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GesundheitswesenDas Gesundheitssystem oder Gesundheitswesen eines Landes umfasst alle Personen, Organisationen, Einrichtungen, Regelungen und Prozesse, deren Aufgabe die Förderung und Erhaltung der Gesundheit bzw. die Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen ist. In Österreich wird hierfür auch der Begriff Sanitätswesen verwendet.
Ziele des Gesundheitssystems
Die fünf Hauptziele des Gesundheitswesens sind: Zugang für alle, Qualität, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Zufriedenheit der Patienten und des Personals.
Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich
Typen von Gesundheitssystemen
Ein zentrales politisches Steuerungsinstrument des Gesundheitswesens ist das Finanzierungssystem. Hiernach lassen sich die Gesundheitssysteme der OECD-Länder in drei Typen einteilen:
- Typ Nationaler Gesundheitsdienst: Finanzierung aus Steuermitteln (z. B. Großbritannien, Italien)
- Typ Sozialversicherung: Finanzierung durch gesetzliche Krankenversicherung/gesetzliche Pflichtversicherung, (z. B. Deutschland, Frankreich)
- Typ Privatversicherung: Finanzierung individuell oder durch Beiträge der Unternehmer (z. B. USA).
Mischformen dieser Typen sind häufig. In vielen Ländern hat der Anteil der öffentlichen Ausgaben an den gesamten Gesundheitsausgaben zugenommen.
Kosten im internationalen Vergleich
Kosten des Gesundheitswesens, 2003, in % des BIP
# USA: 15% des BIP (Bruttoinlandsprodukt)
# Schweiz: 11.5%
# Deutschland: 11.1%
# Frankreich: 10.1%
# Italien: 8.4%
# Großbritannien: 7.7%
Kosten, 2003, in kaufkraftbereinigten US-Dollar pro Kopf
# USA 5.635
# Norwegen 3.807
# Schweiz 3.781
# Luxemburg 3.705
# Island 3.115
# Kanada 3.001
# Deutschland 2.996
# Niederlande 2.976
# Frankreich 2.903
# Belgien 2.827
Qualität im internationalen Vergleich
Die Kostenentwicklung hat überall zu einer Dominanz der ökonomischen Perspektive geführt. Dagegen steht die Qualität von Gesundheitssystemen auch wegen der schwierigeren Beurteilung im Hintergrund.
Beispielsweise deutet ein hoher Anteil an Kranken in der Bevölkerung nicht automatisch auf eine schlechte medizinische Versorgung hin. Ganz im Gegenteil: Ein Zuckerkranker würde in einem Land mit schlechter medizinischer Versorgung bald sterben und damit aus der Krankenstatistik verschwinden. In einem Land mit guter medizinischer Versorgung dagegen könnte er noch lange ein relativ normales Leben führen, wird in der Statistik aber als Kranker geführt.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte in ihrem Weltgesundheitsbericht 2000 (http://www.who.int/whr/2000/en/) eine Rangordnung der Gesundheitssysteme ihrer 191 Mitgliedsländer aufgestellt. Die Methodik dieses ranking ist jedoch wissenschaftlich umstritten. Indikatoren waren das Gesundheitsniveau einer Bevölkerung, die Verteilung des Gesundheitsniveaus in einer Bevölkerung, das Eingehen auf die Erwartungen der Bevölkerung und der Patienten, die Patientensouveränität und -Zufriedenheit, die Zugänglichkeit für alle und die Fairness der Finanzierung.
Danach ergab sich folgende Rangfolge:
1. Frankreich,
2. Italien,
3. San Marino,
4. Andorra,
5. Neuseeland,
6. Singapur,
7. Spanien,
8. Oman,
9. Österreich,
10. Japan,
...
18. Großbritannien,
...
20. Schweiz,
...
25. Deutschland
Das Gesundheitssystem in Deutschland
Das Gesundheitssystem in Deutschland baut auf staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und auf Personen auf. Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über eine überdurchschnittlich große Zahl an Ärzten, Fachärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten, Pflegepersonen und Krankenhausbetten. Dazu kommen Angehörige anderer Heilberufe, Apotheker und ihr Personal.
Daneben sind am Gesundheitswesen beteiligt: der Staat (Bund, Länder und Gemeinden), die Krankenversicherungen, die Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ihre Verbände, weitere im Gesundheitswesen tätige Interessenverbände und nicht zuletzt die Patienten, z. T. vertreten durch Patientenverbände und Selbsthilfeorganisationen.
Das Versorgungsangebot wird abgesehen von staatlichen Krankenhäusern weitgehend privat erbracht. Es dominieren freie Berufe wie Ärzte und Apotheker sowie private Großunternehmen (z. B. in der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie). Krankenhäuser werden häufig in gemeinnütziger Trägerschaft geführt, jedoch zunehmend privatisiert. Der Staat beteiligt sich als Leistungserbringer nur nachrangig, in Form von Gesundheitsämtern, kommunalen Krankenhäusern oder Hochschulkliniken.
Im internationalen Vergleich einzigartig ist die weitgehende Trennung in ambulante und stationäre Versorgung.
Finanzierung des Gesundheitssystems in Deutschland
Das Gesundheitssystem wird überwiegend durch Versicherungsbeiträge finanziert, die (mit einigen Ausnahmen) paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht werden. Das Paritätsprinzip wird jedoch zunehmend ausgehöhlt (siehe hierzu: Gesundheitsreform). Knapp 90 % der Bevölkerung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die Beiträge orientieren sich an der Höhe des jeweiligen Einkommens. Familienmitglieder sind unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert. Der Leistungsanspruch ist unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge, allerdings begrenzt auf Leistungen, die notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Etwa 9 % sind privat krankenversichert. Hier richten sich die Prämien nach dem vereinbarten Leistungsumfang, dem allgemeinen Gesundheitszustand, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter. 2,3 % sind anderweitig versichert (z. B. Bundeswehrangehörige, Zivildienstleistende, Sozialhilfeempfänger). Nur ca. 0,1 bis 0,3 % sind ohne Krankenversicherungsschutz.
Nach den Versicherungsleistungen machen Eigenbeteiligungen oder Zuzahlungen von Patienten einen wachsenden Anteil an der Finanzierung des Gesundheitssystems aus. In einigen Bereichen werden Zuschüsse oder Kostenbeteiligungen durch den Staat oder durch gemeinnützige Organisationen erbracht.
Daneben hat sich ein erheblicher privater Gesundheitsmarkt für "IGeL" ("Individuelle Gesundheitsleistungen"), Fitness, Wellness, Anti-Aging, Schönheitsoperationen, Kosmetik, Medikamente, alternative Heilverfahren und esoterische Praktiken entwickelt.
Probleme des Gesundheitssystems und Reformvorschläge für das Gesundheitssystem in Deutschland
Ausgelagert nach Probleme und Reformvorschläge des Gesundheitssystems
siehe außerdem: Gesundheitsreform, Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen,
Statistische Angaben für Deutschland (2001)
- Zahl der Krankenhausbetten in 2.239 Kliniken: rund 553.000 (zusätzlich ca. 1000 Reha-Kliniken)
- Behandelte Fälle in Krankenhäusern: 16,5 Millionen.
- Durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus: 9,8 Tage
- Ärztliches Personal in den Kliniken: 132.100
- Pflegepersonal in den Kliniken: .........................
- Nichtärztliches Personal in den Kliniken: 899.300 Beschäftigte.
- Gesamtpersonal in den Krankenhäusern: 1,1 Millionen Beschäftigte
- Gesamtumsatz der Krankenhäuser: rund 54 Milliarden € pro Jahr
- Zahl der niedergelassenen Haus- und Fachärzte: 116 000 lt. kassenärztlicher Bundesvereinigung
- Zahl des nichtärztlichen Personals im ambulanten Bereich: ???
- Zahl der Apotheken: circa 21.500
- Zahl der Beschäftigten in Apotheken: ca. 140.000
Direkt oder indirekt sind im Gesundheitswesen in Deutschland rund 4,1 Millionen Menschen beschäftigt. Dies entspricht rund 10,3% aller Erwerbstätigen.
Krankheitskosten in Deutschland (2002)
Gesamtausgaben: 224 Milliarden Euro, d.h. rund 2.700,- Euro pro Person (Frauen 3.160, Männer 2.240 Euro).
Die höchsten Ausgaben entfielen auf:
- Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems: 35,4 Milliarden Euro
- Krankheiten des Verdauungssystems: rund 31 Milliarden Euro
- Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems: ca. 25 Milliarden Euro
- Psychische Erkrankungen: knapp 22 Milliarden Euro
Die Menschen ab 65 Jahren (derzeit ca. 17 % der Bevölkerung) verursachten knapp 43 % der Gesamtausgaben.
(Quelle: Studie des Statistischen Bundesamtes "Krankheitskosten in Deutschland im Jahr 2002")
Das Gesundheitssystem in Österreich
siehe: Gesundheitssystem in Österreich
Das Gesundheitssystem in der Schweiz
siehe: Gesundheitswesen_Schweiz
Literatur
- Rita Baur, Andreas Heimer, Silvia Wieseler, Gesundheitssysteme und Reformansätze im internationalen Vergleich, in: Jan Böcken, Martin Butzlaff, Andreas Esche (Hrsg.), Reformen im Gesundheitswesen. Ergebnisse der internationalen Recherche Carl Bertelsmann-Preis 2000, Verlag Bertelsmann Stiftung Gütersloh, 3., überarbeitete Auflage 2003, ISBN 3-89204-515-1, Download unter http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-0A000F0A-1EB3E760/stiftung/515.pdf (PDF 910 KB)
- Fritz Beske, Hermann Bechtel, Johannes F. Hallauer: Das Gesundheitswesen in Deutschland, Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 2004
- Hans-Ulrich Deppe: Zur sozialen Anatomie des Gesundheitssystems. Neoliberalismus und Gesundheitspolitik in Deutschland, VAS Verlag, 2. Aufl. 2002, 312 S., 20,50 €
- Gerhard Kocher, Willy Oggier (Hrsg.): Gesundheitswesen Schweiz 2004-2006, ein aktueller Überblick. Hans Huber, Bern 2004, 336 S., € 22.95
- Leonhart Taschenjahrbuch Gesundheitswesen 2004/2005 - Institutionen, Verbände, Ansprechpartner. Deutschland - Bund und Länder, K.M. Leonhart Verlag München, 5. Auflage 2004. ISBN 3-9806190-9-5
- Rolf Rosenbrock, Thomas Gerlinger: Gesundheitspolitik. Eine systematische Einführung, Hans Huber, Bern 2004, 320 S., 29,95 €
- Michael Simon, Das Gesundheitssystem in Deutschland. Eine Einführung in Struktur und Funktionsweise, Verlag Hans Huber, Bern, Göttingen u.a. 2005
Siehe auch
Epidemiologie, Gesundheitspolitik, Gesundheitssystem in Österreich, Gesundheitswesen Schweiz, Hausarzt, Hebamme, Heilpraktiker, Medizinische Ökonomie, Morbidität, Mortalität, Prävalenz, Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Weblinks
- [http://www.igmr.uni-bremen.de/deutsch/links/links.htm Gesundheits- und Medizinrecht] mit Links zu Hauptakteuren des Gesundheitssystems
- [http://www.gesundheitspolitik.com Portal zur Gesundheitspolitik in Deutschland]
- [http://www.destatis.de/themen/d/thm_gesundheit.htm Aktuelle Daten zum Gesundheitswesen in Deutschland] (Statistisches Bundesamt)
- [http://www.svr-gesundheit.de Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen] Gutachten zur Entwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland
- [http://www.die-gesundheitsreform.de/solidarisch_versichern/index.html www.die-gesundheitsreform.de] Das Gesundheitssystem in Deutschland aus der Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
- [http://www.ess-europe.de Ess-europe.de Gesundheitssysteme in Europa im Vergleich]
Kategorie: Gesundheitswesen
GesundheitGesundheit ist mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert diese als Zustand des vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens (engl.: "well-being" = "Wohl-sein").
Einerseits hat diese Definition gewisse Vorteile, insbesondere die Betonung der seelischen und sozialen Komponenten der Gesundheit.
Andererseits wird Gesundheit durch den Hinweis auf einen "vollkommenen Zustand" zu einem kaum erreichbaren Idealzustand, da davon auszugehen ist, dass in diesem Sinne kein Mensch Gesundheit besitzt und dadurch das extreme Ziel der WHO ("Gesundheit für alle") als illusorisch anzusehen ist.
Der Wert von Gesundheit
Gesundheit ist ein wichtiger persönlicher und gesellschaftlicher Wert. Ihre Bedeutung wird oft erst bei Krankheit oder mit zunehmendem Alter erkannt. Welche Einschränkungen mit dem Verlust von Gesundheit verbunden sind, wird meist erst dem alternden Menschen bewusst - durch eigene durchgestandene Krankheiten, gesundheitliche Probleme im Umfeld und das sich nähernde Lebensende. Jüngere Menschen leben unbeschwerter und risikofreudiger. Vorsorgeprogramme für jüngere Altersgruppen werden propagiert, laufen aber oft ins Leere.
Im Allgemeinen sind Frauen gesundheitsbewusster als Männer. Dies kann man beispielsweise an der Beteiligung zur Darmkrebsvorsorge erkennen (Männer ca. 10 - 15 %, Frauen ca. 30 % Beteiligung).
Die Förderung und Erhaltung der Gesundheit erfordert geringe finanzielle Mittel. Teuer ist dagegen der Versuch, Gesundheit wiederherzustellen, die sog. kurative Medizin.
Das Gesundheitssystem ist neben der Renten- und Arbeitslosenversicherung eine der drei Säulen des Sozialsystems.
Faktoren für ein gesundes Leben
- gesunde Nahrung: Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch, Eier, Milch, Kartoffeln, Brot oder andere Getreideprodukte, Hülsenfrüchte etc.
- gesunde natürliche Umwelt: Luft, Wasser, Boden, Licht etc.
- gesicherte geschaffene Umwelt: Kleidung, Unterkunft, Wärme, Schutz vor Gefahren
- ausreichende körperliche Betätigung an frischer Luft (Sport, Spiel, Arbeit), keine extremen Überanstrengungen
- genug Schlaf, Zeiten der Ruhe, keine Hetze
- Entspannung und emotionale Ausgeglichenheit (siehe auch unten)
- ein erfüllendes Sexualleben, oder dessen gelungene Sublimation
- intakte soziale Beziehungen z. B. ein Freundeskreis und gute Beziehungen zu Arbeitskollegen
- der Gesundheit förderliche Arbeitsbedingungen, keine dauernde Überforderung.
Seelisch-geistige Faktoren der Gesundheit
- Geliebt sein und selbst Lieben können:
- Lebenspartner, Kinder, Familie, Mitmenschen
- Freundlichkeit, Kontaktfähigkeit, soziale Kompetenz
- sich wertvoll empfinden; Selbstachtung, Selbstvertrauen
- Erfolg und Anerkennung: Bestätigung, Arbeitsklima, Kritik und Lob (Feedback).
- Sicherheit: Gefühl der Geborgenheit, Religion bzw. Lebenssinn
- Mindest-Sicherheit betr. Nahrung, Kleidung, Wohnen
- Sicherheit der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- doch gewisse Spannung ist notwendig, sonst versinkt man in Lethargie.
- Freiheit:
- Gestaltungsmöglichkeiten, auch für das eigene Leben; lohnende Ziele
- Möglichkeit zur Artikulation, Gedankenfreiheit, Redefreiheit
- Berufs- und Partnerwahl
- Kreativität: schöpferische Betätigung und Spiel.
- Verbundenheit:
- zum Partner, zu Freunden und/oder zu anderen
- Konfliktfähigkeit und Bereitschaft zur Versöhnung
- Erlebnisse mit Erinnerungswert.
Zitate
- Es gibt Menschen, die auf alles Essbare, Trinkbare, Rauchbare verzichten, das ein irgend schlechtes Ansehen bekommen hat. Sie machen dieses Opfer für die Gesundheit. Und alles, was sie davon haben, ist Gesundheit. Wie merkwürdig. Es ist, wie wenn man ein Vermögen bezahlte für eine Kuh, die keine Milch mehr gibt. (Mark Twain)
- Gesundheit ist dasjenige Maß an Krankheit, das es mir noch erlaubt, meinen wesentlichen Beschäftigungen nachzugehen. (Friedrich Nietzsche)
- Gesundheit ist die Fähigkeit, lieben und arbeiten zu können. (Sigmund Freud)
- Die Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen. Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung. Die Gesundheit aller Völker ist eine Grundbedingung für den Weltfrieden und die Sicherheit; sie hängt von der engsten Zusammenarbeit der Einzelnen und der Staaten ab. Die von jedem einzelnen Staate in der Verbesserung und dem Schutz der Gesundheit erzielten Ergebnisse sind wertvoll für alle. Ungleichheit zwischen den verschiedenen Ländern in der Verbesserung der Gesundheit und der Bekämpfung der Krankheiten, insbesondere der übertragbaren Krankheiten, bildet eine gemeinsame Gefahr für alle. Die gesunde Entwicklung des Kindes ist von grundlegender Bedeutung; die Fähigkeit, harmonisch in einer in voller Umwandlung begriffenen Umgebung zu leben, ist für diese Entwicklung besonders wichtig. Für die Erreichung des besten Gesundheitszustandes ist es von besonderer Bedeutung, dass die Erkenntnisse der medizinischen, psychologischen und verwandten Wissenschaften allen Völkern zugänglich sind. Eine aufgeklärte öffentliche Meinung und eine tätige Mitarbeit der Bevölkerung sind für die Verbesserung der Gesundheit der Menschen von höchster Wichtigkeit. Die Regierungen tragen die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Völker; sie können diese nur auf sich nehmen, wenn sie die geeigneten hygienischen und sozialen Vorkehrungen treffen. (WHO)
- Was bringt den Doktor um sein Brot? a) die Gesundheit, b) der Tod. Drum hält der Arzt, auf daß er lebe, uns zwischen beiden in der Schwebe. (Dr. med. Eugen Roth)
Literatur
- Antonovsky, A. (1997). Salutogenese: zur Entmystifizierung der Gesundheit. Tübingen: DGVT-Verlag.
- Becker, P. (1982). Psychologie der seelischen Gesundheit. Göttingen: Hogrefe.
- Bengel, J., Strittmatter, R., & Willmann, H. (2001). Was erhält Menschen gesund? Antonovskys Modell der Salutogenese - Diskussionsstand und Stellenwert ; eine Expertise. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
- Blech, J. (2003). Die Abschaffung der Gesundheit. Der Spiegel, 33, 116-126.
- Bertelsmann Verlag. (2000). Gesundheit und Krankheit zwischen Magie und Vernunft. In Bertelsmann Verlag (Ed.), Meilensteine des Lebens 1.
- Brundtland, G. H. (Ed.). (2000). Grundrecht Gesundheit. Vision: Mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt: Campus.
- Lampert, T./Ziese, T. (2005): Armut, soziale Ungleichheit und Gesundheit. Expertise des Robert Koch-Instituts zum 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Schriftenreihe Lebenslagen in Deutschland. Bonn: BMGS. [http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/A349.pdf Download]
- Lemke, T. (2003). Gesunde Körper - kranke Gesellschaft? Medizin im Zeitalter der Biopolitik. Zeitschrift für Biopolitik, 2(2), 67-71.
- Lippke, S. (2002). Wellness. In R. Schwarzer, M. Jerusalem & H. Weber (Eds.), Gesundheitspsychologie von A bis Z (pp. 630-633). Göttingen: Hogrefe.
- Lutz, R., & Mark, N. (Eds.). (1995). Wie gesund sind Kranke? Zur seelischen Gesundheit psychisch Kranker. Göttingen: Hogrefe.
- Schiefenhövel, W., & Schiefenhövel-Barthel, S. (1999). Gesundheit und Krankheit. In D. Geiß & J. Weiß (Eds.), Der Mensch (Vol. 2, pp. 68-75). Leipzig: Brockhaus.
- van Spijk, P. (1991). Definitionen und Beschreibung der Gesundheit - ein medizinhistorischer Überblick. Zürich: Schweiz. Gesellschaft für Gesundheitspolitik SGGP.
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Siehe auch: Krankheit, Medizin, Gesundheitserziehung, Gesundheitssystem, Heilverfahren, Massage, Wellness, Fitness, Lebensqualität, Behinderung, Healthism, Selbsthilfegruppe, Gesundheitsamt, Gesundheitshaus, Public health, Volksgesundheit
Weblinks
- [http://www.gbe-bund.de Informationssystem für Gesundheitsberichterstattung des Bundes] (Statistiken usw.)
- [http://www.dgfnr.com/Rehabilitation/ICF_deutscher_Entwurf.pdf Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO)] (PDF-Datei)
- [http://www.dimdi.de/de/klassi/ICF/ Offizielle ICF - Klassifikation der Bundesrepublik Deutschland - Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)]
- [http://www.novo-magazin.de/64/novo6428.htm Schlechte Angewohnheiten, sie leben hoch!] - Kommentar über „den Irrglauben, Gesundheit sei ein Lebenszweck“
- [http://www.dgk.de Deutsches Grünes Kreuz für Gesundheit e.V.]
- [http://web4health.info/de Gesundheitsportal zur psychischen Gesundheit]
- [http://www.lifeline.de lifeline.de] - Gesundheitsportal für Patienten und Angehörige
- [http://www.g-netz.de/Gesundheit_aktuell/gesundheit_aktuell.shtml G-Netz.de] - Portal zum Thema Gesundheit
- [http://www.medsana.ch MEDSANA] - Das Schweizer Gesundheitsportal
- [http://www.medhost.de Gesundheit - Krankheit] - Infoportal zu diesen Themen
- [http://www.info-gesundheit.de Info-Gesundheit.de] - Linkportal und Suchmaschine für Gesundheit und Medizin
- [http://www.scoop4life.de Scoop4life.de] - Das Jugendmagazin mit dem Themenschwerpunkt Gesundheit
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Kategorie:Wortexport
SanitätswesenSanitätsdienst ist die Bezeichnung für medizinische Dienste mit mehreren Bedeutungen bzw. Zuordnungen:
- Sanitätsdienst der Bundeswehr: ein Organisationsbereich bei der deutschen Bundeswehr
- Sanitätsdienst im Katastrophenschutz: ein Fachdienst zur Bewältigung großer Schadensereignisse mit einem Massenanfall von Verletzten oder im Katastrophenfall
- Betrieblicher Sanitätsdienst: organisierte Erste Hilfe und z.T. auch arbeitsmedizinischer Dienst in Betrieben
- Sanitätswachdienst: geplante medizinische Versorgung für Teilnehmer und Besucher bei Veranstaltungen
- Schulsanitätsdienst: Erste Hilfe an Schulen.
ArztEin Arzt oder eine Ärztin (v. griech.: αρχίατρος archíatros = der Oberarzt, Leibarzt; zu archiater latinisiert) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Unfällen.
Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im schwedischen läkare, im englischen leech (Blutegel) oder im Familiennamen Lachmann erhalten ([http://www.dike.de/pfr-tischner/22-spr/ht-etym/worter/legis.htm ausführliche Angaben zur Etymologie]).
In vielen fachsprachlichen Komposita taucht das ursprüngliche griechische Wort (γ)ιατρός bzw. die ältere, gelehrtere Form ἰατήρ auf: iatrogen - durch ärztliches Handeln verursacht, der Psychiater - der Seelenarzt etc.
Allgemeines
Die Funktion des »Arztes« bzw. des »Heilers« ist eine der ältesten der Menschheit. Die Berufssoziologie lehrt, dass ein Berufsstand wie der der Ärzte unter solchen Umständen eine eigene Standesmoral entwickelt, deren bekannteste Form der »Eid des Hippokrates« ist. In krassen Fällen (vgl. die »Triage«) steht sie vor fast unlösbaren Aufgaben. Ihre Intaktheit ließe sich z. B. daran ersehen, ob bei lebensgefährlichen Seuchen die Ärzte nicht desertieren.
Ärzte unterliegen dem Arztwerberecht welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.
Ärzte nehmen im Gesundheitswesen eine Schlüsselposition ein und entscheiden durch ihre Verschreibungspraxis maßgeblich über die Umsatzentwicklung von Pharmaunternehmen, von denen sie durch Pharmareferenten nachhaltig umworben werden.
Deutschland
Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln. Spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie werden auch (i.d.R. auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Heilhilfsberufe durchgeführt.
Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Humanmedizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum« unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer Klinik arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) 394.400 Ärzte gemeldet, davon sind 88.000 ohne ärztliche Tätigkeit. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 58.900 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt.
Österreich
In Österreich ist man mit der Promotion (dem abgeschlossenen Universitätsstudium) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde. Selbständig als Arzt tätig werden kann man auch hier nur, wenn für mindestens drei Jahre im Rahmen des »Turnus« verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit hier vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Damit hat man sich das »jus practicandi« erworben: Die Berechtigung zur selbständigen Berufsausführung als Arzt für Allgemeinmedizin.
Schweiz
In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen 6-jährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt.
Die Ausbildung zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen zwei (»praktischer Arzt«) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt »Facharzt für FMH« nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich.
Die jeweilige Fachgesellschaft prüft – soweit dies überhaupt möglich ist –, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60–100 Stunden pro Jahr) nachkommt.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Assistenzärzte und Oberärzte eine durch das landesweit gültige Arbeitszeitgesetz begründete maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden. Bis dahin waren Verträge mit der Formulierung »Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals« üblich, wodurch Arbeitszeiten oft über 60 und 70 Stunden pro Woche, ohne finanziellen Ausgleich zu leisten waren.
Auch mit dem neuen Arbeitsgesetz leisten die Assistenzärzte und Oberärzte immer noch knapp 20 % mehr Wochenstunden als die übrigen Beschäftigten im Spital- und weiteren öffentlichen Bereich (42-Stundenwoche). Damit ergeben sich für die Assistenzärzte Stundenlöhne und Gesamtvergütungen die unter denen des Heilhilfspersonal (Krankenschwestern, Physiotherapeuten etc.) liegen.
Für junge Oberärzte gilt Entsprechendes im Vergleich zu Heilhilfspersonal mit Fachausbildung und höherer Dienstaltersstufe (z.B. Intensivkrankenschwestern).
Die Leitenden Ärzte und Chefärzte sind finanziell in der Gesamtvergütung besser gestellt, jedoch sind sie aus dem Arbeitszeitgesetz ausgegliedert und haben damit keinen gesetzlichen Schutz ihrer maximalen Arbeitszeit.
Ärzte in anderen Berufen
- Einige Ärzte sind als Schriftsteller bekannt geworden, etwa Peter Bamm, Gottfried Benn, Georg Büchner, Hans Carossa, Louis-Ferdinand Céline, Michael Crichton, Alfred Döblin, Sir Arthur Conan Doyle, Rainald Goetz, Friedrich Reinhold Kreutzwald, Elias Lönnrot, William Somerset Maugham, Joaquín Navarro-Valls, Walker Percy, Friedrich Schiller, Carl Ludwig Schleich, Arthur Schnitzler, Anton P. Tschechow, Ernst Weiß, William Carlos Williams, und Friedrich Wolf.
- Andere Ärzte sind Politiker geworden: Salvador Allende, Gro Harlem Brundtland, Georges Clemenceau, Howard Dean, Bill Frist, Che Guevara, George Habash, Bernard Kouchner, Jean-Paul Marat.
Statistiken
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Zitate
- Ärzte schütten Medikamente, von denen sie wenig wissen, zur Heilung von Krankheiten, von denen sie weniger wissen, in Menschen, von denen sie nichts wissen. (Voltaire)
- Gleichgewicht
:Was bringt den Doktor um sein Brot?
:a) die Gesundheit, b) der Tod,
:Drum hält der Arzt, auf daß er lebe
:uns zwischen beiden in der Schwebe.
::(Eugen Roth)
- An apple a day keeps the doctor away (Ein Apfel am Tag hält den Arzt fort)
- Wer heilt hat recht! (uralte ärztliche Weisheit)
- Todmüde Ärzte behandeln todkranke Patienten! (aktuelle ärztliche Wahrheit)
Siehe auch
- Liste bedeutender Mediziner und Ärzte
- Approbation, Ärztekammer, Ärztemangel, Arztwechsel, Arztwerberecht
- Medizinstudium
- Gesundheitswesen, Gesundheitswesen Schweiz, Gruppenkonsultation
- Patient, Patientenverfügung, Betreuungsrecht
- Visite, Abrechnungsbetrug
Literatur
- Via medici-Buchreihe: Berufsplaner Arzt; Markus Vieten, Thieme Verlag, ISBN 3131161051
Weblinks
- http://www.aerzteblatt.de: Das deutsche Ärzteblatt
- http://www.aerztezeitung.de: Einzige deutschsprachige Tageszeitung für Ärzte
- http://www.facharzt.de: unabhängige Informations- und Diskussionsbasis für Ärzte, minutenschneller Nachrichtendienst, Abo-finanziert, Werbe-finanziert
- http://www.arzt-auskunft.de: Arzt-Such-Service der Stiftung Gesundheit
- http://www.med-kolleg.de/arzt/: Arztsuche
- http://www.arzt.de: Deutsches Ärztenetz – Informationen aus ärztlichen Organisationen in Deutschland
Kategorie:Heilberuf
ja:医師
ko:의사
Facharzt
Facharzt darf sich in Deutschland nur derjenige Arzt nennen, der eine mehrjährige Weiterbildung mit einer Facharztprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Für Zeitdauer, Weiterbildungsinhalt und Anrechnung von Vorzeiten erlassen die Landesärztekammern für ihren Zuständigkeitsbereich eine Weiterbildungsordnung.
Der Erwerb des Titels "Facharzt" ist seit einigen Jahren Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Bis dahin war es möglich, sich auch als "Praktischer Arzt" niederzulassen.
Derzeit bestehen Bestrebungen, die Innere Medizin als eigenständiges Gebiet abzuschaffen. In einigen Bundesländern wurden dafür die Gebietsbezeichnungen "Innere und Allgemeinmedizin" sowie die Gebietsbezeichnungen der Teilgebiete (Kardiologie, Gastroenterologie etc.) eingeführt.
Fachärzte gibt es für:
Allgemeinmedizin
- Allgemeinmedizin (der klassische Hausarzt)
klinische Fächer
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde (Ophthalmologie)
- Chirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologie)
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO)
- Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologie und Venerologie)
- Herzchirurgie
- Innere Medizin
- hausärtlicher Internist
- fachärztlicher Internist
- Angiologie
- Endokrinologie und Diabetologie
- Gastroenterologie
- Hämatologie und Onkologie
- Kardiologie
- Nephrologie
- Pneumologie
- Rheumatologie
- Kinderchirurgie
- Kinderheilkunde (Pädiatrie)
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Klinische Pharmakologie
- Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (zusätzlich Approbation als Zahnarzt benötigt)
- Neurochirurgie
- Neurologie (in manchen ÄK Nervenheilkunde zusammen mit Psychiatrie möglich)
- Nuklearmedizin
- Orthopädie
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie (in manchen ÄK Nervenheilkunde zusammen mit Neurologie möglich)
- Psychosomatische Medizin
- Strahlentherapie
- Transfusionsmedizin
- Urologie
klinisch-theoretische Fächer
- Arbeitsmedizin
- diagnostische Radiologie (bildgebende Verfahren)
- Humangenetik
- Hygiene und Umweltmedizin
- Laboratoriumsmedizin (Klinische Chemie)
- Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
- Neuropathologie
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Pathologie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Rechtsmedizin
vorklinische Fächer
- Anatomie
- Biochemie
- Physiologie
Statistische Zahlen zum Stand 31. Dezember 2004 (BRD)
- Summe aller berufstätigen Ärzte und Ärztinnen 306000
- Ohne Facharzttitel 94000
- FA Allgemeinmedizin 40000
- FA Innere Medizin 39000
- FA Chirurgie 19000
- Anästhesisten 16000
- Frauenheilkunde 15000
- Kinderheilkunde 11000
- Orthopäden 8000
- Augenärzte 6500
- Psychiater 6400
- Röntgenfachärzte 6300
- Halsnasenohrenärzte 5500
- Hautärzte 4900
- Urologen 4700
(Quelle: Bundesärztekammer)
Siehe auch
Liste medizinischer Fachgebiete
Weblinks
[http://www.aerztekammer.de Ärztekammern]
[http://www.fmh.ch Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH]
Kategorie:Heilberuf
ZahnarztZahnarzt oder Zahnärztin ist die Berufsbezeichnung für einen Arzt der Zahnmedizin. Das Tätigkeitsfeld sind die Therapie der Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.
Kiefer
Dentist war die Bezeichnung für einen Zahnarzt ohne Hochschulausbildung. Seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts gibt es diese Berufsform in Deutschland nicht mehr.
In der ehemaligen DDR war es üblich, dass ein "Facharzt für Zahnheilkunde" mit allgemeinmedizinischem Abschluss auch als Zahnarzt tätig war. Die Definition des Berufes wurde zwar durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs mittlerweile vereinheitlicht, jedoch benötigt es einige Jahre, bis europaweit die nationalen Approbationsordnungen dem Urteil angepasst werden.
Lange davor erledigten Barbiere Behandlungen wie das Ziehen von Zähnen, da sie stets über heißes Wasser verfügten.
Ausbildung
Ein Zahnarzt muss ein Studium an einer allgemeinen Hochschule, Dauer ca. 5-6 Jahre, absolviert haben, um den Beruf ausüben zu dürfen. Es ist ein eigener Studiengang, d.h. ein Zahnarzt erwirbt keinen allgemeinmedizinischen Abschluss.
Nach dem Staatsexamen erhält der Zahnmediziner auf Antrag die Approbation.
Weniger als die Hälfte der Absolventen promoviert anschließend. In Deutschland lautet der Akademische Grad dann Doctor medicinae dentariae, abgekürzt "Dr. med. dent."
Er kann sich in freier Praxis niederlassen oder ist als angestellter Zahnarzt in einer Klinik tätig. Viele Zahnärzte arbeiten eng mit "ihrem" Kieferchirurgen zusammen, deren Aufgabenfelder sich oft ideal unterstützen und gegenseitig ergänzen.
Er kann je nach Zusatzprüfungen verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte wie "Implantologie" oder
"Parodontologie" führen, deren Voraussetzungen allerdings ja nach Bundesland und Fachgesellschaft stark variieren können.
Ein Kieferorthopäde ist ebenfalls ein Zahnarzt, der nach seinem Studium zusätzlich eine 3-jährige Weiterbildungszeit absolviert hat und sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen befasst. Die jedem bekannten "Klammern" und "Zahnspangen" gehören ebenso zum Spektrum eines Kieferorthopäden wie das perfekt aufeinander passende Gebiss.
Ein Oralchirurg ist ebenfalls ein Zahnarzt, der nach seinem Studium eine 4-jährige Weiterbildungszeit absolviert hat, wovon mindestens 1 Jahr an einer Klinik stattfinden muß.
Er erlangt dabei weitergehende Fertigkeiten und Qualifikationen in Bezug auf chirurgische Eingriffe in der Mundhöhle und - je nach Ausbildungsstätte - auch in der Implantologie. Das von einem Oralchirurgen abgedeckte Spektrum in Bezug auf die zahnärztliche Chirurgie ist dabei dem des
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen sehr ähnlich und führt zu zahlreichen Überschneidungen. Allerdings gehören Eingriffe außerhalb der Mundhöhle und im Plastisch-Chirurgischem Bereich nicht zu seinem
Aufgaben -und Ausbildungsgebiet. Nach erfolgreicher Prüfung vor der zuständigen Zahnärztekammer wird anschließend der Titel "Fachzahnarzt für Oralchirurgie" verliehen.
Der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg ist ebenfalls ein Zahnarzt, er hat sowohl ein komplettes
Studium der Zahnmedizin (5-6 Jahre), als auch darüber hinaus ein komplettes Studium der Humanmedizin (6-7 Jahre) absolviert, er ist also fertiger Arzt und Zahnarzt.
Erst nach diesem abgeschlossenen Doppelstudium darf er mit einer inzwischen 5-jährigen Weiterbildungszeit an einer Klinik beginnen.
Im Abschluß daran erfolgt die sogenannte Facharztprüfung vor der jeweiligen Kammer, von der die Bezeichnung "Facharzt für Mund-, Kiefer- Gesichtschirurgie" und zusätzlich von der Zahnärztekammer
die Bezeichnung "Oralchirurg" verliehen wird.
Zulassung
Da die meisten Menschen in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, sind fast alle Zahnärzte Vertragszahnärzte der gesetzlichen Krankenkassen. Diese sind wiederum Zwangsmitglieder in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), bzw. deren Landesverband. Zahnärzte erhalten die Kassenzulassung nach einer zweijährigen Assistenzzeit in einer Zahnklinik oder einer zugelassenen Praxis im Anschluss an das Studium. Politisch werden sie von der Bundeszahnärztekammer vertreten.
Ein Zahnarzt, der keine gesetzlich versicherten Patienten behandelt, benötigt die Kassenzulassung nicht. Nach derzeitigem Recht müssen Kassenpatienten für die Behandlung bei einem Zahnarzt, der nicht Vertragszahnarzt ist, selber bezahlen und bekommen keine Kostenerstattung von den Krankenkassen.
Der Vertragszahnarzt unterliegt einer Behandlungspflicht für alle Kassenpatienten. Der Nicht-Vertragszahnarzt unterliegt einer Behandlungspflicht nur im Notfall.
Niederlassung
Nach der Ausbildung werden fast alle Zahnärzte in eigener oder Gemeinschaftspraxis tätig oder arbeiten an Zahnkliniken. Eine Spezialisierung in einem Teilgebiet der Zahnmedizin ist möglich. Ein weiteres Berufsfeld ist die Forschung.
Es gab (Stand 2004) etwa 70.000 Zahnärzte und Zahnärztinnen in Deutschland, die aktiv behandeln.
siehe auch: Zahn, Zahnmedizin, Medizin, Kassenpatient, Privatpatient, Implantologe
bedeutende Zahnärzte
- Philipp Pfaff
- Willoughby D. Miller
- Greene V. Black
- Edward H. Angle
- Alfred Gysi
- Philipp Streckbein
Weblinks
- [http://www.kzbv.de/ Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung]
- [http://www.bzaek.de/ Bundeszahnärztekammer]
Kategorie:Heilberuf
Kategorie:Zahnmedizin
Krankenpflege Geschichte
]
Im Christentum zählt die Krankenpflege zu den sieben Werken der Barmherzigkeit. Mit dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter wurde sie jedem Christen zur Pflicht gemacht. Vor allem sorgte man sich um die kranken Pilger und baute an fast jeder Station der Pilgerwege ein Hospital. Als mit den Kreuzzügen die Lepra in Europa eingeschleppt wurde, wurden für diese Kranken besondere Hospitäler erbaut, ebenso um 1349 für die Opfer der Pest. Viele Heilige waren durch ihre Leistungen in der Krankenpflege bekannt. Die Vincentinerinnen wurden hauptsächlich zur organisierten Krankenpflege eingesetzt. Im Protestantismus begründete Florence Nightingale die professionelle Krankenpflegeausbildung. Nach ihrem Vorbild gründete Pastor Theodor Fliedner in Kaiserswerth das erste Diakonissenhaus.
Die weltliche Krankenpflegeausbildung wurde von Henri Dunant begründet. In den letzten Jahrzehnten wurde die Pflege immer mehr auf wissenschaftliche Grundlagen gestellt. Die deutschsprachigen Länder bauen mit großer Verspätung auf die angelsächsischen Länder die Pflegewissenschaft auf. In der Gesellschaft genießt dieser Beruf in Deutschland ein gutes Ansehen (s. unten im Kapitel Berufsprestige). Die Ausbildung gehört zu den schwersten der Nichthochschul-Berufe.
Ausbildung
Die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in dauert in Deutschland drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Ausbildung zum/zur Krankenpflegehelfer/-in dauert 1 Jahr. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegeschulen statt, die als Schulen des Gesundheitswesens im Tertiären Bereich angesiedelt sind und ist nach der International Standard Classification of Education (ISCED-97) als Ausbildung der Stufe 5B klassifiziert. Für die Ausbildung findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung. Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen (ca. 2100 Stunden) und einen praktischen Teil (ca. 2500 Stunden). Das Ziel der Ausbildung ist das Unterstützen und Begleiten des Patienten bei Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL), zu denen der Patient vorübergehend oder dauerhaft nicht fähig ist.
Es werden Grundkenntnisse in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflege- und Gesundheitswissenschaften, pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften (z.B. Chemie, Physik und Ernährungslehre) und Medizin (z.B. Anatomie und Physiologie), der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie aus Recht, Politik und Wirtschaft vermittelt.
Ebenso Unterrichtsschwerpunkte sind die klinischen Fachgebiete:
- Innere Medizin, z.B. Diabetologie, Hepatologie, Nephrologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Pulmonologie, Hämatologie und andere
- Chirurgie, z.B. Gefäßchirurgie, Orthopädie, Transplantationschirurgie, Traumatologie, Abdominal-viszeral Chirurgie, Septische Chirurgie, Handchirurgie, Thoraxchirurgie, Kardio- und Neurochirurgie und andere
- Neurologie
- Gynäkologie
- Ophthalmologie
- Pädiatrie
- Dermatologie
- Urologie
- Psychiatrie
und alle anderen Gebiete der Medizin, je nach Priorität für die Pflege.
Bestandteile der Ausbildung sollten auch die Bereiche der Berufspolitik, der Pflegewissenschaft, der Praxisanleitung in Grundzügen, der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre in Bezug auf das Gesundheitswesen sowie Medizinethik sein. Ferner gibt es Bestrebungen, Grundlagenwissen im Bereich nursing informatics zu vermitteln.
In der Theorie reflektierte Praxiseinsätze in Psychiatrie, Altenheim, ambulanter Pflege und Pflegemanagement sowie in Funktionsbereichen sollten ebenfalls feste Inhalte der Ausbildung bilden.
Ausführlichen Unterricht gibt es in der praktischen Pflege: Körperpflege des Patienten, Verbände anlegen, Wundversorgung, Medikamente fachgerecht verabreichen und Essen anreichen sind nur einige Beispiele der sehr umfangreichen Ausbildung.
Die Ausbildung endet mit einer dreiteiligen Abschlussprüfung (praktisch, schriftlich, mündlich), mit der man nach erfolgreichem Bestehen ein Staatsexamen erhält. Sollte eine dieser Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, so hat man die Möglichkeit diese einmal zu wiederholen.
Bereits seit geraumer Zeit gibt es verschiedenste Überlegungen die Ausbildung zu reformieren, z.B. die Pflegeausbildung von Krankenhausschulen an Fachhochschulen oder an Berufsschulen zu verlagern. Jedoch hat sich bisher kein Vorschlag durchsetzen können. Im Jahre 2004 hat es zwar eine kleine Reform gegeben, die die Ausbildung praxisorientierter gestalten soll, aber die Diskussion um eine tiefgreifendere Reform geht weiter (siehe [http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00ac937e www.verdi.de]).
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung darf man sich "Gesundheits- und Krankenpfleger/in" nennen. In der Schweiz heißt der Beruf seit 2003 "Pflegefachperson".
Krankenpflegehilfe
Die einjährige Ausbildung zum/zur KrankenpflegehelferIn soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Versorgung der Kranken, sowie die damit verbundenen hauswirtschaftlichen und sonstigen Assistenzaufgaben in Stations-, Funktions- und sonstigen Bereichen des Gesundheitswesens vermitteln (Ausbildungsziel). Diese Ausbildung ist zwar berufspolitisch umstritten, gesellschaftspolitisch aber dringend notwendig.
Seit Januar 2004 unterliegt die Ausbildung zum/zur KrankenpflegehelferIn Landesgesetz, d.h., jedes Bundesland entscheidet, ob die Ausbildung angeboten wird, und wie sie strukturiert ist.
In jedem Fall schliesst die Ausbildung nach 1 Jahr mit einer staatlichen Prüfung ab, die Berufsbezeichnung ist geschütz und bundesweit anerkannt, d.h., auch in den Bundesländern, in denen keine Krankenpflegehilfeausbildung angeboten wird, können KrankenpflegehelferInnen tätig werden.
Weiterbildung/Fortbildung
Als weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten existieren die so genannten
Fachweiterbildungen für Anästhesie und Intensivpflege, Psychiatriepflege usw. Inzwischen gibt es für nahezu jede spezialisierte Richtung im Krankenhaus Fachweiterbildungen, etwa für die Bereiche Onkologie, Chirurgie oder für die Schmerztherapie.
Wer außerhalb der Pflege im Krankenhaus mit seiner Ausbildung weiterarbeiten möchte, kann sich z.B. zur Hygienefachkraft oder zum Case-Manager fortbilden.
Ebenso als Weiterbildung sind die akademischen Studiengänge der Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik und des Pflegemanagers/Pflegewirtes anzuführen oder den Ausbildungsgang der Heilerziehungspflege
Fachkrankenpflege für Psychiatrie.
Die Voraussetzung zur Erlernung des Berufs "Fachkrankenschwester/Pfleger für Psychiatrie" ist die dreijährige Ausbildung zur/m Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger. Nach bestandenem Examen zur/m Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger muss man eine zweijährige Berufserfahrung nachweisen, wovon man zwei Jahre in einer Psychiatrie gearbeitet haben muss. Die Zusatzausbildung zur/m "Fachkrankenschwester/Pfleger für Psychiatrie" dauert zwei jahre und findet Berufsbegleitend statt. In diesen zwei Jahren muss man vier Bereiche in der Psychiatrie absolviert (Aufnahmestation, Institutsambulanz, Gerontopsychiatrie und evtl. Suchtstation) haben. Die Bereiche können mit der jeweiligen Weiterbildungsstätte ausgehandelt werden. Für jeden Bereich bekommt man eine spezielle Aufgabe (Praxisberichte) von seitens der Weiterbildungsstätte gestellt (Examensrelevant), die man bearbeiten muss. Nach bestandenem Examen(mündlich, schriftlich, praktisch) darf man sich "Fachkrankenschwester/Pfleger für Psychiatrie" nennen und bekommt darüber eine Urkunde durch das zuständige Regierungspräsidium ausgehändigt.
Spezifische Belastungen
Kritikpunkt ist oftmals die schlechte Bezahlung; auch wird durch Nachtzulagen zwar der Grundlohn aufgebessert, es werden aber keine weiteren sozialen Rechte (Pensionsansprüche) erworben.
In keinem anderen Beruf ist die drop-out-Rate so hoch bzw. werden so selten Personen gefunden, die ihren Beruf bis zur Rente ausüben. Ausnahmen sind Models, Sportler, Schauspieler und andere. Das mag an dem ständigen Wechsel der Arbeitszeit liegen, die ein solch schichtarbeitslastiger Beruf mit sich bringt oder aber auch der psychische Stress, den der dauernde Umgang mit kranken Menschen mit sich bringt.
Aus Gründen der Kostendämpfung und schlechter Organisation ist die Versorgung der Patienten in einem Krankenhaus gerade in der Nacht oft am unteren Limit, wodurch nachteilige Wirkungen für die Patienten zu befürchten sind. Jedoch setzt sich dieser Trend inzwischen auch tagsüber fort, so dass die Pflege selbst bei guter Organisation am Limit arbeitet, wodurch die Qualität der Versorgung sinken kann und der Faktor Mensch zum Risikofaktor wird.
Vertrauen in die Pflegenden und Berufsprestige
Eine Umfrage in der Schweiz zum Vertrauen in verschiedene Berufe ergab im Jahr 2003 das folgende Ergebnis (Vertrauen „sehr hoch“ oder „ziemlich hoch“):
:- Feuerwehrleute: 97 %
:- Krankenschwestern: 96 %
:- Apotheker: 87 %
:- Ärzte: 87 %
:- Piloten: 84 %
:- Lehrer: 73 %
:- Taxifahrer: 66 %
:- Reiseveranstalter: 53 %
:- Rechtsanwälte: 48 %
:- Werbeleute: 33 %
:- Autoverkäufer: 27 %
:- Finanzberater: 26 %
:- Politiker: 19 %
:- Immobilienmakler: 18 %
Quelle: Reader's Digest European Trusted Brands 2003
Die Reihenfolge in der Allensbacher Berufsprestige-Skala 2005:
1. Arzt, 2. Krankenschwester, 3. Polizist, 4. Hochschulprofessor, 5. Pfarrer, Geistlicher, 6. Lehrer, 7. Rechtsanwalt, 8. Ingenieur, 9. Botschafter, Diplomat, 10. Apotheker, 11. Unternehmer, 12. Atomphysiker, 13. Spitzensportler, 14. Informatiker, Programmierer, 15. Schriftsteller, 16. Manager in einem Grossunternehmen, 17. Offizier, 18. Journalist, 19. Buchhändler, 20. Politiker, 21. Fernsehmoderator, 22. Gewerkschaftsführer.
Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach, "Allensbacher Berichte", Nr. 12/2005.
Weblinks
- [http://www.pflegewiki.de www.pflegewiki.de] - ein deutschsprachiges Wiki für das Pflegewissen
- [http://www.dbfk.de www.dbfk.de] - der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
- [http://www.2care.at www.2care.at] - eine Webseite zur Gesundheits- und Krankenpflege
- [http://www.menschenpflege.de www.menschenpflege.de] - Wissen für hohe Pflegequalität
Siehe auch
- Altenpflege
- Kinderkrankenpflege
- Krankenpflegegesetz
- Krankenschwester
- Pflege
- Pflegefachperson (Schweiz)
- Pflegerische Diagnostik
- Pflegebedürftigkeit
!
ja:看護
Krankenhaus Siehe auch Qualitätssicherung , Qualitätsoffensive und Portal:Medizin/Überarbeitungen
Portal:Medizin/Überarbeitungen
Als Krankenhaus (siehe auch Klinik, Klinikum, Lazarett, Hospital oder Spital) wird im Sinne des deutschen Krankenhausfinanzierungsgesetzes eine Einrichtung bezeichnet, in der durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körper-Schäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
Aufgaben eines Krankenhauses
War früher das Krankenhaus mehr ein "Aufbewahrungsort" für Menschen, die keine eigene Pflege organisieren oder finanzieren konnten, sind sie jetzt teilweise zu Zentren von Lehre und Forschung geworden, die zum Teil hoch spezialisierte Diagnostik und Therapie anbieten. Ihre Leistungen werden zunehmend auf Pflegequalität und Qualität der Organisation hin überprüft. Fachkliniken bieten nur ein sehr begrenztes Spektrum an, können jedoch örtlich oder organisatorisch mit anderen Krankenhäusern verbunden sein. Durch zunehmend intensivere Techniken und kürzere Aufenthaltsdauer haben sich die Zahl der Ärzte pro Patient und die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der aller Behandelnden und Pflegenden erhöht.
Krankenhäuser können ein einziges Gebäude sein (meist ein Hochhaus) oder aber getrennte Bauten als Pavillons, vor allem zum Infektionsschutz. Meist bestehen Krankenhäuser aus historischen Gründen aus mehreren Gebäuden unterschiedlicher Größe und Alters.
Da in Krankenhäusern immer neben der Pflege auch eine medizinische Versorgung rund um die Uhr gewährleistet wird, bieten sie auch eine medizinische Notfallversorgung an, meist über eine Rettungsstelle oder über eine zentrale Notaufnahme, Ambulanz oder Poliklinik.
Die Ausstattung und personelle Kapazität für die Notfallversorgung ist sehr unterschiedlich. So bieten spezialisierte Traumazentren bedingt durch Ausstattung und Übung eine bessere Versorgung an. Mehrere Studien zeigen, dass mit der Anzahl der Fälle auch die Qualität der Versorgung ansteigt.
Neben der Notfallversorgung wird auch bei geplanten Eingriffen zunehmend auf die Fallzahlen geachtet, und Zentren mit spezialisierter Diagnostik werden gebildet (z.B. Brustzentrum). Krankenhäuser die ein großes Spektrum an Patienten adäquat versorgen können, werden immer seltener.
Bedingt durch den medizinischen Fortschritt, die Alterung und die höheren Medikamentenkosten führen immer aufwendigere Verfahren zu ständig steigenden Kosten trotz Reduktion der Liegedauer, der Bettenanzahl und der Zahl der Krankenhäuser. Durch die Auswahl von Patienten, die ausreichende Einnahmen bei geringen Kosten erwarten lassen, wird versucht, den zunehmenden Einsparungsdruck auszuweichen. Ebenso wird durch eine verkürzte Liegedauer versucht, mehr in die ambulante Versorgung zu verlagern (siehe auch Blutige Entlassung).
Heutzutage besitzen die Krankenhäuser zunehmend eine Zertifizierung des Hauses oder der einzelnen Abteilungen mit einem Qualitätsmanagement an. Durch Straffung von Prozessen mit Standard Operating Procedures (SOP) und schnellen Durchlauf der Patienten mit fast-track will man Kosten einzusparen. Man spricht auch vom Taylorismus der Medizin. Vergleicht man die Krankenhäuser mit anderen Branchen, so steckt die Medizin in dieser Hinsicht noch in den Kinderschuhen. So ist die Ausstattung mit IT-Technik vergleichsweise gering. Da der größte Kostenblock die Personalkosten sind, ist dies eigentlich verwunderlich.
In Deutschland ist die Trennung von stationärer und ambulanter Versorgung historisch bedingt sehr ausgeprägt. Ebenso ist die Hierarchie im internationalen Vergleich sehr ausgeprägt. In Anlehnung an das Militär gibt es Ober- und Unterärzte (heute meist Assistenzärzte genannt) und einen Chefarzt. In größeren Krankenhäusern wird meist auf einen akademischen Titel des Chefarztes Wert gelegt.
Eine zunehmende integrierte Versorgung wird angestrebt, aber bisher ist dies noch nicht sehr entwickelt. Schon lange gab es jedoch Ambulanzen und Polikliniken, in denen Patienten entweder vor oder nach der Versorgung im Krankenhaus betreut wurden, oder aber Patienten die von niedergelassenen Fachärzten überwiesen wurden, weil ein Spezialist oder aber spezielle Verfahren notwendig sind.
Die zunehmende Verlagerung in den ambulanten Bereich vermindert den Hospitalismus, erfordert aber einen höheren Aufwand für den niedergelassenen Arzt und die zu betreuende Familie oder Freunde.
Durch politische Entscheidungen ist jedoch das mögliche Potential noch nicht ausgeschöpft. So wird das ambulante Operieren in anderen Ländern in größerem Umfang durchgeführt, während in Deutschland die finanzielle Situation dafür noch nicht sehr förderlich ist.
Geschichte des Krankenhauses
Die ersten Einrichtungen, die sich um Kranke kümmerten sind aus Indien bekannt. Die ersten Lehrkrankenhäuser jedoch stammen aus Persien. Im Mittelalter diente ein Krankenhaus auch als Armenhaus oder Unterkunft für Pilger. Der Begriff stammt aus dem lateinischen Wort hospes. Meist wurde die Pflege von Mönchen oder Nonnen geleistet (siehe auch Hôtel-Dieu). Im 18. Jahrhundert kamen die ersten modernen Krankenhäuser auf. So wurde im Jahre 1710 die Charité als Pestkrankenhaus gegründet.
Krankenhäuser wurden immer weniger eine Versorgung für Arme, sondern ein Platz intensiver medizinischer Diagnostik und Therapie, sowie ein Platz der Lehre und Ausbildung.
Klassifikation
Krankenhäuser kann man nach der Zahl der Betten, nach dem Träger oder ihrem Tätigkeits- bzw. Forschungsschwerpunkt klassifizieren. Im internationalen Vergleich ist die Zahl der Betten jedoch nicht aussagekräftig, da beispielsweise durch eine kürzere Liegedauer und mehr ambulante Versorgung die Krankenhäuser außerhalb Deutschlands mit weniger Betten dennoch mehr Patienten versorgen können.
Sie können auch klassifiziert werden nach dem Krankenhausträger, ob öffentlich, freigemeinnützig oder privat, Öffentliche Träger können zum Beispiel, Bund, Länder und Gemeinden sein, freigemeinnützig zum Beispiel religiöse Gemeinschaften oder soziale Vereinigungen (z.B. Wohlfahrtsverbände): Ein Universitätsklinikum, ein Landeskrankenhaus, ein städtisches Haus, ein Kreiskrankenhaus, ein Bundeswehrkrankenhaus, ein katholisches, evangelisches, jüdisches Haus, ein Krankenhaus einer privat geführten Krankenhauskette. etc.
Sie können eingeteilt werden nach den angebotenen Leistungen, ob eine Fachklinik, oder ein allgemeines Krankenhaus. Universitätskliniken vergeben an Krankenhäuser die an der Ausbildung beteiligt sind noch den Titel des akademischen Lehrkrankenhauses.
In der Krankenhausplanung wird auch nach verschiedenen Anforderungs- und Versorgungsstufen unterteilt:
- Krankenhaus der Maximalversorgung
- Krankenhaus der Schwerpunktversorgung
- Krankenhaus der Regelversorgung
- Krankenhaus der Grundversorgung
Seit dem 31. August 2005 müssen zugelassene Krankenhäuser nach § 108 SGB V strukturierte Qualitätsberichte veröffentlichen. Der Bericht muß im Abstand von höchstens zwei Jahren regelmäßig erstellt werden. Auf Grundlage der Berichte ist es Patienten und Ärzten möglich, die Kennzahlen der Kankenhäuser (z.B. die der Anzahl erfolgreich durchgeführter Operationen) zu vergleichen und damit die Güte der Patientenversorgung einzuschätzen.
Ein vor allem für die Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern wichtiger Begriff ist der des Akutkrankenhauses. Unter einem Akutkrankenhaus versteht man ein Krankenhaus, bei dem für Akutfälle sowohl Tag- als auch Nachtaufnahmebereitschaft besteht und ein breites Spektrum akuter Behandlungsfälle vorliegt.
Krankenhaus-Statistik Deutschland
Quelle: Statistisches Bundesamt (Pressemitteilung vom 29.08.2005, vorläufige Zahlen für 2004):
- Zahl der Krankenhausbetten in 2157 Kliniken: rund 528.000;
- behandelte Fälle in Krankenhäusern: 16,7 Millionen;
- durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus: 8,7 Tage (2003: 8,9 Tage);
- Gesamtpersonal in den Krankenhäusern im Jahresdurchschnitt: 815.652 Beschäftigte (2000: 834.585);
- davon ärztliches Personal: 116.779 (2000: 108.696);
- davon nicht-ärztliches Personal: 698.872 (2000: 725.889).
In Deutschland liegt der Bettenstand im Vergleich mit anderen Ländern relativ hoch. Wobei ein kontinuierlicher Trend zum Bettenabbau zu verzeichnen ist. Auch bei der Einweisungsquote und Verweildauer sind die deutschen Zahlen vergleichsweise hoch. Eher unterdurchschnittlich sind die Kosten pro Fall, was man einerseits mit der eher niedrigen Personalausstattung, zum anderen mit der Verteilung der Kosten auf viele Fälle erklären kann.
26 % der Krankenhäuser sind in privater (2000: 22,3 %), 36 % in öffentlicher und 38 % in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Damit zeigt sich ein Trend zugunsten privater Krankenhäuser. Viele private Krankenhäuser sind Teil von größeren Krankenhausketten z.B. der [http://www.rhoen-klinikum-ag.com Rhön Klinikum AG] oder der Helios Kliniken GmbH.
Gliederung eines Krankenhauses
Organisatorische Gliederung
Sie können gegliedert werden nach den Fachabteilungen, z.B. Chirurgie, Innere etc. oder den Berufsgruppen, z.B. Ärzte, Pfleger, etc..
Klassische Gliederung
Viele Krankenhäuser sind organisatorisch in verschiedene Abteilungen unterteilt.
Eine Abteilung entspricht einer medizinischen Fachrichtung und wird als Klinik bezeichnet, z.B.: Chirurgische Klinik, Klinik für Innere Medizin, Klinik für Gynäkologie, Radiologie, Labor usw.
Viele Kliniken vereinen therapeutische, diagnostische und pflegerische Einrichtungen unter sich.
Neuere Gliederung
In einem sogenannten Modulsystem wird nur in therapeutische, diagnostische und pflegerische
Bereiche unterschieden.
In der Krankenpflege von Patienten werden in diesem System folgende Bereiche unterschieden:
- Low Care Station
- :Eine Stationen für Patienten, die nur wenig Pflege brauchen.
- Intermediate Care
- :Eine Station, in der Patienten am Monitor überwacht werden können, jedoch keine intensivmedizinische Betreung möglich ist.
- Intensive Care
- :Intensivstation
Es gibt auch eine Bildung von Zentren, in denen man sich an Krankheitsbildern orientiert. Dadurch sollen die sogenannten Behandlungspfade in der Patientenversorgung optimiert werden.
Funktionelle Gliederung
Ein Krankenhaus lässt sich in sieben funktionale Bereiche gliedern:
- Untersuchung und Behandlung (Ambulanz, Poliklinik, Rettungsstelle, Schockraum, Endoskopie, Operationssaal, Kreißsaal usw.)
- Pflege (Bettenstationen)
- Verwaltung (Leitung, Personalwesen, Technik, Betriebsrat usw.)
- Soziale Dienste (Pforte, Sozialdienst, Krankenhauskapelle, Cafeteria)
- Ver- und Entsorgung (Werkstätten, Lager, Sterilisation)
- Forschung und Lehre (Hörsaal, Unterrichtsräume)
- Sonstige Bereiche (z.B. Rettungswache, Fremdfirmen, Kindergarten)
In Deutschland regelt die DIN 13080 die Unterteilung eines Krankenhauses, ein Umstand, der bei der staatlichen Förderung von Krankenhäusern eine wichtige Rolle spielt.
Kostenstruktur eines Krankenhauses
Ausgaben
Die Ausgaben eines Krankenhauses lassen sich grob in zwei Positionen aufteilen:
- 70 % Personalkosten
- 30 % Sachkosten
Die Sachkosten untergliedern sich wiederum wie folgt:
- Investitionskosten
- Arzneimittelkosten
- Kosten für Fremdinstitute, z.B. Spezielle Laboruntersuchungen
- Medizinische Verbrauchsgüter, z.B.:
- Implantate wie Herzschrittmacher
- Knochenprothesen
- Medizinische Einmalartikel, z.B. Spritzen, Tupfer
- Strom, Wasser, Energie, Gase
- Reinigung, Entsorgung
- Verwaltungskosten
- Versicherungen, z.B.:
- Arzt- und Mitarbeiterhaftpflichtversicherung
- Gebäude- und Geräteversicherungen
- Instandhaltungskosten
- Geräteinstandhaltung
- Umbau von Gebäudeteilen
- Reparaturkosten an den Gebäuden
Einnahmen
Die Finanzierung kann monistisch, oder wie bei öffentlichen Häusern in Deutschland üblich über eine Duale Finanzierung durch die öffentliche Hand (Investitionszuschüsse der Länder) und Krankenkassen erfolgen. Zu diesen Einnahmen kommen noch zusätzliche sonstige Leistungen (z.B. Cafeteria).
Siehe auch
Belegarzt - Tagesklinik - Deutsche Krankenhausgesellschaft - Ständiger Ausschuss der Krankenhäuser in Europa (HOPE) - Marburger_Bund - Grenzverweildauer - Diagnosis Related Groups - Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus - Krankenhausbuchführungsverordnung - Visite - Krankenhausbibliothek - Patientenbibliothek - Reha - Anthroposophische Krankenhäuser - Krankenhausseelsorge - Institutsambulanz - Fürsorgerischer Freiheitsentzug - Maßregelvollzug
Literatur
- Michel Foucault, Die Geburt der Klinik, ISBN 3596274001
- Arnold, Michael; Klauber, Jürgen; Schellschmidt, Henner: "Krankenhaus-Report 2002". Schattauer, Stuttgart 2002. ISBN 3-7945-2219-2 (erscheint jährlich)
- Gesundheitswesen Schweiz 2004-2006 (Hrsg. Gerhard Kocher/Willy Oggier), Hans Huber, Bern, 2004, 336 S.,€ 22.95. ISBN 3-456-84080-2
Weblinks
Krankenhausverzeichnisse
- http://www.kliniken.de/
- http://www.spitaeler.ch/
- http://www.hplus.ch
- http://www.rehakliniken.de/
- http://www.yellowmap.de/BSMedizin/html/default.asp
- http://www.krankenhaus.net/
- http://www.klinik-fuehrer.com/
- http://www.med-kolleg.de/klinik/
- http://www.sanopilot.de/
Archive
- [http://www.krankenwohnung.de/xxarchiv/ Archiv Krankenhausbau des 20. Jhd.]
Krankenhaus-Gesundheitspolitik
- http://www.gesundheitspolitik.com/03_krankenhaus/
- http://www.wido.de/Krankenhaus/index.html
- Deutsche Krankenhausgesellschaft http://www.dkgev.de/
- Bayerische Krankenhausgesellschaft http://www.bkg-online.de/
- Bayerisches Krankenhausregister http://www.krankenhausregister.de/
- [http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze/gkv/soli/khg.htm Krankenhausfinanzierungsgesetz]
- http://www.g-qb.de/ Qualitätsberichte der Krankenhäuser
!
Kategorie:Krankenpflege
Kategorie:Kommunalpolitik
Kategorie:Gesundheitswesen
ja:病院
HeilberufHeilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinander setzt.
Im engeren Sinn sind die akademischen Heilberufe (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt und Apotheker) gemeint, deren Angehörige in Berufskammern organisiert sind. Erweitert wurde der Begriff zunächst auf Berufe im Bereich der Kranken- und Altenpflege, der Geburtshilfe und der Psychotherapie. Listen von "speziellen Heilberufen" umfassen mehr als 50 verschiedene Berufsbezeichnungen.
Der Beruf des Heilpraktikers umfasst eine medizinische Tätigkeit mit bestimmten, gesetzlich festgelegten Einschränkungen. Hierfür ist keine Ausbildung erforderlich, es muss jedoch eine amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) abgelegt werden.
Die Pflegeberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege usw.), Ergotherapie, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie werden Heilhilfsberufe genannt. Die Berufsbezeichnungen sind geschützt. Prüfungen werden staatlich überwacht.
Literatur
- Jörg Schnitzler: Das Recht der Heilberufe. Übersicht, Begriff, Verfassungsfragen. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0534-0 (Rezension: siehe [http://www.socialnet.de/rezensionen/1849.php])
Weblinks
- [http://www.pflegewiki.de/index.php/Altenpflegegesetz Altenpflegegesetz der BRD] in der Pflege-Wiki
- [http://www.pflegewiki.de/index.php/Altenpflegeschulen_nach_Städten Altenpflegeschulen] suchen und finden nach Orten in der Pflege-Wiki
- [http://www.pflegewiki.de/index.php/Krankenpflegegesetz Krankenpflegegesetz der BRD] in der Pflege-Wiki
- Möglichkeit zum [http://www.Pflegestudium.de Pflegestudium]
!
GesundheitsministeriumDas Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, kurz "Gesundheitsministerium" oder "BMGS", ist ein Ministerium der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Bundesregierung). Es ist die oberste deutsche Behörde des Gesundheitswesens. Seit 2002 ist das Ministerium auch für die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung politisch verantwortlich.
Das Ministerium hat seinen Hauptsitz in Bonn und seinen zweiten Dienstsitz in Berlin
Geschichte
Das Bundesministerium für Gesundheit wurde 1961 gegründet und 1969 dem Bundesministerium für Familie und Jugend eingegliedert, das fortan "Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit" (heute Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) hieß.
1991 erfolgte die Neuerrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit und 2002 wurde es um den Bereich Soziales erweitert. Seither hat es seine heutige Bezeichnung.
Bundesminister für Gesundheit (1961 - 1969 sowie 1991 - 2002 und seit 2005) beziehungsweise Gesundheit und Soziale Sicherung (2002 - 2005)
- 1961 - 1966: Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU)
- 1966 - 1969: Käte Strobel (SPD)
- 1991 - 1992: Gerda Hasselfeldt (CSU)
- 1992 - 1998: Horst Seehofer (CSU)
- 1998 - 2001: Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen)
- seit 2001: Ulla Schmidt (SPD)
Aufgaben des BMGS
- Erhaltung der Leistungsfähigkeit
- der gesetzlichen Krankenversicherung
- der Pflegeversicherung
- der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitswesens
- Stärkung der Interessen der Patientinnen und Patienten
- Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Stabilisierung der Beitragssätze
- Gesundheitsvorsorge und Prävention
- Infektionsschutzgesetz
- Erarbeitung von Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die Ziele dabei sind:
- Qualität, Medizinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
- Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte
- Prävention der Drogen- und Suchtgefahren
- Erarbeitung der Berufsgesetze für die Ausbildungen in den Heilberufen
- Sozialversicherung und die Fortschreibung der Sozialgesetzbücher
- gesetzliche Rentenversicherung einschließlich Alterssicherung der Landwirte, Handwerker und freien Berufe,
- gesetzliche Unfallversicherung
- Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik
- medizinische und berufliche Rehabilitation
- Schwerbehindertenrecht
- Betreuung und Förderung behinderter Menschen
- Kriegsopferversorgung und Soziales Entschädigungsrecht
- Europäische und Internationale Gesundheits- und Sozialpolitik; zugeordnet sind dabei unter anderem:
- Drogenbeauftragte der Bundesregierung
- Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
- Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen
- Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Geschäftsbereich
Das BMGS hat die Dienst- und Fachaufsicht über folgende Behörden:
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln
- Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln
- Paul-Ehrlich-Institut (PEI, Bundesamt für Sera und Impfstoffe) in Langen (Hessen)
- Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin
Ferner gehören zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
- Bundesversicherungsamt in Bonn
- Bundessozialgericht in Kassel
Weblinks
- http://www.bmgs.bund.de/
Sozialministerium
Kategorie:Bundesbehörde in Bonn
Kategorie: Sozialstaat
Kassenärztliche VereinigungDen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) gehören automatisch alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten an, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sind. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Bundesrepublik Deutschland ist in 23 Regionen - die so genannten KV-Bezirke - unterteilt und in 18 KZV-Bereiche, die jeweils eine eigene Kassenärztliche Vereinigung bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung haben. Auf Bundesebene ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Beratungsgremium der Landes-KVen ohne Weisungsbefugnis. Für Kassenzahnärztlichen Vereinigungen gibt es auf bundesebene eine Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Aufgaben
Hauptaufgaben der KVen sind einerseits die Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung, andererseits die Vertretung der Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen (§ 77 SGB V).
:Die Abrechnung von ambulanten medizinischen Leistungen, die bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, erfolgt nicht direkt zwischen Arzt und Patient und auch nicht zwischen Arzt und Krankenkasse des Patienten. Die Krankenkassen schließen mit den jeweiligen KVen Kollektivverträge ab, in denen die Gesamtvergütung für den jeweiligen KV-Bezirk festgelegt ist. Die Gesamtvergütung deckt alle ärztlichen Leistungen zur Versorgung der GKV-Versicherten im Voraus ab. Die Abrechnung einzelner ärztlicher Leistungen erfolgt innerhalb der KV über einen Verteilungsschlüssel, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
:Die Niederlassungsmöglichkeiten der Ärzte, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, werden durch die KV kontingentiert. Damit sollen Über- und Unterversorgung vermieden werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Dachorganisation der Länder-KVen, unterliegt der Aufsicht des Staates.
Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern („Bundesärztekammer“) e.V. unterhält sie das ÄZQ (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin).
Geschichte
Als gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter eingeführt wurde, hatten die Krankenkassen ein Vertragsmonopol. Sie schlossen Einzelverträge mit den von ihnen weitgehend abhängigen Ärzten und konnten dabei die Konditionen bestimmen. Es kam in der Folgezeit zu Unruhen unter der Ärzteschaft, die im Oktober 1913 bis zum Beschluss eines Generalstreiks führten. Zur Abwendung dieses Streiks griff die Regierung ein. Sie vermittelte die Anfänge der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärzten (später: Reichsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, heute: Gemeinsamer Bundesausschuss).
Die vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens vom 8.12.1931 (RGBl. 699) sah in § 1 den Abschluss von Gesamtverträgen zwischen Kassen und kassenärztlichen Vereinigungen vor. Die Verordnung über kassenärztliche Versorgung vom 14. Januar 1932 (RGBl. I S.19) paßte die §§ 368- 373 RVO (Reichsversicherungsordnung) dem neuen Rechtszustand an. Diese 1931 und 1932 durchgeführte Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen schuf ein Gegengewicht zu den Krankenkassen.
Durch Verordnung vom 2. August 1933 (RGBl. 567) wurde die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands alleiniger Träger der Beziehungen zwischen Kassenärzten und Krankenkassen und damit Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Kassenärzte bekamen einerseits mehr Rechte (Selbstverwaltung, Kollektivverträge, Aushandlung von Honorarvereinbarungen und Zulassungsbestimmungen), andererseits Pflichten (vor allem den "Sicherstellungsauftrag"). Zudem mussten sie auf das Streikrecht verzichten.
Aktuelle Diskussion
In der gesundheitspolitischen Diskussion werden die kassenärztlichen Vereinigungen von Seiten der Politik kritisiert: sie seien "Wettbewerb verhindernde Monopole und Kartelle". Die aktuellen Gesundheitsreformgesetze sehen daher eine "Professionalisierung und Verschlankung" der KVen vor. So können die Krankenkassen heute bereits Direktverträge mit einzelnen Leistungserbringern abschliessen. Einige Politiker und Ökonomen, sowie Teile der Ärzteschaft plädieren sogar für die vollständige Auflösung der KVen, zudem werden sie auch durch konkurrierende Interessen(verbände) innerhalb der Ärzteschaft (z.B. zwischen Fachärzten und Hausärzten) herausgefordert.
Kassenzahnärztliche Vereinigung
Da Zahnärzte in Deutschland keine Fachärzte sind, werden sie nicht durch die Kassenärztliche Vereinigung vertreten. Das Pendant der Zahnärzte ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KVZ) mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als Dachverband.
Literatur
- Thomas Gerst, Ärztliche Standesorganisation und Standespolitik in Deutschland 1945-1955, Medizin, Gesellschaft und Geschichte, Beiheft 21, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2004 (aktualisierte Fassung einer Dissertation aus dem Jahr 1997)
Weblinks
- [http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/kassenaerztliche_vereinigungen.html www.die-gesundheitsreform.de - Das Glossar zur Gesundheitsreform: Kassenärztliche Vereinigungen]
- [http://www.kbv.de/home/kbv.htm Kassenärztliche Bundesvereinigung]
- [http://www.zi-koeln.de Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI)]
- [http://www.g-ba.de Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen]
- [http://www.aezq.de Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin]
Kategorie:Krankenversicherung
GesundheitsamtMan unterscheidet staatliche (gibt es z.B. in Baden-Württemberg) und kommunale Gesundheitsämter oder Gesundheitsbehörden . Sie haben vielfältige Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Unter anderem gehören dazu die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben (z.B. Krankenhäusern, Wasserversorgungsanlagen), die Durchführung von Untersuchungen für Verlängerungen einer Fahrerlaubnis ab 50 Jahren Alter, Schuleingangsuntersuchungen bei Kindern vor dem Schuleintritt, Hilfen für psychisch kranke Menschen (sozialpsychiatrische Dienste), Unterstützung von Suchtkranken und die gesundheitliche Information, Aufklärung und Beratung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen. Neue Aufgaben der Gesundheitsämter sind u.a. die Gesundheitsberichterstattung und in Nordrhein-Westfalen die im Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst verankerten Gesundheitskonferenzen. Sie sind ein Ausdruck der Reform der Gesundheitsämter und tragen dazu bei, dass wesentliche Teile der Steuerung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene möglich wird.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Gesundheitsämtern sind die in den meisten Ländern in den letzten Jahren neu verabschiedeten Landesgesundheitsgesetze bzw. rechtliche Vorschriften auf Bundesebene wie das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung. Darin werden die Rahmenvorgaben für die Arbeit der Gesundheitsämter festgelegt.
Weblinks
- [http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2120-14.htm Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Schleswig-Holstein)]
- [http://www.loegd.nrw.de/1pdf_dokumente/2_gesundheitspolitik_gesundheitsmanagement/gesetze/oegdg.pdf Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) Nordrhein-Westfalen]
- [http://www.stmugv.bayern.de/de/gesundheit/gdvg/gdvg.htm Bayerisches Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)]
Kategorie:Behörde (Deutschland)
Kategorie:Kommunalpolitik
GesundheitsreformAls Gesundheitsreformen werden in Deutschland Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezeichnet. Sie dienen meist der Stabilisierung des Beitragssatzes und sind in der Regel mit Einschränkungen der Leistungen und/oder Erhöhung der Zuzahlungen verbunden.
Die aktuelle Gesundheitsreform
Im Zuge der Umsetzung der Agenda 2010 einigten sich Regierung und Opposition im Sommer 2003 auf das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (abgekürzt GKV-Modernisierungsgesetz, GMG).
Veränderungen, die ab dem 1. Januar 2004 wirksam wurden, sind u. a. die Streichung des Entbindungs- und Sterbegelds, die Einführung einer sogenannten Praxisgebühr, eine umfassende Änderung bei Zuzahlungen und Fahrkostenerstattungen, die weitgehende Herausnahme der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente aus dem Leistungskatalog usw. Die gesetzlichen Krankenkassen können künftig z.B. Tarife mit Beitragsrückgewähr oder Selbstbehalten mit Beitragsminderung anbieten, ebenso verschiedene Bonusmodelle und private Zusatzversicherungen.
Ziel der aktuellen Reform ist, in den nächsten Jahren den Durchschnittsbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung auf ca. 13 % des Einkommens zurückzuführen (am 1. Juli 2003 lag er bei 14,4 %). Damit sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Langfristig werden jedoch nach Einschätzung der Bundesregierung "weitere Weichenstellungen zur nachhaltigen Finanzierung der GKV erfolgen müssen".
:Für den Zahnersatz war zunächst eine Regelung geplant, nach der ab 1. Januar 2005 allein von den Versicherten ein zusätzlicher einkommensunabhängiger Beitrag erhoben werden sollte. Ab 2006 sollte das Krankengeld ebenfalls ohne Arbeitgeberbeteiligung finanziert werden. Am 1. Oktober 2004 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition, dass der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ab Juli 2005 zunächst um je 0,45 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesenkt wird, aber gleichzeitig die Arbeitnehmer einen einkommensabhängigen Zuschlag für Zahnersatz um 0,4 Prozent und für das Krankengeld um 0,5 Prozent zahlen müssen.
Neben den auf finanzielle Entlastung der Arbeitgeber zielenden Elementen sind Ansätze zu strukturellen Veränderungen erkennbar (z.B. Modelle der "integrierten Versorgung" ab 2007, Verschärfung der Fortbildungspflicht der Ärzte, usw.). Neu ist auch die Bestellung einer Patientenbeauftragten.
Einige ursprünglich geplante Maßnahmen wurden nicht umgesetzt (z. B. Positivliste mit zur Verschreibung zugelassenen Medikamenten).
Die umgesetzten Reformen erfüllen nach verbreiteter Überzeugung nicht das Kriterium der sozialen Gerechtigkeit. Sowohl das Dualitätsprinzip (Aufteilung der Sozialbeiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber) als auch das Solidaritätsprinzip (wirtschaftlich Stärkere und Gesunde zahlen mehr als wirtschaftlich Schwächere und Kranke) werden geschwächt.
Frühere Gesundheitsreformen in der Bundesrepublik Deutschland
- 2002 Beitragssatzsicherungsgesetz "BSSichG" (u.a. Kürzung des Sterbegeldes, weitere Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser)
- 2002 Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG)
- 2001 Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz - ABAG)
- 2000 GKV-Gesundheitsreform (u.a. Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser. Regress bei Überschreitung des Budgets)
- 1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (u.a. Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei- und Heilmittelbudgets)
- 1997 GKV-Neuordnungsgesetze (u.a. weiter erhöhte Zuzahlungen für Arzneien und Heilmittel, erhöhte Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten, erhöhter Eigenanteil je Krankenhaustag, bei Zahnersatz keine prozentualen Zuschüsse mehr, sondern nur noch Festzuschüsse, “Krankenhaus-Notopfer”)
- 1996 Beitragsentlastungsgesetz (u.a. Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind (galt bis 1998), keine Erstattung mehr zu Brillengestellen, erhöhte Zuzahlungen für Arzneimittel, Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen bei Kuren, Absenkung des Krankengeldes)
- 1993 Gesundheitsstrukturgesetz "GSG", auch bekannt als "Lahnstein-Kompromiss" (u.a. freie Kassenwahl ab 1997 für alle Versicherten, Einführung der Budgetierung, erhöhte Zuzahlungen für Medikamente)
- 1989 Gesundheitsreformgesetz "GRG" (u.a. "Negativliste” für Medikamente, höhere Rezeptgebühr, Einführung der Zuzahlung im zahnärztlichen Bereich)
- 1983 Haushaltsbegleitgesetz (Krankenversicherung der Rentner nicht mehr beitragsfrei)
- 1977 Kostendämpfungsgesetz (u.a. Arzneimittel-Höchstbeträge und Leistungsbeschränkungen, Bagatell-Medikamente werden nicht mehr bezahlt)
- 1976 Absenkung des Beitrages der Rentenkassen an die Krankenversicherung der Rentner von 17% auf 11%. Eine Rentenerhöhung wäre ohne diese Maßnahme im Bundestagswahljahr 1976 nicht möglich gewesen. Der damalige verantwortliche Bundesminister Ehrenberg wurde von der Opposition deshalb der Rentenlüge bezichtigt.
Wort des Jahres
1988 wurde "Gesundheitsreform" zum Wort des Jahres gewählt.
Literatur
- Jan Böcken, Martin Butzlaff, Andreas Esche (Hrsg.), Reformen im Gesundheitswesen. Ergebnisse der internationalen Recherche Carl Bertelsmann-Preis 2000,
Verlag Bertelsmann Stiftung Gütersloh, 3., überarbeitete Auflage 2003, ISBN 3-89204-515-1, Download unter [http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-0A000F0A-1EB3E760/stiftung/515.pdf] (PDF 910 KB)
Weblinks
- [http://www.die-gesundheitsreform.de/index.4ml www.die-gesundheitsreform.de - Offizielle Seite des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung]
- [http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/1_politik/gkv_reform_2003_08_21_konsens.pdf Zusammenfassung und Begründung der neuen gesetzlichen Regelungen] - (PDF-Datei 73 KB)
- [http://www.gesundheitsreform-2004.de/ Übersichtliche Aufstellung der Änderungen für die Versicherten]
- [http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=39869 Wirtschaftliche und gesundheitliche Auswirkungen von Zuzahlungen]
- [http://www.redaktion24.info/Thema/Gesundheitsreform.php4 Gesundheitsreform-Newsletter und Presseschau] von Redaktion24.info
- LobbyWatch zum Thema [http://www.lobbywatch.de/wiki/wiki.phtml?title=Gesundheitsreformen Gesundheitsreform]
- [http://www.buergergutachten.com/herunterladen/buergergutachten/buergergutachten-fuer-gesundheit/ "Bürgergutachten" mit Vorschlägen zur Reform des Gesundheitswesens]
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1252 Kollateralschäden der Gesundheitsreform]
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=982 Gesundheitspolitik am Tiefpunkt: Zuzahlung statt Reform]
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=999 Gesundheit im Neoliberalismus]
- [http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1023 Klassenmedizin]
Siehe auch
Bürgerversicherung, Gesundheitskarte, Gesundheitspolitik, Probleme und Reformvorschläge des Gesundheitssystems, Sozialabbau, Sozialstaat, Sozialversicherung
Kategorie: Gesundheitswesen
Kategorie:Wort des Jahres
Kategorie:Reform
Kategorie:Sozialversicherung (Deutschland)
Kategorie:2003
Gesetzliche KrankenversicherungDie Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems.
Aufgaben und Gliederung
Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern ( SGB V).
Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt ist. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten und nicht nach seinem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus).
Die gesetzlichen Aufgaben des SGB V, das die Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung enthält, werden von den Krankenkassen wahrgenommen.
Man unterscheidet zwischen primären Trägern (sog. Primärkassen) und Ersatzkassen der GKV:
- Primäre Träger sind
- die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)
- die Betriebskrankenkassen (BKK)
- die Innungskrankenkassen (IKK)
- Ersatzkassen haben sich im Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) bzw. dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) zusammengeschlossen. Hierzu gehören beispielsweise
- die Barmer Ersatzkasse (BEK),
- die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK),
- die Techniker Krankenkasse (TK) sowie
- die Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- Daneben gibt es noch einige "Spezialkassen" wie beispielsweise
- die landwirtschaftlichen Kranke | | |