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Berater

Berater

Der Begriff Beratung bezeichnet im Allgemeinen ein Gespräch mit dem Ziel, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen. Dabei gibt es zwei Ausrichtungen des Begriffs:
- Beratung im Sinne von 'jemanden in helfender Absicht beraten': dabei steht ein Wissender (Experte) einem Unwissenderen (Laien) mit einem gewollten Wissensgefälle gegenüber. Hier liegt die Initiative meist beim zu Beratenden.
- Beratung im Sinne von 'sich gegenseitig beraten': hier steht der Austausch und die kreative Lösung der Aufgabe im Vordergrund. Auch funktioniert diese Beratung meist in der Betonung der Gleichberechtigung aller am Prozess Beteiligten. Ausgangspunkt ist der gemeinsame Beschluss, eine Aufgabe oder ein Problem anzugehen.

Beratung durch Wissenschaftler allgemein

Während etliche Wissenschaften sehr stark durch Institutionen der Politik (s. a. Politikberatung), der Wirtschaft oder der NGOs, auch durch reiche Einzelpersonen zur Beratung heran gezogen werden - was einerseits lukrativ sein kann, anderseits sie parteiisch machen könnte und durch Konkurrenz um Honorare im Fach auch die Verbreitung von Erkenntnissen behindert -, werden andere wenig nachgefragt und oft als "Orchideenfächer" zugleich beneidet und bespöttelt. Für rein wissenschaftlich angelegte Begabungen, die zugleich wenig Organisationstalent und Machtsucht haben, sind beratungsintensive Fächer karrieremäßig ungünstig.

Beratung aus rechtlicher Sicht

# Bei Gericht i.e.S.: Gemeinsame Beschlussfassung des Richterkollegiums. # Rechtsberatung i.w.S.: Die Beratung kann sich im rechtlich unverbindlichen Bereich abspielen und führt dann, wenn ein unrichtiger Rat befolgt wird, nicht zur Haftung (vergleiche § 675 Abs. 2 BGB). Beratung kann aber auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses geleistet werden mit der Folge, dass der Beratende für Pflichtverletzungen einstehen muss. Ein Beratungsvertrag kann je nach Ausgestaltung (unentgeltlicher) Auftrag, Dienstvertrag (eventuell mit Geschäftsbesorgungscharakter) oder Werkvertrag sein. Es können sich auch aus einem anderen Vertrag Beratungspflichten als Nebenpflichten ergeben.

In der Wirtschaft

In der Unternehmensberatung oder auch Wirtschaftsberatung stellen die Beratende (einzelnen, externen oder internen, auch Gruppen) ihr Wissen anderen (einzelnen, Organisationen,...) zur Verfügung. Nach Peter Block (Flawless Consulting, 1981) ist auch die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen wesentlicher Teil des Beratungsprozesses. Hauptproblem dabei ist, dass der Berater meist nicht die organisatorischen Kompetenzen hat, um die vorgeschlagenen Änderungen selbst durchzusetzen. Andererseits besteht ohne sein Engagement aber auch keine Garantie dafür, dass sie umgesetzt werden - was dazu führt, dass er in Zukunft als "erfolglos" nicht wieder herangezogen wird.

Studienberatung

Studienberatung: Die Studienberatung bezieht sich auf Information und Beratung bei der Entscheidung für ein Hochschulstudium, die Hilfestellung beim Einstieg ins Studium und auf die Beratung bei Schwierigkeiten, die im Verlauf des Studiums auftreten können. Die Studienberatung an Hochschulen kooperiert mit der Berufsberatung der örtlichen Arbeitsgenturen (Bundesagentur für Arbeit).

Berufsberatung

Berufsberatung: Die örtlichen Arbeitsagenturen (Bundesagentur für Arbeit) beraten Berufsanfänger, Umschüler und Arbeitslose hinsichtlich möglicher Berufsperspektiven und Berufswahlmöglichkeiten.

Elternberatung

Elternberatung wird von verschiedenen Einrichtungen angeboten. Die Beratung betrifft Fragestellungen zu den eigenen Kinder beispielsweise zu einer vermuteten Hörschädigung (Beratungsstelle an einer Sonderschule), einer psychischen Auffälligkeit, der weiteren Schullaufbahn und vorschulischen Hilfestellungen. Einrichtungen sind etwa die Frühförderung, die Erziehungsberatung und die Schulpsychologie in Schulpsychologischen Diensten oder Regionalen Schulberatungsstellen (siehe auch: Beratungsstelle).

Schulberatung

Die Schulberatung ist die Beratung aller an Schule Beteiligten sowie der Schule als Organisation durch die Schulpsychologie, Beratungslehrer und Schulsozialarbeit. Auch die Schulaufsicht sieht die Beratung von Schule als eine ihrer Aufgaben.

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen ist ein wirksames Instrument zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Pädagogik.

Frauenberatung

Die Frauenberatung: Kann in vielerlei Form Angeboten werden. Dabei wird den Frauen und Mädchen in schwierigen Lebenslagen geholfen. Die Beratung umfasst u.a. allgemeine Lebensprobleme, Beziehungsprobleme, Trennung/Scheidung, Sexualisierte-, körperliche- und psychische Gewalt, Häusliche Gewalt, Sozialrechtliche Fragen, Krisensituation, Probleme mit Behörden, Allein erziehen. Die Beratung erfolgt kostenlos und anonyom. Hilfe wird von Frauen für Frauen geboten. Frauenberatungsstellen gibt es derzeit noch in allen Bundesländern, in nahezu jeder größeren Stadt.

Beratungsformen

Coaching - Fachberatung - Intervision - Internetseelsorge - Organisationsberatung - Onlineberatung - Psychosoziale Beratung - Politikberatung - Politikberatungsagentur - Supervision - Telefonseelsorge - Siehe in Abgrenzung dazu auch Psychotherapie

Weblinks


- [http://www.berater.de Berater.de] DIE Webseite für Berater mit passenden Themen-Channels.
- [http://www.bv-paed.de BV-Päd.] Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V., BV.Päd., in Dortmund.
- [http://www.frauennetzwerk-Pinneberg.de Pinneberger Frauennetzwerk] Kostenlose und anonyme Hilfe von Frauen, für Frauen!
- [http://www.frauenberatungsstellen-nrw.de Frauenberatungsstellen in NRW]
- [http://www.kita-bildungsserver.de/content/fachberatung_untersuchung.php] Untersuchungen des Sächsischen Landesjugendamtes zum Einsatz und zur Inanspruchnahme von Fachberatung in Kindertageseinrichtungen
- [http://www.musin.de/kita/projekte/paedfach_c.html] Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München Kategorie:Angewandte Psychologie

Institution

Institution (lat. institutio – Einrichtung) ist in der Soziologie eine mit Handlungs-Rechten, Handlungs-Pflichten oder normativer Geltung belegte soziale Wirklichkeit, durch die Gruppen und Gemeinschaften nach innen und nach außen hin verbindlich (geltend) wirken oder handeln. Umgangssprachlich wird unter einer Institution auch eine Organisation (s. dort) verstanden.

Begriffsgeschichte

Die Betrachtung politischer Institutionen geht mindestens auf Jean-Jacques Rousseau zurück. Die frühen politischen Theorien sahen politische Institutionen jedoch lediglich als Arenen in denen politische Handlungen statt finden, die jedoch von fundamentaleren Kräften bestimmt wurden. In der vergleichenden Regierungslehre befasste man sich mit der institutionellen Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung, insbesondere der westlichen Welt. Es ging also um formalen Institutionen. Seit Mitte der 1970er Jahren begann sich ein neuer Institutionalismus zu entwickeln. Hierbei handelte es sich um eine Gegenbewegung zu herkömmlichen behaviouristischen Theorieansätzen und zu rational choice Ansätzen, die weitgehend als institutionenblind anzusehen sind. Im Neo-Institutionalismus werden, in Abgrenzung zum klassischen Institutionalismus, neben den formalen Institutionen auch nicht-formale betrachtet. Wie weit im einzelnen der Begriff Institution zu fassen ist, bleibt strittig. Wirtschaftswissenschaftlich inspirierte Wissenschaftler definieren den Begriff enger, als soziologisch inspirierte Wissenschaftler, die auch kognitive Regeln des menschlichen Handelns als Institution begreifen. Als kleinster gemeinsamer Nenner kann gelten, dass eine Institution ein Regelsystem ist, dass eine bestimmte soziale Ordnung hervorruft.

Abgrenzung zum Organisationsbegriff

Der Begriff wird in der Volkswirtschaftslehre für die Erklärung der Bildung von Unternehmen und Unternehmensgrenzen verwendet – oft aus Unzufriedenheit mit dem dort (und in der Betriebswirtschaftslehre) vielfach entfalteten Organisationsbegriff. Der Brockhaus definiert die Institution als eine "gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Einrichtung, in der bestimmte Aufgaben, meist in gesetzlich geregelter Form, wahrgenommen werden." (Brockhaus Enzyklopädie Bd. 10 1989, S. 544) Die jüngere Soziologie vermied es gern, komplexe Sachverhalte wie Familie oder Bundestag als "Institution" zu bezeichnen, da sie sowohl Aspekte der Institution als auch der Organisation umfassen und organisationssoziologisch weniger Grundlagenprobleme aufzuwerfen scheinen. (Die Institution der Ehe ist derart genommen eine Organisation, deren Mitglieder die jeweilige Ehefrau und der jeweilige Ehemann sind.) Jedoch hat z.B. 2003 Michael Wildt den "Institutions"-Begriff wieder fruchtbar aufgenommen, um das Reichssicherheitshauptamt in der Zeit des Nationalsozialismus zu erklären.

Beispiele

Beispiele für Institutionen sind jegliche Regeln und Normen, Verfassung, Kartellrecht, Strafrecht, Verträge (allgemein), StVO, DIN-/ISO Norm, Unternehmensleitsätze, Landessprache, Benimmregeln, Sitten und Bräuche. Auf die oft mit parallelen sozialen Prozessen befasste soziologische Debatte zum Ritual ist zu verweisen.

Ziele

Institutionen leiten das Handeln von Menschen, beschränken die Willkür (den Kürwillen) des individuellen Handelns, definieren den gemeinsamen Handlungsrahmen und mit ihm verbundene Verpflichtungen. Zu diesem Regelsatz bilden sich zugehörige Legitimierungsstrategien und Sanktionsmechanismen heraus. Damit üben Institutionen eine entlastende Funktion aus, indem sie eine kollektiv organisierte Bedürfnisbefriedigung sicherstellen und den einzelnen von elementaren Vollzügen freisetzen. Andererseits schützen sie die Gesellschaft vor individuell willkürlichen und chaotisch gegeneinander laufenden Handlungen und überführen sie in gesellschaftlich wohlgeordnete Abläufe. Nach dem philosophischen Anthropologen Gehlen ersetzen Institutionen dem Menschen, was dem Tier als Instinkt verfügbar ist; Dieter Claessens hat dies biosoziologisch kritisiert und differenziert (Konzept der „Instinktstümpfe“). Sie sind nach Gehlen notwendigerweise undurchschaubar und entfremdet, bieten aber damit die Möglichkeit für eine "höhere" Freiheit des Handelns. Institutionen regeln für das Individuum und die Gesellschaft elementare Bereiche wie: Reproduktion, (Familie, Verwandtschaft), Erziehung, Bildung und Ausbildung, Nahrungsbeschaffung, Warenproduktion und Verteilung (Wirtschaft) und die Aufrechterhaltung einer gesellschaftlichen Ordnung (Recht, Politik), sowie der Kultur (siehe Bernhard Schäfers 1995 S. 134-137). Sie sind "bewährte Problemlösungen" für den Alltag - welche man sich auch als Komplex von Handlungs- und Beziehungsmustern vorstellen kann. Institutionen können ihr Abbild in Organisationen finden, sind aber davon deutlich zu unterscheiden. Während Institutionen handlungsleitende Regeln zur Verfügung stellen, definieren Organisationen formell Ziele, Mitgliedschaft und Organisationsabläufe. Wichtig ist hierbei, dass Institutionen beachtet sein müssen, um ihre Wirkung zu entfalten.

Hierarchie

Insitutionen werden häufig in eine hierarchische Ordnung nach dem Grad der Einschränkung von Gestaltungsfreiräumen gebracht. Je weiter unten die Ebene, desto spezifischer ist die zugehörige Institution. Die erste Ebene stellt hierbei die soziale Verankerung dar. In dieser Ebene sind insbesondere informelle Institutionen wie Tradition, Weltanschauung und Kultur von Bedeutung. Die Institutionen dieser Ebene entwickeln sich nur sehr langsam über eine evolutionäre Veränderung. Die theoretische Basis wird durch die Soziologie gegeben. Die zweite Ebene wird durch grundsätzliche formelle Spielregeln dargestellt, etwa eine Verfassung und Regeln des Rechts. Die theoretische Basis wird durch die Theorie der Verfügungsrechte gegeben. Die dritte Ebene ist das Steuerungs- und Anreizsystem. Grundlage sind private Verträge. Die theoretische Basis wird durch die Transaktionskostenökonomik gegeben. Die vierte Ebene betrifft schließlich die Ressourcenallokation. Die theoretische Basis wird durch die Prinzipal-Agent-Theorie gegeben.

Risiken und Chancen durch Institutionen

Totale Institutionen wie Gefängnisse, Psychiatrische Anstalten, Schiffsbesatzungen, Klöster oder Internate kontrollieren alle Lebensäußerungen ihrer Mitglieder, können also den Freiraum des Individuums überaus stark einschränken und soziale Entwicklungen verhindern. Sie weisen folgende Merkmale auf (nach Goffman): #Totale Institutionen sind allumfassend. Das Leben aller Mitglieder findet nur an dieser einzigen Stelle statt und sie sind einer einzigen zentralen Autorität unterworfen. #Die Mitglieder der Institution führen ihre alltägliche Arbeit in unmittelbarer (formeller) Gesellschaft und [informaler] Gemeinschaft ihrer Schicksalsgefährten aus. #Alle Tätigkeiten und sonstigen Lebensäußerungen sind exakt geplant und ihre Abfolge wird durch explizite Regeln und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben. #Die verschiedenen Tätigkeiten und Lebensäußerungen sind in einem einzigen rationalen Plan vereinigt, der dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen. Auf der anderen Seite bergen Prozesse der Deinstitutionalisierung, z. B. in gesellschaftlichen Wandlungsphasen, Risiken des Rückfalls in riskantes, rücksichtsloses und nur auf Durchsetzung der Eigenwünsche bedachtes Verhalten. Siehe auch: Institutionsvertrauen

Wirkungsmechanismus

Institutionen entfalten ihre Wirkung über Anreize, hierbei insbesondere inhaltliche Vorgaben und Sanktionen. Auf diese Weise lassen sich Erwartungen, Entscheidungen und Handlungen der Individuen beeinflussen. Letztlich hat dies Einfluss auf kollektive, also etwa gesamtwirtschaftliche, Ergebnisse.

Literatur


- Hartmut Esser, Soziologie. Spezielle Grundlagen'#. Band 5: Institutionen. Frankfurt a. M./New York: Campus 2000
- Arnold Gehlen,
Der Mensch, Wiesbaden: UTB 1995
- Arnold Gehlen,
Über die Geburt der Freiheit aus der Entfremdung, Gesamtausgabe Bd. 4, Frankfurt a. M. 1983
- Erving Goffman,
Asyle, Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1972 (zu Totalen Institutionen)
- Bernhard Schäfers (Hrsg.), Grundbegriffe der Soziologie. Opladen: Leske + Budrich, 4.Auflage 1995
- o.V.: Brockhaus Enzyklopädie Bd. 10, 1989, S. 544

Siehe auch

Ritual, Organisation, Sitte, Brauch Kategorie:Soziologie Kategorie:Körperschaft Kategorie:Volkswirtschaftslehre ja:制度 ko:기관 (조직)


Politik

Der Begriff Politik wird aus dem griechischen Begriff 'Polis' für 'Stadt' oder 'Gemeinschaft' abgeleitet. Politik ist das Öffentliche: die zielgerichteten Handlungen und Ordnungen, die allgemein verbindliche Regeln sozialer Gemeinschaften oder eines oder mehrerer Staaten bestimmen. Es sind menschliche Vorstellungen zur Gestaltung der gesellschaftlichen und staatlichen Verhältnisse, die jeder Mensch durch Vernunft, Religion, Emotion und anderen Erkenntnisquellen entwickeln und formulieren kann. Allgemein bezeichnet Politik einen Prozess mit dem Ziel, zu allgemein verbindlichen Entscheidungen zu kommen, indem sich mehrere Interessengruppen, Parteien, Organisationen oder Personen gezielt daran beteiligen. Politische Vorstellungen werden durch demokratische Legitimierung der Mehrheit des Volkes verbindliches Recht des Staates. Fälschlicherweise wird Politik oft lediglich auf Parteien, Politiker und Entscheidungen, die für einen Staat oder mehrere Staaten (Internationale Politik) gelten, bezogen. Politik bestimmt jedoch auch die Beziehungen einzelner gesellschaftlicher Gruppen, Unternehmen und Organisationen zueinander. Ebenso betreiben auch Gruppen mit verschiedenen Interessen innerhalb einer Organisation durch gezieltes Argumentieren und Agieren Politik, um ihre Ziele zu erreichen. Politik hat naturgemäß mit Machteinfluss zu tun, der positiv wie negativ verwendet werden kann. Politik im Staat ist erst dadurch möglich, dass der Staat die wesentliche Machtfunktion inne hat (Machtmonopol) und die Menschen durch die erzwungene Teilnahme am Staat bindet. Der Erfolg dieser Politik misst sich im Ansammeln von Macht (zum Beispiel Wählerstimmen). Der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Politik widmet sich die Politikwissenschaft.

Geschichte der Politik

Altertum

Früh befassten sich Gelehrte damit, wie Politik auszusehen hat, dabei waren die Fragen: 'Was ist eine gute und gerechte Staatsordnung?' und 'Wie erlangt man wirklich Macht im Staat?' im Mittelpunkt der Diskussion. Schon im Altertum vergleicht beispielsweise Aristoteles (384 bis 322 v. Chr.) alle ihm bekannten Verfassungen (Politische Systeme) und entwickelte eine auch heute viel zitierte Typologie in seinem Werk 'Politik'. Neben der Anzahl der an der Macht Beteiligten (einer, wenige, alle) unterschied er zwischen einer guten gemeinnützigen Ordnung (Monarchie, Aristokratie, Politie) und einer schlechten eigennützigen Staatsordnung (Tyrannis, Oligarchie, Demokratie). Erste geschriebene Gesetze belegen, dass Politik sich nicht nur mit den Herrschenden, sondern auch früh schon mit sozialen Regeln befasste, die bis heute überliefert wurden. Der Codex Hammurapi (Babylon, etwa 1700 v. Chr.) oder das Zwölftafelgesetz (Rom, etwa 450 v. Chr.) sind Beispiele verbindlicher Regeln, die sicher als Ergebnis von Politik gewertet werden können. Befasst man sich mit den Politikern der Römischen Republik und dem Römischen Kaiserreich, erkennt man viele Elemente damaliger Politik auch heute noch. Es wurde mit Kreide Wahlwerbung an die Hauswände geschrieben (etwa in Pompeji). Es gab einen komplexen Regierungsapparat und hitzige Rivalität zwischen den Amtsträgern. Korruption war ein Thema der Gesetzgebung und römischer Gerichtsverhandlungen. Briefe Ciceros an einen Verwandten belegen, wie gezielt die Wahl in ein Staatsamt auch taktisch vorbereitet wurde.

Mittelalter

Mit dem Verfall des Römischen Reiches verlor Politik in Europa wieder an Komplexität und die Gemeinwesen wurden wieder überschaubarer, Konflikte kleinräumiger. In der Zeit der Völkerwanderung und des frühen Mittelalters war Politik mehr kriegerische Machtpolitik und weniger durch Institutionen und allgemein akzeptierte Regeln geprägt. Je stärker der Fernhandel, Geld und Städte wieder an Bedeutung gewannen, desto wichtiger wurden wieder feste Machtzentren gebraucht und desto wichtiger wurden Institutionen. Beispielsweise bildeten sich die Hanse als Interessen und Machtverbund einflussreicher sich selbst regierender Städte. Wichtiges relativ konstantes Machtzentrum war die katholische Kirche. Aus sozialen Gemeinschaften, die bestimmten Führern die Treue schworen (Personenverbandstaat) wurden langsam Erbmonarchien mit festen Grenzen.

Neuzeit

In Frankreich entwickelte sich der Urtypus des absolutistischen Herrschers, in England entstand die an Recht und Gesetz gebundene konstitutionelle Monarchie. Dort waren bald auch die wohlhabenden Bürger offiziell an der Politik beteiligt. Mit der Zeit wurde dann das Zensuswahlrecht auf größere Teile der Bevölkerung ausgeweitet. In der Zeit der Aufklärung erdachten Gelehrte neue Modelle der Staatskunst. Statt Niccolo Machiavellis Modell der absoluten Macht, das sein Buch 'Der Fürst' (Il Principe) zeichnete, definierte John Locke das Modell der Gewaltenteilung. Die Bürgerlichen Freiheiten wurden durch verschiedene Philosophen gefordert und mit Thomas Jeffersons Menschenrechtserklärungen und der amerikanischen Verfassung begann die Zeit der modernen Verfassungsstaaten. Die französische Revolution und die Feldzüge Napoleons wälzten Europa um. Mit dem Code Civil in Frankreich wurden die Bürgerrechte festgelegt, überall fielen allmählich die Standesschranken. Politik wurde zu einer Angelegenheit des ganzen Volkes. Es entstanden Parteien, die zuerst von außen eine Opposition organisierten, um später selbst die Regierung zu stellen. Einige Parteien wie die SPD oder später die Grünen entstanden aus sozialen Bewegungen wie der Arbeiterbewegung oder der Anti-Atom- und Friedensbewegung, andere formierten sich vor einem religiösen Hintergrund (Zentrum). Im 20. Jahrhundert kam es schließlich zur Herausbildung internationaler Organisationen mit zunehmenden Einfluss auf die Politik. Der erste Versuch im sogenannten Völkerbund eine Völkergemeinschaft zu bilden, scheiterte mit dem Zweiten Weltkrieg. Heute existieren neben den Vereinten Nationen als Vereinigung aller souveränen Staaten im Bereich der Wirtschaft zusätzlich die Welthandelsorganisation WTO. Im Übergang zwischen Internationaler Organisation und föderalen Staat befindet sich die Europäische Union.

Politikbereiche


- nach der räumlichen Abgrenzung
  - Kommunalpolitik
  - Landespolitik
  - Bundespolitik
  - Europapolitik
  - Eine-Welt-Politik
- nach Sachgebieten
  - Arbeitsmarktpolitik
  - Außenpolitik
  - Auswärtige Kulturpolitik
  - Behindertenpolitik
  - Bildungspolitik
  - Bürokratiepolitik
  - Drogenpolitik
  - Entwicklungspolitik
  - Familienpolitik
  - Finanzpolitik
  - Forschungspolitik
  - Frauenpolitik
  - Geschlechterpolitik
  - Gesundheitspolitik
  - Innenpolitik
  - Internationale Politik
  - Landwirtschaftspolitik
  - Kulturpolitik
  - Medienpolitik
  - Minderheitenpolitik
  - Sozialpolitik
  - Sprachpolitik
  - Steuerpolitik
  - Technologiepolitik
  - Umweltpolitik
  - Verbraucherschutzpolitik
  - Verkehrspolitik
  - Verteidigungspolitik
  - Wirtschaftspolitik
  - Wissenschaftspolitik

Politische Systeme und Ideologien

Anarchismus -- Demokratie -- Faschismus -- Institutionalismus -- Kapitalismus -- Kommunismus -- Konservatismus -- Kontextualismus -- Politischer Liberalismus -- Neoliberalismus -- Marxismus -- Nationalismus -- Nationalsozialismus-- Parlamentarismus -- Sozialdemokratie -- Sozialismus -- Totalitarismus -- Kommunitarismus

Klassische politische Denker

Platon -- Aristoteles -- Niccolo Machiavelli -- Baruch de Spinoza -- Jean Bodin -- Hugo Grotius -- Charles de Montesquieu -- Jean-Jacques Rousseau -- Thomas Hobbes -- John Locke -- John Stuart Mill -- Karl Marx -- Michail Bakunin -- Max Weber -- John Rawls -- Hannah Arendt --

Politik nach Ländern

Siehe: :Kategorie:Politik nach Ländern

Siehe auch

Politische Partei, Politiker, Blockadepolitik, Politikgeschichte, Politikverdrossenheit, Gewaltenteilung, Föderalismus, Politikversagen, Regierungsform, Reformen, Revolution, Post-Politik, Ordnungspolitik, Sozialpolitik, Politcommunity, Staatstheorie

Weblinks


- [http://www.bpb.de/ www.bpb.de] - Bundeszentrale für politische Bildung
- [http://www.politik-digital.de/ www.politik-digital.de]
- [http://www.parteien-im-vergleich.de/ www.parteien-im-vergleich.de]
- [http://www.wahl-o-mat.de/ www.wahl-o-mat.de] - Ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung
- [http://www.wahlstreet.de/ www.wahlstreet.de] - Wahlstreet: Wahlbörse zur Bundestagswahl 2005
- [http://www.bpb.de/wissen/H75VXG.html Lexikon Politik] (BpB)
- [http://www.politikwissen.de/lexikon/ Politik-Lexikon auf www.PolitikWissen.de]
- [http://www.rechnungswesenforum.de/verzeichniss/index/World/Deutsch/Wissen/Bildung/Politische_Bildung/ Übersicht über Bildungsmöglichkeiten zum Thema Politik]
- [http://www.politische-bildung.de www.politische-bildung.de]
- [http://www.politik.de www.politik.de] - Zentraler kommentierte Linkkatalog zum Thema Politik
- [http://www.polit-city.de www.polit-city.de] - Politik zum Selbermachen !Politik ja:政治 ko:정치 ms:Politik simple:Politics th:การเมือง

Politikberatung

Politikberatung ist in einem weiten Verständnis eine Rollendifferenzierung, in der einem Politiker ein (dem politisch-administrativen System externer) Berater gegenübertritt. Der Politiker erwartet nun vom Berater eine Entscheidungshilfe. Dabei kann es sich um einen Wirtschaftsmanager, Lobbyisten, PR-Berater, Juristen, Banker ebenso handeln wie um einen Wissenschaftler. Die Beratung kann sowohl inhaltlich als auch auf die Kommunikation bezogen sein. So spricht man bei letzterer auch von kommunikative Politikberatung durch PR-Agenturen (Politikberatungsagenturen). In einem engeren Verständnis des Begriffs reduziert sich Politikberatung auf die Mitwirkung von Wissenschaftlern und (noch enger) auf Sozialwissenschaftler an politisch-administrativer Entscheidungsfindung. Am weiter gefassten Begriff Politikberatung wird kritisiert, er sei nur eine verharmlosende Ausdrucksweise für Lobbyismus (vgl. Leif/Speth 2003). Politikberatung in diesem engen Sinne kann also von Politikerberatung unterschieden werden. Politikberatung dient demnach als Hilfestellung für kollektive Entscheidungen. Sie hat den Charakter eines Kollektivgutes, für dessen Erstellung der einzelne allein keinen Beitrag zur Finanzierung leisten wird. Politikerberatung bezieht sich direkt auf die Interessen der zu beratenden Politiker oder Interessengruppen, vor dem Hintergrund gewählt zu werden und/oder politisches Gewicht zu gewinnen und hat den Charakter eines privaten Gutes. Von der Politikberatung abzugrenzen ist der Begriff der Gesellschaftsberatung.

Literatur:


- Steffen Dagger, Christoph Greiner, Kirsten Leinert, Nadine Meliss, Anne Menzel (Hrsg.): Politikberatung in Deutschland - Praxis und Perspektiven, Verlag für Sozialwissenschaften 2004, ISBN 3-531-14464-2 (Mit Beiträgen von Angela Merkel, Wolfgang Gerhardt, Peter Radunski, Wolf-Dieter Zumpfort, Gunnar Bender, Wigan Salazaar, Marco Althaus etc.)
- Politikberatung: Praxis und Grenzen, von Marco Althaus und Dominik Meier, LIT-Verlag, November 2004
- Florian Busch-Janser: Staat und Lobbyismus - Eine Untersuchung der Legitimation und der Instrumente unternehmerischer Einflussnahme ISBN 3-938456-00-0
- Marco Althaus, Sven Rawe, u.a. (Hrsg.): Public Affairs Handbuch
- Christian H. Schuster: Politikberatungsagenturen in Deutschland ISBN 3-938456-52-3
- Mirco Milinewitsch: Professionalisierung der Interessenvermittlung durch externes Public Affairs Management ISBN 3-938456-50-7
- Florian Busch-Janser, Sandra Gerding und Mario Voigt (Hrsg.): Politikberatung als Beruf ISBN 3-938456-01-9
- Thomas Leif, Rudolf Speth: Lobbyismus in Deutschland. Fünfte Gewalt – einflussreich und unkontrolliert? in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegung, Jg. 16, Heft 3, 2003. (auch als [http://www.rudolfspeth.de/PDF/Lobbyismus.pdf PDF]) Fachzeitschriften:
- Public Affairs Manager - Zeitschrift des Deutschen Instituts für Public Affairs (http://www.publicaffairsmanager.de)
- politik & kommunikation (http://www.politik-kommunikation.de)
- Public Affairs News (UK) (http://www.publicaffairsnews.com/) Kategorie:Politik

Wirtschaft

Der Begriff Wirtschaft (Wortbedeutung: "Wert schaffen") umschreibt alle Einrichtungen und Handlungen von Menschen mit dem Ziel, die in der Umwelt vorhandenen Ressourcen und die vom Menschen geschaffenen Ressourcen zu nutzen, um die Erhaltung und Sicherheit des Lebens der Menschen zu garantieren und zu fördern sowie ihre materiellen und immateriellen Bedürfnisse zu befriedigen. Die Bedürfnisse des Menschen können in drei Bereiche aufgeteilt werden, deren Reihenfolge eine Priorisierung bei der Zuteilung von Gütern ermöglicht:
- Existenzbedürfnisse umfassen unter anderem das Bedürfnis nach ausreichender Nahrung, Flüssigkeit, Wohnraum und Sicherheit;
- Grundbedürfnisse umfassen unter anderem das Bedürfnis nach Gesundheit, Umwelt und Kleidung und Ähnlichem.
- Luxusbedürfnisse können dagegen nicht generalisiert beschrieben werden. Sie hängen vom Stand der jeweiligen Gesellschaft ab. So kann in einer modernen westlichen Wirtschaft die internationale Mobilität bereits als Grundbedürfnis angesehen werden, in anderen Gesellschaften dagegen noch als Luxusbedürfnis. Siehe dazu auch Lebensstandard. Die Wirtschaft hat eine Verantwortung als eine der gestaltenden Kräfte in der Gesellschaft. Mit dieser Dimension der Gestaltung ist die Wirtschaftsethik befasst. Viele Unternehmensberater weisen auf die Gefahren hin, in die sich Unternehmen begeben, wenn sie offensichtlich egoistisch handeln und dadurch ihr Image bei potenziellen Kunden und Geschäftspartnern schädigen.

Entwicklung zur modernen Wirtschaft

Eine typologisierende Geschichte der Wirtschaft beginnt mit der Ausnutzung der in der Natur vorhandenen Güter, beispielsweise der Nahrung und der Rohstoffe. Diese Bereiche der Wirtschaft - Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Bergbau - bilden bis heute einen fundamentalen Bestandteil der Gesamtwirtschaft. Sie dienen der Bevölkerung primär zur Befriedigung ihrer elementaren Bedürfnisse, der sog. Existenzbedürfnisse. Darauf aufbauend wird eine Wirtschaft entwickelt, die bereits vorhandene Güter in andere Güter umwandelt. Dieser Bereich wird als "gewerbliche Wirtschaft" bezeichnet und umfasst Handwerk und Industrie. Produkte der gewerblichen Wirtschaft befriedigen üblicherweise andere Bedürfnisse als die, die mit den Ausgangsgütern befriedigt werden. Um die Befriedigung der Bedürfnisse einer Bevölkerung sicherzustellen, müssen die vorhandenen Güter jedoch auch an verschiedenen Orten verfügbar sein. Hierzu dienen die Wirtschaftsbereiche des Handels und die Verkehrswirtschaft. Schließlich reichen materielle Güter alleine nicht zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse aus. So umfasst der Bereich der Dienstleistungswirtschaft ein weites Spektrum an immateriellen Gütern. In der modernen Wirtschaft wird zudem oftmals die Informationswirtschaft als neuer, eigenständiger Bereich aufgeführt, der die Versorgung von Menschen mit den richtigen Informationen zur gewünschten Zeit sicherstellen soll.

Wirtschaftsformen

Mehr in einem typologischen als historischen Sinn kann die Selbstversorgung als ursprüngliche Wirtschaftsform angesehen werden, in der jeder Mensch oder kleine Gruppen von Menschen jeweils alle Aufgaben übernehmen, die zur Befriedigung der Bedürfnisse notwendig sind. Auf Basis größerer sozialer Gemeinschaften entwickelt sich das Prinzip der Tauschwirtschaft, in der einzelne Menschen die Rolle eines Spezialisten ausüben und sich auf die Produktion oder Umwandlung eines speziellen Gutes konzentrieren. Die Befriedigung der Bedürfnisse erfolgt dabei im gegenseitigen Austausch dieser Güter. Das Prinzip der Tauschwirtschaft ist die Grundlage für praktisch alle heutigen Wirtschaftsformen. Die meisten modernen Wirtschaftsformen lassen sich grundsätzlich weiter in die Bereiche Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft aufteilen. Die ursprüngliche Naturalwirtschaft ermöglicht den Austausch von Gütern nur zwischen Personen, die gegenseitig über Güter zur Befriedigung der Bedürfnisse des jeweils anderen verfügen. Die Geldwirtschaft führt das neutrale Tauschmittel Geld ein, das die Suche nach einem geeigneten Tauschpartner erleichtert. Die Realität zeigt heute in den meisten großen Wirtschaftsnationen einen überwiegenden Anteil an Geldwirtschaft. Dabei ist jedoch in den meisten Fällen auch ein oftmals nicht unbedeutender Teil an Naturalwirtschaft zu beobachten, der auf dem Austausch von gegenseitigen Leistungen basiert. Insbesondere in Vereinen, sozialen Organisationen, aber auch im Bereich der Schwarzarbeit lassen sich noch heute oftmals Tauschgeschäfte ohne Verwendung von Geld feststellen. Der Bereich der Geldwirtschaft kann zudem grob noch weiter unterteilt werden in die Formen der Marktwirtschaft und der Planwirtschaft. Dabei überlässt die Marktwirtschaft den Beteiligten das eigenverantwortliche Handeln in Form eines - mehr oder weniger freien - Marktes, der den Ausgleich zwischen Bedürfnissen und Gütern schaffen soll. Die Planwirtschaft hingegen ist darauf angelegt, mit Hilfe einer zentralen Steuerung die Bedürfnisse der Menschen zu ermitteln und die vorhandenen Ressourcen zu einer gerechten Verteilung der produzierten Güter einzusetzen. In der Realität lassen sich in den meisten Wirtschaftssystemen jedoch wiederum Elemente beider Ansätze finden. So sind auch in den westlichen Dienstleistungsnationen stets einzelne Wirtschaftsbereiche in Form der Planwirtschaft abgedeckt worden, beispielsweise das Postwesen. Auch gelten heute in praktisch allen modernen Wirtschaften die Güter "Sicherheit" und "öffentlicher Verkehr" als Aufgabe des Staates und werden zentral verwaltet. Um trotz des planwirtschaftlichen Ansatzes die Vorteile der Marktwirtschaft zur Optimierung des Mitteleinsatzes zu nutzen, wird vermehrt zur Form des regulierten Marktes gegriffen, in dem die Beteiligten weitgehende wirtschaftliche Freiheit genießen, jedoch einer gewissen staatlichen Kontrolle unterworfen sind, indem sie z.B. zur Erbringung gewisser Mindestleistungen zu festgelegten Preisen gezwungen sind. In Westeuropa ist hierbei oftmals von sozialer Marktwirtschaft die Rede. Dieser Begriff wurde weitgehend von Ludwig Erhard, dem ersten deutschen Bundeswirtschaftsminister nach dem Zweiten Weltkrieg und späteren Bundeskanzler, in den 1950er Jahren geprägt.

Wirtschaftswissenschaften

Zur Untersuchung wirtschaftlichen Handelns, der Gesetze der wirtschaftlichen Entwicklung und zur wissenschaftlichen Unterstützung staatlichen und betrieblichen Entscheidens haben sich die Wirtschaftswissenschaften (Ökonomik) entwickelt. Sie werden üblicherweise in zwei Bereiche aufgeteilt, die Volkswirtschaftslehre und die Betriebswirtschaftslehre. Die Volkswirtschaftslehre untersucht gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge in der Mikroökonomie als Resultat rationaler Entscheidungen individueller Akteure (Haushalte, Unternehmen) und in der Makroökonomie als Ergebnis des systematischen Zusammenspiels gesamtwirtschaftlicher Aggregate (gesamtwirtschaftliche Nachfrage, Investitionen, Preisniveau etc.). Die Betriebswirtschaft hingegen befasst sich mit dem Verhalten einer wirtschaftlichen Einheit, dem Unternehmen, im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten und Mittel. Als Begründer der modernen Wirtschaftswissenschaften wird zumeist der Schotte Adam Smith angesehen, der 1776 sein berühmtes Buch An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations veröffentlichte. In diesem Buch kritisierte Smith den bis dahin zumeist vorherrschenden Merkantilismus. Sein weit verbreitetes Werk fand in Großbritannien und den USA große Anerkennung und vermittelte erstmals die Idee einer neuen Wissenschaftsrichtung zur Untersuchung des wirtschaftlichen Handelns. Smith brachte insbesondere bereits existierende Ideen der Gewaltenteilung von Montesquieu und die Ideen des Historikers David Hume über menschliche Motive und Handlungsweisen zusammen. Die moderne Volkswirtschaftslehre beruht zum einen auf den Untersuchungen und Veröffentlichungen von John Maynard Keynes, der in seinem umstrittenen Werk The Economic Consequences of the Peace die Reparationszahlungen nach dem 1. Weltkrieg als Ruin für die Volkswirtschaft Deutschlands kritisierte. Vor allem seine Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes dominierte über mehrere Jahrzehnte die makroökonomische Diskussion. Neben dieser nachfrageorientierten (keynesianischen) Volkswirtschaftslehre hat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend eine angebotsorientierte Orientierung (Monetarismus) Verbreitung und Anerkennung gefunden, die auf den Ökonomen Milton Friedman zurückgeht. Im wirtschaftspolitischen Bereich wurden diese angebotsorientierten Sichtweisen am deutlichsten in England von der Premierministerin Margaret Thatcher (Thatcherismus) und in den USA von dem Präsidenten Ronald Reagan (Reaganomics) umgesetzt. In den Wirtschaftswissenschaften wird heute meistens davon ausgegangen, dass die Bedürfnisse des Menschen theoretisch unbegrenzt sind. Da die Mittel zur Befriedigung dieser Bedürfnisse jedoch begrenzt sind, können zwangsläufig nicht alle Bedürfnisse befriedigt werden. Die Güter zur Befriedigung der Bedürfnisse sind also knapp (Prinzip der Güterknappheit), die Wirtschaft umschreibt in dieser Sicht die Aufgabe, die vorhandenen Güter optimal zu nutzen.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit: Die Christliche Soziallehre

Unter kritischer Abkehr von nachweislich falschen libertären Wirtschaftstheorien entwickelten die Kirchen gemeinsam mit sozialen Organisation ein alternatives, weniger marktfundamentalistisches Wirtschaftskonzept, welches, aufbauend auf die christlichen Grundüberzeugungen, das Leben der Menschen solidarischer und nachhaltiger gestalten helfen soll. Ökologie, Ökonomie - Dem Wohl und dem Überleben dienen Dieses Leitbild verbindet die ökologische Frage mit der sozialen und ökonomischen Frage und dem Thema des Überlebens der Menschheit. "Dauerhafte Entwicklung" bzw. "Nachhaltigkeit" vernetzt folgende Gesichtspunkte: -Gerechtigkeit und Frieden: ein weltweites Entwicklungskonzept für alle Menschen - besonders in den wirtschaftlich schwachen und armen Ländern - in ihrem staaten- und länderübergreifenden Zusammenleben -Ökologie: die Rückkopplung der weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsprozesse an die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen -Gegenwart: die Sicherung der Grundversorgung für alle heute lebenden Menschen und die Teilhabe aller Menschen an den Gütern der Erde -Zukunft und Vorsorge: die Sicherung der Existenzvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben künftiger Genera- tionen, also der vorsorgliche Umgang mit Natur und Umwelt zugunsten der Lebensmöglichkeiten der Menschen in der Zukunft. Auf diese Weise schließt die Leitvorstellung der Nachhaltigkeit das Anliegen der ökologischen Vorsorge und der Prävention ein. Unter anderem leitet sie dazu an, die Ressourcen der Natur zu schonen sowie erneuerbare Energien (z.B. Sonnen- und Windenergie) zu nutzen, um einer Erwärmung der Erdatmosphäre vorzubeugen. Auch in Kirche und Theologie findet der Begriff der Nachhaltigkeit bzw. der ökologischen Vorsorge zunehmend Beachtung. Er ergänzt, vervollständigt und vernetzt die ethischen Werte und Prinzipien, die für Kirche und Theologie traditionell leitend sind, wie z.B. die Würde der Person, Gerechtigkeit, Solidarität, Gemeinwohl, Bewahrung der Schöpfung. In diesem Sinn betont das Wort "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit", das der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz 1997 zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland verabschiedet haben: "Die christliche Soziallehre muß künftig mehr als bisher das Bewußtsein von der Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik wekken. Sie muß den Grundgedanken der Bewahrung der Schöpfung mit dem einer Weltgestaltung verbinden, welche der Einbindung aller gesellschaftlichen Prozesse in das - allem menschlichen Tun vorgegebene - umgreifende Netzwerk der Natur Rechnung trägt. Nur so können die Menschen ihrer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen gerecht werden. Eben dies will der Leitbegriff einer nachhaltigen, d. h. dauerhaft umweltgerechten Entwicklung zum Ausdruck bringen" (Nr.125).

Siehe auch


- Wirtschaftsordnung
- Portal:Wirtschaft

Literatur


- Heinz-J. Bontrup: Arbeit, Kapital und Staat. - Plädoyer für eine demokratische Wirtschaft. PapyRossa-Verlag Köln. Zweite Auflage 2005. ISBN 3-89438-326-7
- Heinz-J. Bontrup: Volkswirtschaftslehre. Grundlagen der Mikro- und Makroökonomie. Oldenbourg Verlag. Zweite Auflage, München, Wien 2004. ISBN 3-486-57576-7
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum; Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung, Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8

Weblinks


- [http://www.bdvb.de bdvb] - Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V.
- Telepolis special: [http://www.heise.de/tp/deutsch/special/eco/default.html Ökonomie]
- [http://www.wirtschaftswiki.de/index.php?title=Hauptseite] - Wirtschaftswiki des Handelsblatt
- [http://www.wertekommission.de Wertekommission] - Initiative 25-45jähriger Fach- und Führungskräfte zum Thema Werte in der Wirtschaft ! ja:経済学 ko:경제학 simple:Economics th:เศรษฐศาสตร์

Orchideenfach

Orchideenfach ist eine Bezeichnung für die "kleinen Fächer" an den Universitäten, sowie im ausgeweiteten Sprachgebrauch eine herabwürdigende Bezeichnung für eine Wissenschaftsdisziplin, der jegliche Bedeutung für die Lösung von Problemen in der "realen" Welt abgesprochen wird. Ursprünglich sind mit Orchideenfächern die "kleinen Fächer" an den Universitäten gemeint, die meist nur durch einen einzigen Lehrstuhl am jeweiligen Hochschulort vertreten sind und einen hohen Spezialisierungsgrad aufweisen. Die größte Gruppe dieser Orchideenfächer sind die kleinen Philologien (wie Sinologie, Japanologie, Afrikanistik, Indogermanistik usw.), da sie Kenntnisse voraussetzen, die nicht, oder nur teilweise, in der Schule unterrichtet werden. Das öffentliche Vorurteil über den Wissenschaftsbetrieb an solchen Fächern spricht von verbreiteten Mißständen, wie extremer Spezialisierung, fachlicher Borniertheit, Elfenbeinturmdenken, Weltfremdheit, Günstlingswirtschaft, Korruption, Veruntreuung staatlicher Gelder, Intrigenspielen, Klippschulmentalität und Unproduktivität. Bezeichnet man eine Studienrichtung als Orchideenfach, betont man außerdem die überaus schlechten Berufsaussichten der Absolventen, für deren Qualifikation es außerhalb der Forschung in ihrem eigenen Fach an der Universität wahrscheinlich in keinem Beruf Bedarf gibt. Diese Fächer leisten weitgehend Grundlagenforschung und erbringen oft einen entscheidenen Beitrag im Kreis vieler Geisteswissenschaften. Vom wissenschaftsystematischen Standpunkt her ist es nicht so, daß diese extreme Spzialisierung ein Defizit ist, sondern es wird darauf ankommen, die Wichtigkeit dieser Fächer im Bewußtsein Stellen wieder anzuheben. In der öffentlichen Meinung wird der Begriff Orchideenfach jedoch stark ausgeweitet. So werden besonders Geistes- und Sozialwissenschaften pauschal als Orchideenfächer angesehen. Das liegt weniger an einer präzisen Einschätzung der Berufsaussichten solcher Wissenschaftler als vielmehr einfach daran, dass Geistes- und Sozialwissenschaften Qualifikationen für eine Vielzahl von Berufen bieten und nicht mit einem "natürlichen" Berufsfeld verbunden werden können wie z.B. Jura->Anwalt, Medizin->Arzt, BWL->Manager. Aufgrund der teilweise zutreffenden Einschätzungen der o.g. Mißstände an den "kleinen Fächern" gehen die Hochschulreformen aller politischen Koalitionen in den letzten Jahren stets in die Richtung, diese Fächer zu größeren Einheiten zusammenzufassen oder sie an solche anzuschließen.

Orchideisierung

Unter Orchideisierung versteht man die destruktive Aufspaltung eines eigentlich zusammengehörigen größeren Wissensgebiets in zahllose unzusammenhängende Spezialgebiete nach dem Modell der Orchideenphilologien. Neben den Philologien, denen diese Tendenz aufgrund der Zuordnung zu Nationalstaaten oder geographischen Regionen innewohnt, sind auch andere Fächer von dieser negativen Erscheinung betroffen. Die Motive hierfür sind meist weniger wissenschaftlich-inhaltlich begründet, sondern sie liegen in den Autonomiewünschen einzelner Hochschullehrer, die sich der lästigen kollegialen Selbstkontrolle im Wissenschaftsbetrieb entziehen möchten.

Orchideenproblem

Juristen ist auch der verwandte Begriff des Orchideenproblems geläufig. Er bezeichnet - ebenso wie das juristische Glasperlenspiel - eine in der Wissenschaft vieldiskutierte Frage, die in der Praxis nicht die Relevanz hat, wie sie der Aufmerksamkeit der Wissenschaftler entsprechen würde. Kategorie:Studium Kategorie:Geisteswissenschaft

Bibliographie

Vortrag zur Situation der Geisteswissenschaften und sog. Orchideenfächer http://titus.fkidg1.uni-frankfurt.de/igmedien/archiv/strunk2.htm (Text und Audiodateien)

Macht

Das Wort Macht dürfte von den meisten dem Bedeutungs- oder Wortfeld Herrschaft zugeordnet werden. Wörter wie Machtapparat, Machtergreifung, Machtwechsel, Machthaber legen dieses Verständnis nahe.

Etymologie

Im Althochdeutschen, Altslawischen und Gotischen bedeutete das Wort Macht soviel wie Können, Fähigkeit, Vermögen. Vergleichbar stammt das lateinische Substantiv für "Macht", potentia, von dem Verb posse ab, welches heute mit "können" übersetzt wird. Diese Urbedeutung ist bis heute verbreitet. In der politischen Theorie weicht deren Begriffsbildung allerdings heute von dieser etymologisch-naiven Bedeutung ab. In den meisten Definitionen und Darstellungen der Macht geht es um verschiedene Formen der Einflussnahme innerhalb kleiner oder größerer Gruppen. Dass jemand auch Macht über sich selbst gewinnen kann, dokumentieren Wörter wie Selbstbeherrschung oder Körperbeherrschung. Eine besondere Qualität hat die Macht über den eigenen Körper in der Kunst der indischen Yogi.

Definitionen


- Max Weber: Nach dieser wohl bekanntesten Definition ist Macht "jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht." (Wirtschaft und Gesellschaft) Diese Definition abstrahiert von den Quellen der Macht, sieht also etwa von einer Legitimiertheit der Macht völlig ab.
- Robert A. Dahl: Sein Konzept nennt sich positionelle Macht. Laut Dahl ist Macht "die Fähigkeit von Akteur A einen Akteur B zu einer Handlung zu bewegen, etwas zu tun was Akteur A von ihm verlangt, abzüglich der Wahrscheinlichkeit, dass der Akteur B die von Akteur A gewollte Handlung auch ohne den Einfluß von Akteur A getan hätte." Robert Dahl ist es mit dieser Definition gelungen, Macht in einer mathematischen Formel auszudrücken, die wiederum wie bei Max Weber von der Quelle der Macht abstrahiert und ergebnisbezogen angewendet werden kann.
- John Mearsheimer: Macht ist für ihn rein materieller Natur. Sie wird auch als relationale Macht bezeichnet. Sie ist von Ressourcen abhängig. Als relevante Ressourcen gelten: Territorium, Rohstoffe, Export, Bevölkerungszahlen und Finanzstärke. Die wichtigste Ressource ist die militärische Fähigkeit, sie ist das universelle Machtpotential. Mearsheimers Definition ist eine politische. Sie lässt deutlich seine realismusbehaftete Theorieperspektive erkennen.
- Susan Strange: Sie prägte den Begriff der strukturellen Macht. Für Strange bedeutet er das Machtpotenzial, das Strukturen wie Sicherheit, Kreditkapazitäten, Wissenschaft und die Produktion auf die beteiligten Akteure haben. Akteure sind "mächtig", wenn sie Macht über diese Strukturen besitzen. Mächtig sind Akteure also immer dann, wenn sie in der Lage sind, Strukturen so anpassen zu können, dass es dem eigenen Vorteil gereicht und sich die anderen Konkurrenten/Akteure anpassen müssen. So besitzen sowohl Strukturen selbst als auch alle, die auf sie einwirken können, Macht. Stranges Modell ist sehr vielschichtig und komplex. Es bezieht sich auf globalsoziale Interaktionen und schafft es daher, eine Vielzahl von Größen der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung zu vereinen und in ein machttheoretisches Konzept einzubauen.
- Hannah Arendt: Sie vertritt einen abstrakten Ansatz, der "Macht" als das Zusammenwirken von Menschen definiert, also als etwas potentiell Kurzlebiges und Verortbares. Im Unterschied zu Webers Definition kann Macht nach Arendt nicht gespeichert werden und kann somit begrifflich leicht -- und in der Konsequenz streng -- von Ressourcen und Gewalt unterschieden werden. Dabei setzt Arendt nicht voraus, dass die beteiligten Menschen gemeinsame Meinungen, Prämissen oder Ideologien vertreten (Koalitionsfreiheit).
- Joseph Nye: Von ihm stammt das Modell der weichen Macht (soft power). Dieses Konzept bezeichnet die Fähigkeit, einen Akteur durch bestimmte (meist immaterielle) Mittel dahingehend zu beeinflussen, dass er identische Ziele und Bestrebungen entwickelt, wie der handelnde Akteur sie selbst besitzt. Die Mittel, einen anderen Akteur dazu zu bewegen dasselbe zu wollen, was man selbst will, wird als Soft power ressources bezeichnet. Sie sind die Quelle der Macht. (vgl. "Wen man nicht zum Feinde haben will, den soll man sich zum Freunde machen", auch wenn der Spruch etwas abgewandelt ist). Soft power ist zusammengefasst eine Machtkonzeption, die sich aus positioneller, relationaler und struktureller Macht addiert.
- Marshall B. Rosenberg: Spricht im Kontext seines Modells der Gewaltfreien Kommunikation (GFK) von zwei verschiedenen Formen von Macht: strafender und beschützender Macht. Strafende Machtandwendung hat zum Ziel, Menschen in den Einklang mit moralischen Vorstellungen zurückzuweisen, von denen sie, laut Ansicht der Machtanwender, Abstand genommen haben. Beschützende Anwendung von Macht stellt laut diesem Modell im Konfliktfall den Frieden wieder her und hat zum Ziel, dass die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und gewahrt werden.

Machtbezogene Studien in Einzelwissenschaften

Je nach Interesse werden verschiedene Aspekte oder Phänomene der Macht zum Gegenstand der jeweiligen Untersuchung gemacht:
- Psychologische Abhandlungen konzentrieren sich auf das individuelle Verhalten der vom Machtstreben bestimmten oder betroffenen Personen. Ein besonderes Untersuchungsgebiet behandelt die Machtverhältnisse oder Beziehungen in einer (meist kleinen) Gruppe Gruppendynamik.
- Soziologische und politologische Studien untersuchen die Machtverteilung, ihre Ursachen und Auswirkungen in einer Gesamtgesellschaft oder in politisch oder ökonomisch bedeutenden Gruppen (Machteliten).
- Ethnologen unterscheiden z.B. nach dem Grad der Differenzierung der Machtverhältnisse vier gesellschaftliche Organisationsformen: Familienverband, Stamm, Häuptlingsherrschaft, Staat.
- Pädagogen interessieren sich dafür, welcher Unterrichtsstil und welche Methoden den größten Lernerfolg bei den SchülerInnen versprechen.
- Historiker haben vor allem die Generierung von Macht und Herrschaft sowie die Bildung von Machteliten in der Vergangenheit im Blick.
- Literar- und Kunsthistoriker untersuchen unter anderem die Wirkungsgeschichte bestimmter Schriftsteller, Musiker oder bildender Künstler oder aber einzelne ihrer Werke.
- Werbefachleute möchten schließlich wissen, welche Möglichkeiten der Verhaltenssteuerung es gibt, bezogen auf bestimmte Zielgruppen, Werbeträger, Inhalte usw.
- Aus ethischer Sicht ist der Begriff Macht ambivalent. Er hat gewissermaßen eine positive und eine negative Ladung. Positiv zu bewerten sind die konstruktiven Fähigkeiten, negativ die destruktiven. Etwas konkreter und in Anlehnung an Albert Schweitzers Denken und Handeln beweist jemand im positiven Fall durch Rat und Tat Ehrfurcht vor dem Leben, im negativen Fall das Gegenteil. Positive Beispiele sind Zielsetzung und Tätigkeit der NGOs Ärzte ohne Grenzen und Greenpeace. Negativbeispiele sind die ökonomischen, militärischen und politischen Programme und Aktionen, die rücksichtslos auf Profit und Macht aus sind. Die starke Ambivalenz der Macht zeigt sich beispielhaft bei der Triage.
- Die Menschheitsgeschichte lenkt den Blick auf die Entstehung der gegenwärtigen Machtverhältnisse. Die Evolution vom den aufrechten Gang einübenden Vormenschen zum Gegenwartsmenschen verlief nicht geradlinig, sondern vereinfacht gesagt zunächst von der instinktgesteuerten und deutlich sozial strukturierten Horde zum Familienverband der Urgesellschaft, der auf sprachliche Verständigung und Zusammenarbeit angelegt war. Diese erste Phase der Menschwerdung reduzierte die Wirksamkeit der Rangordnung idealiter auf ein Minimum bei optimaler Kooperation. Erst nach Millionen Jahren begann die zweite Phase mit einer Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung. Es kam zur Re-Evolution der Rangordnung. Seit dem Sesshaftwerden des Menschen wurde in kürzester Zeit (nach dem Maßstab der Evolution) und in wenigen Schritten (Stammesverband, Häuptlingsherrschaft, Staat) die relativ egalitäre Urgesellschaft durch die extrem hierarchisierte Gesellschaft von heute ersetzt, begleitet von einer Rückkehr der Rangkämpfe. Diese wurden von Jahrtausend zu Jahrtausend verlustreicher und bedrohen inzwischen den Fortbestand der Spezies Homo sapiens. Das macht begreiflich, warum der Historiker Jacob Burckhardt, die Taten der Macht-Eliten vor Augen, zu dem Schluss kam: Und nun ist alle Macht an sich böse, gleichviel wer sie ausübe.

Zitate


- Und nun ist die Macht an sich böse, gleichviel wer sie ausübe. Sie ist kein Beharren, sondern eine Gier und eo ipso unerfüllbar, daher in sich unglücklich und muß also andere unglücklich machen. (Jacob Burckhardt, Weltgeschichtliche Betrachtungen, 1905)
- Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen. (Theodor W. Adorno, Minima Moralia, Erster Teil, 1944)
- Die Macht ist nicht etwas, was man erwirbt, wegnimmt, teilt, was man bewahrt oder verliert; die Macht ist etwas, was sich von unzähligen Punkten aus und im Spiel ungleicher und beweglicher Beziehungen vollzieht. (Michel Foucault, Sexualität und Wahrheit 1983, S. 115)
- Mir ist gegeben alle Macht im Himmel und auf der Erde. (Jesus Christus, Bibel Neues Testament Mt 28,18)

Literatur


- Wieser, Friedrich: Das Gesetz der Macht. Wien: Springer, 1926.
- Arendt, Hannah: Macht und Gewalt. München: Piper, 1960.
- Canetti, Elias, Masse und Macht,
- Kahl, Stefan: Michel Foucaults politische Analytik. Studien zum Verhältnis von Wissen und Macht. Hamburg: Kovac, 2004
- Neuenhaus, Petra: Max Weber und Michel Foucault. Über Macht und Herrschaft in der Moderne. 1993. ISBN 3890858201
- Greene, Robert: Power - die 48 Gesetze der Macht. dtv, 2001.
- Zenkert, Georg: Die Konstitution der Macht. Tübingen: Mohr Siebeck, 2004.
- Hoffmann, Walter: Macht im Management. Ein Tabu wird protokolliert. Mit einem Vorwort von Jean-Francois Bergier, Zürich: vdf, 2003.
- Hoffmann, Walter: Die Kehrseite der Macht, in: io new mamagement, Nr.9/2004
- Paris, Rainer: Normale Macht. Soziologische Essays. UVK, Konstanz 2005
- Popitz, Heinrich: Phänomene der Macht. Tübingen: Mohr Siebeck (2. Aufl.)´, 1992.
- Rosenberg, Marshall B.: Gewaltfreie Kommunikation: Eine Sprache des Lebens Paderborn: Junfermann, 2001.

Siehe auch


- Synonyme und Begriffe mit ähnlicher Bedeutung: Autorität, Einfluss, Fähigkeit, Gewalt, Herrschaft, Kompetenz, Kontrolle, Möglichkeit, Politische Macht, Potenz, Vermögen, Zwang, Machtdistanz
- Antonyme: Anarchie, Ohnmacht, Unvermögen
- Macht (Star Wars)

Weblinks


- detaillierte Arbeit über Michel Foucaults Machtbegriff [http://www.sicetnon.org/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topic_id=52&page_id=244] [Foucault spielt in der gegenwärtigen philosophischen Auseinandersetzung in Machtkontexten eine recht bedeutende Rolle]
- [http://www.bruehlmeier.info/macht.htm "Macht und Autorität in der Erziehung", vom Schweizer Pädagogen Arthur Brühlmeier]
- [http://www.naturalchild.com/marshall_rosenberg/protective_use_of_force.html] Kategorie:Herrschaftssoziologie Kategorie:Macht th:อำนาจ

Unternehmensberater

Unternehmensberater, auch Unternehmensberatungen, sind Unternehmen, die anderen Organisationen eine Beratung als Dienstleistung anbieten. Oft ist das Management der Kunden (bzw. Klienten) Gegenstand der Beratung, manchmal aber auch fachliche Entscheidungen und Veränderungen wie bei z.B. spezielle Ingenieurleistungen oder Personalfragen.

Begriff

Für die Unternehmensberatung gibt es unterschiedliche Bezeichnungen:
- Wirtschaftsberatung ist keine offizielle Berufsbezeichnung mit gesetzlicher Grundlage.
- Oft wird auch der Anglizismus consulting für die Beratung an sich und Consultant oder Consultancy für die Organisation oder Person des Beraters verwendet. Unternehmensberater erbringen ihre Dienstleistung mit und am Kunden, weshalb häufig vom "Mandat" oder "Engagement" gesprochen wird. Die Kunden der Unternehmensberatung werden häufig als "Klienten" oder "Mandanten" bezeichnet.

Berufsbild

Qualifikation

Die Tätigkeit des Unternehmensberaters unterliegt in Deutschland keinem Berufsschutz. Österreich bildet mit der Gewerbeordnung im europäischen Raum die einzige Ausnahme und definiert: Laut GewO § 29 sind für den Umfang der Gewerbeberechtigung insbesondere die für die Ausübung erforderlichen eigentümlichen Arbeitsvorgänge, die historische Entwicklung sowie die in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen maßgebend.(Zitat WKO). Jeder in der Unternehmensberatung Tätige kann sich Unternehmensberater nennen. Dies führt in der Praxis insbesondere im Bereich der Wirtschaftsberatung zu ungewünschten Erscheinungen: Als Unternehmensberater getarnt werden Dienstleistungen (z.B. Versicherungen) ausgewählter Vertragspartner angeboten. Mit einem Beratungsprozess hat dies keine Ähnlichkeit. Die Qualifikation zur Unternehmensberatung erlangt aus akademischer Perspektive in der Regel derjenige, welcher nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Universitätsstudium oder einem Universitätsstudium mit betriebswirtschaftlichem Zusatzstudium eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen kann oder in diesem Zeitraum als Junior Consultant in einer Unternehmensberatung tätig war. Aber auch Quereinsteiger sind in der Unternehmensberatung tätig, wenn sie genügend Berufserfahrung vorweisen können. Als hauptberuflich beratend gilt nach Auffassung der Fachverbände, wer 150 Beratungstage jährlich nachweisen kann. Hinzu treten Fortbildungen, welche mindestens 30 Stunden im Jahr umfassen sollten.

Beratungsgrundsätze

Unternehmensberater unterwerfen sich häufig einem Berufs- und Ehrenkodex (engl.: Code of Ethics), z. B. der Association of Management Consulting Firms (AMCF), dem Bund deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) oder der Fachgruppe beratende Volks- und Betriebwirte im bdvb e.V.. Diese enthalten in der Regel folgende Elemente:
- Unabhängigkeit des Unternehmensberaters von Dritten, insbesondere, wenn Entscheidungen über Lieferanten oder andere Marktpartner des Klienten anstehen.
- Objektivität der Beratung unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken.
- Kompetenz: beraten wird nur in Feldern, in welchen der Unternehmensberater nachweislich Kompetenz erlangt hat.
- Vertraulichkeit: keine der im Beratungsprozess erworbenen Kenntnisse und Informationen gelangen an Dritte.

Ausbildung

Unternehmensberatungen stellen in der Regel herausragende Universitätsabsolventen aller Fachrichtungen an. Insbesondere in den großen Beratungen werden etwa nur zu 50% Absolventen der Betriebswirtschaftlehre angestellt. Daneben sind besonders die Studiengänge Physik, Mathematik und Medizin stark vertreten. Zu einem kleinen Anteil werden auch Leute mit Berufserfahrung angestellt. In der Universitätslandschaft gibt es einige Ausbildungsangebote, die eine fachliche Eignung zur Unternehmensberatung als explizites Ziel haben. Darunter finden sich: Der Diplom-Studiengang Business Consulting (BC) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven stellt ein Studienangebot für die Ausbildung von Unternehmens- und Organisationsberatern in Deutschland dar. Es hat zum Ziel betriebswirtschaftliche Kenntnisse mit sozialer Handlungskompetenz zu verzahnen. Aufbaustudiengänge mit Beratungsspezialisierungen wie beispielsweise Start-up Consulting werden auch von anderen Universitäten wie beispielsweise der Fernuniversität in Hagen angeboten.

Spezialisierungen

So vielfältig wie die Aufgaben und Unternehmen so verschieden sind auch die Beratungsbereiche und die Managementideen der Berater. Unter Unternehmensberater/Spezialisierungen läßt sich eine Unterteilung der Beratungsunternehmen finden.

Dienstleistung Beratung

Beratungsprozess

Der Beratungsprozess ist durch stets wiederkehrende Elemente gekennzeichnet. Einer Situationsanalyse (Bestandsaufnahme) schließt sich die Zielformulierung für das Beratungsprojekt an. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Kalkulation des voraussichtlichen Beratungsaufwands möglich. Es folgen die Konzeptentwicklung, die Konzeptpräsentationen, ggf. die Mithilfe (Coaching) bei der Umsetzung (Implementation) sowie ein Maßnahmencontrolling. Der Beratungsprozess erfordert eine Mithilfe des Kunden (bzw. Klienten). Somit ist die Unternehmensberatung eine Dienstleistung unter Einbezug des externen Faktors.

Produkthaftung

Eine Art Produkthaftung besteht für Beratungsleistungen nur insofern, als nachweislich falsche Auskünfte zu Schäden führen. Da der Unternehmensberater in der Regel nicht oder nur partiell an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungswege beteiligt ist, kann er für Ausführungsfehler in der Umsetzung ebensowenig haftbar gemacht werden wie für Ratschläge oder Konzeptionen, welche auf Fehl- oder Falschinformationen des Kunden (bzw. Klienten) basieren.

Beratungskonzepte

Es lassen sich im wesentlichen vier generische Beratungskonzepte unterscheiden:
- Managementberatung - Strategie - Organisation - Leadership - Marketing
- IT-Consulting - System-Integration - eBusiness / Internet - Netzwerke
- Personalberatung - Personal-Recruitment > Head Hunter - High Potential Development - Personal Konzepte - Training / Weiterbildung
- Tech. Consulting - Spezial-Branchen - Facility Management

Kritik

Gerade im Rahmen der Globalisierungskritik dient die Tätigkeit von Unternehmensberatern häufig als klassisches Beispiel für einen Mangel an nachhaltiger Entwicklung und wird dementsprechend kritisiert. Es wird bemängelt, dass die Unternehmensberatung nur ihren Beraterauftrag erfüllt, aber dabei implizit keine der potentiell negativen Folgen im betroffenen Unternehmen mit erleiden würden. Manche Mitarbeiter von beratenen Unternehmen würden außerdem sagen, dass die vom Unternehmensberater eingebrachte Expertise lediglich eine Zusammenfassung und Präsentation bereits vorhandener interner Änderungsvorschläge seien - was aber durchaus zum Auftrag der Unternehmensberatung gehören kann und daher auch so beabsichtigt ist. Andererseits steht dabei der Vorwurf im Raum, dass die Führung eines Unternehmens die Änderungsvorschläge einer Unternehmensberatung lediglich als Vorwand verwenden könnte, um unpopuläre Ideen umzusetzen und dabei von der eigenen Verantwortung wieder abzulenken. Da jeder Unternehmensberatung auch nur ein begrenzter Satz an Methoden zur Verfügung steht, die auch noch von verschiedenen Managementmoden geprägt werden, ist die Gefahr des "Clones", einer eins-zu-eins Übertragung eines einzelnen Konzeptes auf alle beratenen Kunden, groß. Dadurch können die Einzigartikeit (→ Alleinstellungsmerkmal) des beratenen Unternehmen zerstört werden. Dies wird verstärkt durch:
- das "Up or out - Konzept" der Beraterkarriere, die die Berater zwingen, finanziell erfolgreiche Projekte vorzuweisen. Tiefe Analysen, Denkpausen und kreative Arbeit können so verhindert werden.
- das Alumni-Netzwerk ehemaliger Mitarbeiter des Beratungsunternehmens, das bewußt gehalten wird, um alte Kunden zu binden und Neukunden zu finden.
- Die Einstellung von Absolventen ohne wirkliche Beruferfahrung, die auf das eigene Beratungskonzept eingeschworen werden.

Bekannte Unternehmensberatungen und -berater

Größere Unternehmensberatungen, die bereits einen Wikipedia eintrag haben, finden sich hier. Eine aktuelle Marktübersicht der größten Unternehmensberatungen erstellt alljährlich die Marktforschungsfirma Lünendonk, die dort sogenannten [http://www.luenendonk.de/listen.php Lünendonk-Listen].

Studentische Unternehmensberatungen

Neben den großen Beratungsunternehmen haben sich im Umfeld von Universitäten und Fachhochschulen zahlreiche studentische Unternehmensberatungen etabliert. Diese verfolgen neben der eigentlichen Beratungsleistung den primären Zweck, Studenten die praxisnahe Anwendung des erworbenen Wissens zu ermöglichen. Ein Großteil der oben aufgezählten Beratungsbereiche wird inzwischen auch von den studentischen Unternehmensberatungen abgedeckt, von denen in Deutschland die meisten in einem der beiden bundesweiten Dachverbände (JCNetwork e.V. und BDSU e.V.) organisiert sind. Durch die Dachverbände oder auch durch professionelle Beratungen holen sich viele studentische Unternehmensberatungen Unterstützung für ihre Arbeit.

Organisationen


- Vereinigung beratender Betriebs- und Volkswirte e.V. (VBV)
- JCNetwork e.V. - Junior Consultant Network
- BDSU e.V. - Bundesverbandes Deutscher Studentischer Unternehmensberatungen

Weblinks


- [http://www.bdu.de] Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) Kategorie:Freie Berufe !

Berufsberatung

Verschiedene Einrichtungen wie die Bundesagentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) bieten Berufsberatung an. Diese wird meistens von Schülern in Anspruch genommen um zu erfahren, welcher Beruf zu ihnen passt, welche Anforderungen und Kenntnisse gefordert werden. Aber auch Arbeitslose, die aus gesundheitlichen Gründen arbeitlos geworden sind oder im erlernten Beruf keine Perspektive mehr sehen, informieren sich über Umschulungsmöglichkeiten. Solche Berufsberatungsstellen findet man in jeder größeren Stadt und bei den örtlichen Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten die Studienberatungsstellen der jeweiligen Hochschulen.

Siehe auch

Beratung

Weblink


- [http://www.jobcollege.de Ganzheitliche Berufsplanung] und Bewerbungsstrategien
- http://www.berufskunde.com
- [http://www.fit-for-europe.info Berufsberatung in Europa]
- http://www.berufsberatung.ch
- [http://www.arbeitsagentur.de/ Arbeitsagentur]
- [http://www.bbaw.de/forschung/psychologie/bin/ws1.pdf Test und Theater. Verfahren der Eignungsprüfung]
- [http://www.bildungsportal-muenster.de Bildungsportal Münster] Kategorie:Beruf

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Institution, die in Deutschland für die Arbeitsverwaltung und -förderung zuständig ist. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung mit Sitz in Nürnberg. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und ist mit etwa 90000 Mitarbeitern die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

Geschichte

Die wurde 1927 als „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ errichtet, aber bereits sechs Jahre später, mit Beginn des Nationalsozialismus 1933, gleichgeschaltet. 1952 wurde die sie neugegründet und in „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ umbenannt. ((BAfAA oder BAfAVAV, auch BAVAV) durch das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)) 1969 wurde die Behörde durch Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) umbenannt in „Bundesanstalt für Arbeit“ (BA). 1998 trat das SGB III in Kraft und ersetzte das Arbeitsförderungsgesetz. Im Jahre 2004 wurde sie durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt umbenannt in Bundesagentur für Arbeit (BA).

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.
- Aufgaben und Zuständigkeiten (auszugsweise):
  - Arbeitsvermittlung
  - Arbeitsberatung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  - Berufsberatung
  - Arbeitsmarktbeobachtung
  - Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  - Zahlung von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel:
    - Arbeitslosengeld
    - Arbeitslosenhilfe- seit dem 01. Januar 2005 Arbeitslosengeld II
    - Arbeitnehmerhilfe
    - Insolvenzgeld
  - Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel:
    - Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
    - Strukturanpassungsmaßnahmen
    - Personal-Service-Agenturen
    - Lohnkostenzuschuss
    - Eingliederungszuschuss
    - Mobilitätshilfen
    - Existenzgründungszuschuss [http://www.steuerartenueberblick.de/ich-ag/]
  - Förderung der Berufsausbildung:
    - Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
    - Ausbildungsbegleitende Hilfen
    - Ausbildung in Außerbetrieblichen Einrichtungen
    - Berufsausbildungsbeihilfe
    - Förderung von Wohnheimen für Auszubildende
  - Förderung der beruflichen Weiterbildung:
    - Unterhaltsgeld
    - Bildungsgutschein
    - Weiterbildungskosten
  - Leistungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
  - Rehabilitationsleistungen
  - Schwerbehindertenrecht
  - Zahlung von Kindergeld (als Familienkasse)
  - Erteilung von Arbeitserlaubnissen

Struktur

Die BA hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau:
- Zentrale (bis 31. Dezember 2003 Hauptstelle)
- 10 Regionaldirektionen (bis 31. Dezember 2003 Landesarbeitsämter)
  - Baden-Württemberg
  - Bayern
  - Berlin-Brandenburg
  - Hessen
  - Niedersachsen-Bremen
  - Nordrhein-Westfalen
  - Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern)
  - Rheinland-Pfalz-Saarland
  - Sachsen
  - Sachsen-Anhalt-Thüringen
- 180 Agenturen für Arbeit (bis zum 31. Dezember 2003 Arbeitsämter)
- 660 Geschäftsstellen Einige Aufgaben werden innerhalb der BA durch so genannte besondere Dienststellen wahrgenommen, hierunter fallen unter anderem:
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
- BA-Bildungsinstitut (BA-BI)
- IT-Systemhaus (IT SYS)
- BA-Servicehaus (BA-SH)
- Familienkasse (FamKa)
- Zentrale der BA
- Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
- Fachhochschule der Bundesagentur für Arbeit

Finanzierung

Finanziert wird die BA vor allem durch Beiträge der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung. "Mini-Jobber" zahlen keine Beträge zur Arbeitslosenversicherung. Aus den Beiträgen werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen. Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ersetzt aufgrund des § 363 SGB III [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/__363.html] die Kosten der BA, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosenhilfe) entstehen. Nach § 364 [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/__364.html] und § 365 [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/__365.html]] SGB III ist der Bund verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten, wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.

Selbstverwaltung

Im Gegensatz zur Selbstverwaltung der Krankenkassen und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit drittelparitätisch besetzt. Der Verwaltungsrat besteht in drittelparitätischer Zusammensetzung aus je sieben ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand. Mit der Reform der Bundesagentur wurden Aufgaben des Verwaltungsrats - analog zum Aufsichtsrat in Privatunternehmen - überwiegend auf Kontrollfunktionen reduziert. So kann die Selbstverwaltung Prüfungen durch die Innenrevision verlangen. Entsprechend der Regelung im Aktiengesetz kann er auch externe Sachverständige mit der Prüfung beauftragen. Darüber hinaus erlässt er die Satzung der BA - zuletzt am 30. Januar 2003 - und stellt ihren Haushalt fest. Auch der jährliche Geschäftsbericht muss durch ihn genehmigt werden. Bei jeder Agentur für Arbeit besteht ein ebenfalls drittelparitätisch besetzter Verwaltungsausschuss, der die Geschäftsführung überwacht und berät. Dagegen wurden die Verwaltungsräte auf Ebene der Regionaldirektionen durch das ab dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene dritte Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) abgeschafft.

Reform der Arbeitsverwaltung

Interne Reformanstrengungen

Bereits 1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten, welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden, da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind.
- interne strukturelle Reformen:
  - bessere Kundenorientierung durch Abschaffung der Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung (Service aus einer Hand)
  - Beschleunigung der Leistungsgewährung durch Dezentralisierung
  - Steigerung der Effizienz durch:
    - Abflachen der internen Hierarchien
    - Steigerung der Effizienz durch teamorientierte Organisation
    - Ausgliederung des Immobilienmanagements in eine externe GmbH
    - Ausgliederung / Zusammenfassung einzelner Abteilungen der Hauptstelle und des Zentralamtes zum „BA IT-Systemhaus“
    - Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung
    - Modernisierung der IT-Infrastruktur
  - Reduzierung redundanter Datenbestände durch Zentralisierung der Datenhaltung
  - Einführung des „virtuellen Arbeitsmarktes“
    - vereinfachter Zugang auf Stellenangebote und Bewerberangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    - bessere Integration privater Stellenbörsen.
  - Verbesserung der Service-Qualität durch Einführung eines Kunden-Reaktions-Managements.

Reform der BA durch Gesetz

Die im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor. Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten sich weniger mit strukturellen Änderungen innerhalb der BA, sondern vielmehr mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen, unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden, sollte der Arbeitsmarkt entlastet werden. Das Stützen der privaten Arbeitsvermittler erwies sich hierbei jedoch bislang als Fehlschlag. Es gab auch schon vor den Reformbemühungen private Arbeitsvermittler, welche mit Erlaubnis der BA gewerbliche Arbeitsvermittlung betrieben. Die Reform rief zwar weitere private Arbeitsvermittler auf den Plan, da diese nunmehr von der BA indirekt über Vermittlungsgutscheine finanziert wurden, doch die erhoffte Entlastung des Arbeitsmarktes trat nicht ein. Das ab dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene dritte Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.
- Inhalte des Hartz-III Gesetzes die die Struktur der BA betreffen:
  - Umbenennung der BA in Bundesagentur für Arbeit
  - Umbenennung der Dienststellen in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
  - Selbstverwaltung:
    - Auflösung der Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen
    - Selbstverwaltungsorgane blieben nur in der Zentrale (Verwaltungsrat) und in den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) bestehen.
    - die Selbstverwaltungsorgane können sich per Satzung einen Zustimmungsvorbehalt zu bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung einräumen.
  - Haushalt der BA:
    - Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit dürfen keine Vorschläge mehr zum Haushalt der BA machen, dieser wird vom Vorstand in eigener Verantwortung erstellt.
    - Ausgabereste, die von einer Agentur für Arbeit erwirtschaftet werden, kommen im kommenden Jahr dieser Agentur wieder zu Gute.
    - Haushaltsausgleiche zwischen den Agenturen für Arbeit sind nicht mehr möglich.
  - Kontraktmanagement:
    - Ersetzung des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und BA durch ein Agency-Modell.
    - Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen und nicht mehr durch Weisungen.
    - Das selbe Steuerungsmodell soll auf allen Ebenen der BA konsequent eingesetzt werden.
  - Die BA darf sich für die Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten eines nicht-öffentlichen Dritten bedienen (zum Beispiel Call-Center).
  - Die Vorprüfungsämter der BA werden mit dem 1. Januar 2004 aufgelöst.
  - Bekämpfung der illegalen Beschäftigung:
    - die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch Prüfungen vor Ort wird von der Zollverwaltung übernommen.
    - die Verfolgung von Leistungsmissbrauch, der keine Außenprüfungen erfordert, obliegt weiterhin der BA. Des weiteren enthält das dritte Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.

Kritik an der Bundesagentur für Arbeit

Bereits nach der Affäre um gefälschte Vermittlungsstatistiken war der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Auch nach der Entlassung des damaligen Vorsitzenden der BA, Florian Gerster, erhoben einige Politiker wie z.B. Guido Westerwelle die Forderung, die Bundesanstalt für Arbeit aufzulösen. Im wesentlichen geht es dabei um die Frage, ob eine zentrale (wie die Bundesagentur für Arbeit) oder eine dezentrale (wie kommunale Träger) Organisationsstruktur besser geeignet sei, um auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Zum Teil wird auch die völlige Privatisierung des Vermittlungsbetriebes gefordert. Diese Option hat aber durch die geringen Vermittlungserfolge privater Träger zunächst einen Dämpfer erhalten. Auch unter dem neuen Namen Arbeitsagentur und der laufenden Reform im Jahr 2004 stand die Vermittlungsquote in der Kritik; die Zahlen der von der Bundesagentur erfolgreich vermittelten Stellen waren sogar rückläufig. Als dies bekannt wurde, stellte Peter Clever, der Vertreter der Arbeitgeber im BA-Aufsichtsrat, die Existenzberechtigung der BA in Frage (woraufhin er von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement indirekt und später auch direkt zum Rücktritt aufgefordert wurde). Allerdings stellte sich schon bald heraus, dass dieses nicht auf die Arbeit der Bundesagentur zurückzuführen war, sondern auf die sich allgemein verschlechternde Wirtschaftslage. Wenn man die Vermittlungszahlen in Relation zur Gesamtzahl der offenen Stellen in dieser Zeit betrachtet, leistete die Bundesagentur sogar bessere Arbeit als je zuvor. Leider wurde dies in der Öffentlichkeit jedoch nicht so wahrgenommen, da die Berichterstattung der Massenmedien zu dieser Zeit sehr einseitig war. Trotz einiger Probleme hat sich die Bundesagentur durch die schnelle Umsetzung von Hartz IV in einem halben Jahr (ähnliche Reformen in skandinavischen Ländern wurden in Zeiträumen von zwei bis drei Jahren umgesetzt) zwar kurzfristig Anerkennung verdient. Weiterhin wird aber diskutiert, ob durch eine Regionalisierung bzw. eine Übernahme der Aufgaben durch die Kommunen nicht eine höhere Schlagkraft entwickelt werden könnte. Bei der Kritik fließen rationale (mangelnde Flexibilität aufgrund der Größe) und irrationale (der Bundesagentur wird implizit die Schuld an der hohen Arbeitslosigkeit gegeben) Kritikpunkte zusammen und sind teilweise nur schwer zu trennen.

Forderung nach Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit

Vor allem von Seiten der FDP wird die Zerschlagung der BA gefordert. Die FDP geht davon aus, dass durch die Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit 30 Milliarden Euro eingespart werden könnten. Die Einsparungen sollen sich vor allem durch eine Beendigung der aktiven Arbeitsmarktpolitik (z.B. keine Weiterbildungsmaßnahmen oder Eingliederungszuschüssen für Langzeitarbeitslose), die Vermeidungen von Doppelstrukturen bei Kommunen und BA und die Abschaffung zentraler Stellen ergeben. Wortführer dabei ist der ehemalige Arbeitsvermittler und neue Generalsekretär der FDP Dirk Niebel. Er schlägt statt einer großen Behörde die Organisation nach einem Drei-Säulen-Modell vor: Die erste Säule davon solle eine Versicherung sein, die das Arbeitslosengeld auszahle. Die zweite Säule bilde eine kleine Arbeitsagentur mit 200 bis 300 Beschäftigten, die sich um überregionale Belange kümmert. Die dritte Säule sollen dann die Agenturen vor Ort sein, die sich um die Arbeitsvermittlung kümmern sollten. Diese sollen nicht mehr wie bisher dem Bund, sondern direkt den Kommunen unterstellt sein. Die FDP verspricht sich von dem Modell kürzere Entscheidungswege und mehr Konkurrenz. Kritiker wie die Wirtschaftsforschungsinstitute warnen dagegen vor "Kleinstaaterei" und Zersplitterung. Während die Landkreise eine Kommunalisierung zumindest des Arbeitslosengeldes II überwiegend begrüßen würden, lehnen die Städte dies ab.

Präsidenten und Vorstände der BA

An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit stand von 1952 bis 2002 ein Präsident. Folgende Personen hatten dieses Amt inne:
- 1952 - 1957: Julius Scheuble
- 1957 - 1968: Anton Sabel
- 1968 - 1984: Josef Stingl
- 1984 - 1993: Heinrich Franke
- 1993 - 2002: Bernhard Jagoda Nach Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder keinen Beamtenstatus mehr aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit innehaben, dafür aber deutlich höhere Gehälter, als die bisherigen Präsidenten beziehen. Die Vorstände setzten sich bisher personell wie folgt zusammen:
- 2002 - 2004
  - Vorstandsvorsitzender: Florian Gerster
  - Finanzen: Frank-Jürgen Weise
  - Operative Aufgaben: Heinrich Alt
- seit 2004
  - Vorstandsvorsitzender: Frank-Jürgen Weise
  - Finanzen: Raimund Becker
  - Operative Aufgaben: Heinrich Alt

Siehe auch

Siehe auch: Sozialversicherung, Sozialstaat, Sozialabbau, "Montagsdemonstrationen" gegen Sozialabbau 2004 Kategorie:Arbeitsmarkt Kategorie:Behörde (Deutschland) Kategorie:Sozialstaat Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts

Weblinks


- [http://www.fit-for-europe.info Beratung zu Europa]
- http://www.arbeitsagentur.de/ Bundesagentur für Arbeit
- [http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/350185.html Kommunen zur Auflösung der Bundesagentur für Arbeit]
- [http://www.frischerwind-online.de FrischerWind! Deutschland e.V. - Internetportal für Betriebs- und Personalräte sowie Erwerbslose]

Berufsberatung

Verschiedene Einrichtungen wie die Bundesagentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) bieten Berufsberatung an. Diese wird meistens von Schülern in Anspruch genommen um zu erfahren, welcher Beruf zu ihnen passt, welche Anforderungen und Kenntnisse gefordert werden. Aber auch Arbeitslose, die aus gesundheitlichen Gründen arbeitlos geworden sind oder im erlernten Beruf keine Perspektive mehr sehen, informieren sich über Umschulungsmöglichkeiten. Solche Berufsberatungsstellen findet man in jeder größeren Stadt und bei den örtlichen Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten die Studienberatungsstellen der jeweiligen Hochschulen.

Siehe auch

Beratung

Weblink


- [http://www.jobcollege.de Ganzheitliche Berufsplanung] und Bewerbungsstrategien
- http://www.berufskunde.com
- [http://www.fit-for-europe.info Berufsberatung in Europa]
- http://www.berufsberatung.ch
- [http://www.arbeitsagentur.de/ Arbeitsagentur]
- [http://www.bbaw.de/forschung/psychologie/bin/ws1.pdf Test und Theater. Verfahren der Eignungsprüfung]
- [http://www.bildungsportal-muenster.de Bildungsportal Münster] Kategorie:Beruf

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Institution, die in Deutschland für die Arbeitsverwaltung und -förderung zuständig ist. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung mit Sitz in Nürnberg. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und ist mit etwa 90000 Mitarbeitern die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

Geschichte

Die wurde 1927 als „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ errichtet, aber bereits sechs Jahre später, mit Beginn des Nationalsozialismus 1933, gleichgeschaltet. 1952 wurde die sie neugegründet und in „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ umbenannt. ((BAfAA oder BAfAVAV, auch BAVAV) durch das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)) 1969 wurde die Behörde durch Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) umbenannt in „Bundesanstalt für Arbeit“ (BA). 1998 trat das SGB III in Kraft und ersetzte das Arbeitsförderungsgesetz. Im Jahre 2004 wurde sie durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt umbenannt in Bundesagentur für Arbeit (BA).

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.
- Aufgaben und Zuständigkeiten (auszugsweise):
  - Arbeitsvermittlung
  - Arbeitsberatung (Arbeitgeber und Arb