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Beflaggung öffentlicher Gebäude

Beflaggung öffentlicher Gebäude

Vor den meisten Gebäuden öffentlicher Dienststellen in Deutschland stehen Flaggenmaste. Diese sind jedoch in der Regel nur an bestimmten Tagen, d. h. bei bestimmten Anlässen mit Flaggen versehen. Allerdings sind die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn sowie alle Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr und der Bundespolizei täglich beflaggt.

Beflaggungserlass

Viele Details der Beflaggung von Bundesbehörden sind im sog. [http://www.bund.de/nn_58840/Microsites/Protokoll/Beflaggung/Beflaggungserlass-der-Bundesregierung/Beflaggungserlass-knoten.html__nnn=true Beflaggungserlass] geregelt. Die Vorschriften des Beflaggungserlasses der Bundesregierung gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, einschließlich Bundeswehr und Bundesgrenzschutz.

Regelmäßige Beflaggungstage

An folgenden Tagen ist ohne besondere Anordnung zu flaggen (sog. "regelmäßige allgemeine Beflaggungstage")
- 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
- 1. Mai - Tag der Arbeit
- 9. Mai - Europatag
- 23. Mai - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- 17. Juni - Jahrestag des 17. Juni 1953
- 20. Juli - Jahrestag des 20. Juli 1944
- 3. Oktober -Tag der Deutschen Einheit
- 2. Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag
- nach gesonderter Festlegung: Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag / Tag der Wahl zum Europäischen Parlament
- Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu beflaggen.

Besondere Anlässe

Das Bundesministerium des Innern kann die Beflaggung aus besonderen Anlässen anordnen z. B. bei Todesfällen, sonstige Trauerfälle (sog. "aktuelle Beflaggungserlasse"). Hierbei wird die Flagge nur halbmast gesetzt, dass heißt sie wird zunächst voll gehisst und unmittelbar anschließend auf die halbe Höhe des Flaggenmastes niedergeholt. Bei bestimmten regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geflaggt werden.

Zu setzende Flaggen

Es ist die Bundesdienstflagge zu hissen und - wenn ein weiterer Fahnenmast vorhanden ist - die Europaflagge. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Bundesländer und der Gemeinden gehisst werden.

Bundesländer/Gemeinden

Die Bundesländer übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes. Einige Bundesländer habe zusätzliche Beflaggungstage. Die Regelung erfolgt meist in sog. Beflaggungsverordnungen.

Baden-Württemberg

Keine landeseigenen Beflaggungstage.

Bayern


- 1. Dezember - Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der Verfassung

Berlin


- 2. Sonntag im September - Tag der Heimat
- Wahl des Bundespräsidenten
- Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin

Brandenburg


- 2. Sonntag im September - Tag der Heimat

Bremen

Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament

Hamburg


- 1. Januar - nur Rathausmarkt und das Rathaus
- 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 7. Mai - Überseetag
- Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft

Hessen


- 1. Sonntag im September - Tag der Heimat
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen

Mecklenburg-Vorpommern

Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament

Niedersachsen


- 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 1. Mai - Neben dem Tag der Arbeit - Inkrafttreten der vorläufigen Niedersächsischen Verfassung
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen

Nordrhein-Westfalen


- 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 1. Mai - Neben dem Tag der Arbeit - Tag des Friedens und der Völkerversöhnung

Rheinland-Pfalz


- 18. Mai - Tag des Inkrafttretens der Landesverfassung

Saarland


- 23. Oktober - Jahrestag zu Saarabstimmung von 1955

Sachsen

Keine landeseigenen Beflaggungstage.

Sachsen-Anhalt


- 16. Juli - Tag der Ausfertigung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
- 2. Sonntag im September - Tag der Heimat

Schleswig-Holstein


- allgemeine Wahltage mit Ausnahme der Wahl zum Bundespräsidenten
- bei Tagung des Landtags nur das Landeshaus
- während der Kieler Woche

Thüringen

Keine landeseigenen Beflaggungstage.

Weblink

[http://www.flaggenkunde.de/deutscheflaggen/d-beflag.htm Infos über Beflaggung in Deutschland] Kategorie:Flaggenkunde Kategorie:Deutschland

Deutschland

Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen. Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8. Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.

Geografie

Lage

Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km. Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben. Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.

Exklaven

Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben. Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.

Mittelpunkt Deutschlands

Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .

Großlandschaften

Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.

Geologie

Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums. Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren. Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf. Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen. Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).

Gewässer

Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]] Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee. Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer. Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas. Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert. Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee. Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen. Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist. Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland

Gebirge und Senken

Liste der Seen in Deutschland Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist. Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands. Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.

Inseln

Jülich Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist. Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt. Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln

Klima

Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet. Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003. Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990): Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report] Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.

Böden und Flächennutzung

Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau. Insgesamt werden 53,5 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 %. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und Mobilität macht die Siedlungs- und Verkehrsfläche stolze 12,3 % aus (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 %, die restlichen 2,4 % verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.

Politik

Hauptartikel: Politisches System Deutschlands

Staatsorganisation

Hauptartikel: Politisches System Deutschlands Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie). Bundesregierung Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung. Parteien] Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden. Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit. Siehe auch: Grundgesetz

Bundesländer

Parteienlandschaft

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist konservativ geprägt. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten. Die Christlich Soziale Union (CSU) hat eine ähnliche konservative Ausrichtung, wirkt aber nur in Bayern. Gemeinsam bilden beide Parteien im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863, und ist damit die älteste bis heute existierende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Bekenntnis lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“. Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinn organisiert hatte, sich wenige Jahre darauf jedoch in sich gegeneinander konkurrierende unterschiedliche Parteien aufgespalten hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen, sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates - insbesondere bei wirtschaftlichen Belangen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt. Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1979/80 aus den damals neuen sozialen Bewegungen, beispielsweise der modernen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit der ostdeutschen Bürgerbewegung Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) war die Rechtsnachfolgerin der in der DDR allein herrschenden SED. Inhaltlich beruft sich die Partei auf sozialistische Ideale, und steht im Parteienspektrum des Bundestags links von der SPD. Bedeutendere Wahlerfolge für die PDS blieben zunächst auf Ostdeutschland beschränkt. 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf Initiative von Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern gegründet. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an. Rechtsextreme Parteien waren, von der Deutschen Reichspartei im Ersten Bundestag (1949–1953) abgesehen, nie im deutschen Bundestag vertreten, konnten aber auf Landesebene zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er und seit der Wiedervereinigung. Parteien dieser Richtung sind Die Republikaner, die Deutsche Volksunion (DVU) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der 5%-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich garantiert vertreten. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es mehrere Parteiverbote, gegen die rechtsradikale SRP 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 unter anderem wegen Versagens des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) sowie ['solid] (Die Linkspartei.). Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland, Politisches Spektrum, Bundestagswahl 2005

Außenpolitik

Die wichtigsten Leitlinien bundesdeutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat. Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die von Deutschland initiierte Ostpolitik unter der Devise Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik als erfolgreich angesehen. Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der Nato-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze). Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten. Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4 Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch fehlt Deutschland die Zustimmung der USA, so wie Japans Beitritt durch China blockiert wird.

Militär

Vereinten Nationen Vereinten Nationen] Hauptartikel: Bundeswehr Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert. Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst. In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 % der Soldaten (Stand 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gab im Jahr 2004 24,4 Mrd. Euro für die Bundeswehr aus, womit sie im internationalen Vergleich nach absoluten Ausgaben den sechsten Platz und im Vergleich zum jeweiligen BIP einen Platz im letzten Drittel der NATO belegt. Das wird von einigen als zu wenig angesehen, vor allem, da die Bundeswehr sich nach dem Kalten Krieg auf erheblich veränderte Aufgaben einstellen muss. Auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (in Rheinland-Pfalz) sind heute noch 65 US-amerikanische Wasserstoffbomben stationiert, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.

Geschichte

Der Hauptartikel Geschichte Deutschlands vermittelt einen detaillierten Überblick. Zum mittelalterlichen Deutschland siehe Deutschland im Mittelalter. Für die Entwicklung der neuen deutschen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg siehe die Artikel Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und Geschichte der DDR.

Frühgeschichte und Antike

Geschichte der DDR Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neanderthal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Gattung Homo sapiens neanderthalensis, dem Neanderthaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, etwa die Venus von Willendorf und die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde. Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Sprachforscher vermuten, dass viele Merkmale süddeutscher Dialekte auf keltischen Einfluss zurückgehen. Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die älteste Stadt Deutschlands) und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.

Völkerwanderung und Frühmittelalter

98 Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen beherrscht. Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Elbe und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das ostfränkische Reich unter König Ludwig Germanicus (später: ... dem Deutschen), das westfränkische Reich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt. Das ostfränkische Reich bildete den groben geografischen Rahmen für das später entstehende Deutsche Reich.

Heiliges Römisches Reich (962–1806)

Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. als erster ostfränkischer König in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und damit das Heilige Römische Reich begründete. Als Anfang wird aber auch das Jahr 911 genannt, der Regierungsantritt Konrads I. als erster nicht-karolingischer Herrscher in Deutschland. Im 10. Jahrhundert wurde erstmals für das bisherige ostfränkische Reich auch der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) verwandt. Die fränkischen Teilreiche waren schon zuvor unterschiedliche Wege gegangen: Während sich das ehemalige Westfränkische Reich, dessen fränkische Bewohner sich romanisierten, mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das ostfränkische Reich durch Territorialfürsten geprägt, die den Kaiser wählten und dadurch ihre Partikularinteressen geltend machen konnten. Obwohl die Kaiser des römisch-deutschen Reiches wiederholt versuchten ihre Position zu stärken, teilte sich das Reich immer weiter in weitgehend souveräne Klein- und Kleinststaaten sowie Reichsstädte. Nach Reformation und Dreißigjährigem Krieg, dem nach Opferzahl relativ zur Gesamtbevölkerung Deutschlands fatalsten Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine überwiegend formale Machtstellung. Der Name des Heiligen Römischen Reiches änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach. So wurde es im 12. Jahrhundert noch als „Heiliges Reich“ bezeichnet, ab Mitte des 13. Jahrhunderts als „Heiliges Römisches Reich“ und ab dem 15. Jahrhundert als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.

Der Weg zum deutschen Nationalstaat (1806–1871)

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation), Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, musste die Reichskrone auf Druck des französischen Kaisers ablegen. Unter Napoléon Bonaparte wurde die Anzahl der deutschen Staaten durch Zusammenlegung erheblich verringert und auch viele Reichsstädte verloren ihre Unabhängigkeit (deren Zahl hatte zeitweise über 80 betragen). Nach der Niederlage Napoleons restaurierte der Wiener Kongress weitgehend die alten Herrschaftsverhältnisse. Deutschland, nun ohne einigendes Band, war teilweise im Deutschen Bund, einer losen Vereinigung von 38 deutschen Staaten unter Führung Österreichs organisiert. Kurz darauf wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wiedererstarkte Preußen dominierende Macht war. Schon bald nach der gescheiterten nationalen und liberalen Märzrevolution von 1848/1849 kam es zur Kollision der Preußen mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund wie auch in Europa, die zum Deutschen Krieg von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes, zur Annexion seiner norddeutschen Kriegsgegner durch Preußen und dadurch zu einer weiteren Schrumpfung der Zahl deutscher Staaten.

Deutsches Kaiserreich (1871–1918)

Die anschließende Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung leitete die so genannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen. Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten, sondern seit den Polnischen Teilungen Ende des 18. Jh. Teile Preußens außerhalb des Reiches waren. Dazu gehörten West-, Ostpreußen und Danzig, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen (nördliche und östliche Teile) und Elsass (ohne Belfort) ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes "Reichsland Elsass-Lothringen" ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden. Als ideeller Begründer des Deutschen Reiches wurde Otto von Bismarck erster Reichskanzler. Seine antidemokratisch-konservative Grundhaltung verhinderte allerdings die Reichseinigung unter demokratischen Bedingungen und schuf die Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Nationalismus und Demokratie einander fremd wurden. Er führte einen wenig erfolgreichen Kampf gegen die Sozialdemokratie, die polnische Minderheit und die katholische Kirche (siehe Kulturkampf). Seine aggressiv-kriegerische Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung dagegen zu einer Bündnispolitik, die auf die Isolierung Frankreichs abzielte und ein vertraglich geregeltes, aber fragiles Paktsystem in Europa schuf. Gleichwohl blieb die Außenpolitik imperialistisch ausgerichtet: Auf der Berliner Kongo-Konferenz trat Deutschland 1884 mit der Forderung nach einem „Platz an der Sonne“ in den Kreis der Kolonialmächte ein, nachdem schon in den frühen 1880er Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten. Im Dreikaiserjahr kam Wilhelm II. an die Macht, der wenig später Bismarck zur Kündigung zwang und die Außenpolitik in Richtung Konfrontation änderte. Das Attentat auf den

Flagge

Eine Flagge ist ein meist vereinfachend-symbolisches Zeichen, das die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemeinschaft o.ä. markiert.

Bedeutung und Vorkommen

"Flagge" und "Fahne" werden umgangssprachlich oft gleichbedeutend gebraucht, vor allem an Land. Entstehungsgeschichtlich sind Flaggen die Abbildung der Wappen auf einem Tuch und symbolisierten die Zugehörigkeit eines Trupps von Kämpfern zu einem Kriegsherrn. Die heraldischen Regeln, niemals Farbe auf Farbe zu setzen, hatten also den Zweck, sie im Gefecht leichter erkennbar zu machen. Mittlerweile werden sie häufig nicht beachtet (sogar z.B. bei der deutschen Bundesflagge). Der Ursprung des Worts „Flagge“ ist im alten sächsischen oder germanischen Wort „Flaken“ oder „Ffleogan“ zu suchen, was so viel wie „Im Winde wehen“ bedeutet. Im engeren (rechtlichen) Sinne ist eine "Flagge" ein Stück Tuch, das man wegwirft und ersetzt, wenn es zerrissen ist - ganz anders als eine "Fahne", die immer ein Unikat ist und wenn verschlissen (z.B. bei Regimentsfahnen) zeremoniell beerdigt werden müsste. Eine finnische Flagge (Siniristilippu) ist im Bedarfsfall durch Verbrennen zu entsorgen oder in so kleine Teile zu schneiden, dass sie nicht mehr als Flagge erkennbar ist und dann möglichst auf mehrere Male verteilt in den Restmüll zu geben. Flaggen sind ersetzbar, sie werden in vielen Größen und in hoher Stückzahl hergestellt - eine Fahne dagegen ist ein nicht vertretbares Einzelstück (Vereinsfahne, Zunftfahne, Regimentsfahne). Technisch besteht der Unterschied zwischen "Fahne" und "Flagge" darin, dass die Fahne fest am Stock befestigt ist - während eine Flagge oft an einem Mast oder Flaggenstock mit Leinen gehisst oder niedergeholt werden kann. Das Ausfahren und Einholen einer Flagge sollte theoretisch jeden Tag bei Sonnenauf- bzw. Sonnenuntergang erfolgen, ist dies nicht möglich so sollte die Flagge jedoch bei Nacht beleuchtet sein. In der Schifffahrt spricht man dabei von der Flaggenparade. Fahne Alle Staaten haben eine Staatsflagge als nationales Symbol. Oft ist das Aussehen solcher Flaggen im jeweiligen Staat verfassungsmäßig festgeschrieben. Für das Staatsoberhaupt existiert häufig eine eigene Fahne, die bei örtlicher Anwesenheit gehisst wird. Für den deutschen Bundespräsidenten ist es ein schwarzer Bundesadler auf goldenem Grund mit rotem Rand. Für die Marine und andere Institutionen werden Variationen der Staatsflagge benutzt, die um Symbole ergänzt sind. Bundesadler Flaggen wehen von einem senkrechten Schaft (Banner) hingegen hängen an einem waagerechten. Stander sind verkleinerte Ausgaben der Flagge, wie sie an Dienstwägen hochrangiger Personen aus der Politik und des Militärs angebracht sind. In Deutschland ist dies üblich, wenn sich darin der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Bundestagspräsident sowie deren Vizepräsidenten, der Bundesratspräsident sowie deren Vertreter, der Generalinspekteur der Bundeswehr und andere kommandierende Generäle befestigt werden. In der Diplomatie ist es weltweit üblich, daß die Dienstwägen der Botschaftsvertreter zu offiziellen Besuchen die Flagge ihres Heimatlandes als Stander zeigen. Eine Flagge ist normalerweise, bei leicht unterschiedlichen Seitenverhältnissen, rechteckig; ausnahmsweise quadratisch (die Schweizer Flagge und die Flagge des Heiligen Stuhls). Als Wimpel wird die Umsetzung in dreieckiger Form bezeichnet, wie sie sehr häufig in der Schifffahrt verwendet wird. Häufig ist die Verwendung von Flaggen als Emblem. Zudem werden vor allem Trikoloren auch für Bänder und als Verzierungen offizieller Schreiben verwendet. Flaggen werden gehisst, Banner dagegen aufgestellt. In Trauerstunden dürfen ausschließlich Flaggen auf Halbmast gesetzt werden, Banner und Hausfahnen werden hingegen mit einem oder zwei Trauerfloren versehen. Fälschlicherweise werden in Unkenntnis der Beflaggungsregeln oft auch Banner und Hausfahnen auf Halbmast gesetzt. Besucht ein Staatsoberhaupt ein anderes Land, so wird ihm zu Ehren die Nationalflagge seines Landes (Gastflagge) gezeigt. Ebenso werden bei internationalen Wettkämpfen die Sieger so geehrt. Auf Schiffen ist der Platz der eigenen Nationalflagge entweder am Heck oder - insbesondere auf Kriegsschiffen - nur im Hafen am Heck und auf See in der Gaffel des Signalmastes.
- Liste der Nationalflaggen
- Liste historischer Nationalflaggen (z.B. Flagge des Deutschen Reiches)
- Liste sonstiger Flaggen (z.B. UNO, NATO)

Siehe auch


- Beflaggung öffentlicher Gebäude
- Flagge Deutschlands
- Flagge Österreichs
- Flagge der Schweiz
- Stars and Stripes
- Dannebrog
- Union Jack
- Europaflagge
- Stander
- Fahne
- Banner
- Breitwimpel

Signalwesen

Ferner gibt es Signalflaggen zur Übermittlung von Nachrichten (siehe Flaggenalphabet, Winkeralphabet).

Weblinks


- http://www.flaggen-server.de/ (Flaggen der Welt, deutsch)
- http://www.ngw.nl/ (Flaggenverzeichnis Weltweit, englisch)
- http://flagspot.net/flags/ (Flags Of The World, englisch)
- http://www.flaggenlexikon.de
- http://www.3dflags.com/
- http://www.flaggenlexikon.de/ (Flaggen der Welt, deutsch und englisch)
- http://www.magazinusa.com/lv2/hist/i_hist_flag.asp
- http://www.unitedflags.com (Flaggen der Welt, deutsch)
- http://www.flaggen-online.de (Flaggen der Welt, deutsch) Kategorie:Symbol Kategorie:Flaggenkunde Kategorie:Nation ja:旗

Bundesbehörde (Deutschland)

Bundesbehörden werden errichtet für die bundeseigene Verwaltung (Art. 86 GG). Sie gliedern sich in oberste Bundesbehörden, Oberbehörden sowie Mittel- und Unterbehörden. Zu den obersten Bundesbehörden zählen insbesondere die Bundesministerien, das Bundeskanzleramt, das Bundespräsidialamt, der Bundesrechnungshof sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie bereits durch das Grundgesetz eingerichtet werden. Bundesoberbehörden sind solche, die einem Bundesministerium unmittelbar nachgeordnet sind, selbst aber keine unter ihnen stehende Behörden haben, z. B. das Bundesverwaltungsamt, das Bundeskriminalamt, das Bundesversicherungsamt oder die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Siehe auch Bundesamt (Deutschland) (bedeutungsgleich oder Teilmenge?). Bundesmittelbehörden stehen zwischen den Bundesministerien und der unteren Verwaltungsebene. Sie sind örtlich nur für Teile des Bundesgebiets zuständig, z. B. die Oberfinanzdirektionen und die Wehrbereichsverwaltungen. Bundesunterbehörden sind den Mittelbehörden nachgeordnet und nur für ein kleineres Gebiet zuständig, z. B. die Kreiswehrersatzämter oder die Wasser- und Schifffahrtsämter. Im Bund sind Mittel- und Unterbehörden auf die in Art. 87, 87b und 87d GG genannten Bereiche beschränkt (Auswärtiger Dienst, Bundesfinanzverwaltung, Bundeswehrverwaltung, Luftverkehrsverwaltung), weshalb es hauptsächlich Bundesoberbehörden gibt.

Weblinks


- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_86.html Art. 86 GG]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_87.html Art. 87 GG]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_87b.html Art. 87b GG]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_87d.html Art. 87d GG] !Bundesbehörde Kategorie:Verwaltungsrecht

Berlin

Berlin ist Hauptstadt, bevölkerungsreichste und flächengrößte Stadt Deutschlands. Sie ist Stadtstaat und ein eigenständiges Bundesland. Berlin ist nach London die zweitgrößte Stadt der EU. Historisch war Berlin mehrfach Hauptstadt deutscher Staaten wie des Markgrafentums/Kurfürstentumes Brandenburg, des Königreiches Preußen, des Deutschen Reiches oder der DDR (nur der damalige Ostteil der Stadt). Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist Berlin gesamtdeutsche Hauptstadt und seit dem Hauptstadtbeschluss des Deutschen Bundestages von 1991 nimmt die Stadt seit 1999 auch die Funktion als Parlaments- und Regierungssitz Deutschlands wahr. Die Stadt ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt und ein wichtiges Wirtschafts-, Kultur- und Bildungszentrum mit zahlreichen Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Theatern, Museen und Baudenkmälern. Geordnete Links auf Artikel mit Berlinbezug finden sich im Portal:Berlin.

Geografie

Geografische Lage

Portal:Berlin Berlin ist gänzlich vom Bundesland Brandenburg umgeben und liegt im Osten der Bundesrepublik Deutschland, etwa 70 km westlich der Grenze zu Polen. Die Stadt ist einer der Verdichtungsräume der Bundesrepublik. Berlin befindet sich in eiszeitlich geprägter Landschaft im Warschau-Berliner Urstromtal zwischen den Hochebenen des Barnim und des Teltow. Das historische Zentrum Berlins liegt an der schmalsten Stelle des von der Spree in ost-westlicher Richtung durchflossenen Urstromtals. Im westlichsten Bezirk Spandau mündet die Spree in die Havel, die den Westen Berlins in Nord-Süd Richtung durchfließt. Der Flusslauf der Havel ähnelt dabei oft einer Seenlandschaft, die größten Ausbuchtungen bilden der Tegeler See und der Große Wannsee. Wesentliche Teile des heutigen Berlins liegen auf den beiden Hochebenen: Große Teile der Bezirke Reinickendorf und Pankow liegen auf dem Barnim, während der Hauptteil der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln auf dem Teltow gelegen ist. Weder zum Urstromtal noch zum Barnim oder Teltow gehört Berlin-Spandau westlich der Havel, das zum Teil der Nauener Platte zuzurechnen ist. Die höchsten Erhebungen Berlins sind der aus Trümmerschutt des Zweiten Weltkriegs künstlich aufgeschüttete Teufelsberg (115 m ü. NN) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und die Müggelberge (115 m) im Bezirk Treptow-Köpenick. Siehe auch: Liste der Erhebungen in Brandenburg und Berlin

Stadtgliederung

Nach dem Gebietsreformgesetz vom 10. Juni 1998 wurde die Zahl der Verwaltungsbezirke zum 1. Januar 2001 von 23 auf 12 reduziert. Berlin ist seitdem gegliedert in die Bezirke:
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick Siehe auch: Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins

Klima

Die Stadt befindet sich in der gemäßigten Klimazone. Die durchschnittliche Jahrestemperatur in Berlin-Dahlem beträgt 9,2 Grad Celsius und die mittlere jährliche Niederschlagsmenge 578 Millimeter. Die wärmsten Monate sind Juni, Juli und August mit durchschnittlich 16,6 bis 18,4 Grad Celsius und die kältesten Dezember, Januar und Februar mit 0,5 bis 1,8 Grad Celsius im Mittel. Der meiste Niederschlag fällt in den Monaten Juni und August mit 62 bis 67 Millimeter im Durchschnitt, der wenigste im Februar, April und Oktober mit 36 bis 38 Millimeter im Mittel.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Berlins Die Stadt Cölln, Teil der Doppelstadt Berlin-Cölln (auf der Spreeinsel gelegen), wurde 1237 erstmals urkundlich erwähnt, 1244 folgte dann die Erwähnung Berlins, welches sich auf dem nördlichen Ufer der Spree befand. Die beiden Städte bekamen 1307 ein gemeinsames Rathaus. Der Name Berlin hat nichts mit dem Bären im heutigen Stadtwappen zu tun. Er geht vermutlich auf die slawische Silbe berl (Sumpf) zurück. 1415 wurde Friedrich I. Kurfürst der Mark Brandenburg und blieb dies bis 1440. Mitglieder der Familie Hohenzollern regierten bis 1918 in Berlin, erst als Markgrafen von Brandenburg, dann als Könige von Preußen und schließlich als deutsche Kaiser. Die Einwohner von Berlin haben diese Veränderungen nicht immer begrüßt. Preußen Preußen Preußen] 1448 revoltierten sie im „Berliner Unwillen“ gegen den Schlossneubau des Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn. Dieser Protest war jedoch nicht von Erfolg gekrönt und die Bevölkerung büßte viele ihrer politischen und ökonomischen Freiheiten ein. 1451 wurde Berlin dann Residenzstadt der brandenburgischen Markgrafen und Kurfürsten und musste seinen Status als freie Hansestadt aufgeben. Der Dreißigjährige Krieg zwischen 1618 und 1648 hatte für Berlin verheerende Folgen: ein Drittel der Häuser wurden beschädigt, die Bevölkerung halbierte sich. Friedrich Wilhelm, bekannt als der Große Kurfürst, übernahm 1640 die Regierungsgeschäfte von seinem Vater. Er startete eine Politik der Immigration und der religiösen Toleranz. Ab dem folgenden Jahr kam es zur Gründung der Vorstädte Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt. 1671 wurde fünfzig jüdischen Familien aus Österreich ein Zuhause gegeben. Mit dem Edikt von Potsdam 1685 lud Friedrich Wilhelm die französischen Hugenotten nach Brandenburg ein. Über 15.000 Franzosen kamen, von denen sich 6.000 in Berlin niederließen. Um 1700 waren 20 Prozent der Berliner Einwohner Franzosen, und ihr kultureller Einfluss war groß. Viele Einwanderer kamen außerdem aus Böhmen, Polen und Salzburg. 1701 erlangte Berlin durch die Krönung Friedrich I. zum König den Status der Hauptstadt Preußens. Per 1. Januar 1710 erfolgte die Vereinigung der Städte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin. Aber schon bald entstanden neue Vorstädte, die Berlin vergrößerten. 1861 kam es zur Eingemeindung von Wedding, Moabit sowie der Tempelhofer, der Schöneberger, der Spandauer und weiteren Vorstädten. 1871 wurde Berlin dann Hauptstadt des neu gegründeten Deutschen Reiches. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde 1918 in Berlin die Republik ausgerufen. 1920 folgte dann mit dem Groß-Berlin-Gesetz erneut eine umfassende Eingemeindung mehrerer Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke rund um Berlin. Berlin hatte damit rund vier Millionen Einwohner. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde Berlin die Hauptstadt des Dritten Reiches. Die Nazis nutzten die 1936 in Berlin stattfindenden Olympischen Sommerspiele für Propagandazwecke. Es gab auch Pläne, Berlin zur Welthauptstadt Germania umzubauen. Diese wurden jedoch durch den Zweiten Weltkrieg vereitelt. Während des Krieges wurden große Teile Berlins durch Bomben und durch den Häuserkampf zerstört. Nach der Einnahme der Stadt durch die Rote Armee und die Kapitulation 1945 wurde Berlin, analog zu der Regelung für das gesamte Deutschland, in vier Sektoren aufgeteilt. Die Sektoren der Westalliierten (USA, Großbritannien und Frankreich) bildeten den westlichen Teil der Stadt, während der Sektor der Sowjetunion von nun an den Ostteil bildete. Für Gesamtberlin blieb allerdings eine Gesamtverantwortung aller vier Alliierten bestehen. Die zunehmenden politischen Differenzen zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion führten 1948/49 zu einer wirtschaftlichen Blockade West-Berlins, die die Alliierten mit der so genannten Luftbrücke erfolgreich zu umgehen versuchten. Nach der Gründung der demokratischen Bundesrepublik Deutschland im Westen Deutschlands und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Osten Deutschlands, beides im Jahr 1949, verschärfte sich der Kalte Krieg auch in Berlin. Während die Bundesrepublik ihre Hauptstadt nach Bonn verlegte, was zunächst als Provisorium gedacht war, ernannte die DDR Ost-Berlin zur Hauptstadt der DDR. Der Ost-West-Konflikt gipfelte im Bau der Berliner Mauer durch die DDR am 13. August 1961. Berlins Osten und Westen waren nun vollkommen voneinander getrennt; der Übergang war nur noch an bestimmten Kontrollpunkten möglich, allerdings nicht mehr für die Bewohner der DDR und Ost-Berlins. 1971 wurde das Viermächte-Abkommen über Berlin unterzeichnet. Während die Sowjetunion den Vier-Mächte-Status nur auf West-Berlin bezog, unterstrichen die Westmächte 1975 in einer Note an die Vereinten Nationen ihre Auffassung vom Vier-Mächte-Status über Gesamt-Berlin. 1989 kam es unter dem Druck der ostdeutschen Bevölkerung zur Wende in der DDR, die Mauer fiel. Bereits 1990 wurden die beiden deutschen Staaten als Bundesrepublik Deutschland wiedervereinigt und Berlin per Einigungsvertrag deutsche Hauptstadt. 1991 beschloss der Bundestag nach kontroverser öffentlicher Diskussion, dass die Stadt auch wieder Sitz der deutschen Bundesregierung sein sollte. Am 1. September 1999 nahmen Regierung und Parlament ihre Arbeit in Berlin auf.

Bevölkerung

Parlament Parlament In Berlin leben 3.389.078 Einwohner (Stand Ende März 2005) auf einer Fläche von 891,75 Quadratkilometern. Die Bevölkerungsdichte der Region beträgt 3.811 Einwohner pro Quadratkilometer. Der durchschnittliche Berliner im Jahre 2004 war 41,7 Jahre alt. Das entspricht einer Erhöhung von 2,5 Jahren über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Im Juni 2005 lebten rund 458.600 Einwohner mit ausländischem Pass aus 185 Staaten in Berlin. Das entspricht rund 13,5 Prozent. Insgesamt wohnen rund 36.000 Bürger aus dem nächstgelegenen Nachbarland, Polen, sowie rund 119.000 Türken in Berlin. Berlin hat außerhalb der Türkei die größte türkische Gemeinde in Europa. 2004 erhielten nach Angaben des statistischen Landesamts 6507 Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft Laut dem Statistischen Landesamt (2005) sind 60 Prozent der Berliner nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft, 23 Prozent evangelische Christen, 9 Prozent Katholiken und sechs Prozent Mitglied der islamischen Gemeinde.

Einwohnerentwicklung

Im Jahre 1919 lebten in Berlin 1,9 Millionen Menschen. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Groß-Berlin verdoppelte sich die Einwohnerzahl am 1. Oktober 1920 sprunghaft auf 3,9 Millionen. Die neue Stadtgemeinde vergrößerte sich in der Fläche auf das Dreizehnfache: von 66,93 auf 878,1 Quadratkilometer. 811,17 Quadratkilometer mit 1,9 Millionen Menschen waren aus der damaligen Provinz Brandenburg an die neue Stadtgemeinde gekommen; das waren zwei Prozent des Territoriums, jedoch fast 44 Prozent der Bevölkerung Brandenburgs. Die neue Fläche entsprach damit fast der Größe der Insel Rügen (926,4 Quadratkilometer). Berlin war 1920 zur flächenmäßig zweitgrößten Stadt der Welt nach Los Angeles und nach der Einwohnerzahl – hinter London und New York – zur drittgrößten Stadt der Erde geworden. Bis 1934 wuchs die Bevölkerung Berlins auf einen Höchststand von 4,464 Millionen, sank dann aber, bedingt durch die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges und der Teilung der Stadt, bis 1980 um 30 Prozent auf einen Tiefststand von drei Millionen. Der Bevölkerungsverlust in den Jahren 1950 bis 1960 wurde vor allem durch Abwanderungen aus Ost-Berlin verursacht. Während West-Berlin einen Zuwachs von 2,58 % verzeichnete, sank in Ost-Berlin die Einwohnerzahl um 9,86 %. Diese so genannte Abstimmung mit den Füßen war Ausdruck der Unzufriedenheit vieler Ostberliner. Seit 1980 verzeichnete die Stadt wieder einen Anstieg um 350.000 auf circa 3,39 Millionen Einwohner im Januar 2005. Nach Berechnungen wird die Einwohnerzahl Berlins wegen der niedrigen Geburtenraten bis 2050 auf rund drei Millionen sinken. Die folgende Übersicht zeigt die Einwohnerzahlen nach dem jeweiligen Gebietsstand. Bis 1860 handelt es sich meist um Schätzungen, danach um Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen der jeweiligen Statistischen Ämter beziehungsweise der Stadtverwaltung selbst. ¹ Volkszählungsergebnis

Politik

2005] Hauptartikel: Politik in Berlin Berlin ist seit der Wiedervereinigung der ehemals getrennten beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 ein vollwertiges Bundesland und zugleich eine kreisfreie Stadt, die in nunmehr zwölf Bezirke untergliedert ist. Daneben ist Berlin die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsche Bundestag entschied im so genannten Hauptstadtbeschluss am 20. Juni 1991, dass Berlin auch Regierungs- und Parlamentssitz des vereinigten Deutschlands werden soll. Somit ist die Stadt heutzutage Sitz der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates.

Das Land Berlin

Das Landesparlament des Landes Berlin, die gesetzgebende Gewalt, ist nach der Verfassung von Berlin das Abgeordnetenhaus von Berlin. In ihm sind zur Zeit Abgeordnete aus SPD, CDU, Die Linkspartei., Bündnis 90/Die Grünen und FDP vertreten. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Linkspartei.PDS bilden eine Koalition. Die Landesregierung, die Exekutive, ist der Senat von Berlin, bestehend aus dem Regierenden Bürgermeister (derzeit Klaus Wowereit, SPD) und bis zu acht Senatoren. Der Regierende Bürgermeister ist dabei zugleich Repräsentant des Landes und der Stadt. 1996 scheiterte eine Volksabstimmung zur Vereinigung der Bundesländer Berlin und Brandenburg am Widerstand der Brandenburger Bevölkerung.

Wappen und Flagge

Hauptartikel: Hoheitszeichen Berlins

Die Verwaltung

Hoheitszeichen Berlins Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine eigenständigen Gemeinden dar und sind somit stark vom Senat und auf Verwaltungsebene von den Senatsverwaltungen abhängig, die die Fachaufsicht ausüben. Dennoch gibt es in jedem Berliner Bezirk eine eigene – allerdings nicht als Parlament, sondern als Teil der Verwaltung ausgestaltete – Volksvertretung, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), welche das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und fünf Stadträten, nach Parteienproporz wählt. Bürgermeister und Stadträte haben daher trotz ihrer quasipolitischen Wahl den Status eines Wahlbeamten inne. Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät. Berlin hat pro Kopf der Bevölkerung die meisten Landesbeamten. Dies entstammt zum Teil noch der Situation der geteilten Stadt mit Westberliner Exklave, deren Beamtenschaft für das Bundesland übernommen wurden. Siehe auch: Bezirksverwaltung in Berlin

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Hauptartikel: Sehenswürdigkeiten in Berlin

Theater

Sehenswürdigkeiten in Berlin] Berlin ist bekannt für seine zahlreichen Theater- und Kleinkunstbühnen. Die bekanntesten sind das Berliner Ensemble, die Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz und das Deutsche Theater Berlin. Es verfügt außerdem über drei Opernhäuser, die Staatsoper, die Deutsche Oper und die Komische Oper. Jedes Jahr finden in Berlin die Internationalen Filmfestspiele, die Berlinale, mit der Verleihung des Goldenen Bären statt. Daneben besitzt Berlin mehrere Orchester und Chöre. Neben den Berliner Philharmonikern und dem Berliner Sinfonie Orchester gibt es mehrere Orchester und Chöre der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH. Dies sind das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (Kent Nagano), das Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin (Marek Janowski), der Rundfunkchor Berlin (Simon Halsey) und der RIAS Kammerchor (Daniel Reuss). Diese Orchester und Chöre treten oft zusammen (Orchester mit Chor) im Konzerthaus, der Philharmonie oder in anderen Sälen in Deutschland oder auf Tourneen auf der ganzen Welt auf. Im Berliner Sängerbund sind 236 Laienchöre mit über 10 000 Mitgliedern vereinigt.

Museen

Berliner Sängerbund ] Hauptartikel: Museen in Berlin Berlin verfügt über eine Vielzahl von Museen. Bereits 1841 wurde die von Spree und Kupfergraben umflossene Museumsinsel im nördlichen Teil der Spreeinsel durch königliche Order zu einem „der Kunst und der Altertumswissenschaft geweihten Bezirk“ bestimmt. In der Folge entstanden dort mehrere Museen, wie das Alte Museum im Lustgarten, das Neue Museum, die Alte Nationalgalerie, das heutige Bodemuseum und das Pergamonmuseum. Diese Museen stellen vor allem Exponate aus der Zeit der Antike aus. Außerhalb der Museumsinsel befinden sich Museen über vielfältige Themen. Die Gemäldegalerie und Neue Nationalgalerie sind Kunstmuseen, das Bauhaus-Archiv ein Architekturmuseum. Das Jüdische Museum zeigt eine ständige Ausstellung zu 2.000 Jahren jüdisch-deutscher Geschichte. Das Jagdschloss Grunewald beherbergt eine erlesene Gemäldesammlung aus dem 15. bis 19. Jahrhundert. In Dahlem konzentrieren sich zahlreiche ethnologische Museen. In Lichtenberg wurde auf dem Areal des früheren Ministeriums für Staatssicherheit der DDR das Stasi-Museum eingerichtet. Das Museum am Checkpoint Charlie, auch als Mauermuseum bekannt, zeigt Momente aus der Teilungsgeschichte.

Bauwerke

Checkpoint Charlie] Das zwischen 1788 und 1791 errichtete Brandenburger Tor ist Berlins Wahrzeichen und Symbol der überwundenen Teilung. Es ist den Propyläen auf der Akropolis in Athen nachempfunden und wird von einer Quadriga mit der Siegesgöttin Viktoria gekrönt, die von ihrem Schöpfer Johann Gottfried Schadow jedoch als Friedensgöttin Eirene gedacht war. Das Tor ist das westliche Ende der Straße Unter den Linden, die sich bis zur Museumsinsel in der Spree und dem Berliner Dom hinzieht. Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 verlief dort die Grenze zwischen beiden Stadthälften. 1990 In diesem Areal liegen die im Jahre 1743 im Rokokostil erbaute Deutsche Staatsoper, die zwischen 1774 und 1780 errichtete Staatsbibliothek, das von 1695 bis 1706 nach Plänen von Andreas Schlüter gebaute barocke ehemalige Zeughaus und die zwischen 1747 und 1773 errichtete Hedwigs-Kathedrale, die Hauptkirche des katholischen Bistums Berlin. Der Französische Dom am Gendarmenmarkt war im 17. Jahrhundert Mittelpunkt des französischen Viertels. Die im Jahre 1809 eröffnete Humboldt-Universität zu Berlin, an welcher der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel lehrte, brachte 27 Nobelpreisträger hervor. Eine beliebte Einkaufspromenade in Berlin ist der Kurfürstendamm mit seinen zahlreichen Hotels, Geschäften, Restaurants. Die im Zweiten Weltkrieg zerstörte Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche wurde zwischen 1891 und 1895 erbaut. Sie markiert das östliche Ende des Boulevards. Ihre Turmruine blieb als Mahnmal erhalten. Gleich daneben entstand nach Plänen Egon Eiermanns von 1959 bis 1961 eine neue Kirche auf achteckigem Grundriss mit einem sechseckigen frei stehenden Kirchturm. Die östliche Verlängerung des Kurfürstendammes bildet die Tauentzienstraße, wo sich mit dem KaDeWe (Kaufhaus des Westens) das größte Kaufhaus des europäischen Kontinents und das zwischen 1963 und 1965 erbaute Europa-Center befinden. Das 22-stöckige Gebäude beherbergt viele Geschäfte, Restaurants, Büros, ein Kino und eine Aussichtsplattform. In nordöstlicher Richtung erstreckt sich mit über drei Kilometern Länge die größte Parkanlage Berlins, der Tiergarten. Tiergarten In der Nähe des Brandenburger Tores befinden sich die 1957 errichtete Kongresshalle und das zwischen 1884 und 1894 gebaute Reichstagsgebäude. Es wurde am 27. Februar 1933 durch einen Brand schwer beschädigt und im Zweiten Weltkrieg erneut erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Seit dem Jahre 1999 ist das Gebäude Sitz des Deutschen Bundestages. Einen Besuch wert ist auch der Zoologische Garten von Berlin, einer der größten und ältesten der Welt, und das 1785 errichtete Schloss Bellevue, einst Sommerwohnung von Prinz August Ferdinand, des Bruders Friedrich des Großen, heute Amtssitz des Bundespräsidenten. Bundespräsident] Die Oranienburger Straße war vor dem Zweiten Weltkrieg das Zentrum des jüdischen Viertels. Zu deren Wiederaufbau gehörte unter anderem die Restaurierung der 1866 fertig gestellten Neuen Synagoge. Sie wurde durch Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt. 1995 wieder eröffnet dient sie heute als Mittelpunkt für das Studium und die Erhaltung jüdischer Kultur. In nördlicher Richtung liegt der älteste jüdische Friedhof der Stadt. Östlich der beiden Spreearme, die die Spreeinsel umfließen, liegt der Alexanderplatz mit vielen Geschäften und Restaurants, ganz in der Nähe davon der 368 Meter hohe Fernsehturm – das höchste Gebäude Deutschlands – und das Rote Rathaus. Zwei Statuen, eine männliche und eine weibliche, mit Blick auf den Eingang des Rathauses sollen an die Beseitigung der vielen Trümmer nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erinnern. Sehenswert im östlichen Zentrum Berlins sind der alte Stadtteil Prenzlauer Berg und die Einkaufsstraßen Schönhauser Allee und Kastanienallee. Der Potsdamer Platz ist eine Verkehrsdrehscheibe im Zentrum Berlins, von der mehrere große Straßen ausgehen. Er wurde 1741 auf Erlass von Friedrich Wilhelm I., König in Preußen angelegt. 1923 begann von dem in der Nähe gelegenen Vox-Haus aus die Geschichte des Rundfunks in Deutschland. Bis 1940 war der Potsdamer Platz der verkehrsreichste Platz Europas. Nach dem starken Bombardement durch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg lag er in Trümmern. 1961 wurde er durch die Berliner Mauer geteilt und die Gegend verfiel. Der fühere Verlauf der Berliner Mauer wird seit einigen Jahren durch in den Boden eingelassene Pflastersteine gekennzeichnet