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Graf

Graf

Graf war ein (deutscher) Adelstitel (vom althochdeutschen grafio, gravo, wahrscheinlich vom mittellateinischen graffio, bzw. byzantinisch-griechischen grapheus oder suggrapheus „er die eine Versammlung (= Landtag) zusammen ruft“, lat. comes, frz. comte, ital. conte). Zu spatrömischer Zeit war Comes die Bezeichnung eines hohen kaiserlichen Finanzbeamten (comes largitionum). Im Merowinger- und Frankenreich war der Graf königlicher Amtsträger in einer Verwaltungseinheit (Grafschaft, Gau), der die Regalien ausübte und in bestimmten Bereichen (Mark, Königsburg, Pfalz, Königsgut) Stellvertreter des Königs. Der Graf war zunächst mit Wehrhoheit, später auch mit Gerichtsbarkeit, Finanz- und Verwaltungshoheit ausgestattet. Die Grafschaftsverfassung des Frankenreichs wurde von England (county), Frankreich, Spanien, Italien und Ungarn (Komitat) übernommen. Seit den Ottonen wandelte sich die Grafschaft vom ursprünglichen Dienstadel durch die zunehmende Erblichkeit des Grafentitels und die Einbindung ins Lehenssystem zum Geburtsadel. Bereits die Ottonen scheinen die Erblichkeit der Grafenämter und Lehen anerkannt und die gräflichen Adelsherrschaften respektiert zu haben. Dem salischen Versuch, der Reorganisation der Grafschaft als Dienstadel war kein nachhaltiger Erfolg beschieden, so dass im Hochmittelalter die hochadeligen Fürstenfamilien die meisten Grafenherrschaften und damit deren Rechte unter ihre Kontrolle bringen konnten und sich der Grafentitel nur als Adelsklasse erhielt. Der deutsche Adel teilte sich früher in zwei Klassen, den Hohen und Niederen Adel. Grafen waren die niedrigsten Mitglieder des Hohen Adels. Die Ehefrau des Grafen heißt "Gräfin", die Nachfahren von Grafen erhielten ebenfalls den Titel Graf, die unverheiratete Tochter den Titel Komtess (frz.: comtesse). Alle Grafen aus dem niedrigen Adel wurden mit Hochwohlgeboren, die aus dem hohen Adel, ehemalig regierend, wurden mit Erlaucht angeredet (siehe unter Standesherrliche Häuser im Genealogischen Handbuch des Adels. Es gab auch den Grafentitel zweiter Klasse. Nur der Besitzer eines Fideikommisses kam in den Grafenstand, seine Kinder blieben Freiherren bzw. Freiinnen. Nach dem Tod des Grafen folgte meistens der älteste Sohn, der dann Graf wurde, seine Geschwister blieben im Freiherrenstand. Nach 1919 ging somit bei einigen freiherrlichen Familien der Grafentitel verloren, da die Titel als Bestandteile des Namens festgeschrieben wurden. Seit 1919 sind Adelstitel in Deutschland nur noch Bestandteil des Familiennamens.

Landgraf

Landgraf (lat.: comes magnus, comes patriae, comes provinciae, comes terrae, comes principalis, lantgravius) war der Adelstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die ein Herrschaftsgebiet, ursprünglich innerhalb der Reichsgrenzen, unmittelbar vom deutschen König zum Lehen hatten, ohne dass die Vermittlung eines Herzogs, Reichbischofs oder Pfalzgrafen vorlag. Landgrafschaften waren politische Schöpfungen um die Macht bestimmter Herzöge abzuschwächen. Im HRR waren ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und Pfalzgrafen ebenfalls dem Fürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Am bedeutendsten waren im Hohen Mittelalter die Landgrafen von Thüringen, deren Landgrafentitel durch die Nachfahren der heiligen Elisabeth im Haus Hessen von Thüringen ins benachbarte Hessen „einwanderte“, während der Landgrafentitel in Thüringen selbst, nach dem Herrschaftsantritt durch des Wettiner Herogenhaus, vom Titel eines Herzogs von Sachsen übedeckt wurde. 1292 wird die neue Landgrafschaft Hessen vom Kaiser als Reichsfürstentum bestätigt. Die Brabanter Linien in Hessen - das Haus Hessen - führten bis ins 19. Jahrhundert den Landgrafentitel, bevor der Landgraf von Hessen-Kassel 1803, nach Beschluss des Reichsdeputationshauptschlusses, vom Kaiser des HRR zum Kurfürsten erhoben wurde. Der Landgraf von Hessen-Darmstadt wurde durch Napoleon I. zum Großherzog erhoben. Die Fürsten nannten sich fortan Kurfürst, respektive Großherzog und souveräner Landgraf. Die zeitweilig von Darmstadt annektierte Landgrafschaft Hessen-Homburg wurde 1817 als souveränes Fürstentum im Deutschen Bund wiederhergestellt. Als 1866 der dortige regierende Landgraf kinderlos verstarb, fiel die Landgrafschaft Hessen-Homburg endgültig an das Großherzogtum Hessen (Darmstadt) zurück. Im selben Jahr wurde, infolge des Preußisch-Österreichischen Krieges, Kurhessen durch Preußen annektiert und das Territorium Hessen-Homburg fiel ebenfalls an das Königreich Preußen. Im Haus Hessen wird seit 1866 (Kurhessen), bzw. 1918 (Großherzogtum Hessen), nach dem Verlust der Kurfürsten- bzw. Großherzogstitel), heute der Name Landgraf von Hessen geführt. Älteste Landgrafschaften in Lothringen sind:
- Landgrafschaft Brabant: urkundlich bezeugt bei der Gründung der Abtei von Affligem in 1086, Graf Heinrich III von Löwen, comes patriae Bracbatensis;
- Landgrafschaft Geldern (ndl: Gelre) (wahrscheinlich zu identifizieren mit der Teisterbant) in einer Kaiserurkunde, MGH DD Henrici IV nr. 459: Gerardus lantgrave (= Gerard 'der Lange' von Gelre) in 1096.
- Landgrafschaft Hochstaden (12. Jh). Weitere Landgrafschaften: Baar, Breisgau, Hegau, Heiligenberg, Leuchtenberg, Nellenburg, Stühlingen. Literatur: Mayer, T., 'Über Entstehung und Bedeutung der älteren deutschen Landgrafschaften', Theodor Mayer Mitteralterliche Studien – Gesammelte Aufsätze, ed. F. Knapp (Sigmaringen 1958) 187-201. Auch in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanische Abteilung 58 (1938) 210-288. Mayer, T., 'Herzogtum und Landeshoheit', Fürsten und Staat. Studien zur Verfassungsgeschichte des deutschen Mittelalters (Weimar 1950) 276-301. Eichenberger, T., Patria: Studien zur Bedeutung des Wortes im Mittelalter (6.-12. Jahrhundert), Nationes – Historische und philologische Untersuchungen zur Entstehung der europäischen Nationen im Mittelalter 9 (Sigmaringen 1991). Van Droogenbroeck, F.J., 'De betekenis van paltsgraaf Herman II (1064-1085) voor het graafschap Brabant', Eigen Schoon en De Brabander 87 (Brussel 2004) 1-166.

Markgraf

Markgraf (engl.: Marquess od. Margrave; frz.: [http://fr.wikipedia.org/wiki/Marquis Marquis]; nl.: Markies, Markgraaf; ital. Marchese; port.: Marquês; span.: Marqués) war der Adelstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die eine Mark zum Lehen hatten. Als Mark wurde ein Grenzland im Fränkischen Reich und im Ostfrankenreich bezeichnet (z. B. Mark Brandenburg). Das Amt des Markgrafen wurde von Kaiser Karl dem Großen um 800 eingeführt und von seinen Nachfolgern lange Zeit beibehalten. Karls Ziel war es, die Grenzen des in z. T. blutigen und langen Kriegen (siehe auch Sachsen (Volk)) erweiterten Reiches gegen Angriffe von außen zu sichern. Dieser fränkische Titel wurde auch nach dem Zerfall des Frankenreiches in zahlreichen Ländern Europas weiterhin genutzt und in weitere Länder (wie z.B. England) exportiert. Zur Erfüllung ihrer risikoreichen Aufgabe erhielten die Markgrafen Grenzgebiete vom König bzw. Kaiser direkt als Lehen. Die Markgrafen hatten besondere Befugnisse: Sie konnten selbst den Heerbann aufbieten und erhielten eine größere Zahl an fränkischen Vasallen zur Unterstützung zugewiesen. Wehrhafte Bauern wurden im ganzen Frankenreich zur Ansiedlung in den Marken angeworben, so dass die Markgrafen über z. T. beträchtliche Heere verfügen konnten. Die Markgrafen wurden vom Kaiser durch besondere Sendboten kontrolliert. Zahlreiche Markgrafen, die ursprünglich aus einfacheren Adelsverhältnissen kamen, konnten sich in den Marken eine mächtige Position aufbauen, die später für machtpolitischen Einfluss innerhalb des Reiches genutzt wurde. Dementsprechend stammen einige spätere Königshäuser von Markgrafen ab, z. B.
- die Wettiner (Markgrafschaft Meißen)
- die Hohenzollern (Markgrafschaft Brandenburg) Vom 12. Jahrhundert an wurden die meisten Markgrafschaften in Reichsfürstentümer umgewandelt. Im deutschen Sprachraum blieb der Titel des Markgrafen regierenden 1 Fürsten und evtl. deren nichtregierenden Verwandten vorbehalten (z. B. den Markgrafen von Baden, den Königen von Preußen als Markgrafen von Brandenburg, den mit ihnen verwandten in Franken regierenden Markgrafen von Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth, zeitweilig auch der nichtregierenden Nebenlinie der Markgrafen von Brandenburg-Schwedt. Der österreichische Kaiser führte bis 1918 auch den Titel eines Markgrafen von Mähren2). Auch in Italien gab es solche Markgrafschaften. Die bekannteste ist die Markgrafschaft Montferrat, die die französisch-italienische Grenzregion in Savoyen abschirmte und daher lange heftig umkämpft war, bevor sie im 17. Jahrhundert schließlich an das größere Herzogtum Savoyen fiel. Außerhalb Deutschlands wurde der Markgraf (im Rang den Fürsten und Landgrafen entsprechend) in zahlreichen romanischen Ländern Europas sowie im von normannisch-französischer Tradition beeinflussten England auch als bloßer Adelstitel ohne Herrschaftsfunktion vergeben. Ausländische Adlige wurden im Deutschen zuweilen generell mit dem französischen Titel Marquis bezeichnet: z. B. Marquis von Salisbury, Marquis von Pombal; literarisch: Marquis von Posa, Marquis von Keith). Seit 1385 ist Marquess der zweithöchste Rang im englischen Adel. Nach dem Sturz der deutschen Monarchien 1918 gingen die späteren Chefs des königlichen Hauses Sachsen und des großherzoglichen Hauses Baden dazu über, den Namen eines "Markgrafen von Meißen" bzw. eines "Markgrafen von Baden" zu führen.
1: ... andere allg. Haus-Titel werden auch von nicht regierenden Prinzen und Grafen geführet, und zwar so, daß in den Prädikaten Herzog, Pfalzgraf, Markgraf, Landgraf, Burggraf, Graf und Herr zwischen regierenden und nichtregierenden Herrn gar kein Unterschied zu bemerken ist. (Pütter, S. 75).
2: So ist der Oesterreichische Haus-Titel ... Markgraf des heil. Röm. Reichs zu Mähren, zu Burgau, zu Ober- und Nieder-Lausitz ... Das Haus Brandenburg hat zum gemeinschaftlichen Titel: Markgraf zu Brandenburg ... Der gemeinschaftliche Titel des chur- und fürstl. Hauses Sachsen ist ... Marggraf [sic!] zu Meissen (63) Der Markgräfl. Badische Titel ist: "Markgraf zu Baaden und Hochberg, Landgraf zu Sausenberg, Graf zu Sponheim und Eberstein, Herr zu Röteln, Baadenweiler, Lahr und Mahlberg." (Pütter, S. 62 ff.).

Pfalzgraf

Siehe Hauptartikel Pfalzgraf und Hofpfalzgraf

Burggraf

Der Burggraf (lat. praefectus oder castellanus) ist ein Amt aus dem Lehnswesen des Mittelalters. Es unterschied sich vom Grafen nur dadurch, dass der Amtsbezirk typischerweise kleiner war und an einem festen oder sonstwie bedeutenden Ort hing. Ursprünglich war im 11. bis 12. Jahrhundert der Burggraf nur der militärische Befehlshaber der Reichsburg und damit auch der Übergeordnete der Burgmannen. Ab Mitte des 12. Jahrhunderts schuf Kaiser Konrad III. eine neue Qualität des Burggrafen während der deutschen Ostexpansion. Sie wurden Schützer und Verwalter von umfangreichem Königsgut im Umkreis der bedeutenden Reichsburgen. Sie traten auch selbst als Kolonialisatoren auf und schufen sich damit eigene Herrschaften. Mit dem Erstarken der Wettiner in Sachsen verschwanden sie in diesem Teil des Reiches im Verlauf der nächsten 200 Jahre. Die Befugnisse wechselten sehr oft im Verlaufe der mittelalterlichen Geschichte. Jedenfalls war der Burggraf zuständig für die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit. Zunächst war es ein Reichsamt, später wurden auch kirchliche Würdenträger (z. B. Bischöfe) Burggrafen. Wie die anderen Ämter des Lehnsstaats wurde auch der Burggraf bald erblich. Besonders bekannt sind die Burggrafen von Mainz, Meißen, Altenburg und Magdeburg sowie die von Nürnberg (Hohenzollern).

Freigraf

Der Freigraf ist der durch den Gerichtsherrn (Stuhlherrn) eingesetzte Vorsitzende eines Femegerichts.

Raugraf, Wildgraf

Raugraf war im Mittelalter der Name eines reichsgräflichen Geschlechts im Nahegau, das seinen Ursprung von den alten Gaugrafen ableitete. Graf Emichs VI. vom Nahegau Söhne Konrad und Emich (1140-60) teilten die Besitzungen des Geschlechts; ersterer nannte sich Wildgraf (comes silvester), letzterer nach der rauen, gebirgigen Beschaffenheit seiner Herrschaften (Altenbaumberg, Ruwenberg, Stolzenberg) Raugraf (comes hirsutus). Nachdem diese Besitzungen nach Erlöschen des raugräflichen Geschlechts an die Pfalz gekommen waren, erhob Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz (1648-1680) 1667 seine ihm 1658 morganatisch angetraute Gemahlin Marie Luise von Degenfeld (1634-1677) zur Raugräfin; deren dreizehn Kinder erhielten den gleichen Titel.

Reichsgraf

Entgegen der üblichen Meinung und sprachlichen Parallelen (=>Reichsfürst) zeichnete den Reichsgrafen nicht eine besondere Reichsunmittelbarkeit aus. Von den anderen Grafen unterschied er sich insofern, als er vom Reichsvikar zu Zeiten der Vakanz des dt. Königsthrons zum Grafen erhoben wurde.
- 1521 gab es 144 Reichsgrafen, 1792 nur noch 99. Gründe dafür sind Standeserhebungen, Aussterben von Geschlechtern und Mediatisierung durch mächtigere Reichsfürsten.
- Reichsgrafschaften waren hauptsächlich in sogenannten königsnahen Gebieten, wie Schwaben oder Franken aufzufinden.
- Um ihre politische Interessen wirksamer durchsetzen zu können und um ihre Unabhängigkeit zu bewahren, organisierten sich die Reichsgrafen in Grafenvereinen und hielten Grafentage ab. Auf Reichstagen formierten sich die Reichsgrafen innerhalb des Reichsfürstenrates zu Grafenbänken.
- 1792 existierten vier Reichsgrafenbänke: (nach Größe) # Niederrheinisch-Westfälisches Reichsgrafenkollegium (33 intern stimmberechtige Mitglieder) # Wetterauer Grafenbank (25 intern stimmberechtigte Mitglieder) # Schwäbische Grafenbank (24 intern stimmberechtigte Mitglieder) # Fränkische Grafenbank (17 intern stimmberechtige Mitglieder) Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 wurden die meisten noch existierenden Reichsgrafen zugunsten benachbarter größerer Staaten mediatisiert. Nur wenige Ausnahmen durften im Rheinbund Napoleons I. noch einige Jahre weiterexistieren und wurden spätestens 1815 durch den Wiener Kongress mediatisiert. Langfristig überlebende Ausnahmen bilden die durch Napoleon in den Fürstenstand erhobenen Reichsgrafen von Schaumburg-Lippe (1807) und die diversen Reichsgrafen der jüngeren Linie des Hauses Reuß (Schleiz, Lobenstein, Ebersdorf), die auch vom Wiener Kongress als regierende Fürsten bestätigt wurden. Schaumburg-Lippe und das ab 1848 vereinigte Reuß jüngere Linie traten 1871 dem Deutschen Reich bei und regierten als deutsche Bundesfürsten noch bis 1918.

Literatur


- Pütter, Johann Stephan, Johann Stephan Pütters Anleitung zur juristischen Praxi wie in Teutschland sowohl gerichtliche als außergerichtliche Rechtshändel ... verhandelt und in Archiven beygeleget werden - Theil 2: Zugaben : insonderheit von der Orthographie und Richtigkeit der Sprache und vom teutschen Canzley-Ceremoniel, 5. Auflage, Göttingen: Vandenhoeck, 1802 ---- Siehe auch: Adel, Comte, Dunkelgraf, Earl, Graf Koks Kategorie:Adelstitel ja:伯爵

Deutschland

Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen. Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8. Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.

Geografie

Lage

Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km. Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben. Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.

Exklaven

Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben. Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.

Mittelpunkt Deutschlands

Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .

Großlandschaften

Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.

Geologie

Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums. Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren. Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf. Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen. Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).

Gewässer

Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]] Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee. Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer. Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas. Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert. Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee. Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen. Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist. Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland

Gebirge und Senken

Liste der Seen in Deutschland Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist. Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands. Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.

Inseln

Jülich Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist. Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt. Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln

Klima

Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet. Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003. Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990): Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report] Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.

Böden und Flächennutzung

Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau. Insgesamt werden 53,5 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 %. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und Mobilität macht die Siedlungs- und Verkehrsfläche stolze 12,3 % aus (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 %, die restlichen 2,4 % verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.

Politik

Hauptartikel: Politisches System Deutschlands

Staatsorganisation

Hauptartikel: Politisches System Deutschlands Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie). Bundesregierung Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung. Parteien] Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden. Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit. Siehe auch: Grundgesetz

Bundesländer

Parteienlandschaft

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist konservativ geprägt. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten. Die Christlich Soziale Union (CSU) hat eine ähnliche konservative Ausrichtung, wirkt aber nur in Bayern. Gemeinsam bilden beide Parteien im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863, und ist damit die älteste bis heute existierende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Bekenntnis lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“. Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinn organisiert hatte, sich wenige Jahre darauf jedoch in sich gegeneinander konkurrierende unterschiedliche Parteien aufgespalten hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen, sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates - insbesondere bei wirtschaftlichen Belangen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt. Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1979/80 aus den damals neuen sozialen Bewegungen, beispielsweise der modernen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit der ostdeutschen Bürgerbewegung Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) war die Rechtsnachfolgerin der in der DDR allein herrschenden SED. Inhaltlich beruft sich die Partei auf sozialistische Ideale, und steht im Parteienspektrum des Bundestags links von der SPD. Bedeutendere Wahlerfolge für die PDS blieben zunächst auf Ostdeutschland beschränkt. 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf Initiative von Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern gegründet. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an. Rechtsextreme Parteien waren, von der Deutschen Reichspartei im Ersten Bundestag (1949–1953) abgesehen, nie im deutschen Bundestag vertreten, konnten aber auf Landesebene zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er und seit der Wiedervereinigung. Parteien dieser Richtung sind Die Republikaner, die Deutsche Volksunion (DVU) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der 5%-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich garantiert vertreten. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es mehrere Parteiverbote, gegen die rechtsradikale SRP 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 unter anderem wegen Versagens des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) sowie ['solid] (Die Linkspartei.). Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland, Politisches Spektrum, Bundestagswahl 2005

Außenpolitik

Die wichtigsten Leitlinien bundesdeutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat. Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die von Deutschland initiierte Ostpolitik unter der Devise Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik als erfolgreich angesehen. Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der Nato-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze). Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten. Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4 Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch fehlt Deutschland die Zustimmung der USA, so wie Japans Beitritt durch China blockiert wird.

Militär

Vereinten Nationen Vereinten Nationen] Hauptartikel: Bundeswehr Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert. Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst. In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 % der Soldaten (Stand 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gab im Jahr 2004 24,4 Mrd. Euro für die Bundeswehr aus, womit sie im internationalen Vergleich nach absoluten Ausgaben den sechsten Platz und im Vergleich zum jeweiligen BIP einen Platz im letzten Drittel der NATO belegt. Das wird von einigen als zu wenig angesehen, vor allem, da die Bundeswehr sich nach dem Kalten Krieg auf erheblich veränderte Aufgaben einstellen muss. Auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (in Rheinland-Pfalz) sind heute noch 65 US-amerikanische Wasserstoffbomben stationiert, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.

Geschichte

Der Hauptartikel Geschichte Deutschlands vermittelt einen detaillierten Überblick. Zum mittelalterlichen Deutschland siehe Deutschland im Mittelalter. Für die Entwicklung der neuen deutschen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg siehe die Artikel Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und Geschichte der DDR.

Frühgeschichte und Antike

Geschichte der DDR Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neanderthal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Gattung Homo sapiens neanderthalensis, dem Neanderthaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, etwa die Venus von Willendorf und die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde. Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Sprachforscher vermuten, dass viele Merkmale süddeutscher Dialekte auf keltischen Einfluss zurückgehen. Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die älteste Stadt Deutschlands) und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.

Völkerwanderung und Frühmittelalter

98 Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen beherrscht. Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Elbe und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das ostfränkische Reich unter König Ludwig Germanicus (später: ... dem Deutschen), das westfränkische Reich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt. Das ostfränkische Reich bildete den groben geografischen Rahmen für das später entstehende Deutsche Reich.

Heiliges Römisches Reich (962–1806)

Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. als erster ostfränkischer König in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und damit das Heilige Römische Reich begründete. Als Anfang wird aber auch das Jahr 911 genannt, der Regierungsantritt Konrads I. als erster nicht-karolingischer Herrscher in Deutschland. Im 10. Jahrhundert wurde erstmals für das bisherige ostfränkische Reich auch der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) verwandt. Die fränkischen Teilreiche waren schon zuvor unterschiedliche Wege gegangen: Während sich das ehemalige Westfränkische Reich, dessen fränkische Bewohner sich romanisierten, mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das ostfränkische Reich durch Territorialfürsten geprägt, die den Kaiser wählten und dadurch ihre Partikularinteressen geltend machen konnten. Obwohl die Kaiser des römisch-deutschen Reiches wiederholt versuchten ihre Position zu stärken, teilte sich das Reich immer weiter in weitgehend souveräne Klein- und Kleinststaaten sowie Reichsstädte. Nach Reformation und Dreißigjährigem Krieg, dem nach Opferzahl relativ zur Gesamtbevölkerung Deutschlands fatalsten Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine überwiegend formale Machtstellung. Der Name des Heiligen Römischen Reiches änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach. So wurde es im 12. Jahrhundert noch als „Heiliges Reich“ bezeichnet, ab Mitte des 13. Jahrhunderts als „Heiliges Römisches Reich“ und ab dem 15. Jahrhundert als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.

Der Weg zum deutschen Nationalstaat (1806–1871)

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation), Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, musste die Reichskrone auf Druck des französischen Kaisers ablegen. Unter Napoléon Bonaparte wurde die Anzahl der deutschen Staaten durch Zusammenlegung erheblich verringert und auch viele Reichsstädte verloren ihre Unabhängigkeit (deren Zahl hatte zeitweise über 80 betragen). Nach der Niederlage Napoleons restaurierte der Wiener Kongress weitgehend die alten Herrschaftsverhältnisse. Deutschland, nun ohne einigendes Band, war teilweise im Deutschen Bund, einer losen Vereinigung von 38 deutschen Staaten unter Führung Österreichs organisiert. Kurz darauf wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wiedererstarkte Preußen dominierende Macht war. Schon bald nach der gescheiterten nationalen und liberalen Märzrevolution von 1848/1849 kam es zur Kollision der Preußen mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund wie auch in Europa, die zum Deutschen Krieg von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes, zur Annexion seiner norddeutschen Kriegsgegner durch Preußen und dadurch zu einer weiteren Schrumpfung der Zahl deutscher Staaten.

Deutsches Kaiserreich (1871–1918)

Die anschließende Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung leitete die so genannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen. Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten, sondern seit den Polnischen Teilungen Ende des 18. Jh. Teile Preußens außerhalb des Reiches waren. Dazu gehörten West-, Ostpreußen und Danzig, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen (nördliche und östliche Teile) und Elsass (ohne Belfort) ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes "Reichsland Elsass-Lothringen" ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden. Als ideeller Begründer des Deutschen Reiches wurde Otto von Bismarck erster Reichskanzler. Seine antidemokratisch-konservative Grundhaltung verhinderte allerdings die Reichseinigung unter demokratischen Bedingungen und schuf die Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Nationalismus und Demokratie einander fremd wurden. Er führte einen wenig erfolgreichen Kampf gegen die Sozialdemokratie, die polnische Minderheit und die katholische Kirche (siehe Kulturkampf). Seine aggressiv-kriegerische Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung dagegen zu einer Bündnispolitik, die auf die Isolierung Frankreichs abzielte und ein vertraglich geregeltes, aber fragiles Paktsystem in Europa schuf. Gleichwohl blieb die Außenpolitik imperialistisch ausgerichtet: Auf der Berliner Kongo-Konferenz trat Deutschland 1884 mit der Forderung nach einem „Platz an der Sonne“ in den Kreis der Kolonialmächte ein, nachdem schon in den frühen 1880er Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten. Im Dreikaiserjahr kam Wilhelm II. an die Macht, der wenig später Bismarck zur Kündigung zwang und die Außenpolitik in Richtung Konfrontation änderte. Das Attentat auf den

Adelstitel

Der Adelstitel gab den Rang eines
Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprünglich Funktionsbezeichnungen.

Gültigkeit

In Österreich beschloss die Nationalversammlung am 3. April 1919 das sogenannte Adelsaufhebungsgesetz. Damit wurden der Adel, weltliche Ritter- und Damenorden, sowie etliche Titel und Würden abgeschafft. Daher dürfen Adelsbezeichnungen in Österreich nicht mehr geführt werden. Bestimmungen, die nur Mitglieder des ehemals regierenden Hauses betrafen, wurden darüber hinaus im Habsburger-Gesetz geregelt. In Deutschland gibt es seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine Adelstitel mehr. Diese wurden jedoch Bestandteil des Familiennamens (Beispiel: Otto Graf Lambsdorff und nicht Graf Otto Lambsdorff), ein Anrecht auf die Anrede "Durchlaucht" etc. besteht nicht. Der letzte Adelstitel Deutschlands wurde am 12. November 1918 an Kurt von Klefeld verliehen. Am 23. Juni 1920 verabschiedete unter anderem die preußische Landesversammlung das Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels. Dieses bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte. Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung eine besondere Bezeichnung hatten, durften diese persönlich beibehalten, was insbesondere die ehemals regierenden Häuser betraf. Der kirchliche Titel Kardinal wird zwar kirchlicherseits als Teil des Nachnamens verwendet (Joachim Kardinal Meisner und nicht Kardinal Joachim Meisner), ist jedoch rechtlich kein Bestandteil des Familiennamens. In der Schweiz sind Adelstitel verboten und werden im Gegensatz zu Deutschland auch nicht als Bestandteil des Familiennamens anerkannt. Ein Eintrag von Adelsbezeichnungen in amtliche Papiere ist deshalb nicht möglich, ebensowenig wie die Neueintragung eines Familiennamens mit dem Zusatz "von".

Überblick

Im Wesentlichen gab es die folgenden Titel (in absteigender Folge): Der Landgraf ist im HRR dem Rang nach den Herzögen gleich gestellt gewesen. Anmerkung: Der Titel 'Freiherr' wurde i.d.R. nur geschrieben, gesprochen wurde 'Baron'. Die Rangfolge der Titel sieht dementsprechend folgend aus:
- 1.) Militärischer Rang
- 2.) Akademischer Titel
- 3.) Nichakademischer Titel
- 4.) Adelstitel Ein Beispiel wäre: Major Dr.phil. Graf von .. zu .. Mustermann Grundsätzlich werden die fürstlichen Häuser Europas nach dem "Gotha" (Genealogisches Handbuch des Adels) in drei Kategorien unterschieden:
- I. Regierende und nach dem Reichsdeputationshauptschluss entthronte Häuser
- II. standesherrliche Häuser
- III.a andere nicht souveräne Häuser
- III.b morganatische Teile

Anrede

Die Anrede der Träger der einzelnen Adelstitel richtet sich nach dem Adelsprädikat (im Sinne seiner Wortbedeutung als Anrede; vgl. Adelsprädikat.

Erblichkeit

Der Titel Kaiser, König und Großherzog stand nur einem regierenden Souverän zu, er ging im Falle eines Thronverlustes nicht auf den Erben über. Dieser trug den Titel Prinz bzw. den entsprechenden Titel des Thronfolgers, z.B. Prinz Georg-Friedrich von Preußen (statt König von Preußen), Herzog Karl I. von Württemberg (statt "König von Württemberg") oder Markgraf Maximilian von Baden (statt "Großherzog von Baden"). Der Titel Erzherzog stand regelmäßig den Prinzen des österreichischen Kaiserhauses zu; Großfürsten waren die Prinzen des russischen Kaiserhauses. Beide wurden mit "Kaiserliche Hoheit" angesprochen. Der Kurfürst ging aus dem zur Königswahl berechtigten hochrangigen Pfalzgrafen-Amt im Ostfrankenreich hervor. Er wird in der obigen Liste nicht genannt, da im späteren Heiligen Römischen Reich (HRR) unterschiedliche höhere Adelsränge (Könige, Herzöge, Erzbischöfe, Land-, Mark- und Pfalzgrafen) dieses Fürstenamt ausübten.

Adelstitel in verschiedenen Sprachen

Anmerkungen: 1) Jeglicher Titel unter dem eines Prinzen war in Polen unstatthaft (siehe szlachta). Die kursiven Titel sind Übersetzungen ins Polnische von westlichen Titeln welche von fremden Monarchen an einige polnische Edelleute vergeben wurden, besonders nach der Teilung Polens. 2) Prince/principe kann auch ein Königstitel sein, Prinz in Deutsch, Prins in Schwedisch. Im englischen System ist der Titel Prince kein Adelsstand sondern immer ein Titel, der exklusiv von der Königsfamilie gehalten wird. Die Bezeichnungen Prince of Wales und Príncipe de Asturias des britischen und des spanischen Kronprinzen werden traditionell mit Fürst übersetzt. 3) Im deutschen System ungefähr dem Landgraf und Pfalzgraf gleichgestellt. 4) Nach 1906 nicht mehr vergeben. 5) Für inländischen russischen Adel wurden vor dem 18. Jahrhundert nur die Titel Kniaz und Boyar verwendet. Später wurde der Titel Graf hinzugefügt. 6) Wird im englischen System nicht als adelig angesehen. 7) Der Titel Earl wird nur in England und UK angewendet, dagegen wird der Titel Count nur außerhalb von England als die englische Übersetzung von Graf & Co angesehen.

Siehe auch


- Liste der Referenztabellen#Personen
- Monarchie
- Adelsprädikat
- Herrschertitel
- Valvassor (Vavassor)
- Ostfriesische Häuptlinge

Weblinks


- [http://www.adel-genealogie.de/Adelspraedikate.html Anreden des Adels] !

Comte

Comte ist # ein französischer Adelstitel, siehe Graf # der Nachname von Auguste Comte, französischer Philosoph # der Nachname von Alfred Comte, Schweizer Flugzeugbauer # eine französische Käsesorte # die Kurzbezeichnung der französischen Region Franche-Comté

Römisches Reich

Das Römische Reich (lateinisch: Imperium Romanum) war das von der Stadt Rom beherrschte Gebiet in der Zeit zwischen etwa dem 6. Jahrhundert v. Chr. und dem 5. bzw. 6. Jahrhundert n. Chr. Eine eindeutige Abgrenzung ist jedoch weder zur vorrömischen Epoche noch zum Byzantinischen Reich möglich. Zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung, zu Zeiten Kaiser Trajans, erstreckte sich das Römische Reich über die Gebiete rund um das Mittelmeer, über Gallien und große Teile Britanniens und über die Gebiete rund um das Schwarze Meer (siehe auch Bosporanisches Reich). Das Römische Reich übte einen großen Einfluss auf die von ihm beherrschten Gebiete, aber auch auf die Gebiete jenseits seiner Grenzen aus. In der östlichen Reichshälfte mischte sich dieser Einfluss mit griechisch-hellenistischen und orientalischen Elementen, während der Westen latinisiert wurde. Latein, die Sprache Roms, wurde zur Amtssprache des Reiches, in Teilen des Reichs blieben aber auch andere Sprachen erhalten. Aus dem Lateinischen entstanden die modernen romanischen Sprachen Europas (Italienisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Rumänisch, sowie Ladinisch und Rätoromanisch). Sehr viele Lehnwörter finden sich zudem in den germanischen und in den slawischen Sprachen. Vor allem das Rechts- und Staatswesen in Europa ist maßgeblich vom römischen Erbe geprägt.

Geschichtlicher Überblick

Die Geschichte des Römischen Reiches lässt sich grob in folgende sechs Phasen gliedern, die im Verlauf dieses Artikels genauer beschrieben werden; zu Details siehe die entsprechenden Verweise im Artikel (Beispiel: Prinzipat): # Königszeit (753 v. Chr.510 v. Chr.) # Die Zeit der Republik (509 v. Chr.133 v. Chr.) # Zeit der Bürgerkriege (ab 133 v. Chr.) # Prinzipat (Römische Kaiserzeit I, ab 27 v. Chr.) # Spätantike, in der älteren Forschung auch Dominat (Römische Kaiserzeit II, ab 284 n. Chr.) # Untergang des Reiches im Westen und Übergang zum Byzantinischen Reich im Osten (ab 395 n. Chr., noch zur Spätantike zu rechnen)

Römische Königszeit und frühe Republik

395 n. Chr.]] Der Stadtstaat Rom, der zuerst unter etruskischer Königsherrschaft stand (Königszeit), gewann in Italien zunehmend an Einfluss, nachdem er sich ca. 500 v. Chr. von der Herrschaft der Etrusker gelöst hatte. Zu dieser Zeit erfolgte ebenfalls die Umwandlung des ehemaligen Königreiches in die Römische Republik (Republik = res publika, die öffentliche Sache), während derer alljährlich zwei Konsuln die oberste Regierungsgewalt ausübten. Der letzte aller römischen resp. etruskischen Könige, Tarquinius Superbus (Tarquinius der Hochmütige), wurde vom römischen Volk unter der Führung von Lucius Iunius Brutus aus Rom vertrieben, weil er eine Römerin namens Lucretia geschändet hatte. Das Jahr 509 v. Chr. ist jedoch spätere Fiktion, die als Parallele zum Sturz der Peisistratiden in Athen um 510 v. Chr. gesehen werden kann. Wahrscheinlicher ist die Zeit um 475 v. Chr. Als ersten, einigermaßen festen Punkt in der römischen Geschichte kann man die Niederlegung des Zwölftafelgesetzes 451 v. Chr. sehen.
Über die römische Königszeit existieren verschiedene berühmte Legenden, die die römische Geschichte mit der Geschichte Trojas zu verknüpfen versuchen. Diese entstanden jedoch erst Jahrhunderte später. Rom begann mit einer gezielten Expansion in Mittelitalien (Eroberung von Veji 396 v. Chr.), musste dabei aber auch schwere Rückschläge verkraften (v.a. der Galliersturm von 387 v. Chr., der psychologisch seine Spuren hinterlassen sollte, sowie mehrere Niederlagen gegen italische Volksstämme). Es folgen die Samnitenkriege (1. 343-341 v. Chr.; 2. 327-304 v. Chr.; 3. 298-290 v. Chr.) und der Latinerkrieg (ca. 340-338 v. Chr.). Rom etabliert schließlich ein weitverzweigtes Bündnissystem. So wurden Kolonien an strategisch wichtigen Plätzen angelegt und Bündnisse mit mehreren italischen Stämmen geschlossen, die jedoch nicht das römische Bürgerrecht erhielten.

Der Aufstieg Roms - Expansion in Italien und im Mittelmeerraum

Im 3. Jahrhundert v. Chr. setzte sich Rom gegen die Samniten und andere italische Stämme durch. Nach und nach fiel die gesamte Halbinsel an Rom (außer Oberitalien, welches erst später annektiert wurde). Im Süden verleibte sich die Republik um 275 v. Chr. die dortigen griechischen Stadtstaaten ein, nachdem es gelungen war, den hellenistischen Condottiere Pyrrhos von Epiros abzuwehren. Mit dieser Expansion kam Rom allerdings in Konflikt mit der bisher Rom freundlich gesonnenen Handelsrepublik Karthago (im heutigen Tunesien), was zu den Punischen Kriegen führte. Im Ersten Punischen Krieg (264-241 v. Chr.) dehnte sich Rom nach vorherigen Spannungen auf Sizilien bis in karthagische Gebiete aus. Nachdem Karthago, solcherart provoziert, die Römer von See aus angegriffen und geschlagen hatte, baute Rom eine Flotte auf, um der Seemacht Karthago entgegentreten zu können. Nach mehreren Rückschlägen und wechselhaftem Kriegsglück gelang es Rom schließlich, besonders auf Sizilien Fuß zu fassen und die karthagische Flotte mehrmals zu schlagen. Karthago verlor fast alle seine sizilianischen Besitzungen und sann fortan auf Rache. Im Zweiten Punischen Krieg (218-201 v. Chr.) gelang es dem genialen Strategen Hannibal beinahe, Rom in die Knie zu zwingen. Besonders die Niederlage bei Cannae (216 v. Chr.) schmerzte, die schwerste Niederlage in der römischen Geschichte, doch gelang es Hannibal nicht, das Bündnissystem Roms in Italien zu zerstören. Der römische Feldherr Scipio setzte 204 v. Chr. nach Afrika über und besiegte Hannibal 202 v. Chr. bei Zama. Karthago verlor alle außerafrikanischen Besitzungen und seine Flotte. Es war als Machtfaktor endgültig ausgeschaltet, während Rom mit seiner neuen Provinz Hispanien zunehmend an Einfluss gewann. Der Sieg über Karthago im 1. und 2. Punischen Krieg sicherte Roms Vormachtstellung im westlichen Mittelmeer. In diese Zeit, genauer gesagt in die Zeit ab 200 v. Chr., fiel auch die Einmischung Roms in das Machtspiel der hellenistischen Großreiche. Dort waren die Großmächte nicht in der Lage gewesen, ein friedliches Zusammenleben zu erreichen. Es folgten Konflikte mit den Antigoniden, wobei Rom 200-197 v. Chr. in Griechenland intervenierte, um den makedonischen Einfluss zurück zu drängen. Auch gegen das hellenistische Seleukidenreich führte Rom Krieg. Auf ein Hilfegesuch hin kam es 192-188 v. Chr. zum Krieg gegen Antiochos III., in welchem Rom siegreich blieb. Antiochos musste auf einen Großteil seiner Besitzungen in Kleinasien verzichten. Rom wurde damit zur De-facto-Vormacht im östlichen Mittelmeerraum. Versuche Makedoniens, die alte Hegemonie wieder aufzurichten, führten zum Krieg. 168 v. Chr. wurden die Makedonen endgültig besiegt und ihr Königreich zerschlagen, 148 v. Chr. schließlich in eine römische Provinz umgewandelt. So erging es 146 v. Chr. auch Griechenland (ab 27 v. Chr. Provinz Achaea, vorher zu Makedonien) und der neuen römischen Provinz Africa nach der Zerstörung Karthagos, welches vor dem Dritten Punischen Krieg (150-146 v. Chr.) wieder an Macht gewonnen hatte. Pergamon wurde durch Erbvertrag 133 v. Chr. zur römischen Provinz. Gleichen Status erhielt 64/63 v. Chr. das Restreich der Seleukiden, das nicht mehr lebensfähig war und von Pompeius, der eine Neuordnung des Ostens vornahm, zur Provinz Syria gemacht wurde. Nur das schwächelnde Ägypten der Ptolemäer, welches zu einem römischen Protektorat wurde, behielt seine Unabhängigkeit, ehe es im Jahre 30 v. Chr. ebenfalls im Römischen Reich aufging. So glänzend auch die außenpolitischen Erfolge Roms gewesen waren – im Inneren erodierte allmählich die republikanische Ordnung.

Die Revolutionszeit und die Bürgerkriege

Die Republik geriet seit der Mitte des 2. Jahrhunderts v. Chr. in eine innenpolitische Krise, die schließlich in die Epoche der Bürgerkriege mündete und mit dem Untergang der bisherigen Staatsform enden sollte. Hintergrund war zunächst der Ruf nach Reformen, vor allem im Agrarbereich. So sollte die nach den Brüdern Tiberius Gracchus und Gaius Gracchus benannte Gracchische Reform die Grundbesitzverhältnisse reformieren und den ärmeren Schichten der Bevölkerung zu Land und Einkommen verhelfen. Die Reform scheiterte allerdings am Widerstand der konservativen Senatskreise, der zugrundeliegende Konflikt blieb weiter bestehen: die Popularen und Optimaten bekämpften sich gegenseitig, um ihre jeweilige Politik durchzusetzen. Auch machten sich innere Spannungen im Bündnissystem Roms bemerkbar, sodass es 91-89 v. Chr. zum so genannten Bundesgenossenkrieg kam. Am Ende wurde das römische Bürgerrecht auch den Bundesgenossen verliehen. Im Anschluss daran kam es 88 v. Chr. zur berüchtigten "Vesper von Ephesus": Nach der Ermordung Zehntausender römischer Siedler in Kleinasien zog Rom in den Krieg gegen Mithridates von Pontos und besiegte ihn nach mehrjährigen Kämpfen. Pontos Diesen Ereignissen folgte der Beginn des römischen Bürgerkriegs, in dem sich wieder Popularen und Optimaten gegenüber standen (Marius, Cinna, Sulla). Sulla blieb siegreich und errichtete die Diktatur, doch hatte diese Lösung keinen wirklichen Bestand, zumal Sulla bald zurücktrat und die alten Kräfte sich wieder bekämpften. Die Krise der Republik wurde durch das (erste) Triumvirat verdeutlicht: der ehrgeizige Gaius Iulius Caesar, der erfolgreiche Militär Gnaeus Pompeius Magnus und der reiche Crassus gingen ein informelles Bündnis ein, um sich in ihren jeweiligen Interessen zu unterstützen. Nach dem Tod des Crassus in einem Feldzug gegen die Parther rangen die einstigen Freunde Caesar und Pompeius um die Macht im Staat (49-46 v. Chr.), wobei sich Pompeius auf die Seite des Senats stellte. Caesar obsiegte. Nur durch seine Ermordung wurde verhindert, dass sich die Republik in eine Diktatur verwandeln konnte. Nach der Ermordung Caesars im Jahre 44 v. Chr. gelang es den Anhängern der Republik nicht, die alte republikanische Verfassung wiederherzustellen. In dem Bürgerkrieg, der nun wieder ausbrach, setzte sich schließlich Octavian, der spätere „Augustus“, gegen Marcus Antonius in der Schlacht bei Actium als Sieger durch (31 v. Chr.).

Die frühe und hohe Kaiserzeit (Prinzipat)

Prinzipat Octavian zielte wie Caesar auf eine Alleinherrschaft. Doch anders als Caesar versuchte Octavian dieses Ziel nicht durch das Mittel einer außerordentlichen Diktatur zu erreichen. Octavian ließ vielmehr die alte republikanische Verfassung formal in Kraft und sicherte seine Position durch die Übernahme verschiedener Ämter, vor allem durch die Übernahme eines mehrjährigen Kommandos über wichtige Legionen. Den alten senatorischen Adel konnte Octavian zu einer Anerkennung seiner Herrschaft bewegen. Der Senat sah in Octavian keinen König, sondern den "Ersten Bürger des Staates" (Princeps). Die von Octavian begründete Verfassung, die sich in wesentlichen Punkten von der alten republikanischen Verfassung unterscheidet, nennt man deshalb auch Prinzipat. Octavian selbst erhielt im Jahre 27 v. Chr. vom Senat den Titel „Augustus“ (der Erhabene). Das Imperium Romanum beherrschte zu diesem Zeitpunkt bereits den gesamten Mittelmeerraum. Auch der Westen und Süden Germaniens gehörte zum römischen Reich; die Expansion nach Nordosten, die unter Augustus eingeleitet worden war, wurde erst durch die Varusschlacht im Jahre 9 gestoppt. Augustus' Adoptivsohn und Nachfolger Tiberius beschränkte sich auf weitgehend defensive Maßnahmen zur Sicherung der Grenzen. Unter Claudius wurde einzig Britannien dem Reich hinzugefügt, später folgte noch Thrakien, das aber schon vorher ein von Rom abhängiger Klientelstaat gewesen war. Mit dem Tod des als unfähig und wahnsinnig geltenden Nero, der vor allem das Militär vernachlässigte, endete 68 das julisch-claudische Haus. Dessen Nachfolge traten nach den Wirren des Vierkaiserjahres die insgesamt erfolgreich regierenden Flavier an, wobei Vespasian im Jahre 70 einen Aufstand in Judäa durch seinen Sohn und späteren Nachfolger Titus niederschlagen ließ. Nach Titus´ nur kurzer Regierungszeit trat sein Bruder Domitian seine Nachfolge an. 96 brachte diesen eine Hofintrige zu Fall - es kam zu einer Krisenzeit, welche erst unter den so genannten Adoptivkaisern überwunden werden konnte. Die Zeit der Adoptivkaiser, die mit Nerva begann, wird allgemein als die Glanzzeit des Imperiums verstanden, sowohl kulturell als auch in Bezug auf die Machtstellung Roms. Seine größte Ausdehnung hatte das Römische Reich denn auch unter Kaiser Trajan im Jahre 117 erreicht, wobei Trajan, der als erster Kaiser aus den Provinzen stammte, als optimus princeps gefeiert wurde, als "bester Kaiser". Das Imperium erstreckte sich nun von Schottland bis Nubien in Nord-Süd-Richtung und von Portugal bis nach Mesopotamien in West-Ost-Ausrichtung. Unter dem gebildeten Hadrian, der die östlichen Eroberungen Trajans aufgab, kommt es nun zu einer inneren Konsolidierung des Reiches und zu einer zivilisatorischen, kulturellen und technischen Blüte, die die Ausbreitung des damals noch jungen, schon stark angewachsenen Christentums begünstigte. Christentum Um die Mitte des 2. Jahrhunderts schien das Imperium auf seinem Höhepunkt angelangt zu sein, doch traten unter Mark Aurel bereits die ersten Probleme auf (Kämpfe mit Germanen, besonders den Markomannen, und im Osten Kämpfe mit den Parthern). Das Reich kam in den folgenden Jahrzehnten nicht zur Ruhe. Von außen wurde es kriegerisch bedrängt, während im Inneren sich Zerfallserscheinungen bemerkbar machten. Nach dem Tod Marc Aurels, der gerade im Bereich der nördlichen Grenze nur vorläufige Erfolge verbuchen konnte, kam es zu einer Reihe von Krisenereignissen, zudem sein Sohn Commodus nicht in der Lage war, dem Reich Sicherheit zu geben. Zu Beginn des 3. Jahrhunderts konnten die Severer die Lage stabilisieren. Jetzt kam es vor allem an der Ostgrenze zu schweren Kämpfen mit dem Neupersischen Reich der Sassaniden, die sich Rom als gewachsen erwiesen und den römischen Heeren eine Reihe von Niederlagen bereiten sollten. Es folgte nach dem eher unrühmlichen Ende der Severer die Reichskrise des 3. Jahrhunderts, in welcher sich die Soldatenkaiser dem Ansturm der Germanen an Rhein und Donau (besonders der Alamannen und der Goten) und der Sassaniden im Osten ausgesetzt sahen. Es kam sogar zur Abspaltung einzelner Provinzen (besonders Galliens), die aber wieder rückgängig gemacht werden konnten. 272 wurde Palmyra unterworfen, das in der Krisenzeit des Imperiums Teile der östlichen Provinzen Roms erobert hatte.

Die späte Kaiserzeit und der Beginn der Spätantike

Mit Diokletian vollzog sich 284 der Übergang in die Spätantike, die von einer stärkeren Zentralisierung und Bürokratisierung sowie dem späteren Sieg des Christentums geprägt war und die keineswegs die reine Zerfallszeit war, wie noch die ältere Forschung weitgehend meinte. Diokletian reformierte die Verwaltung und schuf die so genannte Ordnung der Tetrarchie, wonach es zwei Senior-Kaiser (Augusti) und jeweils einen Junior-Kaiser (Caesar; pl.: Caesares) geben sollte. Denn für einen Kaiser alleine war das Imperium schon längst unregierbar geworden, besonders da der Druck auf die Grenzen ständig anwuchs. Die Idee der Teilung des Herrschaftsraumes war nicht völlig neu, doch wurde sie nun konsequenter umgesetzt. Allerdings wurde der Gedanke der Reichseinheit nicht aufgegeben. In dieser Zeit wurde die Hauptstadt von Rom nach Trier, an die nördlichen Grenzen verlegt. Die letzten Christenverfolgungen fanden unter Diokletian statt. Konstantin der Große, dessen Vater nach dem Rücktritt Diokletians und dessen Mitkaiser Maximian das Amt des "Senior-Augustus" im Westen übernahm, gab sich damit nicht zufrieden. Er beseitigte nach und nach seine Rivalen und etablierte 324 die Alleinherrschaft über das Imperium. Bedeutend wurde seine Regierungszeit vor allem aus zwei Gründen: 1) der Privilegierung des Christentums und 2) der Gründung von Konstantinopel. Der Blick des Reiches wandte sich mehr und mehr gegen Osten. Konstantins Dynastie überlebte ihn nicht lange. Es folgten zunächst Bruderkämpfe, bis Constantius II. die Alleinherrschaft erlangte. Nach seinem Tod kam es 361 unter seinem Nachfolger Julian Apostata zu einer "Renaissance" des Heidentums, die aber nicht von langer Dauer war. Mit Julian erlosch 363 die konstantinische Dynastie. Unter Valentinian I. wurde das Reich aus Verwaltungsgründen vorläufig und nach dem Tod Kaiser Theodosius I. endgültig geteilt. Theodosius war nach dem Tod des Valens von Valentinians Sohn Gratian als Kaiser im Osten eingesetzt worden. Es gelang ihm nach der Niederlage von Adrianopel, die eingedrungenen Goten durch Verträge wenigstens vorläufig zu binden. 394 wurde Theodosius schließlich Alleinherrscher, nachdem es im Westen zu einer Reihe von Usurpationen und Revolten gekommen war; er war der letzte Kaiser, der über das gesamte Imperium herrschen sollte. Nach seinem Tod 395 kam es unter seinen Söhnen Honorius (im Westen) und Arcadius (im Osten) zur Reichsteilung, die von da an endgültig sein sollte.

Untergang des Reiches im Westen und Behauptung im Osten

Arcadius Das Oströmische Reich überlebte die Wirren der Völkerwanderung, vor allem, da es der ökonomisch gesündere und dichter bevölkerte Reichsteil war. Im Laufe des 5. Jahrhunderts zerfiel allmählich das Römische Reich im Westen. Eine wichtige Ursache dabei bildete die Völkerwanderung. Das Reich verlor nach der Schlacht von Adrianopel 378 zunehmend die Kontrolle über seine westlichen Provinzen. Große Teile Galliens und Spaniens gingen bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts an die eingedrungenen Germanen (Vandalen, Franken,