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Gstanzl

Gstanzl

Das Gstanzl ist ein bayerisch-österreicherischer Spottgesang (vorwiegend im Drei-Viertel-Takt), auch bekannt unter Vierzeiler, Schnaderhüpfl oder Trutzgsangl. Vierzeiler Meist handelt es sich um gereimte und gesungene Improvisationen, die von heiteren und ernsten Vorgängen, Gemütsstimmungen, Lebensanschauungen und Schwächen des Menschen handeln. Ein echtes Gstanzl besteht aus einem einzigen Vierzeiler, wobei sich die erste auf die zweite oder auf die dritte Zeile reimen kann. Es wird auch vielfach aus dem Stegreif in der jeweiligen Mundart gedichtet und vorgetragen. In Bayern und Österreich gibt es auch so genannte Gstanzlsängertreffen, bei denen sich die Sänger gegenseitig aussingen. Gstanzl mit ihren unzähligen Melodien leben vor allem vom Vortrag in der entsprechenden Situation. Es gibt viele Gelegenheiten bei denen Gstanzl entstehen. Sehr beliebt ist das Gstanzlsingen auf Bauernhochzeiten in Ober- u. Niederbayern, wobei sich der Hochzeitslader über die Brautleute und die geladene Gesellschaft lustig macht. Das Gstanzl kann derb und hart, aber auch zart und innig sein. Das Gstanzl ist im alpenländischen Musikraum sehr bekannt und beliebt. Einer der berühmtesten Gstanzlsänger war der Roider Jackl, der vor allem durch seine politischen Gstanzl überregional bekannt wurde. Auf dem Münchner Viktualienmarkt gibt es dem Volkssänger zu Ehren einen Brunnen.

Siehe auch


- Österreichischer Volkstanz

Weblinks


- http://www.helmut-zenz.de/gstanzln.html
- http://www.sauschneider.info
- http://www.gstanzln.com/ Kategorie:Volksmusik Kategorie:Volkslied Kategorie:Österreichischer Volkstanz

Drei-Viertel-Takt

Der Takt (v. lat. tactus „Berührung, Stoß“) ist in der Musik die Zusammenfassung von Schlägen des vorhandenen Metrum in Gruppen. Dies geschieht mit Hilfe von heraushebender Betonung: es entstehen betonte (schwere) und unbetonte (leichte) Zählzeiten. Der Takt dient als gedachter/empfundener, grundlegender Rahmen für die tatsächliche Musik. Durch deren wechselnde Notenwerte, die mit den Zählzeiten des Taktes zusammenfallen oder aber von ihnen abweichen, entstehen dann die Rhythmen eines Musikstücks.

Taktart

Die Taktart definiert sich dadurch, wie viele Metrumschläge als zusammengehörig empfunden werden. Zum Beispiel fasst der 4/4-Takt die Metrumschläge als Viertelnoten auf und gruppiert je vier davon abhängig vom Musikstil als :schwer – leicht – halbschwer – ganz leicht oder auch nur :schwer – leicht – leicht – leicht Man unterscheidet: ;einfache Taktarten (Grundtaktarten): Der Zähler von einfachen Taktarten ist eine 2 oder 3, in seltenen Fällen auch eine 1 (Beispiele: 2/2, 2/4 oder 3/4, 3/8). Es gibt in dieser Taktart keine Nebenbetonungen. ;zusammengesetzte Taktarten: Zusammengesetzte Taktarten sind eine Zusammenfassung von mehreren einfachen Taktarten, d.h. der Zähler lässt sich in eine Addition von Zweien und Dreien zerlegen (Beispiel: 4/4, 6/4, 8/4, 4/8, 6/8, 8/8, 9/8, aber auch 5/4, 7/8, 12/16). Aufgrund der möglichen Mehrdeutigkeiten beim Untergliedern ist die Betonungsverteilung gelegentlich nicht aus der Taktart ablesbar (z.B. 6/8 = 2/8+2/8+2/8 (bei dreiteiliger Untergliederung) oder 3/8+3/8 (bei zweiteiliger Untergliederung)) Weiter werden unterschieden: ;gerade Taktarten: Der Zähler ist gerade und ein Zweiertakt oder ein Vielfaches eines Zweiertakts. ;ungerade Taktarten: Der Zähler ist ungerade und ein Dreiertakt oder ein Vielfaches eines Dreiertakts. ;unregelmäßige Taktarten: Zusammengesetzte Taktarten, die in eine Kombination von Zweier- und Dreiertakten zerlegt werden können, werden unregelmäßig genannt. Es gibt Taktarten, die sich auf verschiedene Weise mit Schwerpunkten versehen lassen. So kann ein 6/8-Takt als ungerader Takt mit drei Schwerpunkten aufgefasst werden (vergleiche 3/4-Takt) oder als gerader Takt mit zwei Schwerpunkten (auf Zählzeit 1 und 4). Die korrekte Bezeichnung ergibt sich aus dem Zusammenhang.

Auftakt

Als Auftakt bezeichnet man den Beginn einer musikalischen Phrase mit einer kurzen, meist unbetonten Note vor Beginn der ersten (in der Regel betonten) Zählzeit. Im Gegensatz dazu wird im Jazz der Auftakt oft stärker betont als der Haupttakt. In klassischer Zeit betrachtete Jerome-Joseph de Momigny (1762-1842) den Auftakt bereits als bevorzugtes Element der Phrasierung, indem er ihn betonte. In Liedern dient der Auftakt dazu, die sprachliche Betonung und den musikalischen Takt miteinander in Einklang zu bringen. Zahllose Lieder beginnen mit einem Auftakt, beispielsweise:
- Das Wandern ist des Müllers Lust (Deutschland)
- Pera stous, pera kambous (Griechenland)
- Alas, my love, you do me wrong (England)
- Petit papa noël (Frankreich) Der Auftakt bildet mit dem letzten Takt des Stückes zusammen genommen einen vollen Takt.

Notation

Betonung In der Notenschrift werden die Takte durch senkrechte Taktstriche abgegrenzt. Die Taktart wird in Form eines Bruches mit Zähler und Nenner, jedoch ohne Bruchstrich geschrieben (siehe Bild für einen 3/4-Takt) und steht am Anfang eines Musikstückes nach Schlüssel und Vorzeichen. Der Nenner legt fest, welcher Notenwert einer Zählzeit entspricht. Der Zähler zeigt die Anzahl der Zählzeiten pro Takt an. Bei Taktwechseln wird die neue Taktart ins Notensystem geschrieben; oft wird zur zusätzlichen Verdeutlichung ein Doppelstrich gesetzt. Werden verschiedene Taktarten in alternierender oder beliebiger Reihenfolge verwendet, so ist es möglich, diese Taktarten einmal hintereinander am Beginn der Notenzeile zu notieren und die Taktartwechsel im Stück nicht extra anzuzeigen. Ändert sich die Taktart sehr häufig, kann auch die Notation am Notenzeilenanfang entfallen. Häufig werden die Takte eines Musikstückes im Notenbild durchnummeriert, entweder am Beginn jeder Notenzeile oder alle 10 bzw. auch 5 Takte. Musik wurde bis in die frühe Barockzeit ohne Taktstriche notiert (siehe auch: Mensuralnotation).

Dirigat

Beim Dirigieren wird der Takt durch Schlagfiguren angezeigt.

Siehe auch


- BPM
- Imbroglio
- Note
- Notenwert
- Notation Kategorie:Musiktheorie

Vierzeiler

Ein Vierzeiler ist eine Gedichtform aus vier Verszeilen, die sehr häufig ist. Meist reimen sich die Verse in Vierzeilern, sehr oft in der Form abab. Auch aabb, abba und aaaa kommen vor. Bei der Form aabb hat der Vierzeiler oft Ähnlichkeit mit einem aus zwei Zweizeilern bestehenden Gedicht. Längere Gedichte sind oft aus vierzeiligen Strophen zusammengestellt. Beispiele für Vierzeiler sind Klapphornverse und Leberreime. Die Länge der einzelnen Verszeilen im Vierzeiler ist sehr unterschiedlich. Meist unterliegen sie einer sehr strengen rhythmischen Form. Siehe auch: Gstanzl, Österreichischer Volkstanz Kategorie:Volksmusik Kategorie:Volkslied Kategorie:Verslehre

Improvisation

Improvisation (v. ital.: improvviso unerwartet, aus lat.: im (kehrt den sinn des angeschlossenen wortes um); proviso vorhersehen) bedeutet, etwas ohne Vorbereitung, aus dem Stegreif oder ad hoc dar- oder herzustellen. Improvisation im allgemeinen Sprachgebrauch meint den spontanen praktischen Gebrauch von Kreativität zur Lösung von auftretenden Problemen. Typisch ist etwa die Zweckentfremdung von Werkzeugen oder Materialien. Improvisation als Strategie herrscht in der Do it yourself-Bewegung, oder beim Hacker vor. Eine Ikone dieser Sorte Improvisation war die Fernsehfigur MacGyver, die in fast jeder Folge der Fernsehserie erstaunliche Konstruktionen mit seinem Schweizerarmeetaschenmesser und herumliegenden Gegenständen schuf.

Improvisation in der Musik

Siehe Hauptartikel: Improvisation (Musik).

Improvisation im Tanz

Unter dem Einfluss der Improvisation in der Musik, z.B. durch John Cage, ist Anfang der 1970er Jahre die Tanzform Contact Improvisation entstanden. In der Contact Improvisation wird ohne feste Formen und ohne vorhersehbare Bewegungen getanzt. Die körperlichen Reflexe spielen daher eine besondere Rolle.

Improvisation im Theater

Es existieren einige spielerische Formen der Improvisation im Theater oder im Schauspiel. Zwei Beispiele finden sich beim Theatersport oder dem 'Marathon'. Hierbei beginnen zwei Schauspieler, eine Handlung oder eine Tätigkeit darzustellen, die ihnen gerade im Moment einfällt, wie zum Beispiel schwimmen oder fechten. Nun haben die zuschauenden Schauspieler die Möglichkeit zu klatschen, um das Geschehen zu unterbrechen. Derjenige, der geklatscht hat, wechselt in die Szene und ein anderer verlässt sie. Der neue Schauspieler improvisiert nun eine andere Handlung, auf die sein Partner einsteigen muss. Der Marathon ist eine sehr gute Übung, um sich verschiedenen Rollen auszusetzen und eignet sich gewissermaßen als schauspielerische Aufwärmübung. Siehe auch: Improvisationstheater, Stehgreifkomödie und commedia dell'arte Kategorie:Improvisation ja:即興

Bayern

Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien, im Süden an Österreich und an den Bodensee. Im Freistaat leben traditionell drei deutsche Volksstämme: die Franken (Ober-, Mittel- und Unterfranken), die Schwaben und die Baiern ("Altbayern").

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde. Er "importierte" das Y aus dem griechischen Alphabet, da sein zweiter Sohn, Otto I., König von Griechenland wurde und seinerseits die bayerischen Farben weiß-blau als griechische Nationalfarben etablierte.

Politik

Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns. Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):
- CSU 124 Sitze
- SPD 41 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:

Bayerische Staatsregierung

In Bayern regiert seit 1966 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Dr. Edmund Stoiber (CSU). Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Landtag wiedergewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Landtag bestätigt. Der Bayerischen Staatsregierung gehören zurzeit folgende Mitglieder an:

- Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
- Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
- Erwin Huber (CSU), Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
- Eberhard Sinner (CSU), Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
- Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
- Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
- Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
- Otto Wiesheu (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
- Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren
- Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
- Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Emilia Müller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945

Staatsaufbau

Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde. Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern

Wahlrecht

Gesetzgebungsverfahren in Bayern] Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann. Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Zum einen besitzt jeder Wähler genau so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag z. B. 45 Sitze zu besetzten, so hat jeder Wähler 45 Stimmen. Desweiteren besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt. Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.

Staatswappen, Flagge und Hymne

Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität. Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Zur Hymne siehe: Bayernhymne

Verwaltungsgliederung

Regierungsbezirke

Nachstehend die Regierungsbezirke mit Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS) und Abkürzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS)

Landkreise

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte: kreisfreie Städte

Kreisfreie Städte

Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden, Stand 1. Januar 2005).
Änderungen seit dem 1. Januar 2005:
- Erhebung einer Gemeinde zum Markt am 17. September 2005
- Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 01. Januar 2006 (geplant)

Größte Städte

Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Große Kreisstadt

Regionen

Geografie

Große Kreisstadt Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (fließen links dagegen). Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau. Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden. Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern, Liste der Berge in Bayern

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent. Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. In Regionen wie in Oberfranken oder der nördlichen Oberpfalz geht die Wirtschaftskraft stark zurück. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte bei der Verbesserung der Situation vorgewiesen werden. An drei Standorten in Bayern befinden sich Atomkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.

Kultur

Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Museen

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:

Musik

Operetten] Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie
- Max Reger
- Carl Orff
- Richard Strauss
- Christoph Willibald Gluck Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen
- die Münchner Philharmoniker
- das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks
- die Bamberger Symphoniker, Bayerische Staatsphilharmonie
- das Bayerisches Staatsorchester am Nationaltheater
- die Münchner Symphoniker
- das Münchner Kammerorchester
- die Nürnberger Philharmoniker am Staatstheater Nürnberg
- die Nürnberger Symphoniker
- die Hofer Symphoniker
- das Philharmonisches Orchester Bad Reichenhall
- und das Kammerorchester Schloss Werneck Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele. Münchner Opernfestspiele

Küche

Durch das Nebeneinander der drei bayerischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:
- Schweinsbraten, Schweinshaxe, Kalbshaxenbraten, Spanferkelbraten
- Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel
- Sauerkraut, Kohlroulade, Krautwickel, Krautspätzle, Krautkrapfen
- Leberknödelsuppe, Leberspätzlesuppe, Speckknödelsuppe, Pfannkuchensuppe
- Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger (Wurst), Nürnberger Rostbratwurst
- Apfelstrudel, Topfenstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerisch Creme
- Bayrischer Kartoffelsalat, Bayrischer Wurstsalat
- Obazda oder fränkisch: Grupfter
- Leberkäse, Leberkässemmel

Religion, Stämme und Sprache

Leberkässemmel
- röm.-katholisch 58,50% Stand 2003 (1950 71,9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26,8 %)
- andere Konfessionen und Religionen etwa 4 % Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert vor allem in ländlichen Gebieten Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden; seit der Judenemanzipation zunehmend in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden existieren heute in Bayern noch bzw. wieder 12 Gemeinden. Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern, Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche. Auch Sinti und Roma haben eine sehr lange Tradition in Bayern. Daneben sind auch Jenische in Bayern beheimatet. Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie hessische Mundarten gesprochen werden. Sudetendeutsche Mundarten konnten sich nur in einzelnen Gemeinden, wo Sudetendeutsche angesiedelt wurden, vorübergehend halten. siehe: Dialekte in Bayern, Liste bayerischer Klöster

Literatur


- Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
- Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
- Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7 Siehe auch: Portal:Bayern

Weblinks


- [http://www.bayern.de/ Bayerische Staatsregierung]
- [http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/ Bayerische Landesbibliothek Online]
- [http://www.digitalis.uni-koeln.de/Merianb/merianb_index.html Topographia Bavariae] Kupfertafeln von Matthäus Merian 1622
- [http://www.geschichte.hdbg.de Geschichte Bayerns (Haus der Bayerischen Geschichte)]
- [http://www.bayernviewer.de/ Bayern Viewer: Luftbilder und Karten flächendeckend]
- [http://www.bis.bayern.de/ Detaillierte Karten flächendeckend]
-
als:Bayern ja:バイエルン州 ko:바이에른 주 simple:Bavaria

Österreich

Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa mit der Staatsform einer parlamentarischen Demokratie. Das Land ist seit 1955 Mitglied in der UNO und seit 1995 in der Europäischen Union. Es grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein.

Geografie

Hauptartikel: Geografie Österreichs

Landschaft

Etwa 60 Prozent des Landes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald). In Ober- und Niederösterreich liegt - bereits nördlich der Donau - die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, das auch nach Tschechien und Bayern hinüberreicht, und an der Ostgrenze die Kleinen Karpaten. Die fünf Großlandschaften Österreichs:
- Anteil an den Ostalpen (52.600 km², 62,8 % der Staatsfläche)
- Anteil am Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km², 12,3 %)
- Vorland im Osten, Anteil an Randgebieten des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 12,3 %)
- Granit- und Gneisplateau, Anteil am Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8.500 km², 10,1 %)
- Anteil am Wiener Becken (3.700 km², 4,4 %) Von der Gesamtfläche Österreichs (rd. 84.000 km²) entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 % liegen tiefer als 500 m.

Gebirge

km² km²] km² km²]] Die sieben höchsten Berge Österreichs sind:

Ebenen

Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark, die wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur Toskana auch oftmals Steirische Toskana genannt wird. tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon - Burgenland) 114 m

Seen

Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt, gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der große Bodensee mit seinen 536 km² im Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen innerhalb des Bodensees nicht genau bestimmt. Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen die größte Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die Bekanntesten davon sind der Wörthersee, der Millstättersee, der Ossiachersee und der Weißensee. Weitere bekannte Seen sind der Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze von Salzburg und Oberösterreich. siehe auch: Liste der Seen in Österreich

Flüsse

Der größte Teil Österreichs wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete über Rhein oder Elbe zur Nordsee. Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):
- Lech und Inn (entwässern Tirol) mit Salzach (entwässert Salzburg).
- die Ager, Traun, Enns, Ybbs, Erlauf, Traisen, Wien, und Fischa entwässern die südlich der Donau gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich sowie Wiens.
- die Große und Kleine Mühl, Rodl und Aist, der Kamp, Göllersbach und Rußbach, sowie die March an der Ostgrenze entwässern die nördlich der Donau gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich

Klima

Das Klima wird vom Westen nach Osten immer trockener (In Wien sind die Niederschläge nur noch halb so hoch wie in Salzburg) und erreicht in den östlichen und südöstlichen Landesteilen das pannonische Kontinentalklima, das teilweise im südlichen Seengebiet mediterran beeinflusst wird. Die schneereichen Winter bringen dem Tourismus eine zweite Saison. Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland. Die niederschlagsreichsten Gegenden sind das gesamte Alpenvorland sowie das Tiroler Unterland, das Außerfern und der Bregenzer Wald. Dort fallen bis zu 3.000 mm Regen pro Jahr (Durchschnitt 900 mm). In diesen Regionen kann es auch sehr oft zu Überschwemmungen kommen.

Bundesländer

Bregenzer Wald Die österreichischen Bundesländer: B Burgenland, K Kärnten, NÖ Niederösterreich, OÖ Oberösterreich, S Salzburg, St Steiermark, T Tirol, V Vorarlberg, W Wien Die neun österreichischen Bundesländer sind in Bezirke aufgeteilt, diese wiederum in Gemeinden.

Städte

Siehe auch: Städte in Österreich Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2.067.652 (Stand 1. Januar 2005). Damit konzentriert sich ein Viertel der Bevölkerung des Landes in der Hauptstadtregion. In Österreich besitzen rund 200 Gemeinden das Stadtrecht. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.

Große Städte

Die größten Städte Österreichs (nach Einwohnerzahl) sind: Landflucht] Landflucht Landflucht Landflucht mit Bodensee (vom Pfänder gesehen)]] Stand: 2001

Ballungsräume in Österreich

Die nachstehenden Gemeinden, die in einem größeren bebauten Siedlungsgebiet liegen, sind nach ihrer Einwohnerzahl sortiert. Stand: 2001

Entfernungen (Luftlinie)


- Wien - Bregenz 505 km
- Wien - Innsbruck 390 km
- Wien - Salzburg 253 km
- Wien - Linz 155 km
- Wien - Graz 148 km
- Wien - Bratislava (SK) 55 km
- Salzburg - München (D) 116 km
- Wien - Berlin (D) 530 km
- Wien - Budapest (H) 255 km
- Bregenz - Paris (F) 568 km
- Villach - Triest (Mittelmeer) (I) 109 km
- Graz - Maribor (SLO) 70 km

Grenzlängen


- Staatsgrenzen insgesamt 2.562 km, davon zu:
  - Deutschland (Bayern): 784 km
  - Italien: 430 km
  - Ungarn: 366 km
  - Tschechische Republik: 362 km
  - Slowenien: 330 km
  - Schweiz: 164 km
  - Slowakei: 91 km
  - Liechtenstein: 35 km

Bevölkerung

siehe auch: Österreicher Österreicher

Lebenserwartung

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich beträgt zur Zeit (2005) bei den Frauen 82,1 Jahre und bei den Männern 76,4 Jahre (im Vergleich 1971: 75,7 Frauen und 73,3 Männer). Die Kindersterblichkeit beträgt 0,45 %. siehe auch: Österreichisches Gesundheitssystem

Sprache

Deutsch ist Amts- und Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Bevölkerung. Die deutsche Sprache wird vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des
- Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und
- Bairischen (gesprochen in allen anderen Bundesländern – siehe Sprachgebrauch in Österreich) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt. Daneben werden slawische und andere Sprachen von autochthonen Minderheiten gesprochen. Die alteingesessenen burgenlandkroatischen, slowenischen und ungarischen Bevölkerungsanteile in Österreich haben einen Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in jenen Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer, bzw. gemischter Bevölkerung. Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache. Außerdem leben 35.000 Jenische in Österreich, wovon gerade noch 3.500 ein fahrendes Leben führen. Sie wurden in den 1960er Jahren im Burgenland, im Mühlviertel, im Waldviertel, auf dem Hausruck, im Toten Gebirge, in den Seetaler Alpen und Fischbacher Alpen angesiedelt. Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich, Kärntner Slowenen

Zuwanderung

Das Land beherbergt Menschen aus vielen anderen Ländern, die aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen ins Land gekommen sind. Diese Zuwanderer oder vorübergehend im Land lebenden Menschen stammen vornehmlich aus Russland, dem ehemaligen Jugoslawien (v.a. Serbien und Montenegro), Deutschland, Georgien, dem asiatischen Raum (Indien, Türkei, Afghanistan, Pakistan, China u.a.), aber auch aus anderen Weltregionen; Deren Anteil an der einheimischen Bevölkerung beträgt etwa 12,5 % (Anfang 2005). Bereits in den 1960er und 1970er Jahren wurden viele damals noch als Fremdarbeiter wegen des herrschenden Arbeitskräftemangels von den Firmen direkt in den Herkunftsländern angeworben um in Österreich zu arbeiten. Viele dieser Familien leben mittlerweile in der zweiten oder dritten Generation im Land. Ungefähr die Hälfte aller Menschen mit Migrationshintergrund bzw. deren Nachkommen lebt im Großraum Wien, wo etwa ein Viertel der gesamten Bevölkerung Österreichs ansässig ist. Der Rest verteilt sich vorwiegend auf die übrigen Ballungszentren, in denen ihr Anteil zwischen 10 und 20 % ausmacht. In einigen ländlichen Regionen liegt der Anteil der Migranten und Migrantinnen zwischen 0 und 5 %. In den vergangenen Jahren wurde pro Jahr an etwa 30.000 - 40.000 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Prognose

Laut Prognosen der Statistik Austria, dem statistischen Amt der Republik Österreich, halten sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage, danach werden die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen wird. Durch Zuwanderung kann die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 auf rund 9 Millionen anwachsen und das Geburtendefizit teilweise ausgeglichen werden. Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, wird der Altersdurschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher als im Bundesdurchschnitt sein; bis 2050 kann Wien demnach wieder zur Zweimillionenstadt werden. Als Grund führt Statistik Austria an, dass die Geburtenraten höher liegen und rund 40% der Immigration nach Österreich auf die Bundeshauptstadt entfallen.

Religion

73,6 % der einheimischen Bevölkerung bekennen sich zum römisch-katholischen Glauben und 4,7 % zum Protestantismus (überwiegend Augsburger Bekenntnis). Etwa 12 % der Bevölkerung gehören keiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft an, die israelitische Kultusgemeinde zählt etwa 7.300 Mitglieder. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Etwa 20.000 sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Von den zugewanderten Personen sind etwa 180.000 Mitglieder christlich-orthodoxer Kirchen, und rund 350.000 Menschen Mitglieder verschiedener muslimischer Religionsgemeinschaften (August 2005). Siehe auch: Geschichte des Christentums in Österreich, Anerkannte Religionen in Österreich, Baptisten in Österreich, Buddhismus in Österreich, Religionsfreiheit in Österreich

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Österreichs

Franken- und Ostfrankenreich

Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum bayrischen Stammesherzogtum im fränkischen Reich Karls des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich, in der Region des heutigen Niederösterreich, war seit 856 eine Marchia Orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (bayerischer) Siedlungstätigkeit.

Heiliges Römisches Reich (HRR) (962 - 1806)

955 Im Jahr 976 wurde die Marchia Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. In einer Urkunde von 996 wurde diese Marchia Orientalis erstmals Ostarrichi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt und 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) zu einem Herzogtum erhoben. Den Babenbergern folgten ab 1278 die Habsburger, die bis 1526 ihr Herrschaftsgebiet weiter ausdehnten und ein Erzherzogtum schufen, das ein bedeutender Faktor im Heiligen Römischen Reich wurde. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß das Fürstenhaus fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde. Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburger Länder von ständigen militärischen Auseinandersetzungen mit dem Osmanischen Reich geprägt. Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt. 1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte das neue Haus Habsburg-Lothringen die Erbländer großteils für sich behaupten. Die Kriege gegen Napoleon und seine Kaiserkrönung führten 1804 dazu, dass Kaiser Franz II. den Titel als Kaiser Franz I. von Österreich für seine Erbländer annahm und 1806 unter dem Druck Napoleons auf die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verzichtete.

Kaisertum Österreich (1804 – 1867); Österreich-Ungarn (1867 - 1918)

Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation Das neue Kaiserreich Österreich war ein Vielvölkerstaat und reichte von Böhmen und Mähren über die heutige Republik hinweg weiter über Ungarn bis tief in den Balkan hinein. 1815 erhielt Österreich den Vorsitz im Deutschen Bund. Mit der Niederschlagung der Märzrevolution 1848 sicherte sich das Kaiserreich sein Überleben. Auch der ungarische Aufstand gegen die österreichische Vorherrschaft wurde niedergerungen. Der Krieg des Deutschen Bundes unter dem Vorsitz Österreichs gegen Preußen (Deutscher Krieg) führte 1866 nach dem Sieg Moltkes bei Königgrätz zur Auflösung des Bundes der deutschen Staaten. 1867 wurde im Zuge des Ausgleiches eine österreich-ungarische Doppelmonarchie unter der Herrschaft vom österreichischen Kaiser Franz Joseph I. geformt, der zugleich als König von Ungarn galt und über 40 Jahre an der Macht bleiben sollte. Da hierbei die Forderungen der „K.u.k.”-Völker nach mehr Selbstständigkeit außer Acht gelassen wurden spitzten sich die Nationalitätenprobleme zu und trieben das Reich an den Rand der Unregierbarkeit. Ausgelöst vom Attentat von Sarajevo und weitergetrieben von den europäischen Beistandspakten begann 1914 der erste Weltkrieg, der 1918 zum Ende der „kaiserlich-königlichen Monarchie” führte.

I. Republik (1918 – 1938) und Drittes Reich (1938 – 1945)

Österreich-Ungarn wurde aufgelöst. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet der Doppelmonarchie entstand die Republik „Deutschösterreich”, wobei einige Gebiete, in welchen ebenfalls eine große Bevölkerungszahl vorwiegend Deutsch sprach (z.B.: Egerland, Südmähren, Südtirol) abgetrennt wurden. Im Vertrag von Saint-Germain wurde dieser Staatsname „Deutschösterreich” und der von vielen angestrebte Zusammenschluss mit der neuen Deutschen Republik untersagt. Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 die neue österreichische Verfassung beschlossen. In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise die schließlich im Bürgerkrieg (1934) gipfelte. Nachdem Bundeskanzler Engelbert Dollfuß 1933 den Nationalrat aufgelöst hatte, wurde in Österreich eine austrofaschistische Diktatur in Form eines autoritären Ständestaates etabliert. 1938 erfolgte der Anschluss an das Deutsche Reich. Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte nach seinem beruflichen Scheitern in seinem Heimatland und seiner politischen Karriere in Deutschland Österreich in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. Österreich wurde in „Ostmark” und bald danach in „Donau- und Alpengaue” umbenannt. Der 1939 von ihm entfesselte Zweite Weltkrieg führte schließlich zum Untergang des „Dritten Reiches“.

II. Republik (ab 1945)

Dritten Reiches Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches und der Befreiung von der Herrschaft Hitlers und der Nationalsozialisten, wurde von den Siegermächten ein Staat Österreich wiederhergestellt. Bereits am 27. April trat eine provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der Republik. Nach Renners Tod wurde Theodor Körner als Kandidat der SPÖ am 27. Mai 1951 zum Bundespräsidenten gewählt. Dies war die erste Volkswahl des Staatsoberhauptes in der Österreichischen Geschichte überhaupt. Bis 1955 war das neue Österreich, wie auch Deutschland, in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Erst mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrags durch die Bundesregierung und Vertreter der Siegermächte am 15. Mai 1955, und damit dem Bekenntnis zur Neutralität und der Verpflichtung keinen neuen Anschluss anzustreben, erlangte die Republik ihre volle Souveränität. Bis zum 25. Oktober 1955 verließen die letzten alliierten Truppen das Land. Tags darauf wurde die „immerwährende Neutralität” im Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes festgeschrieben. Seit 1965 ist der 26. Oktober, in Erinnerung an den Beschluss der Neutralität, österreichischer Nationalfeiertag. 1960 war die Republik Mitbegründer der EFTA, die einen Wirtschaftszusammenhalt anstrebte. Bedingt durch die Neutralität konnten sowohl mit den westlichen Ländern als auch mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half. Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 wurde die strikte Neutralitätspolitik zwar gelockert, aber die angemessene Interpretation der Neutralität in der geänderten Weltordnung ist seitdem ein umstrittenes innenpolitisches Thema. 1995 trat Österreich der Europäischen Union (EU) bei. 1999 schaffte es seine bisherige Währung, den Schilling ab und führte zusammen mit anderen EU-Staaten den Euro ein.

Politik

Hauptartikel: Politisches System Österreichs Siehe auch: Politische Parteien in Österreich, Endogene Regionalentwicklung, Bundesverfassung (Österreich)

System

Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" und Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.

Institutionen

Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.

Politische Parteien

Hauptartikel: Politische Parteien in Österreich. Seit der Gründung der Republik Österreich wird die Politik von zwei großen Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei ÖVP (vor dem 2. Weltkrieg unter dem Namen Christlichsoziale Partei) sowie der sozialdemokratischen SPÖ (vorher Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs), geprägt. Beide entstanden schon während der Monarchie und erlebten jeweils nach dem 2. Weltkrieg eine Neugründung, der eine intensivierte Zusammenarbeit folgte. Die positiven Auswirkungen dieser Kooperation wurde unter dem Begriff der Sozialpartnerschaft, die negativen als Parteipolitischer Proporz bekannt. Drittes, allerdings wesentlich kleineres, parteipolitisches Kontinuum ist das deutschnationale Lager, welches sich in der ersten Republik vor allem in der Großdeutschen Volkspartei, danach in der FPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs, sammelte. In den ersten Jahren der zweiten Republik spielte auch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) ein Rolle in der Politik des Landes, seit den 60er Jahren ist sie jedoch als Kleinstpartei auf Bundesebene relativ bedeutungslos. Bei regionalen Wahlen, wie zB. in Graz, erreicht sie aber auch heute noch nennenswerte Stimmanteile.
In den 80er-Jahren brach das starre, manchmal auch als
hyperstabil bezeichnete Parteiensystem (mit einer der höchsten Dichte an Pateimitgliedern weltweit) auf. Einerseits durch den Eintritt der Grünen Partei auf dem linken Parteienspektrum, andererseits durch die Forcierung der FPÖ als rechtspopulistische Partei. Von der bis zum Regierungseintritt im Jahr 2000 stark wachsenden Partei spaltete sich 1993 das Liberale Forum ab, das allerdings bald wieder von der politischen Bühne verschwinden sollte. Im Jahr 2005 erlebte die FPÖ mit der Gründung des BZÖ ihre zweite Spaltung. Derzeit besteht die Bundesregierung aus einer Koalition zwischen ÖVP und BZÖ unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. Vizekanzler ist derzeit Hubert Gorbach.

Rechtswesen

Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG). Auch das Verfassungsrecht ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 angesehen werden, welches sozusagen den "Kern" des Bundesverfassungsrechts enthält; daneben bestehen jedoch mehr als 1.300 (!) Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 sowie die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 zu nennen. Das Strafrecht ist in einer modernen Kodifikation, dem Strafgesetzbuch vom 23. Jänner 1974, geregelt. Es kennt außer Strafen auch "vorbeugende Maßnahmen" (= Unterbringung von geistig abnormen, entwöhnungsbedürftigen oder potentiell rückfälligen Tätern in entsprechende Anstalten), beide dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (
Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft. Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verwaltungsgerichtshof und vom Verfassungsgerichtshof wahrgenommen. siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich

Militärische Landesverteidigung

Hauptartikel: Österreichisches Bundesheer. Die militärische Landesverteidung fußt auf einer allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger im Alter von 17 - 50 Jahren. Frauen können einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Das Bundesheer besteht aus ca. 35.000 Mann im Präsenzstand und ca. 75.000 Mann der Miliz. Der Präsenzdienst dauert bisher acht Monate und ab 1. Jänner 2006 sechs Monate. Bis zum Jahr 2009 wird voraussichtlich die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft und durch ein Berufsheer ersetzt. Die Hauptaufgaben des Bundesheeres sind:
- Militärische Landesverteidigung
- Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie der demokratischen Freiheiten der Bürger
- Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren
- Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges
- Hilfeleistung im Ausland Wehrpflichtige, die einen Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, können einen Zivildienst ableisten. Dieser dauert zwölf Monate und ab 1. Jänner 2006 neun Monate.

Staatsverschuldung

Die Verschuldung des Gesamtstaates einschl. Parafisken wird 2005 ihren bisher höchsten Stand mit 154,86 Mrd. EUR erreichen, danach sollen die Schulden über 154,500 (2006) auf 154,200 Mrd. EUR (2007) zurückgeführt werden. Die Schuldenstandsquote wird für 2005 mit 63,3% veranschlagt (durch die Revision der VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) fällt der Quotient niedriger aus als bisher). 1995 - im Jahre des EU-Beitritts - lag sie noch bei 69,2%. Das Maastricht-Ziel eines Schuldenstands von höchstens 60% des BIP hatte Österreich zuletzt - vor dem Beitritt zur EU - 1992 erreicht.

Bundeshaushalt

Der Bundeshaushalt 2005 sieht bei Ausgaben in Höhe von 64,001 Mrd. EUR Einnahmen von 58,866 Mrd. EUR vor, so dass sich ein Defizit in Höhe von 5,135 Mrd. EUR oder 2,1% des BIP ergibt.

Infrastruktur

Verkehr

Die Verkehrsinfrastruktur ist geprägt einerseits durch die Lage in den Alpen und andererseits durch die zentrale Lage in Mitteleuropa. Dies gilt für Straßen- und Bahnverbindungen gleichermaßen. Die logistische Erschließung der Alpen erfordert viele Tunnel- und Brückenbauten, die extremen Witterungsbedingungen standhalten müssen. Durch die zentrale Lage gilt Österreich als typisches Transitland, vor allem in Nord-Süd- und Nord-Südost-Richtung, durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs auch in Ost-Westrichtung. Das bedeutet aber oft eine wesentlich größere Dimensionierung der Verkehrswege, auch in ökologisch sensiblen Gebieten, was oft zu Widerständen der Bevölkerung führt. Um diese Gratwanderung zwischen Ökonomie und Ökologie zu bewältigen, sind oft Maßnahmen notwendig, welche dem Land eine Vorreiterrolle im Umweltschutz gebracht haben, vor allem am Kraftfahrzeugsektor. Es wurde in der Alpenrepublik beispielsweise vergleichsweise früh gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Kraftfahrzeug einen Katalysator einzubauen. Ebenso wurden auf bestimmten Strecken nur Lärmarme LKW zugelassen. Durch verschiedene Deregulierungen fühlen sich die Bewohner jedoch in bestimmten Regionen, wie im Inntal, von den verkehrsregelnden Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene, vor allem von der EU, im Stich gelassen.

Straßenverkehr

Das österreichische Straßennetz umfasst derzeit:
- 2.000 km Autobahnen und Schnellstraßen
- 10.000 km Straßen mit Vorrang (früher Bundesstraßen)
- 24.000 km Landesstraßen
- 70.000 km Gemeindestraßen Das Straßennetz ist großteils in öffentlicher Hand, wobei auf Autobahnen und Schnellstraßen die PKWs mit so genannten Mautvignetten und die LKWs kilometerabhängig durch die ASFINAG bemautet werden. Siehe: Straßensystem in Österreich, Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich, Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen

Schienenverkehr

Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen Der größte Teil der Eisenbahnstrecken wird durch die Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) betrieben. Ein geringerer Teil wird durch Privatbahnen, die aber auch teilweise im Besitz der Bundesländer sind, befahren. S-Bahnen gibt es derzeit nur in der Hauptstadtregion Wien und in Salzburg. Weitere S-Bahn Systeme sind für die Städte Graz, Linz und Innsbruck geplant. Die einzige U-Bahn Österreichs befindet sich in Wien. Des weiteren besitzt die Linzer Straßenbahn einige unterirdische Stationen. Straßenbahnverkehr gibt es in den Städten Wien, Graz, Linz, Innsbruck und Gmunden.

Schiffsverkehr

Der Personenschiffsverkehr dient hauptsächlich dem Tourismus und findet sowohl auf der Donau, als auch auf den größeren Seen statt. Meist werden die Gewässer nur im Sommerhalbjahr befahren. Im Güterverkehr wird nur die Donau genutzt, die durch den Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals wesentlich aufgewertet wurde und so viel Transitverkehr von der Nordsee bis ans Schwarze Meer aufnehmen kann. Hauptsächlich werden Schüttgüter befördert. Die wichtigsten Häfen sind Linz, Krems und Wien.

Flugverkehr

Die größte nationale Fluggesellschaft ist die Austrian-Gruppe (Austrian Airlines, Lauda Air, Austrian Arrows). Mit FlyNiki besitzt Österreich seit 2003 auch eine Billigflugairline. Wichtigster Flughafen ist der Flughafen Wien-Schwechat, daneben sind Graz, Linz, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck internationale Anbindungen.

Energieversorgung

Hauptartikel: Energieversorgung in Österreich Energieversorgung in Österreich

Elektrische Energie

Die Elektrische Energie wird zum größten Teil aus Wasserkraft, sowohl aus Laufkraftwerken an der Donau, der Enns, Drau und vielen kleineren, als auch aus Pumpspeicherkraftwerken, wie Kraftwerk Kaprun oder Maltakraftwerke hergestellt. Zur Deckung von Spitzenstrom werden auch Gaskraftwerke betrieben. Strom aus Atomkraftwerken wird auf Grund des Atomsperrgesetzes nicht hergestellt. Das einzige Kernkraftwerk wurde zwar in Zwentendorf errichtet, ging aber nach einer Volksabstimmung 1978 nie in Betrieb. Die Verteilung erfolgt hauptsächlich durch neun Landesgesellschaften, die auch die letzte Meile zum Endverbraucher haben. Daneben gibt es einige kleinere Versorger, die meist auch im Besitz der öffentlichen Hand sind.

Gasversorgung

letzte Meile Bei der Erdgasversorgung ist Österreich weitgehend vom Ausland abhängig. Traditionellerweise ist die Hauptversorgung aus Russland. Verhältnismäßig kleine Erdgaslager befinden sich im Marchfeld und Weinviertel, wo sich auch unterirdische Pufferspeicher als Sicherheitslager befinden. Die Verteilung erfolgt ebenfalls über neun Landesgesellschaften.

Ölversorgung

Dasselbe gilt für das Erdöl. Hauptimportland ist dabei Libyen. Die größte Raffinerie befindet sich in Schwechat und wird von der OMV AG betrieben.

Rechtliche und soziale Infrastruktur

Schule und Ausbildung

Siehe: Schulsystem in Österreich, Liste bedeutender Österreicher, Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schülerzeitung

Notrufdienste

Polizei
Österreichweit wurde 2005 die für ländliche Gebiete zuständige Bundesgendarmerie mit den in den Städten vorhandenen Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps zum neuen Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt. Dadurch wurde versucht, Zweigleisigkeiten in der Organisation zu beseitigen und die Effizienz zu erhöhen. Der Beweis dieses Anspruchs konnte bis dato nicht erbracht werden.
Feuerwehr
Das österreichische Feuerwehrensystem basiert fast vollständig auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur in den sechs größten Städten wird der Brandschutz von Berufsfeuerwehren wahrgenommen. Hauptartikel:Feuerwehr in Österreich
Rettungsdienst
Bei Unfällen mit Verletzten wird in Österreich die Rettung informiert. Vor allem in den ländlichen Gebieten übernimmt das Österreichische Rote Kreuz den Rettungsdient. Daneben unterhalten andere Hilfsorganisationen wie des ASBÖ oder die Johanniter Rettungswachen. In Wien teilen sich die städtische Wiener Rettung und die Hilfsorganisationen die Aufgabe. Rettungshubschrauber spielen eine sehr wichtige Rolle im österreichischen Rettungsdienst. Das Land dürfte über die größte Dichte an Rettungshubschraubern weltweit verfügen. Flächendeckend stellt der Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC 16 Hubschrauber. Daneben sind vor allem in den Tourismus-Regionen mehrere private Anbieter tätig. Siehe auch Luftrettung.

Wetterdienst

Wetterstationen befinden sich übers ganze Land verteilt, in größeren Städten und in allen Landeshauptstädten. Die nationale Einrichtung für meteorologische und geophysikalische Dienste ist die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit mehreren Zweigstellen in den Bundesländern. Die aktuellen Wetterdaten und Wetterentwicklungen lassen sich, auf Internetseiten gesammelt, für viele Orte abrufen und außerdem über Radio und Fernsehen verfolgen. In Zukunft soll außerdem ein zuverlässiger Unwetterwarndienst im Internet angeboten werden. Zusätzlich gibt es noch die Flugwetterdienste oder spezielle Systeme, wie das Blitzortungssystem ALDIS, die auch mit der ZAMG zusammenarbeiten und Daten austauschen.

Medien

Hauptartikel: Medien in Österreich

Wirtschaft

Hauptartikel: Österreichische Wirtschaft
In Österreich waren 2001 3.420.788 Personen in 396.288 Arbeitsstätten beschäftigt. Die größte Börse in Österreich ist die Wiener Börse, dessen größter Index der ATX ist.

Land- und Forstwirtschaft

Österreich hat eine sehr kleinstrukturierte Landwirtsch

Alpenländische Volksmusik

Als Alpenländische Volksmusik wird die vorwiegend in den deutschsprachigen
Alpenländern (Baden-Württemberg, Bayern,Österreich, Schweiz, Südtirol) und deren Randgebieten überlieferte Volksmusik bezeichnet, die eine eigene musikalische Gattung darstellt.

Überlieferung, Tradition

Entwickelt hat sich die alpenländische Volksmusik durch die im einfachen Volk immer üblich gewesene schriftlose Überlieferung. Und zwar "Überlieferung von musikalischen Kenntnissen, Fertigkeiten, Praktiken und 'Kompositionen' über Generationen, Jahrzehnte und vielleicht Jahrhunderte" (Prof. Gerlinde Haid). Der älteste überlieferte Kuhreihen stammt aus dem Appenzell und wurde im Jahr 1545 notiert.

Kennzeichen

Alpenländische Volksmusik ist ein bestimmter Musikstil, der in den Alpenländern entstanden ist oder überliefert wurde. Erkennbar ist er unter anderem an der Form der Melodieführung, die häufig bis überwiegend aus Akkordbrechungen, Zerlegungen von Dur-Dreiklängen besteht, die "auf und ab hüpft wie die Alpenberge", und an der parallelen Zweistimmigkeit.

Schriftlose Überlieferung

Die früher übliche schriftlose Tradierung bedingt mehrere Eigenschaften, unter anderem:
- Die auf Improvisation beruhende Bildung von Varianten wird begünstigt.
  - Es gibt von jedem Stück zahllose Spielarten, die etwa durch ungenaues Zuhören oder durch ungenaue Erinnerung hervorgerufen wurden und werden.
- Die kurze Gestalt wird begünstigt.
  - Längere Formen merkt man sich schwerer.
- Wiederholungen gehören dazu.
  - Damit die kurze Form nicht gar zu kurz wird.
- Einfache Harmonien kann man sich ebenfalls leichter merken.
  - Fast überwiegend werden Durtonarten verwendet.
- Alpenländische Volksmusik ist üblicherweise zweistimmig angelegt, besteht oft aus Hauptstimme und Überstimme, eine Terz höher. Diese Überstimme kann auch nach unten oktaviert, eine Sext tiefer als die Hauptstimme erklingen.
  - Eine Tenor-Stimme (dritte Stimme) kann dazu stoßen, ist aber nicht erforderlich.
  - Die Bass-Stimme beschränkt sich häufig auf Funktionsbässe, Grundtöne.
- Das mehrstimmige freie Zusammenspiel mehrerer Instrumente (das freie Begleiten, das mehrstimmige freie Singen) wird erleichtert, indem einfache Harmonieschemen verwendet wurden und werden.
  - Das Harmonieschema besteht häufig nur aus Dominante und Tonika mit seltenen Ausflügen in Subdominante und Doppeldominante. Das beliebte Musizieren "aus’n Huat", also das freie Zusammenspiel wird durch derartige allgemein anerkannte Grundsätze überhaupt erst ermöglicht.

Regeln

Es gibt also überlieferte Faustregeln für die Gestalt der alpenländischen Volksmusik. Aber, da diese nie festgelegt wurden, gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt nicht nur das einfache Strickmuster "zwei glatt, zwei verkehrt", das man der Volksmusik so oft nachsagt. Im Gegenteil, (fast) alles an Ausnahmen ist möglich.

Tanzmusik

Instrumentale Volksmusik war in der Tradition überwiegend Tanzmusik, wurde von Tanzmusikanten interpretiert. Heute wird sie oft als Stubenmusik dargeboten, ohne jede tänzerische Absicht. Aber auch bei gut gespielter Stubenmusik bleibt der Charakter der Tanzmusik immer spürbar. Siehe auch: Österreichischer Volkstanz

Rundfunk- und Fernsehsendungen mit traditioneller Volksmusik in Österreich


- Klingendes Österreich, ORF, präsentiert von Sepp Forcher
- Mei liabste Weis, ORF, präsentiert von Franz Posch
- Frühschoppen, ORF, präsentiert von Philipp Meikl, Caroline Koller oder Harald Prünster
- Wetterpanorama, ORF

Siehe auch


- Liste von Volksmusikinstrumenten
- Jodler
- Gstanzl
- Volksmusik
- Volkstümliche Musik
- Volksmusik und Urheberrecht
- Portal:Österreich
- Der Feldforscher Alfred Quellmalz
- Wiener Kathreintanz
- Salzburger Adventsingen

Weblinks


- [http://volxmusik.de volxmusik.de - Forum für stromlose, stadlfreie Volksmusik]
-
- [http://www.volksmusiknet.ch Schweizer Volksmusik]
- [http://www.tritonus.ch Alte Schweizer Volksmusik] Kategorie:Kultur (Österreich) Kategorie:Volksmusik

Viktualienmarkt

Der Viktualienmarkt ist ein Markt für Lebensmittel (lat. Viktualien) in der Münchner Innenstadt. Innenstadt Der Viktualienmarkt ist heute ein bei Einheimischen wie Touristen sehr beliebter Markt und gilt als eine der Sehenswürdigkeiten der Stadt. Neben den teilweise kunstsinnig aufgebauten Marktständen und einem Biergarten mit Maibaum hat er mehrere Brunnen mit Denkmälern bekannter Volkssänger und Komiker zu bieten, darunter einen für Karl Valentin und einen für seine Partnerin Liesl Karlstadt.

Geschichte

Der Markt war ursprünglich ein Bauernmarkt auf dem Marienplatz, der einst Schrannenmarkt (=Getreidemarkt) hieß. Der heutige Viktualienmarkt entstand 1807, da der Marienplatz zu klein geworden war. Für die Anlage des Platzes musste eine Reihe von Gebäuden abgerissen werden. Von 1823 bis 1829 und nochmal 1885 wurde der Platz erweitert, unter anderem um eine Großmarkthalle (Schrannenhalle) errichten zu können. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Markt zu großen Teilen zerstört. Nach anfänglichen Plänen, dort Hochhäuser zu errichten, entschied man sich dann aber doch, den Platz im Vorkriegszustand wieder herzurichten. Zweiten Weltkrieg Er entwickelte sich seit den 1950er Jahren zu einem Feinschmeckermarkt. Er liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der Kirche St. Peter ("Alter Peter") und der Heiliggeistkirche. Auf einer Fläche von 22.000 m² beherbergt er 140 Firmen, die Brot, Blumen, Früchte, Fisch, Fleisch, Käse und vieles mehr anbieten. Die Viktualienmarkthändler haben geöffnet im Rahmen der gesetzlichen Öffnungszeiten (Mo - Sa bis spätestens 20.00 Uhr, Ausnahmen für Blumenhändler, Bäcker und Gastronomie). Neben dem bekannten Markt im Münchner Zentrum gibt es im Stadtteil Pasing einen weiteren, wenn auch kleineren Viktualienmarkt [http://www.pasinger-viktualienmarkt.de].

Weblinks


- [http://www.viktualienmarkt.de/ Website der Stadt München zum Viktualienmarkt]
- [http://www.viktualiencam.de/ Webcam am Viktualienmarkt]

Brunnen auf dem Viktualienmarkt

Kategorie:München Kategorie:Platz in Bayern

Kategorie:Volksmusik

Volksmusik ist traditionelle, überwiegend schriftlos überlieferte Musik (Volkslied, instrumentale Stücke, Musik für Volkstanz), die für bestimmte Regional- oder Nationalkulturen charakteristisch ist oder dafür gehalten wird. Typisch für die Volksmusik ist das weitgehende Fehlen des Vortrags- und Darbietungscharakters, wodurch sie sich auch von der Volkstümlichen Musik unterscheidet. Kategorie:Feste und Brauchtum Kategorie:Musikgenre

Kategorie:Volkslied

In dieser Kategorie befinden sich Artikel, die Volkslieder allgemein, spezielle Volkslieder oder wichtige Volksliedforscher behandeln. Kategorie:Lied Kategorie:Volksmusik

Kategorie:Österreichischer Volkstanz

Osterreich Volkstanz

Emile Borel

Emile Borel (7 stycznia 1871 - 3 lutego 1956) to francuski matematyk. W swych pracach zajmował się głównie teorią gier, rachunkiem prawdopodobieństwa, analizą matematyczną i fizyką matematyczną. Był członkiem francuskiej Akademii Nauk i wykładał na Uniwersytecie w Paryżu. Borel Emile

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Presentační vrstva
Presentační vrstva je 6. vrstva modelu vrstvové síťové architektury (OSI). V originále se nazývá presentation layer. Funkcí vrstvy je transformovat data do tvaru, které používají apli