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BauaufnahmeUnter einer Bauaufnahme versteht man das Vermessen und Aufzeichnen eines bestehenden Gebäudes oder Bauwerks. Die Zeichnungen dienen dann als Grundlage für Planungen von Umbauten, Erweiterungen oder denkmalpflegerischen Maßnahmen. Vorrangig geht es dabei um ein "formgetreues" Erfassen der Substanz, d.h.: in Abhängigkeit des Genauigkeitsgrades und verwendeten Zeichenmaßstabes werden auch die Gebäudeverformungen abgebildet. Die Darstellung bezieht sich nicht nur auf die Messebene, sondern auch in Form von Sichtkanten oder eingestrichelten Informationen auf relevante Planungszonen der anderen Raumebenen.
siehe auch: Denkmalpflege, Aufmaß, Vermessung
Kategorie:Bauwesen
Kategorie:Geodäsie
GebäudeEin Gebäude - umgangssprachlich auch oft als Haus bezeichnet - ist ein Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Objekten zu dienen (so oder ähnlich werden Gebäude in den Bauordnungen der deutschen Bundesländer definiert). Ein Gebäude besitzt nicht zwingend Wände oder einen Keller, jedoch immer ein Dach. Ansonsten treffen die Eigenschaften eines Bauwerks auch auf ein Gebäude zu.
Differenzierung
Wie bei dem Begriff Bauwerk gibt es auch hier keine einheitliche oder verbindliche, allgemein anerkannte Kategorisierung. Man kann nach verschiedenen Aspekten differenzieren:
nach Konstruktion und Material
Zum Beispiel:
- Massivbau, Schottenbauweise oder Skelett-bauweise
- Mauerwerksbau, Lehmbau oder Holzbau
siehe dazu auch: :Kategorie:Baukonstruktion
nach Funktion
auch bei der Unterscheidung nach Funktionen gibt es keine einheitliche oder verbindliche Kategorisierung. Einige Funktionen sind:
- Wohnen: Wohngebäude, Wohnhaus
- Arbeiten: z.B. Bürogebäude, Fabrik, Werkstatt
- Handel, Lagerung, Warenumschlag: Speicher, Kaufhaus
- Gesellschaftliches Leben: z.B. Öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Regierungsgebäude
- Gesundheit und Fürsorge: z.B. Krankenhäuser, Heime, Strafvollzugsanstalten
- Kultur: z.B. Versammlungsgebäude, Bibliotheken, Konzerthäuser, Opernhäuser
- Religion: z.B. Sakralgebäude wie Tempel, Kirchengebäude
- Freizeit: z.B. Sporthallen, Schwimmbäder
- Verkehr: z.B. Parkhäuser, Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Fluggastabfertigungsgebäude,
siehe dazu auch: :Kategorie:Gebäude
nach Gestalt
Es existieren freistehende Gebäude (Einzelhaus) genauso wie Doppelhäuser und Reihenhäuser. Auch zusammenhängende Gebäudeeinheiten können als einzelne Gebäude gelten, wenn sie jeweils ein eigenes Erschließungssystem (eigener Eingang und eigenes Treppenhaus), ein eigenes Ver- und Entsorgungssystem besitzen und einzeln nutzbar sind. Auch Ensembles verschiedenartig genutzer Gebäude können eine gestaltliche Einheit darstellen, z.B. Dreiseithof oder Vierseithof.
siehe dazu auch: :Kategorie:Bauform und :Kategorie:Gebäudeensemble
nach Energiestandard
Es gibt Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser bis hin zu sogenannten Plusenergiehäusern. Das sind verschiedene Energiestandards, die eine Aussage über den Energiebedarf des Gebäudes treffen.
siehe dazu auch: :Kategorie:Energiestandard (Gebäude)
Siehe auch
- Portal:Architektur und Bauwesen
- Architektur, Bauingenieurwesen
- Liste von Gebäuden
Weblinks
!Gebäude
Kategorie:Stadtbaugeschichte
ja:建築物
ZeichnungDas Wort Zeichnung (v. althochdt.: zeichenunga Kennzeichnung) bezeichnet
- eine Zeichnung als Bild, siehe Zeichnung (Kunst).
- die natürliche, in einem bestimmten Muster verteilte Färbung bei Tieren und Pflanzen, siehe Mimikry.
- eine Konstruktionszeichnung als Vorlage zur Fertigung wird technische Zeichnung genannt.
- eine Zeichnung in der Architektur wird Architektenzeichnung oder Entwurfszeichnung genannt, siehe Zeichnung (Architektur)
- Zeichnungen als Vorlage werden auch bei der Errichtung von Bauwerken und Gebäuden benutzt, siehe Bauzeichnung
- das Beantragen von Aktien, siehe Zeichnung (Aktien)
DenkmalpflegeAls Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind. Auch die kulturhistorische Beurteilung von Denkmälern gehört zur Denkmalpflege. Zuständig sind die Denkmalfachbehörden, die ihr wissenschaftliches und technisches Fachwissen einbringen, die Denkmalschutzbehörden fachlich beraten und für finanzielle Förderungen sorgen.
Die gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen, die den Rahmen der Denkmalpflege bilden, werden als Denkmalschutz bezeichnet. Ihre Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz (DSchG), das in Deutschland in jedem Bundesland unterschiedlich ist.
Es wird unterschieden zwischen Archäologischer Denkmalpflege (auch Bodendenkmalpflege genannt) und Bau- und Kunstdenkmalpflege. Es gibt jedoch durchaus Überschneidungen der Bereiche.
Die Gartendenkmalpflege ist erst seit wenigen Jahrzehnten als ein eigenes Fachgebiet der Denkmalpflege etabliert. Sie wird rechtlich oft zur Baudenkmalpflege gezählt, ist aber eine übergreifende Disziplin, da sie sich sowohl baudenkmalpflegerischer, bodendenkmalpflegerischer, als auch ganz eigener Methoden bedient, die durch die Besonderheiten pflanzlicher, also lebender, Untersuchungsobjekte bedingt sind.
Archäologische oder Bodendenkmalpflege
Die Archäologische bzw. Bodendenkmalpflege befasst sich mit den unbeweglichen oder beweglichen Denkmälern, die sich im Boden befinden oder befanden. Daher bedient sie sich häufigarchäologischer Methoden.
Die Aufgaben der Bodendenkmalpflegesind vielgestaltig: Sie reichen zum Beispiel von der systematischen Bestandserfassung Inventarisation mittels Begehungen und Luftbildinterpretation, Überprüfung geplanter Baumaßnahmen, archäologischer Voruntersuchung (Prospektion), Ausgrabungen (planmässig oder als Notgrabung bei bevorstehender Zerstörung durch Baumassnahmen), wissenschaftliche Aufarbeitung und Veröffentlichung der gefundenen Ergebnisse, Restaurierung geborgener Objekte.
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Die Bau- und Kunstdenkmalpflege basiert mehr auf Kunstgeschichte und Architekturwissenschaften.
Sie nimmt innerhalb der Denkmalpflege einen sehr breiten Raum ein und ist duch die verschiedenen Epochen geprägt.
Gartendenkmalpflege
Objekt der Gartendenkmalpflege sind nicht nur Gärten, sondern alle Objekte im nicht bebauten Raum (Freiraum), welche die Voraussetzungen eines Denkmals erfüllen und aus Pflanzen bestehen oder pflanzliche Elemente beinhalten. Dies umfasst im letztgenannten Fall dann also auch nicht-pflanzliche Bestandteile.
Das Aufgabengebiet kann also vom geschichtlich bedeutsamen Einzelbaum (z.B. einer Tanzlinde), dem Erhalt einer Allee, eines Barock- oder Landschaftsgartens, eines Friedhofs, usw., bis zur Erhaltung riesiger Kulturlandschaften (z.B. Gartenreich Wörlitz-Dessau)gehen.
Es können Überschneidungen mit der Bodendenkmalpflege und Baudenkmalpflege und bestehen. Ersteres trifft zum Beispiel auf die Erforschung von Gärten aus frühgeschichtlicher Zeit (z.B. Gärten in römischen Siedlungen) zu. Die Erforschung ursprünglicher Wegeverläufe, Baumstandorte, oder der Wasserversorgung eines Brunnens in einem historischen Garten kann Grabungen erfordern. Baulichkeiten und Figurenschmuck in Gartenanlagen, Friedhöfen, usw. erfordern andererseits die Mitwirkung der Bau- und Kunstdenkmalpflege.
Die Gartendenkmalpflege hat zwangsläufig auch oft Berührungspunkte mit dem Naturschutz, hat jedoch einen andere Zweckbestimmung als dieser. So kann beispielsweise ein historischer Park zugleich Naturdenkmal als auch Kulturdenkmal sein. Der Schutz von Naturdenkmalen ist vorrangig Aufgabe des Naturschutzes. Manchmal können sich daraus Konflikte ergeben (z.B. kann die Wiederherstellung einer historischen Struktur eine Entfernung von naturschützerisch wertvollem Pflanzenbestand erfordern), manchmal auch Vorteile (wenn z.B. eine Allee aufgrund Unterschutzstellung als Naturdenkmal nicht zerstört wurde.)
Wichtiges planerisches Mittel der Gartendenkmalpflege ist die Erstellung eines sogenannten Parkpflegewerkes.
„Ein Parkpflegewerk ist ein Instrument zur Analyse, zur Dokumentation, zur denkmalgerechten
Pflege, zur Erhaltung und Restaurierung historischer Gärten.“
(Meyer, 2000, S.56, in: DGGL Arbeitskreis Historische Gärten; Historische Parks und Gärten -
Denkmalgerechte Parkpflege)
Geschichte der Gartendenkmalpflege
Die große Umgestaltungswelle in landschaftliche Anlagen vernichtete unzählige formale Gärten der Renaissance und des Barock. Dennoch überlebten einzelne Gärten oder zumindest Elemente, z.B. weil konservative Eigentümer die neue Mode noch nicht mitmachen wollten oder aus finanziellen Gründen nicht umsetzen konnten, oder weil sie nach Wechsel der Residenz in Vergessenheit gerieten. Manchmal war auch durchaus Anerkennung der schöpferischen Leistung der Vorfahren oder Praktikabilität ein Motiv. So wandelte beispielsweise Friedrich Ludwig Sckell aus diesem Grund mehrfach nur schloßferne Teile von Barockgärten in Landschaftsgärten um und beließ manche Alleen und andere geometrische Strukturen (Beispiel: Schloß Nymphenburg in München).
Im Wesentlichen aber liegen die Anfänge der deutschen Gartendenkmalpflege (und auch des Naturschutzes) in der Heimatschutzbewegung am Ende des 19. Jahrhunderts, deren Gedanken Einfluß in die Gesetzgebung fanden. In dieser Zeit wurden auch verschiedene Organisationen gegründet, z.B. die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst, und derDeutsche Bund Heimatschutz, die sich den Denkmalschutz zur Aufgabe machten.
Der Verein Deutscher Gartenkünstler forderte bereits 1892, Veränderungen an alten Parks und Gärten zu verhindern, weil sie Zeugnis einer historischen Epoche seien.
1902 wurde in Preußen und Hessen, 1909 in Bremen das "Gesetz betreffend den Schutz von Baudenkmälern und Straßen- und Landschaftsbildern" erlassen.
1910 wurde erstmals auf dem 11. Tag für Denkmalpflege in Danzig historischen Gärten und Baudenkmalen gleiche Bedeutung beigemessen, unabhängig von Stilrichtung, Größe und Eigentümer.
Besondere Bedeutung gewann die Frage der Erhaltung historischer Parks nach den Enteignungen im Zuge der Revolutionszeit nach dem Ersten Weltkrieg. In dieser Zeit entstanden aus den höfischen Gartenverwaltungen die staatlichen Gartenverwaltungen der heutigen Bundesländer, wodurch jetzt zumindest die staatlichen Gärten denkmalpflegerisch betreut wurden.
1928 anerkannte Paul Clemen, Ordinarius für Kunstgeschichte in Bonn und ehemals rheinischer Provinzialkonservator, auf dem Tag für Denkmalpflege und Heimatschutz die Gartendenkmalpflege ausdrücklich als Bestandteil der Denkmalpflege.
Viele Gartenanlagen Deutschlands wurden im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt. Sehr viele Gärten in Ost- und Westdeutschland, die den Krieg noch überstanden hatten, wurden allerdings erst in den Nachkriegsjahrzehnten zerstört durch Straßenbau, Aufteilung der Grundstücke usw.
1963 gründete die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur
einen Arbeitskreis für Historische Gärten.
Das Europäische Denkmalschutzjahr 1975 gab mit der Resolution von Schwetzingen einen weiteren Schub. In der ehemaligen DDR wurde in diesem jahr eine Fachabteilung für Gartendenkmalpflege am Institut für Denkmalpflege der DDR aufgebaut. In Westberlin wurde 1978 eine Fachbehörde für Gartendenkmalpflege der Abteilung für Stadtentwicklung und Umweltschutz angegliedert.
Am 21. Mai 1981 wurde in Florenz vom "Internationalen Komitee für
historische Gärten ICOMOS-IFLA" die "Charta der historischen Gärten" ("Charta von Florenz") als weiterer entscheidender Schritt zur Etablierung der querschnittorientierten Gartendenkmalpflege beschlossen:
Historische Gärten gehören zu den Elementen des kulturellen Erbes, deren Fortbestand naturbedingt ein äußerstes an unablässiger Pflege durch qualifizierte Personen erfordert. Durch zweckentsprechende Unterrichtsmethoden muss die Ausbildung dieser Fachleute gesichert werden, und zwar von Historikern, Architekten, Landschaftsarchitekten, Gärtnern und Botanikern. (Charta von Florenz, Art. 24)
Am 8. April 1992 wurde in Berlin eine Arbeitsgruppe Gartendenkmalpflege" innerhalb der "Vereinigung der Landesdenkmalpfleger" in der Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Heute ist der Begriff des Gartendenkmals auf unterschiedliche Weise in allen Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer rechtlich verankert.
Allerdings fehlt bis heute in manchen Bundesländern, vor allem auf der kommunalen Ebene, die praktische Institutionalisierung und Umsetzung (Bereitstellung finanzieller und fachpersoneller Mittel).
Der Nestor der deutschen Gartendenkmalpflege ist Dieter Hennebo.
Maßnahmen der Denkmalpflege
Die Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind sehr vielfälltig. Von Fall zu Fall ist neu und individuell zu entscheiden, wie man ein Denkmal dauerhaft erhalten kann. Die wesentlichen Vorgehensweisen sind in der [http://www.beepworld.de/members35/oehl_br_j2/charta.htm Charta von Venedig] festgehalten. Allerdings gibt es keine eindeutige, verbindliche Definition der Begriffe, so dass es manchmal zu Mißverständnissen kommt. Die wesentlichen Vorgehensweisen der Denkmalpflege sind:
- Altern lassen: keine oder nur sehr geringe Eingriffe. Um 1800 und um 1900 vor allem bei Burgruinen ein gängiges Konzept, gegenwärtig vor allem bei großen Industrieanlagen angewandt als sog. "kontrollierter Verfall".
- Instandhaltung: Normale Pflegearbeiten des Denkmals wie Säuberung, Anstrich etc. Dieses Pflege-Konzept gab der Denkmalpflege ihren Namen.
- Konservierung: "Einfrieren" des derzeitigen Zustandes, Stoppen der Alterung. Dies wird versucht durch Ertüchtigung des Baumaterials (siehe beispielsweise Steinkonservierung) oder durch Entlastung mittels Schutzbauten gegen die Verwitterung. Ein Beispiel dafür ist der Schutzbau über der Goldenen Pforte des Freiberger Doms in Sachsen.
- Reparatur, Instandsetzung: Erneuerung verbrauchter und beschädigter Teile des Denkmals.
- Renovierung, Restaurierung: umfangreiche Erneuerung, die über Reparaturen hinausgeht.
- Rekonstruktion: Wiederherstellung eines verloren gegangenen Erscheinungsbildes von Bauteilen oder ganzer Bauten, auf der Grundlage von schriftlichen und bildlichen Quellen und, soweit vorhanden, Ergebnissen der Bauforschung. Rekonstruierte Objekte gelten als Neuschöpfungen und haben noch keinen Anspruch auf Denkmalschutz, doch kann ihnen mit der Zeit ein Denkmalwert zuwachsen. Ein Beispiel ist die Frauenkirche zu Dresden. Im Sprachgebrauch der DDR wurde unter Rekonstruktion die Instandsetzung oder Modernisierung von Altbauten (unabhängig vom Denkmalwert) verstanden.
- Anastylose: Wieder zusammen setzen eingestürzter Bauten, wird beispielsweise bei antiken Tempelanlagen angewandt; Form der Rekonstruktion.
- Translozierung: Versetzung eines Denkmals vom ursprünglichen an einen anderen Standort. Ehe der Totalverlust eintritt, ist dies die zweitschlechteste Lösung zum Erhalt eines Objektes.
Deutschland
In Deutschland werden die Aufgaben der Denkmalpflege von den Landesdenkmalämtern bzw. Unterabteilungen der entsprechenden Behörde wahrgenommen.
Zum Teil übernimmt diese Behörde den laufenden Unterhalt der Anlagen und der in ihnen zu pflegenden Gebäude(-reste), vor allem bei Objekten in öffentlichem Besitz. Dazu kann auch eine langfristige Planung zur Wiederherstellung des annähernd historischen Bestands gehören.
Bei Objekten in Privatbesitz kommt das Grundgesetz zum Tragen: Eigentum verpflichtet. Allerdings findet dieser Grundsatz seine Grenzen in der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Private Denkmaleigentümer werden durch öffentliche Zuschüsse unterstützt. Aber dennoch kommt es oft zu Denkmalzerstörungen, wenn die Erhaltung für den Eigentümer wirtschaftlich nicht mehr tragbar war.
Landesämter
- Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Berlin Landesdenkmalamt Berlin, Archäologische Denkmalpflege
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
- Freie Hansestadt Bremen - Der Landesarchäologe
- Hamburg - Helms-Museum, Hamburger Museum für Archäologie und die Geschichte Harburgs S.ö.R., Abt. Bodendenkmalpflege
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege
- Landesamt für Bodendenkmalpflege/ Archäologisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
- Nordrhein-Westfalen:
- Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
- Westfalen - Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege
- Stadtgebiet Köln Römisch Germanisches Museum, Archäologische Denkmalpflege
- Rheinland-Pfalz: Landesamt für Denkmalpflege
- Saarland Landesdenkmalamt, Sachgebiet Bodendenkmalpflege
- Sachsen - Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt
- Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
- Thüringisches Landesamt für Archäologie mit Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens
Weitere Informationen
Wikipedia
- Denkmalpflege,
- Denkmalschutz, Denkmalliste
- Denkmal, Kulturdenkmal, Baudenkmal, Bodendenkmal
- Kulturelles Erbe
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Literatur
- ECKERT, Hannes / KLEINMANNS, Joachim / REIMERS, Holger: Denkmalpflege und Bauforschung. Aufgaben, Ziele, Methoden; Karlsruhe, 2000
- HENNEBO, Dieter (Hrsg.): Die Gartendenkmalpflege; Stuttgart: Ulmer Verlag, 1985.
- KARG, Detlef: Vom Werden und Vergehen der Gärten: ein Beitrag zum Verhältnis von Gartendenkmalpflege und Baudenkmalpflege, in: Die Denkmalpflege 54 (1996), Nr.1, S. 15-23
- KIESOW, Gottfried: Einführung in die Denkmalpflege. Darmstadt. (1989, in neueren Auflagen erschienen).
- Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftspflege(DGGL)(Hrsg.): Leitlinien zur Erstellung von Parkpflegewerken; Textreihe der DGGL , Heft 4, Berlin 1990.
- MADER, Gert Th. und Michael PETZET: Praktische Denkmalpflege, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, Berlin, Köln 1993.
- MARTIN, Dieter J. / KRAUTZBERGER, Michael (Hrsg.): Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege; München, 2004
- SCHOMANN Rainer / ROHDE Michael (Hrsg.): Historische Gärten heute , 2. Aufl. 2004, Leipzig, ISBN 3-361-00567-1
- WIELAND, Dieter: Historische Parks und Gärten. Schriftenreihe des Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Band 45. Bonn 1993.
- BRANDENBURGER, Ellen: Studien zur Geschichte der Gartendenkmalpflege anhand ausgewählter Beispiele, Diss. Univ. Bamberg (noch laufend, bei Prof. Dr. Achim Hubel)
- VON KROSIGK, Klaus / Landesdenkmalamt Berlin (Hrsg.): Gartenkunst Berlin; Garden art of Berlin. 20 Jahre Gartendenkmalpflege in der Metropole. Begleitbd. z. Fachkongreß in Berlin Berlin, 1999, ISBN: 3-89541-145-0 (deutsch-englisch)
Weblinks
- [http://www.lvr.de/FachDez/Kultur/Archaeologie/Aufgaben_Zustaendigkeiten/was_sind_bodendenk.htm Was sind Bodendenkmäler?]
- Adressen der Landesämter und Links bei [http://www.landesarchaeologen.de/adressen.html landesarchaeologen.de]
- Seite des [http://www.landesarchaeologen.de/ Verbands der Landesarchäologen] in der Bundesrepublik Deutschland
- Links zu allen [http://www.denkmalliste.org/ Denkmallisten], die im Internet veröffentlicht sind
- Die [http://www.landesarchaeologen.de/dschg/denkmalschutzgesetze.php Denkmalschutzgesetze ]aller deutschen Bundesländer
- [http://www.icomos.org ICOMOS Internationaler Rat für Denkmalpflege]
- [http://www.icomos.de Deutsches Nationalkomitee von ICOMOS]
- [http://www.icomos.de/about/list.htm Deutsche Liste des Weltkulturerbes]
- [http://www.denkmalschutz.de/ Deutsche Stiftung Denkmalschutz]
- [http://www.kreative-freiraeume.de/bilder/neuhof.pdf Beispiel für ein gartendenkmalpflegerisches Parkentwicklungskonzept]
Kategorie:Kulturdenkmal
Kategorie:Baudenkmalpflege
Kategorie:Archäologie
AufmaßAls Aufmaß bezeichnet man im Bauwesen
a) das Vermessen und Aufzeichnen eines bestehenden Gebäudes oder Bauwerks. Die Zeichnungen dienen dann als Grundlage für eine Planung. Siehe dazu auch Bauaufnahme.
b) die Ermittlung von Bauleistungen. Man misst dazu in der Regel das tatsächliche Objekt, um auf der Grundlage dieser Messung anhand von Einheitskosten die Kosten für die Erbringung einer bestimmten Leistung zu berechnen. Ein Aufmaß kann für ein Angebot oder zur Erstellung einer prüfbaren Abrechnung genutzt werden.
Kategorie:Bauwesen
Kategorie:Bauplanung
VermessungVermessung wird einerseits als Synonym für Geodäsie, andererseits für das Messen bestimmter Größen benutzt.
Vermessung ist die Erfassung des tatsächlichen und rechtlichen Bestandes von Teilen der Erdoberfläche.
Die messtechnische Erfassung von Punkten, deren man zu einem bestimmten Zweck bedarf. Der Einsatz findet insbesondere zur vollständigen Neuaufnahme und Kartierung von Gebieten statt.
Ingenieurvermessung
Als Ingenieurvermessung bezeichnet man das Teilgebiet, der Vermessung das für das Bauen Komplexer Bauwerke wie Brücken und Tunnel benötigt wird.
Siehe auch
- Aufmaß, Bauaufnahme
- Wikiprojekt Geoinformatik
Weblinks
- http://www.katasteramt.de
- http://www.bdvi.de
- [http://www.ipi.uni-hannover.de/html/lehre/lehrveranstaltungen/vermbau/ Übersicht: Messverfahren (Uni Hannover)]
- http://www.geolist.de
Kategorie:Geodäsie
Kategorie:BauwesenKategorie für Artikel, die das Bauwesen betreffen, also alles über die Branche, übliche Handlungen und Regelungen.
Verwandte Kategorien sind:
- :Kategorie:Bauausführung für Technologien und Prozesse bei der Herstellung von Bauwerken
- :Kategorie:Baukonstruktion für Konstruktionen und Bauteile von Bauwerken
Kategorie:Architektur und Bauwesen
Kategorie:GeodäsieDiese Kategorie sammelt Artikel zur Geodäsie. Geodäten werden auschließlich in die Kategorie :Kategorie:Geodät einsortiert. photogrammetrische Einträge gehören ausschließlich nach :Kategorie:Photogrammetrie, Geländeaufnahme nach :Kategorie:Topografie.
Bitte auch die eng verwandten Kategorien beachten:
- :Kategorie:Geoinformatik
- :Kategorie:Kartografie
- :Kategorie:Navigation
Kategorie:Geowissenschaft Kategori:Ufullstendige listerArtikler som inneholder ufullstendige lister.
Kategori:Wikipedia-vedlikehold
Kategori:Lister
Nieruchomo¶ci £ód¼ ¶mieszne zdjêcia Tanie pod³ogi hotel kiev poker
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Weblinks
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Aalst (französisch Alost) ist eine belgische Stadt an der Dender in der Provinz Ostflandern. In ihr befindet sich ein Jesuitenseminar, eine unvollendete spätgotische Kirche aus dem 13. Jahrhundert und ein Rathaus aus dem
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Alost
Aalst (französisch Alost) ist eine belgische Stadt an der Dender in der Provinz Ostflandern. In ihr befindet sich ein Jesuitenseminar, eine unvollendete spätgotische Kirche aus dem 13. Jahrhundert und ein Rathaus aus dem
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Als Aalstrich wird eine lange, schmale, im Vergleich zur übrigen Farbe dunklere Färbung des Fells in der Mitte des Rückens bezeichnet, die viele Säugetiere aufweisen.
Ein bekanntes Beispiel sind Skunks. Der Aalstrich tritt aber auch bei vielen anderen Tieren wie etwa Pferden, Ziegen, Hunden
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Flussaale
Die Flussaale, Echten Aale oder Süßwasseraale (Familie Anguillidae, Gattung Anguilla) sind ein Taxon, das zur Ordnung der aalartigen Fische (Anguilliformes) gehört.
Es sind 16 Arten bekannt, die in den stehenden und Wikipedia:Taxoboxen. -->
Die Flussaale, Echten Aale oder Süßwasseraale (Familie Anguillidae, Gattung Anguilla) sind ein Taxon, das zur Ordnung der aalartigen Fische (Anguilliformes) gehört.
Es sind 16 Arten bekannt, die in den stehenden und Derivate) des Betriebssystems Unix von verschiedenen Firmen oder Projekten. Dabei muss zwischen echten Unix-Derivaten, die auf Unix-Quellcode basieren, und eigenständig programmierten, aber an den Befehlsumfang von Unix angelehnten Systemen, wie zum Beispiel GNU und Linux unterschieden werden.
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