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| Gesellschaftsform |
GesellschaftsformDie Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, die in irgendeiner Form wirtschaftlich tätig wird. Sie wird oft im Gesellschaftsvertrag festgelegt, der in Ausnahmefällen (z.B. bei der BGB-Gesellschaft) auch mündlich oder konkludent geschlossen werden kann.
Die Rechtsform wirkt sich u.a. auf Haftungsfragen der Gesellschafter und deren Recht zur Geschäftsführung aus. Sie bestimmt zudem, ob die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (z.B. Aktiengesellschaft) oder ob ihre Gesellschafter als natürliche Personen handeln.
Je nach Rechtsform sehen gesetzliche Normen unterschiedliche Anforderungen bei deren Errichtung, Betrieb oder Liquidation vor. Insbesondere finden sich Regelungen hinsichtlich des Grundkapitals, der Anzahl und Verpflichtungen der Gesellschafter, der Geschäftsführungsbefugnisse oder bestimmter Publizitätspflichten.
Während bei Personengesellschaften mindestens ein Gesellschafter auch mit seinem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat (eine Ausnahme stellt die GmbH und Co. KG dar), ist die Haftung bei den Kapitalgesellschaften in aller Regel begrenzt (z.B. auf die jeweiligen Einlagen der Gesellschafter).
Wird eine einzelne natürliche Person als Einzelunternehmen wirtschaftlich tätig, so haftet sie grundsätzlich mit ihrem vollen Vermögen. Es sind jedoch auch Ein-Personen-Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen (AG, GmbH) möglich, in denen ein Gesellschafter alle Anteile besitzt. Diese Gesellschaften können entstehen, indem ein Gesellschafter alle Anteile erwirbt oder eine Gesellschaft kann von Beginn an von nur einer Person gegründet werden. Einige Rechtsformen beziehen teilweise auch staatliche Haftung ein, so ehemals die Kolonialgesellschaft, heute noch Sparkassen.
Deutschland
In Deutschland gibt es unter anderem folgende Rechtsformen:
- Nicht rechtsfähige Personengesellschaften:
- Nicht eingetragener Verein (§§ 21 - 54 BGB)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) BGB-Gesellschaft (§§ 705 ff. BGB)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG) (§§ 105 ff. HGB)
- eingetragener Kaufmann (eK) (§§ 1 ff. HGB)
- Partnerschaftsgesellschaft
- Partenreederei (§ 489 HGB)
- Kommanditgesellschaft (KG) (§§ 161 ff. HGB), siehe auch GmbH und Co. KG
- Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV)
- Rechtsfähige Juristische Person des Privatrechts:
- Eingetragener Verein (e. V.) (§§ 21, 55 BGB)
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (§ 13 GmbHG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) (§§ 278 ff. AktG)
- Aktiengesellschaft (AG) (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AktG)
- Europäische Aktiengesellschaft (SE) (EG-Verordnung 2157/2001)
- Eingetragene Genossenschaft (eG) (§ 17 Abs. 1 GenG)
- Stiftung des privaten Rechts (§§ 80 ff. BGB)
- Rechtsfähige Juristische Person des öffentlichen Rechts:
- Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), darunter
- Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden)
- Sparkassen
- Sonstige Körperschaften, wie z.B. (staatliche) Universitäten, Studentenwerke, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern etc.
- Religionsgemeinschaften (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV)
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Kommunalunternehmen
- Stiftung des öffentlichen Rechts
- Weitere Rechtsformen des Öffentlichen Rechts:
- Regiebetrieb
- Eigenbetrieb
- Zweckverband
- Eigengesellschaft
Eine Sonderform von "Juristischen Personen" nehmen die Gewerkschaften ein, sofern sie keine eingetragenen Vereine sind. Sie gelten dennoch als "rechtsfähig".
Als noch im 20. Jahrhundert tätige (heute übergeleitete) Rechtsformen sind noch zu nennen
- Kolonialgesellschaft nach deutschem Schutzgebietsrecht
- Bergrechtliche Gewerkschaft nach preußischem Recht.
Schweiz
In der Schweiz gibt es folgende Rechtsformen:
- Rechtsgemeinschaften:
- einfache Gesellschaft (Art. 530 OR ff.)
- Kollektivgesellschaft (Art. 552 OR ff.)
- Kommanditgesellschaft (Art. 594 OR ff.)
- Körperschaften:
- Aktiengesellschaft (Art. 620 OR ff.)
- Kommanditaktiengesellschaft (Art. 764 OR ff.)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 772 OR ff.)
- Genossenschaft (Art. 828 OR ff.)
- Verein (Art. 60 ZGB ff.)
- Stiftung (Art. 80 ZGB ff.)
Weblinks
- [http://www.foerderland.de/136.0.html Ausführliche Informationen zu deutschen Gesellschaftsformen]
- [http://www.ixpro.de/existenzgruendung/rechtsformen/rechtsform.html Zusammenfassung der gängisten Rechtsformen in Deutschland]
Kategorie:Gesellschaftsrecht
GesellschaftGrundsätzlich muss unterschieden werden zwischen einem Alltagsverständnis von Gesellschaft (beispielsweise 'eine Menge von Personen', oder spezieller: "in guter Gesellschaft sein", "gesellschaftlichen Anschluss suchen", "das ist mir eine feine Gesellschaft") und der Verwendung des Begriffs in der Soziologie bzw. den Sozialwissenschaften überhaupt und im Privatrecht. Biosoziologisch gesehen ist der Mensch 'von Natur in Gesellschaft', mit (bereits) Aristoteles' Worten also ein ζώον πολιτικόν (zóon politikón), ein auf 'Staaten-(Gemeinden-, Poleis-)Bildung angelegtes Wesen'.
Die Herkunft des Begriffes "Gesellschaft" ist aus altertümlich gewordenen Worten wie "Geselle" erkennbar (vgl. Gleich und gleich gesellt sich gern). Eine oft implizite Bedeutung des Begriffs "Gesellschaft" ist, dass seine Mitglieder ein gegenseitiges Interesse oder ein Interesse an einer allgemeinen Zielsetzung teilen.
Gesellschaft (Soziologie)
Zum Begriff
In der Soziologie wird unter Gesellschaft allgemein das Zusammenleben von Menschen verstanden. Der Begriff wird auch für Gruppen von Menschen verwandt, beispielsweise für ein Volk, oder für einen strukturierten, räumlich abgegrenzten Zusammenhang zwischen Menschen (z.B. ("die schwedische Gesellschaft") oder für ein durch die Dichte und Multiplexität sozialer "Interaktionen" abgegrenztes Knäuel im Netzwerk der Menschheit.
Die Bezeichnung "Gesellschaft" ist als zentraler Grundbegriff der Soziologie nicht unumstritten. Analytisch eingeführt wurde der Terminus durch den Soziologen Ferdinand Tönnies 1887 in seinem Werk "Gemeinschaft und Gesellschaft". Tönnies stellt dem Begriff Gemeinschaft, welche sich durch gegenseitiges Vertrauen, emotionale Anbindung und Homogenität auszeichnet, den Begriff Gesellschaft gegenüber, derer sich die Akteure mit jeweils individuellen Zielen bedienen. Dies führt zu einer nur losen Verknüpfung der Individuen in der Gesellschaft. Beide, Gemeinschaft und Gesellschaft, sind für ihn Gegenstände der Soziologie.
Max Weber knüpfte mit dem Begriff Vergesellschaftung daran an.
Konkrete Anwendung des Begriffs
Für konkrete Anwendungen des Begriffs wird die Grenze der Gesellschaft wegen allzu schlecht bestimmbarer Allgemeinbegriffe meist da angesetzt, wo (vermeintlich) die Gemeinsamkeit endet, die mit der Verwendung des Begriffs angedeutet werden soll. Diese Gemeinsamkeiten werden nach verschiedenen Kriterien abgegrenzt. So werden einzelne Länder (Abgrenzungskriterium: Landesgrenzen) als Gesellschaften bezeichnet, ebenso wie Kulturen (Abgrenzungskriterium: Kulturgrenzen) und soziale Systeme.
Wer Soziologie betreibt, wird immer fragen, wer erfolgreich eine "Gesellschaft" definiere. Dies ist schwieriger als beim Staat (auch der Nation) zu ermitteln, der durch völkerrechtlichen Vertrag oder erfolgreiche Proklamation entsteht, oder selbst beim Volk, das sich im Selbstverständnis durch symbolische, miteinander eng vernetzte Medien (Sprache, Liedgut, Abstammungs- und andere Mythen usw. als solches versteht, oft mit dichterischer Nachhilfe - vgl. Homer, Dante, Luther; Nationaldichter). Wer aber definiert z.B. die "polnische Gesellschaft", d.h. grenzt das oben angesprochene "Knäuel" im sozialen Netzwerk Ostmitteleuropa als das "polnische" ab? Vermutlich Soziolog/inn/en.
Den politischen Eliten kann das kaum Recht sein. Die neoliberale Politikerin Margaret Thatcher stellte die Existenz von "Gesellschaft" überhaupt in Abrede.
Soziologische Schulen und ihr Zugriff zur "Gesellschaft"
Im (z.B.) Strukturfunktionalismus bildet sich aus Akteuren dann eine "Gesellschaft", wenn sie in der Lage ist, mittels bestimmter sozialer Funktionen die menschlichen Bedürfnisse zu befriedigen (vgl. Talcott Parsons, aber auch: den Funktionalismus). Funktional darauf ausgerichtet bilden sich "Institutionen"; und ohne die Herausbildung von entsprechenden "Strukturen" ist eine dauerhafte Bedürfnisbefriedigung nicht möglich.
Auch ein Robinson Crusoe überlebt nur, weil er die Methoden zur Bewältigung der Welt (Normen, Werte, Fähigkeiten) verinnerlicht hat, weil er die Gesellschaft in sich trägt - z.B., wenn er auf seiner einsamen Insel 'fromm' wird. Akteur (oder, strittig, Individuum) und Gesellschaft stehen in einem wechselseitigem Abhängigkeitsverhältnis. Langfristig stabilisieren sich Gesellschaften nur, wenn sie sich über Sozialisation Strukturen und Wertvorstellungen reproduzieren. Ursprüngliche Instanz ist hier durch biologische Determination die Kernfamilie (sogar dies ist umstritten).
"Gesellschaft" in systemtheoretischen Begriffen ist, mit Luhmann ausgedrückt, das umfassendste soziale System, die Einheit, die keine soziale Umwelt mehr hat und alle (anderen) sozialen Systeme, Verhältnisse und Tatbestände umfasst. Anders ausgedrückt ist Gesellschaft alles, was durch Kommunikation füreinander erreichbar ist.
Für den 2002 verstorbenen französischen Soziologen Pierre Bourdieu ist "Gesellschaft" nicht völlig erklärbar. Es gebe aber zwei zu unterscheidende Ebenen: die Ebene der sozialen Praxis, in der sich das Leben nach Regelmäßigkeiten abspiele, deren Ablauf die Akteure zum großen Teil unbewusst inkorporiert haben, und die Ebene der "Theorie der Praxis", wo untersucht werden müsse, die unbewussten, in ihrer Gesamtheit kaum wahrgenommenen Machtverhältnisse der sozialen Praxis aufzudecken, und zwar dort, wo sie weitest gehend mit den Gewohnheiten des Handelns, des Wahrnehmens und Beurteilens bricht. Bourdieus sehr einflussreiches Werk enthält damit eine gesellschaftskritische Komponente.
Auch in der heutigen (2005) Soziologie ist die Verwendung des Begriffes "Gesellschaft" nicht unumstritten. So fordert z.B. der britische Soziologie John Urry für eine Soziologie des 21. Jahrhunderts die Abkehr von der Analyse von "Gesellschaften" (Sociology Beyond Societies, London 2000).
"Weltgesellschaft"
Tönnies' und Luhmanns Ansätze erlauben - wie die vieler anderer soziologischer Makrotheoretiker - auch die Konzeption einer "Weltgesellschaft" (bei Karl Marx durch den durchdringenden Ausbeutungsmechanismus im Kapitalismus; bei Ludwig Gumplovicz durch den Krieg zwischen Gruppen; bei Ferdinand Tönnies durch den Fernhandel; bei Niklas Luhmann durch Anschluss von Kommunikationmedien wie etwa durch "Zahlungen" von "Geld"; usw.).
Die Gesellschaft wird hier nach dem geschichtlichen Entwicklungsstand der Produktionsverhältnisse beschrieben:
- Urgesellschaft
- Sklavenhaltergesellschaft
- Feudalismus
- Asiatische Produktionsweise
- Kapitalismus
- Sozialismus
- Kommunismus
Rechtsform
Das Wort Gesellschaft wird im juristischen Sprachgebrauch für Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen gebraucht, siehe Rechtsform.
Verwandte Themen
- Gesellschaftsordnung, Sozialstruktur, Gemeinwesen, Unterscheidung von Staat und Gesellschaft, Gesellschaftsmodell, Nivellierte Mittelstandsgesellschaft
- Industriegesellschaft, Konsumgesellschaft, Dienstleistungsgesellschaft, Informationsgesellschaft, Erlebnisgesellschaft, Netzwerkgesellschaft, Risikogesellschaft
ja:社会
ko:사회
nb:Samfunn
simple:Society
zh-min-nan:Siā-hōe
Kategorie:Soziologie
Kategorie:Gesellschaftsrecht
Kategorie:Wortexport
Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, die sich zum Zweck der gemeinsamen Verfolgung eines wirtschaftlichen Zieles in einer Gesellschaft zusammengeschlossenen haben.
Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind beispielsweise...
- die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis
- die Befugnisse der Gesellschafter im Innenverhältnis
- die Frage der Haftung
- die Verteilung des Gewinnes
sollte im Gesellschaftsvertrag nichts geregelt sein, gelten z.B. bei der OHG oder KG die Regelungen des Handelsgesetzbuches.
Kategorie:Gesellschaftsrecht
BGB-GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft ist in Deutschland eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten ( BGB).
Zum Beispiel: Zusammenschluss von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauvorhabens (sog. ARGE). Auch beim Zusammenschluss von Personen zu einer Fahr- oder Spielgemeinschaft oder einem Investmentclub kann es sich um eine GbR handeln. Liegt der gemeinsame Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, handelt es sich allerdings nicht um eine GbR, sondern um eine Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Keine GbR, sondern eine Bruchteilsgemeinschaft liegt in der Regel vor, wenn bloß eine Sache gemeinsam gehalten und verwaltet wird.
Gesetzliche Grundlagen
Nach [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__705.html §§ 705] ff. BGB sind die Vorschriften über die GbR zugleich Auffangvorschriften für alle übrigen Gesellschaftsformen.
Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Der Vertrag kann dann eine notarielle Beurkundung erfordern, wenn ein Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht (beispielsweise ein Erbbaurecht) oder ein Recht an einem Grundstück in die Gesellschaft eingebracht wird ( BGB).
Es bedarf im Gesellschaftsvertrag der Vereinbarung eines gemeinsamen (legalen) Zwecks. Geschäftsführungsbefugt sind nach dem Gesetz alle Gesellschafter gemeinsam, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Problematisch ist die gemeinsame Haftung aller Gesellschafter.
Es gibt Sonderformen der GbR, nämlich alle anderen Personengesellschaften wie OHG, KG usw. Diese unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen. Als Beispiel für eine besondere Form der OHG ist die Partnerschaftsgesellschaft zu nennen, die allerdings nur für freie Berufe geschaffen wurde (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.)
(Teil)-Rechtsfähigkeit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 29. Januar 2001 (Aktenzeichen II ZR 331/00) die Teilrechtsfähigkeit der Außengesellschaft anerkannt. Gesellschaften, die nach außen als solche auftreten, werden seitdem als teilrechtsfähig angesehen. Die BGB-Gesellschaft kann dann auch Partei ( ZPO) eines Prozesses sein. Die Klage gegen eine GbR musste sich unter der früheren Rechtslage gegen alle Gesellschafter richten. Nunmehr ist es dagegen möglich, die Gesellschaft unter ihrem Namen zu verklagen. Zugleich müssen Klagen, die durch die Gesellschaft erhoben werden, alle Gesellschafter aufführen. Die Gesellschafter haften jeweils mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, und zwar inhaltsgleich und direkt (gem. § 128 HGB analog).
Im Verlauf des Bestehens der Gesellschaft muss bei Veränderungen durch Austritt oder Eintritt von Gesellschaftern auf eine Fortbestandsklausel im Gesellschaftsvertrag geachtet werden.
Siehe auch: Erbengemeinschaft, Einfache Gesellschaft
Weblinks
- [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7bd94a931421f91777c0b88bfc3724dd&client=3&anz=5&pos=3&nr=22085&Blank=1.pdf Urteil des BGH vom 29.1.2001]
Kategorie:Unternehmensform
Kategorie:Gesellschaftsrecht
GesellschafterGesellschafter ist ein Begriff aus dem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht und bezeichnet einen Teilhaber bzw. ein Mitglied einer Gesellschaft.
Gesellschafter sind danach
- die Mitglieder einer OHG, KG (Mitunternehmer)
- die Mitglieder einer typisch stillen Gesellschaft und einer atypisch stillen Gesellschaft
- die Mitglieder einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
- die Anteilseigner einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- die Aktionäre einer Aktiengesellschaft
Siehe auch: Portal:Wirtschaft
Kategorie:Gesellschaftsrecht
Kategorie:Handelsrecht
Natürliche PersonEine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen. In früheren Rechtsordnungen wie z. B. dem klassischen römischen Recht gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des Familienoberhaupts (pater familias) unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von Sachen.
Gesetzliche Regelung in Deutschland
Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit zu einer natürlichen Person (§ 1 BGB). Unter gewissen Umständen wird die Rechtsfähigkeit auch fingiert. So kann bereits ein ungeborener Mensch (nasciturus) zum Erben werden (§ 1923 Abs. 2 BGB). Stark umstritten ist die Frage, ob dem Nasciturus bereits vor der Geburt und möglicherweise schon ab dem Beginn der Schwangerschaft Rechte zufallen können, insbesondere ein Recht auf Leben. Dies spielt vor allem im Hinblick auf den Schwangerschaftsabbruch und die Stammzellenforschung sowie verwandte Forschungsbereiche eine Rolle.
Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod. Nach einer Lehrmeinung sollen jedoch auch Tote unter bestimmten Voraussetzungen rechtsfähig bleiben. Diskutiert wird dies vor allem im Zusammenhang mit dem sog. postmortalen Persönlichkeitsrecht. Wann der Tod im rechtlichen Sinne eintritt, wird uneinheitlich beantwortet. Manche befürworten den Hirntod, andere den Herztod als ausschlaggebendes Kriterium.
Siehe auch: Rechtsfähigkeit
Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre
GrundkapitalDas Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000,00 EUR betragen. In der Bilanz des Unternehmens wird das Grundkapital als gezeichnetes Kapital aufgeführt und ist in Aktien unterteilt, womit das Mitgliedschaftsrecht der Anteilseigner an der Gesellschaft verbrieft wird. Durch die Zerlegung des Grundkapitals in Aktien (Mindestbetrag 1,00 EUR pro Aktie; § 8 Abs. 3 AktG) und deren mögliche Ausgabe an in- und ausländischen Börsenplätzen werden Finanzmittel in Form von Eigenkapital beschafft. Wenn einige Aktionäre (Anteilseigner der Gesellschaft) ihre Anteile (Aktien) verkaufen, bleibt das Grundkapital unverändert, da durch den Verkauf bzw. Ankauf von Anteilen nur die Gesellschafter (Aktionäre) wechseln, das Grundkapital davon jedoch nicht verändert wird........
Siehe auch: Stammkapital, Aktiengesetz
Kategorie:Aktiengesellschaft
PersonengesellschaftEine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche Personen und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person und hat eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit.
Deutschland
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
# die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft),
# die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
# die Kommanditgesellschaft (KG) und
# die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe).
Daneben existieren in Deutschland
- die stille Gesellschaft,
- die Reederei und
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung.
Österreich
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
# die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR),
# die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
# die Kommanditgesellschaft (KG)
# die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)http://www.help.gv.at/Content.Node/120/Seite.1204120.html und
# die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG).
Daneben existiert in Österreich
- die stille Gesellschaft.
Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die sog. Kapitalgesellschaften.
Kategorie:Unternehmensform
Kategorie:Gesellschaftsrecht
GmbH und Co KGDie GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (§ 161 Abs. 1 HGB), deren Komplementär (d. h. haftender Gesellschafter) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. So lässt sich die Haftung des Komplementärs beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft aufgeben zu müssen. An sich haftet der Komplementär in der KG unbeschränkt.
Die im Rechtsverkehr angegebene Firma, also auch der Name auf Angeboten, Rechnungen etc., muss eindeutige Hinweise auf beschränkt haftende Gesellschafter enthalten. Ein Zusatz wie GmbH & Co. KG muss dort unbedingt angegeben und darf nicht einfach durch KG ersetzt werden, obwohl die Firma selbst eigentlich Kommanditgesellschaft ist. Vereinzelt ist bei älteren Unternehmen auch eine Firma nach dem Muster KG (Unternehmensname) GmbH & Co. anzutreffen.
Außerdem muss sich die GmbH nicht mit Kapital in die KG einbringen. Sie kann sich auch auf die Geschäftsführung beschränken, die dann vom Vertreter der GmbH, also dem GmbH-Geschäftsführer, ausgeübt wird.
Vorteile:
- In der GmbH & Co. KG wird das Haftungsrisiko des Komplementärs durch die GmbH (eine juristische Person) übernommen und ist entsprechend beschränkt.
Nachteil:
- Der Aufwand für die Buchführung ist entsprechend hoch, da sowohl für die KG als auch für die GmbH die Bücher zu führen sind.
- Des Weiteren ist die Kreditwürdigkeit natürlich entsprechend eingeschränkt, da die Bank (relativ) wenig Sicherheiten geboten bekommt (nur das Gesamtkapital der GmbH und des Kommanditisten), da keine Vollhafter persönlich haften.
Siehe auch
Kapitalgesellschaft, Rechtsform, Gesellschaftsform
- [http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/rechtsformen/kg/index.jsp IHK Berlin über die GmbH & Co. KG]
- Limited & Co. KG - der Komplementär der KG ist eine englische Limited, und keine GmbH
- GmbH
Kategorie:Unternehmensform
KapitalgesellschaftDie Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. Als Kapitalgesellschaften gelten insbesondere die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Grundlage für das wirtschaftliche Handeln ist dabei das Grundkapital der Gesellschaft, das bei der Gründung eingebracht wird und später auch verändert werden kann.
Die beteiligten Unternehmer bzw. Gesellschafter haften dabei nicht mit ihrem privaten Vermögen für den Erfolg der Gesellschaft, sondern mit dem jeweils eingebrachten Kapital.
Ist dieses verbraucht, so erlischt die Gesellschaft (siehe Insolvenz und Konkurs).
Die Kapitalgesellschaft ist rechtlich gesehen eine juristische Person, sie kann als Unternehmen Klagen einreichen und verklagt werden. Schadenersatzzahlungen müssen daher aus dem Unternehmensvermögen getragen werden, nicht von den hinter der Gesellschaft stehenden Einzelpersonen. Die Kapitalgesellschaft ist nach BGH-Rechtsprechung deliktsfähig, rechtsfähig und prozessfähig. Handelsrechtlich ist sie ein "Formkaufmann".
Die Kommanditgesellschaft ist eigentlich eine Personengesellschaft, bei der häufig geübten Praxis, dass eine GmbH der einzig persönlich haftende Gesellschafter ist ("GmbH & Co. KG"), kommt sie jedoch ökonomisch einer Kapitalgesellschaft nahe; zudem existiert die Mischform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Im deutschsprachigen Raum kamen und kommen auch noch andere Formen der Kapitalgesellschaft vor, so die seerechtliche Reederei, die bergrechtliche Gewerkschaft und heute noch im Bereich des Sparkassenwesens - z.B. die "Hamburger Sparkasse" als juristische Person nach altem Hamburger Recht.
Eine Kapitalgesellschaft mit genossenschaftlichen Zügen waren frühe Unternehmensformen, wo die Beschäftigten zugleich Kapitalanteiler waren, so bereits in der frühen Neuzeit regional die Bergknappen und die Besatzungen von Schiffen auf Risikofahrten (vgl. die Partenreederei).
Siehe auch: Gesellschaft, Gesellschaftsrecht
Kategorie:Unternehmensform
Kategorie:Gesellschaftsrecht
Natürliche PersonEine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen. In früheren Rechtsordnungen wie z. B. dem klassischen römischen Recht gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des Familienoberhaupts (pater familias) unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von Sachen.
Gesetzliche Regelung in Deutschland
Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit zu einer natürlichen Person (§ 1 BGB). Unter gewissen Umständen wird die Rechtsfähigkeit auch fingiert. So kann bereits ein ungeborener Mensch (nasciturus) zum Erben werden (§ 1923 Abs. 2 BGB). Stark umstritten ist die Frage, ob dem Nasciturus bereits vor der Geburt und möglicherweise schon ab dem Beginn der Schwangerschaft Rechte zufallen können, insbesondere ein Recht auf Leben. Dies spielt vor allem im Hinblick auf den Schwangerschaftsabbruch und die Stammzellenforschung sowie verwandte Forschungsbereiche eine Rolle.
Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod. Nach einer Lehrmeinung sollen jedoch auch Tote unter bestimmten Voraussetzungen rechtsfähig bleiben. Diskutiert wird dies vor allem im Zusammenhang mit dem sog. postmortalen Persönlichkeitsrecht. Wann der Tod im rechtlichen Sinne eintritt, wird uneinheitlich beantwortet. Manche befürworten den Hirntod, andere den Herztod als ausschlaggebendes Kriterium.
Siehe auch: Rechtsfähigkeit
Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre
EinzelunternehmenAls Einzelunternehmen bezeichnet man im weitesten Sinne jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person, im engeren Sinne eine Unternehmung eines voll haftenden Einzelkaufmanns (e.K.).
Situation in Deutschland
Allgemeines
Einzelunternehmen können als kleinste wirtschaftliche Zelle angesehen werden, da sie dem Bürger auch ohne große finanzielle Rücklagen die Gründung einer Firma ermöglichen. Begünstigt wird dieser Umstand auch durch spezielle Gewerke in der Handwerksrolle, die keiner besonderen Voraussetzung bzw. Vorbildung (bspw. Meisterbrief) bedürfen. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber.
Kapitaleinlage
Eine bestimmte Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Firma
Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann ist, muss seine Firma (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" oder "e.K." oder "e.Kfm" oder "e.Kfr" enthalten.
Andernfalls kann der Inhaber den Namen seines Unternehmens — nach den Vorschriften der Gewerbeordnung — frei wählen.
Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inh. Manfred Mustermann. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen frei wählbaren Namen auszuwählen, weit verbreitet im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inh. Manfred Mustermann).
Eintragung im Handelsregister
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Einzelunternehmer sind jedoch nicht zwingend zur Eintragung des Betriebs im Handelsregister verpflichtet. Minderkaufmann oder Nichtkaufleute verzichten auf die Erfassung des Unternehmens im Handelsregister.
Geschäftsführung/Vertretung nach außen
Der Einzelunternehmer führt die Geschäfte unter seinem Namen bzw. seiner Firma auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er kann die Geschäfte aber auch durch einen Angestellten führen lassen bzw. Dritte durch Erteilung von Handlungsvollmachten zur Führung der Geschäfte bevollmächtigen.
Ermittlung des Gewinns
Einzelunternehmer ermitteln im Regelfall ihren steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung der Einnahmen mit den Ausgaben. Diese Gegenüberstellung wird überwiegend als Einnahmenüberschussrechnung bezeichnet.
Soweit der Einzelunternehmer Minderkaufmann oder Nichtkaufmann ist, gelten die Buchführungsvorschriften der Abgabenordnung (§§ 141 ff), was bedeutet, dass der Unternehmer bis zu einem steuerlichen Jahresgewinn von 30.000 EUR von der Bilanzierung befreit ist und seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln darf. Erst nach erstmaliger Überschreitung dieser Gewinngrenze wird der Inhaber des Einzelunternehmens durch das Finanzamt zur Bilanzierung im Sinne §141 AO i.V.m. § 4 Abs.1 EStG aufgefordert.
Soweit der Einzelunternehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs ist, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (Bilanzierung).
Rechtsfähigkeit des Einzelunternehmers
Ein Einzelunternehmer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen; er kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden.
Haftung des Einzelunternehmers
Der Einzelunternehmer muss für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen einstehen. Während die Gesellschafter etwa einer GmbH grundsätzlich nicht persönlich haften, ist beim Einzelunternehmen auch das gesamte Privatvermögen des Inhabers der Haftung ausgesetzt.
Auflösung eines Einzelunternehmens
Ein Einzelunternehmen wird aufgelöst, wenn der Unternehmer die wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder in das Privatvermögen überführt.
Steuerliche Behandlung eines Einzelunternehmers
Betriebsvermögen
Wirtschaftsgüter, die ein Einzelunternehmer für Zwecke seines Unternehmens nutzt, gehören zum Betriebsvermögen; sie müssen in der Bilanz ausgewiesen werden.
Gewerbesteuer
Der Einzelunternehmer ist gewerbesteuerpflichtig, soweit er nicht nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit ist. Übt der Einzelunternehmer eine selbständige Tätigkeit aus, unterliegt er nicht der Gewerbesteuer. Die vom Einzelunternehmer ggf. zu zahlende Gewerbesteuer wird teilweise auf seine Einkommensteuer angerechnet. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags wird ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.
Einkommensteuer
Ein Einzelunternehmer kann mit seinem Unternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aber auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Einkommensteuerpflichtig ist nicht die Firma, sondern der Inhaber des Einzelunternehmens.
Umsatzsteuer
Ein Einzelunternehmer ist Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuergesetzes. Ein Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Umsatzsteuer (Deutschland) und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Führt ein Einzelunternehmer mehrere Einzelunternehmen gleichzeitig (beispielsweise ein Frisör- und ein Bäckergeschäft) ist die gesamte Umsatzsteuer für beide Betriebe bei dem Finanzamt anzumelden, wo das erste Einzelunternehmen eröffnet wurde (Finanzamt der Erstbefassung; siehe auch §§ 19 ff AO). Von Unternehmern die einen Jahresumsatz von nicht mehr als 17.500 Euro erwirtschaften, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.
Erbschaftssteuer
Bei der Übertragung eines Betriebs im Wege der Schenkung oder Erbfolge auf einen Nachfolger wird bei der Erbschaftsteuer ein spezieller Freibetrag für Betriebsvermögen gewährt.
Rechtsgrundlagen
§§ 1 bis 104 Handelsgesetzbuch [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/index.html]
Siehe auch
Ich-AG, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kapitalgesellschaft, Genossenschaft
Kategorie:Unternehmensform
Deutschland
Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.
Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8.
Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.
Geografie
Lage
Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km.
Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.
Exklaven
Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben.
Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Mittelpunkt Deutschlands
Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .
Großlandschaften
Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.
Geologie
Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums.
Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren.
Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf.
Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen.
Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).
Gewässer
Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]]
Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee.
Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.
Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.
Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert.
Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee.
Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen.
Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
Gebirge und Senken
Liste der Seen in Deutschland
Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist.
Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands.
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Inseln
Jülich
Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist.
Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt.
Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln
Klima
Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.
Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003.
Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990):
Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report]
Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.
Böden und Flächennutzung
Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau.
Insgesamt werden 53,5 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 %. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und Mobilität macht die Siedlungs- und Verkehrsfläche stolze 12,3 % aus (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 %, die restlichen 2,4 % verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.
Politik
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Staatsorganisation
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).
Bundesregierung
Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung
Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Parteien]
Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit.
Siehe auch: Grundgesetz
Bundesländer
Parteienlandschaft
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist konservativ geprägt. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Die Christlich Soziale Union (CSU) hat eine ähnliche konservative Ausrichtung, wirkt aber nur in Bayern. Gemeinsam bilden beide Parteien im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863, und ist damit die älteste bis heute existierende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Bekenntnis lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.
Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinn organisiert hatte, sich wenige Jahre darauf jedoch in sich gegeneinander konkurrierende unterschiedliche Parteien aufgespalten hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen, sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates - insbesondere bei wirtschaftlichen Belangen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt.
Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1979/80 aus den damals neuen sozialen Bewegungen, beispielsweise der modernen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit der ostdeutschen Bürgerbewegung Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) war die Rechtsnachfolgerin der in der DDR allein herrschenden SED. Inhaltlich beruft sich die Partei auf sozialistische Ideale, und steht im Parteienspektrum des Bundestags links von der SPD. Bedeutendere Wahlerfolge für die PDS blieben zunächst auf Ostdeutschland beschränkt. 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf Initiative von Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern gegründet. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an.
Rechtsextreme Parteien waren, von der Deutschen Reichspartei im Ersten Bundestag (1949–1953) abgesehen, nie im deutschen Bundestag vertreten, konnten aber auf Landesebene zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er und seit der Wiedervereinigung. Parteien dieser Richtung sind Die Republikaner, die Deutsche Volksunion (DVU) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).
Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der 5%-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich garantiert vertreten.
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es mehrere Parteiverbote, gegen die rechtsradikale SRP 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 unter anderem wegen Versagens des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) sowie ['solid] (Die Linkspartei.).
Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland, Politisches Spektrum, Bundestagswahl 2005
Außenpolitik
Die wichtigsten Leitlinien bundesdeutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.
Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die von Deutschland initiierte Ostpolitik unter der Devise Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik als erfolgreich angesehen.
Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der Nato-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).
Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten. Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4 Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch fehlt Deutschland die Zustimmung der USA, so wie Japans Beitritt durch China blockiert wird.
Militär
Vereinten Nationen
Vereinten Nationen]
Hauptartikel: Bundeswehr
Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.
Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.
In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 % der Soldaten (Stand 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gab im Jahr 2004 24,4 Mrd. Euro für die Bundeswehr aus, womit sie im internationalen Vergleich nach absoluten Ausgaben den sechsten Platz und im Vergleich zum jeweiligen BIP einen Platz im letzten Drittel der NATO belegt. Das wird von einigen als zu wenig angesehen, vor allem, da die Bundeswehr sich nach dem Kalten Krieg auf erheblich veränderte Aufgaben einstellen muss.
Auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (in Rheinland-Pfalz) sind heute noch 65 US-amerikanische Wasserstoffbomben stationiert, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.
Geschichte
Der Hauptartikel Geschichte Deutschlands vermittelt einen detaillierten Überblick. Zum mittelalterlichen Deutschland siehe Deutschland im Mittelalter. Für die Entwicklung der neuen deutschen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg siehe die Artikel Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und Geschichte der DDR.
Frühgeschichte und Antike
Geschichte der DDR
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neanderthal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Gattung Homo sapiens neanderthalensis, dem Neanderthaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, etwa die Venus von Willendorf und die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde.
Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Sprachforscher vermuten, dass viele Merkmale süddeutscher Dialekte auf keltischen Einfluss zurückgehen. Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die älteste Stadt Deutschlands) und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.
Völkerwanderung und Frühmittelalter
98
Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen beherrscht.
Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Elbe und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das ostfränkische Reich unter König Ludwig Germanicus (später: ... dem Deutschen), das westfränkische Reich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt. Das ostfränkische Reich bildete den groben geografischen Rahmen für das später entstehende Deutsche Reich.
Heiliges Römisches Reich (962–1806)
Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich
Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. als erster ostfränkischer König in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und damit das Heilige Römische Reich begründete. Als Anfang wird aber auch das Jahr 911 genannt, der Regierungsantritt Konrads I. als erster nicht-karolingischer Herrscher in Deutschland. Im 10. Jahrhundert wurde erstmals für das bisherige ostfränkische Reich auch der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) verwandt.
Die fränkischen Teilreiche waren schon zuvor unterschiedliche Wege gegangen: Während sich das ehemalige Westfränkische Reich, dessen fränkische Bewohner sich romanisierten, mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das ostfränkische Reich durch Territorialfürsten geprägt, die den Kaiser wählten und dadurch ihre Partikularinteressen geltend machen konnten. Obwohl die Kaiser des römisch-deutschen Reiches wiederholt versuchten ihre Position zu stärken, teilte sich das Reich immer weiter in weitgehend souveräne Klein- und Kleinststaaten sowie Reichsstädte. Nach Reformation und Dreißigjährigem Krieg, dem nach Opferzahl relativ zur Gesamtbevölkerung Deutschlands fatalsten Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine überwiegend formale Machtstellung.
Der Name des Heiligen Römischen Reiches änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach. So wurde es im 12. Jahrhundert noch als „Heiliges Reich“ bezeichnet, ab Mitte des 13. Jahrhunderts als „Heiliges Römisches Reich“ und ab dem 15. Jahrhundert als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.
Der Weg zum deutschen Nationalstaat (1806–1871)
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation), Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, musste die Reichskrone auf Druck des französischen Kaisers ablegen. Unter Napoléon Bonaparte wurde die Anzahl der deutschen Staaten durch Zusammenlegung erheblich verringert und auch viele Reichsstädte verloren ihre Unabhängigkeit (deren Zahl hatte zeitweise über 80 betragen).
Nach der Niederlage Napoleons restaurierte der Wiener Kongress weitgehend die alten Herrschaftsverhältnisse. Deutschland, nun ohne einigendes Band, war teilweise im Deutschen Bund, einer losen Vereinigung von 38 deutschen Staaten unter Führung Österreichs organisiert. Kurz darauf wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wiedererstarkte Preußen dominierende Macht war.
Schon bald nach der gescheiterten nationalen und liberalen Märzrevolution von 1848/1849 kam es zur Kollision der Preußen mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund wie auch in Europa, die zum Deutschen Krieg von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes, zur Annexion seiner norddeutschen Kriegsgegner durch Preußen und dadurch zu einer weiteren Schrumpfung der Zahl deutscher Staaten.
Deutsches Kaiserreich (1871–1918)
Die anschließende Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung leitete die so genannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.
Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten, sondern seit den Polnischen Teilungen Ende des 18. Jh. Teile Preußens außerhalb des Reiches waren. Dazu gehörten West-, Ostpreußen und Danzig, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen (nördliche und östliche Teile) und Elsass (ohne Belfort) ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes "Reichsland Elsass-Lothringen" ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden.
Als ideeller Begründer des Deutschen Reiches wurde Otto von Bismarck erster Reichskanzler. Seine antidemokratisch-konservative Grundhaltung verhinderte allerdings die Reichseinigung unter demokratischen Bedingungen und schuf die Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Nationalismus und Demokratie einander fremd wurden. Er führte einen wenig erfolgreichen Kampf gegen die Sozialdemokratie, die polnische Minderheit und die katholische Kirche (siehe Kulturkampf). Seine aggressiv-kriegerische Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung dagegen zu einer Bündnispolitik, die auf die Isolierung Frankreichs abzielte und ein vertraglich geregeltes, aber fragiles Paktsystem in Europa schuf. Gleichwohl blieb die Außenpolitik imperialistisch ausgerichtet: Auf der Berliner Kongo-Konferenz trat Deutschland 1884 mit der Forderung nach einem „Platz an der Sonne“ in den Kreis der Kolonialmächte ein, nachdem schon in den frühen 1880er Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten. Im Dreikaiserjahr kam Wilhelm II. an die Macht, der wenig später Bismarck zur Kündigung zwang und die Außenpolitik in Richtung Konfrontation änderte. Das Attentat auf den
PersonengesellschaftEine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche Personen und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person und hat eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit.
Deutschland
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
# die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft),
# die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
# die Kommanditgesellschaft (KG) und
# die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe).
Daneben existieren in Deutschland
- die stille Gesellschaft,
- die Reederei und
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung.
Österreich
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
# die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR),
# die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
# die Kommanditgesellschaft (KG)
# die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)http://www.help.gv.at/Content.Node/120/Seite.1204120.html und
# die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG).
Daneben existiert in Österreich
- die stille Gesellschaft.
Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die sog. Kapitalgesellschaften.
Kategorie:Unternehmensform
Kategorie:Gesellschaftsrecht
BGB-GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft ist in Deutschland eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten ( BGB).
Zum Beispiel: Zusammenschluss von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauvorhabens (sog. ARGE). Auch beim Zusammenschluss von Personen zu einer Fahr- oder Spielgemeinschaft oder einem Investmentclub kann es sich um eine GbR handeln. Liegt der gemeinsame Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, handelt es sich allerdings nicht um eine GbR, sondern um eine Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Keine GbR, sondern eine Bruchteilsgemeinschaft liegt in der Regel vor, wenn bloß eine Sache gemeinsam gehalten und verwaltet wird.
Gesetzliche Grundlagen
Nach [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__705.html §§ 705] ff. BGB sind die Vorschriften über die GbR zugleich Auffangvorschriften für alle übrigen Gesellschaftsformen.
Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Der Vertrag kann dann eine notarielle Beurkundung erfordern, wenn ein Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht (beispielsweise ein Erbbaurecht) oder ein Recht an einem Grundstück in die Gesellschaft eingebracht wird ( BGB).
Es bedarf im Gesellschaftsvertrag der Vereinbarung eines gemeinsamen (legalen) Zwecks. Geschäftsführungsbefugt sind nach dem Gesetz alle Gesellschafter gemeinsam, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Problematisch ist die gemeinsame Haftung aller Gesellschafter.
Es gibt Sonderformen der GbR, nämlich alle anderen Personengesellschaften wie OHG, KG usw. Diese unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen. Als Beispiel für eine besondere Form der OHG ist die Partnerschaftsgesellschaft zu nennen, die allerdings nur für freie Berufe geschaffen wurde (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.)
(Teil)-Rechtsfähigkeit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 29. Januar 2001 (Aktenzeichen II ZR 331/00) die Teilrechtsfähigkeit der Außengesellschaft anerkannt. Gesellschaften, die nach außen als solche auftreten, werden seitdem als teilrechtsfähig angesehen. Die BGB-Gesellschaft kann dann auch Partei ( ZPO) eines Prozesses sein. Die Klage gegen eine GbR musste sich unter der früheren Rechtslage gegen alle Gesellschafter richten. Nunmehr ist es dagegen möglich, die Gesellschaft unter ihrem Namen zu verklagen. Zugleich müssen Klagen, die durch die Gesellschaft erhoben werden, alle Gesellschafter aufführen. Die Gesellschafter haften jeweils mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, und zwar inhaltsgleich und direkt (gem. § 128 HGB analog).
Im Verlauf des Bestehens der Gesellschaft muss bei Veränderungen durch Austritt oder Eintritt von Gesellschaftern auf eine Fortbestandsklausel im Gesellschaftsvertrag geachtet werden.
Siehe auch: Erbengemeinschaft, Einfache Gesellschaft
Weblinks
- [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7bd94a931421f91777c0b88bfc3724dd&client=3&anz=5&pos=3&nr=22085&Blank=1.pdf Urteil des BGH vom 29.1.2001]
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Offene Handelsgesellschaft
Eine offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG od | | |