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Bayern
Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien, im Süden an Österreich und an den Bodensee.
Im Freistaat leben traditionell drei deutsche Volksstämme: die Franken (Ober-, Mittel- und Unterfranken), die Schwaben und die Baiern ("Altbayern").
Geschichte
Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern
Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde. Er "importierte" das Y aus dem griechischen Alphabet, da sein zweiter Sohn, Otto I., König von Griechenland wurde und seinerseits die bayerischen Farben weiß-blau als griechische Nationalfarben etablierte.
Politik
Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns.
Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):
- CSU 124 Sitze
- SPD 41 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:
In Bayern regiert seit 1966 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten.
Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Dr. Edmund Stoiber (CSU).
Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Landtag wiedergewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Landtag bestätigt.
Der Bayerischen Staatsregierung gehören zurzeit folgende Mitglieder an:
- Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
- Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
- Erwin Huber (CSU), Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
- Eberhard Sinner (CSU), Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
- Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
- Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
- Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
- Otto Wiesheu (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
- Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren
- Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
- Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Emilia Müller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945
Staatsaufbau
Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden.
Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen.
Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt.
Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006.
Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde.
Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern
Wahlrecht
Gesetzgebungsverfahren in Bayern]
Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.
Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann.
Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Zum einen besitzt jeder Wähler genau so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag z. B. 45 Sitze zu besetzten, so hat jeder Wähler 45 Stimmen. Desweiteren besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden).
Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.
Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.
Staatswappen, Flagge und Hymne
Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen
Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten:
Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben.
Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.
Zur Hymne siehe: Bayernhymne
Verwaltungsgliederung
Regierungsbezirke
Nachstehend die Regierungsbezirke mit Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS) und Abkürzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern:
Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS)
Landkreise
Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:
kreisfreie Städte
Kreisfreie Städte
Städte und Gemeinden
Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden, Stand 1. Januar 2005).
Änderungen seit dem 1. Januar 2005:
- Erhebung einer Gemeinde zum Markt am 17. September 2005
- Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 01. Januar 2006 (geplant)
Größte Städte
Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Große Kreisstadt
Regionen
Geografie
Große Kreisstadt
Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb.
Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).
Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (fließen links dagegen).
Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau.
Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden.
Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern, Liste der Berge in Bayern
Wirtschaft
Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent.
Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. In Regionen wie in Oberfranken oder der nördlichen Oberpfalz geht die Wirtschaftskraft stark zurück. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte bei der Verbesserung der Situation vorgewiesen werden.
An drei Standorten in Bayern befinden sich Atomkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.
Kultur
Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken.
Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.
Museen
Theater, Schauspiel und Oper
Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:
Musik
Operetten]
Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie
- Max Reger
- Carl Orff
- Richard Strauss
- Christoph Willibald Gluck
Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen
- die Münchner Philharmoniker
- das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks
- die Bamberger Symphoniker, Bayerische Staatsphilharmonie
- das Bayerisches Staatsorchester am Nationaltheater
- die Münchner Symphoniker
- das Münchner Kammerorchester
- die Nürnberger Philharmoniker am Staatstheater Nürnberg
- die Nürnberger Symphoniker
- die Hofer Symphoniker
- das Philharmonisches Orchester Bad Reichenhall
- und das Kammerorchester Schloss Werneck
Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele.
Münchner Opernfestspiele
Küche
Durch das Nebeneinander der drei bayerischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:
- Schweinsbraten, Schweinshaxe, Kalbshaxenbraten, Spanferkelbraten
- Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel
- Sauerkraut, Kohlroulade, Krautwickel, Krautspätzle, Krautkrapfen
- Leberknödelsuppe, Leberspätzlesuppe, Speckknödelsuppe, Pfannkuchensuppe
- Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger (Wurst), Nürnberger Rostbratwurst
- Apfelstrudel, Topfenstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerisch Creme
- Bayrischer Kartoffelsalat, Bayrischer Wurstsalat
- Obazda oder fränkisch: Grupfter
- Leberkäse, Leberkässemmel
Religion, Stämme und Sprache
Leberkässemmel
- röm.-katholisch 58,50% Stand 2003 (1950 71,9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26,8 %)
- andere Konfessionen und Religionen etwa 4 %
Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert vor allem in ländlichen Gebieten Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden; seit der Judenemanzipation zunehmend in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden existieren heute in Bayern noch bzw. wieder 12 Gemeinden.
Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern, Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche.
Auch Sinti und Roma haben eine sehr lange Tradition in Bayern. Daneben sind auch Jenische in Bayern beheimatet.
Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen
Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie hessische Mundarten gesprochen werden. Sudetendeutsche Mundarten konnten sich nur in einzelnen Gemeinden, wo Sudetendeutsche angesiedelt wurden, vorübergehend halten.
siehe: Dialekte in Bayern, Liste bayerischer Klöster
Literatur
- Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
- Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
- Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7
Siehe auch: Portal:Bayern
Weblinks
- [http://www.bayern.de/ Bayerische Staatsregierung]
- [http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/ Bayerische Landesbibliothek Online]
- [http://www.digitalis.uni-koeln.de/Merianb/merianb_index.html Topographia Bavariae] Kupfertafeln von Matthäus Merian 1622
- [http://www.geschichte.hdbg.de Geschichte Bayerns (Haus der Bayerischen Geschichte)]
- [http://www.bayernviewer.de/ Bayern Viewer: Luftbilder und Karten flächendeckend]
- [http://www.bis.bayern.de/ Detaillierte Karten flächendeckend]
-
als:Bayern
ja:バイエルン州
ko:바이에른 주
simple:Bavaria
Freistaat
Freistaat ist ein im 19. Jahrhundert von Sprachpuristen (Philipp von Zesen) eingeführtes deutsches Synonym für Republik (frz. république). In der Weimarer Republik war es der amtliche Name der meisten Länder des Deutschen Reiches mit Ausnahme der Republik Baden, des Landes Thüringen, des Volksstaates Hessen des Freien Volksstaates Württemberg, der Freien und Hansestadt Lübeck, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen). Artikel 17 der Weimarer Verfassung verlangte: "Jedes Land muß eine freistaatliche Verfassung haben."
Heute führen drei der deutschen Bundesländer – Bayern, Sachsen und Thüringen – diese Bezeichnung in ihren amtlichen Namen; die Bezeichnung Freie Stadt, die in den Namen der Stadtstaaten Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg vorkommt, ist erheblich älter und knüpft an mittelalterliche städtische Freiheiten an.
Die Bezeichnung betont, dass das Land nicht von einem Souverän, sondern von seinen freien Bürgern regiert wird in Form einer parlamentarischen Demokratie. Privilegien oder rechtliche Besonderheiten hat der Freistaat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keine, solange er nicht den Rechtsfrieden infrage stellt.
Die relativ weit verbreitete Annahme, der Begriff Freistaat solle eine besondere Unabhängigkeit des betroffenen Bundeslandes gegenüber dem Bund betonen, ist weitgehend richtig. Jedes der 16 Bundesländer ist momentan ein Territorialstaat, wenn auch kein Nationalstaat, wobei sich Nationalstaat stets nach dem freien Willen derer definiert, die sich selbst als Nation betrachten.
Bayern stellt in dieser Definition des Freistaates eine Besonderheit dar, da die bayerische Landesverfassung sowohl die deutsche als auch die bayerische Staatsangehörigkeit kennt, die Bayern demnach also Doppelstaatler sind.
Kategorie:Deutschland
Kategorie:Bayern
Kategorie:Sachsen
Kategorie:Thüringen
Weblinks
- [http://www.thueringen.de/de/lzt/thueringen/blaetter/freistaat/content.html Geschichte des Begriffes "Freistaat"]
Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach FlächeDies ist eine Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Fläche. Als Vergleich dazu hat die gesamte Bundesrepublik Deutschland eine Fläche von 357.026,55 km².
Siehe auch
- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Einwohnerzahl
- Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Bevölkerungsdichte
- Bundesland (Deutschland)
- Föderalismus in Deutschland
- Föderalismusreform
- Neugliederung
- Statistik der deutschen Länder von 1925
Kategorie:Bundesland (Deutschland)
Kategorie:Liste (Geographie)
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Es grenzt an die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern sowie an die Schweizer Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich und an das Elsass in Frankreich.
Geschichte
Vorgeschichte
Zwischen 70 und 150 nach Christus eroberten die Römer den größten Teil des Gebiets, auf dem heute Baden-Württemberg liegt. Die Römer wurden ab 260 nach Christus von den Alemannen vertrieben. Nach deren Unterwerfung durch das Fränkische Reich zwischen 496 und 746 bestanden im heutigen Landesgebiet die Herzogtümer Franken und Schwaben. Der Zerfall beider Herzogtümer bis zum 13. Jahrhundert führte zur extremen territorialen Zersplitterung in Hunderte von kleinen Grafschaften, Reichsstädten, geistlichen Gebieten oder gar einzelnen ritterschaftlichen Dörfern. Die Mediatisierung infolge der Napoleonischen Kriege setzte einen Prozess in Gang, an dessen Ende nur noch drei Territorien standen: Württemberg, Baden und Hohenzollern; zudem war die Stadt Wimpfen eine hessische Exklave.
Der Weg zum Südweststaat
Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die nördlichen Teile von Baden und Württemberg mit Bad Wimpfen zur amerikanischen Besatzungszone, die südlichen Teile sowie Hohenzollern zur französischen. Die Aufteilung erfolgte entlang der Kreisgrenzen, wobei zur amerikanischen Zone bewusst alle die Kreise geschlagen wurden, durch die die Autobahn Karlsruhe-München (heutige A 8) verlief. Die Militärregierungen der Besatzungszonen gründeten 1945/46 die Länder Württemberg-Baden in der amerikanischen sowie Württemberg-Hohenzollern und Baden (so genannt, obwohl es nur den südlichen Teil des Landes umfasste) in der französischen Zone. Diese Länder wurden im Zuge der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 zu Bundesländern.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hielt in Artikel 118 die drei Länder dazu an, eine Vereinbarung über die Neugliederung ihrer Gebiete zu treffen. Für den Fall, dass eine solche Regelung nicht zustande kam, wurde eine Regelung durch ein Bundesgesetz vorgeschrieben. Als Alternativen kamen entweder eine Vereinigung zu einem Südweststaat oder die Wiederherstellung Badens und Württembergs (einschließlich Hohenzollerns) in Frage, wobei die Regierungen Württemberg-Badens und Württemberg-Hohenzollerns für ersteres, die Badens für letzteres eintraten. Eine Übereinkunft der Regierungen über eine Volksabstimmung scheiterte an der Frage des Abstimmungsmodus. Das daraufhin am 4. Mai 1951 verabschiedete Bundesgesetz sah eine Einteilung des Abstimmungsgebiets in vier Zonen vor (Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern, Südbaden). Die Vereinigung der Länder sollte als akzeptiert gelten, wenn sich eine Mehrheit im gesamten Abstimmungsgebiet sowie in drei der vier Zonen ergab. Da eine Mehrheit in den beiden württembergischen Zonen sowie in Nordbaden bereits abzusehen war, favorisierte diese Regelung die Vereinigungsbefürworter. Die (süd-)badische Regierung strengte eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an, die jedoch erfolglos blieb.
Die Volksabstimmung fand am 9. Dezember 1951 statt. Dabei votierten die Wähler in beiden Teilen Württembergs mit 93% für die Fusion, in Nordbaden mit 57%, während in Südbaden nur 38% dafür waren. Damit war die Vereinigung beschlossene Sache. Hätte man das Ergebnis in Gesamtbaden gezählt, so hätte sich eine Mehrheit von 52% dagegen ergeben, was die badischen Vereinigungsgegner zusätzlich erbitterte.
Gründung des Landes
Das Bundesland Baden-Württemberg wurde infolge der Volksabstimmung am 25. April 1952 gegründet. Der Name des Landes war Gegenstand eines längeren Streites. Der im Überleitungsgesetz vom 15. Mai 1952 genannte Name Baden-Württemberg war zunächst nur übergangsweise vorgesehen, setzte sich jedoch letztlich durch, da kein anderer Name von allen Seiten akzeptiert wurde. Die am 19. November 1953 in Kraft getretene Landesverfassung wurde von der Verfassungsgebenden Landesversammlung beschlossen und nicht durch eine Volksabstimmung bestätigt. Erster Ministerpräsident des Landes wurde Reinhold Maier (DVP).
1956 kam das Bundesverfassungsgericht nun doch zu der Auffassung, dass der Abstimmungsmodus 1951 das badische Votum nicht hinreichend berücksichtigt habe, und verfügte eine Neuauflage der Volksabstimmung im Landesteil Baden. Diese wurde erst 1970 durchgeführt, ergab dann jedoch eine Zustimmung von 81,9% zum neuen Bundesland. Zur nachträglichen Zustimmung hatte sicherlich nicht unerheblich die normative Kraft des Faktischen beigetragen.
Wappen und Flagge
Hauptartikel: Wappen Baden-Württembergs, Flagge Baden-Württembergs
Das Wappen zeigt drei schreitende Löwen auf goldenem Grund. Dies ist das Wappen der Staufer und Herzöge von Schwaben. Über dem großen Landeswappen befinden sich die sechs Wappen der historischen Landschaften, aus denen oder aus deren Teilen Baden-Württemberg gebildet worden ist. Es sind dies: Vorderösterreich (rot-weiß-rot geteilter Schild), Kurpfalz (steigender Löwe), Württemberg (drei Hirschstangen), Baden (roter Schrägbalken), Hohenzollern (weiß-schwarz geviert) und Franken (drei silberne Spitzen auf rotem Grund). Dabei sind die Wappen Badens und Württembergs etwas größer dargestellt. Schildhalter sind der badische Greif und der württembergische Hirsch. Auf dem kleinen Landeswappen ruht stattdessen eine Blattkrone.
Die drei Löwen aus dem Landeswappen tauchen in abgewandelter Form auch im sogenannten Baden-Württemberg-Signet auf, das von jedermann genehmigungsfrei verwendet werden kann. Die Benutzung des Landeswappens hingegen ist genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden gestattet.
Die Landesflagge ist schwarz-gold; die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das kleine Landeswappen.
Geografie
Hirsch
Baden-Württemberg liegt im Südwesten Deutschlands. Im Osten grenzt es an Bayern, im Norden an Bayern und Hessen. Seine Süd- und Westgrenze werden durch Rhein und Bodensee gebildet (mit kleinen Ausnahmen wie Schaffhausen), wobei die Schweiz der südliche, Frankreich und Rheinland-Pfalz die westlichen Nachbarn sind. Nach Fläche und Einwohnerzahl steht das Land an dritter Stelle unter den deutschen Bundesländern.
Mit Ausnahme des etwa 20 km breiten Streifens der Rheinebene ist das Land hügelig bis bergig. Der Südwesten des Landes wird vom 160 km langen und bis zu 60 km breiten Schwarzwald dominiert, dessen Feldberg mit 1.493 m der höchste Berg in den deutschen Mittelgebirgen ist. Die Schwäbische Alb streckt sich vom Süden des Landes in nordöstlicher Richtung bis etwa an die bayerische Grenze bei Nördlingen. Weitere größere Landschaftsformen sind der Odenwald im Norden, der Kraichgau im Nordwesten, Hohenloher Ebene und Schwäbisch-Fränkischer Wald im Nordosten, das Neckarbecken um Stuttgart sowie Oberschwaben im Südosten.
Aufgrund der bergigen Topographie spielten und spielen die Flüsse und ihre Täler eine erhebliche Rolle für Besiedlung, Verkehrswesen und Geschichte des Landes. Neben dem Rhein sind an erster Stelle Neckar und Donau zu nennen. Der Neckar entspringt am Rande des Schwarzwaldes bei Villingen-Schwenningen und durchfließt das Zentrum des Landes, bis er im Nordwesten bei Mannheim in den Rhein mündet. Der dortige Rheinpegel ist mit 85 m über NN der niedrigste Punkt des Landes. Die Donau nährt sich aus zwei Schwarzwald-Quellflüssen und fließt in etwa ostnordöstlich, wobei sie die Schwäbische Alb nach Süden und Oberschwaben nach Norden begrenzt und hinter Ulm ins Bayerische wechselt. Unter den übrigen Flüssen sind die längsten die "Zwillingsflüsse" Kocher und Jagst, die den Nordosten des Landes durchfließen. Ganz im Nordosten grenzt das Landesgebiet an den Main.
Der Mittelpunkt Baden-Württembergs liegt in einem Wald nahe Tübingen.
Verwaltungsgliederung
Baden-Württemberg ist seit 1. Januar 1973 eingeteilt in 4 Regierungsbezirke, 12 Regionen (mit je einem Regionalverband) sowie 35 Landkreise und 9 Stadtkreise.
Zur Verwaltungsgliederung vor der Kreisreform 1973 siehe die beiden Artikel Verwaltungsgliederung Badens und Verwaltungsgliederung Württembergs. Zu den dort zuletzt genannten Landkreisen gehörten ferner noch die beiden ehemaligen preußischen Landkreise Hechingen und Sigmaringen.
Regierungsbezirke und Regionen
- Freiburg mit den Regionen Hochrhein-Bodensee, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Südlicher Oberrhein
- Karlsruhe mit den Regionen Mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald, Rhein-Neckar-Odenwald
- Stuttgart mit den Regionen Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg, Stuttgart
- Tübingen mit den Regionen Bodensee-Oberschwaben, Donau-Iller, Neckar-Alb
Die Region Donau-Iller umfasst auch angrenzende Gebiete in Bayern.
Stadt- und Landkreise
Zum Landkreis Konstanz gehört auch die Exklave Büsingen am Hochrhein (BÜS), die völlig vom Schweizer Kanton Schaffhausen umschlossen ist.
Die Landkreise haben sich 1956 zum Landkreistag Baden-Württemberg zusammengeschlossen.
Städte und Gemeinden
Die 35 Landkreise unterteilen sich in insgesamt 1.101 Städte und Gemeinden (darunter 89 Große Kreisstädte und 213 sonstige kreisangehörige Städte), ein bewohntes gemeindefreies Gebiet (Gutsbezirk Münsingen) und ein unbewohntes gemeindefreies Gebiet (Rhinau (gemeindefreies Gebiet)) (Stand: 1. September 2005).
Die 10 größten Städte Baden-Württembergs sind Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Reutlingen und Esslingen am Neckar. Alle Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern sind im besonderen Artikel Liste der größten Städte Baden-Württembergs zu finden. (Siehe auch Liste der Orte in Baden-Württemberg.)
Politik
Siehe auch: Politik Baden-Württembergs, Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Portal:Baden-Württemberg
Der Ministerpräsident ist Chef der Landesregierung von Baden-Württemberg, die aus Ministern und Staatssekretären und ehrenamtlichen Staatsräten besteht. Die Ministerpräsidenten seit 1952:
Staatsräten
- 1952 - 1953: Reinhold Maier (DVP)
- 1953 - 1958: Gebhard Müller (CDU)
- 1958 - 1966: Kurt Georg Kiesinger (CDU)
- 1966 - 1978: Hans Karl Filbinger (CDU)
- 1978 - 1991: Lothar Späth (CDU)
- 1991 - 2005: Erwin Teufel (CDU)
- 2005 - Heute: Günther Oettinger (CDU)
Baden-Württemberg ist traditionell konservativ geprägt, aber auch die FDP (hier FDP/DVP) und in neuerer Zeit Bündnis 90/Die Grünen sind in Baden-Württemberg traditionell stark. Während der Ministerpräsident bis auf 1952/1953 immer von der CDU gestellt wurde, waren an der Regierung teilweise auch die FDP/DVP beziehungsweise die SPD (Große Koalition) beteiligt. Während der 1990er Jahre waren die Republikaner im Landtag vertreten. Aufgrund des Austrittes des Landtagsabgeordneten Ulrich Maurer aus der SPD am 27. Juni 2005 und seinem Eintritt in die WASG am 1. Juli ist auch diese im Landtag vertreten.
Wirtschaft
Baden-Württemberg ist Zentrum der Automobilindustrie (DaimlerChrysler, Porsche, Robert Bosch GmbH, Audi) mit Standorten in Stuttgart, Sindelfingen, Neckarsulm, Mannheim, Rastatt, Gaggenau und Ulm.
Im Schwarzwald war früher die Feinmechanik, insbesondere die Uhrenindustrie sowie später die Unterhaltungselektronik, sehr bedeutend (Junghans, Kienzle, SABA, Dual), ebenso die Textilindustrie, welche hauptsächlich auf der Schwäbischen Alb beheimatet war und auch heute noch ist (Hugo Boss, Trigema, Steiff).
Der zweitgrößte Binnenhafen Europas befindet sich in Mannheim. Die zwei Teile der Mineralölraffinerie Oberrhein in Karlsruhe bilden zusammen die größte Mineralölraffinerie in Deutschland.
In Walldorf ist das größte europäische Software-Unternehmen (SAP AG) beheimatet.
In Baden-Württemberg gibt es zwei Kernkraftwerke, das Kernkraftwerk Philippsburg und das Kernkraftwerk Neckarwestheim. Ein drittes Kernkraftwerk in Obrigheim wurde 2005 stillgelegt.
Kultur
In Baden-Württemberg werden seit 1978 die Heimattage Baden-Württemberg veranstaltet.
Religion
In der Mitte von Baden-Württemberg, dem nördlichen Teil des ehemaligen Herzogtums Württemberg, ist die Bevölkerung überwiegend evangelisch, ebenso in der Kurpfalz. Die restlichen Gebiete sind mehrheitlich römisch-katholisch.
Für Baden-Württemberg insgesamt ergibt sich (Stand 2003):
- röm.-katholisch 38,3%
- evangelisch 34,3%
- muslimisch ca. 6%
- neuapostolisch ca. 1%
- buddhistisch ca. 0,3%
- hinduistisch ca. 0,2%
- israelitisch ca. 0,1%
- andere Konfessionen und Konfessionslose 20%
siehe auch: Erzbistum Freiburg und Bistum Rottenburg-Stuttgart, Evangelische Landeskirche in Baden und in Württemberg
Sprache
In Baden-Württemberg werden fränkische und alemannische Dialekte des Hochdeutschen gesprochen.
Weblinks
- [http://www.s-line.de/homepages/ebener/index.htm Lexikon Geschichte Baden-Württemberg]
- [http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/ Wahlergebnisse in Baden-Württemberg (Statistisches Landesamt)]
- [http://www.leu.bw.schule.de/bild/schul_ab.html Schulsystem in Baden-Württemberg]
- [http://www.landkreise-bw.de/landkreise/landkreise/landkreise_baden-wuerttemberg.htm Karte der Kreise mit Regierungsbezirken]
-
als:Baden-Württemberg
ja:バーデン=ヴュルテンベルク州
ko:바덴뷔르템베르크 주
simple:Baden-Württemberg
Thüringen
Thüringen ist ein Bundesland und zugleich einer von drei Freistaaten in Deutschland. Angrenzend sind die Bundesländer Sachsen im Osten und Südosten, Sachsen-Anhalt im Norden und Nordosten, Niedersachsen im Nordwesten, Hessen im Westen sowie Bayern im Süden.
Geografie
Thüringen liegt in der Mitte Deutschlands und grenzt an die Länder Hessen (270 km), Bayern (381 km), Sachsen (265 km), Sachsen-Anhalt (296 km) und Niedersachsen (112 km). Der Freistaat Thüringen gehört zusammen mit Sachsen-Anhalt und Sachsen zu Mitteldeutschland. Wegen seines Waldreichtums wird Thüringen auch das „Grüne Herz Deutschlands“ genannt.
Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung Thüringens beträgt 160 km, die maximale West-Ost-Ausdehnung 198 km.
Thüringen wird von den Autobahnen 4, 9, 38, sowie 71 und 73 durchzogen. An der A 4 liegen wie an einer Perlenkette aufgereiht von West nach Ost die Städte Eisenach, Gotha, Erfurt, Weimar, Jena und Gera.
Der Süden des Landes wird dominiert vom Thüringer Wald, der sich von Eisenach bis Sonneberg durch das Land zieht. Nördlich davon liegt das Thüringer Becken. Nach Osten schließt sich an den Thüringer Wald das Thüringer Schiefergebirge an. Im Norden reicht der Freistaat bis an den Harz. Weitere Gebirge und Höhenzüge sind die Rhön, der Dün, der Kyffhäuser und der Hainich.
Die wichtigsten Flüsse Thüringens sind die Saale, die Ilm, die Werra, die Unstrut und die Weiße Elster.
Der höchste Berg Thüringens ist mit 982,9 m der Große Beerberg (weitere Berge siehe Liste der Berge in Thüringen), die tiefste Stelle liegt mit 114 m am Unstrutflutgraben bei Wiehe.
Staatsaufbau
Allgemein
Der gesamte Staatsaufbau Thüringens basiert auf der Verfassung des Freistaates Thüringen von 1993.
Laut der Verfassung ist Thüringen ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen verpflichteter Rechtsstaat (Art. 44). Artikel 45 besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und dass das Volk seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid verwirklicht.
Legislative
Die Legislative steht dem Thüringer Landtag zu. Im Weiteren besteht die Möglichkeit der aktiven Teilnahme an der Legislative des Volks durch Volksentscheid.
Der Landtag wird alle fünf Jahre nach dem Personalisierten Verhältniswahlrecht neu gewählt. Momentan haben 88 Abgeordnete einen Sitz im Landtag.
Siehe auch: Wahlergebnisse und Landesregierungen in Thüringen seit 1990.
Exekutive
Die Exekutive besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.
Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung für die gesamte Legislaturperiode gewählt.
Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister. Er bestimmt außerdem einen Minister zu seinem Stellvertreter.
Der Landtag kann den Ministerpräsidenten nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum absetzen.
Seit 1999 ist in Thüringen eine Alleinregierung der CDU im Amt, die bei der Landtagswahl 2004 ihre absolute Mehrheit knapp verteidigen konnte. Die derzeitigen Regierungsmitglieder sind:
- Thüringer Ministerpräsident: Dieter Althaus
- Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin: Birgit Diezel
- Thüringer Innenminister: Dr. Karl Heinz Gasser
- Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Dr. Volker Sklenar
- Thüringer Kultusminister: Prof. Dr. Jens Goebel
- Thüringer Justizminister: Harald Schliemann
- Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: Dr. Klaus Zeh
- Thüringer Minister für Wirtschaft und Arbeit: Jürgen Reinholz
- Thüringer Minister für Bau und Verkehr: Andreas Trautvetter
- Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei: Gerold Wucherpfennig
Die derzeitigen Staatssekretäre sind:
- Thüringer Finanzministerium: Dr. Rainer Spaeth (bis 31. Juli 2005 Michael Schneider)
- Thüringer Innenministerium: Stefan Baldus
- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt:Christian Juckenack
- Thüringer Kultusministerium: Prof. Dr Walter Bauer-Wabnegg und Kjell Eberhardt
- Thüringer Justizministerium: Manfred Scherer
- Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit: Stephan Illert
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Arbeit: Dr. Jürgen Aretz
- Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr: Roland Richwien
Judikative
Die Judikative wird vom Verfassungsgerichtshof und von den weiteren Gerichten des Landes ausgeübt. Der Verfassungsgerichtshof besteht aus einem Präsidenten und acht weiteren Mitgliedern. Die ordentliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in das Thüringer Oberlandesgericht in Jena, die Landgerichte in Erfurt,Gera, Mühlhausen und Meiningen sowie die nachgeordneten Amtsgerichte.
Geschichte
Die Geschichte Thüringens wird im Hauptartikel Geschichte Thüringens dargestellt.
Chronologie
- bis 531: Die Besiedlung Thüringens erfolgt zunächst durch die Kelten, später dann durch verschiedene Germanenstämme (z.B die Hermunduren). Es bildet sich ein Königreich Thüringen heraus, mit einer Ausdehnung von der Elbe bis zur Donau, wobei enge Verbindungen bestehen mit dem Ostgotenreich Theodorichs.
- 531: kommt es nach der verlorenen Schlacht an der Unstrut (vermutlich bei Burgscheidungen) zur Unterwerfung durch die Franken, östlich der Saale siedeln sich Sorben (Slawen) an, somit fällt der Teil Thüringens aus der Frankischen Herrschaft heraus.
- nach 650: Die Franken beginnen Thüringen zu einer Grenzmark mit Grafschaftsverfassung auszubauen. Nicht ganz geklärt ist, ob Thüringen zwischenzeitlich ein Herzogtum war. Gleichzeitig beginnt um 700 die planmäßige Christianisierung Thüringens durch die Franken, wobei hier besonders der heilige Bonifatius hervorstach.
- nach 800: Wiederholt kommt es zu Einfällen der Sorben, die dadurch benötigten Befugnisse der thüringischen Herrscher zur Verteidigung ermöglicht eine Weiterentwicklung zum Markherzogtum (Herscher z.B.: Thakulf bis 873, Ratolf bis ?, Poppo bis 892, und Burchard bis um 910). In Friedenszeiten tritt Erfurt als Handelspunkt hervor.
- um 900: Thüringen gerät unter die Oberhoheit Sachsens durch Heinrich, Herzog von Sachsen und späteren König Heinrich den I.
- um 1000: Mehrere Grafengeschlechter konkurrieren um die Vorherrschaft in Thüringen, keines kann sich durchsetzen (Grafen von: Weimar-Orlemünde, Tonna-Gleichen, Käfernburg-Schwarzburg). Einzig von Bedeutung ist hier das Geschlecht der Ludowinger, dessen Begründer Ludwig der Bärtige um 1074? die Schauenburg bei Friedrichroda bauen lässt.
- 1067: Ludwig der Springer, Sohn von Ludwig dem Bärtigen, verlegt seinen Stammsitz auf die Wartburg und beginnt selbige auf den Status auszubauen, der heute noch zu sehen ist. Später gilt die Wartburg als die Hauptburg der Ludowinger.
- 1131: Der Sohn Ludwigs des Springers, Ludwig I., erhält die Landgrafenwürde auf dem Reichstag zu Goslar durch Kaiser Lothar III. Die nun folgende Zeit der Ludowinger als Landgrafen ist eine der bekanntesten in der Geschichte des Landes (Sängerkrieg auf der Wartburg. In diese Zeit fällt auch das Wirken der heiligen Elisabeth).
- 1247: Mit Heinrich Raspe stirbt der letzte Ludowinger. Thüringen fällt an die Wettiner.
- 1485: Mit der Leipziger Teilung der wettinischen Gebiete fällt Thüringen an die Linie der Ernestiner.
- 1521/22: Aufenthalt Martin Luthers auf der Wartburg, wo er als "Junker Jörg" unter dem Schutz der Weimarer Fürsten vor der Verfolgung des Papstes das Neue Testament übersetzte und damit die Grundlage einer einheitlichen deutschen Schriftsprache schuf.
- 1525: Thüringen ist ein Zentrum des Deutschen Bauernkrieges.
- 1546/47: Schmalkaldischer Krieg
- ab 1572: Mehrere Jahrhunderte währende Erbteilungen des Landes führen zu einer Vielzahl von entstandenen und wieder aufgelösten Fürstentümern.
- 1794-1805: Zeit der Weimarer Klassik als Blütezeit der deutschen Literatur
- 1806: Schlacht bei Jena und Auerstedt
- 1817: Wartburgfest der Burschenschaften
- 1. Mai 1920: Das Land Thüringen entsteht aus dem Zusammenschluss der sieben Volks- beziehungsweise Freistaaten der ehemaligen Großherzog- beziehungsweise Fürstentümer Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha (ohne Coburg, dieses schloss sich Bayern an), Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, beiden Fürstentümern Reuß j.L. und Reuß ä.L., die sich 1919 zum Volksstaat Reuß vorab vereinigt hatten, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen. Zum Freistaat Preußen gehörten weiterhin dessen Regierungsbezirk Erfurt mit diversen Exklaven wie Schleusingen und Ziegenrück, sowie der Kreis Herrschaft Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau.
- 23. Januar 1930: Erste völkisch-nationalsozialistische Regierung in Deutschland (Baum-Frick-Regierung)
- 1932-1945: Regierung der NSDAP in Thüringen
- 1. Juli 1944: Unterstellung der Regierungsbezirks Erfurt der aufgelösten Provinz Sachsen unter die Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar.
- 1945-1952: Bildung des Landes Thüringen innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise der DDR, bestehend aus dem Land Thüringen von 1920, jedoch ohne die Exklaven Allstedt und Ostheim, ferner aus dem Gebiet des früheren preußischen Regierungsbezirkes Erfurt und der Herrschaft Schmalkalden.
- 1952-1990: Aufteilung Thüringens in die Bezirke Erfurt, Gera und Suhl.
- 1990: Neubildung des Freistaates Thüringen, bestehend aus den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl sowie unter Einbeziehung der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln, mit Josef Duchač als erstem Ministerpräsidenten.
Die Regierungschefs von Thüringen
Vorsitzenden des Staatsministeriums von 1920 bis 1933:
- 1920 - 1921: Dr. Arnold Rudolf Paulssen, DDP
- 1921 - 1924: August Frölich, SPD
- 1924 - 1928: Dr. Richard Leutheußer, DVP
- 1928 - 1930: Dr. Arnold Rudolf Paulssen, DDP
- 1930 - 1932: Erwin Baum, ThLB
- 1932 - 1933: Fritz Sauckel, NSDAP
Ministerpräsident von 1933 bis 1945:
- 1933 - 1945: Willy Marschler, NSDAP
Reichsstatthalter von 1933 bis 1945:
- 1933 - 1945: Fritz Sauckel, NSDAP
Regierungspräsidenten von 1945 bis 1952:
- 1945: Hermann Brill
- 1945 - 1947: Rudolf Paul, SPD/SED
- 1947 - 1952: Werner Eggerath, SED
Ministerpräsidenten von 1990 bis heute:
- 1990 - 1992: Josef Duchač, CDU
- 1992 - 2003: Dr. Bernhard Vogel, CDU
- 5. Juni 2003 - heute: Dieter Althaus, CDU
Wirtschaft
In Thüringen werden vor allem Glas, Keramik, Spielwaren, Holz und Textilien und viele Produkte aus der Metallverarbeitung hergestellt. Die meisten Arbeiter sind in Eisenach und Walthershausen im Maschinen- und Fahrzeugbau beschäftigt, aber auch in der Kleineisen- und Werkzeugproduktion. Von Bedeutung sind auch Elektrotechnik und Gerätebau in Erfurt, Eisenach, Ruhla, Suhl und Meiningen. Der Sitz des Unternehmens Jenoptik (früher Carl Zeiss Jena) in Jena macht die Stadt weltweit für seinen Präzisionsgerätebau bekannt.
Im Thüringer Becken, in der Orlasenke und im Gebiet südlich von Altenburg wird viel Ackerbau betrieben. Angebaut werden vor allem Weizen, Gerste und Zuckerrüben, im Untereichsfeld und im Werragebiet vielfach sogar Tabak. In den Flusstälern wachsen Obst und Gemüse und in Erfurt waren Blumenzucht und Gemüseanbau die Grundlage für die deutschlandweit bekannte Erfurter Saatzucht.
Der Tourismus ist aber ein genauso wichtiger Wirtschaftszweig für das Bundesland. Die Erholungsgebiete befinden sich hauptsächlich im Thüringer Wald und im Thüringer Schiefergebirge. Zahlreiche Wanderwege erschließen diese Gebirge. Der etwa 160 km lange Fernwanderweg „Rennsteig“, der auf dem Kamm des gesamten Thüringer Waldes und des Thüringer Schiefergebirges entlangführt, bietet sehr gute Fernsichten. Ein bekanntes Wintersportzentrum ist Oberhof, welches ca. 10 km nördlich von Suhl liegt.
Die soziale Marktwirtschaft hat mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion und dem Beitritt zur Bundesrepublik 1990 die sozialistische Zentralverwaltungswirtschaft in Thüringen abgelöst. Dieser tief greifende Umstrukturierungsprozess löste in verschiedenen Branchen Krisen aus und führte zu hohen Arbeitslosenraten. Zwei Drittel der alten Arbeitplätze Thüringens fielen zwischen 1989 und 1995 der politischen und wirtschaftlichen Wende zum Opfer.
Verwaltungsgliederung
Die Geschichte der Verwaltungsgliederung Thüringens wird im entsprechenden Zusatzartikel dargestellt.
Seit der Kreisreform vom 1. Juli 1994 ist der Freistaat Thüringen in 17 Landkreise unterteilt. Es gibt außerdem sechs kreisfreie Städte.
Landkreise
:in Klammern: Kreisstadt (sofern anderslautend als Landkreis) und Kfz-Kennzeichen
kreisfreie Städte
# Altenburger Land (Altenburg) (ABG)
# Eichsfeld (Heilbad Heiligenstadt) (EIC)
# Gotha (GTH)
# Greiz (GRZ)
# Hildburghausen (HBN)
# Ilm-Kreis (Arnstadt) (IK)
# Kyffhäuserkreis (Sondershausen) (KYF)
# Nordhausen (NDH)
# Saale-Holzland-Kreis (Eisenberg) (SHK)
# Saale-Orla-Kreis (Schleiz) (SOK)
# Saalfeld-Rudolstadt (Saalfeld/Saale) (SLF)
# Schmalkalden-Meiningen (Meiningen) (SM)
# Sömmerda (SÖM)
# Sonneberg (SON)
# Unstrut-Hainich-Kreis (Mühlhausen) (UH)
# Wartburgkreis (Bad Salzungen) (WAK)
# Weimarer Land (Apolda) (AP)
Kreisfreie Städte
Städte und Gemeinden
Es gibt in Thüringen 998 selbstständige Städte und Gemeinden. Zum großen Teil sind diese jedoch Mitglieder von Verwaltungsgemeinschaften.
Größte Städte
¹ Bildung der Gemeinde am 16. März 2004
Regionen
Sprache
Es gibt keinen einheitlichen thüringischen Dialekt, vielmehr ist das Gebiet des heutigen Bundeslands Thüringen, auch auf Grund seiner Geschichte, in sprachlicher Hinsicht stark differenziert.
Thüringisch wird nördlich des Rennsteigs gesprochen. Südlich dieses als Sprachscheide fungierenden Mittelgebirgszugs herrscht fränkisch geprägte Mundart vor.
Auch im Südosten Thüringens, entlang der Grenze zu Bayern befindet sich ein streifenförmiges fränkisch beeinflusstes Mundartgebiet, welches erst weiter nördlich ins Thüringische übergeht.
Weitere kleinräumige Dialektgebiete in Thüringen befinden sich im Südwesten, im Gebiet um Vacha, wo in einigen Orten hessischer Dialekt gesprochen wird.
Im Norden Thüringens, nördlich von Worbis und südlich von Duderstadt (Niedersachsen) wird in einer Anzahl von Orten, die sich nördlich der ik-ich- Linie befinden, niederdeutscher Dialekt, genauer Ostfälisch, gesprochen.
[http://www.personal.uni-jena.de/~x8wisu/woerterbuch/materialien/karten/index.html Hier] findet man Abbildungen, welche die sprachlichen Verhältnisse in Thüringen illustrieren. Nähere Informationen zu den sprachlichen Gegebenheiten in Thüringen liefern die [http://www.uni-jena.de/thwb Webseiten der Arbeitsstelle Thüringisches Wörterbuch, Jena]
Kultur
Kulinarische Spezialitäten
Thüringisch
Die als deftig geltende Thüringer Küche ist vor allem für Thüringer Klöße, die Thüringer Rostbratwurst und das Thüringer Rostbrätl bekannt. Regionale Spezialitäten sind der Mutzbraten und der Schmandkuchen.
Besondere Sehenswürdigkeiten
- Weimar, die Stadt der deutschen Klassik
- Wartburg
- Rennsteig im Thüringer Wald
- Saalfelder Feengrotten
- Deutsches Spielzeugmuseum
- Naturpark Obere Saale
- Kyffhäuserdenkmal
- Barbarossahöhle
- Oberweißbacher Bergbahn
- Mon plaisir – Puppenmuseum in Arnstadt
- Blick vom Emberg zum Thüringer Wald [http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/468966/display/1701904]
- Erlebnisbergwerke in Sondershausen (mit Kahnfahren, Kegeln oder Moutainbikefahren unter Tage in ca. 700 m Tiefe) und Merkers (mit dem größten untertägigen Schaufelradbagger der Welt und Kristallgrotte)
- Possen bei Sondershausen mit dem Possenturm, dem höchstem Fachwerkturm Deutschlands
- Nationalpark Hainich
- Erfurter Dom
- Bunkermuseum in Frauenwald
- Ruine Brandenburg/Werratal
Religion
Auf dem Gebiet des heutigen Thüringens ist der christliche Glauben durch die Missionierung des Heiligen Bonifazius eingezogen. Nach der Reformation sind fast alle Gebiete evangelisch geworden. Nur das Eichsfeld und Erfurt blieben katholische Hochburgen. 8,2 % der Bevölkerung gehören der Römisch-katholischen Kirche an (Stand: 2003).
Siehe auch
- Portal:Thüringen
- Geschichte Thüringens
- Liste der Orte in Thüringen
- Liste bedeutender Thüringer
- Thüringische Staaten
Weblinks
-
- [http://www.thueringen.de Freistaat Thüringen]
- [http://www.thueringen.info Urlaub im Freistaat Thüringen]
- [http://www.tls.thueringen.de Thüringer Landesamt für Statistik]
- [http://www.wahlen.thueringen.de/WahlSeite.asp Wahlergebnisse (Landeswahlleiter)]
ja:テューリンゲン州
ko:튀링겐 주
simple:Thuringia
Sachsen
Der Freistaat Sachsen (sorbisch: Sakska), historisch: Obersachsen bzw. Kursachsen, ist ein ostdeutsches Land der Bundesrepublik Deutschland im mittelhochdeutschen Dialektraum. Es grenzt an mehrere Bundesländer an: im Norden an Brandenburg, im Nordwesten an Sachsen-Anhalt, im Westen an den Freistaat Thüringen und im Südwesten an den Freistaat Bayern. Außerdem hat es gemeinsame Grenzen mit Tschechien (im Süden) und Polen (im Osten).
Geografie
Derzeit existieren im Freistaat drei Großstädte – im Sommer 2003 waren es noch vier. Die mit Abstand größten sind Leipzig, mit einer Einwohnerzahl von etwa 499.000 und einer Fläche von 297,60 km² und Dresden, mit einer Einwohnerzahl von etwa 489.500 und einer Fläche von 328,30 km². Als dritte Großstadt folgt die Stadt Chemnitz mit einer Einwohnerzahl von etwa 247.500 und einer Fläche von 220,85 km². Durch den starken Bevölkerungsrückgang durch Abwanderung in die westlichen (alten)
Bundesländer verlor die viertgrößte Stadt Zwickau Ende 2003 den Großstadtstatus.
Die geografische Gliederung als das östlichste deutsche Bundesland kann mit einer Vielzahl von Ansätzen erfolgen. Nach topografischen Gesichtspunkten eignet sich vor allem ein Einteilung in Flachland, Hügelland und Mittelgebirge.
Zwickau
Zum Flachland gehören vor allem die Leipziger Tieflandsbucht südlich von Leipzig sowie die Niederlausitz bzw. Oberlausitz im Nordosten. Beide sind durch jüngere Ablagerungen aus dem eiszeitlichen Paläozän und den Flussniederungen gekennzeichnet, sowie insbesondere durch deren tertiäre Braunkohlevorkommen im Untergrund. Das Hügelland weiter südlich mit seinen weitflächigen Lößablagerungen (Lößhügelland) und der damit verbundenen hohen Bodenqualität geht auf die Endmoränenbildung zurück. Die sächsischen Mittelgebirge gliedern sich von West nach Ost durch eher unscharfe Grenzen. Im Südwesten Sachsens erstreckt sich das eigentlich bis nach Bayern reichende Vogtland mit dem Erzgebirgsbecken als Nordgrenze und dem Elstergebirge im Südosten. Nach Osten folgt die Pultscholle des Erzgebirges, welches meist in West- und Osterzgebirge (geteilt durch das Flöhatal), seltener auch zusätzlich in das Mittelerzgebirge untergliedert wird. Die Höhenlagen nehmen dabei von West nach Ost langsam ab, weshalb auch die mit 1215 Metern höchste Erhebung Sachsens, der Fichtelberg, zum West- bzw. Mittelerzgebirge gehört. Nach Süden erstreckt sich das Erzgebirge über die Landesgrenze hinaus bis an den Egertalgraben. Den nördlichen Bereich des Erzgebirges entlang der Kammlagen nimmt der Naturpark Erzgebirge/Vogtland ein. Das Sächsische Elbland trennt das Erzgebirge schließlich nach Nordosten von Lausitzer Bergland und Zittauer Gebirge ab. Neben diesen Landschaftseinheiten gibt es zahlreiche weitere Unterscheidungen und Nuancen, welche in der Liste der Landschaften in Sachsen verzeichnet sind.
Eine weitere Gliederung Sachsens kann nach hydrologischen Gesichtspunkten erfolgen. Der wichtigste, größte und einzig schiffbare Fluss ist die Elbe. Sie durchzieht den Freistaat von Südosten nach Nordwesten. Wichtige Quellflüsse sind die Mulde, die Weißeritz, die Zschopau, die Weiße Elster und die Spree, deren allgemeine Fließrichtung Norden ist und die ebenfalls zum Fluss-System der Elbe gehören. Im Osten wird der Freistaat von der Lausitzer Neiße begrenzt, die in die Oder mündet.
Geschichte des Freistaates Sachsen
Siehe auch: Hauptartikel Geschichte Sachsens
Der erste ”Freistaat” Sachsen entstand 1918 nach der Abdankung des (ober-)sächsischen Königs und Auflösung des Königreichs Sachsen. 1945 entstand das ”Land” Sachsen als Teil der sowjetisch besetzten Zone in Deutschland aus dem Gebiet des vormaligen Freistaates und aus Teilen der preußischen Provinz Schlesien westlich der Neiße. Im Jahr 1952 wurde u.a. das Land Sachsen in einem neuen Staat DDR aufgelöst und in 14 kleinere Bezirke aufgeteilt: u.a. Sachsen in Leipzig, Chemnitz, später umbenannt in Karl-Marx-Stadt und Dresden. Nach dem Untergang des kommunistischen DDR-Regimes und Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde im Herbst 1990 auch der Freistaat Sachsen wiedererrichtet.
Wappen und Flagge
Das Wappen geht auf das ehemalige Königreich Sachsen zurück - insbesondere auf das Geschlecht der Askanier, deren anhaltinische Linie ebenfalls ein goldenen Schild mit schwarzen Querbalken führte. Obwohl der Schild bereits im 12. Jahrhundert auftauchte, wurde der grüne Rautenkranz erst um 1260 aufgelegt. Er steht für den Verzicht des askanischen Hauses Sachsen-Wittenberg auf sein Stammland in Niedersachsen-Lauenburg und verdankt seine Form dem gotischen Baustil. Als die männliche Linie der Askanier um 1422 ausstarb, übernahmen die 'Markgrafen zu Meißen' die Kurwürde und das Wappen.
Wie auch in anderen Ländern gibt es für Sachsen ein Wappenzeichen. Da dies oft als zu modern empfunden wurde hat das Land im Jahr 2005 ein weiteres Wappenzeichen eingeführt. Die Wappenzeichen dürfen im Gegensatz zu dem Wappen von jedermann genehmigungsfrei verwendet werden.
Die Landesflagge ist weiß-grün; die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das Landeswappen.
Religionen in Sachsen
In Sachsen sind alle großen Kirchen vertreten, wobei das Land mehrheitlich evangelisch-lutherisch geprägt ist. Ein vergleichsweise geringer Teil der Bevölkerung bekennt sich zum römisch-katholischen Glauben. Darüber hinaus finden sich in Sachsen zahlreiche Freikirchen und andere christliche Gemeinschaften, sowie eine jüdische und muslimische Minderheit.
Der vorwiegende Teil der Bevölkerung Sachsens ist säkularisiert.
Politik
Die CDU ist in Sachsen seit der Wende die mit Abstand stärkste Volkspartei. Seit dem 18. April 2002 ist Georg Milbradt Ministerpräsident von Sachsen, seit dem 10. November 2004 steht er einer CDU/SPD-Koalition vor. Sein Stellvertreter ist der SPD-Landesvorsitzende Thomas Jurk. Im Folgenden sein Kabinett:
- Sächsische Staatskanzlei, Chef der Staatskanzlei: Hermann Winkler (CDU)
- Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Staatsminister: Horst Metz (CDU)
- Sächsisches Staatsministerium des Innern, Staatsminister: Albrecht Buttolo (CDU)
- Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Staatsminister: Geert Mackenroth (CDU)
- Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Staatsminister: Steffen Flath (CDU)
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Staatsministerin: Helma Orosz( CDU)
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Staatsminister: Stanislaw Tillich (CDU)
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Staatsministerin: Barbara Ludwig (SPD)
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Staatsminister: Thomas Jurk (SPD)
Der Sächsische Landtag besteht in der 4. Wahlperiode (2004 - 2009) aus 124 Abgeordneten (normal 120). Diese teilen sich wie folgt auf: CDU 55 Sitze, PDS 31 Sitze, SPD 13 Sitze, NPD 12 Sitze, FDP 7 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 6 Sitze. Landtagspräsident ist Erich Iltgen, es gibt drei Vizepräsidenten: Regina Schulz, Andrea Dombois, Gunther Hatzsch. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion ist Fritz Hähle, der PDS-Fraktion Peter Porsch, der SPD-Fraktion Cornelius Weiss, der NPD-Fraktion Holger Apfel, der FDP-Fraktion Holger Zastrow, der Grünen-Fraktion Antje Hermenau.
Im Januar 2005 kam es im Landtag von Sachsen zum Skandal, als das Parlament aus Anlaß des Einzuges der
NPD-Abgeordneten eine Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus abhalten wollte und die Abgeordneten der NPD daraufhin aus Protest gegen diese Form einer Anklage ihrer Partei demonstrativ den Sitzungssaal verließen.
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen befindet sich in Leipzig.
Siehe auch:
- Bisherige Ministerpräsidenten
- Liste der Persönlichkeiten (Sachsen)
- Liste der ehemaligen Ministerien Sachsens
- Liste der Sächsischen Minister a.D.
Verwaltungsgliederung
Regierungsbezirke
Sachsen ist in die drei Regierungsbezirke Dresden, Chemnitz und Leipzig untergliedert. Die Regierungsbezirke enthalten insgesamt 22 Landkreise und sieben kreisfreie Städte (Stand: 1. November 2005).
Landkreise
Die 22 sächsischen Landkreise im Einzelnen:
Kreisfreie Städte
Die sieben kreisfreien Städte Sachsens im Einzelnen:
- Chemnitz (C)
- Dresden (DD)
- Görlitz (GR)
- Hoyerswerda (HY)
- Leipzig (L)
- Plauen (PL)
- Zwickau (Z)
Kreisreform
Bis zum Jahr 2011 soll im Rahmen der Verwaltungsreform der Landesbehörden auch eine erneute Kreisreform erfolgen, welche vorsieht, aus den 22 Landkreisen 12 zu machen und die sieben kreisfreien Städte auf drei zu reduzieren. Bei dieser Reform könnte es zu nachfolgender Kreiszusammenlegung kommen:
(LK = Landkreis, KS = kreisfreie Stadt)
Landkreise:
# LK Delitzsch + LK Leipziger Land
# LK Torgau-Oschatz + LK Muldentalkreis + LK Döbeln
# LK Riesa-Großenhain + LK Meißen
# LK Kamenz + KS Hoyerswerda
# LK Niederschlesischer Oberlausitzkreis + KS Görlitz
# LK Bautzen + LK Löbau-Zittau
# LK Weißeritzkreis + LK Sächsische Schweiz
# LK Freiberg + LK Mittlerer Erzgebirgskreis
# LK Mittweida + LK Chemnitzer Land
# LK Stollberg + LK Annaberg + LK Aue-Schwarzenberg
# LK Zwickauer Land + KS Zwickau
# LK Vogtlandkreis + KS Plauen
kreisfreie Städte:
# Leipzig
# Chemnitz
# Dresden
Städte und Gemeinden
Sachsen besteht aus insgesamt 515 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. Januar 2005). Diese verteilen sich wie folgt: sieben kreisfreie Städte, 35 Große Kreisstädte und 473 sonstige kreisangehörige Gemeinden (136 Städte und 337 Gemeinden). Die kreisangehörigen Gemeinden haben sich teilweise zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zu Verwaltungsgemeinschaften zusammen geschlossen:
251 Gemeinden sind in 101 Verwaltungsgemeinschaften und 34 Gemeinden in 10 Verwaltungsverbänden eingebunden.
Größte Städte
¹ Eingemeindung von Döbernitz am 1. März 2004
² Eingemeindung von Rebesgrün am 1. Januar 2003
³ Eingemeindung von Wyhratal am 1. Januar 2004
Siehe auch: Liste der Orte in Sachsen
Wirtschaft
Die sächsische Wirtschaft hat nach dem Wiedervereinigung der Territorium der ehemaligen DDR mit dem Bundesrepublik Deutschland einen starken Strukturwandel erlebt. Die in der Industrie stark rückständigen Betriebe wurden meist geschlossen. Braunkohlewerke wurden stillgelegt und befinden sich zur Zeit in der Rekultivierung. Heute steht Sachsen vor Thüringen auf einem Spitzenplatz der mitteldeutschen Wirtschaft, wenngleich das Problem der hohen Arbeitslosigkeit noch immer nicht gelöst ist. Sachsen hat mit Wachstumsraten zwischen acht und zehn Prozent die höchsten in Deutschland.
Ballungsräume und Infrastruktur
Vor allem die Ballungsräume Leipzig-Halle und Chemnitz-Zwickau sind Antrieb der sächsischen Wirtschaft. Das Ballungsgebiet Dresden ist gemessen am Bruttoinlandsprodukt der wirtschaftlich stärkste Raum Sachsens. Dresden spielt dabei durch die Ansiedlung von AMD und Infineon sowie vieler Zulieferbetriebe eine wichtige Rolle in der Mikrotechnologie. Diese drei Räume bilden die Ecken der Metropolregion Sachsendreieck.
Die wichtigsten Autobahnstrecken in Sachsen entstanden schon in den 1930-er Jahren, welche in den letzten Jahren auf den modernsten Stand gebracht wurden. Wichtige Straßenbauprojekte sind die Verbindungen der A 72 zwischen Chemnitz und Leipzig, die A 17 zwischen Dresden und Prag und die A 38 als Südumfahrung Leipzigs.
Sprache
Im Freistaat Sachsen werden hauptsächlich meißenische und lausitzische Dialekte gesprochen, die zu der ostmitteldeutschen Dialektgruppe gehören. In der Lausitz wird ein obersorbischer Dialekt der sorbischen Sprache, die zur westslawischen Sprachgruppe gezählt wird, von rund 60.000 Sorben gesprochen. Diese Sprache ist aber in ihrer Existenz gefährdet. Des Weiteren existieren vogtländische und erzgebirgische Dialekte als Mischformen mit dem Ostfränkischen und Nordbairischen.
Tourismus
Insbesondere das Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, das Zittauer Gebirge und das Sächsische Vogtland sind vom Tourismus geprägt.
Siehe auch: Hauptartikel Tourismus in Sachsen.
Siehe auch
- Portal:Sachsen
- Verfassung des Freistaates Sachsen
Weblinks
- http://www.sachsen.de/
- http://www.sachsen-macht-schule.de/ Sächsisches Staatsministerium für Kultur
- [http://www.stadtplandienst.de/sachsen.asp Sachsen im Deutschen Stadtplandienst]
- [http://www.statistik.sachsen.de/wahlen/allg/Seite_1.htm Wahlergebnisse (Statistisches Landesamt)]
ja:ザクセン州
ko:작센 주
simple:Saxony
Österreich
Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa mit der Staatsform einer parlamentarischen Demokratie. Das Land ist seit 1955 Mitglied in der UNO und seit 1995 in der Europäischen Union. Es grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein.
Geografie
Hauptartikel: Geografie Österreichs
Landschaft
Etwa 60 Prozent des Landes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald). In Ober- und Niederösterreich liegt - bereits nördlich der Donau - die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, das auch nach Tschechien und Bayern hinüberreicht, und an der Ostgrenze die Kleinen Karpaten.
Die fünf Großlandschaften Österreichs:
- Anteil an den Ostalpen (52.600 km², 62,8 % der Staatsfläche)
- Anteil am Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km², 12,3 %)
- Vorland im Osten, Anteil an Randgebieten des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 12,3 %)
- Granit- und Gneisplateau, Anteil am Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8 | | |