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Große Kreisstadt

Große Kreisstadt

Große Kreisstadt ist ein Begriff aus dem deutschen Kommunalrecht. In einigen Bundesländern erhalten größere kreisangehörige Städte, die zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen oder wollen, einen Sonderstatus, der oftmals mit einem besonderen Titel verbunden ist. Große Kreisstädte müssen allerdings nicht zwingend auch Kreisstädte, also Sitz eines Landratsamtes, sein.

Große Kreisstädte in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen

In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen nennt man diese Städte mit Sonderstatus Große Kreisstädte. Sie gehören also weiterhin zum Landkreis, übernehmen jedoch teilweise Aufgaben, die ansonsten der Landkreis für sie erledigen müsste. Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg und Sachsen liegt sie bei 20 000, in Bayern bei 30 000 Einwohnern. Hat eine Stadt die betreffende Einwohnerschwelle erreicht, kann sie den Status Große Kreisstadt bei der Landesregierung beantragen. In aller Regel wird diesem Antrag dann auch entsprochen und die Stadt ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Großen Kreisstadt erklärt. Bei Gemeinden, die vorher noch kein Stadtrecht hatten, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden. Sinkt die Einwohnerzahl wieder unter die bestimmte Einwohnergrenze ab, so behält die Stadt dennoch den Status einer Großen Kreisstadt (z.B. bei Schramberg in Baden-Württemberg).

Baden-Württemberg

Hier gilt eine Einwohnerzahl von mindestens 20.000. Inzwischen haben die meisten der ehemaligen Kreisstädte den Status Große Kreisstadt, weil sie meist durch Eingemeindungen die 20.000-Grenze überschritten haben. Lediglich die heutigen (und ehemaligen) Kreisstädte Künzelsau, Sigmaringen und Tauberbischofsheim sowie die ehemaligen Kreisstädte Buchen (Odenwald), Hechingen, Neustadt im Schwarzwald (heute Titisee-Neustadt), Müllheim (Baden), Münsingen, Bad Säckingen, Bad Saulgau, Stockach, Tettnang und Wolfach sind keine Großen Kreisstädte, weil sie noch weniger als 20.000 Einwohner haben. Ferner gibt es nur eine ehemalige kreisfreie Stadt (Konstanz), die 1953 wieder in den Landkreis Konstanz integriert wurde. Da diese Stadt aber bereits bei Inkrafttreten der Gemeindeordnung 1956 mehr als 20.000 Einwohner hatte, wurde sie bereits damals kraft Gesetzes zur Großen Kreisstadt erklärt. Es gibt derzeit 89 Große Kreisstädte in Baden-Württemberg (Stand 01. Jan. 2005).

Bayern

In Bayern wurde der Status Große Kreisstadt mit der Kreisgebietsreform am 1. Juli 1972 eingeführt. Am Vortag hatte Bayern noch 48 kreisfreie Städte, von denen 23 ihre Kreisfreiheit verloren und in die umliegenden bzw. neu gebildeten Landkreise eingegliedert wurden, denen man dennoch gewisse Aufgaben überlassen wollte (mit fortgeschriebene Bevölkerung zum 31. Dez. 2004):
mehr als 40000 Einwohner: #Neu-Ulm (51440) #Freising (48061)
weniger als 40000 Einwohner: #Bad Reichenhall (16932) #Eichstätt (12986) #Landsberg am Lech (26916) #Neuburg a.d.Donau (28314) #Traunstein (18336) #Deggendorf (31306) #Neumarkt i.d.OPf. (39582) #Schwandorf (28148) #Neustadt b.Coburg (16626) (keine Kreisstadt) #Forchheim (30581) #Kulmbach (27604) #Marktredwitz (18167) (keine Kreisstadt) #Selb (17211) (keine Kreisstadt) #Rothenburg ob der Tauber (11331) (keine Kreisstadt) #Weißenburg i.Bay. (17731) #Bad Kissingen (21389) #Kitzingen (21327) #Dillingen a.d.Donau (18770) #Günzburg (19715) #Lindau (Bodensee) (24389) #Nördlingen (19377) (keine Kreisstadt)
- Dachau (39772, war nicht kreisfrei, wurde wegen der großen Einwohnerzahl jedoch zur Großen Kreisstadt erhoben) Diese 24 Städte wurden am 1. Juli 1972 "Große Kreisstädte". Seither sind in Bayern noch folgende Städte zu "Großen Kreisstädten" erhoben worden:
- Dinkelsbühl (11672) am 01. Jan. 1998 (war vorher bereits bis 31. März 1940 kreisfrei) (keine Kreisstadt)
- Donauwörth (18269) am 01. Jan. 1998 (war vorher bereits bis 31. März 1940 kreisfrei)
- Germering (36720) am 01. Okt. 2004 (keine Kreisstadt)
- Fürstenfeldbruck (33471) am 01. Jan. 2006 Somit gibt es in Bayern 28 Große Kreisstädte ab 01. Jan. 2006. Weitere denkbare "Kandidaten" in Bayern wären folgende Städte:
- Bad Rodach war kreisfrei bis 31. März 1940, hatte am 31. Dez. 2004 aber nur eine Bevölkerung von 6477, wesentlich weniger als Rothenburg ob der Tauber (11331), die kleinste Große Kreisstadt
- Erding (32953)
- Friedberg könnte in absehbarer Zeit die 30 000-Marke überschreiten (29 386 am 31. Dez. 2004) (keine Kreisstadt)

Sachsen

Hier gilt eine Einwohnerzahl von mindestens 20 000. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z.B. Löbau. #Annaberg-Buchholz #Auerbach/Vogtl. #Bautzen #Bischofswerda #Borna #Brand-Erbisdorf #Coswig #Crimmitschau #Delitzsch #Döbeln #Eilenburg #Flöha #Freiberg #Freital #Glauchau #Hohenstein-Ernstthal #Kamenz #Limbach-Oberfrohna #Löbau #Markkleeberg #Meißen #Oelsnitz #Oschatz #Pirna #Radebeul #Reichenbach im Vogtland #Riesa #Rochlitz #Schwarzenberg/Erzgeb. #Sebnitz #Weißwasser/O.L. #Werdau #Wolkenstein #Wurzen #Zittau #Zschopau

Vergleichbare Städte in anderen Bundesländern

Vergleichbare Bezeichnungen aus anderen Bundesländern sind:
- "Große selbständige Stadt" in Niedersachsen
- "Selbständige Gemeinde" in Niedersachsen
- "Große kreisangehörige Stadt" in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen
- "Mittlere kreisangehörige Stadt" in Nordrhein-Westfalen
- "Mittelstadt" im Saarland In Hessen gibt es auch sieben Städte mit Sonderstatus, sie haben dort jedoch keine besondere Bezeichnung. In den anderen Bundesländern sind solche Sonderstatusstädte nicht vorgesehen. Siehe auch: Kreisstadt, Gemeindearten, Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland Kategorie:Politische Geographie !

Kommunalrecht

Das deutsche Kommunalrecht ist das Recht der kommunalen Gebietskörperschaften. Grundlage des Kommunalrechtes ist die kommunale Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden steht in Deutschland unter dem Schutz der Verfassung (Art. 28 GG). Auch die Landesverfassungen betonen das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. In den deutschen Flächenländern (außer Berlin und Hamburg als reine Stadtstaaten) regeln Gemeindeordnungen den Aufbau und die politische Struktur der Gemeinden. Insofern ist Kommunalrecht also auch Landesrecht. Das Wort "Kommunalrecht" steht für eine Vielzahl von Gesetzen und gesetzlichen Regelungen, die direkt die Kommunen betreffen (Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Kommunalwahlgesetz, Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, Umlandverbandsgesetz, Zweckverbandgesetz, Gemeindehaushaltsverordnung, Gemeindekassenverordnung, Eigenbetriebsverordnung, Landschaftsverbandsordnung usw.)

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Gemeinde ist ihrer Rechtsnatur nach eine Gebietskörperschaft. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts haben sie natürliche oder juristische Personen als Mitglieder und erhalten ihren Status aus oder aufgrund eines Gesetzes. Die kommunale Gebietskörperschaft umfasst alle natürlichen und juristischen Personen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet. Zu den Gebietskörperschaften zählen in erster Linie die Gemeinden, die Landkreise/Kreise und die kreisfreien Städte). In einigen Ländern existieren Samtgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften u.ä. So hat das Land Niedersachsen durch die Fusion des Landkreises Hannover mit der kreisfreien Stadt Hannover die Region Hannover geschaffen, die ebenfalls eine kommunale Gebietskörperschaft darstellt.

Kommunale Aufgaben

Allzuständigkeit der Kommunen

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Gemeinden für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Diese aus Art. 28 Abs. 2 GG folgende verfassungsrechtliche Vermutung für die Allzuständigkeit der Kommunen wird durch den Katalog der Gemeindehoheiten konkretisiert. Die Gemeinden haben die Gebietshoheit, die Organisationshoheit, die Personalhoheit, die Finanzhoheit, die Planungshoheit und die Rechtsetzungshoheit für die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Die Gemeinden können nicht nur aufgrund eines Gesetzes tätig werden, vielmehr können sie - sofern der örtliche Bezug und ausreichende eigene Verwaltungskraft gegeben ist - eigenständig Aufgaben an sich ziehen („Aufgabenfindungsrecht“). Die freiwillige Übernahme von Aufgaben muss sich jedoch an der gesamtstaatlichen Kompetenzordnung messen. Aufgaben des Landes oder des Bundes kann die Gemeinde nicht an sich ziehen, auch wenn sie der örtlichen Gemeinschaft zuzurechnen sind. Daher darf z.B. kein kommunales Kindergeld (Bundeszuständigkeit des Familienlastenausgleichs) ausgezahlt werden oder Zigarettenwerbung verboten werden.

Traditioneller kommunaler Aufgabenkatalog

Folgende Aufgaben werden traditionell im kommunalen Bereich wahrgenommen:
- Allgemeine Verwaltung (Personal, Finanzen)
- Recht
- Ordnungsverwaltung, Feuerwehr
- Schule, Bildung, Kultur
- Freizeit und Sport
- Soziales, Familie und Jugend
- Gesundheit (Krankenhäuser), Altenheime
- Planung, Bauen und Wohnen
- Verkehr
- Wirtschaft (Wirtschaftsförderung, kommunale Betriebe, Sparkassen). Die Gemeinden haben vor allem die Grundversorgung mit Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen (Beispielsweise Schulen, Kultur, Öffentlicher Personennahverkehr, Sport, Ver- und Entsorgung). Die Aufgabenerledigung kann jedoch nur in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit erfolgen. Die Erledigung von Aufgaben, die darüber hinausgehen, können auch von der nächst höheren Ebene (Landkreis/Kreis, Zweckverband, Landschaftsverband) übernommen werden.

Kommunale Aufgabenstruktur

Den Kommunen werden vom Bund und den Bundesländern vielfach Aufgaben auferlegt bzw. staatliche Aufgaben übertragen, um keinen eigenen Verwaltungsunterbau schaffen bzw. vorhalten zu müssen. Dementsprechend werden nach eigener kommunaler Entscheidungsmöglichkeit Selbstverwaltungsaufgaben (freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben) und vom Staat übertragene Aufgaben (Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, Auftragsangelegenheiten) unterschieden. Je nach Ausgestaltung der Gemeindeordnung unterliegen die Kommunen der vollen staatlichen Weisung im übertragenen Bereich. Im Bereich der Selbstverwaltung beschränkt sich die Kommunalaufsicht auf die Rechtsaufsicht. Beispiele:
- freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben: Kulturverwaltung, Sportverwaltung;
- pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben: Schulentwicklungsplanung, Abwasserbeseitigung, Bauleitplanung;
- übertragene Aufgaben: Ordnungsverwaltung, Bauaufsicht.

Einwohner und Bürger

Die Gemeinde kennt den Einwohner, den Bürger und den Forensen. Der Einwohner ist jeder mit Wohnsitz in der Gemeinde. So gehören auch Kinder, Zweitwohnungsinhaber, Asylbewerber, ggf. Strafgefangene etc. zu den Einwohnern. Bürger sind dagegen nur diejenigen Personen, die das aktive Wahlrecht in der Kommune ausüben dürfen. Einwohner sind verpflichtet die öffentlichen Einrichtungen (hier gemeint: das öffentliche Straßen-, Wasser- und Stromnetz) zu benutzen (sog. Anschluss- und Benutzungszwang). Gleichzeitig dürfen sie daraus ihren Nutzen ziehen. Die Einwohner sind verpflichtet, die Gemeindelasten zu tragen. Daher werden Kommunalabgaben erhoben, wie z.B. die Grundsteuer. Die Mitwirkung der Einwohner ist beschränkt. Die einzelnen Regelungen dazu finden sich in der jeweiligen Gemeindeordnung. Bürger sind dagegen sämtliche deutschen (oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates) Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet (in einigen Bundesländern: 16) haben und mindestens drei Monate in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Den Bürger treffen die gleichen Rechte und Pflichten wie den Einwohner. Allein in seinen Mitwirkungsrechten stehen dem Bürger zusätzlich das Wahlrecht und die Wählbarkeit in den Rat und/oder Kreistag zu; er kann an Bürgerbegehren und am Bürgerentscheid mitwirken. Ihn trifft aber ggf. auch die Pflicht, ein Ehrenamt anzutreten.

Kommunale Organe

Organe der Gemeinde

Die Gemeinde ist als juristische Person nur durch Organe handlungsfähig. In den deutschen Gemeindeordnungen hat sich ein dualistisches System von zwei zentralen Organen herausgebildet - dem Gemeinderat (auch: Gemeindevertretung, Stadtvertretung) und dem Bürgermeister (in Hessen: Magistrat). Der Gemeinderat ist die Volksvertretung, die aus allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen hervorgegangen sein muss. Die Bundesländer haben jeweils eigene Kommunalwahlsysteme, die die Zusammensetzung und das Wahlverfahren regeln (vergl. auch Kommunalwahlgesetz. Der Gemeinderat ist kein Parlament im staatsrechtlichen Sinne, sondern Organ der Verwaltung. Dem Gemeinderat obliegen die grundsätzlichen Entscheidungen der Gemeinde. Alle deutschen Gemeindeordnungen sehen Entscheidungsvorbehalte der Gemeindevertretungen vor, die nicht an andere Organe delegiert werden können. Zweites Zentralorgan ist der Bürgermeister (in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister), der in den meisten Bundesländern die Verwaltung leitet, Beschlüsse des Gemeinderates ausführt, meistens den Vorsitz im Gemeinderat führt und die Gemeinde nach außen repräsentiert. Die Kompetenzen und die Wahlgrundsätze und Wahlzeiten weichen in den Bundesländern erheblich voneinander ab (vergl. Gemeindeverfassungen). In allen Bundesländern außer in Hessen ist die Verwaltungsleitung monokratisch strukturiert, d.h. der jeweilige Amtsinhaber handelt alleine. In Hessen obliegt diese Aufgabe dem kollegial ausgestalteten Magistrat als Gemeindevorstand; Entscheidungen können dort nur gemeinsam getroffen werden (Kollegialprinzip).

Organe weiterer Kommunalverbände

Entsprechend den Gemeinden haben auch die Kreise / Landkreise, höheren Kommunalverbände, die Zweckverbände, die Verwaltungsgemeinschaften und Stadt-Umlandverbände eine zentrale Volksvertretung und eine monokratisch oder kollegial organisierte Verwaltungsleitung. Hinzu können weitere Organe treten, die zumeist aus der jeweiligen Volksvertretunggebildet werden:
- Landkreis/Kreis: Kreistag - Landrat/Oberkreisdirektor - weiteres Gremium: Kreisausschuss;
- Landschaftsverband: Landschaftsversammlung - Direktor des Landschaftsverbandes - weiteres Gremium: Landschaftsausschuss;
- Zweckverband (kommunale Kooperation): Zweckverbandsversammlung - Zweckverbandsvorsteher;
- Verwaltungsgemeinschaft: Gemeinschaftsversammlung - Gemeinschaftsvorsitzender
- Samtgemeinde: Samtgemeinderat - Samtgemeindebürgerschaft - weiteres Gremium: Samtgemeindeausschuß

Kommunale Ausschüsse

Zur Entlastung des Gemeinderates können beratende oder beschließende Ausschüsse gebildet werden. Die Ausschüsse haben keine eigene Organstellung. Grundsätzlich ist der Gemeinderat bei der Bildung der Ausschüsse frei; die Gemeindeordnungen sehen die Bildung von Pflichtausschüssen vor.

Beiräte und Kommissionen

Zur Erledigung bestimmter Fragestellungen können in allen Bundesländern Kommissionen und Beiräte zumeist freiwillig gebildet werden. Diese haben zumeist nur Anhörungsrechte und können für den Gemeinderat Empfehlungen erarbeiten. Zum Teil werden Beiräte und Kommissionen in den Gemeindeordnungen ausdrücklich vorgesehen (In nahezu allen Bundesländern ist die Bildung eines Ausländerbeirates vorgeschrieben.

Kommunale Fraktionen

Ähnlich den staatlichen Parlamenten können sich politisch gleich gesinnte Mitglieder eines Gemeinderates zu einer Fraktion zusammenschließen. Meist bestehen die Fraktionen aus Mitgliedern einer politischen Partei oder eines Wahlbündnisses. Die Gemeindeordnung, die Hauptsatzung der Gemeinde oder die Geschäftsordnung (in Form einer Satzung) können eine Mindestzahl von Mitgliedern für die Bildung einer Fraktion vorsehen, das der Fraktionsstatus oftmals mit besonderen Rechten verbunden ist.

Bezirksverfassung und Ortschaftsverfassung

In allen Gemeindeordnungen ist eine freiwillige bzw. zwingende Einteilung des Stadtgebietes in Bezirke bzw. Ortschaften mit jeweiligen Stadtteilvertretungen vorgesehen, um durch eine stärkere Innengliederung mehr Bürgern die Teilnahme an der Kommunalpolitik zu ermöglichen. Auch sind im Rahmen der kommunalen Neugliederung Gemeindevertretungen weggefallen, so dass die Stadtteilvertretungen die Interessenvertretung der ehemaligen Gemeinden sicherstellen sollen. Diese Vertretungen haben eigene Entscheidungs- bzw. Anhörungsrechte, müssen sich aber an den allgemeinen Vorgaben der Gemeindevertretung orientieren.
- In Baden-Württemberg: Bezirksbeirat, Ortschaftsrat,
- in Bayern: Bezirksausschuss,
- in Hessen: Ortsbeirat,
- Niedersachsen: Stadtbezirksrat,
- NRW: Bezirksvertretung),
- Sachsen: Ortschaftsrat.

Kommunalverfassungsstreit

Streitigkeiten zwischen und innerhalb der kommunalen Organe über die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme werden im Kommunalverfassungsstreit vor dem zuständigen Verwaltungsgericht entschieden.

Kommunale Rechtsetzungshoheit

Die Kommunen sind in ihrem Wirkungskreis berechtigt, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln (vergl. Rechtsetzungshoheit). Wichtige Satzungen sind die Hauptsatzung, der Bebauungsplan, die Betriebssatzung. Der Erlass von Satzungen ist an besondere Formvorschriften gebunden (Ladungsfristen, Veröffentlichung,...), die beachtet werden müssen, damit eine Satzung Außenwirkung entfalten kann. Für die internen Verfahrensabläufe kann der Rat (Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung - je nach Bundesland) eine Geschäftsordnung erlassen. Eine Geschäftsordnung kann in der Regel in der Form eines einfachen Beschlusses erfolgen, es sei denn, sie regelt Inhalte mit Außenwirkung wie Entschädigungszahlungen o. ä.

Kommunale Haushaltswirtschaft

Unter die kommunale Selbstverwaltung fällt auch das Recht der eigenen Haushaltshoheit. Das bedeutet, dass die Kommunen über ihre finanziellen Angelegenheiten selbst entscheiden dürfen. Dieses Recht ist in der Gemeindeordnung und der jeweiligen Landes- Gemeindehaushaltsverordnung bzw. Gemeindekassenverordnung näher ausgestaltet. Der jeweilige Haushaltsplan wird von der Verwaltung durch den Kämmerer der Gemeinde aufgestellt und durch den Rat beschlossen. In der Praxis kommt es hier zwischen den Kommunen und den Ländern zu Streitigkeiten, da die Kommunen für die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nicht mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet werden (Konnexitätsprinzip) und immer weniger Geld für den eigenen Wirkungskreis verbleibt. Finanziert werden die Gemeinden durch eigene Einnahmen (Kommunalabgaben, wie Steuern, Gebühren und Beiträge) sowie durch Zuweisungen anderer öffentlicher Träger, im Wesentlichen das jeweilige Bundesland (vergl. kommunaler Finanzausgleich).

Kommunale Rechnungsprüfung

Entsprechend der kommunalen Haushaltshoheit wird der Vollzug des kommunalen Haushaltsplanes die rechtliche und wirtschaftliche Verwendung der Mittel durch unmittelbar dem Rat verantwortliche Rechnungsprüfungsämter überprüft.

Kommunale Unternehmen und Einrichtungen

Zur Verwirklichung der Aufgaben sind die Gemeinden befugt Unternehmen oder Einrichtungen zu betreiben (z.B. Stadtwerke, Schwimmbäder o.ä.). Diese Einrichtungen sollen nur im begrenzten Umfang eingesetzt werden, um nicht im unzulässigen Umfang privatwirtschaftliche Konkurrenz zu verdrängen oder die Entfaltung von Gewerbe zu verhindern. Die Zulässigkeit ergibt sich aus den jeweiligen Gemeindeordnungen. Erfüllt die Kommune die wirtschaftliche Betätigung nicht durch ihre Ämter, stehen ihr folgende öffentliche bzw. private Rechtsformen zur Verfügung: Der Regiebetrieb, der Eigenbetrieb und die Anstalt des öffentlichen Rechts als öffentlich-rechtlich und die GmbH bzw. die Aktiengesellschaft als privatrechtliche Rechtsformen. Möglich ist auch eine Kooperation über kommunale Grenzen hinweg bzw. die Beteiligung natürlicher (vergl. Public Private Partnership (PPP)) oder juristischer Personen des Privatrechts. Die Räte entsenden Vertreter in die jeweiligen Aufsichtsgremien der Betriebe und Gesellschaften. Seit den 90er Jahren gibt es eine verstärkte Tendenz, kommunale Kernaufgaben auf kommunale Betriebe bzw. kommunale Gesellschaften auszulagern.

Kommunalaufsicht

Die Kommunen handeln nicht im rechtsfreien Raum sondern unterliegen der Aufsicht des Staates. Im eigenen Wirkungskreis beschränkt sich diese Kommunalaufsicht auf die Einhaltung von Recht und Gesetz (Rechtsaufsicht). Im übertragenen Wirkungskreis tritt neben die Rechtsaufsicht auch eine Zweckmäßigkeitskontrolle Fachaufsicht. Die Kommunalaufsicht wird über kreisangehörige Gemeinden von den Landkreisen, über kreisfreie Städte durch die jeweilige Landesmittelbehörde Bezirksregierung bzw. Regierungspräsidium wahrgenommen.

Literatur


- Alfons Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2003. ISBN 3-8329-0127-2
- Hofmann/Muth/Theisen, Kommunalrecht in NRW, 12. Auflage, 2004, 567 Seiten, Verlag Bernhard-Witten. ISBN 3-933870-47-X
- Gerhard Bennemann, Frank Brodbeck, Uwe Daneke, Rudolf Beinlich, Arnulf Simon, Ernst Meiss, Sven Teschke, Walter Unger, Stefan Zahradnik, Michael Borchmann, Wolfgang Schön, Jürgen Dieter: Kommunalverfassungsrecht Hessen, 1999. ISBN 3-8293-0222-3

Weblinks


- [http://www.kommunalforum.de Das Kommunalforum]
- [http://www.schulseiten.de/k-forum/diplomarbeit.pdf Diplomarbeit zur Kommunalverwaltung (erfordert Acrobat Reader)] ! Kategorie:Kommunalpolitik

Kreisstadt

Mit Kreisstadt wird die Stadt bezeichnet, in der der (Land-)Kreis seinen Sitz hat. Dort befindet sich in der Regel das Landratsamt oder die Kreisverwaltung. Eine Kreisstadt muss nicht unbedingt Stadtrechte haben. Vor der Kreisreform gab es vor allem in Bayern Kreisstädte, die keine "Städte" im eigentlichen Wortsinn waren, zum Beispiel Wegscheid, Roding, Illertissen. Diese Kreissitze waren allenfalls Marktgemeinden. Die heutigen 323 Kreissitze in Deutschland tragen jedoch nahezu alle die Bezeichnung "Stadt". Lediglich Garmisch-Partenkirchen hat kein Stadtrecht, sondern ist nur Marktgemeinde. Bei einigen (Land-)Kreisen in Deutschland liegt die Kreisstadt nicht im Kreisgebiet selbst, sondern in einer benachbarten kreisfreien Stadt (Stadtkreis), z.B. beim Kreis Aachen, bei den Landkreisen Karlsruhe oder Augsburg. Vom Begriff Kreisstadt zu unterscheiden ist der besondere Rechtsbegriff Große Kreisstadt. Eine Große Kreisstadt muss nicht unbedingt Kreisstadt sein. Beispiel: die Große Kreisstadt Backnang im Rems-Murr-Kreis, dessen Sitz jedoch Waiblingen ist.

Siehe auch


- Gemeindearten
- Liste der Landkreise in Deutschland
- Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland (z.B. Große Kreisstädte) Kategorie:Politische Geographie

Bayern

Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien, im Süden an Österreich und an den Bodensee. Im Freistaat leben traditionell drei deutsche Volksstämme: die Franken (Ober-, Mittel- und Unterfranken), die Schwaben und die Baiern ("Altbayern").

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde. Er "importierte" das Y aus dem griechischen Alphabet, da sein zweiter Sohn, Otto I., König von Griechenland wurde und seinerseits die bayerischen Farben weiß-blau als griechische Nationalfarben etablierte.

Politik

Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns. Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):
- CSU 124 Sitze
- SPD 41 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:

Bayerische Staatsregierung

In Bayern regiert seit 1966 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Dr. Edmund Stoiber (CSU). Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Landtag wiedergewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Landtag bestätigt. Der Bayerischen Staatsregierung gehören zurzeit folgende Mitglieder an:

- Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
- Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
- Erwin Huber (CSU), Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
- Eberhard Sinner (CSU), Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
- Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
- Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
- Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
- Otto Wiesheu (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
- Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren
- Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
- Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Emilia Müller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945

Staatsaufbau

Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde. Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern

Wahlrecht

Gesetzgebungsverfahren in Bayern] Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann. Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Zum einen besitzt jeder Wähler genau so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag z. B. 45 Sitze zu besetzten, so hat jeder Wähler 45 Stimmen. Desweiteren besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt. Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.

Staatswappen, Flagge und Hymne

Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität. Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Zur Hymne siehe: Bayernhymne

Verwaltungsgliederung

Regierungsbezirke

Nachstehend die Regierungsbezirke mit Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS) und Abkürzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS)

Landkreise

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte: kreisfreie Städte

Kreisfreie Städte

Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden, Stand 1. Januar 2005).
Änderungen seit dem 1. Januar 2005:
- Erhebung einer Gemeinde zum Markt am 17. September 2005
- Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 01. Januar 2006 (geplant)

Größte Städte

Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Große Kreisstadt

Regionen

Geografie

Große Kreisstadt Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (fließen links dagegen). Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau. Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden. Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern, Liste der Berge in Bayern

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent. Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. In Regionen wie in Oberfranken oder der nördlichen Oberpfalz geht die Wirtschaftskraft stark zurück. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte bei der Verbesserung der Situation vorgewiesen werden. An drei Standorten in Bayern befinden sich Atomkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.

Kultur

Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Museen

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:

Musik

Operetten] Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie
- Max Reger
- Carl Orff
- Richard Strauss
- Christoph Willibald Gluck Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen
- die Münchner Philharmoniker
- das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks
- die Bamberger Symphoniker, Bayerische Staatsphilharmonie
- das Bayerisches Staatsorchester am Nationaltheater
- die Münchner Symphoniker
- das Münchner Kammerorchester
- die Nürnberger Philharmoniker am Staatstheater Nürnberg
- die Nürnberger Symphoniker
- die Hofer Symphoniker
- das Philharmonisches Orchester Bad Reichenhall
- und das Kammerorchester Schloss Werneck Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele. Münchner Opernfestspiele

Küche

Durch das Nebeneinander der drei bayerischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:
- Schweinsbraten, Schweinshaxe, Kalbshaxenbraten, Spanferkelbraten
- Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel
- Sauerkraut, Kohlroulade, Krautwickel, Krautspätzle, Krautkrapfen
- Leberknödelsuppe, Leberspätzlesuppe, Speckknödelsuppe, Pfannkuchensuppe
- Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger (Wurst), Nürnberger Rostbratwurst
- Apfelstrudel, Topfenstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerisch Creme
- Bayrischer Kartoffelsalat, Bayrischer Wurstsalat
- Obazda oder fränkisch: Grupfter
- Leberkäse, Leberkässemmel

Religion, Stämme und Sprache

Leberkässemmel
- röm.-katholisch 58,50% Stand 2003 (1950 71,9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26,8 %)
- andere Konfessionen und Religionen etwa 4 % Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert vor allem in ländlichen Gebieten Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden; seit der Judenemanzipation zunehmend in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden existieren heute in Bayern noch bzw. wieder 12 Gemeinden. Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern, Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche. Auch Sinti und Roma haben eine sehr lange Tradition in Bayern. Daneben sind auch Jenische in Bayern beheimatet. Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie hessische Mundarten gesprochen werden. Sudetendeutsche Mundarten konnten sich nur in einzelnen Gemeinden, wo Sudetendeutsche angesiedelt wurden, vorübergehend halten. siehe: Dialekte in Bayern, Liste bayerischer Klöster

Literatur


- Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
- Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
- Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7 Siehe auch: Portal:Bayern

Weblinks


- [http://www.bayern.de/ Bayerische Staatsregierung]
- [http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/ Bayerische Landesbibliothek Online]
- [http://www.digitalis.uni-koeln.de/Merianb/merianb_index.html Topographia Bavariae] Kupfertafeln von Matthäus Merian 1622
- [http://www.geschichte.hdbg.de Geschichte Bayerns (Haus der Bayerischen Geschichte)]
- [http://www.bayernviewer.de/ Bayern Viewer: Luftbilder und Karten flächendeckend]
- [http://www.bis.bayern.de/ Detaillierte Karten flächendeckend]
-
als:Bayern ja:バイエルン州 ko:바이에른 주 simple:Bavaria

Landkreis

Ein Kreis (in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und teilweise in Hessen) oder Landkreis (in allen anderen Flächenländern) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung.

Gliederung der (Land-)Kreise

Alle Kreise bzw. Landkreise Deutschlands untergliedern sich in mehrere (kreisangehörige) Gemeinden. Die Anzahl der Gemeinden je Kreis ist sehr unterschiedlich und reicht von 6 Gemeinden im Landkreis Ammerland (Niedersachsen) bis zu 235 Gemeinden im Landkreis Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz). Dabei haben nicht alle Gemeinden eine eigene Verwaltung ("Einheitsgemeinde"). Viele haben sich zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zu Verwaltungsgemeinschaften zusammen geschlossen. Diese haben je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen, Eigenschaften und Kompetenzen. Siehe hierzu den Artikel Zusammenarbeit von Gemeinden.

Bezeichnungen der Gemeinden

Einige kreisangehörige Gemeinden können auch besondere Bezeichnungen tragen, die sie aufgrund ihrer Geschichte oder Größe erhalten haben, Beispiele: Stadt, Markt, Flecken, Bergstadt etc. Bezeichnungen dieser Art sind verwaltungsrechtlich ohne Bedeutung. (Siehe hierzu den Artikel Gemeindearten in Deutschland). Einige kreisangehörige Städte erhalten in verschiedenen Bundesländern auf Grund ihrer Einwohnerstärke einen verwaltungsrechtlichen Sonderstatus, der mit der Übertragung weiterer Aufgaben verbunden ist. Das geschieht von Land zu Land unterschiedlich auf Antrag oder von Amts wegen, sobald die vorgeschriebene Einwohnerzahl erreicht ist. Die Schwelle ist ebenfalls in den Bundesländern unterschiedlich festgelegt. Sie liegt in Baden-Württemberg bei 20.000, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bei 25.000 bzw. 60.000 Einwohnern. Diese Sonderstatusstädte bleiben zwar kreisangehörig, tragen dann aber eine besondere Bezeichnung, z.B. Große Kreisstadt, Große selbständige Stadt, Große kreisangehörige Stadt oder Mittelstadt. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (in einigen Bundesländern auch kleinere Städte) sind in den meisten Bundesländern kreisfrei, das heißt, sie gehören keinem Kreis/Landkreis an. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es jedoch Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, die kreisangehörige Städte sind, z.B. Hildesheim, Moers, Neuss, Recklinghausen, Siegen, Reutlingen. Hinweis: Der Begriff "Große Kreisstadt" hat nicht unbedingt etwas mit dem Sitz ("Kreisstadt") des Kreises zu tun. Eine Große Kreisstadt muss nicht Sitz des Landkreises sein. Beispiel: Backnang ist "Große Kreisstadt" im Rems-Murr-Kreis, Sitz des Rems-Murr-Kreises ist jedoch Waiblingen, welche aber selbst ebenfalls Große Kreisstadt ist. Das heißt, auch eine Große Kreisstadt kann Sitz des Kreises sein. (Weitere Beispiele hierzu: Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau ist Kreissitz des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, die Große Kreisstadt Freising ist Sitz des Landkreises Freising). Im Gegensatz dazu ist die Kreisstadt des Hohenlohekreises Künzelsau keine Große Kreisstadt, weil sie weniger als 20.000 Einwohner hat.

Aufgaben

Der Land-/Kreis und die kreisangehörigen Gemeinden stehen zueinander in einem engen partnerschaftlichen Verhältnis. Sie teilen sich die Erledigung derjenigen Aufgaben, die von einer kreisfreien Stadt allein wahrgenommen werden. Aufgrund der Einwohnerzahl und der damit verbundenen unterschiedlichen Leistungsfähigkeit erledigen größere kreisangehörige Gemeinden zusätzlich Aufgaben, die für kleinere Gemeinden der Kreis wahrnimmt. Der Kreis nimmt sich also dann einer Aufgabe an, wenn die Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht ausreicht oder ein finanzieller Ausgleich zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kreis notwendig, aber auch wenn eine einheitliche Erledigung über Gemeindegrenzen hinweg erforderlich ist. Das sind in erster Linie Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Bau und die Unterhaltung von Kreisstraßen, das Führerscheinwesen, das Gesundheitswesen, der Katastrophenschutz, die Lebensmittelüberwachung, die Müllbeseitigung, der Öffentliche Personennahverkehr, die Sozialhilfe, das Rettungswesen, der Tierschutz u.a. Zur Verwaltung des Land-/Kreises ist am Sitz der Gebietskörperschaft (in der "Kreisstadt") eine Behörde (Landratsamt, Kreisverwaltung, Kreishaus etc.) eingerichtet. Hier hat der Landrat seinen Dienstsitz. Dieser nimmt neben den kommunalen Aufgaben "als verlängerter Arm des Staates" aber auch Aufgaben als
untere staatliche Verwaltungsbehörde (Organleihe) wahr. So führt er die allgemeine Aufsicht und die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden aus. Er kann zum Beispiel auch Leiter des Schulamts und der Kreispolizeibehörde sein. Der Deutsche Landkreistag beschreibt ausführlich die [http://www.kreise.de/landkreistag/kreisaufgaben-index.htm Aufgaben der Kreise].

Geschichte

Die Bezeichnung
Kreis für eine politische Einrichtung mit Verwaltungsaufgaben geht auf das tschechische Wort kraj (=Land) bis ins Mittelalter zurück. Anfangs des 19. Jahrhunderts versuchte der Preußische Staatsmann Freiherr vom Stein nach dem Modell der Städteordnung von 1808 auch im ländlichen Raum die volle Selbstverwaltung der Bürger einzuführen. Realisiert wurde sein Vorschlag erst in den achtziger Jahren, als die ersten Kreisordnungen erlassen wurden, z.B. für die preußische Provinz Westfalen 1886 und die Rheinprovinz 1887.

Politik

Organe des Kreises sind
- der
Kreistag, die Volksvertretung des Kreises, die alle fünf (in Bayern alle sechs Jahre) gewählt wird,
- der
Landrat je nach Bundesland als Vorsitzender des Kreistages bzw. des Kreisausschussses und Leiter der Kreisverwaltung und
- in einigen Ländern der
Kreisausschuss. Zur Deckung ihres Finanzbedarfs erheben die Kreise eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden.

Interessenvertretung

Zur Koordination und zur politischen Interessenvertretung sind alle 323 Landkreise in [http://www.kreise.de/landkreistag/mitgl-index.htm 13 Landesverbänden] und auf Bundesebene im Deutschen Landkreistag (DLT) zusammengeschlossen. Dieser repräsentiert 74% der Aufgabenträger, 68% der Bevölkerung und 96% der Fläche Deutschlands.

Siehe auch


- Liste der Landkreise in Deutschland
- Bezirk
- für die polnischen Landkreise Powiat

Weblinks


- [http://www.landkreistag.de/ Homepage des Deutschen Landkreistages]
- [http://www.kreisnavigator.de/ Kreisnavigator des DLT - Der direkte Zugriff auf alle offiziellen Kreispräsentationen incl. Adressdatenbank] Kategorie:Landkreis Kategorie:Politische Geographie Kategorie:Kommunalverwaltung Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts


Schramberg

Schramberg ist eine Stadt im mittleren Schwarzwald, etwa 20 km nördlich von Villingen-Schwenningen bzw. 47 nordöstlich von Freiburg im Breisgau. Sie ist nach der etwa 18 km südöstlich gelegenen Kreisstadt Rottweil die zweitgrößte Stadt des Landkreises Rottweil und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Die Einwohnerzahl Schrambergs überschritt 1971 im Rahmen der Gebietsreform die Grenze von 20.000. Daraufhin stellte die Stadtverwaltung den Antrag auf Erhebung zur Großen Kreisstadt, was die Landesregierung von Baden-Württemberg dann mit Wirkung vom 1. Juni 1972 beschloss. Doch schon bald sank die Einwohnerzahl wieder unter 20.000 ab. Dennoch konnte Schramberg den Status "Große Kreisstadt" behalten. Mit den Gemeinden Aichhalden, Hardt, Lauterbach und Tennenbronn hat die Stadt Schramberg eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Derzeit wird eine Eingemeindung von Tennenbronn diskutiert, wodurch die Einwohnerzahl wieder steigen würde.

Geografie

Verwaltungsgemeinschaft Schramberg liegt im mittleren Schwarzwald im Tal der Schiltach, die sich zu einem Kessel weitet. Hier münden die Bäche Göttelbach, Kirnbach, Berneck und Lauterbach bzw. deren Täler ein, weshalb Schramberg den Beinamen "Fünftälerstadt" trägt. Die Täler entsprechen den fünf Zufahrtstraßen in die Stadt, die von Sulgen, Hardt, Tennenbronn, Lauterbach und Schiltach in die Stadt führen. Der niedrigste Punkt im Stadtgebiet ist bei der Kläranlage Schiltachtal und misst 396 m über NN, der höchste Punkt ist die Hochsteige Finsterbach und misst 792 m über NN. Das Rathaus Schramberg liegt auf 426 m.

Nachbargemeinden

Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Schramberg. Sie werden im Uhrzeigersinn beginnend im Nordwesten genannt:
Schiltach, Aichhalden, Fluorn-Winzeln, Oberndorf am Neckar, Bösingen, Dunningen, Eschbronn, Hardt, Tennenbronn und Lauterbach (alle Landkreis Rottweil).

Stadtgliederung

Das Stadtgebiet Schrambergs besteht aus der Kernstadt, das ist die so genannte "Talstadt", und den Höhenstadtteilen Sulgen und Waldmössingen. Waldmössingen ist als jüngst eingemeindeter Stadtteil zugleich eine Ortschaft im Sinne von § 67ff der baden-württembergischen Gemeindeordnung, das heißt, er hat einen von den Wahlberechtigten bei jeder Kommunalwahl direkt zu wählenden Ortschaftsrat, mit einem Ortsvorsteher als Vorsitzenden. Neben den genannten Stadtteilen unterscheidet man noch eine Vielzahl weiterer räumlich getrennter Wohnplätze mit eigenem Namen, die oft sehr wenige Einwohner haben sowie Wohngebiete mit eigenem Namen, deren Bezeichnung sich im Laufe der Bebauung ergeben haben und deren Grenzen dann meist nicht genau festgelegt sind. Im Einzelnen: Beim Meierhof, Bergstöffel, Berneckbad, Beschenhof, Birkenhof, Brambach, Bühle, Bühlhof, Deisenhof, Eckenhof, Falkenstein, Finsterach, Friedrichsberg, Gaswerk, Glasbach, Haldenhof, Hasenhäusle, Heiligenbronn, Heuwies, Hintersulgen, Hochholz, Hohenschramberg, Hörnle, Hutneck, Imbrand, Josenhaus, Kühlloch, Lamprechtshof, Lienberg, Oberer Kirnbach, Oberreute, Paradieshof, Rappenbauernhof, Rappenfelsen, Raustein, Roßwald, Säuen, Schilteck, Schlagenbühl, Schloßhof, Schönbronn, Schoren, Schützenhaus, Schwabenhof, Steighäusle, Teufen, Tierstein, Tischneck, Vier Häuser, Vogtshof und Wolfsbühl sowie Greichen, Hochbühl und Lehen (im Stadtteil Waldmössingen).

Raumplanung

Schramberg bildet ein Mittelzentrum innerhalb der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, zu dessen Mittelbereich die Städte und Gemeinden Aichhalden, Dunningen, Eschbronn, Hardt, Lauterbach, Schenkenzell, Schiltach und Tennenbronn des Landkreises Rottweil gehören.

Geschichte

Schramberg wurde 1293 als "Schrammenberg" erstmals erwähnt. Als Ausbauort von Schiltach gehörte der Ort alsbald den Herren von Teck und wurden von diesen an die Herren von Schilteck weitergegeben. 1347 erwarben die von Falkenstein den Besitz. 1444 wurden Teile der Herrschaft an Württemberg verpfändet, doch 1449 wieder eingelöst. Danach wechselte der Ort mehrfach seine Besitzer. 1547 erhielt der Ort das Marktrecht. Ab 1648 war Schramberg überwiegend im Besitz der Reichsgrafen von Bissingen-Nippenburg. Die Stadt war dem Ritterkanton Neckar-Schwarzwald zugehörig und wurde 1805 von Württemberg eingenommen. 1806 wurde die Stadt Sitz eines Oberamtes, das jedoch bereits 1807 dem Oberamt Hornberg als Unteramt angegliedert wurde. 1810 kam der Ort zum Oberamt Oberndorf. Infolge des starken Zuwachses durch die Industrialisierung erhielt Schramberg am 7. September 1867 die Stadtrechte. Bei der Auflösung des Oberamts Oberndorf 1938 wurde Schramberg dem Landkreis Rottweil zugeteilt, bei dem es auch nach der Kreisreform 1973 verblieb. Sulgen wurde 1323 erstmals erwähnt. Die mittelalterliche Streusiedlung taucht nach 1444 unter den beiden Namen Sulgen und Sulgau auf. Beide Orte entwickelten sich unabhängig voneinander, gehörten jedoch zur Herrschaft Schramberg, dessen Geschicke es bis ins 19. Jahrhundert teilte. Dann wurden beide Orte als selbständige Gemeinden geführt, die erst 1934 unter dem Namen "Sulgen" vereinigt, jedoch bereits 1939 in die Stadt Schramberg eingegliedert wurde. Waldmössingen wurde 994 als "Mesinga", 1262 als "Waltmessingen" erstmals erwähnt. Im 11. und 12. Jahrhundert bestand ein Ortsadel. Der Ort gehörte mit der Stadt Oberndorf den Herzögen von Zähringen, später den Herren von Teck und kam mit Oberndorf 1381 an Österreich. 1805 wurde der Ort württembergisch. 1806 gehörte der Ort zum Obervogteiamt Oberndorf, ab 1807 zum Oberamt Rottweil und ab 1810 zum neu geschaffenen Oberamt Oberndorf. Bei dessen Auflösung 1938 kam Waldmössingen zum Landkreis Rottweil.

Eingemeindungen

In die Stadt Schramberg wurden folgende Gemeinden bzw. Gemeindeteile eingegliedert:
- 1939: Sulgen, 1935 gebildet durch Vereinigung der Gemeinden Sulgen und Sulgau
- 1. Dezember 1971: Waldmössingen
- 1975: Brambach, Glasbach, Hochholz, Lienberg, Oberreute, Rappenbauernhof, (bis dahin Teile der Gemeinde Aichhalden) sowei Hutneck (bis dahin teilweise zur Gemeinde Hardt gehörig)

Einwohnerentwicklung

Einwohnerzahlen nach dem jeweiligen Gebietsstand. Die Zahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen der jeweiligen Statistischen Ämter (nur Hauptwohnsitze). ¹ Volkszählungsergebnis

Religionen

Schramberg gehörte zunächst zum Bistum Konstanz und war dem Archidiakonat "vor der Wald" zugeordnet. Der Ort war zunächst Filiale von Dunningen, dann von Sulgau. Eine Kapelle wird bereits im 14. Jahrhundert erwähnt. Die Herren von Landenberg führten 1534 die Reformation ein, doch wurde diese durch Rochus Merz von Staffelfelden 1547 wieder verdrängt. Daher blieb Schramberg und die zugehörigen Orte bis ins 19. Jahrhundert überwiegend katholisch. Im 16. Jahrhundert war die Kapelle am Schlossberg zur Pfarrkirche erhoben worden. Die im Ursprung gotische Kapelle wurde mehrfach umgebaut und erhielt 1716 einen Turm. Dieser dient heute der 1838 bis 1842 daneben erbauten Pfarrkirche St. Maria Himmelfahrt. Die Gemeinde gehört seit 1821 bzw. 1827 zum Bistum Rottenburg (Dekanat Oberndorf). Infolge starken Wachstums wurde die Pfarrei geteilt. So entstand 1957 die Heilig-Geist-Pfarrei (Kirche von 1912/14). Auch Sulgen blieb bis ins 19. Jahrhundert überwiegend katholisch. Die Pfarrkirche St. Lorenz (Laurentius) ist eine spätgotische Kirche mit Turm von 1496. Das Langhaus wurde 1826 erbaut. Die neue St. Laurentiuskirche entstand 1967. In Heiligenbronn gibt es eine weitere katholische Gemeinde (St. Gallus). Die Waldmössinger Kirche St. Valentin wurde 1884 anstelle einer romanischen Vorgängerkirche gebaut. Auch diese Kirchengemeinde gehört mit St. Laurentius und St. Gallus zum Dekanat Oberndorf. Im 19. Jahrhundert zogen auch wieder Protestanten nach Schramberg. Diese wurden zunächst von Schönbronn aus betreut. Dort war seit 1835 ein Pfarrverweser tätig. 1851 wurde der erste evangelische Gottesdienst in Schramberg in einem umgebauten Gartensaal gehalten. Eine eigene Pfarrei wurde 1866 errichtet, die Stadtkirche dann 1874 erbaut (1898 erweitert). Zur Gemeinde Schramberg gehören auch alle Protestanten in den kleineren Wohnplätzen Schramberg. Heute bildet die Gemeinde zusammen mit der Nachbargemeinde Lauterbach die Gesamtkirchengemeinde Schramberg. In Sulgen wurde 1956 eine eigene Kirche und 1959 eine eigene Pfarrei errichtet. Auch zu dieser Gemeinde gehören mehrere kleinere Wohnplätze sowie die Gemeinde Seedorf. Die Waldmössinger Protestanten werden von der Nachbargemeinde Fluorn betreut. Alle drei Kirchengemeinden (Schramberg, Sulgen und Fluorn) gehören zum Dekanat Sulz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Neben den beiden großen Kirchen gibt es in Schramberg auch eine Neuapostolische Kirche.

Politik

Gemeinderat

Die Kommunalwahl am 13. Juni 2004 ergab folgende Sitzverteilung:

Bürgermeister

Die Verwaltung Schrambergs lag bis 1805 in den Händen der Vögte. Über den Vögten stand das Obervogteiamt, dem mehrere Ämter unterstanden. Nach dem Übergang an Württemberg stand der Schultheiß bzw. Bürgermeister an der Spitze des Ortes. Mit Erlangung der Stadtrechte 1867 hießt das Oberhaupt "Stadtschultheiß" und ab 1930 Bürgermeister. Seit der Erhebung zur Großen Kreisstadt 1972 trägt das Stadtoberhaupt von Schramberg die Amtsbezeichnung "Oberbürgermeister". Dieser wird heute von den Wahlberechtigten für eine Amtszeit von 8 Jahren direkt gewählt. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats. Sein allgemeiner Stellvertreter ist der 1. Beigeordnete mit der Amtsbezeichnung "Bürgermeister". Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister von Schramberg seit 1954
- 1954-1974: Dr. Konstantin Hank, Bürgermeister, ab 1972 Oberbürgermeister
- 1974-1982: Dr. Roland Geitmann, Oberbürgermeister
- 1982-1990: Dr. Bernd Reichert, Oberbürgermeister
- 1990-heute: Dr. Herbert O. Zinell, Oberbürgermeister

Wappen

Das Wappen von Schramberg zeigt in Schwarz einen rot bewehrten und rot bezungten goldenen Greif, der in rechten Vorderpranke ein silbernes Schwert hält. Die Flagge ist schwarz-gelb. Ein altes Dorfsiegel ist nicht bekannt. Erst im 19. Jahrhundert wählte man den Greif als Wappensymbol. Er ist aus dem Wappen der Herren von Nippenburg entnommen, die über viele Jahrzehnte über den Ort herrschten. Anfangs stand der Greif auf einem Dreiberg. Doch verzichtete man ab 1910 auf den Dreiberg. 1926 wurde dem Wappen ein Zahnrad beigefügt, als Symbol der ansässigen Industrie. 1938 wurde das Zahnrad wieder entfernt und die heutige Form des Wappens festgelegt.

Städtepartnerschaften

Schramberg unterhält mit folgenden Städten eine Städtepartnerschaft:
- Hirson, Frankreich, seit 1958
- Charleroi (Stadtteil Marcinelle), Belgien, seit 1964
- Lachen, Schweiz, seit 1965
- Cakovec, Kroatien, seit 1989
- Glashütte, Sachsen, seit 1989 Kontakte
- Pilisvörösvar, Ungarn, Kontakte seit den 1990er Jahren

Wirtschaft und Infrastruktur

Bedeutende Wirtschaftszweige sind die Uhrenindustrie (Junghans-Uhren ) sowie die feinmechanische Industrie.

Verkehr

Mit dem Auto erreicht man Schramberg über die Bodenseeautobahn A 81 Stuttgart - Singen, Ausfahrt Rottweil und dann über die Bundesstraße B 462 Richtung Freudenstadt, oder von Westen über die B 294 Offenburg-Freudenstadt, von der in Schiltach die B 462 Richtung Rottweil abzweigt. Einen Bahnanschluss hat Schramberg nicht. Die alte 1892 eröffnete Bahnlinie nach Schiltach wurde 1989 stillgelegt.

Behörden

Schramberg hat ein Notariat.

Medien

In Schramberg erscheint als Tageszeitung der Schwarzwälder Bote mit einer Lokalausgabe. Die Stadt liegt im Sendegebiet des Südwestrundfunk, Radio Neckarburg, Hit-Radio Antenne 1 und der beiden Regionalprogramme "Radio Schwarzwald-Baar-Heuberg" (für eher badisch orientierte) bzw. "Radio Tübingen" (für eher württembergisch orientierte Hörer) bei SWR4 Baden-Württemberg.

Bildungseinrichtungen

Schramberg hat ein Gymnasium (siehe Gymnasium Schramberg), eine Realschule, eine Förderschule (Peter-Meyer-Schule), zwei Grundschulen (Berneckschule und Grundschule Waldmössingen) sowie zwei Grund- und Hauptschulen (Graf-von-Bissingen-Schule und Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Sulgen). Der Landkreis Rottweil ist Schulträger der Gewerblichen und Hauswirtschaftliche Schule, der Kaufmännischen Schule, der Helene-Junghans-Krankenpflegeschule am Kreiskrankenhaus Schramberg und der Wittum-Schule für Geistigbehinderte. Ein privater Schulkindergarten, eine private Schule für Blinde und Sehbehinderte sowie für Gehörlose und Hörgeschädigte (beide in Trägerschaft der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn) runden das schulische Angebot in Schramberg ab.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Museen

Das Stadtmuseum im klassizistischen Schloss aus dem 19. Jahrhundert zeigt die geschichtliche Entwicklung Schrambergs. Das Dieselmuseum im Gewerbepark H.A.U.(Hamburg Amerikanische Uhrenfabrik), die 1875 von Paul Landenberger gegründet wurde und 1930 mit der Uhrenfabrik Junghans fusionierte, ist ein Technologie- und Gewerbepark.

Bauwerke

Drei Burgen prägen das Ortsbild der Talstadt: Die Burg Hohenschramberg, die Ruine Schilteck und die Ruine Falkenstein, in deren Nähe auch die Falkensteiner Kapelle liegt. Sehenswert ist dort die Pieta. Die katholische Kirche St. Maria ist ein klassizistischer Neubau von 1838 bis 1842 mit Dachreiter. Bekannt ist die Orgel von Eberhard Friedrich Walcker. Die Kirchenportale und die Gestaltung des Altarraumes wurden künstlerisch von Erich Hauser (Rottweil) gestaltet. Weitere Kirchen und Kapellen sind die Heilig Geist Kirche von 1913 und die Falkensteiner Kapelle, die ursprünglich aus dem 13. Jahrhundert stammt, aber im 18. Jahrhundert umgebaut wurde. In den Stadtteilen gibt es die alte St. Laurentius-Kirche Sulgen, die 1826 umgebaut wurde, die neue St. Laurentiuskirche von 1967, die Wallfahrtskirche St. Gallus Heiligenbronn von 1873 sowie die evangelische Stadtkirche von 1873 und die evangelische Kirche Sulgen von 1956. Die katholische Kirche St. Valentin Waldmössingen wurde 1884 anstelle eines romanischen Vorgängerbaus errichtet.

Regelmäßige Veranstaltungen

Schramberg ist eine Hochburg der schwäbisch-alemannischen Fastnacht, ortsüblich "Fasnet" bezeichnet. Bekannteste Attraktion ist die "Da-Bach-na-Fahrt" am Fasnetsmontag, welche 1936 zum ersten mal vom Jungen Parlament veranstaltet wurde und jährlich inzwischen bis zu 30.000 Zuschauer anzieht.

Persönlichkeiten

Ehrenbürger

Die Stadt Schramberg hat folgenden Personen das Ehrenbürgerrecht verliehen (die Liste ist noch sehr unvollständig):
- Dr. Ing. e.h. Helmut Junghans, Generaldirektor der Uhrenfabriken Gebrüder Junghans AG
- Moritz Meyer

Söhne und Töchter der Stadt


- 1800, Bernhard Heine, Mediziner
- 1849, Erhard Junghans d. J., Kommerzienrat, sein Vater gleichen Namens gründete die Uhrenfabrik Junghans
- 1852, Arthur Junghans, Geheimer Kommerzienrat
- 1950, Dieter Borst, deutscher Maler
- 1954, Dizzy Krisch, Jazz-Vibraphonist, -Pianist und -Komponist
- 1968, Kerstin Andreae, deutsche Politikerin von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Deutschen Bundestages
- 1969, Daniel Roth, Maler

Weitere Persönlichkeiten, die hier wirkten

Erhard Junghans d. Ä.,
- 1823 in Zell am Harmersbach, gründete die Uhrenfabrik Junghans.

Literatur

Württembergisches Städtebuch; Band IV Teilband Baden-Württemberg Band 2 aus "Deutsches Städtebuch. Handbuch städtischer Geschichte - Im Auftrage der Arbeitsgemeinschaft der historischen Kommissionen und mit Unterstützung des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städtebundes und des Deutschen Gemeindetages, hrsg. von Erich Keyser, Stuttgart, 1961

Weblinks


- [http://www.schramberg.de/ Internetpräsenz der Stadt Schramberg]
- [http://www.schramberger-im-internet.de/ www.schramberger-im-internet.de]
- [http://www.bach-na-fahrt.de/ Internetpräsenz der Da-Bach-Na-Fahrt]
- [http://www.dieselmuseum.de/ Dieselmuseum HAU Schramberg]
- [http://www.schramberg.de/web/buerger/ksf/stadtmuseum.html Stadtmuseum Schramberg] Kategorie:Ort in Baden-WürttembergKategorie:Landkreis Rottweil

Sigmaringen

] Sigmaringen. Baden-Württembergische Kreisstadt an der oberen Donau, bis 1850 Hauptstadt des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen und Residenz des Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen, von 1850-1945 Sitz der preußischen Regierung für die hohenzollernschen Lande, von 1873-1972 Sitz des hohenzollerischen Landeskommunalverbandes.

Geografie

Geografische Lage

Sigmaringen liegt im Donautal, an der Ferienstraße Hohenzollernstraße.

Nachbargemeinden

Sigmaringen grenzt im Norden an Winterlingen (Zollernalbkreis) und Veringenstadt, im Osten an Bingen, Sigmaringendorf und Scheer, im Süden an Mengen, Krauchenwies, Inzigkofen und Meßkirch sowie im Westen an Leibertingen, Beuron und Stetten am kalten Markt (Aufzählung im Uhrzeigersinn).

Stadtgliederung

Sigmaringen besteht aus der Kernstadt und den Stadtteilen Gutenstein, Jungnau, Laiz, Oberschmeien und Unterschmeien. Die Stadt liegt am Fuß der Schwäbischen Alb und an dem Fluss Donau.

Geschichte

Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 1077, als König Rudolf von Schwaben die Sigmaringer Burg belagerte. Die offizielle Stadtgründung war 1250. 1325 wurde die Stadt an Graf Ulrich III. von Württemberg verkauft. 1806 wird Sigmaringen Hauptstadt des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen. 1850 wird sie Sitz des preußischen Regierungsbezirks Hohenzollernsche Lande, von 1873-1972 Sitz des hohenzollerischen Landeskommunalverbandes. 1944 tagt in Sigmaringen die Regierung Frankreichs (Vichy-Regime), weil sie vor den Alliierten fliehen musste. Seit 1972 Sitz des Landkreises Sigmaringen.

Politik

Städtepartnerschaften

Städtepartnerschaften bestehen mit Feldkirch in Österreich, Boxmeer in den Niederlanden sowie Thann im Elsass in Frankreich.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Bauwerke

Frankreich
- Schloss Sigmaringen - Stammschloss der Hohenzollern - Besichtigung der Prunksäle und der großen Waffensammlung lohnenswert
- Stadtpfarrkirche St. Johann Evangelist

Wirtschaft und Infrastruktur

Verkehr

Bei Sigmaringen kreuzen sich die Bundesstraßen B 32 Hechingen - Ravensburg und die B 313 Reutlingen - Bodensee. In Sigmaringen treffen sich drei Bahnlinien. Sigmaringen ist Station auf der Donautalbahn von Donaueschingen nach Ulm. In Sigmaringen trifft die Donautalbahn auf die Zollernalbbahn von Tübingen nach Aulendorf. Sigmaringen ist ebenfalls Anfangspunkt der Nebenbahn Sigmaringen - Gammertingen - Hechingen. Diese wird von der Hohenzollerischen Landesbahn betrieben. Der Öffentliche Nahverkehr wird durch den Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (NALDO) gewährleistet. Die Stadt befindet sich in der Wabe 441. Für die Stadt selbst gilt der Tarif 41. Sigmaringen war eine der ersten Kleinstädte die ein eigenes Stadtbussystem aufgebaut haben, noch heute kommen jährlich etliche Delegationen aus anderen Städten um sich das Sigmaringer Stadtbussystem anzusehen.

Öffentliche Einrichtungen

Sigmaringen beherbergt ein Verwaltungs- und ein Amtsgericht, ein Staatsarchiv, eine Zollschule, ein Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA, früher Chemische Landesuntersuchungsanstalt) sowie den Stab der 10. Panzerdivision.

Persönlichkeiten

Söhne und Töchter der Stadt


- 1577, Fidelis von Sigmaringen, † 24. April 1622 in Seewis: Advokat der Armen.
- 1825, 23. März, Theodor Bilharz, † 9. Mai 1862 in Kairo: Mediziner und Naturwissenschaftler.
- 1839, 20. April, Carol I., † 10. Oktober 1914 in Pelesch: König von Rumänien
- 1844, 19. Dezember (Sigmaringen-Gutenstein), Joseph Stöckle, † 27. Mai 1893 in Schwetzingen: Altphilologe, Schriftsteller.
- 1887, 29. April Erich Felix Beck, † 25. Februar 1973 in Sigmaringen-Gutenstein: unter anderem Pfarrer in Möhringen, Dekan des Dekanats Geisingen, Ehrendekan, Geislicher Rat, Ehrenbürger der Stadt Möhringen, Verfasser des Werkes "Die russische Kirche", 1922, am 28. Februar 1973 in Sigmaringen beerdigt.
- 1896, 03. September (Sigmaringen-Gutenstein), Alfons Beil, † 03. März 1997 in Heidelberg: Monsignore, Pfarrer in Heidelberg und Dekan des Kapitels Heidelberg, Verfasser zahlreicher Bücher.
- 1936, 16. Mai, Karl Lehmann: Kardinal und Bischof von Mainz, seit 1987 Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.
- 1937, 16. November, Lothar Späth: ehemaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
- 1938, 15. März, Dieter Hömig: Richter am Bundesverfassungsgericht.
- 1969, 23. Juli, Tanja Gönner: Politikerin, Umweltministerin in Baden-Württemberg.

Persönlichkeiten


- Henri Philippe Pétain (
- 1856 in Cauchy-à-la-Tour; † 1951 auf der Île d'Yeu), französischer General und Präsident des Vichy-Regimes befand sich von Sommer 1944 bis Kriegsende 1945 mit seiner Exil-Regierung in Sigmaringen.
- Der Schauspieler Gustl Bayrhammer (
- 1922; † 1993) begann im Herbst 1945 seine Karriere am Sigmaringen Theater.
- Winfried Kretschmann: Politiker, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg

Weblinks


- [http://www.hohenzollern.com/ Schloss Sigmaringen]
- [http://www.sigmaringen.de/ Offizielle Internetseite der Stadt Sigmaringen]
- [http://www.sigcitypics.de/ Sigmaringens Nachtleben in Bild und Ton]
- [http://www.naturpark-obere-donau.de/ Naturpark Obere Donau]
- [http://www.gutenstein.de/ Stadtteil Gutenstein]
- [http://www.jungnau.de/ Stadtteil Jungnau]
- [http://www.laiz.de/ Stadtteil Laiz] Kategorie:Landkreis Sigmaringen Kategorie:Ort in Baden-Württemberg

Tauberbischofsheim

Tauberbischofsheim ist die Kreisstadt des Main-Tauber-Kreises im Nordosten von Baden-Württemberg.

Geografie

Stadtgliederung

Zu Tauberbischofsheim gehören die Stadtteile Dienstadt, Distelhausen, Dittigheim, Dittwar, Hochhausen und Impfingen.

Geschichte

Die Stadt wird im Jahre 836 in der Lebensbeschreibung der Heiligen Lioba als Biscofesheim erstmals erwähnt. Die Hl. Lioba gründete hier ein Frauenkloster. Die Vergabe der Stadtrechte an Tauberbischofsheim wird auf etwa 1240 datiert, da im Mainzer Einkünfteverzeichnis von 1248 die Stadt als civitas bezeichnet wird. Das kurmainzische Schloss war der Wohn- oder Verwaltungssitz des Stadtherren. 1866 besiegte Preußen in der Schlacht bei Tauberbischofsheim die württembergischen Truppen, die an der Seite Österreichs kämpften. Ein Denkmal an der Albert-Schweitzer-Straße erinnert an die Gefallenen.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Bauwerke

PDS In der vormals von einer Stadtmauer umgebenen Altstadt befinden sich das Kurmainzische Schloss aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts, das heute das Tauberfränkische Museum beherbergt, und zahlreiche Renaissance-Häuser. Die Nachfolgebauten