Home About us Products Services Contact us Bookmark
:: wikimiki.org ::
Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Es grenzt an die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern sowie an die Schweizer Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich und an das Elsass in Frankreich.

Geschichte

Vorgeschichte

Zwischen 70 und 150 nach Christus eroberten die Römer den größten Teil des Gebiets, auf dem heute Baden-Württemberg liegt. Die Römer wurden ab 260 nach Christus von den Alemannen vertrieben. Nach deren Unterwerfung durch das Fränkische Reich zwischen 496 und 746 bestanden im heutigen Landesgebiet die Herzogtümer Franken und Schwaben. Der Zerfall beider Herzogtümer bis zum 13. Jahrhundert führte zur extremen territorialen Zersplitterung in Hunderte von kleinen Grafschaften, Reichsstädten, geistlichen Gebieten oder gar einzelnen ritterschaftlichen Dörfern. Die Mediatisierung infolge der Napoleonischen Kriege setzte einen Prozess in Gang, an dessen Ende nur noch drei Territorien standen: Württemberg, Baden und Hohenzollern; zudem war die Stadt Wimpfen eine hessische Exklave.

Der Weg zum Südweststaat

Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die nördlichen Teile von Baden und Württemberg mit Bad Wimpfen zur amerikanischen Besatzungszone, die südlichen Teile sowie Hohenzollern zur französischen. Die Aufteilung erfolgte entlang der Kreisgrenzen, wobei zur amerikanischen Zone bewusst alle die Kreise geschlagen wurden, durch die die Autobahn Karlsruhe-München (heutige A 8) verlief. Die Militärregierungen der Besatzungszonen gründeten 1945/46 die Länder Württemberg-Baden in der amerikanischen sowie Württemberg-Hohenzollern und Baden (so genannt, obwohl es nur den südlichen Teil des Landes umfasste) in der französischen Zone. Diese Länder wurden im Zuge der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 zu Bundesländern. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hielt in Artikel 118 die drei Länder dazu an, eine Vereinbarung über die Neugliederung ihrer Gebiete zu treffen. Für den Fall, dass eine solche Regelung nicht zustande kam, wurde eine Regelung durch ein Bundesgesetz vorgeschrieben. Als Alternativen kamen entweder eine Vereinigung zu einem Südweststaat oder die Wiederherstellung Badens und Württembergs (einschließlich Hohenzollerns) in Frage, wobei die Regierungen Württemberg-Badens und Württemberg-Hohenzollerns für ersteres, die Badens für letzteres eintraten. Eine Übereinkunft der Regierungen über eine Volksabstimmung scheiterte an der Frage des Abstimmungsmodus. Das daraufhin am 4. Mai 1951 verabschiedete Bundesgesetz sah eine Einteilung des Abstimmungsgebiets in vier Zonen vor (Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern, Südbaden). Die Vereinigung der Länder sollte als akzeptiert gelten, wenn sich eine Mehrheit im gesamten Abstimmungsgebiet sowie in drei der vier Zonen ergab. Da eine Mehrheit in den beiden württembergischen Zonen sowie in Nordbaden bereits abzusehen war, favorisierte diese Regelung die Vereinigungsbefürworter. Die (süd-)badische Regierung strengte eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an, die jedoch erfolglos blieb. Die Volksabstimmung fand am 9. Dezember 1951 statt. Dabei votierten die Wähler in beiden Teilen Württembergs mit 93% für die Fusion, in Nordbaden mit 57%, während in Südbaden nur 38% dafür waren. Damit war die Vereinigung beschlossene Sache. Hätte man das Ergebnis in Gesamtbaden gezählt, so hätte sich eine Mehrheit von 52% dagegen ergeben, was die badischen Vereinigungsgegner zusätzlich erbitterte.

Gründung des Landes

Das Bundesland Baden-Württemberg wurde infolge der Volksabstimmung am 25. April 1952 gegründet. Der Name des Landes war Gegenstand eines längeren Streites. Der im Überleitungsgesetz vom 15. Mai 1952 genannte Name Baden-Württemberg war zunächst nur übergangsweise vorgesehen, setzte sich jedoch letztlich durch, da kein anderer Name von allen Seiten akzeptiert wurde. Die am 19. November 1953 in Kraft getretene Landesverfassung wurde von der Verfassungsgebenden Landesversammlung beschlossen und nicht durch eine Volksabstimmung bestätigt. Erster Ministerpräsident des Landes wurde Reinhold Maier (DVP). 1956 kam das Bundesverfassungsgericht nun doch zu der Auffassung, dass der Abstimmungsmodus 1951 das badische Votum nicht hinreichend berücksichtigt habe, und verfügte eine Neuauflage der Volksabstimmung im Landesteil Baden. Diese wurde erst 1970 durchgeführt, ergab dann jedoch eine Zustimmung von 81,9% zum neuen Bundesland. Zur nachträglichen Zustimmung hatte sicherlich nicht unerheblich die normative Kraft des Faktischen beigetragen.

Wappen und Flagge

Hauptartikel: Wappen Baden-Württembergs, Flagge Baden-Württembergs Das Wappen zeigt drei schreitende Löwen auf goldenem Grund. Dies ist das Wappen der Staufer und Herzöge von Schwaben. Über dem großen Landeswappen befinden sich die sechs Wappen der historischen Landschaften, aus denen oder aus deren Teilen Baden-Württemberg gebildet worden ist. Es sind dies: Vorderösterreich (rot-weiß-rot geteilter Schild), Kurpfalz (steigender Löwe), Württemberg (drei Hirschstangen), Baden (roter Schrägbalken), Hohenzollern (weiß-schwarz geviert) und Franken (drei silberne Spitzen auf rotem Grund). Dabei sind die Wappen Badens und Württembergs etwas größer dargestellt. Schildhalter sind der badische Greif und der württembergische Hirsch. Auf dem kleinen Landeswappen ruht stattdessen eine Blattkrone. Die drei Löwen aus dem Landeswappen tauchen in abgewandelter Form auch im sogenannten Baden-Württemberg-Signet auf, das von jedermann genehmigungsfrei verwendet werden kann. Die Benutzung des Landeswappens hingegen ist genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden gestattet. Die Landesflagge ist schwarz-gold; die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das kleine Landeswappen.

Geografie

Hirsch Baden-Württemberg liegt im Südwesten Deutschlands. Im Osten grenzt es an Bayern, im Norden an Bayern und Hessen. Seine Süd- und Westgrenze werden durch Rhein und Bodensee gebildet (mit kleinen Ausnahmen wie Schaffhausen), wobei die Schweiz der südliche, Frankreich und Rheinland-Pfalz die westlichen Nachbarn sind. Nach Fläche und Einwohnerzahl steht das Land an dritter Stelle unter den deutschen Bundesländern. Mit Ausnahme des etwa 20 km breiten Streifens der Rheinebene ist das Land hügelig bis bergig. Der Südwesten des Landes wird vom 160 km langen und bis zu 60 km breiten Schwarzwald dominiert, dessen Feldberg mit 1.493 m der höchste Berg in den deutschen Mittelgebirgen ist. Die Schwäbische Alb streckt sich vom Süden des Landes in nordöstlicher Richtung bis etwa an die bayerische Grenze bei Nördlingen. Weitere größere Landschaftsformen sind der Odenwald im Norden, der Kraichgau im Nordwesten, Hohenloher Ebene und Schwäbisch-Fränkischer Wald im Nordosten, das Neckarbecken um Stuttgart sowie Oberschwaben im Südosten. Aufgrund der bergigen Topographie spielten und spielen die Flüsse und ihre Täler eine erhebliche Rolle für Besiedlung, Verkehrswesen und Geschichte des Landes. Neben dem Rhein sind an erster Stelle Neckar und Donau zu nennen. Der Neckar entspringt am Rande des Schwarzwaldes bei Villingen-Schwenningen und durchfließt das Zentrum des Landes, bis er im Nordwesten bei Mannheim in den Rhein mündet. Der dortige Rheinpegel ist mit 85 m über NN der niedrigste Punkt des Landes. Die Donau nährt sich aus zwei Schwarzwald-Quellflüssen und fließt in etwa ostnordöstlich, wobei sie die Schwäbische Alb nach Süden und Oberschwaben nach Norden begrenzt und hinter Ulm ins Bayerische wechselt. Unter den übrigen Flüssen sind die längsten die "Zwillingsflüsse" Kocher und Jagst, die den Nordosten des Landes durchfließen. Ganz im Nordosten grenzt das Landesgebiet an den Main. Der Mittelpunkt Baden-Württembergs liegt in einem Wald nahe Tübingen.

Verwaltungsgliederung

Baden-Württemberg ist seit 1. Januar 1973 eingeteilt in 4 Regierungsbezirke, 12 Regionen (mit je einem Regionalverband) sowie 35 Landkreise und 9 Stadtkreise. Zur Verwaltungsgliederung vor der Kreisreform 1973 siehe die beiden Artikel Verwaltungsgliederung Badens und Verwaltungsgliederung Württembergs. Zu den dort zuletzt genannten Landkreisen gehörten ferner noch die beiden ehemaligen preußischen Landkreise Hechingen und Sigmaringen.

Regierungsbezirke und Regionen


- Freiburg mit den Regionen Hochrhein-Bodensee, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Südlicher Oberrhein
- Karlsruhe mit den Regionen Mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald, Rhein-Neckar-Odenwald
- Stuttgart mit den Regionen Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg, Stuttgart
- Tübingen mit den Regionen Bodensee-Oberschwaben, Donau-Iller, Neckar-Alb Die Region Donau-Iller umfasst auch angrenzende Gebiete in Bayern.

Stadt- und Landkreise

Zum Landkreis Konstanz gehört auch die Exklave Büsingen am Hochrhein (BÜS), die völlig vom Schweizer Kanton Schaffhausen umschlossen ist. Die Landkreise haben sich 1956 zum Landkreistag Baden-Württemberg zusammengeschlossen.

Städte und Gemeinden

Die 35 Landkreise unterteilen sich in insgesamt 1.101 Städte und Gemeinden (darunter 89 Große Kreisstädte und 213 sonstige kreisangehörige Städte), ein bewohntes gemeindefreies Gebiet (Gutsbezirk Münsingen) und ein unbewohntes gemeindefreies Gebiet (Rhinau (gemeindefreies Gebiet)) (Stand: 1. September 2005).
Die 10 größten Städte Baden-Württembergs sind Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Reutlingen und Esslingen am Neckar. Alle Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern sind im besonderen Artikel Liste der größten Städte Baden-Württembergs zu finden. (Siehe auch Liste der Orte in Baden-Württemberg.)

Politik

Siehe auch: Politik Baden-Württembergs, Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Portal:Baden-Württemberg Der Ministerpräsident ist Chef der Landesregierung von Baden-Württemberg, die aus Ministern und Staatssekretären und ehrenamtlichen Staatsräten besteht. Die Ministerpräsidenten seit 1952: Staatsräten
- 1952 - 1953: Reinhold Maier (DVP)
- 1953 - 1958: Gebhard Müller (CDU)
- 1958 - 1966: Kurt Georg Kiesinger (CDU)
- 1966 - 1978: Hans Karl Filbinger (CDU)
- 1978 - 1991: Lothar Späth (CDU)
- 1991 - 2005: Erwin Teufel (CDU)
- 2005 - Heute: Günther Oettinger (CDU) Baden-Württemberg ist traditionell konservativ geprägt, aber auch die FDP (hier FDP/DVP) und in neuerer Zeit Bündnis 90/Die Grünen sind in Baden-Württemberg traditionell stark. Während der Ministerpräsident bis auf 1952/1953 immer von der CDU gestellt wurde, waren an der Regierung teilweise auch die FDP/DVP beziehungsweise die SPD (Große Koalition) beteiligt. Während der 1990er Jahre waren die Republikaner im Landtag vertreten. Aufgrund des Austrittes des Landtagsabgeordneten Ulrich Maurer aus der SPD am 27. Juni 2005 und seinem Eintritt in die WASG am 1. Juli ist auch diese im Landtag vertreten.

Wirtschaft

Baden-Württemberg ist Zentrum der Automobilindustrie (DaimlerChrysler, Porsche, Robert Bosch GmbH, Audi) mit Standorten in Stuttgart, Sindelfingen, Neckarsulm, Mannheim, Rastatt, Gaggenau und Ulm. Im Schwarzwald war früher die Feinmechanik, insbesondere die Uhrenindustrie sowie später die Unterhaltungselektronik, sehr bedeutend (Junghans, Kienzle, SABA, Dual), ebenso die Textilindustrie, welche hauptsächlich auf der Schwäbischen Alb beheimatet war und auch heute noch ist (Hugo Boss, Trigema, Steiff). Der zweitgrößte Binnenhafen Europas befindet sich in Mannheim. Die zwei Teile der Mineralölraffinerie Oberrhein in Karlsruhe bilden zusammen die größte Mineralölraffinerie in Deutschland. In Walldorf ist das größte europäische Software-Unternehmen (SAP AG) beheimatet. In Baden-Württemberg gibt es zwei Kernkraftwerke, das Kernkraftwerk Philippsburg und das Kernkraftwerk Neckarwestheim. Ein drittes Kernkraftwerk in Obrigheim wurde 2005 stillgelegt.

Kultur

In Baden-Württemberg werden seit 1978 die Heimattage Baden-Württemberg veranstaltet.

Religion

In der Mitte von Baden-Württemberg, dem nördlichen Teil des ehemaligen Herzogtums Württemberg, ist die Bevölkerung überwiegend evangelisch, ebenso in der Kurpfalz. Die restlichen Gebiete sind mehrheitlich römisch-katholisch. Für Baden-Württemberg insgesamt ergibt sich (Stand 2003):
- röm.-katholisch 38,3%
- evangelisch 34,3%
- muslimisch ca. 6%
- neuapostolisch ca. 1%
- buddhistisch ca. 0,3%
- hinduistisch ca. 0,2%
- israelitisch ca. 0,1%
- andere Konfessionen und Konfessionslose 20% siehe auch: Erzbistum Freiburg und Bistum Rottenburg-Stuttgart, Evangelische Landeskirche in Baden und in Württemberg

Sprache

In Baden-Württemberg werden fränkische und alemannische Dialekte des Hochdeutschen gesprochen.

Weblinks


- [http://www.s-line.de/homepages/ebener/index.htm Lexikon Geschichte Baden-Württemberg]
- [http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/ Wahlergebnisse in Baden-Württemberg (Statistisches Landesamt)]
- [http://www.leu.bw.schule.de/bild/schul_ab.html Schulsystem in Baden-Württemberg]
- [http://www.landkreise-bw.de/landkreise/landkreise/landkreise_baden-wuerttemberg.htm Karte der Kreise mit Regierungsbezirken]
-
als:Baden-Württemberg ja:バーデン=ヴュルテンベルク州 ko:바덴뷔르템베르크 주 simple:Baden-Württemberg

Bundesland (Deutschland)

Bundesland ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Jedoch ist „Bundesland“ eigentlich eine irreführende Bezeichnung, weil es eine Unterordnung der Länder zum Bund nahelegt und deren Eigenstaatlichkeit nicht wiedergibt, denn die deutschen Länder sind Staaten im Sinne des Völkerrechts. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher „Länder“ der Bundesrepublik. Diese Unterscheidung ist nicht unbedeutend, weil nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen des besetzten Deutschen Reiches zunächst neue Länder als staatliche Verwaltungseinheiten entstanden (siehe Geschichte der deutschen Länder) und von ihnen der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) als ein Nachfolgestaat gebildet wurde (konstitutives Element). Im Gegensatz dazu wurde im Südosten des besetzten Deutschen Reiches zuerst der Bund (Republik Österreich) wiedererrichtet und danach als seine Teilstaaten die dortigen Bundesländer.

Karte

Geschichte der deutschen Länder Die Angaben zur Einwohnerzahl sind folgendermaßen datiert:
- 31. Dezember 2003: Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
- Juni 2004: Hamburg
- 30. Juni 2004: Mecklenburg-Vorpommern
- 30. September 2004: Saarland
- 31. Dezember 2004: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen
- 31. März 2005: Sachsen
- 30. April 2005: Berlin, Bremen

Weitere Gliederung

Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:
- Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen (bis 31. Dezember 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz.
- Landkreise: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in manchen Bundesländern auch als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien Städte (inklusive der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden und daher auch als Stadtkreise bezeichnet werden. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
- Kommunalverbände: In einigen Bundesländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband.
- Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 13.400 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete (Stand: 31. Dezember 2002). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z. B. eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.

Geschichte der deutschen Länder

Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:
- Amerikanische Besatzungszone: Bayern, Hessen, Württemberg-Baden, Bremen
- Britische Besatzungszone: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg
- Französische Besatzungszone: Württemberg-Hohenzollern, Rheinland-Pfalz, Baden
- Sowjetische Besatzungszone: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg
- Berlin stand zunächst unter dem Viermächtestatut. Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Hamburg blieb eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen. Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands. Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen. Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neugegründeten Ländern fort. Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden Bundesländer. Auch Schleswig-Holstein wird mit der 1949 vom ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat, Bundesland. Berlin (West) hatte stets einen Sonderstatus. Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell „Berlin – Hauptstadt der DDR“ genannt wurde. 1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich. 1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin – Berlin (West) war bis dato kein vollwertiges Bundesland – Länder der Bundesrepublik Deutschland. Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht. Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. Aktuell hat aber keine Abspaltungsbewegung Aussicht auf Erfolg.

Flaggen der deutschen Länder

Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden. Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge (siehe z. B. hier:Bayern), zum anderen die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden. Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.

Siehe auch


- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Einwohnerzahl
- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Fläche
- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Bevölkerungsdichte
- Liste der Flaggen deutscher Länder
- Liste der Wappen deutscher Länder
- Politisches System Deutschlands
- Politisches System Bayerns
- Nordstaat

Weblinks


- [http://www.parlamentsspiegel.de/ Parlamentsspiegel - Dokumente der Landesparlamente der Bundesrepublik Deutschland]
Kategorie:Deutschland Kategorie:Deutsche Geschichte (20. Jh.) ja:ドイツの地方行政区分 ko:독일의 행정 구역 simple:States of Germany

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist ein Bundesland im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland, das am 18. Mai 1947 gebildet wurde. Gültige Abkürzungen sind RLP, RP beziehungsweise RPF. Rheinland-Pfalz grenzt an die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, das Saarland, Baden-Württemberg sowie an die Staaten Belgien, Frankreich und Luxemburg. Eine thematische Sammlung weiterer Artikel rund um Rheinland-Pfalz findet sich im Portal Rheinland-Pfalz.

Wappen

Das rheinland-pfälzische Landeswappen besteht aus dem Pfälzer Löwen, dem Kreuz des Erzbistums und Kurfürstentums Trier sowie dem Mainzer Rad und erinnert damit an die bis 1806 existierenden Kurfürstentümer Trier, Mainz und Pfalz. Das vordere Drittel nimmt das seit 1273 bezeugte Wappenschild des Erzbistums Trier, ein rotes Kreuz auf weißem Grund, ein. Rechts oben befindet sich das silberne sechsspeichige Rad von Mainz auf rotem Grund, dessen Erzbischöfe das Symbol seit dem 13. Jahrhundert im Siegel führen. Im unteren schwarzen Drittel steht der goldene Löwe für die Kurpfalz. Er trägt eine Krone, die auf den besonderen Rang der Bayernherzöge als "Pfalzgrafen bei Rhein" zurückzuführen ist. Das gesamte Wappenschild ist von einer Krone aus fünf goldfarbenen stilisierten Weinblättern überhöht, ein Zeichen darauf, dass Rheinland-Pfalz das bedeutendste deutsche Weinbaugebiet ist. Eine genauere Beschreibung des Wappens und seiner Bedeutung ist als PDF von der Landeszentrale für politische Bildung unter [http://www.politische-bildung-rlp.de/angebot/download/d52001.pdf Landeswappen Rheinland-Pfalz] zu erhalten.

Geographie

Rheinland-Pfalz umfasst im Norden vom Rheinischen Schiefergebirge die Eifel, den Hunsrück, den westlichen Westerwald und den nordwestlichen Teil des Taunus sowie im südlichen Bereich das Rheinhessische Hügelland, das Nordpfälzer Bergland, das Landstuhler Bruch, die Südwestpfälzische Hochfläche, den Pfälzer Wald und einen Teil der Oberrheinischen Tiefebene. Höchster Berg ist der Erbeskopf (816 m) im Hunsrück, siehe auch: Liste der Berge in Rheinland-Pfalz. Durch Rheinland-Pfalz fließen die Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel, Saar und Lahn. Weitere bedeutende Fließgewässer sind Nahe, Sauer, Our, Glan und Sieg als Gewässer I. Ordnung. Wegen ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung sind weitere rund 720 km der Wasserläufe als Gewässer II. Ordnung verzeichnet. Es sind dies Waldlauter, Wieslauter, Otterbach, Erlenbach, Michelsbach, Pfrimm, Hahnenbach, Simmerbach, Guldenbach, Ahr, Prüm, Enz, Nims, Schwarzbach, Hornbach, Kyll, Dhron, Lieser, Alf, Wied, Nister und Aar. Die restlichen fließenden Gewässer in Rheinland-Pfalz gehören der III. Ordnung an.

Sehenswürdigkeiten

Orte


- Andernach
  - Geysir Andernach auf dem Namedyer Werth
  - Runder Turm
- Idar-Oberstein
  - Deutsches Edelsteinmuseum
  - Edelsteinminen
  - Felsenkirche
- Koblenz
  - Deutsches Eck
  - Festung Ehrenbreitstein
  - Basilika St. Kastor
- Mainz
  - Mainzer Dom
  - Zitadelle Mainz
- Remagen
  - Apollinariskirche
  - Brücke von Remagen
- Sankt Goarshausen
  - Loreley
- Speyer
  - Speyerer Dom
- Trier
  - Amphitheater
  - Kaiserthermen
  - Karl-Marx-Haus
  - Konstantinbasilika
  - Porta Nigra
  - Trierer Dom
- Worms
  - Wormser Dom
- Vulkaneifel
  - Laacher See
  - Abtei Maria Laach
  - Vulkanpark

UNESCO-Welterbe in Rheinland-Pfalz

Bislang wurden vier rheinland-pfälzische Sehenswürdigkeiten bzw. Ensembles in die UNESCO-Liste des Welterbes aufgenommen:
- 1981: Der Dom zu Speyer
- 1986: Das römische Trier (Porta Nigra, Amphitheater, Kaiserthermen, Konstantinbasilika, der Dom und die Liebfrauenkirche)
- 2002: Die Kulturlandschaft "Oberes Mittelrheintal" zwischen Koblenz und Bingen am Rhein
- 2005: Der 550 km lange Obergermanisch-raetische Limes zwischen Rheinbrohl und Eining (länderübergreifend)

Burgen, Schlösser und Festungen

Hier steht nur eine Auswahl von wichtigen Burgen, Schlössern und Festungen in Rheinland-Pfalz. Weitere sind in den Listen Liste der Burgen und Schlösser und Liste der Festungen zu finden. Liste der Festungen]] Liste der Festungen] Liste der Festungen] Liste der Festungen]

Freizeitparks


- Holiday Park in Haßloch

Geschichte

Die Geschichte des jungen Bundeslandes

Rheinland-Pfalz entstand nach dem Zweiten Weltkrieg aus der ehemals bayrischen Pfalz, aus dem südlichen Anteil des Rheinlands (Regierungsbezirke Koblenz und Trier der ehemaligen preußischen Rheinprovinz), aus der ehemals zu Hessen-Darmstadt gehörigen Provinz Rheinhessen, aus Teilen der preußischen Provinz Hessen-Nassau und aus dem ehemals oldenburgischen Gebiet um Birkenfeld. Gemäß den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz ging am 15. Juli 1945 die Besatzungshoheit im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz von den Amerikanern auf die Franzosen über. Diese gliederten das Gebiet zunächst provisorisch in zwei "Oberpräsidien" Rheinland-Hessen-Nassau (für die bislang preußischen Regierungsbezirke bzw. Gebiete Koblenz, Trier und Montabaur) und Hessen-Pfalz (für die bisher bayerische Pfalz und das zuvor hessen-darmstädtische Rheinhessen). Das Land Rheinland-Pfalz wurde am 30. August 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen, wodurch historisch und wirtschaftlich zusammengehörige Gebiete (Koblenz-Bonn, Rhein-Main) der ehemaligen preußischen Rheinprovinz getrennt wurden. Eine Anbindung des ebenfalls französisch verwalteten Saarlandes wurde von der französischen Militärregierung nicht zugelassen. Am 22. November fand im Koblenzer Theater die konstituierende Sitzung der "Beratenden Landesversammlung" statt. Die konstituierende Sitzung des ersten rheinland-pfälzischen Landtags erfolgte am 4. Juni 1947 im großen Rathaussaal von Koblenz, welches nun (bis 1950) die erste Hauptstadt des neuen Landes war. Dr. Wilhelm Boden wurde hier zum ersten Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz gewählt. Schon einen Monat später aber folgte ihm Peter Altmeier in diesem Amt. Ein Gemeinschaftsgefühl entwickelte sich nur sehr zögerlich im neu geschaffenen Bundesland, das sozusagen aus der Retorte entstanden war. 1956 fanden aufgrund von Artikel 29 GG in den früheren Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur, Rheinhessen und der Pfalz Volksbegehren statt, bei denen es um die Angliederung der betreffenden Regionen an Nordrhein-Westfalen, Hessen bzw. Bayern und Baden-Württemberg ging. Alle Volksbegehren außer denen im Regierungsbezirk Pfalz erhielten die erforderliche Mehrheit; doch bis zur endgültigen Durchführung der dadurch notwendigen Volksentscheide zogen fast 20 Jahre ins Land. Bei der Abstimmung vom 19. Januar 1975 wurde in keiner der betroffenen Regionen eine Mehrheit für eine Umgliederung (und auch nicht das notwendige Quorum von 25 % der Stimmberechtigten) erreicht. Damit wurde ein Schlussstrich unter eine jahrzehntelange Diskussion gezogen.

Historische Ereignisse im heutigen Rheinland-Pfalz

Am 17. April 1521 stand Martin Luther vor dem Reichstag zu Worms, wurde vor den versammelten Fürsten und Reichsständen verhört und letztmals zum Widerruf aufgefordert. Er lehnte mit den Worten "Hier stehe ich. Gott helfe mir. Ich kann nicht anders" ab und wurde daraufhin durch das Wormser Edikt geächtet. Worms Auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Weinstraße feierten am 27. Mai 1832 viele Tausend freiheitsliebende Bürger aus allen Teilen Deutschlands das "Hambacher Fest". Inzwischen gilt diese Demonstration als Meilenstein auf dem Weg zur Deutschen Einheit, und das Hambacher Schloss wird als die "Wiege der deutschen Demokratie" anerkannt und bezeichnet. Vom 8. - 10. Juli 1948 fand im Berghotel Rittersturz in Koblenz die Rittersturz-Konferenz statt, die auch als Geburtsstätte der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet wird. Der rheinland-pfälzische Landtag beschloss 1950 die Verlegung der Landesregierung von Koblenz nach Mainz.

Kultur

Kultursommer Rheinland-Pfalz

Der Kultursommer bietet ein Kulturprogramm für Rheinland-Pfalz in den Monaten Mai bis Oktober. Seit 1993 hat der Kultursommer ein jährlich wechselndes Motto.

Rheinland-Pfalz-Tag

Der Rheinland-Pfalz-Tag ist ein jährlich veranstaltetes Landesfest.

Gartenschau

Für das Jahr 2011 erhielt die Stadt Koblenz den Zuschlag für die Organisation der Bundesgartenschau. In den Jahren 2000 und 2001 fand die erste rheinland-pfälzische Landesgartenschau in Kaiserslautern statt. Im Jahr 2004 wurde die Ausrichtung der Landesgartenschau durch die Stadt Trier übernommen. Im Jahr 2008 wird die Ausrichtung der Landesgartenschau durch die Stadt Bingen am Rhein übernommen.

Parks

Mit dem Barfußpark bei Bad Sobernheim wurde 1992 eine neuartige und beliebte Freizeiteinrichtung geschaffen. Dies fand an vielen Orten des deutschsprachigen Raums Nachahmung.

Hochschulen

Bad Sobernheim Zur Bildungslandschaft in Rheinland-Pfalz gehören 6 Universitäten, 13 Fachhochschulen und die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
- Technische Universität Kaiserslautern
- Universität Koblenz-Landau - Standorte: Koblenz, Landau
- Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Universität Trier Universität Trier]
- Fachhochschule Bingen
- Fachhochschule Kaiserslautern - Standorte: Kaiserslautern I und II, Pirmasens und Zweibrücken
- Fachhochschule Koblenz - Studienorte: Koblenz, Höhr-Grenzhausen, Remagen
- Fachhochschule Ludwigshafen (mit Ostasieninstitut)
- Evangelische Fachhochschule Ludwigshafen
- Fachhochschule Mainz
- Fachhochschule Trier - Standorte: Trier, Idar-Oberstein, Birkenfeld
- Fachhochschule Worms
- Katholische Fachhochschule Mainz
- Fachhochschule für Finanzen Edenkoben
- Fachhochschule der Deutschen Bundesbank, Hachenburg
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Mayen
- Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung Otto-Beisheim-Hochschule (private Universität)
- Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar der Gesellschaft des Katholischen Apostolates (Pallottiner) (kirchliche Universität)

Theater

Im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es vier größere Theaterstädte. Im Einzelnen sind dies drei Stadttheater und ein Staatstheater.
- Pfalztheater Kaiserslautern
- Theater der Stadt Koblenz
- Staatstheater Mainz
- Stadttheater Trier

Festspiele und Festivals

Stadttheater Trier Folgende Festspiele finden jährlich in Rheinland-Pfalz statt:
- Antikenfestspiele Trier
- Nibelungenfestspiele Worms
- NatureOne Festival Kastellaun
- Burgfestspiele Mayen

Wirtschaft

Rheinland-Pfalz ist Zentrum des Weinanbaus und der Sektkellereien Deutschlands (Goldhand, Kupferberg, Deinhard, Schloss Wachenheim). Landwirtschaft spielt vor allem im rheinhessischen Hügelland und im oberrheinischen Tiefland eine Rolle. Forstwirtschaftlich bedeutsam sind der Pfälzerwald, der Hunsrück und der Westerwald. Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst etwa 37 Prozent des Landes. Rheinland-Pfalz besitzt die größten Weinbaugebiete Deutschlands (Rheinhessen, Ahr, Mittelrhein, Mosel-Saar-Ruwer, Nahe und Pfalz). Der Industrieanteil an der Wirtschaftsleistung ist höher als im Bundesdurchschnitt. Bedeutende Branchen sind die chemische Industrie (die BASF in Ludwigshafen ist der größte Arbeitgeber des Landes) sowie Fahrzeug- und Maschinenbau (z.B. LKW-Werk Europas in Wörth, Opel-Werk Kaiserslautern). Die Dienstleistungsbranche stützt sich überwiegend auf kleinere Unternehmen, wobei dieser Wirtschaftssektor unter dem Bundesdurchschnitt liegt. In Rheinland-Pfalz gibt es in den sechs Weinanbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Mosel-Saar-Ruwer, Nahe, Rheinhessen und Pfalz eine bestockte Rebfäche von insgesamt ca. 64.500 Hektar (Gesamtdeutschland ca. 98.600 Hektar). Die am häufigsten angebauten Weißweinrebsorten (ca. 45.563ha) sind in absteigender Reihenfolge: Riesling, Müller-Thurgau, Silvaner - Grüner, Kerner, Scheurebe, Burgunder-Weißer, Bacchus,Ruländer, Faberrebe,Huxelrebe, Ortega, Chardonnay, Morio-Muskat, Elbling, Gewürztraminer, Reichensteiner, Ehrenfelser, Siegerrebe, Optima, Regner, Würzer, Sauvignon blanc, Auxerrois. Bei den Rotweinrebsorten (ca. 18.648 ha) sind dies in absteigender Reihenfolge: Dornfelder, Portugieser - Blauer, Spätburgunder - Blauer, Regent, Saint Laurent, Dunkelfelder, Merlot, Müllerrebe, Cabernet Sauvignon, Heroldrebe, Frühburgunder - Blauer, Cabernet Mitos, Acolon, Cabernet Dorsa, Domina.

Politik

Das Land Rheinland-Pfalz geht auf die Verordnung Nummer 57 der französischen Besatzungsmacht vom 30. August 1946 zurück, die die Bildung eines "rheinpfälzischen" Landes anordnet. Ein erster Verfassungsentwurf entstand "im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, das Gemeinschaftsleben nach dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern und ein neues demokratisches Deutschland als lebendiges Glied der Völkergemeinschaft zu formen" in der so genannten Beratenden Landesversammlung, deren Mitglieder von den rheinland-pfälzischen Kreis- und Gemeindeversammlungen bereits im November 1946 gewählt worden waren. Die konstituierende Sitzung dieser Beratenden Landesversammlung fand am 22. November 1946 im Koblenz statt. Kurz darauf, am 4. Dezember 1946, wurde eine vorläufige Landesregierung unter Dr. Wilhelm Boden (CDU) gebildet. Nachdem die Landesverfassung durch Volksabstimmung am 18. Mai 1947 angenommen wurde, wählte man den bisherigen Landeschef Boden am 13. Juni zum ersten Ministerpräsidenten des neuen demokratischen und sozialen Gliedstaats Deutschlands. Nach nicht einmal einem Monat wurde Dr. Peter Altmeier (CDU) sein Nachfolger. Artikel 79 Absatz 1 der Landesverfassung sieht vor, dass der Landtag "das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung" ist. "Er vertritt das Volk, wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit in der der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten, in europapolitischen Fragen und nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen Landtag und Landesregierung." Die Ministerpräsidenten seit dem 13. Juni 1947:
- 13. Juni 1947 - 9. Juli 1947: Dr. Wilhelm Boden, CDU
- 1947 - 1969: Dr. h.c. Peter Altmeier, CDU
- 1969 - 1976: Dr. phil. Dr. h. c. mult. Helmut Kohl, CDU
- 1976 - 1988: Dr. phil. Bernhard Vogel, CDU
- 1988 - 1991: Dr. Carl-Ludwig Wagner, CDU
- 1991 - 1994: Rudolf Scharping, SPD
- 1994 - heute: Kurt Beck, SPD Das Land wird beim Bund durch einen Bevollmächtigten vertreten. Siehe auch:
- Landesregierung von Rheinland-Pfalz
- Landtag Rheinland-Pfalz

Partnerschaften

Landtag Rheinland-Pfalz Das Bundesland Rheinland-Pfalz unterhält Partnerschaften mit
- Burgund in Frankreich,
- der Republik Ruanda in Ostafrika,
- der Region València in Spanien,
- der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens,
- der polnischen Woiwodschaft Oppeln,
- der Mittelböhmischen Region in Tschechien,
- der chinesischen Provinz Fujian,
- dem US-Bundesstaat South Carolina und
- der japanischen Präfektur Iwate.

Verwaltungsgliederung

Ehemalige Regierungsbezirke

Rheinland-Pfalz bestand bis 1999 aus den Regierungsbezirken
- Koblenz
- Trier und
- Rheinhessen-Pfalz. Zum 1. Januar 2000 wurden die drei Bezirksregierungen in die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd überführt. Ihre Zuständigkeiten erstrecken sich seither teilweise auf das ganze Bundesland.

Landkreise

(mit Autokennzeichen) Autokennzeichen

Kreisfreie Städte

(mit Autokennzeichen)

Große kreisangehörige Städte

(mit Autokennzeichen)

Städte und Gemeinden

In den 118 Städten des Landes leben 1.998.000 Einwohner, davon in den 12 kreisfreien Städten 1.001.000 Einwohner. In den 2.187 Gemeinden leben 2.065.000 Einwohner (2003). An Gemeindearten gibt es die Ortsgemeinde, die Verbandsgemeinde, die verbandsfreie Gemeinde, die Große kreisangehörige Stadt sowie die Kreisfreie Stadt. Siehe auch:
- Liste der Orte in Rheinland-Pfalz
- Liste der Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz Mit Andernach, Koblenz, Mainz, Speyer, Trier und Worms liegen eine Mehrzahl der ältesten Städte Deutschlands in Rheinland-Pfalz, wobei sich, je nach Lesart, Trier und Worms als "älteste Stadt Deutschlands" bezeichnen dürfen. Auf einen offiziellen Status berufen kann sich indessen nur Worms, das von der Bundesregierung als deutsches Mitglied des 1994 gegründeten Arbeitskreises der ältesten Städte Europas benannt worden ist.

Regionen

Das Land Rheinlandpfalz gliedert sich in folgende Regionen (von Nord nach Süd)
- Westerwald
- Mittelrhein-Lahn-Taunus
- Eifel-Ahr
- Mosel-Saar
- Hunsrück-Nahe
- Rheinhessen
- Pfalz Siehe auch:
- Liste der Landschaften in Rheinland-Pfalz

Landesbehörden und Landesbetriebe


- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Landesamt für Geologie und Bergbau
- Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
- Landesbetrieb Daten und Information
- Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
- Landesbetrieb Straßen und Verkehr
- Landesforstverwaltung
- Landeshauptarchiv
- Landesmedienzentrum
- Statistisches Landesamt
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Sprache

Im Altertum gehörte der größte Teil des Landes zu Gallien, Trier war in der Spätantike Hauptstadt der Provinz Belgica prima und zeitweise eine der Hauptstädte des Gesamtreiches der Römer. Die Bevölkerungsmischung aus eingewanderten Römern und romanisierten Kelten blieb auch nach der fränkischen Eroberung bestehen, ihre Sprache, das Moselromanische, hielt sich bis ins hohe Mittelalter an der Mosel, war aber isoliert von der übrigen Romania durch die rein fränkischsprachigen Gebiete im heutigen Westen von Rheinland-Pfalz und im heutigen Luxemburg, siehe auch: Moselfränkisch. Im östlichen Teil des Landes fand bereits in römischer Zeit eine Durchmischung von keltischen und germanischen Stämmen statt. In der Völkerwanderung besiedelten Alemannen und Franken diesen Teil des Landes. Aus der Vermischung entstanden verschiedene Variationen der pfälzischen Dialekte. Durch die jahrhundertelange Tradition der Auswanderung auf Grund von Armut oder religiösen Überzeugungen bildete das Pfälzische die Grundlage für verschiedene auslandsdeutsche Mundarten. Russlanddeutsche, Banater, Amish (Pennsylvania Dutch) und Deutschstämmige in Brasilien haben sich teilweise bis heute diesen Dialekt bewahrt. Siehe auch:
- Dialekte in Rheinland-Pfalz

Kulinarisches

Die Küche in Rheinland-Pfalz wird durch die milden Temperaturen an Rhein und Mosel bestimmt. Wichtiger Exportartikel ist der Wein aus der Pfalz, aus Rheinhessen, aus dem Ahrtal und vom Gebiet Mosel-Saar-Ruwer. Bekannte Nahrungsmittel sind der Pfälzer Saumagen, Fleischkäse und Mainzer Spundekäs. Im Grenzgebiet zu Frankreich sind außerdem Gerichte wie Flammkuchen oder Zwiebelkuchen populär. Siehe auch:
- Rheinland-Pfälzische Küche

Personen

(in alphabetischer Ordnung)
- Hildegard von Bingen (Theologin, Äbtissin, Naturheilerin)
- Clemens Brentano,
- 9. September 1778 in Ehrenbreitstein bei Koblenz; † 28. Juli 1842, Schriftsteller
- Johannes Gutenberg (Erfinder der Buchdruckkunst mit gegossenen beweglichen Lettern, Verleger)
- Dr. phil. Dr. h. c. mult. Helmut Kohl (Bundeskanzler a. D.)
- Prof. Dr. Dr. Karl Lehmann (Theologe, Kardinal und Bischof von Mainz, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz)
- Balduin von Luxemburg bzw. Balduin von Trier
- Dr. phil. Karl Marx (Volkswirt, Philosoph, Politikwissenschaftler, Journalist)
- Nikolaus von Kues (Theologe, Kardinal, Universalgelehrter, Mathematiker)
- Nicolaus August Otto (Maschinenbauer, Erfinder des Otto-Motors)
- Fritz Walter (erster und einziger Ehrenbürger des Landes Rheinland-Pfalz, Kapitän der Weltmeistermannschaft 1954)
- Carl Zuckmayer (Autor)

Sport

Fußball

Aus Rheinland-Pfalz spielen in der Saison 2005/2006 der 1. FC Kaiserslautern und der FSV Mainz 05 in der 1. Bundesliga. In der Regionalliga Süd sind TuS Koblenz und Eintracht Trier vertreten.

Handball

Die DJK/MJC Trier wurde 2003 deutscher Handballmeister (Damen).

Ringen

Der VfK Schifferstadt ist im Ringen der Verein mit den meisten Deutschen Meisterschaften.

Basketball

Der TBB Trier spielt in der Deutschen Basketball-Bundesliga. Die Trierer Basketballer wurden 1998 und 2001 Deutscher Pokalsieger.

Motorsport

VfK Schifferstadt]

Formel 1

Auf dem Nürburgring wird seit 1995 jährlich der Formel-1-Grand Prix von Europa ausgetragen.

Rallye-Weltmeisterschaft

Seit 2002 findet in Trier und Umgebung jährlich ein Lauf zur Rallye-Weltmeisterschaft statt.

Siehe auch


- Portal Rheinland-Pfalz

Weblinks


- [http://www.rlp.de Website von Rheinland-Pfalz]
- [http://www.stadtplandienst.de/rheinlandpfalz.asp Rheinland-Pfalz im Deutschen Stadtplandienst]
- [http://www.wahlen.rlp.de/ Wahlergebnisse (Landeswahlleiter)]
- Amtliche Karten: [http://www.lvermgeo.rlp.de Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz]
- Touren in Rheinland-Pfalz: [http://www.lvermgeo.rlp.de/freizeit Freizeitportal des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz]
-
! ja:ラインラント=プファルツ州 ko:라인란트팔츠 주 simple:Rhineland-Palatinate

Bayern

Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien, im Süden an Österreich und an den Bodensee. Im Freistaat leben traditionell drei deutsche Volksstämme: die Franken (Ober-, Mittel- und Unterfranken), die Schwaben und die Baiern ("Altbayern").

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde. Er "importierte" das Y aus dem griechischen Alphabet, da sein zweiter Sohn, Otto I., König von Griechenland wurde und seinerseits die bayerischen Farben weiß-blau als griechische Nationalfarben etablierte.

Politik

Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns. Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):
- CSU 124 Sitze
- SPD 41 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:

Bayerische Staatsregierung

In Bayern regiert seit 1966 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Dr. Edmund Stoiber (CSU). Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Landtag wiedergewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Landtag bestätigt. Der Bayerischen Staatsregierung gehören zurzeit folgende Mitglieder an:

- Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
- Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
- Erwin Huber (CSU), Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
- Eberhard Sinner (CSU), Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
- Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
- Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
- Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
- Otto Wiesheu (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
- Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren
- Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
- Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Emilia Müller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945

Staatsaufbau

Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde. Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern

Wahlrecht

Gesetzgebungsverfahren in Bayern] Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann. Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Zum einen besitzt jeder Wähler genau so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag z. B. 45 Sitze zu besetzten, so hat jeder Wähler 45 Stimmen. Desweiteren besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt. Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.

Staatswappen, Flagge und Hymne

Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität. Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Zur Hymne siehe: Bayernhymne

Verwaltungsgliederung

Regierungsbezirke

Nachstehend die Regierungsbezirke mit Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS) und Abkürzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS)

Landkreise

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte: kreisfreie Städte

Kreisfreie Städte

Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden, Stand 1. Januar 2005).
Änderungen seit dem 1. Januar 2005:
- Erhebung einer Gemeinde zum Markt am 17. September 2005
- Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 01. Januar 2006 (geplant)

Größte Städte

Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Große Kreisstadt

Regionen

Geografie

Große Kreisstadt Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (fließen links dagegen). Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau. Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden. Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern, Liste der Berge in Bayern

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent. Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. In Regionen wie in Oberfranken oder der nördlichen Oberpfalz geht die Wirtschaftskraft stark zurück. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte bei der Verbesserung der Situation vorgewiesen werden. An drei Standorten in Bayern befinden sich Atomkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.

Kultur

Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Museen

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:

Musik

Operetten] Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie
- Max Reger
- Carl Orff
- Richard Strauss
- Christoph Willibald Gluck Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen
- die Münchner Philharmoniker
- das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks
- die Bamberger Symphoniker, Bayerische Staatsphilharmonie
- das Bayerisches Staatsorchester am Nationaltheater
- die Münchner Symphoniker
- das Münchner Kammerorchester
- die Nürnberger Philharmoniker am Staatstheater Nürnberg
- die Nürnberger Symphoniker
- die Hofer Symphoniker
- das Philharmonisches Orchester Bad Reichenhall
- und das Kammerorchester Schloss Werneck Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele. Münchner Opernfestspiele

Küche

Durch das Nebeneinander der drei bayerischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:
- Schweinsbraten, Schweinshaxe, Kalbshaxenbraten, Spanferkelbraten
- Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel
- Sauerkraut, Kohlroulade, Krautwickel, Krautspätzle, Krautkrapfen
- Leberknödelsuppe, Leberspätzlesuppe, Speckknödelsuppe, Pfannkuchensuppe
- Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger (Wurst), Nürnberger Rostbratwurst
- Apfelstrudel, Topfenstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerisch Creme
- Bayrischer Kartoffelsalat, Bayrischer Wurstsalat
- Obazda oder fränkisch: Grupfter
- Leberkäse, Leberkässemmel

Religion, Stämme und Sprache

Leberkässemmel
- röm.-katholisch 58,50% Stand 2003 (1950 71,9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26,8 %)
- andere Konfessionen und Religionen etwa 4 % Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert vor allem in ländlichen Gebieten Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden; seit der Judenemanzipation zunehmend in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden existieren heute in Bayern noch bzw. wieder 12 Gemeinden. Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern, Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche. Auch Sinti und Roma haben eine sehr lange Tradition in Bayern. Daneben sind auch Jenische in Bayern beheimatet. Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie hessische Mundarten gesprochen werden. Sudetendeutsche Mundarten konnten sich nur in einzelnen Gemeinden, wo Sudetendeutsche angesiedelt wurden, vorübergehend halten. siehe: Dialekte in Bayern, Liste bayerischer Klöster

Literatur


- Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
- Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
- Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7 Siehe auch: Portal:Bayern

Weblinks


- [http://www.bayern.de/ Bayerische Staatsregierung]
- [http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/ Bayerische Landesbibliothek Online]
- [http://www.digitalis.uni-koeln.de/Merianb/merianb_index.html Topographia Bavariae] Kupfertafeln von Matthäus Merian 1622
- [http://www.geschichte.hdbg.de Geschichte Bayerns (Haus der Bayerischen Geschichte)]
- [http://www.bayernviewer.de/ Bayern Viewer: Luftbilder und Karten flächendeckend]
- [http://www.bis.bayern.de/ Detaillierte Karten flächendeckend]
-
als:Bayern ja:バイエルン州 ko:바이에른 주 simple:Bavaria

Kanton (Schweiz)

Die 26 Kantone der Schweiz sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Politisches System

Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament; siehe auch: Kantonsparlament). Dieses hat je nach Kanton 58 bis 200 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat) besteht je nach Kanton aus fünf bis neun Mitgliedern. Alle Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geordnet werden, gehören in die Kompetenz der Kantone (staatliche Organisation, Schulwesen, teilweise Gesundheitswesen, teilweise Planungs- und Baurecht, Polizeiwesen, teilweise Gerichtsverfassung, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht u. a.). Bei vielen dieser Bereiche hat aber der Bund ebenfalls grosse Kompetenzen, so dass oft ein Kompetenzwirrwarr festzustellen ist. Die Kantone ihrerseits können ihren Gemeinden auch eine gewisse Autonomie gewähren. Das Ausmass ist jedoch, wie so oft in der Schweiz, von Kanton zu Kanton verschieden. In zwei Kantonen, Glarus sowie Appenzell Innerrhoden, bestimmt das Volk in Form der Landsgemeinde seine Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. In allen anderen Kantonen werden Wahlen und Abstimmungen über die Urne abgewickelt. Siehe auch: Politisches System der Schweiz, Föderalismus in der Schweiz

Geschichte

Die sogenannten Urkantone, welche 1291 die Eidgenossenschaft begründeten, sind Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone auch Orte genannt. Deshalb spricht man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten (bzw. der achtörtigen und der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft). Verbündete, welche nicht Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte bezeichnet. In der Helvetischen Republik (1798-1803) waren die Kantone blosse Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Grenzziehung wurde geändert, um annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis, Linth, Waldstätten, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona. Mit der Mediationsverfassung 1803 erhöhte sich die Zahl der Kantone auf 19 und mit dem Wiener Kongress 1815 auf 22. Die Zugewandten Orte wie z.B. die altfrye Republik Gersau, das Gebiet der Abtei Engelberg, usw., wurden allerdings (teilweise gegen ihren Willen) einzelnen Kantonen zugeschlagen. 1979 spaltete sich der Kanton Jura vom Kanton Bern ab.

Anzahl und Reihenfolge

Heute wird die Zahl der Kantone meistens mit 26, manchmal aber auch mit 23 angegeben. Das rührt daher, dass sechs Kantone (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden<