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Grenzübergang
Ein Grenzübergang (GÜG) auch Grenzübertrittstelle, ist eine Stelle an einer Staatsgrenze, über die hinweg Verkehr möglich ist. An diesen Stellen finden sich Kontrollgebäude für den Grenzschutz und den Zoll. Es gibt Straßen-, Eisenbahn-, Schifffahrts-, Fußgänger- und Flughafen-Grenzübergänge. Gelegentlich werden auch illegale Grenzübergänge genutzt.
An Grenzübergängen finden meistens eine Grenzkontrolle sowie eine Zollkontrolle statt.
Grenzübergang für den Straßenverkehr
Schmuggel
Je nach Abkommen der beiden angrenzenden Staaten, können die Anlagen der Grenzübergänge verschieden ausgeführt werden. Speziell in der Zeit des Eisernen Vorhanges waren die beiden Grenzübergänge streng getrennt und oft kilometerweit von einander entfernt. In den letzten Jahren hat sich das Bild der Grenzübergänge in Europa stark geändert. Während in sogenannten Schengenländern die Grenzkontrolle im Normalfall ganz entfällt und der Grenzübergang kein Hindernis für den Personen- und Warenverkehr mehr darstellt, arbeiten in den anderen Ländern die Grenzbehörden eng zusammen und sind dadurch meist auch räumlich zueinander gerückt.
Grenzübergänge für den Schienenverkehr
Um einen möglichst kurzen Grenzaufenthalt des Zuges zu ermöglichen, sind in beiden Staaten je ein Bahnhof als Grenzbahnhof ausgestattet. Die Grenzbeamten pendeln jeweils zwischen den beiden Bahnhöfen und führen die Kontrollen im fahrenden Zug durch. Bei anderen Übergängen wird der Zug nur bis zur Grenze geführt, so dass die Passagiere zu Fuß einen Grenzübergang - der oft im Bahnhof integriert ist - passieren müssen.
Grenzübergänge an Flughäfen
Diese bilden einen Sonderfall und sind eigentlich keine Grenzübergänge im herkömmlichen Sinn, denn es gibt in diesem Bereich keine Staatsgrenze. Hier wird meist bei den jeweiligen Abflughafen und am Ankunftsflughafen die Grenzkontrolle des entsprechenden Landes durchgeführt. Es gibt auch Fälle wo bereits am Abflughafen auch die Kontrolle des Ankunftslandes durchgeführt wird. Damit wird verhindert, dass Passagiere, die nicht einreisen dürfen auch nicht in das Flugzeug kommen können. Außerdem muss der Zielflughafen kein internationaler Flughafen sein, der die notwendigen Einrichtungen zur Kontrolle besitzt.
Gerade im Flugverkehr sind die Grenzkontrollen nicht zu verwechseln mit den Sicherheitskontrollen, die nur sicherstellen sollen, dass der Flug reibungslos ablaufen kann.
Grenzübergang im Schiffsverkehr
Dabei muss unterschieden werden, ob es sich um Schiffe handelt, die über internationales Gewässer fahren (meist in der Hochseeschifffahrt) oder um direkte Grenzübertritte, wie in der Binnenschifffahrt. Meist wird es ähnlich gehandhabt wie im Flugverkehr. Bei Kreuzfahrten ist es in einigen Ländern üblich, dass Kontrollbeamte bereits am vorherigen Hafen zusteigen und während der Passage die vorgeschriebenen Formalitäten erledigen. Die Passgiere können dann im Zielhafen ohne größere Formalitäten ihre Rundfahrten antreten.
Siehe auch:
- Berliner Grenzübergänge
- Schengen-Abkommen
Kategorie:Verkehrsbauwerk
Kategorie:Grenze
Kategorie:Zoll
Staatsgrenze
Eine politische Grenze (politisch-administrative Grenze) ist die Trennungslinie zwischen Staaten, abhängigen Gebieten und deren Verwaltungseinheiten.
Letztere sind z.B. in Deutschland (bzw. Österreich): Bundesland, Regierungsbezirk und Landkreis (politischer Bezirk), Gemeinde und Katastralgemeinde. Im Allgemeinen fallen diese Grenzen stückweise mit den Grundstücksgrenzen des privaten oder öffentlichen Eigentums zusammen.
In der Schweiz sind Grenzen von folgenden Verwaltungseinheiten bekannt:
- Staat
- Kantone
- Amtsbezirk, Bezirk beziehungsweise Wahlkreise je nach Kanton. Manche Kantone kennen diese Ebene nicht.
- Kreis, in wenigen Kantonen wie Kanton Graubünden oder Kanton Tessin
- Politische Gemeinde, ausser Kanton Appenzell-Innerrhoden
- Stadtbezirk, Stadtkreis, Quartiere, Dorfkooperationen, Weiler je nach Gemeinde, falls existent bzw. verwaltungstechnisch relevant.
- Grundstücksgrenzen
Umgangssprachlich werden jene Staats- und Landesgrenzen bzw. Grenzübergänge, die nicht ständig überwacht werden, als Grüne Grenze bezeichnet.
Siehe auch:
- Grenzverlauf, Fluss, Gebirge, Enklave, Exklave, Grenzregelung, Vermarkung, Vermessung
- Grenzvertrag, Grenzregime, Innerdeutsche Grenze
- Bundesland (Deutschland), Politischer Bezirk, Gemeinde
- Kataster, Grenzstein, Grenzstreit, Grenzverhandlung
Kategorie:Grenze Kategorie:Politische Geographie
Kategorie:Politik
Verkehr
Der Begriff Verkehr beschreibt
a) Prozesse bzw. Vorgänge der Interaktion zwischen verschiedenen sozialen Akteuren, ist sozial der Umgang zwischen Menschen (z.B. er verkehrt in besseren Kreisen).
Im weiteren Sinne gehören dazu auch:
- Geschlechtsverkehr
- Geschäftsverkehr
- Verkehr im juristischen Sinne
- Fremdenverkehr (Siehe auch "dienstorientierter Verkehrszweig")
- Parteiverkehr
b) die Ortsveränderung von irgendwelchen Objekten in einem definierten System,
c) einen Prozess zur meist zielgerichteten oder zweckbestimmten Bewegung von Personen, Gütern oder Nachrichten/Daten in einem örtlich, zeitlich oder sachlich definierten Raum, i.d.R. unter Zuhilfenahme von Verkehrsmitteln, Verkehrsinfrastruktur bzw. Verkehrswegen (vgl. Verkehrswesen). Für den reibungslosen Ablauf des Verkehrs sorgen umfangreiche und detaillierte Regeln (Verkehrsrecht, Protokolle). Eine - wenn auch nicht in allen Aspekten ausreichende - quantitative Beschreibung des Verkehrs erfolgt durch die Verkehrsleistung, gemessen in Personenkilometern (Personenbeförderung) oder Tonnenkilometern (Gütertransport). Die wissenschaftliche Behandlung aller Aspekte der Ortsveränderungsprozesse von Personen, Gütern und Nachrichten obliegt den Verkehrswissenschaften.
d) Umgangssprachliche Kurzfassung für den Fachbegriff Verkehrswesen.
Bedeutung des Begriffs Verkehr - ein Erklärungsversuch
Ursprünglich (in vorindustrieller Zeit) meint der Begriff „dass etwas verkehrt (ist)“, sich also irgendetwas (herum-)bewegt. Zunächst hatte der Begriff keine der heute üblichen Implikationen. Später wurde der Begriff im Zusammenhang mit Handel und Wandel (sic!) verwendet, so dass der moderne Begriff „Verkehr“ sich anfangs auf den Geld- und Warenverkehr bezogen zu haben scheint. Mit diesem Begriff erfasste man also alle in einer Wirtschaft auftretenden Bewegungen von Geld und Gütern. Dabei war es in jener Zeit im Prinzip unerheblich, ob die Umsetzung mit einem Pferdefuhrwerk oder zu Fuß stattfand, denn eine wirtschaftliche oder technische Differenzierung der Verkehrsmittel gab es noch nicht. In diesem Sinne werden heute noch einige Begriffe verwendet: Zahlungsverkehr, Warenverkehr u.ä.
Im Verlaufe des 19. Jahrhunderts setzte die wirtschaftliche und technische Differenzierung der Verkehrsmittel ein. Dabei wurden verschiedene Verkehrsmittel entsprechend ihrer typischen Merkmale in Gruppen zu Verkehrszweigen zusammengefasst, wie z.B. die Eisenbahn (= Menge aller Verkehrssysteme und deren Komponenten, deren Merkmal die Spurführung der Schienenfahrzeuge im Rad-Schiene-System, das Fahren im Raumabstand usw. ist.) Diese Verkehrssysteme unter dem Oberbegriff „Eisenbahn“ zusammengefasst, wurden natürlich auch unter makroökonomischen Gesichtspunkten analysiert. Dabei Stand – wie vorher in der Betrachtung der ganzen Volkswirtschaft – die Bewegung aller Einheiten in diesem abgegrenzten Verkehrssystem im Interesse. Die Menge aller dieser Bewegungen nannte man dann „Eisenbahnverkehr“. Analog entstanden die Begriffe Straßenverkehr, Luftverkehr, Wasserverkehr, Nachrichtenverkehr oder Postverkehr. Im Englischen wird diese Bedeutung des Begriffes „Verkehr“ mit „traffic“ gebraucht.
Findet der Ortsveränderungsprozess statt, um das räumliche Dasein von Personen und Gütern durch ein Verkehrsmittel zu verändern, so spricht man vom Transportprozess bzw. vom Transportwesen.
Kenngrößen des Verkehrsprozesses
Verkehrsmenge, Verkehrsweite (Transportweite), Verkehrsarbeit, Verkehrszeit, Verkehrsleistung, Verkehrsstromstärke (Flussintensität), Verkehrsquellstärke bzw. -quellintensität (Zuflussintensität), Verkehrssenkstärke bzw. -senkintensität (Abflussintensität), Verkehrsdurchsatz, Verkehrsgeschwindigkeit. Diese Kenngrößen sind wichtig für die quantitative Bewertung von Verkehrsprozessen und für die Verkehrsmodellierung (z. B. in der Verkehrswirtschaft, Verkehrsökonometrie, Verkehrsplanung, Verkehrsphysik und in der Verkehrsbetriebstechnologie).
Güter- und Personenverkehr
Verkehr entsteht als Folge räumlicher Trennung sozialer Aktivitäten wie Wohnen, Arbeiten, sich Bilden und sich Erholen. Er schafft Voraussetzungen für eine hohe Mobilität des Menschen, für Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, für Entstehung von Industriestandorten, sowie Spezialisierung von Produktionen. Somit dient der Verkehr der Raumüberwindung und wird als ein Grundbedürfnis des Menschen angesehen.
Die Aufstellung für Regeln sowie die Überwachung von deren Einhaltung obliegt den Verkehrsministerien des Bundes und der Länder, den Verkehrsreferaten der Landkreise und Kommunen, sowie der Polizei, bzw. spezieller Einrichtungen (z.B. Flugsicherung, Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Wasserschutzpolizei, Datenschutzbeauftragte/r).
Die Verkehrspolitik trifft die Entscheidung über die Gestaltung des Verkehrs und den Bau und Ausbau von Verkehrsanlagen.
Verkehrsart
Eine Verkehrsart ist die Form des Verkehr i.S.d. Transports von Gütern oder Personen.
Es existieren die Verkehrsarten
- Individueller Verkehr
Der Individualverkehr umfasst den motoriserten Individualverkehr (MIV) mit Kraftfahrzeugen und den nicht motorisierten Individualverkehr: Radverkehr und Fussverkehr (Langsamverkehr LV)
- Öffentlicher Verkehr
Öffentlicher Verkehr (öV) ist die Verkehrsart, die der allgemeinen Bevölkerung zum urbanen, regionalen bzw. überregionalen Verkehr dient (Bus, Bahnen und Strassenbahn).
- Durchgangsverkehr
Durchgangsverkehr ist der Verkehr, der durch ein bestimmtes Gebiet fließt, ohne dass der Verkehr Ziel oder Quelle in diesem Gebiet hat.
- Zielverkehr
Zielverkehr ist der Verkehr, der ein bestimmtes Ziel in einem Stadtteil ansteuert.
- Quellverkehr
Quellverkehr ist der Verkehr, der in einem Stadtteil seinen Ursprung hat
- Binnenverkehr
Binnenverkehr ist der Verkehr, der nur in einem bestimmten Stadtteil stattfindet.
- Nahverkehr
Nahverkehr ist der Verkehr, der nur einen regionalen Aktionsradius umfaßt.
- Fernverkehr
Fernverkehr ist der Verkehr, der einen überregionalen und internationalen Aktionsradius umfaßt.
Abgrenzung
Je nach Definitionsebene unterscheidet man:
- Straßenverkehr - Schienenverkehr - Luftverkehr - Schifffahrt
- motorisierter - nicht-motorisierter Verkehr
- Individualverkehr - Kollektivverkehr (Öffentlicher Verkehr)
- Personenverkehr - Güterverkehr
- Fernverkehr - Nahverkehr
- Umweltverbund - motorisierter Indivudualverkehr
Datenverkehr
In der Informationstechnologie werden Daten ausgetauscht das erfolgt über:
- Funkverkehr
- Datenfunk
- Flugfunk
- Seefunk
- BOS-Funk
- Telex
- Fernschreiben
- Telefonie
- Briefverkehr
- Signale
- Signalflaggen
- Notsignale
Siehe auch:
Verkehrspsychologie, Verkehrssoziologie, Themenliste Straßenbau, Themenliste Straßenverkehr, Themenliste Fahrzeugtechnik, Verkehrsgeschichte, Motorisierung, Verkehrssystem, Verkehrszweig, Verkehrswissenschaften, Verkehrswesen, Hochschule für Verkehrswesen, Mobilität, Mobilitätskultur
Weblinks
- [http://www.vkw.tu-dresden.de/ Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"]
- [http://www.hfv-dd.de/ Traditionsseiten für die Fachschaft Verkehrswissenschaften Dresden]
- [http://www.studienberatung.tu-berlin.de/faecher/verkehr/verkehr.html Diplomstudiengang Verkehrswesen an der TU-Berlin]
- http://www.ruhr-uni-bochum.de/verkehrswesen/
- http://www.ifv.uni-karlsruhe.de/
- [http://www.vpt-weimar.de/ Professur Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, Bauhaus-Universität Weimar]
ja:交通
Straße
Eine Straße (von lateinisch [via] strata) ist ein begeh- und befahrbarer, glatter und meist befestigter und klassifizierter Landverkehrsweg, der von Fußgängern und verschiedenen Fahrzeugen, die im Gegensatz zu Schienenfahrzeugen glatte Oberflächen befahren, benutzt wird.
Allgemeines
Schienenfahrzeug]
Unter Straßen versteht man im Allgemeinen die für den Verkehr ausgelegten Verkehrsflächen. Das schließt sämtliche Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten ein: Fahrbahnen - häufig falsch als "Straße" bezeichnet -, Seitenstreifen, Parkstreifen, Gehwege, Radwege, Grünflächen, Sperrflächen, Verkehrsinseln usw.
Mit der Bezeichnung Wege werden die für den nicht motorisierten Verkehr
ausgelegten Verkehrsflächen bezeichnet. Eine Ausnahme bilden hier die so genannten ländlichen Wege. Diese sind auch für den motorisierten Verkehr der Land- und Forstwirtschaft ausgelegt.
Im Bereich der Straßen und Wege unterscheidet man weiterhin die freie Strecke, die Ortsdurchfahrt, den Knotenpunkt und die Nebenanlagen.
Beim Straßenbau werden Straßen aus Asphalt, Beton, Pflaster oder aus unbefestigtem Material (beispielsweise Schotter) hergestellt.
Straßen werden nach Straßenkategorien unterteilt.
Dazu zählen zum Beispiel Autobahnen, Fernstraßen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen, Land- und Forstwirtschaftliche Wege, eigenständig geführte Radwege, Fußwege, Kreisverkehrsplätze, Tunnel und Parkplätze.
Darüberhinaus kommt der Begriff noch in weiteren Bedeutungen vor:
- Wasserstraße, das heißt eine Meerenge, ein schiffbarer Fluss oder Kanal
- Ameisenstraße, eine Strecke, die von vielen Ameisen benutzt wird, um beispielsweise Nahrung in den Bau zu transportieren. Sie wird durch Düfte markiert.
- Straße (Kartenspiel), eine Anzahl von Spielkarten gleicher Farbe mit direkt aufeinanderfolgenden Kartenwerten.
Bezeichnung
Ortsstraßen haben in Deutschland meist Namen (Ausnahme Innenstadt Mannheim). Überlandstraßen und Autobahnen tragen Nummern. Sie werden in Kreis-, Landes-, Bundesstraßen und Autobahnen unterteilt. In Deutschland werden nur die Nummern der Bundesstraßen und Autobahnen dem Kraftfahrer signalisiert, nicht die der Kreis- und Landesstraßen.
Kulturelle Bedeutung der Bezeichnung von Fernstraßen
Bezeichnungen von Bundesstraßen und Autobahnen dienten als Namenspatron für zahlreiche Diskotheken in der Nähe dieser Straßen.
Geschichte
Es hat im Laufe der Geschichte viele Gründe gegeben, Straßen zu bauen: Sie boten Zugang zu Nahrung und Unterkunft, dienten als Routen für jahreszeitliche Wanderungen, für Wallfahrten oder für den Handel. Die Straßen, wie wir sie heute kennen, entwickelten sich aus Straßen des Altertums, den so genannten Altstraßen. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen führten zur Einführung von Fahrzeugen, was das Verkehrsaufkommen noch verstärkte. Im Zuge der gesellschaftlichen Differenzierung brauchte man Straßen auch für den Zugang zu Arbeit, Bildung und Unterhaltung. Jedoch waren militärische und staatspolitische Überlegungen häufigstes Motiv für den Straßenbau. Die ersten Militärfahrzeuge (Streitwagen) wurden um 2500 v. Chr. entwickelt. Von da an waren Straßen ein wichtiges Hilfsmittel bei Angriff und Verteidigung, und viele Herrscher verwendeten beträchtliche Mittel für ihren Bau und Unterhalt (siehe z.B. Maut). Fast alle Straßen bestanden aus notdürftig planierter, nackter Erde. Notwendigerweise waren diese bei Trockenheit sehr staubig und verwandelten sich bei Regen in Schlammtrassen. Die Römer, wie auch andere Hochkulturen, hatten gepflasterte Straßen gebaut. Wo diese noch vorhanden waren, wurden sie in Europa noch bis ins 19. Jahrhundert hinein benutzt. Der britische Ingenieur John McAdam hatte sich lange mit dem Straßenbau beschäftigt. Im Jahr 1815 ließ er bei Bristol die erste geschotterte Landstraße bauen. Das Straßenbett lag höher als die umgebenden Felder, damit das Regenwasser abfließen konnte, es hatte einen Unterbau aus grobem Schotter, darüber eine Lage aus kleineren Steinen und war mit Schlacke befestigt. Diese Konstruktion bewährte sich dermaßen gut, dass sie sich schnell in anderen Ländern verbreitete. Von dem Namen McAdam leitete sich das lange noch gebräuchliche Wort "Makadam" für diese Art Straßenbau ab.
In Mitteleuropa wurden die Altstraßen erst ab etwa 1850 von den Chausseen abgelöst, die dann zu den Straßen wurden, wie man sie heute kennt. Speziell in neuerer Zeit wurden auch "neue" Straßen erfunden, um sie touristisch besser vermarkten zu können. Es sind die Ferienstraßen, die oft auch Bezüge zu den Altstraßen haben.
Rechtschreibung
Ein sehr häufiger Fehler im Zusammenhang mit der Rechtschreibung ist es, Straße mit Doppel-S zu schreiben. Das ist jedoch, außer in der Schweiz, nach sowohl der alten als auch der neuen Rechtschreibung falsch.
Literatur
- M. L. Lay: Die Geschichte der Straße. Vom Trampelpfad zur Autobahn. Campus Verlag, Frankfurt 1994
Siehe auch
- Ferienstraße, Hausnummern, Hohe Straße, Straßensystem in Österreich, Verkehrsweg, Weg, Fahrstreifen, Tempolimit, Radargerät, Section-Control, Themenliste Straßenbau, Themenliste Straßenverkehr, Liste berühmter Straßen, Straßenbaulast, Reclaim the Streets, Braess-Paradoxon, Gehweg, Gebirgspass, Liste der Bergstraßen
Weblinks
- [http://www.antikefan.de/Themen/strassen/strassen.html Römische Straßen]
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ja:道路
simple:Street
Eisenbahn
Die Eisenbahn ist ein schienengebundenes Verkehrsmittel zum Transport von Personen und Gütern.
Die Fahrzeuge der Eisenbahnen fahren mit zumeist stählernen Rädern auf stählernen Schienen. Spurkränze an den Rädern gewährleisten im Regelbetrieb den Verbleib der Fahrzeuge auf den Schienen. Die Fortbewegung erfolgt heutzutage durch verschiedenartige maschinelle Antriebe in den Fahrzeugen selbst (Triebwagen) oder durch spezielle Zugfahrzeuge (Lokomotiven).
Nach dem selben technischen Prinzip funktionieren auch andere Verkehrsmittel, die keine Eisenbahnen im engeren Sinne sind, beispielsweise Straßenbahnen, Stadtbahnen, U-Bahnen, Hochbahnen und Bergbahnen (siehe auch Bahn). Sie sind nach deutschem Recht keine Eisenbahnen. International gelten sie als spezialisierte Eisenbahnen.
deutschem Recht
Bezeichnung
Die Eisenbahn entstand aus der Verknüpfung der Rad-und-Schiene-Technik mit maschinellen Antrieben. Das Gewicht der Maschinenantriebe und die Anforderungen an einen glatten Fahrweg führten zum Einsatz von eisernen Schienen anstelle der damals verwendeten Materialien Holz und Stein für Räder und Fahrwege.
Daraus leitet sich auch der Name ab: „eiserne Bahn“. Die Bahn ist zunächst der Fahrweg; erst davon abgeleitet wird das Wort „Bahn“ für das ganze Verkehrsmittel (Fahrweg und Fahrzeuge) benutzt (Pars pro toto). Auch in anderen Sprachen bezeichnet das Grundwort ursprünglich den Fahrweg und jetzt das ganze Verkehrsmittel: französisch chemin de fer, niederländisch spoorweg, spanisch ferrocarril, russisch: dschelesnaya daroga (Die eiserne Straße) , englisch: railway. – Im Deutschen aber ist das Wort für den Fahrweg so unscharf geworden, dass es auch für das rollende Material allein benutzt wird: Umgangssprachlich sagt man „Da kommt die Bahn“. Die Deutsche Bahn AG wirkt daran mit: Sie nennt nicht nur eine Zuggattung Regionalbahn, sondern sogar den Zug selbst.
Geschichte und Bedeutung
Regionalbahn
Siehe Hauptartikel: Geschichte der Eisenbahn
Als historischer Anfang wird allgemein das Jahr 1804 angesehen, als Richard Trevithick die erste Dampflokomotive in Betrieb nahm. Die erste öffentliche Eisenbahn war die 1825 eröffnete Stockton and Darlington Railway in England, die neben Gütern erstmalig auch Personen beförderte.
Das Aufkommen der ersten Eisenbahnverbindungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde von den damaligen Zeitgenossen unterschiedlich aufgenommen. Die einen fürchteten sich vor dem Qualm und dem Rauch der Lokomotiven, weitblickendere und unternehmerisch denkende Menschen sahen in der Eisenbahn ein willkommenes Mittel zur Überwindung kleinstaatlicher Bevormundung, speziell in Deutschland.
Die eigentliche Bedeutung des Vorgangs hat jedoch zu jener Zeit niemand richtig erkannt, auch nicht das Militär mit seinen Vordenkern. Er lag in der Geschwindigkeit, in der sich die Eisenbahn zu einem vernetztem Verkehrsmittel entwickelte. Aus den bescheidensten Anfängen einer bloßen Transport- und Grubenbahn entstand die Eisenbahn als ein System, das für die damalige Vorstellungen Raum und Zeit überwand. Heinrich Heine schrieb im Pariser Exil: „[...] Ich rieche schon den Duft der deutschen Linden, vor meiner Haustür brandet die Nordsee.“
Siehe auch: Geschichte der Eisenbahn in Deutschland, Geschichte der Eisenbahn in Österreich, Geschichte der Schweizer Eisenbahn
Fahrzeuge
Schienenfahrzeuge der Eisenbahn werden als Züge geführt, die aus einem oder mehreren hintereinander gekuppelten Eisenbahnwagen (Waggons) bestehen. Ein solcher Zug wird meistens von einer Lokomotive gezogen oder geschoben. Ein Triebzug hat eine eigene Antriebsanlage, die sich entweder im Kopf- und/oder Endwagen (Triebkopf) befindet oder über die Wagen verteilt ist (Triebwagenzug).
Lokomotiven, Triebköpfe und Triebwagen fasst man unter dem Begriff Triebfahrzeug zusammen. Entsprechend spricht man bei der Bahn von Triebfahrzeugführer (Lokführer ist umgangssprachlich) für den Mitarbeiter, der das Fahrzeug führt. Im Fachjargon gebraucht man auch den Oberbegriff rollendes Material oder Rollmaterial für alle Fahrzeuge der Eisenbahn.
Antrieb
Der Antrieb erfolgte in den Anfangszeiten der Eisenbahn durch Zugtiere (Pferdebahn), später mit Dampfmaschinen-Antrieb, ab 1879 mit Elektroantrieb (erfunden von Werner von Siemens), ab 1900 auch mit Otto- bzw. Dieselmotor-Antrieben und in modernerer Zeit auch mit Turbinen. Die Motoren- und Maschinen-Antriebe drehen meist die Räder, die auf den Schienen (oder mittels anderer Hilfsmittel, z.B. einer Zahnstange zwischen den Schienen, Reibradantrieb (Fell-Lokomotive) o.ä.) abrollen und dadurch das Fahrzeug bewegen. Experimentell wurden auch Propeller- und Strahlantriebe erprobt, die sich jedoch nicht bewährt haben. Die früher üblichen ortsfesten Seilwinden, um Züge auf Steilstreckenabschnitten zu befördern, sind durch die Entwicklung des Lokomotivantriebs mittlerweile unnötig geworden.
Auf Hauptstrecken und in dichtbesiedelten Gebieten wird der Elektroantrieb bevorzugt, ansonsten Dieselantriebe.
Siehe auch: Baureihenregister
Bahnanlage
Baureihenregister
Als Bahnanlage bezeichnet man die Eisenbahn-Infrastruktur. Sie umfasst das Schienennetz, Gebäude und weitere technische Anlagen, die zum Betrieb einer Eisenbahn nötig sind.
Gleis und Unterbau
Beim herkömmlichen Gleis werden die Schienen in kurzen Abständen auf quer liegenden Schwellen befestigt. Die Befestigung erfolgt mit verschiedenen Systemen, z. B. Nägel oder Klemmen. Die Befestigung stellt die Spurweite sicher und verhindert ein Wandern der Schiene in Längsrichtung. Die Schwellen bestehen aus imprägniertem Holz oder in neuerer Bauweise aus Spannbeton. In geringerem Umfang werden Schwellen aus Stahl verwendet.
Der Gleisrost aus Schwellen und Schienen wird in einem Gleisbett (meist aus Schotter) gelagert, das die statischen und dynamischen Kräfte aufnimmt und in den Unterbau weiterleitet. Der Oberbau besteht aus dem Gleis und seiner Bettung. Ein moderner Oberbau (z. B. auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke von Frankfurt am Main nach Köln) hat ein Gleisbett aus Beton, auf dem die Schienen mit Dämpfungselementen montiert sind. Diese Feste Fahrbahn genannte Bauweise erlaubt sehr hohe Geschwindigkeiten bei größerer Laufruhe.
Feste Fahrbahn
Eisenbahnstrecken erlauben keine große Steigung und erfordern große Kurvenradien. Dafür ist besonders im Gebirge ein aufwändiger Unterbau mit Kunstbauten nötig. Viele Gebirgsstrecken sind wegen ihrer Brücken und Tunnels berühmt. Beispiele sind die Semmeringbahn in Österreich oder die Albulabahn und die Berninabahn in der Schweiz.
Wichtige Eisenbahnstrecken (Hauptbahnen) und solche mit einer großen Verkehrsdichte werden meistens zweigleisig gebaut. Auf mehrgleisigen Strecken können Eisenbahnzüge unterwegs kreuzen und mit Einschränkungen überholen, was auf eingleisigen Strecken nur in Bahnhöfen möglich ist.
Elektrifizierung
Elektrische Triebfahrzeuge benötigen eine Fahrstromversorgung. Der Strom wird meistens über eine Oberleitung über dem Gleis zugeführt, seltener (hauptsächlich bei U-Bahnen) über eine Stromschiene seitlich neben dem Gleis. Zum System der Stromversorgung gehören auch die Unterwerke, über die der Strom eingespeist wird. Größere Eisenbahngesellschaften betreiben auch eigene Kraftwerke und Übertragungsleitungen für Bahnstrom.
Bahnhöfe
Die Bahnhöfe entlang der Eisenbahnstrecken sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, überholen, wenden und kreuzen können.
"Bahnhöfe" ohne Weichen sind Haltepunkte und gehören zu den Bahnanlagen der freien Strecke. Dort können Züge beginnen, enden und halten.
Bahnbetrieb
Bahngesellschaft
Für den Bahnbetrieb, d. h. die sichere und pünktliche Durchführung von Zugfahrten, sind die Eisenbahngesellschaften zuständig. Bei den Bahngesellschaften unterscheidet man Staatsbahnen -- wo die Eisenbahn in Staatsbesitz ist -- von Privatbahnen. Traditionell werden die Züge meistens von der selben Gesellschaft wie die Infrastruktur betrieben. Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts fordert die Politik in Europa eine Trennung der Organisationen in Infrastruktur und Verkehr, um einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten.
Sicherheit
Netzzugang
Die Technik der Schienenfahrzeuge hat viele Vorteile, birgt aber auch Gefahren. Eisenbahnzüge haben wegen der geringen Reibung einen langen Bremsweg. Wegen der Spurführung ist es unmöglich, einem anderen Zug oder einem Hindernis auf der Strecke auszuweichen. Neben frontalen und seitlichen Kollisionen (in der Fachsprache Gegenfahrt und Flankenfahrt) führen auch Entgleisungen zu Schaden. Dass die Bahn dennoch als sicheres Verkehrsmittel gilt und es nur selten zu Katastrophen im Schienenverkehr kommt, ist verschiedenen organisatorischen und technischen Massnahmen zu verdanken.
Triebfahrzeuge und Bahnanlagen haben Sicherheits-Einrichtungen, die einen möglichst gefahrenfreien Betrieb gewährleisten sollen. Dazu gehören Eisenbahnsignale, Stellwerke und Zugsicherungssysteme, auf den Fahrzeugen die Bremsen und Sicherheitsfahrschaltungen.
Diese Systeme sind jedoch noch nicht länderübergreifend standardisiert. Daher muss an den Grenzen häufig noch die Lok mit den zugehörigen Sicherungseinrichtungen gewechselt werden.
Das neue System ETCS soll ein europaweiter Standard zur Zuglenkung und -beeinflussung werden.
Bevor jedoch ETCS die Sicherheit im Bahnbetrieb gewährleisten wird, werden die bewährten Systeme mit Blockabschnitten bzw. der Linienzugbeeinflussung verwendet.
Nachdem sich vom Fahren auf Sicht in den Anfangsjahren der Bahnen verabschiedet hatte, wurde eine Strecke in Abschnitte unterteilt, sog. Streckenblöcke. Ein Streckenblock wird vor einfahrenden Zügen mit einem Signal geschützt
Auf Hochgeschwindigkeitsstrecken bzw. für Züge mit Regelgeschwindigkeiten von über 160 km/h wurde in Deutschland die Linienzugbeeinflussung eingeführt. Hierbei werden dem Triebfahrzeugführer Informationen über vor ihm verkehrende Züge per zwischen den Gleisen verlegten Datenkabeln auf eine Anzeige im Führerstand übermittelt.
Bahnübergänge, wo Straßen die Eisenbahn kreuzen, müssen ebenfalls gesichert werden, beispielsweise durch Schranken.
Fahrplan
Das wichtigste Werkzeug im Bahnbetrieb ist der Fahrplan. Er wird so gestaltet, dass ein optimaler Zugsverkehr möglich ist. Bei der Planung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden: Kreuzungsmöglichkeiten in Bahnhöfen und auf der Strecke, die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Zuges, Mindestabstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zügen (gegeben durch den Abstand der Blocksignale auf der Strecke) und Anschlüsse zu anderen Zügen sowie weitere Abhängigkeiten. Wesentlich für einen wirtschaftlichen Betrieb sind auch der optimale Einsatz von Fahrzeugen und Personal: sie können gleichzeitig nur an einem Ort sein, sollen aber nicht unnötig herumstehen. Ein guter Fahrplan enthält genügend, aber nicht zuviel Reserven, damit kleine Verspätungen nicht auf andere Züge übertragen werden.
Fahrgäste schätzen den Taktfahrplan, weil er mit seinem regelmässigen Aufbau leicht zu merken ist. Für den Planer liegen die Vorteile im durchgängigen, symmetrischen System. Taktfahrpläne werden als Netzplan konstuiert.
Im Fahrplan werden Züge in verschiedene Zuggattungen eingeteilt, z. B. InterCity für Züge im Fernverkehr oder S-Bahn im städtischen Nahverkehr. Im internen Fahrplan für das Betriebspersonal sind auch Güterzüge und Leerfahrten enthalten.
Betrieb und Automatisierung
Nahverkehr
Der Disponent überwacht den Zugsverkehr, besonders, ob der Fahrplan eingehalten wird. Bei Störungen und Verspätungen kann er Massnahmen anordnen, beispielsweise Zugkreuzungen zu einem anderen Bahnhof verlegen oder Züge vorzeitig wenden. Er entscheidet auch darüber, ob Anschlüsse abgewartet oder gebrochen werden. Die betrieblichen Entscheide werden vom Fahrdienstleiter umgesetzt, der im Stellwerk die Verantwortung trägt.
Das Einstellen des Fahrweges wurde in der Geschichte der Eisenbahn immer weiter zentralisiert und automatisiert. Stellwerke übernahmen die Bedienung der Weichen und Signale vor Ort. Mit dem Einsatz der Betriebsleittechnik können auch die Stellwerke ganzer Regionen fernbedient werden. Eine automatische Zuglenkung stellt Fahrstraßen anhand von elektronisch gespeicherten Fahrplandaten ein. Auch die Disposition wird durch Computersysteme unterstützt und weitgehend automatisiert.
Rechtliches
Deutschland
Eine Begriffsbestimmung für Eisenbahn findet sich heute in § 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG):
:„(1) Eisenbahnen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben.
:(2) Eisenbahnverkehrsleistungen sind die Beförderung von Personen oder Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur. Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen in der Lage sein, die Zugförderung sicherzustellen.
:(3) Das Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur umfasst den Bau und die Unterhaltung von Schienenwegen sowie die Führung von Betriebsleit- und Sicherheitssystemen. [...]“
Keine Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind dabei „andere Schienenbahnen wie Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen, Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart“ (§ 1 Abs. 1 S. 2 AEG).
Für den Betrieb regelspuriger öffentlicher Eisenbahnen wurde gemäß § 26 Abs. 1 AEG die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) erlassen. Darüberhinaus haben die Bundesländer für nichtöffentliche Eisenbahnen Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA bzw. EBOA) erlassen. Eine Vereinheitlichung von EBO und BOA/EBOA wird angestrebt. Dabei gibt es das Problem der Bund-Länder-Zuständigkeiten.
Die Eisenbahn als Verkehrsmittel wird zum Umweltverbund gerechnet.
Schweiz
Das schweizerische Eisenbahngesetz [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c742_101.html] definiert:
:„Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind Unternehmungen, die nach ihrer Zweckbestimmung von jedermann zur Beförderung von Personen und Gütern benützt werden können und deren Fahrzeuge auf oder an Schienen laufen. Der Bundesrat entscheidet über die Unterstellung von Bahnanlagen unter dieses Gesetz.“ (Art. 1, Ziff. I)
:„Das schweizerische Eisenbahnnetz besteht aus Haupt- und Nebenbahnen. Hauptbahnen sind die normalspurigen Bahnen, die dem inländischen und internationalen Durchgangsverkehr dienen; Nebenbahnen sind die normalspurigen Bahnen, die in der Hauptsache nur dem Verkehr einer bestimmten Landesgegend dienen, ferner alle Schmalspurbahnen, Zahnradbahnen, Strassenbahnen und Standseilbahnen.“ (Art. 1, Ziff. II)
Siehe auch
- Portal:Bahn
- Bahn (Verkehr)
- Register Bahn - mit über 3000 weiteren Artikeln
- Liste der Listen zu Bahnen
- Deutsche Bahn
- Schweizerische Bundesbahnen
- Österreichische Bundesbahn
Literatur
- Franz Czygan (Hrsg.): Die Eisenbahn in Wort und Bild: Grundzüge des praktischen Eisenbahnwesens nach neuestem Stand der eisenbahntechnischen Wissenschaft in leicht faßlicher Darstellung, Nordhausen, 1928 (2 Bände)Railion Deutschland AG (ehem. DB Cargo AG) (Hrsg.)
Weblinks
-
Kategorie:Schienenverkehr
ja:鉄道
th:ทางรถไฟ
zh-min-nan:Thih-lō· ūn-su
Schifffahrt]
Schifffahrt ist der Verkehr und Transport von Menschen und Gütern auf dem Wasser mit steuerfähigen, angetriebenen Wasserfahrzeugen. Der Antrieb kann durch die Wasserströmung, Wind, Muskelkraft (von Mensch oder Tier) oder Maschinen (z.B. Dampfmaschinen, Verbrennungsmotoren, Elektromotoren) erfolgen. Sie werden gesteuert durch mechanische Strömungsveränderungen an den Seiten der Fahrzeuge, wie z.B. durch schwenkbare Propeller, Ruder oder auch Riemen.
Die Schifffahrt sowohl im Landesinneren (Binnenschifffahrt) als auch auf der See (die Seeschifffahrt) ist ein wichtiger Teil der Verkehrsinfrastruktur.
Weblinks
- [http://www.rechnungswesenforum.de/verzeichniss/index/World/Deutsch/Wirtschaft/Verkehr_und_Logistik/Schifffahrt/Aus-_und_Weiterbildung/ Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Schifffahrt]
- [http://www.dnvev.de/ Deutscher Nautischer Verein von 1868 e.V.]
Siehe auch
- Portal:Schifffahrt
-
Kategorie:Verkehr
Flughafen
Ein Flughafen (engl. Airport, dieses letzten Endes zu lat. aer "Luft" und portus "Hafen") ist ein Ort, an welchem Flugzeuge starten, landen und parken können. Flughäfen sind große Flugplätze. Auf Flughäfen können Verkehrsflugzeuge abgefertigt werden.
Rechtliches
Nach deutschem Recht wird unterschieden zwischen Flughafen, Landeplatz und Segelfluggelände.
Dann gibt es die weitere Unterteilung nach Verkehr - und Sonder -
Beispiel: Verkehrsflughafen - Sonderflughafen sowie Verkehrslandeplatz - Sonderlandeplatz
Große Flughäfen weltweit
Der größte Flughafen mit sieben Start/Landebahnen ist der O'Hare International Airport in Chicago in den USA. Der Flughafen mit dem größten Passagieraufkommen ist hingegen der Hartsfield-Jackson International Airport in Atlanta USA mit 84 Mio. Passagieren jährlich (2004). Die größte Anzahl internationaler Anschlüsse weltweit bekommt man vom Flughafen Frankfurt am Main aus, während der Flughafen London-Heathrow die meisten internationalen Flugbewegungen und Passagierzahlen aufweist.
Organisation
Flughafen London-Heathrow
Ein Flughafen besteht aus einer oder mehreren Startbahnen und Landebahnen, Rollbahnen, einem Radar, einem Kontrollraum, in dem alle Bewegungen, die im Bereich des Flughafens für den Luftverkehr relevant sind, koordiniert werden und Hangars, in denen Flugzeuge abgestellt oder gewartet werden können. Verkehrsflughäfen besitzen auch sog. "Bodenkontrollen (Ground control)", die für das Rollen der Flugzeuge und die Freigabe des Flugplans verantwortlich sind. Auf einem Verkehrsflughafen sind darüberhinaus Gebäude zur Abfertigung von Passagieren vorhanden. Zur sicheren Führung der Passagiere werden heutzutage mehr und mehr Fingerdocks beim Ein- und Aussteigen eingesetzt.
Flughäfen werden allgemein nach internationalen und nationalen Flughäfen unterschieden. Auf nationalen Flughäfen dürfen nur Inlandsflüge (im EU-Raum inklusive Schengen-Ländern) starten oder landen, während internationale Flüge aus zollrechtlichen (Zollstraßenzwang) und grenzpolizeilichen Gründen nur auf internationalen Flughäfen landen und starten dürfen.
Flughäfen werden durch ihren individuellen IATA-Flughafencode gekennzeichnet. Flughäfen werden häufig nach einer bekannten örtlichen Berühmtheit, etwa Politikern benannt. In Deutschland gilt dies zum Beispiel für den neuen Münchner Flughafen im Erdinger Moos, der "Franz-Josef Strauß" heißt.
Auf den meisten Flughäfen werden so genannte Follow me cars eingesetzt, um Flugzeugen abseits der Start- und Landebahnen den Weg zu weisen. Ein Flughafen besitzt im Gegensatz zu einem Flugplatz fast immer eine Pushback-Funktion.
Wirtschaft
Flughäfen bieten ein großes wirtschaftliches Potenzial für die Region: Zulieferer, Transport von Personen und Waren, Belebung des Arbeitsmarktes und Kaufkraftabschöpfung der durchreisenden oder verbleibenden Touristen.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass durch Flughäfen vor allem Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich geschaffen werden und ein eventueller Boom auch das Vorhandensein von Linien- und Frachtflügen voraussetzt. Mit ehemaligen Militärflugplätzen alleine, die mit Millionengeldern aus der öffentlichen Hand außerhalb aller Ballungsräume aus dem Nichts entstehen, wird derzeit von allen investierenden Kommunen erhebliche Verluste eingefahren. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Airport Niederrhein bei Weeze. Auch kommt es zwischen diesen Regionalflughäfen zu extremen Preiskämpfen, die teilweise über öffentliche Subventionen finanziert und angeheizt werden. Auch sind die einzigen Kunden dieser Flughäfen meist Billigfluggesellschaften, die geringe Kosten und hohe Vorausleistungen und Förderungen (Marketingzuschüsse, Hangars) verlangen. Auch siedelt sich meist nur eine Fluggesellschaft an, die Forderungen stellen und bei Nichterfüllung mit Weggang drohen kann, so beispielsweise Ryanair in Lübeck oder Easyjet in Dortmund beim Thema Startbahnverlängerung.
Für innerstädtisch gelegene Flughäfen (z. B. Hamburg-Fuhlsbüttel, Berlin-Tempelhof oder London City) ergeben sich spezielle wirtschaftliche Aspekte. Sie können einerseits innerstädtische Gewerbeflächen blockieren, andererseits als Verkehrsknotenpunkt auch die Wirtschaft fördern. Auf solche Plätze abgestimmte Angebote kleiner Fluggesellschaften und der Allgemeinen Luftfahrt werden insbesondere vom Geschäftspublikum genutzt und sind damit auch ein Standortfaktor.
Umwelt
Besonders problematisch ist der Fluglärm, der die Anrainer belastet.
Insbesondere der Nachtflugverkehr steht unter dem Verdacht, zu erheblichen Gesundheitsgefahren (Störung des Immunsystems, Störung der Gedächtnisfunktionen) zu führen. Insgesamt wird vor allem für den Nachtflugverkehr von Kritikern angenommen, dass der volkswirtschaftliche Schaden den Nutzen der Nachtflüge übersteigt, in Anbetracht der vielen involvierten und schwer abzuschätzenden Faktoren ist eine solche Aussage jedoch sehr kritsch zu betrachten.
Im Flugzeugbau versucht man, dem Lärmproblem mit leiseren Motoren zu begegnen.
Auch Siedlungs- und Verkehrspolitik spielen eine erhebliche Rolle für die Lärmbelastung. Einige deutsche Flughäfen waren bei ihrer erstmaligen Genehmigung/Inbetriebnahme weitab jeglicher Wohnbebauung angesiedelt. In diesen Fällen ist eigentliche Ursache für die Lärmprobleme ist in der kommunalen Bebauungspolitik zu suchen, die im Laufe der Jahrzehnte eine immer näher an die Flughäfen heranreichende Wohnbebauung gestattete. Andere, auch inzwischen sehr große Flughäfen wie Berlin-Tegel oder Hamburg-Fuhlsbüttel wurden als kleine Flugplätze mitten in Siedlungsgebieten angelegt und zu Lasten der Wohnbebauung immer weiter ausgebaut.
Der Bau von Flughäfen führt wegen des großen Flächenbedarfs und den zu erwartenden Beeinträchtigungen von Mensch und Natur immer wieder zu erheblichen Protesten und zu sehr langwierigen Planungsverfahren. Bekanntestes Beispiel für Proteste gegen Flughafenerweiterungen in Deutschland ist der Kampf gegen die Startbahn West des Frankfurter Flughafens seit den 1980er Jahren. Andererseits muss man für eine Luftverkehrsverbindung nur an den Endpunkten Baulichkeiten vorsehen, dazwischen finden kein Eingriffe statt.
Flughafensicherheit
1980er
Eine wichtige Funktion auf jedem Flughafen ist heutezutage die Flughafensicherheit, die jeder Passagier am eigenen Leib erleben kann, wenn er vor dem Flug durch die verschärften Sicherheitskontrollen geht.
Intermodale Verkehrsanbindung
Flughäfen verknüpfen land- und luftseitige Verkehrsträger. Der Modal-Split gibt hierbei Auskunft über die Anteile der verschiedenen Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen bzw. der Verkehrsleistung. Landseitig können Flughäfen mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) über eine Straßenanbindung und Parkraum, dem ÖPNV (Linienbus, Straßen-, U-Bahn), dem Schienpersonennahverkehr (S- und Regionalbahnen) sowie dem Schienenpersonenfernverkehr (IC/EC/ICE) vernetzt werden. Man kann zwischen der infrastrukturellen Verknüpfung (physisch) einerseits, und der intermodalen Dienstleistungskette andererseits unterscheiden. Erstere ist bei den 17 Verkehrsflughäfen in Deutschland gut ausgebaut, letztere kaum vorhanden.
Verkehrsaufkommen
Deutschland-Vergleich
Quelle: ADV (siehe Linkliste)
Namensgebung
In vielen Ländern werden die Flughäfen nach berühmten örtlichen oder national berühmten Personen benannt, z.B. John F. Kennedy International Airport (New York City), Flughafen Franz Joseph Strauß (München),
Aéroport Charles de Gaulle (Paris-Roissy),
Aéroport Saint-Exupéry (Lyon-Satolas),
Mother Teresa Airport (Tirana) oder
Internationaler Flughafen Johannes Paul II. Krakau-Balice (Krakau).
Literatur
- Andreas Fecker: Flughäfen, GeraMond Verlag, München, ISBN 3765472379
- Oliver Hengstenberg; Bernd-Burkhard Borys; Thomas C. Gudehus: Kooperativer Flughafenbetrieb. Kassel: kassel university press GmbH, 2003. ISBN 3-89958-026-5.
- Ashford, Norman; H. P. Martin Stanton; Clifton A. Moore: Airport Operations, McGraw-Hill (1997). ISBN 0-070-03077-4.
- Bachmann, P.: Internationale Flughäfen Europas: Pläne - Daten - Fakten, Stuttgart: Motorbuch (1997). ISBN 3-613-01649-4.
Siehe auch:
- Liste der Verkehrsflughäfen, :Kategorie:Flughafen
- Luftverkehr
- Fluglärm
- Flughafensicherheit
- Flugsicherheit
- Flugzeug
- Modal-Split
- Slot (Luftfahrt)
Weblinks
- [http://www.adv-net.org/de/gfx/adv.php ADV Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen]
- [http://www.aci.aero/cda/aci/display/main/aci_content.jsp?zn=aci&cp=1-5-54_9_2__ ACI Airports Council International]
- [http://www.aci-europe.org/ ACI Airports Council International Europe]
- [http://www.airports.de airports.de]
- [http://www.davvl.de Deutscher Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr DAVVL e.V.]
- [http://www.bad-bad.de/gesch/zepp_halle.htm Erster Passagier-Lufthafen Deutschlands]
- [http://www4.passur.com/lax.html Los Angeles International Airport - AirportMonitor]
- [http://www.fluglinks.at fluglinks.at] - alle Flughäfen und Flugplätze Österreichs
- [http://www.worldaerodata.com/ www.worldaerodata.com] Technische Informationen zu Flughäfen weltweit
- [http://www.worldaerodata.com/countries/ Flughäfen nach Ländern (weltweit)]
Kategorie:Zoll
ja:空港
ko:공항
ms:Lapangan terbang
simple:Airport
th:สนามบิน
ZollkontrolleAls Zollgrenze bezeichnet man die Grenze eines Zollgebiets. Das Zollgebiet ist zwar häufig mit dem Staatsgebiet identisch, aber nicht immer. Deshalb ist auch die Zollgrenze nicht immer identisch mit der Staatsgrenze.
Ein Beispiel ist die Gemeinde Samnaun, die an der schweizerisch/österreichischen Grenze liegt. Es gehört zwar zum Staatsgebiet der Schweiz, nicht aber zu deren Zollgebiet. Die Zollgrenze verläuft in diesem Fall innerhalb der Staatsgrenze. Die vollständig von schweizerischem Gebiet umschlossene Enklave Büsingen gehört zum Staatsgebiet von Deutschland, liegt aber im Schweizer Zollgebiet.
Die Zollgrenze wird von der Zollbehörde überwacht, in Deutschland von der Bundeszollverwaltung.
Die EU hat einen gemeinsamen Binnenmarkt und infolgedessen ein gemeinsames Zollgebiet mit einer gemeinsamen Außengrenze. Innerhalb der EU sind die Staatsgrenzen deshalb keine Zollgrenzen mehr.
An fast jeder Zollgrenze finden Zollkontrollen statt. Innerhalb der EU gibt es nur an den Außengrenzen Zollkontrollen, z.B. an internationalen Flughäfen, Freihafenübergängen, in Seezollhäfen, usw...
Siehe auch:
- Grenzkontrolle
- Vertrag von Maastricht
- Zoll (Abgabe)
Kategorie:ZollKategorie:Grenze
ReisepassReisepässe sind Ausweisdokumente, die von Staaten ausgegeben werden, um ihren Staatsbürgern Reisen ins Ausland zu ermöglichen.
Beim Reisepass handelt es sich um diejenige Form des Passes, die für allgemeine Reisezwecke ausgestellt wird. Zu unterscheiden sind hiervon insbesondere der Dienstpass und der Diplomatenpass, die für dienstliche Reisen bestimmt sind.
Zahlreiche Staaten stellen Reisepässe in unterschiedlichen Varianten aus, etwa als vorläufigen Pass oder als Pass mit einer größeren Anzahl von Seiten für Vielreisende. Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können.
Zu den allgemeinen Funktionen von Pässen oder Passersatzpapieren sowie zum deutschen Passrecht für Ausländer siehe unter Pass (Dokument).
Bundesrepublik Deutschland
Von der Bundesrepublik Deutschland wird der Reisepass für deutsche Staatsbürger ausgegeben. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem Passgesetz ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pa_g_1986/index.html PaßG]). Es gibt zwei Versionen: den sog. Europapass (auch kurz als "Europass" bezeichnet) sowie den sog. vorläufigen Reisepass. Der Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, wie es auf der letzten Innenseite des Passes vermerkt ist.
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass hat eine grüne Farbe. Er ist unabhängig vom Alter des Antragstellers nur ein Jahr gültig. Die Reisepasskarte fehlt hier. Dieser Ausweis hat nur vorläufige Funktion. Dies hat den Grund darin, dass der Europass erst in der Bundesdruckerei (insbesondere wegen der Reisepasskarte) in Berlin hergestellt werden muss, was etwa 6-8 Wochen dauert. Der vorläufige Reisepass kann jedoch grundsätzlich sofort von der zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. Unter Umständen kann es in einigen Städten einen Arbeitstag bis zur Aushändigung dauern.
Europapass
Passbehörde
Der Europapass hat eine weinrote Umschlagsfarbe. Dieser Pass hat eine eingeheftete Plastikkarte (sog. Reisepasskarte) mit den wichtigsten persönlichen Daten des Antragstellers. Er wird seit dem 1. Januar 1988 hergestellt; zuständig ist die Bundesdruckerei. Die Passgültigkeit ist abhängig vom Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 26. Lebensjahr ist er fünf Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre. Der Grund für die verkürzte Gültigkeit ist vor allem, dass sich die äußere Gestalt jüngerer Erwachsener stärker ändert als bei älteren Erwachsenen. An Bedeutung verloren hat vor dem Hintergrund der Absenkung des Einberufungshöchstalters die Absicht, durch kurze Passgültigkeiten ein unerlaubtes Auswandern von Wehrpflichtigen, die der Wehrüberwachung unterliegen, zu verhindern. Die Ausstellungsgebühr eines nur 5 Jahre gültigen Passes ist nur halb so hoch, wie eines 10 Jahre gültigen Reisepasses.
Die Seriennummer setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- vierstellige Behördenkennzahl
- fünfstellige laufende Nummer
- einstellige Prüfziffer
Ab Januar 2004 ist die Prüfziffer nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden.
Seit dem 1. Juli 2003 kann statt dem üblichen 32 Seiten umfassenden Reisepass, ein 48-Seiten-Pass (für Vielreisende) gegen einen Gebührenaufschlag beantragt werden. Die Beantragung muss persönlich erfolgen, damit die Abgabe der notwendigen Unterschrift auf dem Ausweisdokument vom Verwaltungsbeamten kontrolliert wird. Außerdem ist ein Identitätsnachweis und ein aktuelles Passfoto nötig.
Spätestens seit 2002 werden Reisepässe auch mit Weißlichthologrammen ausgestattet.
Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten (ePass)
Weißlichthologrammen
Am 13. Dezember 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union auf Druck der USA, die Pässe der Mitgliedsstaaten mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten. ([http://www.bmi.bund.de/cln_028/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Informationsgesellschaft/DatenundFakten/Biometrie__ePass__EU__VO,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Biometrie_ePass_EU_VO.pdf Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004]) Als Nebeneffekt der Passausstellung werden alle zukünftigen Passinhaber sich einer (etwas vereinfachten) erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen müssen, also folgende Daten angeben:
- Vornamen, (Familien-)Name, Wohnort, Geburtsort
- Geschlecht, Geburtsdatum
- Körperhöhe, Augenfarbe
- Passfoto
- Unterschriftenprobe
- neu: zwei Fingerabdrücke
Im maschinenlesbaren Teil des Ausweises werden sich dann mindestens folgende Informationen befinden:
- Vornamen, (Familien-)Name,
- ausstellender Staat, Passnummer
- Geschlecht, Geburtsdatum
- Ablaufdatum
In einem kontaktlosen Chip (RFID-Chip) werden diese biometrischen Daten sowie
- neu: Passfoto durch digitale Frontaufnahme des Gesichts
- neu: zwei Fingerabdrücke
gespeichert werden.
Die Chipintegration soll ab 1. November 2005, die Aufnahme der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers in einer zweiten Stufe ab März 2007 erfolgen. Als Software zum Lesen der auf dem Chip gespeicherten Information kommt (als internationale Referenzimplementierung) das im Auftrag des BSI entwickelte Golden Reader Tool zur Anwendung.
Die Reisepässe mit digital gespeicherten biometrischen Daten der Inhaber werden vor allem von den USA gefordert. Als Druckmittel verwendet die USA unter anderem die Drohung, EU-Bürgern keine Visa-Freiheit bei der Einreise in die USA zuzugestehen. Seit dem 26. Oktober 2004 ist der maschinenlesbare Reisepass (wie er in der EU als Europapass bereits Standard ist) bei Reisen von Deutschen in die USA Pflicht. Pässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich die biometrischen Daten integrieren.
Ziel ist, dass alle USA-Einreisenden bereits in ihrem Herkunftsland biometrisch erfasst werden. Daneben müssen sich alle USA-Einreisende im Rahmen des Programms US-VISIT bei der Einreise einer Abnahme von Fingerabdruck und Foto unterziehen.
Ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen könnten RFID-Chips im Reisepass dazu führen, dass die gespeicherten Daten ohne willentliche und aktive Handlung des Besitzers (wie dem Vorzeigen des Ausweises) verdeckt ausgelesen werden könnten. Dieses unbemerkte Auslesen könnte z.B. allein durch das Passieren eines Durchgangs erfolgen (in der Art wie es an Ein- und Ausgängen zu Kaufhäusern zur Diebstahlsicherung erfolgt) oder durch Annäherung einer Person mit einem mobilen Lesegerät auf wenige Meter zum Betroffenen bzw. seinem Reisepass.
Daher wird bei den europäischen Reisepässen ein Verfahren namens Basic Access Control verwendet werden. Das Auslesen des Chips ist nur möglich, wenn zuvor die maschinenlesbare Zone des Passes optisch gelesen wurde, das Dokument also einem Beamten ausgehändigt wurde. Auslesen dürfen nur zugelassene Lesegeräte, die Kommunikation zwischen Lesegerät und Chip erfolgt verschlüsselt. Die USA wenden bei ihren eigenen Reisepässen dieses Verfahren nicht an, was von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU heftig kritisiert wird.
Es ist zu erwarten, dass die Verpflichtung zu maschinenlesbaren biometrischen Daten auch auf bundesdeutsche Personalausweise übertragen wird. Dies wird für das Jahr 2007 erwartet.
Stand ist aber bisher, dass wenn der RF-Chip nicht mehr funktionieren sollte, der Reisepass weiterhin ein gültiges Reisedokument bleibt: [http://www.bsi.bund.de/fachthem/epass/faq.htm]
Dies bedeutet konkret, dass man den Chip problemlos stillegen darf, beispielsweise indem man ihn für 10 s in die Mikrowelle legt und mit 100 W durchbrennt.
Insbesondere für seine Aktivitäten zur Einführung des biometrischen Reisepasses bekam Otto Schily den BigBrother-Lifetime-Award 2005.
Einführung in Deutschland und Kosten
Ab 1. November 2005 wird der elektronische Reisepass in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt und kostet 59 Euro mit einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für Personen unter 26 Jahren kostet der ePass nur 37,50 Euro, der aber nur 5 Jahre gültig ist.
Nichtelektronischer Reisepass nach 2005
Wer einen "alten" Reisepass besitzt kann diesen selbstverständlich weiternutzen.
Einreise in die USA mit einem nichtelektronischen Pass
Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren Passes ohne biometrische Daten vor dem 26. Oktober 2006 liegt , fällt er unter eine vorgesehene Übergangsregelung, die visafreie Einreise und Transit in den USA weiterhin zulässt. Da für Deutschland derzeit der 1. November 2005 als Umstellungstermin vorgesehen ist, ist davon auszugehen, dass alle deutschen Pässe, die jetzt im Umlauf sind oder noch ausgestellt werden, während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA berechtigen.
Mögliche Vorteile einer vorgezogenen Reisepasserneuerung
- Mit dem bisherigen (nichtelektronischen) Reisepass ist es im Gegensatz zum Elektronischen nicht möglich, dass Datendiebstahl mit Hilfe mobiler Lesegeräte und anschließender Datenmissbrauch (z.B. des Fingerabdruckes) stattfindet.
- Der unkontrollierte Umgang mit persönlichen biometrischen Daten wird bei Einreise in Staaten mit zweifelhaftem Datenschutz oder korrupten Zollbeamten durch einen nichtelektronischen Reisepass vermieden.
- Wer einen 10-jährigen Reisepass bereits besitzt, hätte mit einer Neuausstellung dann finanzielle Vorteile, wenn der alte Reisepass vor Juni 2001 ausgestellt wurde. (Begründung: Das Zahlen von 26€ bringt den Vorteil, dass zusätzliche Zeit für die Gültigkeit des neuen Reisepasses abgedeckt wird. Diese zusätzliche Abdeckung beträgt 5,90 € pro Jahr. Ab 4,4 Jahren zusätzlicher Abdeckung würde sich dies somit bereits rechnen.)
- Wer im Besitz eines 5-jährigen Reisepasses ist und einen 10-jährigen Reisepass bekommen würde, zahlt bei einer Neuausstellung vor dem 01.11.2005 weniger als danach.
- Wer einen 5-jährigen Reisepass bekommen würde, kommt mit einer Neuausstellung dann finanziell günstiger davon, wenn der alte Reisepass vor Februar 2004 ausgestellt wurde. (Unterstellt, dass ein neuer 5-jähriger Reisepass ab dem 1. November 2005 nicht weniger als 37,50 € kosten würde, 1,733 Jahre = 13€/(37,50 €/5Jahre)
Zweitpass
Bei nachvollziehbarer Begründung kann ein Zweitpass, evtl. Drittpass beantragt werden. Beispiele wären Reiseroute durch Länder, die in Feindschaft stehen und bei Vorhandensein eines Stempel des jeweils anderen Landes die Einreise verweigern, wie israelische Stempel bei anschließenden Besuch von arabischen Ländern (ausgenommen Ägypten). Oder man ist beruflich (z. B. als Journalist) auf mehrere Pässe angewiesen, um sich frei bewegen zu können, während der andere Pass bei Botschaften zur Visumserteilung ist. Nach den deutschen Vorschriften ist im Extremfall die Ausstellung von bis zu 10 gültigen Reisepässen gleichzeitig möglich, allerdings haben die zusätzlichen Pässe eine Gültigkeit von 5 Jahren oder weniger.
Kosten
Nach Passgebührenverordnung.[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/passgebv_2002/__1.html §1].(1) ergeben sich folgende Gebühren:
(1) altes Modell (grün, nicht maschinenlesbar, eingeklebtes Foto, nur noch bis 31.12.2005 erlaubt)
(2) neues Modell (grün, maschinenlesbar, gedrucktes Foto, spätestens ab 1.1.2006 Vorschrift)
Mit der geplanten Einführung digital gespeicherter biometrischen Daten im Reisepass zum 1. November 2005 hat sich die Reisepass-Herstellung wie vorausgesagt deutlich verteuert; die Kosten werden auf die Ausweis-Inhaber umgelegt. Vor dem 1. Juni 2005 sprachen Berichte von einer Passgebühr von 130 Euro; dies wurde damals von der Regierung zurückgewiesen. Mit 59€ hat sich der Preis für Reisepässe dennoch mehr als verdoppelt. Diese deutliche Preiserhöhung müssen auch diejenigen Passbesitzer hinnehmen, die nicht in die USA reisen wollen, sich aber indirekt dem Druck der USA beugen müssen, wollen sie überhaupt in irgend einen anderen Staat reisen.
Bei einer Beantragung an einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) sind zusätzlich noch Gebühren für eine Amtshandlung im Ausland nach dem Auslandskostengesetz zu entrichten, die Gebühren dürfen bei Auslandsvertretungen nach Passgesetz.[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pa_g_1986/__20.html §20].(3) zwischen 0% und 300% der inländischen Gebühren betragen, um Kaufkraftunterschiede auszugleichen.
Für eine Ausstellung außerhalb der Dienstzeit kann nach Passgesetz.[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pa_g_1986/__20.html §20].(2) die Gebühr auf bis zu 200% des sonst fälligen Betrages festgesetzt werden.
Historische Eintragungen
Beruf
Bei Einführung der ersten Reisepässe in den 1950er Jahren hatte die
Bundesrepublik Deutschland zwar die Passgesetzhoheit, jedoch behielten sich
die Alliierten die Bestimmungen zum Reiserecht vor. Hierbei war für
Deutsche, die reisen wollten, ein Visum vorgeschrieben. Für dieses musste
zwingend der ausgeübte Beruf angegeben werden. Dies ist heute auch noch so
bei einem beantragten Visum, jedoch steht die Berufsangabe heute nur noch im Visumsantrag selbst. Dies war jedoch der Grund, weshalb die Angabe des Berufs in früheren Pässen enthalten war. Mitte bis Ende der 1960er Jahre führte dies jedoch zu anderen Schwierigkeiten, insbesondere bei Reisen in "den Osten", das damalige "sozialistische
Ausland". Da die Berufsangabe nicht mehr zwingend notwendig war, konnte
sie mit der Einführung neuer Pässe in den 60er Jahren (mit Verordnung vom
12. Juni 1967) entfallen.
"besondere Kennzeichen"
Bis 1988 war das Angabenfeld "besondere Kennzeichen" in bundesdeutschen Reisepässen enthalten. Wegen möglicher Diskriminierungen von Personen, bei denen unter den
"besonderen Kennzeichen" insbesondere körperliche Merkmale aufgeführt
wurden, wurden diese zuletzt durch "-" gekennzeichnet und bei der
Einführung der Europass-Muster ganz weggelassen.
Einreisebestimmungen
In Länder der EU kann auch mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass noch eingereist werden. Allerdings verlangen z. B. manche Fluggesellschaften zwingend die Vorlage eines gültigen Ausweises.
Schweiz
Der Schweizer Reisepass hat eine rote Farbe und ist auf der Vorderseite mit dem Schweizerkreuz versehen. Der inhaltliche Aufbau ähnelt dem des Europapasses. Anstelle des Geburtsortes ist jedoch der Bürgerort aufgeführt.
Österreich
In Österreich gibt es ebenfalls den roten EU-Reisepass. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und kann nicht verlängert werden im Gegensatz zu den alten grünen Pässen, die nur fünf Jahre galten, dafür aber einmal verlängert werden konnten. Österreichische grüne Pässe, die im Ausland (Botschaften, Konsulate usw.) ausgestellt wurden, hatten ebenfalls eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Ungültig können Pässe auch bei Nichterkennen der Person nach dem Foto werden, sodass sich die praktische Gültigkeit bei Kindern verkürzt.
In Österreich ist der Besitz eines Reisepasses nicht vorgeschrieben. Im Ausland ist aber das Mitführen eines Reisepasses immer verpflichtend. Ein Nichtmitführen ist auch nach österreichischem Recht strafbar. Das gilt auch für die so genannten Schengen-Staaten, wo beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird.
In einigen Staaten bestehen bilaterale Verträge, so dass man auch mit abgelaufenen Reisepass einreisen darf.
Ausgestellt wird er in Österreich entweder von Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften. Nachträglich geändert können im EU-Reisepass die Eintragungen von Kindern oder ein Wohnortwechsel. Für alle anderen Änderungen muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
Siehe auch
- Pass (Dokument)
- Passersatz
- Personalausweis
- Identitätskarte
- Datenschutz
Weblinks
- [http://www.help.gv.at/Content.Node/2/Seite.020000.html Reisepass in Österreich] (offizielle Behördenseite)
- [http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=665&sid=125 Die neuen Reisepässe: teuer, sinnlos und riskant] ARD-Bericht (als Text und Video)
- [http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4393250_REF1,00.html Preise, Biometrie, Kritik. Recht umfangreich.] (Tagesschau)
- [http://www.heise.de/newsticker/meldung/52593 EU-Pässe mit Fingerabdruck und Digitalfoto] (Heise-News)
- [http://www.bundesdruckerei.de/de/iddok/2_1/2_1_7.html Sicherheitsmerkmale der Reisepasskarte] (Bundesdruckerei)
- [http://golem.de/0501/35665.html Aufregung um teure biometrische Reisepässe] (Golem IT-News)
- [http://www.beel.org/epass/ ePass - der biometrische Reisepass] Buch zum ePass (einige Kapitel sind online verfügbar)
- [http://www.neuer-reisepass.de Infoportal vom Interessenkreis biometrische Ausweise]
- [http://www.einseitig.info/html/content.php?txtid=358 Einseitig.info] "Ziviler Gehorsam" - ein Diskussionsbeitrag zum neuen Reisepass
- [http://www.bmi.bund.de/cln_028/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Informationsgesellschaft/DatenundFakten/Sicherheitsmerkmale__ePass,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Sicherheitsmerkmale_ePass.pdf Bundesinnenministerium: "Digitale Sicherheitsmerkmale im ePass"]
- [http://www.heise.de/newsticker/meldung/60709 USA verschieben Termin für Biometrie-Pass-Pflicht] (Heise-News)
Kategorie:Ausweis
Kategorie:Reiserecht
ja:パスポート
ko:여권
VisumEin Visum (dt. Sichtvermerk) bezeichnet eine im Reisepass vermerkte behördliche Erlaubnis zum Überschreiten der Landesgrenze. In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes. Der Begriff Visum (auch "Visa" [pl.]) kommt aus dem Lateinischen (Das Gesehene). Da im Englischen beide Formen visa heißen, ist inzwischen Visa als Singular auch im Deutschen fälschlicherweise verbreitet.
Deutschen
Visum als Aufenthaltsberechtigung
Im deutschen Aufenthaltsrecht ist das Visum der Aufenthaltstitel, der vor der Einreise erteilt wird. Im allgemeinen berechtigt ein Visum zum Aufenthalt in einem bestimmten Staat oder in einer Staatengruppe (z.B. Schengen-Raum, baltische Staaten) für einen bestimmten Zeitraum (häufig bis zu drei Monaten) und wird vom Konsulat bzw. der konsularischen Abteilung der Botschaft des jeweiligen Landes ausgestellt und im Reisepass vermerkt. Längerfristige Visa für Studenten oder Arbeitnehmer werden von vielen Ländern ausgestellt. Um überhaupt ein Visum zu erhalten, sind oft der wirkliche Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes und die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu belegen. Als Nachweise hierfür können eine Einladung aus dem Zielland und Dokumente gefordert werden, die die finanzielle Situation des Antragstellers im Herkunftsland belegen, wie etwa Gehaltsnachweise. Eine Verpflichtungserklärung ermöglicht es nach dem Recht vieler Staaten, Rückgriff auf Mittel des Einladers zu nehmen, wenn staatlichen Stellen durch den Aufenthalt Kosten entstehen (etwa Sozialhilfekosten oder Kosten einer Abschiebung bei unerlaubtem Aufenthalt). Alle Visa sind mit bestimmten Auflagen verbunden, z.B. darf der Inhaber als Tourist keiner Arbeit nachgehen oder sich der Aufnahme überhaupt verdächtig machen.
Bürger der Europäischen Union können aufgrund der guten Beziehungen zu nahezu allen Staaten der Welt entweder visafrei, d.h. ohne Visum, einreisen oder haben zumindest kaum Schwierigkeiten, ein Touristenvisum zu erhalten.
Visum und Grenzübertritt
Der genaue rechtliche Inhalt der Entscheidung über ein Visum lässt sich am besten anhand des rechtlichen Zusammenhangs zwischen der Erteilung eines Visums und der Gestattung der Einreise bei der Grenzkontrolle erklären. Er ist in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich ausgestaltet, was im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz gegen ein nicht gewährtes Visum bzw. eine Einreiseuntersagung wichtig wird:
- In einigen Staaten, wie etwa den USA, wird das Visum rechtlich nicht als Aufenthaltstitel behandelt, sondern als Urkunde eigener Art, die eine notwendige Voraussetzung dafür darstellt, an der Grenzübergangsstelle erst den eigentlichen Antrag auf Zulassung der Einreise und des Aufenthalts zu stellen, ohne dass das Visum an sich bereits zum Aufenthalt berechtigt - erst bei der Einreise wird das Aufenthaltsrecht gewährt. Diese rechtliche Konstruktion ermöglicht es, die Einreisevoraussetzungen trotz vorhandenen Visums beim Grenzübertritt zu überprüfen und erst nach dieser Prüfung die Einreise zu gestatten.
- In Europa, vor allem im Schengen-Raum, wird das Visum hingegen überwiegend bereits als die eigentliche Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt angesehen. Die Gestattung der Einreise mit einem Visum durch Grenzkontrollbeamte beinhaltet dann nicht mehr eine eigene Entscheidung über den Aufenthalt, weil diese bereits mit dem Visum getroffen wurde. Auch im Schengen-Raum sind aber die Einreisevoraussetzungen beim Grenzübertritt erneut zu prüfen (Artikel 6 des Schengener Durchführungsübereinkommens). Daher muss auch bei vorhandenem Visum eine Möglichkeit bestehen, die Einreise zu verhindern. Zu einem ähnlichen Ergebnis wie die US-Konstruktion führen daher Regelungen, wonach der Widerruf von Visa vor der Einreise unter erleichterten Voraussetzungen möglich ist (vgl. in Deutschland § 52 Abs. 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes).
Für den Rechtsschutz ergibt sich aus diesem Unterschied, dass nach dem ersten Modell auf Gestattung der Einreise geklagt werden kann (weil damit eine neue Entscheidung verbunden ist), nach dem zweiten Modell hingegen nur auf Erteilung des Visums und gegen einen etwaigen Widerruf geklagt werden kann.
Visa in der Schweiz
In der Schweiz gilt das Visum (ebenso wie in den USA) nicht als Aufenthaltstitel, sondern als Voraussetzung für die Genehmigung der Einreise an der Grenzübergangsstelle. Das reguläre Transitvisum oder Einreisevisum wird von der Schweizer Botschaft für einen befristeten Zeitraum ausgestellt. Ein Schweizer Grenzbeamter kann in besonders dringenden Fällen in eigener Komepetenz ein Ausnahmevisum erteilen.
Ausländer, die sich längerfristig in der Schweiz niederlassen wollen, erhalten als Aufenthaltsbewilligung einen Ausländerausweis. Ausländer aus Nachbarstaaten, die in der Schweiz arbeiten, erhalten einen Grenzgängerausweis.
Schengen-Recht
Schengen-Recht
Das Schengener Abkommen (wirksam in den Staaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Großbritannien und Irland) sowie in Island und Norwegen) kennt folgende Arten von Visa (Typ A bis D):
- Das Flughafen-Transitvisum (Typ A) erlaubt lediglich den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes.
- Das Transitvisum (Typ B) erlaubt das Durchqueren eines Landes, um ein Drittland auf dem Landweg zu erreichen. Dieses Transitvisum darf auch innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht zum Kurzaufenthalt genutzt werden.
- Das Kurzzeitvisum (Typ C) erlaubt die einmalige, zwei- oder mehrmalige Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer. Im Schengen-Raum (Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens) wird nicht zwischen Touristen-/Besuchervisum und Geschäftsvisum unterschieden.
- Das Nationale Visum (Typ D) erlaubt nur den Aufenthalt im jeweiligen Land und wird in der Europäischen Union vom jeweiligen Gastland nach dessen Aufenthaltsregeln ausgestellt. Ein Nationales Visum der Schengener Staaten erlaubt auch den Transit durch andere Schengener Staaten in das Gastland.
- Für mehrfache Einreisen in das Gastland gibt es sogenannte "D+C"-Visa, diese sind nationale Visa, berechtigen aber auch zum Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten.
Für längerfristige Aufenthalte werden (deutsche Bezeichnung) Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis ausgestellt. Diese erlauben (wenn sie von einem Schengen-Staat ausgestellt sind) auch zu kurzfristigen Aufenthalten in anderen Schengen-Staaten.
In Großbritannien werden die Visa entsprechend ihrer Gültigkeitsdauer ebenfalls mit den Buchstaben A bis D gekennzeichnet, zusätzlich wird jedoch der Aufenthaltsgrund im Visum vermerkt (z.B. D:STUDENT). Da Großbritannien in den vergangenen Jahrzehnten viele Abkommen über erleichterten Reiseverkehr abgeschlossen hat, gibt es auch eine Vielzahl von möglichen Aufenthaltsbegründungen. Bestimmte Personengruppen, die nach den britischen Gesetzen von der Visumpflicht befreit sind (z.B. Regierungsmitglieder, Staatsoberhäupter oder Seeleute aus bestimmten Staaten), erhalten zur Bestätigung der visafreien Einreiseerlaubnis einen Sichtvermerk (D:EXEMPT), der dem Grenzpersonal die Berechtigung zur visafreien Einreise bescheinigt.
Diplomatenvisa und Protokollausweise
Das Diplomatenvisum, das auch in Kartenform als so genannter Protokollausweis ausgegeben wird, bestätigt bei der Grenzkontrolle, dass sein Inhaber den Status eines akkreditierten Diplomaten besitzt und als solcher in dem Staat, in dem er akkreditiert ist, von den ausländerrechtlichen Regelungen ausgenommen ist. In Deutschland werden diese Dokumente, die auch als FREMIS-Papiere (von "Fremde Mission") bezeichnet werden, vom Auswärtigen Amt ausgestellt.
Inhaber eines Diplomatenpasses oder Dienstpasses aus bestimmten Staaten (z.B. Türkei für Einreisen nach Deutschland) benötigen zudem für Reisen im Gegensatz zu anderen Bürgern desselben Staates oftmals kein Visum, weil sie nicht im Verdacht stehen, aus wirtschaftlichen Gründen einwandern zu wollen. Umgekehrt verlangt zum Beispiel Frankreich von Diplomaten aus Israel ein Visum, während Inhaber eines gewöhnlichen israelischen Reisepasses in den Schengen-Raum visumfrei einreisen können.
Visa außerhalb der Europäischen Union
Reisepass
Außerhalb der Europäischen Union werden unter anderem folgende Arten von Visa ausgestellt:
- Das Geschäftsvisum dient zur geschäftlichen Tätigkeit im Land und ist einfacher und häufiger verlängerbar als ein Besuchsvisum.
- Pressevisum: Einige Staaten wie der Iran, Kuba, Nordkorea, Saudi-Arabien, Simbabwe und die USA lassen Journalisten nur mit besonderer staatlicher Genehmigung arbeiten.
USA
In den USA werden eine Vielzahl von verschiedenen Visa vergeben, die sich nach Verwandtschaftsgrad mit US-Bürgern, nach Lebenssituation und Einreisegrund unterscheiden. Zu den Besonderheiten der US-Visaregelungen gehören eigene Visakategorien für Mitarbeiter der Vereinten Nationen, für Informanten der US-Regierung sowie für Opfer von Menschenrechtsverletzungen.
Ostasien
In Japan und Südkorea werden die Visa nach einem ähnlichen, aber weniger komplizierten System klassifiziert. Beispielsweise können junge Erwachsene aus westlichen Industrieländern in Japan mit einem Working Holiday Visa ein Jahr lang leben und arbeiten.
Kollisionsfälle
Visa und Kontrollstempel einiger Staaten in einem Pass können dazu führen, dass andere Staaten den Passinhaber nicht einreisen lassen oder vor der Einreise intensiv befragen. So müssen Reisende mit Sichtvermerken aus denjenigen arabischen Ländern, mit denen Israel keine diplomatischen Beziehungen unterhält, mit intensiveren Befragungen vor einer Einreiseentscheidung rechnen. Umgekehrt lassen einige arabische Staaten, etwa der Libanon und Syrien, Inhaber von Pässen mit israelischen Stempeln kategorisch nicht einreisen, während in anderen arabischen Ländern zumindest mit einer intensiven Prüfung des Einreisewunsches zu rechnen ist. In solchen Fällen bietet sich als Lösung der Besitz zweier Pässe an, was auch in Deutschland möglich ist; an der Grenze zeigt man nur den Pass vor, dessen Einträge gern gesehen werden.
Geschichte der Sichtvermerke
17. und 18. Jahrhundert
Die mittelalterlichen Geleitbriefe gelten als Vorläufer der heutigen Reisepässe. Sie stellten privilegierte Reisende (Diplomaten, Kaufleute, Pilger) unter den Schutz des Staates, während mittellose Reisende in manchen Regionen Deutschlands (z.B. in der Pfalz) von den Landesfürsten aufgegriffen und in leerstehenden Dörfern angesiedelt wurden. Die Regierungen der absolutistischen Staaten Europas waren daran interessiert, unnütze Reisen ihrer Bürger zu verhindern. Deshalb musste für jede Reise ein Reisepass beantragt werden, der Zeitraum und Reiseroute genau festlegte.
Seit der Einführung der Reisepässe im späten 18. Jahrhundert war es üblich, diese Dokumente durch Eintragungen an der Staatsgrenze zu kennzeichnen ("Vidieren"). Abweichungen von der Reiseroute mussten von den staatlichen Polizeibehörden genehmigt und im Reisepass vermerkt werden. Die Vorschriften zur Erteilung der Sichtvermerke waren oft widersprüchlich, umständlich und zeitraubend für die Reisenden.
1850 bis 1914
Durch die Dresdner Konvention vom 21. Oktober 1850 und die damit verbundene Einführung der Passkarte wurde die Visumpflicht im innerdeutschen Reiseverkehr endgültig abgeschafft. Neun Jahre später, im Jahre 1859, trat auch Österreich-Ungarn dieser Konvention bei und ermöglichte den visumfreien Reiseverkehr innerhalb der K.u.K.-Monarchie. Ab 1865 ermöglichten Bayern, Sachsen und Württemberg auch Ausländern die Einreise ohne Pass und Visum. Der Norddeutsche Bund und Österreich-Ungarn folgten bis 1867.
1914 bis 1938
Vor dem 1. Weltkrieg benötigten die Bürger für Reisen innerhalb Europas keinen Reisepass und kein Visum. Während des 1. Weltkrieges wurde in allen kriegführenden Ländern ein allgemeiner Pass- und Visumzwang eingeführt, um potentielle Spione an der Einreise zu hindern. Dieser Pass- und Visumzwang wurde auch nach Kriegsende beibehalten. Erst 1925 konnten deutsche Staatsbürger wieder ohne Visum nach Österreich reisen. Im Jahre 1926 wurde der Visumzwang für Reisen in die Nachbarstaaten Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Schweden und Schweiz abgeschafft. Auch Finnland, Japan und Portugal vereinbarten mit dem Deutschen Reich die Abschaffung der Visumpflicht im gegenseitigen Reiseverkehr. 1928 schafften auch Großbritannien, Italien, Lettland, Norwegen und Spanien den Visumzwang für deutsche Touristen ab. Kurze Zeit später erlaubten auch Estland, Jugoslawien und Ungarn die Einreise ohne Visum. Für Reisen nach Belgien, Frankreich, Litauen und Polen wurde der Sichtvermerkszwang hingegen nicht aufgehoben.
1938 bis 1989
Nach der Besetzung Österreichs durch deutsche Truppen im März 1938 verließen mehrere Tausend österreichische Juden und Gegner des NS-Regimes das Land und suchten Zuflucht in anderen europäischen Staaten. Um deren Einwanderung zu erschweren, führte Großbritannien im Mai 1938 wieder den Visumzwang für deutsche und österreichische Staatsbürger ein.
Nach dem Ausbruch des 2. Weltkrieges wurde in allen betroffenen Ländern ein allgemeiner Visumzwang für Ausländer eingeführt. Dieser Visumzwang wurde auch nach dem Ende des 2. Weltkriegs beibehalten und erst Ende der 1940er Jahre langsam abgebaut. So wurde beispielsweise am 15. August 1950 der Visumzwang im Reiseverkehr zwischen Österreich und der Schweiz abgeschafft. Seit dem 1. Juli 1953 dürfen westeuropäische Touristen ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Im Gegenzug erlaubten auch die westeuropäischen Nachbarländer die visafreie Einreise von Staatsbürgern der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 1. März 1955 dürfen auch Staatsangehörige anderer Staaten ohne Einreisevisum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
In den 1960er Jahren wurde auch der Visumzwang für Reisen innerhalb der Ostblockstaaten aufgehoben. Seit dem 1. Januar 1964 konnte die Grenze zwischen der Tschechoslowakei und Ungarn ohne Reisepass und Visum passiert werden, ein Jahr später vereinbarten auch Polen und die Sowjetunion die Abschaffung des Visumzwangs im Reiseverkehr zwischen beiden Staaten.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde nach dem Münchner Olympia-Attentat im Jahre 1972 der Visumzwang für Staatsbürger aus allen arabischen Ländern eingeführt. Staatsangehörige aus zahlreichen afrikanischen und asiatischen Staaten benötigen seit 1980 ebenfalls ein Einreisevisum für die Bundesrepublik Deutschland. Damit soll die illegale Einwanderung verhindert werden.
1989 bis heute
Nach dem Fall der Mauer und dem Sturz der kommunistischen Systeme wurde der Reiseverkehr zwischen beiden deutschen Staaten sowie nach Mittel- und teilweise auch nach Osteuropa unter Abschaffung des Visumzwangs freigegeben.
Durch das Schengener Abkommen wird das Recht der Visa innerhalb des Schengen-Raums einheitlich geregelt; durch den Amsterdamer Vertrag wurde das Schengen-Recht - das bis dahin als zwischen den Schengen-Staaten geltendes Vertragsvölkerrecht zu behandeln war - in das Gemeinschaftsrecht überführt. Mit der [http://www.aufenthaltstitel.de/euvisumvo.html Verordnung (EG) Nr. 539/2001], auch informell als EU-Visa-Verordnung oder ähnlich bezeichnet, wurde mit Wirkung zum 10. April 2001 für den Schengen-Raum einheitlich geregelt, welche Staatsangehörigen für Kurzaufenthalte visumfrei einreisen können (so genannte Positivstaater), und welche Staatsangehörigen für das Überschreiten der Schengen-Außengrenzen stets ein Visum benötigen (so genannte Negativstaater). Die Verordnung enthält auch Öffnungsklauseln für Einzelregelungen der Mitgliedstaaten und Sonderregeln für bestimmte Gruppen, wie etwa Flüchtlinge oder Diplomaten.
Umgehen von Visabestimmungen, Tricks
Diplomaten
Visa-Run
Visa-Run ist die Bezeichnung für das vorübergehende Verlassen eines Landes mit dem einzigen Ziel, umgehend wieder einzureisen, damit die zeitliche Geltungsdauer für ein Touristenvisum von Neuem beginnt.
Hierzu werden eigens Reisepakete, z.B. Tagesreisen per Bus, angeboten bzw. in Anspruch genommen. In Thailand ist es beispielsweise üblich, nach Kambodscha, Malaysia oder nach Laos zu fahren.
Im Schengen-Raum führt diese Handhabe nicht zum Erfolg, weil Schengen-Visa - auch für ein Jahr oder mehrere Jahre ausgestellte Langzeitvisa für Besucher - stets nur für Aufenthalte von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums von 180 Tagen ab der ersten Einreise gelten. Reist also etwa ein visumpflichtiger Ausländer nach 30 Tagen seit der ersten Einreise aus und reist er einen Tag später wieder ein, zählt der erste Tag des neuen Aufenthaltszeitraums als der 31. Tag des Aufenthalts, nicht aber als der erste. Wer für einen längeren Zeitraum im Schengen-Raum bleiben möchte, benötigt stets einen Aufenthaltstitel des betreffenden Schengen-Staates oder ein so genanntes nationales Visum (Typ D, siehe oben zu den Visakategorien), das diesen Aufenthalt zulässt.
Täuschungen und Fälschungen
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