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Baden (Land)

Baden (Land)

Das Land Baden war von 1806 bis 1945 ein deutscher Staat. Der Name Baden wird bis heute für die vom Land Baden eingenommene Region im Südwesten Deutschlands verwendet. Im Mittelalter herrschten hier verschiedene Adelsgeschlechter, deren Fürsten- und Herzogtümer zwar häufig "Baden" im Namen führten, jedoch unterschiedliche Regionen umfassten. Das in der Napoleonischen Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts geformte Großherzogtum Baden wurde mit Gründung des Deutschen Reichs 1871 zum Bundesstaat, dessen Grenzen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestehen blieben. Von 1947 bis 1952 bestand ebenfalls ein Land "Baden", das aber nur aus der Südhälfte des historischen Badens bestand. Siehe hierzu Baden (Südbaden). Nordbaden war in dieser Zeit Teil von Württemberg-Baden. 1952 gingen Südbaden und Württemberg-Baden (Nordbaden) im neuen Bundesland Baden-Württemberg auf.

Geographische Lage

Baden liegt im Südwesten Deutschlands. Zentrale Landschaft Badens mit den meisten großen Städten ist die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden vom Rhein und Bodensee begrenzt, erstreckt sich das Land rechtsrheinisch von Konstanz über Lörrach, Freiburg und Karlsruhe bis zur größten Stadt Mannheim, mit einer Fortsetzung bis an den Main bei Wertheim. Es grenzt an das französische (vor Ende des 17. Jhd. und 1871 bis 1918 deutsche) Elsass im Westen, an die Schweiz im Süden, die Pfalz im Nordwesten, Hessen und Bayern im Nordosten. Die östliche Grenze nach Württemberg verlief auf den Höhen des Schwarzwalds; von da bis zum Rhein war Baden in der Mitte teilweise nur 30 km breit.

Städte und Regionen

Karlsruhe, die Hauptstadt Badens, war ab 1715 Residenz, zunächst der Markgrafen von Baden-Durlach und später der Großherzöge von Baden, sowie bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Hauptstadt des 1918 gegründeten Freistaats beziehungsweise der Demokratischen Republik Baden. Großstädte auf badischem Gebiet sind (von Nord nach Süd): Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim und Freiburg im Breisgau. Größere Mittelstädte in Baden sind (von Nord nach Süd): Rastatt, Baden-Baden, Offenburg, Villingen-Schwenningen (badisch jedoch nur der Stadtteil Villingen) und Konstanz. Landschaften in Baden:
- Rheinebene
- Bodensee
- Hegau
- Hochrhein
- Kurpfalz
- Schwarzwald
- Baar
- Ortenau
- Breisgau
- Kaiserstuhl
- Markgräflerland
- Odenwald
- Bauland (Landschaft)
- Kraichgau

Geschichte

Kraichgau Der Name stammt von den Markgrafen von Baden, einer im 12. Jahrhundert etablierten Seitenlinie der Herzöge von Zähringen. Hermann II. war der erste Zähringer, der sich, nach dem neuen Stammsitz, der Burg Hohenbaden hoch über den Thermalbädern der damaligen Stadt Baden (heute Baden-Baden), Markgraf von Baden nannte. Herrschaftsgebiete der badischen Markgrafschaften waren Baden-Durlach (bei Karlsruhe), Baden-Baden, Baden-Hachberg bei Emmendingen sowie Sausenburg-Rötteln bei Lörrach. Letztere Herrschaft bestand aus Besitzungen zwischen Lörrach bis südlich von Freiburg und ist heute als Markgräflerland bekannt. Von 1535 bis 1771 war die Herrschaft in die Linien Baden-Durlach (evangelisch) und Baden-Baden (katholisch) geteilt. Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden, der so genannte "Türkenlouis" (1677 bis 1707), machte Rastatt zu seiner Residenz, Karl III. Wilhelm von Baden-Durlach das 1715 erbaute Karlsruhe. Karl Friedrich von Baden-Durlach erbte 1771 die Besitzungen der erloschenen Linie Baden-Baden. Unter der Protektion Napoleons entstand in den Jahren 1803 (Karl Friedrich wird Kurfürst) und 1806 (Karl Friedrich wird Großherzog) aus vielen kleinen Fürstentümern, geistlichen Gebieten und Reichsstädten das neue badische Staatsgebiet, welches mindestens die fünffache Fläche des ursprünglichen hatte. Hinzu kamen:
- große Teile von Vorderösterreich, namentlich der Breisgau (mit Freiburg im Breisgau), außerdem die Stadt Konstanz, Teile des Hochrheins und die Gebiete um Stockach am Bodensee
- die rechtsrheinische Kurpfalz (mit Mannheim und Heidelberg)
- das kurz zuvor errichtete Fürstentum Leiningen
- der rechtsrheinischen Besitz der Bistümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speyer
- Das fürstenbergische Territorium
- die Reichsstädte der Ortenau (Offenburg, Gengenbach, Zell am Harmersbach) und Überlingen
- die württembergischen Exklaven im Mittleren Schwarzwald.
- die Landgrafschaft Klettgau Auf diesem Weg kam Baden, das bis dahin keine eigene höhere Bildungsstätte verfügte, auch in den Besitz der beiden Universitäten in Freiburg im Breisgau und Heidelberg. Heidelberg Im 19. Jahrhundert konnten sich in Baden Demokratie und Parlamentarismus freier entwickeln als anderswo. 1818 erhielt das Großherzogtum auch eine liberale Verfassung. 1845 gab es einen Hofskandal um die Geschichte von Kaspar Hauser. In den Jahren 1848 und 1849 kam es neben anderen Staaten des Deutschen Bundes auch in Baden zur Badischen Revolution (Märzrevolution). Von 1851 bis 1871 gab das Land Baden eigene Briefmarken aus (siehe: Badner Postgeschichte). 1871 trat Baden dem Deutschen Reich bei, war eine Hochburg der Liberalen und der Zentrumspartei und wurde 1918 nach der erzwungenen gewaltfreien Abdankung des letzten Großherzogs Republik. Es blieb in seinen Grenzen, trotz württembergischer Versuche im Dritten Reich die Vereinigung herbeizuführen, bis zum Ende des 2. Weltkriegs unverändert. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Baden durch eine Besatzungsgrenze geteilt.
- Nordbaden (mit dem Landkreis Karlsruhe als südlichstem Gebiet) bildete mit Nordwürttemberg das Land Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) in der US-amerikanischen Zone.
- Südbaden (mit dem Landkreis Rastatt als nördlichstem Gebiet) bildete das Land Baden mit der Hauptstadt Freiburg im Breisgau und war Teil der französischen Besatzungszone. Ministerpräsident dieses Landes war Leo Wohleb. 1952 schlossen sich die Länder Württemberg-Baden und Baden mit dem Land Württemberg-Hohenzollern zum heutigen Bundesland Baden-Württemberg zusammen. In Mittel- und Südbaden gab es viele Gegner des Zusammenschlusses. Diese plädierten für ein eigenständiges Bundesland Baden auf dem Vorkriegsterritorium. "Vom See bis an den Maines Strand die Stimme dir mein Badnerland", war auf den Wahlplakaten von 1951 zu lesen. Jedoch unterlagen die Befürworter des selbstständigen Badens bei der Volksabstimmung. Zwar votierten 53% aller Stimmberechtigten im Vorkriegsbaden für die Wiederherstellung des Landes Baden; entscheidend war jedoch das Abstimmungsverhalten des bevölkerungsreichen Nordbadens, wo 57% für den Südweststaat votierten. Für die Vereinigung stimmte auch die Bevölkerung im Landesbezirk (Nord-)Württemberg und in Württemberg-Hohenzollern. Durch die Mehrheiten in drei von vier Teilgebieten wurde die Vereinigung zum "Südweststaat" beschlossen. Kritiker dieser Volksabstimmung weisen darauf hin, dass das Abstimmungsverhalten der Nordbadener nicht nur politisch motiviert war: Ein Bundesland Baden wäre in jedem Fall vollständig französische Besatzungszone geworden; Nordbaden empfand die amerikanische Besatzung jedoch als weit aus angenehmer als Südbaden die französische, von der aus häufig von Vergewaltigungen berichtet wurde und der die Franzosen unmittelbar nach Kriegsende sogar einen Großteil der Ernte entzogen hatten. Von den Befürwortern des Zusammenschlusses unter den badischen Politikern wurde mit den wirtschaftlichen Vorteilen, die eine Vereinigung bringen würde, argumentiert; Baden war seit 1918 durch seine Grenzlage in Deutschland und seine verkehrsungünstigen Grenzen wirtschaftlich sehr geschwächt worden, der Handel mit Württemberg sollte gesteigert und vereinfacht werden. Das 1951 neu gegründete Bundesverfassungsgericht, das seinen Sitz in der ehemaligen badischen Residenzstadt Karlsruhe hat, konnte sich bei Stimmengleichheit nicht auf eine Haltung gegen die Modalitäten der Volksabstimmung (Mehrheit in drei von vier Abstimmungsbezirken) festlegen. 1956 entschied es aber aufgrund einer Klage des Heimatbund Baden, dass die badische Bevölkerung nochmals abstimmen dürfe, denn ihr Wille bei Abstimmung in 1951 sei durch die Trennung des Landes Baden nach 1945 "überspielt" worden. Erst 1970 kam es aufgrund jener Klage nochmals zu einer Volksabstimmung, an der sich diesmal die Württemberger nicht beteiligen durften. Den Zeitläufen entsprechend waren wenige für die Wiederherstellung eines historisches Land zu begeistern, die überwältigende Mehrheit (82%) der Bevölkerung von Baden stimmte für den Verbleib in Baden-Württemberg. Damit wurde das Faktische abgesegnet, allerdings war die Verzögerung der Abstimmung bewusst gewählt worden, um die Badener durch wirtschaftliche Erfolge vom Sinn des Zusammenschlusses zu überzeugen. Die 1952 gebildeten Regierungsbezirke Nordbaden und Südbaden griffen die Grenzen des alten Landes Baden wieder auf: Im Norden an Bayern grenzend, im Süden am Bodensee nur 30km entfernt von Bayern und in der Mitte teilweise nur 30 km schmal, fasste die Ostgrenze des Landes das Territorium von Württemberg sichelartig ein. Mit der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 vollzogen wurde, wurden die historischen Grenzen der Regierungsbezirke aufgehoben und und Namen der Landesteile verschwanden. Die Gebiete aller vier Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen wurden hauptsächlich nach geografischer Zweckmäßigkeit abgegrenzt. Dabei verschwanden die alten Grenzen auf Verwaltungsebene endgültig: der ehedem württembergische Teil des Schwarzwalds gehört seitdem zu den Regierungsbezirken in Karlsruhe beziehungsweise Freiburg, und ehemals badische Kreise zu Stuttgart bzw. Tübingen. Doch spiegeln sich die alten Grenzen des Landes Baden heute noch darin wieder, dass es einen eigenständigen Badischen Sportbund und eine eigenständige Evangelische Landeskirche in Baden gibt. Auch in der Organisation der Justiz haben sich die alten Grenzen erhalten. Manche Medien orientieren sich noch immer an den alten Grenzen von Baden und Württemberg: Zum Beispiel veranstaltet der SWR Hörfunk Regionalprogramme wie "Baden Radio" oder "Radio Südbaden" und der Südkurier erscheint im Landkreis Tuttlingen nur für die badischen Städte und Gemeinden. Ungebrochen ist das besonders im Süden vorherrschende Bewusstsein, mit dem sich die Menschen als Badener bezeichnen - oft schon allein, um sich von der Landesregierung im württembergischen Stuttgart abzugrenzen. Dazu eignet sich zum Beispiel das Badnerlied hervorragend. Bis heute sieht man gerade in Südbaden viele badische Flaggen, und auch der badische Wein trägt die Identität des Landes fort. Die mit einer Identitätsbildung einhergehende Abgrenzung erfolgt bevorzugt gegenüber Schwaben und Pfälzern. Von diesen werden die Bewohner der Region manchmal auch als Badenser bezeichnet. Diese Bezeichnung wird, obwohl sie gemäß Duden eine zulässige Bezeichnung der badischen Bevölkerung ist, heutzutage eher abwertend empfunden.

Verwaltungsgliederung

Siehe Verwaltungsgliederung Badens

Politik

Staatsoberhäupter

Die Staatsoberhäupter (Markgrafen, Kurfürsten und Großherzöge) von Baden von 1738 bis zum Ende des ersten Weltkriegs 1918 waren:

- 12. Mai 1738 - 10. Juni 1811: Karl Friedrich (
- 1728 - † 1811) Markgraf, ab 5. Mai 1803 Kurfürst, ab 5. Mai 1806 Großherzog
- 10. Juni 1811 - 8. Dezember 1818: Carl Ludwig Friedrich (
- 1786 - † 1818), Großherzog
- 8. Dezember 1818 - 30. März 1830: Ludwig I. (
- 1763 - † 1830), Großherzog
- 30. März 1830 - 24. April 1852: Leopold (
- 1790 - † 1852), Großherzog
- 5. September 1858 - 28. September 1907: Friedrich I. (
- 1826 - † 1907), Großherzog (seit 1852 bereits Regent)
- 28. September 1907 - 14. November 1918: Friedrich II. (
- 1857 - † 1928), Großherzog

Regierungschefs

Regierungschefs beziehungsweise Staatsminister des Großherzogtums waren:
- 1820 bis 1831: Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr von Berstett (
- 1769 - † 1837)
- 1832 bis 1842: Sigismund Freiherr von Reitzenstein (
- 1766 - † 1847)
- 1844 bis 1846: Christian Friedrich von Boeckh (
- 1777 - † 1855)
- Amt zwischen 1846 - 1861 aufgehoben
- 1861 bis 1866: Anton von Stabel (
- 1806 - † 1880)
- 1866 bis 1868: Karl Mathy (
- 1807 - † 1868)
- 1868 bis 1876: Julius Jolly (
- 1823 - † 1891)
- 1876 bis 1893: Ludwig Karl Friedrich Turban (
- 1821 - † 1898)
- 1893 bis 1901: Franz Wilhelm Nokk (
- 1832 - † 1903)
- 1901 bis 1905: Carl Ludwig Wilhelm Arthur von Brauer (
- 1845 -† 1926)
- 1905 bis 1917: Alexander Freiherr von Dusch (
- 1851 - † 1923)
- 1917 bis 1918: Heinrich Freiherr von Bodmann (
- 1851 - † 1929) Die Staatspräsidenten der Republik Baden 1918 - 1933:
- 10. November 1918-14. August 1920: Anton Geiß (1858-1944), SPD
- 14. August 1920 - 23. November 1921: Gustav Trunk (1871-1936), Zentrum
- 23. November 1921 - 23. November 1922: Hermann Hummel (1876-1952), DDP
- 23. November 1922 - 23. November 1923: Adam Remmele (1877-1951), SPD
- 23. November 1923 - 23. November 1924: Heinrich Franz Köhler (1878-1949), Zentrum
- 23. November 1924 - 23. November 1925: Willy Hellpach (1877-1955), DDP
- 23. November 1925 - 23. November 1926: Gustav Trunk (2. Amtszeit), Zentrum
- 23. November 1926 - 3. Februar 1927: Heinrich Franz Köhler (2. Amtszeit), Zentrum
- 3. Februar 1927 - 23. November 1927: Gustav Trunk (3. Amtszeit), Zentrum
- 23. November 1927 - 23. November 1928: Adam Remmele (2. Amtszeit), SPD
- 23. November 1928 - 20. November 1930: Josef Schmitt (1874-1939), Zentrum
- 20. November 1930 - 10. September 1931: Franz Josef Wittemann (1866-1931), Zentrum
- 18. September 1931 - 11. März 1933: Josef Schmitt (2. Amtszeit), Zentrum Ernannter Reichsstatthalter(bis 8. Mai 1933: Reichskommissar):
- 11. März 1933 - April 1945 -- Robert Wagner (1895-1946), NSDAP Ernannter Ministerpräsident von Baden:
- 8. Mai 1933 - April 1945 -- Walter Köhler (1897- 1989), NSDAP

Landtagswahlen

1919: Zentrum 36,6% - 39 Sitze | SPD 32,1% - 36 Sitze | DDP 22,8% - 25 Sitze | CVP 7,0% - 7 Sitze
1921: Zentrum 37,9% - 34 Sitze | SPD 22,7% - 20 Sitze | DDP 8,5% - 7 Sitze | DNVP/CVP 8,5% - 7 Sitze | Badischer Landbund 8,3% - 7 Sitze | DVP 6,0% - 5 Sitze | KPD 3,9% - 3 Sitze | USPD 3,0% - 2 Sitze | WVbM 1,3% - 1 Sitze
1925: Zentrum 36,8% - 28 Sitze | SPD 20,9% - 16 Sitze | DNVP/Badischer Landbund 12,2% - 9 Sitze | DVP 9,2% - 7 Sitze | DDP 8,7% - 6 Sitze | KPD 6,2% - 4 Sitze | WVbM 3,0% - 2 Sitze
1929: Zentrum 36,7% - 34 Sitze | SPD 20,1% - 18 Sitze | DVP 8,0% - 7 Sitze | NSDAP 7,0% - 6 Sitze | DDP 6,7% - 6 Sitze | KPD 5,9% - 5 Sitze | WP 3,8% - 3 Sitze | CSVD 3,8% - 3 Sitze | DNVP/CVP 3,7% - 3 Sitze | BBP 3,0% - 3 Sitze
An 100% fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge.

Sprache

s. Badisch, Badisches Wörterbuch

Weblinks


- [http://www.gonschior.de/weimar/Baden/index.htm Regierungssystem, Wahlergebnisse und Ereignisse im Freistaat Baden]
- [http://www.badische-seiten.de Internetportal für Südbaden - Sprache - Geschichte - Schwarzwald]
- [http://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/baden/baden-txt.htm Landeskundliche Texte]
- [http://baden-chronik.de/karte.htm Landkarte von Baden]
- [http://www.deutsche-schutzgebiete.de/grossherzogtum_baden.htm Großherzogtum Baden]
- [http://www.deheim.de Südbaden mit Ortschroniken und Impressionen] Kategorie:Historisches Territorium Kategorie:Historische Landschaft Kategorie:Geschichte Baden-Württembergs ko:바덴

Deutschland

Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen. Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8. Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.

Geografie

Lage

Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km. Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben. Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.

Exklaven

Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben. Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.

Mittelpunkt Deutschlands

Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .

Großlandschaften

Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.

Geologie

Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums. Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren. Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf. Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen. Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).

Gewässer

Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]] Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee. Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer. Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas. Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert. Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee. Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen. Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist. Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland

Gebirge und Senken

Liste der Seen in Deutschland Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist. Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands. Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.

Inseln

Jülich Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist. Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt. Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln

Klima

Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet. Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003. Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990): Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report] Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.

Böden und Flächennutzung

Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau. Insgesamt werden 53,5 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 %. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und Mobilität macht die Siedlungs- und Verkehrsfläche stolze 12,3 % aus (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 %, die restlichen 2,4 % verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.

Politik

Hauptartikel: Politisches System Deutschlands

Staatsorganisation

Hauptartikel: Politisches System Deutschlands Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie). Bundesregierung Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung. Parteien] Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden. Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit. Siehe auch: Grundgesetz

Bundesländer

Parteienlandschaft

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist konservativ geprägt. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten. Die Christlich Soziale Union (CSU) hat eine ähnliche konservative Ausrichtung, wirkt aber nur in Bayern. Gemeinsam bilden beide Parteien im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863, und ist damit die älteste bis heute existierende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Bekenntnis lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“. Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinn organisiert hatte, sich wenige Jahre darauf jedoch in sich gegeneinander konkurrierende unterschiedliche Parteien aufgespalten hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen, sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates - insbesondere bei wirtschaftlichen Belangen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt. Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1979/80 aus den damals neuen sozialen Bewegungen, beispielsweise der modernen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit der ostdeutschen Bürgerbewegung Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) war die Rechtsnachfolgerin der in der DDR allein herrschenden SED. Inhaltlich beruft sich die Partei auf sozialistische Ideale, und steht im Parteienspektrum des Bundestags links von der SPD. Bedeutendere Wahlerfolge für die PDS blieben zunächst auf Ostdeutschland beschränkt. 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf Initiative von Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern gegründet. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an. Rechtsextreme Parteien waren, von der Deutschen Reichspartei im Ersten Bundestag (1949–1953) abgesehen, nie im deutschen Bundestag vertreten, konnten aber auf Landesebene zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er und seit der Wiedervereinigung. Parteien dieser Richtung sind Die Republikaner, die Deutsche Volksunion (DVU) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der 5%-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich garantiert vertreten. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es mehrere Parteiverbote, gegen die rechtsradikale SRP 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 unter anderem wegen Versagens des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) sowie ['solid] (Die Linkspartei.). Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland, Politisches Spektrum, Bundestagswahl 2005

Außenpolitik

Die wichtigsten Leitlinien bundesdeutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat. Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die von Deutschland initiierte Ostpolitik unter der Devise Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik als erfolgreich angesehen. Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der Nato-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze). Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten. Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4 Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch fehlt Deutschland die Zustimmung der USA, so wie Japans Beitritt durch China blockiert wird.

Militär

Vereinten Nationen Vereinten Nationen] Hauptartikel: Bundeswehr Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert. Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst. In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 % der Soldaten (Stand 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gab im Jahr 2004 24,4 Mrd. Euro für die Bundeswehr aus, womit sie im internationalen Vergleich nach absoluten Ausgaben den sechsten Platz und im Vergleich zum jeweiligen BIP einen Platz im letzten Drittel der NATO belegt. Das wird von einigen als zu wenig angesehen, vor allem, da die Bundeswehr sich nach dem Kalten Krieg auf erheblich veränderte Aufgaben einstellen muss. Auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (in Rheinland-Pfalz) sind heute noch 65 US-amerikanische Wasserstoffbomben stationiert, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.

Geschichte

Der Hauptartikel Geschichte Deutschlands vermittelt einen detaillierten Überblick. Zum mittelalterlichen Deutschland siehe Deutschland im Mittelalter. Für die Entwicklung der neuen deutschen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg siehe die Artikel Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und Geschichte der DDR.

Frühgeschichte und Antike

Geschichte der DDR Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neanderthal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Gattung Homo sapiens neanderthalensis, dem Neanderthaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, etwa die Venus von Willendorf und die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde. Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Sprachforscher vermuten, dass viele Merkmale süddeutscher Dialekte auf keltischen Einfluss zurückgehen. Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die älteste Stadt Deutschlands) und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.

Völkerwanderung und Frühmittelalter

98 Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen beherrscht. Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Elbe und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das ostfränkische Reich unter König Ludwig Germanicus (später: ... dem Deutschen), das westfränkische Reich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt. Das ostfränkische Reich bildete den groben geografischen Rahmen für das später entstehende Deutsche Reich.

Heiliges Römisches Reich (962–1806)

Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. als erster ostfränkischer König in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und damit das Heilige Römische Reich begründete. Als Anfang wird aber auch das Jahr 911 genannt, der Regierungsantritt Konrads I. als erster nicht-karolingischer Herrscher in Deutschland. Im 10. Jahrhundert wurde erstmals für das bisherige ostfränkische Reich auch der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) verwandt. Die fränkischen Teilreiche waren schon zuvor unterschiedliche Wege gegangen: Während sich das ehemalige Westfränkische Reich, dessen fränkische Bewohner sich romanisierten, mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das ostfränkische Reich durch Territorialfürsten geprägt, die den Kaiser wählten und dadurch ihre Partikularinteressen geltend machen konnten. Obwohl die Kaiser des römisch-deutschen Reiches wiederholt versuchten ihre Position zu stärken, teilte sich das Reich immer weiter in weitgehend souveräne Klein- und Kleinststaaten sowie Reichsstädte. Nach Reformation und Dreißigjährigem Krieg, dem nach Opferzahl relativ zur Gesamtbevölkerung Deutschlands fatalsten Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine überwiegend formale Machtstellung. Der Name des Heiligen Römischen Reiches änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach. So wurde es im 12. Jahrhundert noch als „Heiliges Reich“ bezeichnet, ab Mitte des 13. Jahrhunderts als „Heiliges Römisches Reich“ und ab dem 15. Jahrhundert als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.

Der Weg zum deutschen Nationalstaat (1806–1871)

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation), Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, musste die Reichskrone auf Druck des französischen Kaisers ablegen. Unter Napoléon Bonaparte wurde die Anzahl der deutschen Staaten durch Zusammenlegung erheblich verringert und auch viele Reichsstädte verloren ihre Unabhängigkeit (deren Zahl hatte zeitweise über 80 betragen). Nach der Niederlage Napoleons restaurierte der Wiener Kongress weitgehend die alten Herrschaftsverhältnisse. Deutschland, nun ohne einigendes Band, war teilweise im Deutschen Bund, einer losen Vereinigung von 38 deutschen Staaten unter Führung Österreichs organisiert. Kurz darauf wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wiedererstarkte Preußen dominierende Macht war. Schon bald nach der gescheiterten nationalen und liberalen Märzrevolution von 1848/1849 kam es zur Kollision der Preußen mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund wie auch in Europa, die zum Deutschen Krieg von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes, zur Annexion seiner norddeutschen Kriegsgegner durch Preußen und dadurch zu einer weiteren Schrumpfung der Zahl deutscher Staaten.

Deutsches Kaiserreich (1871–1918)

Die anschließende Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung leitete die so genannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen. Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten, sondern seit den Polnischen Teilungen Ende des 18. Jh. Teile Preußens außerhalb des Reiches waren. Dazu gehörten West-, Ostpreußen und Danzig, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen (nördliche und östliche Teile) und Elsass (ohne Belfort) ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes "Reichsland Elsass-Lothringen" ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden. Als ideeller Begründer des Deutschen Reiches wurde Otto von Bismarck erster Reichskanzler. Seine antidemokratisch-konservative Grundhaltung verhinderte allerdings die Reichseinigung unter demokratischen Bedingungen und schuf die Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Nationalismus und Demokratie einander fremd wurden. Er führte einen wenig erfolgreichen Kampf gegen die Sozialdemokratie, die polnische Minderheit und die katholische Kirche (siehe Kulturkampf). Seine aggressiv-kriegerische Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung dagegen zu einer Bündnispolitik, die auf die Isolierung Frankreichs abzielte und ein vertraglich geregeltes, aber fragiles Paktsystem in Europa schuf. Gleichwohl blieb die Außenpolitik imperialistisch ausgerichtet: Auf der Berliner Kongo-Konferenz trat Deutschland 1884 mit der Forderung nach einem „Platz an der Sonne“ in den Kreis der Kolonialmächte ein, nachdem schon in den frühen 1880er Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten. Im Dreikaiserjahr kam Wilhelm II. an die Macht, der wenig später Bismarck zur Kündigung zwang und die Außenpolitik in Richtung Konfrontation änderte. Das Attentat auf den

Deutsches Reich

Deutsches Reich war die offizielle Bezeichnung des 1871 auf Betreiben des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck gegründeten ersten deutschen Nationalstaates („kleindeutsche Lösung“ genannt, da unter Ausschluss Österreichs).

Gründung

Das Deutsche Reich ging aus dem unter preußischer Vorherrschaft stehenden Norddeutschen Bund hervor. Nachdem Preußen sich im Deutschen Krieg gegen Österreich durchgesetzt hatte, schlossen sich Baden, Bayern, Hessen und Württemberg diesem Bund an. Aus Sorge um den Zusammenschluss dieser mächtigen Länder und der Tatsache, dass der Norddeutsche Bund in den vorausgegangenen Kriegen seine Militärmacht demonstrierte, entschlossen sich die benachbarten Franzosen 1870 zu einem Präventivkrieg. Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 besiegten die nun vereinten Staaten die benachbarte Großmacht Frankreich. Nach diesem Erfolg wurde das Deutsche Reich unter der Initiative Otto von Bismarcks im Spiegelsaal von Versailles (bei Paris) gegründet. Dies sahen viele Franzosen als zusätzliche nationale Demütigung an, denn sie verstanden diese Vereinigung der deutschen Staaten auch als Machtdemonstration des neuen Reiches gegenüber dem besiegten Frankreich, das bislang die dominierende europäische Festlandgroßmacht gewesen war.

Geschichte

Paris Die Geschichte des Deutschen Reiches gliedert sich in drei Abschnitte: # 1871-1918 Deutsches Kaiserreich #: 1871-1890 Zeit des Reichskanzlers Bismarck #: 1890-1918 wilhelminische Epoche und Erster Weltkrieg # 1919-1933 Weimarer Republik # 1933-1945 die Zeit des Nationalsozialismus (siehe auch: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg; seit 1938 mit Österreich und kurz danach gemäß international gültigem Abkommen samt dem Sudetenland); 1943-1945 Staatsbezeichnung „Großdeutsches Reich“ Als im Jahre 1868 die spanische Königin gestürzt wird, bietet der Erbprinz Leopold des Königshauses Hohenzollern-Sigmaringen (welches mit dem spanischen Königshaus verwandt ist) seine Dienste als zukünftiger König an. Jedoch fühlte sich Frankreich aufgrund der bevorstehenden preußischen Machtübernahme in Spanien bedroht und versuchte dies militärisch zu unterbinden. Es kam zu dem Deutsch-Französischen Krieg. Bismarck nutzte dies um sein Ziel, die Einigung der deutschen Staaten, durch einen gemeinsamen Feind durchzusetzen. Er erreichte sein Ziel und so wurde nach dem triumphalen Sieg über Frankreich am 18. Januar 1871 im Schloss Versailles bei Paris das Deutsche Reich gegründet. Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 wurde das Deutsche Reich unter Besatzung durch britische, französische, amerikanische und sowjetische Truppen gestellt. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße, einschließlich der westlich dieser Linie gelegenen Städte Stettin und Swinemünde (insgesamt etwa ein Viertel der Fläche von 1937), wurden den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens gemäß vom Reich abgetrennt und, wie es im Potsdamer Abkommen hieß, vorläufig unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt. Die ansässige deutsche Bevölkerung in diesen Gebieten wurde, soweit sie nicht bereits im Zuge des Kriegsgeschehens in Richtung Westen geflüchtet war, in den folgenden Jahren weitgehend vertrieben. Mit der Wiederherstellung der Republik Österreich noch im Jahr 1945 und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1949 hörte das Deutsche Reich faktisch, aber nicht de jure auf zu existieren. Die sich aus dieser de jure-Fortexistenz ergebenden Folgen sind im Abschnitt Staatsrechtliche Fragen erläutert.

Entstehung des Begriffs

Die Verwendung des Wortes Reich im Titel knüpfte an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (9621806) an, das angesichts von Säkularisierung und napoleonischer Übermacht (Diktat) 1806 zerbrochen war, nachdem der habsburgische Kaiser den Titel des römisch-deutschen Kaisers niedergelegt und alle Reichsbeamten und -organe aus ihren Verpflichtungen gegenüber dem „deutschen Reich“ entlassen hatte. Da mit dem Akt der Niederlegung der Kaiserkrone das Heilige Römische Reich Deutscher Nation geendet hatte, wurde die spätere Epoche des wilhelminischen Kaiserreiches als Zweites Reich bezeichnet. Diese Wortwahl deutete eine Nachfolgerschaft zum „Ersten (deutschen) Reich“ an ohne sie explizit auszusprechen. Diese Zurückhaltung war taktisch und diplomatisch geboten, da ansonsten das Kaisertum Österreichs und dessen Kaiser indirekt als illegitim bezeichnet worden wäre, der sich auch als Nachfolger des Heiligen Römischen Reichs sah. In der deutschen Verfassungsgeschichte sind die Begriffe Reich und Bund übrigens recht austauschbar. Die Präambel der Bismarck-Verfassung von 1871 sagte beispielsweise, dass der preußische König und die süddeutschen Fürsten einen ewigen Bund geschlossen hätten. Infolge der überspannten und pseudoreligiösen Verwendung des Begriffes Reich durch den Nationalsozialismus wurde der Begriff im Laufe der Nachkriegszeit vermehrt mit dem Nationalsozialismus selbst in Verbindung gebracht.

Staatsrechtliche Fragen

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73): :Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. :Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (…). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (…) Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger. Damit wird eine staatsrechtliche Identität, die 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt. Davon bleibt aber unberührt, dass, von einer politisch-historischen Perspektive aus betrachtet, das Reich mit der Niederlage im Zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 untergegangen ist. Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die (erweiterte) Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was zuvor bereits das Deutsche Reich (von 1871) gewesen war: ein (klein-)deutscher Nationalstaat, der (als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung) die Nachkriegsordnung mit seinen Grenzen anerkannt hat. Das Gleiche gilt für die (neue) Republik Österreich mit dem Staatsvertrag von 1955.

Siehe auch


- Geschichte Deutschlands
- Deutschlandtheorien

Literatur


- Sebastian Haffner: Von Bismarck zu Hitler. Droemer Knaur, München 2001, ISBN 3-42677-589-1

Weblinks


- [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/ku.php?tab=que&ID=840 Quellentext: Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs, 16.04.1871]
- [http://www.superborg.de/dve.htm Das Archiv für technische Dokumente 1900-1945 (enthält das Verzeichnis der militärischen Vorschriften des Deutschen Reiches)] ! ja:ドイツ国

Baden (Südbaden)

Baden (Südbaden) ist eines der Länder aus denen sich das heutige Baden-Württemberg seit 1952 zusammensetzt. 1952 Frankreich wurde auf der Konferenz von Jalta 1945 eine eigene Besatzungszone in Deutschland zugestanden. Der Name leitet sich von dem historischen Land Baden her, aus dessem südlichen Teil es in etwa gebildet wurde. Die Teilung zwischen amerikanischer und französischer Zone in Südwestdeutschland orientierte sich an der Autobahn Karlsruhe-Stuttgart-Ulm; Landkreise, durch welche die Autobahn führte, wurden der amerikanischen Zone zugeordnet, die Kreise südlich davon zur französischen. Frankreich vereinigte in seiner Besatzungszone das preußische Hohenzollern mit dem Südteil Württembergs zur Verwaltungseinheit Württemberg-Hohenzollern und schuf aus dem südlichen Baden die Verwaltungseinheit Südbaden mit ca. 1,3 Millionen Einwohnern. Deren Hauptstadt wurde am 1. Dezember 1945 Freiburg im Breisgau. Das Parlament tagte dort im Historischen Kaufhaus, Sitz der Landesregierung war das Colombischlößle. Am 22. Mai 1947 erhielt Südbaden eine Verfassung, die schon im Vorwort deutlich machte, dass Südbaden den Anspruch erhob, Nachfolger und Wahrer des alten Baden zu sein, obwohl der größte Teil seiner Fläche seit weniger als 150 Jahren zu Baden zählte. Deutlich wurde dies auch daran, dass sich das Land konsequent Baden, statt wie ursprünglich Südbaden, nannte. Die Regierung unter Leo Wohleb (CDU) war von Beginn an strikter Gegner des Südweststaats, also des Zusammenschlusses der drei Bundesländer auf der Fläche der ehemaligen Länder Baden und Württemberg. Bei der Volksbefragung 1950 und ebenso bei der Volksabstimmung 1951 stimmten die Südbadener zusammen mit einem Teil der Nordbadener gegen die Bildung eines Südweststaats, wurden dabei aber durch die größere Bevölkerungszahl in Württemberg gemeinsam mit den Kurpfälzern überstimmt, so dass zwar im ehemaligen Land Baden eine Mehrheit für die Wiederherstellung des Landes Baden gegeben war, aber es durch die Zusammenzählung mit dem Stimmen aus Württemberg dennoch zum Zusammenschluss zu Baden-Württemberg kam. 1952 ging Baden trotz heftiger Gegenwehr und verschiedener Verfassungsklagen in Baden-Württemberg auf. Das damals neu gebildete Bundesverfassungsgericht lehnte 1951 eine sofortige Aufhebung der Volksabstimmung ab (Die Entscheidung fiel mit 3:3). 1956 wurde dann erneut vom Bundesverfassungsgericht über diese Frage entschieden und festgestellt, dass die Mehrheit im Land Baden nicht gegeben war. Daher musste die Abstimmung wiederholt werden. Südweststaatpolitiker verzögerten diese Wahl bis 1970. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Land Baden-Württemberg bereits 20 Jahre und so wurde auch im Landesteil Baden das Faktische abgesegnet.

Regierungen von Baden / Südbaden


- 1945 - 1946 Direktorium unter wechselnden Vorsitzenden
- 1946 - 1947 Staatssekretariat unter Leo Wohleb (BCSV)
- 1947 Wahl: BCSV (lokaler Vorläufer der CDU) 56%, SPB (lokaler Vorläufer der SPD) 22%, DP 14%
- 1947 - 1949 Koalition von BCSV und SPB unter Leo Wohleb
- 1949 - 1952 alleinige CDU-Regierung unter Leo Wohleb Kategorie:Geschichte Baden-Württembergs Kategorie:Historisches Territorium

Württemberg-Baden

Württemberg-Baden ist ein ehemaliges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Bundesrepublik Deutschland

Geschichte

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden der nördliche Teil der ehemaligen Länder der Weimarer Republik Baden und Württemberg Teil der amerikanischen Besatzungszone. Die Südgrenze der amerikanischen Besatzungszone auf diesem Gebiet wurde so gewählt, dass die Autobahn Karlsruhe-München (heutige A 8) auf der ganzen Strecke innerhalb der amerikanischen Besatzungszone lag. Grenzen im Detail waren die Grenzen der jeweiligen Landkreise. Die amerikanische Militärregierung gab am 19. September 1945 die Gründung Groß-Hessens, Württemberg-Badens sowie Bayerns bekannt und berief für Württemberg-Baden am 21. Dezember eine vorläufige Volksvertretung mit Mitgliedern aus den Parteien, den Landräten und Oberbürgermeistern sowie Vertretern der Berufsstände, Hochschulen und Kirchen ein. Hauptstadt des Landes war Stuttgart. Württemberg-Baden hatte über 3,5 Millionen Einwohner und eine Größe von 15.700 km². Die Verfassungsgebende Landesversammlung wurde am 30. Juni 1946 gewählt. Die Verfassung war im Oktober 1946 ausgearbeitet; sie wurde am 24. November durch eine Volksabstimmung bestätigt; der erste Landtag wurde zeitgleich gewählt. Die württembergischen und badischen Landesteile wurden innerhalb des Landes als so genannte "Landesbezirke" geführt. Der Landesbezirk Baden hatte seinen Sitz in Karlsruhe und war gerade mal halb so groß wie der württembergische Landesbezirk. Bei ihrer Gründung am 23. Mai 1949 wurde Württemberg-Baden Teil der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz enthält über den Artikel 29 GG den Auftrag zur Neugliederung von Bundesländern, "um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können." (Art. 29 Abs. 1). Um eine Regelung durch den Bund zu vermeiden, führten die Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern am 24. September 1950 eine Probeabstimmung und am 16. Dezember 1951 eine Volksabstimmung zur Vereinigung durch. In beiden Abstimmungen votierten die Wähler in Württemberg-Baden mit klarer Mehrheit für eine Länderfusion. Das Bundesland Baden-Württemberg wurde daraufhin am 25. April 1952 gegründet. Innerhalb des vereinigten Bundeslandes wurden dann die beiden Regierungsbezirke Nordbaden und Nordwürttemberg auf dem Gebiet von Württemberg-Baden gebildet, welche 1973 in die Regierungsbezirke Karlsruhe und Stuttgart überführt wurden.

Geografie

Das Land umfasste den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Baden und den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg.

Ministerpräsident

Von 1946 bis 1952 war Reinhold Maier (DVP) Ministerpräsident von Württemberg-Baden.

Literatur


- Berthold Kamm/Wolfgang Mayer: Der Befreiungsminister – Gottlob Kamm und die Entnazifizierung in Württemberg-Baden. Silberburg Verlag/Tübingen 2005 ISBN 3-87407-655-5 hehe

Weblinks


- [http://www.verfassungen.de/de/bw/proklamation2-45.htm Proklamation der Militärregierung vom 19. September 1945]
- [http://www.verfassungen.de/de/bw/wuertt-b46-index.htm Text der Landesverfassung vom 28. November 1946]
- [http://wahlrecht.de/ergebnisse/suedweststaaten#Württemberg-Baden.htm Ergebnisse der Landtagswahlen] Kategorie:Geschichte Baden-Württembergs Kategorie:Historisches Territorium

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