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| BaföG |
BaföGDas Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt die staatliche Unterstützung von Schülern und Studenten. Es wird üblicherweise mit dem Kürzel BAföG abgekürzt (BundesAusbildungsförderungsGesetz). Umgangssprachlich und auch durch die öffentliche Verwaltung selbst wird mit dem Begriff auch die sich aus dem Gesetz ergebende Förderung bezeichnet.
Ausbildungsförderung ist eine Sozialleistung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB), das Bundesausbildungsförderungsgesetz besonderer Teil des SGB (vgl. § 68 Nr. 1 SGB I).
Förderungsarten
BAföG-Leistungen werden zum Teil als direkter Zuschuss, zum Teil als zinsloses Darlehen gewährt. Das Darlehen muss nach Abschluss des Studiums an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Bekommt man auf Grund von Ausnahmeregelungen über die Regelstudienzeit hinaus BAföG, so handelt es sich hierbei im Allgemeinen um ein verzinstes Volldarlehen.
Gefördert werden kann auch eine Ausbildung im Ausland (siehe http://www.auslandsbafoeg.de/ oder http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ausland.php).
Idee
Eine hauptsächliche Idee des BAföGs ist, die Chancengleichheit insbesondere bei der Bildung zu verbessern. Man verspricht sich nicht zuletzt auch, später das Potential von Menschen nutzen zu können (z.B. in Form hoher Steuereinnahmen), das ohne eine Ausbildung nicht hätte nutzbar gemacht werden können. Das Ziel einer Chancengleichheit in dem Sinne, ein Vollzeitstudium für alle Studenten zu ermöglichen, ist dennoch nicht erreicht. Dies wird zum Beispiel durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks belegt, dernach 67% der Studenten in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausführen.
Geschichte
Nach der Einstellung der seit 1957 existierenden Studienförderung nach dem sogenannten Honnefer Modell wurde am 1. September 1971 Das BAFöG als Vollzuschuss (es musste also nichts zurückgezahlt werden) für individuell bedürftige Studenten eingeführt. Vorteil gegenüber dem Vorgängermodell war der breitere Kreis von Empfangsberechtigten und der Rechtsanspruch auf Förderung, das bedeutet: die Förderung war im Streitfall auch einklagbar. Der Höchstbetrag entsprach in etwa dem vom deutschen Studentenwerk in seiner Sozialerhebung als notwendig erachteten Betrag. 1972 wurden 44,6 Prozent der Studenten durch BAföG gefördert (270.000 BAföG-Empfänger bei 606.000 eingeschriebenen Studenten).
Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde im Laufe der 1970er Jahre deutlicher erweitert. Neben Studenten wurden auch Auszubildende, Schüler und andere anspruchsberechtigt. Die Umstellung des BAFöGs auf rückzahlbare Kredite gehörte 1982 zu den ersten Maßnahmen der Regierung Kohl.
Alle zwei Jahre findet eine Überprüfung der Bedarfssätze statt (Novellierung des Gesetzes).
Trotz verschiedener Forderungen nach einer Dynamisierung des Anspruchs gemäß allgemeiner Preissteigerung und studentischem Warenkorb oder eines zielgerichteten Ausbaus in Richtung Grundeinkommen, ist das Gesetz im Kern gleich geblieben, nur die Frei- und Förderbeträge wurden immer wieder angepasst.
Nach inzwischen 20 BAföG-Novellen und vielen Reform-Diskussionen ist das BAföG inzwischen nur noch für knapp 14 Prozent der Studenten eine (Teil-)Finanzierungsquelle.
Laut Statistischem Bundesamt bekamen 2003 etwa 777.000 Schüler und Studenten BAföG, sieben Prozent mehr als 2002. Studierende bekamen im Schnitt 370 Euro im Monat, Schüler 303 Euro. Nicht alle erhielten das ganze Jahr über Geld, 47 Prozent den Höchstsatz.
Berechnung
Die Ausbildungsförderung wird (in sehr groben Zügen) so berechnet:
- Dem Auszubildenden (z.B. Studenten) wird ein Bedarf zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten unterstellt. Dieser setzt sich zusammen aus
- einem Grundbedarf (z.B. 333€/Monat),
- einem Bedarf für Unterkunft (z.B. 44€/Monat für bei Eltern wohnende, 133..197€/Monat für nicht bei Eltern wohnende),
- einem Zuschlag für die Krankenversicherung (47€/Monat),
- einem Zuschlag für die Pflegeversicherung (8€/Monat).
- Von diesem Bedarf wird meist ein fiktiver Unterhaltsanspruch gegenüber Eltern, evtl. Ehegatten abgezogen. Dieser Abzug berechnet sich ungefähr wie folgt:
- fiktives Nettoeinkommen
- Man geht von einem etwas [http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/21.html besonders definierten] Bruttoeinkommen aus, was oft dem Gesamtbetrag der Einkünfte entspricht, manchmal darüber liegt. Dieses Einkommen bezieht sich aber auf die Vergangenheit, und zwar das Kalenderjahr, was 2 Jahre vor dem Anfang des Bewilligungszeitraums liegt.
- Davon werden Einkommensteuer und Kirchensteuer abgezogen.
- Von dem verbleibenden Betrag werden abgezogen:
- 21.5% als Sozialpauschale für abhängig Beschäftigte (für Beamter und die meisten Rentner 12.9%, für Selbständige 35%)
- Was übrig bleibt, ist ein fiktives, bereits versteuertes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.
- Dazu gerechnet werden die Lohnersatzleistungen aus der BAföG-Einkommensverordnung (vgl. Weblink BAföG §21).
- Was übrig bleibt, ist ein fiktives Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.
- fiktives Unterhaltseinkommen
- Vom fiktiven Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen wird abgezogen.
- entweder 1440€/Monat für ein verheiratetes und nicht dauernd getrenntes Elternpaar
- oder 960€/Monat für jedes Elternteil oder in sonstigen Fällen.
- Weiterhin wird abgezogen:
- 480€/Monat, wenn der Auszubildende nicht Kind des Einkommensbeziehers ist (also z.B. Ehegatte)
- 435€/Monat für jedes Kind des Einkommensbeziehers, welches selbst nicht BAföG-Förderungs-Kandidat ist
- Vom verbleibenden Rest werden abgezogen:
- 50% und
- zusätzlich 5% für jedes Kind welches selbst nicht BAföG-Förderungs-Kandidat ist.
- Was dann übrig bleibt, ist das, was dem Einkommensbezieher als Unterhalt für alle seine fiktiven Unterhaltsempfänger, die BAföG-Förderungs-Kandidaten sind, unterstellt wird (fiktives Unterhaltseinkommen).
- fiktiver Unterhalt
- Das fiktiven Unterhaltseinkommen des Einkommensbeziehers wird durch die Anzahl seiner fiktiven Unterhaltsempfänger, die BAföG-Förderungs-Kandidaten sind, dividiert.
- Das Ergebnis ist der fiktive Unterhalt, den der Unterhaltspflichtige fiktiv dem Auszubildenden leisten müsste.
- Ist der fiktive Unterhalt negativ, so wird er auf 0 aufgerundet. (Andernfalls würde sich der BAföG-Anspruch vergrößern, wenn die Eltern besonders einkommensschwach sind, was eigentlich Sinn ergeben könnte.)
- Dem Auszubildende wird dieser fiktive Unterhaltsanspruch von seinem Bedarf für jede Person abgezogen, die ihm gegenüber nach BAföG-Maßstäben unterhaltspflichtig ist.
- Der Auszubildende muss sich zudem effektiv eigenes Vermögen und eigenes Einkommen anrechnen lassen.
- Anrechnung des eigenen Vermögens:
- Ausgehend vom Wert des Vermögens werden 5200€ abgezogen.
- Was bleibt ist ein fiktives "Übervermögen"
- Angerechnet wird das größere aus:
- diesem "Übervermögen" dividiert durch 12 und multipliziert mit der Einheit Monat und
- 0€/Monat.
- Anrechnung des eigenen Einkommens:
- es wird ein fiktives Nettoeinkommen des BAföG-Kandidaten wie oben, aber für das aktuelle Jahr, berechnet
- davon werden [http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap05_03.php abgezogen] ("anrechnugsfreies Einkommen")
- bei allgemeinbildenden Schulen: 112€/Monat
- beim 2. Bildungsweg bis Realschulniveau: 153€/Monat
- beim 2. Bildungsweg über Realschulniveau, Hochschule: 215€/Monat
- Die Grenze des "BAföG-unschädlichen Bruttoeinkommens" für den "gemeinen jobbenden Studenten" berechnet sich wie folgt: 215€/Monat - 12 Monate/y/(1-21.5%)+920€/y = 4206.62€/y = 350.55€/Monat. Ist der Student dagegen selbstständig, so liegt der "BAföG-unschädliche Gewinn" bei 215€/Monat - 12 Monate/y/(1-35%) = 3969.23€/y = 330.77€/Monat.
- Was bleibt, ist anzurechnendes Einkommen.
- Angerechnet wird das größere aus:
- diesem anzurechnenden Einkommen und
- 0€/Monat.
- Was davon übrig bleibt, ist die Höhe seines BAföG-Anspruchs.
- Beträgt dieser mehr als 10€/Monat, so wird dieser ausgezahlt.
- Die eine Hälfte dieses Auszahlungsanspruchs gilt als Einkommen (da Zuschuss),
- die andere Hälfte dieses Auszahlungsanspruchs gilt als zinsloser Kredit.
- Bei den meisten Formen des Schüler-BAföGs ist der gesamte Auszahlungsanspruch ein Zuschuss.
(Dies ist nur ein sehr grober Überblick, der die "Denkweise" der BAföG-Berechnung verdeutlichen soll und viele Fälle nicht berücksichtigt.)
Eine Berechnung mit aufgeschlüsseltem Ergebnis ist unter http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ möglich. Der BAföG-Rechner des Bundesministeriums (http://bafoeg-rechner.bmbf.de ) berücksichtigt mehr Sonderfälle, bietet aber keine Erläuterungen zum Ergebnis.
asymmetrischer Vorbehalt
Für den Fall, dass ein Unterhaltspflichtiger im aktuellen Jahr bedeutend weniger Einkommen hat, als 2 Jahre zuvor, kann nach [http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/24.html BAföG.§24.(3)] ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Nach diesem Antrag wird für die Berechnung der Ausbildungsförderung nicht das Einkommen von vor 2 Jahren, sondern das jeweils aktuelle Einkommen als Schätzung zu Grunde gelegt. Die daraus resultierende Zahlung von Ausbildungsförderung wird jedoch dann unter dem Vorbehalt der Rückforderung (nicht etwa unter einem Vorbehalt der Neuberechnung) geleistet. Nachdem ein entsprechender Einkommensteuerbescheid endgültig vorliegt, wird dann noch einmal der Anspruch auf Ausbildungsförderung neu berechnet. Falls zuviel Ausbildungsförderung gezahlt wurde, so wird diese vom BAföG-Kandidaten zurückgefordert. Wurde jedoch zu wenig Ausbildungsförderung - und das ist das Asymmetrische dabei - dann erhält der BAföG-Kandidat keine Nachzahlung vom BAföG-Amt.
- Durch Vorbehaltsauflösung kann es auch zu einer Nachzahlung kommen -
insofern unrichtig
Dies führt die Unterhaltspflichtigen in die unkomfortable Lage, nicht eine möglichst exakte Schätzung ihres Einkommens anzugeben, sondern eine möglichst geringe Schätzung. Denn erweist sich das wirklich festgestellte Einkommen als kleiner als die Schätzung davon, dann ist der BAföG-Kandidat denjenigen gegenüber benachteiligt, bei denen das wirklich festgestellte Einkommen das selbe ist, die Schätzung jedoch geringer ausgefallen war. Im ersten Fall bekommt ein BAföG-Kandidat weniger Geld als im zweiten Fall, obwohl das festgestellte Einkommen das selbe ist.
Überprüfung und Rückforderung
Die Angaben, die einer solchen Berechnung zugrunde liegen, werden unterschiedlich intensiv überprüft. Mit der Einschränkung des Bankgeheimnisses wird inzwischen vom Staat für 100% der Empfänger von Ausbildungsförderung in einem automatisierten Verfahren überprüft, ob diese Vermögen verschwiegen haben, welches zu einem niedrigeren BAföG-Anspruch führt. Konkret wird abgefragt, in welchem Maße Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, die für Bankkonten des Empfängers bestehen, ausgeschöpft wurden. Das lässt einen Schluss zu, wieviel Zinsen mindestens dem Empfänger gutgeschrieben wurden. Dieses Zinsvolumen dividiert durch den allgemeinen Kapitalmarktzinssatz ergibt eine grobe Schätzung für die Höhe des durchschnittlichen Kontostands. [http://www.bayern.gew.de/lass/inhalte/studienfinanzierung/bafoegrasterfahndung/dokumente/bmbf.pdf Mehr zu diesem Verfahren]
Rechtsgrundlage für den Datenabgleich ist § 45d EStG. Diese Vorschrift erlaubt dem Bundesamt für Finanzen den Sozialleistungsträgern Auskünfte indbesondere über Freistellungsaufträge und die Höhe der Kapitalerträge zu geben. Die Höhe der Kapitalerträge wird erst seit 1998 erfasst. Die Gesetzesänderung erfolgte 1999. Der Text bezieht sich aber auf die Daten des Vorjahres. Da zu den Jahren vor 1998 keine Daten vorliegen, werden Rückforderungen für die Zeit vor 1998 nicht erhoben. Das zuständige Amt für Ausbildungsförderung kann gemäß § 67 a Abs. 2 Nr. 2 b (bb) SGB X Sozialdaten Daten auch ohne die Mitwirkung des Betroffenen erheben, wenn diese Daten auf anderem Weg nicht erlangt werden können. Die neue Vorschrift des § 41 Abs. 4 BAföG erlaubt seit 2004 ausdrücklich die regelmäßige Datenabfrage beim Bundesamt für Finanzen. Zumindest seit Inkraftreten dieser Norm besteht somit kein Zweifel mehr über die Zulässigkeit der oft als "Rasterfahnung" bezeichteten und stark kritisierten Praxis.
Diese im Vergleich zu früher stark einsetzende Prüfung führte regelmäßig zu Überraschungen für die BAföG-Empfänger. So passierte es nicht selten, dass der BAföG-Empfänger auf diese eher unangenehme Weise zum ersten Mal von einem Sparkonto erfuhr, was seine Eltern vor vielen Jahren auf seinen Namen angelegt hatten. Rückforderungsbescheide der BAföG-Ämter und strafrechtliche Verfolgung (Straftatbestand: Betrug) sind die Folge.
Für die Rückforderung gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches, Buch X (SGB X), insbesondere die Paragrafen 45 Absatz 2 und 50 SGB X.
Für die Frage der Vermögenszurechnung kommt es bei Sparkonten oder Wertpapierdepots auf die Gläubigerstellung an, also wer von der Bank die Auszahlung verlangen kann. Bei der Überprüfung wird dabei hauptsächlich auf die Stellung als Kontoinhaber abgestellt.
Bei der Berechnung wird (zumindest in Bayern) vom tatsächlich vorhandenen Vermögen das abgezogen, was bereits in früheren Zeiträumen bewilligt wurde. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Auszubildende nicht alles aus seinem Vermögen zurückzahlen muss, obwohl er Teile dieses Vermögens bei korrekter - niedriger - Bewilligung verbraucht hätte (fiktiver Verbrauch). Eine Auswirkung ergibt sich dabei aber nur, wenn das vorhandene Vermögen auch bei Anwendung dieser Regel den ermittelten Bedarf nicht immer vollständig überstiegen hat.
Wesentlich für die Frage der Rückforderung ist das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Begüstigte (der BAföG-Empfänger) nämlich auf das Fortbestehen der Regelung vertrauen (Vertrauensschutz). Vorsatz kann dabei beispielsweise angenommen werden, wenn die Vermögenslage eindeutig ist und das Vermögen deutlich über dem Freibetrag lag. Grobe Fahrlässigkeit liegt z.B. vor, wenn der Auszubildende sich nicht sicher war, ob er einen bestimmten Vermögensgegenstand angeben muss, aber trotzdem nicht nachfragt und die Angabe einfach unterlässt. Grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor, wenn der Auszubildende nichts von dem Vermögen wusste, wie in dem Beispiel des Sparbuchs, das die Eltern angelegt haben.
Besonders kritisch ist die Frage der groben Fahrlässigkeit bei Vorliegen eines Falls von Rechtsmissbrauch (unentgeltliche Übertragung von Vermögen an nahestehende Personen vor Antragstellung), da die Antragsformulare nur nach dem vorhandenen Vermögen fragen, nicht nach dem, was einmal vorhanden war. In solchen Fällen liegt jedoch der Verdacht des Vorsatzes nahe. Derjenige der staatliche Leistungen beantragen will, darf sich nicht "arm schenken". Außerdem hat der verarmte Schenker einen Anspruch auf Rückgängigmachung der Schenkung, der zum Vermögen zählt und somit eigentlich angegeben werden muss.
Die Argumentation, Vermögen sei von den Eltern aus steuerrechtlichen Gründen auf den Namen der Kinder angelegt worden, findet in der Regel kein Gehör, wenn eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nicht erfolgt ist, bzw. die Vermögenserträge gegenüber dem Finanzamt nicht nachträglich als solche der Eltern angegeben wurden (eine Steuerstraftat muss nicht unbedingt vorliegen, wenn die Freibeträge tatsächlich nicht überschritten werden).
Besonders schwerwiegend sind die Folgen einer Rückforderung für die Betroffenen, denen auch eine strafrechtliche Verurteilung bzw. ein Strafbefehl drohen und die in den Staatsdienst eintreten möchten (z.B. Lehrer oder Juristen). Auch für die Zulassung zu Berufen, die eine besondere Zuverlässigkeit erfordern (z.B. Steuerberater) können sich Auswirkungen ergeben. Die Einstellung kann je nach Höhe der strafrechtlichen Sanktion aussichtslos werden. Besonders problematisch ist dabei das Überschreiten der Grenze von 90 Tagessätzen Geldstrafe, da dies zu einer Eintragung im Bundeszentralregister führt (vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 5 a) BZRG), siehe auch Führungszeugnis. In einigen Bundesländern (z.B. Bayern) sind die Behörden zudem angewiesen, jeden Rückforderungsfall zur Anzeige zu bringen, unabhängig von der Höhe der Rückforderung.
Härtefreibeträge
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens nach [http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/29.html § 29 Abs. 3] anrechnungsfrei bleiben. So gibt es zum Beispiel für Haus- oder Wohnungsbesitzer spezielle Freibeträge, bei Eigentumswohnungen zum Beispiel 60 m² für einen Alleinstehenden plus 20 m² für jede zusätzliche Person. In NRW werden, um das in § 29 geforderte Ermessen zu garantieren, zu den ermittelten Werten 10% hinzuaddiert.
Die Berücksichtigung dieser Härten und die Anerkennung als Härtefall muss als gesonderter Antrag beim jeweiligen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Hierbei sollten jedoch alle benötigten Informationen vorher selbst beschafft und gut dokumentiert werden. Der jeweilige Sachbearbeiter muss sich ja nicht in unbedingt allen Gebieten auskennen und kann daher schon mal eine Fehlentscheidung fällen bzw. wird der Antrag dann aufgrund der Unwissenheit des Sachbearbeiters abgelehnt.
Rechtsmittel bei Ablehnung: Widerspruch, Klage vor dem Verwaltungsamt
Da auch den Mitarbeitern vom Amt für Ausbildungsförderung Fehler unterlaufen können, ist es wichtig, seinen erhaltenen BAföG-Bescheid auf Fehler zu überprüfen und ggf. alles nachzurechnen. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids kann dann Widerspruch eingelegt werden, ansonsten erhält der Bescheid Rechtsgültigkeit und kann dann auch nicht mehr angefochten werden.
Hat der Widerspruch Erfolg, bzw. ergeben sich eindeutige Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids, wird der Fehler korrigiert. Folgt jedoch eine Ablehnung des Widerspruchs, erhält man dadurch die Möglichkeit, Klage einzureichen und den Sachverhalt von einem Richter beurteilen zu lassen. Hat der spezielle Fall grundlegende Bedeutung für eine Vielzahl der Studierendenschaft, übernehmen die studentischen Selbstverwaltungen die Kosten für eine solche Klage. Ein Besuch der örtlichen BAföG-Beratung/Rechtsberatung des jeweiligen AStA ist auf jeden Fall empfehlenswert.
Transparenz bei der BAföG-Bewilligung
Das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung ist nicht dazu verpflichtet, immer alle Informationen zur Bewilligungspraxis mitzuteilen. Dies setzt manchmal hartnäckiges Fragen und anderweitiges Recherchieren voraus, um bei der Berechnung des individuellen BAföG-Anspruchs fair und gerecht behandelt zu werden. Auf jeden Fall sollte man nicht jede Aussage oder Entscheidung als gegeben hinnehmen, sondern eine Beratung aufsuchen. Anlaufstelle für solche Probleme sind z.B. die BAföG-Beratung an der eigenen Hochschule oder diverse Internet-Foren (siehe Weblinks unten), in denen man sich austauschen kann, Informationen und wertvolle Tipps sowie Hilfe bei Problemen erhält.
Weblinks
- http://www.das-neue-bafoeg.de/ Offizielle Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung zum BAföG
- http://www.bafoeg-rechner.de/ BAföG-Rechner von Studis Online (private Webseite)
- [http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/gesetz.php Das Bundesausbildungsförderungsgesetz] mit Verwaltungsvorschriften
- [http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap05_01.php BAföG Abschnitt IV §21 (Einkommensbegriff)]
Kategorie:Gesetz (Deutschland)
Kategorie:Sozialstaat
Kategorie:Familie
Kategorie:Sozialleistung
Student
Als Studenten (v. lat.: studens = "strebend (nach), sich interessierend (für)") bezeichnet man alle an einer Hochschule oder Fachhochschule immatrikulierten Personen, die dort ein akademisches Studium betreiben, meist, um sich für Berufe zu qualifizieren, für die der Erwerb eines akademischen Grades vorausgesetzt oder zumindest wünschenswert ist. Das Studentsein beginnt mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation. Im Wintersemester 2003/2004 waren an deutschen Hochschulen 2.026.000 Personen immatrikuliert.
Ein Student besucht meistens die jeweilige Hochschule, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Eine Ausnahme bildet das Fernstudium, wie es beispielsweise von der FernUniversität in Hagen angeboten wird.
Eine Promotion findet nur in Ausnahmefällen im Rahmen eines regulären Studiums statt (z. B. Medizin), ggf. erfolgt aber eine Immatrikulation für ein Promotionsstudium. In einem solchen Fall bezeichnet man die Studierenden als "Doktoranden".
Sprachliche Aspekte
Doktor
Zu den Zeiten, als in den Universitäten Latein die Unterrichts- und Verwaltungssprache war, hieß der Student offiziell studiosus (lat. "der Eifrige", "der Interessierte"). Bereits im Mittelhochdeutschen gab es jedoch den aus dem lateinischen Partizip Präsens entlehnten Ausdruck studente. Im 18. Jahrhundert ist die umgangssprachlich-poetische Bezeichnung Musensohn weit verbreitet, die in Analogie zum Ausdruck Musenstadt für den Universitätsort steht. Aus dem 20. Jahrhundert gibt es die umgangssprachlichen Bezeichnungen Studiker (in Deutschland) und Studi.
Als in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts der Anteil weiblicher Studenten und gleichzeitig in der Gesellschaft das Bedürfnis nach geschlechtsneutralen Berufsbezeichnungen zunahm, wurde der Begriff Student immer mehr ausschließlich als Bezeichnung für einen männlichen Angehörigen der Universität verstanden. Im amtlichen universitären Sprachgebrauch wurde die Formulierung Studentinnen und Studenten als unpraktisch empfunden. Die ebenfalls vorgeschlagene Schreibweise StudentInnen brach mit den orthographischen Gewohnheiten der deutschen Sprache. Als akzeptable Lösung bürgerte sich in Deutschland ab den 1990er Jahren der Ausdruck Studierende ein, weil diese Partizipialform zumindest im Plural in der femininen und der maskulinen Form gleich lautet. So heißen in Deutschland die Verfassten Studentenschaften heute Verfasste Studierendenschaften.
Bei dieser Diskussion spielt es keine Rolle, dass das lateinische Partizip Präsens Aktiv studens im Maskulinum, Femininum und Neutrum gleich lautet.
In den angelsächsischen Ländern, aber auch in Österreich werden Schüler in den oberen Schulklassen (etwa vergleichbar der deutschen gymnasialen Oberstufe) auch als "Students/Studenten" bezeichnet, was manchmal zu Verwechslungen führt.
Finanzielle Belastungen und Unterstützungen
In Deutschland werden in einigen Bundesländern von Studenten teilweise Studiengebühren verlangt. Bedürftige Studenten können durch Bildungskredit und BAföG unterstützt werden. In der Schweiz sind Studiengebühren kantonal geregelt. Studierende in Erstausbildung können in ihrem Wohnkanton ein Stipendium beantragen, alle anderen ein Studiendarlehen.
Studenten, die sich durch hervorragende Leistungen auszeichen, können Stipendien erhalten.
Quantitatives Geschlechterverhältnis bei den Studenten
Hinsichtlich des quantitativen Geschlechterverhältnisses an den Universitäten gibt es große Schwankungen zwischen den verschiedenen Fachbereichen. In den Sozial- und Geisteswissenschaften herrscht ein Frauenüberschuss, in technischen Studienrichtungen hingegen ist der Frauenanteil eher gering. Siehe auch Frauenstudium.
Deutschland
In Deutschland betrug nach Angaben des statistischen Bundesamtes im Wintersemester 2002/2003 der Frauenanteil der Studienanfänger knapp über 50 %, bei den Studierenden insgesamt waren jedoch nur noch 47 % Frauen. Einen überdurchschnittlich hohen Frauenanteil gab es in den Bereichen Veterinärmedizin (82 %) und Sprach- und Kulturwissenschaften mit 68 %. In den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften betrug der Frauenanteil lediglich 36%, in den Ingenieurwissenschaften nur 21 %. (Siehe auch: Frauenstudium)
Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes von 1995 wurden 31,5 % der Promotionen in Deutschland von Frauen abgelegt, bei den Habilitationen sank der Anteil auf 13,8 %. Dementsprechend waren nur 8,2 % der Professoren weiblich, in der höchsten Besoldungsstufe C 4 sogar nur 4,8 %.
Österreich
Ähnliche Zahlen gelten nach Statistik Austria auch für Österreich. Im Wintersemester 2001/2002 gab es demnach etwa gleich viele männliche und weibliche Studierende. Der Frauenanteil in geisteswissenschaftlichen Studienrichtungen war mit 77 % der Studienanfänger überdurchschnittlich hoch, im Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Bereich kamen die Frauen noch auf einen Anteil von 53 %. Die Studenten in technischen Studienrichtungen waren jedoch zu weniger als 25% weiblich, bei den Absolventen in diesem Bereich lag der Frauenanteil nur bei 18 %, und die Doktoranden bestanden nur noch zu 9 % aus Frauen.
Schweiz
In der Schweiz beträgt der Frauenanteil an Universitäten laut BFS bei Studienbeginn um 53,9 %, bei den Studienabschlüssen nur noch 43,9 %. Rund 32 % der Studentinnen brechen ihr Studium ab (im Gegensatz zu rund 28 % der männlichen Studenten). Von den Personen mit Studienabschluss streben weniger Frauen als Männer eine akademische Karriere an, so dass der Frauenanteil bei den Assistenzen und Forschungsassistenzen auf 29 % sinkt. Das Lehrperson an Schweizer Universitäten besteht aus 19 % Frauen bei den Dozenten und 6 % bei den Professoren. Bei den Doktoranden betrug der Frauenanteil 2002 rund 37 %, bei den Habilitationen rund 13,5 %.
Hinsichtlich der mittleren Studiendauer gibt es hier allerdings kaum Unterschiede. Eine Statistik der schweizerischen Hochschulen zeigt durchschnittlich 103 % (11,9 Semester) gegenüber männlichen Studenten, was mit einer Mutterschaft von etwa 5-10 % der Studentinnen erklärbar ist. Dennoch würde sich der 3-prozentige, aber signifikante Unterschied (2 Monate in der Studiendauer) ohne zwei Fachgebiete umkehren: bei 5 von 7 Fachgruppen ist die Studiendauer um einige Prozent kürzer, nur bei Technik und "Anderen" länger.
Obwohl annähernd gleich viele Frauen wie Männer ein Studium beginnen, gibt es prozentual mehr Studienabbrüche von Frauen, was sich ebenfalls durch Mutterschaft oder geplante Mutterschaft erklären lässt.
Weblinks
- [http://www.sozialerhebung.de Wirtschaftliche und soziale Situation der Studierenden im Jahre 2003] (Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks)
Siehe auch
- AStA
- Berufsakademie
- Fachhochschule
- Fachschaft
- Frauenstudium
- Hiwi (Student)
- Krankenversicherung der Studenten
- Kunst- und Musikhochschulen
- Liste verbindungsstudentischer Begriffe
- Österreichische Hochschülerschaft
- Studentenbewegung
- Studentenbude
- Studentengemeinde
- Studenteninitiative
- Studentenlieder
- Studentenverband
- Studentenverbindung
- Studentenwerk, Deutsches Studentenwerk
- Studentenwohnheim
- Studienberatung
- Studiengebühren
- Studienplatz
- Studium generale
- verfasste Studierendenschaft
- Studentenprotest und -demonstrationen
- Universität, technische Universität
- VSS-UNES-USU
Kategorie:Akademische Bildung
ja:学生
SozialleistungUnter dem Begriff Sozialleistung versteht man alle finanziellen und materiellen Leistungen des Staates, die für hilfebedürftige bzw. anspruchsberechtigte Menschen aufgebracht werden.
Der Anspruch auf und der Umfang von Sozialleistungen ist in den verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuches sowie der noch nicht in diesem Buch aufgenommenen Gesetze, die in § 68 SGB I aufgezählt sind, geregelt.
Kategorie: Sozialstaat
SGB IDas Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – Allgemeiner Teil – http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_1/index.html stellt grundsätzliche Regelungen zur sozialen Sicherheit auf. Die beteiligten Institutionen werden benannt und deren Zuständigkeiten klargestellt. Allgemeine Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger und Sozialversicherungsträger werden genannt. Diese Regelungen sind für alle weiteren SGB bindend.
Ziel und Aufgaben
Die Aufgaben werden in § 1 Absatz 1 wie folgt beschrieben:
:„Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.“
Geschichte
Vor dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs war seit dem 19. Juli 1911 die Reichsversicherungsordnung (RVO) gesetzliche Grundlage der Sozialversicherung. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die RVO durch viele Ergänzungen und Sonderbestimmungen immer unübersichtlicher. Deshalb wurden ab 1975 immer wieder Teile der RVO durch Bücher des Sozialbesetzbuches abgelöst.
Aufbau
Das SGB I ist in vier Abschnitte aufgeteilt:
Erster Abschnitt: Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
- § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
- § 2 Soziale Rechte
- § 3 Bildungs- und Arbeitsförderung
- § 4 Sozialversicherung
- § 5 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- § 6 Minderung des Familienaufwands
- § 7 Zuschuss für eine angemessene Wohnung
- § 8 Kinder- und Jugendhilfe
- § 9 Sozialhilfe
- § 10 Teilhabe behinderter Menschen
Zweiter Abschnitt: Einweisungsvorschriften
- Erster Titel: Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger
- § 11 Leistungsarten
- § 12 Leistungsträger
- § 13 Aufklärung
- § 14 Beratung
- § 15 Auskunft
- § 16 Antragstellung
- § 17 Ausführung der Sozialleistungen
- Zweiter Titel: Einzelne Leistungen und zuständige Leistungsträger
- § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung
- § 19 Leistungen der Arbeitsförderung
- § 19a (weggefallen)
- § 19b Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
- § 20 (weggefallen)
- § 21 Leistungen der gesetzliche Krankenversicherung
- § 21a Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
- § 21b Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen
- § 22 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
- § 23 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
- § 24 Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden
- § 25 Kindergeld und Erziehungsgeld
- § 26 Wohngeld
- § 27 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- § 28 Leistungen der Sozialhilfe
- § 28a Leistungen der Grundsicherung
- § 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Dritter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuches
- Erster Titel: Allgemeine Grundsätze
- § 30 Geltungsbereich
- § 31 Vorbehalt des Gesetzes
- § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen
- § 33 Ausgestaltung von Rechten und Pflichten
- § 33a Altersabhängige Rechte und Pflichten
- § 33b Lebenspartnerschaften
- § 34 Begrenzung von Rechten und Pflichten
- § 35 Sozialgeheimnis
- § 36 Handlungsfähigkeit
- § 36a Elektronische Kommunikation
- § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen
- Zweiter Titel: Grundsätze des Leistungsrechts
- § 38 Rechtsanspruch
- § 39 Ermessensleistungen
- § 40 Entstehen der Ansprüchen
- § 41 Fälligkeit
- § 42 Vorschüsse
- § 43 Vorläufige Leistungen
- § 44 Verzinsung
- § 45 Verjährung
- § 46 Verzicht
- § 47 Auszahlung von Geldleistungen
- § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht
- § 49 Auszahlung bei Unterbringung
- § 50 Überleitung bei Unterbringung
- § 51 Aufrechnung
- § 52 Verrechnung
- § 53 Übertragung und Verpfändung
- § 54 Pfändung
- § 55 Kontenpfändung und Pfändung von Bargeld
- § 56 Sonderrechtsnachfolge
- § 57 Verzicht und Haftung des Sonderrechtsnachfolgers
- § 58 Vererbung
- § 59 Ausschluss der Rechtsnachfolge
- Dritter Titel: Mitwirkung des Leistungsberechtigten
- § 60 Angabe von Tatsachen
- § 61 Persönliches Erscheinen
- § 62 Untersuchungen
- § 63 Heilbehandlung
- § 64 Berufsfördernde Maßnahmen
- § 65 Grenzen der Mitwirkung
- § 65a Aufwendungsersatz
- § 66 Folgen fehlender Mitwirkung
- § 67 Nachholung der Mitwirkung
Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuchs
- § 69 Stadtstaaten-Klausel
- § 70 Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_1/ Sozialgesetzbuch - Erstes Buch] bei juris
- [http://www.sozialhilfe24.de/ges_abschnitt3.html SGB I mit weiterführenden Hinweisen]
Kategorie:Gesetz (Deutschland)
Kategorie:Sozialrecht
Kategorie:Sozialstaat
BundesverwaltungsamtDas Bundesverwaltungsamt ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern mit Hauptsitz in Köln und verschiedenen Außenstellen.
Das Bundesverwaltungsamt erledigt eine Vielzahl von unterschiedlichen Verwaltungsaufgaben des Bundes und ist dabei für verschiedene Bundesministerien tätig. Es ist unter anderem für die Rückzahlung der BAföG-Darlehen zuständig. Außerdem erfüllt es teilweise Aufgaben des Bundes in der Aussiedleraufnahme und im Auslandsschulwesen, entscheidet über Staatsangehörigkeitsangelegenheiten von Deutschen im Ausland, führt das Ausländerzentralregister und zieht von Deutschen im Ausland erhaltene Konsulardarlehen ein. In den letzten Jahren hat das Amt vor allem zentrale Service-Aufgaben für andere Bundesbehörden übernommen, wie die Abrechnung von Dienstreisen oder die Abwicklung von Gehaltszahlungen der Bundesbediensteten.
Im Jahr 1999 wurde das ehemalige Bundesamt für Zivilschutz als neue Abteilung in das Bundesverwaltungsamt integriert. Die Aufgaben des Zivilschutzes und des Schutzes kritischer Infrastrukturen wurden am 1. April 2004 in das neue Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ausgelagert.
Leiter des Amtes ist Jürgen Hensen.
Präsidenten des Bundesverwaltungsamts
- Karl von Rumohr, 1959-1966
- Alfred Faude, 1966-1967
- Dr. Walther Schultheiss, 1967-1969
- Dr. Bert Even, 1969-1990
- Christoph Grünig, 1990-1995
- Dr. Jürgen Hensen, seit 1995
Weblinks
- http://www.bva.bund.de Offizielle Website des Bundesverwaltungsamts
Kategorie:Köln
Kategorie:Bundesbehörde in Bonn
RegelstudienzeitDie Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. Sie war als Rechtsanspruch für Studenten gedacht, um nicht während ihres Studiums die Streichung ihres Faches aus dem Angebot der Universität befürchten zu müssen.
Die Regelstudienzeit wird durch die Prüfungsordnung vorgegeben, wird aber weitgehend durch die Hochschulgesetzgebung geregelt.
Bei Magister- und universitären Diplom-Studiengängen beträgt sie in der Regel 9 Semester, in experimentellen Wissenschaften 10 Semester. Bei Bachelor-Studiengängen beträgt sie in der Regel 6 Semester bei den Master-Studiengängen 2 - 4 Semester.
Die Regelstudienzeit unterscheidet sich mitunter deutlich von der durchschnittlichen Studiendauer (vgl. Langzeitstudent). So wird zum Beispiel die Regelstudiengang für den Diplom-Studiengang Volkswirtschaftslehre an der Universität Köln mit 9 Semestern angegeben - die durchschnittliche Zeit beträgt jedoch 15,8 Semester. In der jüngeren Zeit wurde die Regelstudienzeit von einem Abwehrrecht des Studenten zu einem Geschwindigkeitsanspruch der Universität umgedeutet.
Siehe auch: Studium
Kategorie:StudiumKategorie:Zeitbegriff
ChancengleichheitChancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, der Religion oder der Herkunft, das in den Menschenrechten festgeschrieben ist.
Während in der Natur Chancen nach statistisch beschreibbaren Regeln, per Zufall oder über die Macht des Stärkeren/Ersteren/Fittesten verteilt werden, werden Chancen in menschlichen Gesellschaften durch Menschen reguliert. In den Bemühungen um Chancengleichheit drückt sich das Verständnis von Gerechtigkeit als Demokratie aus. Ungerechtigkeiten durch mangelhafte Chancengleichheit können den sozialen Frieden gefährden.
Ideologische Positionen zur Idee der Chancengleichheit
Es gibt zumindest vier ideologisch-politische Grundströmungen, die jeweils ein anderes Verhältnis zur Idee der Chancengleichheit haben:
- Für die liberale gelten die Gesetzmäßigkeiten des Marktes (Marktwirtschaft und u.U. Kapitalismus) und der Leistung (Meritokratie). Diese seien in der Lage, langfristig Chancengleichheit herstellen. Maßnahmen zur Erhöhung von Chancengleichheit oder Schutzmaßnahmen von Schwächeren seien tendenziell schädlich und eine Verzerrung des Marktprozesses.
- Die konservative ist bestrebt, die bestehende Ordnung zu erhalten. Veränderungen zwecks Erhöhung gesellschaftlicher Chancengleichheit werden eher abgelehnt, große gesellschaftliche Ungleichheiten allerdings auch, weil diese sich mit dem christlichen Menschenbild nicht vertragen. Zumindest das Existenzminimum sollte abgesichert werden.
- Die sozialstaatliche ist bestrebt, durch staatliche Maßnahmen dort Chancengleichheit zu befördern, wo der Marktprozess versagt. Außerdem wird die Angleichung der Lebensverhältnisse angestrebt, jedoch nicht mit dem Ziel, völlige Gleichheit zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung sozialer Gerechtigkeit.
- Dagegen strebt die sozialistische Richtung nicht nur danach, bestehende Ungleichheiten der Chancen möglichst vollständig zu überwinden, sondern auch darum, am Ende möglichst viel Gleichheit im Ergebnis zu erhalten.
Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit können zum Beispiel Mainstreaming, Quotierung oder Bildungsförderung sein.
siehe auch: Chance (Ideologie)
Chancengleichheit im Bildungssystem
In den modernen Gesellschaften wird dem Bildungssystem eine große Bedeutung bei der Herstellung von Chancengleichheit zugesprochen.
Internationale Vergleichsuntersuchungen wie die IGLU-Studie für Viertklässler, die PISA-Studie für 14jährige und der EURO-Student-Report stellen fest, dass im deutschen Bildungssystem die bestehenden Verhältnisse in einem besonderen Maß bei den kommenden Generationen aufrechterhalten wird. Insbesondere Kinder aus Arbeiterfamilien haben kaum Chancen auf eine höhere Bildung und deren Chancen fallen. Während 1986 die Wahrscheinlichkeit von Beamtenkindern gegenüber Arbeiterkindern 9 mal so hoch war, ein Studium zu beginnen, war es 2003 20 mal so hoch. Dazu trägt vor allem die frühe Zuordnung in die Oberschultypen (Haupt- und Realschule sowie Gymnasium) bei, die hier in der Regel nach der 4. Klasse geschieht. (Ausnahmen sind Berlin und Brandenburg, die noch eine sechsjährige Grundschule haben.) Dadurch können unterschiedliche außer- und vorschulische Einflüsse (zum Beispiel die Erziehung in den Familien) kaum ausgeglichen werden. Auch der 2. Bildungsweg, der in Deutschland breit ausgebaut ist, kann diesen Effekt kaum ausgleichen.
In den 1960er und 1970er Jahren gab es verstärkt Versuche, Chancengleichheit im Bildungssystem herzustellen. Ausgangspunkt war der Sputnikschock und die Feststellung, dass durch die bestehenden Verhältnisse die Fähigkeiten von vielen Menschen nicht optimal ausgenutzt werden. Ralf Dahrendorf prägte in diesem Zusammenhang das Bild des katholischen Arbeitermädchens vom Lande, deren Bildungsbedürfnisse nicht angemessen respektiert würde und die besonders zu fördern sei. Ansätze zur Förderung dieser Bildungsreserve waren beispielsweise die Abschaffung der Studiengebühren und die Einrichtung von Lernmittelfreiheit, BaföG, Schüler-BaföG, Schulbussen, Oberstufenzentren, Gesamtschulen und Gesamthochschulen. Allerdings werden einige Maßnahmen momentan rückgängig gemacht: Sämtliche Gesamthochschulen wurden 2003 wieder geschlossen. Neben der Einrichtung von Langzeitstudiengebühren sollen nun auch Studiengebühren ab dem 1. Semester erhoben werden. Bedenklich ist auch die zunehmende Abschaffung der Lernmittelfreiheit. Ebenso wird kritisiert, dass in NRW ab 2006 Eltern die Möglichkeit haben sollen, die Grundschulen für ihre Kinder auszusuchen (Gefahr einer verstärkten Ghettoisierung)
Chancengleichheit im Beruf
Im Berufsleben sind Menschen ebenso von Diskriminierung betroffen wie im Alltag, wenn aufgrund des engen Zusammenlebens nicht sogar noch mehr. Da sich Diskriminierung schlecht auf die Arbeitsmoral auswirkt, innerbetriebliche Reibereien oder sogar Rivalitäten zwischen den ethnischen Gruppen entstehen können und solche Fälle in der Presse äußerst schlecht aufgenommen würden, versuchen Unternehmen in einem gewissen Rahmen, Chancengleichheit zu gewährleisten. Ein weiterer Grund für das eigenständige Handeln ist die Möglichkeit, dass durchaus qualifizierte Fachkräfte ausgegrenzt oder ferngehalten werden können oder Betroffene das Unternehmen verklagen (besonders in den USA).
Dennoch gab es gerade von deutschen Unternehmen starke Vorbehalte und Interventionen gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Und zumindest in den Führungsetagen der großen deutschen Konzerne sind weder Frauen zu finden, noch Menschen mit einer "niedrigeren" sozialen Herkunft (Michael Hartmann: Vom Mythos der Leistungseliten, 2003)
Chancengleichheit im Unternehmen betrifft gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Zulassen der Besetzung angesehener Stellen durch Minderheiten und die Beseitigung versteckter Diskriminierung, wie Regelungen, die z.B. durch Präsenzpflichten Frauen mit Kindern gewisse Positionen verunmöglichen. Betriebswirtschaftliche Ansätze zur Schaffung von Chancengleichheit werden unter dem Term Diversity Management zusammengefasst. Obwohl grundsätzlicher Konsens über die Richtigkeit der Chancengleichheit besteht, ist man sich über ihren Grad uneinig.
Zitate
"Chancengleichheit ist weder eine Utopie noch eine Illusion. Die abstrakte Verwirklichung von Chancengleichheit im Bildungswesen oder durch das Bildungswesen ist nichts anderes als die Legitimation (oder Verschleierung) der Regeln und Verfahren, nach denen Menschen tatsächlich in Güteklassen eingeteilt werden. Mit diesen Regeln und Verfahren werden nicht nur bereits erörterte Prämissen, Zwecke und Konsequenzen, sondern auch die Kriterien anerkannt, hinsichtlich derer Erfolg versus Mißerfolg (häufig völlig fraglos) jeweils definiert sind." (Helmut Heid 1988, S.11)
siehe auch: Die Lösung des Bildungsparadox durch die Kritik der Chancengleichheit
Literatur
- Heid, Helmut, Zur Paradoxie der bildungspolitischen Forderung nach Chancengleichheit, in: Zeitschrift für Pädagogik, Flitner Hrsg., Jahrgang 34, S.1-17, Weinheim/Basel 1988
- Steeg, Friedrich H.: Lernen und Auslese im Schulsystem am Beispiel der "Rechenschwäche". Ffm./Berlin/Bern/N.Y./Paris/Wien 1996, Peter-Lang-Verlag, ISBN 3-631-30731-4 [http://www.resi-verlag.de/rezensio.htm Rezensionen und Buchdownload]
Siehe auch
- John Kenneth Galbraith,
- Sozialphilosophie,
- Bildungsparadox,
- Begabtenförderung,
- Chance,
- Soziale Ungleichheit
- Reproduktion (Bildung)
Kategorie:Pädagogik
Deutsches StudentenwerkDas Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW) ist der Dachverband der 61 Studentenwerke in Deutschland. Seine Aufgabe ist zum Einen der Erfahrungs- und Wissensaustausch sowie Weiterbildungsmaßnahmen für die Studentenwerke und zum Anderen versteht sich das DSW als sozialpolitische Interessenvertretung der Studenten.
Besonders bekannt ist das DSW für seine alle drei Jahre erscheinende Sozialerhebung, in der die "wirtschaftliche und soziale Lage" der Studierenden in Deutschland analysiert wird. Sie bildet die Grundlage für einen großen Teil der Arbeit im Bereich der studentischen Sozialpolitik.
Weblinks
- [http://www.studentenwerke.de Homepage des Deutschen Studentenwerks]
- [http://www.sozialerhebung.de Sozialerhebung]
Kategorie:Verein
Kategorie:Deutsche Organisation
Kategorie:Hochschulorganisation
WarenkorbUnter Warenkorb versteht man in den Wirtschaftswissenschaften eine möglichst repräsentative Menge von Gütern. Der Warenkorb kommt in der Preisstatistik für die Preismessung zur Anwendung. Die Preisentwicklung der enthaltenen Güter wird im Zeitablauf bei konstanter Gewichtung gemessen. Üblicherweise versteht man unter Warenkorb jenen Warenkorb, der für die Berechnung des Verbraucherpreisindex (VPI) verwendet wird. Dieser beruht auf den Ausgaben der privaten Haushalte für die entsprechenden Güterkategorien. Daneben gibt es auch Warenkörbe für die Berechnung anderer Preisindizes wie etwa Erzeugerpreisindex, Großhandelspreisindex oder Baupreisindex.
Warenkorb in Deutschland
In Deutschland wird der Warenkorb für den Verbraucherpreisindex vom Statistischen Bundesamt erstellt und enthält etwa 750 Güter (Stand: 2004). Im Februar 2003 erfolgte eine Umstellung des Preisindex auf einen neuen Warenkorb mit dem Basisjahr 2000. Im neuen Warenkorb wurden u.a. Disketten durch CD-Rohlinge ersetzt, Schreibmaschinen entfernt und Laserdrucker sowie "Essen auf Rädern" hinzugefügt. Darüber hinaus wurde die Gewichtung neu bemessen und - mehr als zehn Jahre nach der Wiedervereinigung - ein einheitliches Wägungsschema für ganz Deutschland eingeführt.
Die Datenbasis zu Ermittlung des Verbraucherpreisindex wird durch monatlich durchgeführte Erhebungen erstellt: Jeweils zur Monatsmitte führen im Auftrag der Statistischen Landesämter etwa 560 und im Auftrag des Statistischen Bundesamtes weitere 15 Mitarbeiter Preiserhebungen zu den im Warenkorb enthaltenen Gütern und Dienstleistungen durch. Die Preise werden in rund 40.000 sogenannten Berichtsstellen erfragt (z.B. Einzelhandelsgeschäfte, Diensteistungsbüros usw.), die in 190 Gemeinden über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Insgesamt setzt sich die Datenbasis aus etwa 350.000 Einzelpreisen pro Monat zusammen.
Warenkorb in Österreich
In Österreich wird der Warenkorb für den Verbraucherpreisindex von der Statistik Austria erstellt. Von 1966 bis 1996 wurde der Warenkorb alle 10 Jahre aktualisiert (VPI 66 bis VPI 96). Aufgrund von Vorgaben von EUROSTAT findet die Anpassung des Warenkorbes nun alle 5 Jahre statt. Aktuell ist der VPI 2000, die nächste Aktualisierung wird im Jahr 2005 stattfinden, die neue Indexreihe ab Januar 2006 veröffentlicht.Der Warenkorb umfasst unter anderem Getreideprodukte, Fleischwaren, Fisch, Milch, Käse, Eier, Fette, Öle, Obst und Gemüse einschl. Kartoffeln.
Siehe auch
- Inflation
- Kaufkraft (Währung)
- Preisniveau
- Preisindex
- LIK
Weblinks
- [http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm1999/wkorb.htm Information des Statistischen Bundesamts zu Warenkorb und Wägungsschema]
- [http://www.ihk-koeln.de/Navigation/Standortpolitik/ZahlenDatenStatistiken/PreisindexUeberarb.jsp] Verbraucherpreis-Index für Deutschland
- [http://www.statistik.at/fachbereich_02/vpi_tab2.shtml] Verbraucherpreis-Index für Österreich
Kategorie:Volkswirtschaftslehre
Grundeinkommen
Das sogenannte bedingungslose Grundeinkommen (BGE) bezeichnet eine gesellschaftspolitische Idee oder Utopie, nach dem jeder Staatsbürger einen gesetzlichen Anspruch auf eine existenssichernde, bedingungslose Grundversorgung durch den Staat haben soll. Umstritten ist neben der ökonomischen oder politischen Machbarkeit, ob dem Grundeinkommen schon heute, etwa in Deutschland, die Kraft eines Rechtsanspruches auf der Basis der Menschenwürde zukommt. Verschiedene, zumeist abgeschwächte Modelle des Grundeinkommens werden von Soziologen, Ökonomen und von unterschiedlichsten politischen Parteien diskutiert.
Historie
Die Forderung, dass eine Gesellschaft Sorge für die materielle Existenz aller ihrer Mitglieder tragen müsse, findet sich erstmalig bei Thomas Morus, Campanella, Charles Fourier und bei Karl Marx. Marx' Schwiegersohn Paul Lafargue wandte sich gegen einen Arbeitskult, die Arbeit als Selbstzweck, und nicht als bloßes Mittel zum Auskommen begreife. Der Mathematiker Bertrand Russell griff Lafargues Gedanken in seinem Essay Lob des Müßiggangs wieder auf und plädierte für ein Grundeinkommen.
Ausformuliert wurde ein Konzept eines garantierten Grundeinkommens bereits 1848 von Joseph Carlier ("Solution of the Social Question", Brüssel 1848) und Popper-Lynkeus („Die allgemeine Nährpflicht als Lösung der sozialen Frage“, Leipzig 1912). In Österreich wurde der erste Vorschlag von Lieselotte Wohlgenannt und Herwig Büchele vorgelegt.
Die Idee eines staatlichen Grundeinkommens folgt den Vorschlägen Milton Friedmans, der sich Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts an der Debatte um die Reform des US-amerikanischen Sozialsystems beteiligt hat. Seine Vorstellung einer negativen Einkommenssteuer war einer von drei Vorschlägen (neben dem Lampman-Green-Plan und dem Tobin-Plan).
Angesichts einer Debatte um effektivere Ressourcennutzung (Taylorismus, Rationalisierung, Automatisierung, Dienstleistungsgesellschaft) wurde angenommen, es würde zu einem Verschwinden der Arbeit (Hermann Glaser) oder zu einem Ende der Arbeit (Jeremy Rifkin) kommen, das neue Modalitäten der Verteilung des Wohlstands, und einen neuen philosophischen Blick auf Arbeit erfordern würde: Wenn Wertschöpfung mit immer weniger menschlicher Arbeit geschehen könne, so müsse gewährleistet sein, dass diejenigen, die zur Schaffung des Wertes nun nicht mehr notwendig sind, ebenso von ihm profitieren können.
Diese Ansicht ist umstritten. Sie steht im Gegensatz beispielsweise zur Arbeitsethik des Protestantismus calvinistischer Prägung und dem entsprechenden Menschenbild.
So findet man im Zuge der Reform-Debatte aktuell zwar Fürsprecher aus Kultur und Wissenschaft, aber nur wenige Vertreter aus der Politik, die solche Konzepte öffentlich vertreten würden. Eine Vertreterin ist beispielsweise Katja Kipping aus der Linkspartei als Sprecherin des Netzwerk Grundeinkommen. Sie fordert u.a. ein Grundeinkommen für Arbeitslose in strukturschwachen Gebieten Ostdeutschlands. Weiterhin gibt es auch verschiedene Vorschläge zum Bürgergeld aus den Reihen der FDP, die 1995 den Begriff der negativen Einkommenssteuer im Einkommenssteuergesetz verankern ließ ([http://56.parteitag.fdp.de/files/23/BPT-Das_Liberale_Buergergeld_0605_L2.pdf Entschluss der FDP zum Bürgergeld (PDF)]). Bei diesen beiden Beispielen ist jedoch zu beachten, dass sich die Rahmenbedingungen, unter denen Grundeinkommen vorgeschlagen werden, deutlich voneinander unterscheiden können.
Ziele
Als übergeordnete Ziele werden die Lösung der Krise angesehen, in der sich die Arbeitsgesellschaft - oft als Folge der technologischen Rationalisierungsdynamik - befinde
sowie die Erfüllung folgender proklamierter Menschenrechte:
- Jeder Mensch habe als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er habe Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.
- Jeder Mensch habe Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er habe das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter und von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
- Jeder Mensch habe das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.
Durch ein garantiertes Grundeinkommen soll soziale Sicherheit von der Notwendigkeit der Erwerbsarbeit abgekoppelt bleiben.
Neben auf moralischen Kriterien basierenden Zielen gibt es auch vorwiegend an Effizienz orientierte pragmatische Ziele: So soll beispielsweise durch ein sich aus Negativsteuern ergebendes Grundeinkommen auch eine höhere Effizienz in der Mittelzuweisung erreicht werden. Dies könne im Zusammenhang mit Einsparungen in der Verwaltung der Sozialhilfe oder im Zusammenhang ganzheitlicher Konzepte zur Steuervereinfachung geschehen.
Befürworter sehen folgende Vorteile:
Auswirkungen
gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
- Erheblicher Bürokratieabbau mit volkswirtschaftlichem Nutzen, denn Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, BAföG, Kindergeld, Beamten-Pensionen usw. können entfallen, bzw. auf freiwillige private Vorsorge reduziert werden.
- Durch eine stärkere Umverteilung würde sich die Konsumproblematik bei schwachem Binnenmarkt entspannen. Makroökonomisch wäre diese Umverteilung ein Nullsummenspiel - eine Schwächung der Wertschöpfung also nicht zu erwarten.
- Senkung von Markteintrittshürden bei kleinen Nachwuchsunternehmen, damit Schaffung von Arbeitsplätzen.
- Unternehmer sind angesichts der Existenz eines ausreichenden bedingungslosen Grundeinkommens von ihrer Verantwortung als Arbeitgeber weitgehend befreit und können ohne schlechtes Gewissen und öffentliche Denunziation Rationalisierungschancen radikal und offensiv ausnutzen, selbst wenn dies Entlassungen bedeutet.
- Für die Bürger lohnt es sich verstärkt, auch niedrig entlohnte Tätigkeiten aufzunehmen, da der Lohn zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt wird. Damit sinkt der Druck auf die Wirtschaft Arbeiten in Niedriglohnländer zu verlagern.
gesellschaftliche und soziale Auswirkungen
- Ohne Kontrollmaßnahmen wird ein möglicher Missbrauch des Sozialsystems vermieden und trotzdem die Privatsphäre des Einzelnen gewährleistet.
- Die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit würden sich durch geringere Arbeitsmarkteintrittshürden erhöhen, was auch für die Geburtenraten positiv sein könnte.
- Gemeinnützige soziale, sportliche, wissenschaftliche und künstlerische Aktivitäten werden gefördert. Statt häufigen Behördengängen und der entsprechenden Bürokratie haben Betroffene genug Zeit und Muße für unbürokratisches, selbstorganisiertes Engagement in Bereichen wie Hobby (Freizeit, Amateur, DIY), Vereinen, Selbsthilfegruppen, wovon wiederum auch die Gesamtgesellschaft profitiert.
- Der Status der Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe als Stigma für die Betroffenen, das teilweise mangels finanzieller Möglichkeiten mit Ausgrenzung von der Teilhabe an der Gesellschaft und dem kulturellen Leben, aber oft auch mit persönlicher Mut- und Perspektivlosigkeit und geringem Ansehen in der öffentlichen Meinung verbunden ist, verändert sich. Man definiert sich weniger über den Arbeitsplatz als über die Tätigkeiten, die man ausübt.
- Die Menschen würden aus der ökonomischen Abhängigkeit von der Erwerbsarbeit bzw. von seinen Mitmenschen befreit und könnten so ein selbstbestimmtes Leben führen.
Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen
- Anreiz für Arbeitgeber, Arbeitsplätze für Arbeitnehmer attraktiv zu gestalten
- Arbeitnehmer sind eher bereit, einen Arbeitsplatz aufzugeben und sich einen besser zu ihnen passenden zu suchen. Die Folge ist eine höhere Arbeitsmotivation und höhere Arbeitsproduktivität.
- Ein Arbeitssuchender ist eher bereit, eine Tätigkeit mit niedrigerem Arbeitsentgelt anzutreten, weil...
- # die finanzielle Arbeitsmarkteintrittshürde sinkt und
- # sich sein Gesamteinkommen gegenüber der Arbeitslosigkeit in jedem Falle erheblich bessert und
- # er keine Nachteile bei etwaiger erneuter Arbeitslosigkeit (Verringerung seiner Arbeitslosenbezüge) fürchten muss.
- Durch eine gerechtere Umverteilung würde sich die Konsumproblematik bei schwachem Binnenmarkt entspannen. Makroökonomisch wäre diese Umverteilung als Nullsummenspiel möglich - eine Schwächung der Wertschöpfung also nicht zu erwarten.
Finanzierbarkeit aus der Sicht der Befürworter
Zur Finanzierung des „garantierten Grundeinkommens“ gibt es verschiedene Modelle. Die Vorstellungen über die Höhe des Grundeinkommen reichen vom Existenzminimum bis hin zu durchschnittlichem Lebensstandard.
Eine realistische Finanzierungsrechnung muss einerseits Einsparungen bei der Sozialbürokratie und im Sozialversicherungssystem gegenrechnen, andererseits ist eine gute Prognose über die Entwicklung der Wertschöpfung und des Anteils der Netto-Grundeinkommensempfänger unter Bedingungen einer „Grundeinkommensgesellschaft“ zu vermuten. Eine Finanzierungsrechnung haben Pelzer und Fischer versucht.
Ein sehr unterschiedliches Modell bietet der Vorschlag, das Grundeinkommen über eine einzige Konsumsteuer zu finanzieren.
Grundsätzliche Rechnung:
Würde man das aktuell gesetzlich festgelegte Existenzminimum von 7664 € pro Jahr auf alle 82 Millionen deutschen Bürger verteilen, so müsste der Staat die Summe von etwa 620 Milliarden Euro dafür aufbringen. Das liegt 200 Milliarden Euro über den aktuellen Steuereinnahmen im Jahr.
Anzumerken ist aber, dass die gesamten Sozialausgaben des Staates momentan noch einmal um 100 Milliarden Euro höher sind.
Diese Sozialausgaben (minus Aufwendungen für die weiterhin nötige Krankenversicherung) sowie dann überflüssige bürokratische Institutionen ließen sich einsparen.
Kritik
Gegner des Grundeinkommens verweisen in ihrer Kritik unter anderem auf folgende Punkte:
Problem der Finanzierbarkeit
Kritiker bezweifeln die Finanzierbarkeit des Konzepts. Es ist fraglich, ob die Einsparungen bei Rentenzuschüssen, Kindergeld, Erziehungsgeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und weiteren Sozialausgaben sowie beim Personal in den entsprechenden Ämtern ausreichen würden und ob tatsächlich Steuermehreinnahmen durch eine Kaufkraftsteigerung und ein höheres Wirtschaftswachstum erzielt werden können.
Auch der Vorschlag von Götz Werner zur Finanzierung des Konzeptes durch Erhöhung der Mehrwertsteuer, erscheint sehr vage und nur langsam durchzuführen.
Insgesamt hat man bisher mit keiner Variante ausreichend Erfahrungen gemacht, die das Unterfangen in der Öffentlichkeit durchsetzungsfähig gemacht hätten.
Bedingungslose Grundversorgung ist kein Menschenrecht
Die Menschenrechte der Vereinten Nationen schreiben das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensunterhalt fest, sehen aber kein Recht auf eine generelle Grundvorsorgung in jedem Fall vor und beschränken den Anspruch auf staatliche Unterhaltsmittel auf die Fälle von unverschuldeten Umständen. Im Gegenzug statuiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, dass jeder Mensch auch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu erfüllen hat. Dahingegen ist in Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland das Sozialstaatsprinzip sehr wohl festgeschrieben. Zwar listet unsere Verfassung keine sozialen Grundrechte explizit auf, doch wird ein Leben in Würde im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Erstes Buch (SGB I) geregelt. Auf dieser Grundlage basieren die weiteren deutschen Sozialgesetzbücher. Das Sozialstaatsprinzip gehört im übrigen zu den Staatsprinzipien die, nach Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes, auch durch eine Grundgesetzänderung nicht aufgegeben werden dürfen.
Zusammenhang von Arbeit und Lohn
Befürworter einer nachkapitalistischen Gesellschaft propagieren einen Typ von Grundeinkommen mit teilweiser oder vollständiger Abschaffung der Lohnarbeit und die Vorwegnahme der Verteilung des Reichtums. Kritiker meinen, dass der Leistungsgedanke dabei abgewürgt würde. Sie befürchten deshalb einen Niedergang der Produktivität auf Grund fehlender Leistungsanreize, die sie ausschließlich bei der herkömmlichen Lohnarbeit gegeben sehen.
Zitate
Wir leben heute in einem Einkaufsparadies, das heißt, unsere Fähigkeit, Güter und Dienstleistungen hervorzubringen, ist größer als die Bedürfnisse der Menschen. (...) Die Produktivität hat die Bedürfnisentwicklung längst überholt, wir haben gesättigte Märkte, und wir brauchen immer weniger Menschen, um dieses Übermaß an Gütern zu produzieren. Jetzt ist der Moment gekommen, in dem wir uns vom Zwang der Arbeit befreien können. (...) Wenn aber die Menschen nicht mehr arbeiten müssen, weil Maschinen das zu einem immer größeren Teil erledigen - dann müssen wir sie eben mit Einkommen versorgen.
(Götz Werner, Gründer der Kette dm-drogerie markt, in der Zeitschrift brand eins im März 2005, http://brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=1644)
Seit 15 Jahren diskutiert man verschiedene Modelle. Das radikalste stammt von dem französischen Denker André Gorz: Er spricht von einem «bedingungslosen Grundeinkommen» für alle Bürgerinnen und Bürger. Doch sein Ansatz erfordert harte Umverteilungsmaßnahmen, die in einer parlamentarischen Demokratie sehr schwer durchsetzbar wären.
(Peter Glotz, SPD-Politiker und Professor an der Universität St. Gallen, in Brückenbauer Nr. 28, 11.07.2000)
Siehe auch
- Grundsicherung
- Sozialdividende
- negative Einkommensteuer
- Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
- Arbeit, Arbeitslosigkeit
- Arbeitsethik
- Ulmer Modell
- Überflussgesellschaft
- Arbeitskult
- André Gorz
- Es gibt auch englischsprachige Informationen mit mehr Bezug auf internationale Diskussionen und Literaturen in der englischen Wikipedia: "Guaranteed minimum income"
Literatur (alphabetisch)
- Ronald Blaschke: [http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/blaschke.pdf Garantiertes Grundeinkommen.] Entwürfe und Begründungen aus den letzten 20 Jahren, Frage- und Problemstellungen. August 2004, 65 S. (PDF 245 KB)
- Manfred Füllsack: Leben ohne zu arbeiten? Zur Sozialtheorie des Grundeinkommens. Berlin: Avinus 2002. [http://audiothek.philo.at/modules.php?op=modload&name=Downloads&file=index&req=getit&lid=125 Vortrag (Audio)]
- Manuel Franzmann: [http://www.grundeinkommen.info/fileadmin/Text-Depot/Manuel_Franzmann_-_Was_spricht_f_r_Grundeinkommen.pdf Was spricht für die Einführung eines bedingungslos gezahlten, ausreichenden Grundeinkommens?] Vortrag auf dem 2. Treffen des Netzwerk Grundeinkommen, Berlin, 11.-12. Dezember 2004, im Workshop 1 „Bedingungsloses Grundeinkommen?“ im Rahmen der Konferenz „Zukunft der Gerechtigkeit“ der Heinrich-Böll-Stiftung. Vortragsmanuskript, Frankfurt a.M., 23 S. (PDF 629 KB)
- Alban Knecht: Bürgergeld: Armut bekämpfen ohne Sozialhilfe. Negative Einkommenssteuer, Kombilohn, Bürgerarbeit und RMI als neue Wege. Vorwort von Isidor Wallimann. Bern u.a.: Haupt 2002
- Alban Knecht: [http://www.buergergeld.at/publikationen/Buergergeld.pdf Bürgergeld und soziale Integration.] Manuskript, 7 S., München 2003. ( PDF 146 KB)
- Wolf Lotter: [http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=1763&MenuID=8&MagID=65 „Der Lohn der Angst“], brand eins, Nr. 7, 2005, Essay zum Grundeinkommen
- Ulrich Oevermann: [http://www.rz.uni-frankfurt.de/~hermeneu/Arbeitsleistung.PDF Kann Arbeitsleistung weiterhin als basales Kriterium der Verteilungsgerechtigkeit dienen?] Manuskript, 19 S., Frankfurt a.M. 1983. (PDF 48 KB)
- Ulrich Oevermann: [http://www.rz.uni-frankfurt.de/~hermeneu/Arbeit-Bewaehrung-1999.PDF Die Krise der Arbeitsgesellschaft und das Bewährungsproblem des modernen Subjekts.] Vortrag auf der Sommerakademie der Studienstiftung des deutschen Volkes in St. Johann (Südtirol) am 15.09.1999, Manuskript, 19 S., Frankfurt a.M. 1999. (PDF 64 KB)
- Philippe Van Parijs: [http://www.etes.ucl.ac.be/BIEN/Files/Papers/2000VanParijs.pdf Basic Income. A simple and powerful idea for the 21st century.] BIEN-Kongress 2000, Louvain, 35 S., 2000. (PDF 109 KB)
- Helmut Pelzer: Bedingungsloses Grundeinkommen: Realisierung nicht ohne Finanzierung. In: Allmendinger, Jutta (Hg.), Entstaatlichung und soziale Sicherheit. Verhandlungen des 31. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Leipzig 2002. Beiträge aus Arbeitsgruppen, Sektionssitzungen und den Ad-hoc-Gruppen (CD-ROM). Opladen: Leske + Budrich 2003.
- Helmut Pelzer und Ute Fischer: [http://www.uni-ulm.de/uni/fak/zawiw/content/forschendes_lernen/gruppen/fl/buergergeld/buergergeld.pdf "Bedingungsloses Grundeinkommen für alle."] Ein Vorschlag zur Gestaltung und Finanzierung der Zukunft unserer sozialen Sicherung. Manuskript, 15 S., 2004. (PDF)
- Karl Reitter: [http://www.unet.univie.ac.at/~a9709070/grundrisse12/12karl_reitter.htm Garantiertes Grundeinkommen jetzt!] In: grundrisse. Zeitschrift für linke Theorie und Debatte, Nr. 12, Wien 2004
- [http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/949236 „Die Wirtschaft befreit den Menschen von der Arbeit“], Stuttgarter Zeitung, 2. Juli 2005, Interview mit Götz Werner, geschäftsführender Inhaber von dm
Weblinks
- [http://www.estv.admin.ch/data/sd/d/pdf/nit.pdf Untersuchung der Eidgenössischen Steuerverwaltung] (pdf-Datei)
- [http://www.grundeinkommen.de Netzwerk Grundeinkommen (Deutschland)], mit weiteren Links
- [http://www.grundeinkommen.at Netzwerk Grundeinkommen (Österreich)]
- [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21221/1.html Bedingungsloses Grundeinkommen], Lösung für die Krise der Erwerbsarbeitsgesellschaft? Telepolis, 28.10.2005
- [http://www.unternimm-die-zukunft.de Portal zum Thema »Bedingungsloses Grundeinkommen«], Interfakultatives Institut für Entrepreneurship, Universität Karlsruhe (TH), Leiter: Götz Werner
- [http://www.thomas-numberger.de/text/reformen.html Reformen jetzt]
Grundeinkommen
Grundeinkommen
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2003
Jahreswidmungen
- 2003 ist „Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung“
- 2003 ist „Internationales Jahr der Chemie“
- 2003 ist „Jahr des Süßwassers“ (UNESCO)
- 2003 ist „Jahr der Bibel“
- Der Papageigrüne Saftling (Hygrocybe psittacina) ist Pilz des Jahres (Deutsche Gesellschaft für Mykologie)
- Der Mauersegler (Apus apus) ist Vogel des Jahres (NABU/Deutschland)
- Die Schwarzerle (Alnus glutinosa) Baum des Jahres (Kuratoriums Baum des Jahres/Deutschland)
- Die Fliegen-Ragwurz (Ophrys insectifera) ist Orchidee des Jahres (Arbeitskreis Heimische Orchideen/Deutschland)
- Der Wolf (Canis lupus) ist Tier des Jahres (Schutzgemeinschaft Deutsches Wild)
- Die Salbei (Salvia) ist Staude des Jahres (Bund deutscher Staudengärtner)
Politik
Januar
- 1. Januar: Pascal Couchepin wird Bundespräsident der Schweiz
- 1. Januar: Angola und Deutschland gehörten als nichtständige Mitglieder für zwei Jahre dem UN-Sicherheitsrat an
- 1. Januar: Luiz Inácio Lula da Silva wird Staatspräsident von Brasilien
- 15. Januar: Ecuador. Lucio Gutiérrez Borbúa wird Staatspräsident
- 19. Januar: Kuba. Dritte Direktwahlen zur Nationalversammlung
- 22. Januar: Parlamentswahl in den Niederlanden
Februar
- 2. Februar: Landtagswahlen in Niedersachsen und Hessen mit jeweils deutlichen Siegen der CDU
- 2. Februar: Verfassungsänderung in Kirgisistan
- 4. Februar: Durch Parlamentsbeschluss erfolgte die Umbenennung von Jugoslawien in Serbien und Montenegro
- 5. Februar: Armenien tritt der WTO bei
- 9. Februar: Präsident Wladimir Putin, Russland, und Bundespräsident Johannes Rau, Deutschland, eröffneten die deutsch-russischen Kulturtage in Berlin
- 10. Februar: Deutschland und die Niederlande übernahmen in Afghanistan die Führung der ISAF (Sicherheitsunterstützungstruppe)
- 11. Februar: Bolivien. Aufstand der Polizei: als Folge davon kam es zu Massenunruhen mit mehreren Toten und Hunderten Verletzter
- 21. Februar: Kroatien stellte in Athen, Griechenland, den Antrag auf Mitgliedschaft in der EU
- 26. Februar: Rolandas Paksas wird als Staatspräsident Litauens vereidigt
- 27. Februar: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Tadschikistan
- 28. Februar: Tschechische Republik. Václav Klaus wird Staatspräsident
März
- Österreich hat nach der Nationalratswahl 2002 große Probleme eine neue Regierung zu finden. ÖVP und FPÖ entschließen sich zu einer Neuauflage der im Vorjahr gescheiterten schwarz-blauen Koalition
- 1. März: Handelsabkommen zwischen der EU und dem Libanon
- 11. März: Recep Tayyip Erdogan wird Ministerpräsident in der Türkei
- 16. März: Parlamentswahlen in El Salvador
- 16. März: Parlamentswahlen in Finnland
- 17. März: Verfassungsänderung in Frankreich. Hauptpunkt: Dezentralisierung Frankreichs
- 20. März: Beginn des Dritten Golfkriegs: Die Regierung Deutschlands und weite Teile der deutschen Bevölkerung stellten sich zusammen mit Frankreich im Irak-Konflikt gegen die Kriegspolitik der USA und Großbritanniens. Seitens der USA erhielt sie dafür harsche Kritik, aber auch Unterstützung von Russland und China
- 23. März: Verfassungsänderung in Tschetschenien
- 23. März: 90 % der Bevölkerung Sloweniens waren für einen EU-Beitritt
- 24. März: US-Präsident George W. Bush kündigt dem amerikanischen Volk in einer nur vier Minuten langen Rede den Beginn des Krieges gegen den Irak an
- 26. März: Unterzeichnung des NATO-Beitrittsprotokolls in Brüssel durch Estlands Außenministerin Kristiina Ojuland
April
- 3. April: Serbien und Montenegro wird Mitglied im Europarat
- 4. April: Mehrere Hundert Menschen wurden bei einem Massaker in Ituri, Demokratische Republik Kongo, getötet
- 9. April: Einmarsch der von den USA geführten Truppen in Bagdad, Irak
- 9. April: Kulturabkommen zwischen Deutschland und Libanon
- 10. April: Estland. Juhan Parts wird Ministerpräsident
- 14. April: Militätputsch in Guinea-Bissau
- 16. April: Estland und Malta unterzeichnen in Athen, Griechenland, den Beitrittsvertrag zur EU
- 17. April: Finnland. Anneli Jäätteenmäki wird Regierungschefin (für 63 Tage)
- 19. April: Nigeria. Staatspräsident wird Olusegun Obasanjo wird im Amt bestätigt
- 21. April: Die Koalitions-Übergangsverwaltung für den Irak wird gegründet
- 27. April: Dritte demokratische Wahlen im Jemen
- 27. April: Allgemeine Wahlen in Paraguay
- 29. April: Gemeinsame Erklärung in Brüssel, Belgien, von Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
- 30. April: Burundi. Domitien Ndayizeye wird Staatspräsident
- 30. April: Die Einwohner des Golfstaates Katar stimmen der ersten Verfassung seit der Unabhängigkeit von Großbritannien (1971) zu
Mai
- 1. Mai: Gipfeltreffen in Athen, Griechenland, zwischen Japan und der EU
- 1. Mai: US-Präsident George W. Bush erklärt den wesentlichen Teil der Kampfhandlungen im Irak für beendet
- 2. Mai: Albanien und die USA unterzeichnen ein Nichtauslieferungsabkommen amerikanischer Staatsbürger an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag
- 25. Mai: Argentinien. Dr. Néstor Kirchner wurde Staatspräsident
- 25. Mai: Armenien. Wahl zur Nationalversammlung
- 26. Mai: Ruanda. 93 % Zustimmung zur neuen Verfassung
- 28. Mai: Deutschland stellt Großraumzelte für die vom Erdbeben in Algerien Betroffenen zur Verfügung
Juni
- 1. Juni: Der Wechselkurs des Taka, Landeswährung in Bangladesch, zum USD wird freigegeben
- 1. Juni: In Deutschland tritt das neue Ladenschlussgesetz in Kraft
- 4. Juni: Surya Bahadur Thapa wird Premierminister von Nepal
- 5. Juni: Unterzeichnung des Kulturabkommens zwischen Kasachstan und Deutschland
- 5. Juni: Dieter Althaus wird Ministerpräsident des Freistaates Thüringen
- 8. Juni: Putschversuch in Mauretanien scheitert
- 8. Juni: Polen. 77 % stimmen für den Beitritt in die EU
- 10. Juni: Deutschland. Hans Martin Bury wird zum Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit ernannt
- 12. Juni: Vereidigung des Rumpfkabinets in Nepal
- 17. Juni: Parlamentswahlen in Jordanien
- 24. Juni: Finnland. Matti Vanhanen wird Ministerpräsident
- 24. Juni: Die USA frieren die Vermögen der 55 Personen auf der Liste der meistgesuchten ehemaligen Regimemitglieder ein
- 25. Juni: Verleihung des Deutsch-Französischen Journalistenpreis (DFJP)
Juli
- 4. Juli: Gemeinsame Erklärung über die Beendigung des Krieges in Côte d'Ivoire
- 5. Juli: Parlamentswahlen in Kuwait
- 6. Juli: Sghaïr Ould M'Bareck wird Regierungschef in Mauretanien
- 6. Juli: Abgeordnetenwahl in Mexiko
- 10. Juli: Übergabe des EU-Fragebogens an Kroatien
- 15. Juli: Kuwait. Erstmals Trennung des Amtes des Kronprinzen und des Regierungschefs
- 15. Juli: Revolte in São Tomé und Príncipe durch unzufriedene Söldner
- 27. Juli: Parlamentswahlen in Kambodscha
August
- 6. August: Côte d'Ivoire. Das Amnestiegesetz tritt in Kraft
- 8. August: René Harris wird Staatspräsident, Regierungschef und Außenminister in einer Person in Nauru
- 11. August: Liberia. Präsident Charles Taylor geht ins Exil nach Nigeria
- 15. August: Dr. Nicanor Duarte Frutos wird Staatspräsident in Paraguay
- 18. August: Ein bilaterales Konsolidierungsabkommen über die Schulden Angolas gegenüber der Bundesrepublik Deutschland wurde unterzeichnet
- 27. August: Die maoistische Führung kündigt den Waffenstillstand in Nepal
- 27. August: Kabinettsumbildung im Senegal
- 30. August: Der Premierminister Khin Nyunt von Myanmar verkündet die „Myanmar Roadmap to Democracy“
September
- 5. September: Besuch der Königin Margrethe II. (Dänemark) in Deutschland
- 5. September: Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder besucht Prag/Tschechien
- 9. September: Der deutsche Bundespräsident Johannes Rau stattet der Volksrepublik China einen Staatsbesuch ab
- 10. September: Mijailo Mijailovic sticht in einem Stockholmer Kaufhaus Schwedens Außenministerin Anna Lindh nieder
- 11. September: Kuba. Das spanische Kulturinstitut wird durch die kubanische Regierung geschlossen
- 14. September: Estland. Volksabstimmung über den geplanten EU-Beitritt
- 14. September: Erneuter Militärputsch in Guinea-Bissau
- 22. September: Henrique Pereira Rosa wird Staatspräsident von Guinea-Bissau
- 23. September: Landtagswahl in Bayern
- 24. September: Litauen. Das Kabinett beschließt den Verkauf der Anteile an der russischen Gasprom
- 28. September: Italien. Es kommt zu einem großflächigen Stromausfall, der die weiße Nacht vorzeitig beendet
Oktober
- 4. Oktober: Oman. Erste Wahlen, bei denen alle Personen über 21, auch Frauen, wahlberechtigt sind
- 5. Oktober: Präsidentschaftswahlen in Tschetschenien
- 12. Oktober: Kommunalwahlen in Albanien mit leichten Stimmengewinnen für die Opposition
- 13. Oktober: Die Außenminister Joschka Fischer (Deutschland) Dominique de Villepin (Frankreich) und Lydie Polfer (Luxemburg) eröffnen das Pierre-Werner-Institut in Luxemburg
- 14. Oktober: Gyude Bryant wird Staats- und Regierungspräsident der Übergangsregierung in Liberia
- 15. Oktober: Aserbaidschan. Ilham Äliyev wird zum Präsidenten gewählt
- 17. Oktober: Das deutsche Auswärtiges Amt unterstützt Frauenprojekte in Kandahar/Afghanistan, mit 1 Mio. Euro
- 17. Oktober: Bolivien. Staatspräsident und Regierungschef wurde Carlos Mesa
- 17. Oktober: Bolivien. Präsident Gonzalo Sánchez de Lozada tritt zurück
- 17. Oktober: Deutschland und Tschechoslowakei treffen Abkommen über Sozialversicherung
- 17. Oktober: In Österreich wird die nullkommasieben Kampagne gestartet
- 18. Oktober: Rumänien nimmt eine neue Verfassung an
- 19. Oktober: Parlamentswahlen in der Schweiz
- 24. Oktober: Bundestagsbeschluss: Deutschland verstärkt sein Engagement in Afghanistan und richtet im Herbst 2003 zwei Außenstellen der Botschaft Kabul in Kundus und Herat ein
- 25. Oktober: Faisal al-Fayez wird Premierminister in Jordanien
- 27. Oktober: Sicherheitskonferenz in Mexiko
- 28. Oktober: Zweite Kommunalwahlen in Mosambik
- 29. Oktober: Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder besucht Bratislava, Slowakei
- 30. Oktober: Ein bilaterales Investitionsschutz und -förderungsabkommen wurde am in Luanda, Angola, unterzeichnet
- 30. Oktober: Erster Besuch des deutschen Bundeskanzlers Gerhard Schröder in Kroatien
November
- 2. November: Georgien. Dritte Parlamentswahlen. Wahlbetrug und Wahlfälschung überschatten diese Wahlen
- 5. November: Besuch des litauischen Staatspräsidenten Rolandas Paksas in Deutschland
- 12. November: Das deutsche Auswärtige Amt unterstützt Winternothilfe in Afghanistan mit 1,2 Mio. Euro
- 23. November: Georgien. Rücktritt Eduard Schewardnadses
- 23. November: Parlamentswahlen in Kroatien
- 28. November: Der deutsche Bundesaußenminister Joschka Fischer eröffnet Akademisches Jahr am Europa-Kolleg in Brügge/Belgien
Dezember
- 1. Dezember: Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder besucht die Volksrepublik China bereits zum fünften Mal
- 4. Dezember: Abkommen zwischen Monaco und der Europäischen Kommissio | | |