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Baron

Baron

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Adelstitel

Baron (althochdeutsch (liber) baro "(freier) Mann") ist im modernen deutschen Sprachgebrauch in erster Linie eine Bezeichnung und die Anrede für Angehörige freiherrlicher Familien (Freiherren), als Titel gab es den Baron für Angehörige deutscher Familien allein im Zarenreich, die freiherrlichen Familien des Baltischen Adels (Balten) tragen daher zum Teil den Titel Baron. Als ehrerbietige oder schlicht höfliche Anrede wird der "Baron" aber auch in Österreich, Bayern und im katholischen Westfalen sowie in Norddeutschland verwendet, besonders für Mitglieder des Ur- und Landadels. Baron ist im Deutschen also zumeist kein selbstständiger Adelstitel wie zum Beispiel Graf, sondern lediglich die elegantere, lateinische und kürzere Form für den Freiherren. Daher heißt es in der Anrede:
- Baronin, Gemahlin der Freiherren (Freifrau).
- Baronesse, Tochter des Freiherren (Freiin). Der Begriff "Baron" wurde seit dem 13. Jahrhundert in Frankreich und Norwegen (hirðskrá) verwendet. Nach England kam der Titel im 14. Jahrhundert. Im Mittelalter sind die Barone die Vasallen mit großem Landbesitz und weitgehenden Rechten, die im Einzelfall der königlichen Gewalt die Stirn bieten können. Beim Begriff Baron schwingt diese Vorstellung von Unabhängigkeit noch mit (Bsp. : Industriebaron). Später wurde auch die Bezeichnung Baronet eingefügt. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es die Bezeichnung Baron auch in Deutschland. Wenn der deutsche Kaiser eine Familie in den Freiherrenstand berief, durfte sie sich "Reichsfreiherr" nennen. Andere Landesfürsten konnten "nur" den Freiherrentitel vergeben. Die Besitzungen eines Barons werden Baronie oder Baronat genannt.

Einige bekannte Titelträger


- Baron Münchhausen (eigentlich Hieronymus Freiherr von M.)
- Charles de Secondat, Baron de Montesquieu
- Pierre de Coubertin (Begründer der Olympischen Spiele)
- Friedrich de la Motte Fouqué (Baron Fouqué; dt. Dichter)
- Roter Baron

Industriebarone

Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert wurden besonders reiche und mächtige Männer der Wirtschaft und Industrie auch Baron, Räuberbaron, Eisenbahnbaron, oder ähnliches genannt, insbesonders von populistischer und klassenkämpferischer Seite, und insbesonders wenn es sich um Leute handelte, die Kartelle kontrollierten. ----

Siehe auch


- Gerichtsbarkeit der Monarchie Kategorie:Adelstitel ja:男爵

Althochdeutsch

Als Althochdeutsch (Ahd.) bezeichnet man die älteste schriftlich bezeugte Form der deutschen Sprache in der Zeit etwa von 750 bis 1050. 1050 Das Althochdeutsche ist keine einheitliche Sprache, wie der Begriff suggeriert, sondern die Bezeichnung für eine Gruppe von westgermanischen Dialekten, die südlich der so genannten „Benrather Linie“ (die von Düsseldorf-Benrath ungefähr in west-östlicher Richtung verläuft) gesprochen wurden. Diese Dialekte unterscheiden sich von den anderen westgermanischen Sprachen oder Dialekten durch die Durchführung der Zweiten (oder Hochdeutschen) Lautverschiebung. Die Dialekte nördlich der „Benrather Linie“, das heißt, im Bereich der norddeutschen Tiefebene und im Gebiet der heutigen Niederlande, haben die Zweite Lautverschiebung nicht durchgeführt. Diese Dialekte werden zur Unterscheidung vom Althochdeutschen unter der Bezeichnung Altsächsisch (seltener: Altniederdeutsch) zusammengefasst. Aus dem Altsächsischen hat sich das Mittel- und Neuniederdeutsche entwickelt. Da das Althochdeutsche eine Gruppe nahe verwandter Dialekte war, gab es im frühen Mittelalter auch keine einheitliche Schriftsprache; die überlieferten Textzeugnisse lassen sich den einzelnen Dialekten zuweisen, so dass man oft treffender von Altfränkisch, Altbairisch, Altalemannisch etc. spricht. Die althochdeutsche Überlieferung besteht zu einem großen Teil aus geistlichen Texten (Gebeten, Taufgelöbnissen, Bibelübersetzung); nur vereinzelt finden sich weltliche Dichtungen (Hildebrandslied) oder sonstige Sprachzeugnisse (Inschriften, Zaubersprüche). Charakteristisch für die althochdeutsche Sprache sind die noch vokalisch volltönenden Endungen (vgl. Latein), zum Beispiel: Im Zusammenhang mit der politischen Situation ging im 10. Jahrhundert die Schriftlichkeit im Allgemeinen und die Produktion deutschsprachiger Texte im Besonderen zurück; eine Neueinsetzung einer deutschsprachigen Schriftlichkeit und Literatur ist ab etwa 1050 zu beobachten. Da sich die schriftliche Überlieferung des 11. Jahrhunderts in lautlicher Hinsicht deutlich von der älteren Überlieferung unterscheidet, bezeichnet man die Sprache ab etwa 1050 als Mittelhochdeutsch.

Literatur


- Rolf Bergmann u. a. (Hrsg.): Althochdeutsch # Grammatik. Glossen. Texte. Winter, Heidelberg 1987, ISBN 3-533-03877-7 # Wörter und Namen. Forschungsgeschichte. Winter, Heidelberg 1987, ISBN 3-533-03940-4
- Wilhelm Braune: Althochdeutsche Grammatik. Niemeyer, Tübingen 2004, ISBN 3-484-10861-4
- Rudolf Schützeichel: Althochdeutsches Wörterbuch.Niemeyer, Tübingen 1995, ISBN 3-484-10636-0
- Stefan Sonderegger: Althochdeutsche Sprache und Literatur: eine Einführung in das älteste Deutsch. Darstellung und Grammatik. de Gruyter, Berlin (u. a.) 1987, ISBN 3-11-004559-1

Siehe auch

Deutsche Sprachgeschichte, althochdeutsche Literatur

Weblinks


- [http://www.cis.uni-muenchen.de/ahdeutsch/haupt.html www.cis.uni-muenchen.de/ahdeutsch/haupt.html] – Althochdeutsches Wörterbuch des 8. Jahrhunderts
- [http://www.koeblergerhard.de/germanistischewoerterbuecher/althochdeutscheswoerterbuch/nhd-ahd.pdf Neuhochdeutsch-althochdeutsches Wörterbuch] – im PDF-Format Kategorie:Deutsche Sprache Kategorie:Sprachstufe

Baltikum

Das Baltikum ist ein östlich gelegener Teil Nordeuropas an der Ostsee. Es umfasst die Länder Litauen, Lettland und Estland sowie die zu Russland gehörende Oblast Kaliningrad, den nördlichen Teil des früheren Ostpreußen. Ostpreußen

Geschichte

Die Frühgeschichte des südlichen und zentralen Baltikums ist geprägt von den indogermanischen Balten, deren Siedlungsgebiet anfangs weit über das Baltikum hinaus bis nach Zentralrussland reichte, und im Norden von finno-ugrischen Jägern und Sammlern. Schon in der Vendelzeit bestand ein reger Austausch mit Skandinavien, ab dem 8. Jahrhundert kam es dann zu Handels- und Siedlungszügen der Wikinger ins Baltikum und die Flüsse entlang nach Russland. Während des ganzen Frühmittelalters bestanden enge Kontakte zwischen den baltischen Stämmen und der Kiewer Rus. Im Hochmittelalter nach dem Ende der Kreuzzüge geriet das Baltikum unter die Kontrolle des Deutschen Ordens, Dänemarks und Polen-Litauens, später auch Schwedens.. Damals wurde die Gegend – als letzter verbliebener heidnischer Teil Europas – christianisiert. Im nördlichen und südlichen Teil des Baltikums (deutsche und schwedische Gebiete) wurde im 16. Jahrhundert die Reformation eingeführt, Litauen, das zu Polen gehörte, blieb katholisch. Viele der baltischen Hafenstädte sind alte Hansestädte und kulturell stark von Dänemark, Deutschland oder Schweden beeinflusst. Außerdem lebten in den baltischen Ländern bis zum Zweiten Weltkrieg viele Deutsche, die mit dem Hitler-Stalin-Pakt von 1939 planmäßig nach Deutschland ausgesiedelt wurden, eine große russische und eine jüdische Bevölkerungsgruppe. Auch heute noch besteht ein enger Kontakt mit Skandinavien, z.B. über rege genutzte Fährlinien. Im 18. Jahrhundert geriet das Baltikum unter die Herrschaft des russischen Zarenreichs. Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden infolge des auf Druck des Deutschen Reiches und seiner Verbündeten mit der Sowjetunion geschlossenen Friedensvertrages von Brest-Litowsk unabhängige Republiken. Teile Litauens wurden allerdings von Polen annektiert. 1940 wurden infolge des Hitler-Stalin-Paktes Litauen, Estland und Lettland von der Sowjetunion annektiert. Es folgte eine Phase von Terror und Massendeportationen gegen die baltischen Völker durch die sowjetischen Besatzer. Im Kriegsverlauf des Zweiten Weltkrieges wurde das Gebiet von Wehrmachtstruppen besetzt. Viele Letten, Esten und Litauer kollaborierten mit den deutschen Besatzern, wobei es zur Beteiligung an schwersten Kriegsverbrechen u.a. gegen baltische Juden kam. 1944 wurden die 3 baltischen Republiken schließlich von der Sowjetunion zurückerobert. Außerdem wurde das ehemalige deutsche Ostpreussen von der Sowjetunion und von Polen besetzt. Es folgte wieder eine Phase von schwerstem Terror und Massendeportationen gegen die Baltischen Völker. Von 1944 bis 1991 waren Lettland, Estland und Litauen Teilrepubliken der Sowjetunion. Es siedelten sich hier in dieser Zeit viele Russen und andere Nationalitäten der Sowjetunion an, die heute bedeutende Minderheiten in den baltischen Staaten bilden, besonders in Lettland und Estland. 1991 entstanden die unabhängigen Staaten nach Referenden neu. Vor allem in Lettland und Estland entstanden nationalistische Regierungen, die die Minderheiten unterdrücken und einem gewissen Assimilationszwang aussetzen. Viele diskriminierende Gesetze wurden erst auf massiven Druck des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der OSZE und der Nato aufgehoben. Wegen ihrer SS-Denkmäler wurden Lettland und Estland bereits mehrfach international kritisiert. Am 1. Mai 2004 traten die baltischen Staaten der EU bei. Für das Kaliningrader Gebiet (Sonderwirtschaftszone Jantar), das zu Lande von der EU angehörenden Gebieten eingeschlossen ist, sind besondere Regelungen im Gespräch.

Sprachen

In Lettland und Litauen werden zwei indoeuropäische Sprachen gesprochen, die der Sprachgruppe der baltischen Sprachen angehören. In Estland wird hingegen eine dem Finnischen verwandte Sprache gesprochen, diese gehört zu den finno-ugrischen Sprachen. Im nördlichen Teil des früheren Ostpreußen wurde bis 1945 deutsch, vorwiegend im ostniederdeutschen Dialekt gesprochen. Seit der vollständigen Vertreibung der Bewohner wird dort, in der heutigen Oblast Kaliningrad, russisch gesprochen. Zudem sind rund 40% der Bevölkerung in Estland, 30% in Lettland und 8-10% in Litauen Russen; ein Erbe der Sowjetunion. Die russische Sprache ist in Folge dessen auch heute noch weit verbreitet. Damit ging eine politisch gewollte massive Verdrängung der bisher gesprochenen Sprachen einher, der die Baltischen Staaten nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit durch, teils rigorose, Sprachgesetze entgegen traten. Diese werden von der russischstämmigen Bevölkerung, die mancherorts sogar die Bevölkerungsmehrheit stellt, ihrerseits oft als Unterdrückung angesehen.

Landesnatur

Landschaftlich herrschen eine sehr dünne Besiedelung sowie sehr waldreiche, von Dünen und Moränen geprägte Landschaften vor. Die höchste Erhebung des Baltikums ist der Suur Munamägi in Estland. Wichtigste Städte des Baltikums sind Riga, Tallinn, Wilna, Kaunas, Klaipėda, Liepaja, Tartu und Kaliningrad.

Erweiterte Definition des Baltikums

Kaliningrad Mit der Bezeichnung Baltikum können auch alle an das baltische Meer (wie die Ostsee in den meisten Sprachen heißt) angrenzenden Länder gemeint sein. Außer dem engeren Baltikum sind dies Russland, Finnland, Schweden, Dänemark, Deutschland und Polen.

Siehe auch


- Portal:Baltikum, Balten, Skandinavien, Baltische Straße, Tourismus im Baltikum ! ja:バルト三国 ko:발트 3국 simple:Baltic_States zh-min-nan:Pe̍h-kok

Österreich

Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa mit der Staatsform einer parlamentarischen Demokratie. Das Land ist seit 1955 Mitglied in der UNO und seit 1995 in der Europäischen Union. Es grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein.

Geografie

Hauptartikel: Geografie Österreichs

Landschaft

Etwa 60 Prozent des Landes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald). In Ober- und Niederösterreich liegt - bereits nördlich der Donau - die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, das auch nach Tschechien und Bayern hinüberreicht, und an der Ostgrenze die Kleinen Karpaten. Die fünf Großlandschaften Österreichs:
- Anteil an den Ostalpen (52.600 km², 62,8 % der Staatsfläche)
- Anteil am Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km², 12,3 %)
- Vorland im Osten, Anteil an Randgebieten des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 12,3 %)
- Granit- und Gneisplateau, Anteil am Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8.500 km², 10,1 %)
- Anteil am Wiener Becken (3.700 km², 4,4 %) Von der Gesamtfläche Österreichs (rd. 84.000 km²) entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 % liegen tiefer als 500 m.

Gebirge

km² km²] km² km²]] Die sieben höchsten Berge Österreichs sind:

Ebenen

Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark, die wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur Toskana auch oftmals Steirische Toskana genannt wird. tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon - Burgenland) 114 m

Seen

Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt, gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der große Bodensee mit seinen 536 km² im Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen innerhalb des Bodensees nicht genau bestimmt. Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen die größte Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die Bekanntesten davon sind der Wörthersee, der Millstättersee, der Ossiachersee und der Weißensee. Weitere bekannte Seen sind der Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze von Salzburg und Oberösterreich. siehe auch: Liste der Seen in Österreich

Flüsse

Der größte Teil Österreichs wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete über Rhein oder Elbe zur Nordsee. Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):
- Lech und Inn (entwässern Tirol) mit Salzach (entwässert Salzburg).
- die Ager, Traun, Enns, Ybbs, Erlauf, Traisen, Wien, und Fischa entwässern die südlich der Donau gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich sowie Wiens.
- die Große und Kleine Mühl, Rodl und Aist, der Kamp, Göllersbach und Rußbach, sowie die March an der Ostgrenze entwässern die nördlich der Donau gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich

Klima

Das Klima wird vom Westen nach Osten immer trockener (In Wien sind die Niederschläge nur noch halb so hoch wie in Salzburg) und erreicht in den östlichen und südöstlichen Landesteilen das pannonische Kontinentalklima, das teilweise im südlichen Seengebiet mediterran beeinflusst wird. Die schneereichen Winter bringen dem Tourismus eine zweite Saison. Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland. Die niederschlagsreichsten Gegenden sind das gesamte Alpenvorland sowie das Tiroler Unterland, das Außerfern und der Bregenzer Wald. Dort fallen bis zu 3.000 mm Regen pro Jahr (Durchschnitt 900 mm). In diesen Regionen kann es auch sehr oft zu Überschwemmungen kommen.

Bundesländer

Bregenzer Wald Die österreichischen Bundesländer: B Burgenland, K Kärnten, NÖ Niederösterreich, OÖ Oberösterreich, S Salzburg, St Steiermark, T Tirol, V Vorarlberg, W Wien Die neun österreichischen Bundesländer sind in Bezirke aufgeteilt, diese wiederum in Gemeinden.

Städte

Siehe auch: Städte in Österreich Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2.067.652 (Stand 1. Januar 2005). Damit konzentriert sich ein Viertel der Bevölkerung des Landes in der Hauptstadtregion. In Österreich besitzen rund 200 Gemeinden das Stadtrecht. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.

Große Städte

Die größten Städte Österreichs (nach Einwohnerzahl) sind: Landflucht] Landflucht Landflucht Landflucht mit Bodensee (vom Pfänder gesehen)]] Stand: 2001

Ballungsräume in Österreich

Die nachstehenden Gemeinden, die in einem größeren bebauten Siedlungsgebiet liegen, sind nach ihrer Einwohnerzahl sortiert. Stand: 2001

Entfernungen (Luftlinie)


- Wien - Bregenz 505 km
- Wien - Innsbruck 390 km
- Wien - Salzburg 253 km
- Wien - Linz 155 km
- Wien - Graz 148 km
- Wien - Bratislava (SK) 55 km
- Salzburg - München (D) 116 km
- Wien - Berlin (D) 530 km
- Wien - Budapest (H) 255 km
- Bregenz - Paris (F) 568 km
- Villach - Triest (Mittelmeer) (I) 109 km
- Graz - Maribor (SLO) 70 km

Grenzlängen


- Staatsgrenzen insgesamt 2.562 km, davon zu:
  - Deutschland (Bayern): 784 km
  - Italien: 430 km
  - Ungarn: 366 km
  - Tschechische Republik: 362 km
  - Slowenien: 330 km
  - Schweiz: 164 km
  - Slowakei: 91 km
  - Liechtenstein: 35 km

Bevölkerung

siehe auch: Österreicher Österreicher

Lebenserwartung

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich beträgt zur Zeit (2005) bei den Frauen 82,1 Jahre und bei den Männern 76,4 Jahre (im Vergleich 1971: 75,7 Frauen und 73,3 Männer). Die Kindersterblichkeit beträgt 0,45 %. siehe auch: Österreichisches Gesundheitssystem

Sprache

Deutsch ist Amts- und Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Bevölkerung. Die deutsche Sprache wird vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des
- Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und
- Bairischen (gesprochen in allen anderen Bundesländern – siehe Sprachgebrauch in Österreich) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt. Daneben werden slawische und andere Sprachen von autochthonen Minderheiten gesprochen. Die alteingesessenen burgenlandkroatischen, slowenischen und ungarischen Bevölkerungsanteile in Österreich haben einen Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in jenen Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer, bzw. gemischter Bevölkerung. Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache. Außerdem leben 35.000 Jenische in Österreich, wovon gerade noch 3.500 ein fahrendes Leben führen. Sie wurden in den 1960er Jahren im Burgenland, im Mühlviertel, im Waldviertel, auf dem Hausruck, im Toten Gebirge, in den Seetaler Alpen und Fischbacher Alpen angesiedelt. Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich, Kärntner Slowenen

Zuwanderung

Das Land beherbergt Menschen aus vielen anderen Ländern, die aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen ins Land gekommen sind. Diese Zuwanderer oder vorübergehend im Land lebenden Menschen stammen vornehmlich aus Russland, dem ehemaligen Jugoslawien (v.a. Serbien und Montenegro), Deutschland, Georgien, dem asiatischen Raum (Indien, Türkei, Afghanistan, Pakistan, China u.a.), aber auch aus anderen Weltregionen; Deren Anteil an der einheimischen Bevölkerung beträgt etwa 12,5 % (Anfang 2005). Bereits in den 1960er und 1970er Jahren wurden viele damals noch als Fremdarbeiter wegen des herrschenden Arbeitskräftemangels von den Firmen direkt in den Herkunftsländern angeworben um in Österreich zu arbeiten. Viele dieser Familien leben mittlerweile in der zweiten oder dritten Generation im Land. Ungefähr die Hälfte aller Menschen mit Migrationshintergrund bzw. deren Nachkommen lebt im Großraum Wien, wo etwa ein Viertel der gesamten Bevölkerung Österreichs ansässig ist. Der Rest verteilt sich vorwiegend auf die übrigen Ballungszentren, in denen ihr Anteil zwischen 10 und 20 % ausmacht. In einigen ländlichen Regionen liegt der Anteil der Migranten und Migrantinnen zwischen 0 und 5 %. In den vergangenen Jahren wurde pro Jahr an etwa 30.000 - 40.000 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Prognose

Laut Prognosen der Statistik Austria, dem statistischen Amt der Republik Österreich, halten sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage, danach werden die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen wird. Durch Zuwanderung kann die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 auf rund 9 Millionen anwachsen und das Geburtendefizit teilweise ausgeglichen werden. Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, wird der Altersdurschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher als im Bundesdurchschnitt sein; bis 2050 kann Wien demnach wieder zur Zweimillionenstadt werden. Als Grund führt Statistik Austria an, dass die Geburtenraten höher liegen und rund 40% der Immigration nach Österreich auf die Bundeshauptstadt entfallen.

Religion

73,6 % der einheimischen Bevölkerung bekennen sich zum römisch-katholischen Glauben und 4,7 % zum Protestantismus (überwiegend Augsburger Bekenntnis). Etwa 12 % der Bevölkerung gehören keiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft an, die israelitische Kultusgemeinde zählt etwa 7.300 Mitglieder. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Etwa 20.000 sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Von den zugewanderten Personen sind etwa 180.000 Mitglieder christlich-orthodoxer Kirchen, und rund 350.000 Menschen Mitglieder verschiedener muslimischer Religionsgemeinschaften (August 2005). Siehe auch: Geschichte des Christentums in Österreich, Anerkannte Religionen in Österreich, Baptisten in Österreich, Buddhismus in Österreich, Religionsfreiheit in Österreich

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Österreichs

Franken- und Ostfrankenreich

Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum bayrischen Stammesherzogtum im fränkischen Reich Karls des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich, in der Region des heutigen Niederösterreich, war seit 856 eine Marchia Orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (bayerischer) Siedlungstätigkeit.

Heiliges Römisches Reich (HRR) (962 - 1806)

955 Im Jahr 976 wurde die Marchia Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. In einer Urkunde von 996 wurde diese Marchia Orientalis erstmals Ostarrichi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt und 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) zu einem Herzogtum erhoben. Den Babenbergern folgten ab 1278 die Habsburger, die bis 1526 ihr Herrschaftsgebiet weiter ausdehnten und ein Erzherzogtum schufen, das ein bedeutender Faktor im Heiligen Römischen Reich wurde. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß das Fürstenhaus fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde. Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburger Länder von ständigen militärischen Auseinandersetzungen mit dem Osmanischen Reich geprägt. Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt. 1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte das neue Haus Habsburg-Lothringen die Erbländer großteils für sich behaupten. Die Kriege gegen Napoleon und seine Kaiserkrönung führten 1804 dazu, dass Kaiser Franz II. den Titel als Kaiser Franz I. von Österreich für seine Erbländer annahm und 1806 unter dem Druck Napoleons auf die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verzichtete.

Kaisertum Österreich (1804 – 1867); Österreich-Ungarn (1867 - 1918)

Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation Das neue Kaiserreich Österreich war ein Vielvölkerstaat und reichte von Böhmen und Mähren über die heutige Republik hinweg weiter über Ungarn bis tief in den Balkan hinein. 1815 erhielt Österreich den Vorsitz im Deutschen Bund. Mit der Niederschlagung der Märzrevolution 1848 sicherte sich das Kaiserreich sein Überleben. Auch der ungarische Aufstand gegen die österreichische Vorherrschaft wurde niedergerungen. Der Krieg des Deutschen Bundes unter dem Vorsitz Österreichs gegen Preußen (Deutscher Krieg) führte 1866 nach dem Sieg Moltkes bei Königgrätz zur Auflösung des Bundes der deutschen Staaten. 1867 wurde im Zuge des Ausgleiches eine österreich-ungarische Doppelmonarchie unter der Herrschaft vom österreichischen Kaiser Franz Joseph I. geformt, der zugleich als König von Ungarn galt und über 40 Jahre an der Macht bleiben sollte. Da hierbei die Forderungen der „K.u.k.”-Völker nach mehr Selbstständigkeit außer Acht gelassen wurden spitzten sich die Nationalitätenprobleme zu und trieben das Reich an den Rand der Unregierbarkeit. Ausgelöst vom Attentat von Sarajevo und weitergetrieben von den europäischen Beistandspakten begann 1914 der erste Weltkrieg, der 1918 zum Ende der „kaiserlich-königlichen Monarchie” führte.

I. Republik (1918 – 1938) und Drittes Reich (1938 – 1945)

Österreich-Ungarn wurde aufgelöst. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet der Doppelmonarchie entstand die Republik „Deutschösterreich”, wobei einige Gebiete, in welchen ebenfalls eine große Bevölkerungszahl vorwiegend Deutsch sprach (z.B.: Egerland, Südmähren, Südtirol) abgetrennt wurden. Im Vertrag von Saint-Germain wurde dieser Staatsname „Deutschösterreich” und der von vielen angestrebte Zusammenschluss mit der neuen Deutschen Republik untersagt. Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 die neue österreichische Verfassung beschlossen. In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise die schließlich im Bürgerkrieg (1934) gipfelte. Nachdem Bundeskanzler Engelbert Dollfuß 1933 den Nationalrat aufgelöst hatte, wurde in Österreich eine austrofaschistische Diktatur in Form eines autoritären Ständestaates etabliert. 1938 erfolgte der Anschluss an das Deutsche Reich. Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte nach seinem beruflichen Scheitern in seinem Heimatland und seiner politischen Karriere in Deutschland Österreich in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. Österreich wurde in „Ostmark” und bald danach in „Donau- und Alpengaue” umbenannt. Der 1939 von ihm entfesselte Zweite Weltkrieg führte schließlich zum Untergang des „Dritten Reiches“.

II. Republik (ab 1945)

Dritten Reiches Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches und der Befreiung von der Herrschaft Hitlers und der Nationalsozialisten, wurde von den Siegermächten ein Staat Österreich wiederhergestellt. Bereits am 27. April trat eine provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der Republik. Nach Renners Tod wurde Theodor Körner als Kandidat der SPÖ am 27. Mai 1951 zum Bundespräsidenten gewählt. Dies war die erste Volkswahl des Staatsoberhauptes in der Österreichischen Geschichte überhaupt. Bis 1955 war das neue Österreich, wie auch Deutschland, in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Erst mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrags durch die Bundesregierung und Vertreter der Siegermächte am 15. Mai 1955, und damit dem Bekenntnis zur Neutralität und der Verpflichtung keinen neuen Anschluss anzustreben, erlangte die Republik ihre volle Souveränität. Bis zum 25. Oktober 1955 verließen die letzten alliierten Truppen das Land. Tags darauf wurde die „immerwährende Neutralität” im Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes festgeschrieben. Seit 1965 ist der 26. Oktober, in Erinnerung an den Beschluss der Neutralität, österreichischer Nationalfeiertag. 1960 war die Republik Mitbegründer der EFTA, die einen Wirtschaftszusammenhalt anstrebte. Bedingt durch die Neutralität konnten sowohl mit den westlichen Ländern als auch mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half. Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 wurde die strikte Neutralitätspolitik zwar gelockert, aber die angemessene Interpretation der Neutralität in der geänderten Weltordnung ist seitdem ein umstrittenes innenpolitisches Thema. 1995 trat Österreich der Europäischen Union (EU) bei. 1999 schaffte es seine bisherige Währung, den Schilling ab und führte zusammen mit anderen EU-Staaten den Euro ein.

Politik

Hauptartikel: Politisches System Österreichs Siehe auch: Politische Parteien in Österreich, Endogene Regionalentwicklung, Bundesverfassung (Österreich)

System

Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" und Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.

Institutionen

Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.

Politische Parteien

Hauptartikel: Politische Parteien in Österreich. Seit der Gründung der Republik Österreich wird die Politik von zwei großen Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei ÖVP (vor dem 2. Weltkrieg unter dem Namen Christlichsoziale Partei) sowie der sozialdemokratischen SPÖ (vorher Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs), geprägt. Beide entstanden schon während der Monarchie und erlebten jeweils nach dem 2. Weltkrieg eine Neugründung, der eine intensivierte Zusammenarbeit folgte. Die positiven Auswirkungen dieser Kooperation wurde unter dem Begriff der Sozialpartnerschaft, die negativen als Parteipolitischer Proporz bekannt. Drittes, allerdings wesentlich kleineres, parteipolitisches Kontinuum ist das deutschnationale Lager, welches sich in der ersten Republik vor allem in der Großdeutschen Volkspartei, danach in der FPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs, sammelte. In den ersten Jahren der zweiten Republik spielte auch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) ein Rolle in der Politik des Landes, seit den 60er Jahren ist sie jedoch als Kleinstpartei auf Bundesebene relativ bedeutungslos. Bei regionalen Wahlen, wie zB. in Graz, erreicht sie aber auch heute noch nennenswerte Stimmanteile.
In den 80er-Jahren brach das starre, manchmal auch als
hyperstabil bezeichnete Parteiensystem (mit einer der höchsten Dichte an Pateimitgliedern weltweit) auf. Einerseits durch den Eintritt der Grünen Partei auf dem linken Parteienspektrum, andererseits durch die Forcierung der FPÖ als rechtspopulistische Partei. Von der bis zum Regierungseintritt im Jahr 2000 stark wachsenden Partei spaltete sich 1993 das Liberale Forum ab, das allerdings bald wieder von der politischen Bühne verschwinden sollte. Im Jahr 2005 erlebte die FPÖ mit der Gründung des BZÖ ihre zweite Spaltung. Derzeit besteht die Bundesregierung aus einer Koalition zwischen ÖVP und BZÖ unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. Vizekanzler ist derzeit Hubert Gorbach.

Rechtswesen

Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG). Auch das Verfassungsrecht ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 angesehen werden, welches sozusagen den "Kern" des Bundesverfassungsrechts enthält; daneben bestehen jedoch mehr als 1.300 (!) Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 sowie die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 zu nennen. Das Strafrecht ist in einer modernen Kodifikation, dem Strafgesetzbuch vom 23. Jänner 1974, geregelt. Es kennt außer Strafen auch "vorbeugende Maßnahmen" (= Unterbringung von geistig abnormen, entwöhnungsbedürftigen oder potentiell rückfälligen Tätern in entsprechende Anstalten), beide dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (
Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft. Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verwaltungsgerichtshof und vom Verfassungsgerichtshof wahrgenommen. siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich

Militärische Landesverteidigung

Hauptartikel: Österreichisches Bundesheer. Die militärische Landesverteidung fußt auf einer allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger im Alter von 17 - 50 Jahren. Frauen können einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Das Bundesheer besteht aus ca. 35.000 Mann im Präsenzstand und ca. 75.000 Mann der Miliz. Der Präsenzdienst dauert bisher acht Monate und ab 1. Jänner 2006 sechs Monate. Bis zum Jahr 2009 wird voraussichtlich die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft und durch ein Berufsheer ersetzt. Die Hauptaufgaben des Bundesheeres sind:
- Militärische Landesverteidigung
- Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie der demokratischen Freiheiten der Bürger
- Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren
- Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges
- Hilfeleistung im Ausland Wehrpflichtige, die einen Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, können einen Zivildienst ableisten. Dieser dauert zwölf Monate und ab 1. Jänner 2006 neun Monate.

Staatsverschuldung

Die Verschuldung des Gesamtstaates einschl. Parafisken wird 2005 ihren bisher höchsten Stand mit 154,86 Mrd. EUR erreichen, danach sollen die Schulden über 154,500 (2006) auf 154,200 Mrd. EUR (2007) zurückgeführt werden. Die Schuldenstandsquote wird für 2005 mit 63,3% veranschlagt (durch die Revision der VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) fällt der Quotient niedriger aus als bisher). 1995 - im Jahre des EU-Beitritts - lag sie noch bei 69,2%. Das Maastricht-Ziel eines Schuldenstands von höchstens 60% des BIP hatte Österreich zuletzt - vor dem Beitritt zur EU - 1992 erreicht.

Bundeshaushalt

Der Bundeshaushalt 2005 sieht bei Ausgaben in Höhe von 64,001 Mrd. EUR Einnahmen von 58,866 Mrd. EUR vor, so dass sich ein Defizit in Höhe von 5,135 Mrd. EUR oder 2,1% des BIP ergibt.

Infrastruktur

Verkehr

Die Verkehrsinfrastruktur ist geprägt einerseits durch die Lage in den Alpen und andererseits durch die zentrale Lage in Mitteleuropa. Dies gilt für Straßen- und Bahnverbindungen gleichermaßen. Die logistische Erschließung der Alpen erfordert viele Tunnel- und Brückenbauten, die extremen Witterungsbedingungen standhalten müssen. Durch die zentrale Lage gilt Österreich als typisches Transitland, vor allem in Nord-Süd- und Nord-Südost-Richtung, durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs auch in Ost-Westrichtung. Das bedeutet aber oft eine wesentlich größere Dimensionierung der Verkehrswege, auch in ökologisch sensiblen Gebieten, was oft zu Widerständen der Bevölkerung führt. Um diese Gratwanderung zwischen Ökonomie und Ökologie zu bewältigen, sind oft Maßnahmen notwendig, welche dem Land eine Vorreiterrolle im Umweltschutz gebracht haben, vor allem am Kraftfahrzeugsektor. Es wurde in der Alpenrepublik beispielsweise vergleichsweise früh gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Kraftfahrzeug einen Katalysator einzubauen. Ebenso wurden auf bestimmten Strecken nur Lärmarme LKW zugelassen. Durch verschiedene Deregulierungen fühlen sich die Bewohner jedoch in bestimmten Regionen, wie im Inntal, von den verkehrsregelnden Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene, vor allem von der EU, im Stich gelassen.

Straßenverkehr

Das österreichische Straßennetz umfasst derzeit:
- 2.000 km Autobahnen und Schnellstraßen
- 10.000 km Straßen mit Vorrang (früher Bundesstraßen)
- 24.000 km Landesstraßen
- 70.000 km Gemeindestraßen Das Straßennetz ist großteils in öffentlicher Hand, wobei auf Autobahnen und Schnellstraßen die PKWs mit so genannten Mautvignetten und die LKWs kilometerabhängig durch die ASFINAG bemautet werden. Siehe: Straßensystem in Österreich, Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich, Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen

Schienenverkehr

Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen Der größte Teil der Eisenbahnstrecken wird durch die Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) betrieben. Ein geringerer Teil wird durch Privatbahnen, die aber auch teilweise im Besitz der Bundesländer sind, befahren. S-Bahnen gibt es derzeit nur in der Hauptstadtregion Wien und in Salzburg. Weitere S-Bahn Systeme sind für die Städte Graz, Linz und Innsbruck geplant. Die einzige U-Bahn Österreichs befindet sich in Wien. Des weiteren besitzt die Linzer Straßenbahn einige unterirdische Stationen. Straßenbahnverkehr gibt es in den Städten Wien, Graz, Linz, Innsbruck und Gmunden.

Schiffsverkehr

Der Personenschiffsverkehr dient hauptsächlich dem Tourismus und findet sowohl auf der Donau, als auch auf den größeren Seen statt. Meist werden die Gewässer nur im Sommerhalbjahr befahren. Im Güterverkehr wird nur die Donau genutzt, die durch den Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals wesentlich aufgewertet wurde und so viel Transitverkehr von der Nordsee bis ans Schwarze Meer aufnehmen kann. Hauptsächlich werden Schüttgüter befördert. Die wichtigsten Häfen sind Linz, Krems und Wien.

Flugverkehr

Die größte nationale Fluggesellschaft ist die Austrian-Gruppe (Austrian Airlines, Lauda Air, Austrian Arrows). Mit FlyNiki besitzt Österreich seit 2003 auch eine Billigflugairline. Wichtigster Flughafen ist der Flughafen Wien-Schwechat, daneben sind Graz, Linz, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck internationale Anbindungen.

Energieversorgung

Hauptartikel: Energieversorgung in Österreich Energieversorgung in Österreich

Elektrische Energie

Die Elektrische Energie wird zum größten Teil aus Wasserkraft, sowohl aus Laufkraftwerken an der Donau, der Enns, Drau und vielen kleineren, als auch aus Pumpspeicherkraftwerken, wie Kraftwerk Kaprun oder Maltakraftwerke hergestellt. Zur Deckung von Spitzenstrom werden auch Gaskraftwerke betrieben. Strom aus Atomkraftwerken wird auf Grund des Atomsperrgesetzes nicht hergestellt. Das einzige Kernkraftwerk wurde zwar in Zwentendorf errichtet, ging aber nach einer Volksabstimmung 1978 nie in Betrieb. Die Verteilung erfolgt hauptsächlich durch neun Landesgesellschaften, die auch die letzte Meile zum Endverbraucher haben. Daneben gibt es einige kleinere Versorger, die meist auch im Besitz der öffentlichen Hand sind.

Gasversorgung

letzte Meile Bei der Erdgasversorgung ist Österreich weitgehend vom Ausland abhängig. Traditionellerweise ist die Hauptversorgung aus Russland. Verhältnismäßig kleine Erdgaslager befinden sich im Marchfeld und Weinviertel, wo sich auch unterirdische Pufferspeicher als Sicherheitslager befinden. Die Verteilung erfolgt ebenfalls über neun Landesgesellschaften.

Ölversorgung

Dasselbe gilt für das Erdöl. Hauptimportland ist dabei Libyen. Die größte Raffinerie befindet sich in Schwechat und wird von der OMV AG betrieben.

Rechtliche und soziale Infrastruktur

Schule und Ausbildung

Siehe: Schulsystem in Österreich, Liste bedeutender Österreicher, Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schülerzeitung

Notrufdienste

Polizei
Österreichweit wurde 2005 die für ländliche Gebiete zuständige Bundesgendarmerie mit den in den Städten vorhandenen Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps zum neuen Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt. Dadurch wurde versucht, Zweigleisigkeiten in der Organisation zu beseitigen und die Effizienz zu erhöhen. Der Beweis dieses Anspruchs konnte bis dato nicht erbracht werden.
Feuerwehr
Das österreichische Feuerwehrensystem basiert fast vollständig auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur in den sechs größten Städten wird der Brandschutz von Berufsfeuerwehren wahrgenommen. Hauptartikel:Feuerwehr in Österreich
Rettungsdienst
Bei Unfällen mit Verletzten wird in Österreich die Rettung informiert. Vor allem in den ländlichen Gebieten übernimmt das Österreichische Rote Kreuz den Rettungsdient. Daneben unterhalten andere Hilfsorganisationen wie des ASBÖ oder die Johanniter Rettungswachen. In Wien teilen sich die städtische Wiener Rettung und die Hilfsorganisationen die Aufgabe. Rettungshubschrauber spielen eine sehr wichtige Rolle im österreichischen Rettungsdienst. Das Land dürfte über die größte Dichte an Rettungshubschraubern weltweit verfügen. Flächendeckend stellt der Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC 16 Hubschrauber. Daneben sind vor allem in den Tourismus-Regionen mehrere private Anbieter tätig. Siehe auch Luftrettung.

Wetterdienst

Wetterstationen befinden sich übers ganze Land verteilt, in größeren Städten und in allen Landeshauptstädten. Die nationale Einrichtung für meteorologische und geophysikalische Dienste ist die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit mehreren Zweigstellen in den Bundesländern. Die aktuellen Wetterdaten und Wetterentwicklungen lassen sich, auf Internetseiten gesammelt, für viele Orte abrufen und außerdem über Radio und Fernsehen verfolgen. In Zukunft soll außerdem ein zuverlässiger Unwetterwarndienst im Internet angeboten werden. Zusätzlich gibt es noch die Flugwetterdienste oder spezielle Systeme, wie das Blitzortungssystem ALDIS, die auch mit der ZAMG zusammenarbeiten und Daten austauschen.

Medien

Hauptartikel: Medien in Österreich

Wirtschaft

Hauptartikel: Österreichische Wirtschaft
In Österreich waren 2001 3.420.788 Personen in 396.288 Arbeitsstätten beschäftigt. Die größte Börse in Österreich ist die Wiener Börse, dessen größter Index der ATX ist.

Land- und Forstwirtschaft

Österreich hat eine sehr kleinstrukturierte Landwirtsch

Bayern

Der
Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien, im Süden an Österreich und an den Bodensee. Im Freistaat leben traditionell drei deutsche Volksstämme: die Franken (Ober-, Mittel- und Unterfranken), die Schwaben und die Baiern ("Altbayern").

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde. Er "importierte" das Y aus dem griechischen Alphabet, da sein zweiter Sohn, Otto I., König von Griechenland wurde und seinerseits die bayerischen Farben weiß-blau als griechische Nationalfarben etablierte.

Politik

Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns. Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):
- CSU 124 Sitze
- SPD 41 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:

Bayerische Staatsregierung

In Bayern regiert seit 1966 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Dr. Edmund Stoiber (CSU). Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Landtag wiedergewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Landtag bestätigt. Der Bayerischen Staatsregierung gehören zurzeit folgende Mitglieder an:

- Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
- Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
- Erwin Huber (CSU), Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
- Eberhard Sinner (CSU), Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
- Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
- Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
- Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
- Otto Wiesheu (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
- Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren
- Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
- Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Emilia Müller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945

Staatsaufbau

Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde. Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern

Wahlrecht

Gesetzgebungsverfahren in Bayern] Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann. Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Zum einen besitzt jeder Wähler genau so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag z. B. 45 Sitze zu besetzten, so hat jeder Wähler 45 Stimmen. Desweiteren besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt. Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.

Staatswappen, Flagge und Hymne

Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität. Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Zur Hymne siehe: Bayernhymne

Verwaltungsgliederung

Regierungsbezirke

Nachstehend die Regierungsbezirke mit Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS) und Abkürzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS)

Landkreise

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte: kreisfreie Städte

Kreisfreie Städte

Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden, Stand 1. Januar 2005).
Änderungen seit dem 1. Januar 2005:
- Erhebung einer Gemeinde zum Markt am 17. September 2005
- Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 01. Januar 2006 (geplant)

Größte Städte

Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Große Kreisstadt

Regionen

Geografie

Große Kreisstadt Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (fließen links dagegen). Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau. Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden. Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern, Liste der Berge in Bayern

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent. Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. In Regionen wie in Oberfranken oder der nördlichen Oberpfalz geht die Wirtschaftskraft stark zurück. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte bei der Verbesserung der Situation vorgewiesen werden. An drei Standorten in Bayern befinden sich Atomkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.

Kultur

Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Museen

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:

Musik

Operetten] Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie
- Max Reger
- Carl Orff
- Richard Strauss
- Christoph Willibald Gluck Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen
- die Münchner Philharmoniker
- das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks
- die Bamberger Symphoniker, Bayerische Staatsphilharmonie
- das Bayerisches Staatsorchester am Nationaltheater
- die Münchner Symphoniker
- das Münchner Kammerorchester
- die Nürnberger Philharmoniker am Staatstheater Nürnberg
- die Nürnberger Symphoniker
- die Hofer Symphoniker
- das Philharmonisches Orchester Bad Reichenhall
- und das Kammerorchester Schloss Werneck Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele. Münchner Opernfestspiele

Küche

Durch das Nebeneinander der drei bayerischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:
- Schweinsbraten, Schweinshaxe, Kalbshaxenbraten, Spanferkelbraten
- Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel
- Sauerkraut, Kohlroulade, Krautwickel, Krautspätzle, Krautkrapfen
- Leberknödelsuppe, Leberspätzlesuppe, Speckknödelsuppe, Pfannkuchensuppe
- Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger (Wurst), Nürnberger Rostbratwurst
- Apfelstrudel, Topfenstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerisch Creme
- Bayrischer Kartoffelsalat, Bayrischer Wurstsalat
- Obazda oder fränkisch: Grupfter
- Leberkäse, Leberkässemmel

Religion, Stämme und Sprache

Leberkässemmel
- röm.-katholisch 58,50% Stand 2003 (1950 71,9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26,8 %)
- andere Konfessionen und Religionen etwa 4 % Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert vor allem in ländlichen Gebieten Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden; seit der Judenemanzipation zunehmend in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden existieren heute in Bayern noch bzw. wieder 12 Gemeinden. Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern, Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche. Auch Sinti und Roma haben eine sehr lange Tradition in Bayern. Daneben sind auch Jenische in Bayern beheimatet. Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie hessische Mundarten gesprochen werden. Sudetendeutsche Mundarten konnten sich nur in einzelnen Gemeinden, wo Sudetendeutsche angesiedelt wurden, vorübergehend halten. siehe: Dialekte in Bayern, Liste bayerischer Klöster

Literatur


- Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
- Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
- Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7 Siehe auch: Portal:Bayern

Weblinks


- [http://www.bayern.de/ Bayerische Staatsregierung]
- [http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/ Bayerische Landesbibliothek Online]
- [http://www.digitalis.uni-koeln.de/Merianb/merianb_index.html Topographia Bavariae] Kupfertafeln von Matthäus Merian 1622
- [http://www.geschichte.hdbg.de Geschichte Bayerns (Haus der Bayerischen Geschichte)]
- [http://www.bayernviewer.de/ Bayern Viewer: Luftbilder und Karten flächendeckend]
- [http://www.bis.bayern.de/ Detaillierte Karten flächendeckend]
-
als:Bayern ja:バイエルン州 ko:바이에른 주 simple:Bavaria

Westfalen

Die Bezeichnungen Westfalen (West-Falen = Westmenschen, Westmänner; gemeint Westsachsen) und westfälisch, im Gegensatz zu den heute fast nicht mehr verwendeten Bezeichnungen Ostfalen und ostfälisch, gehen zurück auf die Bezeichnug für die Bewohner des westlichen Teils des Siedlungsgebietes der Sachsen im niederen Land (Nieder-Sachsen). Westfalen bezeichnet heute den nordöstlichen Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Als Westfalen bezeichnet man auch die Menschen des westfälischen Sprachraumes in Westfalen und im angrenzenden Bundesland Niedersachsen. Die bisher ältesten Überreste von anatomisch modernen Menschen in Westfalen sind über 10.700 Jahre alt. Sie wurden im Frühjahr 2004 in einer Felsenhöhle bei Hagen-Hohenlimburg entdeckt. Diese Menschen lebten im frühen Mesolithikum. Die Sprache der Westfalen ist das Westfälisch (Platt) genannte westfälische Niedersächsisch, eine niederdeutsche Sprache, die von ihren Sprechern auch als Plattdüütsch bezeichnet wird. Plattdüütsch Symbolbeladen sind das Westfalenlied und das Westfalenpferd. Eine bekannte westfälische Symbolfigur ist der Kiepenkerl, ausgestattet mit weitem blauen Hemd, rotem Halstuch, Holzschuhen und seiner Kiepe, einem Tragkorb. Mit ihrer Kiepe auf dem Rücken zogen früher Krämer über Land und boten auf den Höfen wie in den Städten ihre Waren an. In vielen Städten, so auch in Münster, hat man dem Kiepenkerl ein Denkmal aufgestellt.

Geographie

Münster Im gegenwärtigen Westfalen leben etwa 8,5 Millionen Menschen in den Regionen Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, Sauerland (ohne das Hessische Upland) und Siegerland (zum Großteil zu Westfalen gehörend), sowie im mittleren und östlichen Teil des Ruhrgebiets. Der sauerländische und siegerländische Teil Westfalens wird Südwestfalen genannt. Historisch gehörten auch das heute in Niedersachsen gelegene Osnabrücker Land sowie das Oldenburger Münsterland zu Westfalen. Der heutige Kreis Lippe gehört aus historischen Gründen offiziell nicht zu Westfalen, wird aber in der allgemeinen Wahrnehmung oft hinzugeschlagen. Grundsätzlich wird Westfalen wahlweise Norddeutschland, Nordwestdeutschland oder Westdeutschland zugeordnet. Die größte Stadt Westfalens ist Dortmund, gefolgt von den Städten Bochum, Bielefeld, Münster und Gelsenkirchen. Münster ist ein wichtiger Verwaltungssitz im Land Nordrhein-Westfalen, unter anderem Sitz des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Weitere wichtige Städte sind Arnsberg, Bocholt, Bottrop, Gütersloh, Hagen, Hamm, Herford, Herne, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Menden, Minden, Paderborn, Recklinghausen, Rheine, Siegen, Soest, Unna, Warendorf und Werl. Siehe auch: Ostfalen, Liste der Landschaften in Nordrhein-Westfalen

Geschichte

Ur- und Frühgeschichte

Steinzeit

Das Gebiet Westfalens wurde bereits von Neandertalern während der Mittleren Altsteinzeit bewohnt. Im Münsterland, im Ruhrgebiet und im Sauerland wurden archäologische Funde entdeckt, die auf Jagdlager hindeuten. In einer Sandgrube bei Warendorf wurde - leider ohne weitere Befunde - ein kleines Schädelteil eines Neandertalers gefunden. Zu den wichtigsten Fundstellen der Mittleren Altsteinzeit in Europa gehört die Balver Höhle. Hier wurden über vier große Schichten entdeckt, die sich nach mehreren Nutzungsphasen durch Jägergruppen in einem Zeitraum von rund 50.000 Jahren abgelagert hatten. Zahlreiche Funde aus dieser Höhle sind besonders im Westfälischen Museum für Archäologie in Herne und im Museum für Ur- und Frühgeschichte in Hagen zu sehen. In den folgenden Zeitabschnitten kam es vor allem in der Späten Altsteinzeit zu einer intensiven Besiedlung durch Rentierjäger. Aus der Mittelsteinzeit liegen besonders viele Fundplätze vor. Aus dieser Zeit stammen auch die ältesten Skelettfunde von anatomisch modernen Menschen, die 2004 in einer Höhle bei Hagen entdeckt wurden. Diese auch international wichtigen Funde werden im Museum für Ur- und Frühgeschichte in Hagen verwahrt und zum Teil auch ausgestellt. Aus der Jungsteinzeit sind Siedlungen der Bandkeramik, Rössener Kultur und Michelsberger Kultur belegt. Bestattungen der älteren jungsteinzeitlichen Kulturen sind aus Westfalen bisher noch nicht bekannt. Aus der späten Michelsberger Kultur liegen jedoch mehrere besonders gut erhaltene Skelettreste von Menschen aus einer Höhle bei Hagen vor. Sie zählen zu den sehr wenigen bekannten Bestattungen aus dieser Zeit in Europa. Aus späteren Abschnitten der Jungsteinzeit fanden sich so genannte Megalithgräber und Bestattungen der Becherkulturen. Die Hellwegbörden sind dabei der Grenzraum zwischen den Anlagen der Trichterbecherkultur (Halen, Heiden) und den hessisch-westfälischen Galeriegräbern der Wartberg-Kultur (Calden, Warburg). Zahlreiche Steinwerkzeuge deuten darauf hin, dass die während der Jungsteinzeit in Westfalen lebenden Menschen vom Bergbau auf Feuerstein und anderen Rohstoffen profitierten. Diese Rohstoffe und fertigen Steinwerkzeuge wurden über weite Entfernungen transportiert. Vielleicht gab es eine Art Handel mit diesen Gerätschaften. In mehreren Siedlungen und Gräbern in Westfalen wurden Flintgeräte von der Maas, vom