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Bayerischer Landtag
Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament in Bayern. Bis 1999 gab es als zweite Kammer noch den Bayerischen Senat, seither hat auch Bayern ein Einkammersystem. Das Parlamentsgebäude ist das Maximilianeum in München.
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Wahl
Die Bestimmungen zum Landtag sind in Abschnitt Zwei der Bayerischen Verfassung geregelt.
Seit 2003 sitzen im Landtag 180 (vorher: 204) Abgeordnete. (Informationen zur Sitzverteilung: Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten).
Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten
Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt und sind allgemein, gleich, unmittelbar und geheim. Der Landtag wird gewählt nach einer speziell bayerischen Variante, die sowohl Verhältniswahlrecht wie Mehrheitswahlrecht integriert: anders als im übrigen Bundesgebiet gibt es keine gemeinsame Landesliste, sondern insgesamt sieben Listen für die sieben Wahlbezirke. Es gibt also keinen landesweiten "Listenplatz Nr.1" auf den der jeweilige Spitzenkandidat gesetzt werden könnte. Bei der Verwendung der Zweitstimme gibt es ebenfalls Unterschiede zur Bundesregelung: die Wähler können nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so die Abfolge der Listenkandidaten erheblich verändern. Wie auch das bayerische Kommunalwahlrecht enthält das Landtagswahlrecht Elemente direkter Demokratie.
Ebenfalls im Unterschied zum Bundesrecht bestimmt sich die Zahl der Mandate im Landtag nicht aus den Zweitstimmen alleine, sondern aus der Addition von Erst- und Zweitstimmen.
Eine Praxis, die im Allgemeinen das Wahlergebnis für größere Parteien günstig beeinflusst, da diese meist mehr Erst- als Zweitstimmen erhalten.
Vor Ablauf seiner eigentlichen Wahldauer kann sich der Landtag durch Mehrheitsbeschluss selbst auflösen oder auf Antrag von einer Million wahlberechtigter Staatsbürger durch einen Volksentscheid abberufen werden.
Aufgaben
Dem Landtag obliegt der Beschluss von Gesetzen und die Abstimmung über den Haushalt des Freistaates. (siehe auch: Gesetzgebungsverfahren in Bayern.)
Er wählt den Bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigt die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung.
Die Kontrolle der Staatsregierung übt er durch das Zitierungsrecht und die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen aus. Ein Misstrauensvotum ist in der Bayerischen Verfassung nicht vorgesehen, jedoch muss der Ministerpräsident zurücktreten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist. Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.
Des weiteren obliegt dem Landtag die Wahlprüfung und die Wahl des bayerischen Datenschutzbeauftragten.
Landtagspräsident
Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt den Staat in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.
Der Präsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Präsidiums und des Ältestenrats. Er übt die Dienstaufsicht über die Angehörigen des Landtagsamtes und die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Der Landtagspräsident ist protokollarisch nach dem Ministerpräsidenten der "Zweite Mann im Staate".
Gegenwärtiger Präsident des Landtages ist Alois Glück (CSU). Barbara Stamm (CSU) und Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD) sind seine Stellvetreter, wenn er einmal abwesend ist.
Landtagswahlen
Wahlergebnis vom 21. September 2003
In den Landtag gewählte Parteien (min. 5%):
- CSU 60,7%, 124 Sitze (+ 04 Sitze)
- SPD 19,6%, 41 Sitze (- 26 Sitze)
- Bündnis 90/Die Grünen 7,7%, 15 Sitze (+ 01 Sitze)
Nicht gewählte Parteien (< 5%):
- Andere Parteien, Kanditaten insgesamt 12,00%
- Freie Wähler 4,0%
- FDP 2,6%
- REP 2,2%
- ödp 2,0%
- BP 0,8%
- PBC 0,2%
- Aufbruch 0,1%
- BüSo 0,1%
- Freie Franken 0,0%
- BB 0,0%
- Unabhängige Kanditaten 0,0%
Die PDS Bayern und die DKP Bayern traten nicht zur Wahl an.
Weimarer Republik
1919: BVP 35,0% - 66 Sitze | SPD 33,0% - 61 Sitze | DVP 14,0% - 25 Sitze | BBB 9,1% - 16 Sitze | NLP 5,8% - 9 Sitze | USPD 2,5% - 3 Sitze 1920: BVP 39,4% - 65 Sitze | SPD 16,4% - 25 Sitze | DNVP/DVP 13,5% - 19 Sitze | USPD 12,9% - 20 Sitze | DDP 8,1% - 12 Sitze | BBB 7,9% - 12 Sitze | KPD 1,7% - 2 Sitze - Die Nachwahl der drei Coburger Abgeordneten am 7. November 1920 ergab je einen weiteren Abgeordneten für DNVP/DVP, SPD und DDP 1924: BVP 32,8% - 46 Sitze | SPD 17,2% - 23 Sitze | Völkischer Block 17,1% - 23 Sitze | DNVP/DVP-Pfalz 9,4% - 11 Sitze | KPD 8,3% - 9 Sitze | BBB 7,1% - 10 Sitze | Deutscher Block 3,2% - 3 Sitze | Zentrum 1,9% - 2 Sitze | DVP 1,0% - 1 Sitz | Beamtengruppe 0,8% - 1 Sitz 1928: BVP 31,6% - 46 Sitze | SPD 24,2% - 34 Sitze | BBB 11,5% - 17 Sitze | DNVP/DVP-Pfalz 9,3% - 13 Sitze | NSDAP 6,1% - 9 Sitze | KPD 3,8% - 5 Sitze | DVP 3,3% - 4 Sitze 1932: BVP 32,6% - 45 Sitze | NSDAP 32,5% - 43 Sitze | SPD 15,5% - 20 Sitze | KPD 6,6% - 8 Sitze | BBB 3,3% - 3 Sitze
Bundesrepublik Deutschland
1946: CSU 52,3% - 104 Sitze | SPD 28,6% - 54 Sitze | WAV 7,4% - 13 Sitze | FDP 5,7% - 9 Sitze
1950: SPD 28,0% - 63 Sitze | CSU 27,4% - 64 Sitze | BP 17,9% - 39 Sitze | BHE/DG 12,3% - 26 Sitze | FDP 7,1% - 12 Sitze
1954: CSU 38,0% - 83 Sitze | SPD 28,1% - 61 Sitze | BP 13,2% - 28 Sitze | GB/BHE 10,2% - 19 Sitze | FDP 7,2% - 13 Sitze
1958: CSU 45,6% - 101 Sitze | SPD 30,8% - 64 Sitze | GB/BHE 8,6% - 17 Sitze | BP 8,1% - 14 Sitze | FDP 5,6% - 8 Sitze
1962: CSU 47,5% - 108 Sitze | SPD 35,3% - 79 Sitze | FDP 5,9% - 9 Sitze | BP 4,8% - 8 Sitze
1966: CSU 48,1% - 110 Sitze | SPD 35,8% - 79 Sitze | NPD 7,4% - 15 Sitze
1970: CSU 56,4% - 124 Sitze | SPD 33,3% - 70 Sitze | FDP 5,6% - 10 Sitze
1974: CSU 62,1% - 132 Sitze | SPD 30,2% - 64 Sitze | FDP 5,2% - 8 Sitze
1978: CSU 59,1% - 129 Sitze | SPD 31,4% - 65 Sitze | FDP 6,2% - 10 Sitze
1982: CSU 58,3% - 133 Sitze | SPD 31,9% - 71 Sitze
1986: CSU 55,8% - 128 Sitze | SPD 27,5% - 61 Sitze | GRÜNE 7,5% - 15 Sitze
1990: CSU 54,9% - 127 Sitze | SPD 26,0% - 58 Sitze | GRÜNE 6,4% - 12 Sitze | FDP 5,2% - 7 Sitze
1994: CSU 52,8% - 120 Sitze | SPD 30,0% - 70 Sitze | GRÜNE 6,1% - 14 Sitze
1998: CSU 52,9% - 123 Sitze | SPD 28,7% - 67 Sitze | GRÜNE 5,7% - 14 Sitze
2003: CSU 60,7% - 124 Sitze | SPD 19,6% - 41 Sitze | GRÜNE 7,7% - 15 Sitze
An 100% fehlende Sitze = Nicht im Landtag vertretenden Wahlvorschläge.
Abgeordnete 2003 - 2008
siehe Artikel Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (15. Wahlperiode)
Gremien
Ständige Ausschüsse
- Staatshaushalt und Finanzfragen - Vorsitzender Manfred Ach (CSU)
- Verfassungs-, Rechts-, und Palamentsfragen - Vorsitzender Franz Schindler (SPD)
- Kommunale Fragen und Innere Sicherheit - Vorsitzender Dr. Jakob Kreidl (CSU)
- Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie - Vorsitzender Franz Josef Pschierer (CSU)
- Landwirtschaft und Forsten - Vorsitzender Helmut Brunner (CSU)
- Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik - Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD)
- Hochschule, Forschung und Kultur - Vorsitzender Dr. Ludwig Spaenle (CSU)
- Bildung, Jugend und Sport - Vorsitzender Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU)
- Fragen des öffentlichen Dienstes - Vorsitzender Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU)
- Eingaben und Beschwerden - Vorsitzender Alexander König (CSU)
- Bundes- und Europaangelegenheiten - Vorsitzender Dr. Martin Runge (Bündnis 90/Die Grünen)
- Umwelt- und Vebraucherschutz - Vorsitzender Henning Kaul (CSU)
Untersuchungsausschüsse
Untersuchungsausschuss Hohlmeier - Vorsitzender Engelbert Kupka (CSU)
Enquetekommissionen
Jungsein in Bayern - Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen - Vorsitzender Bernd Sibler (CSU)
Weitere Ausschüsse
- Parlamentarisches Kontrollgremium - Vorsitzender Herbert Ettengruber (CSU)
- Datenschutzkommission - Vorsitzender Hans Gerhard Stockinger (CSU)
- Richter-Wahl-Kommission - Präsident Alois Glück (CSU)
- Zwischenausschuss - Präsident Alois Glück (CSU)
siehe auch
- Politisches System Bayerns
- Bayerischer Senat
- Portal:Bayern
Weblinks
- [http://www.bayern.landtag.de/ Der Bayerische Landtag]
Landtag
Bayern
LandesparlamentLandesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Bundesländer.
Deutschland
In den meisten Bundesländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Legislaturperiode liegt je nach Bundesland bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft. Der gewählte Abgeordnete eines Landtages wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.
Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag auch oft als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet.
Wie gewählt wird
Das Bundesland ist in Wahlkreise (nicht identisch mit Landkreisen)
eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.
Außer in Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Danach gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhangs- und Ausgleichsmandat).
Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entscheidet sich der Wähler mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste, wobei in Baden-Württemberg die Liste nach den Stimmergebnissen der Kandidaten in ihren Wahlkreisen gebildet wird. In Bremen, im Saarland und - bis einschließlich der Wahl vom 29. Februar 2004 - in Hamburg gibt es nur eine reine Listenwahl. In den anderen Bundesländern gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste, wobei in Bayern Erst- und Zweitstimmen für die Berechnung der Sitzverteilung zusammengezählt werden.
Infolge eines Volksentscheides vom 13. Juni 2004 wird in Hamburg ab der nächsten Bürgerschaftswahl (voraussichtlich Anfang 2008) als ersten Bundesland ein Wahlverfahren eingeführt, in dem den Wählern mehr Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Landesparlamentes durch die Wahl in offenen Listen in Mehrmannwahlkreisen gegeben wird.
Die Fraktion der Nichtwähler stärkt automatisch die Parteien, die mehr Direktmandate haben als es ihrer prozentualen Gewichtung entspricht.
Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland
Deutsche Bundesländer mit Landtagen
- Land Baden-Württemberg: Landtag von Baden-Württemberg
- Freistaat Bayern: Bayerischer Landtag
- Land Brandenburg: Landtag Brandenburg
- Land Hessen: Hessischer Landtag
- Land Mecklenburg-Vorpommern: Landtag Mecklenburg-Vorpommern
- Land Niedersachsen: Niedersächsischer Landtag
- Land Nordrhein-Westfalen: Landtag Nordrhein-Westfalen
- Land Rheinland-Pfalz: Landtag Rheinland-Pfalz
- Saarland: Landtag des Saarlandes
- Freistaat Sachsen: Sächsischer Landtag
- Land Sachsen-Anhalt: Landtag Sachsen-Anhalt
- Land Schleswig-Holstein: Landtag Schleswig-Holstein
- Freistaat Thüringen: Thüringer Landtag
Deutsche Stadtstaaten
In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen:
- Land Berlin: Abgeordnetenhaus von Berlin
- Freie Hansestadt Bremen: Bremische Bürgerschaft
- Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburgische Bürgerschaft
Statistiken deutscher Landesparlamente
Sitzverteilung
siehe: Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten
Frauenanteil
Anteil der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:
(Stand - wenn nicht ausdrücklich erwähnt - Januar 2003)
- Baden-Württemberg: 22,6 %
- Bayern (21. September 2003): 26,7 %
- Berlin: 33,3 %
- Brandenburg: 33,0 %
- Bremen: 45,0 %
- Hamburg (29. Februar 2004): 37,2 %
- Hessen (2. Februar 2003): 30,9 %
- Mecklenburg-Vorpommern: 32,4 %
- Niedersachsen (2. Februar 2003): 33,3 %
- Nordrhein-Westfalen (22. Mai 2005): 28,7 %
- Rheinland-Pfalz: 31,7 %
- Saarland: 33,3 %
- Sachsen: 35,0 %
- Sachsen-Anhalt: 31,3 %
- Schleswig-Holstein: 37,1 %
- Thüringen: 34,1 %
Österreich
In Österreich tragen alle Landesparlamente die Bezeichnung Landtag, auch das der Gemeinde Wien.
Siehe auch
- Landtag (historisch)
- Landtag (Österreich)
Weblinks
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:legislative
1999
Jahreswidmungen
- 1999 ist „Internationales Jahr der Senioren“ von den Vereinten Nationen
- Die Silberweide (Salix alba) ist Baum des Jahres (Kuratorium Baum des Jahres/Deutschland)
- Der Satansröhrling (Boletus satanas) ist Pilz des Jahres (Deutsche Gesellschaft für Mykologie)
- Die Goldammer (Emberizidae citrinella) ist Vogel des Jahres (NABU/Deutschland)
- Die Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum) ist Orchidee des Jahres (Arbeitskreis Heimische Orchideen/Deutschland)
- Der Fischotter (Lutra lutra) ist Tier des Jahres (Schutzgemeinschaft Deutsches Wild)
Politik
- 1. Januar: Ruth Dreifuss wird die erste Bundespräsidentin der Schweiz
- 1. Januar: Polen reduziert im Rahmen einer Verwaltungsreform die Anzahl der Regionen (Woiwodschaften) von 49 auf 16
- 2. Januar: Ein Büro der OSZE wird in Bischkek, Kirgisistan, eröffnet
- 2. Januar: Osama bin Laden bekennt sich zu den Bombenanschlägen auf die US-Botschaften in Nairobi und Daressalam
- 2. Januar: Juan José Ibarretxe wird Ministerpräsident der spanischen Autonomen Region des Baskenlandes
- 10. Januar: Parlamentswahlen in Kasachstan
- 23. Januar: Aussetzung der Wirtschaftssanktionen gegen Burundi
- 2. Februar: Hugo Rafael Chávez Frías wird Staatspräsident von Venezuela
- 7. Februar: Tod König Husseins von Jordanien
- 21. Februar: Die Opposition in Togo blockiert die Parlamentswahlen
- 26. Februar: Iran. Erste Kommunalwahlen
- 27. Februar: König Abdullah II. wird Staatspräsident in Jordanien
- 6. März: Kambodscha. Ta Mok, letzter Führer der Khmer Rouge (Roten Khmer) wird festgenommen
- 11. März: Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine tritt nach Richtungsänderung der Regierung von allen seinen Ämtern ab
- 7. März: Parlamentswahlen in Äquatorialguinea
- 12. März: NATO-Osterweiterung: Polen, Tschechien und Ungarn treten der NATO bei
- 16. März: Die Mitglieder der Europäischen Kommission treten nach Korruptionsvorwürfen zurück
- 23. März: Paraguay. Ermordung von Vizepräsident Dr. Luis Argaña
- 24. März: Beginn des NATO-Einsatzes und der NATO-Luftschläge gegen Jugoslawien
- 24. März: Der EU-Rat einigt sich auf Romano Prodi als neuen EU-Kommissionspräsidenten
- 25. März: Das Investitionsschutz- und -förderabkommen zwischen dem Libanon und Deutschland tritt in Kraft
- 28. März: Paraguay. Der Staatspräsident Cubas Grau tritt zurück
- 28. März: Luis Angel González Macchi wird Staatspräsident in Paraguay
- 1. April: Kanada. Gründung des Territoriums Nunavut
- 9. April: Republik Niger. Ermordung Staatspräsident Baré
- 27. April: Georgien wird Mitglied des Europarats
- 30. April: Kambodscha erhält die Vollmitgliedschaft in der ASEAN (Assoziation südostasiatischer Staaten)
- 30. April: Militärputsch auf den Komoren. Die Regierung wird aufgelöst
- 1. Mai: Nauru wird Vollmitglied des Commonwealth of Nations
- 8. Mai: Ismail Omar Guelleh wird Staats- und Regierungspräsident in Dschibuti
- 17. Mai: Staatsbesuch von Bundespräsident Roman Herzog in Litauen
- 18. Mai: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kuwait
- 23. Mai: 50-jähriges Jubiläum der Gründung der Bundesrepublik Deutschland
- 23. Mai: Johannes Rau wird zum Bundespräsidenten gewählt
- 28. Mai: Dr. Rudolf Schuster wird Staatspräsident der Slowakei
- 29. Mai: Nigeria wird zur Bundesrepublik mit Präsidialdemokratie. Staatspräsident wird Olusegun Obasanjo
- 7. Juni: Indonesien Erste freie Wahlen
- 9. Juni: Ruanda. Verlängerung der politischen Übergangsphase
- 10. Juni: Mazedonien nimmt den Stabilitätspakt in Köln, Deutschland, an
- 10. Juni: Einstellung der NATO-Luftschläge in Jugoslawien
- 12. Juni: NATO-Truppen marschieren in den Kosovo ein
- 13. Juni: Einmarsch der ersten mit UN-Mandat ausgestatteten KFOR-Truppen in das Kosovo
- 15. Juni: Armenien. Vasgen Sarkissian wird Regierungschef
- 19. Juni: G7-Gipfel in Köln beschließt die Kölner Schuldeninitiative begleitet von der Menschenkette der Erlassjahr-Kampagne
- 24. Juni: Deutschland bringt die Altauto-Richtlinie der EU zu Fall
- 1. Juli: Das Kooperationsabkommen zwischen dem Jemen und EG tritt in Kraft
- 1. Juli: Inkrafttreten des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Kasachstan
- 1. Juli: Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen Kirgisistan und der EU
- 1. Juli: Inkrafttreten des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Kirgisistan
- 1. Juli: Simbabwe. Tod von Vizepräsident Joshua Nkomo
- 7. Juli: Lettland. Vaira Vīķe-Freiberga wird Staatspräsidentin
- 26. Juli: Als erster ranghoher Vertreter der Palästinenser besucht der palästinensische Parlamentspräsident Ahmed Kurie das israelische Parlament
- 29. Juli: Stabilitätsgipfel in Sarajevo, Mazedonien
- 7. August: Jean-Claude Juncker wird erneut als Premierminister von Luxemburg vereidigt
- 12. August: Tadschikistan. Nach Parteienverbot können sich jetzt alle Parteien registrieren lassen
- 1. September: Sellapan Rama Nathan wird Staatspräsident in Singapur
- 7. September: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Usbekistan
- 8. September: Die Annäherung der Schweiz an die EU wird vom Parlament unterstützt
- 14. September: Nauru wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 14. September: Kiribati wird Mitglied bei den Vereinten Nationen
- 19. September – Bei der Landtagswahl in Sachsen verteidigt die CDU ihre absolute Mehrheit, die SPD erhält nur noch etwas mehr als 10 %, die PDS gewinnt hinzu
- 20. September: Palau wird Mitglied in der UNESCO
- 23. September: Erste Direktwahl des Staatspräsidenten im Jemen. Staatspräsident Ali Abdullah Saleh wird im Amt bestätigt
- 26. September: Ägypten. Präsident Muhammad Husni Mubarak wird durch ein Referendum für eine vierte, sechsjährige Amtsperiode bestätigt
- 30. September: Kulturabkommen zwischen Deutschland und Tschechien, in Kraft seit dem 15. Juni 2001
- 3. Oktober: Parlamentswahlen in Österreich
- 12. Oktober: Das Parlament von Pakistan wird nach einem unblutigen Militärputsch suspendiert; General Pervez Musharraf übernimmt die Macht
- 15. Oktober: Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschließt die Einrichtung eines Verbindungsbüros in Angola
- 19. Oktober: Mikronesien wird Mitglied in der UNESCO
- 20. Oktober: Indonesien. Abdurrahman Wahid wird zum Präsidenten gewählt
- 24. Oktober: Tunesien. Zine El Abidine Ben Ali wird als Staatspräsident in seinem Amt bestätigt
- 27. Oktober: Armenien. Terroranschlag auf das Parlamentsgebäude. Der Parlamentspräsident, der Regierungschef, zwei Stellvertreter, ein Minister und 4 Abgeordnete werden erschossen
- 30. Oktober: Kaimaninseln werden assoziiertes Mitglied in der UNESCO
- 31. Oktober: Georgien. Zweite demokratische Parlamentswahlen
- 2. November: Der französische Wirtschafts- und Finanzminister Dominique Strauss-Kahn tritt aufgrund eines Korruptionsverdachts zurück
- 3. November: Armenien. Aram Sarkissian wird zum Regierungschef ernannt
- 4. November: Albanien. Ilir Meta wird als Ministerpräsident vom Parlament bestätigt
- 4. November: Mexiko nimmt Beobachterstatus im Europarat ein
- 6. November: Emomali Rachmonow wird als Staatspräsident in Tadschikistan in seinem Amt bestätigt
- 6. November: Präsidentschaftswahlen in Tadschikistan
- 14. November: Wiederwahl von Leonid Kutschma als Staatspräsident der Ukraine
- 16. November: Ibero-Amerika-Gipfel in Havanna, Kuba
- 17. November: Tunesien. Mohamed Ghannouchi wird Ministerpräsident
- 18. November: OSZE-Gipfeltreffen in Istanbul
- 19. November: Russland zieht sein Militär aus Georgien ab
- 24. November: Mamadou Tandja wird Staatspräsident der Republik Niger
- 24. November: Republik Niger. Erneute Präsidentschaftswahlen
- 26. November: Der niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Glogowski (SPD) tritt nach Vorwürfen privater Vorteilnahme zurück
- 1. Dezember: Nordirland erhält nach 27 Jahren britischer Herrschaft seine Autonomie zurück
- 7. Dezember: Gerhard Schröder wird mit 86,3 % der Stimmen als Parteivorsitzender beim Bundesparteitag der SPD bestätigt
- 8. Dezember: Kroatien. Tod von Staatspräsident Franjo Tudjman
- 10. Dezember: Albanien. Das Verfassungsgericht erklärt die Todesstrafe für verfassungswidrig
- 10. Dezember: Beschluss des Europarats in Helsinki, Finnland, über die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien
- 10. Dezember: Helen Clark wird Premierministerin in Neuseeland
- 11. Dezember: Türkei stellt den Antrag auf Beitritt zur EU
- 12. Dezember: Aserbaidschan. Erste Kommunalwahlen
- 14. Dezember: Das Abkommen „Gemeinsame Strategie EU-Ukraine“ zwischen der EU und der Ukraine wird unterzeichnet
- 15. Dezember: Venezuela. Aufgrund wochenlanger, ungewöhnlich intensiver Regenfälle kam es in der Küstenregion zu katastrophalen Erdrutschen. Vor allem in dem vor Caracas gelegenen Bundesstaat Vargas wurden mehrere Ortschaften zum Teil völlig von Schlamm- und Geröllmassen begraben. Schätzungen sprechen von bis zu 50.000 Toten, über 200.000 Menschen wurden obdachlos
- 15. Dezember: Israel und Syrien nehmen nach vier Jahren wieder Friedensverhandlungen auf
- 19. Dezember: Boris Trajkovski wird Staatspräsident in Mazedonien
- 19. Dezember: Wahl einer neuen Duma in Russland
- 20. Dezember: Rückgabe von Macau an die Volksrepublik China
- 21. Dezember: Frau Chandrika Bandaranaike Kumaratunga wird als Staatsoberhaupt in Sri Lanka in ihrem Amt bestätigt
- 23. Dezember: Côte d'Ivoire. Putsch des Militärs
- 26. Dezember: Portugal übergibt Macau an die Volksrepublik China
- 30. Dezember: Eine neue Verfassung tritt in Venezuela in Kraft
- 31. Dezember: Hama Amadou wird Regierungschef der Republik Niger
- 31. Dezember: Wladimir Putin wird Präsident Russlands
- 31. Dezember: Russland. Präsident Boris Jelzin tritt zurück
- In Deutschland erschüttert eine Spendenaffäre die CDU
Wirtschaft
- 1. Januar: Der Euro wird in elf Staaten der EU als Buchgeld eingeführt. In Belgien wird der belgische Franc offiziell durch den Euro ersetzt
- 1. Januar: Finnland wird Mitglied der Europäischen Währungsunion
- 15. Januar: Die Zentralbank Brasiliens gibt den Wechselkurs des „Real“ frei
- 28. Januar: Volvo verkauft seine Automobilproduktion an die Ford Motor Company
- 10. Februar: Die Aktien der Air France werden ans Publikum verkauft
- 19. Februar: Öffnung der Strommärkte in der Europäischen Union
- 26. März: Renault kauft 36,8 % von Nissan
- 2. Juli: Renault kauft 51 % von Dacia
- 13. Juli: Rhône Poulenc und Hoechst fusionieren zu Aventis
- 3. September: Die Deutsche Mark wird offizielle Währungseinheit im Kosovo
- 29. September: in Deutschland wird der letzte Gießereikoks produziert
- 30. November: Der Atomreaktor Barsebäck I bei Malmö, Schweden, wird stillgelegt
Wissenschaft und Technik
- 7. Februar: Start der NASA-Raumsonde Stardust zur Erforschung von Kometen
- 16. Februar: Ringförmige Sonnenfinsternis über Australien
- 26. März: Der Wurm Melissa verbreitet sich über das Internet
- 4. Juli: Zwei Schatzsucher finden die Himmelsscheibe von Nebra
- 11. August: Totale Sonnenfinsternis über Europa (u. a. Deutschland), sowie dem westlichen Asien
- 4. September: Einweihung der neue Langwellen-Sendeanlage des polnische Rundfunks in Solec Kujawski. Diese Anlage ist der Nachfolger der Sendeanlage in Konstantynów, deren Sendemast, das bis heute höchste Bauwerk der Erde, bei Renovierungsarbeiten 1991 einstürzte
- 20. Dezember: Start des NASA-Satelliten ACRIMSat zur Erforschung der Energieabstrahlung der Sonne
- 25. Dezember: Das Weltraumteleskop Hubble wird erfolgreich repariert
Kultur
- 16. September: Uraufführung der Oper What Next? von Elliott Carter in Berlin
- 13. Oktober: Gründung des Bistum Witebsk
- Erstmaliges stattfinden der Ortung Schwabach
- Erstmalige Verleihung des Hanna-Strack-Preis
Katastrophen
- 25. Januar: Erdbeben der Stärke 6,2 in Kolumbien, 1.185 Tote
- 2. Februar: Luanda, Angola. Eine Antonow An-12 Frachtmaschine stürzte kurz nach dem Start in bewohntes Gebiet. 30 Personen starben
- 11. Februar: Ein Erdbeben der Stärke 6,0 in Afghanistan. 70 Tote
- Februar, März: In Bovenkarspel (Niederlande) werden 230 Besucher einer Messe krank durch einen Ausbruch der Legionärskrankheit. Von ihnen sterben 28 an der Seuche
- 23. Februar: 31 Menschen sterben bei einem Lawinenunglück in Galtür
- 7. März: Neu Delhi, Indien. Eine Militärmaschine stürzte in ein kleines Dorf. 21 Menschen starben
24. März: Flammeninferno im Montblanc-Tunnel. 41 Tote
- 28. März: Ein Erdbeben der Stärke 6,6 in der Region Xinjiang, Volksrepublik China, und Indien. 100 Tote
- 12. April: In Wuppertal stürzt die Schwebebahn ab, weil eine Stahlkralle am Gerüst vergessen wurde. 5 Menschen sterben, 47 werden verletzt
- 20. April: Zwei Schüler laufen an der Columbine Highschool in Littleton (Colorado) Amok und töten 12 Schüler, einen Lehrer sowie sich selbst
- 30. April: Bei einem US-amerikanischen Luftangriff wird der Fernsehturm Belgrad-Avala zerstört
- 6. Mai: Ein Erdbeben der Stärke 6,2 im Iran. 26 Tote
- 22. Mai: Pfingsthochwasser von Isar und Amper
- 29. Mai: Riesiges Flammeninferno im österreichischen Tauerntunnel
- 1. Juni: Eine McDonnell Douglas MD-82 der American Airlines setzte durch Gewitter und heftigen Wind hart auf dem Flughafen von Little Rock, Arkansas, USA, auf und zerbrach in mehrere Teile. 12 der 143 Personen ließen ihr Leben
- 15. Juni: Ein Erdbeben der Stärke 7,5 in Mexiko. 20 Tote
- 17. August: Erdbeben der Stärke 7,6 im Nordwesten der Türkei mit dem Epizentrum Nähe der Stadt İzmit, etwa 18.000 Tote und 44.000 Verletzte
- 22. August: Hongkong, Volksrepublik China. Eine McDonnell Douglas MD-11 der China Airlines wird während eines Tropensturms und starkem Regen beim Landeanflug auf ca. 20 m Höhe über Grund von einer Windböe erfasst, auf den Rücken gedreht und neben der Landebahn zu Boden geworfen. Bei dem Unglück sterben 3 von 315 Passagieren, was einem Wunder gleicht
- 31. August: Buenos Aires, Argentinien. Eine Boeing 737 der Lineas Aereas Privadas Argentinas, mit annähernd 100 Menschen an Bord, schoss beim Start über die Start- und Landebahn hinaus auf einen Golfplatz, wo sie Feuer fing. 80 Menschen starben, 26 konnten zum Teil mit schweren Verletzungen gerettet werden
- 5. September: Katmandu, Nepal. Eine kleine Verkehrsmaschine streifte einen Telekommunikationsturm und stürzte ab. Alle 15 Menschen an Bord starben
- 7. September: Ein Erdbeben der Stärke 6,0 in Griechenland. 143 Tote
- 20. September: Erdbeben der Stärke 7,7 auf Taiwan, 2.297 Tote
- 30. September: Ein Erdbeben der Stärke 7,5 in Oaxaca, Mexiko. 35 Tote
- 5. Oktober: Zugunglück in London, England, 30 Tote und 245 Verletzte
- 31. Oktober: Eine Boeing 767, Flugnummer 990, der Luftfahrtgesellschaft Egypt Air stürzte auf dem Flug von New York City (USA) nach Kairo (Ägypten) ab. Der Absturzort liegt knapp 100 km vor der Küste von Massachusetts. Das Flugzeug ging kurz vor Absturz in einen von dem Co-Piloten ausgelösten Sturzflug über; alle 217 Menschen an Bord kamen beim Aufprall auf die Meeresoberfläche ums Leben
- 9. November: Uruapan, Mexiko. Eine Douglas DC-9 explodierte in der Luft etwa 10 km nach dem Start südwestlich der Stadt Uruapan. Die Maschine stürzte in eine Gebirgsregion etwa 250 km von Mexiko-Stadt entfernt. Alle 18 Personen an Bord starben
- 12. November: Erdbeben im Nordwesten der Türkei, etwa 370 Tote
- 2. Dezember: Eine Gasexplosion bringt im niederösterreichischen Wilhelmsburg ein Wohnhaus zum Einsturz und fordert zehn Menschenleben
- 5. Dezember: Flughafen Domodedovo, Moskau, Russland. Eine Iljuschin Il-114 stürzte kurz nach dem Start ab. 5 Menschen starben
- 5. Dezember: Manila, Philippinen. Absturz einer Iljuschin Il-114. 17 Menschen starben
- 11. Dezember: Azoren, Portugal. Eine Turboprop stürzte auf die Insel Sao Jorge. Alle 35 Menschen an Bord starben
- 21. Dezember: Guatemala-Stadt, Guatemala. Eine McDonnell Douglas DC-10 der Cubana de Aviacon schoss über die Start- und Landebahn hinaus und stürzte in bewohntes Gebiet. 26 Menschen starben
- 22. Dezember: Ein Erdbeben der Stärke 5,5 in Algerien. 24 Tote
- 26. Dezember: Der Orkan Lothar richtet in Nordeuropa schwere Schäden an. Infolge des Sturms und der Aufräumarbeiten sterben mehrere Menschen. Kritik wird auch am Deutschen Wetterdienst geübt, der trotz modernster, kurz zuvor angeschaffter Computer keine Sturmwarnung herausgegeben hatte: im Gegensatz zu zahlreichen ausländischen Wetterdiensten
- 28. Dezember: Bei einem Lawinenunglück im Jamtal (Gemeindegebiet von Galtür, Österreich) sterben neun Deutsche
Sport
Einträge von Leichtathletik-Weltrekorden siehe unter der jeweiligen Disziplin unter Leichtathletik.
- 8. Januar: Der SK Rapid Wien feiert mit einem Turnier im Ernst-Happel-Stadion sein 100-jähriges Bestehen
- 13. Februar: Wladimir Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Zoran Vujecic in Stuttgart, Deutschland, durch K. o.
- 20. Februar: Vitali Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Ismael Youla in Hamburg, Deutschland, durch technischen K. o.
- 23. Februar: Martin Schmitt gewinnt Weltmeisterschaft der Ski-Springer in Bischofshofen
- 8. März: Eintracht Frankfurt wird 100 Jahre alt
- 18. April: Wayne Gretzky beendet seine Eishockey-Karriere
- 24. April: Wladimir Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Everett (Bigfoot) Martin im Zirkus Krone in München, Deutschland, durch technischen K. o.
- 22. Mai: Wladimir Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Tony LaRosa im Sportpalace, Budapest, Ungarn, durch technischen K. o.
- 26. Juni: Vitali Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Herbie Hide in der London Arena, London/Großbritannien, durch K. o.
- 17. Juli: Wladimir Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Joseph Chinganguin der Phillipshalle in Düsseldorf, Deutschland, durch technischen K. o.
- 25. Juli: Lance Armstrong gewinnt die Tour de France
- 25. September: Wladimir Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Axel Schulz in der Kölnarena in Köln, Deutschland, durch technischen K. o.
- 13. August: Steffi Graf gibt auf einer Pressekonferenz ihren Rücktritt vom Profi-Tennis bekannt
- 6. Oktober: Jan Ullrich wird Weltmeister im Einzelzeitfahren
- 9. Oktober: Vitali Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Ed Mahone in der Arena Oberhausen, Oberhausen, Deutschland, durch technischen K. o.
- 12. November: Wladimir Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Phil Jackson im Orleans Hotel and Casino in Las Vegas, Nevada, USA, durch K. o.
- 13. November: Lennox Lewis gewann seinen Boxkampf und Weltmeistertitel im Schwergewicht gegen Evander Holyfield im Thomas & Mack Center, Las Vegas, Nevada, USA, durch Sieg nach Punkten
- 24. November: Steffi Graf und Max Schmeling werden zu den deutschen Sportlern des Jahrhunderts gewählt
- 4. Dezember: Wladimir Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Lajos Erös in der Stadion-Sporthalle in Hannover, Deutschland, durch K. o.
- 11. Dezember: Vitali Klitschko gewinnt seinen Boxkampf gegen Obed Sullivan in der Alsterdorfer Sporthalle, Hamburg, Deutschland, durch technischen K. o.
- 20. April: Prinz Georg, Sohn von Erbprinz Alois von Liechtenstein, und Sophie Prinzessin von Bayern
- 20. Juli: Alexandra von Hannover, Tochter von Prinzessin Caroline von Monaco und Prinz Ernst August Prinz von Hannover
- 28. August: Nikolai William Alexander Frederik Prinz von Dänemark, Sohn von Prinz Joachim von Dänemark und Alexandra Manley
- 29. September: Juan Valentin Urdangarín Borbón, Sohn von Infantin Cristina von Spanien und Iñaki Urdangarín
- 2. Januar: Rolf Liebermann, Schweizer Komponist und Intendant ( - 1910)
- 2. Januar: Sebastian Haffner, deutscher Buchautor und Journalist; ein früher Gegner Hitlers ( - 1907)
- 5. Januar: Rolf Gutbrod, Architekt ( - 1910)
- 6. Januar: Michel Petrucciani, französischer Jazzpianist ( - 1962)
- 10. Januar: Brian Moore, Schriftsteller und Drehbuchautor ( - 1921)
- 11. Januar: Fabrizio De André, italienischer Liedermacher ( - 1940)
- 13. Januar: Karl Lieffen, deutscher Bühnen-, Film- und Fernsehschauspieler ( - 1926)
- 14. Januar: Jerzy Grotowski, polnischer Regisseur ( - 1933)
- 14. Januar: Muslimgauze, Künstlername oder Name des musikalischen Projekts von Bryn Jones ( - 1961)
- 18. Januar: Otto Föllinger, deutscher Professor für Regelungstechnik ( - 1924)
- 18. Januar: Günter Strack, deutscher Schauspieler ( - 1929)
- 21. Januar: Charles Brown (Bluesmusiker), US-amerikanischer Blues-Sänger und -Pianist ( - 1921)
- 21. Januar: Jacques Chailley, französischer Musikwissenschaftler, Musikpädagoge und Komponist ( - 1910)
- 23. Januar: Joe D'Amato, italienischer Filmregisseur ( - 1936)
- 25. Januar: Rudi Glöckner, deutscher Fußballschiedsrichter ( - 1929)
- 26. Januar: August Everding, deutscher Regisseur, Manager, Kulturpolitiker und Intendant ( - 1928)
- 27. Januar: Gonzalo Torrente Ballester, spanischer Schriftsteller ( - 1910)
- 28. Januar: František Vláčil, ( - 1924)
- 31. Januar: Barış Manço, türkischer Sänger, Komponist und Fernsehproduzent ( - 1943)
- 2. Februar: August Neuburger, deutscher Politiker ( - 1902)
- 3. Februar: Juan Amenábar, chilenischer Komponist ( - 1922)
- 4. Februar: Amadou Diallo, Von der Polizei erschossener guineascher Immigrant ( - 1975)
- 5. Februar: Rembert van Delden, deutscher Politiker ( - 1917)
- 5. Februar: Wassily Leontief, russisch-amerikanischer Wirtschaftswissenschaftler und Nobelpreisträger ( - 1906)
- 6. Februar: Erwin Blask, deutscher Leichtathlet ( - 1910)
- 6. Februar: Umberto Maglioli, italienischer Rennfahrer ( - 1928)
- 7. Februar: Hussein II. (Jordanien), von 1952 bis 1999 König von Jordanien ( - 1935)
- 10. Februar: Louise Piëch, österreichische Unternehmerin ( - 1904)
- 10. Februar: Josef Holaubek, Polizeipräsident in Wien ( - 1905)
- 11. Februar: Jaki Byard, US-amerikanischer Jazzmusiker ( - 1922)
- 12. Februar: Heinz Schubert, deutscher Schauspieler ( - 1925)
- 14. Februar: John Ehrlichman, Nixons Chefberater ( - 1925)
- 15. Februar: Big L, Rapper ( - 1974)
- 15. Februar: Henry W. Kendall, US-amerikanischer Physiker und Nobelpreisträger ( - 1926)
- 18. Februar: Wilhelm Wehren, deutscher Politiker ( - 1914)
- 18. Februar: Andreas Feininger, US-amerikanischer Fotograf ( - 1906)
- 19. Februar: Schorsch Meier, deutscher Motorrad- und Autorennfahrer ( - 1910)
- 20. Februar: Sarah Kane, britische Regisseurin ( - 1971)
- 21. Februar: Gertrude Belle Elion, US-amerikanischer Wissenschaftler und Nobelpreisträger ( - 1918)
- 23. Februar: Heinrich Schmid, Sprachwissenschaftler ( - 1921)
- 25. Februar: Glenn Theodore Seaborg, US-amerikanischer Chemiker und Atomphysiker ( - 1912)
- 27. Februar: Stéphane Sirkis, französischer Musiker ( - 1959)
- 2. März: Dusty Springfield, britische Soulsängerin ( - 1939)
- 4. März: Fritz Honegger, Schweizer Politiker
Bayerischer SenatDer Bayerische Senat war nach der Bayerischen Verfassung von 1946 neben dem Bayerischen Landtag die zweite Kammer der Volksvertretung.
Die 60 Mitglieder des Bayerischen Senats, die mindestens 40 Jahre alt sein mussten, wurden von sozialen, wirtschaftlichen, gemeindlichen und kulturellen Körperschaften für sechs Jahre gewählt bzw. im Fall der Religionsgemeinschaften ernannt. Jeder der Gruppen stand eine festgelegte Anzahl von Sitzen zu. Da der Senat ein ständiges Organ war, wurde alle zwei Jahre ein Drittel der Sitze neu bzw. wieder besetzt. Senatsmitglieder durften nicht zugleich Landtagsabgeordnete sein, genossen jedoch ähnliche Rechte wie diese. Der Senat wirkte an der Gesetzgebung mit, hatte aber im wesentlichen nur beratende und gutachterliche Aufgaben. Ein Einspruch des Senats konnte vom Landtag mit einfacher Mehrheit überstimmt werden.
Aufgrund seiner Macht- und Tatenlosigkeit sowie des selbstherrlichen Auftretens einiger seiner Vertreter verspielte der Senat viel von seinem politischen Kredit. Ein Volksbegehren der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) unter dem Titel "Schlanker Staat ohne Senat" zur Abschaffung des Bayerischen Senats im Juni 1997 erreichte 927.047 (= 10,5%) Unterschriften. In dem danach notwendigen Volksentscheid am 8. Februar 1998 beteiligten sich 39,9 % der Stimmberechtigten. Von den gültigen Stimmen votierten 2.412.944 Stimmen (69,2%) für die Abschaffung des Senats. Für den Gegenentwurf der CSU, der eine veränderte Zusammensetzung des Senats vorsah, stimmten 23,6%. Im September 1999 erklärte das bayerische Verfassungsgericht die Regelungen des Volksentscheids für verfassungskonform. Damit trat zum 1. Januar 2000 das Gesetz zur Abschaffung des Senats in Kraft, der Senat hörte auf zu bestehen.
Präsidenten des Bayerischen Senats
- Dr. Josef Singer (1947 - 1967)
- Hippolyt Freiherr Poschinger von Frauenau (1968 - 1982)
- Dr. Hans Weiß (1982 - 1993)
- Prof. Dr. Dr. h. c. Walter Schmitt Glaeser (1994 - 1996)
- Heribert Thallmair (1996 - 1999)
siehe auch
- Politisches System Bayerns
- Gesetzgebungsverfahren in Bayern
- Portal:Bayern
- Geschichte Bayerns
Kategorie:Politik (Bayern)
Senat
Maximilianeum
Das Maximilianeum im Münchner Stadtteil Haidhausen ist Sitz des Bayerischen Landtags, außerdem beherbergt es seit 1876 die Stiftung Maximilianeum für begabte Studenten aus Bayern. Der Bau liegt als pathetische Kulissenarchitektur mit großartiger Fernwirkung auf dem östlichen Isar-Hochufer in Sichtachse der Maximilianstraße über die Maximiliansbrücke.
Geschichte des Gebäudes
Maximilianstraße
Am 5. Oktober 1857 ließ König Max II. den Grundstein für den Bau des Architekten Friedrich Bürklein legen. 1874 war der Bau nach mehrmaligen Nachbesserungen dann endgültig fertiggestellt. Bis 1918 war im Maximilianeum neben der Studienstiftung und einer historischen Galerie auch die königliche Pagenschule untergebracht. Bis kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs wurde in den Galerieräumen die Münchner Kunstausstellung veranstaltet. Gegen Kriegsende wurden zwei Drittel des Bauwerks zerbombt. 1949 wählte der Bayerische Landtag das Gebäude zu seinem Sitz, was entsprechende Änderungen in den Galerieräumen notwendig machte. Als der Bau für die vielfältige Nutzung zu klein wurde, fügte man 1958/59 und 1964/65 im Osten Flügelbauten mit Büroräumen und Sitzungssälen an. Seit 1978 ist eine grundlegende Sanierung des Maximilianeums im Gange. 1993 entstand eine Tiefgarage, bis 1994 wurden zwei weitere Erweiterungsflügel fertiggestellt.
Die Studienstiftung
Zum Plan Maximilians II. (1811-1864), "auf der Isarhöhe bei München einen großen Nationalbau" zur "Hebung des monarchischen nationalen Volksgeistes" errichten zu lassen, kam die Idee eines Athenäums als einer Anstalt mit dem Ziel, "talentvollen bayerischen Jünglingen (jeglichen Standes) die Erreichung jener Stufe wissenschaftlicher und geistiger Ausbildung zu erleichtern, welche zur Lösung der höheren Aufgaben des Staatsdienstes erforderlich ist".
1852 wurde das Athenäum, das seit 1857 nach dem Stifter Maximilianeum heißt, provisorisch in einem Mietshaus untergebracht. Als erste Stipendiaten wurden sechs Abiturienten aus Bayern und der Pfalz ausgewählt, die nun ohne materielle Sorgen an der Ludwig-Maximilians-Universität Rechts- und Staatswissenschaft studieren konnten.
Max II. selbst erlebte die Vollendung des Anstaltsgebäudes nicht mehr, und auch die endgültige juristische Form erhielt die Stiftung erst unter seinem Sohn und Thronfolger Ludwig II. Nach der Urkunde von 1876 gehören der Stiftung bis heute der Maximilianeums-Bau sowie eine Galerie mit Historienbildern und Marmorbüsten. Mit dem Ende der Monarchie 1918 ging das Protektorat über das Maximilianeum auf die Ludwig-Maximilians-Universität über. Die folgende Inflation zehrte das Stiftungsvermögen auf, einzige kleine Einnahmequelle blieben die Eintrittsgelder der Galerie. Die finanzielle Situation besserte sich wieder, als das ausgebombte Bayerische Parlament 1949 in das Maximilianeum einzog und dafür (damals) einen jährlichen Mietzins von 70.000 DM entrichtete. Darüber hinaus übernahm es die Unterhaltspflicht für das Gebäude.
Seit 1980 ermöglicht die Wittelsbacher Jubiläums-Stiftung neben 26 Abiturienten auch 10 begabten bayerischen Mädchen ein Stipendium. Insgesamt haben seit der Gründung der Anstalt bis zum Jahr 2004 rund 800 Studentinnen und Studenten von der Stiftung profitiert. Bekannte Maximilianeer waren unter anderen die beiden bayerischen Ministerpräsidenten Eugen Ritter von Knilling und Franz Josef Strauß sowie der Physiker Werner Heisenberg und der Schriftsteller Carl Amery.
Gegenstände aus dem Grundstein des Maximilianeums von 1857
Im Jahr 1989 wurde bei Erdarbeiten zum Bau eines Schwimmbads zufällig der Grundstein des Maximilianeums entdeckt.
Der Grundstein enthielt:
- Portraits von König Maximilian II. und Marie von Preußen, gemalt auf Nymphenburger Porzellantafeln
- ein (ursprünglich funktionstüchtiges) Modell einer englischen Dampflokomotive vom Typ „Patentee“ im Maßstab 1:10 (Rudolf Sigismund Blochmann, Dresden 1838)
- Grundsteinurkunde und einige Baupläne
- diverse Münzen, unter anderem sämtliche 1857 in Bayern kursierenden Geldmünzen
Die Gegenstände sind heute (teilweise restauriert) im Maximilianeum ausgestellt,
Adresse und Anfahrt
Adresse: Max-Planck-Straße 1, 81675 München
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln: U 4/5, Haltestelle Max-Weber-Platz oder Straßenbahn Linie 19, Haltestelle Maximilianeum
Weblinks
- [http://www.maximilianeum.de/ Stiftung Maximilianeum]
- [http://www.bayern.landtag.de/bauwerk_maximilianeum.html Bauwerk Maximilianeum]
Kategorie:München
Kategorie:Sehenswürdigkeit (Bayern)
Kategorie:1857
Kategorie:1874
Sitzverteilung in den deutschen LandesparlamentenIn den Landesparlamenten der 16 Deutschen Bundesländer - den 13 Landtagen, dem Abgeordnetenhaus von Berlin, der Bremischen Bürgerschaft sowie der Hamburgischen Bürgerschaft - sind zur Zeit 9 Parteien vertreten.
Tabellarische Übersicht
Regierende Parteien sind grau unterlegt.
Graphische Sitzverteilung
Siehe auch
- Dauerwahlkampf
Wahl
Eine Wahl ist eine Abstimmung über Personen (Kandidaten) oder Handlungsoptionen. In der Politik dienen Wahlen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.
Für eine demokratische Wahl werden im Allgemeinen die Kriterien allgemein, frei, gleich und geheim angesetzt. In Deutschland müssen Wahlen zusätzlich unmittelbar sein.
Es existieren zahlreiche Wahlsysteme, deren Grundtypen die
Verhältniswahl und die Mehrheitswahl sind.
Aufgaben von Wahlen
Die Hauptaufgabe von Wahlen ist eine Sachentscheidung. Sie dienen in politischen Systemen zur Gremiumsbildung, also Zusammensetzung von Parlamenten und Räten auf internationaler, Bundes-, Landes-, kommunaler oder betrieblicher Ebene. Die Wahlen erfüllen damit (in Deutschland) folgende Aufgaben:
- Legitimation der Parlamente und der eventuell von ihnen gewählten Regierungen sowie von Räten und Bürgermeistern
- Kontrolle der Parteien / Abgeordneten / Regierung / Arbeitnehmervertreter durch die Wähler
- Integration der Bevölkerung / Belegschaft in die Politik. Der Grad der Integration lässt sich an der Wahlbeteiligung erkennen.
- es entsteht eine Konkurrenz verschiedener Konzepte und Kandidaten um die Wählergunst
Wahlrecht
Das Wahlrecht regelt, wer berechtigt ist, zu kandidieren (passives Wahlrecht) oder Stimmen abzugeben (aktives Wahlrecht) und wie die Stimmabgabe abläuft.
Wahlbezirk
Ein Wahlbezirk (auch Stimmbezirk genannt) ist eine Einteilung der Wahlkreise eines Landes in (möglichst gleich stark bevölkerte) Bezirke (mit grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigten) in denen ein Kandidat gewählt wird.
Briefwahl
Die Briefwahl unterscheidet sich dadurch von einer "normalen" Wahl, dass der Wähler den Wahlzettel nach Hause geschickt bekommt und ihn dann zurückschickt.
Briefwahl muss in den meisten Ländern beantragt werden.
Überhangmandat
Bei Wahlen nach der personalisierten Verhältniswahl (in Deutschland bei Bundestagswahlen und in einigen Landtagswahlen) wird pro Wahlkreis ein Kandidat mit der Erststimme gewählt. Die Anzahl der Mandate, die eine Partei erhält, richtet sich aber nach ihrem Anteil an Zweitstimmen. Gewinnt nun eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach Zweitstimmen Mandate zustehen, kommt es zu Überhangmandaten.
Wahlgänge
Kommt nach einer Wahl kein eindeutiges Ergebnis zu Stande kann nach der Wahl noch eine Stichwahl durchgeführt werden.
Bei der Bundeskanzlerwahl und bei vielen Länderwahlen ist aber ein anderes System vorgesehen: Hier folgt an den ersten Wahlgang zeitversetzt (i.d.R. zwei Wochen) ein zweiter Wahlgang der genauso abläuft wie der erste Wahlgang. Danach folgt unmittelbar ein dritter Wahlgang, in dem nur noch eine einfache Mehrheit notwendig ist. Danach können z.T. weitere Wahlgänge folgen oder der Bundestag bzw. die Landtage werden aufgelöst (Neuwahlen).
Siehe auch
- Wahlfälschung
- Wahlforschung
- E-Voting
- Ernennung
- Königswahl
- Wahlmonarchie
- Bundestagswahl
- Stichwahl
- Bundestagswahlrecht
Literatur
Nohlen, Dieter 2004: Wahlrecht und Parteiensystem, 4. Auflage, Opladen: Leske + Budrich ISBN 382521527X
Weblinks
- europa-digital.de [http://www.politik-digital.de/edemocracy/wahlkampf/ Umfangreiches Dossier]
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ja:選挙
simple:Election
VerhältniswahlrechtVerhältniswahl (siehe auch Wahlsysteme) ist ein Wahlverfahren, bei dem ein passiver Wahlteilnehmer (z.B. Partei) im Verhältnis der erhaltenen Wählerstimmen eine entsprechende Anzahl an Sitzen im zu wählenden Gremium (z.B. Parlament) erhält.
Dabei steht eine Parteizugehörigkeit/Listenzugehörigkeit der Kandidaten im Vordergrund, die Person im Hintergrund. Die Anzahl der Mandate soll der Anzahl der Stimmen für eine Wahlpartei oder Wahlliste entsprechen. Damit dieses Verhältnis möglich ist, können die Kandidaten nicht als einzelne Person, sondern nur als Gruppe (=Wahlpartei, =Liste) kandidieren.
Erhält eine gewählte Gruppe beispielsweise 10% der Stimmen, so erhält sie auch 10% der Sitze im zu wählenden Gremium.
Bei einigen Verhältniswahlsystemen gibt es jedoch eine Mindestanzahl an Stimmen, die ein zu Wählender erreichen muss, um berücksichtigt zu werden.
Erreicht ein zu Wählender weniger Stimmen, als in der Sperrklausel definiert, erhält er keine Sitze im Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt die Sperrklausel bei Bundestagswahlen beispielsweise 5% der gültigen Stimmen oder drei Direktmandate. Die Sitzzuteilung erfolgt bei Bundestagswahlen mit der Quotenmethode mit Restausgleich nach größten Bruchteilen von Hare-Niemeyer.
Es gibt weit verbreitete Annahmen, die einen Zusammenhang zwischen dem Wahlrecht und der Parteienlandschaft sehen. So soll das Verhältniswahlrecht tendenziell zur Existenz vieler Parteien führen. Derartige Verallgemeinerungen unterliegen etlichen Einschränkungen. "Verhältniswahlrecht" und "Mehrheitswahlrecht" (oder genauer: -system) dienen daher nur als Oberbegriffe und sagen allein noch nichts Ausreichendes über das konkrete System aus.
Tendenzielle Vor- und Nachteile des Verhältniswahlsystems
Vorteile des Verhältniswahlsystems
- Relativ gute Abbildung des Wählerwillens, denn die Sitzverteilung im Parlament repräsentiert das Verhältnis des Wahlerfolgs der Parteien.
- Auch kleine und mittlere und vor allem neue Parteien erhalten ein "angemessenes" politisches Mitwirkungsrecht.
- Die Parteien können Experten ohne Probleme ins Parlament holen.
- Es ist nicht möglich, durch die Festsetzung der Wahlkreise das Ergebnis der Wahl zu beeinflussen.
Nachteile des Verhältniswahlrechts
- Gefahr der Zersplitterung des Parlaments, wenn sehr viele Parteien dort vertreten sind, wodurch:
- die Regierungsbildung meist erschwert ist (Bildung von Koalitionen nötig) und
- die Regierungen tendenziell instabiler sein können
- Der Wähler kann nicht entscheiden, wer (bzw. welche Koalitionspartner) regiert
- Der Wähler hat keinen direkten Einfluss auf die Kandidaten, die in das Parlament einziehen, da die Listen in der Regel von den Parteien aufgestellt werden. Eine Personenwahl ist daher nicht möglich; gewählt werden kann stets nur die Liste einer Partei als Ganzes.
- Die Abgeordneten sind abhängig von ihrer Partei, da diese Kontrolle über die Abgeordnetenlisten hat.
Deutschland: Personalisierte Verhältniswahl
Abgeordneten
Die personalisierte Verhältniswahl ist ein Wahlverfahren, das bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und verschiedenen Landtagen angewandt wird. Es kombiniert Elemente von Mehrheitswahl (Bsp.: Großbritannien, USA) und Verhältniswahl (Bsp.: Niederlande, Schweiz).
Nach dem Bundestagswahlrecht werden die Sitze im Bundestag an die Parteien nach dem Verhältniswahlrecht verteilt, allerdings werden mit der Erststimme bestimmte Personen nach dem Mehrheitswahlrecht in den Bundestag gewählt, wodurch der Wähler geringen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestags hat.
siehe: Bundestagswahlrecht, Politisches System Deutschlands
Kategorie: Staats- und Verfassungsrecht
Kategorie: Politik (Deutschland)
Kategorie:Wahl
Kategorie:Politischer Begriff
Sperrklausel
Um die Zersplitterung des Parlaments, die unüberschaubare Vielzahl der Parteien und die mangelnde Stabilität der Regierungen zu vermeiden, wurde z.B. in Deutschland die Sperrklausel eingeführt. Das bedeutet, dass eine Partei mindestens 5% der Stimmen oder drei Direktmandate benötigt, um in den Bundestag einziehen zu können. So ist die Parteienlandschaft überschaubar und kleine Parteien (und auch radikale Splitterparteien) bleiben draußen.
Siehe auch
- Bundestagswahl
- Proporzwahl (Verhältniswahl in der Schweiz)
- Mehrheitswahl
- Wahlsystem
Weblinks
- http://www.bundeswahlleiter.de/abc/d/tw8.htm
- http://www.wahlrecht.de/lexikon/personalisierte.html
- http://www.wahlrecht.de/bundestag/index.htm
Kategorie:Wahlverfahren
Kategorie:Wahl
Kategorie:Politischer Begriff
MehrheitswahlrechtIn einer Mehrheitswahl ziehen nur solche Kandidaten in das Parlament ein, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die Mehrheit an Wählerstimmen auf sich vereinigen konnten. Alle anderen Stimmen verfallen ("the winner takes all"-Prinzip).
Formen
Man unterscheidet zwischen einem relativen und einem absoluten Mehrheitswahlrecht. Beim relativen Mehrheitswahlrecht gewinnt derjenige Kandidat dessen Mandat im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat. Beim absoluten Mehrheitswahlrecht dagegen muss er mindestens die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Gelingt dies im ersten Wahlgang keinem Kandidaten, kommt es zu einer Stichwahl.
Dies führt laut dem umstrittenen Medianwähler-Modell zur Konkurrenz um den "mittleren" Wähler und somit eine Ausrichtung der Programme an der "politischen Mitte" (siehe hierzu auch Beitrag unter Politisches Spektrum).
Anwendung
Angewandt wird dieses System vor allem in Ländern deren politisches System vom angelsächsischen Recht geprägt ist, unter anderem
- bei den Wahlen zum Ständerat in der Schweiz
- bei den Wahlen zum Unterhaus in Großbritannien
- bei den Wahlen zum US-Kongress
- Bei der Wahl des US-Präsidenten, wo George W. Bush die Wahlen 2000 gewann, obwohl sein Gegner Al Gore mehr Stimmen erzielt hatte, weil die Wahlmänner jedes Bundesstaats nach dem Mehrheitswahlrecht ausgewählt wurden.
Deutschland
In Deutschland gilt als Bundestagswahlrecht ein personalisiertes Verhältniswahlrecht: Zwar werden in den Wahlkreisen auch Direktkandidaten nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt (die Hälfte der Bundestagssitze), aber die Verteilung der Sitze im Bundestag richtet sich nach dem Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei bekommt. Die über die direkt gewonnenen Sitze hinaus einer Partei zustehenden Mandate werden mit Listenkandidaten besetzt. Nur wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden, behält sie diese Überhangmandate.
In der Großen Koalition (1966-1969) wurde versucht, das Wahlsystem hin zur Mehrheitswahl zu reformieren. Dieser ursprünglich von der CDU/CSU verfochtene Reformversuch fand dann allerdings 1968 nicht mehr die Unterstützung der Sozialdemokraten, die auf ihrem Parteitag das Projekt in die Zukunft verschoben und damit verhinderten. Bundesinnenminister Paul Lücke (CDU) trat daraufhin von seinem Amt zurück. Vertreter der Mehrheitswahl in den Universitäten waren u.a. Ferdinand Hermes und Wilhelm Hennis.
Vor- und Nachteile des Mehrheitswahlrechts
Das Mehrheitswahlrecht tendiert typischerweise zu einem Zweiparteiensystem (Duvergers Gesetz); die folgenden Vor- und Nachteile gehen deshalb von einem solchen System aus.
Koalitionen sind daher zum Erreichen einer Mehrheit in der Regel nicht erforderlich. Die Vor- und Nachteile von Koalitionen gehen jedoch ebenfalls mit ein.
Vorteile des Mehrheitswahlrechts
- die Mehrheitswahl führt häufig zu eindeutigen Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Dies bedeutet:
- eine für die Wähler voraussehbare Regierungsbildung
- eine einfache Regierungsbildung und stabile starke Regierungen
- eine Parteienzersplitterung ist sehr unwahrscheinlich, da Kandidaten kleiner Parteien nur selten genügend Stimmen erhalten, um einen Wahlkreis zu gewinnen.
- Extreme Parteien haben nur geringe Chancen, da die Wähler der Mitte die Wahl entscheiden.
- Zudem ist eine Personenwahl in den Wahlkreisen möglich. Die Wähler haben die Möglichkeit, Kandidaten ihres Wahlkreises persönlich kennen zu lernen und auf Grund ihrer Persönlichkeit zu wählen.
- Die Abgeordneten sind von ihrer Partei weniger abhängig, da sie direkt gewählt werden.
- Einfachheit des Systems und dadurch leicht verständlich.
Nachteile des Mehrheitswahlrechts
- Kleinparteien und neue Parteien haben wenig Chancen, Mandate zu erringen, wenn sie nicht regional dominierende Minderheiten vertreten. Stattdessen schwächen sie eher den eigenen politischen Flügel durch Zersplitterung der Wahlstimmen. Kritiker bemängeln zudem, dass gesellschaftliche Minderheiten nicht ausreichend vertreten werden. Es kommt häufig zu statischen Zweiparteiensystemen, in denen viele gesellschaftliche Strömungen nicht wiedergegeben werden.
- Die Stimmen für Kandidaten kleinerer Parteien werden häufig zu "Papierkorbstimmen", da sie ohne Konsequenz für die Zusammensetzung des Parlaments bleiben. Damit wird das Gesamtergebnis im Parlament verzerrt wiedergegeben.
- Bei Mehrheitswahlrecht neigen die beiden großen Parteien dazu, sich politisch aufeinander zuzubewegen, da sie keine realistische Konkurrenz von der anderen Seite des Spektrums zu erwarten haben. Dadurch hat der Wähler effektiv nur die Wahl zwischen zwei sehr ähnlichen Politikangeboten.
- Es kann zu Wahlergebnissen kommen, bei denen der Wahlverlierer effektiv mehr Stimmen auf sich vereinigen konnte als der Gewinner. Dies ist möglich, wenn der Wahlsieger in bevölkerungsreichen Wahlbezirken knappere Ergebnisse erzielt und daher die Summierung der abgegebenen Stimmen ein anderes Bild ergibt, als die Auszählung nach geltendem Wahlrecht.
- Es ist möglich, das Wahlergebnis durch "geschicktes" Ziehen der Wahlkreisgrenzen zu beeinflussen ("Gerrymandering", "Wahlkreisgeometrie").
- Eine Stimme in einem kleinen Wahlkreis - es ist praktisch unmöglich immer alle Wahlkreise gleich groß zu machen - wiegt rechnerisch mehr als eine Stimme in einem großen Wahlkreis, da jeder Wahlkreis einen Abgeordneten wählt.
- Auch das Mehrheitswahlrecht kann zu einem knappen Gesamtergebnis führen, obwohl ein Lager in der Bevölkerung eine klare Mehrheit hatte.
- Ein Teil der Bevölkerung kann seines Wahlrechts beraubt werden wenn er in einem Wahlkreis/ -bezirk lebt, der fest in der Hand einer der beiden Parteien ist. So leben z.B. in den USA 80% der Bevölkerung in einem fest einem Lager zugerechneten Bundesstaat.
- Ein Mehrheitswahlrecht behindert zwar die Entstehung von themenorientierten Splitterparteien, aber fördert die Entstehung von Regionalparteien, welche dann im Parlament oft die regionalen Interessen den Gemeinschaftsinteressen des Staates voranstellen.
Auswirkungen
Beide Phänomene haben sich bei den amerikanischen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2000 bemerkbar gemacht:
- der demokratische Kandidat Al Gore verlor mehrere Bundesstaaten (vor allem an der Westküste, wo traditionell demokratische Hochburgen liegen), weil der Kandidat der Grünen, | | |