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Bayernpartei

Bayernpartei

Die Bayernpartei (kurz: BP) ist eine separatistische, ausschließlich in Bayern aktive Partei.

Inhaltliches Profil

In ihrer Selbstdarstellung bezeichnet sich die BP als „Die politische Organisation der fränkischen, schwäbischen, altbairischen und freiheitlich denkenden Bürger im Freistaat“. Hauptziel der BP ist ein von der Bundesrepublik Deutschland unabhängiges Land Bayern. Somit fordert sie auch ein stärkeres Mitbestimmungsrecht auf europäischer und internationaler Ebene.

Wirtschafts- und Sozialpolitik

Die BP strebt ein stark vereinfachtes Steuersystem mit einem Spitzensteuersatz von 35% an. Die durch die Sezession freiwerdenden Finanzmittel sollen zur Belebung der Wirtschaft und Senkung der Arbeitslosigkeit verwendet werden. Ferner sollen nach dem Willen der Partei ein Erziehungsgrundgehalt von 1.000,- €/Familie für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes, Kindergeld von 300,- € pro Kind und Monat eingeführt werden. Kommunale Selbstverwaltung und kommunale Wasserversorgung soll ohne Großkonzerne stattfinden.

Bildungspolitik

Die BP plädiert für die Beibehaltung des dreigliedrigen Bildungssystem. Der ZVS-Vertrag soll gekündigt werden, Bafög soll unabhängig vom Einkommen der Eltern vergeben werden. Darüber hinaus fordert sie kleinere Schulklassen und die Abschaffung der flächendeckenden Ganztagsschulen.

Agrar- und Umweltpolitik

Erneuerbare und natürliche Energien sollen gefördert werden. Aus der Atomkraft soll langfristig ausgestiegen werden. Weitere Forderungen sind landwirtschaftliche Direktvermarktung, Verbraucherschutz durch Herkunftsbezeichnungen, Verbot von Tiermehl und Agrarfabriken. Stattdessen sollen bäuerliche Klein- und Mittelbetriebe unterstützt werden. Die BP fordert ein Verbot von Tiertransporten und Tierversuchen, die die Partei als "unsinnig" ansieht. Das Schienennetz soll ausgebaut werden und das Sonntagsfahrverbot für LKWs soll beibehalten werden. Die Ökosteuer soll abgeschafft werden.

Innenpolitik

Kostenloser Rechtsbeistand für Kriminalitätsopfer soll ermöglicht werden, ebenso die Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit. Ein Überwachungsstaat wird abgelehnt. Der Föderalismus innerhalb Bayerns soll nach dem Leitmotiv der Subsidiarität gestärkt werden. Dies soll insbesondere durch Aufwertung der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise geschehen; die Bezirke sollen eigene Gesetzgebungskompetenzen erhalten.

Außenpolitik

Die Partei ist gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr und will die Verwendung der Bundeswehr als reine territoriale Verteidigungsarmee sehen. Angestrebt wird darüber hinaus eine Kulturhoheit der europäischen Regionen ohne einheitliche sog. „deutsche Leitkultur“. Sie setzt sich für "Regionalismus statt Nationalismus" ein, der in einem europäischen Staatenbund eingebettet sein soll.

Struktur

Parteistruktur

Die Bayernpartei ist ausschließlich in Bayern aktiv. Unterteilt ist die Partei in insgesamt acht Bezirksverbände: Die Bezirksverbände Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Oberpfalz, und Niederbayern sind deckungsgleich mit den jeweiligen bayerischen Regierungsbezirken. Der Bezirksverband München umfasst die Stadt München und den Landkreis München, der Bezirksverband Oberbayern den restlichen gleichnamigen Regierungsbezirk. Darüber hinaus existieren noch zahlreiche Kreisverbände. Als Hochburgen der Partei können Oberbayern und Niederbayern betrachtet werden, da sie dort stets ihre besten Wahlergebnisse erzielte und immer noch erzielt. Bei der ersten Bundestagswahl sowie bei bayerischen Landtagswahlen in den fünfziger Jahren errang sie dort teilweise sogar Direktmandate.

Parteipresse

Das Presseorgan der Partei heißt Freies BAYERN und erscheint viermal im Jahr. Diese Zeitung wurde erstmals 1952 aufgelegt, erschien seither jedoch nicht durchgängig. Von 1949 bis 1954 erschien die "Bayerische Landeszeitung" mit einer Auflage von zunächst 65.000 Exemplaren. Diese Wochenzeitung war vor allem als parteinahe Publikumszeitung, vergleichbar dem Bayernkurier der CSU, geplant, fuhr jedoch erhebliche Verluste ein, die auch zu ihrer Einstellung führten. Der "Bayernruf", der von 1951 bis 1960 zweiwöchentlich erschien wandte sich hingegen eher an die eigenen Mitglieder der Partei.

Jungbayernbund

Die Jugendorganisation der Partei ist der Jungbayernbund e.V. (JBB). Er wurde auf Landesebene 1950 gegründet, nachdem es seit 1948 bereits regionale Gründungen gegeben hatte, und versteht sich als „Vereinigung der fränkischen, schwäbischen und bairischen Jugend im Freistaat“. Vorsitzender ist seit Sommer 2005 Michael Scheckenhofer; der JBB hat seinen Sitz in Nürnberg. Nach einigen Jahren der Stagnation ist der Jungbayernbund nun in der Reorganisation begriffen und gewinnt langsam neue Mitglieder.

Geschichte

Nürnberg

1946-1957: Gründung und erste Jahre

Die Bayernpartei wurde am 28. Oktober 1946 in München durch Ludwig Max Lallinger und Jakob Fischbacher gegründet. Den Gründern war die CSU zu wenig bayerisch, was unter anderem durch die enge Bindung an die CDU belegt werden sollte. In der Radikalität ihres bayerischen Föderalismus knüpfte die BP unter Hervorhebung aller bayerisch-vaterländischen Momente an die politische Tradition der Bayerischen Volkspartei (BVP) an, während die CSU als andere BVP-Nachfolgerin eher konservativer, aber im Föderalismus gemäßigter auftrat. Im Januar 1948 wechselte der bayerische Landwirtschaftsminister und CSU-Politiker Josef Baumgartner zur Bayernpartei und wurde noch im gleichen Jahr ihr Vorsitzender. Auch Fritz Schäffer, ehemaliger bayerischer Ministerpräsident verhandelte mit der Bayernpartei über einen Übertritt, unter der Bedingung, Vorsitzender zu werden, dies verhinderte aber Baumgartner. Die Bayernpartei errang bei der ersten Kommunalwahl in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg am 25. April 1948 trotz Zulassungsbeschränkungen 8,3 % der abgegebenen Stimmen. Bei der ersten deutschen Bundestagswahl am 14. August 1949 erreichte sie in Bayern insgesamt 20,9 %, was bundesweit 4,2% entsprach, wodurch sie mit 17 Sitzen auch im Bundestag vertreten war. Fraktionsvorsitzender wurde Gebhard Seelos, der die Fraktion bis zum Jahre 1951 führte, als sie mit der Zentrumsfraktion zur Fraktion der Föderalistischen Union fusionierte, um nach Erhöhung der Mindestanzahl an Abgeordneten für eine Fraktionsbildung (von 10 auf 15) den Fraktionsstatus erhalten zu können. Bei der bayerischen Landtagswahl am 26. November 1950 erreichte die BP 17,9% der Stimmen und zog mit insgesamt 39 Abgeordneten in den Bayerischen Landtag ein. Von 1950 bis 1958 war die Bayernpartei nach der CSU und SPD die drittstärkste Partei in Bayern. Von 1954 bis 1957 war sie zusammen mit SPD, BHE und FDP an der bayerischen Landesregierung beteiligt und stellte während dieser Zeit mit Josef Baumgartner den stellvertretenden Ministerpräsidenten von Bayern.

1958-1978: Krise und Abspaltungen

Innerhalb der Bayernpartei gab es von Beginn an eine Auseinandersetzung um den Kurs gegenüber der CSU. Eine prinzipiell CSU-gegnerische Gruppierung (u.a. Josef Baumgartner, Ludwig Max Lallinger, Jakob Fischbacher, Ludwig Volkholz, Ernst Falkner) stand im Konflikt mit einer eher versöhnungsbereiten Gruppe (u.a. Anton Besold, Anton Freiherr von Aretin, Wilhelm Schmidhuber). Die Protagonisten der Versöhnung mit der CSU wechselten über die Zeit überwiegend zu den Christ-Sozialen, als sich deren Dominanz in Bayern allmählich abzeichnete. Ende der fünfziger Jahre gelang es der CSU, die BP in die sog. "Spielbankenaffäre" zu verwickeln und somit praktisch auszuschalten, da mehrere führende BP-Politiker in Folge dessen aufgrund Falschaussage des CSU-Politikers Friedrich Zimmermann sogar Gefängnisstrafen antreten mussten. Von Seiten der Bayernpartei wird bis heute vermutet, dass die CSU die Spielbankenaffäre hauptsächlich dazu benutzt hatte, um die Bayernpartei als unmittelbaren Konkurrenten auszuschalten 1962 konnte die Bayernpartei mit 4,8% noch einmal in den Bayerischen Landtag einziehen, da es dem bayerische Landtagswahlrecht nach damals genügte, zum Einzug in den Landtag in einem Regierungsbezirk 10% der Stimmen zu zu bekommen. 1966 gelang ihr der erneute Einzug jedoch nicht mehr. 1967 spaltete sich die Bayerische Staatspartei (BSP) und 1976 die Christliche Bayerische Volkspartei (Bayerische Patriotenbewegung) (C.B.V.) unter Ludwig Volkholz von der Bayernpartei ab, woraufhin ihr Stimmanteil bei der Landtagswahl an 15. Oktober 1978 auf nur noch 0,4 % fiel.

1979-heute: Konsolidierung

Seit 1979 verzeichnete die Bayernpartei bei fast allen Wahlen leichte Stimmengewinne, blieb aber jeweils deutlich unter der 5-Prozent-Hürde. Nachdem sich die Spaltprodukte BSP und C.B.V. aufgelöst hatten, trat Ludwig Volkholz 1987 wieder der Bayernpartei bei. Auch heute tritt die Partei regelmäßig zu bayerischen Landtags- und Bundestagswahlen sowie zu den Europawahlen an. Bei der Europawahl 1994 erreichte die Bayernpartei in Bayern 1,6 % der Stimmen. Nachdem sie bei der Bundestagswahl 2002 mit knapp 10.000 Stimmen (0,1% der gültigen Stimmen) ihr schlechtestes Ergebnis auf bayerischer Ebene seit ihrer Gründung erhalten hatte, konnte sie bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 ihren Stimmenanteil in Bayern wieder auf 0,5% steigern. Auf kommunaler Ebene in Bayern ist die Bayernpartei derzeit (seit der Kommunalwahl 2002) mit 15 Mandaten in sieben Kreistagen vertreten, am erfolgreichsten ist sie dabei mit vier Sitzen im Landkreis Freyung-Grafenau. Außerdem verfügt sie über einige Mandate in kreisangehörigen Gemeinden. Zur Zeit hat die Bayernpartei etwa 3.500 Mitglieder. Aktueller Parteivorsitzender ist Andreas Settele, der dieses Amt seit 2002 inne hat.

Literatur


- Die Bayernpartei. Geschichte und Struktur 1945 - 1957, Ilse Unger, 1979,ISBN 3-48653-291-X
- Die Bayernpartei, Alf Mintzel in: Parteien-Handbuch, Richard Stöss, 1983, ISBN 3-53111-838-2
- Licht übers Land, Die bayerische Viererkoalition 1954-1957, Bernhard Taubenberger, 2002, ISBN 3-93403-689-9
- Der Jagerwiggerl - Biographie über den BP-Politiker Ludwig Volkholz, Andreas Eichermüller, 2001, ISBN 3-93190-411-3
- CSU und Bayernpartei - Ein besonderes Konkurrenzverhältnis, Konstanze Wolf, 1984, ISBN 3-80468-606-0
- Visionen für ein freies Bayern, Peter Fendt, ISBN 3-9800067-4-3

Weblinks


- http://www.bayernpartei.org Homepage der Bayernpartei
- http://www.freiesbayern.de Offizielle Parteizeitung "Freies Bayern"
- http://www.jungbayern.org Jungbayern - Die Jugendorganisation der Bayernpartei
- http://www.bayernpartei.org/forum/thwb/ Forum der Bayernpartei
- http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_2002/06/04a.htm Interview mit Andreas Settele vom Juni 2002 Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland Kategorie:Deutsche Partei Kategorie:Politik (Bayern)
- Der Abschnitt Geschichte kommt zur kurz, ist er doch bei einer heute auf Bundes- und Landesebene bedeutungslosen Partei, die früher mal zumindest in Bayern ziemlich bedeutend war, eigentlich der wichtigste Abschnitt.
- Insbesondere die Darstellung der verschiedenen Übertrittswellen von der BP zur CSU und ihre jeweiligen Gründe fehlen völlig und die von der CSU inszenierte Spielbankenaffäre wird nur kurz gestreift, da muß mehr in den Artikel.
- Auch zur Gründungshistorie könnte noch mehr geschrieben werden, z.B. zur Motivation neben der bereits existierenden CSU eine weitere genuin-bayerisch-konservative Partei zu gründen.

Bayern

Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien, im Süden an Österreich und an den Bodensee. Im Freistaat leben traditionell drei deutsche Volksstämme: die Franken (Ober-, Mittel- und Unterfranken), die Schwaben und die Baiern ("Altbayern").

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde. Er "importierte" das Y aus dem griechischen Alphabet, da sein zweiter Sohn, Otto I., König von Griechenland wurde und seinerseits die bayerischen Farben weiß-blau als griechische Nationalfarben etablierte.

Politik

Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns. Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):
- CSU 124 Sitze
- SPD 41 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:

Bayerische Staatsregierung

In Bayern regiert seit 1966 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Dr. Edmund Stoiber (CSU). Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Landtag wiedergewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Landtag bestätigt. Der Bayerischen Staatsregierung gehören zurzeit folgende Mitglieder an:

- Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
- Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
- Erwin Huber (CSU), Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
- Eberhard Sinner (CSU), Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
- Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
- Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
- Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
- Otto Wiesheu (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
- Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren
- Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
- Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Emilia Müller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945

Staatsaufbau

Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde. Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern

Wahlrecht

Gesetzgebungsverfahren in Bayern] Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann. Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Zum einen besitzt jeder Wähler genau so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag z. B. 45 Sitze zu besetzten, so hat jeder Wähler 45 Stimmen. Desweiteren besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt. Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.

Staatswappen, Flagge und Hymne

Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität. Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Zur Hymne siehe: Bayernhymne

Verwaltungsgliederung

Regierungsbezirke

Nachstehend die Regierungsbezirke mit Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS) und Abkürzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS)

Landkreise

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte: kreisfreie Städte

Kreisfreie Städte

Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden, Stand 1. Januar 2005).
Änderungen seit dem 1. Januar 2005:
- Erhebung einer Gemeinde zum Markt am 17. September 2005
- Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 01. Januar 2006 (geplant)

Größte Städte

Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Große Kreisstadt

Regionen

Geografie

Große Kreisstadt Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (fließen links dagegen). Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau. Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden. Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern, Liste der Berge in Bayern

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent. Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. In Regionen wie in Oberfranken oder der nördlichen Oberpfalz geht die Wirtschaftskraft stark zurück. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte bei der Verbesserung der Situation vorgewiesen werden. An drei Standorten in Bayern befinden sich Atomkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.

Kultur

Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Museen

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:

Musik

Operetten] Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie
- Max Reger
- Carl Orff
- Richard Strauss
- Christoph Willibald Gluck Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen
- die Münchner Philharmoniker
- das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks
- die Bamberger Symphoniker, Bayerische Staatsphilharmonie
- das Bayerisches Staatsorchester am Nationaltheater
- die Münchner Symphoniker
- das Münchner Kammerorchester
- die Nürnberger Philharmoniker am Staatstheater Nürnberg
- die Nürnberger Symphoniker
- die Hofer Symphoniker
- das Philharmonisches Orchester Bad Reichenhall
- und das Kammerorchester Schloss Werneck Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele. Münchner Opernfestspiele

Küche

Durch das Nebeneinander der drei bayerischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:
- Schweinsbraten, Schweinshaxe, Kalbshaxenbraten, Spanferkelbraten
- Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel
- Sauerkraut, Kohlroulade, Krautwickel, Krautspätzle, Krautkrapfen
- Leberknödelsuppe, Leberspätzlesuppe, Speckknödelsuppe, Pfannkuchensuppe
- Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger (Wurst), Nürnberger Rostbratwurst
- Apfelstrudel, Topfenstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerisch Creme
- Bayrischer Kartoffelsalat, Bayrischer Wurstsalat
- Obazda oder fränkisch: Grupfter
- Leberkäse, Leberkässemmel

Religion, Stämme und Sprache

Leberkässemmel
- röm.-katholisch 58,50% Stand 2003 (1950 71,9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26,8 %)
- andere Konfessionen und Religionen etwa 4 % Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert vor allem in ländlichen Gebieten Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden; seit der Judenemanzipation zunehmend in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden existieren heute in Bayern noch bzw. wieder 12 Gemeinden. Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern, Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche. Auch Sinti und Roma haben eine sehr lange Tradition in Bayern. Daneben sind auch Jenische in Bayern beheimatet. Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie hessische Mundarten gesprochen werden. Sudetendeutsche Mundarten konnten sich nur in einzelnen Gemeinden, wo Sudetendeutsche angesiedelt wurden, vorübergehend halten. siehe: Dialekte in Bayern, Liste bayerischer Klöster

Literatur


- Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
- Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
- Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7 Siehe auch: Portal:Bayern

Weblinks


- [http://www.bayern.de/ Bayerische Staatsregierung]
- [http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/ Bayerische Landesbibliothek Online]
- [http://www.digitalis.uni-koeln.de/Merianb/merianb_index.html Topographia Bavariae] Kupfertafeln von Matthäus Merian 1622
- [http://www.geschichte.hdbg.de Geschichte Bayerns (Haus der Bayerischen Geschichte)]
- [http://www.bayernviewer.de/ Bayern Viewer: Luftbilder und Karten flächendeckend]
- [http://www.bis.bayern.de/ Detaillierte Karten flächendeckend]
-
als:Bayern ja:バイエルン州 ko:바이에른 주 simple:Bavaria

Regionalpartei

Als Regionalpartei werden solche Parteien Parteien aufgefasst, die ausschließlich in einer bestimmten Region oder einem bestimmten Bezirk eines Landes antreten. Die Regionalparteien bekennen sich positiv zu den regionalen einheimischen Kulturen und Sprachen oder Dialekten. In Deutschland können die bayrische CSU, die bayrische BP, der schleswigsche SSW und die in der Lausitz beheimatete Wendische Volkspartei als Regionalparteien aufgefasst werden. Im Saarland gab es darüber hinaus die Saarländische Volkspartei. Regionalparteien bestehen auch im europäischen Ausland. Einige Regionalparteien zum Beispiel im spanischen Baskenland treten mit offen separatistischen Programmen an. In Deutschland ist dies mit Ausnahme der BP nicht der Fall.

Siehe auch


- Europäische Freie Allianz Kategorie:Region Kategorie:Partei

Bayern

Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien, im Süden an Österreich und an den Bodensee. Im Freistaat leben traditionell drei deutsche Volksstämme: die Franken (Ober-, Mittel- und Unterfranken), die Schwaben und die Baiern ("Altbayern").

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde. Er "importierte" das Y aus dem griechischen Alphabet, da sein zweiter Sohn, Otto I., König von Griechenland wurde und seinerseits die bayerischen Farben weiß-blau als griechische Nationalfarben etablierte.

Politik

Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns. Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):
- CSU 124 Sitze
- SPD 41 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:

Bayerische Staatsregierung

In Bayern regiert seit 1966 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Dr. Edmund Stoiber (CSU). Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Landtag wiedergewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Landtag bestätigt. Der Bayerischen Staatsregierung gehören zurzeit folgende Mitglieder an:

- Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
- Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
- Erwin Huber (CSU), Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
- Eberhard Sinner (CSU), Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
- Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
- Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
- Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
- Otto Wiesheu (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
- Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren
- Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
- Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Emilia Müller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945

Staatsaufbau

Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde. Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern

Wahlrecht

Gesetzgebungsverfahren in Bayern] Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann. Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Zum einen besitzt jeder Wähler genau so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag z. B. 45 Sitze zu besetzten, so hat jeder Wähler 45 Stimmen. Desweiteren besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt. Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.

Staatswappen, Flagge und Hymne

Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität. Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Zur Hymne siehe: Bayernhymne

Verwaltungsgliederung

Regierungsbezirke

Nachstehend die Regierungsbezirke mit Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS) und Abkürzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS)

Landkreise

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte: kreisfreie Städte

Kreisfreie Städte

Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden, Stand 1. Januar 2005).
Änderungen seit dem 1. Januar 2005:
- Erhebung einer Gemeinde zum Markt am 17. September 2005
- Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 01. Januar 2006 (geplant)

Größte Städte

Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Große Kreisstadt

Regionen

Geografie

Große Kreisstadt Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (fließen links dagegen). Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau. Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden. Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern, Liste der Berge in Bayern

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent. Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. In Regionen wie in Oberfranken oder der nördlichen Oberpfalz geht die Wirtschaftskraft stark zurück. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte bei der Verbesserung der Situation vorgewiesen werden. An drei Standorten in Bayern befinden sich Atomkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.

Kultur

Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Museen

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:

Musik

Operetten] Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie
- Max Reger
- Carl Orff
- Richard Strauss
- Christoph Willibald Gluck Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen
- die Münchner Philharmoniker
- das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks
- die Bamberger Symphoniker, Bayerische Staatsphilharmonie
- das Bayerisches Staatsorchester am Nationaltheater
- die Münchner Symphoniker
- das Münchner Kammerorchester
- die Nürnberger Philharmoniker am Staatstheater Nürnberg
- die Nürnberger Symphoniker
- die Hofer Symphoniker
- das Philharmonisches Orchester Bad Reichenhall
- und das Kammerorchester Schloss Werneck Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele. Münchner Opernfestspiele

Küche

Durch das Nebeneinander der drei bayerischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:
- Schweinsbraten, Schweinshaxe, Kalbshaxenbraten, Spanferkelbraten
- Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel
- Sauerkraut, Kohlroulade, Krautwickel, Krautspätzle, Krautkrapfen
- Leberknödelsuppe, Leberspätzlesuppe, Speckknödelsuppe, Pfannkuchensuppe
- Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger (Wurst), Nürnberger Rostbratwurst
- Apfelstrudel, Topfenstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerisch Creme
- Bayrischer Kartoffelsalat, Bayrischer Wurstsalat
- Obazda oder fränkisch: Grupfter
- Leberkäse, Leberkässemmel

Religion, Stämme und Sprache

Leberkässemmel
- röm.-katholisch 58,50% Stand 2003 (1950 71,9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26,8 %)
- andere Konfessionen und Religionen etwa 4 % Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert vor allem in ländlichen Gebieten Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden; seit der Judenemanzipation zunehmend in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden existieren heute in Bayern noch bzw. wieder 12 Gemeinden. Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern, Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche. Auch Sinti und Roma haben eine sehr lange Tradition in Bayern. Daneben sind auch Jenische in Bayern beheimatet. Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie hessische Mundarten gesprochen werden. Sudetendeutsche Mundarten konnten sich nur in einzelnen Gemeinden, wo Sudetendeutsche angesiedelt wurden, vorübergehend halten. siehe: Dialekte in Bayern, Liste bayerischer Klöster

Literatur


- Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
- Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
- Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7 Siehe auch: Portal:Bayern

Weblinks


- [http://www.bayern.de/ Bayerische Staatsregierung]
- [http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/ Bayerische Landesbibliothek Online]
- [http://www.digitalis.uni-koeln.de/Merianb/merianb_index.html Topographia Bavariae] Kupfertafeln von Matthäus Merian 1622
- [http://www.geschichte.hdbg.de Geschichte Bayerns (Haus der Bayerischen Geschichte)]
- [http://www.bayernviewer.de/ Bayern Viewer: Luftbilder und Karten flächendeckend]
- [http://www.bis.bayern.de/ Detaillierte Karten flächendeckend]
-
als:Bayern ja:バイエルン州 ko:바이에른 주 simple:Bavaria

Spitzensteuersatz

Grundsätzlich kann man bei der Erhebung der Einkommensteuer verschiedene Tarif-Modelle unterscheiden: siehe Progressiver Tarif, Stufentarif, Proportionaler Tarif, Regressiver Tarif, duale Einkommensteuer, Flat tax.

Einkommensteuertarif in Deutschland

Der derzeit (2005) in Deutschland geltende Einkommensteuertarif ist ein progressiver Tarif: Je höher das zu versteuernde Einkommen (zvE), desto höher ist auch der Steuersatz - siehe Steuerprogression. Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen 8.000 Euro, Steuersatz 15 % (=Grenzsteuersatz) Zu versteuerndes Einkommen 80.000 Euro, Steuersatz 42 % (=Grenzsteuersatz) Grenzsteuersatz Der Einkommensteuertarif 2005 besteht aus drei Tarifzonen: Tarifzone I (Nullzone) Ist das zvE nicht höher als 7.664 € fällt keine Einkommensteuer an (Grundfreibetrag). Tarifzone II (Progressionszone) Erst wenn das (abgerundete) zvE 7.664 € übersteigt, fällt Einkommensteuer an. Im Eingangsbereich der Progressionszone gilt ein Steuersatz von 15 % (= Eingangsteuersatz); danach steigt der Steuersatz zunächst relativ rasch auf rd. 24 %, ab einem zu zvE von 12.740 € dann gleichmäßig bis auf 42 % an. Über die ganze Progressionszone betrachtet steigt der Steuersatz je 1.000 € zusätzliches Einkommen um rd. 0,61 %-Punkte. Tarifzone III (Proportionalzone) Ab einem zvE von 52.152 € bleibt der Steuersatz gleich bei 42 % (= Spitzensteuersatz); d.h. von jedem Euro, um das sich das zvE in dieser Zone erhöht, wird - ohne Berücksichtigung der Rundungsregelung - eine Steuer von 0,42 € fällig.

Eingangsteuersatz

Unmittelbar nach dem Grundfreibetrag setzt die Besteuerung mit einem anfänglichen Steuersatz von 15 % ein (Eingangsteuersatz).

Durchschnittsteuersatz

Wendet man den oben beschriebenen Einkommensteuertarif auf das zvE an, erhält man die tarifliche Einkommensteuer. Setzt man die tarifliche Einkommensteuer (ggf. nach Abzug von Steuerermäßigungen) ins Verhältnis zum zvE erhält man den Durchschnittsteuersatz.

Spitzensteuersatz

Ein Einkommensteuerpflichtiger mit einem zu versteuernden Einkommen von über 52.151 Euro zahlt also nur auf jenen Betrag 42% Einkommensteuer, der die 52.151 Euro-Grenze überschreitet. So zahlt ein Alleinstehender mit einem zu versteuernden Einkommen von 52.000 Euro eine Einkommensteuer von 13.928 Euro, das sind 26,7%. Ein Alleinstehender mit einem zu versteuernden Einkommen von 104.000 Euro zahlt 35.767 Euro Einkommensteuer, das sind 34,4%. Einen Steuersatz von 40% erreicht man erst bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 394.750 Euro. Fast 42%, nämlich 41,99% beträgt der Steuersatz erst bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von mehr als 52 Millionen Euro. Zum Vergleich: in wirtschaftlich besseren Zeiten betrug der Spitzensteuersatz noch 56%. Im Vergleich zum Jahr 1998 zahlt ein Einkommensteurpflichtiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro im Jahre 2005 etwa 4.000 Euro weniger, ein Steuerpflichtiger mit 100.000 Euro etwa 7.000 Euro weniger und jemand mit einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro etwa 18.000 Euro weniger. Zu beachten ist, dass zuzüglich zur Einkommenssteuer der Solidaritätszuschlag von 5,5% der Einkommensteuer (Stand 2005) erhoben wird. Der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer inkl. Solidaritätszuschlag beträgt dementsprechend 42% + 5,5% von 42% = 44,1% (Stand 2005).

Siehe auch

Grenzsteuersatz Kategorie: Steuerrecht

Arbeitslosigkeit

Als Arbeitslosigkeit bezeichnet man das Fehlen von Beschäftigungsmöglichkeiten für Teile der arbeitsfähigen und Arbeit suchenden Bevölkerung. In vielen Ländern ist Arbeitslosigkeit das größte makroökonomische Problem unserer Zeit, das hohe ökonomische und soziale Kosten verursacht.

Formen der Arbeitslosigkeit

Nach ihrer (mutmaßlichen) Dauer kann man Arbeitslosigkeit unterscheiden in:
- Friktionelle Arbeitslosigkeit (Sucharbeitslosigkeit): Sie entsteht beim Übergang von einer Arbeitsstelle zu einer anderen. Sie ist in der Regel nur von kurzer Dauer und auch in Phasen einer Vollbeschäftigung unvermeidlich.
- Saisonale Arbeitslosigkeit: Sie ergibt sich aus natürlichen Schwankungen der Klimabedingungen im Jahresverlauf oder aus Nachfrageschwankungen. (z. B. Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft im Winter oder in der Gastronomie in der Nebensaison). Sie verschwindet üblicherweise wieder im Jahresverlauf.
- Konjunkturelle Arbeitslosigkeit: Sie entsteht durch Konjunkturschwankungen. In der Rezession entlassen die Unternehmen Arbeitskräfte, die sie im Aufschwung wieder einstellen. Konjunkturelle Arbeitslosigkeit verschwindet in der Regel innerhalb von zwei bis drei Jahren wieder.
- Strukturelle Arbeitslosigkeit: Sie ist ein dauerhaftes Phänomen. Es tritt häufig ein im Zusammenhang mit Wandlungen in der Wirtschaftsstruktur oder durch technologische Entwicklungen, wenn gleichzeitig der Arbeitsmarkt oder das Ausbildungssystem zu unflexibel sind, um Arbeitslose in anderen Branchen, Regionen oder Berufen unterzubringen. Hinzu kommt, dass mit der Dauer der Arbeitslosigkeit eine De-Qualifikation eintritt. Auch ein zu hohes Lohnniveau kann Ursache struktureller Arbeitslosigkeit sein, wenn wenig qualifizierte Arbeitskräfte zum üblicherweise gezahlten Lohn keine Arbeit finden - oder hochqualifizierte Arbeitskräfte selbst keine niedrig bezahlte Arbeit.
- Sockelarbeitslosigkeit: Sockelarbeitslosigkeit ist der Anteil der Arbeitslosigkeit, der selbst dann bestehen bleibt, wenn die Konjunktur sich vollständig erholen würde. Hierbei geht man somit von einer Vollauslastung der Kapazitäten aus. D.h. Selbst wenn es Arbeit geben würde, würde diese Zielgruppe nicht arbeiten gehen, da sie oft keine Lust haben oder keinen Grund sehen arbeiten zu gehen. Sie könnten genau so gut durch Arbeitslosengeld leben. Nach der theoretischen Begründung unterscheidet man
- Klassische Arbeitslosigkeit: Sie liegt vor, wenn der Reallohn höher ist als der Vollbeschäftigungs- oder Gleichgewichtslohn. Das Arbeitsangebot ist in diesem Fall höher als die Arbeitsanfrage. Gleichzeitig ist das Güterangebot geringer als die Güternachfrage, da es sich wegen der hohen (Lohn-)Kosten für die Unternehmer nicht lohnt, so viel Güter zu produzieren, wie für eine Vollbeschäftigung notwendig wären. Ursache für klassische AL ist also eine mangelnde Gewinnaussicht bei den Unternehmen. (aus 'Volkswirtschaftslehre', Verlag Europa-Lehrmittel, ISBN 3-8085-9505-1)
- Keynesianische Arbeitslosigkeit: geht zunächst von der gleichen Situation aus: Das Arbeitsangebot ist höher als die Arbeitsanfrage. Am Gütermarkt besteht jedoch die umgekehrte Situation wie bei klassischer AL: Das Güterangebot übersteigt die Güternachfrage bzw. Güterangebot und Güternachfrage sind gleich groß ("Gleichgewicht bei Unterbeschaftigung"). Für die Unternehmer lohnt es sich in dieser Situation nicht, die Güterproduktion zu erhöhen, so dass der Überhang beim Arbeitsangebot nicht abgebaut wird. Ursache für die keynesianische AL ist also eine zu geringe Güternachfrage, zu gering, um Vollbeschäftigung zu erreichen. (aus 'Volkswirtschaftslehre', Verlag Europa-Lehrmittel, ISBN 3-8085-9505-1) Andere Einteilungen der Arbeitslosigkeit sind
- Systemische Arbeitslosigkeit: Es wird argumentiert, dass die Ursache dieses Typus der Arbeitslosigkeit in einer allgemeinen Schwäche des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems läge, eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen zu schaffen, um allen Erwerbspersonen eine Beschäftigungschance zu bieten.
- Merkmalsstrukturelle Arbeitslosigkeit: Ursächlich sind hier die Unterschiede zwischen den Merkmalen der Arbeitslosen und den Anforderungen bei den offenen Stellen; viele Arbeitslose können die Qualifikationsanforderungen nicht erfüllen. Bei dieser "Mismatch"-Arbeitslosigkeit gibt es also sowohl offene Stellen als auch Arbeitslose, aber beide passen nicht zusammen.
- Technologische Arbeitslosigkeit: Sie entsteht durch die Ersetzung der Arbeitskräfte durch Maschinen (Automatisierung). Damit verbundene Investitionskosten (für die Anschaffung der Maschinen) machen sich durch eine höhere Produktivität schnell bezahlt.
- Unfreiwillige Arbeitslosigkeit: Ökonomen sprechen von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, wenn ein Arbeitssuchender keine Arbeit findet, obwohl er bereit ist, zum geringstmöglichen Lohn zu arbeiten. Der geringstmögliche Lohn wird dabei durch eventuell vorgeschriebenen Mindestlohn, aber auch durch das Arbeitslosengeld festgelegt, das der Arbeitssuchende erhält. Oft wird er auch durch den Lohn festgelegt, den der Unternehmer zu zahlen bereit ist und kann weit unterhalb des Tarifes oder des Arbeitslosengeldes liegen.
- Institutionelle Arbeitslosigkeit: Sie ist durch das Anreizsystem der Arbeitslosenversicherung erklärbar.
- Langzeitarbeitslosigkeit: gem. [http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb03/sgb03x018.htm SGB III § 18] Arbeitslose, die ein Jahr oder länger arbeitslos sind.
- Verdeckte Arbeitslosigkeit
- : Bei der verdeckten Arbeitslosigkeit handelt es sich um Personen, die zwar bereit sind, eine Erwerbsarbeit anzunehmen, aber in keiner Arbeitslosenstatistik aufscheinen, weil sie nicht offiziell als arbeitslos gemeldet sind. Meist, weil kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder Menschen, die sich entmutigt aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben.

Ursachen der Arbeitslosigkeit

Bei der Suche nach den Ursachen der Arbeitslosigkeit muss man zwischen strukturellen, wirtschaftlichen und individuellen Gründen unterscheiden. Gesamtwirtschaftlich entsteht Arbeitslosigkeit immer dann, wenn die zahlungskräftige Nachfrage durch die Beschäftigten befriedigt werden kann. Dabei bleibt unberücksichtigt, warum das so ist. Diese Form verkörpert eine Strukturkrise. Da die zahlungsfähige Nachfrage nach Gütern (und Dienstleistungen) befriedigt wird, heißt das, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften (aus welchen Gründen auch immer) geringer ist als das Angebot. Welche Personen von Arbeitslosigkeit betroffen sind, hängt dabei von individuellen Merkmalen der Arbeitssuchenden ab (Qualifikation, Alter, Gesundheitszustand, Wohnort, Herkunft, Geschlecht ...).

Neoklassischer Erklärungsansatz

Die neoklassische Wirtschaftstheorie behauptet, dass dauerhafte Arbeitslosigkeit vorwiegend durch staatlichen Interventionismus verursacht wird. Dieser steigere durch Zwangsabgaben für staatliche Arbeitslosenkassen, durch Mindestlöhne oder andere gesetzliche Vorschriften die Arbeitskosten und senke so die zahlungsbereite Nachfrage nach Arbeitskräften. Da Arbeitslosigkeit gesamtwirtschaftlich letztlich ein Marktungleichgewicht darstellt, kann nach (neo)klassischer Ansicht dieses idealtypisch nur abgebaut werden, wenn es zu Preissenkungen auf dem Arbeitsmarkt kommt (sich also der Lohn reduziert) oder wenn sich das Arbeitskraftangebot verringert. Die Arbeitgeber und ihr nahestehende Wirtschaftsexperten behaupten deshalb, dass zu hohe Löhne eine der Hauptursachen der Arbeitslosigkeit sei. Vergleiche man verschiedene Zukunftsszenarien, so habe ein Prozent weniger Lohn zwischen 0,5 und 2 Prozent mehr Beschäftigung zur Folge. Diesen Wert bezeichnet man als die Elastizität der Arbeitsnachfrage. So erhöhten sich zum Beispiel die Industriearbeiterlöhne (reale Arbeitskosten je Stunde) von 1982 bis 2002 in den USA um 4%, in den Niederlanden um 20% und in Westdeutschland einschließlich Westberlin um 38%. Entsprechen stieg das geleistete Arbeitsvolumen im gleichen Zeitraum in den USA um 36% und in den Niederlanden um 24%, während es in Westdeutschland nicht stieg. Nach den klassischen und neoklassischen Theorien gilt der Preismechanismus als Ausgleich auch auf dem Arbeitsmarkt. Laut den Arbeitgeberverbänden, die dieser Theorie folgen, müsste bei einem Überangebot an Arbeitskräften der Lohn so lange sinken, bis die Nachfrage nach Arbeitskräften zugenommen hat, das heißt bis Angebot und Nachfrage übereinstimmen.

Keynesianischer Erklärungsansatz

Dagegen interpretiert die keynesianische Wirtschaftstheorie Arbeitslosigkeit als die Folge von mangelnder Nachfrage. Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind nicht nur Kosten der Einzelunternehmer sondern auch Einkommen. Anders als es die neoklassische Sichtweise behauptet, glauben keynesianische Theoretiker, dass die Forderung nach geringeren Löhnen nach keynesianischer Auffassung eine Reduzierung der realen Kaufkraft der Massenkaufkraft darstellt. Deshalb bedürfte die Realisierung einer solchen Forderung einen Ausgleich des Massenkaufkraftschwundes durch eine Zunahme des Konsums der privaten Haushalte der Unternehmer oder eine Ausweitung des Exports. Die im Einzelfall zutreffende stillschweigende Annahme, dass die Gesamtnachfrage unverändert bleibt, ist nicht mehr gültig, wenn alle Arbeiter einen niedrigeren Lohn akzeptieren; denn dann sinkt als erstes die Lohn- und die Gehaltssumme und die Konsumgüternachfrage der Arbeitnehrmehaushalte dürfte (in einem ersten Schritt) zurückgehen. Allein die Senkung der Löhne ergibt also noch keine Neuanstellung. Je nach Reduktion des Preisniveaus und des Zinssatzes wird außerdem die Investitionsgüternachfrage beeinflusst. Auch eine Deflation ist bei einem Absinken des allgemeinen Preisniveaus nicht auszuschließen. Daneben führen keynesianische Wirtschaftswissenschaftler eine Reihe weiterer Argumente an:
- Erfahrungsgemäß sind Löhne rigide, d. h. sie sinken bei Arbeitslosigkeit nicht. Eine Ursache dafür können Tarifverträge sein, die Mindeststandards definieren, die nicht unterschritten werden dürfen. Auch ohne solche Verträge dürften Arbeitnehmer einer Lohnkürzung großen Widerstand entgegensetzen. Auch Mindestlöhne bzw. durch Arbeitslosen- und Sozialhilfe gesetzte Standards können dazu führen, dass Löhne nicht in dem Maße sinken, dass der Markt geräumt wird, also die Arbeitslosigkeit sinkt.
- Der Lohn ist nicht nur ein Marktpreis, sondern er setzt auch Anreize. Es kann also aus Sicht der Arbeitgeber durchaus sinnvoll sein, einen Lohn zu zahlen, der über dem Gleichgewichtslohn liegt, da sie so ihre Angestellten zu höherer Leistung motivieren.
- Der Lohn stellt die materielle Lebensgrundlage der Arbeitnehmer dar. Sinkt der Lohn, so werden manche ihr Arbeitsangebot erhöhen, um keine Einkommenseinbuße zu erleiden, indem sie z. B. einen Zweitjob annehmen. Das höhere Angebot würde aber weitere Lohnkürzungen erfordern, damit der Arbeitsmarkt zum Gleichgewicht kommt.
- Der Arbeitsmarkt ist nicht homogen, sondern regional und sektoral segmentiert. Entsteht Arbeitslosigkeit z. B. nur in einer Region, so müssten dort die Löhne sinken, während sie in Regionen mit Vollbeschäftigung unverändert bleiben. Dann müsste eine Wanderung von Arbeitskräften in die Hochlohnregionen einsetzen, oder Unternehmen ihre Produktion in die Niedriglohnregion verlagern. Sind die Produktionsfaktoren aber immobil, beseitigen auch sinkende Löhne nicht die Arbeitslosigkeit.
- Der Arbeitsmarkt ist ein nachrangiger Markt. Arbeitskräfte dienen nicht wie ein normales Wirtschaftsgut zur unmittelbaren Befriedigung eines Bedürfnisses. Arbeit wird abgeleitet von der Gesamtnachfrage nach Gütern und Dienstleistungen. (Siehe auch: Kaufkrafttheorie). Klassische Deutungen der Arbeitslosigkeit, die davon ausgehen, dass die Arbeitslosigkeit darauf zurückzuführen ist, dass die Grenzkosten des Faktors Arbeit höher der Grenznutzen sei, blenden die Güternachfrage dagegen vollkommen aus. Die Gewerkschaften haben lange Zeit das Ziel verfolgt, auf dem Arbeitsmarkt den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage durch eine Umverteilung der vorhandenen Arbeit (mittels Arbeitszeitverkürzung, Förderung von Teilzeitarbeit etc.) zu erreichen. Auch die Politik versuchte in den 1990er Jahren, über Frühverrentung der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Allerdings wurden die frühverrenteten Arbeitnehmer teilweise nicht ersetzt, wodurch die Sozialversicherungen in eine problematische Situation gerieten. Kritiker aus dem arbeitgebernahen Lager halten dieser Politik vor, dass sie Arbeit wie ein hedonistisches Gut behandele mit der Folge einer Aushöhlung der Arbeitsethik und der Arbeitsmotivation. Für die Arbeitsethik sei konstitutiv, dass ihr eine sinnvolle Aufgabe zugrunde liege und dass die Lösung dieser Aufgabe mit der Überwindung innerer wie äußerer Widerstände verbunden sei, sprich Anstrengung und Mühe koste. Erwerbsarbeit habe klassischerweise eine Berechtigung zum Konsum von Gütern verschafft. Wenn nun die Erwerbsarbeit selbst wie ein hedonistisches Gut behandelt werde, das folglich gerecht zu verteilen sei, dann könne der Erwerbstätige nicht mehr Stolz auf seine Arbeitsleistung sein und daraus sein Selbstwertgefühl beziehen, sondern müsse nun umgekehrt für die Tatsache dankbar sein, dass er arbeiten darf. Bei einer Politik der Umverteilung der Arbeit würde darüber hinaus, so die Kritiker, die Arbeitszeit nicht davon abhängig gemacht, was einer zu lösenden Aufgabe und demjenigen, der sie zu lösen hat, entspricht, sondern starr eine niedrige Arbeitszeit durchgesetzt. Allerdings werden aus angebotsorientierter Sicht nicht nur allein die Löhne bzw. die Lohnkosten für die Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht. Auch staatlichen Regulierungen sagt man nach, sie können einen Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt verhindern, indem sie z. B. das Entstehen neuer Unternehmen - z. B. im Dienstleistungssektor - an Stelle schrumpfender Branchen, also den Strukturwandel behindern. Regulierungen auf dem Arbeitsmarkt können auch unmittelbar die Schaffung von Arbeitsplätzen behindern. Die Absenkung des Arbeitskräfteangebots lässt sich dadurch erreichen, dass das Angewiesensein auf Erwerbseinkommen vermindert wird. Einige Reformer schlagen daher die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens vor, das es der gegenwärtig so großen Zahl von Arbeitslosen ermöglichen würde, ein positives, sinnerfülltes Leben jenseits der Erwerbsarbeit zu leben, was gegenwärtig angesichts der Arbeitspflicht und der Stigmatisierung von Arbeitslosen natürlich nicht möglich ist, so dass bei Arbeitslosen mehr oder weniger zwangsläufig eine "Identitätskrise" und ein Verfallsprozess droht. Auch wäre hier die Frage zu stellen, aus welchen Teilen des Bruttoinlandsprodukts diese leistungslosen Einkommen bezahlt werden sollen, denn auch diese Einkommen würden den Unternehmensbereich belasten, der ja die Belastung durch den Produktionsfaktor Arbeit in den Mittelpunkt seiner Überlegungen stellt. Konjunkturell entsteht Arbeitslosigkeit auch durch einen temporären Mangel an effektiver Nachfrage, weshalb z. B. der Keynesianismus eine antizyklische Fiskalpolitik zur Verhinderung eines solchen Nachfragemangels empfiehlt, während im Gegensatz dazu die Österreichische Schule die Nachfrage durch Steuersenkungen ankurbeln will. Verschiedentlich wird fehlende Nachfrage auch langfristig, z. B. aufgrund von Sättigung, für Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht. Allerdings lässt sich eine generelle, gesamtwirtschaftliche Sättigung nicht überzeugend begründen, weil ja gerade unfreiwillige Arbeitslosigkeit mit nicht befriedigten Konsumwünschen einhergeht, die dazu führt, dass das gesamtwirtschaftliche Produktionspotential nicht voll ausgelastet ist. Häufig als Ursachen der Arbeitslosigkeit genannt werden der weltweite Wettbewerb zwischen Arbeitskräften, das Outsourcing oder die Globalisierung im Allgemeinen, bzw. der technische Fortschritt. Aus systemischer Sicht trägt möglicherweise auch eine Verwertungs- und Produktionslogik zur Entstehung von Arbeitslosigkeit bei, die auf geringen Energie- und Rohstoffkosten basiert und zugleich arbeitsintensive Branchen (Dienstleistungen, Reparaturen, Wartung) gegenüber energieintensiver Produktion (Wegwerfprodukte, Neukauf statt Reparatur) benachteiligt mit zum Teil fatalen ökologischen Folgen. Hinzu kommt, dass Arbeit die wesentliche Grundlage der Besteuerung ist. Eine Lösung dieser Problematik setzt einen grundlegenden Wandel des Wirtschaftssystems voraus. In Deutschland versucht man diese beschriebenen Folgen dadurch abzumildern, dass Energie (durch die Öko-Steuer) zusätzlich besteuert wird und mit den Einnahmen der Produktionsfaktor Arbeit entlastet wird. Diese sind die gängigen von Wirtschaftsverbänden vertretenen Thesen, die zumeist aber auch auf Widerstand treffen, zumal in der Praxis der Öko-Steuer auch kein positiver Effekt nachgewiesen werden konnte, da seit ihrer Einführung die Arbeitslosigkeit stieg und nicht gesenkt wurde. Entlastungen auf der Kapitalgeberseite bzw. sinkende Löhne oder höhere Abgaben auf Löhne führen in der Regel nur im Export zu wachsender Beschäftigung, der Binnenmarkt leidet durch die sinkende Kaufkraft eher darunter. Nur da im Export bzw. im globalen Markt kein Mindestlohn existiert, gelten für viele die Lohnsenkungen auch nur als zeitlich begrenzt wirksam. Einige Reformer vertreten die These, dass ein wesentlicher struktureller Grund für die Massenarbeitslosigkeit im technischen Fortschritt liege, der den Bedarf nach lebendiger menschlicher Arbeitskraft drastisch gesenkt habe und weiter senken werde. Die Zeiten, in denen die Zahl der bei einem Konjunkturaufschwung neugeschaffenen Arbeitsplätze größer war als die Zahl der zuvor durch Rationalisierungen vernichteten Arbeitsplätze (oder zumindest gleich groß), sei seit Mitte der siebziger Jahre bzw. seit dem Ende des klassischen Industriezeitalters, das von arbeitsintensiven Industrien geprägt war, endgültig vorbei. Naturwüchsig würde die Zahl der Arbeitsplätze seit dieser Zeit unter dem Strich sinken. Zugunsten dieser These lässt sich unter anderem der statistische Indikator anführen, dass das Arbeitsvolumen seit Mitte der 1970er Jahre, in denen die Automatisierung und die Computertechnologie große Fortschritte machten, trotz parallel deutlich steigender Wertschöpfung tatsächlich kontinuierlich gefallen ist. Ein Indiz ist auch das häufig zu beobachtende Phänomen, dass bei Bekanntgabe von Massenentlassungen durch das Management eines Unternehmens der Aktienwert dieses Unternehmens an der Börse sprunghaft steigt, was sich so deuten lässt, dass mit weniger menschlicher Arbeitskraft die Wertschöpfung als lukrativer erscheint. Insbesondere aber der Umstand, dass Erwerbsarbeit gesellschaftlich zunehmend als ein Selbstzweck behandelt wird, ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Arbeitsgesellschaft grundlegend in die Krise geraten ist und dass die Krise vor allem darin besteht, sich von Erwerbsarbeit als Normalmodell der gesellschaftlichen Existenz in der Moderne nicht verabschieden zu können. In der Tat wird der Erwerbsarbeit politisch auf verschiedene Weise unter die Arme gegriffen, etwa durch Absenkung der Lohnnebenkosten, was auf eine Subventionierung der Erwerbsarbeit bzw. lebendiger menschlicher Arbeitskraft gegenüber Maschinenlösungen hinausläuft. In zahlreichen Branchen (auch im Dienstleistungssektor) schlummern zudem große Rationalisierungspotentiale, die von den Unternehmern deswegen nicht voll ausgeschöpft werden können, weil sie zugleich immer noch an die Rolle des Arbeitgebers gebunden seien. Sie müssen mit der Nutzung von Rationalisierungspotentialen defensiv warten, bis sie der Öffentlichkeit plausibel machen können, dass ohne Rationalisierungen die Unternehmensexistenz auf dem Spiel steht. Seit den Migrationsbewegungen der 1990er Jahre in Europa, wird auch der Anteil der Migranten an der hohen Arbeitslosigkeit diskutiert. Ausländer/innen gehören auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu den unterprivilegierten Gruppen: Sie sind überproportional in Tätigkeiten beschäftigt, die nur geringe Qualifikationen erfordern und schlecht bezahlt sind. Ihre Arbeitslosenzahl ist im Vergleich mit Einheimischen überproportional hoch (Ende 2002: 19,1 % zu 10,8 %), das gleiche gilt für die Zahl der ausländischen Sozialhilfeempfänger (Ende 2002: 8,6 % zu 2,9 %). Aufgrund größerer struktureller Probleme bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (u. a. Fehlen von formalen Bildungsabschlüssen) sind ausländische Staatsangehörige in besonderem Maße von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Die Langzeitarbeitslosigkeit (1 Jahr und länger) nahm bei dieser Gruppe innerhalb eines Jahres um knapp 7% zu. Viele arbeitslose Ausländer/innen sind u. a. wegen Sprachschwierigkeiten, mangelnder beruflicher Qualifikation oder Krankheit schwer vermittelbar. (Quelle: Katholische Arbeitsgemeinschaft Migration; http://www.kam-info-migration.de/pages/nl0310/kaminfo_nl0310_1.pdf)

Ansatzpunkte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Konjunkturelle Arbeitslosigkeit

Konjunkturelle Arbeitslosigkeit wird durch einen temporären Nachfragemangel während Rezessionen hervorgerufen. Um solche Situationen zu vermeiden, versuchte die Politik durch staatliche Ausgabenprogramme im Rahmen einer keynesianischen antizyklischen Fiskalpolitik den Nachfrageausfall auszugleichen. Dieser Ansatz scheiterte in den siebziger Jahren aber u. a. daran, dass die Politiker nicht in der Lage waren, die Ausgabenprogramme zu beenden, wenn sich die konjunkturelle Lage wieder besserte. Lag das Grundproblem in der zu geringen Flexibilität des Arbeitsmarktes, so waren Ausgabenprogramme auch nicht ursachenadäquat. In den europäischen Ländern stieg letztlich durch die staatliche Ausgabenpolitik nur die Staatsverschuldung, ohne dass dies die Lage auf dem Arbeitsmarkt besserte. Etwas positiver sind die Erfahrungen in den USA, wo der Arbeitsmarkt insgesamt flexibler ist und deshalb Ausgabenprogramme stärkere Wirkung bei der Beschäftigung zeigen. Zudem muss berücksichtigt werden, das der Keynesianismus in Situationen mit Nachfrageausfall, wie er etwa beim schwarzen Freitag im Jahr 1929 auftrat, durchaus seine Berechtigung hat. Ist jedoch eher die Angebotsseite für die Arbeitslosigkeit verantwortlich, wie bei zu hohen Steuern und Löhnen, so wäre die Ausweitung der staatlichen Nachfragen kontraproduktiv. Dieser Effekt ist seit den 1970er Jahren auch in Deutschland zu beobachten. Seither steigt die Arbeitslosigkeit stetig an. Weiteren Aufschluss über die Ursachen von Arbeitslosigkeit gibt die Beveridge-Kurve.

Strukturelle Arbeitslosigkeit

Makroökonomische Ansätze

Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sollen an deren Ursachen ansetzen. Soweit Löhne rigide sind, fand seit den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Idee große Verbreitung, dass eine höhere Inflation helfen könne, die Arbeitslosigkeit zu senken. Steigen die Löhne langsamer als die Inflationsrate, käme es zwar weiter zu Nominallohnzuwächsen, aber zu einem Reallohnrückgang, womit die Lohnrigidität aufgelöst würde (sog. Phillips-Kurve). (Zitat von Helmut Schmidt Mitte der siebziger Jahre: "Lieber fünf Prozent Inflation als fünf Prozent Arbeitslosigkeit"). Allerdings bewährte sich eine solche Politik nicht, u.a. weil Löhne zum Teil auch real rigide sind, da die Gewerkschaften die Inflationsrate bei ihren Lohnforderungen berücksichtigen. Lange Zeit versuchte man, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, indem man das Potenzial an Arbeitskräften (das Erwerbspersonenpotenzial) verringerte, z.B. durch eine Verlängerung der Schulzeit (so geschehen in Deutschland in den siebziger Jahren), Frühverrentung und Vorruhestand, sowie – z.B. in den Niederlanden – einer großzügigen Regelung bei der Invalidität. Auf Dauer erwiesen sich diese Maßnahmen aber als zu teuer, da Frührentner und Invaliden aus den Sozialkassen bezahlt werden, die sich aus Beiträgen der Arbeitnehmer finanzieren. Ein weiterer Ansatzpunkt war die Förderung der Teilzeitbeschäftigung.

Aktive Arbeitsmarktpolitik

§3(4)SGBIII definiert die aktive Arbeitsförderung als alle Leistungen der Arbeitsförderung mit Ausnahme von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, Teilarbeitslosengeld und Insolvenzgeld. Dazu gehören alle Maßnahmen, die die BA unternimmt, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen, wie z.B. Vermittlung, Weiterbildungsmaßnahmen (FbW), Trainingsmaßnahmen (TM) und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Dadurch soll insbesondere durch eine höhere oder stärker nachgefragte Qualifikation die Arbeitslosigkeit verringert werden. Nachdem in den 1970er Jahren und insbesondere nach der Wiedervereinigung die Aktive Arbeitsmarktpolitik stetig ausgeweitet wird, ist ihr Erfolg mittlerweile umstritten. Sie wurde daher zuletzt deutlich reduziert. Der Grundgedanke der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird allerdings im Rahmen der Hartz IV-Neuregelungen im Grunde genommen ähnlich weiter geführt (z. B. so genannte Ein-Euro-Jobs, "Fördern und Fordern" usw.).

Abbau von Lohn-Rigiditäten

Derzeit diskutierte Rezepte zum Abbau von Rigiditäten sind:
- Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, die bei Schwierigkeiten des Unternehmens oder bei Wettbewerbsproblemen niedrigere Löhne als im Tarifvertrag vorgesehen erlauben. Verschiedene Tarifverträge der jüngsten Zeit enthalten solche Klauseln, die ein Teilabweichen vom Flächentarifvertrag erlauben.
- Geringere Lohnersatzleistungen (d. h. Arbeitslosen- und Sozialhilfe) für Arbeitslose, damit sich die Aufnahme einer gering bezahlten Tätigkeit lohnt (Abstandsgebot). Dabei wird der niedrige Lohn oft mit einer steuerlichen Begünstigung und geringeren Sozialbeiträgen subventioniert, wie z. B. bei den Minijobs und den Midijobs.
- Größere Flexibilität der Arbeitszeit, mit Verkürzungen bei schlechter und Verlängerungen bei guter Auftragslage. Dies würde im Abschwung Entlassungen verhindern.
- Abbau von Arbeitsmarktregulierungen, z. B. ein abgeschwächter Kündigungsschutz und verbesserte Möglichkeiten, befristete Arbeitsverträge abzuschließen.
- Geringere Löhne in der Einarbeitungsphase oder Probezeit. Hinter dem Gedanken dieser Lohn-Rigiditäten steht die Vorstellung, dass vorhandene Arbeitsplätze nicht besetzt würden und dass es prinzipiell Bedarf an Arbeitsplätzen gibt, die auf Grund der Rigiditäten aber nicht eingerichtet würden. Ansatzpunkte zur Bekämpfung bietet der Weitzman-Plan. Inzwischen wurden Elemente des Hartz-Konzeptes in der Fachwelt teilweise in Frage gestellt, so durch den Wirtschaftsweisen Bert Rürup, der eine Konkurrenz der Minijobs zu herkömmlichen Arbeitsplätzen feststellt.

Politik des Forderns und Förderns

Seit einigen Jahren werden in Deutschland gesetzliche Vorschriften geändert, so dass Arbeitslose stärker in die Pflicht genommen werden, sich eine Arbeit zu suchen. Dies soll aus zwei Gründen geschehen. Zum einen melden sich auch Personen arbeitslos, die aus unterschiedlichen Gründen keine Arbeit suchen, sondern lediglich daran interessiert sind, Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, so lange sie ihnen zusteht. Zum anderen verlieren Arbeitslose mit der Dauer der Erwerbslosigkeit berufliche und soziale Qualifikationen, die ihre Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigen, selbst wenn zu einem späteren Zeitpunkt Arbeitskräfte gesucht werden. Daher sollen Arbeitslose möglichst rasch wieder in eine neue Arbeit vermittelt werden. In Deutschland müssen sich inzwischen Personen bereits bei der Arbeitsagentur melden, wenn bekannt wird, dass sie ihre Arbeitsstelle verlieren, und nicht erst, wenn sie arbeitslos sind. Aufgrund der hohen Gesamtarbeitslosigkeit war diese Strategie bisher aber nur begrenzt erfolgreich, da zum einen insbesondere wenig motivierte Arbeitssuchende kaum vermittelbar seien und andererseits Verdrängungseffekte zu beobachten sind. Vermittlungen in den zweiten Arbeitsmarkt führen zu Entlassungen im ersten. Ausländer sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Mit der Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes werden die Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung, Familienzusammenführung und Einbürgerung beschränkt. Diese sind davon abhängig, dass der Ausländer/die Ausländerin ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten können (§ 7 Abs. 2 Nr. 2, § 13, § 17 Abs. 2, § 24, § 27 Abs. 2, § 85 Abs. 1 Nr. 3 AuslG). Entsprechend § 46 Nr. 6 AuslG kann ausgewiesen werden, wer „für sich, seine Familienangehörigen, ..., Sozialhilfe in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen muss.“ Die Politik des Fordern und Förderns ist jedoch stark umstritten. So wird angeführt, die mit Langzeitarbeitslosigkeit verbundenen Probleme des Qualifikationsverfalls hingen mit der Negativität des Zustands der Arbeitslosigkeit als solchem zusammen. Der Arbeitslose ist auf den Arbeitsmarkt verpflichtet und steht diesbezüglich im Wartestand. Die Arbeitslosigkeit als reiner Negativität muss darüber hinaus zunehmend sein Selbstwertgefühl vermindern. Würde die Arbeitslosenexistenz durch Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens positiviert, dann bedeutete dies für den Arbeitslosen eine Freisetzung von der Bindung an den Arbeitsmarkt. Er wäre in seiner Autonomie gefordert, sich zu überlegen, ob er eine echte Chance auf Wiederbeschäftigung hat oder sich lieber außerhalb der Erwerbsarbeit sinnvoll betätigt. Das ist ihm gegenwärtig verwährt. Er muss sich im schlimmsten Fall auf eine zermürbende, endlos und sinnlos scheinende Arbeitssuche machen. Diese Arbeitssuche wird von ihm gegenwärtig immer schärfer eingefordert, obwohl der große Mangel an Arbeitsplätzen offensichtlich ist und die Aussicht auf eine Wiederkehr von Vollbeschäftigung äußerst vage bleibt, so die Kritik. Insbesondere von Gewerkschaftseite und keynesianischen Ökonomen wird die Kritik geäußert, dass durch einen zu hohen Druck auf Arbeitslose, zu jedem Lohn eine Arbeit annehmen zu müssen, eine Abwärtsspirale bei den Löhnen einsetzt. Diese kann zu Deflation und zu einem Einbruch der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage führen (vgl. Keynesianismus).

Marxistische Betrachtung der Arbeitslosigkeit

Nach marxistischer Auffassung ist gesellschaftliche Arbeitslosigkeit für den Kapitalismus notwendig und stellt eines seiner notwendigen Begleiterscheinungen dar. Sie entsteht durch den Zwang der Erzielung von Maximalprofit. Aus diesem Grund werden bei Lohnsenkungen keine zusätzlichen Arbeitskräfte eingestellt, wenn die vorhandenen für die Produktion ausreichen. Die Arbeitslosen bilden demnach ein Druckmittel für die Kapitalisten,indem sie zur Konkurrenz für die arbeitende Bevölkerung werden. Sie bilden die "industrielle Reservearmee" (Karl Marx, MEW 23, 664) auf die die Klasse der Kapitalisten jederzeit zugreifen kann, wenn sie sie benötigt. Diese Aussage sagt nur, daß die Arbeitslosen gebraucht werden - sagt aber nichts über die notwendige oder tatsächliche Höhe der Arbeitslosigkeit aus. Die Konkurrenz der Kapitalisten untereinander zwingt den individuellen Arbeitgeber, seine Produktivität zu steigern. Maschinen, technischer Fortschritt und Rationalisierung im Arbeitssektor ermöglichen ihm das. Die geringere Steigerung des Verbrauchs senkt das Arbeitsvolumen. Aus einer ungleichmäßigen Verteilung der Senkung des Arbeitsvolumens folgt eine Erhöhung der Arbeitslosigkeit. Im Kapitalismus ist auch eine "Arbeiter-Überbevölkerung" (K. Marx), eine Überschussbevölkerung (die Arbeitslosen), systemimmanent, denn der Widerspruch im Kapitalismus, dass der Kapitalist möglichst viele Arbeiter braucht, um möglichst viel zu produzieren (also einen ständigen Zugriff auf Arbeitskräfte haben muss) und zugleich möglichst wenig Arbeiter einstellen muss, um möglichst billig zu produzieren, macht dies notwendig: "Es liegt in der Natur des Kapitals, einen Teil der Arbeiterbevölkerung zu überarbeiten und einen anderen zu verarmen." (K. Marx, Theorien über den Mehrwert, MEW 26.3, 300)

Verdeckte Arbeitslosigkeit in der DDR?

Im Frühjahr 1990 - vor der Wiedervereinigung - befasste sich das Ifo Institut für Wirtschaftsforschung e.V. mit der Produktivität in der DDR und veröffentlichte seine Untersuchungen unter dem Titel "Verdeckte Arbeitslosigkeit in der DDR". In der Studie werden die erhobenen Daten als statistisch nicht gesichert bezeichnet (Seite 1). Aber selbst unter der Annahme, daß die Daten gesichert wären, so wird nur ermittelt, daß die Arbeitszeit nicht voll ausgenutzt wurde (15 % - 30 %). Ein Hinweis, warum die nicht ausgenutzte Arbeitszeit als verdeckte Arbeitslosigkeit bezeichnet wird ist nirgends in der Studie vorhanden.

Statistische Erfassung der Arbeitslosigkeit

Da Arbeitslosigkeit sehr facettenreich ist, bereitet die statistische Erfassung relativ große Probleme, insbesondere sind Angaben aus verschiedenen Ländern nicht ohne weiteres vergleichbar. Beispielsweise ist strittig, ob Schüler, die nach Schulabschluss auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten, als arbeitslos zählen oder nicht. In Deutschland werden sie, soweit sie sich nur arbeitslos melden, um den Eltern Kindergeldansprüche zu sichern, seit 2003 nicht mehr in der Arbeitslosenquote berücksichtigt. Um eine Standardisierung der Definitionen bemüht sich die Internationale Arbeitsorgan