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Begriffsmonopol

Begriffsmonopol

Ein Begriffsmonopol (auch generalisierter Markenname, generischer Begriff) ist ein Markenname, der sich verselbstständigt hat und in der Umgangssprache dazu benutzt wird, eine gesamte Produktgattung zu beschreiben. Prominente Beispiele für Produktmonopole sind Tempo für Papiertaschentuch, Tesa (bzw. TIXO in Österreich) für durchsichtiges Klebeband, Walkman für tragbare Musikcassettenspieler, Nutella für Nuss-Nougat-Creme, Dixi für Toilettenkabinen, Fön für einen Haartrockner, Selters für Mineralwasser oder Tetra-Pak für Kartonverpackungen. In vielen Ländern erlischt der Markenschutz, wenn eine Marke gewohnheitsmäßig zur Anpreisung einer Produktgattung von gewerblichen Anbietern verwendet wird. Viele Markenfirmen gehen deshalb gerichtlich gegen eine derartige Verwendung ihrer Marken vor, da ansonsten auch Mitbewerber von ihrer Marke profitieren würden. Siehe auch: Liste von Begriffsmonopolen

Weblinks


- [http://www.ermel.org/usenet/desd/marken.txt Von Teilnehmern der Newsgroup de.etc.sprache.deutsch gefundene Begriffsmonopole]
- [http://normative.zusammenhaenge.at/faelle/at/walkman.html Entzug der Marke Walkman in Österreich wegen generalisierter Nutzung] Kategorie:Markenrecht Kategorie:Marketing ja:一般化された商標一覧

Markenname

Eine Marke – auch unter dem Begriff Warenzeichen bekannt – ist rechtlich ein besonderes Zeichen, das dazu dient, bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Häufig werden Warenzeichen mit einem ® (wenn das Markenzeichen amtlich registriert ist) oder ™ (trademark – für unregistrierte Markenzeichen) als Hinweis auf den Schutz als nicht-eingetragene Marke gekennzeichnet. Markenschutz kann durch Eintragung in das Markenregister erreicht werden (Eintragungsmarke). In Deutschland wird dieses nach § 4 Nr. 1 MarkenG vom Deutschen Patent- und Markenamt geführt. Marken können aber auch durch Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG) geschützt sein, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein erheblicher Teil der Abnehmer der von der Marke beanspruchten Waren und Dienstleistungen diese Marke einem Unternehmen zuordnen. Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte geistiges Eigentum (auch bekannt als immaterielle Monopolrechte).

Definition des Terminus „Marke“

In der Literatur und im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Warenzeichen“, „Marke“ und „Markenartikel“ häufig synonym verwendet. Dennoch weisen die Begriffe einige Unterschiede auf. Der Begriff Warenzeichen ist ein vom Gesetzgeber geprägter Begriff, der im Zuge der Markenrechtsreform Mitte der 1990er Jahre durch den Begriff „Marke“ ersetzt wurde. Beide Begriffe werden heute synonym verwendet. Dem Markengesetz (MarkenG) zufolge versteht man unter einer Marke die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens mit dem Ziel, dass sich diese von den Waren bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheiden (Herkunftsfunktion). Ursprünglich hervorgegangen ist der Begriff Marke aus dem mittelhochdeutschen Wort „marc„“, das für „Grenze, Grenzland oder -linie“ steht und dem französischen Kaufmannsbegriff „marque“, was so viel bedeutet wie „auf einer Ware angebrachtes Zeichen“.

Überblick

Die Marke in diesem Sinne ist gegen den kennzeichengemäßen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr geschützt. D.h. eine nur private Benutzung oder nicht zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung dienende Benutzung ist gestattet. Wird die Marke in einem Nachschlagewerk aufgeführt, kann der Markeninhaber verlangen, dass sie als solche gekennzeichnet wird. Dabei erstreckt sich der Schutz auch auf ähnliche Zeichen, die für gleiche oder ähnliche Waren benutzt werden sollen. Marken werden deshalb für bestimmte Klassen eingetragen. Der Schutz gilt nur für die in der Markenanmeldung genannten Waren und Dienstleistungen, deshalb darf beispielsweise die gleiche Bezeichnung für Baustoffe, Computerprogramme und Lebensmittel parallel verwendet werden.

Geschichte

Die Geschichte der Marke geht auf die Zeit zurück, in der Händler begannen, die bislang in namenlosen Säcken beschafften Produkte (zumeist Lebensmittel) mit einem Label, einem Etikett, zu versehen: Die Ware wurde in einer Art „Händlerverpackung„“ abgefüllt. Somit waren – zumindest im Lebensmittelbereich – die Handelsmarken die ersten Marken ihrer Zeit. Ähnliche Bestrebungen hatten jedoch auch Produzenten und Handwerker. So setzt seit dem Mittelalter jeder Handwerker sein Zeichen (Signet) an eine bestimmte Stelle wie beispielsweise Balken oder Gemäuer. Zu Anfang des 20. Jahrhunderts wurde das Logo Made in Germany mit dem Merchandise Marks Act eingeführt – allerdings nicht als Qualitätssymbol, sondern um britische Waren vor der als minderwertig geltenden Konkurrenz aus Deutschland zu schützen. Die Geschichte der Marke ist letztendlich auf die Urgesellschaft zurückzuführen, als Clans Ihre Reviere markierten. Es gilt also bis heute Marke kommt von Markierung. Dementsprechend steht das Logo bis heute im Mittelpunkt der Diskussion des Markenrechts.

Markenarten

Merchandise-​Konzernzentrale in Stuttgart-Möhringen]] Man unterscheidet zwischen Wort-, Bild-, Wort-Bild-Marken und mehrteiligen Marken. Letztere bestehen aus mehreren Teilen, die einen Gesamteindruck ergeben. In den letzten Jahren wird in zunehmendem Maße versucht, den Schutz für neue Markenformen wie z.B. abstrakte Farbmarken, Hörmarken, Duftmarken und Positionierungsmarken zu erlangen. Die (stark durch europarechtliche Vorgaben beeinflusste) Rechtsentwicklung zur Eintragungsfähigkeit und zum Schutzbereich solcher Marken im Verletzungsfall ist noch nicht abgeschlossen. Liste der Markenarten lt. deutschem Patent- und Markenamt:
- Wortmarke
- Bildmarke
  - Bild-/Wortmarke
- Farbmarke
- Geruchsmarke
- Hörmarke
- Kabelkennfadenmarke

Unzulässige Zeichen

Bei der Wahl der Marke sind der Gestaltung allerdings gewisse Grenzen gesetzt.
- Rein beschreibende Zeichen sind nicht zulässig. Die Marke Benzin kann also nicht für Kraftstoffe angemeldet werden. Dagegen ist es möglich, die Bezeichnung Diesel für Kleidung zu verwenden (da Diesel keine Beschreibung für dieses Warensegment ist). Eine Ausnahme bilden in der deutschen Rechtsprechung Marken, die über alle Maßen bekannt sind (Bsp. Telekom). Obwohl „Telekom“ glatt beschreibend für den Sektor der Telekommunikation sein dürfte, kann die Marke für diesen Bereich aufgrund ihrer Bekanntheit Schutz beanspruchen. Daneben kann aus diesen Marken auch gegen die Benutzung für Waren bzw. Dienstleistungen vorgegangen werden, die mit der bereits eingetragenen Marke nicht verwandt oder verwechselbar sind, wenn die Verwendung wegen des Imagetransfers von der berühmten Marke unlauter ist.
- Zeichen amtlichen Charakters sind ebenfalls nicht eintragungsfähig, auch wenn das Rote Kreuz nicht auf dem Sektor Baustoffe tätig ist.
- Zeichen, die einen Gattungsbegriff darstellen. Einige Marken entwickelten sich zu Gattungsbegriffen. Man spricht dann von einem Begriffsmonopol. Bekannte Beispiele sind Tempo, Fön, Tesa-Film oder Jeep. Solche Begriffe können ihren Markenschutz verlieren, wenn nicht permanent auf die Eintragung als Marke hingewiesen wird. Beispiel 1: Sony verlor Markenschutz für ihren Walkman in Österreich. Beispiel 2: Die Deutsche Börse weist in ihren Veröffentlichungen permanent darauf hin, dass der DAX eine eingetragene Marke ist. Die früher nur bei Verkehrsgeltung erlaubten nicht aussprechbaren Buchstabenkombinationen (bekannt sind beispielsweise die Marken 4711, BMW) können in der Praxis heute ohne Probleme angemeldet werden.

Schutz

Der Markeninhaber hat einen Unterlassungsanspruch gegen die kennzeichenmäßige Benutzung der Marke, sofern das verwendete Zeichen mit der eingetragenen Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist und das Zeichen für identische oder ähnliche Dienstleistungen bzw. Waren verwendet wird, für die die Marke eingetragen ist. Vom Verletzer kann Unterlassung, Beseitigung durch Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke versehenen Waren oder zumindest Entfernung der Marke, Auskunft über den Umfang der Benutzung und Schadenersatz verlangt werden. Der Schadenersatz kann auf drei verschiedene Weisen berechnet werden: Der Markeninhaber kann Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, Herausgabe des Verletzergewinns oder Ersatz der eigenen Mindereinnahmen verlangen. Auf Antrag (vgl. Strafantrag) des Verletzten wird auch eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet.

Schutzdauer

Die Schutzdauer beträgt in Deutschland, wie auch in Österreich und der Schweiz (hier erst seit dem 1. April 1993, alle davor angemeldeten Marken haben eine 20-jährige Schutzdauer), ab dem Tag der Anmeldung zehn Jahre, wobei sie gegen fristgerechte Zahlung einer Gebühr beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden kann. Nach Eintragung der Marke bzw. dem Abschluss des Widerspruchsverfahrens beginnt die Benutzungsschonfrist von fünf Jahren (§ 26 Abs. 5 MarkenG). Nach Ablauf von fünf Jahren kann ein Dritter die Marke mit einer Löschungsklage angreifen und die Löschung der nicht benutzten Marke beantragen. Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 21. Juli 2005 (Az.: I ZR 293/02) über eingetragene Marken des Handelskonzerns Otto entschieden, und das Unternehmen schließlich zur Löschung wegen Nichtbenutzung verurteilt.

Zur Forschung

Innerhalb der Betriebswirtschaftslehre wird hier seit den 1920er Jahren geforscht; einen bedeutenden Beitrag lieferte Hans Domizlaff. Unter den gegenwärtig forschenden Soziologen ist zum Beispiel Alexander Deichsel zu nennen.

Weblinks


- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/markeng/index.html Volltext des deutschen Markengesetzes]
- [http://www.dpma.de/infos/einsteiger/einsteiger_marke01.html Einsteigerinformationen des Deutschen Patent- und Markenamts]
- [http://oami.eu.int/de/mark/marque/question.htm FAQ des Europäischen Markenamts]
- [http://www.copat.de/mn_vortraege_si.htm beispielhafte Einführung zu Marken] – Ein früherer Vortrag in Powerpoint® zu diesem Thema als PDF.
- [http://www.markenlexikon.com Markenlexikon.com - Markenwissen von A bis Z]
- [http://www.copat.com Links, Kosten und Infos zu rechtlichen Aspekten bei Marken (COPAT® Düsseldorf)]
- [http://www.ipkosten.de IP Kosten] Berechnung des Kostenrisikos von Marken-Streitverfahren
- [http://www.ipnewsflash.com IP Newsflash] täglich aktualisierte Rechtsprechung und Presse zu Marken
- http://www.deutsche-wirtschaft.org/marken/marken_1.html
- [http://www.copat.de/markenformen/index.htm Archiv der Neuen Markenformen] — Das Archiv der neuen Markenformen von PA Dr. Ralf Sieckmann enthält eine Datenbank von Hörmarken, Farbmarken, Riechmarken, Bewegungsmarken, Hologrammarken Geschmacksmarken und Tastmarken weltweit
- [http://www.erfinder.at/downloads2.php Übersichtliche Auflistung von Formularen und Merkblättern] - für die Anmeldung von Marken in Deutschland/Österreisch/Schweiz
- [http://www.aufrecht.de/4156 aufrecht.de/4156] - Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Engels zur Rechtslage bei der Nichtbenutzung von Marken
- [http://www.ipwiki.de/markenrecht:inhalt ipwiki.de - Wiki zum gewerblichen Rechtsschutz]
- Zur Recherche nach Marken
  - [https://dpinfo.dpma.de/ Deutsche Marken] (kostenlose Anmeldung notwendig)
  - [https://publikationen.dpma.de/ Online-Markenrecherche beim DPMA]
  - [http://www.patentamt.at/ Österreichische Marken]
  - [http://www.swissreg.ch Schweizer Online-Marken- und Patentrecherche] (kostenlos)
  - [http://www.ige.ch Schweizer Marken] (kostenpflichtig)
  - [http://oami.eu.int/CTMOnline/RequestManager/de_SearchAdvanced EU-Marken]
  - [http://www.uspto.gov/ US-Patent- und Markenamt]
  - [http://www.wipo.int/ipdl/en/index.jsp WIPO]

Siehe auch


- Markenrecht, Branding, Markenelemente, Markenartikel, Personenmarken, White label, Firmenname, Notorisch bekannte Marken, Markenmanagement, Markentransferstrategie
- Wappen
- Begriffsmonopol Markennamen, mit denen eine Gesellschaft meist ein generisches Produkt asoziiert (beispielsweise Tempo-Taschentücher) Kategorie:Markenrecht ! ja:ブランド

Tempo (Marke)

Tempo ist eine Marke für Papiertaschentücher. Tempo die erste deutsche Papiertaschentuchmarke. Der Markenname hat sich inzwischen verselbstständigt und ist somit zum Begriffsmonopol geworden. In Deutschland bezeichnet man umgangssprachlich Papiertaschentücher als Tempo, und zwar auch, wenn es sich bei dem Papiertaschentuch nicht um die Marke Tempo handelt. In den USA hat die Marke Kleenex eine ähnliche Bedeutung. Kleenex

Unternehmen und Marke

Am 29. Januar 1929 ließen die Vereinigten Papierwerke Nürnberg das Warenzeichen Tempo beim Reichspatentamt in Berlin anmelden. Die Eintragung des Warenzeichens erfolgte am 18. September 1929 und die Veröffentlichung im Warenzeichenblatt am 15. Oktober 1929. Die Patentnummer lautet 407752. Die Produktidee schreibt man dem damaligen Mitinhaber der Vereinigten Papierwerke Oskar Rosenfelder zu. Die Ursprünge des Markennamens Tempo sind dagegen unbekannt. Das Stammwerk der Vereinigten Papierwerke befand sich in Heroldsberg bei Nürnberg, wo bereits vor 1929 Hygieneartikel hergestellt wurden. In den Jahren bis 1933 übernahmen erst Heimarbeiter und später Wohlfahrtswerkstätten in Nürnberg das Falten der Taschentücher. Mit dem durchgängigen Einsatz von Verarbeitungsmaschinen konnte das Produktionsvolumen auf 150 Millionen Stück im Jahr 1935 gesteigert werden. Im selben Jahr erwarb der Fürther Unternehmer Gustav Schickedanz (1895-1977) die Vereinigten Papierwerke. Zugleich sicherte er sich damit die Markenrechte an Tempo. Die steigende Nachfrage führte zum Kauf der Papierwerke in Forchheim, die ebenfalls in der Nähe Nürnbergs angesiedelt waren. Im Jahr des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges betrug das Produktionsvolumen bereits 400 Millionen Stück. Während des Zweiten Weltkriegs wurde die Produktion zuerst stark eingeschränkt und später vollkommen eingestellt, weil das Tempo-Taschentuch keine Berücksichtigung in der Liste kriegswichtiger Güter erfuhr. Erst im Dezember 1947 konnte die Produktion in Heroldsberg und Forchheim wieder aufgenommen werden. Auch nach dem Krieg wuchs der Verkauf und damit das Fertigungsvolumen weiter an. 1955 verkauften die Vereinigten Papierwerke erstmals mehr als 1 Milliarde Taschentücher. Die starke Nachfrage führte zur Errichtung weiterer Produktionsstandorte in Glückstadt (1958), Neuss (1962) und Gelsenkirchen (1972). Die Erweiterung der Produktionsanlagen ließ 1977 die Produktion von mehr als zehn Milliarden Taschentüchern zu. Zwischen 1985 und 1987 wird die gesamte Produktion nach Neuss verlagert. Die Gesellschaftsform der Vereinigten Papierwerke wechselt von einer Kommanditgesellschaft zur Aktiengesellschaft im Jahr 1986. Ab April 1989 tritt die Firma unter der Firmierung VP-Schickedanz AG auf, die 1994 vom US-amerikanische Konzern Procter & Gamble aufgekauft wurde. Das Produktionsvolumen stieg nach der Übernahme auf mehr als 20 Milliarden Taschentücher im Jahr 2004 an.

Produktentwicklung

1929 bis 1949

Von 1929 bis 1939 wurden jeweils 18 Papiertaschentücher in blau, rot und grün bedruckten Pergamin-Packungen verkauft. 1939 wurde die Produktion von rot und grün bedruckten Packungen eingestellt und der Packungsinhalt auf 20 Taschentücher erhöht.

1950 bis 1959

In den 1950er Jahren kam es zu einer mehrfachen Überarbeitung der Tempo-Verpackung. 1950 wurden Tempo-Packungen mit einer abnehmbaren Schmalseite entwickelt, die gleichzeitig als Vorratsbehälter dienten. 1953 wird die sogenannte „Brechpackung“ eingeführt. Dabei handelte es sich um eine einfach teilbare Packung mit zwei mal zehn Taschentüchern.

1960 bis 1969

Die Einführung des „Tempo-Griffs“ im Jahr 1963 sollte der praktischeren Entfaltung des Taschentuchs dienen. Ein Jahr später wurden erstmals Mehrfachverpackungen im Handel angeboten. Die erste Mehrfachverpackung war der 6er-Pack. Neben dem Verkauf von Taschentüchern wurden ab 1967 auch Tischservietten in zwei Größen und mehreren Farben und Kosmetiktücher verkauft. Ab 1969 bereicherten Küchenrollen die Tempo-Produkfamilie.

1970 bis 1979

In den 1970er Jahren kamen weitere Mahrfachverpackungen in den Handel: 1970 der 10er-Pack, 1971 10er-Pack mit Menthol und der Superpack mit 18 Taschentuchpäckchen, 1978 die Vorratspackung mit 42 Päckchen Inhalt. Ab 1973 wurden neben weißen auch gelbe, rote und orange Taschentücher angeboten. Die sogenannte Z-Faltung der Taschentücher wurde 1975 eingeführt, die eine noch leichtere Entfaltung ermöglichen sollte. Ein grundlegende Veränderung im Erscheinungsbild der Verpackungen ergab sich mit dem Wechsel zu Folienweichpackungen im Jahr 1978.

1980 bis 1989

Ab 1988 waren die Folienpackungen wiederverschließbar.

1990 bis 1999

Seit 1990 wird ausschließlich sauerstoffgebleichter Zellstoff für die Produktion der Taschentücher eingesetzt. Im Jahr 1995 werden zwei neue Tempo-Produkte eingeführt: Tempo Plus mit Aloe Vera und Tempo Menthol mit „Atemfrei Gefühl”. Ein Jahr später wird das kleinere Format Tempo Compact auf den Markt gebracht. Die Tempo-Box wird im Jahr 1999 eingeführt, die als Zupfbox 100 Taschentücher enthält. Im selben Jahr wurden erstmals Tempo-Päckchen mit Cartoons verkauft. Die ersten Päckchen wurden von Uli Stein (
- 1946) gestaltet.

2000 bis heute

Die gegenwärtige Produktpalette umfasst:
- Tempo Regulär
- Tempo Plus
- Tempo Menthol
- Tempo Aromathera Duft
- Tempo Kids
- Tempo Cleans
- Tempo Box
- Tempo Sondereditionen

Verkauf und Werbung

Das erste Inserat für Tempo-Taschentücher erschien am 29. Dezember 1929 in der Berliner Illustrirten. Man platzierte das Papiertaschentuch, indem man in der Werbung die Hygiene durch die Einmalbenutzung - im Gegensatz zum Stofftaschentuch - und die Reißfestigkeit betonte.
- Seidenweich! Saugfähig! Hygienisch! Kein Waschen mehr! - erster Aufdruck auf den Packungen 1929
- Auf Schnupfen-Nächten liegt ein Fluch! Da hilft das TEMPO-Taschentuch. (1950er Jahre)
- Die Liebe kann in Schnupfenfällen / am feuchten Taschentuch zerschellen, / er sollte drum zum Naseputzen / ein Tempo-Taschentuch benutzen.
- Bazillen fahren Straßenbahn, / ich schaff mir Tempo-Taschentücher an. Kategorie:Markenname Zum 50. Geburtstag der Marke Tempo wurde der Tempo-Song komponiert. Tempo muß man haben, mit Tempo kannst du's wagen. Tempo, das ist wichtig, mit Tempo liegst du richtig. Tempo ruft dir jeder zu, Tempo, Tempo brauchst auch du - gestern, immer, heute und auch morgen. Zeit ist Tempo, Zeit ist jung, Tempo-Zeit bringt dich in Schwung, im Büro, zu Haus und auf Reisen - Hast du's? Hast du's? Tempo muß man haben, mit Tempo kannst du's wagen! Tempo, Tempo, Tempo brauchst auch du! Tempo ist der Ausdruck uns'rer Zeit, nicht nur ein Begriff für Schnelligkeit, ist die Zeit der Zeiten , sieh's von allen Seiten, Tempo ist in dir und hast auch du. Und schaust du in die Vergangenheit, war auch Tempo schon der Ruf der Zeit, schneller, immer schneller, dreht es sich im Kreis, Tempo ist gefragt um jeden Preis. (1979)

Literatur


- Eugen Roth: Das kleine Buch vom Taschentuch. Nürnberg 1954
- VP-Schickedanz AG (Hrsg.): Tempo, 50 Jahre, Dokumentation eines immer jungen Markenartikels. Nürnberg 1979.
- VP-Schickedanz AG (Hrsg.): Tempo, 60 Jahre, Die Geschichte einer bahnbrechenden Idee. Nürnberg 1989.

Weblinks


- [http://www.tempo-web.de Internetpräsenz der Marke Tempo]
- [http://www.procterundgamble.de Deutsche Internetpräsenz von Procter & Gamble]
- [http://www.pg.com Englischsprachige Internetpräsenz von Procter & Gamble]

TIXO

TIXO ist in Österreich ein Synonym für ein Klebeband. Das Klebeband Tixo wurde in den 1950er-Jahren durch die Firma Koreska in Wien, ungefähr zeitgleich wie der TESAfilm von der Firma Beiersdorf, entwickelt und in Wien Liesing erzeugt. TIXO wurde vom - fast vergessenen - Österreichischen Erfinder Ludwig Reindl entwickelt. Er trug entsprechenden Kleber auf die, bei der Produktion von Kohlepapier anfallenden, Plastikstreifen auf. Ludwig Reindl starb am 12.02.1994, beinahe unbekannt, in Wien. Nach ihm ist die Ludwig-Reindl-Gasse im 22. Wiener Gemeindebezirk benannt. In den frühen 1970ern stellte die Firma Koreska die Produktion des Klebebandes ein und konzentrierte sich auf die Erzeugung seines eigentlichen Produktes Kores-Kohlepapier. Die Firma Beiersdorf übernahm die Markenrechte und ersetzte Tixo mehr und mehr durch die eigene Marke Tesa, so dass es heute Tixo nicht mehr gibt. Die Marke hat sich für durchsichtige Klebebänder eingeprägt, so dass auch heute noch ein Großteil der Bevölkerung weiß wovon man spricht, wenn man ein Tixoband verlangt. Kategorie:Markenname Kategorie:Verbindungselement Kategorie:Österreich

Walkman

Walkman (wörtliche Übersetzung: Spaziergänger) ist eine Marke der Firma Sony für ein tragbares Kassettenabspielgerät. In der deutschen Umgangssprache ist der Markenname inzwischen ein Begriffsmonopol und dient als Bezeichnung für die Produktgattung (unabhängig vom Hersteller). In Österreich wurden Sony deshalb die Rechte an der Marke entzogen. In seiner Autobiographie behauptete der Sony-Firmengründer Akio Morita (1921-1999), Erfinder des Walkman zu sein. Allerdings hatte bereits 1977 der Deutsche Andreas Pavel ein ähnliches Gerät in mehreren Ländern zum Patent angemeldet. Die Patentschrift beschreibt seinen Stereobelt als "Kleinanlage für die hochwertige Wiedergabe von Hörereignissen". Im Juli 1979 kam Sony mit seinem ersten Walkman [http://www.google.de/url?sa=t&ct=res&cd=1&url=http%3A//news.sel.sony.com/digitalimages/photo%3Fphoto_id%3D131428&ei=jCT7QuSOIcLk4AG2mN1H/ TPS-L2] auf den Markt. Von Geräten mit dem Markennamen Walkman wurden ca. 330 Millionen Stück verkauft. Sony bestritt lange Zeit die Ansprüche von Pavel, auch mehrere Gerichte verneinten dessen Anspruch auf Lizenzgebühren. Nach dem Tod von Akio Morita schloss Sony 2004 jedoch einen außergerichtlichen Vergleich mit Andreas Pavel. In den 1990er Jahren lösten tragbare CD-Spieler (häufig auch als Discman bezeichnet) den Walkman ab; heute zählt er als Vorläufer auch von MP3-Playern. Mit dem Markennamen Walkman bringt Sony beziehungsweise die Mobilfunktochter Sony Ericsson, eine neue Handy-Produktlinie (W800i, W550i) auf den Markt (August 2005). Diese sind ein Zwitter aus MP3-Player und Telefon.

Weblinks


- [http://www.frank-schaetzlein.de/biblio/biblio_walkman.htm Auswahlbibliographie: Walkman von Frank Schätzlein]
- [http://www.heise.de/newsticker/meldung/47769/ "Sony legt Walkman-Patentstreit mit deutschem Erfinder bei"] (Heise-News, 28.5.2004)
- [http://de.news.yahoo.com//040805/336/45hg9.html "Der Mann im Ohr. Der Walkman wird 25 Jahre"] (Yahoo-Nachrichten, 5.8.2004)
- [http://www.welt.de/data/2004/08/09/316655.html Josef Engels: "25 Jahre Walkman"] (Die Welt, 9.8.2004) Kategorie:Markenname Kategorie:Elektrogerät Kategorie:Tonträger ja:ウォークマン ko:워크맨

Mobile Toilettenkabine

Mobile Toilettenkabinen kommen als Toiletten an Plätzen und Veranstaltungsorten mit mangelnder WC-Infrastruktur zum Einsatz, beispielsweise bei Festen, Konzerten oder Sportveranstaltungen.

Bauklo

Allgemein bekannt sind die sogenannten "Bauklos" aus grauem, verzinktem Stahlblech. Diese werden einfach über eine Erdgrube gestellt, die die Fäkalien aufnimmt. Die Grube wird nach Entfernung des Bauklos wieder zugeschüttet. Wegen der notwendigen Grube eignen sich diese Toiletten besonders für Baustellen, daher die umgangssprachliche Bezeichnung. Da diese Häuschen in Sachen Hygiene, Umweltschutz und Geruchsbelästigung nicht mehr den modernen Standards entsprechen, finden sie heutzutage kaum mehr Verwendung.

"DIXI"

Umweltschutz Mobile Toilettenkabinen der Marke DIXI werden ausschließlich von TOI TOI & DIXI Firmen des internationalen ADCO-Konzerns angeboten. Sie bestehen aus einem farbigen Kunststoffgehäuse (blau mit brauner Tür) mit integriertem Tank. Dieser ist mit Wasser und einem biologisch abbaubaren Sanitärkonzentrat gefüllt. Der Tankinhalt wird in regelmäßigen Abständen von TOI TOI & DIXI abgepumpt und in Kläranlagen umweltgerecht entsorgt. Die Toiletten sind oft mit einem Urinal und einem Waschbecken ausgestattet. Sie können überall eingesetzt werden, da sie von Wasserzufuhr und Kanalisation völlig unabhängig sind. Die Firma DIXI wurde 1973 von dem US-Amerikaner Fred Edwards gegründet. Dieser führte das bis dahin nur in den USA bekannte System in Europa ein und war lange Zeit der einzige Anbieter für die Vermietung und Reinigung transportabler Toilettenkabinen. 1997 fusionierten die Firmen DIXI und TOI TOI zur international tätigen ADCO-Unternehmensgruppe. Die Marken DIXI und TOI TOI blieben auch nach der Fusion erhalten.

Toilettenwagen bzw. Toilettenkontainer

Hierbei handelt es sich oft um umgebaute Bauwagen, in welche Toiletten, Urinale und Waschbecken installiert wurden. Es gibt auch speziell für diesen Zweck gefertigte Container. Diese Systeme haben den Nachteil, dass sie nur dort verwendet werden können, wo ein Wasseranschluss sowie ein Zugang zur Kanalisation vorhanden ist.

Weblinks

[http://www.dixi-online.de Homepage TOI TOI&DIXI mit Abbildungen] Kategorie:Bad und WC

Selters

Den Namen Selters tragen
- die Stadt Selters (Westerwald) im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
- die Gemeinde Selters (Taunus) im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen. Die Quelle im Ortsteil Niederselters ist der Ursprungsort des Mineralwassers, jedoch wird dort seit 1999 kein Mineralwasser mehr abgefüllt.
- der Ortsteil Selters der Gemeinde Löhnberg im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen, wo das gleichnamige Mineralwasser heute produziert wird.
- Selterswasser, ein Mineralwasser
- der Ortsteil Oberselters der Stadt Bad Camberg im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen. Im Gegensatz zum Ursprungsort des Mineralwassers in Selters-Niederselters ist der Oberselterser Mineralbrunnen noch in Betrieb. Er wurde vor kurzem allerdings der Firma Frankenbrunnen in Neustadt/Franken einverleibt.

Liste von Begriffsmonopolen

In diese Liste werden Begriffsmonopole aufgeführt.

Begriffsmonopole im deutschen Sprachraum


- Aspirin: Schmerzmittel, Acetylsalicylsäure (Bayer AG)
- Autan: Mückenabwehrmittel (Bayer AG)
- Bostitch: Heftklammer (Schweiz)
- Bulldog: Traktor (Heinrich Lanz AG)
- Cappy: Orangensaft (Österreich)
- Cinch-Stecker: 2polige Steckverbindung (RCA)
- Colt: Trommelrevolver
- DIXI: Mobile Toilettenkabinen
- Duden: Wörterbuch (Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG)
- dusch das: Duschgel (Sara Lee)
- Dynamit: Sprengstoff (Dynamit Nobel)
- Edding: wasserfester Filzstift
- Esbit: Trocken-Brennstoff für Campingkocher (Erich Schumm GmbH)
- Eternit: Faserzement (Eternit AG)
- Fit: Geschirrspülmittel (ehem. DDR, in den neuen Bundesländern)
- Flex: Winkelschleifer
- Fön: Haartrockner (AEG)
- Frisbee: Kunststoffscheibe für Wurfspiel.(Flying Disc)
- Google: Internet Suchmaschine
- Hammond-Orgel: Elektromechanische Orgel (Hammond)
- Heroin: ursprünglich Hustenmittel, heute Droge (Bayer AG)
- Hilti: Druckluftbohrhammer (Hilti AG)
- Jeep: Geländewagen (Chrysler, vormals Willys-Overland)
- Kaba: Kakao-Pulver
- Knirps: kleiner Regenschirm
- Labello: farbloser Lippenstift (Beiersdorf AG)
- Leatherman: spezielles Werkzeug
- Leitz-Ordner: Aktenordner
- Martinshorn: Folgetonhorn (Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin)
- Nirosta: nichtrostender Stahl, V2A (ThyssenKrupp)
- Nivea: Hautcreme (Beiersdorf AG)
- Nutella: Nuss-Nougat-Creme im Westen (Ferrero)
- Nudossi: Nuss-Nougat-Creme im Osten (Vadossi)
- Nylon: Kunstfaser, Polyamid (DuPont)
- Obi: Apfelsaft (Österreich)
- Ohropax: Ohrschutz gegen Lärm, im Gehörgang zu tragen (Ohropax GmbH)
- Pampers: Einweg-Windeln (Procter & Gamble)
- Pattex: Kontakt-Kleber (Henkel-Konzern)
- Perfusor: Spritzenpumpe (B. Braun Melsungen AG)
- Plexiglas: durchsichtiger Kunststoff, Acrylglas, Polymethylmethacrylat (Röhm)
- Post-It: Klebezettel (3M)
- Pril: Spülmittel (Henkel)
- Q-Tips: Wattestäbchen (Elida Faberge)
- Rigips: Gipskartonplatte (Rigips GmbH)
- Rollerblades: Inline-Skates
- Sagex: Styropor (Schweiz)
- Selters: Mineralwasser
- Stabilo: Mischung aus Kugelschreiber und Filzstift
- Styropor: Polystyrol-Schaum (IVH/BASF)
- Tamagotchi: tragbare elektronische Haustiersimulation (Bandai)
- Tampax: Hygieneprodukt für Frauen Tampon
- Teflon: Antihaftbeschichtung, Polytetrafluorethylen (DuPont)
- Tempo: Papiertaschentuch (Procter & Gamble)
- Tesa: Klebeband (Beiersdorf AG)
- Tetra-Pak: Getränkekarton (Tetra Pak GmbH)
- Thermoskanne: innentemperaturstabilisierendes Gefäß (Thermos GmbH)
- Tipp-Ex: Korrekturfolie oder -flüssigkeit für Schreibmaschinen (BIC)
- TIXO: Klebeband
- UHU: Klebstoff (Lingner & Fischer)
- Valium: Diazepam (Hoffmann-La Roche)
- Vaseline
- Walkman: tragbares Abspielgerät für Compact Cassetten (Sony)
- Weckglas: Einmachglas. Üblich vor allem die Verbform einwecken.
- Whirlpool: Massage-Badewanne (Whirlpool)
- Wonderbra: Gepolsterter Büstenhalter (Intex-Dessous)
- Wunder-Baum: Lufterfrischer für Autos
- Ytong: Porenbeton, Gasbeton (Xella)
- Zeppelin: Luftschiff (Zeppelin)
- Zewa: Küchenrolle (SCA Hygiene-Paper)

Frankreich


- Danone: Jogurt
- Karcher: Hochdruckreiniger

USA


- Coke: Coca-Cola (the Coca-Cola Company)
- FireWire - IEEE 1394 Verbindung
- Hoover: Staubsauger (Hoover (Unternehmen))
- Jacuzzi: Massage-Badewanne
- Kleenex: Taschentuch (Kimberly-Clark)
- Saran: Frischhaltefolie (Dow Chemical Company)
- Velcro: Klettband
- Xerox: Kopiergerät, auch Kopie (Xerox) B Begriffsmonopole

Kategorie:Marketing

Kategorie:Betriebswirtschaftslehre Siehe auch: :Kategorie:Markenrecht

Fachplanung

Die Fachplanung ist eine spezialisierte / fachliche Planung, die auf alle mittelbar und unmittelbar raumwirksamen Planungen und Maßnahmen gerichtet ist. So kann die Regional- und die Stadtplanung zum Beispiel weiterhin unterteilt und fachlich beplant werden (Verkehrsplanung, Abfallwirtschaftsplanung etc.). In der Regel sind Fachplanungen in mehrere jeweils übergeordnete Fachbehörden unterteilt: Bund, Land und evtl. Gemeinde. Sie richten sich in der Regel nach dem Raumordnungsgesetz. Kategorie:Raumplanung

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The Ruffian On the Stair is a play by British playwright Joe Orton and was first performed on BBC radio in August 1964. It is an unsympathetic yet comedic one-act portrayal of working class England, as played out by a couple and a mysterious young man who toys with their lives.

Plot

Mike and Joyce are a poor London couple living in a cheap apartment, in the working class part of town. Through t
Classical period (music)
The Classical period in Western music occurred from about 1730 and 1820, but there was considerable overlap at both ends with preceding and following periods, as is true for all musical eras. Although the term classical music is used as a blanket term meaning all kinds of music in this tradition, it can also occasionally mean this particular era within that tradition. The Classical period falls between the