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GrundschuleEine Grundschule ist ...
Deutschland
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Der Begriff Grundschule umfasst in Deutschland die ab Ende der 1960er Jahre aus den unteren Klassen der Volksschulen hervorgegangenen Schulen, die von Kindern der Klassen 1 bis 4 (nur in Berlin und Brandenburg Kl. 1 bis 6) besucht werden. Dies umfasst Alterstufen von etwa 6 bis 10 Jahren bzw. 12 Jahren. In der Schweiz wird die Grundschule als Primarschule bezeichnet, in Österreich als Volksschule. Vor und in der Kaiserzeit hieß die Grundschule im deutschen Sprachraum Elementarschule, eine Benennung, die sich bis heute im Englischen als Elementary School gehalten hat.
In der Regel wurden in der Grundschule bislang Jahrgangsklassen gebildet. Aktuelle politische Trends in einzelnen Bundesländern wie NRW zielen allerdings auf die Einrichtung jahrgangsübergreifender Eingangsstufen der Klassen 1 und 2, in denen dann Kinder aus beiden Jahrgängen gemeinsam unterrichtet werden sollen. Auch können bei geringer Schülerzahl pro Jahrgang sogenannte kombinierte Klassen gebildet werden, die aufeinanderfolgende Jahrgänge zusammenfassen.
In der Grundschule sollen grundlegende Lern- und Arbeitsformen sowie mathematische, sprachliche und sachunterrichtliche Kenntnisse vermittelt werden, welche das Fundament der weiterführenden Schulbildung auf Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule legen. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle und oft auch religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts.
In der Regel gibt es für jede Schulklasse einen Klassenlehrer, der diese Klasse die ganze Grundschulzeit hindurch oder im zweijährigen Wechsel in einer Reihe von Fächern unterrichtet. Dies wird damit begründet, dass es für Kinder im Grundschulalter wichtig ist, eine feste Bezugsperson zu haben. Kritik hieran wird häufig aus zwei Gründen geübt: Zum einen sind Grundschullehrer meist nur für zwei Unterrichtsfächer ausgebildet, wodurch ihnen in den übrigen Fächern sowohl Wissen wie fachdidaktische Kenntnisse fehlen können. Zum anderen gibt es einen starken Zusammenhang zwischen den Unterrichtsmethoden des Lehrers und den Lernerfolgen der Schüler. Dass meist über die ganze Grundschulzeit überwiegend eine Lehrerkraft unterrichtet, kann im Fall eines schlecht unterrichtenden Lehrers oder persönlicher Anpassungsschwierigkeiten von Lehrer und Schüler erhebliche negative Konsequenzen für die Schüler haben.
Das Fächerspektrum und die Nomenklatur in den jeweiligen Bundesländern ist differenziert. Mathematik, Deutsch und Sachunterricht zählen zu den Hauptfächern.
Das gemeinsame Lernen von Kindern aller Leistungsstufen wird zumeist als positiv angesehen. Nachdem der PISA-Test so gedeutet werden kann, dass dies auch für die Sekundarstufe I gilt, begann in Deutschland eine generelle Debatte zur Reform des deutschen Schulsystems. Dabei wurde unter anderem auch eine Ausweitung der Grundschule auf das sechste oder neunte/zehnte Schuljahr gefordert.
Lernziele
Das inhaltliche Spektrum in den Hauptfächern Mathematik, Deutsche Sprache und Sachunterricht:
- Das Lesen lernen
- Schrift in vorgegebener lesbarer Weise
- etwas Memorieren können
- Grundrechenarten im Zahlenraum 1 bis 10 000.
- Orientierung über physikalische Grundlagen
- räumliche und z. T. historische Orientierung des Wohngebiets (ca. 20 km Umkreis)
- grafische Grundlagen (Zeichnen) aber auch freier Ausdruck
- Musik (Singstimme, Orff´sche Instrumente)
In einigen Ländern auch eine
- religiös gepräge Werteerziehung
Großbritannien
Als "Primary Schools" (Grundschule) bezeichnet man in Großbritannien die Schulen, welche von Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren besucht werden. Besonderes Augenmerk lenkt man dabei auf die Unterrichtung von Mathematik und Englisch/ Sprache. Danach folgt die sogenannte zweite Ausbildung mit elf bzw. zwölf. Meist sind diese Schulen staatlich gefördert.
Weblinks
- [http://www.muenster.de/~josch/gsl.htm 3500 Grundschullinks]
- [http://www.grundschulverband.de Grundschulverband]
- [http://www.grundschulmarkt.de Grundschulmarkt]
- [http://www.vbe.de/index.php?id=74 Positionspapier des Verbands Bildung und Erziehung zur Grundschule, vom 16. November 2002]
- [http://www.gew.de/Allgemein_bildende_Schulen.html Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft u.a. zu Grundschulthemen]
- [http://www.wissen24.de/vorschau/33636.html Diplomarbeit: Offene Ganztagsgrundschule - Kooperation von Jugendhilfe und Schule]
- [http://www.grundschulstunden.de/index.html Grundschulmaterialien von Lehrern für Lehrer]
Kategorie:Schultypen/-system
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Kategorie:Leseförderung
ja:初等教育
ms:Pendidikan rendah
Deutschland
Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.
Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8.
Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.
Geografie
Lage
Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km.
Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.
Exklaven
Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben.
Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Mittelpunkt Deutschlands
Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .
Großlandschaften
Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.
Geologie
Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums.
Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren.
Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf.
Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen.
Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).
Gewässer
Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]]
Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee.
Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.
Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.
Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert.
Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee.
Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen.
Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
Gebirge und Senken
Liste der Seen in Deutschland
Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist.
Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands.
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Inseln
Jülich
Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist.
Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt.
Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln
Klima
Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.
Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003.
Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990):
Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report]
Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.
Böden und Flächennutzung
Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau.
Insgesamt werden 53,5 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 %. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und Mobilität macht die Siedlungs- und Verkehrsfläche stolze 12,3 % aus (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 %, die restlichen 2,4 % verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.
Politik
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Staatsorganisation
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).
Bundesregierung
Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung
Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Parteien]
Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit.
Siehe auch: Grundgesetz
Bundesländer
Parteienlandschaft
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist konservativ geprägt. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Die Christlich Soziale Union (CSU) hat eine ähnliche konservative Ausrichtung, wirkt aber nur in Bayern. Gemeinsam bilden beide Parteien im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863, und ist damit die älteste bis heute existierende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Bekenntnis lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.
Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinn organisiert hatte, sich wenige Jahre darauf jedoch in sich gegeneinander konkurrierende unterschiedliche Parteien aufgespalten hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen, sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates - insbesondere bei wirtschaftlichen Belangen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt.
Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1979/80 aus den damals neuen sozialen Bewegungen, beispielsweise der modernen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit der ostdeutschen Bürgerbewegung Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) war die Rechtsnachfolgerin der in der DDR allein herrschenden SED. Inhaltlich beruft sich die Partei auf sozialistische Ideale, und steht im Parteienspektrum des Bundestags links von der SPD. Bedeutendere Wahlerfolge für die PDS blieben zunächst auf Ostdeutschland beschränkt. 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf Initiative von Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern gegründet. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an.
Rechtsextreme Parteien waren, von der Deutschen Reichspartei im Ersten Bundestag (1949–1953) abgesehen, nie im deutschen Bundestag vertreten, konnten aber auf Landesebene zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er und seit der Wiedervereinigung. Parteien dieser Richtung sind Die Republikaner, die Deutsche Volksunion (DVU) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).
Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der 5%-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich garantiert vertreten.
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es mehrere Parteiverbote, gegen die rechtsradikale SRP 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 unter anderem wegen Versagens des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) sowie ['solid] (Die Linkspartei.).
Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland, Politisches Spektrum, Bundestagswahl 2005
Außenpolitik
Die wichtigsten Leitlinien bundesdeutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.
Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die von Deutschland initiierte Ostpolitik unter der Devise Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik als erfolgreich angesehen.
Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der Nato-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).
Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten. Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4 Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch fehlt Deutschland die Zustimmung der USA, so wie Japans Beitritt durch China blockiert wird.
Militär
Vereinten Nationen
Vereinten Nationen]
Hauptartikel: Bundeswehr
Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.
Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.
In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 % der Soldaten (Stand 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gab im Jahr 2004 24,4 Mrd. Euro für die Bundeswehr aus, womit sie im internationalen Vergleich nach absoluten Ausgaben den sechsten Platz und im Vergleich zum jeweiligen BIP einen Platz im letzten Drittel der NATO belegt. Das wird von einigen als zu wenig angesehen, vor allem, da die Bundeswehr sich nach dem Kalten Krieg auf erheblich veränderte Aufgaben einstellen muss.
Auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (in Rheinland-Pfalz) sind heute noch 65 US-amerikanische Wasserstoffbomben stationiert, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.
Geschichte
Der Hauptartikel Geschichte Deutschlands vermittelt einen detaillierten Überblick. Zum mittelalterlichen Deutschland siehe Deutschland im Mittelalter. Für die Entwicklung der neuen deutschen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg siehe die Artikel Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und Geschichte der DDR.
Frühgeschichte und Antike
Geschichte der DDR
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neanderthal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Gattung Homo sapiens neanderthalensis, dem Neanderthaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, etwa die Venus von Willendorf und die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde.
Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Sprachforscher vermuten, dass viele Merkmale süddeutscher Dialekte auf keltischen Einfluss zurückgehen. Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die älteste Stadt Deutschlands) und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.
Völkerwanderung und Frühmittelalter
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Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen beherrscht.
Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Elbe und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das ostfränkische Reich unter König Ludwig Germanicus (später: ... dem Deutschen), das westfränkische Reich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt. Das ostfränkische Reich bildete den groben geografischen Rahmen für das später entstehende Deutsche Reich.
Heiliges Römisches Reich (962–1806)
Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich
Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. als erster ostfränkischer König in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und damit das Heilige Römische Reich begründete. Als Anfang wird aber auch das Jahr 911 genannt, der Regierungsantritt Konrads I. als erster nicht-karolingischer Herrscher in Deutschland. Im 10. Jahrhundert wurde erstmals für das bisherige ostfränkische Reich auch der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) verwandt.
Die fränkischen Teilreiche waren schon zuvor unterschiedliche Wege gegangen: Während sich das ehemalige Westfränkische Reich, dessen fränkische Bewohner sich romanisierten, mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das ostfränkische Reich durch Territorialfürsten geprägt, die den Kaiser wählten und dadurch ihre Partikularinteressen geltend machen konnten. Obwohl die Kaiser des römisch-deutschen Reiches wiederholt versuchten ihre Position zu stärken, teilte sich das Reich immer weiter in weitgehend souveräne Klein- und Kleinststaaten sowie Reichsstädte. Nach Reformation und Dreißigjährigem Krieg, dem nach Opferzahl relativ zur Gesamtbevölkerung Deutschlands fatalsten Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine überwiegend formale Machtstellung.
Der Name des Heiligen Römischen Reiches änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach. So wurde es im 12. Jahrhundert noch als „Heiliges Reich“ bezeichnet, ab Mitte des 13. Jahrhunderts als „Heiliges Römisches Reich“ und ab dem 15. Jahrhundert als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.
Der Weg zum deutschen Nationalstaat (1806–1871)
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation), Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, musste die Reichskrone auf Druck des französischen Kaisers ablegen. Unter Napoléon Bonaparte wurde die Anzahl der deutschen Staaten durch Zusammenlegung erheblich verringert und auch viele Reichsstädte verloren ihre Unabhängigkeit (deren Zahl hatte zeitweise über 80 betragen).
Nach der Niederlage Napoleons restaurierte der Wiener Kongress weitgehend die alten Herrschaftsverhältnisse. Deutschland, nun ohne einigendes Band, war teilweise im Deutschen Bund, einer losen Vereinigung von 38 deutschen Staaten unter Führung Österreichs organisiert. Kurz darauf wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wiedererstarkte Preußen dominierende Macht war.
Schon bald nach der gescheiterten nationalen und liberalen Märzrevolution von 1848/1849 kam es zur Kollision der Preußen mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund wie auch in Europa, die zum Deutschen Krieg von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes, zur Annexion seiner norddeutschen Kriegsgegner durch Preußen und dadurch zu einer weiteren Schrumpfung der Zahl deutscher Staaten.
Deutsches Kaiserreich (1871–1918)
Die anschließende Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung leitete die so genannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.
Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten, sondern seit den Polnischen Teilungen Ende des 18. Jh. Teile Preußens außerhalb des Reiches waren. Dazu gehörten West-, Ostpreußen und Danzig, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen (nördliche und östliche Teile) und Elsass (ohne Belfort) ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes "Reichsland Elsass-Lothringen" ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden.
Als ideeller Begründer des Deutschen Reiches wurde Otto von Bismarck erster Reichskanzler. Seine antidemokratisch-konservative Grundhaltung verhinderte allerdings die Reichseinigung unter demokratischen Bedingungen und schuf die Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Nationalismus und Demokratie einander fremd wurden. Er führte einen wenig erfolgreichen Kampf gegen die Sozialdemokratie, die polnische Minderheit und die katholische Kirche (siehe Kulturkampf). Seine aggressiv-kriegerische Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung dagegen zu einer Bündnispolitik, die auf die Isolierung Frankreichs abzielte und ein vertraglich geregeltes, aber fragiles Paktsystem in Europa schuf. Gleichwohl blieb die Außenpolitik imperialistisch ausgerichtet: Auf der Berliner Kongo-Konferenz trat Deutschland 1884 mit der Forderung nach einem „Platz an der Sonne“ in den Kreis der Kolonialmächte ein, nachdem schon in den frühen 1880er Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten. Im Dreikaiserjahr kam Wilhelm II. an die Macht, der wenig später Bismarck zur Kündigung zwang und die Außenpolitik in Richtung Konfrontation änderte. Das Attentat auf den
Volksschule Deutschland
Der Begriff Volksschule ist historisch mit dem Gedanken einer Bildungseinrichtung für das Volk verbunden.
In der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete die Volksschule bis ca. 1968 eine Schulform, in der man in der Regel nach acht Schuljahren den sogenannten Volksschulabschluss erwarb.
Nach der Bildungsreform um 1968 wurden die Volksschulen aufgelöst, an ihre Stelle trat die vierjährige Grundschule (Primarstufe). Anschließend müssen die Schüler nach dieser "Grundschulzeit" eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I besuchen. Die neu gebildeten Hauptschulen als Nachfolgeeinrichtung der Volksschule oder (wie vor 1968 auch schon) andere weiterführende Schulen bieten seit diesem Zeitpunkt diese Möglichkeit an.
Historische Grundlagen
Als Begründer des Volksschulwesens in Deutschland gilt der preußische König Friedrich Wilhelm I. (1683-1740). 1717 erließ er das Edikt zur allgemeinen Schulpflicht. Er bestimmte, dass Kinder vom fünften bis zum zwölften Lebensjahr in die Schule gehen und erst entlassen werden sollten, wenn sie lesen und schreiben konnten. Ebenso musste der Katechismus auswendig gelernt werden.
Friedrich II. von Preußen (1712-1786) reformierte das Schulwesen. Die Dauer der Schulzeit wurde im "Königlich-Preußischen-General-Landschul-Reglement" vom 12. August 1763 auf acht Jahre festgelegt. Das Generallandschulreglement, das der Theologe Johann Julius Hecker maßgeblich vorbereitet hatte, bildete die Grundlage für die Entwicklung des preußischen Volksschulwesens.
Schreib- und Leseschulen und die Rechenschulen des Spätmittelalters ebenso wie Küster- und Sonntagsschulen der Reformation bildeten die Vorstufe der Volksschule.
Zum ersten Mal erwähnt wird der Begriff Volksschule 1779, sie wurde auch Elementarschule, Landschule, Dorfschule oder Armenschule genannt.
Die Schulaufsicht unterstand zu dieser Zeit der Kirche, die sie in der Person des Pfarrers als Schulinspektor wahrnahm.
Volksschule im 19. Jahrhundert
Die Volksschule wurde aus den folgenden Gründen im 19. Jahrhundert als Einheitsschulart für Alle eingeführt: Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht, Alphabetisierung der Bevölkerung, Nationalerziehung als Teil der Nation.
Die Finanzierung lag bei den Gemeinden und dem Staat. Die Schulaufsicht hatten bis 1870 die Kirchen.
Die Bildungsziele wurden wegen der Kosten und eventuell erzeugter Unzufriedenheit begrenzt. Zum Beispiel sah die Stundentafel in der ersten Häfte des 19. Jahrhunderts so aus:
12 Stunden Lesen und Schreiben, 6 Stunden Religion, 5 Stunden Rechnen, 3 Stunden Gesang und Kirchenlieder.
Die Lehrerausbildung erfolgte durch neu gegründete Lehrerseminare. Die Bezahlung war sehr gering und führte zu großer Unzufriedenheit unter den Lehrern.
Österreich
In Österreich gibt es die vierjährige Volksschule, die von jedem unterrichtspflichtigen Kind besucht werden muss, da Unterrichtspflicht besteht. Der häusliche Unterricht ist in Österreich gesetzlich zugelassen, jedoch wird dies selten in Anspruch genommen.
Die Volksschule wird in die Grundstufe 1 (Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe) und in die Grundstufe 2 (3. und 4. Schulstufe) gegliedert. Es gibt unterschiedliche Organisationsformen: einklassige Schulen (wo mehrere Schulstufen in einer Klasse unterrichtet werden = Abteilungsunterricht) und mehrklassige Schulen (jede Schulstufe ist einer eigenen Klasse zugeordnet). Jeder Klasse wird ein Klassenlehrer (= Klassenvorstand) zugewiesen, der im Regelfall alle Pflichtgegenstände unterrichtet, ausgenommen Religionsunterricht und Werkunterricht (textiler Bereich). In Gebieten, in denen Minderheiten sprachliche Minderheiten leben, wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In allen Schulen kann für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache der sogenannte "Muttersprachliche Unterricht" als Unverbindliche Übung (nur mit Anmeldung besuchbar) angeboten werden.
In Österreich besteht Unterrichtspflicht. Jedes Kind, das bis zum 31. August eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat, muss im darauf folgenden September die im Schulsprengel gelegene Volksschule besuchen.
Vor Einführung der Hauptschule umfasste die Volksschule die Volksschul - Unterstufe (1. bis 4. Schulstufe) und die Volksschul - Oberstufe (4. bis 8. Schulstufe) insgesamt acht Schulstufen. Durch höhere Organisationsformen wurde sie schrittweise nach dem Zweiten Weltkrieg auf die heutigen vier Schulstufen reduziert. Nach der vierten Schulstufe der Volksschule besteht die Wahlmöglichkeit zum Besuch der Hauptschule oder der Unterstufe des Gymnasiums (in den Hauptgegenständen keine schlechtere Beurteilung als "Gut" erforderlich).
Neben öffentlichen Schulen gibt es auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die u.a. auch von kirchlichen Institutionen geführt werden.
Die Lehrer der öffentlichen Schulen sind Bedienstete des jeweiligen Bundeslandes. Die Schulerhalter Gemeinden sind für die Bereitstellung der Unterrichtsräume (Schulgebäude, Klassen samt erforderlicher Nebenräume und Einrichtung) und die Budgets für organisatorischen Bereiche (Unterrichts- und Lehrmittel, Schulwarte, Beheizung, Beleuchtung, ...)zuständig. Sind mehrere Gemeinden in einem Schulsprengel zusammengefasst, so schließen sie sich zu einer sogenannten Schulgemeinde zusammen. Schulsprengel sind durch Verordnung des jeweiligen Landes definiert und dies bedeutet, dass alle in einem Pflichtschulsprengel (als ordentlichem Wohnsitz) gemeldeten unterrichtspflichtigen Kinder die im Sprengel befindliche Schule zu besuchen haben. Ausnahmen (= sprengelfremder Schulbesuch) bedürfen einer Genehmigung mittels eines Verfahrens, in dem alle Betroffenen (Erziehungsberechtigte, Gemeinden, Bezirkverwaltung) Anhörungsrecht besitzen.
Historisches
Der Begriff Volksschule trat vereinzelt gegen Ende des 18. Jh. auf und wurde erst 1840 gesetzlich verankert.
Siehe auch: Schultypen in Österreich, Schulsystem in der Schweiz
Kategorie:Schultypen/-system
Schule
Eine Schule ist eine Institution für Unterricht.
Herkunft des Namens
Eine Schule (von griech. scholé, Ursprungsbedeutung "Müßiggang, Nichtstun", aber auch "Muße", später "Studium, Vorlesung") ist ein Ort des gemeinsamen Lehrens und Lernens.
Auftrag
Der gesellschaftliche Auftrag der Schule ist die Vermittlung von Wissen und Bildung. Gleichzeitig soll sie die Entwicklung der Persönlichkeit der Schüler fördern. Insbesondere beim letzten Punkt wird aber seitens der deutschen Schulen immer wieder gerne die Verantwortung an die Eltern delegiert.
Allerdings ist der Auftrag der Persönlichkeitsbildung keine Entbindung der Eltern von ihren elterlichen Pflichten. Die Kritik von Seiten der Schulen richtet sich primär gegen die völlige Abwälzung jeglicher Erziehungsaufgaben von den Eltern an die Schule. Die Schule hat zweifelsohne gesellschaftliche Reproduktionsaufgaben, die Eltern jedoch ebenso.
Die Schule benutzt den Auftrag zur Vermittlung von Wissen und Bildung (s.o.) zugleich, um die lernenden Individuen in eine Leistungshierarchie einzuordnen, durch die ein abstrakter Vergleich der Wertigkeit der Schüler für die Gesellschaft bzw. die erste Messung für die unmittelbar folgende ökonomische Benutzbarkeit in der Berufskonkurrenz festgeschrieben wird (Selektion). Chancengleichheit und Gerechtigkeit entfalten in der schulischen Alltagssituation dafür ihre legitimatorische Suggestion. Die Persönlichkeit der Schüler wird in den Schulen vorwiegend darin gebildet, sich gegenüber gestellten Anforderungen und ihrer Bewältigung prinzipiell positiv einzustellen.
Schulpflicht
Der Besuch einer Schule ist in Deutschland durch die Schulpflicht vorgeschrieben. Üblicherweise gilt die Schulpflicht vom sechsten bis zum fünfzehnten oder sechzehnten Lebensjahr. Hausunterricht, bei dem Schüler von ihren Eltern oder Privatlehrern unterrichtet werden, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in Deutschland unzulässig.
Die Einschulung erfolgt auch heute noch immer nur einmal im Jahr. Dieses geht zurück auf das 17. Jahrhundert - damals waren andere Einschulungstermine auf Grund der landwirtschaftlichen Besonderheiten (Kinderarbeit) nicht möglich.
Kritik an der Schule
Während des zwanzigsten Jahrhunderts wurden traditionelle Schulen zum Gegenstand verbreiteter Kritik. Der französische Soziologe Pierre Bourdieu zeigte in seinem Buch Die feinen Unterschiede wie Schulen zum Erhalt von Klassenstrukturen beitragen.
Schulen wurden beschuldigt, das Lernen bei Kindern eher zu verhindern als zu fördern, vor allem indem die Unterrichtssituation Angst erzeugt. Leute wie Francisco Ferrer oder Alexander Sutherland Neill gründeten freiere Schulen (Summerhill), während andere wie John Holt im Home Schooling eine Alternative sahen (siehe auch: Deschooling).
Der amerikanische Psychologe Dr. David Keirsey zeigt in seinen kritischen [http://keirsey.com/kidsandschool.html Essays], dass vom Schulsystem nur bestimmte Temperamenttypen gefördert, andere hingegen gehemmt werden. Er spricht sich auch deutlich gegen verhaltensändernden Pharmazeutika aus, die besonders im amerikanschen Raum häufig eingesetzt werden.
Schule aus marxistischer Sicht
Damit Kapitalakkumulation stattfinden kann, müssen die Bedingungen der Produktion reproduziert werden. Dazu gehört auch die Reproduktion der Arbeitskraft. Die zukünftigen Träger müssen entsprechend vorbereitet werden. Es genügt nicht, dass sie entsprechend fachlich qualifiziert werden, die entsprechenden Prüfungen dienen der Qualitätssicherung der Ware Arbeitskraft, sie müssen auch ‚mit spielen’ lernen. Neben der Vermittlung von Kenntnissen dient die die Schule daher auch der „Reproduktion der Unterwerfung unter die herrschende Ideologie“ (Althusser) Mehr noch als durch die direkte Vermittlung der demokratischen Ideologie (Leugnung der Herrschaft der Bourgeoisie) und der Leistungsideologie nach der der schulische Erfolg (und der spätere soziale Status) vor allem von der eigenen Anstrengung abhängen, während er doch nachweislich vor allem vom Elternhaus bestimmt wird, wird die Reproduktion der Unterwerfung durch die Einübung in bestimmte Praktiken erzielt. Die Schüler lernen sich lange Zeit konzentriert mit Dingen zu beschäftigen, die sie nicht interessieren, um gute Noten zu erzielen, und werden so für entfremdete Lohnarbeit zum Zweck des Gelderwerbs präpariert („extrinsische Motivation“). In der modernen Schule lernen sie modern zu gehorchen, d.h. sich flexibel wechselnden Anforderungen anzupassen bzw. diese zu antizipieren und modern zu kommunizieren, d.h. ‚konstruktiv’ zu diskutieren, ohne grundsätzlich alles in Frage zu stellen, gleichzeitig zu kooperieren und sich in mehr oder weniger fairer Konkurrenz zu verhalten.
Die pädagogische Ideologie sorgte dafür, dass die Funktion ihre Tuns den Lehrern und Lehrerinnen nicht bewusst werden musste. Die Formulierung allerlei hehrer Bildungsziele wird dabei durch die formale Trennung von der Produktion begünstigt. Die immer offenere Ausrichtung auch der allgemein bildenden Schulen an den Erfordernissen des Standorts (Pisa-Debatte, Verkürzung der Schul- und Ausbildungszeiten etc.), d.h. an der Kapitalverwertung, erschwert diese Mystifikation.
Aufbau und Organisation
Die Organisation einer Schule besteht typischerweise aus:
- einem Schulleiter (oder Schuldirektor, -direktorin, Schulrektor oder -rektorin)
- dem Sekretariat
- dem Lehrpersonal in verschiedenen Laufbahnebenen
- der Schülervertretung
- der Elternvertretung
- dem Hausmeister (Hauswart, Schulwart)
- Sozialpädagoge, Schulpsychologe und/oder
- Schularzt können vertreten sein.
Schulentwicklung
Schulentwicklung bezeichnet die Weiterentwicklung von Schulen in personeller und organisatorischer Sicht. Ziel ist die inhaltliche Veränderung von Schule als Reaktion auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Dieses Konzept ergibt sich aus der internen Diskussion der an Schule beteiligten Institutionen.
Schulentwicklung bezieht sich auf folgende Felder:
- Leitbild und Schulprogramm
Das Kollegium sollte sich folgende Gedanken machen:
Wo wollen wir als Schule, als Kollegium hin?
Wer macht alles mit? Bremser haben eine wichtige Funktion!
Was wollen wir zuerst erreichen, was später?
Welche Mittel werden wir einsetzen, dieses Ziel zu erreichen?
Welche Kompetenzen brauchen wir, um die Schule zu entwickeln?
Fortbildung in eigene Hände nehmen!
- Entwicklung der Teams
Wo in der Schule sind Teams möglich?
Wie kommuniziert das Kollegium miteinander?
Ist Teamarbeit erwünscht?
Läßt sich das Kollegiums für Teamarbeit motivieren?
Können Beziehungen verbessert werden?
Arbeit in der Schule: Eine gemeinsame Aufgabe!
Schulleitung als klare und kooperative Führung!
- Entwicklung des Personals
Welche Möglichkeiten der Personalförderung gibt es?
Wo existieren fördernde und hemmende Verhaltensweisen an der Schule (Vorschriften)?
Gesprächsführung: Herausfinden von Interessen und Fähigkeiten der KollegInnen durch
Mitarbeitergespräch, Konfrontations- und Konfliktgespräch
- Management von Projekten
Impulse setzen an der Schule!
Techniken, Methoden und Instrumente der Projektplanung überlegen
Zeitplanung realistisch handhaben
Einzelschritte konkret planen
Überblick behalten
Evaluation und Feedback am Ende des Projekts
- Entwicklung des Unterrichts
Zustand der Unterrichtsentwicklung an der Schule untersuchen
Förderung der Methodenkompetenz bei Lehrern und Schülern
fachspezifische Unterrichtsentwicklung Deutsch, Mathematik, Sprachen, Sachfächern und im kreativen
Bereich
Einführung/Weiterentwicklung von offenem Unterricht
Evaluation von Unterricht
Schultypen
Die Bezeichnungen für Schultypen unterscheiden sich je nach Land oder Landteil ebenso wie ihre Ausprägungen. Auch die Dauer der Schulzeit variiert. Siehe auch Schulsystem.
Schultypen in Deutschland
In Deutschland ist das Bildungswesen von den Bundesländern geregelt. Sowohl die Bezeichnungen für einzelne Schultypen als auch deren Inhalte unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland. Vorläufer des aktuellen Schulsystems ist das Mannheimer Schulsystem von 1901.
Siehe: Schultypen in Deutschland
Schultypen in Österreich
In Österreich ist das Schulwesen bundeseinheitlich geregelt.
Siehe: Schultypen in Österreich
Schultypen in der Schweiz
In der Schweiz sind die Kantone für das Schulwesen zuständig.
Siehe: Schulsystem in der Schweiz
Schultypen im Fürstentum Liechtenstein
Im Fürstentum Liechtenstein ist das Schulwesen einheitlich geregelt.
siehe: Schulsystem Liechtensteins
übergreifende Schulen
Religions-, Philosophische Schulen
Islamschulen
Schulen, die eine Philosophie, theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten vermitteln,
wie beispielsweise Yogaschulen, Schwertkampfschulen
Schule in Finnland
Laut PISA-Studien hat Finnland das weltweit erfolgreichsten Schulsystem. Das derzeitige deutsche Schulsystem gilt laut PISA-Studien ausdrücklich als ungenügend.
So besuchen 90 % der finnischen Schüler im Alter von 6 Jahren eine qualifizierte Vorschule. Die Klassenstärken liegen bei ca. 20 Schülern.
Schule in Drittweltländern
Da diese Länder zumeist auf Grund politischer Instabilitäten und Fehlentwicklungen weder über das erforderliche Budget noch über ein wahres Interesse am "lesenden Volk" verfügen, sind qualifizierte Schulsysteme in diesen Ländern selten. Somit ist das Bildungsniveau in diesen Ländern über Jahrzehnte hinweg katastrophal und mit einer der Hauptgründe für fehlende Demokratisierungsprozesse und fehlende wirtschaftliche Erfolge.
In den ehemaligen englischen Kolonien wie z. B. Tansania, Kenia und Gambia orientiert sich das Schulwesen an der früheren Kolonialmacht. Es gibt auch noch die klassische Schuluniform. Eine Schulpflicht wird hier nicht durchgesetzt. Neben einem monatlichen Schulgeld müssen die Schüler auch die Schulmaterialien zahlen sowie die Lehrkräfte finanziell unterstützen (Korruption). Kinder aus wohlhabenden Familien gehen zumeist in England (...) zur Schule.
Wikipedia für Schüler
Siehe Mathematik für die Schule, Physik für die Schule, Chemie für die Schule, Englisch für die Schule, Schüleraustausch, Schülerverbindung, Hausaufgaben.
Ein Artikel zum Einsatz von Wikis – und damit auch Wikipedias – in der Schule, findet sich unter Wikipedia:Wiki in der Schule.
Siehe auch
- Einstiegsseiten: Portal:Pädagogik, Portal:Bildung und Schulwesen
- Liste der Schulen in Deutschland, Liste von deutschen Schulen im Ausland
- Geschichte der Pädagogik, Pädagogik, Schulpädagogik, Pädagoge, Didaktik, Fachdidaktik, Bildung, Lernen, Nachhilfe, Schulmuseum, Pädagogische Liebe
- Gymnasium, Einheitsschule, auch Hochschule
- Unterricht, Hausaufgabe, Leistungsbeurteilung (Schule), Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule, Schulzeugnis, Schulnote, Schultüte - Versetzung
- Schulabschluss, Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, Abitur, Pennal
- Mannheimer Schulsystem, Schulrecht, Stundenplan, Europäische Schule
- Schulserver
- Mobbing in der Schule
- Schauspielschule, Journalistenschule
- Kindergarten, Vorschule
Weblinks
- [http://www.bildungsserver.de/ Deutscher Bildungsserver]
- [http://www.fachportal-paedagogik.de/ Fachportal Pädagogik]
- [http://www.schulentwicklung-mfr.de/fileadmin/user_upload/vortrag_Heid.pdf Qualität in der Unterrichtspraxis] - Schulentwicklungsportal Mittelfranken 2004, Vortrag von Helmut Heid
Kategorie:Schulwesen
ja:学校
ko:학교
ms:Sekolah
simple:School
KinderKinder ist/sind die Nachkommenschaft eines Mannes und einer Frau.
- im Deutschen der Plural von Kind
- der Familienname von
- Hermann Kinder, Schriftsteller
- Manfred Kinder ( - 1938), deutscher Leichtathlet
- ein Markenname der Firma Ferrero (Kinder-Überraschungen, Kinder-Schokolade)
Kategorie:Familienname
PrimarschuleDer Begriff Primarschule umfasst in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein die Schulen, welche von Kindern der Klassen 1 bis 5 oder 6 besucht wird. Dies umfasst Alterstufen von etwa 7 bis 12 Jahren.
In der Grundschule werden wichtige grundlegende mathematische, sprachliche, naturwissenschaftliche (Realien) und praktische Kenntnisse vermittelt, welche das Fundament der weiterführenden Schulbildung auf einer Oberstufenschule legen.
In den meisten deutschsprachigen Regionen wird während der Primarschule begonnen, Französischunterricht zu geben. In den anderssprachigen, das heißt in französisch-, italienisch- oder rätoromanischsprachigen Regionen wird dann meistens Deutschunterricht gegeben. Dies teilweise schon in der ersten Klasse, d.h. im Alter von etwa 7 Jahren. Der Kanton Appenzell Innerrhoden beginnt jedoch mit Englisch. In vielen Kantonen wird zur Zeit debattiert, ob man nebst Frühfranzösisch zusätzlich oder alternativ Frühenglisch einführen sollte.
Wiederum andere Kantone, z.B. der Aargau, beginnen damit erst ab der Oberstufe.
Die Kinder werden an der Oberstufe dann in die Realschule, Sekundarschulen und in einigen Kantonen noch in die Bezirksschule bzw. Untergymnasium eingeteilt, je nach Niveau des Schülers. Mehr dazu siehe Oberstufenschule.
In Deutschland wird die Primarschule als Grundschule bezeichnet.
Siehe auch: Schulsystem in der Schweiz, Schulsystem Liechtensteins
Kategorie:Schultypen/-system
Kategorie:Schweiz
Volksschule Deutschland
Der Begriff Volksschule ist historisch mit dem Gedanken einer Bildungseinrichtung für das Volk verbunden.
In der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete die Volksschule bis ca. 1968 eine Schulform, in der man in der Regel nach acht Schuljahren den sogenannten Volksschulabschluss erwarb.
Nach der Bildungsreform um 1968 wurden die Volksschulen aufgelöst, an ihre Stelle trat die vierjährige Grundschule (Primarstufe). Anschließend müssen die Schüler nach dieser "Grundschulzeit" eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I besuchen. Die neu gebildeten Hauptschulen als Nachfolgeeinrichtung der Volksschule oder (wie vor 1968 auch schon) andere weiterführende Schulen bieten seit diesem Zeitpunkt diese Möglichkeit an.
Historische Grundlagen
Als Begründer des Volksschulwesens in Deutschland gilt der preußische König Friedrich Wilhelm I. (1683-1740). 1717 erließ er das Edikt zur allgemeinen Schulpflicht. Er bestimmte, dass Kinder vom fünften bis zum zwölften Lebensjahr in die Schule gehen und erst entlassen werden sollten, wenn sie lesen und schreiben konnten. Ebenso musste der Katechismus auswendig gelernt werden.
Friedrich II. von Preußen (1712-1786) reformierte das Schulwesen. Die Dauer der Schulzeit wurde im "Königlich-Preußischen-General-Landschul-Reglement" vom 12. August 1763 auf acht Jahre festgelegt. Das Generallandschulreglement, das der Theologe Johann Julius Hecker maßgeblich vorbereitet hatte, bildete die Grundlage für die Entwicklung des preußischen Volksschulwesens.
Schreib- und Leseschulen und die Rechenschulen des Spätmittelalters ebenso wie Küster- und Sonntagsschulen der Reformation bildeten die Vorstufe der Volksschule.
Zum ersten Mal erwähnt wird der Begriff Volksschule 1779, sie wurde auch Elementarschule, Landschule, Dorfschule oder Armenschule genannt.
Die Schulaufsicht unterstand zu dieser Zeit der Kirche, die sie in der Person des Pfarrers als Schulinspektor wahrnahm.
Volksschule im 19. Jahrhundert
Die Volksschule wurde aus den folgenden Gründen im 19. Jahrhundert als Einheitsschulart für Alle eingeführt: Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht, Alphabetisierung der Bevölkerung, Nationalerziehung als Teil der Nation.
Die Finanzierung lag bei den Gemeinden und dem Staat. Die Schulaufsicht hatten bis 1870 die Kirchen.
Die Bildungsziele wurden wegen der Kosten und eventuell erzeugter Unzufriedenheit begrenzt. Zum Beispiel sah die Stundentafel in der ersten Häfte des 19. Jahrhunderts so aus:
12 Stunden Lesen und Schreiben, 6 Stunden Religion, 5 Stunden Rechnen, 3 Stunden Gesang und Kirchenlieder.
Die Lehrerausbildung erfolgte durch neu gegründete Lehrerseminare. Die Bezahlung war sehr gering und führte zu großer Unzufriedenheit unter den Lehrern.
Österreich
In Österreich gibt es die vierjährige Volksschule, die von jedem unterrichtspflichtigen Kind besucht werden muss, da Unterrichtspflicht besteht. Der häusliche Unterricht ist in Österreich gesetzlich zugelassen, jedoch wird dies selten in Anspruch genommen.
Die Volksschule wird in die Grundstufe 1 (Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe) und in die Grundstufe 2 (3. und 4. Schulstufe) gegliedert. Es gibt unterschiedliche Organisationsformen: einklassige Schulen (wo mehrere Schulstufen in einer Klasse unterrichtet werden = Abteilungsunterricht) und mehrklassige Schulen (jede Schulstufe ist einer eigenen Klasse zugeordnet). Jeder Klasse wird ein Klassenlehrer (= Klassenvorstand) zugewiesen, der im Regelfall alle Pflichtgegenstände unterrichtet, ausgenommen Religionsunterricht und Werkunterricht (textiler Bereich). In Gebieten, in denen Minderheiten sprachliche Minderheiten leben, wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In allen Schulen kann für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache der sogenannte "Muttersprachliche Unterricht" als Unverbindliche Übung (nur mit Anmeldung besuchbar) angeboten werden.
In Österreich besteht Unterrichtspflicht. Jedes Kind, das bis zum 31. August eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat, muss im darauf folgenden September die im Schulsprengel gelegene Volksschule besuchen.
Vor Einführung der Hauptschule umfasste die Volksschule die Volksschul - Unterstufe (1. bis 4. Schulstufe) und die Volksschul - Oberstufe (4. bis 8. Schulstufe) insgesamt acht Schulstufen. Durch höhere Organisationsformen wurde sie schrittweise nach dem Zweiten Weltkrieg auf die heutigen vier Schulstufen reduziert. Nach der vierten Schulstufe der Volksschule besteht die Wahlmöglichkeit zum Besuch der Hauptschule oder der Unterstufe des Gymnasiums (in den Hauptgegenständen keine schlechtere Beurteilung als "Gut" erforderlich).
Neben öffentlichen Schulen gibt es auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die u.a. auch von kirchlichen Institutionen geführt werden.
Die Lehrer der öffentlichen Schulen sind Bedienstete des jeweiligen Bundeslandes. Die Schulerhalter Gemeinden sind für die Bereitstellung der Unterrichtsräume (Schulgebäude, Klassen samt erforderlicher Nebenräume und Einrichtung) und die Budgets für organisatorischen Bereiche (Unterrichts- und Lehrmittel, Schulwarte, Beheizung, Beleuchtung, ...)zuständig. Sind mehrere Gemeinden in einem Schulsprengel zusammengefasst, so schließen sie sich zu einer sogenannten Schulgemeinde zusammen. Schulsprengel sind durch Verordnung des jeweiligen Landes definiert und dies bedeutet, dass alle in einem Pflichtschulsprengel (als ordentlichem Wohnsitz) gemeldeten unterrichtspflichtigen Kinder die im Sprengel befindliche Schule zu besuchen haben. Ausnahmen (= sprengelfremder Schulbesuch) bedürfen einer Genehmigung mittels eines Verfahrens, in dem alle Betroffenen (Erziehungsberechtigte, Gemeinden, Bezirkverwaltung) Anhörungsrecht besitzen.
Historisches
Der Begriff Volksschule trat vereinzelt gegen Ende des 18. Jh. auf und wurde erst 1840 gesetzlich verankert.
Siehe auch: Schultypen in Österreich, Schulsystem in der Schweiz
Kategorie:Schultypen/-system
Hauptschule Deutschland
Definition
Die Hauptschule, Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts aus der sog. Oberstufe der Volksschule hervorgegangen, ist eine allgemeinbildende weiterführende Schule im Rahmen des dreigliedrigen Schulsystems. Sie wird mit dem Hauptschulabschluss abgeschlossen. Die Hauptschule gilt als Regelschule, muss also von den Schulträgern obligatorisch angeboten werden, und ist zugleich Pflichtschule, "weil alle schulpflichtigen Schüler und Schülerinnen, die keine andere [...] Vollzeitschule besuchen, zum Besuch der Hauptschule verpflichtet sind" (Handbuch Hauptschulbildungsgang 1998, S. 9; siehe Literatur).
In manchen Bundesländern (z. B. in Thüringen, Sachsen oder im Saarland) ist die Hauptschule als Schulform abgeschafft worden. Sie existiert jedoch weiterhin in Form des Hauptschulabschlusses, d. h. jedes Bundesland besitzt mindestens eine Schulart, auf der der Hauptschulabschluss erworben werden kann.
Aufgaben, Probleme, Herausforderungen
Die Hauptschule, früher eigentlich gedacht um Schüler zu "handwerklichen" Berufen zu befähigen, zielt auch heute noch auf die Berufsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler für die Bereiche des Handwerks, der Industrie und der einfachen Dienstleistungen.
Der Unterricht ist sehr stark praxisbezogen, handlungsorientiert und baut in hohem Maße auf die Erfahrungen der Jugendlichen auf, ohne aber auf wissenschaftliche Grundlagen und Zukunftsorientierung zu verzichten.
Berufsbezogene Erfahrungen sammeln die Schülerinnen und Schüler durch berufswahlvorbereitende Maßnahmen und mehrwöchige Betriebspraktika.
Die Entwicklung zum modernen, selbstständigen und mündigen Menschen wird - wie in allen anderen Schulformen - natürlich auch in der Hauptschule den Schülerinnen und Schülern vor allem durch die individuelle Betreuung ermöglicht.
Bedingt durch ihren Status als Pflichtschule wird die Hauptschule oft von leistungsschwächeren und verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern besucht.
In städtischen Ballungszentren mit hohem Ausländeranteil ist der Anteil von Schülern nichtdeutscher Muttersprache an den Hauptschulen höher als in anderen Schulformen.
Mit unterschiedlichen Konzepten werden die Schülerinnen und Schüler gefördert:
- Ausbau projektorientierter Unterrichtsmodule
- Deutschkurse für ausländische Schüler
- Gewaltprävention
- Jahrgangsübergreifender Unterricht
- Schulsozialarbeit
- Sonderpraktika/Jahrespraktika
- Soziale Gruppenarbeit
- Streitschlichtung (Schulmediation)
- Suchtberatung
- Teamteaching usw.
Der Fächerkanon der Hauptschule entspricht dem der anderen Schulformen. Ausnahme: Das Fach Arbeitslehre wird verstärkt unterrichtet und ist in einigen Bundesländern auch Hauptfach an Stelle der 1. Fremdsprache.
In der Regel erreicht der Schüler nach erfolgreichem Abschluss der 9. Klasse den Hauptschulabschluss.
Nicht zuletzt um der vielstimmigen Forderung nach der Vergleichbarkeit von Abschlüssen Rechnung zu tragen, verlangen einige Hauptschulen am Ende der 9. Klasse eine Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie eine ergänzende, auf Freiwilligkeit basierende Projektprüfung.
Im Schuljahr 2003/04 gab es in Deutschland 5358 Hauptschulen (das sind 88 weniger als zwei Jahre zuvor) mit 1,1 Millionen Schülern.
Durch den stetigen Rückgang des Anteils der Hauptschüler an allen Schülern eines Jahrganges gibt es in einigen ländlichen Regionen zunehmend Schwierigkeiten, wohnortnahe Hauptschulklassen zu bilden.
Länderspezifische Schwerpunkte
In Berlin und Nordrhein-Westfalen gibt es eine 10-jährige Schulpflicht.
In Berlin erhält der Schüler nach Klasse 10 den "Erweiterten Hauptschulabschluss".
In Nordrhein-Westfalen werden nach Klasse 10 zwei Abschlüsse vergeben:
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A
- Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife nach Klasse 10 Typ B
Politischer Wille ist es, die Schullaufbahn nach oben hin durchlässig zu gestalten: So ist es möglich, dass überdurchschnittlich begabte Absolventen der Hauptschule die Fachoberschulreife erlangen können und damit die Befähigung erhalten, die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) zu besuchen.
In Niedersachsen startete 2004 ein Modellversuch, mit dem Ziel Hauptschüler gezielt in eine Ausbildung zu vermitteln. Einmal pro Woche gibt es einen "Praxistag", an dem die Schüler in verschiedene Unternehmen gehen und sich so für das Berufsleben qualifizieren können. Im Schuljahr 2005 wurde dieser Praxistag in Betriebstag umbenannt. Die Schüler beginnen mit dem Schuljahrgang 8, an mindestens einem Tag der Woche einen Betrieb in der Umgebung der Schule zu besuchen. In den Folgejahren sollen die Schuljahrgänge 9 und 10 folgen.
Im Saarland gibt es seit wenigen Jahren keine Hauptschulen mehr. Sie wurden durch die Erweiterten Realschulen ersetzt, in der die Schüler in den Klassen 5 und 6 gemeinsam unterrichtet und ab der 7. Klasse in verschiedene Zweige aufgeteilt werden (Haupt- bzw. Realschulzweig).
In Bayern geraten seit der Einführung der sechsstufigen Realschule (sukzessive ab 1999) die Hauptschulen durch Schülermangel zunehmend unter Druck. Besonders in bevölkerungsarmen Regionen müssen zunehmend Teilhauptschulen geschlossen werden - die Schüler werden in zentralen Hauptschulen zusammengefasst und dort unterrichtet.
Um die Chancen für schwächere Schüler auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, wurden spezielle Praxisklassen (so genannte P-Klassen) für lernschwache und eher praktisch begabte Schüler eingerichtet. Für Hauptschüler, die ihrer Begabung zufolge auch eine Realschule besuchen könnten, existieren M-Klassen, in denen das Erreichen des Mittleren Bildungsabschlusses (Fachoberschulreife) nach einem zusätzlichen zehnten Jahr in der Hauptschule möglich gemacht wird.
:Siehe auch: Schultypen in Deutschland
Literatur und Weblinks
- Burkel, Anja: Eine Schule lernt um. Der Alltag in Klassen mit 50 Prozent Ausländeranteil (Süddeutsche Zeitung 14. März 2003)
- Handbuch Hauptschulbildungsgang (1998). Hg. v. Dietmar J. Bronder/Heinz-Jürgen Ipfling/Karl G. Zenke, Bd. 1: Grundlegung, Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
- Handbuch Hauptschulbildungsgang (1999). Hg. v. Dietmar J. Bronder/Heinz-Jürgen Ipfling/Karl G. Zenke, Bd. 2: Praxisberichte, Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
- Handbuch Hauptschulbildungsgang (2004). Hg. v. Dietmar J. Bronder/Heinz-Jürgen Ipfling/Karl G. Zenke, Bd. 3: Länderberichte, Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
- Rekus, Jürgen/Hinz, Dieter/Ladenthin, Volker (1998): Die Hauptschule: Alltag, Reform, Geschichte, Theorie. Weinheim, München: Juventa.
- Rühle, Alex: Ausgeblutet - Apropos Pisa II: Ein Besuch an einer Münchner Hauptschule (Süddeutsche Zeitung 23. November 2004)
- [http://www.ak-hauptschule.de Arbeitskreis Hauptschule e. V. (AKH)]
- [http://www.lehrerverband.de/ihstart.htm Initiative Hauptschule e. V.]
- [http://www.jobber.de/studenten/tmn-170701-10-gms_53302.nitf.htm Die Hauptschule behauptet sich (dpa-Bericht)]
- [http://hauptschule.bildung.hessen.de Hauptschulportal Hessen]
- http://www.bllv.de (Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband)
Österreich
Die Hauptschule ist in Österreich eine vierjährige allgemeinbildende Pflichtschule, welche in der Regel im Alter von 10/11 - 14/15 Jahren besucht wird und der Volksschule folgt, sofern sie anstatt einer Gymnasialbildung (auch AHS-Unterstufe; steht als alternative Bildungsmöglichkeit den Schülern zur Verfügung) gewählt wurde. Um sich gegenüber den allgemeinbildenden höheren Schulen (Gymnasien, AHS-Unterstufe) besser zu profilieren und drohenden Schließungen auf Grund sinkender Schülerzahlen entgegenzuwirken, haben sich in den letzten Jahren spezialisierte Formen wie "Sporthauptschule" oder "Musikhauptschule" entwickelt.
In Hauptschulen werden die "Hauptgegenstände" (Deutsch, Mathematik, Englisch) als so genannte Leistungsgruppen geführt, sodass einerseits Begabungen, andererseits Lernschwächen in den einzelnen Fächern besser gefördert werden können. Des Weiteren besteht in diesem Schultyp das unterrichtende Personal aus so genannten Fachlehrern, d. h. für jedes Fach steht ein eigener Lehrer (Fachlehrer) zur Verfügung (dies schließt allerdings nicht aus, von ein und demselben Ausbilder in zwei unterschiedlichen Fächern unterrichtet zu werden). Die Dauer einer Unterrichtsstunde ist, übrigens wie bei den anderen Schulen in Österreich, auf 50 Minuten festgesetzt.
In der Regel besuchen Schüler nach Absolvierung der Hauptschule den Polytechnischen Lehrgang oder ein Jahr einer berufsbildenden Schule (wie die Handelsschule), um die 9-jährige Pflichtschulzeit zu erfüllen. Jedoch ist es auch nach der Hauptschule möglich, mittels Besuch eines Oberstufen(real)gymnasiums (4 Jahre) oder einer berufsbildenden höheren Schule (5 Jahre, z. B. Höhere Technische Lehranstalten oder Handelsakademien) den Weg zur Matura zu gehen.
Schulerhalter sind wie bei den Volksschulen die Gemeinden, während die Lehrer von den Bundesländern gestellt werden.
Durch einerseits insgesamt weniger Kinder und andererseits stetige Imageschwächen der Hauptschulen flammen immer wieder Diskussionen über die Einführung einer Einheitsschule auf.
Siehe auch: Schultypen in Österreich, Hauptschulabschluss, Werkrealschule
Kategorie:Schultypen/-system
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RealschuleDeutschland
Die Realschule (bis 1964 Mittelschule) ist eine weiterführende Schulform im Rahmen des dreigliedrigen Schulsystems in Deutschland. Sie beginnt mit der 5. bzw. 7. Klasse und wird nach der 10. Klasse mit der Mittleren Reife abgeschlossen.
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder hat jedes Bundesland andere Gesetze im Bereich des Schulwesens und somit auch andere Richtlinien für Realschulen.
Die Realschule soll die Schüler im Gegensatz zum Gymnasium darauf vorbereiten, nach dem Abschluss in der 10. Klasse eine Berufsausbildung zu beginnen bzw. weiterführende Schulen zu besuchen. Dementsprechend ist der Unterricht auch oftmals praxisorientierter. So gibt es ab der 7. Klasse die Möglichkeit, die Fachrichtungen Wirtschaft, Technik oder Sozialwesen auszuwählen. Welche Fachrichtungen und Zusatzangebote (z.B. zweite Fremdsprache) angeboten werden, hängt vom jeweiligen Bundesland und ggf. auch von der Schule selbst ab.
In Baden-Württemberg besuchen rund 1/3 der Schülerinnen und Schüler die Realschule von Klasse 5 - 10. Ca. 33 % der Schülerinnen und Schüler besuchen im Anschluss ein berufliches Gymnasium und erwerben so das Abitur. Eine Besonderheit der baden-württembergischen Realschule sind die Fächerverbünde EWG (Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde) und NWA (Naturwissenschaftliches Arbeiten: Physik, Biologie, Chemie)
Im Saarland wurde vor einigen Jahren die Realschule mit der Hauptschule zusammenlegt. Die neue Schulform ist nun die Erweiterte Realschule, in der die Schüler in den Klassen 5 und 6 gemeinsam, und ab der 7. Klasse in verschiedene Zweige aufgeteilt werden (Zweig zum Hauptschulabschluss und Zweig zur Mittleren Bildungsreife).
Bremen fasste 2004 die Haupt- und Realschulen zur Sekundarschule zusammen. In der 5. und 6. Klasse werden alle Schüler gemeinsam unterrichtet. Ab der 7. Klasse wird Mathematik und Englisch, ab der 8. Klasse auch Deutsch leistungsdifferenziert in zwei unterschiedlichen Gruppen erteilt. Ab der 9. Klasse werden die Schüler in abschlussbezogene Profilklassen eingestuft.
Brandenburg legte 2005 alle Realschulen und Gesamtschulen ohne gymnasialer Oberstufe zur Oberschule zusammen.
Im Schuljahr 2003/2004 gab es in Deutschland 2980 Realschulen mit 1,30 Millionen Schülern.
Siehe auch: Regionale Schule in Rheinland-Pfalz - Christoph Semler
Siehe auch: polytechnische Oberschule (in der DDR)
Geschichte der realen Bildung
DDR
Wurzeln der realen Bildung finden sich bereits im frühen Mittelalter: Walahfrid Strabo (808-849), Benedektinerabt auf der Insel Reichenau, schrieb in seinem Gartengedicht (Hortulus), wie die Erfahrung durch der Hände Arbeit vergrößert werden kann.
Weitere Wurzeln früher realer Bildungsansätze begegnet man bei den Renaissance-Pädagogen wie Erasmus von Rotterdam (1469-1536), Thomas More (1478-1535) und J.L.Vives (1492 - 1540), die neben die „Sprachbemeisterung“ die „Sachbemeisterung“ setzten.
Doch die wieder zu einer reinen Verbalschule drängenden Kräfte der | | |