Vorschrift gegen lokale Anbieter vorzugehen.
Die Bundesnetzagentur muss weiterhin Sorge tragen, dass der Monopolist Konkurrenten alle Leistungen zu wirtschaftlich begründbaren Konditionen anbietet. Aus diesem Grund muss die Telekom Konkurrenten beispielsweise den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zu festgelegten Konditionen ermöglichen.
In den bisher sieben Jahren ihres Bestehens ist es nach Aussagen ihres Präsidenten allerdings noch nicht gelungen, in der Telekommunikation zu einem "selbsttragenden Wettbewerb" zu kommen.
Neben der wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit hat die Bundesnetzagentur auch Aufgaben im technischen Bereich. So prüft sie elektronische Geräte auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit. Alle ortsfesten Funkstellen mit einer Sendeleistung von mehr als 10 Watt EIRP werden vor der Betriebsaufnahme seitens der Bundesnetzagentur auf die Einhaltung der Grenzwerte ihrer abgestrahlten elektromagnetischer Felder kontrolliert. Das entsprechende Verfahren ist in der BEMFV vorgegeben.
Ein ebenso wichtiger Aspekt für Funkstellen ist die Frequenzordnung. So wurden z.B. die Frequenzen UMTS öffentlichkeitswirksam versteigert, aber darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur den Frequenznutzungsplan auf, in dem das komplette Frequenzspektrum den verschiedenen Funkdiensten zugewiesen wird. So z.B. die Amateurbänder für den Amateurfunkdienst, einzelne Frequenzen an Radiostationen, bzw. Rundfunkanstalten.
Bei den Funkdiensten, bei denen eine Prüfung zur Teilnahme an dessen Funkverkehr vorgeschrieben ist, werden solche Prüfungen von der Bundesnetzagentur abgenommen. Das sind z.B. die Prüfungen für den Flugfunk und für die Amateurfunkzeugnisse für den Amateurfunkdienst.
Die Prüfungen für den Seefunkdienst sind zum Teil in die Hände der Segelsportverbände gelegt worden.
Die Zuteilung der Rufzeichen für die Funkdienste wird von der Bundesnetzagentur vorgenommen.
Auf dem Telefonsektor stellt die Bundesnetzagentur z.B. Regeln für die Vergabe von Rufnummern (beispielsweise für 0190-Mehrwertdienste oder 118-Auskunftsdienste) auf.
Weiterhin ist die Bundesnetzagentur zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz. Ihr müssen Anbieter qualifizierter Signatur-Zertifikate unter anderem die Aufnahme des Betriebs anzeigen und hierbei ein detailliertes Sicherheitskonzept vorlegen.
Die Anbieter können sich bei ihr auch akkreditieren lassen. Hierfür werden die Anbieter und die von ihnen eingesetzte Technik umfassend auf Sicherheitsrisiken überprüft. Für akkreditierte Anbieter stellt die Bundesnetzagentur das amtliche Wurzelzertifikat aus, sie ist die Root-CA für die Bundesrepublik Deutschland. In dieser Eigenschaft wirkt die Bundesnetzagentur auf nationaler und internationaler Ebene auch an der Standardisierung von Signaturverfahren und -Zertifikaten mit.
Eisenbahninfrastruktur
Ab dem 1. Januar 2006 ist die Agentur auch für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.
Strom- und Gasversorgungsnetze
Mit Umsetzung der europäischen Beschleunigungsrichtlinien für Strom und Gas durch das neue Energiewirtschaftsgesetz soll die Bundesnetzagentur ab 2006 auch die Aufsicht über die Strom-, und Gasmärkte übernehmen. Ihre wesentliche Aufgabe ist dabei die Kontrolle und Genehmigung der Netznutzungsentgelte. Dazu existiert seit dem 1. Juli 2004 ein Aufbaustab Energieregulierung innerhalb der Behörde. Auf dem Strom- und Gasmarkt teilt die Netzagentur sich dann die Aufgaben mit den Bundesländern: Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden und Versorgungsnetzen innerhalb der Landesgrenzen werden von den Landesbehörden reguliert, alle übrigen von der Bundesbehörde. Damit werden ca. 80 Prozent des Gas- und 90 Prozent des Strommarktes von ihr überwacht.
Siehe auch:
Einen Teil der Aufgaben der BNetzA nimmt in Österreich die Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH wahr.
Weblinks
- http://www.bundesnetzagentur.de/
- http://dialer.bundesnetzagentur.de/ Informationen über Dialer
Kategorie:Telekommunikation
Kategorie:Postwesen
Kategorie:Bundesbehörde in Bonn
Kategorie:Wettbewerb
Kategorie:Elektrische Energie
Multiple ChoiceDas Multiple Choice-Verfahren (kurz: MC) (deutsch: mehrfache Auswahl im Sinne von mehreren Möglichkeiten, die zur Auswahl stehen) wird bei Tests bzw. Prüfungen verwendet. Hierbei werden zu einer Frage verschiedene Antwortmöglichkeiten vorgegeben, aus denen der Prüfling eine oder mehrere auswählen muss, die er für richtig hält.
Meist stehen drei oder vier Antwortmöglichkeiten zur Auswahl, es können aber auch wesentlich mehr sein. Für die Punktevergabe gibt es vor allem zwei Varianten, die hauptsächlich angewandt werden. Entweder werden nur richtige Antworten gewertet und falsch gesetzte Kreuzchen ignoriert, oder aber die falschen Kreuze führen zu einem Punktabzug. Um zu vermeiden, dass ein Partizipant Antworten nur errät, statt Sachkenntnis an den Tag zu legen, wird die zweite Methode in der Regel bevorzugt. Normalerweise wird jedes Kästchen mit einem Punkt gewertet, man kann einen Multiple-Choice-Test aber auch gewichten, indem man schwereren oder wichtigeren Fragen mehr Punkte zuweist. Der Schwierigkeitsgrad kann trotz der eingeschränkten Wahlmöglichkeiten stark variieren.
Mit MC-Tests können die meisten Lernziele (mit Ausnahme von kreativen Leistungen) abgefragt werden. Darüber hinaus lassen sie sich in der Regel maschinell auswerten. Sie werden deshalb sehr häufig eingesetzt (z.B. beim IQ-Test, bei der Führerscheinprüfung und verschiedenen Qualifikationsprüfungen). Beim medizinischen Staatsexamen nach der Approbationsordnung sind MC-Tests für den schriftlichen Teil vorgeschrieben. Aber auch Prüfungen an Schulen und Universitäten werden manchmal auf diese Weise abgehalten. Bei Auswahlverfahren von Firmen erfreut sich dieser Test zunehmend wachsender Beliebtheit, nicht zuletzt wegen der sehr einfachen Auswertung: man benötigt lediglich eine Lösungsschablone. In einer Variante müssen Kreuzchen in einer Matrix gesetzt werden. So kann man mehr Kombinationsmöglichkeiten realisieren.
Die Konstruktion von MC-Fragen ist aufwendig, weil die richtige(n) Lösung(en) nicht ohne Fachwissen (das ja geprüft werden soll) ersichtlich sein sollen. Die falschen Antwortmöglichkeiten (Distraktoren) sollten auf Anhieb plausibel wirken, mit dem entsprechenden Wissen aber schnell als solche entlarvt werden können.
Eine nachlässige Auswahl der Distraktoren kann sich negativ auf die Aussagekraft des MC-Tests auswirken.
Kategorie:Pädagogik
InstrumentenflugUnter Instrumentenflug versteht man das Fliegen nach Instrumenten. Der Pilot navigiert nicht nach Sicht anhand von auffälligen Landschaftsmerkmalen (z.B. Flüssen, Autobahnen, Kirchtürmen), sondern hält sein Flugzeug mithilfe von Instrumenten auf Kurs.
Instrument Flight Rules
Fliegen nach Instrument Flight Rules (IFR) bedeutet, dass ein Flugzeug nach den Regeln für den Instrumentenflug geführt wird. In aller Regel wird dabei auch der Flugsicherungsdienst des jeweiligen Staates in Anspruch genommen.
Im "kontrollierten Luftraum" bewegen sich Flugzeuge unabhängig von der Bodensicht, das heißt, sie fliegen über den Wolken, in den Wolken oder im Nebel. Die Navigation erfolgt bordautonom, jedoch gestützt durch die Fluglotsen der Kontrollzentren (DFS, [http://www.skyguide.ch/scripts/ Skyguide], [http://www.austrocontrol.at/ Austrocontrol], Eurocontrol, etc.), die auf ihren Radarschirmen den Verkehr beobachten und kontrollieren können.
Die Flugsicherung schützt alle nach IFR fliegenden Luftfahrzeuge vor möglichen Kollisionen durch folgende Maßnahmen:
- Übernahme und Abstimmung der einzelnen VFR/IFR-Flugpläne
- Zuweisung von Luftstraßen (Airways, abgekürzt AWY)
- Zuweisung von Flughöhen; oberhalb der Übergangshöhe (in Deutschland üblicherweise 5.000 ft MSL) wird diese auf die Standarddruckhöhe von 1.013,2 hPa bezogen, weshalb dann von Flugfläche (Flightlevel) gesprochen wird (siehe auch: Altimeter, QNH)
- Kontrolle und Hilfestellung bei Start und Landung in der jeweiligen Flugplatz-Kontrollzone
- Zuweisung des gewünschten Landeanflugverfahrens
- gegebenenfalls Anordnung von Warteschleifen, Geschwindigkeiten, etc.
Das Gegenteil von IFR sind die Sichtflugregeln (VFR, Visual Flight Rules), die gewisse Sichtbedingungen voraussetzen. Nach diesen Sichtflug-Regeln fliegen die meisten Privatflugzeuge bei schönem Wetter und in niedrigeren Flughöhen (unter ca. 3.000 m, genauer: 10.000 ft oder Flightlevel 100; in Gebirgsregionen teilweise um 3.000 ft auf Flightlevel 130 angehoben).
Zur Durchführung des IFR-Fluges benötigt man als Pilot eine Instrumentenflugberechtigung und bei deutschen Lizenzen ein sogenanntes Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF).
Instrumente
Die gesetzliche Minimalausstattung für Instrumentenflug ist für in Deutschland zugelassene Flugzeuge in §3 der
FSAV (Verordnung über die Flugsicherheitsausrüstung der Luftfahrzeuge) festgelegt.
Literatur
- Andreas Fecker: Fluglotsen. GeraMond Verlag, München, ISBN 3-7654-7217-4
Websites
- [http://www.dfs.de/dfs/internet/deutsch/index.html Deutsche Flugsicherung]
- [http://www.austrocontrol.at/ Österreichische Flugsicherung]
- [http://luftrecht-online.de/regelwerke/uebersicht-read/000read-d-verordnungen.htm FSAV bei Luftrecht Online]
Kategorie:Flugnavigation
ja:計器飛行方式
Kategorie:FlugsicherungKategorie:Luftfahrt Kategorie:Gestorben 879
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Signal detection theory
Detection theory, or signal detection theory, is a means to quantify the ability to discern between signal and noise. It has applications in many fields such as quality control, telecommunications, and psychology. The concept is similar to the signal to noise ratio used in the sciences,
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Tangible User Interface
A tangible user interface is a user interface in which a person interacts with digital information through the physical environment.
One of the pioneers in tangible user interfaces is Hiroshi Ishii, a professor in the MIT Media Laboratory who heads the Tangible Media Group. His particular vision for tangibl
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Sufganiyah
A sufganiyah (Hebrew: סופגניה; plural, sufganiyot: סופגניות) is a ball-shaped doughnut that is first fried, then pierced and injected with jelly or custard, and then topped with powdered sugar. It is best eaten warm.
The Hebrew word sufganiyah derives from the Greek word sufgan, which means "puffed and fried"[http://starchefs.com/Holidays/99/recipe_03.html]. This accurately describes the look of a s
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