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| Gesetzgeber |
GesetzgeberDie Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz; auch gesetzgebende Gewalt) ist in einer Demokratie eine der drei Gewalten neben Exekutive und Judikative. Als vierte nichtstaatliche Gewalt wird sehr oft die mediale Gewalt genannt, hier haben die Medien die Aufgabe die drei staatlichen Gewalten zu überprüfen. die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich: kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung steht die Legislative den Parlamenten zu. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).
- In der Bundesrepublik Deutschland bilden der Bundestag und Bundesrat sowie die Länderparlamente die Legislative. Die Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte bilden die Gesetzgebung (Legislative) der Kommunen.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
- In der Schweiz bilden der Nationalrat und der Ständerat die Legislative.
- In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative.
- In Polen bilden Sejm und Senat die Legislative
Kategorie:Legislative
Latein
Als Latein bzw. Lateinisch (lat. lingua Latina: „lateinische Sprache“) bezeichnet man die Sprache, die ursprünglich vom Volksstamm der Latiner gesprochen wurde, der Bewohner von Latium mit Rom als Zentrum.
Innerhalb der indogermanischen Sprachen gehört Latein zur Gruppe der italischen Sprachen. Es bildete die Grundlage für alle heutigen romanischen Sprachen.
Entwicklung
romanischen Sprachen
Ursprünglich in Rom und dem umliegenden Gebiet (Latium) gesprochen, wurde Latein später an humanistischen Gymnasien unterrichtet. Neben Griechisch war Latein die Amtssprache des römischen Reiches. Wegen der kulturellen Überlegenheit des Ostens verlor es dabei zeitweise in Nordafrika und selbst in Rom seine Vorrangstellung. So war die Liturgiesprache der römischen Christen bis um 300 das Griechische. In dieser Zeit drangen viele griechische Lehnwörter ins Lateinische ein.
Während der Spätantike begannen sich verschiedene Volkssprachen, aus denen im Mittelalter die romanischen Sprachen entstehen sollten, phonetisch und grammatikalisch von der lateinischen Hochsprache wegzuentwickeln. Doch noch im 6. Jahrhundert entstanden hochsprachliche lateinische Werke. Im Oströmischen Reich war Latein bis ins frühe 7. Jahrhundert neben Griechisch eine der beiden Amtssprachen.
Im Westen übernahmen die Germanen mit den Grundelementen der spätrömischen Verwaltung auch die lateinische Sprache, die in der Administration bis in die frühe Neuzeit vorherrschend blieb. Seit der Völkerwanderung und der Christianisierung der (zunächst zumeist arianischen) Germanenvölker wurde Latein im Westen des früheren Römischen Reiches und in den römisch-katholischen Folgestaaten die Sprache des Klerus (Kirchenlatein), der Rechtswissenschaft (Glossatoren) und der sich bildenden Hochschulen (studia generalia). Es bildete somit die Schriftsprache, vor allem für das kirchliche und weltliche Urkundenwesen (Diplomatik) im frühen Europa.
In völkerrechtlichen Verträgen (z. B. im Westfälischen Frieden von 1648) dominierte Latein bis in das 17. Jahrhundert hinein. Es bildet noch bis ins 20. Jahrhundert den Affixvorrat für die Fachterminologie in den Wissenschaften und verliert durch die fortschreitende Absorption in die englische und andere Sprachen lediglich an direkter, nicht jedoch an indirekter Bedeutung. Es wird noch an vielen Schulen unterrichtet.
Antike
Antike Schreibweise
Die lateinische Sprache wurde ursprünglich als scriptio continua, d. h. als zusammenhängender Fluss von Zeichen ohne Zwischenräume geschrieben. Auch Satzzeichen und Kleinbuchstaben wurden in der Antike nicht verwendet. Auf Wachstafeln war nämlich wenig Platz zum Schreiben, und Papyrus war teuer. Die antiken lateinischen Texte sind für uns heute daher schwer zu lesen.
Vergleiche folgendes Beispiel:
Alte Schreibweise:
AVREAPRIMASATAESTAETASQVAEVINDICENVLLO
SPONTESVASINELEGEFIDEMRECTVMQVECOLEBAT
POENAMETVSQVEABERANTNECVERBAMINANTIAFIXO
AERELEGEBANTVRNECSVPPLEXTVRBATIMEBAT
IVDICISORASVISEDERANTSINEVINDICETVTI
NONDVMCAESASVISPEREGRINVMVTVISERETORBEM
MONTIBVSINLIQVIDASPINVSDESCENDERATVNDAS
NVLLAQVEMORTALESPRAETERSVALITORANORANT
NONDVMPRAECIPITESCINGEBANTOPPIDAFOSSAE
NONTVBADIRECTINONAERISCORNVAFLEXI
NONGALEAENONENSISERANTSINEMILITISVSV
MOLLIASECVRAEPERAGEBANTOTIAGENTES
Heutige Schreibweise:
Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo,
sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat.
poena metusque aberant nec verba minantia fixo
aere legebantur, nec supplex turba timebat
iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.
nondum caesa suis, peregrinum ut viseret orbem,
montibus in liquidas pinus descenderat undas,
nullaque mortales praeter sua litora norant.
nondum praecipites cingebant oppida fossae,
non tuba directi, non aeris cornua flexi,
non galeae, non ensis erant: sine militis usu
mollia securae peragebant otia gentes.
Auszug aus Ovids Metamorphosen: Die Schöpfung (Das goldene Zeitalter)
Details zu den verwendeten Buchstaben finden sich in dem Artikel Lateinisches Alphabet. Siehe zu diesem Thema auch: Paläografie (dort Lateinische Paläografie), Capitalis, Versalschrift und Majuskel.
Antike Aussprache
Auf die antike Aussprache der lateinischen Sprache wird im Artikel Lateinische Aussprache eingegangen.
Literatur
Mit Antiker Literatur des Lateinischen beschäftigt sich u. a. der Artikel Lateinische Literatur.
Gegenwart
Auch heute ist Latein noch an vielen Gymnasien aller Fachrichtungen zu finden. Etwa ein Drittel aller Gymnasiasten im deutschen Sprachraum lernt Latein als erste, zweite oder dritte Fremdsprache. An humanistischen Gymnasien wird dem Lateinischen, neben dem Griechischen, noch eine herausgehobene Bedeutung zugemessen, was früher auf eine aktive Beherrschung des Lateinischen zielte.
Tatsächlich werden auch heute noch für zahlreiche Studiengänge das Latinum oder Lateinkenntnisse gefordert, insbesondere in zahlreichen geisteswissenschaftlichen Fächern. Das Latinum ist als Studienvoraussetzung für die Fächer Medizin und Jura weitestgehend abgeschafft, häufig aber nicht in Fächern wie Anglistik, Philosophie oder sogar Musikwissenschaften.
Unabhängig von den Studienanforderungen wird von Befürwortern des Lateins betont, dass das Erlernen der lateinischen Sprache weiterhin Basis für die korrekte Verwendung von Fremdwörtern sei, das Erlernen anderer romanischer Sprachen wesentlich erleichtere und erhebliche Transfer-Effekte für die Denkschulung aufträten. Das Übersetzen lateinischer Texte fördere auf Grund der erheblichen Komplexität vieler lateinischer Sätze auch das logische Denken. Von den Gegnern ist hingegen zu hören, dass die Auseinandersetzung mit jeder Art von Grammatik, egal welcher Sprache, das strukturierte Denken fördere, und dass das Erlernen moderner romanischer Sprachen, welche im Gegensatz zu Latein noch gebraucht werden, mindestens ebenso gut dazu geeignet sei, die zahlreichen lateinischen Lehnwörter im Deutschen korrekt zu verwenden und andere romanische Sprachen zu erlernen. In der Tat sind viele gesamtromanische, also in allen romanischen Sprachen auftretende Wörter nicht im klassischen Latein vorhanden und müssen dann neu gelernt werden: guerra „Krieg“, testa „Kopf“, cavallo „Pferd“, mangiare/manger „essen“, andare - „gehen“ , boc(c)a/bouche „Mund“, blanco/blanc „weiß“, die Himmelsrichtungen etc. Viele dieser Wörter erklären sich nämlich aus dem umgangssprachlichen oder dem späten Latein oder stammen aus der Soldatensprache, also aus Varietäten, die nicht in der Schule gelehrt werden.
Aus deutschen und US-amerikanischen Untersuchungen geht hervor, dass zwischen absolviertem Lateinunterricht und der Beherrschung der englischen Sprache in Schrift und vor allem Wort eine signifikante Korrelation besteht. Ein kausaler Zusammenhang ist allerdings nicht nachgewiesen worden – möglicherweise macht eine hohe sprachliche Begabung eines Kindes die Wahl des als schwierig geltenden Latein wahrscheinlicher.
Da auch im modernen Lateinunterricht die Sprachproduktion eindeutig der Rezeption (Leseverstehen) untergeordnet ist, glauben viele, Latein falle Menschen mit ausgeprägter Begabung für Mathematik und formelle Denkvorgänge generell leichter als andere Fremdsprachen, wohingegen Menschen mit ausgeprägter Begabung für intuitives Erlernen von Sprachen andere Fremdsprachen leichter fänden. Dieser Zusammenhang lässt sich allerdings nicht häufig verifizieren: Die Erfahrung zeigt, dass die Schülerleistungen in Latein überwiegend Hand in Hand mit denen in der Muttersprache und anderen Fremdsprachen gehen.
Modernes Latein
Auch heute werden deutsch-lateinische Lexika aufgrund neulateinischen Wortgutes herausgegeben, z. B. das „lexicon auxiliare“ oder das vom Vatikan herausgegebene „lexicon recentis latinitatis“, welches erst im Jahre 2004 eine Neubearbeitung erfuhr.
Der finnische Rundfunksender YLE (Yleisradio) verbreitet Wochennachrichten in neulateinischer Sprache. Radio Bremen veröffentlicht regelmäßig die Nuntii Latini in schriftlicher und gesprochener Version. Seit April 2004 veröffentlicht auch die deutschsprachige Redaktion bei Radio Vatikan Nachrichten auf Lateinisch. Dabei handelt es sich um ursprünglich deutsche Meldungen. Gero P. Weishaupt übersetzt sie für die Redaktion ins Lateinische. Sehr beliebt ist auch die lateinische Fassung der Asterix-Comics, die der deutsche Altphilologe Graf v. Rothenburg (Rubricastellanus) verfasst hat.
Der Autor Nikolaus Groß, beruflich seit zehn Jahren Deutsch-Lektor in der südkoreanischen Hauptstadt, hat 2004 eine komplett latinisierte Übertragung von Patrick Süskinds Das Parfum im Brüsseler Verlag der Fundatio Melissa, einem überregionalen Verein zur Pflege des gesprochenen Lateins, veröffentlicht. Dem Buch ist mit dem „Glossarium Fragrantiae“ eine größere Liste aktualisierter Neuschöpfungen beigegeben. Vom selben Wortartisten existiert des weiteren ein Buch über den Baron Mynchusanus (Münchhausen). 2003 erschien bereits der erste Teil der Harry Potter-Bücher von J. K. Rowling auf Latein (Harrius Potter et Philosophi Lapis). Daneben gibt es noch viele weitere Übersetzungen „klassischer“ Werke ins Lateinische, so zum Beispiel Karl Mays Winnetou III, oder Der kleine Prinz (Regulus) von St. Exupéry.
Durch das Internet ist die Verfügbarkeit alter lateinischer Texte sowie das Entstehen neuer lateinischer Texte erheblich begünstigt worden. Inzwischen gibt es sogar lateinische Fassungen von Popsongs. Daneben entstehen auch neue Popsongs in lateinischer Sprache, etwa Cursum Perficio, gesungen von Enya, Liberatio, eines von vielen lateinischen Musikstücken der Gruppe „Krypteria“, oder bei Gruppen der Dark Wave bzw. Gothic (Jugendkultur). Roma Ryan hat neben Cursum Perficio für Enya noch weitere Songs in lateinischer Sprache verfasst. In Internetforen wie Grex Latine Loquentium kommunizieren Teilnehmer aus vielen Ländern ausschließlich in Latein.
In der klassischen beziehungsweise neoklassischen Musik findet Latein ebenfalls Verwendung. So hat etwa der niederländische Komponist Nicholas Lens auf seinem Werk Flamma Flamma ein lateinisches Libretto vertont, für sein Werk Terra Terra hat Lens selbst ein Libretto in lateinischer Sprache verfasst. Nicht zu vergessen sind auch die zahlreichen Vertonungen lateinischer Gedichte wie z. B. von Jan Novák. Carl Orff unterlegte mehreren seiner Vokal-Kompositionen Texte in Latein oder Griechisch. Igor Strawinski ließ das nach Sophokles von Jean Cocteau in französischen Versen verfasste Libretto zu „Ödipus Rex“ von Jean Daniélou ins Lateinische übersetzen.
Das Lehrbuch Lingua Latina per se illustrata des dänischen Autors Hans H. Ørberg hat die bisher hauptsächlich für den Unterricht in modernen Sprachen eingesetzte einsprachige Lehrmethode auf den altsprachlichen Unterricht übertragen. Das Lehrbuch erfreut sich in verschiedenen Ländern einer steigenden Beliebtheit.
Latein in den Wissenschaften
In der Biologie erfolgt die Namensbildung der wissenschaftlichen Namen lateinisch und griechisch, wobei neuere Vorschläge vorsehen, die Regeln nur aus der lateinischen Sprache zu entnehmen. In der Medizin sind die anatomischen Fachbegriffe lateinisch, für die einzelnen Organe wird zusätzlich auch latinisiertes Griechisch verwendet. Die Krankheitsbezeichnungen leiten sich aus dem Griechischen ab. Zahlreiche Sprichwörter haben einen lateinischen Ursprung und sind teilweise auch in der deutschen Übersetzung zu geflügelten Worten geworden. In den Rechtswissenschaften existieren verschiedene lateinische Lehrsätze und Fachbegriffe (Latein im Recht). Auch in der Geschichtswissenschaft spielt vor allem Latein weiterhin eine große Rolle. In der Meteorologie werden lateinische Begriffe in der Wolkenklassifikation eingesetzt.
Latein in der katholischen Kirche
Latein ist neben Italienisch die Amtssprache des Vatikanstaats. Die katholische Kirche veröffentlicht alle amtlichen Texte von weltkirchlicher Bedeutung in Latein. Das gilt für die liturgischen Bücher, den Katechismus, den Codex des kanonischen Rechts sowie die päpstlichen Rechtsvorschriften (canones, decretales) und Rundschreiben (Enzykliken).
Bis zum zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) war Latein die offizielle Gottesdienstsprache und ist dies (laut Sacrosanctum Concilium) offiziell noch heute, wobei andere Sprachen jedoch gleichfalls erlaubt sind. Tatsächlich werden nur noch sehr wenige Gottesdienste in Latein gehalten. Der gegenwärtig amtierende Papst Benedikt XVI. bevorzugt bei seinen Messen aber das Lateinische vor dem Italienischen.
Siehe auch: Lateinische Kirche
Referenzlisten
- Lateinische Präpositionen
- Liste lateinischer Ortsnamen
- Liste lateinischer Präfixe
- Liste lateinischer Redewendungen
- Liste lateinischer Suffixe
- Liste von lateinischen Palindromen
- Lateinische Zahlwörter
Siehe auch
- Grammatik des Lateinischen
- Lateinische Aussprache
- Lateinische Sprichwörter
- Küchenlatein
- Vulgärlatein
- Mittellatein
- Lateinische Literatur
- Sprachen im Römischen Reich
- Jägerlatein
- Panlatinismus
Weblinks
- [http://www.commtec.de/wb/ Wörterbuch Latein-Deutsch-Latein auxilium online (mit Download-Möglichkeit)]
- [http://www.latein-pagina.de/iexplorer/stil.htm Lateinische Stilblüten]
- [http://www.thelatinlibrary.com/ The Latin Library – klassische Texte im Original]
- [http://www.albertmartin.de/latein/ Latein-Deutsch-, Deutsch-Latein-Wörterbuch mit hilfreichen Extras]
- [http://www.radiobremen.de/online/latein/ Nuntii latini bei Radio Bremen]
- [http://www.latein-pagina.de/ Latein-Pagina]
- [http://www.antikeundeuropa.de/Alte_Sprachen_heute/alte_sprachen_heute.html Alte Sprachen heute]
- [http://www.fh-augsburg.de/~harsch/a_chron.html Sammlung lateinischer Texte/bibliotheca Augustana]
- [http://www.music.indiana.edu/tml/ Lateinische Musiktraktate im Original]
- [http://www.lateinservice.de/index.htm Die deutsche Latein-Seite]
- [http://www.alcuinus.net/GLL/ Grex Latine Loquentium (Internetforum in lateinischer Sprache)]
- [http://www.kreienbuehl.ch/lat/ Latein und Altgriechisch Site]
- [http://www.latein24.de/ Übersetzungen vieler klassischer lateinischer Texte bei Latein24.de]
Kategorie:Einzelsprache
-
als:Latein
ja:ラテン語
ko:라틴어
simple:Latin language
th:ภาษาละติน
zh-min-nan:Latin-gí
StaatsgewaltAls Staatsgewalt bezeichnet man die Ausübung der Macht innerhalb
eines Staates durch dessen staatliche Organe wie z.B. die Verwaltung, die Polizei, die Gerichte.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt - wie in allen demokratischen Staaten - das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung (nach Montesquieu) in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte). Im Übrigen ist die Staatsgewalt föderal zwischen dem Gesamtstaat (Bund) und den Gliedstaaten (Bundesländer) geteilt. Das Wort Gewalt wird hier in seiner etwas altertümlichen Bedeutung von Macht bzw. Herrschaftsmacht gebraucht. Montesquieu spricht im französischen Original von "distribution des pouvoirs", ins heutige Deutsch übersetzt, "Aufteilung der Macht".
Das ähnlich klingende "Gewaltmonopol des Staates" betrifft die andere Bedeutung des Wortes Gewalt: Die Ausübung von körperlichem oder polizeilichem Zwang.
Siehe auch:
- Volkssouveränität
!
ExekutiveDie Exekutive (von lat. 'exsequi' = ausführen, auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt) ist in der Staatstheorie eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung) neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung).
Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.
Zur Exekutive gehören in Deutschland die Bundesregierung, die Länderregierungen, die Landesverwaltungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane, wie zum Beispiel Polizei und Finanzamt. Aber auch die Kreisverwaltungen (Landratsamt), Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen gehören zu der vollziehende Gewalt der Kommunen.
Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden (vgl. auch Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG).
In der Schweiz heißt die Exekutive auf Bundesebene Bundesrat und auf kantonaler Ebene Regierungsrat (seltener Staatsrat oder schlicht Regierung). Bundesrat und Regierungsrat ist dabei sowohl die Bezeichnung des Gremiums, wie auch der Titel jedes Mitgliedes des Gremiums. Die Kompetenzbereiche der Bundes- und Regierungsräte heißen Departemente (Ministerien). Die Vollzugsorgane sind den Departementen untergeordnet.
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht
Kategorie:Staatsgewalt
ja:行政
ms:Eksekutif
GesetzgebungDie Gesetzgebung wird in einer Demokratie vom Parlament als legislativer Staatsgewalt im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt. Die dann beschlossenen Gesetze werden von der zuständigen Verwaltung ausgeführt (siehe Verwaltungskompetenz) und gegebenenfalls durch die Rechtsprechung kontrolliert.
Gesetzgebungskompetenz in Deutschland
Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht und die Fähigkeit, Gesetze zu erlassen. Nach der Verfassung haben die Länder (Art. 70 Abs. 1 GG) das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz es nicht auf den Bund übertragen hat. Im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn sie hierzu durch ein Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt sind. Folgende Bereiche der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes sind im Grundgesetz normiert:
- ausschließliche Gesetzgebungskompetenz, geregelt in den Art. 71 und 73 GG. Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht darüber hinaus überall dort, wo im GG von "Bundesgesetz" die Rede ist.
- konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, geregelt in den Art. 72, 74, 74a GG sowie der
- Rahmengesetzgebungskompetenz als Unterfall1 der konkurrierenden Gesetzgebung, geregelt in Art. 75 GG.
Zu beachten ist, dass nur kompetenzgerechtes Bundesrecht Landesrecht gemäß Art. 31 GG bricht.
Des Weiteren bestehen ungeschriebene Kompetenztitel des Bundes:
- Kompetenz kraft Sachzusammenhangs sowie
- Annexkompetenz / Kompetenz kraft Natur der Sache.
In Ausnahmesituationen können die Gesetze durch die Notstandsgesetzgebung verabschiedet werden.
Gemäß § 78 BVerfGG hat das Bundesverfassungsgericht negative Gesetzgebungskompetenz in den Fällen, in denen Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar ist.
In der Praxis weniger bedeutsam sind die Art. 124, 125 und 125a GG, welche die Fortgeltung von vor der Änderung des Artikels 72 Abs. 2 GG (15. Nov. 1994) erlassenem Bundesrecht regeln.
Artikelgesetz
Als Artikelgesetz bezeichnet man ein Gesetz, das aus mehreren thematisch zusammengehörigen Einzelgesetzen besteht, die zusammengefasst beraten und verabschiedet werden. Unter jedem Artikel wird entweder ein vollständiges Gesetz aufgeführt oder einzelne Paragraphen, die in bestimmten existierenden Gesetzen geändert werden müssen.
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[1] Das Bundesverfassungsgericht erachtet die Rahmengesetzgebung heutzutage aufgrund ihres Kooperationscharakters als dritte, eigenständige Form.
Siehe auch
- Referentenentwurf
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/BJNR000010949BJNG000800314.html Art. 70 ff. GG]
- [http://www.staatsrecht4u.de/de/gesetzgebung2.htm Weitere Gesetzgebungskompetenzen]
- [http://www.bundesregierung.de/dokumente/-,413.564893/PureHtml/dokument.htm Schaubild zur Gesetzgebung]
Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht
Repräsentative DemokratieDie repräsentative Demokratie ist eine Form der indirekten Demokratie, in der Volksvertreter (Abgeordnete) gewählt werden, die souverän und ohne direkte Eingriffsmöglichkeit des Volkes, die politischen Entscheidungen treffen.
Funktionsweise
Aus der Mandatsverteilung der Parteien, die sich aus den Wählerstimmen unter Beeinflussung durch das Wahlrecht ergibt, resultieren die Machtverhältnisse im Parlament. Nach den Wahlen bilden die stärksten Parteien eine Regierung.
Die Eingriffsmöglichkeit des Volkes beschränkt sich auf die Auswahl der Volksvertreter (beim Persönlichkeitswahlrecht, die Spitzenkandidaten und Wahllisten werden von den Parteien selbst auf Parteitagen bestimmt) und damit die Abwahl einer Regierung zum Wahltermin. Im Gegensatz dazu steht die direkte Demokratie, in der das Wahlvolk politische Richtungsentscheidungen auch während einer Legislaturperiode unmittelbar treffen kann.
Vorteile der repräsentativen Demokratie
Die repräsentative Form der Demokratie bietet zunächst den Vorteil, dass die Entscheidungsfindung schneller und preisgünstiger vollzogen wird. Wahlkämpfe und die Kosten für die Abstimmung und Auszählung nehmen viel Zeit und Geld in Anspruch. Weiter führen die Befürworter des Systems an, dass die Repräsentanten sich voll auf ihre politische Arbeit konzentrieren können und der politische Entscheidungsprozess so professionalisiert wird. Für komplexe Sachverhalte wie Einzelfragen zur Steuer- und Sozialgesetzgebung kann so Expertenwissen genutzt werden, über das der durchschnittliche Bürger nicht verfügt.
Repräsentative Systeme gelten auch als weniger anfällig für kurzzeitige Einflüsse durch Demagogie und Populismus und des "Volkszorns". Als Beispiel führen die Befürworter repräsentativer Systeme gerne an, dass kurz nach ausnehmend grausamen Mordfällen die Zustimmung zur Todesstrafe bei Umfragen rapide zunimmt.
Nachteile der repräsentativen Demokratie
Indirekte Demokratie, zu der die repräsentative Demokratie zu zählen ist, konzentriert Macht in den Händen weniger, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption in der Regierung erhöht.
Kritiker führen als Nachteil der repräsentativen Demokratie in Form von parlamentarischen Regierungssystemen (sofern sie auf einem Verhältniswahlrecht beruht) auch den Fraktionszwang auf. Die Regierung kann mit Neuwahlen drohen oder abweichendes Verhalten mit aussichtslosen Listenplätzen bestraft werden. Diese Mechanismen begrenzen das freie Mandat des Abgeordneten.
Die Gegner einer Demokratie durch Repräsentation beklagen ferner die mangelnde Einflussnahme durch den Stimmbürger, der keinen direkten Einfluss auf Sachthemen nehmen kann, und die Gefahr, dass die Volksvertreter ihrerseits zu sehr von den Auffassungen der normalen Leute entfernt lebten.
Zudem fürchten sie, repräsentative Systeme könnten leichter von Einzelinteressen (Lobby) beeinflusst werden, da es einfacher und billiger ist, eine vergleichsweise überschaubare Gruppe Abgeordneter zu überzeugen als Millionen von Stimmberechtigten. Die politische Affären zu Parteispenden der letzten Jahre in Deutschland (Flick-Affäre, Schwarzgeldaffäre) werden hier als Beispiel angeführt.
In Deutschland wurde Anfang 2004 der Begriff "Lobbykratie", also Herrschaft der Lobbies geprägt, da vielen offenbar wurde, dass in den Reformen gerade die, die keine Lobby haben, stark benachteiligt wurden, wobei Bereiche mit starkem Lobbyismus z. B. Empfänger von Groß-Subventionen bei Sparmaßnahmen ausgespart wurden.
Der Anfälligkeit des Volkes gegenüber Populismus halten Kritiker entgegen, dass diese Gefahr durch Repräsentation nicht vollständig gebannt werden könne, sich vielmehr der Populismus in stark populistischen Wahlkämpfen und entsprechenden Repräsentanten entlüde.
Eine der repräsentativen Demokratie entgegengesetzte Form von Demokratie ist die Rätedemokratie.
Bedeutung in der Praxis
In der Praxis finden sich häufig Mischformen. So verfügen viele Staaten der Welt zusätzlich zur repräsentativen Demokratie über eine zusätzliche Volksgesetzgebung (Plebiszit). Da die Schwellen für Volksinitiativen aber eher hoch liegen, kommen diese Konzepte eher selten zum Tragen.
Ausprägungen der repräsentativen Demokratie
Die repräsentative Demokratie gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Man unterscheidet zwischen repräsentativen Demokratien, in der das Staatsoberhaupt ein Präsident ist (Präsidialdemokratie oder parlamentarische Demokratie) und repräsentativen Demokratien in denen einen Monarch Staatsoberhaupt ist (konstitutionelle Monarchie oder parlamentarische Monarchie).
Repräsentative Demokratien: USA, Vereinigtes Königreich, Deutschland
siehe auch: Demokratie, direkte Demokratie,
Liste der Staatsformen, Oligarchie, Parlamentarismus,
Regierung, Stochokratie, Wahlbasisdemokratie
Weblinks
- [http://www.projektwerkstatt.de/hoppetosse/antiwahl/texte/machtnix/demo01.html Demokratiekritik] aus herrschaftskritischer Sicht
- [http://www.junge-linke.de/staat_und_nation/die_demokratie_und_ihre_ideali.html Demokratie] und ihre Idealisten
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:Demokratie
ja:間接民主制
Parlament
Parlament (vom altfranz.: parlement = Unterredung; vom franz.: parler = reden) ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative) von Vertretern einer größeren administrativen Gebietseinheit, insbesondere
- einzelner Staaten (Zentral- oder Bundesstaat, Bundesrepublik),
- enger Vereinigungen von Staaten (z.B. USA, Europäische Union)
- und Bundesländern, Gebieten oder Kantonen.
- Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind hingegen die Gemeindevertretung (Gemeinderäte) in Deutschland oder Österreich, oder die für politische Bezirke tätigen Gremien.
Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten
In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.
Die meisten Parlamente bestehen aus zwei Häusern (Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Bundesländern entsandt). Wichtige Organe sind Parlamentspräsident(in) und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.
Hinsichtlich der Arbeitsweise unterscheidet man sog. Arbeits- und Redeparlamente:
- In einem Redeparlament (typisch dafür ist das britische Unterhaus) werden alle politischen Fragen in Diskussionen und vorwiegend im Plenum erörtert,
- während in einem Arbeitsparlament (z.B. US-Kongress) ein Großteil der Arbeit in Parlamentsausschüssen stattfindet,
- In den meisten Staaten ist das Parlament eine Mischform dieser beiden Typen.
- Unabhängig von diesen Strukturen spielt bei der Parlamentsarbeit auch das (oft als fragwürdig angesehene) Lobbying eine Rolle, das (positiver betrachtet) auch als Kooperation mit Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Standesvertretungen zu betrachten ist.
- In vielen Ländern ist in der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs die Möglichkeit einer halb-öffentlichen Beratung vorgeschaltet, wo politische und andere große Organisationen oder Verbände ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einbringen können. In der Schweiz heißt dieser Vorgang Vernehmlassung.
Als Parlament im weiteren Sinne werden auch Delegiertenversammlungen von internationaler Organisationen bezeichnet, z. B. die Parlamentarische Versammlung der OSZE. Vielfach haben auch Parteitage die Funktion eines "Parteiparlaments", wenngleich ihre Delegierten nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert werden können.
Einzelne Parlamente
Europäische Union
Das Europaparlament ist die Volkvertretung der Bürger der Europäischen Union, es hat jedoch weniger Kompetenzen als nationale Parlamente. Die Mitgliedsstaaten werden legislativ durch den Rat der Europäischen Union vertreten.
Deutschland
Deutsches Parlament auf Bundesebene ist der Bundestag. Häufig wird auch der Bundesrat als Parlament bezeichnet; staatsrechtlich gesehen ist er dies jedoch nicht, wenngleich er Funktionen eines Parlaments wahrnimmt: Er ist lediglich jenes Verfassungsorgan, durch welches die Bundesländer gemäß Grundgesetz-Artikel 50 an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sind. Weitere deutsche Parlamente sind die Länderparlamente. Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war ebenfalls ein Parlament im wahrsten Sinn des Wortes.
Österreich
In Österreich besteht das Parlament auf nationaler Ebene aus Nationalrat als Volksvertretung und Bundesrat als Vertretung der Bundesländer.
Schweiz
In der Schweiz besteht das nationale Parlament aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat und Ständerat als untereinander gleichrangige und gleichberechtigte Parlamentskammern, die zusammen als Vereinigte Bundesversammlung den Bundespräsidenten, die Bundesräte, den General und die Bundesrichter wählen sowie über Begnadigungen entscheiden.
Polen
In Polen gibt es ebenfalls ein Zweikammersystem mit Sejm und Senat. Der Sejm bestellt den Ministerpräsidenten und den Ministerat. Den beiden Kammern kommt die Legislative zu.
Litauen und Lettland
In Litauen und Lettland gibt es ein Einkammersystem Seimas. Der Seimas bestellt den Ministerpräsidenten, der das Ministerkabinett formiert. Dem Seimas kommt die Legislative zu´.
Erklärungen zu den internationalen Parlamenten
- Die Listen der Parlamente der Staaten der Erde sind nach Parlament, Erster und Zweiter Kammer gegliedert.
- Bei Staaten mit einem Einkammersystem steht der Name des Parlaments in selbiger Spalte.
- Bei Staaten mit einem Zweikammernsystem steht der Name des Parlaments ebenfalls in selbiger Spalte. Manche Staaten mit solch einem System haben keinen Oberbegriff als Namen für das Parlament (z. B. Äthiopien), oder er ist mit dem der Ersten Kammer identisch. Hier werden lediglich die Namen der beiden Kammern angegeben.
- Als Erste Kammer sind die vom Volk gewählten Kammern angegeben (z. B. Abgeordnetenkammer).
- Als Zweite Kammer sind Versammlungen die nicht vom Volk gewählt wurden angegeben (z. B. Senat). Hierbei handelt es sich um verschiedene Vertreter der Gesellschaft (z. B. Adel, Klerus); in föderalistischen Staaten sind es in der Regel Vertreter von Gliedstaaten. Manche dieser Kammern haben nur eine beratende Funktion, andere sind an der Gesetzgebung beteiligt.
- Eigentlich bezeichnet man aus der Geschichte heraus die vom Volk gewählte Kammer als „Zweite Kammer“. Doch im Zuge der Demokratisierung wurde sie in den meisten Fällen zum bedeutenderen legislativen Organ, was eine Bezeichnung als „Erste Kammer“ gerechtfertigen kann. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Niederlande, wo die Kammern offiziell als Erste und Zweite Kammer bezeichnet werden.
- In der Parlament-Spalte ist ebenfalls der Sitz des Parlaments angegeben. In den meisten Fällen ist er mit der Hauptstadt identisch. Staaten in denen der Parlamentssitz von der Hauptstadt abweicht sind kursiv angegeben (z. B. Bolivien).
Liste der Parlamente
Hauptartikel Liste der Parlamente
Funktionen
- Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion: Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist der Beschluss von Gesetzen, diese Funktion fällt dem Parlament durch die Gewaltenteilung zu.
- Wahlfunktion: Die Parlamente wählen Personen wie den Parlamentspräsidenten, hohe Richter oder in parlamentarischen Regierungssystemen das Regierungsoberhaupt.
- Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Dazu verfügen sie über Kontrollrechte wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder über Geheimdienstaktionen informiert zu werden. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von der Opposition wahrgenommen. Kontrolliert werden Richtung, Effizienz und die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwählen, beispielsweise durch ein konstruktives Misstrauensvotum, oder anzuklagen, wie beim Impeachment.
- Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Sie lässt sich unterteilen in Repräsentations- oder Artikulationsfunktion, das Parlament soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen und Willensbildungs- oder Öffentlichkeitsfunktion, nach der das Parlament das Volk informieren soll.
Rechte
- Budgetrecht: Eines der ältesten Rechte von Parlamenten ist das Budgetrecht. Der Haushalt wird als Gesetz verabschiedet und kann auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren.
- Interpellationsrechte: Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können haben Parlamente das Recht, Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen.
- Selbstauflösungsrecht: So bezeichnet man das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulösen, so dass es zu Neuwahlen kommt. Nicht jedes Parlament, so auch der Bundestag, haben das Recht zu Selbstauflösung.
Bild:Reichstag mit Wiese.jpg|Reichstagsgebäude in Berlin
Bild:CIMG2174_parlament_wien.jpg|Parlament in Wien
Bild:Bundeshaus - Parlamentsgebäude Südfassade - 001.jpg|Bundeshaus in Bern
Bild:European_parliament_with_flags.jpg|Europäisches Parlament in Straßburg
Bild:Parliament_UK.JPG|Houses of Parliament in London
Bild:US Capitol.jpg|US-Kapitol in Washington
Bild:Parlament_italien.JPG|Palazzo Montecitorio in Rom
Bild:Parlament Budapest3.jpg|Ungarisches Parlament in Budapest
Bild:Riksdagen-fran-vattnet-2004-05-09.jpg|Schwedischer Reichstag in Stockholm
Bild:Christiansborg Slot11.jpg|Schloss Christiansborg in Kopenhagen
Bild:norwegisches_Parlament.jpg|Norwegisches Parlament (Stortinget) in Oslo
Bild:finnisches_Parlament.jpg|Finnisches Parlament (Eduskunta) in Helsinki
Bild:Knesset in Jerusalem Israel.jpg|Knesset in Jerusalem
Bild:National People's Congress.JPG|Nationaler Volkskongress in Peking
Bild:Japanese national diet building.jpg|Japanischer Reichstag in Tokio
Parlamentsgeschichte
Frankreich
Im Frankreich des Ancien Régime wurde mit Parlament ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, in dem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur "remontrance" an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden ("grande chambre", "chambre des enquêtes", "chambre de requêtes", "tournelle criminelle" und auch die "chambre de l'édit" (bis 1685, siehe Wiederrufung des Ediktes von Nantes)). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels ("noblesse d'épée" wie auch der "noblesse de robe") als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten und eine ultramontane Kirche gesellte.
Im Königreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besançon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.
Siehe auch: Parlement
England
Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den witan' wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren. Am 20. Januar 1265 waren erstmals auch niedere Ritter und bürgerliche Vertreter von Grafschaften und Städten zu einem Parlament eingeladen. So entstand das House of Commons, das Unterhaus. Im 14. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch zunehmend auch der Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.
Polen
Das allgemein-polnische Parlament - der Sejm walny - entstand Ende des 14. Jahrhunderts. Es setzte sich aus Vertretern der Regionalparlamente - Sejmiki - zusammen, welche widerum von den adligen Bevölkerungsgruppen gewählt wurden. Der Adel machte in der polnisch-litauischen Adelsrepunblik 10 - 12 % der Bevölkerung aus. Der Sejm walny kam einmal pro Jahr sowie zur Königswahl zusammen. Mit den Privilegien von 1454 wuchs die Rolle des Sejm walny und rang dem König immer mehr Rechte zugunsten des Adels ab. Mit der Verfassung Nihil Novi - "Nichts über uns ohne uns" - von 1505 wurde die Legislative auf den Sejm waly übertragen, der König durfte ohne dessen ausdrückliche Zustimmung keine Gesetze mehr erlassen. In diese Zeit fällt auch die Umwandlung des Sejm walny in drei Kammern - "drei Stände" - den Sejm (Abgeordnetenhaus), den Senat (Königsrat) und den König. Eine weitgehende Reform erfuhr der Sejm walny mit der Lubliner Union von 1569 und der Warschauer Verfassung von 1572, die insbesondere die Gleichstellung der Konfessionen und die Religionsfreiheit sicherte. Zudem wurde festgelegt, dass der Sejm mindestens einmal in zwei Jahren zusammenkommen soll. Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Tagungsort des Sejm walny von Petrikau nach Warschau verlegt. Ab 1673 tagte er auch jedes dritte mal in Grodno. 1654 wurde das liberum veto eingeführt, das die Einstimmigkeit der Beschlüsse vorschrieb. Stimmte ein Abgeordneter gegen ein Vorhaben, dann musste weiterverhandelt werden. Der große Sejm, der von 1788 bis 1792 im Warschauer Königsschloss tagte erließ 1791 die Verfassung vom 3. Mai, die erste aufgeklärte Verfassung Europas und nach den USA zweite in der Welt. Mit der dritten polnischen Teilung polnische Teilungen wurde der Sejm walny aufgelöst. Im Warschauer Großgherzogtum (1807-1814) und am Anfang des russischen Königreichs Polen (1815-1832) bestand ein polnischer Sejm in Warschau. Nach 1867 wurde in galizien (Südpolen) ein Sejm in Lemberg eingerichtet. Erst wieder in der Zweiten Polnischen Republik wurde ein gesamtpolnischer Sejm mit zwei Kammern (Sejm und Senat) gebildet. In der Volksrepublik gab es nur einen Sejm mit einer Kammer. 1989 wurde der Senat wiedereingeführt.
Siehe auch
- Liste der Parlamente
Weblinks
- [http://www.dict.org/bin/Dict?Form=Dict2&Database= - &Query=Parliament dict.org über die Bedeutungen von Parlament] (englisch)
- [http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,,.html?wis_search_action=search&wis_search_buchstabe=P&wis_search_type=1 Politik-Begriffe "P"]
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:legislative
ja:議会
ko:국회
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
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ja:国家 simple:State
Volk
Der Ausdruck Volk bezeichnet sprachlich als Fügewort eine große Anzahl (schlecht abzählbarer) Individuen, die durch gemeinsame Merkmale verbunden sind. Der deutsche Begriff "Volk" ist nicht identisch mit dem lateinischen Begriff "Nation" im antiken Rom.
Die älteste Bedeutung "viele gleichartige Leute" ist noch in Worten wie "Fußvolk" präsent. Ohne weitere Bestimmung stand "Volk" sodann für ein Siedlungsvolk, in neuerer Zeit eher für Kulturvolk, Stammesvolk oder Staatsvolk verwendet.
Siedlungs-, National- und Kulturvolk
Ein Siedlungsvolk ist in einem Gebiet zusammenlebende große Gruppe von Menschen, dort oft in echter lokaler Gemeinschaft bzw. Verwandtschaft in Stämme bzw. Sippen gegliedert, die durch das Zusammenleben gemeinsame kulturelle Weisen und verwandtschaftliche Netzwerke ausgebildet haben, sich auch gerne von gemeinsamen (fiktiven) Ahnen herleiten. Diese Gemeinsamkeiten werden auf ein konstruiertes Kulturvolk oder Nationalvolk übertragen. Das römische Volk ist so ursprünglich die in Rom lebenden Menschen bezeichnend, zunehmend abstrahierend aber die römischen Staatsbürger und ausgewanderte Sippen mit Traditionen der römischen Kultur.
Der Begriff des Nationalvolks wurde Ende des 19. und Anfang 20. Jahrhundert stark überhöht gebraucht. Er fasste gleichzeitig staatliche, kulturelle und gemeinschaftliche (besonders verwandschaftliche) Eigenabgrenzung nach Aussen zusammen. Diese Sicht wurde später als unhaltbar dekonstruiert und postmoderne Denkrichtungen verweisen bei einer solchen Begriffsbildung auf die problematischen Folgewirkungen in der Gesellschaft.
In der heutigen Zeit spricht man fachlich genauer von Nation (staatlich), Ethnie (kulturell) und Stamm (gemeinschaftlich), die die anteiligen Charakterisierungen von Staatsvolk (staatlich), Kulturvolk (kulturell) und Stammesvolk (gemeinschaftlich) bezeichnen. Der einfache Begriff "Volk" verbleibt so als unscharfes und übertragbares Hilfswort, das in Fügungen vorkommen kann, etwa Bienenvolk, Gottesvolk oder Straßenvolk, wo es die Bedeutung einer unbestimmt hohen Anzahl ausdrückt, die miteinander in Beziehung stehen.
Verständnis
Die situative Verwendung als zuschreibendes Merkmal für Siedlungsvolk in bestimmender Form (jenes Menschen siedelnd in/ kommend aus) wird in der weiteren klassifizierenden Verwendung unscharf. So entstehen durch Wanderungsbewegungen in einem Siedlungsgebiet Mischungen von alteingesessenen und zugewanderten Volksgruppen, die sich zum Teil nur schwer mischen. Dagegen kann über verwandtschaftlichen Austausch hinaus in Grenzgebieten auch ein kultureller Austausch stattfinden, der ethnische Merkmale überträgt.
Die eigentlich zuschreibende Verwendung ging zunehmend in selbstzuschreibende Bezeichnung über. Hier drückt man die eigene Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Menschen aus, aufgrund einer (oft nur angenommen) gemeinsamen Herkunft und Geschichte (Mythos), und verweist auf gemeinsame Traditionen und Bräuche. Häufig verbunden ist dies mit geregelter Heirat untereinander (Endogamie), die eine echte verwandtschaftliche Bedeutung ergibt, bis hin zum Mythos eines gemeinsamen Urahnen (Hellen, Abraham).
Eine besondere Form der Zuschreibung und Selbstzuschreibung ergibt sich bei nomadischen ('schweifenden') Völkern, deren Mitglieder sich mit sesshaften Völkern nicht mischen, jedoch untereinander in verwandtschaftlichem und kulturellen Kontakt bleiben. (Vgl. dazu den Mythos von Kain und Abel.)
In Europa sind die Volksgruppen der Zigeuner lange von der Sesshaftigkeit abgehalten worden, sie haben dann ein Muster für das sog. "Fahrende Volk" überhaupt abgegeben. Auch wo sie zwangsweise (Wohnwagenlager) oder freiwillig (oft in Schlichtbausiedlungen) sesshaft gemacht wurden, halten sie bis heute noch merkliche Distanz zu Anderen.
Die Nichtsesshaften sind dabei nicht selten staatenlos.
Durch die Verschiedenheit von gemeinsamer Sesshaftigkeit und kultureller Identität entstehen Vielvölkerstaaten bzw. multikulturelle Staaten. Wo die kulturellen und verwandtschaftlichen Grenzen nicht zu scharf sind, entstehen auch in der Zuweisung zu Volksgruppen fließende Abgrenzungen der Zusammenfügung als Volksstamm. Durch die kontinuierlichen Austauschprozesse genetischer, sprachlicher, religiöser und kultureller Art entwickelt und verändert sich jedes Volk im Lauf der Zeit sehr stark - aus dieser natürlichen Variabilität heraus gibt es z.B. nur wenig Identität zwischen Germanen und Deutschen.
Bedeutungen
Das Wort Volk (vgl. althochdt. folc "viele") bezeichnete Menschen, die durch ein Merkmal verbunden sind (z. B. "Fußvolk", "fahrendes Volk"), früh aber auch (11. Jahrhundert) eine durch gemeinsame Herrschaftsform, Sprache, Kultur und Geschichte verbundene große Gruppierung von Menschen.
Die Soziologie behandelt den Themenkreis vorzugsweise unter Gesellschaft (auch Gemeinschaft).
Auch die Begriffe der Völkerkunde und Volkskunde ("Europäischen Ethnologie") sind schärfer gefasst ("Volksstamm").
Die Politikwissenschaft behandelt das Thema meist unter Nation. Im Unterschied zum "Volk" schließt eine Nation die Menschen auf Grund politischer Aktionen zusammen. Nationalstaaten, die sich primär als Staat eines Volkes verstehen, also homogene Nationalstaaten sind, tragen ihre inneren Streitigkeiten seltener als ethnische Konflikte aus als inhomogene Vielvölkerstaaten, Beispiel: "Russland". Zur "Volksherrschaft" insgesamt siehe die "Demokratie".
Rechtlich können die Angehörigen eines Volkes Bürger unterschiedlicher Staaten sein (s. Staatsangehörigkeit), z. B. die Dänen, die die dänische, deutsche oder grönländische Staatsangehörigkeit haben mögen.
Der staatsrechtliche Begriff Staatsvolk bezieht sich dagegen nur auf das Volk im (gemeinsamen) Staate. (Beispiel: Türken mit türkischer Staatsangehörigkeit und Türken mit anderen Staatsangehörigkeiten gehören unterschiedlichen Staatsvölkern an, obwohl Letztere sich weiterhin zum türkischen Volk rechnen mögen.) Das Staatsvolk ist jeweils gemeint, wenn - wie in Deutschland - bei jedem Rechtsurteil als Anfangsformel "Im Namen des Volkes!" gesprochen wird.
Postmodern
In neuerer (poststrukturalistischer) Literatur (etwa Hardt/Negri: Empire) findet man den Hinweis darauf, dass "Volk" regelmäßig nur eine Begriffswelt bezeichnete, die die Gemeinschaft von Menschen dahingehend verändern sollte, dass sie – durch welche Prozesse auch immer – aneinander angeglichen werden und nach außen abgegrenzt werden. Als eigentlicher neutraler Begriff für die Ansammlung an Menschen und ihrer Charakteristika wird vorgeschlagen, auf den Grundbegriff der "Menge" (im engl. Original: "Multitude") zurückzugehen.
Literatur
- Henning Eichberg: The People of Democracy, Århus 2004, ISBN 87-7955-292-7 [http://www.klim.dk/bog.asp?TitelID=1312&nav=1,79,77]
- Alfred Schobert, Siegfried Jäger (Hg.) (2004). Mythos Identität. Fiktion mit Folgen. ISBN 3-89771-735-2 (international angelegter Überblick über Nationen- und Identitätenbildung)
- Kien Nghi Ha: Ethnizität und Migration Reloaded. Kulturelle Identität, Differenz und Hybridität im postkolonialen Diskurs. Überarb. und erw. Neuauflage, [Westfälisches Dampfboot/WVB] 1999/2004, ISBN 3-86573-009-4
- Michael Hardt und Antonio Negri (2000), Empire. Die neue Weltordnung, Frankfurt am Main / New York 2002, ISBN 3-593-36994-X (postmoderne Ansichten zum Begriff und Alternativvorschläge)
Siehe auch
- Menge
- Ethnogenese
- Volk (Nation), völkisch
- Einwanderung
- Individualismus
- zahlreiche Zusammensetzungen mit "Volk-", etwa Volksbühne, Volkslied, Volksmund, Volkswagen, Volksrepublik, Volkseigentum, Volksempfänger, Volksvertretung, Völkerball
- Leute
- Zivilisation
- Völkermord
Kategorie:Ethnologie Kategorie:Volkskunde
simple:People
VolksgesetzgebungMittels der Volksgesetzgebung erlässt, ändert oder revidiert das Volk in einer direkten Demokratie Gesetze und Verfassung.
Allgemeine Betrachtung
Zur Volksgesetzgebung ist ein Volksgesetzgebungsverfahren notwendig, das den Ablauf der Volksgesetzgebung regelt. Ein Volksgesetzgebungsverfahren besteht in Deutschland aus bis zu drei gestaffelten Schritten, beginnend mit der Volksinitiative, dann dem Volksbegehren und abschließend mit dem Volksentscheid.
- Die Volksinitiative stellt den Auftakt eines Volksgesetzgebungsverfahrens dar. Hier muss für einen Gesetzesvorschlag eine bestimmte verhaltnismäßig geringe Anzahl von Unterschriften frei gesammelt werden, um eine Befassung des Parlamentes und eine Zulassung zum Volksbegehren zu erreichen.
- Beim Volksbegehren muss innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte deutlich höhere Anzahl von Stimmbürgern ihre Unterstützung für das Anliegen des Volksbegehrens kundtun, damit es zum Volksentscheid kommt. Dies kann durch freie Unterschriftensammlung, durch Amtseintragung auf Listen oder als Kombination von beidem erfolgen.
- Zum abschließenden Volksentscheid sind alle Stimmbürger aufgerufen sich an der Abstimmung über den Gesetzesvorschlag zu beteiligen, um diesen anzunehmen oder abzulehnen.
Was die Geschwindigkeit des Verfahrens betrifft, so hängt dies von der konkreten Gestaltung der Fristen und Hürden ab. Schnellschüsse sind ebensowenig erwünscht, wie ein langatmiges, jahrelanges Verfahren. Moderne Volksgesetzgebungsentwürfe berücksichtigen dies mit straffen Verfahren, die aber dennoch ausreichend Raum für die demokratische Meinungsbildung im Volk lassen.
Das Plebiszit (lat. für Volksentscheid) kann auch als Form der Volksgesetzgebung betrachtet werden, jedoch kann sein demokratischer Wert bezweifelt werden, da es ohne das Initiativrecht des Volkes ausgestattet ist und nur auf Bestreiben von dem Volk übergeordneten Instanzen (Parlament, Regierung, Präsident) initiiert werden kann und somit auch das agenda setting diesen vorbehalten ist.
Deutschland
Auf Bundesebene herrscht Repräsentative Demokratie. Im Jahr 2002 erreichte ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene im Bundestag zwar die absolute Mehrheit, nicht jedoch die für eine Verfassungsänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit.
Zuletzt wurde auch die Forderung nach einem Referendum über die Europäische Verfassung vom Bundestag abgelehnt.
Meinungsumfragen zufolge befürworten mehr als 70% der Bundesbürger direkte Demokratie auf Bundesebene.
Volksgesetzgebung auf Landesebene gibt es seit 1998 in allen 16 Bundesländern.
Österreich
In Österreich gibt es Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen.
Schweiz
In der Schweiz hat die Volksgesetzgebung einen wesentlichen Einfluss auf die Politik:
- Es gibt es die Volksinitiative, bei der eine bestimmte Anzahl Stimmbürger direkt eine Abstimmung über eine konkrete Verfassungsänderung verlangen kann.
- Vom Parlament beschlossene Verfassungsänderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum - ohne Zustimmung der zwei Mehrheiten von Volk und Kantonen (so genanntes Ständemehr) können sie nicht in Kraft treten.
- Bei einem fakultativen Referendum werden Unterschriften gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz gesammelt. Wird die Unterschriftenhürde genommen, kommt es ohne eigene Vorlage aus dem Volk zu einer gesamtschweizerischen Volksabstimmung über dieses Gesetz.
Siehe auch: Direkte Demokratie, Politisches System der Schweiz, Volksentscheid
Weblinks
- [http://www.mehr-demokratie.de/ Mehr Demokratie e.V.] (Verein für direkte Demokratie)
- [http://www.admin.ch/ch/d/pore/ Schweiz: Die politischen Rechte im Bund]
- [http://www.disud.org/ Deutsches Institut für sachunmittelbare Demokratie]
Kategorie:Politik (Deutschland)
Kategorie:Politik (Österreich)
Kategorie:Politik (Schweiz)
Kategorie:Demokratie
Bundesrepublik Deutschland
Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.
Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8.
Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.
Geografie
Lage
Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km.
Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.
Exklaven
Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben.
Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Mittelpunkt Deutschlands
Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .
Großlandschaften
Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.
Geologie
Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums.
Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren.
Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf.
Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen.
Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).
Gewässer
Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]]
Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee.
Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.
Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.
Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert.
Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee.
Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen.
Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
Gebirge und Senken
Liste der Seen in Deutschland
Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist.
Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands.
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Inseln
Jülich
Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist.
Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt.
Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln
Klima
Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.
Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003.
Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990):
Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report]
Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.
Böden und Flächennutzung
Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau.
Insgesamt werden 53,5 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 %. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und Mobilität macht die Siedlungs- und Verkehrsfläche stolze 12,3 % aus (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 %, die restlichen 2,4 % verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.
Politik
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Staatsorganisation
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).
Bundesregierung
Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung
Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Parteien]
Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in Münc | | |